Sehr informatives Video. Sehr angenehm und leicht verständlich. Interessant, wie "trockene und vermeintlich langweilige" Gesetzestexte fast schon spannend vorgetragen werden können, wenn man sie einfach mit alltäglichen Situationen knüpft. Wie Sie Eingangs schon erwähnt haben. Wie man in den Wald ruft, so hallt es heraus. Zugegeben. Ich wurde in der Vergangenheit bisher sehr selten angehalten. Aber ich würde fast behaupten, dass allein dieser Tipp, alle meine bisherigen Kontrollen extrem beschleunigt haben UND mich sogar einmal vor weiteren Schwierigkeiten bewahrt hat. Mir persönlich stellt sich immer die Frage, was man sich erhofft, wenn man direkt gegen jede Kontrolle schießt. (Nicht im wörtlichen Sinne).
Vielen Dank für Ihr erneut informatives Video. Zwar hoffe ich, diese Informationen nicht zu benötigen - aber haben war schon immer besser als brauchen.
Super Video, und ja, ich habe schon einige der 50 Videos geguckt. Zum Thema Wagendurchsuchung: das kann leicht ausgehöhlt werden, indem der Polizeibeamte in den Wagen schnuppert und behauptet, einen süsslichen Geruch festzustellen. Mir so passiert und ich hab ihn machen lassen, weil ich diesbezüglich clean bin. Während seiner Durchsuchung hab ich gefragt, ob der Geruch vielleicht von den Fishermans Friends kommt, die ich im Wagen liegen habe ;-) Als er fertig war, hat er nichts gefunden, nicht einmal die Pfefferminzbonbons. Die lagen nämlich in der Mittelkonsolenablage, die von einer Klappe verdeckt ist. Und die hat er nicht kontrolliert, weil er offensichtlich weder privat noch beruflich einen Volvo V70 fährt. Zum Thema Höflichkeit: die habe ich immer praktiziert, auch und vor allem gegenüber den Zöllnern an der Schweizer Grenze. Im vorliegenden Fall habe ich aber GEDACHT: "Du Schlaumeier!". Und innerlich habe ich herzlich gelacht, als er ergebnislos wieder aus meinem Wagen krabbelte.
Man muss sich nicht ueber die Beamten lustig machen, denn vielleicht haben sie nach ganz anderen Sachen gesucht und der suessliche Geruch war nur ein vorwand um das innere des fahrzeugs zu inspizieren nach dingen die vielleicht ueberhaupt nichts mit der Mittelkonsole zutun haben. Oder hatte bemerkt dass Sie doch nicht Stoned sind und es doch nicht der Gerruch war und hat vorzeitig aufgehoert mit der Durchsuchung um zB.mehr Zeit fuer die naehsten Kanditaten zu haben bis sie den richtigen gefunden haben.
Ich hätte da 2 Fragen. Vorab: ich fahre ein älteres Auto und lebe im Umkreis einer Polizeiausbildungsstadt wo einfach viel zu viele Polizisten auf im Schnitt zu wenig Bewohner kommen. Da wird man,, wenn man nachts nach Hause fährt also alle paar Wochen angehalten. Ich trinke keinen Alkohol, hatte noch nie mehr als 0,0 Promille bei Alk-tests und mit Drogen hab ich auch nix am Hut. Was mir aber zunehmend auf den Keks geht, sind die Verkehrskontrollen weil es durch das alte Auto auch mich eben oft genug trifft. Respektvoll bin ich bis zu einem gewissen Punkt, bisher hab ich auch immer gesagt woher ich komme usw. aber wenn es dann trotz Nullkommanull Anhaltspunkten dann zur Frage nach Alkoholtest (und beim letzten Mal nach nem Drogentest kommt), bin ich langsam nicht mehr geneigt überhaupt noch "mitzuarbeiten" und würde da dann auch gerne von vorneherein zeigen, dass ich jetzt nicht jede Woche den Idioten für die Rennleitung spielen will, den man einmal alle 4 Wochen anhält, weil man hier sonst nix zu tun hat. Freundliche sachliche und ehrliche Antworten haben mich eben noch nie weiter gebracht in diesem Zusammenhang, wie Sie in einem Video so schön gesagt haben, man kriegt keine extra positiven Punkte dafür wenn man ehrlich ist, anstatt die Aussage zu verweigern/nicht sagt wo man her kommt usw. Sonst jetzt kommt Frage 1, angenommen ich weigere mich ins Röhrchen zu blasen, es gibt keinen Indikator für Alkohol oder Drogen bei mir, die Polizei nimmt mich mit zum Präsidium /Hospital für eine Blutentnahme, wie komme ich wieder heim ? Taxi von der Stadt kostet 65 Euro zurück, Busse fahren hier nur begrenzt nachts. Wer kommt bei Nullkommanull Promille und negativen Drogentest dafür auf ? Und gibt es irgendwelche Rechtsfolgen für Polizisten die sowas anordnen einfach weil sie es können, auch wenn ich Alk-und Drogenfrei bin ? Also wenn alles Humbug ist. Ich treffe immer öfter auf Polizisten, die trotz Null Verdachtsmomente ihre Macht ausspielen wollen und ich bin mir sicher, wenn ich anfange und von vorneherein die Aussage verweiger bei "Wo kommen Sie her?" , dass das trotz Höflichkeit in einer gewissen Eskalationsschleife mit sowas wie Blutentnahme oder ähnlichem endet.
Danke für den Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Ich denke, dass ich in meinem Alkoholvideo ausführlich zum Thema der Freiwilligkeit des Pustens vorgetragen habe. Ich darf sie daher einladen, dass Video zu Alkoholfahrt in meiner Playlist zu suchen und anzusehen. Dort werden sicherlich viele ihre Fragen beantwortet. Tatsächlich gibt es aber kein Mittel dagegen, dass sie kontrolliert werden. Dieses Recht hat die Polizei zu jeder Tages und Nacht Zeit und auch so oft sie will. Weiter ist auszuführen, dass die Polizei schon aus versicherungsrechtlichen Gründen sie nicht dann dorthin fahren muss, wo sie dann nach der Blutentnahme hin möchten. Die Kosten, die sie dann vom Krankenhaus haben, um nach Hause zu gelangen, können Sie unter dem Stichwort allgemeines Lebensrisiko verbuchen. Soweit die Polizei Anhaltspunkte für eine Alkoholfahrt hat, darf sie eine Blutentnahme anordnen. Soweit sie keine Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt hat, wäre die Anordnung einer Blutentnahme eine gefährliche Körperverletzung. Dies kann durchaus zu Folgen für die Polizeibeamten führen. Ich denke, bei einem geringen Blutalkoholwert, werden sie aber keinerlei Möglichkeiten haben, gegen die Blutentnahme vorzugehen. Eine Ausnahme könnte es darstellen, wenn im Blutalkohol 0,0 Promille herauskommt und auch keine Drogen oder Medikamente sich in ihrem Blut finden lassen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Vielen Dank, alles richtig was und wie Sie es vermittelt haben. Aus eigener Erfahrung muss ich aber leider sagen, dass sich viele Polizisten nicht an geltendes Gesetz halten, und ich frage mich wie dieses nicht korrekte Verhalten der Polizisten zustande kommt. Gibt es ältere Kollegen die zu rechtswidrigem Verhalten anstiften? Ist es, vor allem bei jüngeren Beamten, der Drang oder Zwang sich beweisen und profilieren zu müssen? (Man möchte schließlich gut dastehen und pünktlich befördert werden). Beispiel: Wenn Polizisten mich zur Durchführung einer freiwilligen Maßnahme, (Atemalkoholtest), auffordern, setzt dies einen konkreten Anfangsverdacht voraus. (Manche Polizisten ersetzen diesen Anfangsverdacht gerne durch ihre besonderen telpathischen Fähigkeiten). Wenn ich dann unter Hinweis auf die Freiwilligkeit dieser Maßnahme freundlich ablehne kommt die Äußerung: Wenn Sie nicht mitmachen lasse ich Sie nicht weiterfahren, da ich für die Verkehrssicheheit verantwortlich bin. (Wörtlich so zu hören bekommen). Dann müssten wir außerdem ihr Fahrzeug abschleppen lassen, da es hier den Verkehr behindert und nicht so stehen bleiben kann. (Frage am Rande. Wer bezahlt das wenn sich herausstellt, dass ich nüchtern war)? Natürlich kann man die Situation eskalieren lassen und u.a. den Rest der Nacht auf der Wache oder in der Klinik verbringen bis endlich ein Arzt zur Blutabnahme kommt. Anstehende Termine kann man auch schon mal absagen und den Chef in der Firma informieren, dass man leider etwas unpässlich ist. Ich würde mir einfach wünschen, dass unsere Polizei Verkehrskontrollen korrekt durchführt. Ist das wirklich zu viel verlangt?
Danke für Ihren Beitrag. Ich muss Ihnen leider widersprechen. Soweit sie freiwillig alles mitmachen, braucht es hierzu keinerlei Anfangsverdacht oder rechtliche Grundlagen, weil sie ja freiwillig alle Aufforderungen erfüllen. Daher empfehle ich nochmals, mein Video anzusehen, damit sie wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Sorry, aber da muss ich nun Ihnen widersprechen. Polizisten hier in Bayern konstruieren leider immer (ja, immer!) einen Anfangsverdacht, um Maßnahmen durchzudrücken. Natürlich will ich nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren, aber leider habe ich das bisher noch nicht anders erlebt. Selbst wenn man ausgesprochen höflich bleibt und z. B. die Ablehnung der freiwilligen Maßnahmen so freundlich wie möglich formuliert - es erzeugt sofort eine aggressive Verhaltensweise bei den Polizisten. Wenn man weiß, dass das Leistungs-Bewertungssystem von Polizeibeamten darauf ausgelegt ist möglichst viele "Täter" zu erwischen, erklärt sich auch deren Verhalten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei einer Polizeikontrolle den Beamten leider relativ hilflos ausgeliefert ist. Eine rechtswidrige polizeiliche Maßnahme letztenendes zu beweisen ist meines Erachtens nahezu unmöglich. Vor allen Dingen, wenn man alleine unterwegs ist. Unabhängig davon sind Ihre Videos sehr aufschluss- und lehrreich. Vielen Dank dafür.
@@kanzleifenderldietrich1687 Ich habe geschrieben, dass ich die freiwillige Maßnahme abgelehnt habe. Daraufhin die Aussage, wenn sie nicht mitmachen, lassen wir sie nicht weiterfahren. Aus meiner Sicht ist das Nötigung durch den betreffenden Polizeibeamten. Aber nachts auf der Landstraße und ohne Zeugen kaum eine Chance dagegen anzukommen.
Die Relegionszugehörigkeit ist kein Bestandteil (mehr?) der Angaben zur Person. Ich frage mich außerdem, wozu der Beruf wichtig sein soll. Geht es da um den erlernten oder den ausgeübte Beruf?
Danke für Ihren Hinweis. Ihr Hinweis war Veranlassung tatsächlich noch mal im Gesetz nachzusehen. Sie haben recht, dass die Religionsangehörigkeit nicht mehr Bestandteil der Pflichtangaben zu den Personalien ist. Also danke für den Hinweis. Man lernt auch als Anwalt nicht aus. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Wofür die Angabe des Berufes wichtig ist? Ist man Beamter, Soldat oder gar Richter wird man 2 Mal bestraft, es kommt nämlich zum normalen Verfahren ein Disziplnarverfahren hinzu.
vielen Dank für diesen Kommentar. Ich lade Sie herzlich ein, meine Videos auch zu anderen Themen anzusehen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Ich hab vor ein paar Jahren einem Beamten geantwortet: "In der Tat, ich hab einen großen Fehler gemacht!" Als er mich frug, 'welchen denn', sagte ich ihm: Ich hätte heut nicht los fahren sollen, sondern daheim bleiben. An dem Tag war mir nämlich vom 1. Socken an jede Menge verquer gelaufen. Mein Socken verhakte sich im Fußnagel und riss, als nächstes hab ich mich beinahe auf die Nase gepackt, als ich mich im Hosenbein verhedderte und beinahe das Gleichgewicht verlor. Der Schnürsenkel riss, beim Binden der Schuhe, glücklicherweise hatte ich einen neuen in der Schublade. Als ich dann zum Auto ging, fiel mir der Autoschlüssel runter, aber nicht etwa nur "runter", sondern so ungeschickt, dass ich ihn mit der Schuhspitze auch noch weit unters Auto kickte - und JA, es regnete an dem Morgen, was mir nasse Knie bescherte. Nachdem ich ihm das berichtet hatte, grinste er mich sichtlich erheitert an und gab mir Zulassung & Führerschein zurück und meinte, da ich so ehrlich sei, würde er auf eine Alkohol-Kontrolle verzichten und mich einfach so fahren lassen! Ich war ihm wirklich dankbar!
Was ist mit Augen-/Pupillen-Tests? Muss ich den im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle über mich ergehen lassen? Übrigens: echt hilfreiche Inhalte! Vielen Dank
Nein. Auch dies zählt zu den freiwilligen Tests, die Sie machen können, aber nicht müssen. Solange kein begründeter (!) Verdacht besteht, sind Sie nur zum Vorzeigen des Führerscheins und Angaben zu Ihrer Person verpflichtet.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zu meinem Video. Eine Blutentnahme darf nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegen. Dies können sein Schlangenlinienfahrt zuvor oder eine starke Alkoholfahne oder sonstige motorische Anzeichen für einen berauschten Zustand. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Dies war der Fall, dennoch wurde auf eine Unterschrifft bedtanden. Die wurde nicht geleistet. Nach 30min nein sagrn, war der spuck dann vorbei. Daher nochmal die Frage, wurden Gesetze geändert?
eine Unterschrift müssen Sie nicht leisten, diese ist immer freiwillig. Insoweit hat sich keine Rechtslage verändert. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Doch ohne die unterschrifft wurden die Maßnahmen nach 30min beendet. Ohne ergebnis. Nach ihren Aussagen ist das nicht möglich weil die Blutentnahme ja einfach gemacht werden darf. Warum sollten die dann 30min rumdiskutieren? Oder kann es sein das das von Bundesland zu Bundesland anders gereglt ist?
Von ielen Dank für die Rückantwort. Es bleibt dabei. Rechtlich sind sie zu einer Unterschriftsleistung nicht verpflichtet. Allerdings dient die Unterschrift natürlich auch der Absicherung der Polizei, weil sie damit ja dann ihr Einverständnis erklären. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Sehr gutes Video mal wieder, war eine sehr unterhaltsame halbe Stunde. Eine Sache habe ich noch zu ergänzen: Hinsichtlich der Fragen nach Alkohol/BTM Konsum kann man die Polizei auch straffrei anlügen. Und selbst wenn im weiteren Verlauf der Kontrolle die Wahrheit ans Licht kommt, kann einem die vorangegangene Lüge nicht zum Nachteil gereichen.
Danke für diesen Beitrag. Ja es stimmt, wenn man zu Gunsten der eigenen Person die Unwahrheit sagt, kann dies im Rahmen eines Strafverfahrens nicht strafrechtlich vorgehalten werden. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Solage ihr Auto jetzt kein Porsche ist, bei dem der Kofferraum unter der Motorhaube liegt, hat das erstmal nichts mit einer Durchsuchung zu tun. Der Motorraum ist ja kein Behältnis in diesem Sinne. Solange also der Zweck der Maßnahme die Übreprüfung der Fahrtauglichkeit ist und nicht das durchsuchen des Motorraums, muss ein Blick unter die Motorhaube ermöglicht werden.
Sehr informatives Video. Ich hoffe auch, dass ich nie in die Situation komme. Was mich dennoch überrascht ist der Hinweis auf § 136 StPO, weil der sich dem Namen nach auf Strafprozesse bezieht. In einer allgemeinen Verkehrskontrolle sind wir doch noch nicht im Strafrecht (oder?).
Vielen Dank für den Kommentar und Ihren Beitrag zu meinem UA-cam Kanal. Die allgemeine Verkehrskontrolle ist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, also in der STVO, geregelt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht verweist auf die Strafprozessordnung dies zum einen. Zum anderen hatte ich in meinem Video den Verweis auf Paragraph 136 StGB an einer Stelle erteilt, an der der Polizeibeamte mit einem Tatverdacht auf den kontrollierten Autofahrer zugeht. In einem solchen Fall muss er eine entsprechende Belehrung durchführten, die sich in Paragraph 136 Strafprozessordnung wieder findet. Ich hoffe damit konnte ich Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Danke für die Information. Nachdem ich die Kommentare in Ihrem Kanal und in anderen UA-cam Kanälen mit vergleichbaren Fragestellungen gelesen hatte, ist bei mir der Eindruck entstanden dass die Grenze zwischen allgemeiner Kontrolle und einem Anfangsverdacht ein sehr schmaler Grat ist.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Danke für dieses Informative Video! Ich fände es schön, wenn wir das First Amendment aus Amerika auch in Deutschland hätten, und die Polizei legal filmen könnten.
Ich habe eine Frage: darf ich, vor Beginn der Kontrolle sagen dass ich keine Fragen bezüglich Alkohol, Drogen oder irgendeiner mir zur Last gelegten Straftat/Bußgeldsache beantworten werde? Also außer meinen Namen und meine Papiere nichts sage/abgebe? Natürlich mit der Gefahr dass ich dem Arzt vorgeführt werde aber rein rechtlich, dürfte ich das?
Danke für den Kommentar und den Beitrag an meinem UA-cam Kanal. Bei einer Verkehrskontrolle sind sie natürlich nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie müssen zwar ihre Personalien bekannt geben und Führerschein und Fahrzeugschein und gegebenenfalls Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen und aushändigen. Damit hat sich aber ihre Pflichtenstellung erledigt. Sie müssen sich also weder selbst belasten, noch irgendwelche Angaben zur Sache machen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Wendel
Danke für die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Sie haben richtig gehört. Diese Fluchtfahrten sind gerichtet auf die Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit, womit der neue Straftatbestand verbotenes Rennen erfüllt ist. Alles Gute Rechtsanwalt Fenderl
Danke für diesen Kommentar. Tatsächlich habe ich derzeit in der Planung ein Q&A Video vorzubereiten. Dazu darf ich alle Zuschauer auffordern und bitten zu interessanten Themen Fragen zu stellen. Ich freue mich schon auf regen Zuspruch. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
vielen Dank für Ihren Beitrag und Kommentar. Leider kann ich nicht alle den baren Themen mit in mein Video einpacken. Dieses Video war ohnehin schon über 20 Minuten lang. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt, Fenderl
Ich war neulich auch in einer Verkehrskontrolle "Allgemeine Alcohol und Drogen Kontrolle (an einem DI gegen 14:30)" . Generelle Frage: Darf die Polizei lügen? Polizeibeamter begrüßt mich "Hallo, Allgemeine Alcohol und Drogen Kontrolle, Führerschein Fahrzeugpapiere Ausweiß ausgehändigt." Nach kurzer Zeit kommt er zurück, sagt das zweite mal zu mir Alcohol und Drogen Kontrolle, Steigen Sie mal aus. Während ein Polizeibeamter ohne mich darüber zu Informieren geschweigeden mein Einverständnisin einzufordern meine Fahrgastzelle dursucht, werde ich natürlich nach Verbandskasten und Warndreieck gefragt. Dabei habe ich geäusert "So genug, Ich bin mit keinen Freiwilligen Maßnahmen einverstanden!" Da bekomm ich von der Politesse vor den Latz geknallt: "Ja, bei in´hnen ist der Fuhrerschein ja schon etwas länger her, aber Sie wissen doch, dass Sie der Polizei helfen müssen um ihre Fahrtauglichkeit festzustellen!!" Innerlich hab ich die zur Sau gemacht angeschrien und beleidigt. In echt bin ich mit geschlossenem Auge, auf einem Bein, mit Finger auf der Nase dagestanden, als ich die Augen öffnete Erblickte ich eine Taschenlampe bei der ich nicht weiß, ob in der Betriebsanleitung ganz oben ganz dick steht "Nicht direckt in den Strahl blicken!". Danach durfte ich mir von der Politesse noch ein dummen Sruch rein ziehen mit "War doch jetzt gar nicht schlimm!, oder?"
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag und die umfangreiche Sachverhaltsschilderung. Ich kann nur erneut wieder den Hinweis erteilen, dass diese ganzen Tests freiwillig sind. Sie müssen nicht gemacht werden. Ausnahme ist nur eine angeordnete Blutentnahme. Eine angeordnete Blutentnahme ist zwingend und steht nicht in ihrer Freiwilligkeit. Diese darf aber nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegen. Soweit ich Ihre Sachverhaltsschilderung richtig verstehe, ist die Beamtin über das Ziel hinaus geschossen und hat ihre Kompetenzen überschritten. Genau für solche Fälle habe ich mein Video gemacht, damit sie in Zukunft wissen, welche Rechte Sie haben und wie weit die Polizei gehen darf. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Hallo, ein wirklich tolles, informatives Video. Eine Frage hab ich, wenn die Polizei einen Vorwurf macht kann man den meistens vor Ort zugeben oder sich nicht äußern. Dann bekommt man ein Schriftstück zum unterschreiben vorgelegt. Sollte man dieses Unterzeichen und somit als gelesen kennzeichen oder besser nicht unterschreiben? P.S.: Interessant wäre auch mal ein Video was die Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle von einem legalen Waffenbesitzer machen darf, in meinem Fall bin ich Jäger und es gibt die wildesten Behauptungen was die Polizei darf oder auch nicht.
Danke für diesen Kommentar. Zunächst einmal ist niemand gezwungen, ein Schriftstück bei der Polizei zu unterschreiben. Die Unterschriftsleistung ist immer freiwillig. Wenn Sie sich dazu entscheiden zu unterschreiben, sollten Sie auch genau durchlesen, was sie unterschreiben und insbesondere den Inhalt genau durchlesen. Dazu wird in den nächsten Wochen ein Video von mir hochgeladen, mit dem Titel Vernehmung bei der Polizei als Beschuldigter. Ich kann schon jetzt versprechen, dass dieses Video inhaltlich sehr interessant sein wird. Im übrigen glaube ich nicht, dass ich ein Video zu Ihrem sehr speziellen Themenkreis machen werde, weil ich davon ausgehe, dass die Zahl der interessierten Zuschauer sehr überschaubar bleibt. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Also wenn ein Polizist mir sgt was ich falsch gemacht habe, und es absolut eindeutig ist, wo amcht es dann Sinn von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen? Wäre es da nicht Ok es zuzugeben? Und, meine Erfahrung, wenn man freundlich und respektvoll mit den Polizisten spricht (und umgeht) hat man absolut keine Probleme und die nehmen das geringstmögliche als Strafe/ Vergehen. Und wenn man mal versehentlich rausgezogen wird gibts auch ne Entschuldigung, wenn man freundlich ist (pssiere mir, sollten silbernes Auto mit einer Person drin rausziehen; sowas fahre ich. Nur wars nen Audi der raus sollte, nicht ich mit dem nicht Audi... Kommt eben vor.)
Sehr interessante Videos Herr Fenderl. Ich bin über ein anderes Video auf ihren Kanal gestoßen und habe zu einer aktuellen Problematik leider nichts gefunden. Können Sie ein Video zu Service Ansprüchen und Vorgehen bei Mängel nach Auslieferung eines Neuwagens machen? Mein Auto ist nun knapp 2,5 Monate alt. Teilweise wurden Auslieferungsmängel beseitigt. Teilweise sind diese noch vorhanden. Bei einem Service wurde ein Bauteil beschädigt. Ebenfalls hat mein Auto nach ca einem Monat und 5.000km angefangen komische Geräusche zu machen. Ich werde beim Service ignoriert. Weder Anruf noch schriftlich bekomme ich antworten. Ich habe dem herrsteller eine Frist gesetzt und überlege nach Ablauf dieser rechtlich dagegen vor zu gehen. Viele Grüße
vielen Dank für Ihren Beitrag zu meinem Video. Ich werde mir Gedanken machen, ob ich dieses Thema mal in einem Video aufgreife. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Frage Meine Tochter sitzt im rolli leide parken auf den aG Parkplätzen oft genug Menschen ohne Legitimierung per Ausweis. Ich rufe die Polizei und bekomme die Aussage: stellen sie sich nicht so an, wir haben besseres zu tun Was kann ich tun?
Vielen Dank für den Kommentar. Sie haben die Frage schon einmal gestellt und ich habe ihn darauf geantwortet. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
04:00 - ich bin Komiker und habe geantwortet: Mama hat euch alle in die selben Klamotten gesteckt und jetzt musst deine schlechte Laune an mir auslassen.
Danke für den Kommentar der Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Respektvoller Umgang und Höflichkeit ist eine Frage der guten Kinderstube. Diese kann man letztlich nicht erzwingen. Ich würde mich jedenfalls bei einem unhöflichen Polizeibeamten nicht auf das gleiche Niveau runterziehen lassen wollen. Alles Gute Rechtsanwalt Fenderl
Hallo Herr Fenderl! Danke für das Video! Ich habe fast alle 50 gesehen. Wenn ich kurz fragen darf: Wenn ich also bei der Kontrolle das Warndreieck und den Verbandskasten vorn im Wagen habe, und die Aufforderung auszusteigen ignoriere - und lieber die 20 Euro zahle- so wird dies von den Beamten bestimmt nicht wohlwollend aufgenommen werden und auch nicht als höflich oder achtungsvoll angesehen werden. Schneide ich mir da nicht ins eigene Fleisch, da die Beamten darauf hin bestimmt die Blutentnahme anordnen werden, was mich viel Zeit und Leid kosten wird? Was, wenn ich total nüchtern bin? Bekomme ich dann Schmerzensgeld?
Danke für diesen Kommentar. Ich darf feststellen, dass eine willkürliche Blutentnahme eine rechtswidrige Körperverletzung darstellen würde. Jeder Polizist wird sich das sehr gut überlegen. Es müssen also immer Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt vorliegen. ich kann mir nicht vorstellen, dass Polizeibeamte ohne jeden Anhaltspunkt, eine Blutentnahme anordnen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Was bedeutet das dann wenn ich nach der Probe total nüchtern bin? Was erhalte ich dann für die" rechtswidrige Körperverletzung"?
@@kanzleifenderldietrich1687 OK Danke für die Antwort! Aber in Zahlen, nur um einmal einen Richtwert zu erhalten, um was reden wir da? 10 Euro, 100 Euro, 1000 Euro?
Dee in der Haut wird sicherlich lediglich einige 100 € Schmerzensgeld rechtfertigen, dies jedenfalls aber nur, wenn nachgewiesener Maßen, die angeordnete Blutentnahme rechtswidrig oder willkürlich gewesen ist. mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Vielen Dank für den Kommentar und Ihrem Beitrag an meinem UA-cam Kanal. Jetzt kommt die klassische Juristen Antwort. Es kommt darauf an, ob die Polizei ein Festnahme Recht innehat, also ob ein Haftbefehl die Festnahme rechtfertigt oder eine vorläufige Festnahme wegen dringenden Tatverdachts möglich wäre, dann könnte die Polizei natürlich sie auffordern, die Konferenz sofort zu verlassen. Ansonsten müsste die Polizei warten. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Ich meine gehört zu haben, dass man Anhaltezeichen nur von einem vorausfahrenden Fahrzeug zwingend folgen muss. Ansonsten hat man ja immer die plausible Ausrede, dass man nicht nach hinten geschaut hat (unter der Voraussetzung die Beamten machen sich weder durch Blaulicht noch Martinshorn bemerkbar). Wie streng ist da die rechtliche Auslegung?
Danke für den Beitrag und damit der Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Tatsächlich darf die Polizei auch nachfahrend Anhaltesignale geben. In der Praxis gebe ich Ihnen aber recht, dass viele meiner Mandanten dann vortragen, dass sie nicht nach hinten gesehen hätten, was mehr als natürlich ist, sondern ihre Blickrichtung nach vorne ausgerichtet haben, so dass die Anhaltesignale übersehen worden sind. Diesen Einwand kann die Polizei auch nur relativ schwer widerlegen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Hallo, ich habe einen kleinen Hinweis zu Ihren Videos: Ihre Inhalte wirken sehr praxisnah und sind sicherlich für viele hilfreich, aber die ständige Bewegung der Kamera sowie Ihr häufiges Zubewegen auf die Kamera machen es mir schwer, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Besonders auf einem größeren Bildschirm wirkt das etwas unruhig und ablenkend. Vielleicht könnten Sie die Dynamik etwas reduzieren, indem Sie sich auf eines der Stilmittel beschränken. Vielen Dank für Ihre wichtige Aufklärungsarbeit! Mit freundlichen Grüßen, Marie
herzlichen Dank für die konstruktive Kritik. Ich versuche Ihre Anregung umzusetzen. Danke für diese Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Prüfen Sie doch in der Zukunft, ob ich das umsetzen konnte, was sie mir vorschlagen. Mit freundlichen Grüßen. Fenderl
Ich war mal samstags morgen um 9 Uhr beim Edeka einkaufen.Auf dem Nachhauseweg innerorts kam mir, als ich aus dem Kreisverkehr heraus fuhr ein Polizeiauto entgegen. 500 Meter weiter fuhr er hinter mir her.Kurz vor meinem Haus leuchtete die Schrift auf Anhalten Polizei.Der Polizeibeamte kam ohne Maske ganz nah an die offene Windschutzscheibe. Was mich damals verwunderte. Allgemeine Verkehrskontrolle.Auf meine Frage,warum Sie mich angehalten haben ,kam die Antwort.Altes Auto ,alter Mann,keine Partnerin auf dem Beifahrersitz Verdacht auf Alkohol.
Danke für den Kommentar und die damit verbundene Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Da scheinen sie einen Polizisten angetroffen zu haben, der in einem sehr einfach gestrickten Schubladendenken agiert hat 😳Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Ich habe ihre Videos durchgeblättert und Nichts zu fahren nach einer Narkose gefunden. Haben Sie da zufällig auch Informationen zu? In meinem Beispiel zwingt mich mein Gastroentrolge ein Schreiben zu unterzeichnen, in dem steht: Es gibt ein Gesetz, welches mir verbietet nach dieser Behandlung nicht Auto zu fahren. Allerdings habe ich mich geweigert dies zu unterschreiben, weil ich a. kein solches Gesetz gefunden habe und er mir es auch nicht benennen konnte b. Ich davon überzeugt bin, dass ein Gastroentrologe keine polizeiliche Befugnis hat.
Danke für Ihren Kommentar und damit die Mitwirkung in meinem UA-cam Kanal. Das Gesetz auf das der Mediziner Bezug genommen hat, ist Paragraph 316 StGB Trunkenheitsfahrt und Paragraph 315 StGB Straßenverkehrsgefährdung. Dort hat der Gesetzgeber die Begriffe unter berauschenden Mitteln eingeführt. Berauschende Mittel sind eben nicht nur Alkohol und Drogen, sondern auch Medizin. Narkosemittel sind Medizin und führen dazu, dass man nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Daher hat der Mediziner völlig recht und sogar die Pflicht, sie darauf hinzuweisen, dass sie unter Einfluss der Narkosemittel nicht Autofahren dürfen. Dies hat auch nichts mit polizeilichen Befugnissen zu tun, sondern mit ärztlicher Fürsorge. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@kanzleifenderldietrich1687 UA-cam hat meinen Kommentar gelöscht. Also ich habe andere Informationen gefunden: FAQ: Autofahren nach einer OP Ist das Autofahren nach einer OP grundsätzlich verboten? Nein, eine gesetzliche Regelung, die das Fahren verbietet, gibt es nicht. Allerdings muss die Fahreignung zu jeder Zeit bestehen. Bitte nicht falsch verstehen. Ich würde nie direkt nach der Darmspiegelung Auto fahren und entsprechend lange warten. Aber ich weigere mich das zu unterschreiben, wenn es dazu keine ges. Regelung gibt.
@@martinweyer4828 Herr Fenderl hat Ihre Frage doch beantwortet und die nachträglichen Kommentare/Fragen sind in dieser auch bereits eingeschlossen, was wollen Sie denn noch? Die Unterschrift beim Arzt ist ggf. ein Teil des Behandlungsvertrages (der Sie auf Ihre Rechte und Pflichten hinweist) und auch (wie von Hr. Fenderl bereits genannt) ein Teil der ärztlichen Fürsorgepflicht ist, um auf Ihren letzten Satz ("...keine ges. Regelung gibt.") einzugehen. Die Unterschrift bescheinigt dem Arzt, dass er seiner Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, nachgekommen ist und speziell in diesem Fall, dass er Sie bezüglich § 316 StGB aufgeklärt hat. Der Arzt hat Ihnen nicht das Autofahren verboten, sondern Sie darauf hingewiesen, dass Sie es von gesetzeswegen nicht dürfen. Das ist nicht nur zum Eigenschutz des Arztes, sondern auch zu dem Ihrigen. Da ich Sie aufgrund Ihrer "Argumentation" ja kenne, würden Sie dem Arzt garantiert einen Strick draus drehen, hätte er das nicht gemacht/verlangt und Sie folgend gemäß genannter Rechtslage vielleicht Ihren Führerschein verloren hätten. Lernen Sie, Dinge als gegeben hinzunehmen und machen Sie sich das Leben einfacher, zumindest das Ihrer Mitmenschen.
NRW. Beamten müssen vor der begin der Kontrolle sich vorstellen. Bezieht diese Regel auf 1 Beamte, mit welche Sie gerade sprechen, oder müssen alle Beamte, vorstellig werden? Darf man die Beamten, die sich nicht vorgestellt haben bitten, so weit zu gehen, dass Sie ihre PRIVATE Gespräch nicht mit lauschen?
Vielen Dank für den Kommentar und IhremBeitrag an meinem UA-cam Kanal. Die Ermächtigungsnormen, die der Polizei Rechte gewähren, verlangen nicht, dass sich Polizeibeamte vorstellen müssen. Tatsächlich ist es so, dass Verwaltungsvorschriften jeweils in den Bundesländern entsprechende Regeln aufstellen, die aber keinerlei Auswirkungen auf die Befugnisse der Polizei haben, sondern allenfalls bei Verstoß disziplinarrechtliche Folgen haben könnten. Wenn Sie also vor der Polizei private Gespräche führen, dafür genauso zuhören wie jeder Dritte auch. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Abs. 2.5.1 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024 „Polizeivollzugsbeamte haben den Polizeidienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen; beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig[...]“ Meine Frage muss Mann so verstehen: Welche Rechte hat der betroffene, wenn ein Polizist diese §§ missachtet.
Dann erst recht: Keine Aussage, Keine freiwilligen Maßnahmen und keine Unterschrift! Wenn die Polizei was erfindet, heißt das nur eins: Sie haben nichts falsch gemacht.
Ich trinke keinen Alkohol. Wenn ich aber einen Alkoholtest verweigere, und keine weiteren Mototischen-Test machen möchte, werde ich dann bei Verweigerung grundsätzlich zur Blutabnahme gebracht? Weil der Beamte nun keinen Rückzieher mehr machen möchte. Und was ist dann, wenn dieser dann 0,0% aufweist. Hat man Anspruch auf Schadensersatz,wegen z.B. dem Zeitaufwand?
Danke für den Kommentar und Ihre Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Es gibt keinen Automatismus, dass die Verweigerung des Pustetests zu einer Blutentnahme führt. Polizeibeamte dürfen eine solche gravierende Eingriffsmaßnahmen durchführen, wenn sie Anhaltspunkte für eine Alkoholfahrt haben. Wenn man 0,0 Promille hat, dürfte für die Polizeibeamte die Erklärung sehr schwierig werden, worin Sie diese Verdachtsmomente gesehen haben wollen. Der private Zeitaufwand, der damit verbunden ist, wird regelmäßig nie Schadenersatzansprüche auslösen. Soweit die Polizei willkürlich eine Blutentnahme angeordnet hat, haben Sie theoretisch Schmerzensgeldsnsprüche in einem überschaubaren Rahmen. Die Frage wird hier sein, ob sie diese Ansprüche gegen das Land dann auch durchsetzen können. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Danke für diese Rückfrage. Natürlich kann man sich das Leben einfach machen und die Tests machen. Wenn man aber völlig nüchtern ist, erschließt sich für mich nicht, weshalb man die Tests machen sollte, weil die Tests nur dann anzuordnen sind, wenn Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt vorliegen. Die Anordnung der Tests ohne Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt wäre willkürlich, so dass sich für mich nicht erschließt, warum man die Tests freiwillig machen sollte. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt, Fenderl
Sich das Leben einfach (und den Test mit) machen, natürlich. Wenn man jetzt aber (wie Sie auch sagen) völlig nüchtern ist - grundsätzlich kann man ja erstmal sicherlich die Polizisten alles fragen, aber wenn ich jetzt den Beamten fragen würde, was denn seine Anhaltspunkte für eine mögliche Trunkenheitsfahrt meinerseits gewesen sind, ist er dann auch verpflichtet, mir darauf zu antworten wahrheitsgemäß?
Vielen Dank für den Kommentar. Richtig ist, dass in besonderen Gefahrenbereichen für die Polizei weitere Möglichkeiten bestehen. Mein Video zielt aber nicht auf diese Bereiche ab, sondern bezieht sich auf die allgemeine Verkehrskontrolle. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Ist die Verkehrskontrolle in einem Gefahrenbereich auch eine allgemeine Verkehrskontrolle? Beispielsweise auch nach einem Festival.
Punkt 1: Führerschein niemals aushändigen, denn sollte der Beamte einen Tatverdacht äußern hat er den schon sicher - Lösung an das Fenster halten ( das ist nicht verboten ) denn jeder Beamte kann auch lesen, oder eine Kopie mitführen und diese aushändigen ( eine Kopie die einbehalten wird " Ist KEIN FÜHRERSCHEINENTZUG, da kein offizielles Dokument ). Punkt 2: wer aussteigt ist selber schuld Punkt. Punkt 3: Bei jeder Kontrolle muss sich der Beamte auf nachfragen ausweisen, dazu ist er verpflichtet, weiterhin nach seinem Vorgesetzten fragen, sollte der Beamte sich nicht ausweisen wollen, sofort bei der Polizei anrufen und um Hilfe wegen Verdacht auf falsche Polizisten bitten.
Danke für diesen Kommentar. Sie haben natürlich recht. Wenn der Führerschein nicht mitgeführt wird, kann man ihn am Tatabend auch nicht sicherstellen. Wenn Sie den Führerschein aber schon vorgezeigt haben, dann müssen Sie ihn auch aushändigen, weil die Polizei das Recht hat, dieses amtliche Dokument auf Echtheit zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Laienantwort: Dann aber unverzüglich der Entziehung einsprechen. Da gibts m.W. Fristen, die die Rechtsprechung beschleunigen.
Formaljuristisch heißt dies der Sicherstellung widersprechen, so dass dann die Sicherstellung in eine Beschlagnahme übergeht, über die dann ein Richter, wie sie richtig sagen, innerhalb einer kurzen Frist entscheiden muss. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Nicht-Anhalten; die Polizei hat die Pflicht das anzuhaltende Auto zu überholen und sich vor ihm zu setzen, mit einer Lichtzeichenanlage zum Anhalten aufzufordern. Hinter dem Fahrzeug zu fahren und zu Hupen oder irgendwelche Lichter einzuschalten, gilt in Amerika.
Danke für den Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Es ist falsch, wenn Sie die Behauptung aufstellen, dass die Polizei zum Anhalten überholen muss. Mittlerweile haben die Polizeifahrzeuge auf dem Fahrzeugdach technische Einheiten, die mit Leuchtschrift zum Anhalten auffordern, wobei die Polizeibeamten sich hinter dem Fahrzeug befinden, welches angehalten werden soll. Auch diese Leuchtzeichen haben die Wirkung, dass zur Anhaltung verpflichtet sind. Missachten Sie diese Anhaltezeichen, begehen Sie einen Bußgeldtatbestand mit einem Punkt. Nebenbei bemerkt ist dieses Überholen zum Zwecke der Anhaltung auch viel zu gefährlich. Mit freundlichen Grüßen Fenderl
Danke für diesen Kommentar. Hierzu kann ich nur antworten, dass dies ohne jeglichen Grund nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
kommich das die blutabnahme nicht gegen das unversehrtheitsgrundgesetz verstößt nadel ist nadel ob bei einer impfung oder abnahme mach kein unterschied
@@kanzleifenderldietrich1687 Die Frage impliziert, dass einfache Versuche schon unternommen wurden und weitere höfliche Kommunikation nicht (kurzfristig) möglich ist. zb. Straßenrand. Autobahn/Schnellstraße ,lauter Umgebung. Fahrer ist im Auto. Polizisten haben sich nach hinten in ihre Wagen verzogen. Wenn der Fahrer versucht auszusteigen, schreien Polizisten sehr laut: Tür zu, bleiben Sie im Auto.
Niemand ist verpflichtet, höflich zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn man so dämliche Fragen beantworten soll. „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ „Ja“ - Langes Schweigen „Ja und?“ „Weil Sie gerade Leerlauf hatten und sich um die unwichtigen Themen kümmern können!“ „Von wo kommen Sie?“ „Von da drüben!“ „ach ja. Und wo wollen Sie hin?“ „Da hin“ Und das ist weder herablassend, noch sonst was. Ganz normaler Ton und Replik auf Fragen, die man überhaupt nicht beantworten muss. Letzte Frage: Was geht einen Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle mein Beruf an?
Danke für diese Meinung und Ihren Beitrag. Natürlich ist niemand verpflichtet, höflich zu sein. Ich frage mich nur, was hindert jemand daran, mit anderen Menschen höflich umzugehen . Am Ende muss jeder selbst entscheiden, wie er sich verhält. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687Auf den rechtswidrigen Versuch, höflich reagieren. Das kann nur von nem bulle kommen. Auf die fresse gehört dem Polizisten gehaun und er sollte vom Dienst bei der Polizei befreit werden und ein Verfahren an den Hals bekommen. Ich bin gespannt wie sie höflich reagieren, wenn ein normaler Arbeiter so mit ihnen redet. 2klassen gesellschaft mit Knarre. Top echt top
Danke für den Kommentar und Ihre Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Sie haben da völlig recht. Das Ordnungswidrigkeitengesetz verlangt die Bekanntgabe der Religion nicht mehr. Ich habe mich an meine Zeit als Polizeibeamter erinnert. Zu diesem Zeitpunkt wurde bei den Pflichtpersonalien auch die Frage der Konfession mit abgefragt. Aber die Zeiten beziehungsweise die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern sich und damit auch die Gesetze. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Hallo Herr Ex-Polizist, Sie haben gesagt die Polizei nimmt den Führerschein mit. Das stimmt nicht ganz; ich muss den Führerschein VORZEIGEN nicht AUSHÄNDIGEN. Also alles abschreiben, nichtmals fotografieren, dann überprüfen. Thema verkehrstüchtigkeit; dazu hat das Auto eine Hauptuntersuchung, da brauche ich nichts schalten ...
Danke für den Kommentar die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Ich darf feststellen, die von Ihnen vertretene Behauptung nichts mit den rechtlichen Grundlagen gemeint hat. Natürlich darf die Polizei verlangen, dass sie den Führerschein herausgeben. Die Polizeibeamten haben das Recht, die Urkunde, die ein Führerschein darstellt, auch auf Echtheit zu prüfen, dies ist weder mittels einer Kopie möglich, noch mit einem bloßen Vorzeigen. Händigen Sie den Führerschein nicht aus, begehen Sie einen Bußgeldtatbestand, der zumindest mit einem Verwarnungsgeld belegt wird. Haben die Polizeibeamten den Verdacht, dass sie ohne eine gültige Fahrerlaubnis fahren, dürften Sie sogar zum Auffinden des Führerscheins durchsucht werden zur Aufklärung, ob sie die entsprechende Fahrerlaubnisklasse auch besitzen. Nebenbei bemerkt ist die TÜV HU Untersuchung in jeder Hinsicht völlig irrelevant. Sogar bei einem Kaufvertrag ist der Verweis auf eine TÜV Untersuchung mit keinerlei Rechtswirkung,zu Gunsten der Person, die hierauf verweist verbunden. Zudem kann es durchaus vorkommen, dass sie beim Wegfahren aus dem Hof der Hauptuntersuchungsstelle plötzlich einen Mangel haben. Es scheint mir verwegen, zu glauben, dass eine TÜV Untersuchung, die ist zu zwei Jahre zurückliegt, die Gewähr dafür liefern kann, dass alle Leuchtmittel am Auto funktionieren.
@kanzleifenderldietrich1687 Zum Führerschein; durch das Vorzeigen des Führerscheins habe ich meine Pflicht erfüllt, ausgewiesen und gleichzeitig den Besitz dokumentiert. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, so wird diese abgefragt. Übrigens haben Sie nicht erwähnt dass der Polizist sich ebenfalls auf Verlangen auszuweisen hat. Er gibt den Ausweis auch nicht aus der Hand. TÜV; Mangel nach dem TÜV-Besuch, sagen Sie das beim TÜV dass die das Auto nicht richtig geprüft haben, viel Spass. Außerdem durch was ist ein Polizist akkreditiert Autos auf technischen Zustand zu überprüfen? Leuchtmittel können jederzeit kaputt gehen, ein Hinweis kann für den Autofahrer sicher hilfreich sein.
Das kommt drauf an, ob die verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs VOR oder NACH der Hauptuntersuchung bestanden hat. Hat sie das, war es vor der HU. Hat sie es nicht, war es nach der HU. Damit ist gemeint, von welcher Hälfte des zweijährigen Intervalls der Verkehrstüchtigkeit wir Ihrer Ansicht nach ausgehen. Aber da Sie eh "nichts schalten", wird Ihnen dies wohl für immer ein Rätsel bleiben.
Er sagt was von freundlich zur Polizei sein!Kann ich absolut bestätigen hilft weiter!
Sehr informatives Video. Sehr angenehm und leicht verständlich. Interessant, wie "trockene und vermeintlich langweilige" Gesetzestexte fast schon spannend vorgetragen werden können, wenn man sie einfach mit alltäglichen Situationen knüpft.
Wie Sie Eingangs schon erwähnt haben. Wie man in den Wald ruft, so hallt es heraus. Zugegeben. Ich wurde in der Vergangenheit bisher sehr selten angehalten. Aber ich würde fast behaupten, dass allein dieser Tipp, alle meine bisherigen Kontrollen extrem beschleunigt haben UND mich sogar einmal vor weiteren Schwierigkeiten bewahrt hat. Mir persönlich stellt sich immer die Frage, was man sich erhofft, wenn man direkt gegen jede Kontrolle schießt. (Nicht im wörtlichen Sinne).
herzlichen Dank für Ihren Kommentar und ihrem persönlichen Erfahrungsberichten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Vielen Dank für Ihr erneut informatives Video. Zwar hoffe ich, diese Informationen nicht zu benötigen - aber haben war schon immer besser als brauchen.
vielen Dank für diesen Kommentar. Ich freue mich über das Lob. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Super Video, und ja, ich habe schon einige der 50 Videos geguckt.
Zum Thema Wagendurchsuchung: das kann leicht ausgehöhlt werden, indem der Polizeibeamte in den Wagen schnuppert und behauptet, einen süsslichen Geruch festzustellen. Mir so passiert und ich hab ihn machen lassen, weil ich diesbezüglich clean bin. Während seiner Durchsuchung hab ich gefragt, ob der Geruch vielleicht von den Fishermans Friends kommt, die ich im Wagen liegen habe ;-)
Als er fertig war, hat er nichts gefunden, nicht einmal die Pfefferminzbonbons. Die lagen nämlich in der Mittelkonsolenablage, die von einer Klappe verdeckt ist. Und die hat er nicht kontrolliert, weil er offensichtlich weder privat noch beruflich einen Volvo V70 fährt.
Zum Thema Höflichkeit: die habe ich immer praktiziert, auch und vor allem gegenüber den Zöllnern an der Schweizer Grenze. Im vorliegenden Fall habe ich aber GEDACHT: "Du Schlaumeier!". Und innerlich habe ich herzlich gelacht, als er ergebnislos wieder aus meinem Wagen krabbelte.
Danke für Ihren Beitrag und Ihre Meinung hallo. Habe Ihren Kommentar mit Interesse gelesen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Man muss sich nicht ueber die Beamten lustig machen, denn vielleicht haben sie nach ganz anderen Sachen gesucht und der suessliche Geruch war nur ein vorwand um das innere des fahrzeugs zu inspizieren nach dingen die vielleicht ueberhaupt nichts mit der Mittelkonsole zutun haben.
Oder hatte bemerkt dass Sie doch nicht Stoned sind und es doch nicht der Gerruch war und hat vorzeitig aufgehoert mit der Durchsuchung um zB.mehr Zeit fuer die naehsten Kanditaten zu haben bis sie den richtigen gefunden haben.
Ich hätte da 2 Fragen. Vorab: ich fahre ein älteres Auto und lebe im Umkreis einer Polizeiausbildungsstadt wo einfach viel zu viele Polizisten auf im Schnitt zu wenig Bewohner kommen. Da wird man,, wenn man nachts nach Hause fährt also alle paar Wochen angehalten. Ich trinke keinen Alkohol, hatte noch nie mehr als 0,0 Promille bei Alk-tests und mit Drogen hab ich auch nix am Hut.
Was mir aber zunehmend auf den Keks geht, sind die Verkehrskontrollen weil es durch das alte Auto auch mich eben oft genug trifft. Respektvoll bin ich bis zu einem gewissen Punkt, bisher hab ich auch immer gesagt woher ich komme usw. aber wenn es dann trotz Nullkommanull Anhaltspunkten dann zur Frage nach Alkoholtest (und beim letzten Mal nach nem Drogentest kommt), bin ich langsam nicht mehr geneigt überhaupt noch "mitzuarbeiten" und würde da dann auch gerne von vorneherein zeigen, dass ich jetzt nicht jede Woche den Idioten für die Rennleitung spielen will, den man einmal alle 4 Wochen anhält, weil man hier sonst nix zu tun hat.
Freundliche sachliche und ehrliche Antworten haben mich eben noch nie weiter gebracht in diesem Zusammenhang, wie Sie in einem Video so schön gesagt haben, man kriegt keine extra positiven Punkte dafür wenn man ehrlich ist, anstatt die Aussage zu verweigern/nicht sagt wo man her kommt usw.
Sonst jetzt kommt Frage 1, angenommen ich weigere mich ins Röhrchen zu blasen, es gibt keinen Indikator für Alkohol oder Drogen bei mir, die Polizei nimmt mich mit zum Präsidium /Hospital für eine Blutentnahme, wie komme ich wieder heim ? Taxi von der Stadt kostet 65 Euro zurück, Busse fahren hier nur begrenzt nachts.
Wer kommt bei Nullkommanull Promille und negativen Drogentest dafür auf ?
Und gibt es irgendwelche Rechtsfolgen für Polizisten die sowas anordnen einfach weil sie es können, auch wenn ich Alk-und Drogenfrei bin ? Also wenn alles Humbug ist. Ich treffe immer öfter auf Polizisten, die trotz Null Verdachtsmomente ihre Macht ausspielen wollen und ich bin mir sicher, wenn ich anfange und von vorneherein die Aussage verweiger bei "Wo kommen Sie her?" , dass das trotz Höflichkeit in einer gewissen Eskalationsschleife mit sowas wie Blutentnahme oder ähnlichem endet.
Danke für den Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Ich denke, dass ich in meinem Alkoholvideo ausführlich zum Thema der Freiwilligkeit des Pustens vorgetragen habe. Ich darf sie daher einladen, dass Video zu Alkoholfahrt in meiner Playlist zu suchen und anzusehen. Dort werden sicherlich viele ihre Fragen beantwortet. Tatsächlich gibt es aber kein Mittel dagegen, dass sie kontrolliert werden. Dieses Recht hat die Polizei zu jeder Tages und Nacht Zeit und auch so oft sie will. Weiter ist auszuführen, dass die Polizei schon aus versicherungsrechtlichen Gründen sie nicht dann dorthin fahren muss, wo sie dann nach der Blutentnahme hin möchten. Die Kosten, die sie dann vom Krankenhaus haben, um nach Hause zu gelangen, können Sie unter dem Stichwort allgemeines Lebensrisiko verbuchen. Soweit die Polizei Anhaltspunkte für eine Alkoholfahrt hat, darf sie eine Blutentnahme anordnen. Soweit sie keine Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt hat, wäre die Anordnung einer Blutentnahme eine gefährliche Körperverletzung. Dies kann durchaus zu Folgen für die Polizeibeamten führen. Ich denke, bei einem geringen Blutalkoholwert, werden sie aber keinerlei Möglichkeiten haben, gegen die Blutentnahme vorzugehen. Eine Ausnahme könnte es darstellen, wenn im Blutalkohol 0,0 Promille herauskommt und auch keine Drogen oder Medikamente sich in ihrem Blut finden lassen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!
Danke für den Kommentaren Beitrag. Im übrigen gerne geschehen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Vielen Dank, alles richtig was und wie Sie es vermittelt haben. Aus eigener Erfahrung muss ich aber leider sagen, dass sich viele Polizisten nicht an geltendes Gesetz halten, und ich frage mich wie dieses nicht korrekte Verhalten der Polizisten zustande kommt. Gibt es ältere Kollegen die zu rechtswidrigem Verhalten anstiften? Ist es, vor allem bei jüngeren Beamten, der Drang oder Zwang sich beweisen und profilieren zu müssen? (Man möchte schließlich gut dastehen und pünktlich befördert werden).
Beispiel: Wenn Polizisten mich zur Durchführung einer freiwilligen Maßnahme, (Atemalkoholtest), auffordern, setzt dies einen konkreten Anfangsverdacht voraus. (Manche Polizisten ersetzen diesen Anfangsverdacht gerne durch ihre besonderen telpathischen Fähigkeiten). Wenn ich dann unter Hinweis auf die Freiwilligkeit dieser Maßnahme freundlich ablehne kommt die Äußerung: Wenn Sie nicht mitmachen lasse ich Sie nicht weiterfahren, da ich für die Verkehrssicheheit verantwortlich bin. (Wörtlich so zu hören bekommen). Dann müssten wir außerdem ihr Fahrzeug abschleppen lassen, da es hier den Verkehr behindert und nicht so stehen bleiben kann. (Frage am Rande. Wer bezahlt das wenn sich herausstellt, dass ich nüchtern war)?
Natürlich kann man die Situation eskalieren lassen und u.a. den Rest der Nacht auf der Wache oder in der Klinik verbringen bis endlich ein Arzt zur Blutabnahme kommt. Anstehende Termine kann man auch schon mal absagen und den Chef in der Firma informieren, dass man leider etwas unpässlich ist. Ich würde mir einfach wünschen, dass unsere Polizei Verkehrskontrollen korrekt durchführt. Ist das wirklich zu viel verlangt?
Tipp: Gegen diese unfreundlichen Wachtmeister - ich hoffe, dass Sie ihre Dienstnummern notiert haben - ein Disziplinarverfahren beantragen. GIDF
Danke für Ihren Beitrag. Ich muss Ihnen leider widersprechen. Soweit sie freiwillig alles mitmachen, braucht es hierzu keinerlei Anfangsverdacht oder rechtliche Grundlagen, weil sie ja freiwillig alle Aufforderungen erfüllen. Daher empfehle ich nochmals, mein Video anzusehen, damit sie wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687
Sorry, aber da muss ich nun Ihnen widersprechen. Polizisten hier in Bayern konstruieren leider immer (ja, immer!) einen Anfangsverdacht, um Maßnahmen durchzudrücken. Natürlich will ich nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren, aber leider habe ich das bisher noch nicht anders erlebt. Selbst wenn man ausgesprochen höflich bleibt und z. B. die Ablehnung der freiwilligen Maßnahmen so freundlich wie möglich formuliert - es erzeugt sofort eine aggressive Verhaltensweise bei den Polizisten. Wenn man weiß, dass das Leistungs-Bewertungssystem von Polizeibeamten darauf ausgelegt ist möglichst viele "Täter" zu erwischen, erklärt sich auch deren Verhalten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei einer Polizeikontrolle den Beamten leider relativ hilflos ausgeliefert ist. Eine rechtswidrige polizeiliche Maßnahme letztenendes zu beweisen ist meines Erachtens nahezu unmöglich. Vor allen Dingen, wenn man alleine unterwegs ist.
Unabhängig davon sind Ihre Videos sehr aufschluss- und lehrreich. Vielen Dank dafür.
@@kanzleifenderldietrich1687 Ich habe geschrieben, dass ich die freiwillige Maßnahme abgelehnt habe. Daraufhin die Aussage, wenn sie nicht mitmachen, lassen wir sie nicht weiterfahren. Aus meiner Sicht ist das Nötigung durch den betreffenden Polizeibeamten. Aber nachts auf der Landstraße und ohne Zeugen kaum eine Chance dagegen anzukommen.
habe ich dann wohl falsch verstanden
Danke für die Informationen
😉
Die Relegionszugehörigkeit ist kein Bestandteil (mehr?) der Angaben zur Person. Ich frage mich außerdem, wozu der Beruf wichtig sein soll. Geht es da um den erlernten oder den ausgeübte Beruf?
Danke für Ihren Hinweis. Ihr Hinweis war Veranlassung tatsächlich noch mal im Gesetz nachzusehen. Sie haben recht, dass die Religionsangehörigkeit nicht mehr Bestandteil der Pflichtangaben zu den Personalien ist. Also danke für den Hinweis. Man lernt auch als Anwalt nicht aus. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Wofür die Angabe des Berufes wichtig ist? Ist man Beamter, Soldat oder gar Richter wird man 2 Mal bestraft, es kommt nämlich zum normalen Verfahren
ein Disziplnarverfahren hinzu.
Ein Super Kanal 👍🏻
Neben den Kanal vom Kollegen Grubwinkler so mit der Beste mit Blick auf die gesicherte Expertise ✅
vielen Dank für diesen Kommentar. Ich lade Sie herzlich ein, meine Videos auch zu anderen Themen anzusehen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Ich hab vor ein paar Jahren einem Beamten geantwortet: "In der Tat, ich hab einen großen Fehler gemacht!" Als er mich frug, 'welchen denn', sagte ich ihm: Ich hätte heut nicht los fahren sollen, sondern daheim bleiben. An dem Tag war mir nämlich vom 1. Socken an jede Menge verquer gelaufen. Mein Socken verhakte sich im Fußnagel und riss, als nächstes hab ich mich beinahe auf die Nase gepackt, als ich mich im Hosenbein verhedderte und beinahe das Gleichgewicht verlor. Der Schnürsenkel riss, beim Binden der Schuhe, glücklicherweise hatte ich einen neuen in der Schublade. Als ich dann zum Auto ging, fiel mir der Autoschlüssel runter, aber nicht etwa nur "runter", sondern so ungeschickt, dass ich ihn mit der Schuhspitze auch noch weit unters Auto kickte - und JA, es regnete an dem Morgen, was mir nasse Knie bescherte.
Nachdem ich ihm das berichtet hatte, grinste er mich sichtlich erheitert an und gab mir Zulassung & Führerschein zurück und meinte, da ich so ehrlich sei, würde er auf eine Alkohol-Kontrolle verzichten und mich einfach so fahren lassen! Ich war ihm wirklich dankbar!
Danke für den Kommentar und Ihr weiter an meinem UA-cam Kanal. Danke auch für die schöne Geschichte. Alles Gute Rechtsanwalt Fenderl
Vielen Dank für die Info. 👍🏻
sehr gerne und danke für das Lob. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl👍
Was ist mit Augen-/Pupillen-Tests? Muss ich den im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle über mich ergehen lassen? Übrigens: echt hilfreiche Inhalte! Vielen Dank
Nein. Auch dies zählt zu den freiwilligen Tests, die Sie machen können, aber nicht müssen. Solange kein begründeter (!) Verdacht besteht, sind Sie nur zum Vorzeigen des Führerscheins und Angaben zu Ihrer Person verpflichtet.
Welchen grund gibt es zur erzwungen Blut abgabe? Bzw. muss da auch unterschrieben werden? Oder wurden die Gesetze geändert?
Vielen Dank für Ihren Beitrag zu meinem Video. Eine Blutentnahme darf nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegen. Dies können sein Schlangenlinienfahrt zuvor oder eine starke Alkoholfahne oder sonstige motorische Anzeichen für einen berauschten Zustand. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Dies war der Fall, dennoch wurde auf eine Unterschrifft bedtanden. Die wurde nicht geleistet. Nach 30min nein sagrn, war der spuck dann vorbei. Daher nochmal die Frage, wurden Gesetze geändert?
eine Unterschrift müssen Sie nicht leisten, diese ist immer freiwillig. Insoweit hat sich keine Rechtslage verändert. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Doch ohne die unterschrifft wurden die Maßnahmen nach 30min beendet. Ohne ergebnis. Nach ihren Aussagen ist das nicht möglich weil die Blutentnahme ja einfach gemacht werden darf. Warum sollten die dann 30min rumdiskutieren? Oder kann es sein das das von Bundesland zu Bundesland anders gereglt ist?
Von ielen Dank für die Rückantwort. Es bleibt dabei. Rechtlich sind sie zu einer Unterschriftsleistung nicht verpflichtet. Allerdings dient die Unterschrift natürlich auch der Absicherung der Polizei, weil sie damit ja dann ihr Einverständnis erklären. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Sehr gutes Video mal wieder, war eine sehr unterhaltsame halbe Stunde.
Eine Sache habe ich noch zu ergänzen:
Hinsichtlich der Fragen nach Alkohol/BTM Konsum kann man die Polizei auch straffrei anlügen.
Und selbst wenn im weiteren Verlauf der Kontrolle die Wahrheit ans Licht kommt, kann einem die vorangegangene Lüge nicht zum Nachteil gereichen.
Danke für diesen Beitrag. Ja es stimmt, wenn man zu Gunsten der eigenen Person die Unwahrheit sagt, kann dies im Rahmen eines Strafverfahrens nicht strafrechtlich vorgehalten werden. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Danke für das Informative Video. Frage: Muss man eigentlich die Motorhaube öffnen oder ist das quasi schon eine Durchsuchung des Fahrzeugs?
Solage ihr Auto jetzt kein Porsche ist, bei dem der Kofferraum unter der Motorhaube liegt, hat das erstmal nichts mit einer Durchsuchung zu tun. Der Motorraum ist ja kein Behältnis in diesem Sinne. Solange also der Zweck der Maßnahme die Übreprüfung der Fahrtauglichkeit ist und nicht das durchsuchen des Motorraums, muss ein Blick unter die Motorhaube ermöglicht werden.
Vielen Dank für das informative Video...👍
sehr gerne. Danke für Ihren Kommentar. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Sehr informatives Video. Ich hoffe auch, dass ich nie in die Situation komme. Was mich dennoch überrascht ist der Hinweis auf § 136 StPO, weil der sich dem Namen nach auf Strafprozesse bezieht. In einer allgemeinen Verkehrskontrolle sind wir doch noch nicht im Strafrecht (oder?).
Vielen Dank für den Kommentar und Ihren Beitrag zu meinem UA-cam Kanal. Die allgemeine Verkehrskontrolle ist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, also in der STVO, geregelt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht verweist auf die Strafprozessordnung dies zum einen. Zum anderen hatte ich in meinem Video den Verweis auf Paragraph 136 StGB an einer Stelle erteilt, an der der Polizeibeamte mit einem Tatverdacht auf den kontrollierten Autofahrer zugeht. In einem solchen Fall muss er eine entsprechende Belehrung durchführten, die sich in Paragraph 136 Strafprozessordnung wieder findet. Ich hoffe damit konnte ich Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Danke für die Information. Nachdem ich die Kommentare in Ihrem Kanal und in anderen UA-cam Kanälen mit vergleichbaren Fragestellungen gelesen hatte, ist bei mir der Eindruck entstanden dass die Grenze zwischen allgemeiner Kontrolle und einem Anfangsverdacht ein sehr schmaler Grat ist.
Respekt muss man sich verdienen, auch Polizeibeamte.
Danke für diesen Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Danke vor allem auch für Ihre Meinung. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Danke für dieses Informative Video!
Ich fände es schön, wenn wir das First Amendment aus Amerika auch in Deutschland hätten, und die Polizei legal filmen könnten.
ich danke Ihnen für diesen Kommentar und Ihren Beitrag zu diesem Thema. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Ich habe eine Frage: darf ich, vor Beginn der Kontrolle sagen dass ich keine Fragen bezüglich Alkohol, Drogen oder irgendeiner mir zur Last gelegten Straftat/Bußgeldsache beantworten werde? Also außer meinen Namen und meine Papiere nichts sage/abgebe?
Natürlich mit der Gefahr dass ich dem Arzt vorgeführt werde aber rein rechtlich, dürfte ich das?
Danke für den Kommentar und den Beitrag an meinem UA-cam Kanal. Bei einer Verkehrskontrolle sind sie natürlich nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie müssen zwar ihre Personalien bekannt geben und Führerschein und Fahrzeugschein und gegebenenfalls Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen und aushändigen. Damit hat sich aber ihre Pflichtenstellung erledigt. Sie müssen sich also weder selbst belasten, noch irgendwelche Angaben zur Sache machen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Wendel
20:48 "als Rennen gegen sich selbst gewertet"? Ernsthaft?
Danke für die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Sie haben richtig gehört. Diese Fluchtfahrten sind gerichtet auf die Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit, womit der neue Straftatbestand verbotenes Rennen erfüllt ist. Alles Gute Rechtsanwalt Fenderl
Hochinteressant, danke dafür.
sehr gerne danke für Ihren Beitrag. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Bei so vielen Fragen wäre doch mal ein Frage-Antwort-Video/ Q&A spannend 🧐
Danke für diesen Kommentar. Tatsächlich habe ich derzeit in der Planung ein Q&A Video vorzubereiten. Dazu darf ich alle Zuschauer auffordern und bitten zu interessanten Themen Fragen zu stellen. Ich freue mich schon auf regen Zuspruch. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Alles schön, was ist mit den Passagieren? Darf sie die Polizei kontrollieren? Nicht alle fahren alleine.
vielen Dank für Ihren Beitrag und Kommentar. Leider kann ich nicht alle den baren Themen mit in mein Video einpacken. Dieses Video war ohnehin schon über 20 Minuten lang. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt, Fenderl
Ich war neulich auch in einer Verkehrskontrolle "Allgemeine Alcohol und Drogen Kontrolle (an einem DI gegen 14:30)" .
Generelle Frage: Darf die Polizei lügen?
Polizeibeamter begrüßt mich "Hallo, Allgemeine Alcohol und Drogen Kontrolle, Führerschein Fahrzeugpapiere Ausweiß ausgehändigt."
Nach kurzer Zeit kommt er zurück, sagt das zweite mal zu mir Alcohol und Drogen Kontrolle, Steigen Sie mal aus.
Während ein Polizeibeamter ohne mich darüber zu Informieren geschweigeden mein Einverständnisin einzufordern meine Fahrgastzelle dursucht, werde ich natürlich nach Verbandskasten und Warndreieck gefragt. Dabei habe ich geäusert "So genug, Ich bin mit keinen Freiwilligen Maßnahmen einverstanden!"
Da bekomm ich von der Politesse vor den Latz geknallt: "Ja, bei in´hnen ist der Fuhrerschein ja schon etwas länger her, aber Sie wissen doch, dass Sie der Polizei helfen müssen um ihre Fahrtauglichkeit festzustellen!!"
Innerlich hab ich die zur Sau gemacht angeschrien und beleidigt. In echt bin ich mit geschlossenem Auge, auf einem Bein, mit Finger auf der Nase dagestanden, als ich die Augen öffnete Erblickte ich eine Taschenlampe bei der ich nicht weiß, ob in der Betriebsanleitung ganz oben ganz dick steht "Nicht direckt in den Strahl blicken!".
Danach durfte ich mir von der Politesse noch ein dummen Sruch rein ziehen mit "War doch jetzt gar nicht schlimm!, oder?"
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag und die umfangreiche Sachverhaltsschilderung. Ich kann nur erneut wieder den Hinweis erteilen, dass diese ganzen Tests freiwillig sind. Sie müssen nicht gemacht werden. Ausnahme ist nur eine angeordnete Blutentnahme. Eine angeordnete Blutentnahme ist zwingend und steht nicht in ihrer Freiwilligkeit. Diese darf aber nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegen. Soweit ich Ihre Sachverhaltsschilderung richtig verstehe, ist die Beamtin über das Ziel hinaus geschossen und hat ihre Kompetenzen überschritten. Genau für solche Fälle habe ich mein Video gemacht, damit sie in Zukunft wissen, welche Rechte Sie haben und wie weit die Polizei gehen darf. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Hallo, ein wirklich tolles, informatives Video. Eine Frage hab ich, wenn die Polizei einen Vorwurf macht kann man den meistens vor Ort zugeben oder sich nicht äußern. Dann bekommt man ein Schriftstück zum unterschreiben vorgelegt. Sollte man dieses Unterzeichen und somit als gelesen kennzeichen oder besser nicht unterschreiben?
P.S.: Interessant wäre auch mal ein Video was die Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle von einem legalen Waffenbesitzer machen darf, in meinem Fall bin ich Jäger und es gibt die wildesten Behauptungen was die Polizei darf oder auch nicht.
Danke für diesen Kommentar. Zunächst einmal ist niemand gezwungen, ein Schriftstück bei der Polizei zu unterschreiben. Die Unterschriftsleistung ist immer freiwillig. Wenn Sie sich dazu entscheiden zu unterschreiben, sollten Sie auch genau durchlesen, was sie unterschreiben und insbesondere den Inhalt genau durchlesen. Dazu wird in den nächsten Wochen ein Video von mir hochgeladen, mit dem Titel Vernehmung bei der Polizei als Beschuldigter. Ich kann schon jetzt versprechen, dass dieses Video inhaltlich sehr interessant sein wird. Im übrigen glaube ich nicht, dass ich ein Video zu Ihrem sehr speziellen Themenkreis machen werde, weil ich davon ausgehe, dass die Zahl der interessierten Zuschauer sehr überschaubar bleibt. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Also wenn ein Polizist mir sgt was ich falsch gemacht habe, und es absolut eindeutig ist, wo amcht es dann Sinn von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen? Wäre es da nicht Ok es zuzugeben?
Und, meine Erfahrung, wenn man freundlich und respektvoll mit den Polizisten spricht (und umgeht) hat man absolut keine Probleme und die nehmen das geringstmögliche als Strafe/ Vergehen. Und wenn man mal versehentlich rausgezogen wird gibts auch ne Entschuldigung, wenn man freundlich ist (pssiere mir, sollten silbernes Auto mit einer Person drin rausziehen; sowas fahre ich. Nur wars nen Audi der raus sollte, nicht ich mit dem nicht Audi... Kommt eben vor.)
Sehr interessante Videos Herr Fenderl. Ich bin über ein anderes Video auf ihren Kanal gestoßen und habe zu einer aktuellen Problematik leider nichts gefunden.
Können Sie ein Video zu Service Ansprüchen und Vorgehen bei Mängel nach Auslieferung eines Neuwagens machen?
Mein Auto ist nun knapp 2,5 Monate alt. Teilweise wurden Auslieferungsmängel beseitigt. Teilweise sind diese noch vorhanden. Bei einem Service wurde ein Bauteil beschädigt. Ebenfalls hat mein Auto nach ca einem Monat und 5.000km angefangen komische Geräusche zu machen.
Ich werde beim Service ignoriert. Weder Anruf noch schriftlich bekomme ich antworten.
Ich habe dem herrsteller eine Frist gesetzt und überlege nach Ablauf dieser rechtlich dagegen vor zu gehen.
Viele Grüße
vielen Dank für Ihren Beitrag zu meinem Video. Ich werde mir Gedanken machen, ob ich dieses Thema mal in einem Video aufgreife. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Frage
Meine Tochter sitzt im rolli leide parken auf den aG Parkplätzen oft genug Menschen ohne Legitimierung per Ausweis. Ich rufe die Polizei und bekomme die Aussage: stellen sie sich nicht so an, wir haben besseres zu tun
Was kann ich tun?
Vielen Dank für den Kommentar. Sie haben die Frage schon einmal gestellt und ich habe ihn darauf geantwortet. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Ich rede nie mit der Polizei das habe ich lernen müssen und seit dem tag keine worte mehr
04:00 - ich bin Komiker und habe geantwortet: Mama hat euch alle in die selben Klamotten gesteckt und jetzt musst deine schlechte Laune an mir auslassen.
Danke für die Mitwirkung in meinem UA-cam Kanal.
Was ist wenn der Beamte aber unhöflich beginnt bei der Kontrolle, was ich mit 64 Jahren schon mal gehabt hätte???
Danke für den Kommentar der Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Respektvoller Umgang und Höflichkeit ist eine Frage der guten Kinderstube. Diese kann man letztlich nicht erzwingen. Ich würde mich jedenfalls bei einem unhöflichen Polizeibeamten nicht auf das gleiche Niveau runterziehen lassen wollen. Alles Gute Rechtsanwalt Fenderl
Hallo Herr Fenderl! Danke für das Video! Ich habe fast alle 50 gesehen. Wenn ich kurz fragen darf: Wenn ich also bei der Kontrolle das Warndreieck und den Verbandskasten vorn im Wagen habe, und die Aufforderung auszusteigen ignoriere - und lieber die 20 Euro zahle- so wird dies von den Beamten bestimmt nicht wohlwollend aufgenommen werden und auch nicht als höflich oder achtungsvoll angesehen werden. Schneide ich mir da nicht ins eigene Fleisch, da die Beamten darauf hin bestimmt die Blutentnahme anordnen werden, was mich viel Zeit und Leid kosten wird? Was, wenn ich total nüchtern bin? Bekomme ich dann Schmerzensgeld?
Danke für diesen Kommentar. Ich darf feststellen, dass eine willkürliche Blutentnahme eine rechtswidrige Körperverletzung darstellen würde. Jeder Polizist wird sich das sehr gut überlegen. Es müssen also immer Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt vorliegen. ich kann mir nicht vorstellen, dass Polizeibeamte ohne jeden Anhaltspunkt, eine Blutentnahme anordnen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Was bedeutet das dann wenn ich nach der Probe total nüchtern bin? Was erhalte ich dann für die" rechtswidrige Körperverletzung"?
jedenfalls kein Vermögen😉
@@kanzleifenderldietrich1687 OK Danke für die Antwort! Aber in Zahlen, nur um einmal einen Richtwert zu erhalten, um was reden wir da? 10 Euro, 100 Euro, 1000 Euro?
Dee in der Haut wird sicherlich lediglich einige 100 € Schmerzensgeld rechtfertigen, dies jedenfalls aber nur, wenn nachgewiesener Maßen, die angeordnete Blutentnahme rechtswidrig oder willkürlich gewesen ist. mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Wenn Sie gerade telefonieren. Kann der Polizist Sie fordern, aus der Konferenz herauszugehen?
Vielen Dank für den Kommentar und Ihrem Beitrag an meinem UA-cam Kanal. Jetzt kommt die klassische Juristen Antwort. Es kommt darauf an, ob die Polizei ein Festnahme Recht innehat, also ob ein Haftbefehl die Festnahme rechtfertigt oder eine vorläufige Festnahme wegen dringenden Tatverdachts möglich wäre, dann könnte die Polizei natürlich sie auffordern, die Konferenz sofort zu verlassen. Ansonsten müsste die Polizei warten.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl
Ich meine gehört zu haben, dass man Anhaltezeichen nur von einem vorausfahrenden Fahrzeug zwingend folgen muss. Ansonsten hat man ja immer die plausible Ausrede, dass man nicht nach hinten geschaut hat (unter der Voraussetzung die Beamten machen sich weder durch Blaulicht noch Martinshorn bemerkbar). Wie streng ist da die rechtliche Auslegung?
Danke für den Beitrag und damit der Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Tatsächlich darf die Polizei auch nachfahrend Anhaltesignale geben. In der Praxis gebe ich Ihnen aber recht, dass viele meiner Mandanten dann vortragen, dass sie nicht nach hinten gesehen hätten, was mehr als natürlich ist, sondern ihre Blickrichtung nach vorne ausgerichtet haben, so dass die Anhaltesignale übersehen worden sind. Diesen Einwand kann die Polizei auch nur relativ schwer widerlegen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Hallo, ich habe einen kleinen Hinweis zu Ihren Videos: Ihre Inhalte wirken sehr praxisnah und sind sicherlich für viele hilfreich, aber die ständige Bewegung der Kamera sowie Ihr häufiges Zubewegen auf die Kamera machen es mir schwer, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Besonders auf einem größeren Bildschirm wirkt das etwas unruhig und ablenkend. Vielleicht könnten Sie die Dynamik etwas reduzieren, indem Sie sich auf eines der Stilmittel beschränken. Vielen Dank für Ihre wichtige Aufklärungsarbeit! Mit freundlichen Grüßen, Marie
herzlichen Dank für die konstruktive Kritik. Ich versuche Ihre Anregung umzusetzen. Danke für diese Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Prüfen Sie doch in der Zukunft, ob ich das umsetzen konnte, was sie mir vorschlagen. Mit freundlichen Grüßen.
Fenderl
Frage: Darf ein Polizist bitten ( bestehen) dass z.b. Motor abgeschaltet wird?
ja darf er
Ich war mal samstags morgen um 9 Uhr beim Edeka einkaufen.Auf dem Nachhauseweg innerorts kam mir, als ich aus dem Kreisverkehr heraus fuhr ein Polizeiauto entgegen. 500 Meter weiter fuhr er hinter mir her.Kurz vor meinem Haus leuchtete die Schrift auf Anhalten Polizei.Der Polizeibeamte kam ohne Maske ganz nah an die offene Windschutzscheibe. Was mich damals verwunderte.
Allgemeine Verkehrskontrolle.Auf meine Frage,warum Sie mich angehalten haben ,kam die Antwort.Altes Auto ,alter Mann,keine Partnerin auf dem Beifahrersitz Verdacht auf Alkohol.
Danke für den Kommentar und die damit verbundene Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Da scheinen sie einen Polizisten angetroffen zu haben, der in einem sehr einfach gestrickten Schubladendenken agiert hat 😳Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Ich habe ihre Videos durchgeblättert und Nichts zu fahren nach einer Narkose gefunden. Haben Sie da zufällig auch Informationen zu?
In meinem Beispiel zwingt mich mein Gastroentrolge ein Schreiben zu unterzeichnen, in dem steht: Es gibt ein Gesetz, welches mir verbietet nach dieser Behandlung nicht Auto zu fahren.
Allerdings habe ich mich geweigert dies zu unterschreiben, weil ich
a. kein solches Gesetz gefunden habe und er mir es auch nicht benennen konnte
b. Ich davon überzeugt bin, dass ein Gastroentrologe keine polizeiliche Befugnis hat.
Danke für Ihren Kommentar und damit die Mitwirkung in meinem UA-cam Kanal. Das Gesetz auf das der Mediziner Bezug genommen hat, ist Paragraph 316 StGB Trunkenheitsfahrt und Paragraph 315 StGB Straßenverkehrsgefährdung. Dort hat der Gesetzgeber die Begriffe unter berauschenden Mitteln eingeführt. Berauschende Mittel sind eben nicht nur Alkohol und Drogen, sondern auch Medizin. Narkosemittel sind Medizin und führen dazu, dass man nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Daher hat der Mediziner völlig recht und sogar die Pflicht, sie darauf hinzuweisen, dass sie unter Einfluss der Narkosemittel nicht Autofahren dürfen. Dies hat auch nichts mit polizeilichen Befugnissen zu tun, sondern mit ärztlicher Fürsorge. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
UND das schlimmste daran ist, dass er mir die Darmspiegelung verweigert, wenn ich das nicht unterschreibe
@kanzleifenderldietrich1687
UA-cam hat meinen Kommentar gelöscht.
Also ich habe andere Informationen gefunden: FAQ: Autofahren nach einer OP
Ist das Autofahren nach einer OP grundsätzlich verboten?
Nein, eine gesetzliche Regelung, die das Fahren verbietet, gibt es nicht. Allerdings muss die Fahreignung zu jeder Zeit bestehen.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich würde nie direkt nach der Darmspiegelung Auto fahren und entsprechend lange warten.
Aber ich weigere mich das zu unterschreiben, wenn es dazu keine ges. Regelung gibt.
@@martinweyer4828 Herr Fenderl hat Ihre Frage doch beantwortet und die nachträglichen Kommentare/Fragen sind in dieser auch bereits eingeschlossen, was wollen Sie denn noch? Die Unterschrift beim Arzt ist ggf. ein Teil des Behandlungsvertrages (der Sie auf Ihre Rechte und Pflichten hinweist) und auch (wie von Hr. Fenderl bereits genannt) ein Teil der ärztlichen Fürsorgepflicht ist, um auf Ihren letzten Satz ("...keine ges. Regelung gibt.") einzugehen. Die Unterschrift bescheinigt dem Arzt, dass er seiner Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, nachgekommen ist und speziell in diesem Fall, dass er Sie bezüglich § 316 StGB aufgeklärt hat. Der Arzt hat Ihnen nicht das Autofahren verboten, sondern Sie darauf hingewiesen, dass Sie es von gesetzeswegen nicht dürfen. Das ist nicht nur zum Eigenschutz des Arztes, sondern auch zu dem Ihrigen. Da ich Sie aufgrund Ihrer "Argumentation" ja kenne, würden Sie dem Arzt garantiert einen Strick draus drehen, hätte er das nicht gemacht/verlangt und Sie folgend gemäß genannter Rechtslage vielleicht Ihren Führerschein verloren hätten. Lernen Sie, Dinge als gegeben hinzunehmen und machen Sie sich das Leben einfacher, zumindest das Ihrer Mitmenschen.
NRW. Beamten müssen vor der begin der Kontrolle sich vorstellen. Bezieht diese Regel auf 1 Beamte, mit welche Sie gerade sprechen, oder müssen alle Beamte, vorstellig werden? Darf man die Beamten, die sich nicht vorgestellt haben bitten, so weit zu gehen, dass Sie ihre PRIVATE Gespräch nicht mit lauschen?
Vielen Dank für den Kommentar und IhremBeitrag an meinem UA-cam Kanal. Die Ermächtigungsnormen, die der Polizei Rechte gewähren, verlangen nicht, dass sich Polizeibeamte vorstellen müssen. Tatsächlich ist es so, dass Verwaltungsvorschriften jeweils in den Bundesländern entsprechende Regeln aufstellen, die aber keinerlei Auswirkungen auf die Befugnisse der Polizei haben, sondern allenfalls bei Verstoß disziplinarrechtliche Folgen haben könnten. Wenn Sie also vor der Polizei private Gespräche führen, dafür genauso zuhören wie jeder Dritte auch. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Abs. 2.5.1 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
„Polizeivollzugsbeamte haben den Polizeidienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen; beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig[...]“
Meine Frage muss Mann so verstehen: Welche Rechte hat der betroffene, wenn ein Polizist diese §§ missachtet.
Was ist, wenn der Beamte einen dringenden Tatverdacht "erfindet"? Also z.B. Alkohol riecht, der garnicht da ist?
Dann erst recht: Keine Aussage, Keine freiwilligen Maßnahmen und keine Unterschrift! Wenn die Polizei was erfindet, heißt das nur eins: Sie haben nichts falsch gemacht.
Ich trinke keinen Alkohol. Wenn ich aber einen Alkoholtest verweigere, und keine weiteren Mototischen-Test machen möchte, werde ich dann bei Verweigerung grundsätzlich zur Blutabnahme gebracht? Weil der Beamte nun keinen Rückzieher mehr machen möchte.
Und was ist dann, wenn dieser dann 0,0% aufweist. Hat man Anspruch auf Schadensersatz,wegen z.B. dem Zeitaufwand?
zu 1: Nein zu 2: Nein
Danke für den Kommentar und Ihre Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Es gibt keinen Automatismus, dass die Verweigerung des Pustetests zu einer Blutentnahme führt. Polizeibeamte dürfen eine solche gravierende Eingriffsmaßnahmen durchführen, wenn sie Anhaltspunkte für eine Alkoholfahrt haben. Wenn man 0,0 Promille hat, dürfte für die Polizeibeamte die Erklärung sehr schwierig werden, worin Sie diese Verdachtsmomente gesehen haben wollen. Der private Zeitaufwand, der damit verbunden ist, wird regelmäßig nie Schadenersatzansprüche auslösen. Soweit die Polizei willkürlich eine Blutentnahme angeordnet hat, haben Sie theoretisch Schmerzensgeldsnsprüche in einem überschaubaren Rahmen. Die Frage wird hier sein, ob sie diese Ansprüche gegen das Land dann auch durchsetzen können. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Dreieck u. Verbandskasten im Fahrergriffbereich.😅
👍
Wenn Sie sagen, Sie würden keine Tests mitmachen: Gilt das auch wenn man absolut nüchtern ist?
Danke für diese Rückfrage. Natürlich kann man sich das Leben einfach machen und die Tests machen. Wenn man aber völlig nüchtern ist, erschließt sich für mich nicht, weshalb man die Tests machen sollte, weil die Tests nur dann anzuordnen sind, wenn Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt vorliegen. Die Anordnung der Tests ohne Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt wäre willkürlich, so dass sich für mich nicht erschließt, warum man die Tests freiwillig machen sollte. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt, Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Danke für Ihre Antwort.
👍
Sich das Leben einfach (und den Test mit) machen, natürlich. Wenn man jetzt aber (wie Sie auch sagen) völlig nüchtern ist - grundsätzlich kann man ja erstmal sicherlich die Polizisten alles fragen, aber wenn ich jetzt den Beamten fragen würde, was denn seine Anhaltspunkte für eine mögliche Trunkenheitsfahrt meinerseits gewesen sind, ist er dann auch verpflichtet, mir darauf zu antworten wahrheitsgemäß?
Meines Wissens, in Grenznähe darf wohl das Auto durchsucht werden, ich glaube bis 25 Kilometer von der Grenze entfernt.
Vielen Dank für den Kommentar. Richtig ist, dass in besonderen Gefahrenbereichen für die Polizei weitere Möglichkeiten bestehen. Mein Video zielt aber nicht auf diese Bereiche ab, sondern bezieht sich auf die allgemeine Verkehrskontrolle. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Ist die Verkehrskontrolle in einem Gefahrenbereich auch eine allgemeine Verkehrskontrolle? Beispielsweise auch nach einem Festival.
Punkt 1: Führerschein niemals aushändigen, denn sollte der Beamte einen Tatverdacht äußern hat er den schon sicher - Lösung an das Fenster halten ( das ist nicht verboten ) denn jeder Beamte kann auch lesen, oder eine Kopie mitführen und diese aushändigen ( eine Kopie die einbehalten wird " Ist KEIN FÜHRERSCHEINENTZUG, da kein offizielles Dokument ). Punkt 2: wer aussteigt ist selber schuld Punkt. Punkt 3: Bei jeder Kontrolle muss sich der Beamte auf nachfragen ausweisen, dazu ist er verpflichtet, weiterhin nach seinem Vorgesetzten fragen, sollte der Beamte sich nicht ausweisen wollen, sofort bei der Polizei anrufen und um Hilfe wegen Verdacht auf falsche Polizisten bitten.
Danke für diesen Kommentar. Sie haben natürlich recht. Wenn der Führerschein nicht mitgeführt wird, kann man ihn am Tatabend auch nicht sicherstellen. Wenn Sie den Führerschein aber schon vorgezeigt haben, dann müssen Sie ihn auch aushändigen, weil die Polizei das Recht hat, dieses amtliche Dokument auf Echtheit zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Laienantwort: Dann aber unverzüglich der Entziehung einsprechen. Da gibts m.W. Fristen, die die Rechtsprechung beschleunigen.
Formaljuristisch heißt dies der Sicherstellung widersprechen, so dass dann die Sicherstellung in eine Beschlagnahme übergeht, über die dann ein Richter, wie sie richtig sagen, innerhalb einer kurzen Frist entscheiden muss. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Nicht-Anhalten; die Polizei hat die Pflicht das anzuhaltende Auto zu überholen und sich vor ihm zu setzen, mit einer Lichtzeichenanlage zum Anhalten aufzufordern. Hinter dem Fahrzeug zu fahren und zu Hupen oder irgendwelche Lichter einzuschalten, gilt in Amerika.
Danke für den Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Es ist falsch, wenn Sie die Behauptung aufstellen, dass die Polizei zum Anhalten überholen muss. Mittlerweile haben die Polizeifahrzeuge auf dem Fahrzeugdach technische Einheiten, die mit Leuchtschrift zum Anhalten auffordern, wobei die Polizeibeamten sich hinter dem Fahrzeug befinden, welches angehalten werden soll. Auch diese Leuchtzeichen haben die Wirkung, dass zur Anhaltung verpflichtet sind. Missachten Sie diese Anhaltezeichen, begehen Sie einen Bußgeldtatbestand mit einem Punkt. Nebenbei bemerkt ist dieses Überholen zum Zwecke der Anhaltung auch viel zu gefährlich. Mit freundlichen Grüßen Fenderl
Ist das da Bubatz auf dem Balkon? 🌿🤔🤣
Sicher nicht😳
👍
sehr gerne danke für das Lob. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Fenderl😉
Darf der Körper abgetastet werden bei Kontrollen mir schon 2 mal passiert wegen Straftaten die mehr als 1o Jahre alt waren mir 2 mal so ergangen ❓
Danke für diesen Kommentar. Hierzu kann ich nur antworten, dass dies ohne jeglichen Grund nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
kommich das die blutabnahme nicht gegen das unversehrtheitsgrundgesetz verstößt nadel ist nadel ob bei einer impfung oder abnahme mach kein unterschied
Was tun, wenn die Kontrolle sehr lange dauert und Sie dringend !!! auf die Toilette müssen?
Ganz einfach es dem Polizeibeamten sagen. Mit freundlichen Grüßen, RechtsanwaltFenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Die Frage impliziert, dass einfache Versuche schon unternommen wurden und weitere höfliche Kommunikation nicht (kurzfristig) möglich ist. zb. Straßenrand. Autobahn/Schnellstraße ,lauter Umgebung. Fahrer ist im Auto. Polizisten haben sich nach hinten in ihre Wagen verzogen. Wenn der Fahrer versucht auszusteigen, schreien Polizisten sehr laut: Tür zu, bleiben Sie im Auto.
So doof auf "wissen Sie, warum wir sie angehalten haben" zu antworten kann man auch nur im Affekt sein...
Danke für Ihren Kommentar. Leider sind viele in dieser Situation überfordert und antworten tatsächlich. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Niemand ist verpflichtet, höflich zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn man so dämliche Fragen beantworten soll.
„Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ „Ja“ - Langes Schweigen „Ja und?“ „Weil Sie gerade Leerlauf hatten und sich um die unwichtigen Themen kümmern können!“
„Von wo kommen Sie?“ „Von da drüben!“ „ach ja. Und wo wollen Sie hin?“ „Da hin“
Und das ist weder herablassend, noch sonst was. Ganz normaler Ton und Replik auf Fragen, die man überhaupt nicht beantworten muss.
Letzte Frage: Was geht einen Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle mein Beruf an?
Danke für diese Meinung und Ihren Beitrag. Natürlich ist niemand verpflichtet, höflich zu sein. Ich frage mich nur, was hindert jemand daran, mit anderen Menschen höflich umzugehen . Am Ende muss jeder selbst entscheiden, wie er sich verhält. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687Auf den rechtswidrigen Versuch, höflich reagieren. Das kann nur von nem bulle kommen. Auf die fresse gehört dem Polizisten gehaun und er sollte vom Dienst bei der Polizei befreit werden und ein Verfahren an den Hals bekommen. Ich bin gespannt wie sie höflich reagieren, wenn ein normaler Arbeiter so mit ihnen redet. 2klassen gesellschaft mit Knarre. Top echt top
Angaben zur Religion?
Das braucht niemand machen.
Danke für den Kommentar und Ihre Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Sie haben da völlig recht. Das Ordnungswidrigkeitengesetz verlangt die Bekanntgabe der Religion nicht mehr. Ich habe mich an meine Zeit als Polizeibeamter erinnert. Zu diesem Zeitpunkt wurde bei den Pflichtpersonalien auch die Frage der Konfession mit abgefragt. Aber die Zeiten beziehungsweise die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern sich und damit auch die Gesetze. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
mein Anwalt sagt, dass ich mich ausweisen und FS vorzeigen muss, sonst MUSS ich gar nichts.
ich empfehle Ihnen, noch einmal, sich mein Video anzusehen.
Hallo Herr Ex-Polizist, Sie haben gesagt die Polizei nimmt den Führerschein mit. Das stimmt nicht ganz; ich muss den Führerschein VORZEIGEN nicht AUSHÄNDIGEN. Also alles abschreiben, nichtmals fotografieren, dann überprüfen. Thema verkehrstüchtigkeit; dazu hat das Auto eine Hauptuntersuchung, da brauche ich nichts schalten ...
Danke für den Kommentar die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Ich darf feststellen, die von Ihnen vertretene Behauptung nichts mit den rechtlichen Grundlagen gemeint hat. Natürlich darf die Polizei verlangen, dass sie den Führerschein herausgeben. Die Polizeibeamten haben das Recht, die Urkunde, die ein Führerschein darstellt, auch auf Echtheit zu prüfen, dies ist weder mittels einer Kopie möglich, noch mit einem bloßen Vorzeigen. Händigen Sie den Führerschein nicht aus, begehen Sie einen Bußgeldtatbestand, der zumindest mit einem Verwarnungsgeld belegt wird. Haben die Polizeibeamten den Verdacht, dass sie ohne eine gültige Fahrerlaubnis fahren, dürften Sie sogar zum Auffinden des Führerscheins durchsucht werden zur Aufklärung, ob sie die entsprechende Fahrerlaubnisklasse auch besitzen. Nebenbei bemerkt ist die TÜV HU Untersuchung in jeder Hinsicht völlig irrelevant. Sogar bei einem Kaufvertrag ist der Verweis auf eine TÜV Untersuchung mit keinerlei Rechtswirkung,zu Gunsten der Person, die hierauf verweist verbunden. Zudem kann es durchaus vorkommen, dass sie beim Wegfahren aus dem Hof der Hauptuntersuchungsstelle plötzlich einen Mangel haben. Es scheint mir verwegen, zu glauben, dass eine TÜV Untersuchung, die ist zu zwei Jahre zurückliegt, die Gewähr dafür liefern kann, dass alle Leuchtmittel am Auto funktionieren.
@kanzleifenderldietrich1687 Zum Führerschein; durch das Vorzeigen des Führerscheins habe ich meine Pflicht erfüllt, ausgewiesen und gleichzeitig den Besitz dokumentiert. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, so wird diese abgefragt. Übrigens haben Sie nicht erwähnt dass der Polizist sich ebenfalls auf Verlangen auszuweisen hat. Er gibt den Ausweis auch nicht aus der Hand.
TÜV; Mangel nach dem TÜV-Besuch, sagen Sie das beim TÜV dass die das Auto nicht richtig geprüft haben, viel Spass. Außerdem durch was ist ein Polizist akkreditiert Autos auf technischen Zustand zu überprüfen? Leuchtmittel können jederzeit kaputt gehen, ein Hinweis kann für den Autofahrer sicher hilfreich sein.
Das kommt drauf an, ob die verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs VOR oder NACH der Hauptuntersuchung bestanden hat. Hat sie das, war es vor der HU. Hat sie es nicht, war es nach der HU. Damit ist gemeint, von welcher Hälfte des zweijährigen Intervalls der Verkehrstüchtigkeit wir Ihrer Ansicht nach ausgehen. Aber da Sie eh "nichts schalten", wird Ihnen dies wohl für immer ein Rätsel bleiben.