Schuldrecht BT - Folge 03 (Nacherfüllung und Rücktritt)

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  • Опубліковано 19 гру 2024

КОМЕНТАРІ •

  • @Lene-ib7qz
    @Lene-ib7qz Рік тому +9

    Vielen Dank für das Hochladen! perfekt zum Wiederholen.

  • @haftiabi1966
    @haftiabi1966 4 місяці тому +2

    Vielen lieben Dank für das hochladen der Vorlesung :) Ist es möglich die Folien als Externer auch zu bekommen?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  4 місяці тому +1

      Klaro, Sie finden das komplette Skript in der Beschreibung der Playlist zum Download. Herzliche Grüße!!

  • @MorsiS-e4w
    @MorsiS-e4w 4 місяці тому +1

    Ihre Videos sind einfach klasse!!
    Ich hätte eine Frage zu § 323 II Nr.3 und zwar wird hier argumentiert, dass der arglistig täuschende Verkäufer kein Recht zur 2. Andienung bekommen soll und daher die Frist entbehrlich ist ( kurz gesagt). Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt § 323 II Nr.3 aber nicht für den Verbrauchsgüterkauf, weil dort die Vorschrift von § 475d verdrängt wird. Das Recht zur 2. Andienung gilt aber auch außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  4 місяці тому +2

      Das Recht zur zweiten Andienung gilt natürlich auch außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs: Ein Rücktritt ist nach §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB erst möglich, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (das ist kein frei schwebendes Prinzip, das man auswendig lernen müsste, sondern das steht in § 323 Abs. 1 BGB ausdrücklich drin) und § 323 Abs. 1 BGB ist ja die allgemeine Norm, die auch außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs gilt. Es ist jetzt zwar so, dass sich die Entbehrlichkeit der Fristsetzung beim Verbrauchsgüterkauf nicht nach § 323 Abs. 2 BGB, sondern nach § 475d Abs. 1 BGB richtet. Im Falle der arglistigen Täuschung sollte allerdings (wenngleich dies umstritten ist) § 475d Abs. 1 Nr. 3 BGB angewendet werden mit der Folge, dass auch beim Verbrauchsgüterkauf die Fristsetzung bei arglistiger Täuschung entbehrlich ist. Herzliche Grüße!!

    • @MorsiS-e4w
      @MorsiS-e4w 4 місяці тому +1

      @@Jura-Vorlesungen Vielen Dank 🙌🏼

  • @yurtub
    @yurtub 6 місяців тому

    Leider finde ich keine Antwort auf die Frage wie der Fall zu lösen wäre, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs die Nacherfüllung in Form einer Neulieferung verweigert (ohne ein berechtigtes Verweigerungsrecht nach §439 Absatz 4 BGB zu haben !) und dabei die 12 Monate des § 477 Absatz 1 BGB (Beweislastumkehr) bereits verstrichen sind. Denn in diesem Fall läuft praktisch das Nacherfüllungswahlrecht des Käufers nach § 439 Absatz 1 ins Leere,denn im Prozess würde der Käufer kaum beweisen können,dass der Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag,wenn er mit der angebotenen Art der Nacherfüllung (Reparatur) etwa nicht einverstanden wäre.
    Oder habe ich einen Denkfehler? 🤔
    Über eine Fundstelle bei Looschelders oder andere Literaturempfehlung würde ich mich sehr freuen.

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  6 місяців тому

      Sie haben Recht, dass sich die Rechtsposition des Käufers nach Ablauf der Frist in § 477 BGB signifikant verschlechtert. Denn in der Tat müsste der Käufer im Prozess beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Oftmals wird sich ein solcher Beweis zwar technisch durch ein Sachverständigengutachten führen lassen. Das (praktische) Problem ist aber, dass man als Verbraucher in aller Regel ex ante gar nicht zuverlässig einschätzen kann, ob der Mangel ursprünglich vorhanden war oder erst nachträglich eingetreten ist. Ein solcher Prozess ist deswegen immer mit einem Risiko behaftet. Eine „Lösung" dafür gibt es in dem Sinne nicht. Vielmehr ist es schlicht eine Zweckmäßigkeitsfrage, wem hier der Beweis obliegt, denn auch der Unternehmer kann ja regelmäßig nicht den Vollbeweis dafür erbringen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war. Und der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, den Verbraucher innerhalb des ersten Jahres zu privilegieren und danach nicht mehr. Herzliche Grüße!!

    • @yurtub
      @yurtub 6 місяців тому +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihre erläuternde und einleuchtende Antwort!

  • @DocSander_s
    @DocSander_s 9 місяців тому

    Lieber Herr Prof. Fervers,
    würden Sie freundlicherweise einen Blick in die Kristallkugel werfen und uns eine Vorstellung davon geben, wie das neue R2R den Ausschluss der Nacherfüllung beeinflussen könnte? Angesichts der potenziellen Anforderung, dass einige Produkte künftig reparierbar (Reparaturfähig) sein müssen, stellt sich die Frage, ob sich dies auf den Begriff des Sachmangels und damit auf die Nacherfüllung auswirken wird. Grüße aus München ;)

  • @Spock55000
    @Spock55000 7 місяців тому

    Für einen Außenstehenden ist das eine spannende Vorlesung!
    Ich bin darauf gestoßen, weil ich gerade selbst so ein Händler habe der alles mögliche verweigert. Der will eine kaputte CPU extern reparieren lassen -> Dauer bis zu acht Wochen bei einem externen Dienstleister, da sie selbst keine Reparaturen durchführen.
    Die meinen acht Wochen seien normal. Dabei ist das bereits ein Austauschgerät... also das zweite Mal reklamiert. Der V hat nichtmal mehr die CPU im Handel gelistet... wie soll da ein Austausch gehen.
    Das Wahlrecht fand ich sehr interessant, das hat der mir gleich anfangs abgesprochen bzw. sie wählten selbst die Reparatur bzw. das Einschicken an den Dienstleister.
    Für mich als Laie kommt auf Grund der VL jetzt raus:
    Nachlieferung nicht möglich, da nicht angeboten und auch CPU nicht mehr im Handel bei ihm gelistet (Die ist noch sehr neu, gibt kein vgl. CPU)
    Nachbesserung dauert bis zu acht Wochen, die vorgeschlagene Fristen von zwei oder vier Wochen wurden vom V zurückgewiesen. (Ich kann doch nicht zwei Monate auf den Rechner verzichten.)
    Klingt für mich als Verweigerung der Nacherfüllung und trete vom Vertrag zurück.
    Vielen Dank jedenfalls für die Veröffentlichung ihrer Vorlesung, sodass alle Menschen etwas lernen können.

  • @melissae7219
    @melissae7219 Рік тому

    Kann man Ihre Folien irgendwo herunterladen?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  Рік тому +3

      Da ich die Vorlesung zum ersten Mal halte und insgesamt etwas „unter Wasser" bin, ist das Vorlesungsskript noch nicht fertig erstellt. Sie finden den ersten Teil (die Folien 1-139) unter diesem Link:
      1drv.ms/b/s!Aos0I1k7XePIhZYDmmCWHvBUgaR2xQ?e=Sgw4Sk