wie ist der Sachverhalt in diesem Beispiel: Ware ist beim verpacken durch den Verkäufer kaputt gegangen. Verkäufer hat den Käufer sofort informiert. Das die Ware kaputt ist und nicht verschickt werden kann. Leider ist keine schnelle Ersatzlieferung möglich, da es eine Einzelanfertigung war. Dem Käufer wurde daher sofort die volle Rückerstattung angeboten. Dieses will der Käufer aber nicht. Er möchte das die Ware geliefert wird, was aber nicht möglich ist, da dieses kaputt ist.
Achtung: Die Anspruchsdauer der Beweislastumlehr wurde letztes Jahr von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert!
Danke, du hast mich für meine Klassenarbeit vorbereitet 🫡
Danke Herr Schubert für dieses wunderbare Video 👍👍👍👍🙂. Sehr gut erklärt..
wie ist der Sachverhalt in diesem Beispiel:
Ware ist beim verpacken durch den Verkäufer kaputt gegangen.
Verkäufer hat den Käufer sofort informiert. Das die Ware kaputt ist und nicht verschickt werden kann.
Leider ist keine schnelle Ersatzlieferung möglich, da es eine Einzelanfertigung war.
Dem Käufer wurde daher sofort die volle Rückerstattung angeboten.
Dieses will der Käufer aber nicht.
Er möchte das die Ware geliefert wird, was aber nicht möglich ist, da dieses kaputt ist.
sehr gut erklärt danke!
Sehr gutes Video
Dankeee