Ablauf einer Eigentümerversammlung // DAS solltest du wissen // Vermieter Kompass

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  • Опубліковано 2 січ 2021
  • Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab und was passiert, wenn du als Eigentümer einfach nicht hingehst? All´ das erfährst du in diesem Video. Lass uns gerne ein kostenloses Abo da, um kein weiteres Video zu verpassen!
    Jede Wohnungseigentümergemeinschaft ( WEG ) muss vom Verwalter mindestens 1 Mal im Jahr zur Eigentümerversammlung eingeladen. Wir raten dir, wenn du selber Eigentümer bist, diese unbedingt zu besuchen. Wie, weshalb und warum erfährst du in diesem Video.
    Wir klären folgende Fragen:
    01:47 Was ist eine Eigentümerversammlung?
    02:27 Wie läuft eine Eigentümerversammlung?
    03:48 Wie lange dauert eine Versammlung?
    04:24 Was passiert, wenn du nicht zur Eigentümerversammlung gehst?
    05:11 Wer darf die Eigentümerversammlung besuchen?
    05:45 Wo findet die Versammlung statt?
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    Als Eigentümer einer Immobilie solltest du unbedingt den Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum kennen. Falls dir du ihn noch nicht kennst, schau dir unser Video an:
    • DAS solltest du als EI...
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    Auch ein sehr wichtiger Punkt für Eigentümer ist die im Grundbuch eingetragene Grundschuld. Wir haben bereits in einem unserer letzten Videos den Vergleich zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek gemacht. Wusstest du schon, dass die Löschung der Grundschuld in manchen Fällen sogar nur rausgeschmissenes Geld ist?
    Schau unbedingt bei unserem Video von letztem Sonntag vorbei:
    • Grundschuld und Hypoth...
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    Verwendete Musik: ~aether theories~ by Vidian (c) copyright 2018 Licensed under a Creative Commons Attribution (3.0) license. dig.ccmixter.org/files/Vidian/... Ft: Gurdonark, White-throated Sparrow
    Haftungsausschluss: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen in diesem Video und der Videobeschreibung.
    Bis zum nächsten Mal bei Vermieter Kompass!

КОМЕНТАРІ • 15

  • @ladyyae3148
    @ladyyae3148 3 роки тому +4

    Dank euren Videos bin ich aus meiner mündlichen Prüfung mit einer 1 rausgekommen. Vielen Dank! Weiter so 🥳

    • @fewokompakt9460
      @fewokompakt9460  3 роки тому

      Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch 🎉
      Das freut uns wirklich sehr😊

  • @fewokompakt9460
    @fewokompakt9460  3 роки тому +3

    Wir hoffen du bist gut ins neue Jahr gekommen. Lass uns doch gerne ein Kommentar und einen Daumen nach oben da, falls dir das Video gefallen hat.

  • @mansourzare2061
    @mansourzare2061 Рік тому +1

    Dankeschön für den tollen Beitrag

  • @kanalonegermany
    @kanalonegermany 2 роки тому +1

    Weiter so :)

  • @buffulu
    @buffulu 3 роки тому +2

    Super Video, wie immer. Vielen Dank!!! Habe im Mai meine schriftlichen Prüfungen und freue mich auf weitere Videos von euch. Eine Frage aber noch, ist es nicht so, dass die Versammlung in der selben Gemeinde stattfinden muss, wo die Immobilie sich befindet? Zumindest wird es uns so in der Schule gesagt.

    • @fewokompakt9460
      @fewokompakt9460  3 роки тому +1

      Hallo. Ja das ist prinzipiell richtig und solltest du auch in einer Prüfung so schreiben!
      In den meisten Fällen wird das auch so gemacht, aber als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft sollte man ggf. Rücksprache mit den Eigentümern halten.
      Das macht zumindest dann Sinn, wenn ein Verwalter gerade erst eine Gemeinschaft übernommen hat.

  • @wernerkashammer6843
    @wernerkashammer6843 10 місяців тому

    👍

  • @mansourzare2061
    @mansourzare2061 Рік тому

    Ich habe eine Frage: Unterliegen die Abrechnungen, Beschlüsse und Vermögen, die wir in der Versammlung beschließen und besprechen der Datenschutzgrundverordnung? (DSGVO)

  • @thomasreuter1968
    @thomasreuter1968 9 місяців тому

    05:47 Dass der Gemeinschaft keine Kosten entstehen, wenn der Verwalter die Versammlung in seinen Räumlichkeiten durchführt, ist, soweit ich weiß, jedoch nicht zwangsläufig gegeben. Mich würde interessieren, ob es eine Rechtssprechung zur zulässigen Höhe der Saalmiete gibt. Darf sich der Verwalter bei der den Eigentümern in Rechnung gestellten Gebühr an den ortsüblichen Tarifen für eine Saalmiete orientieren, oder darf diese lediglich die tatsächlich verauslagten Kosten (Strom, Getränke, Heizkosten) decken?

    • @MrMoccachinoo
      @MrMoccachinoo 7 місяців тому

      schwieriges Thema. Der Verwalter ist ja von der WEG bestellt und sollte dementsprechend auch in deren interesse handeln. Ein seriöser Verwalter hält die Kosten minimal und verdient sein Geld über die Verwaltungsgebühr und nicht über krumme Machenschaften. Ansonsten sollte man mal über einen Verwalterwechsel nachdenken.

  • @mansourzare2061
    @mansourzare2061 Рік тому +1

    Darf eine Person, die keine Vollmacht von einem Eigentümer hat, an der Versammlung teilnehmen?

    • @Seyit-Mehmet
      @Seyit-Mehmet Рік тому +1

      Nein darf sie nicht

    • @Eignerartig
      @Eignerartig Рік тому

      Grundsätzlich ist es so, dass ausschließlich im Grundbuch eingetragene Eigentümer teilnahmeberechtigt sind, d.h. dass ein Eigentümer auch seinen Ehepartner nicht mitbringen darf, wenn dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist. Natürlich kann der Verwalter Expertise hinzuziehen, z.B. kann ein Energieberater in die Versammlung eingeladen werden, um die Eigentümer über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung oder Heizungserneuerung zu beraten. Oder ein Handwerker kann eingeladen werden, um sein vorgelegtes Angebot zu erläutern. Ein solcher Gast sollte aber die Versammlung vor der Beschlussfassung wieder verlassen.
      Ausnahmen:
      > Wenn sich alle Versammlungsteilnehmer zu Beginn der Versammlung mit der Teilnahme des Nichteigentümers einverstanden erklären und dies auch protokolliert wird, dann darf der Nichteigentümer an der Versammlung teilnehmen.
      > Man darf einen Assistenten oder Dolmetscher mitbringen, wenn man aufgrund einer Behinderung oder mangelnden Deutschkenntnissen sonst der Versammlung nicht folgen könnte. Das darf nicht verweigert werden.
      Jedoch gilt: Ohne Kläger kein Richter.
      Die Teilnahme eines Unbefugten hat nur dann Folgen, wenn ein Eigentümer innerhalb eines Monats nach der Versammlung eine Beschlussklage beim Amtsgericht einreicht, also einen Beschluss der Versammlung gerichtlich anficht. Dann wäre die Teilnahme des Unbefugten ein Formfehler, der dazu führen kann, dass das Gericht den Beschluss aufhebt. Der Beschluss ist aber noch so lange gültig, bis das Gerichtsurteil rechtskräftig wird; erst dann tritt er außer Kraft. Aber wenn die Klagefrist von einem Monat ohne eine Beschlussklage verstrichen ist, werden alle Beschlüsse der Versammlung endgültig rechtskräftig.
      Nach Verstreichen der einmonatigen Klagefrist können nur noch nichtige Beschlüsse angefochten werden. Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn er einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift oder einer Regelung der Teilungserklärung widerspricht. Dann würde der Beschluss aber nicht ab Rechtskraft des Urteils außer Kraft treten, sondern er gilt dann als niemals gefasst.