Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht. Abweichende Regelungen, die die Fenster zum Sondereigentum einer Wohnung erklären, werden von der Rechtsprechung nicht als gültig anerkannt. Was sagt Ihr dazu?
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Bei uns sind Fenster und Balkontüren beim Sondereigentum. Gehören da die Dachfenster dann auch zum Sondereigentum oder werden die zum Dach gerechnet? Sind somit Gemeinschaftseigentum?
Sehr schönes Video! Mein Abo hast du;) ich hätte eine Frage und zwar,wir haben eine EW gekauft mit Terasse,Terasse gehört bei uns zum Sondereigentum. Unsere Nachbarn haben genau das gleich ....bloß die wollen ihre Grünabfälle über unsere Terasse raus bringen, da die sonst über ihre Wohnung bzw ihren steile kleinen Berg runter tragen müssen. Wir haben unsere Seite mit einem sichtschutz zugemacht und es mit steinen befüllt also wiegt es ca. 300-400 kg wenn es nicht befüllt wird kippt es um uns es kann passieren das,dass Plexiglas von der Scheibe kaputt geht. Die möchte gerne im Herbst bei uns mehrmals durchlaufen und ihren Grünen Abfall rausTragen. Muss ich es für die extra auseinander bauen oder müssen die gucken wie sie es raus bringen ??Weil die sagen es ist nur über unsere Terasse möglich es raus mitbringen..bitte um Hilfe.Dankeschön;)
Vielen Dank das freut uns zu hören. Bald kommen auch wieder regelmäßig neue Videos. Sofern es keine Eintragung oder Einigung darüber gibt das eure Nachbarin über eure Terrasse ihre Grünabfälle entsorgt, müsst ihr das theoretisch auch nicht zu lassen.
@@fewokompakt9460 und wenn die WEG nicht zustimmt? Kann ich das dennoch einklagen oder aussichtlos? es ist im prinzip eine kleine DG Wohnung (dort lebte auch lang wer zur miete)? Danke schön!
Ich denke dass die WEG hauptsächlich nicht auf den Kosten der Änderung sitzen bleiben möchte. Ich kenne allerdings nicht die Gegebenheiten vor Ort. Am besten informierst du den WEG Verwalter über dein Vorhaben.
Mich würde interessieren, wie es sich mit Blick auf dieses Thema und der Wohnungstür verhält. Also die Tür, die der Ein- bzw. Ausgang zur Wohnung ist und ins Treppenhaus führt. Die eine Hälfte des Artikels befindet sich innerhalb der Wohnung und die Andere im Treppenhaus. Ist diese nicht in Ordnung (mal abgesehen von ein paar ganz natürlichen Gebrauchsspuren) und wurde vorm Kauf der Wohnung durch die Vorbesitzer als "Wird noch erneuert bzw. ausgtauscht und ist im Kaufpreis enthalten" deklariert. Hier bestand allerdings von Verkäuferseite aus die Absicht diesen Artikel von der Gemeinschaft zahlen zu lassen. Und nachdem der Kauf über die Bühne gegangen ist, hat sich herausgestellt, dass das wohl nicht so einfach ist. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, um dies bei der nächsten Eigentümergemeinschaft einzufordern? Also die Kostenübernahme bzw. Rückerstattung durch die Gemeinschaft. Und wenn ja, wie begründet man diese am sinnvollsten?
Noch eine bitte,und zwar... wir haben das Bad umgebaut (ebenerdig gemacht) also komplett alles raus wie z.B Wanne,Dusche Estrich, Fussbodentemperierung ...estrich und Fussbodentemperierung wurden wieder neu auf unsere Kosten ersetzt... jetzt möchte germe ein Nachbar wisse welche fussbodenheizung drinne liegt wss für estrich..wer denn Estrich verlegt hat...Estrich hat mein bester Freund gemacht der ist Fliesenleger. Muss ich auf alles Antworten oder wie soll ich mich in der Situation verhalten. Estrich hat doch nicht's mit der Statik zutun... und die fliesen liegen schon. Da wir noch unsete Heizkörper ausgetauscht haben....möchte er auch wissen was das für welche sind und woe groß die sind wv die verbrauchen würde... und und....Heizkörper sind bei uns sondereigentum das weiß ich also kann ich im ruhig antworten das es in nicht's angeht oder?
Hört sich nach einem Neuheiten Nachbarn an 😅 Sofern nur das Sondereigentum von den Renovierungsarbeiten betroffen ist/ war hast du nichts zu befürchten. Vermutlich fragt der Nachbar nur aus Interesse.
Unsere WEG besteht aus 16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus. Die Häuser sind auf der gemeinsamen Sondernutzungsfläche errichtet. Die Sondernutzungsrechte sind als Sondernutzungsplan dokumentiert. Der Sondernutzungsplan der gemeinsamen Sondernutzungsfläche weicht von der Realität ab. Wie soll die Grundsteuermeldung gemacht werden?
In der Kürze liegt die Würze. Video ist gut gemacht. Aber zum Gemeinschaftseigemtum gehören in der Regel die Wohnungstüre und die Fenster. Bei uns im Haus haben die meisten Eigentümer die Fenster selbst austauschen lassen und auch selbst bezahlt. Einen Beschluß gab es meines Wissen für so ein Verfahren nicht. Der Hausgang/Hausflur gehört zum Gemeinschaftseigentum. Bei uns erfolgte bis jetzt keine Instandhaltung desselben. Das Haus ist Baujahr 1973! Manche Bewohner haben ihr Stockwerk dann selbst gestrichen. Ich weis, das geht nicht........
Super Video
Sehr schönes Video. Kanal ist abonniert :)
Danke schön 😊
Super Video, vielen Dank!
Vielen Dank für das Feedback
Sehr informativ 👌
Sehr schön erklärt ❤️
Was ist mit quitschenden oder kaputten Jalousien, die instandgesetzt werden müssen? Zählt das mit zu den Fenstern?
Hallo, habt ihr schon ein Video über Untergemeinschaften😊
Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht. Abweichende Regelungen, die die Fenster zum Sondereigentum einer Wohnung erklären, werden von der Rechtsprechung nicht als gültig anerkannt. Was sagt Ihr dazu?
Interessant wird es erst bei der Sanierung von Balkon und Terrassen (nicht ebenerdig), z.B. Dachterrassen.
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Bei uns sind Fenster und Balkontüren beim Sondereigentum. Gehören da die Dachfenster dann auch zum Sondereigentum oder werden die zum Dach gerechnet? Sind somit Gemeinschaftseigentum?
Hallo, eine wichtige Frage: Ist sind die Kosten 'Sondereigentum' in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlagefähig?
Sehr schönes Video! Mein Abo hast du;) ich hätte eine Frage und zwar,wir haben eine EW gekauft mit Terasse,Terasse gehört bei uns zum Sondereigentum. Unsere Nachbarn haben genau das gleich ....bloß die wollen ihre Grünabfälle über unsere Terasse raus bringen, da die sonst über ihre Wohnung bzw ihren steile kleinen Berg runter tragen müssen.
Wir haben unsere Seite mit einem sichtschutz zugemacht und es mit steinen befüllt also wiegt es ca. 300-400 kg wenn es nicht befüllt wird kippt es um uns es kann passieren das,dass Plexiglas von der Scheibe kaputt geht. Die möchte gerne im Herbst bei uns mehrmals durchlaufen und ihren Grünen Abfall rausTragen. Muss ich es für die extra auseinander bauen oder müssen die gucken wie sie es raus bringen ??Weil die sagen es ist nur über unsere Terasse möglich es raus mitbringen..bitte um Hilfe.Dankeschön;)
Vielen Dank das freut uns zu hören. Bald kommen auch wieder regelmäßig neue Videos.
Sofern es keine Eintragung oder Einigung darüber gibt das eure Nachbarin über eure Terrasse ihre Grünabfälle entsorgt, müsst ihr das theoretisch auch nicht zu lassen.
Vielen dank für die schnelle Antwort
danke! kann man wenn die teilungserklärung es VERBIETET dennoch eine im DG liegende Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln? Danke vorab und viele Grüße
Hallo. Dazu müsste die Teilungserklärung geändert werden.
Ich hoffe wir konnten weiterhelfen😊
@@fewokompakt9460 und wenn die WEG nicht zustimmt? Kann ich das dennoch einklagen oder aussichtlos? es ist im prinzip eine kleine DG Wohnung (dort lebte auch lang wer zur miete)? Danke schön!
Ich denke dass die WEG hauptsächlich nicht auf den Kosten der Änderung sitzen bleiben möchte. Ich kenne allerdings nicht die Gegebenheiten vor Ort.
Am besten informierst du den WEG Verwalter über dein Vorhaben.
@@fewokompakt9460 danke
Sehr gerne
Mich würde interessieren, wie es sich mit Blick auf dieses Thema und der Wohnungstür verhält. Also die Tür, die der Ein- bzw. Ausgang zur Wohnung ist und ins Treppenhaus führt. Die eine Hälfte des Artikels befindet sich innerhalb der Wohnung und die Andere im Treppenhaus. Ist diese nicht in Ordnung (mal abgesehen von ein paar ganz natürlichen Gebrauchsspuren) und wurde vorm Kauf der Wohnung durch die Vorbesitzer als "Wird noch erneuert bzw. ausgtauscht und ist im Kaufpreis enthalten" deklariert. Hier bestand allerdings von Verkäuferseite aus die Absicht diesen Artikel von der Gemeinschaft zahlen zu lassen. Und nachdem der Kauf über die Bühne gegangen ist, hat sich herausgestellt, dass das wohl nicht so einfach ist. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, um dies bei der nächsten Eigentümergemeinschaft einzufordern? Also die Kostenübernahme bzw. Rückerstattung durch die Gemeinschaft. Und wenn ja, wie begründet man diese am sinnvollsten?
Zum Teileigentum gehören z.B Keller, Dachboden, oder?
Ja. Gewerbliche Flächen, Kellerräume, Tiefgaragenstellplätze,....
@@fewokompakt9460 vielen Dank
Noch eine bitte,und zwar... wir haben das Bad umgebaut (ebenerdig gemacht) also komplett alles raus wie z.B Wanne,Dusche Estrich, Fussbodentemperierung ...estrich und Fussbodentemperierung wurden wieder neu auf unsere Kosten ersetzt... jetzt möchte germe ein Nachbar wisse welche fussbodenheizung drinne liegt wss für estrich..wer denn Estrich verlegt hat...Estrich hat mein bester Freund gemacht der ist Fliesenleger.
Muss ich auf alles Antworten oder wie soll ich mich in der Situation verhalten. Estrich hat doch nicht's mit der Statik zutun... und die fliesen liegen schon. Da wir noch unsete Heizkörper ausgetauscht haben....möchte er auch wissen was das für welche sind und woe groß die sind wv die verbrauchen würde... und und....Heizkörper sind bei uns sondereigentum das weiß ich also kann ich im ruhig antworten das es in nicht's angeht oder?
Hört sich nach einem Neuheiten Nachbarn an 😅
Sofern nur das Sondereigentum von den Renovierungsarbeiten betroffen ist/ war hast du nichts zu befürchten.
Vermutlich fragt der Nachbar nur aus Interesse.
Unsere WEG besteht aus 16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus. Die Häuser sind auf der gemeinsamen Sondernutzungsfläche errichtet. Die Sondernutzungsrechte sind als Sondernutzungsplan dokumentiert. Der Sondernutzungsplan der gemeinsamen Sondernutzungsfläche weicht von der Realität ab. Wie soll die Grundsteuermeldung gemacht werden?
👍
In der Kürze liegt die Würze. Video ist gut gemacht. Aber zum Gemeinschaftseigemtum gehören in der Regel die Wohnungstüre und die Fenster.
Bei uns im Haus haben die meisten Eigentümer die Fenster selbst austauschen lassen und auch selbst bezahlt. Einen Beschluß gab es meines Wissen für so ein Verfahren nicht. Der Hausgang/Hausflur gehört zum Gemeinschaftseigentum. Bei uns erfolgte bis jetzt keine Instandhaltung desselben. Das Haus ist Baujahr 1973! Manche Bewohner haben ihr Stockwerk dann selbst gestrichen. Ich weis, das geht nicht........
👍