Hab gerade gelesen, dass in Österreich in 2022 neu eingeführt wurde, dass bei Radwegende zwingend das Reißverschlussverfahren gilt, also Autofahrer und Radfahrer gleichberechtigt. Übrigens wurde zeitgleich auch die deutsche Seitenabstandsregel übernommen.
So übersichtlich und selbsterklärend. 🥴 Wer die Radnutzung fördern möchte, sollte dafür sorgen, dass die Infrastruktur möglichst intuitiv verstanden wird. Die Frage sollte immer lauten: würde ich unter diesen Voraussetzungen meine Kinder mit dem Rad zur Schule fahren lassen? Es kann nicht sein, dass hier kleine Rechtsexperten ausgebildet werden müssen, damit der Weg zu den Freunden oder zur Schule einigermaßen gefahrlos bewältigt werden kann.
Hallo Stephan, es kann zum Beispiel sein, dass manche Radwege am Stadtrand keinen Sinn mehr machen, weil dort kaum noch Radfahrer unterwegs sind und das Fahren auf der Fahrbahn aufgrund geringer Kfz-Stärken die bessere Lösung für Radfahrer darstellt. Anders stellt sich die Situation in den Innenstädten dar, insbesondere wenn es sich um eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz handelt. In diesem Fall gilt es die Netzlücke zu schließen. VG Claude vom ADAC Team
Lieber Herr Miller und Kollegen vom ADAC: ja, bitte - mehr Fahrradvideos. Abstand beim Überholen von Radlern, Abstand des Radlers vom Fahrbahnrand und von parkenden Autos, Höchstgeschwindigkeit der Radler beim Zusatzzeichen «Fahrrad frei», was ist eine Fahrradstraße und was gilt dort?, Benutzungspflicht von Radwegen usw. Ihnen fällt bestimmt auch noch etwas ein. Ich fahre sehr viel mit dem Rad, hauptsächlich in der Stadt. Es geistert viel «Meinung» und «Glauben» auf unseren Wegen herum. Bitte sorgen Sie für echtes «Wissen». Ich lerne auch ständig dazu und korrigiere meine Fehler anschließend. Tut auch gar nicht weh... Vielen Dank, euer Martin N.
Hallo Martin, danke für deine Anregung - wir nehmen sie gerne auf! Hier haben wir bereits viele Infos und Tipps für ein besseres Miteinander von Radlern und Autofahrern zusammengetragen 👉bit.ly/adac_tipps_miteinander VG Claude vom ADAC Team💁♂
@@TheEricCartmen Falsch seit der Novelle von 2020 sind die Abstände für das Überholen von Fahrrädern und Fußgängern durch Kraftfahrzeugen aller Art für innerorts und außerorts explizit festgelegt. Siehe § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO.
@@TheEricCartmen herrlich da wird unter einem Fachvideo direkt wieder Halbwissen verbreitet genau das was der Ersteller hier kritisiert hat 10 von 10 Fettnäpfchen Punkten.
Daran sieht man doch dass ganze Dilemma. Wenn ich denn schon als Erwachsener einen Rechtsanwalt brauche um mich regelkonform als Radfahrer im Straßenverkehr zu bewegen, wie sieht es da erst mit Kindern, Jugendlichen und älteren Radfahrern aus, die sich mit der Starßenverkehrsordnung noch weniger auskennen? Man sollte den Verkehrsplanern und der kommunalen Politik viel mehr empfehlen mal einen Blick zu unseren Nachbarn den Niederländern zu wagen, um zu sehen wie die ganze Innenstädte Fahrradfreundlich gestalten.
2:00 Das ist ein klassischer Fall von Verkehrsbehörden WOLLEN einfach keine sichere Infrastruktur haben. Es ist kein Problem, beide Wege so zu führen, dass der Verkehr auf der Fahrbahn mit 1,5 m Abstand neben dem Radverkehr herfährt, der Bordstein zwischen beiden abgesenkt wird und der Radweg in die Fahrbahn übergeht. Dann befindet sich der Kfz-Verkehr automatisch "im Überholvorgang" und die Abstände sind eingehalten. Erst danach wird dann der gemeinsame Platz reduziert. Das erfordert aber, dass der Radweg eben offiziell 50 m kürzer ist. Und natürlich, dass er ausreichend breit für Radverkehr ist (was Behörden ja schon von je her ein Dorn im Hühnerauge ist). Sollen die Radler am Ende anhalten und schauen, ob da von HINTEN ein Auto kommt? Das ist nicht nur praxisfernes Wunschdenken sondern auch Schikane. Und nur, weil es Behörden sind und die Rechtslage eine andere ist (Schikane ist im BGB und nicht im öffentlichen Recht behandelt), bequemt sich die Justiz, dies nicht als Schikane einzuordnen. Die Ausführung dient aber nur der Behinderung und Gefährdung des Radverkehrs.
Niederlande: flächendeckende, exzellente und selbsterklärende Fahrradinfrastruktur. Deutschland: Grossenteils fehlende, und wenn da, halbherzige und undeutliche Fahrradinfrastruktur, dafür detaillierte juristische Erklärungsvideos.
Waaas? Wenn wir sehen, wie bei Minute 2 dargestellt wird, dass der Radweg in die Straße übergeht, die Straße an der Stelle bautechnisch breiter ist als wie vorher für den Fahrzeugverkehr, dann ist es doch nur sinnstiftend das der Radfahrer diesen für ihn verbreiterten straßenraum auch in Anspruch nehmen. Wieso sollte er dann warten?
Ja. Die Rechtslage ist einigermaßen klar. Wenn ich im Allgemeinen dafür bin, dass Menschen die im Straßenverkehr Entscheidungen treffen (Verordnungsgeber, Richter, Staatsanwälte, Verkehrsplaner, Verkehrspolizisten) mindestens jeweils ein Viertel Ihrer Arbeitswege mit dem Rad und dem öffentlichen Nahverkehr zurücklegen müssen (oder sie verlieren das Recht, hier mitsprechen zu dürfen, weil ihnen ganz offensichtlich das Verständnis fehlt), so bin ich dafür, den Leuten, die am Ende von Schutzstreifen und Radwegen ein (quasi) Anhalten durchsetzen wollen nicht nur der Führerschein sondern auch bis zum Erlernen sicherheitstechnischer und zwischenmenschlicher Grundlagen das Recht zum Radfahren entzogen wird. Die Verkehrspolitik der Bundesrepublik gegenüber Radfahrern ist am besten mit dem Schutz der Frauen im Iran zu vergleichen: Da wo sie stören könnten werden sie in ihren Rechten beschränkt mit der Begründung, es wäre zu ihrer Sicherheit. Ein sachlich fundierter Beweis des Gegenteils dürfte hier schwierig werden.
Bei Schutzstreifen ist es oft so, dass die Autofahrer bei Einhaltung des gebotenen Abstands das Rad gar nicht überholen dürfen und dieses daher am Ende des Streifens vorne bleibt.
Paradoxerweise erzeugt aber gerade der Schutzstreifen den optischen Eindruck, dass beide Fahrzeuge parallel auf der Fahrbahn fahren könnten, weswegen er meines Erachtens kontraproduktiv ist.
Sollte es wohl eher oft so sein. In Ulm ist daher ein Pilot am laufen, in dem zusätzlich zum Schutzstreifen ein Fahhradüberholverbotsschild angeordnet ist, da rechnerisch keine Chance zum Überholen besteht,
@@JM_2019 Korrekt. Das kann man den Autofahrern _fast_ nicht vorwerfen. Sie sind es gewohnt, durch Leitlinien geführt zu werden. Bei Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung werden diese gekennzeichnet durch eine gestrichelte Linie zwischen den Fahrstreifen. Auf beide passt ein Fahrzeug und es darf passiert werden. Beim Sch(m)utzstreifen ist es dagegen meist genau entgegengesetzt. Er wird oft gerade dort aufgetragen, wo es eng ist, damit die Radler "geschützter" fahren können. Fazit: der Schmutzstreifen gehört abgeschafft. Er ist lediglich Schönfärberei, um bei Aufrechterhaltung einer Kfz-Infrastruktur sich auch den Radverkehr aufs Fähnlein schreiben zu können.
Die Regeln für Fahrradfahrern sind so bürokratisch kompliziert, daß man ohne Führerschein keinen Durchblick hat. Aber selbst, wenn man jahrzehntelange Fahrpraxis hat und dann aufs Fahrrad umsteigt, merkt man, daß man die Fahrradregeln nochmal lernen muß.
Viele möchte gern Jan ulrichs kennen dir StVO fahren dennoch wie die letzten assis und provozieren Unfälle da sie eh nie rechtl8che Konsequenzen kriegen
Lieber Herr Miller, danke ihnen für die kurze Aufbereitung. Ein gutes Video, wenn auch der sachliche Inhalt bestürzt. Es ist für mich immer wieder enttäuschend, dass alle Regeln zugunsten des Autoverkehrs und des Autofahrers ausgelegt werden. Wievielt Zeit durch das dauernde warten auf die unendlich lange Schlange am Autos in solchen Situationen drauf geht... Autofahrer würden das in der Masse nicht akzeptieren! Da wundert es mich nicht, dass so viele Leute ungerne aufs Rad für kurze tägliche Strecken steigen. Gerne mehr Videos zu Fußgänger- und Radfahrerregelungen. Bitte auch immer mit einem fairen Fazit. Schön, dass sie hier eine etwas positive Formulierung gefunden haben. Wahrscheinlich wäre: "liebe Radfahrer, ihr seid einfach das allerletzte Glied auf der Straße, so will es der Gesetzgeber, findet euch damit ab." ehrlicher gewesen.
5:31 Wenn ich als Behörde wirklich aggressiv durchsetzen will, dass Radfahrer haufenweise sterben, dann drücke ich durch, dass sie sich am Ende eines Schutzstreifens umschauen und Blickkontakt mit dem nachfolgenden Kfz-Verkehr aufnehmen. Nur so kann ich garantieren, dass die meisten Radler ihre Spur nicht halten können und über den Haufen gefahren werden.
Wer auf dem Fahrrad keinen Schulterblick machen kann ohne erhebliche Schwierigkeiten beim Halten der Fahrspur zu haben, der ist dann m.E. nicht tauglich zum führen eines Fahrrads. Wenn man das eben nicht im fahren kann, dann muss man eben anhalten und dann eben den Blickkontakt herstellen.
@@bikox4352 Fahr einfach mal auf einem Radweg und schaue einem Autofahrer links HINTER Dir so lange ins Gesicht, bis Du erkennst wohin er blickt. Danach kannst Du einen Post gerne löschen. Kannst Du natürlich auch jetzt schon.
Ja wie sich auch Radfahrer Fehlverhalten aufb radsxhutzstreifeb aber immer sind die anderen schuld. Selbst wenn man von ne neben strasse kommt zieht man einfach auf den schutzstreifen rüber ohne zu gucken ob jemand kommt, scheiss egal fie bremsen eh und schuld hat man nie nur die anderen
Hallo Herr Miller, ich habe dazu eine Frage: bei uns endet ein Radweg innerorts so überall dort, wo Fahrspuren zu einem/aus einem Kreisverkehr geführt werden. Auf diese Weise ist der gemeinsame Geh- und Radweg zu 3/4 um den Kreisverkehr gelegt. Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) ist nicht aufgestellt. Wie verhalten sich hier Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer richtig?
Hallo Michael, die Regeln im Kreisverkehr für Fußgänger und Radfahrer kannst du in diesem Artikel nachlesen 👉 www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/ Viele Grüße Marion
@@ADACZeigt nur wieder deutlich den Schwachsinn der BRD STVO. Vorrang von Fusgänger im Kreisverkehr. Letzlich Dummfug für Dumme. Ein Vorrang ist eine billige Wortspielerei
3:35 Fall 1 & 2 sind doch rechtlich identisch. Die physikalische Trennung der Bereiche ist doch kein Aspekt der rechtlichen Betrachtung. Wäre zwar sinnvoll, schon alleine wegen das Abstands, aber das würde ja dazu führen, dass die kompletten Rechtsverordnungen die Elektronen nicht wert sind, die dafür verschoben wurden. Nur dadurch, dass die Radwege auf Fahrbahnniveau nicht zur Fahrbahn zählen kann erreicht werden, dass an den Radfahrern zu eng vorbeigefahren wird bzw. die Radler zu nahe an die parkenden Autos gedrängt werden.
@ADAC Ist § 10 StVO auch einschlägig, wenn die Radverkehrsführung von einem Hochbordradweg über einen abgesenkten Bordstein auf einen Radfahrstreifen geführt wird? Gerade dort, wo die Radverkehrsführung unmittelbar vor oder im Kreuzungsbereich auf einen Radfahrstreifen in Mittellage (Fahrradweiche) geführt wird, kommt es durch auf den Rechtsabbieger kreuzende KFZ oft zu gefährlichen Situationen.
Hallo Tenguayaqa , falls du mit "Radfahrstreifen" einen Schutzstreifen meinst - die Unterschiede erklären wir hier 👉 www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/verkehrsverstoesse-radfahrer/ - gilt für den Radfahrer auch § 10 StVO. VG Marion/ Social Team
Wird der Radweg von einem Hochbord zu einem Radfahrstreifen gewechselt, so stellen sich keine Vorfahrtsfragen. Denn weder der Radweg noch der Radfahrstreifen gehören zur Fahrbahn. § 10 ist also nicht einschlägig. Hier gilt nur die Grundregel aus § 1: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Hallo, wie sieht denn die Regelung aus, wenn der Radweg auf der Straße weitergeht. Es ist kein Platz für Gegenverkehr, meine Spur und Fahrradweg gleichzeitig genutzt werden kann. Heist, wenn da ein Fahrrad fährt, muss ich mich hinter das Fahrrad setzten und warten bis eine mögliche überholmöglichgeit vorhanden ist. Wie sieht da die Rechtslage aus, wenn es zu einem Unfall kommt, bzw. die Vorfahrtsregelung.
Ich vermute mal, du verwendest hier die Sicht eines Autofahrers? Falls ja: Du darfst den Radweg nicht befahren. Es gilt auch hier der Mindestabstand zum Radfahrer von 1,5 m. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, darfst du nicht am Radfahrer vorbei fahren. Ja, dann musst du warten, bis eine passende Überholmöglichkeit vorhanden ist. Eine Vorfahrtregelung zwischen Radfahrer und Autofahrer gibt (und braucht) es in diesem Fall nicht, da jeder getrennte Spuren hat. Wenn du bei einem Unfall die genannten Regeln nicht eingehalten hast, trifft dich zumindest eine MItschuld (abhängig vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer).
Wenn nicht mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen eingehalten werden können, muss man als Autofahrer warten. Der Radfahrer sollte einen Abstand von 0,8 bis 1,0 Meter zum Fahrbahnrand einhalten; fährt der Radler an parkenden Autos vorbei gelten 1,50 Meter wegen der Autotüren, die gerne unachtsam aufgerissen werden. Also, lieber PolarWolf: du bist auf dem rechten Pfad unterwegs. Einfach warten und langsam tun. Was sind schon zwei Minuten im Angesicht der Ewigkeit? Und das «hätte/wäre ich doch...» kann man sich doch sparen. Gute Fahrt, auch mit dem Rad wünscht: Martin N.
Das mit der Abstandsregel kenne ich und halte diese auch immer ein. Ich selbst bin auch Radfahrer und ich möchte das man mich mit dem gleichen Respekt überholt. Ich Rege mich auch über die Leute auf die sich nicht dran halten. Zu der aussage "Du darfst den Radweg nicht befahren": Diesen muss ich befahren, da die Straße nicht die Möglichkeit gibt das 2 Fahrzeuge nebeneinander Fahre können, wenn ich den Radweg nicht befahre.
@@polarwolf4742 ich befahre selbst nich mal die gestrichelten Radwege, während andere Autofahrer darauf eine dritte Spur aufmachen wollen. Radfahrer überhole ich immer erst links blinkend dann wieder rechts blinkend mit richtig viel Abstand also mehr als die geforderten 1,50 bzw 2 Meter Außerorts. Im Rückspiegel sehe ich dann meistens einen Daumen nach oben. Aber ich sehe dann auch nachfolgende Autofahrer die sich einen Dreck scheren und keinen Abstand halten... Es is zum Kotzen 🤢 🤢 🤢 🤢 🤢 Wenn immer möglich nutze ich als Radfahrer diese kombinierten Rad Gehwege. Aus den Asphaltradwegen kann man sich nur auf denen mit Pollern sicher fühlen.
@@tramfahrermd Abschnitt eins: ich MUSS diesen mitbenutzen, ich habe keine andere wahl, wenn mir Gegenverkehr entgegen kommt. Dann überhole ich auch logischerweise den Fahrradfahrer nicht. Abschnitt zwei: ich blinke auch wenn ich den Fahrradfahrer überhole, ich lasse auch den geforderten Abstand. Abschnitt vier: ich fahre auf allen radwegen. Bei mir gibts da nicht so gut ausgebaute radwege
Also radstreifen: keine bauliche trennung . pkw müssen 150cm abstand zum radfahrer (auch wartenden radfahrern) einhalten. somit kann ein pkw nur vorbei, wenn er dies einhalten kann. der radfahrer fährt also korrekt vor dem pkw weiter
Nein müssen sie nicht. Man fährt vorbei wie in jede andere Spur, lernt maö die Spur zu halten und wenn du überholen willst vom anderen Radfahrer dann mach schulterblick, wie bei den Autos auch mit mehrspurigen strassen. Man hat keine Sonderrechte als Radfahrer
5:16. Das verstehe ich nicht. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn, egal wo ein Rad auf der Fahrbahn ist (Schutzstreifen oder nicht) gilt ein Überholabstand. Man kommt sich doch gar nicht in die Quere.
Sehr schön erklärt ! Wie soll ich als Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von ca 15kmh Rücksicht nehmen wenn hinter mir ein PKW mit 30 oder sogar 50 kmh angebracht kommt? Der Autofahrer hat Aussenspiegel Rückspiegel der Fahrradfahrer aber nicht. In Berlin hat die CDU bei der letzten Wahl versprochen 30er Zonen in der Stadt abzuschaffen. Die Autofahrer fahren jetzt viel aggressiver. Keine Rücksicht zum Teil auch Problem der riesigen hohen SuV und transporter die oft kaum 5m von einer Kreuzung weg parken. Werder der Autofahrer noch radfahrer können sich in solchen Situationen sehen. Was ist bei Unfall mit Radfahrern die verkehrsregeln überschreiten und einen Führerschein besitzen? Erhalten die dann auch Punkte und Geldstrafen wie Autofahrer? Ich bin mit 78 Jahren sowohl Radfahrer wie Autofahrer nehme Rücksicht nutze beides je nach Entfernung Wetter etc
Was ist mit einem Schutzstreifen mit einem Radwegschild (VZ237 + gestrichelte Linie ohne bauliche Trennung von der Fahrbahn)? Den gibt es immer mal, da er scheinbar gerade in Mode kommt.
Hallo losttownstreet, vielleicht hast du das übersehen: Das wird im Video ab 4:59 erklärt. Es ist ja ein Schutzstreifen der Bestandteil der Fahrbahn ist und somit kein anderer Straßenteil. VG Heidi vom ADAC Team
Schönes Video aber in der Realität gilt halt das Gebot der Rücksichtnahme und Fahrradfahrer sollten m. E. im Zweifel eher warten um sich nicht selbst zu gefährden. Ich habe noch eine Frage zum Zeichen 295. Ich denke hier gibt es viele Missverständnisse. Wie verhält es sich wenn auf der Fahrbahn eine durchgezogene Linie (Zeichen 295) in der Mitte der Fahrbahn aufgebracht ist. Bei einem Mindestabstand von 1,5 bzw. 2 m beim Überholen von Fahrrädern stellt das faktisch ein Überholverbot da. Ich müsste also mit dem PKW gegebenenfalls hinter einem Fahrrad bleiben bis das Zeichen 295 endet. Ist das so richtig? Viele Grüße
Hallo VespaHarry, richtig, die Fahrstreifenbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295) trennt den Gegenverkehr ab. Man darf diese Linie weder be- noch überfahren. Viele Grüße, Andi
Eine Gefährdung Anderer muss ausgeschlossen sein. So habe ich das eben im Video gehört. Wieso sollte ein Radfahrer einen z.B Autofahrer gefährden? Der Radfahrer gefährdet höchstens sich selbst, wenn er "einfach" in die Fahrbahn bzw in den rechten Fahrstreifen einfährt.
Schonmal dran gedacht, dass ein Radfahrer theoretisch auch Fußgänger gefährden könnte oder was wahrscheinlich immer zustößt Schaden am KFZ-Fahrzeug verursacht durch unnötigen Blechschäden etc.? Der Radfahrer ist nicht der einzige auf der Straße, daher ist es logisch, das auch immer alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können!
@@MrBodyguart was den nun, GEFÄHRDEN oder SCHÄDIGEN? Zudem müssen Radfahrer deren Weg endet, Vorfahrt bzw Vorang gewähren. Das Reißverschlussverfahren ist dort anzuwenden, wo ein Fahrstreifen endet. Wobei der Einfädelungsstreifen kein Fahrstreifen darstellt. Und, JA ... auch daran habe ich gedacht, um die Frage eingangs zu beantworten. Zu Radfahrende ist ein Seitenabstand von mindestens 150cm einzuhalten. Da gilt ja auch für Radfahrende. Denn Radfahrer dürfen den Kfz ebenfalls nicht näher kommen. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 StVO,-und kein weiterer Paragraph wird benötigt. Ich habe fertig.
@@gregorheming3409 Fiktives Beispiel: Autofahrer weicht Fahrrad aus -> gerät in den Gegenverkehr -> Mutter mit drei Kindern tot. Natürlich kann ein Fahrradfahrer, ein Auto, gefährden, wenn dieser fahrlässig fährt.
Ist der Fahrstreifen für Autos zuende, gilt das Reißverschlussprinzip. Ist der Fahrstreifen für Fahrräder zuende, muss zuerst gewartet werden bis auch der letzte Autofahrer durch ist. Genau mein Humor. Sogar Österreich hat das mittlerweile verstanden und umgestellt...
Und was gilt bei Fall 4: einem normalen Seitenstreifen? Und wie ist das bei den jeweiligen Typen, wenn dieser nicht endet, sondern einfach näher an die PKW-Fahrbahn heranrückt, dass ein überholen aufgrund des Abstandes nicht mehr erlaubt ist?
Hallo Maisbär, was meinst du denn mit einem „normalen Seitenstreifen“? Letztlich handelt es sich dann wohl auch um einen „anderen Straßenteil“ im Sinne von § 10 der StVO, so dass die im Video erläuterten, erhöhten Sorgfaltspflichten für den Radfahrer gelten. VG Marion/ Social Team
@Fischbroetchen1 Es geht ja gerade kein Fahrstreifen zu Ende, sondern der Radweg ist davor baulich abgetrennt von der Fahrbahn. Daher gilt hier §10StVO, und nicht das Reißverschlussverfahren. VG Andi / Social Team
Warum sind die Untertitel standardmäßig eingeschaltet? Die meisten Menschen können hören! Die wenigen tauben Menschen können die Untertitel dann einschalten...
Als Autofahrer würde ich in keiner dieser Situationen auch nur auf die Idee kommen im Recht zu sein Vorrang zu haben, alleine schon Paragraph 1 oder gar auf mein Recht pochen. Dies hier derart eindeutig zu beschreiben finde ich sorry, gemeingefährlich.
Gut, wenn ich da warten soll, also einer diskriminierenden Verkehrsführung unterworfen werden soll nehme ich einfach von vorne rein die Fahrbahn. Thema geklärt.
Soll man überall rote Teppiche auslegen für Radfahrer und generelle vorfahrt und Nutzung auf den Linken fahrstreifen erlauben auf den Autobahnen weil paar keks wie du diskriminiert fühle. Weil man als strassenverkehrsteilnehmer mal anderen vorfahrt gewähren soll?
Hallo Bassti23, wenn die „gestrichelte Linie“ dann auf der Fahrbahn weitergeführt wird, dann ist es so, wie Du vermutest. Falls die gestrichelte Linie unmittelbar endet, handelt es sich nicht um einen Schutzstreifen. VG Franz vom ADAC Team
Zu dem Schutzstreifen hätte ich gern ein Video. Denn als Radfahrer macht man die Erfahrung, das der Schutzstreifen bei Autofahrern zu der Ansicht führt, sie müssten die 1,5m Abstand beim überholen nicht einhalten.
Schau mal hier 👉ua-cam.com/video/Y1YHOBSgg2E/v-deo.html Und ja - auch bei einem Schutzstreifen muss der gebotene Abstand eingehalten werden! ☝ VG Claude/ Social Team
Auch auf ein Fahrrad Schutzstreifen, Fahrrad Spur auf die Straße müssen Autos den 1.5 Meter Abstand einhalten, ist der nicht gegeben, herrsch ein Überholverbot, 95% der Autofahrer in Hamburg halten sich nicht dran.
Also wenn diese Fahrradschutzstreifen wie in Berlin aus ehemaligen 2,75-3,75 m breiten Fahrspuren "geschnitzt" wurden, dann haben wir bei einem linken Fahrstreifen vorbeifahrenden Fahrzeug mit ca. 2 m Breite gemittelt noch locker 0,40 --1,50 m von der ehemaligen linken Fahrbahn. Der Fahrradfahrer wird mit 1,25 Breite und 75 cm Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen gerechnet, so dass man auf 2 m kommt (diverse Stadtplanungen inkl. ADFC rechnen mit 1,85m) , bleiben noch 0,75 bis 1,75 m (bzw. 0,9 bis 1,9m) von den ehemaligen 2,75 - 3,75 m übrig. Das macht zusammen zwischen 1,15 und 3,25 Meter, also ausreichender Abstand und wenn die Autofahrer sich besonders weit links/ehemalige linke Fahrbahn halten, dann kann man nicht unter 1,50m kommen ;-) So gesehen ist es auch erstaunlich, wie selbstverständlich Radfahrer nur Ihr Recht auf 15-20 km/h Fahrten auf einer 50 km/h Fahrbahn sehen (wie auch auf Fußgängerwegen und Fußgängerzonen mit Radfahrverbot). Das ist schon in 30 km/h Seitenstraßen eine zu lahme Geschwindigkeit, die man dort aber halten kann (und auch nicht überholen könnte)... Wobei mich dabei schon einige schnellere Radfahrer mit mehr als 30-40 km/h in der 30er Seitenstraße - natürlich wie bei roten Ampeln auch ohne jeglichen Sicherheitsabstand - überholen wollten, weil mein hinterher rollen hinter den langsamen Radfahrern ihnen auf die Nerven ging ...
Hallo El Cord, die Fälle in denen ein Schutzstreifen überfahren werden darf, werden im Video erklärt - dort heißt es: nur bei Bedarf. Bedarf bedeutet dass das Befahren nur bei unerwarteten Straßen- oder Verkehrsverhältnissen befahren werden darf. Ausnahmsweise auch dann, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Eine Gefährdung des Radverkehrs muss aber ausgeschlossen sein. An der Ampel darf der Schutzstreifen daher wohl in den meisten Fällen nicht überfahren werden. VG Marion/ Social Team
@@elcord2079Beim Lkw-Führerschein hat man das sogar gelernt, damit sich keine Radfahrer nebem Lkw im toten Winkel befinden können. Sicher sind Radfahrer da nur hinter dem Lkw.
Hallo Ralf, freut uns, dass dir unsere Fahrrad-Beiträge gefallen. Deine Bitte um mehr Videos zum Thema Rad geben wir gerne an unsere Kollegen weiter. VG Marion vom ADAC Team
euer Radwegbeispiel ist echt krass. Meiner Ansicht nach eine fiese Falle, die bestimmt schon ettliche Unfälle gefordert hat. Wir hatten hier in der Nähe eine (allerdings noch fiesere) Situation, bei der ich als Radfahrer Umwege gefahren bin und die mindestens ein Leben gekostet hat. In der gezeigten Situation geh ich als Radfahrer natürlich davon aus, dass ich mehr oder weniger ungehindert meine Fahrt geradeaus fortsetzen kann. Autofahrer, die abbiegen wollen, müssen die Radfahrer durchfahren lassen. Bis es kritisch und enger wird, sind es ja ein paar Meter. An so Verengungen muss man immer aufpassen. Schlimm ist hier die Abbiegespur, die mit Schwung verläuft und mich als Autofahrer zu verminderter Aufmerksamkeit verführen würde. Ein rechtliche Frage hätte ich aber schon, der Radfahrer wird hier ja eindeutig geführt. Er hat so recht keine andere Wahl als vom Radweg, der ja auch eine Fahrbahn ist, auf die gemeinsame Fahrbahn zu wechseln. Ich will eigentlich ja gar nicht, denn ich hätte lieber meinen Fahrradweg weiter, aber ich muss halt. Deswegen wäre es auch unfair, wenn der Gesetzgeber diese Situation mit einem Anfahren gleich setzt.
@georgantonischki1188 Danke für deinen Diskussionsbeitrag. Wir können nachvollziehen, dass du die gezeigte Situation als gefährlich ansiehst. Daher fordert auch der ADAC, dass Radwege und Radfahrstreifen dem wachsenden Bedarf angepasst und sicher ausgebaut werden müssen. In der gezeigten Situation ist es nun mal so, dass, wie im Video erläutert, der Radweg kein Teil der Fahrbahn ist, sondern ein Sonderweg. Deshalb gelten nach überwiegender Meinung die besonderen Sorgfaltspflichten des § 10 der StVO. Also ist der Radfahrer am Ende des Radwegs verpflichtet, jegliche Gefährdung auszuschließen. VG Andi / Social Team
Kenn da ne andere schlimme Stell bei uns im Ort. De wird man von Radweg auf die Straße geleitet in einen Schutzsteifen. Dieser ist nur wenige Meter lang. Das Ganze noch Berg ab.
Wenn ich die neu gebauten Kreisverkehre in den meisten Städten sehe und Radwege aus Sicherheitsgründen extra ein paar Meter vorher auf die Fahrbahn führen ist das so von Ihnen geschilderte Warten des Radfahreres am Ende des Radweges von den Planern nicht gewollt und gehört in der STvO sofort geändert!
@@Fischbroetchen1 ein Stück Schutzstreifen bedeutet aber, dass der Radfahrer, wenn er in die gemeinsame Fahrbahn einfährt, bereits auf der Fahrbahn ist und daher der Autofahrer keine Vorfahrt hat. Die Einfahrt in den Schutzstreifen ist ja darüber gesichert, dass andere Verkehrsteilnehmer die Radfahrenden dort nicht gefährden dürfen. Der Schutzstreifen ist also ein Rechtskonstrukt um den §10 StVO zu umgehen.
Hallo Da Jo, da man in diesem Fall letztlich auch von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn fährt, gilt für den Radfahrer auch § 10 StVO. Andererseits sollte ein solcher Schutzstreifen nur dort angelegt werden, wo ausreichend Platz ist. Insoweit sollte ein gefahrloses Nebeneinanderfahren möglich sein. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Dann regelt der § 10 hier nur noch den Fall, dass kurz vor einem den Radweg verlassenden Radfahrer ein anderes Fahrzeug von der Fahrbahn aus auf dem Schutzstreifen fährt (egal aus welchem Grund und ob regelkonform)? Wenn der Radfahrer das Fahrzeug übersieht und einen Unfall verursacht, hat er seine Pflicht gemäß § 10 vernachlässigt. Und wenn der den Radweg verlassende Radfahrer mit genügend "Vorsprung" auf dem Schutzstreifen ankommt, greifen nur noch die üblichen Abstandsregeln. Das führt micht zu der Frage: Wie wäre es, wenn ich mit dem Fahrrad den Radweg verlassen möchte (und aufgrund der Wegeführung das auch tun muss) und es im dichten Berufsverkehr gar keine Lücke gibt?
In Österreich ist die Fahrbahn definiert als Straßenteil, der für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Da ein Fahrrad als Fahrzeug definiert ist, ist auch der Radweg Fahrbahn. Damit fahre ich von einem Radweg nicht auf die Fahrbahn, wenn dieser aufhört, weil ich mich ja schon die ganze Zeit auf der Fahrbahn namens Radweg befunden habe. Ist das bei Euch in Deutschland anders?
Hallo Clemens, was in Deutschland in diesem Fall gilt, wird im Video ab 1:25 erklärt. Die Fahrbahn ist natürlich Fahrzeugen vorbehalten. Aber hier kommt der Radfahrende von einem anderen Straßenteil, baulich abgegrenzt, daher gilt § 10. Viele Grüße Marion
Das erste Beispiel halte ich für sehr schlecht. Hier ist der Radweg eindeutig als eine eigene Spur auf die Fahrbahn geführt, sogar mit einer Fahrbahnmarkierung. Dieses heißt aber das ich als Autofahrer einen Fahrstreifenwechsel vornehme und somit mir die besondere Sorgfaltspflicht obliegt.
Frage: ich als Autofahrer befahre eine schmale Einbahnstrasse wo definitiv keine 150 cm Abstand eingehalten werden können. da aber dem Radfahrer es erlaubt ist entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu fahren wird es sehr eng für beide. wie sollten sich Autofahrer und Radfahrer richtig verhalten? der Radfahrer hat auf seiner Seite die Möglichkeit in eine leere Parkbucht zu fahren, was mir als Autofahrer auf meiner rechten Seite nicht möglich ist.
Hallo Dirk, dieser strenge Mindestabstand (1,5 innerorts, 2 Meter außerorts) gilt nach unserer Einschätzung nicht zwingend auch im Verhältnis zu entgegenkommenden Radfahrern. Dies ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut der Neuregelung, die auf das Überholen von Radfahrern abstellt, sich also auf das Sichvorbeibewegen in derselben Fahrtrichtung bezieht. Außerdem ist der Zweck der Norm zu berücksichtigen. Geschützt werden soll der überholte Radfahrer, weil dieser das überholende Fahrzeug erst am Ende des Überholvorgangs sehen kann. Dies gilt nicht für den Gegenverkehr, wobei auch diesem gegenüber im Einzelfall allein aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, ein Seitenabstand von 1,5 m erforderlich sein kann - sofern das möglich ist. In dem von dir geschilderten Fall, wäre es im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme natürlich sinnvoll, wenn der Radfahrer z.B. in einer Parkbucht kurz anhält. VG Marion/ Social Team
Auch gibt es aus meiner Sicht erhebliche Zweifel das wenn ein Radfahrsterifen auf der Fahrbahn einfach endet, ohne Linie und Beschilderung, das die Besondere Sorgfalspflicht bei dem Radfahrer liegt. Weil auch hier ich mit dem KFZ einen Fahrstreifenwechsel vornehmen muss.
Hallo Andreas, beim Radfahrstreifen ist es in den meisten Fällen kein Fahrstreifenwechsel, kann aber im Ausnahmefall wohl mal vorkommen. Es kommt dann aber auf die konkrete bauliche Ausgestaltung an. VG Marion/ Social
@@christianneumann9585 Erstmal muss der Radfahrer gemäß Par. 10 warten. Dann kann der Autofahrer ggfs. trotzdem nicht vorbei. Blickkontakt. Dann wartet der Radfahrer weiterhin wegen Par 10 und der Autofahrer kann fahren. PS: Dreimal darfst Du raten, wie oft Autofahrer auch nur lagsamer werden. ;) Vorrang haben sie aber wegen Par 10.
Alles recht und schön. Die allermeisten Radler und Autofahrer kennen die Regeln aber nicht. Ich sag nur: Völlig unvermittelt mit dem Radl über den Zebrastreifen fahren. Klar, das darf der Radler nicht! - Aber gemacht wird es halt häufig. Soll ich als Autofahrer dann auf mein Recht bestehen, und den Radler umfahren? Man sollte im Straßenverkehr immer aufeinander Rücksicht nehmen und mit der Dummheit des Anderen rechnen. Die Situation entscheidet, nicht die StVO! Ich bin übrigens selbst auch Radler!
Danke für den Content! Was zum Schutz des Radfahrers getan wird ist überwiegend gefährlich und zusätzlich auch noch teuer. Dann kommen noch zu viele Gesetze was die Sache nicht übersichtlicher macht. Wie immer gilt für Radfahrer wenn diese gesund bleiben wollen, Warnweste Rückspiegel, Helm und an die Dummheit der Autofahrer denken, dann solltest Du länger leben.
Wer bringt den Radfahrern den nun die Gesetze bei? Und bei den, mittlerweile, gefühlten 1/3 der Autofahrer die nicht mal das richtige Verhalten an einer roten Ampel kennen, die sollen sich nun auch noch zusätzlich darüber Gedanken machen wo ein Radfahrer warten muss und wo er ohne zu gucken fahren kann? Und wo sitzen die Anwälte die in einem Fall eines Unfalles dieses Wissen dem Richter plausibel rüberbringt...toi toi toi bisher hatte ich solcheinen Unfall noch nicht und wünsche mir auch das das so bleibt aber wenn ich einen Radfahrer umfahre, der von nem getrennten Radweg auf die Strasse fährt, denke ich, bin ich eh der gelackmeierte schon auf Grund der Gefahrenhaftung oder sehe ich das falsch? Ich bin eindeutig für die gegenseitige Rücksichtnahme, und darum bitte ich euch auch, werte Rad- und Rollerfahrer 👍🛴🚲 Es geht nur miteinander und im Unfall-Fall seit Ihr meist die die auf der Strecke bleiben, Gott bewahre!
Wenn ich das richtig verstehe ist ein Schutzstreifen nichts weiter als ein faules Alibi für Stadtplaner die kein Geld für Radwege ausgeben wollen, völlig ohne Bedeutung..
na, dann mach mal Deine Tasche auf ;-) Spiegel: "Erster geschützter Fahrradweg in Berlin eröffnet" Grün, 3,50 Meter breit und mit rot-weißen Absperrpollern vom Autoverkehr getrennt: In Berlin wurde am Donnerstag die erste gesonderte Fahrradspur eröffnet, acht weitere sollen folgen. Ein kleines Manko gibt es aber. Berliner Fahrradfahrer sind in der Hauptstadt künftig sicherer unterwegs - zumindest auf einer Strecke von 450 Metern. Denn so lang ist der Abschnitt des nun eröffneten, besonders gesicherten Fahrradwegs in der Holzmarktstraße in Berlin-Mitte. Besonders gesichert deshalb, weil die grün unterlegte Spur für Zweiräder zu einer Seite mit rot-weißen Pollern vom Pkw-Verkehr getrennt ist. Zum anderen können schnellere Radfahrer auf der 3,50 Meter breiten Fahrspur gefahrlos überholen. *Der nun eröffnete Grünstreifen kostete insgesamt rund 500.000 Euro und ist damit relativ günstig.* Ein Schnäppchen... NUR eine HALBE MILLION EURO für gerade mal 500 METER inkl. Kreuzungen ...
Sehr einseitige Darstellung. Der ADFC käme wohl zu einer anderen Auslegung. Meist ist am Ende der Spur nicht genug Platz dass beide nebeneinander fahren können, die Konflikte kommen erst später wenn es schmaler wird. Und hier muss das Auto Rücksicht nehmen.
Es ist schon immer erstaunlich, wie eine "einseitige Darstellung" erkannt wird, nur weil es nicht zur eigenen Meinung passt OBWOHL es einfach NUR EINE FESTSTELLUNG DER GESETZESLAGE IST. Daher wird der ADFC zu gleichen Schlussfolgerungen kommen, falls er das Thema angehen sollte...
Autofahrer sind auch Radfahrer und beide nehmen in der Regel Rücksicht auf einander ,zumindest im Ländlichen Raum. In den Städten herrscht rücksichtslosichkeit warum auch immer.
Was sich Verkehrsplaner und Gesetzgeber zur Verbesserung des Radverkehrs ausdenken und dann realisieren ist nicht nur fahrlässig sondern echt gefährlich! Es kann doch nicht sein, dass ich permanent einen Rechtsanwalt oder für jede Kreuzung eine Schulung brauche um die sicher überqueren zu können! Danke für das Video, jetzt weiß ich wie sich das rechtlich verhält. Wenn mir aber der Radfahrer direkt vors Auto fährt, weil er das Video nich gesehen hat ... Das Ergebnis ist evtl. ein toter Radfahrer! Ich finde, Verkehr muss weitgehend selbsterklärend und intuitiv funktionieren. Denn wie andere schon geschrieben haben: Es gibt nicht nur Verkehrsexperten auf dem Rad, sondern auch normale Leute, Kinder, Senioren etc. und außerdem Dunkelheit, schlechtes Wetter mit eingeschränkter Sicht ... Ein Wunder, dass nicht noch mehr passiert. (Bin selber Radfahrer und Autofahrer)
@@k.m.a.286 Ist ja schon oft diskutiert worden, wie praktikabel dieser theoretisch sinnvolle Abstand ist, wenn ich gleichzeitig Gegenverkehr, durchgezogene Mittellinien und plötzlich auf die Fahrbahn geworfene Fußgängerinseln berücksichtigen muss... Wenn bei limitiertem Raum alle Verkehrsteilnehmer mehr Platz bekommen sollen, ist das einfach nicht machbar. Aber klar, 150cm sind mir als Radfahrer auch lieber als 50cm!
Wenn ich einfahre und der Autofahrer ein wenig bremsen muss, dann ist das noch keine Gefährdung, sondern normales warten, so als ob der vorne bremst oder einfach langsamer fährt! Man muss also nicht warten bis der letzte Autofahrer am Horizont verschwunden ist, bevor man sich einordnet, sonst würde in §10 die Behinderung verboten sein, statt jetzt die Gefährdung!!!!
@@rhexxus5175Wenn der Radfahrer bremsen muss, weil es sich staut, dann ist da keine Gefährdung, aber wenn der Radfahrer bremsen muss, weil ihm die Vorfahrt genommen wird, dann schon! Jemand mit Führerschein sollte das wissen!
Zusammengefasst: Bis auf dem Schutzstreifen-Ende hat sonst der Autofahrer immer Vorfahrt. Die meisten Fehler passieren aufgrund von Radfahrer welche die Regeln des Paragraph 10 der StVO nicht kennen.
Alle Fahrzeuge auf der Fahrbahn haben Vorfahrt, das können auch Radfahrende sein. Es kommt durchaus häufiger vor, dass Radfahrende auf der Fahrbahn und auf dem Radweg unterwegs sind. Dann hat natürlich der Radfahrer auf der Fahrbahn Vorfahrt, wenn ein Radfahrer von einem Radweg auf die Fahrbahn fährt. Die Reglung gilt generell für alle, die auf eine Fahrbahn einfahren, auch an Grundstücksausfahrten oder verkehrsberuhigten Bereichen. Bei einem Schutzstreifen stellt sich die Frage der Vorfahrt überhaupt nicht, da der Schutzstreifen ohnehin Teil der Fahrbahn ist. Hier fahren bereits beide Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Es ist eher eine Frage des Überholens und je nach Situation darf man eben nicht Überholen. Das hängt von den Platzverhältnissen ab.
@@MH_1989 Klar habe ich es grober zusammengefasst, aber in den meisten Fällen stimmt das schon zu was ich vereinfacht geschrieben habe. denn es geht im Video darum, wie sich Radfahrer zu verhalten hat, wenn z.B. ein Radweg endet. Ein Radfahrstreifen ist immer benutzungspflichtig, ein Radweg mit blauber Beschilderung ebenfalls, außer es befindet sich ein Zusatzzeichen, wo "Radfahrer frei" steht. Die Überholproblematik besteht darin, dass Radfahrer in diesen Situationen einen die Vorfahrt nehmen und ohne zu gucken auf die Fahrbahn wechseln. (Ähnliche Situation, wie wenn vor dir ein Vorfahrt gewähren Schild steht, man nicht guckt und rechts einfach abbiegt. Wenn dann einer aus der Vorfahrtsstraße kommt und sich an seine Regeln hält, ist doch klar, dass man ausweichen muss.) Es ist vielleicht im juristischen Sinne ein Überholen, aber verständlicher ist es, wenn man dies als Ausweichen ansieht und die Schuld bzw. Ursache liegt hierbei ganz allein am Radfahrer, da dieser sich nicht an die Vorfahrtsregel hielt.
Das müssen sie auch nicht, da es keinerlei Zwang zum Erwerb eines Führerscheins für Radfahrende gibt. Natürlich muss die StVO an den zunehmenden Radverkehr in Innenstädten angepasst werden.
So ganz pauschal richtig ist es doch nicht, da der Autofahrer vom Radfaher einen Überholabstand von 1m einhalten muss. (BGH Az. VI ZR 66/56, LG Berlin, Az. 24 O 466/95), soweit er sich auf einem Weg befindet der nicht zur Hauptfahrbahn gehört (Radfahrstreifen, baulich getrennter Radweg). Beim Schutzstreifen sind es 1,5m Seitenabstand.
Sieht man ja in den Niederlanden. Gute Infrastruktur aber wenn deutsche unterwegs sind egal ob Rad oder Auto gibt's sofort Gefährdungen und beinah Unfälle
Super Service! Da ich als Amateurradsportler häufig zügig unterwegs bin, interessieren mich folgende Fragen: 1) darf ich Autos auf dem schutzstreifen rechts überholen?, 2)darf ich zum links überholen von Autos oder Radlern den schutzstreifen oder einen nicht räumlich getrennten radweg verlassen? 3) wie muss ich mich selbst beim Überholen anderer Radler verhalten. Gilt hier auch die 1,5m Abstands Regel. 4) Ab wann stellt nebeneinander fahren die "berüchtigte" Verkehrsbehinderung dar und ist verboten (1,5m Platz zum überholen?), 5) welches Tempolimit gilt auf verpflichtend zu nutzenden Radwegen? Das der Straße, da der radweg dazu gehört?
Und daran anschließend eine weitere Frage, die im Verein immer wieder diskutiert wird: Darf ich als Radler auf einer Bundesstraße fahren, wenn diese nicht explizit als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Danke im Vorraus für die Beantwortung der zahlreichen Fragen und nochmals vielen Dank für die guten Videos.
Hallo Daniel, danke für dein Lob unserer Videos, das freut uns. Unsere Antworten auf deine Anfragen: 1. Radfahrer dürfen den links vom Schutzstreifen fahrenden Verkehr rechts überholen 2. Radfahrer dürfen bei Hindernissen oder schlechtem Zustand des Schutzstreifens über die linke Markierung ausweichen 3. Es muss mit ausreichendem Abstand überholt werden, dieser muss so bemessen sein, dass Gefahren vermieden werden. Es gibt hier keine feste Meterangabe, im Regelfall sollte 1 m ausreichen. 32 cm waren einem Gerichtsurteil nach bei Fahrradfahrern untereinander zu wenig. 4. Der Gesetzgeber lässt die Definition einer Behinderung offen, man kann jedoch wohl davon ausgehen, dass eine Behinderung vorliegt, wenn nicht mehr mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden kann. In Fahrradstraßen darf übrigens immer nebeneinander gefahren werden. 5. Zeichen 274 gilt nur für Kraftfahrzeuge, daher nicht für Fahrränder. Die innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h gilt jedoch auch für Fahrräder. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass Radfahrer immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren müssen. Auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen und in für den Fußgängerverkehr freigegebenen Fußgängerzonen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gleiches gilt in verkehrsberuhigten Bereichen. 6. Sofern kein Zeichen 330.1 oder Zeichen 331.1 oder andere Verbotsschilder angeordnet sind, darf die Straße befahren werden. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Eure Aussage zur Ziffer 5., Satz 1und 2 ist falsch: Zeichen 274 gilt gerade nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Fahrzeuge und damit auch für Fahrräder. Dagegen gilt hinter dem Zeichen 310 die gemäß §3 Abs.3 Nr.1 StVO vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit innerorts nur für Kraftfahrzeuge und damit grundsätzlich nicht für Fahrräder. Grundsätzlich bedeutet dabei aber nicht, dass Fahrräder innerorts immer schneller als 50 km/h bewegt werden dürfen. Vielmehr gilt insoweit §3 Abs.1 StVO, was Ihr mit Satz 3 ja auch bereits gesagt habt.
Liebes ADAC-Team, ich glaube, ihr interpretiert zuviel. Beispielsweise der RadFAHRstreifen. Deutsch ist eine sehr genaue, und sehr präzise Sprache, daher ist, auch, wenn es sich bei dem Radfahrstreifen um einen Sonderweg handelt, dieser ebendso ein Fahrstreifen, wie der Fahrstreifen, Links daneben. Indiz dafür ist das Verkehrzeichen 295, welches diesen begrenzt, und weder von links noch rechts be- oder überfahren werden darf. Auch dürfte §10 nicht anwendbar sein, da der Radfahrer hier nicht andere, sondern nur sich selbst gefährdet. Viel ehr, währe hier §7.4 anzuwenden, da dieser sich um den Wegfall von Fahrstreifen dreht, was hier ja auch entsprechend gegeben ist. Was noch zu klären währe, ob ein Radweg, auch ein Fahrstreifen ist, wobei auch hier, da man nicht andere, sondern nur sich selbst gefährdet, §10 nicht Anwendbar sein dürfte
Hallo Chaotic, wir stellen in unseren Beiträgen die vorherrschende Rechtsmeinung dar und nennen es daher Radfahrstreifen. Es handelt sich um einen Sonderweg und nicht um Teil der Fahrbahn. Auch das wird überwiegend so gesehen mit den im Video dargestellten Konsequenzen. VG Evi/Social Team
@@ADACalso: ein radfahrstreifen ist Teil der fahrbahn aber nicht Teil der fahrspur. 😉 kleiner Unterschied. Und der radstreifen entbindet dem kfz-fahrer nicht, die 150cm abstand beim überholen einzuhalten. 😉 somit müsste ein pkw bei einem wartenden radfahrer auch warten bzw 150cm abstand einhalten
Warum sollte man darüber diskutieren? Radfahrer haben immer Vorrang egal wo. Wenn es kracht selbst wenn der Radfahrer vom radwer auf die Fahrbahn wechselt undvmotj auto kollidieer kriegt der Autofahrer die schuld
Als ich meinen Führerschein nach StVO der DDR gemacht habe, hieß es, der äußerste Rechte auf der Fahrbahn hat Vorfahrt, wie es sich ja auch beim Abbiegen realisiert, wo man die in gleicher Richtung befindlichen Fußgänger und Radfahrer durchzulassen hat. Wenn also z.B. ein Radfahrer aus einem Schutzstreifen heraus nach links abbiegen will, hatte er Vorfahrt. Ist das jetzt anders?
Hallo Herr Hollerbuhl, die Regelungen beim Abbiegen gelten nicht automatisch für die Vorfahrtsfrage beim Ende einer Radverkehrsführung. Was jeweils bei Radweg/Radfahrstreifen/Schutzstreifen gilt, wird im Video erläutert. VG Heidi vom ADAC Team
Und wer von den Radfahrern hält sich an diese Regelungen? Von 10 vielleicht einer. Man kann als Autofahrer nur Vorsicht walten lassen! Anders geht es nicht .
Das ist leider richtig richtig! Es sind viele Radfahrer die diese Regelungen nicht kennen oder die diese Regelungen eben extremst verwirren. Man muss immer dran denken das Fahrradfahrer keine Führerscheinausbildung ablegen müssen. Die Strassenführungen für Autoverkehr sind erheblich einfacher, wenn man hier schon hört wieviele unterschiedliche Radwegearten es gibt auf den entweder gefahren werden muss oder kann benötigt man schon ein hohes Maß an Fantasie wo es denn so weitergehen kann. Leider wird hier im Bericht nicht erwähnt das die meisten Übergänge von Radwegen und Radfahrstreifen zunächst in Schutzstreifen überführt werden und dann Enden. Dies führt wieder zu einem Reißverschlus-Einfädelungsprinzip. Wissen dies die Autofahrer, nach meinen Beobachtungen einer von zehn!! Wir kommen wohl nicht um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis umhin..
Ich hätte nichts dagegen dass man darüber ein 2. Video machen tut aber man darf auch erwähnen dass wenn ein rad weg egal wie es aussieht endet darf man laut das gesetzen nicht mehr als Radfahrer auf dem Gehweg fahren das sollte man auch per tönen weil es gibt ein Gesetz das heißt dass Radfahrer nach eine Gewisse alter auf der Straße fahren müssen weil die ewige die nicht ausgeschildert sind als Radweg muss auf der Straße gefahren werden
Schöne Videos/Erklärungen! Ich fahre öfters auch Mal längere Strecken mit dem Rad und viele unbekannte Strecken. Immer wenn ich ein Schild "Radwegschäden" sehe, weiche ich auf die Fahrbahn aus. Soweit ich weiß, darf ich das aber nur, wenn der Radweg "zu gefährlich" ist. Wie müsste ich mich denn rein rechtlich verhalten, wenn der Weg mir unbekannt ist? Vor allem nachts sind viele Radwege unberechenbar und die Schäden vorher nicht abschätzbar.
Hallo Max Mustermann, die Antwort auf Deine Frage findest Du hier 👉 ua-cam.com/video/Zqgv4OLQviA/v-deo.html . In diesem Video wird die sogenannte Radwegbenutzungspflicht erläutert. Angenommen für einen Radweg besteht eine Benutzungspflicht, dann stellt sich wie bei Schnee auf dem Radweg (siehe Video) auch bei Radwegschäden die Frage, ob der Radweg dann trotzdem benutzt werden muss. Die Antwort lautet letztlich, wenn du dich bei Benutzung des Radwegs objektiv gefährden würdest, dann musst du den Radweg trotz einer - angeordneten - Benutzungsplicht nicht benutzen. Wenn keine Benutzungspflicht besteht, dann ist es sowieso deine freie Entscheidung. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die Antwort, aber was ich mich letztlich Frage ist, ob es denn nun objektiv gefährlich ist, einen ausgeschildert, beschädigten Radweg zu benutzen. Daraus werde ich aus dem verlinkten Video leider auch nicht schlau.
Hallo Max, das hängt von den konkreten Beschädigungen des Radweges ab. Je schwerwiegender und damit gefahrträchtiger die Beschädigungen sind, umso eher werde ich den Radweg nicht benutzen müssen. Handelt es sich lediglich um geringfügige Beschädigungen, bei denen ich nicht Gefahr laufe zu stürzen oder mich anderweitig zu verletzen, dann werde ich den Radweg wohl benutzen müssen. Im Streitfall entscheidet das Gericht, ob es objektiv gesehen gefährlich wäre, den Radweg zu benutzen. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC @ADAC es gibt einige Radwege die seeehr gefährlich sind und nicht mit Radwegschäden beschildert sind. Wenn es nun 1Uhr nachts ist, die Strecke nicht einsehbar und mir auch nicht bekannt ist, es vielleicht noch geregnet hat und ich an solch ein Schild komme, hab ich also keine Ahnung was mich erwartet. Aber für solche Situationen sollte solch ein Schild auch da sein, einen vor Gefahren zu warnen. Es geht mir weniger darum, wie es im Einzelfall vor Gericht entschieden würde, als darum, ob ich mich aus rein rechtlicher Sicht falsch verhalte, wenn ich die Fahrbahn benutze. (Ein Radweg mit Radwegschäden-Beschilderung vorausgesetzt)
Das ist so aber nicht richtig... Erst mal wäre zu klären ob der Radweg ein Fahrstreifen wäre, dann würde nämlich StVO §7 Absatz 4 gelten und das Reißverschlussverfahren ist anzuwenden. Wenn der Radweg kein Teil der Fahrbahn ist, ist der Radweg als Einmündung zu sehen und es gilt StVO § 8 Absatz 1 Rechts vor Link und damit der Radfahrer immer vorfahrt. Es sei den der Radweg wird über eine abgesenkten Bordstein geführt, dann erst gilt §10 und der Autoverkehr hätte vorfahrt.
Hallo Matthias, der Begriff des Fahrstreifens wird in § 7 Abs. 1 S. 2 der StVO definiert: Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Ein (nicht benutzungspflichtiger) Radweg hingegen ist eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche und damit gerade nicht Teil der Fahrbahn. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Hallo Claudia, wie der Name schon sagt handelt es sich bei dem Radfahrstreifen um einen Fahrstreifen (2. Beispiel) der für Radfahrer ist. Des weiteren sind z.B. dreirädrige (Lasten)Fahrräder und zweirädrige Fahrradanhänger auch mehrspurige Fahrzeuge, mit denen man auch Radwege befahren kann. Somit ist bei Beispiel 2. das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Für von der Fahrbahn getrennte Radwege (Beispiel 1.) ist meine Argumentation, das es sich bei Radwegen um eine Fahrbahn für Radfahrer handelt. In StVO §2 Absatz 1. heißt es das Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, und bei Zeichen 237, 240 oder 241 den Radweg. Also muss der Radweg, da er von Fahrzeugen befahren wir ja auch eine Fahrbahn sein. Es sind also die Radweg Fahrbahn die in die KFZ Fahrbahn einmündet, wenn nicht anders durch Verkehrszeichen geregelt ist dann Rechts vor Links anzuwenden. Und bei Beispiel 3. stellt sich nicht die frage der Vorfahrt sondern des Überholens. VG Matthias
Hallo Matthias, der Radfahrstreifen ist ein Sonderweg für den Radverkehr und deshalb gerade kein Teil der Fahrbahn (siehe auch hier beim ADFC 👉 www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen ). Auch orientiert sich die Definition laut Kommentarliteratur eines Fahrstreifens immer an der maximalen Breite (2,55m) eines Kfz. Es ist damit kein Radfahrstreifen gemeint. Der Radweg dagegen ist ein anderer Straßenteil im Sinne von §10 StVO. Daher gilt kein Reißverschlussverfahren sondern § 10 StVO. VG Evi vom ADAC Team
@@matthiasm2570 Das Fahrradstreifen so breit sind liegt hauptsächlich daran, das ein Fahrrad auch aus Lenker und Mensch besteht UND SEITLICHEN SICHERHEITSABSTAND zur Fahrbahn und zum Fußweg beinhaltet. Das jetzt als Fahrbahn für 2-spurige Lastenräder zu interpretieren, die erst seit 2020 in der STVO aufgenommen wurden, ist schon sehr gewagt, aber typisch "gottgegebenes Fahrradfahrer-Recht, beliebig zu fahren" (von leider einem nicht kleinen Anteil an Fahrradfahrern - gerade in Berlin) ... ;-)
@@Reiner030 Hallo Reiner, das ein Radfahrer kein Strich in der Landschaft ist und eine gewisse breite hat ist mir als Radfahrer bewust. Seit 2020 gibt es das Verkehrszeichen "Lastenrad" in der StVO, aber Lastenrad also solches wurde nicht erst seit 2020 in die StVO aufgenommen. Zu Radfahrern speziell in Berlin kann ich nichts sagen, ich vermute mal das du damit sagen willst das in Berlin die Radwege nicht benutzt werden? Ich will jetzt nicht jeden Radfahrer in schutz nehmen, auch bei den Radfharern gibt es genau so viele Idioten wie es bei den Autofahrern gibt, aber meistens hat es einen Grund warum ein Radfahrer einen Radweg nicht nutzt. Grüße Matthias
Na toll: und wieder ein Video als "Ersatz" für klare GESCHRIEBENE Worte... Nein Danke, ab er die Zeitverschwendung tue ich mir definitiv nicht schon wieder an! Bringt die Lösung gefälligst auf einer DIN-A-4-Seite anstatt über 6 Min. meiner Lebenszeit zu verschwenden! Danke.
Hallo Helmut, schade, dass du das Video nicht ansehen magst. Da wir aber viele User haben, die unsere Videos gerne sehen, bitten wir dich um Verständnis, dass wir auch weiterhin über das eine oder andere Thema auf diese Art informieren. VG Heidi vom ADAC Team
@Helmut Had: Die Schilderung via Video verlangt ein ein gewisses Abstraktionsvermögen. Schade, dass Sie dieses nicht zu besitzen scheinen. Es ist auch nicht Aufgabe des ADAC Ihnen „gefälligst eine Lösung auf einem DIN-A4-Papier“ zu liefern. Für den halbwegs gebildete Mitbürger sollte das Video und die darin getroffenen Aussagen nachvollziehbar sein. Da Sie das Video als Zeitverschwendung deklassieren gebe ich Ihnen den Tipp, das Video zu überspringen und Ihre Mitmenschen nicht mit überflüssigen Kommentaren zu belästigen. Ich empfinde es als anmaßend, die Arbeit anderer zu kritisieren und selbst keine bessere Alternative liefern zu können. Gerne können Sie nachfolgend ihr Video zu der Thematik hinterlassen oder auch eine DIN A4 Seite mit geschriebenen Wort zu der Thematik darlegen. Ich bin gespannt. Schönen Abend!
@@AH-os3mt Und wieder einmal eine so typisch deutsche Möchtegernschulmeisterantwort, bravo! Der " halbwegs gebildete Mitbürger" ist des Lesens mächtig und braucht keine 6 Minuten "Erklärvideo" für Sowas. Für Legastheniker mag das ja ev. Sinn machen... Und betreffend "überflüssige Kommentare" und belästigen ist Ihrer ja eh unübertroffen.
@@AH-os3mt Jedem mit auch nur einem bisschen Hirn ist klar, wer hier der Querulant ist (kostenloser Tip: nächstes Mal erstmal schlau machen, was so Wörter tatsächlich bedeuten...). Und mein letzter Kommentar hat ja wohl auch komplett getroffen ;-) Und jetzt such gefälligst Jemanden anderen zum Nerven.
Hab gerade gelesen, dass in Österreich in 2022 neu eingeführt wurde, dass bei Radwegende zwingend das Reißverschlussverfahren gilt, also Autofahrer und Radfahrer gleichberechtigt. Übrigens wurde zeitgleich auch die deutsche Seitenabstandsregel übernommen.
So übersichtlich und selbsterklärend. 🥴
Wer die Radnutzung fördern möchte, sollte dafür sorgen, dass die Infrastruktur möglichst intuitiv verstanden wird. Die Frage sollte immer lauten: würde ich unter diesen Voraussetzungen meine Kinder mit dem Rad zur Schule fahren lassen? Es kann nicht sein, dass hier kleine Rechtsexperten ausgebildet werden müssen, damit der Weg zu den Freunden oder zur Schule einigermaßen gefahrlos bewältigt werden kann.
Warum ist das überhaupt noch erlaubt, das Radwege im Nirgendwo enden?
Hallo Stephan, es kann zum Beispiel sein, dass manche Radwege am Stadtrand keinen Sinn mehr machen, weil dort kaum noch Radfahrer unterwegs sind und das Fahren auf der Fahrbahn aufgrund geringer Kfz-Stärken die bessere Lösung für Radfahrer darstellt. Anders stellt sich die Situation in den Innenstädten dar, insbesondere wenn es sich um eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz handelt. In diesem Fall gilt es die Netzlücke zu schließen. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Und vielleicht sind da kaum Fahrradfahrer unterwegs weil man dort nicht sicher Fahrradfahren kann.
Lieber Herr Miller und Kollegen vom ADAC: ja, bitte - mehr Fahrradvideos. Abstand beim Überholen von Radlern, Abstand des Radlers vom Fahrbahnrand und von parkenden Autos, Höchstgeschwindigkeit der Radler beim Zusatzzeichen «Fahrrad frei», was ist eine Fahrradstraße und was gilt dort?, Benutzungspflicht von Radwegen usw. Ihnen fällt bestimmt auch noch etwas ein. Ich fahre sehr viel mit dem Rad, hauptsächlich in der Stadt. Es geistert viel «Meinung» und «Glauben» auf unseren Wegen herum. Bitte sorgen Sie für echtes «Wissen». Ich lerne auch ständig dazu und korrigiere meine Fehler anschließend. Tut auch gar nicht weh... Vielen Dank, euer Martin N.
Hallo Martin, danke für deine Anregung - wir nehmen sie gerne auf! Hier haben wir bereits viele Infos und Tipps für ein besseres Miteinander von Radlern und Autofahrern zusammengetragen 👉bit.ly/adac_tipps_miteinander VG Claude vom ADAC Team💁♂
@@ADAC Hallo Claude! Danke für den Link. Die Artikel habe ich gerade gelesen und positiv bewertet. Gute Arbeit!
überholabstand ist einfach: laut StVO muss ein "angemessener Abstand" eingehalten werden. Mehr steht dort nicht.
@@TheEricCartmen Falsch seit der Novelle von 2020 sind die Abstände für das Überholen von Fahrrädern und Fußgängern durch Kraftfahrzeugen aller Art für innerorts und außerorts explizit festgelegt. Siehe § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO.
@@TheEricCartmen herrlich da wird unter einem Fachvideo direkt wieder Halbwissen verbreitet genau das was der Ersteller hier kritisiert hat 10 von 10 Fettnäpfchen Punkten.
Daran sieht man doch dass ganze Dilemma. Wenn ich denn schon als Erwachsener einen Rechtsanwalt brauche um mich regelkonform als Radfahrer im Straßenverkehr zu bewegen, wie sieht es da erst mit Kindern, Jugendlichen und älteren Radfahrern aus, die sich mit der Starßenverkehrsordnung noch weniger auskennen?
Man sollte den Verkehrsplanern und der kommunalen Politik viel mehr empfehlen mal einen Blick zu unseren Nachbarn den Niederländern zu wagen, um zu sehen wie die ganze Innenstädte Fahrradfreundlich gestalten.
In der Realität haben Radfahrer überall vorfahrt, wenn was passiert ist eh der andere schuld.
@@rhexxus5175 🤡
2:00 Das ist ein klassischer Fall von Verkehrsbehörden WOLLEN einfach keine sichere Infrastruktur haben. Es ist kein Problem, beide Wege so zu führen, dass der Verkehr auf der Fahrbahn mit 1,5 m Abstand neben dem Radverkehr herfährt, der Bordstein zwischen beiden abgesenkt wird und der Radweg in die Fahrbahn übergeht. Dann befindet sich der Kfz-Verkehr automatisch "im Überholvorgang" und die Abstände sind eingehalten. Erst danach wird dann der gemeinsame Platz reduziert. Das erfordert aber, dass der Radweg eben offiziell 50 m kürzer ist. Und natürlich, dass er ausreichend breit für Radverkehr ist (was Behörden ja schon von je her ein Dorn im Hühnerauge ist).
Sollen die Radler am Ende anhalten und schauen, ob da von HINTEN ein Auto kommt? Das ist nicht nur praxisfernes Wunschdenken sondern auch Schikane. Und nur, weil es Behörden sind und die Rechtslage eine andere ist (Schikane ist im BGB und nicht im öffentlichen Recht behandelt), bequemt sich die Justiz, dies nicht als Schikane einzuordnen. Die Ausführung dient aber nur der Behinderung und Gefährdung des Radverkehrs.
Niederlande: flächendeckende, exzellente und selbsterklärende Fahrradinfrastruktur.
Deutschland: Grossenteils fehlende, und wenn da, halbherzige und undeutliche Fahrradinfrastruktur, dafür detaillierte juristische Erklärungsvideos.
Waaas? Wenn wir sehen, wie bei Minute 2 dargestellt wird, dass der Radweg in die Straße übergeht, die Straße an der Stelle bautechnisch breiter ist als wie vorher für den Fahrzeugverkehr, dann ist es doch nur sinnstiftend das der Radfahrer diesen für ihn verbreiterten straßenraum auch in Anspruch nehmen. Wieso sollte er dann warten?
Hallo Lilly, wie wir eben im Video hierzu erklären aufgrund StVO §10. VG Andi / Social Team
Ja. Die Rechtslage ist einigermaßen klar. Wenn ich im Allgemeinen dafür bin, dass Menschen die im Straßenverkehr Entscheidungen treffen (Verordnungsgeber, Richter, Staatsanwälte, Verkehrsplaner, Verkehrspolizisten) mindestens jeweils ein Viertel Ihrer Arbeitswege mit dem Rad und dem öffentlichen Nahverkehr zurücklegen müssen (oder sie verlieren das Recht, hier mitsprechen zu dürfen, weil ihnen ganz offensichtlich das Verständnis fehlt), so bin ich dafür, den Leuten, die am Ende von Schutzstreifen und Radwegen ein (quasi) Anhalten durchsetzen wollen nicht nur der Führerschein sondern auch bis zum Erlernen sicherheitstechnischer und zwischenmenschlicher Grundlagen das Recht zum Radfahren entzogen wird.
Die Verkehrspolitik der Bundesrepublik gegenüber Radfahrern ist am besten mit dem Schutz der Frauen im Iran zu vergleichen: Da wo sie stören könnten werden sie in ihren Rechten beschränkt mit der Begründung, es wäre zu ihrer Sicherheit. Ein sachlich fundierter Beweis des Gegenteils dürfte hier schwierig werden.
Bei Schutzstreifen ist es oft so, dass die Autofahrer bei Einhaltung des gebotenen Abstands das Rad gar nicht überholen dürfen und dieses daher am Ende des Streifens vorne bleibt.
Paradoxerweise erzeugt aber gerade der Schutzstreifen den optischen Eindruck, dass beide Fahrzeuge parallel auf der Fahrbahn fahren könnten, weswegen er meines Erachtens kontraproduktiv ist.
@@JM_2019 Das stimmt oft.
@@JM_2019 Absolut.
Sollte es wohl eher oft so sein. In Ulm ist daher ein Pilot am laufen, in dem zusätzlich zum Schutzstreifen ein Fahhradüberholverbotsschild angeordnet ist, da rechnerisch keine Chance zum Überholen besteht,
@@JM_2019 Korrekt. Das kann man den Autofahrern _fast_ nicht vorwerfen. Sie sind es gewohnt, durch Leitlinien geführt zu werden. Bei Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung werden diese gekennzeichnet durch eine gestrichelte Linie zwischen den Fahrstreifen. Auf beide passt ein Fahrzeug und es darf passiert werden. Beim Sch(m)utzstreifen ist es dagegen meist genau entgegengesetzt. Er wird oft gerade dort aufgetragen, wo es eng ist, damit die Radler "geschützter" fahren können.
Fazit: der Schmutzstreifen gehört abgeschafft. Er ist lediglich Schönfärberei, um bei Aufrechterhaltung einer Kfz-Infrastruktur sich auch den Radverkehr aufs Fähnlein schreiben zu können.
Die Regeln für Fahrradfahrern sind so bürokratisch kompliziert, daß man ohne Führerschein keinen Durchblick hat. Aber selbst, wenn man jahrzehntelange Fahrpraxis hat und
dann aufs Fahrrad umsteigt, merkt man, daß man die Fahrradregeln nochmal lernen muß.
Viele haben einen Führerschein, aber sind zu BLÖD zum Auto fahren, deswegen gibt es ständig Unfälle!
Viele möchte gern Jan ulrichs kennen dir StVO fahren dennoch wie die letzten assis und provozieren Unfälle da sie eh nie rechtl8che Konsequenzen kriegen
Lieber Herr Miller, danke ihnen für die kurze Aufbereitung. Ein gutes Video, wenn auch der sachliche Inhalt bestürzt. Es ist für mich immer wieder enttäuschend, dass alle Regeln zugunsten des Autoverkehrs und des Autofahrers ausgelegt werden. Wievielt Zeit durch das dauernde warten auf die unendlich lange Schlange am Autos in solchen Situationen drauf geht... Autofahrer würden das in der Masse nicht akzeptieren! Da wundert es mich nicht, dass so viele Leute ungerne aufs Rad für kurze tägliche Strecken steigen.
Gerne mehr Videos zu Fußgänger- und Radfahrerregelungen. Bitte auch immer mit einem fairen Fazit. Schön, dass sie hier eine etwas positive Formulierung gefunden haben. Wahrscheinlich wäre: "liebe Radfahrer, ihr seid einfach das allerletzte Glied auf der Straße, so will es der Gesetzgeber, findet euch damit ab." ehrlicher gewesen.
Hallo srebbe srebbe, wir freuen uns, dass dir unser Video gefällt. Danke für die Anregung und den Diskussionsbeitrag 👍🙂 . Viele Grüße, Andi
5:31 Wenn ich als Behörde wirklich aggressiv durchsetzen will, dass Radfahrer haufenweise sterben, dann drücke ich durch, dass sie sich am Ende eines Schutzstreifens umschauen und Blickkontakt mit dem nachfolgenden Kfz-Verkehr aufnehmen. Nur so kann ich garantieren, dass die meisten Radler ihre Spur nicht halten können und über den Haufen gefahren werden.
Wer auf dem Fahrrad keinen Schulterblick machen kann ohne erhebliche Schwierigkeiten beim Halten der Fahrspur zu haben, der ist dann m.E. nicht tauglich zum führen eines Fahrrads. Wenn man das eben nicht im fahren kann, dann muss man eben anhalten und dann eben den Blickkontakt herstellen.
@@bikox4352 Fahr einfach mal auf einem Radweg und schaue einem Autofahrer links HINTER Dir so lange ins Gesicht, bis Du erkennst wohin er blickt. Danach kannst Du einen Post gerne löschen.
Kannst Du natürlich auch jetzt schon.
@@bikox4352 Genau, da der Verkehr hinter mir in 1,5 Abstand an mir vorbeifährt, wird er sich freuen, wenn ich stehenbleibe oder es ignorieren.
Ja wie sich auch Radfahrer Fehlverhalten aufb radsxhutzstreifeb aber immer sind die anderen schuld.
Selbst wenn man von ne neben strasse kommt zieht man einfach auf den schutzstreifen rüber ohne zu gucken ob jemand kommt, scheiss egal fie bremsen eh und schuld hat man nie nur die anderen
Hallo Herr Miller,
ich habe dazu eine Frage: bei uns endet ein Radweg innerorts so überall dort, wo Fahrspuren zu einem/aus einem Kreisverkehr geführt werden. Auf diese Weise ist der gemeinsame Geh- und Radweg zu 3/4 um den Kreisverkehr gelegt. Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) ist nicht aufgestellt. Wie verhalten sich hier Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer richtig?
Hallo Michael, die Regeln im Kreisverkehr für Fußgänger und Radfahrer kannst du in diesem Artikel nachlesen 👉 www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/ Viele Grüße Marion
@@ADAC die geschilderte Situation ist im Artikel nicht benannt. Es wäre schön, hierzu eine direkte Fachmeinung zu bekommen.
@@ADACZeigt nur wieder deutlich den Schwachsinn der BRD STVO. Vorrang von Fusgänger im Kreisverkehr. Letzlich Dummfug für Dumme. Ein Vorrang ist eine billige Wortspielerei
3:35 Fall 1 & 2 sind doch rechtlich identisch. Die physikalische Trennung der Bereiche ist doch kein Aspekt der rechtlichen Betrachtung.
Wäre zwar sinnvoll, schon alleine wegen das Abstands, aber das würde ja dazu führen, dass die kompletten Rechtsverordnungen die Elektronen nicht wert sind, die dafür verschoben wurden. Nur dadurch, dass die Radwege auf Fahrbahnniveau nicht zur Fahrbahn zählen kann erreicht werden, dass an den Radfahrern zu eng vorbeigefahren wird bzw. die Radler zu nahe an die parkenden Autos gedrängt werden.
jain der kfz-Fahrer muss 150cm abstand beim radfahrer auf dem radstreifen einhalten. Somit muss der PKW warten bzw ausweichen. ;
@ADAC Ist § 10 StVO auch einschlägig, wenn die Radverkehrsführung von einem Hochbordradweg über einen abgesenkten Bordstein auf einen Radfahrstreifen geführt wird? Gerade dort, wo die Radverkehrsführung unmittelbar vor oder im Kreuzungsbereich auf einen Radfahrstreifen in Mittellage (Fahrradweiche) geführt wird, kommt es durch auf den Rechtsabbieger kreuzende KFZ oft zu gefährlichen Situationen.
Hallo Tenguayaqa , falls du mit "Radfahrstreifen" einen Schutzstreifen meinst - die Unterschiede erklären wir hier 👉 www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/verkehrsverstoesse-radfahrer/ - gilt für den Radfahrer auch § 10 StVO. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Der Unterschied ist mir bekannt.
Wird der Radweg von einem Hochbord zu einem Radfahrstreifen gewechselt, so stellen sich keine Vorfahrtsfragen. Denn weder der Radweg noch der Radfahrstreifen gehören zur Fahrbahn. § 10 ist also nicht einschlägig. Hier gilt nur die Grundregel aus § 1: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
sehr schön erklärt, einfach super 😀
Hallo, wie sieht denn die Regelung aus, wenn der Radweg auf der Straße weitergeht. Es ist kein Platz für Gegenverkehr, meine Spur und Fahrradweg gleichzeitig genutzt werden kann. Heist, wenn da ein Fahrrad fährt, muss ich mich hinter das Fahrrad setzten und warten bis eine mögliche überholmöglichgeit vorhanden ist. Wie sieht da die Rechtslage aus, wenn es zu einem Unfall kommt, bzw. die Vorfahrtsregelung.
Ich vermute mal, du verwendest hier die Sicht eines Autofahrers? Falls ja: Du darfst den Radweg nicht befahren. Es gilt auch hier der Mindestabstand zum Radfahrer von 1,5 m. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, darfst du nicht am Radfahrer vorbei fahren. Ja, dann musst du warten, bis eine passende Überholmöglichkeit vorhanden ist. Eine Vorfahrtregelung zwischen Radfahrer und Autofahrer gibt (und braucht) es in diesem Fall nicht, da jeder getrennte Spuren hat. Wenn du bei einem Unfall die genannten Regeln nicht eingehalten hast, trifft dich zumindest eine MItschuld (abhängig vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer).
Wenn nicht mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen eingehalten werden können, muss man als Autofahrer warten. Der Radfahrer sollte einen Abstand von 0,8 bis 1,0 Meter zum Fahrbahnrand einhalten; fährt der Radler an parkenden Autos vorbei gelten 1,50 Meter wegen der Autotüren, die gerne unachtsam aufgerissen werden. Also, lieber PolarWolf: du bist auf dem rechten Pfad unterwegs. Einfach warten und langsam tun. Was sind schon zwei Minuten im Angesicht der Ewigkeit? Und das «hätte/wäre ich doch...» kann man sich doch sparen. Gute Fahrt, auch mit dem Rad wünscht: Martin N.
Das mit der Abstandsregel kenne ich und halte diese auch immer ein. Ich selbst bin auch Radfahrer und ich möchte das man mich mit dem gleichen Respekt überholt. Ich Rege mich auch über die Leute auf die sich nicht dran halten.
Zu der aussage "Du darfst den Radweg nicht befahren": Diesen muss ich befahren, da die Straße nicht die Möglichkeit gibt das 2 Fahrzeuge nebeneinander Fahre können, wenn ich den Radweg nicht befahre.
@@polarwolf4742 ich befahre selbst nich mal die gestrichelten Radwege, während andere Autofahrer darauf eine dritte Spur aufmachen wollen.
Radfahrer überhole ich immer erst links blinkend dann wieder rechts blinkend mit richtig viel Abstand also mehr als die geforderten 1,50 bzw 2 Meter Außerorts.
Im Rückspiegel sehe ich dann meistens einen Daumen nach oben. Aber ich sehe dann auch nachfolgende Autofahrer die sich einen Dreck scheren und keinen Abstand halten... Es is zum Kotzen 🤢 🤢 🤢 🤢 🤢
Wenn immer möglich nutze ich als Radfahrer diese kombinierten Rad Gehwege. Aus den Asphaltradwegen kann man sich nur auf denen mit Pollern sicher fühlen.
@@tramfahrermd
Abschnitt eins: ich MUSS diesen mitbenutzen, ich habe keine andere wahl, wenn mir Gegenverkehr entgegen kommt. Dann überhole ich auch logischerweise den Fahrradfahrer nicht.
Abschnitt zwei: ich blinke auch wenn ich den Fahrradfahrer überhole, ich lasse auch den geforderten Abstand.
Abschnitt vier: ich fahre auf allen radwegen. Bei mir gibts da nicht so gut ausgebaute radwege
"Mit Handzeichen und Blickkontakt verständigen" Das ist ja mal ein praxistauglicher Tipp.
Das dachte ich auch. Stadtverkehr: Bis ich auch nur sehe, was hinter mir ist, sind schon zehn an mir vorbeigefahren.
Radfahrer machen beides nichtmal. Fordern eher dazu auf dass Autofahrer für sie bremsen
Also radstreifen: keine bauliche trennung . pkw müssen 150cm abstand zum radfahrer (auch wartenden radfahrern) einhalten. somit kann ein pkw nur vorbei, wenn er dies einhalten kann. der radfahrer fährt also korrekt vor dem pkw weiter
Nein müssen sie nicht. Man fährt vorbei wie in jede andere Spur, lernt maö die Spur zu halten und wenn du überholen willst vom anderen Radfahrer dann mach schulterblick, wie bei den Autos auch mit mehrspurigen strassen. Man hat keine Sonderrechte als Radfahrer
@@rhexxus5175 ok, du hast keinen Führerschein. merkt man.
@@rhexxus5175 da liegst du falsch. Bitte die dazugehörigen Gerichtsurteile lesen
5:16. Das verstehe ich nicht. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn, egal wo ein Rad auf der Fahrbahn ist (Schutzstreifen oder nicht) gilt ein Überholabstand. Man kommt sich doch gar nicht in die Quere.
Der stärkere hat Vorfahrt! 🤔🫢🤫
Sehr schön erklärt !
Wie soll ich als Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von ca 15kmh Rücksicht nehmen wenn hinter mir ein PKW mit 30 oder
sogar 50 kmh angebracht kommt? Der Autofahrer hat Aussenspiegel Rückspiegel der Fahrradfahrer aber nicht.
In Berlin hat die CDU bei der letzten Wahl versprochen 30er Zonen in der Stadt abzuschaffen. Die
Autofahrer fahren jetzt viel aggressiver. Keine Rücksicht zum Teil auch Problem der riesigen hohen SuV und transporter die oft kaum 5m von einer Kreuzung weg parken.
Werder der Autofahrer noch radfahrer können sich in solchen Situationen sehen.
Was ist bei Unfall mit Radfahrern die verkehrsregeln überschreiten und einen Führerschein besitzen?
Erhalten die dann auch Punkte und Geldstrafen wie Autofahrer?
Ich bin mit 78 Jahren sowohl Radfahrer wie Autofahrer nehme Rücksicht nutze beides je nach Entfernung Wetter etc
Hallo Peter, wir erklären es in folgendem Beitrag 👉 scom.ly/adac_fahrradunfall-yt . VG Franz/Social Team
Was ist mit einem Schutzstreifen mit einem Radwegschild (VZ237 + gestrichelte Linie ohne bauliche Trennung von der Fahrbahn)?
Den gibt es immer mal, da er scheinbar gerade in Mode kommt.
Hallo losttownstreet, vielleicht hast du das übersehen: Das wird im Video ab 4:59 erklärt. Es ist ja ein Schutzstreifen der Bestandteil der Fahrbahn ist und somit kein anderer Straßenteil. VG Heidi vom ADAC Team
Schönes Video aber in der Realität gilt halt das Gebot der Rücksichtnahme und Fahrradfahrer sollten m. E. im Zweifel eher warten um sich nicht selbst zu gefährden. Ich habe noch eine Frage zum Zeichen 295. Ich denke hier gibt es viele Missverständnisse. Wie verhält es sich wenn auf der Fahrbahn eine durchgezogene Linie (Zeichen 295) in der Mitte der Fahrbahn aufgebracht ist. Bei einem Mindestabstand von 1,5 bzw. 2 m beim Überholen von Fahrrädern stellt das faktisch ein Überholverbot da. Ich müsste also mit dem PKW gegebenenfalls hinter einem Fahrrad bleiben bis das Zeichen 295 endet. Ist das so richtig? Viele Grüße
Hallo VespaHarry, richtig, die Fahrstreifenbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295) trennt den Gegenverkehr ab. Man darf diese Linie weder be- noch überfahren. Viele Grüße, Andi
Eine Gefährdung Anderer muss ausgeschlossen sein. So habe ich das eben im Video gehört. Wieso sollte ein Radfahrer einen z.B Autofahrer gefährden? Der Radfahrer gefährdet höchstens sich selbst, wenn er "einfach" in die Fahrbahn bzw in den rechten Fahrstreifen einfährt.
Schonmal dran gedacht, dass ein Radfahrer theoretisch auch Fußgänger gefährden könnte oder was wahrscheinlich immer zustößt Schaden am KFZ-Fahrzeug verursacht durch unnötigen Blechschäden etc.? Der Radfahrer ist nicht der einzige auf der Straße, daher ist es logisch, das auch immer alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können!
@@MrBodyguart was den nun, GEFÄHRDEN oder SCHÄDIGEN? Zudem müssen Radfahrer deren Weg endet, Vorfahrt bzw Vorang gewähren. Das Reißverschlussverfahren ist dort anzuwenden, wo ein Fahrstreifen endet. Wobei der Einfädelungsstreifen kein Fahrstreifen darstellt. Und, JA ... auch daran habe ich gedacht, um die Frage eingangs zu beantworten. Zu Radfahrende ist ein Seitenabstand von mindestens 150cm einzuhalten. Da gilt ja auch für Radfahrende. Denn Radfahrer dürfen den Kfz ebenfalls nicht näher kommen. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 StVO,-und kein weiterer Paragraph wird benötigt. Ich habe fertig.
@@gregorheming3409 Fiktives Beispiel: Autofahrer weicht Fahrrad aus -> gerät in den Gegenverkehr -> Mutter mit drei Kindern tot. Natürlich kann ein Fahrradfahrer, ein Auto, gefährden, wenn dieser fahrlässig fährt.
@@xyz7857 Es wird NIEMALS ausgewichen! Das bekommt jeder in der Fahrschule beigebracht. Bremsen ist die einzige Alternative.
@@gregorheming3409 Und dennoch passiert es oft, irren ist menschlich.
Ist der Fahrstreifen für Autos zuende, gilt das Reißverschlussprinzip. Ist der Fahrstreifen für Fahrräder zuende, muss zuerst gewartet werden bis auch der letzte Autofahrer durch ist.
Genau mein Humor. Sogar Österreich hat das mittlerweile verstanden und umgestellt...
Und was gilt bei Fall 4: einem normalen Seitenstreifen?
Und wie ist das bei den jeweiligen Typen, wenn dieser nicht endet, sondern einfach näher an die PKW-Fahrbahn heranrückt, dass ein überholen aufgrund des Abstandes nicht mehr erlaubt ist?
Hallo Maisbär, was meinst du denn mit einem „normalen Seitenstreifen“? Letztlich handelt es sich dann wohl auch um einen „anderen Straßenteil“ im Sinne von § 10 der StVO, so dass die im Video erläuterten, erhöhten Sorgfaltspflichten für den Radfahrer gelten. VG Marion/ Social Team
wenn wie im Bild 1 zu sehen der Radfahrbahn direkt auf die KFzfahrbahn geleitet wird, da fällt ja ein Fahrstreifen dauerhaft weg, Reisverschluss ?
@Fischbroetchen1 Es geht ja gerade kein Fahrstreifen zu Ende, sondern der Radweg ist davor baulich abgetrennt von der Fahrbahn. Daher gilt hier §10StVO, und nicht das Reißverschlussverfahren. VG Andi / Social Team
Warum sind die Untertitel standardmäßig eingeschaltet? Die meisten Menschen können hören! Die wenigen tauben Menschen können die Untertitel dann einschalten...
Mehr Infos bitte
Als Autofahrer würde ich in keiner dieser Situationen auch nur auf die Idee kommen im Recht zu sein Vorrang zu haben, alleine schon Paragraph 1 oder gar auf mein Recht pochen. Dies hier derart eindeutig zu beschreiben finde ich sorry, gemeingefährlich.
Gut, wenn ich da warten soll, also einer diskriminierenden Verkehrsführung unterworfen werden soll nehme ich einfach von vorne rein die Fahrbahn. Thema geklärt.
Heul leise chantal, im strassenverkehr muss man hakt anderen mal vorfahrt gewähren das hat nichts mit diskriminieren zu tun
Soll man überall rote Teppiche auslegen für Radfahrer und generelle vorfahrt und Nutzung auf den Linken fahrstreifen erlauben auf den Autobahnen weil paar keks wie du diskriminiert fühle. Weil man als strassenverkehrsteilnehmer mal anderen vorfahrt gewähren soll?
Wenn der Radweg auf der Fahrbahn mit gestrichelter Linie endet, heißt das dann, dass er gewollt in einen Schutzstreifen übergeht?
Hallo Bassti23, wenn die „gestrichelte Linie“ dann auf der Fahrbahn weitergeführt wird, dann ist es so, wie Du vermutest. Falls die gestrichelte Linie unmittelbar endet, handelt es sich nicht um einen Schutzstreifen.
VG Franz vom ADAC Team
Zu dem Schutzstreifen hätte ich gern ein Video. Denn als Radfahrer macht man die Erfahrung, das der Schutzstreifen bei Autofahrern zu der Ansicht führt, sie müssten die 1,5m Abstand beim überholen nicht einhalten.
Schau mal hier 👉ua-cam.com/video/Y1YHOBSgg2E/v-deo.html
Und ja - auch bei einem Schutzstreifen muss der gebotene Abstand eingehalten werden! ☝ VG Claude/ Social Team
Auch auf ein Fahrrad Schutzstreifen, Fahrrad Spur auf die
Straße müssen Autos den 1.5 Meter Abstand einhalten,
ist der nicht gegeben, herrsch ein Überholverbot, 95%
der Autofahrer in Hamburg halten sich nicht dran.
Also wenn diese Fahrradschutzstreifen wie in Berlin aus ehemaligen 2,75-3,75 m breiten Fahrspuren "geschnitzt" wurden, dann haben wir bei einem linken Fahrstreifen vorbeifahrenden Fahrzeug mit ca. 2 m Breite gemittelt noch locker 0,40 --1,50 m von der ehemaligen linken Fahrbahn.
Der Fahrradfahrer wird mit 1,25 Breite und 75 cm Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen gerechnet, so dass man auf 2 m kommt (diverse Stadtplanungen inkl. ADFC rechnen mit 1,85m) , bleiben noch 0,75 bis 1,75 m (bzw. 0,9 bis 1,9m) von den ehemaligen 2,75 - 3,75 m übrig.
Das macht zusammen zwischen 1,15 und 3,25 Meter, also ausreichender Abstand und wenn die Autofahrer sich besonders weit links/ehemalige linke Fahrbahn halten, dann kann man nicht unter 1,50m kommen ;-)
So gesehen ist es auch erstaunlich, wie selbstverständlich Radfahrer nur Ihr Recht auf 15-20 km/h Fahrten auf einer 50 km/h Fahrbahn sehen (wie auch auf Fußgängerwegen und Fußgängerzonen mit Radfahrverbot).
Das ist schon in 30 km/h Seitenstraßen eine zu lahme Geschwindigkeit, die man dort aber halten kann (und auch nicht überholen könnte)...
Wobei mich dabei schon einige schnellere Radfahrer mit mehr als 30-40 km/h in der 30er Seitenstraße - natürlich wie bei roten Ampeln auch ohne jeglichen Sicherheitsabstand - überholen wollten, weil mein hinterher rollen hinter den langsamen Radfahrern ihnen auf die Nerven ging ...
Dürfen Autos vor einer roten Ampel auf dem Radschutzstreifen stehen?
Hallo El Cord, die Fälle in denen ein Schutzstreifen überfahren werden darf, werden im Video erklärt - dort heißt es: nur bei Bedarf. Bedarf bedeutet dass das Befahren nur bei unerwarteten Straßen- oder Verkehrsverhältnissen befahren werden darf. Ausnahmsweise auch dann, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Eine Gefährdung des Radverkehrs muss aber ausgeschlossen sein. An der Ampel darf der Schutzstreifen daher wohl in den meisten Fällen nicht überfahren werden. VG Marion/ Social Team
@@ADAC danke für die Info. Dann wissen die Autofahrer hier bei mir das wohl nicht.
@@elcord2079Beim Lkw-Führerschein hat man das sogar gelernt, damit sich keine Radfahrer nebem Lkw im toten Winkel befinden können. Sicher sind Radfahrer da nur hinter dem Lkw.
Ja bitte! Noch mehr Radfahrvideos
Hallo Ralf, freut uns, dass dir unsere Fahrrad-Beiträge gefallen. Deine Bitte um mehr Videos zum Thema Rad geben wir gerne an unsere Kollegen weiter. VG Marion vom ADAC Team
euer Radwegbeispiel ist echt krass. Meiner Ansicht nach eine fiese Falle, die bestimmt schon ettliche Unfälle gefordert hat. Wir hatten hier in der Nähe eine (allerdings noch fiesere) Situation, bei der ich als Radfahrer Umwege gefahren bin und die mindestens ein Leben gekostet hat.
In der gezeigten Situation geh ich als Radfahrer natürlich davon aus, dass ich mehr oder weniger ungehindert meine Fahrt geradeaus fortsetzen kann. Autofahrer, die abbiegen wollen, müssen die Radfahrer durchfahren lassen. Bis es kritisch und enger wird, sind es ja ein paar Meter. An so Verengungen muss man immer aufpassen. Schlimm ist hier die Abbiegespur, die mit Schwung verläuft und mich als Autofahrer zu verminderter Aufmerksamkeit verführen würde.
Ein rechtliche Frage hätte ich aber schon, der Radfahrer wird hier ja eindeutig geführt. Er hat so recht keine andere Wahl als vom Radweg, der ja auch eine Fahrbahn ist, auf die gemeinsame Fahrbahn zu wechseln. Ich will eigentlich ja gar nicht, denn ich hätte lieber meinen Fahrradweg weiter, aber ich muss halt. Deswegen wäre es auch unfair, wenn der Gesetzgeber diese Situation mit einem Anfahren gleich setzt.
@georgantonischki1188 Danke für deinen Diskussionsbeitrag. Wir können nachvollziehen, dass du die gezeigte Situation als gefährlich ansiehst. Daher fordert auch der ADAC, dass Radwege und Radfahrstreifen dem wachsenden Bedarf angepasst und sicher ausgebaut werden müssen. In der gezeigten Situation ist es nun mal so, dass, wie im Video erläutert, der Radweg kein Teil der Fahrbahn ist, sondern ein Sonderweg. Deshalb gelten nach überwiegender Meinung die besonderen Sorgfaltspflichten des § 10 der StVO. Also ist der Radfahrer am Ende des Radwegs verpflichtet, jegliche Gefährdung auszuschließen. VG Andi / Social Team
Kenn da ne andere schlimme Stell bei uns im Ort. De wird man von Radweg auf die Straße geleitet in einen Schutzsteifen. Dieser ist nur wenige Meter lang. Das Ganze noch Berg ab.
Wenn ich die neu gebauten Kreisverkehre in den meisten Städten sehe und Radwege aus Sicherheitsgründen extra ein paar Meter vorher auf die Fahrbahn führen ist das so von Ihnen geschilderte Warten des Radfahreres am Ende des Radweges von den Planern nicht gewollt und gehört in der STvO sofort geändert!
@@Fischbroetchen1 ein Stück Schutzstreifen bedeutet aber, dass der Radfahrer, wenn er in die gemeinsame Fahrbahn einfährt, bereits auf der Fahrbahn ist und daher der Autofahrer keine Vorfahrt hat. Die Einfahrt in den Schutzstreifen ist ja darüber gesichert, dass andere Verkehrsteilnehmer die Radfahrenden dort nicht gefährden dürfen. Der Schutzstreifen ist also ein Rechtskonstrukt um den §10 StVO zu umgehen.
@@georgantonischki1188 ja, aber wer weiß das schon und wer sieht das aus den Fahrzeugen, ist nicht gut zu erkennen.
Und was ist wenn ein baulich getrennter Radweg in einen Schutzstreifen übergeht?
Hallo Da Jo, da man in diesem Fall letztlich auch von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn fährt, gilt für den Radfahrer auch § 10 StVO. Andererseits sollte ein solcher Schutzstreifen nur dort angelegt werden, wo ausreichend Platz ist. Insoweit sollte ein gefahrloses Nebeneinanderfahren möglich sein. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Dann regelt der § 10 hier nur noch den Fall, dass kurz vor einem den Radweg verlassenden Radfahrer ein anderes Fahrzeug von der Fahrbahn aus auf dem Schutzstreifen fährt (egal aus welchem Grund und ob regelkonform)? Wenn der Radfahrer das Fahrzeug übersieht und einen Unfall verursacht, hat er seine Pflicht gemäß § 10 vernachlässigt.
Und wenn der den Radweg verlassende Radfahrer mit genügend "Vorsprung" auf dem Schutzstreifen ankommt, greifen nur noch die üblichen Abstandsregeln.
Das führt micht zu der Frage: Wie wäre es, wenn ich mit dem Fahrrad den Radweg verlassen möchte (und aufgrund der Wegeführung das auch tun muss) und es im dichten Berufsverkehr gar keine Lücke gibt?
In Österreich ist die Fahrbahn definiert als Straßenteil, der für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Da ein Fahrrad als Fahrzeug definiert ist, ist auch der Radweg Fahrbahn. Damit fahre ich von einem Radweg nicht auf die Fahrbahn, wenn dieser aufhört, weil ich mich ja schon die ganze Zeit auf der Fahrbahn namens Radweg befunden habe. Ist das bei Euch in Deutschland anders?
Hallo Clemens, was in Deutschland in diesem Fall gilt, wird im Video ab 1:25 erklärt. Die Fahrbahn ist natürlich Fahrzeugen vorbehalten. Aber hier kommt der Radfahrende von einem anderen Straßenteil, baulich abgegrenzt, daher gilt § 10. Viele Grüße Marion
Sicher gibt es eine eindeutige Regelung am Ende des Schutzstreife. die nennt sich Reißverschluss.
Nein. Der radfahrer bleibt auf der fahrspur und der pkw muss dahinter bleiben oder aber mit 150cm abstand überholen. (wie auch ohne schutzstreifen)
Wer wann vorfahrt wäre gut
Das erste Beispiel halte ich für sehr schlecht. Hier ist der Radweg eindeutig als eine eigene Spur auf die Fahrbahn geführt, sogar mit einer Fahrbahnmarkierung. Dieses heißt aber das ich als Autofahrer einen Fahrstreifenwechsel vornehme und somit mir die besondere Sorgfaltspflicht obliegt.
Um Gottes Willen nein! Die Radfahrer wechseln vom Radweg auf die Straße und sind wartepflichtig!
andersherum
Frage: ich als Autofahrer befahre eine schmale Einbahnstrasse wo definitiv keine 150 cm Abstand eingehalten werden können. da aber dem Radfahrer es erlaubt ist entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu fahren wird es sehr eng für beide. wie sollten sich Autofahrer und Radfahrer richtig verhalten? der Radfahrer hat auf seiner Seite die Möglichkeit in eine leere Parkbucht zu fahren, was mir als Autofahrer auf meiner rechten Seite nicht möglich ist.
Hallo Dirk, dieser strenge Mindestabstand (1,5 innerorts, 2 Meter außerorts) gilt nach unserer Einschätzung nicht zwingend auch im Verhältnis zu entgegenkommenden Radfahrern. Dies ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut der Neuregelung, die auf das Überholen von Radfahrern abstellt, sich also auf das Sichvorbeibewegen in derselben Fahrtrichtung bezieht. Außerdem ist der Zweck der Norm zu berücksichtigen. Geschützt werden soll der überholte Radfahrer, weil dieser das überholende Fahrzeug erst am Ende des Überholvorgangs sehen kann. Dies gilt nicht für den Gegenverkehr, wobei auch diesem gegenüber im Einzelfall allein aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, ein Seitenabstand von 1,5 m erforderlich sein kann - sofern das möglich ist. In dem von dir geschilderten Fall, wäre es im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme natürlich sinnvoll, wenn der Radfahrer z.B. in einer Parkbucht kurz anhält. VG Marion/ Social Team
Auch gibt es aus meiner Sicht erhebliche Zweifel das wenn ein Radfahrsterifen auf der Fahrbahn einfach endet, ohne Linie und Beschilderung, das die Besondere Sorgfalspflicht bei dem Radfahrer liegt. Weil auch hier ich mit dem KFZ einen Fahrstreifenwechsel vornehmen muss.
Hallo Andreas, beim Radfahrstreifen ist es in den meisten Fällen kein Fahrstreifenwechsel, kann aber im Ausnahmefall wohl mal vorkommen. Es kommt dann aber auf die konkrete bauliche Ausgestaltung an. VG Marion/ Social
Nein, der Pkw bleibt auf seinem Fahrstreifen und der Radfahrer wechselt vom Radweg auf die Straße und ist somit wartepflichtig!
@@stohrfighter da der pkw nicht überholen darf (außer er hält die 150cm ein) ist das sowieso geregelt 😉
@@ADAC für den radstreifen: da 150cm abstand beim überholen eingehalten werden müssen, ist die Frage obsolet. Der pkw muss warten
@@christianneumann9585 Erstmal muss der Radfahrer gemäß Par. 10 warten. Dann kann der Autofahrer ggfs. trotzdem nicht vorbei. Blickkontakt. Dann wartet der Radfahrer weiterhin wegen Par 10 und der Autofahrer kann fahren.
PS: Dreimal darfst Du raten, wie oft Autofahrer auch nur lagsamer werden. ;) Vorrang haben sie aber wegen Par 10.
Alles recht und schön. Die allermeisten Radler und Autofahrer kennen die Regeln aber nicht. Ich sag nur: Völlig unvermittelt mit dem Radl über den Zebrastreifen fahren. Klar, das darf der Radler nicht! - Aber gemacht wird es halt häufig. Soll ich als Autofahrer dann auf mein Recht bestehen, und den Radler umfahren?
Man sollte im Straßenverkehr immer aufeinander Rücksicht nehmen und mit der Dummheit des Anderen rechnen. Die Situation entscheidet, nicht die StVO!
Ich bin übrigens selbst auch Radler!
Danke für den Content! Was zum Schutz des Radfahrers getan wird ist überwiegend gefährlich und zusätzlich auch noch teuer. Dann kommen noch zu viele Gesetze was die Sache nicht übersichtlicher macht. Wie immer gilt für Radfahrer wenn diese gesund bleiben wollen, Warnweste Rückspiegel, Helm und an die Dummheit der Autofahrer denken, dann solltest Du länger leben.
Wer bringt den Radfahrern den nun die Gesetze bei? Und bei den, mittlerweile, gefühlten 1/3 der Autofahrer die nicht mal das richtige Verhalten an einer roten Ampel kennen, die sollen sich nun auch noch zusätzlich darüber Gedanken machen wo ein Radfahrer warten muss und wo er ohne zu gucken fahren kann? Und wo sitzen die Anwälte die in einem Fall eines Unfalles dieses Wissen dem Richter plausibel rüberbringt...toi toi toi bisher hatte ich solcheinen Unfall noch nicht und wünsche mir auch das das so bleibt aber wenn ich einen Radfahrer umfahre, der von nem getrennten Radweg auf die Strasse fährt, denke ich, bin ich eh der gelackmeierte schon auf Grund der Gefahrenhaftung oder sehe ich das falsch? Ich bin eindeutig für die gegenseitige Rücksichtnahme, und darum bitte ich euch auch, werte Rad- und Rollerfahrer 👍🛴🚲 Es geht nur miteinander und im Unfall-Fall seit Ihr meist die die auf der Strecke bleiben, Gott bewahre!
Wenn ich das richtig verstehe ist ein Schutzstreifen nichts weiter als ein faules Alibi für Stadtplaner die kein Geld für Radwege ausgeben wollen, völlig ohne Bedeutung..
na, dann mach mal Deine Tasche auf ;-)
Spiegel: "Erster geschützter Fahrradweg in Berlin eröffnet"
Grün, 3,50 Meter breit und mit rot-weißen Absperrpollern vom Autoverkehr getrennt: In Berlin wurde am Donnerstag die erste gesonderte Fahrradspur eröffnet, acht weitere sollen folgen. Ein kleines Manko gibt es aber.
Berliner Fahrradfahrer sind in der Hauptstadt künftig sicherer unterwegs - zumindest auf einer Strecke von 450 Metern. Denn so lang ist der Abschnitt des nun eröffneten, besonders gesicherten Fahrradwegs in der Holzmarktstraße in Berlin-Mitte. Besonders gesichert deshalb, weil die grün unterlegte Spur für Zweiräder zu einer Seite mit rot-weißen Pollern vom Pkw-Verkehr getrennt ist. Zum anderen können schnellere Radfahrer auf der 3,50 Meter breiten Fahrspur gefahrlos überholen.
*Der nun eröffnete Grünstreifen kostete insgesamt rund 500.000 Euro und ist damit relativ günstig.*
Ein Schnäppchen... NUR eine HALBE MILLION EURO für gerade mal 500 METER inkl. Kreuzungen ...
Tja, da sieht man mal wieder, alles in Deutschland ist genormt, außer Fahrradwege.
Sehr einseitige Darstellung. Der ADFC käme wohl zu einer anderen Auslegung. Meist ist am Ende der Spur nicht genug Platz dass beide nebeneinander fahren können, die Konflikte kommen erst später wenn es schmaler wird. Und hier muss das Auto Rücksicht nehmen.
Es ist schon immer erstaunlich, wie eine "einseitige Darstellung" erkannt wird, nur weil es nicht zur eigenen Meinung passt OBWOHL es einfach NUR EINE FESTSTELLUNG DER GESETZESLAGE IST.
Daher wird der ADFC zu gleichen Schlussfolgerungen kommen, falls er das Thema angehen sollte...
@@Reiner030 Ne, ne, er sagt ja, dass er die gängige Rechtsauffassung darlegt. Also bleibt es Interpretation. Wie bei vielen deutschen Gesetzen
Ist doch einfach - ICH.
video bitte
Autofahrer sind auch Radfahrer und beide nehmen in der Regel Rücksicht auf einander ,zumindest im Ländlichen Raum. In den Städten herrscht rücksichtslosichkeit warum auch immer.
Was sich Verkehrsplaner und Gesetzgeber zur Verbesserung des Radverkehrs ausdenken und dann realisieren ist nicht nur fahrlässig sondern echt gefährlich! Es kann doch nicht sein, dass ich permanent einen Rechtsanwalt oder für jede Kreuzung eine Schulung brauche um die sicher überqueren zu können!
Danke für das Video, jetzt weiß ich wie sich das rechtlich verhält. Wenn mir aber der Radfahrer direkt vors Auto fährt, weil er das Video nich gesehen hat ... Das Ergebnis ist evtl. ein toter Radfahrer! Ich finde, Verkehr muss weitgehend selbsterklärend und intuitiv funktionieren. Denn wie andere schon geschrieben haben: Es gibt nicht nur Verkehrsexperten auf dem Rad, sondern auch normale Leute, Kinder, Senioren etc. und außerdem Dunkelheit, schlechtes Wetter mit eingeschränkter Sicht ... Ein Wunder, dass nicht noch mehr passiert. (Bin selber Radfahrer und Autofahrer)
Oder Dein Überholabstand ist falsch. Bei 1,5 m ist es gar nicht so leicht, Dir direkt vor das Auto zu fahren.
@@k.m.a.286 Ist ja schon oft diskutiert worden, wie praktikabel dieser theoretisch sinnvolle Abstand ist, wenn ich gleichzeitig Gegenverkehr, durchgezogene Mittellinien und plötzlich auf die Fahrbahn geworfene Fußgängerinseln berücksichtigen muss... Wenn bei limitiertem Raum alle Verkehrsteilnehmer mehr Platz bekommen sollen, ist das einfach nicht machbar. Aber klar, 150cm sind mir als Radfahrer auch lieber als 50cm!
Wenn ich einfahre und der Autofahrer ein wenig bremsen muss, dann ist das noch keine Gefährdung, sondern normales warten, so als ob der vorne bremst oder einfach langsamer fährt! Man muss also nicht warten bis der letzte Autofahrer am Horizont verschwunden ist, bevor man sich einordnet, sonst würde in §10 die Behinderung verboten sein, statt jetzt die Gefährdung!!!!
Aber wenn der Radfahrer wenig bremsen muss wegen ein Autofahrer ist es aufeinmal ne Gefährdung 🤣🤣🤣
@@rhexxus5175Wenn der Radfahrer bremsen muss, weil es sich staut, dann ist da keine Gefährdung, aber wenn der Radfahrer bremsen muss, weil ihm die Vorfahrt genommen wird, dann schon! Jemand mit Führerschein sollte das wissen!
Zusammengefasst: Bis auf dem Schutzstreifen-Ende hat sonst der Autofahrer immer Vorfahrt. Die meisten Fehler passieren aufgrund von Radfahrer welche die Regeln des Paragraph 10 der StVO nicht kennen.
Alle Fahrzeuge auf der Fahrbahn haben Vorfahrt, das können auch Radfahrende sein. Es kommt durchaus häufiger vor, dass Radfahrende auf der Fahrbahn und auf dem Radweg unterwegs sind. Dann hat natürlich der Radfahrer auf der Fahrbahn Vorfahrt, wenn ein Radfahrer von einem Radweg auf die Fahrbahn fährt. Die Reglung gilt generell für alle, die auf eine Fahrbahn einfahren, auch an Grundstücksausfahrten oder verkehrsberuhigten Bereichen.
Bei einem Schutzstreifen stellt sich die Frage der Vorfahrt überhaupt nicht, da der Schutzstreifen ohnehin Teil der Fahrbahn ist. Hier fahren bereits beide Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Es ist eher eine Frage des Überholens und je nach Situation darf man eben nicht Überholen. Das hängt von den Platzverhältnissen ab.
@@MH_1989 Klar habe ich es grober zusammengefasst, aber in den meisten Fällen stimmt das schon zu was ich vereinfacht geschrieben habe. denn es geht im Video darum, wie sich Radfahrer zu verhalten hat, wenn z.B. ein Radweg endet. Ein Radfahrstreifen ist immer benutzungspflichtig, ein Radweg mit blauber Beschilderung ebenfalls, außer es befindet sich ein Zusatzzeichen, wo "Radfahrer frei" steht.
Die Überholproblematik besteht darin, dass Radfahrer in diesen Situationen einen die Vorfahrt nehmen und ohne zu gucken auf die Fahrbahn wechseln. (Ähnliche Situation, wie wenn vor dir ein Vorfahrt gewähren Schild steht, man nicht guckt und rechts einfach abbiegt. Wenn dann einer aus der Vorfahrtsstraße kommt und sich an seine Regeln hält, ist doch klar, dass man ausweichen muss.) Es ist vielleicht im juristischen Sinne ein Überholen, aber verständlicher ist es, wenn man dies als Ausweichen ansieht und die Schuld bzw. Ursache liegt hierbei ganz allein am Radfahrer, da dieser sich nicht an die Vorfahrtsregel hielt.
Das müssen sie auch nicht, da es keinerlei Zwang zum Erwerb eines Führerscheins für Radfahrende gibt. Natürlich muss die StVO an den zunehmenden Radverkehr in Innenstädten angepasst werden.
So ganz pauschal richtig ist es doch nicht, da der Autofahrer vom Radfaher einen Überholabstand von 1m einhalten muss. (BGH Az. VI ZR 66/56, LG Berlin, Az. 24 O 466/95), soweit er sich auf einem Weg befindet der nicht zur Hauptfahrbahn gehört (Radfahrstreifen, baulich getrennter Radweg). Beim Schutzstreifen sind es 1,5m Seitenabstand.
Man könnte auch einfach ne gscheite Infrastruktur bauen, anstatt Gefahrenzeichen aufzustellen. Ach nee, das kostet ja Geld...
Sieht man ja in den Niederlanden. Gute Infrastruktur aber wenn deutsche unterwegs sind egal ob Rad oder Auto gibt's sofort Gefährdungen und beinah Unfälle
Zu wenig erklärt
Super Service! Da ich als Amateurradsportler häufig zügig unterwegs bin, interessieren mich folgende Fragen: 1) darf ich Autos auf dem schutzstreifen rechts überholen?, 2)darf ich zum links überholen von Autos oder Radlern den schutzstreifen oder einen nicht räumlich getrennten radweg verlassen? 3) wie muss ich mich selbst beim Überholen anderer Radler verhalten. Gilt hier auch die 1,5m Abstands Regel. 4) Ab wann stellt nebeneinander fahren die "berüchtigte" Verkehrsbehinderung dar und ist verboten (1,5m Platz zum überholen?), 5) welches Tempolimit gilt auf verpflichtend zu nutzenden Radwegen? Das der Straße, da der radweg dazu gehört?
Und daran anschließend eine weitere Frage, die im Verein immer wieder diskutiert wird: Darf ich als Radler auf einer Bundesstraße fahren, wenn diese nicht explizit als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Danke im Vorraus für die Beantwortung der zahlreichen Fragen und nochmals vielen Dank für die guten Videos.
Hallo Daniel, danke für dein Lob unserer Videos, das freut uns. Unsere Antworten auf deine Anfragen:
1. Radfahrer dürfen den links vom Schutzstreifen fahrenden Verkehr rechts überholen
2. Radfahrer dürfen bei Hindernissen oder schlechtem Zustand des Schutzstreifens über die linke Markierung ausweichen
3. Es muss mit ausreichendem Abstand überholt werden, dieser muss so bemessen sein, dass Gefahren vermieden werden. Es gibt hier keine feste Meterangabe, im Regelfall sollte 1 m ausreichen. 32 cm waren einem Gerichtsurteil nach bei Fahrradfahrern untereinander zu wenig.
4. Der Gesetzgeber lässt die Definition einer Behinderung offen, man kann jedoch wohl davon ausgehen, dass eine Behinderung vorliegt, wenn nicht mehr mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden kann. In Fahrradstraßen darf übrigens immer nebeneinander gefahren werden.
5. Zeichen 274 gilt nur für Kraftfahrzeuge, daher nicht für Fahrränder. Die innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h gilt jedoch auch für Fahrräder. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass Radfahrer immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren müssen. Auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen und in für den Fußgängerverkehr freigegebenen Fußgängerzonen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gleiches gilt in verkehrsberuhigten Bereichen.
6. Sofern kein Zeichen 330.1 oder Zeichen 331.1 oder andere Verbotsschilder angeordnet sind, darf die Straße befahren werden.
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Eure Aussage zur Ziffer 5., Satz 1und 2 ist falsch: Zeichen 274 gilt gerade nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Fahrzeuge und damit auch für Fahrräder. Dagegen gilt hinter dem Zeichen 310 die gemäß §3 Abs.3 Nr.1 StVO vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit innerorts nur für Kraftfahrzeuge und damit grundsätzlich nicht für Fahrräder. Grundsätzlich bedeutet dabei aber nicht, dass Fahrräder innerorts immer schneller als 50 km/h bewegt werden dürfen. Vielmehr gilt insoweit §3 Abs.1 StVO, was Ihr mit Satz 3 ja auch bereits gesagt habt.
Liebes ADAC-Team, ich glaube, ihr interpretiert zuviel. Beispielsweise der RadFAHRstreifen. Deutsch ist eine sehr genaue, und sehr präzise Sprache, daher ist, auch, wenn es sich bei dem Radfahrstreifen um einen Sonderweg handelt, dieser ebendso ein Fahrstreifen, wie der Fahrstreifen, Links daneben. Indiz dafür ist das Verkehrzeichen 295, welches diesen begrenzt, und weder von links noch rechts be- oder überfahren werden darf. Auch dürfte §10 nicht anwendbar sein, da der Radfahrer hier nicht andere, sondern nur sich selbst gefährdet. Viel ehr, währe hier §7.4 anzuwenden, da dieser sich um den Wegfall von Fahrstreifen dreht, was hier ja auch entsprechend gegeben ist. Was noch zu klären währe, ob ein Radweg, auch ein Fahrstreifen ist, wobei auch hier, da man nicht andere, sondern nur sich selbst gefährdet, §10 nicht Anwendbar sein dürfte
Hallo Chaotic, wir stellen in unseren Beiträgen die vorherrschende Rechtsmeinung dar und nennen es daher Radfahrstreifen. Es handelt sich um einen Sonderweg und nicht um Teil der Fahrbahn. Auch das wird überwiegend so gesehen mit den im Video dargestellten Konsequenzen. VG Evi/Social Team
@@ADACalso: ein radfahrstreifen ist Teil der fahrbahn aber nicht Teil der fahrspur. 😉 kleiner Unterschied. Und der radstreifen entbindet dem kfz-fahrer nicht, die 150cm abstand beim überholen einzuhalten. 😉 somit müsste ein pkw bei einem wartenden radfahrer auch warten bzw 150cm abstand einhalten
@@christianneumann9585 Genau so ist es.
Der stärkere 👍🏻😉😅😅
Warum sollte man darüber diskutieren? Radfahrer haben immer Vorrang egal wo.
Wenn es kracht selbst wenn der Radfahrer vom radwer auf die Fahrbahn wechselt undvmotj auto kollidieer kriegt der Autofahrer die schuld
Als ich meinen Führerschein nach StVO der DDR gemacht habe, hieß es, der äußerste Rechte auf der Fahrbahn hat Vorfahrt, wie es sich ja auch beim Abbiegen realisiert, wo man die in gleicher Richtung befindlichen Fußgänger und Radfahrer durchzulassen hat. Wenn also z.B. ein Radfahrer aus einem Schutzstreifen heraus nach links abbiegen will, hatte er Vorfahrt. Ist das jetzt anders?
Hallo Herr Hollerbuhl, die Regelungen beim Abbiegen gelten nicht automatisch für die Vorfahrtsfrage beim Ende einer Radverkehrsführung. Was jeweils bei Radweg/Radfahrstreifen/Schutzstreifen gilt, wird im Video erläutert. VG Heidi vom ADAC Team
Und wer von den Radfahrern hält sich an diese Regelungen? Von 10 vielleicht einer. Man kann als Autofahrer nur Vorsicht walten lassen! Anders geht es nicht .
Das ist leider richtig richtig! Es sind viele Radfahrer die diese Regelungen nicht kennen oder die diese Regelungen eben extremst verwirren. Man muss immer dran denken das Fahrradfahrer keine Führerscheinausbildung ablegen müssen. Die Strassenführungen für Autoverkehr sind erheblich einfacher, wenn man hier schon hört wieviele unterschiedliche Radwegearten es gibt auf den entweder gefahren werden muss oder kann benötigt man schon ein hohes Maß an Fantasie wo es denn so weitergehen kann. Leider wird hier im Bericht nicht erwähnt das die meisten Übergänge von Radwegen und Radfahrstreifen zunächst in Schutzstreifen überführt werden und dann Enden. Dies führt wieder zu einem Reißverschlus-Einfädelungsprinzip. Wissen dies die Autofahrer, nach meinen Beobachtungen einer von zehn!! Wir kommen wohl nicht um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis umhin..
@@stefanelten7393 Ganz meine Meinung 👍.
Ich hätte nichts dagegen dass man darüber ein 2. Video machen tut aber man darf auch erwähnen dass wenn ein rad weg egal wie es aussieht endet darf man laut das gesetzen nicht mehr als Radfahrer auf dem Gehweg fahren das sollte man auch per tönen weil es gibt ein Gesetz das heißt dass Radfahrer nach eine Gewisse alter auf der Straße fahren müssen weil die ewige die nicht ausgeschildert sind als Radweg muss auf der Straße gefahren werden
Schöne Videos/Erklärungen! Ich fahre öfters auch Mal längere Strecken mit dem Rad und viele unbekannte Strecken. Immer wenn ich ein Schild "Radwegschäden" sehe, weiche ich auf die Fahrbahn aus. Soweit ich weiß, darf ich das aber nur, wenn der Radweg "zu gefährlich" ist. Wie müsste ich mich denn rein rechtlich verhalten, wenn der Weg mir unbekannt ist? Vor allem nachts sind viele Radwege unberechenbar und die Schäden vorher nicht abschätzbar.
Hallo Max Mustermann, die Antwort auf Deine Frage findest Du hier 👉 ua-cam.com/video/Zqgv4OLQviA/v-deo.html . In diesem Video wird die sogenannte Radwegbenutzungspflicht erläutert. Angenommen für einen Radweg besteht eine Benutzungspflicht, dann stellt sich wie bei Schnee auf dem Radweg (siehe Video) auch bei Radwegschäden die Frage, ob der Radweg dann trotzdem benutzt werden muss. Die Antwort lautet letztlich, wenn du dich bei Benutzung des Radwegs objektiv gefährden würdest, dann musst du den Radweg trotz einer - angeordneten - Benutzungsplicht nicht benutzen. Wenn keine Benutzungspflicht besteht, dann ist es sowieso deine freie Entscheidung. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die Antwort, aber was ich mich letztlich Frage ist, ob es denn nun objektiv gefährlich ist, einen ausgeschildert, beschädigten Radweg zu benutzen. Daraus werde ich aus dem verlinkten Video leider auch nicht schlau.
Hallo Max, das hängt von den konkreten Beschädigungen des Radweges ab. Je schwerwiegender und damit gefahrträchtiger die Beschädigungen sind, umso eher werde ich den Radweg nicht benutzen müssen. Handelt es sich lediglich um geringfügige Beschädigungen, bei denen ich nicht Gefahr laufe zu stürzen oder mich anderweitig zu verletzen, dann werde ich den Radweg wohl benutzen müssen. Im Streitfall entscheidet das Gericht, ob es objektiv gesehen gefährlich wäre, den Radweg zu benutzen. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC @ADAC es gibt einige Radwege die seeehr gefährlich sind und nicht mit Radwegschäden beschildert sind. Wenn es nun 1Uhr nachts ist, die Strecke nicht einsehbar und mir auch nicht bekannt ist, es vielleicht noch geregnet hat und ich an solch ein Schild komme, hab ich also keine Ahnung was mich erwartet. Aber für solche Situationen sollte solch ein Schild auch da sein, einen vor Gefahren zu warnen. Es geht mir weniger darum, wie es im Einzelfall vor Gericht entschieden würde, als darum, ob ich mich aus rein rechtlicher Sicht falsch verhalte, wenn ich die Fahrbahn benutze. (Ein Radweg mit Radwegschäden-Beschilderung vorausgesetzt)
Das ist so aber nicht richtig...
Erst mal wäre zu klären ob der Radweg ein Fahrstreifen wäre, dann würde nämlich StVO §7 Absatz 4 gelten und das Reißverschlussverfahren ist anzuwenden.
Wenn der Radweg kein Teil der Fahrbahn ist, ist der Radweg als Einmündung zu sehen und es gilt StVO § 8 Absatz 1 Rechts vor Link und damit der Radfahrer immer vorfahrt.
Es sei den der Radweg wird über eine abgesenkten Bordstein geführt, dann erst gilt §10 und der Autoverkehr hätte vorfahrt.
Hallo Matthias, der Begriff des Fahrstreifens wird in § 7 Abs. 1 S. 2 der StVO definiert: Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
Ein (nicht benutzungspflichtiger) Radweg hingegen ist eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche und damit gerade nicht Teil der Fahrbahn. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Hallo Claudia, wie der Name schon sagt handelt es sich bei dem Radfahrstreifen um einen Fahrstreifen (2. Beispiel) der für Radfahrer ist.
Des weiteren sind z.B. dreirädrige (Lasten)Fahrräder und zweirädrige Fahrradanhänger auch mehrspurige Fahrzeuge, mit denen man auch Radwege befahren kann.
Somit ist bei Beispiel 2. das Reißverschlussverfahren anzuwenden.
Für von der Fahrbahn getrennte Radwege (Beispiel 1.) ist meine Argumentation, das es sich bei Radwegen um eine Fahrbahn für Radfahrer handelt. In StVO §2 Absatz 1. heißt es das Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, und bei Zeichen 237, 240 oder 241 den Radweg. Also muss der Radweg, da er von Fahrzeugen befahren wir ja auch eine Fahrbahn sein. Es sind also die Radweg Fahrbahn die in die KFZ Fahrbahn einmündet, wenn nicht anders durch Verkehrszeichen geregelt ist dann Rechts vor Links anzuwenden.
Und bei Beispiel 3. stellt sich nicht die frage der Vorfahrt sondern des Überholens.
VG Matthias
Hallo Matthias, der Radfahrstreifen ist ein Sonderweg für den Radverkehr und deshalb gerade kein Teil der Fahrbahn (siehe auch hier beim ADFC 👉 www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen ). Auch orientiert sich die Definition laut Kommentarliteratur eines Fahrstreifens immer an der maximalen Breite (2,55m) eines Kfz. Es ist damit kein Radfahrstreifen gemeint.
Der Radweg dagegen ist ein anderer Straßenteil im Sinne von §10 StVO. Daher gilt kein Reißverschlussverfahren sondern § 10 StVO. VG Evi vom ADAC Team
@@matthiasm2570 Das Fahrradstreifen so breit sind liegt hauptsächlich daran, das ein Fahrrad auch aus Lenker und Mensch besteht UND SEITLICHEN SICHERHEITSABSTAND zur Fahrbahn und zum Fußweg beinhaltet.
Das jetzt als Fahrbahn für 2-spurige Lastenräder zu interpretieren, die erst seit 2020 in der STVO aufgenommen wurden, ist schon sehr gewagt, aber typisch "gottgegebenes Fahrradfahrer-Recht, beliebig zu fahren" (von leider einem nicht kleinen Anteil an Fahrradfahrern - gerade in Berlin) ... ;-)
@@Reiner030 Hallo Reiner, das ein Radfahrer kein Strich in der Landschaft ist und eine gewisse breite hat ist mir als Radfahrer bewust.
Seit 2020 gibt es das Verkehrszeichen "Lastenrad" in der StVO, aber Lastenrad also solches wurde nicht erst seit 2020 in die StVO aufgenommen.
Zu Radfahrern speziell in Berlin kann ich nichts sagen, ich vermute mal das du damit sagen willst das in Berlin die Radwege nicht benutzt werden?
Ich will jetzt nicht jeden Radfahrer in schutz nehmen, auch bei den Radfharern gibt es genau so viele Idioten wie es bei den Autofahrern gibt, aber meistens hat es einen Grund warum ein Radfahrer einen Radweg nicht nutzt.
Grüße Matthias
Na toll: und wieder ein Video als "Ersatz" für klare GESCHRIEBENE Worte...
Nein Danke, ab er die Zeitverschwendung tue ich mir definitiv nicht schon wieder an!
Bringt die Lösung gefälligst auf einer DIN-A-4-Seite anstatt über 6 Min. meiner Lebenszeit zu verschwenden!
Danke.
Hallo Helmut, schade, dass du das Video nicht ansehen magst. Da wir aber viele User haben, die unsere Videos gerne sehen, bitten wir dich um Verständnis, dass wir auch weiterhin über das eine oder andere Thema auf diese Art informieren. VG Heidi vom ADAC Team
@Helmut Had: Die Schilderung via Video verlangt ein ein gewisses Abstraktionsvermögen. Schade, dass Sie dieses nicht zu besitzen scheinen. Es ist auch nicht Aufgabe des ADAC Ihnen „gefälligst eine Lösung auf einem DIN-A4-Papier“ zu liefern. Für den halbwegs gebildete Mitbürger sollte das Video und die darin getroffenen Aussagen nachvollziehbar sein. Da Sie das Video als Zeitverschwendung deklassieren gebe ich Ihnen den Tipp, das Video zu überspringen und Ihre Mitmenschen nicht mit überflüssigen Kommentaren zu belästigen. Ich empfinde es als anmaßend, die Arbeit anderer zu kritisieren und selbst keine bessere Alternative liefern zu können. Gerne können Sie nachfolgend ihr Video zu der Thematik hinterlassen oder auch eine DIN A4 Seite mit geschriebenen Wort zu der Thematik darlegen. Ich bin gespannt. Schönen Abend!
@@AH-os3mt Und wieder einmal eine so typisch deutsche Möchtegernschulmeisterantwort, bravo! Der " halbwegs gebildete Mitbürger" ist des Lesens mächtig und braucht keine 6 Minuten "Erklärvideo" für Sowas.
Für Legastheniker mag das ja ev. Sinn machen...
Und betreffend "überflüssige Kommentare" und belästigen ist Ihrer ja eh unübertroffen.
@@helmuthad6394: Getroffene Hunde bellen … das zeichnet den Querulanten aus.
@@AH-os3mt Jedem mit auch nur einem bisschen Hirn ist klar, wer hier der Querulant ist (kostenloser Tip: nächstes Mal erstmal schlau machen, was so Wörter tatsächlich bedeuten...).
Und mein letzter Kommentar hat ja wohl auch komplett getroffen ;-)
Und jetzt such gefälligst Jemanden anderen zum Nerven.