Die 5 größten Irrtümer beim Fahrradfahren! | ADAC | Recht? Logisch!

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  • Опубліковано 8 лип 2024
  • Kennst du wirklich alle Regeln, die im Straßenverkehr für Radfahrer gelten? Bei einigen "Regeln" handelt es sich eher um Mythen und andersherum. Die 5 größten Irrtümer für Fahrradfahrer deckt Clubjurist Stephan Miller in diesem Video auf.
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КОМЕНТАРІ • 230

  • @danielpfeilsticker2523
    @danielpfeilsticker2523 9 місяців тому +58

    Es gibt inzwischen einige Urteile, dass ich mit mindest 1 Meter Abstand zu parkenden Autos fahren muss. Wenn nicht bekomme ich bei einem Dooring-Unfall eine Mitschuld.
    Das interessante daran: Viele Radwege darf man demnach gar nicht mehr nutzen, da man diesen Meter auf vielen Radwegen nicht einhalten kann...

    • @Ich...
      @Ich... 8 місяців тому +3

      Es gibt auch Urteile wo Radwege dann ihr Schildchen verloren haben wenn Leute gegen die Benutzungspflicht geklagt haben ;)

    • @harenterberge2632
      @harenterberge2632 8 місяців тому

      wahrscheinlich von Richter die noch nie Fahrrad gefahren sind.

    • @frankerdorf899
      @frankerdorf899 8 місяців тому +2

      Haben Sie eine Quelle dazu? Sicherlich richtig ist, das man als Radfahrer mit Abstand, schon aus eigener Sicherheit an parkenden Autos vorbei fahren sollte. Das es eine Teilschuld für den Radfahrer gibt, beim Dooring, kann ich mir nicht vorstellen. Ich wäre dankbar für eine Quelle in diese Richtung.

    • @haraldkanig6414
      @haraldkanig6414 7 місяців тому

      @@frankerdorf899: Google hilft! „Dooring Unfall Mischuld Radler“

    • @pasqualbarczyk1925
      @pasqualbarczyk1925 Місяць тому

      @@frankerdorf899 z.B. OLG Jena (Az. 5 U 596/06) schreibt dem Radfahrer 35% Mitschuld zu

  • @baureihe218freak2
    @baureihe218freak2 9 місяців тому +20

    Solange es nur um die Höchstgeschwindigkeit geht, ist die Benutzung des Radwegs in der Tat zumutbar auch für Rennräder. Ist jedoch der Zustand unzumutbar (z.B. Radweg mit Schnee bedeckt, Straße frei), so dürften da durchaus Unterschiede zwischen einem Mountainbike und Rennrad bestehen, ob der Radweg noch zumutbar ist. Ich kenne sogar einen innerstädtischen (!) Radweg, der mit grobem Kies bedeckt ist, während der Fußweg und die Straße asphaltiert sind. Auch hier dürfte der Radweg für einen Mountainbiker zumutbar sein, aber nicht für einen Rennradfahrer.

    • @sotecluxan4221
      @sotecluxan4221 8 місяців тому

      Einfach schieben!

    •  8 місяців тому +11

      @@sotecluxan4221genau, und zwar StVO-konform - auf der Fahrbahn. Habe ich sogar mal in Köln gemacht, als das Tandem einen Platten hatte und der Gehweg illegalerweise so zugeparkt war, dass ich dort mit dem Rad weder drauf noch durchgekommen wäre. Der Autofahrer hinter mir meinte mich mittels Hupkonzert anfeuern zu müssen....
      (Wozu muss man eingentlich einen Führerschein machen, wenn man die Regeln sofort nach erhalt vergessen darf?)

    • @christianf9284
      @christianf9284 8 місяців тому +1

      @@sotecluxan4221 gut, wenn wir dann Glatteis haben, streuen wir auch nicht mehr. Sie können ihr Auto ja einfach schieben.

    • @JanS.336
      @JanS.336 8 місяців тому

      Bei einer Trainingsfahrt mit dem Rennrad muss man keinen Radweg nutzen❗️🤷🏻‍♂️

    • @christianf9284
      @christianf9284 8 місяців тому

      @@JanS.336 wo haben sie denn das her? Wäre mir neu, dass das irgendwo in der StVO steht. Die StVO unterscheidet nicht zwischen fahrradtypen.

  • @1hz901
    @1hz901 8 місяців тому +7

    1.: siehe Verwaltungsvorschriften, Radwegnutzungspflicht gilt nicht oder nur eingeschränkt bei mehrspurigen Fahrrädern oder auch Fahrrädern mit Anhängern. Und oftmals ist die Benutzungspflicht rechtswidrig ausgeschildert. So oder so: ein Kraftfahrer ist immer zur Duldung verpflichtet, auch wenn er noch so sehr meint, der Radfahrer dürfe auf der Fahrbahn nicht sein. Das einzige, was der Kraftfahrer dann tun darf ist ... , genau: dulden.
    2.: Komisch, dass den Kraftfahrern selten die Idee kommt, dass man ungern in deren Auspuffgasen stehen möchte. §1 StVO beinhaltet, dass aus Rücksichtnahme Kraftfahrer ihr Fahrzeug dann auch so hinstellen, dass Radfahrer rechts möglichst gut an ihnen vorbei können.
    3.: Schiebt der Radfahrer, ist er Fußgänger und der Zebrastreifen gilt auch für ihn.
    4.: Jaja, daher wurden die Bushaltestellen ja mittlerweile alle auf Radwege gelegt ... Es gilt übrigens generell auf Radwegen, dass nur mit geringer Geschwindigkeit gefahren werden darf, wenn daneben die Fußgänger gehen. Was alles andere als selten ist. Bedeutet: man wird als Radfahrer zugunsten des Platzes für den Kraftverkehr ausgebremst. Und dann wundert man sich, wenn Radwege nicht genutzt werden. Unzumutbar werden sie nämlich durchaus, wenn man lange Pendelstrecken zu bewältigen hat aber die Radwege nur langsame Geschwindigkeiten ermöglichen.
    5.: Ganz genau. Meistens darf man als Radfahrer nebeneinander fahren. Was dann zu Wutausbrüchen bei den Kraftfahrern führt. Genau. Bei denen also, die fast immer einen leeren Beifahrersitz neben sich haben und dafür natürlich gerne ganz viel Platz haben möchten, um Radfahrer unnötig viel zu eng überholen zu können.

    • @bockerer69
      @bockerer69 5 місяців тому

      Solche Leute wie Sie mit Ihren verqueren Ansichten vegiften das Verhältnis zwischen Kfz-Fahrern und Fahrradfahrern nachhaltig.

    • @1hz901
      @1hz901 5 місяців тому +1

      @@bockerer69 Sie projizieren.

    • @einhengst2525
      @einhengst2525 Місяць тому

      Perfekt! Danke für die Einordnung. Jemanden zu treffen, der den Unterschied zwischen Fahrbahn und Straße kennt ist sehr selten :) Ich freue mich

  • @wertialexander7711
    @wertialexander7711 9 місяців тому +6

    Ist doch schön wie wir uns alle zehn Jahre nach dem Führerschein hier wieder zusammenfinden und erneut die Straßenverkehrsordnung lernen😂

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому

      Lieber @wertialexander7711, auch wir freuen uns sehr über das rege Interesse - und neue Abonnenten😊! VG Marion/ Social Team

  • @donkaracho9937
    @donkaracho9937 9 місяців тому +10

    Zwei Anmerkungen:
    1. Radfahrer an Zebrastreifen. Ja, die Überfahrt ist tatsächlich nicht verboten. Es gibt aber Juristen die sagen, dass der Radfahrer nur in der Weise an den Zebrastreifen heranfahren darf, dass der Autoverkehr erkennen kann, dass er anhalten wird. Ist das nicht zu erkennen, und fühlen sich Autofahrer genötigt, abzubremsen, ist das Nötigung. Und manche Polizisten und Richter behaupten, dass es einem Radfahrer nicht möglich ist, in einer Weise an den Zebrastreifen heranzufahren, dass jeder Autofahrer sicher sein kann, das der Radler hält. Und dann ergibt sich eben ein faktisches Verbot, an den Zebrastreifen heranzufahren - man müsste die letzten Meter schieben. Ich finde es unglücklich, dass man hier der Willkür der Polizisten ausgesetzt ist.
    2. Nebeneinanderfahren: Was mir fehlte, ist die Erwähnung der verkehrsberuhigten Zone. Dort gibt es zwar kein explizites Überholverbot. Aber die Regeln zum Überholen sehen vor, dass der Überholende deutlich schneller als der Überholte fährt. Nimmt man an, dass jedes Fahrzeug (auch Radfahrer) mindestens Schrittgeschwindigkeit fährt, müsste ein Autofahrer, um korrekt zu überholen, deutlich schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit. Was er nicht darf. Damit ergibt sich ein faktisches Überholverbot. Fahren also zwei Radfahrer in einer verkehrsberuhigten Zone nebeneinander, verhindern sie kein regelkonformes Überholen, stellen also keine Behinderung da. Damit wäre auch dort das Nebeneinanderfahren erlaubt.
    Ich bitte um Kommentare.

    • @Karonar
      @Karonar 9 місяців тому +3

      Zu 2. Man fährt doch grundsätzlich mim Auto 10km/h über dem Tempolimit. :D

    • @andreass-ot9eb
      @andreass-ot9eb 9 місяців тому +7

      Zu 2.: Ja, selbst wenn nur ein Radfahrer die Zone durchfährt, darf er nicht überholt werden.
      Leider ignorieren dies Autofahrer regelmäßig.

    • @maximiliangutmann
      @maximiliangutmann 8 місяців тому

      @@andreass-ot9ebund was ist daran so schlimm?

    • @christianf9284
      @christianf9284 7 місяців тому +2

      Nötigung? Wird von der autoklientel oft selber durchgeführt. Zu dichtes überholen. Teilweise sogar absichtlich, um es es dem Radfahrer mal zu zeigen.

    • @maximiliangutmann
      @maximiliangutmann 7 місяців тому

      @@christianf9284 Also die aller meisten fahren einfach an den Radlern vorbei und so lange das nicht mit 20 cm Abstand gemacht wird, empfinde ich das nicht als dramatisch. Ich finde dieses 1,5 m Abstand sowieso für übertrieben und das sagt einer, der noch nie ein Auto besaß und seit fast 10 Jahren 340-350 Tage im Jahr auf einem Sattel sitzt. =)

  • @martinneumann7783
    @martinneumann7783 9 місяців тому +17

    Einmal mehr das Reizthema „Radverkehr“… Ich finde es gut und wichtig, wenn sich der ADAC dieser Sache annimmt. Dass viele von Unwissenheit betroffen sind, kann man den Kommentaren entnehmen.

  • @kunjanix7853
    @kunjanix7853 9 місяців тому +5

    Bei Zumutbar ist auch eine Erhöhte Gefahr eine Begründung. Bei Landstraßen das Auffahren auf den Linksseitigen Radweg (Hier sollte es mehr als eine Auffahrts möglichkeit für Radler geben) oder sehr Kurze Radwege, die dann einmal zusätzliche Ausfahrten mit sich bringen (Grundstück oder auch Tankstellen) und am Ende wieder in den fließenden Verkehr münden.

  • @maisbaer
    @maisbaer 6 місяців тому +3

    Ich fahre zwar kein Rennrad, behaupte aber, dass es durchaus „Radwege“ gibt, die für Mountainbikes noch zumutbar sind, für Rennräder aber nicht - und dass das nicht nur in Punkto Geschwindigkeit festzumachen ist, sondern vor allem bezüglich Sicherheit.
    Diese Zumutbarkeit sollte definitiv breiter thematisiert und ins allgemeine Bewusstsein gerückt werden. Aus meiner Erfahrung spielen da noch ganz andere Punkte mit rein, auf die viele Autofahrer überhaupt nicht kämen, zum Beispiel Beleuchtung, Insektenflug, Zweckentfremdungen, Nässe, Erreichbarkeit… hatte ich schon Sicherheit erwähnt?

    • @ADAC
      @ADAC  6 місяців тому +1

      Hallo@maisbaer, danke für deinen Kommentar - deine Ausführungen geben wir gerne zur Kenntnis an unsere Juristen weiter. VG Marion/ Social Team

  • @Easy-ci3fk
    @Easy-ci3fk 9 місяців тому +10

    Man sollte auch sagen das die Fahrradstraße nur von Radfahrern zu befahren ist , Autos können da nur reinfahren wenn das Zusatzschild Auto dabei ist und dann gilt für Autofahrer max. 30 km/h.🎉

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому

      Völlig richtig, @Easy-ci3fk - das alles erklären wir in dem oben verlinkten Video zu Fahrradstraßen 👉 ua-cam.com/video/h6LWZ62_kDI/v-deo.html . VG Marion/ Social Team

    • @gajustempus
      @gajustempus 9 місяців тому +10

      außerdem noch die Anmerkung: "Als Autofahrer ist man dann ZU GAST", ergo hat man sich da besonders rücksichtsvoll zu verhalten, muss man JEDEM anderen Vorfahrt gewähren, notfalls anhalten.
      Ist in vielen Köpfen auch noch nicht wirklich angekommen

    • @WurstCase
      @WurstCase 9 місяців тому +2

      @@gajustempus Halte ich so pauschal für missverständlich. Allgemeine Regeln wie Rechts vor Links oder Vorrang an Hindernissen gelten weiterhin. Und auch wenn Kfz. nur zu Gast sind, können sie nach diesen Regeln weiterhin Vorfahrt/-rang haben. Auch, wenn ich es mir auch manchmal anders wünsche ;)

    • @gajustempus
      @gajustempus 9 місяців тому +2

      @@WurstCase die schönen, blauen, rechteckigen Schilder mit Erwachsenem und Kind drauf sind dir ein Begriff, ja? Oder sind die und die damit verbundenen Regeln auch missverständlich?

    • @WurstCase
      @WurstCase 9 місяців тому +1

      @@gajustempus Du meinst Verkehrszeichen 325? Das wäre ein verkehrsberuhigten Bereich. Hier geht es aber um Fahrradstraßen. Oder meinst du Fußgängerzonen? Da haben dann aber auch Fahrräder nichts zu suchen (es sei denn, sie sind entsprechend freigegeben und dann gilt Schrittgeschwindigkeit).

  • @janfranzen3124
    @janfranzen3124 3 місяці тому +3

    Ein Irrtum vieler Autofahrer ist wohl, dass sie glauben, das Recht zu haben, einen Radfahrer platt zu fahren, wenn er nach Ansicht des Autofahrers gegen das Verkehrs-"recht" verstößt. Und der Radfahrer, der wie ich etwas Toleranz und Rücksicht verlangt, sollte sich unbedingt seehr defensiv verhalten. Und sich mit einem Lächeln bedanken für Rücksichtnahme steht beiden besser als die Sonnenblende an zu schreien oder freihändig Fäuste zu schwingen.

  • @marbel78
    @marbel78 9 місяців тому +28

    Danke für die Klarstellung bzgl an die Ampel rechts vorbei fahren. Ständig jammern Autofahrer das Radfahrer "so dicht" vorbei fahren, sie aber doch 1,5m Sicherheitsabstand einhalten sollen.
    Ja - macht der Radler einen Fehler beim Vorbeifahren gibt es vielleicht Sachschaden, fährt der Autofahrer zu dicht, kann es Leben kosten.

  • @martinneumann7783
    @martinneumann7783 9 місяців тому +66

    Ein kostenloser Tipp für alle, die Radfahrer zum Teufel wünschen: steigen Sie bitte selbst aufs Rad, gerne öfter und immer wieder. Sie werden sehen, wie gut ein Perspektiv-Wechsel tut…

    • @utej.k.bemsel4777
      @utej.k.bemsel4777 9 місяців тому +7

      Ich fände es toll, wenn bei uns vor dem Haus die Radfahrer auch mal zu Fuß gehen würden, wenn wieder so ein Irrer durchzischt!
      Es sind schon mehrere Fußgänger angefahren worden!

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 9 місяців тому

      @@utej.k.bemsel4777 Ohne die genaue Situation zu kennen: ohne Rücksicht geht es nicht. Ich stimme Ihnen also zu. Heute hatte ich mit einem Rentner zu tun, der sich auf äußerst unverschämte Weise an der Kasse vordrängelte. Der Typ hat allerdings nicht mit mir gerechnet. Es wurde ganz kurz sehr laut. Dann war Stille… ☀️😉☀️

    • @RsOnTheStreetS
      @RsOnTheStreetS 8 місяців тому

      Das Problem sind ja nicht die 70% die normal fahren, es sind die 30% die sich an keine Regeln halten und denken die Welt ist nur für Kampfradler.

    • @maxmuller2901
      @maxmuller2901 7 місяців тому

      ​​@@utej.k.bemsel4777und wir würden uns wünschen, dass in unser Tempo 30 Straße alle Autofahrer sich an das Tempolimit (insbesondere auf dem Abschnitt mit angrenzender Kita) halten würden.Es sind schon kleine Kinder angefahren worden

    • @Bor.der.Collie
      @Bor.der.Collie 3 місяці тому

      Sollen das die agro Grünen Faschos machen. Ich bin liberal.🚳

  • @paulepaulchen1122
    @paulepaulchen1122 9 місяців тому +8

    Bei uns gibt es einen Fahrradweg mit Benutzungspflicht. Gleichzeitig stehen neben allen blauen Schildern, auch Warnschilder mit der Beschriftung -Radwegeschäden
    was gilt denn hier nun. Danke

    • @matthiasredler5760
      @matthiasredler5760 9 місяців тому +8

      Die Gemeinde will sich um Versicherungsschäden drücken...

    • @baureihe218freak2
      @baureihe218freak2 9 місяців тому +1

      Kommt imho darauf an ob du ein Mountainbike oder ein Rennrad fährst, und auf die genaue Art und Befahrbarkeit der Schäden

    • @cdoubleplusgood
      @cdoubleplusgood 9 місяців тому +4

      Ich vermute: Solange du durch angepasste Fahrweise Schäden an deinem Rad und einen Unfall vermeiden kannst, musst du ihn benutzen.
      Ich persönlich würde dann die Fahrbahn benutzen und es darauf ankommen lassen...

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +1

      Hallo Paule Paulchen, das Zeichen 2010 - Radwegschäden - ist grundsätzlich nur ein Hinweis auf einen Radweg in schlechtem Zustand. Eine Benutzungspflicht ergibt sich aus den Hauptzeichen 237, 240 oder 241. Im konkreten Einzelfall kann aber die Benutzung dann unzumutbar sein. VG Marion/ Social Team

    • @paulepaulchen1122
      @paulepaulchen1122 9 місяців тому +1

      @@ADAC Vielen Dank, dann muss ich es doch tatsächlich darauf ankommen lassen.

  • @frankerdorf899
    @frankerdorf899 8 місяців тому +1

    Sehr gutes Video, gut, einfach und gelassen, erklärt. Gut recherchiert, die relevanten Paragraphen genannt, alles somit nachlesbar und nachvollziehbar. Sehr gute Arbeit, die tatsächlich hilft aufzuklären 😉👏👏👏 weiter so!

    • @ADAC
      @ADAC  8 місяців тому

      Hallo @frankerdorf899, herzlichen Dank für dein positives Feedback - wir geben's gerne an die Clubjuristen weiter. VG Marion/ Social Team

  • @harenterberge2632
    @harenterberge2632 8 місяців тому +15

    Die größte Fehler: nicht in Radinfrastruktur investieren.

  • @VDL2012
    @VDL2012 8 місяців тому

    Sehr gut! Danke!

  • @stefanieehrenbaum3813
    @stefanieehrenbaum3813 9 місяців тому +10

    Danke für das Video.
    Leider kann man auf der Straße als Radfahrer nicht auf sein Recht bestehen.
    Geschätzt jeder 10te Autofahrer geht einen rücksichtslos an. Das führt auf vielbefahrenen Straßen zu lebensgefährlichen Bedrohungen im sekundentakt.
    Ich will baulich abgetrennte Radwege, nicht Regeln, die in der Realität kaum eingehalten oder kontrolliert werden.

    • @fabianganz5916
      @fabianganz5916 8 місяців тому +1

      Danke! Da ist viel wahres dran! Ich habe neulich noch probiert hier auf unseren Landkreis einzuwirken, als dieser das Radwegenetz neu ausgearbeitet hat. Die haben doch tatsächlich den Radweg quer über einen hoch frequentierten Kreisverkehr geleitet und durch eine Ringstraße mit vielen auf der Straße parkenden Fahrzeugen ohne ausgewiesenen Radweg. Genau 100 Meter parallel dazu befindet sich ein alter Bahndamm mit Pflasterung, welcher nicht explizit als Radweg ausgewiesen ist. Frei von Hindernissen und insbesondere gefährlichen PKW. Ich fahre doch 100x lieber abseits der PKW Routen als mich irgendwo durchzuquetschen und zu hoffen, dass alle PKW und LKW Fahrer mich sehen und mir Platz lassen. Man merkt leider viel zu häufig, dass die Planung der Radwege von Personen vorgenommen wird, die nicht auf dem Rad unterwegs sind und auch gedanklich auf den Routen verharrt, die man mit dem PKW gewohnt ist.

    • @stefanieehrenbaum3813
      @stefanieehrenbaum3813 8 місяців тому

      @@fabianganz5916 "Man merkt leider viel zu häufig, dass die Planung der Radwege von Personen vorgenommen wird, die nicht auf dem Rad unterwegs sind und auch gedanklich auf den Routen verharrt, die man mit dem PKW gewohnt ist."
      -Amen.

  • @fordastic89
    @fordastic89 9 місяців тому +7

    Eigentlich ist das ja alles klar und sollte man wissen. Mit nem Rennrad die wunderbar ausgebauten Radwege hier in Deutschland zu nutzen kann aber auch schneller unzumutbar werden als z.b. mit nem voll gefederten Mountainbike. Bei den Radwegen hier hat man sonst hinterher nen Schädel- Hirntrauma.

    • @80robs92
      @80robs92 Місяць тому +1

      es fehlt noch gepflegt. Wir haben es bei uns jetzt Ende Mai und der Split vom Winter liegt immer noch auf dem Radweg.

  • @louismart
    @louismart 8 місяців тому +2

    Was ist mit der Radweg-Benutzungspflicht für mehrspurige Räder?

    • @Reiner030
      @Reiner030 8 місяців тому

      Mehrspurige Fahrräder sind auch Fahrräder, also selbstverständlich ist der Radweg genauso Benutzungspflichtug ... und Fahrradwege sind dafür auch breit genug

  • @hofmannanja469
    @hofmannanja469 8 місяців тому +1

    Was ist, wenn der Benutzungspflichte Radweg Z241, 90 cm breit ist und zudem noch in der Dooringzone liegt. Also links davon parken Kfz's am Fahrbahnrand, dann kommt 15 cm Bordstein, dann beginnt der 90 cm breite Radweg, dann der Gehweg.
    Wäre für eine Auskunft dankbar.

    • @hofmannanja469
      @hofmannanja469 8 місяців тому

      @ADAC

    • @ADAC
      @ADAC  8 місяців тому +1

      Hallo Anja, grundsätzlich gilt Benutzungspflicht durch das Verkehrszeichen. Im Einzelfall gilt die nicht, wenn man sich bei Benutzung des Radwegs objektiv gefährden würde, dann muss man den Radweg trotz einer - angeordneten - Benutzungsplicht nicht benutzen. Ob das jetzt bei dem von dir beschriebenen Radweg der Fall ist, können wir nicht beurteilen. VG Marion/ Social Team

    •  8 місяців тому +2

      @@ADAC zu beachten ist, dass man auf getrennten Rad-/Gehwegen auch nicht in den Schutzraum des Fußgängers eindringen darf! Da reicht dann schon der Ellenbogen.

  • @andeaceelen8136
    @andeaceelen8136 5 місяців тому

    Ich würde mich über mehr Beiträge für Radfahrer freuen, besonders auch für Spezialräder.
    Lastenräder, Parallelräder oder Roller.

    • @ADAC
      @ADAC  5 місяців тому

      Danke für deine Anregung, geben wir gerne weiter! Betreffend Lastenräder, schau mal hier 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/tests/e-lastenfahrrad/ VG Claude/ Social Team

    • @andeaceelen8136
      @andeaceelen8136 5 місяців тому

      Danke für den link.
      Mich interessieren aber nicht die unterschiedlichen Bewertungen von Lasterräder.
      Spezialräder, bei mir ein Paralleltandem, benötigen anders Platz.

    • @ADAC
      @ADAC  5 місяців тому

      Danke für die Klarstellung - wir geben deinen Vorschlag weiter.

  • @macfak9590
    @macfak9590 8 місяців тому +11

    Was mich an Radfahrern am meisten ärgert ist das viel auf der Falschen Seite auf dem Radweg fahren wenn jede Seite einen Radweg hat. Denn man rechnet nicht damit das ein Radfahrer z.B. wenn ich links abbiege auf der linken Seite auf dem Radweg ein Radfahrer kommt.

    • @electricboi9319
      @electricboi9319 8 місяців тому +1

      Ist auch sehr ärgerlich wenn man selbst auf dem Radweg fährt und ständig Geisterfahrern ausweichen muss auf einem Radweg der viel zu eng dafür ist

    • @burningnose5866
      @burningnose5866 8 місяців тому +2

      Im Kreisverkehr mit dem Fahrrad falschrum weil es ja kürzer ist... BUMM, und der Autofahrer ist schuld...

    • @macfak9590
      @macfak9590 8 місяців тому

      @@burningnose5866 auf meinem Motorrad ist mir mal im Kreisverkehr ein Transporter rückwärts entgegen gekommen, konnte grade noch ausweichen, mit einem PKW hätte es gekracht.
      Der hirnlose hatte die Ausfahrt verpasst 😵‍💫😱🤯
      Es gibt Menschen die dürften eigentlich nichtmal zu Fuß gehen so dämlich sind sie.

    • @bikox4352
      @bikox4352 8 місяців тому +1

      Einfach immer mit der Dummheit der anderen Menschen rechnen. Hast dir doch hoffentlich dein Fahrlehrer damals beigebracht. Und beim links abbiegen muss man doch sowieso beide Fahrtrichtungen beachten, ergo sehe ich auch wenn jemand auf der falschen Seite mit dem Fahrrad fährt.

    • @macfak9590
      @macfak9590 8 місяців тому +2

      @@bikox4352 man sieht es es nicht immer wenn z.B. Parkende Autos oder Pflanzen die Sicht versperren.
      Neulich hätte ich hast einen Jungen (13 bis 15 Jahre alt) angefahren wenn ich nicht extrem langsam gefahren wäre.
      Als ich aus unserer Wohnstrasse auf die Hautstraße rechts einbiegen wollte.
      Er kam mit hohem Tempo auf der linken Seite seiner Straße auf dem Fußweg (Radweg ist nur auf der anderen Seite) und die Sicht ist durch eine hohe Hecke gleich null.

  • @CLONisKING
    @CLONisKING 8 місяців тому +3

    Was hier vielleicht auch noch gesagt werden sollte, Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, in Gruppen ab 6 dürfen sie nebeneinander fahren, auch wenn sie dabei andere behindern. Ab 16 MÜSSEN sie sogar neben einander fahren. Fahrradfahrer in gruppen von 16 gelten als ein geschlossener Verband und sind in KEINEM Fall verpflichtet den Radweg zu benutzen.
    Gemäß §27 StVO ist darauf zu achten, dass der Verband geschlossen bleibt. Die Fahrer sind nicht einzeln, sondern die Gruppe ist als ein Fahrzeug zu betrachten, deswegen dürfen sie auch über Rot fahren wenn die ersten Radfahrer der Gruppe noch bei Grün über die Kreuzung gefahren sind.
    Das sind Informationen die vielen Autofahrer nicht kennen und die deshalb sehr wütend auf Radfahrer reagieren die sich daran halten.

    • @ADAC
      @ADAC  8 місяців тому +1

      Hallo Clon King, zu ergänzen wäre allerdings noch, dass ein Verband in der Regel erlaubnispflichtig ist und es nicht ausreicht, einfach mit 16 anderen Radfahrern zusammen zu fahren. Außerdem muss dieser auch entsprechend gekennzeichnet sein. VG Andi / Social Team

    • @CLONisKING
      @CLONisKING 8 місяців тому +4

      @@ADAC die Kennzeichnung fällt bei einem geschlossenen Verband aus Rennrädern meist weg. Geschlossen ist ein Verband gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 StVO, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar ist. Das ist durch das Fahrrad als verbindendes Kennzeichen gegeben. Zur besseren Erkennung können aber ähnliche Trikots oder andere Bekleidungsstücke gewählt werden. Ein geschlossener Verband aus Radfahren muss auch nicht genehmigt oder gemeldet werden. Allerdings verlangt die StVO einen Verbandsführer zu ernennen. Ist dieser gefunden, reicht es einfach mit 15 anderen Radfahren zusammen zu fahren.

    • @ADAC
      @ADAC  8 місяців тому +1

      Die Erlaubnispflicht richtet sich nach § 29 Absatz 2. Es kommt auf die Inanspruchnahme der Straßen an. Kraftfahrzeugverbände nehmen die Straßen stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch und müssen deswegen genehmigt werden. Das gilt aber auch für Radfahrer, sofern sportliche, darstellende, werbende oder ähnliche Zwecke überwiegen. Steht die Ortsveränderung im Vordergrund, ist eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 entbehrlich. Ob das Fahrrad allein als Kennzeichnung reicht, wage ich mal zu bezweifeln, das ergibt sich aber nicht aus dem Gesetz oder der Kommentierung. Der Verband muss als solcher jedenfalls als Verband deutlich erkennbar sein. VG

  • @Ehodil
    @Ehodil 9 місяців тому +6

    2:10 die bösen Blicke sind weniger das Problem als eher die leben gefährdenden Racheaktionen.

  • @bookofbenjamin
    @bookofbenjamin 3 місяці тому +1

    Ich fahre viel Rennrad (Roadbike). Laut Gesetz gilt die Benutzungspflicht. S-Pedelcs dürfen nicht auf dem Radweg fahren, bzw. motorisierte Fahrräder mit über 25 km/h Antriebshilfe müssen auf der Strasse fahren. Wenn ich mit dem Rennrad 40 km/h fahre, muss ich, laut Gesetz auf dem Radweg fahren, das ist Geisteskrank. Das ist nicht zumutbar für mich selbst und andere Benutzer des Radweges. Ich fahre selten auf dem Radweg, eigentlich nur, wenn der sehr breit ist und wenn der gut ausgebaut ist (in Deutschland leider selten). Das Problem ist, Radfahrer sind nicht anerkannte Verkehrsteilnehmer (auf der Strasse), was den psychologischen Effekt hat, dass Autofahrer/in den Radfahrer nicht akzeptieren auf der Strasse, was zur Folge hat, das ohne Sicherheitsabstand überholt wird etc. was zu Unfällen führen kann. Ich fahre Rennrad mit Front- und Rücklicht (machen nur wenige), um gesehen zu werden. So ein 40km/h schnelles Fahrrad ist schnell, zu schnell für den Radweg; also mit gesundem Menschenverstand, ich sehe die Richtigkeit einer Benutzungspflicht, wenn z.B. der Trekking-bike Fahrer/in eine Tour macht und 20km/h Durchschnitt fährt, und eher lässig fährt, dann ist es nur gut und richtig, wenn auf dem Radweg gefahren wird, aber mit 40km/h oder schneller auf dem Radweg zu fahren, das ist Geisteskrank. Aber während ich hier schreibe, es juckt niemanden in Berlin im Bundestag. Ich denke, an dieser Gesetzeslage wird sich nichts ändern in der nahen Zukunft, weil die Politiker fahren kein Rennrad oder jeden Tag zur Arbeit etc, darum kümmert es niemanden von den Verantwortlichen.

  • @puckpovier1559
    @puckpovier1559 9 місяців тому +2

    Edited: Der erste Irrtum kommt daher, dass es in Österreich so ist, dass Rennradfahrer die Radfahranlagen verlassen und nebeneinander die Straße benutzen dürfen. § 68. Fahrradverkehr. Absatz (1) und (2)

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +1

      Hallo @puckpovier1559, falls du meinst, es gäbe in Österreich keine Radweg-Benutzungspflicht - das stimmt so pauschal nicht. Generell gilt auch dort: Nur wenn eine Radfahranlage nicht gefahrlos befahrbar oder mit einem eckigen blauen Schild mit Fahrradsymbol gekennzeichnet ist, muss man den Radweg nicht benutzen. VG Marion/ Social Team

    • @puckpovier1559
      @puckpovier1559 9 місяців тому +1

      @@ADAC Nein, dass meine ich nicht. Bei Trainingsfahrten dürfen Rennradfahrer in Österreich die Radfahranlagen verlassen und nebeneinander die Straße benutzen.
      § 68. Fahrradverkehr. Absatz (1) und (2)

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +1

      Richtig, das ist uns bekannt. Allerdings hast du in deinem ersten - damals noch unbearbeitetem - Kommentar nur ganz kurz angemerkt, dass es in Österreich "nicht so wäre". Wir wussten also nicht genau um was es dir geht und sind deshalb auch nicht auf die Ausnahmen für Rennradfahrer, Anhänger, Transporträder eingegangen. VG Marion/ Social Team

    • @puckpovier1559
      @puckpovier1559 9 місяців тому +3

      @@ADAC korrekt. Danke für den Hinweis. Daher jetzt konkreter.

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 9 місяців тому

      Tatsächlich gibt es, gerade beim Radfahren eine Fülle von Rechtsunterschieden zwischen Deutschland und Österreich. Das Beginnt schon mal mit der Definition, was denn überhaupt alles als Fahrrad gilt.
      Hier einige Beispiele aus Österreich: So zum Beispiel gelten alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge mit einer Maximalleistung von 600 W und einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h als Fahrrad. Ergo: Keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht und man braucht auch keinen Schein, Ausnahmen bei der Ausstattung von Rennrädern, wenn sie bei Tageslicht zu Trainingszwecken verwendet werden, es darf auch eine Hupe als akustisches Warnsignal verwendet werden… Es wäre hier schon mal interessant, was Passieren würde, wenn ich also mit einem Österreichischen E-Scooter über die Grenze fahre, und den Nachweis als Österreicher dabei habe, dass dieses Fahrzeug mir gehört, gleiches auch, wenn ich mein Fahrrad mit einer Hupe ausgestattet habe, oder die Fahrradbeleuchtung keine Z-Kennzeichnung hat, da in Österreich nicht erforderlich…
      Fußgängerüberwege: Seit 2019 ist das fahrende Überqueren generell verboten, es sei denn, es handelt sich um eine Kombination aus Füßgängerüberweg und Radfahrerüberfahrt, zu erkennen daran, dass die Markierungen für die Radfahrerüberfahrt versetzt zu den Linien des Zebrastreifens neben diesem sich befinden.
      Bei Radfahrerüberfahrten, welche nicht durch Licht- oder Armzeichen geregelt werden, müssen Radfahrer auf eine Annäherungsgeschwindigkeit von 10km/h herunterbremsen, wenn sich Fahrzeuge auf der kreuzenden Straße nähern, auch darf man dann nicht für den Autofahrer die Überfahrt überraschend befahren, obwohl man grundsätzlich Vorrang hat. Autofahrer, die Radfahrer auf Überfahrten Behindern oder Gefährden, dürfen sich auf Strafen von bis zu 2.180€ freuen… Wenn man Kinder begleitet, darf man als Erwachsener generell nicht auf Fußgängerwegen fahren, es ist allerdings erlaubt, dass das begleitete Kind mit seinem Spielzeug dann auf der Straße fährt, und außer bei Vorrangstraßen (das sind ausschließlich die Straßen, die mit einem „Spiegelei“ gekennzeichnet sind) darf neben dem Kind gefahren werden. Umgekehrt gilt der Tretscooter für Erwachsene aber auch als Spielzeug, so lange er innerhalb der Maße ist.
      Es gibt noch weitere Regeln, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, etwa Rennradfahrer im Training auf dem rechten Fahrstreifen.
      Radwege: Grundsätzlich in beide Richtungen befahrbar, es sei denn, es gibt am Boden Richtungspfeile. Mit mehrspurigen Fahrrädern, oder einem Anhänger, der nicht für den Personentransport ausgelegt ist, und diese mehr als 1m Breit sind, darf keine Radfahranlage benutzt werden!
      Achtung: Wer gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung auf einer Radfahranlage fährt, der kann nicht nur bestraft werden, er bekommt als Radfahrer auch mindestens 50% der Schuld an einem Unfall! Neben den Gesetzlichen Ausnahmen bei benutzungspflichtigen Radwegen (Neueste: Fahrräder mit einem Radnarbenabstand >1,7m) gibt es auch ausjudizierte Ausnahmen von der Benutzungspflicht etwa auf längerer Strecke grobe Verschmutzung, etwa durch Rollsplitt nach der Schneeschmelze, man dem Radwegverlauf nicht folgt, dieser Verlauf nicht klar ersichtlich ist, etc.
      Beim Verlassen von Radfahranlagen gilt nicht mehr grundsätzlich die Wartepflicht für Radfahrer, sondern man muss zwischen Innerhalb von Ortsgebieten und Außerhalb unterscheiden: Bei Radfahrstreifen (die „Pinselstrichradwege“ und Mehrzweckstreifen, in D wären das die Radschutzstreifen) sowie Innerorts, wenn die Radfahranlage Parallel zur Hauptfahrbahn geführt ist, und endet, oder wenn dieser nicht Endet und verlassen werden muss, dann ist das Reißverschlusssystem zwischen Auto- und Radfahrern anzuwenden!
      Vorsicht beim Überholen: Radfahrstreifen sind Teil der Fahrbahn, Radfahrer werden Überholt, somit müssen zwingend innerorts 1,5m und außerorts 2m seitlicher Mindestabstand zum Radfahrer eingehalten werden, die nur dann leicht unterschritten werden dürfen, wenn man als Überholender unter 30 km/h fährt! Strafen bei Nichtbeachtung: Bis zu 726€ oder ersatzweise 2 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, wenn nur der Abstand unterschritten wird, 72-2.180€ oder Ersatzfreiheitsstrafe von 24h - 6 Wochen, wenn zusätzlich jemand Gefährdet wird.
      Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn bei Bussen und Straßenbahnen an der Ausstiegsseite vorbeigefahren werden muss, dann gilt für die gesamte (!) Straßenbreite ab dem Zeitpunkt, wo das Öffentliche Verkehrsmittel in die Haltestelle einfährt, bis zu jenem Zeitpunkt, wo die Türen geschlossen sind, ein absolutes Verbot, an der Türseite vorbeizufahren. Sind die Türen geschlossen, darf man nach einem Rundumblick, ob noch jemand zum Öffentlichen Verkehrsmittel läuft, mit Schrittgeschwindigkeit vorfahren, normale Geschwindigkeit darf erst wieder gefahren werden, wenn das Öffentliche Verkehrsmittel die Haltestelle verlassen hat. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn die Straßenbahn links auf einem eigenständigen Gleiskörper fährt, und die Fahrgäste eine Haltestelleninsel haben. Ob eine Bauliche Trennung, z.B.: durch Geländer diese Regel aufhebt, muss erst Ausjudiziert werden… Keinesfalls darf bei Schulbussen vorbeigefahren werden, wenn diese am Dach gelbe Warnlichter eingeschaltet haben. (Sind meistens als zusätzliche Blinklichter geschaltet…)
      Auch wieder Neu ist der Begriff der Fahrradgruppe: wenn eine solche aus 10 oder mehr Radfahrern besteht, der erste und letzte Radfahrer eine Warnweste anhaben, dann darf der erste bei Überfahrten den Verkehr auf der Straße anhalten, bis die ganze Gruppe eine Überfahrt oder Kreuzung passiert hat. Hier wird vor allem an Schülergruppen gedacht, die z.B.: mit Begleitpersonen einen Radausflug machen oder gemeinsam in der Gruppe in die Schule Radeln. Es dürfen diese Regelung auch Erwachsene verwenden.
      Ebenso in Deutschland unbekannt ist die Begegnungszone: Die Österreichische Version der „Shared Spaces“ haben folgende Regeln: Vorrang, wenn sich 2 Verkehrsteilnehmer kreuzen: Fußgänger haben vor Radfahrern und Kraftfahrzeugen, Radfahrer haben vor Kraftfahrzeugen den Vorrang! Erst dann gilt die Rechtsregel. (Also zwischen KFZ und KFZ, oder zwischen 2 Radfahrern) Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit steht auf den Zonenschildern und beträgt meist 20, maximal 30km/h. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur in gekennzeichneten Bereichen zulässig. Gegenüber Spielstraßen (Verkehrszeichen wie beim verkehrsberuhigten Bereich in D) darf durchgefahren werden, Kinder dürfen nicht in den Begegnungszonen spielen und Fußgänger dürfen nicht die anderen Mutwillig behindern. Durchfahrtsverbote gibt es übrigens auch bei den Fahrradstraßen.
      Eine Sonderform von beiden ist die „Schulstraße“ während der Schulzeiten darf man dort nur mit besonderer Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen fahren. Diese können auch entsprechend abgeriegelt werden, und man darf auch auf der Straße gehen. Ist nur eine kleine Maßnahme gegen unerwünschte Elterntaxis…
      Vorsicht auch bei Alkohol und Suchtgiften: Wenn man ohne Beeinträchtigung ist, bekommt man bis 0,79‰ keine Strafe, aber bei allen anderen Drogen und Suchtdelikten wird man wie ein Autofahrer bestraft: also bei 0,8‰ aufwärts beträgt die Mindeststrafe 800€ und es gibt einen Führerscheinentzug von 6 Monaten, (Für Ausländer gibt es da lediglich ein entsprechendes Fahrverbot) welches praktischerweise sofort anzutreten ist! Das Ganze kann dann noch mit einer VPU, also einer Verkehrspsychologischen Untersuchung, (der Österreichischen Version des „Deppentests“) und Befristungen mit regelmäßigen Terminen beim Amtsarzt, Schulungsmaßnahmen (alles natürlich Kostenpflichtig) garniert werden… Die Strafen können bis zu 6.000€ betragen!
      Wichtig: der Vertrauensgrundsatz, der am Anfang mit dem Deutschen Wortgleich ist, aber etwas Umfangreicher ist, hat einen noch viel höheren Stellenwert. Wer diesen also berücksichtigt, hat schon etwa 2/3 der Gefahr gebannt, dass er sich Verkehrsstrafen einhandelt…
      Jetzt kann man sich also die Frage stellen, wer die besseren Regeln hat…

  • @thorstenholl5041
    @thorstenholl5041 7 місяців тому

    Macht doch bitte mal ein Video darüber was eine unzumutbare Beeinträchtigung des Radweges ist. Mülltonne auf dem Radweg? Permanente Geisterfahrer, welche 0,0 geahndet werden? Regelmäßig blockierende Lieferwagen auf dem Radweg? Hunde auf dem Radweg, die sich am nächsten Baum erleichtern? Und vieles mehr. Was ist wenn ich dann „verkehrswidrig auf den Fußgängerweg ausweiche?

    • @ADAC
      @ADAC  7 місяців тому

      Hallo Thorsten, danke für die Anregung 👍 Wir können deine Verärgerung über oftmals blockierte Radwege gut nachvollziehen. Bedenke aber, dass wenn du dann auf den Gehweg ausweichst, du dein Rad schieben musst (außer der Gehweg ist für Räder freigegeben). VG Andi / Social Team

  • @jorgtungler7348
    @jorgtungler7348 9 місяців тому

    Bus überholen beim halten, Haltestelle ist in USA verboten,bis Entzug Führerschein.

  • @louismart
    @louismart 8 місяців тому +2

    Wenn Radfahrer über den Zebrastreifen fahren, dann mögen sie das dürfen. Sie dürfen aber nicht auf dem Gehweg rechts und links des Zebrastreifens fahren. Da liegt oft der Hund begraben.

  • @Yotanido
    @Yotanido 5 місяців тому

    Auf die Idee, dass man nicht nebeneinander fahren darf, wäre ich gar nicht gekommen. Ich habe das bisher auch immer so gehandhabt, dass wir nebeneinander fahren, und einer sich zurückfallen lässt, falls ein Auto von hinten kommt, um diesem das Überholen zu erleichtern.
    ...gibt natürlich trotzdem welche die dann mit unter einem Meter Abstand überholen...
    Was mir hier noch etwas fehlte ist der Unterschied zwischen einer Radfahrspur und einem Radschutzstreifen.

    • @ADAC
      @ADAC  5 місяців тому

      Hallo @Yotanido, danke für dein Feedback. Schön zu lesen, dass du dich so kooperativ verhältst. Ein Video zu den unterschiedlichen "Radverkehrsanlagen" - so heißen die offiziell - haben wir schon produziert. Schau mal hier ua-cam.com/video/Y1YHOBSgg2E/v-deo.html . VG Marion/ Social Tean

    • @otmarhorl9500
      @otmarhorl9500 3 місяці тому

      Wenn es eine Gegenfahrbahn gibt, dann ist das Nebeneinanderfahren keine Behinderung, da der Autofahrer ja einfach dort überholen kann, da muss man als Radfahrer nicht einscheren. Besonders da bei 2m Überholabstand außerorts der einzelne Radfahrer auch nur auf der Gegenfahrbahn überholt werden darf.

  • @cyrion7819
    @cyrion7819 8 місяців тому

    1:45 Schauen wir doch mal in die StVO: "§ 31 Sport und Spiel
    (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist."
    Wer Sportrad fahren will darf dies gerne auf einer Rennbahn machen. Wer Radfahren will, darf gerne auch (im Rahmen der Verkehrssicherheit) sportlich in die Pedale treten, es ist und bleibt aber immer noch Verkehr.
    Kleiner Tipp: Wer auf dem Arbeitsweg ordentlich in die Pedale tritt, erspart sich den Ausritt am Wochenende.

    • @thomasenghofer8615
      @thomasenghofer8615 6 місяців тому +1

      Gilt das auch für Motorräder und Sportwagen??

  • @versedpetulant8995
    @versedpetulant8995 8 місяців тому +1

    Wie sieht das denn aus, wenn ein Fahrradfahrer an der Ampel neben mir hält und dann beide losfahren? Ich muss ja einen Seitenabstand einhalten, den hätte ich dann nicht. Dann muss ich den Radfahrer ja ziehen lassen, um dann wieder den Seitenabstand einhalten zu können. Schwachsinnige Regel aus meiner Sicht, weil es nur ärger bringt und für niemanden wirkliche echte Vorteile hat.

  • @SGEfan78
    @SGEfan78 8 місяців тому +2

    Irgendwie ist das ganz schön kompliziert. Man muß ja in jeder Situation bald die StVO herausholen und erst mal nachlesen, was jetzt in der folgenden Verkehrssituation richtig ist.

  • @heinovontettenborn5674
    @heinovontettenborn5674 8 місяців тому

    Die 5 größten Irrtümer?? Nach meiner Erfahrung ist einer der größten und häufigsten Irrtümer das Be“radeln“ von Einbahnstraßen in Gegenrichtung. Dieses muss AUSDRÜCKLICH durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sein, sonst ist es verboten!
    Noch eine weitere Frage: als Autofahrer muß ich 1,5 m Abstand vin einem Radler halten. Wieviel Abstand muss denn der Radler halten, wenn er z.B. bei langsam fließenden Verkehr schneller unterwegs sein will???

    • @ADAC
      @ADAC  8 місяців тому

      Hallo Heino, grundsätzlich dürfen Radfahrer und Radfahrerinnen in einer Einbahnstraße ebenfalls nur in der freigegebenen Richtung fahren. In Ausnahmen ist es allerdings erlaubt, die Einbahnstraße auch in die entgegengesetzte Richtung zu befahren. Unter dem Einbahnstraßenschild ist dann ein Zusatzzeichen angebracht, auf dem ein Fahrrad und zwei Pfeile in entgegengesetzter Richtung abgebildet sind. Wir haben es anschaulich hier abgebildet 👉 scom.ly/adac_einbahnstr-yt .
      Überholen Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer links, so gilt die allgemeine Regel, dass ausreichender Seitenabstand einzuhalten ist. Es kommt auf den Einzelfall an, so dass hier auch deutlich unter 1,5 m ausreichen kann.
      Wenn Radfahrer an wartenden Fahrzeugen z. B. vor Ampeln rechts vorbeifahren wollen, dann ist dies gem. § 5 Abs. 8 StVO zulässig, wenn ausreichender Raum vorhanden ist. Je nach Breite des Fahrrads kann hier auch ein Raum mit einer Breite von deutlich unter 1 m ausreichend sein, wobei es auch hier auf den Einzelfall ankommt.
      In der Regel reicht aber wohl 1 m Seitenabstand aus. VG Franz/Social Team

  • @utej.k.bemsel4777
    @utej.k.bemsel4777 9 місяців тому +1

    Stimmt es, daß bei einem Weg, der gemeinsam mit Fußgängern benutzt wird (Blaues Schild mit waagrechtem Strich) die Fahrradfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +1

      Hallo Ute, dass man auf gemeinsamen Radwegen - VZ 240 - unter Umständen auch mal Schrittgeschwindigkeit fahren muss, erklären wir in diesem Video ab 3:00 👉ua-cam.com/video/UZwh8xi5hYg/v-deo.html . VG Marion/ Social Team

    • @utej.k.bemsel4777
      @utej.k.bemsel4777 9 місяців тому

      @@ADAC "unter Umständen"....
      Bei uns vor einer Reihe von mehrstöckigen Mietshäusern führt ein gemischter Radweg direkt vorbei.
      Da gibt es auch Hofausfahrten dazwischen, wo alte Leute, Kinder und Autos rauskommen.
      Die Radfahrer kommen von Stadtauswärts mit einem Affenzahn vorbeigezischt, ohne Rücksicht auf Verluste.
      Es hat auch schon Unfälle, bei denen Fußgänger angefahren wurden, gegeben.
      Wir wären schon froh, wenn sie nur halb so schnell fahren würden.
      Deswegen wüßte ich gern konkret, ob die Radfahrer bei diesem Schild IMMER Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.

    • @kaget3883
      @kaget3883 9 місяців тому +4

      Nein.
      Die Radfahrenden und die Fußgänger sind gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen.
      Aber wenn ein blaues Schild nur den Fußweg auschildert und mit einem extra weißen Schild darunter, auf dem steht: "Fahrräder frei", dann müssen die Radfahrenden Schrittgeschwindigkeit fahren.

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +2

      Richtig @kaget3883 - bei der Schilderkombination "Fußgänger" (VZ 239) + "Radfahrer frei" (VZ 1022-10) müssen Radfahrer, wenn sie den Gehweg benutzen, immer Schrittgeschwindigkeit fahren. Das erklären wir auch in diesem Video ab 4:53 👉 ua-cam.com/video/UZwh8xi5hYg/v-deo.html . VG Marion/ Social Team

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +3

      Hallo Ute, nein, Radler müssen bei gemeinsamen Geh- und Radwegen nicht immer Schrittgeschwindigkeit fahren, sondern nur dann wenn es nötig ist. Der Radverkehr muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. VG Marion/ Social Team

  • @OliverRettig
    @OliverRettig 8 місяців тому

    Wenn der Radweg auf der linken Seite verläuft und sich links mehrere Ausfahrten befinden. Autofahrer, die von links kommen und nach rechts abbiegen wollen, schauen nur nach links und nicht nach rechts! Da entstehen hochgradig gefährliche Situationen. Letztens mußte ich Strafe bezahlen, weil ich mit dem Rad durch die Fußgängerzone gefahren bin. An diesen wirklich gefährlichen Stellen gibt es keine Kontrollen!

  • @ha.hi.3209
    @ha.hi.3209 8 місяців тому

    Wen interessieren die Regeln wenn sich keiner daran hält und auch keiner kontrolliert. Ich habe selbst schon erlebt, die Polizei hält am Zebrastreifen an damit ein Radfahrer über selbigen fahren kann. 😢

  • @martinneumann7783
    @martinneumann7783 9 місяців тому

    Wie unsere Nachbarn in Österreich Radwege beschildern: ua-cam.com/users/shorts8FscfwQvozg?feature=share Heute gesehen...

  • @LernGuru
    @LernGuru 7 місяців тому

    Ist echt lustig, Radler zu beobachten, die am Zebrastreifen verzweifelt balancieren oder sich an die Ampel klammern, um dann irgendwann von Autofahrern rüber gelassen werden, statt einfach abzusteigen... 😂

  • @gajustempus
    @gajustempus 9 місяців тому +2

    wichtige Anmerkung zum Fußgängerüberweg wäre noch, dass es ja nicht gerade wenige Zebrastreifen gibt, die eine eigene, rot markierte Fahrradspur haben. Über DIE wiederum dürfen Radfahrer fahren und haben somit auch das Vorfahrtrecht.
    Wird von Autofahrern allerdings genau so gern ignoriert, wie der normale Zebrastreifen.

    • @michaelst.9055
      @michaelst.9055 9 місяців тому

      Wo gibts sowas ? Hab ich noch nie gesehen. Begleitende Radüberwege an Kreuzungen und Einmündungen, sowie Kreisverkehren ja, aber direkt an einem Fußgängerüberweg ? Da ist doch extrem erhöhtes Risiko gegeben, wenn ein Radler mit 20kmh von irgendwo kommt. Möglichst noch hinter einem Busch hervor.

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому +1

      Hallo gajustempus, es gilt hier keine pauschale Bevorrechtigung der Radfahrenden. Nur wenn eine entsprechende Beschilderung angebracht ist, beispielsweise Zeichen 205 - Vorfahrt gewähren - für den Fahrbahnverkehr, ist in der Regel eine Bevorrechtigung der Radfahrenden anzunehmen. Pauschal lässt sich das allerdings schwer beantworten, weil es tatsächlich auf die konkrete Örtlichkeit und Beschilderung ankommt. Die rot markierte Fahrspur allein reicht jedenfalls meistens nicht aus. VG Marion/ Social Team

    • @Leo-nu8uc
      @Leo-nu8uc 9 місяців тому

      Das ist tödlicher Quatsch.
      Nur beim abbiegen über ein Zebrastreifen mit Radweg hat der Radfahrer dann Vorfahrt, weil er als "Geradeaus" Verkehr gewertet wird.
      Ansonsten nicht. Um Vorfahrt zu haben muss ein gesonderes Schild darauf hinweisen. Es gibt solche Stellen, aber da sehe ich praktisch immer ein "Vorfahrt gewähren" Schild.
      Gibt es keine Beschilderung und der Verkehr fährt gerade aus, dann gilt tatsächlich sogar rechts vor links, das heißt das Fahrzeuge von rechts kommend Vorfahrt haben.

    • @gajustempus
      @gajustempus 9 місяців тому

      @@michaelst.9055 in etlichen Städten mittlerweile.
      siehe
      de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Kombinierte_Querungsanlage_Radweg_Zebrastreifen.jpg

    • @Reiner030
      @Reiner030 8 місяців тому

      ​​@@gajustempusdas ist vom Bild her allerdings kein " kombinierter Zebrastreifen/Fahradweg", sondern nur ein zur (Quer-)Straße gehörenden Fahrradweg, der neben den Zebrastreifen verläuft, um *an der Kreuzung* eine zentrale Furt für Fahrradfahrer und Fußgänger zu haben.
      In der vorherigen Diskussion könnte man auch genauso von einem im Straßenabschnitt mittig verlaufenden Fahrradweg ausgehen, die nur aus Gründen der Fahrradlobby ohne Sinn und Verstand eingerichtet wurden, wie z.B. in der Satelitenansicht bei "S+U Jannowitzbrücke (Berlin)" zu sehen ist.
      Hier fahren die Fahrradfahrer direkt zum/vom S-Bahnhof, teils bis zur Rolltreppe im Gebäude ganz selbstverständlich als Verlängerung des errichteten Radweges und Fußgänger sind hier nur störende Hindernisse auf dem selbstdefinierten Radweg, der an sich ein Fußweg mit Baustelle ist...

  • @marcfuchs6938
    @marcfuchs6938 9 місяців тому +6

    Thema Rennräder und Radwege:
    Es wäre jetzt die Frage, wie ein Gericht das beurteilt (wo die Kompetenz fraglich ist, da es wohl kaum einen Richter gibt, der aktuell intensiver Radfahrer ist), aber rein menschlich denke ich, sind viele Radwege schon im Grundsatz für Rennradfahrer unzumutbar. Denn die meisten Radwege sind nicht durchgängig glatt genug für die Geschwindigkeit, die man mit solchen ungefederten Rädern fährt.
    Für Fahrräder gilt die gleiche Geschwindigkeit wie für den restlichen Verkehr auch, also bis auf entsprechend verlangsamte Bereich innerhalb von Ortschaften kann man von mindestens 50km/h reden. Also 50 und schneller dürften Rennradfahrer außerorts fahren, aber selbst wenn wir von realistischen 30km/h ausgehen, ist es nicht sicher, solche Geschwindigkeiten auf den meisten Radwegen zu fahren, weil es ständig gewisse Unebenheiten gibt, die bei hohen Geschwindigkeiten gefährlich werden können.
    Obwohl ich kein Rennrad fahre, kenne ich das selber zur Genüge. In meiner Ortschaft gibt es mehrere Berge, wo man runter gerauscht kommt, und dann sind da Einfahrten, wo es kleine Bordsteine gibt, die schon bei 20km/h eine Gefahr für Gesundheit und Hardware bedeuten, wo man aber gerne deutlich schneller unterwegs ist. Dort fahre ich grundsätzlich auch auf der Straße.
    Wo nun Klugscheißer argumentieren würden "ja dann muss man dort eben langsamer fahren" kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt: Man kennt nicht immer alle Wege, die man so fährt. Dementsprechend kann man bei hoher Geschwindigkeit nicht vorraussetzen, dass man "hellseherisch" vor schlechtem Weg abbremst. Ebenso kann nicht vorrausgesetzt werden, dass man dementsprechend allgemein langsamer fahren muss, denn es gibt keine gesetzliche Regelung, dass Radfahrer wegen unzureichender Radwegqualität einfach generell langsamer fahren müssen. Simpler Grundsatz: Die Geschwindigkeitsbegrenzung für die komplette Straße gilt auch für den Radfahrer, also muss der Weg, der dem Radfahrer vorgeschrieben wird, diese Geschwindigkeit auch hergeben. Tut er das nicht bzw. kann der Radfahrer nicht in ausreichender Entfernung die Qualität des Weges genau erkennen, kann auch nicht vorrausgesetzt werden, dass er dort mit hoher Geschwindigkeit zu fahren hat. Nur weil ein blaues Schild vorhanden ist, ist das keine Allgemeinpflicht, fort fahren zu müssen.
    Ist ja das Gleiche, wenn Behörden einfach falsch bauen. Wenn Radwege einfach zu schmal gebaut werden und damit z.B. Gefahrensituationen mit Fußgängern bestehen, muss sich auch nicht der Radfahrer an den unzureichenden Weg anpassen, sondern der unzureichende Weg kann ignoriert werden und es kann der angemessen Weg - die Fahrbahn der Autos - benutzt werden.
    Wer bis hier gelesen hat, noch zur Info: Ich bin Fahrlehrer, also total doof bin ich nicht.

    • @michaelst.9055
      @michaelst.9055 9 місяців тому +2

      Aber hallo, Herr Fahrlehrer. Doch, das blaue Schild ist eine Allgemeinpflicht dort fahren zu müssen, es gibt Ausnahmen, die davon befreien, aber wie im Beitrag vorgebracht, die Erreichung einer Maximalgeschwindigkeit oder ein bestimmter Radtyp allein reichen dafür nicht. Sonst können wir bald alle Radwege zurückbauen, weil 25kmh erreicht mittlerweile ja fast jeder mit Elektrounterstützung. Und echte Profis fahren auch auf Kopfsteinpflaster, sogar als Bestandteil offizieller Rennen.

    • @marcfuchs6938
      @marcfuchs6938 9 місяців тому +1

      @@michaelst.9055 Klar, weil Privatevents wie Rennen natürlich auch richtig Bestimmungsgewalt in Bezug auf den öffentlichen Verkehr haben. Wenn Radprofis auf Pflaster fahren, ja dann ist das natürlich bindend für alle..........
      Digger, du hast hier nichts von Relevanz ausgesagt.

    • @chaotic681
      @chaotic681 9 місяців тому

      @@michaelst.9055 Zum einen ist die Allgemeine Radwegbenutzungspflicht Ende der 90er des letzten Jahrhunderts aufgehoben worden, zum anderen Erfüllen die absolute Mehrheit in Deutschland nichtmal die gesetzlichen MINDESTanforderungen um überhaupt eine Benutzungspflicht haben zu dürfen. Bsp. bei uns in der Stadt haben wir gut 200km Radwegnetz. Davon verstoßen über 190km dagegen wo Radwege angelegt werden dürfen, gegen die oberflächen Beschaffenheit, die Mindestabmessungen, die Verkehrsführung. Und bei diesen Punkten, teilweise sogar, gegen alle 4 Punkte gleichzeitig. Mir bekannt, sind etwa 3km, welche Rechtskonform sind, und diesse hängen nichtmal zusammen. Und bei solchen Zuständen reden sie von einer Allgemeinpflicht?

    • @michaelst.9055
      @michaelst.9055 9 місяців тому

      @@marcfuchs6938 Digger ? Im Ernst, jetzt ist meine Meinung noch ein wenig gesunken.
      Und nein es geht nicht drum das Rennen Bestimmungsgewalt über den öffentlichen Verkehr haben sondern darum das der Anspruch auf die Beschaffenheit des Straßenbelags von einigen "Halbprofis" schlichtweg überhöht ist. Ich kann mit meinem Auto auch nicht auf dem Radweg fahren, weil mir da der Belag besser gefällt, noch nicht mal wenn sich da Schlagloch an Schlagloch reiht.
      Es erwartet ja keiner das die Leute auf Wegen fahren, bei denen die Gehwegplatten wackeln oder zentimeterweise hochstehen, aber das man einen mehrere km langen straßenbegleitenden Radweg zwischen Ortschaften nicht benutzen kann, kann mir keiner erzählen, mir und meinem Fahrrad ist darauf noch nix passiert.

    • @Reiner030
      @Reiner030 8 місяців тому

      ​@@marcfuchs6938du willst wohl nur nicht verstehen oder akzeptieren, dass Verkehrsschilder bindend sind?
      Mit Deiner Argumentation könnte auch ein Autofahrer kommen und feststellen, dass sein Fahrzeug 250 km/h fahren kann und es -relevant- überhaupt nicht passt, dass er auf der Straße x nur 30 km/h fahren darf, weil es eine Nebenstraße ist, nächtliche Lärmmindetung vorgeschoben wird (in Berlin inzwischen subjektiv über 80% der Hauptverkehrsstraßen, über 40% ganztags), , usw...

  • @WurstCase
    @WurstCase 9 місяців тому +1

    @ADAC "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." (§ 20 Abs. 2 StVO)
    Vorrang erzwingen darf sich ja grundsätzlich niemand, aber gibt es Rechtsprechung, die zu dem Ergebnis kommt, dass aussteigende Fahrgäste auf Rad Fahrende achten müssen? Der o. g. Absatz klingt für mich doch recht eindeutig nach Vorrang für die Aussteigenden. Im Video klingt es eher so, dass Rad Fahrende zwar vorsichtig sein müssten, aber die Aussteigenden trotzdem warten müssten, wenn erstere weiterfahren.

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому

      Hallo WurstCase, es darf nur mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, das Fahrgäste weder behindert noch gefährdet werden. Ist das nicht möglich, muss gewartet werden. Die Wartepflicht orientiert sich dabei an der notwendigen Rücksichtnahme aus § 1 Absatz 1 StVO. VG Marion/ Social Team

    • @WurstCase
      @WurstCase 9 місяців тому

      ​@@ADAC Wessen Wartepflicht? Es ging mir ja um die Äußerung im Video bei 5:01, dass Aussteigende "beim Überqueren von Radwegen auf Fahrräder achten müssen". Das ist zwar definitiv empfehlenswert, aber eigentlich muss ja der Radverkehr auf die Aussteigenden achten und notfalls warten und nicht umgekehrt. Die Frage ist also, ob sich Ein-/Aussteigende darauf verlassen dürfen, dass der Radverkehr wartet oder sich erst vergewissern müssen, dass er es auch wirklich tut. Daher meine Frage nach evtl. Rechtsprechung, die sich damit beschäftigt hat, ob etwa Ein-/Aussteigende eine und ggf. wieviel Mitschuld bekommen haben, wenn es zu Unfällen mit wartepflichtigem Fahrverkehr gekommen war.

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому

      Wie im Video beschrieben, beziehen wir uns hier auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. Der Radfahrer hatte hier 80% Haftungsanteil bekommen, wegen der Verpflichtung aus § 20 Absatz 2 StVO. Infos auch hier 👉
      www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2890.htm 🙂 VG Andi / Social Team

    • @WurstCase
      @WurstCase 9 місяців тому

      @@ADAC Ah, super, danke! Den Zusammenhang mit dem erwähnten Beschluss hatte ich irgendwie ausgeblendet. 😅👍

    • @ADAC
      @ADAC  9 місяців тому

      Immer gerne😊

  • @blubbspinat9363
    @blubbspinat9363 6 місяців тому

    Zu dem überqueren ermöglichen wäre ich vorsichtig. Ich kann innerhalb von knapp einer Sekunde Vom Rad abspringen und aus der vollen Fahrt sozusagen zum Fußgänger werden. Fahrt ihr dann drüber, weil ihr denkt, ich hätte kein Vorrecht, habt ihr schon eine OWi begangen. Nicht die feine Art, aber vollkommen legal...

    • @ADAC
      @ADAC  6 місяців тому

      Im Video wird ja aus Sicht des Radfahrers berichtet. Es geht darum, als Radfahrer nicht dem Irrtum zu unterliegen, es würde das Überqueren des Zebrastreifens auf dem Fahrrad sitzend ermöglicht. Dabei geht es um den Eigenschutz. Dass bei deinem Einwand die Gefahr besteht, dass ein Fahrzeugführer auf der Fahrbahn zu spät bremst und daher eine Geldbuße zu bezahlen hat, ist nicht auszuschließen. Eben so wenig ist auszuschließen, dass sich ein solcher - urplötzlich verkehrsrechtlich vom Radfahrer zum Fußgänger mutierender Verkehrsteilnehmer - bei einer solchen Aktion schwer verletzt. Im Sinne der Verkehrssicherheit können wir daher nur wie immer an die gegenseitige Rücksichtnahme appellieren. VG Andi / Social Team

  • @maslschannel3866
    @maslschannel3866 3 місяці тому

    Wo ein Radweg ist, hat dieser auch benutzt zu werden, unabhängig von dessen Zustand!
    Als Autofahrer darf ich auch nicht auf der Standspur fahren, wenn mir die Straßen- oder Verkehrsverhältnisse nicht zusagen. Aber nicht etwa, weil diese bei Stau von Rettungsfahrzeugen benutzt würde, sondern aus Prinzip.
    Also können bitte jene, für die zur Sicherheit aller einst Radwege auf Steuerzahlerkosten gebaut wurden, diese auch benutzen.
    "Wer als Radfahrer auf der Straße fahrend einen Verkehrsunfall verursacht, obwohl ein Radweg vorhanden ist, verwirkt seinen Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners".
    Zwar kein Gesetz, aber wäre ein schönes...

    • @ADAC
      @ADAC  3 місяці тому

      @maslschannel3866, das ist so nicht ganz richtig: Nur wenn eine Radverkehrsanlage mit den Kennzeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist, sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos. Erkären wir übrigens alles im Video ab 0:50 . VG Marion/ Social Team

  • @Fischbroetchen1
    @Fischbroetchen1 5 місяців тому

    Diesen Video. . . Diesen Video. . Usw, nur sieht man die nicht.
    Bitte einfach verlinken

    • @ADAC
      @ADAC  5 місяців тому

      Hallo @Fischbroetchen1, du findest die Links zu den Videos auch unten in der Videobeschreibung 🙂 VG Andi / Social Team

  • @GunnarBernstein-ph8sv
    @GunnarBernstein-ph8sv 8 місяців тому

    Nein. Augen auf. Juristen sind wir selbst.😮

  • @cyrion7819
    @cyrion7819 8 місяців тому +3

    2:59 Naja. Der Abstand muss angemessen sein. Bei 250 sind 2 m nicht angemessen. Bei 10 km/h mehr als ausreichend. Wenn man sich langsam am Auto/Seitenspiegel vorbeischiebt (Fuß auf dem Gehweg und ca 0,2 km/h) sind sicherlich auch 20 cm angemsessen. Angemessen ist der Abstand bei dem nach menschlichem Ermessen eigentlich nichts passieren sollte.
    Man muss leider aber auch feststellen, dass viele Leute von menschlichem Ermessen doch nun sehr wenig Ahnung haben.

    • @bikox4352
      @bikox4352 8 місяців тому +1

      Wieder einmal jemand der gleich mit den Extrembeispielen als Argumentationshilfe kommt. Du wirst selten auf der Landstraße mit 250 km/h fahren und ebenso selten einen Fahrradfahrer dort mit 10 km/h überholen. Fahre einfach außerorts vollkommen bei nur einer Spur je Fahrtrichtung vollständig auf die Gegenspur beim Überholen. Müsstest du bei einem anderen Kraftfahrzeug au machen.

  • @aleksbatalauskas2453
    @aleksbatalauskas2453 8 місяців тому

    TOLL!!!NEUE STVO?!?!?!🤔🤒

  • @MisterBumbleBee
    @MisterBumbleBee 9 місяців тому +3

    Es ist nur komisch, daß Radfahrer rechts vorbeifahren dürfen, aber Motorräder im Stau dürfen es nicht, weil der Seitenabstand nicht eingehalten werden kann…

    • @matthiasredler5760
      @matthiasredler5760 9 місяців тому +4

      KRAD vs. E Bike und Rad und Mofa... sprich auf das Gefahrenpotenzial kommt es hier an!

    • @Karonar
      @Karonar 9 місяців тому +5

      Motorräder quetschen sich doch eh links immer vorbei, egal ob sie's dürfen oder nicht?

    • @MisterBumbleBee
      @MisterBumbleBee 9 місяців тому +3

      @@Karonar also ich bin viele Jahre Motorrad gefahren, habe mich allerdings nicht „durchgequetscht“.

    • @MisterBumbleBee
      @MisterBumbleBee 9 місяців тому +2

      @@matthiasredler5760 es geht um die Gleichbehandlung! Entweder es gibt einen Mindestabstand, oder nicht…

    • @Karonar
      @Karonar 9 місяців тому +3

      @@MisterBumbleBee kannst dein Motorrad ja vorbeischieben? ;-)

  • @ThyEmperorGalaxy
    @ThyEmperorGalaxy 2 місяці тому

    Radfahrer kennen keine Regeln. Das schöne am Zebrastreifen über den den ein Radfahrer fährt ist ja dass es eine Lizenz zum anhupen ist. Gefällt den Radfahrern nicht, aber ist ein teachable moment, dass es eben doch Regeln gibt, selbst für gesetzeslose Radfahrer. Wichtig ist hierbei, dass man möglichst spät abbremst und dann möglichst hupt wenn der Radfahrer direkt vor der Motorhaube ist.

    • @ADAC
      @ADAC  2 місяці тому

      Hallo Klaus, da irrst du dich. Einen widerrechtlich auf dem Zebrastreifen fahrender Radler darfst du nicht anhupen - und schon gar nicht wenn dein Anliegen ist, ihn zu erschrecken oder auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Die wenigen Fälle, bei denen es - wie du so nett schreibst - eine "Lizenz zum Anhupen" gibt, erklären wir in diesem Video 👉ua-cam.com/video/wyEsv_A14J8/v-deo.html . VG Marion/ Social Team

  • @manuel0578
    @manuel0578 9 місяців тому

    Aha. Und die Rennradfahrer gefährden dann alle anderen auf dem Radweg 😂

  • @user-mi2uh2vi6l
    @user-mi2uh2vi6l Місяць тому

    Hier in Berlin halten sich 90% der Radfahrer nicht an die Verkehrsregeln. Die denken sie haben Narrenfreiheit. Ich fahre Auto und Fahrrad.

  • @Leo-nu8uc
    @Leo-nu8uc 9 місяців тому +1

    Mich stören nur 3 Dinge an Radfahrern gewaltig und finde das das hart sanktioniert werden sollte und nicht blöd beliebäugelt.
    1) Das rechts vorbei quetschen ist ein absolutes Unding. Der langsamste Verkehrsteilnehmer darf ganz nach vorne und zwingt jeden Autofahrer zum Überholen oder hinterher schleichen. Bei flotten Rennradfahrern mit ihren 40kmh ist das kein Problem, aber die meisten schaffen kaum über 18kmh zu fahren (außer Ebike mit 25kmh). Am schlimmsten ist es immer, wenn man gerade überholt hat und trotzdem bei rot stehen bleiben muss, weil das Manöver zu viel Zeit gekostet hat für die grüne Schaltung und der Radfahrer sich denkt "setz ich mich mal wieder vor deiner Fresse, so dass du sofort nochmal überholen kannst". Das steigert das Gefährdrungspotenzial extrem. Ich finde es absolut legitim wenn Radfahrer nach vorne wollen, wenn sie direkt rechts abbiegen oder ein dedizieter Radweg beginnt, aber meistens ziehen diese Deppen den Quatsch ohne Mehrwert durch. Nur um halt erster an der Ampel zu sein um am Ende letzter zu sein weil alle Autofahrer entnervt mit 10cm Abstand rücküberholen.
    2) Missachtung der Einbahnreglung & Geisterfahrt. Es gibt Einbahnstraßen wo Radfahrer entgegenkommen dürfen, das hat seine Daseinsberechtigung, aber es gibt auch viele, allen voran in Industriestraßen, wo das verboten ist. Da schimpfen die Radfahrer mit mir wenn ich sie anhupe, weil ich von denen behindert werde, obwohl die als Geisterfahrer unterwegs sind auf einer 50-70kmh Einbahnstraße. Das muss strengstens sanktioniert werden. Das ist ein absolutes NoGo. Ebenso habe ich mich so dermaßen oft erschrocken wenn ich abknickende Vorfahrten nach links/rechts mit beschränkter Sicht habe und mir ein gottverdammter Geisterradfahrer mit ordentlich Tempo entgegenkommt auf seinem läppischen Radschutzstreifen. Die Polizei ermahnt solche Radfahrer nur, aber ich muss dann am Ende Strafe zahlen wenn ich den tot gefahren habe...
    3) Abkürzungen nach Wahl .... Ej jeder Autofahrer muss mit Verbotszonen leben und diese umfahren. Die haben alle einen Grund - ich fahre auf Hauptstrecken wo von 4 Straßen die alle in die gleiche Richtung führen und Hauptstraßen sind, 2 einen dedizierten und 1 einen normalen Radweg haben. Da fahren auch 90% aller Radfahrer entlang. Da gibt es regelrecht gedränge an den roten Ampeln weil da 50 Radfahrer wie ein Insektenhaufen zusammenstehen und den Autofahrern auf der Spur bereits liegen (beim normalen Radweg). Deshalb fährt der Kfz-Verkehr nur auf den Straßen wenn sie müssen, ansonsten nehmen alle die 4 bzw. 1 je nach Fahrtrichtung und damit größte & schnellste Straße. Dennoch gibt es unfassbar viele Radfahrer die unbedingt auf der 4 Straße ohne Radweg fahren müssen , weil die zu faul sind 1 bzw. 2 Kreuzungen weiter zu radeln (2-4min mit Fahrrad!) und bringen jeden Tag den Verkehr zum erlegen.
    Es ist nicht verboten worden, wieso auch immer, aber die Ampeln sind so geschaltet das man alle Kreuzungen mit grün überfahren kann wenn man mit min. 40kmh fährt. Ein einziger Radfahrer an unpassender Stelle genügt bereits um jede verdamte rote Ampel mitzunehmen die die Strecke zu bieten hat. Und der jackpot beim Ganzen: Die Radfahrer fahren einfach bei jeder roten Ampel weiter... Es gibt Hauptstraßen da fährt niemand auf der äußeren Spur weil so dermaßen viele Radfahrer da entlang radeln, das Autofahrer die Spur komplett in die Tonne hauen können. Die Ironie - exakt 40m neben der Hauptstraße gibt es eine durchgängige Hauptfahrradstraße mit dauerhafter Vorfahrt und Only für Radfahrer. Die haben an jeder Kreuzung die Chance auf diesen zu wechseln, aber die fahren lieber den Auspuffabgasen hinterher, sorgen dafür das alle Autofahrer die roten Ampeln erwischen und fahren selbst bei rot weiter, anstelle ihrer grünen Vorfahrtsstraße legal und friedlich entlang zu radeln.

    • @danielgotz4032
      @danielgotz4032 9 місяців тому +5

      Bei Punkt 2 hast du völlig Recht. Bei mir in der Gegend sind solche Szenarien zwar eher selten, aber grundsätzlich kommt das vor.
      Anhand der Punkte 1) und 3) erkennt man, dass du definitiv nie mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs bist.
      zu 1) Beispiel Hauptstraße direkt bei mir um die Ecke in einer Großstadt. Straßenverlauf über mehrere Kilometer schnurstracks geradeaus, ca. alle 300 Meter eine Ampel. Zu Hauptverkehrszeiten rollt die Blechlawine von Ampel zu Ampel, während man mit dem Fahrrad ganz entspannt daneben vorbei rollen kann. Zwischen den Rotphasen kommen die Autos nicht schneller voran und das liegt nicht an den Fahrrädern. Sollen sich die Fahrradfahrer jetzt auch noch mit in die Schlange stellen? Davon hätte niemand etwas und es würde Leute vom Fahrrad aufs Auto umsteigen lassen, wodurch der Verkehr noch schlimmer werden würde.
      zu 3) Leider gibt es viele Fahrradfahrer die sich nicht an die Verkehrsregeln halten und diese nicht mal kennen. Über diese Verkehrsteilnehmer ärgere ich mich auch oft, egal ob ich im Auto, auf dem Rad oder Motorrad unterwegs bin. Als Radfahrer muss ich aber selber sehr oft feststellen, dass eine total mangelhafte Radinfrastruktur und super absurde Verkehrsführung für Radfahrer, diese fast schon nötigt solche nicht zulässigen Abkürzungen zu nehmen. Radwege enden teilweise aus heiterem Himmel, zwingen Radfahrer zu langen Umwegen, zum Absteigen und Schieben oder dazu mehrere Fußgängerampeln zu nutzen, deren Schaltung natürlich im Sinne des Verkehrsflusses für Kraftfahrzeuge optimiert sind. Als Beispiel kann ich wieder die in 1) erwähnte Straße im weiteren Verlauf her nehmen. An einer Kreuzung müssen Radfahrer, die dem Straßenverlauf geradeaus folgen wollen drei Ampeln nutzen, die natürlich nacheinander auf rot schalten. Wenn die geradeaus fahrenden Kraftfahrzeuge grün haben, stehen Radfahrer insgesamt 5 Minuten an roten Ampeln, anstatt die Kreuzung innerhalb von 10-15 Sekunden auf der Fahrspur zu passieren. Grund für diese Verkehrsführung ist die Unfähigkeit von Autofahrern beim Rechtsabbiegen Radfahrer nicht zu überfahren.
      Wenn man jetzt bedenkt dass die meisten Radfahrer das Rad für eine Fahrstrecke von 10 bis 20 Minuten nutzen, ist eine Verlängerung der Fahrtzeit um mehrere Minuten aufgrund solcher Verkehrsführungen einfach absurd.

    • @Leo-nu8uc
      @Leo-nu8uc 9 місяців тому

      Ich fahre durchaus öfter auch mal mit dem Ebike durch die City. Ich habe dabei einen Zeitverlust von mindestens 15-20min zum Auto pro Strecke, aber gerade an schönen Tagen lohnt es sich 1-2x auch mit dem Rad zu pendeln. Ich schaffe auch bis zu 53kmh an der Spitze mit dem Fahrrad, meine Durschnittsgeschwindigkeit ist aber 28kmh.
      Ich kann Dir versichern das ich es für absolut unnötig halte mit dem Fahrrad sich jedesmal ganz nach vorne zu drängeln. Das ist das absolut sinnloseste überhaupt. Ich mache das immer nur wenn ein Radweg nach oder vor der Kreuzung beginnt. Nur dann lohnt sich das, aber ich fahre dann in Grenze Schrittgeschwindigkeit vorbei. Dabei werde ich regelmäßig von anderen Radfahrern bedrängt weil die lieber mit 30kmh vorbei schießen wollen.
      Es ist so das die Autofahrer dann so oder so an mir vorbei wollen, immerhin fahren die ohne Mühe ihre 50, ich hingegen muss gewaltig treten um nur 40kmh zu halten und halte das nur 2-3min durch. Wenn ich mich schön brav in der Auto Schlange einreihe und kräftig mittrete, dann kommt man mit dem Verkehrsfluss ohne jedwede Behinderung der Autofahrer mit und danach ist die Ampel sowieso wieder rot. Man selbst wird nicht mehr überholt, weil alle Autos bereits vor einem waren und die hinteren sind geduldiger weil die es dank des besseren Verkehrsflusses nicht eine weitere Ampelphase wegen eines Radfahrers abwarten mussten.
      Deshalb bin ich absolut dagegen das Radfahrer ein Freifahrtsschein für das vorbei drängelnd bekommen.
      Es sorgt nur für Gefährderung & Behinderung und der Mehrnutzen ist defacto 0. Nur bei beginnenden Radwegen oder Abbiegemanövern sollte es erlaubt sein. Aber wer kann das am Ende wohl kontrollieren?
      @@danielgotz4032

    • @tarquin8463
      @tarquin8463 8 місяців тому +3

      Wenn die Infrastruktur für Autos gesperrt ist, dann nutzen diese auch ohne Skrupel die Rad- und Fußwege. Selber mehrfach erlebt.

    • @nico-xd3yb
      @nico-xd3yb 8 місяців тому +2

      Die meisten Probleme lassen sich mit guter Radinfrastruktur lösen.
      Was mich nervt ist, wenn man langsame Radler überholt, dann an der Ampel wartet, die langsamen Radler über rot fahren und man sie dann wieder überholen muss. Fuckt so ab XD

  • @uwebosche2087
    @uwebosche2087 9 місяців тому +2

    Wenn Radfahrer über einen Zebrasteifen fahren, dann fühlen sie sich noch im Recht, der Autofahrer wird genötigt anzuhalten, überfahren darf er den Radfahrer ja nicht.

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 9 місяців тому +4

      Ein Kommentar erster Güte! Bravo! 👏👏👏😾😾😾

    • @marbel78
      @marbel78 9 місяців тому

      Ja...voll doof, dass man Verkehrsteilnehmer, die die StVO missachten nicht einfach umfahren darf...gell? Was das an Lebenszeit kostet, wenn Autofahrer immer anhalten müssen....aber die kann man ja wieder einholen, wenn man bei Dunkelgelb nochmal voll aufs Gas drückt...

    • @bikox4352
      @bikox4352 8 місяців тому +1

      In der Fahrschule hast du doch sicher gelernt, dass man in der Nähe von Fußgängerüberwegen den Fuß vom Gas nimmt und stets bremsbereit ist.

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 8 місяців тому

      @@bikox4352 ...in der Fahrschule lernt man allerhand. Erinnerung und Einsatz des Gelernten sind andere Welten. Sieht man ja jeden Tag...

  • @gratioleae9936
    @gratioleae9936 8 місяців тому

    Alles halb so wild, jedes Rad das ich sehen kann ist gut. Schön wäre wenn Rennradfahren abseits des Fahrradweges konsequent geahndet würde. Das ist nicht nur gefährlich und rücksichtslos, sondern egoistisch und unverschämt.

  • @DieserLukas
    @DieserLukas 9 місяців тому +2

    2:24 Deswegen Fahre ich mit meinem Auto immer so weit wie möglich Rechts auf der Fahrbahn, damit sich kein Fahrrad vor mogeln kann und evtl., noch meinen Lack zerkratzt.
    3:42 In der Fahrschule bloß anhalten, sonst fällt man durch, auch wenn der Radfahrer normalerweise keinen Vorrang hat!
    5:58 Das müssten mal die Leute vom Unsichtbaren Christian auf den Carolinseln wissen!

    • @donkaracho9937
      @donkaracho9937 9 місяців тому +7

      Wg. Kommentar zu 2:24: Wenn die Spur vor der Ampel so schmal ist, dass kein Platz gelassen werden kann, mag das eine Behinderung sein, aber eben ein nicht vermeidbare. Ist der Platz aber da, und man stellt sich sehr weit rechts, ist es eine vermeidbare Behinderung. Und die ist nach §1 verboten.

    • @DieserLukas
      @DieserLukas 9 місяців тому

      Wo kein Kläger, da kein Richter.@@donkaracho9937

    • @jeeg104
      @jeeg104 9 місяців тому +7

      Dann sollten halt die Radfahrer extra weit links an der Ampel stehen damit sich einer wie du Lukas nicht an ihnen vorbei quetschen kannst 😂

    • @Wildcard71
      @Wildcard71 9 місяців тому +2

      Viel Spaß, wenn sich einer zwischen dir und einem Falschparker durchquetschen muß!

    • @markuswagner8863
      @markuswagner8863 9 місяців тому +1

      ​@@donkaracho9937
      Es ist nur die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes. So weitvrechts fahren wie möglich. Folglich steht man dann auch automatisch soweit rechts wie möglich. Außerdem ist es so auch leichter ggf. Blaulichtfahrzeugen den nötigen Platz zu verschaffen.

  • @David-uo4yd
    @David-uo4yd 8 місяців тому +1

    Gender Wahnsinn wieder