13:13 leider (ich will nicht sagen alle) aber die meisten Autofahrer können weder Abstände noch Geschwindigkeit ordentlich abschätzen. Noch kennen überhaupt viele die Regeln auf der Straße. Ich merke das jedes mal wenn ich mit meinem E-Scooter unterwegs bin. Ich darf auf Fußgängerwegen mit Rad-Frei eben nicht fahren und werde jedes mal mit 5cm Abstand überholt und angemault warum ich dort nicht fahre. Oder aber die alltägliche Situation mit Hindernissen auf der Fahrbahn. Wenn ein Autofahrer ein Hindernis hat dann hat dieser auch zu warten bei fahrrädern oder Scootern. Warum weiß ich das ohne Führerschein aber die Leute die in die Fahrschule mussten nicht? Ich bin ganz klar dafür das solche Menschen NOCHMAL in die Theorie sollten natürlich selbst zahlen.
Das Problem ist die "Phantasie-Stvo", was da zusammen gebastelt wird... Bei Hindernissen gilt in dieser Pseudo Stvo, wer schneller drin ist, hat vorrang - der andere ist eh langsamer/schwächer oder so... Dummerweise wollten die Väter der Stvo keine Rennen ins Hindernis, weswegen das auch so nirgends steht - außer in der Pseudo Stvo. Sobald ich jemand, der Vorrang hat, ZWINGE, zu verlangsamen, nötige ich Ihn und erzwinge mir die Vorfahrt. Da steht nirgends was von, Ich war zuerst und dann kann der kurz warten. Und, was die Abstände an geht, hat der Gesetzgeber es eigentlich "Idiotensicher" gemacht - leider kann man etwas noch so Idiotensicher machen, es wird sich immer einer finden, der das wieder negiert und da finden sich dann auch sehr schnell genug "Leminige", die das Hirn ausgeschaltet lassen und einfach Copy&Paste nachäffen. Es ist so einfach: Ein Auto hat 2 m Breite, Rad 80 cm, dazu 1,5 m Abstand - paßt schon nicht mehr, wenn man direkt auf dem Bordstein fahren würde, also, Neben der Spur noch frei, dann wechsel ich dorthin, wie wenn ich ein Auto überholen würde, und fahre daran vorbei... Aber selbst das bekommen die meisten nicht hin. Von Überholen vor Verkehrsinseln, in Kurven, vor Zebrastreifen, oder auch in 30er Bereichen, reden wir besser gar nicht erst... Bei LKW´s auf der Autobahn regen Sie sich auf, über die "Elefantenrennen", aber ein Fahrrad, welches zwischen 25 und 30 Km/h im 30iger Bereich unterwegs ist, muß dann, obwohl absolut unmöglich legal zu überholen, überholt werden. Dazu sollte man nämlich 2 Dinge beachten: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch zum überholen - auch kurzfristig, nicht überschritten werden. Es ist die max. zulässige Geschwindigkeit. Und zum anderen gibt es diverse Gerichtsurteile, die den Gesetzestext, bezüglich deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholvorgang spezifizieren. Dieser muß nach diversen Gerichtsurteilen min. 10 Km/h betragen. Hat damit zu tun, daß dieser möglichst kurz gehalten werden soll und somit sich plötzlich ändernde Verkehrssituationen kein Behinderungs- oder Gefährdungspotentzial aufbaut. Huch, hab ich doch wieder etwas mehr ausgeführt - sorry!
Zu den Szenen ab 13:11 : Das erste Überholmanöver von dem Benz war bestimmt nach dem Motto : ""Mach ich immer so ,war immer so "" ,aber das letzte Manöver war reine Provokation UND Gefährdung !!
@@wolfgangthoenes9145 und jedes Mal bremst er noch im Überholvorgang ab. Der Typ ist einfach nur durch und sollte das in irgendeiner Form gesagt bekommen. Mindestens mal ein oder zwei Punkte aufs Konto.
Andererseits zum letzten Manöver: §5 Abs. 4 Satz 4 - "An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind." Klingt absolut bescheuert, aber in der Theorie dürfte das Auto dort auch mit 30cm Abstand überholen, es muss nur die Gefährdung ausgeschlossen sein.
@@mustaang02 man kann auch einfach hinter einem anfahrenden Rad bleiben. Diese Regel dürfte sich auf die ersten Meter beziehen. Wenn man gleichzeitig los fährt. Ich meine aber auch schon von Juristen gelesen zu haben, daß das überholen auf einer Kreuzung grundsätzlich nicht gestattet sei.
13:10 das schönste an der ganzen Szene ist ja, dass er dich zigmal überholt und trotzdem nicht weiter kommt. Auch so gesehen ein geistiger Totalausfall. Da könnte man seine Aggressivität fast schon verstehen. 😁
4:22 du hast was vergessen. Nicht auf dem Radfahrstreifen fahren. 5:10 140€ (Behinderung + Vorsatz wegen Warnblinker) + 28,50€ Bearbeitung + 1 Punkt 6:67 Gleiher Tarif wie oben. Anzeigen Anzeigen Anzeigen. Wenn die ihr drtittes 55-70€ Ticket gezahlt hanben dann gewühnen sie sich das Radwegpareken sehr schnell ab.
Vor allem: Wer mehrfach innerhalb eines Jahres ein Ticket wegen Falsch Parken erhält, der bekommt dann Post von der Zulassungsstelle, und darf dann seine Fahrerlaubnis für zunächst 4 Wochen bei denen Parken.
Aber.. aber... Teer = Parkplatz. Du kannst doch nicht etwas anderes behaupten!!! Was denn noch? Als nächstes willst du mir erzählen, dass auch auf Grünflächen, vor Kindertagesstätten oder im Rosenbeet von Oma Gertrud nicht geparkt werden darf?! Das haben wir doch immer schon gemacht!!! Gewohnheitsrecht! Recht des Stärkeren! Es ist doch dein Leben!
Gestern morgen Unter den Linden: 1 Bus auf dem Radstreifen, ein zweiter bedrängt uns auf dem Fahrrad, um sich hinter den ersten Bus zu stellen, auf der Busspur daneben ein Lieferfahrzeug, also nur Ausweichen auf den Fahrstreifen möglich. Abends auf dem Rückweg hat ein Autofahrer mindestens 6 auf dem Fahrrad - wozu ich auch gehörte - auf dem Radstreifen fast angefahren, indem er mit hohem Tempo fast in uns reinfuhr. Da werde ich total sauer und schreie den nächsten im Auto an. Und besonders sauer reagiere ich nach Mahnwachen 😭😡 Und viele wollen oder können (?) nicht sehen, dass der Radstreifen nicht die Rechtsabbiegerspur ist, die auf dem Fahrstreifen eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Danke für deine Videos, ich weiß, warum ich mir immer ein Zeitpolster lasse, damit ich in schlechten Situationen ausweichen oder stehen bleiben kann.
Wäre das toll, wenn Kraftfahrzeuge Einrichtungen haben müssen, die verhindern, dass sie zu schnell geführt, oder in nicht zulässige Bereiche gelenkt werden. Meinem Staubsauger kann ich auch vermitteln, wo er nichts zu suchen hat. 😅
Bei den Fahrradstaßen drängt sich einem immer öfter der Eindruck auf, dass sich Kraftfahrende mehr oder weniger bewusst für den "gestohlenen" Verkehrsraum rächen wollen, indem sie sich besonders bockig und behindernd verhalten. 💀
Ich hab mit so einen Auto nicht da gerechnet da ich dort bisher so einen nicht begegnet bin. Alle bisher haben ausdauernd gewartet bis da Platz war und da spielen auch mal Kinder auf der Straße. Selbst mit auf 30 treten konnte ich die nicht einholen. Vermute 30² (30er zone)als speed. Eigentlich geht man durch die parkenden Autos davon aus das das keiner so irre macht. Und glaub mir auf meinem Kanal wurde mir unter dem Video vorgeworfen ich fahr zusehen in der mitt2
12:45 in der Straße wird auch _immer_ gepflegt die 30km/h Begrenzung ignoriert, vom zu knappen überholen reden wir hier nicht. Und das nur um dann die Infrastruktur im folgenden zu blockieren, schließlich wird dort die Straße 200m weiter auf eine Spur verengt um der provisorischen Busspur platz zu machen. Es ist einfach belastend.
12:27 ich möchte Dir an dieser Stelle widersprechen: Hochbordradwege sind mitnichten besser als der Standardfall laut StVO "Fahrzeuge benutzen die Fahrbahn", sondern in aller Regel deutlich schlechter. Ich versuche auf meinen täglichen Strecken, Radwege soweit wie möglich zu vermeiden und auf Straßen ohne solche Wege zu fahren.
Hochboard find ich ist besser als Zusammen mit dem motorisierten Verkehr auf einem Fahrstreifen. Deutlich besser dann in dem Verlauf der Allee, wenn es dann tatsächlich der abgetrennte Bereich auf der Fahrbahn ist (Höhe vom Bezirksamt).
@@berlincyclingdiary nach meiner Erfahrung ist zwar "gefühlt" Hochbord angenehmer, aber wenn man kritische Situationen zählt, sind es dort deutlich mehr als auf der Fahrbahn.
@@berlincyclingdiaryder Ausschnitt zeigt doch schön die Gefährdung. Der Radverkehr verläuft "unsichtbar" für Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Wird erst wenige Meter vor der Kreuzung auf die Fahrbahn hin geführt. Gutes Beispiel, wie man es nicht macht. Wäre nur dann sicherer, wenn Rechtsabbieger separat Signal bekommen würden.
16:16 das sollte man heutzutage aus der Fahrschulen wissen und als Fahrer der vor der Einführung gelernt hat sollte man das auch als Fahrer wissen denn sich über geänderte gesetzeslagen zu informieren gehört mit zur Pflicht wenn man nen Führerschein hat
Das ist ja das grund Problem, es wird einmal der Führerschein gemacht und das reicht fürs Leben. Es interessiert halt keinne ob sich Gesetze oder Regeln ändern. Das jeder Autofahrer eine Pflicht zur Weiterbildung in der Sache hat interessiert halt keinen. Da hilft nur regelmäsige verpflichtende Nachfrischung vom Gesetzgeber aus.
@@eschere3146 Vielleicht ändert sich das ja bald... Die neuen Führerscheine haben ja ein Ablaufdatum. Wenn Sie schlau sind, koppeln Sie diese Auffrischung mit einer Theorieprüfung-Pflicht für die Neuerungen der letzten 10 Jahre. Damit wird wenigstens rudimentär verpflichtend auf den aktuellen Stand gehalten...
Das mit dem Überholabstand sickert ja zumindest langsam mal in die Köpfe. Aber das Fussgängerampeln keinerlei Bedeutung mehr für Fahrradfahrende haben? Wissen locker 90% aller Verkehrsteilnehmer, sei per KFZ, Fahrrad oder zu Fuss, nicht. Und die Regelung haben wir auch schon fast seit 10 Jahren...
@@chrissniederle3960 ich hab zwar nen neuen Schein bekommen als die ersten damals und da läuft Lkw nur aus. Aber Kontrollen ab nen alter kommen nicht da verprellt man sich doch wähler
Ich finde deine Reaktion mehr als angemessen, vor allem bei der Wiederholung und dem absolut nicht Vorhandensein, des Problembewusstseins. Hier ist nur die Frage, ist ihm das Leben andere egal ist oder ob er die Gefahr nicht einschätzen kann. Beides disqualifiziert ihn zum führen einen Kraftfahrzeuges in Großstadt und es beim 4. mal immer noch nicht zu schnallen ist schon hart, man möchte nicht wissen wie viele Radfahrer und Fußgänger er pro Fahrt belästigt. Man sieht ja auch das es anders, geht bei Makko wo der Fahrer nachfragt sich die Fakten anhört ohne gleich rumzuschreien und zu beleidigen bzw. auch der Klassiker mit Gewalt zu drohen,
Also ich muss sagen das ich die Gefährdungen an Einmündungen, Auffahrten etc. auf hochboardradwegen viel schlimmer finde da man da ständig übersehen wird und man den Kfz Verkehr durch parkende Autos, Bäume auch schlecht beobachten kann. Ich fühle mich auf geteilten Fahrbahnen sichere auch wenn da Autos regelmäßig zu eng überholen.
@@berlincyclingdiary aber in Städten wird diese unausweichlich auch immer wieder den Kfz Verkehr kreuzen müssen. Was nützt es hier 500m sicheren weg zu haben wenn dafür später dann eine umso größere gefahrenstelle kommt? Und das diese Stellen übersichtlich und damit sicher gebaut werden wird in Deutschland mangels priorisierung des Platzes wohl niemals passieren. Hier sind vielen ja sogar Parkplätze, die wegen immer breitere Autos auch breiter werden, wichtiger als Radwege. Dann lieber eine gemeinsame Fahrbahn und ein reduziertes Tempolimit
Zu GothicGirl: der PKW ist doch da bestimmt mit 60 km/h "durchgeschüsselt", wie du immer so schön sagst, so eng, wie die Straße ist, gehe ich von einer 30er Zone aus. Zudem ist natürlich der mangelnde Überholabstand zu kritisieren.
Ich bin inzwischen davon überzeugt, dass 5-10% der am Straßenverkehr Teilnehmenden charakterlich nicht dafür geeignet sind. Deswegen plädiere ich dafür, bereits bei der Fahrschulprüfung die charakterliche Eignung mitzuprüfen, um von vornherein die größten Idioten auszusortieren. Das würde natürlich bei weitem nicht ausreichen, aber es wäre immerhin ein Anfang.
Gib mal ein Update, was die Anzeige ergeben hat. Meistens ist ja schon das Ausbleiben des Schreibens der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, schon ein ausreichend gutes Zeichen.
1:00 Frage mich, ob der nicht zuvor dem Rettungswagen ausgewichen ist, zeitgleich aber auch, warum dann scheinbar die Fahrertür offen ist und niemand drin sitzt?! In ersterem Fall ließe sich das eher weniger vermeiden da man möglichst schnell und nicht lange überlegt platz machen muss, der zweite Fall wirft aber weitere Fragen auf...
7:21 Wenn sich schnell was ändern soll, geht es leider nur genau so. Ich konnte in Beijing in 5 Jahren eine Transformation von "jeder fährt wie er will mit Vorrecht des Stärkeren" hinzu "ich kann mich eigentlich auf Grund baulicher Gegebenheiten nur noch an die Verkehrslenkung halten" mitmachen. 2013 war es noch vollkommen normal mit dem PKW auf Gehwegen und Radwegen zu fahren, 2018 haben entsprechende Maßnahmen das verhindert. Und dort, wo man theoretisch noch was falsch machen kann (bspw. Zebrastreifen) einfach Kameras mit AI.
13:15: Dürfte die Prinzenstraße in Kreuzberg sein, oder? Bin dort vor kurzem als Fußgänger langgelaufen und kann bestätigen, dass der "Radweg" dort wirklich in keinem guten Zustand ist.
ab Minute 13:26, hätte der Benz-Fahrer die ganze Gegenspur gehabt und die Diskussion wäre zuende gewesen, also vollstes Verständnis, dass dir irgendwann mal der Kragen platzt.
Als Duisburger kann ich nur neidisch sein auf die Berliner Radinfrastruktur... Aber das auf rotwerdende Ampeln zurasen ist kein Berliner Alleinstellungsmerkmal!
14:00 ganz normal mit..was für nem Abstand? Also, dass es keine 1.5m waren, konnte man gut sehen. Dafür muss man kein Millimetermaß rausholen. Seit April 2020 steht im Paragraph 5 der StVO, dass mit 1.5m zu überholen ist. Das ist sicher nicht ganz normal, was der da macht.
Nachdem ich es nun bis zum Ende geschaut habe, muss ich sagen: das ist unfassbar, mit welchem Vorstaz er seinen Fehler noch weitere Male wiederholt. Ich war schon Mal mit weniger Beweismaterial im Begriff solche Dreistigkeit zum Anlass einer Anzeige wegen Gefährdung und Nötigung zu nehmen.
@@tigerchills2079war deine Anzeige erfolgreich? Bei mir bisher nicht. Immer eingestellt oder gar keine Ermittlungen aufgenommen. Aber ich habe auch keine Kamera laufen.
@@kaite8371 nunja, ich sage, ich war im Begriff. Ich hatte mit dem Notruf telefoniert und dabei erklärt bekommen, dass die wichtigeres zutun haben. In Ermanglung von Beweismaterial habe ich mir nicht mehr viel davon erhofft, trotzdem eine Anzeige zu erstatten. In der Situation war ich halt darauf angewiesen, dass die Polizei mit Fahrzeugbeschreibung und Kennzeichen zur Täterermittlung beiträgt. Dass sie das nicht tun, wenn man anderntags eine Anzeige einreicht, habe ich schonmal erlebt. Täter müssen sofort ermittelt werden. Tagsdarauf heißt es für gewöhnlich "Täter konnte nicht ermittelt werden".
Früher wurde unterschieden zwischen überholen( ausscheiden, vorbeifahren und wieder einscheeren) und vorbeifahren( zum Beispiel auf dem Fahrstreifen neben einem Fahrradschutzstreifen). Dann galt als angemessener Abstand 50cm...
@@berndbarthel6885 ich habe das vor kurzem nachgelesen. Überholen heißt, an sich aktiv im Verkehr befindlichen Fahrzeugen vorbei fahren. Egal ob die fahren oder stehen. Vorbei fahren heißt, das Fahrzeug steht geparkt oder angehalten. Das mit den 50 cm sehen manche Juristen so bei Fahrradstreifen. Weil diese ein anderer Straßenteil sind und nicht Teil der Fahrbahn. Ein angemessener Abstand gilt aber trotzdem und der dürfte nicht bloß 50 cm sein.
Ich verliere als Radler auf geteilter Fahrbahn mit KFZ auch immer mal wieder die Nerven. Es ist dort so unfassbar stressig als Radler. Sehr entspannt isses nur da, wo keine KFZ sind.
Wenn ich mich nicht irre kam diese explizite 1,5-Meter-Regelung erst mit einer Novelle vor einigen Jahren. Sprich: Viele Autofahrer, die den Führerschein schon länger haben, kennen die Regel schlicht nicht. Das sind dann aber auch diejenigen, die ihrer Obliegenheit, sich über mögliche Regelungsänderungen zu informieren, nicht nachgekommen sind ...
Genau man muss sich a) up to date halten würde aber b) für Nachschulungen alle X-jahre für alle bedeuten (hat man in anderen Berufen ja auch die Maschinen steuern)
Wie schon geschrieben, hat man die Pflicht, sich über Neuerungen zu informieren. Nur, weil ich 1949 den Führerschein gemacht habe, und es da noch keine Umweltzonen gab, geschweige den grüner Abbiegepfeil etc. kann ich doch auch nicht mit auf den Stand von damals berufen? Desweiteren ist es von eh und je her so, daß der Grundsatz ausreichend Seitenabstand schon seit Jahrzehnten in Fahrschulen gepredigt wird - wie so viele andere Dinge übrigens auch, und auch seit Jahrzehnten regelmäßig Gerichte ausreichend mit min. 1,5 m Seitenabstand, besser 2 m, in Ihren Urteilen festgelegt und definiert haben. Das einzige, was sich in den letzten Jahren geändert hat, ist das, daß es in der Stvo nun den Text "ausreichend" durch die klipp und klare Definition des Abstands, den die Gerichte aber seit Jahrzehnten eh schon zugrunde legen und jedesmal, bei der Urteilsbegründung, so auch kommunizieren.
@@chrissniederle3960 doch, viele können das oder meinen es zu können - sich auf den Stand von damals zu berufen. Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe. Aber gerade dieser Generation, die schon lange nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, die Neuerungen zu vermitteln, ist in den meisten Fällen vollkommen vergebene Liebesmüh. Altersstarrsinn sage ich nur.
@@jurgenlindenberg8769 Tja, Liebesmüh ist relativ, da Sie mit dem Altersstarrsinn ein gewaltiges Gefährdungspotenzial aufbauen - und damit Psychologisch und Medizinisch nicht mehr die Eignung zur Motorisierten teilnahme am Straßenverkehr mit bringen. Thema durch. Wer nicht (mehr) bereit ist, sich den Gegebenheiten anzupaßen, kann dort halt in der Konsequenz, da ungeeignet, nicht mehr teilnehmen. Das ist aber Altersunabhängig - lediglich Ursache und Gründe sind unterschiedlich...
Es wurde auch davor schon regelmäßig in verschiedenen Medien geschrieben oder gesagt, daß man angemessene Abstände einhalten muss und daß 0,5 m nicht ausreichen. Die Diskussion kenne ich jetzt 25 Jahren. Ich hatte das Thema selber nicht in der Fahrschule. Würde aber gar nicht auf die Idee kommen, so knapp vorbei zu schreddern. Schon aus Sorge ums Blech nicht.
Geht nicht, da überall Einfahrten sind. Bauliche Maßnahmen ohne Kontrollen und Begleitung durch die Medien und nachfolgende Einsicht werden es nicht bringen. Ich schätze mal, durch die Wahl der CDU wurde das in letzter Zeit nicht besser.
Das sollte man nicht nur eigentlich aus der Fahrschule wissen. Als Führerscheininhaber ist man verpflichtet, alle Verkehrsregeln zu kennen und sich bzgl. Änderungen auf den Laufenden zu halten.
14:20 Du musst Dich überhaupt nicht dafür rechtfertigen, WO genau auf der rechten Hälfte der Fahrbahn Du fährst. Einfach sagen "Spinner, das gibt ne Anzeige, hab alles auf Kamera." Fertig.
Naja gilt die stvo nicht auch für Radler? Im (2) steht das man möglichst weit rechts fahren solle. Ja 1 m zu parkende Autos kenne ich auch. Aber trotzdem heißt es das man eben nicht in der Spur fahren kann wo es einem passt. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
@@chatterm17 Checke das jüngste Urteil hierzu. Man kommt bereits dem Rechtsfahrgebot nach, wenn man sich in der rechten Spur bzw. auf seiner Hälfte deer Fahrbahn bewegt.
@@chatterm17das "möglichst weit rechts" steht da nicht umsonst. Sonst würde dort "äußerst rechter Fahrbahnrand" o.ä stehen. In der StVO der DDR soll das wohl gestanden haben.
@@kaite8371 naja dann steht dort also nicht: es ist irrelevant wo sie sich in ihrer Spur befinden. Also ist der erste Kommentar ja falsch der behauptet es ist völlig egal und deswegen muss man sich nicht rechtfertigen. Und darum ging es in meinem Kommentar. Und meine Frage zu den neuesten Urteilen wurde leider noch nicht beantwortet.
4:58 1. Warum fährst du neben deinem „Vordermann“, anstatt hinter ihm? 2. Direkt nach der Kreuzung ist der Fahrradweg nutzungspflichtig. War er es davor nicht, als ihr auf der Straße gefahren seid?
1. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren. (StVO § 2 Abs. 4) 2. Vorher war keiner. Der Radweg hat da angefangen
16:20..... Naja ich weiß noch das mein Fahrlehrer mich "damals" Radfahrer, die sich erdreistet haben Angebotsradwege nicht zu nutzen, immer auf knirsch hatt überholen lassen.... und ansonsten galt "Ach nen halber meter reicht dicke" und das war mitte-ende der 2000er......
Auch damals waren die 1,5m schon von Gerichten festgestellt. Dann hat er wohl außerdem nicht mitbekommen das mein seit 1998 Angebotsradwege nicht mehr nutzen musste.
So ein Vollpfosten. I hab 1994 den Auto-Führerschein gmacht, und da habens mir beim Fahrenlernen beigebracht, satt Abstand zu Radfahrenden zu halten. Nix auf Knirsch, nix gefährden oder zu knapp dran vorbei. Immer ordentlich abstand. Wechsle übrigens auf den anderen Fahrstreifen zum Überholen, und überholt wird nur, wenn ich das Verkehrsgeschehen eindeutig beurteilen kann.
@@berlincyclingdiary Ja... das der gute Mann ähh Zeitlich etwas zurückversetzt war hatte ich zu dem Zeitpunkt bemerkt, meinen Anhängerführerschein hab ich dann auch bei ner anderen Fahrschule gemacht.... der halbe Meter galt glaube ich auch nur bis kurz nach dem Krieg Btw, wieviel ich durch die ganzen Dashcam Kanäle dazugelernt habe seit sie ständig in meinen Empfehlungen aufploppen ist auch.... sagen wir interessant...
1:20 Ich mache es mittlerweile so, wenn die Kolonne links neben mir *fährt*, verzichte ich auf meine Vorfahrt. Dann bremse ich. Wenn sie steht, fahre ich. Manchmal kommt es dann zu Situationen, wo beide Seiten stehen und es für alle länger dauert. Ist dann halt so, sollen sie sich vorher überlegen.
14:33 fahr dran vorbei, juckt mich nicht, aber es heißt ja auch zwischen auto und bordsteinkante und nicht zwischen auto und auto der ist aber wirklich unbelehrbar. ich bekomm ja schon ein anfall, wen ich von hinten angehupt werde und am radler vorbei soll. kann ich aber nicht ohne den abstand einzuhalten, wie muss es euch dann erst ergehen
Leider habe ich mal wieder mit erschrecken festgestellt, das die Unwissenheit vieler bereits durch die Ausbildung begründet ist. Es wird nichts zum Verkehrsrecht bezüglich des „-Rad-Verkehrs vermittelt, außer dass das Befahren von Radwegen verboten ist. Auch fehlt gänzlich das man mit den Führerschein auch eine Informationspflicht hat und sich über Änderungen selbst zu informieren hat.
14:30 auch hier hoffe ich wieder sehr, dass dieser Fall von Gefährdung und Nötigung im Straßenverkehr auch angezeigt und mit anwaltlicher Unterstützung verfolgt wurde.
2:10 was für 'formal richtig'? Der steht doch eindeutig mit einem Reifen auf dem Fahrradweg. Schon schade, dass sowas tatsächlich als positivbeispiel gilt.
8:38 Da fuhr noch ein Moped davor wenn man hinsieht, das ist ja auch zum Abbiegen langsamer geworden. Aber natürlich war die Aktion mies, weil recht knapp eingeschert und nicht wirklich vorausschauend gefahren wurde 💯
12:13 Nein, Hochbordradwege - insbesondere wenn sie wie hier bis kurz vor der Kreuzung hinter Parkstreifen und Bäumen verlaufen - sind NICHT besser als die geteilte Infrastruktur mit Autos auf der Fahrbahn. Unfälle passieren zum allergrößten Teil an Knotenpunkten und dort besonders bei schlechten Sichtbeziehungen beim Abbiegen. Auch wenn sich geteilte Infrastruktur unsicherer anfühlt - Unfälle im Längsverkehr sind sehr selten. Objektiv ist die Fahrbahn sehr viel sicherer als Radwege im Seitenraum. Besonders wenn man nicht maximal 20 km/h fährt. Ist im gezeigten Clip ja auch gut zu erkennen. Wer da mit 30 km/h ankommt, kann auch vom aufmerksamsten Rechtsabbieger nicht so früh gesehen werden, dass da irgendeine Reaktion möglich ist, bei der Radfahrende nicht behindert wird. Wer eine Behinderung oder Gefährdung ausschließen will, müsste da ewig stehen und könnte einfach nicht abbiegen.
Wer an dieser Stelle als Autofahrer sich so verhält wie es in der Fahrschule gelehrt wird, der wird auch niemanden auf dem Radweg gefährden. Innenspiegel, Außenspiegel und Schulterblick und eben auf max. 20 km/h abbremsen. Und im Innenspiegel regelmäßig den gesamten rückwärtigen Verkehr beobachten.
Zu der Szene am Schluss muss ich leider sagen: Ich habe meinen Führerschein 1992 gemacht und da war es leider noch so, dass das NIE ein Thema war dort wo ich gelernt habe! Aber da ich ja ein lernfähiger Mensch bin halte ich den Sicherheitsabstand ein, da ich ab und zu auch gerne mal mit dem Rad unterwegs bin! Gegenseitige Rücksichtnahme sag ich da nur!
@@RomanXYZ falsch. Das wären dann 900 km²/h². Jetzt müsste man einen Physiker da haben, der erklären kann, was genau h² bedeutet und in welches Raum-Zeit-Gefüge man das einordnen müsste, damit es im Straßenverkehr angewandt werden kann. 🤣
sry das ich jetzt auch noch meine Meinung dazu sagen muss, aber das "was" im Satz bezieht sich auf "30" und km/h ist nur aus dem Kontext zu lesen. Dann nimmt er diese 30 [km/h] hoch ², also hoch hoch 2 und nicht nur hoch 2 :). Das wären dann 810.000 [km/h], was als Hyperbel zu verstehen ist. Leute, hier geht es um den Verkehr und Fahrraddashcamvideos, was machen wir hier😅
Wie heißt denn die Straße bei 5:21 und 6:33? Würde mir da die Parkplatzregelung gerne mal genauer ansehen. Aus dem Video geht jedenfalls nicht hervor, dass das Parken dort verboten wäre. Ich sehe nach den Parkhäfen keine Zeichen 286 oder 283 und eine Parkverbotszone Zeichen 290.1 scheint es hier auch nicht zu sein, linksseitig ist ja auch alles voll. Daher frage ich mich eher, warum man den "Filetstreifen" nicht mittig auf der Fahrbahn baut, wenn doch am rechten Fahrbahnrand das Parken erlaubt ist 🤔
Grimmestraße in Berlin. Ein Parkverbot kann ich da (leider!) auch nicht finden. Eigentlich müsste da ein absolutes Haltverbot aufgestellt werden, wenn man den "Filetstreifen" frei halten möchte.
@@christianneumann9585 Das ist eben gerade kein "Radweg" - das ginge auch gar nicht in einer Fahrradstraße. Man hat einfach nur den rechten Teil der Fahrbahn geteert, damit das für die Radfahrer angenehm zu fahren ist. Der bei 5:21 steht da nicht erlaubt, da in 2. Reihe, aber der bei 6:40 steht da zwar arschig, aber imho nicht verboten. In dem Fall sehe ich den Fehler bei der Verkehrsbehörde, die hier kein Haltverbot angeordnet hat.
Ich fahre mittlerweile auch nicht mehr auf der Leipziger Straße, gerade vom Potsdamer Richtung Alex ist wirklich Sau gefährlich, kaum Platz, Schienen, drängende Autos
Seit kurzem habe ich mich so hochtrainiert, dass ich auf dem Rad 30km/h für eine längere Zeit durchhalten kann. Und dennoch werde ich in 30er-Zonen von Autos überholt. Schelme. Schelme!
So video angeschaut und finde es gut das auch mal aus der radfahrerperspektive zu sehen . Aber ich bin regelmäßig mit meinem 40tonner lkw auf geschäftsanlieferung in Berlin und berlin ist ne vollkatastrophe, egal ob motorisierte oder nicht , da verhalten sich ein großteil der teilnehmer wie die wildsäue , rot ist nur ein vorschlag usw. aber mal ne frage zu deiner aussage mit dem Rennrad auf der straße , hast du irgendein licht dran ? Ist für mich nicht erkennbar, wenn nicht darfst du aus rechtlicher sicht nähmlich garnicht im straßenverkehr damit fahren !
Licht darf abnehmbar sein, und muss nicht fest montiert sein. Wie siehts mit Lieferzonen aus? Seid ihr da aktiv dran den Senat zu nerven mehr Lieferzonen zu machen? weil gefühlt die die es gibt sind ja auch ständig zugeparkt
Nein. Weil man ihn auf dem Video nicht erkennt und ich hinterher ihn hatte nicht mehr beschreiben können. Die anderen Male wo ich es gemacht hab, da hab ich die Beschreibung des Täters immer sicherheitshalber in die Kamera gesprochen.
@@berlincyclingdiary ich finde das so extrem Grenzwertig. Die Stelle fahre ich häufig und erlebe ähnliches. Wenn die Aufnahme deutlicher wäre, würde es dann für eine Anzeige reichen?
Darfst du bei 14:36 tatsächlich rechts überholen? Also die StVO sagt (§5 Abs. 8) "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Allerdings warten die Fahrzeuge ja auf dem linken Fahrstreifen. Auch der ADFC sieht das in seinem Leitfaden "Verkehrsrecht für Radfahrende" so. Zitat: " Das Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen."
@@berlincyclingdiary Das hab ich gesehen. Aber was ändert das an der Tatsache, dass die StVO nur das Überholen von Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt? Du bist doch sonst immer so ein genauer. Aber ich verstehe schon, die StVO gilt für dich nur solange, wie du anderen erklären kannst, dass sie etwas falsch machen. Wenn du selbst eine Regelung für unnötig hältst, dann möchtest du natürlich nicht darauf hingewiesen werden, dass du etwas falsch machst. Wir halten fest: du darfst dort laut StVO so nicht überholen. Ist einfach verboten. Wenn der rechte Fahrstreifen zum Parken genutzt werden darf, wie im Video, dann kannst du da halt nicht zwischen den Fahrzeugkolonnen überholen. Aber das wird dich auch nicht überzeugen. Immerhin das steht fest.
@@mayday7085 Das einzige, was hier festgehalten werden darf, ist, dass du offensichtlich den Unterschied zwischen einem PARKstreifen (der dem STEHENDEN Verkehr vorbehalten ist) und einem FAHRstreifen (der dem ROLLENDEN Verkehr vorbehalten ist) nicht kennst. In der Straße handelt es sich um einen PARK- und zwei FAHRstreifen. Der Videoersteller befindet sich daher zweifelsfrei auf dem rechten FAHRstreifen und fährt daher absolut StVO-konform rechts an den an der Ampel stehenden Fahrzeugen vorbei (was in dem Fall auf Grund des genügenden Abstandes der auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Fahrzeugen zu den parkenden Fahrzeugen - komisch, bei anderes Autos bekommen Autofahrer komischerweise sehr viel schneller und häufiger einen größeren Abstand hin - möglich ist).
@@chrisbrandenburger9993 Das ist ein Fahrstreifen, der auch zum Parken verwendet werden darf. Ein Parkstreifen wäre anders markiert. Wenn hier auf dem rechten Fahrstreifen keine Autos parken würden (was hier soweit ich es erkennen kann erlaubt ist), dann könnte der Fahrstreifen auch zum Fahren verwendet werden. Erstaunlich wie schlecht sich manche Menschen mit den Verkehrsregeln auskennen. Ich hoffe du hast keinen Führerschein? Das lernt man nämlich in der Fahrschule. Also den Unterschied zwischen Fahrstreifen und Parkstreifen.
@@mayday7085Du bist derjenige, der in die Nachschulung sollte. Die rechten Fahrzeuge parken. Ergo greift hier der Paragraf 5 voll. Es ist vollkommen irrelevant, ob das ein "Fahrstreifen oder ein Parkstreifen ist. Tatsache ist, daß er rechts an der stehenden Kolonne vorbei fährt. Genau wie es in 5(8) StVO beschrieben ist.
Hallo Fry! Und wieder, vielen Dank für Deine Videos und die besonnenen Kommentare. Übrigens würde ich nicht sagen, dass Du hier irgendwo "komplett ausgerastet" wärest. Eigentlich sogar noch immer ziemlich ruhig. 😇 Evtl. hilft eine einfachere Sprache, wenn Du Leuten im Verkehr erklärst, was ein benutzungspflichtiger Radweg ist und was nicht. Denke tatsächlich, dass das Wort "Straßenverkehrsordnung" hier nicht hilfreich ist. Es genügt mitzuteilen, dass Du dort nicht fahren willst und nicht musst. 🤭 Was den letzten Kommentar zu Abstand und Fahrschule angeht: richtig ist doch, dass die meisten denen Du begegnest, die Fahrschule schon vor 2020 besucht haben. Und da hieß es (so habe ich es gelernt): mit "ausreichendem" Seitenabstand zu überholen! Und "ausreichend" ist noch schwerer zu bestimmen, als die 1,5 m im Fließverkehr zu messen (für Polizisten). Ich frage mich, wie oft schon Verwarnungen wegen zu geringem Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern ausgesprochen wurden. 🙁
Den Roticht-Verstoß gerne einreichen die Menschen lernen es sonst nicht. Zudem müssen Fahrer nun angegebem werden sonst drohen bis zu 1000 Euro Strafen.
Vielleicht hoffen diese "Auf-die-Ampel-Zuraser " ja, dass sie die Ampel dazu zwingen können, schnell auf Grün umzuschalten, wenn sie angerast kommen. Nein, tatsächlich glaube ich, dass es für immer mehr Verkehrsteilnehmer fast nicht auszuhalten ist, auch nur eine Sekunde zu warten oder innezuhalten. Sie tun sich selbst und anderen nichts Gutes damit.
@@cranberry51 deswegen wäre ich dafür, an jeder Ampel einen Rotblitzer zu installieren - am besten mit Geschwindigkeitsmessung, wer vor der Ampel noch Gas gibt kriegt noch ein paar Euro/Punkte mehr...
Das ist dann kein Radfahrstreifen sondern ein Radschutzstreifen. (Das ,,Schutz" in dem Wort ist übrigens Augenwischerei, und verschleiert, dass diese in Wahrheit die Situation oft noch verschlechtern.) Man darf auf diesen nur fahren, wenn Bedarf besteht. Heißt im Grunde also nur wenn Gegenverkehr kommt. Und natürlich nicht, wenn Radfahrer dort fahren.
Bei dunkelgrün rüberschüsseln ist im Raum Bremen auch weit verbreitet, nicht nur in Berlin - leider tun sich aus meiner Erfahrung heraus einige bestimmte Fahrer- und Fahrzeugtypen hervor. Den Überholzwang seitens der Autofahrenden gibt es auch gegenüber S-Pedelec und E-Motorrollern, obwohl die ja mit deutlich höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind. Selbst jenseits der erlaubten Geschwindigkeit - vielleicht herrscht der Irrglaube vor, man hätte so scheisse zu fahren...
3.04....das ist ein beschilderte Fahrradweg und den habt ihr dann auch zu benutzen. Da sucht man sich nix aus. Und ihr wundert euch,dass das Taxi dann sowas macht?? Und das war ja noch harmlos.
Seit wann wäre der Taxifahrer Richter? Und nein, da ist kein beschildeter Radweg? Die Benutzungspflicht existiert nur bei den Verkehrszeichen 237 "Radweg" (rund, blau, Fahrrad), 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (rund, blau, oben Personen unten Rad), 241 "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg" (blau, rund, Personen | Rad oder Rad | Personen). Die allgemeine Benutzungspflicht hingegen ist seit 1998 abgeschafft.
@berlincyclingdiary ...doch,ist einer. Du bist von Treptower Park Richtung Schöneweide unterwegs. Und der Taxi Fahrer zeigt dir sehr nett,dass Du dich nicht korrekt verhältst. Andere Leute zeigen dir das nicht so höflich. Achso....237 isses...
@@bz6175 Das Problem kenne ich, habe leider aber keine Lösung dazu. Bei mir geht es schon über einem Jahr, dass ab und zu Kommentare von mir verschwinden auf sämtlichen Kanälen. Es liegt nicht an den Wörtern habe nie ein schlimmes benutzt.
@@berlincyclingdiary Ich glaube, dass habe ich falsch ausgedrückt. Dürfen RadfahrerInnen, die fahren und nicht stehen, andere RadfahrerInnen auf dem Radweg oder von mir aus auch generell, rechts überholen?
5:10 Wer Pakete ausliefert, hat leider nicht immer die Möglichkeit, ausreichend zu parken. Ich bin diesen Menschen gegenüber toleranter als ein normaler Mensch, der nicht arbeitet. In diesem Fall hinterließ der Transporter eine kleine Lücke !
Ich weiß nicht, wie es hier war, denke abet auch, dass oft nicht Einzelpersonen schuld an der Situation sind, zumindest aus meiner Wahrnehmung scheinen sich die Firmen dahinter aber zu wenig Gedanken über Lieferparkplätze zu machen, irgendwie muss sich sowas doch besser machen lassen, als ständig auf Gesetze zu verstoẞen🤷♂️.
@@iqui Meine persönliche Erfahrung hat gezeigt, dass viele Unternehmen nur das Geld sehen wollen. Je mehr Pakete Sie ausliefern können, desto mehr Geld verdient Ihr Chef . Egal wo Sie parken, das Wichtigste ist, so viele Pakete wie möglich auszuliefern !
Wenn man bei anderen jede Owi anprangert, sollte man denke ich auch anmerken, dass Rennräder ohne StVZO-Ausstattung und mit straßenuntauglicher Schmalbereifung nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen haben.
Das hat doch nichts mit dem Fahrradtyp zu tun - mein Rennrad hat Licht, ne Klingel und Reflektoren. Muss man sich halt selber anschaffen, wenn man damit im Straßenverkehr fahren möchte.
Welche Ausstattung meinst du genau? Ich warte mal deine Antwort. Denn bei den Reifen hast Du schon mal Quatsch geschrieben. Die Art der Reifen ist nicht vorgeschrieben und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, die sind hervorragend geeignet für die Fahrbahn. Weil sie eben dafür hergestellt werden.
@@kaite8371 ich denke mal er meint genau das, was ich aufgezählt habe (Klingel, Licht, Reflektoren). Ach und man muss funktionierende Bremsen haben, also zumindest mindestens eine Bremse glaube ich. Ja mit den Reifen das ist totaler Quatsch, da ist nichts vorgeschrieben.
.. das sollte man eigentlich aus der Fahrschule wissen.. Nein. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist der Mindestabstand erst seit dem 20. April 2020. Und so viele Menschen haben ihre Fahrerlaubnis nicht danach neu gemacht... Nun könnte man ja einwenden, jeder Kraftfahrende ist für seine Weiterbildung selbst verantwortlich. Stimmt. Vergleicht man die Situation mit der des Mercedes-Kombi kurz vorher, dann hat der Fahrende des Baustellen-LKW alles richtig gemacht, während der Fahrende des Mercedes-Kombi selbst nach der Belehrung immer noch vollständig versagt...
Dass man "ausreichenden Abstand" halten soll, sollte man in der Fahrschule schon mal gehört haben. Und dass der "ausreichende Abstand" seit Anfang der 1970er Jahre schon auf 1,5 m bzw. 2,0 m gerichtlich festgelegt ist, musste man für die Idio... äh... Menschen, die zwar ein Auto fahren dürfen, aber sich um Sicherheit einen feuchten Furz scheren, extra nochmal aufschreiben, weil sie das sonst ja nicht blicken...
Zweites video das ich anschaue und bisher gefallen sie mir supper, zu deinem Kommentar das man abonnieren könnte sage ich Ja. Viel Spaß beim Videos machen.
Zur Schlussszene muss ich sagen je nachdem wann man den Führerschein gemacht hat kam der Radfahrer gar nicht vor. Dies ist keine Ausrede für die Situation oder gesunden Menschen verstand. Man sollte nur im Hinterkopf behalten das bei den etwas älteren sowas gar nicht in der Fahrschule behandelt wurde. Ich z. B. Hatte gar nichts mit Abstand in Form von Bilder oder Tests. Ich für meinen Teil informiere mich aber regelmäßig und fahre selbst Fahrrad. Also immer mal im Hinterkopf behalten das sie es vielleicht wirklich nicht wissen. Die meisten denen ich begegne sind aber resistent gegen jegliche Vorschriften…
@@berlincyclingdiary das sollte kein Vorwurf gewesen sein für mich kam es an der Stelle nur irgendwie komisch rüber. Deswegen wollte ich darauf hinweisen das einige dich vergessen mal bei zu informieren aber auch dem Rest das wie genannt nicht interessiert. Schöne Folge und jeder hat mal einen schlechten Tag. Blöd nur wenn man auf seinem Heimweg alle davon erwischt 😮💨.
Kann ja auch ein Fahrer gewesen sein, der in Osteuropa den Führerschein gemacht hat. Unter Handwerkern inzwischen ganz normal. Denen unterstelle ich keinen Unwillen. Nur fehlendes Wissen.
6:38 Kann es in einer Fahrradstraße überhaupt zusätzlich eine ausgewiesen Radspur geben...? Das ist meiner Meinung nach irgendwie widersinnig. Ich vermute, dass die Straßenmarkierung (mit dem Radsymbol) aus einer Zeit stammt, bevor diese Straße eine Fahrradstraße wurde. Dann wäre der rechte Fahrbahnrand ein ganz normaler Straßenbereich und es dürfte dort ein Auto parken (wenn dort kein explizites Parkverbot ausgeschildert ist). So gesehen müsste der Radler es akzeptieren, dass er nicht über das 'Filetstück' fahren kann.
@@kaite8371 Was erzählst du da für einen Mist? Schau bitte mal bei 6:40. Hier sieht man deutlich, dass dort, wo der schwarze PKW parkt, KEINE Querparker oder Querparkplätze sind. (Ich hatte übrigens nicht von 5:28 gesprochen!) Schau dir mal auf Google Maps die Grimmstraße 24 an. Da steht sogar ein Bus dort. Schön ist das nicht, aber dort ist kein Parkverbot. Ich hatte nur in Frage gestellt, ob auf einer Fahrradstraße eine extra Radspur -- Radsymbol auf dem Boden und auch noch ohne Linie! -- überhaupt Sinn macht und via StVO VwV vorgesehen ist.
Zur letzten Aussage, dass man das mit den 1,5 Metern aus der Fahrschule wissen müsste. Die Regelung, 1,5 Meter Abstand innerorts zu Radfahrenden zu halten, gibt es erst seit April 2020. Das heißt, dass nur Leute die ab April 2020 ihren Führerschein gemacht haben, in der Fahrschule gelernt haben, dass man Minimum 1,5 Meter Abstand innerorts halten muss. Der Rest der Autofahrenden, was wahrscheinlich über 90% sein dürften, haben im besten Falle durch Nachrichten oder Kommunikation mit anderen davon erfahren. Denn wer liest sich wirklich die StVO durch, wenn es eine Änderung gibt. Im schlimmsten Fall wissen sie es noch nicht, oder haben durch einen entsprechenden Vorfall erfahren.
@@berlincyclingdiary Die Praxis sieht aber anders aus... Und der Staat, respektive das Verkehrministerium überläßt es überwiegend den Radlern, die Autofahrenden über diese Regelung aufzuklären, und wir alle wissen doch, wie gerne sich der durchschnittliche Autofahrende etwas von einem Radler erklären läßt, oder ? Da herrscht dringender Nachholbedarf, denn selbst wenn auf Streifenwagen Aufkleber prangen, die auf den Mindestabstand hinweisen, wird man von exakt diesen Streifenwagen unmissverständlich zu eng überholt...
Zurecht ist natürlich immer eine Frage, auf die ich keine Antwort weiß. Das Verhalten des Fahrers ist natürlich voll daneben, aber solche Belehrungsaktionen bringen ja bei solchen Leuten meist auch eher wenig🤷♂️
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wenn ich sehe das mich der Auto Fahrer nicht sieht bremse ich halt und halte nicht drauf und rege mich dann auf. Und er wollte mich töten? Ich bitte dich.
ua-cam.com/video/4PKinfiXsV8/v-deo.html Du kannst dir hier gerne einreden, dass ihr den Radstreifen nicht benutzen müsst aber das stimmt leider trotzdem nicht. Ein Radweg muss nicht genutzt werden, wenn dieser unzumutbar ist. Wenigstens in dem Teilstück was im Video zu sehen ist, ist der teilweise so glatt wie ein Babyarsch. Gullideckel die teilweise auftauchen sind größtenteils ebenerdig und der Streifen ist auch so breit, dass ihr denen locker ausweichen könntet. Ihr habt nur keinen Bock langsameren Radfahrern auszuweichen und nutzt deshalb die Straße und behindert damit den Verkehrsfluss. Bin selber Radpendler aber wenn ihr von den Autofahrern verlangt sich an die Regeln zu halten, dann macht es bitte auch selber. Es ist ein Geben und ein Nehmen. Die meisten Radler wollen aber leider nur Nehmen.
Es ist ein rechtlichter Unterschied zwischen Radstreifen und Radweg! Die Benutzungspflicht existiert nur bei den Verkehrszeichen 237 "Radweg" (rund, blau, Fahrrad), 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (rund, blau, oben Personen unten Rad), 241 "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg" (blau, rund, Personen | Rad oder Rad | Personen). Die allgemeine Benutzungspflicht hingegen ist seit 1998 abgeschafft. Warum werden denn hier immer wieder Rechte der Radfahrenden negiert (freie Wahl des Fahrweges wenn das gestattet ist) und Verletzungen der Pflichten von Autofahrenden relativiert (Mindestabstand beim Überholen)?
@@berlincyclingdiary Ach hier werden wohl Kommentare gelöscht die deine Aussagen negieren? Für alle anderen... Ich hab die Stelle bei Google Maps gefunden und es ist sehr wohl ein Benutzungspflichtiger Radweg. Das hatte ich mit Link auch in einem Kommentar geschrieben... dieser wurde aber gelöscht... www.google.com/maps/@52.4740453,13.4837708,3a,75y,140.51h,79.57t/data=!3m7!1e1!3m5!1sv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D10.430000000000007%26panoid%3Dv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg%26yaw%3D140.51!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDEwNi4xIKXMDSoASAFQAw%3D%3D Hier auch gerne noch der Link zu GMaps.
@@Spawnilein Und was hängt darunter für ein Zusatzschild? "Radwegschäden"! Damit ist der Radweg nicht mehr benutzungsfähig und nicht mehr benutzungspflichtig. www.google.com/maps/@52.4740453,13.4837708,3a,15y,161.05h,93.08t/data=!3m7!1e1!3m5!1sv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D-3.0772182987485905%26panoid%3Dv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg%26yaw%3D161.04560099172258!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDEwNi4xIKXMDSoASAFQAw%3D%3D
Das stimmt nicht. Links auf dem Bürgersteig ist ein für Radfahrer freigegebener Gehweg - ergo keine Benutzungspflicht, man darf auf der Straße fahren. Ich sehe es dort auch nicht ein 5+ Minuten an 3 Ampeln zu warten nur um geradeaus zu fahren.
Zur letzten Szene 13:11 , als nicht Führerscheininhaber. Ich sehe jetzt beim Radweg auf dem Gehweg keine "schlechte" Qualität. Ab wann kann man denn entscheiden, dass man auf der Straße fahren will?
Es gibt eine Folge da hab ich den mal gezeigt, kann mich grad leider nicht erinnern, aber der Radstreifen dort hat massive Wurzelschäden, faktisch bei jedem Baum. Zusätzliche sind die Pflastersteine auf nicht mehr Plan. Da fährst halt nicht mit dem Rennrad rüber, wie an dem Tag. Generell kannst du immer frei wählen. Die Benutzungspflicht existiert nur bei den Verkehrszeichen 237 "Radweg" (rund, blau, Fahrrad), 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (rund, blau, oben Personen unten Rad), 241 "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg" (blau, rund, Personen | Rad oder Rad | Personen).
Das ist ja das tückische der Weg sieht auf den ersten Blick okay aus, aber eine Wurzelschaden den man nicht gesehen hat oder unterschätzt kann auf einem Rennrad schnell zu einem Abflug führen in dem Fall dann vermutlich auf die Bundesstraße, das möchte man nicht testen. Ich finde es außerdem zynisch hier allen Ernstes das vermeintliche schnellere Vorrankommen der Autofahrer höher zu werten als die Gesundheit von Radfahrern. Daher ganz klar, wenn der Radstreifen eine Gefahr darstellt wird er nicht benutzt, ich kann hier nur auch an Autofahrer appellieren setzt euch für eine gute Radfahrinfrastruktur, wie das Radschnellwegenetz ein, dessen Planung die CDU in Berlin gerade killt, den wen es eine gute Alternative gibt, wird kein Radfahrer freiwillig auf 3 spurigen Straße fahren.
In diesem Fall erkennst du es daran, dass dort kein blaues Schild mit Fahrradsymbol steht, welches eine Benutzungspflicht anordnet. Damit ist es ein "Angebotsradweg", weil er baulich getrennt vom Gehweg und als Radweg erkennbar ist - das heißt man kann ihn nutzen, muss es aber nicht. Wenn du den Radweg selbst in Augenschein nehmen möchtest: Das "Mirika"-Restaurant am Anfang der Szene ist in der Prinzenstraße 103 in Berlin. Aufnahmen gibt's auf Google Streetview, da erkennt man gut dass an nahezu jedem Baum der Radweg wegen der Wurzeln eingeengt und mit Asphaltflicken verziert ist.
Berechtigte fragen, kein Beleuchtung 20 bis 35€/ Keine Klingel 15 €/ keine Reflektoren 10€ das Fahrrad gilt als nicht verkehrssicher in dem Fall. Steht alles in den Abschnitten §64a / 65 und 67 der StVZO
Wo die Erklärung dazu kommt---- hörte sich so an wie du und deine Freunde! Mit dem Video meinte ich dich aber mit der klingel etc. Meinte ich die 2 hinter dir! Weil dein Fahrrad sehe ich nicht
@@berlincyclingdiaryund wohin führt das? Also wieviele Anzeigen sind da schon raus gegangen und wieviele sind davon überhaupt nachgegangen worden? Weil ich könnte mir vorstellen das es wie bei Autofahrern die Nötigung behandelt wird. Es ist ja nichts passiert, also es sind keine Schäden entstanden also geht man dem meisten nicht nach.
3:38 Kenne ich. Fahre da auch oft mit dem Rad lang. Dass ihr da auf der Strasse rumduempelt ist wirklich ueberfluessig, der Radweg ist nicht perfekt aber okay. Wer da lieber eine Spur einer dreispurigen Bundesstrasse blockiert ist mMn auch nicht mehr ganz knusper. Der Mercedes genauso ueberfluessig natuerlich.
@@shibbe1 Wo blockieren 2 Radfahrer 3 Spuren in der Stadt? Du erzählst echt Müll und der radweg ist A nicht benutzungspflichtig und B in Misserablen zustand. Und falls du wieder auf bundesstrasse pochst! Auf der darf man mit dem Rad fahren! Solange sie nicht als kraftfahr/Schnellstraße mit Schild definiert ist ist da Fahrrad fahren erlaubt.
@@shibbe1 was verstehst du nicht? Wo blockiert der Radler 3 Spuren? Erklär das mal! Dazu ist das A kein benutzungspflichtiger radweg und B in einen misserablen Zustand! Und weil du wieder auf Bundesstrasse pochst! Auf Bundesstrassen ist das Fahren mit dem Fahrrad erlaubt! Erst wenn es als Kraftfahrstrasse oder Schnellstraße per Schild definiert ist dann darf man da nicht fahre. Ist die b69a innerhalb ab adlergestell nicht und damit ne normale Straße! Bitte lern die Regeln!
"Zum fahren auf dem Kopfsteinpflaster genötigt" Wo ist das problem? Auf dem Land fährste ständig auf Untergründen, auf denen ihr (wie die Narration dieser Videos passiv aggressiv vermittelt) direkt tödlich verunglücken würdet. Wenn das Rad euer alltags Transportmittel ist, solltet ihr euch vielleicht was Taugliches holen und kein Rennrad.
Wir fahren auf der Straße weil der Radweg Schäden aufweist auch der Radweg, ich bin intakter als manche Straßen 😅😅😅. Es wird Zeit dass eine Radwegpflicht eingeführt wird!
@@tony8730 damit die rücksichtslosen autofahrer entschuldigungen haben? ganz sicher nicht immerhin sind wir eine demokratie und da kann nicht nur eine gruppe was bestimmen
Es wird an der Zeit, daß der Rest der Benutzungspflicht auch noch entfällt. Es gibt einen schönen Merksatz dazu in der verkehrspolitischen Szene: Gute Radwege werden freiwillig benutzt. Nur schlechte Radwege brauchen eine Benutzungspflicht.
hat sie sich vielleicht zu aufreizend gekleidet? (gleiche Kategorie von Vermutung, die nichts zur Sache tut) omg. was sind was für argumente? ist ein Rennradler weniger wert sicher überholt zu werden weil sein Rad ggf nicht verkehrssicher ist?
@@christianneumann9585 klingel gehe ich sofort mit. Lichttechnische Einrichtung sind nur vorgeschrieben wenn es die Situation erfordert - ab Dämmerung oder Unwetter. Selber fahre ich zum eigenen Schutz immer mit Licht. Man wird besser gesehen, vor allem im Schattenbereiche.
@@amon_69 wie kommst du darauf das irgendwer weniger Wert für mich ist. Der hellste bist du nicht, oder? Komische Aggressivität hier. Du ziehst hier irgendwelche unschlüssig Zusammenhänge, nur weil ich eine Frage stelle. Passt zum Kanal hier.
13:13 leider (ich will nicht sagen alle) aber die meisten Autofahrer können weder Abstände noch Geschwindigkeit ordentlich abschätzen. Noch kennen überhaupt viele die Regeln auf der Straße. Ich merke das jedes mal wenn ich mit meinem E-Scooter unterwegs bin. Ich darf auf Fußgängerwegen mit Rad-Frei eben nicht fahren und werde jedes mal mit 5cm Abstand überholt und angemault warum ich dort nicht fahre. Oder aber die alltägliche Situation mit Hindernissen auf der Fahrbahn. Wenn ein Autofahrer ein Hindernis hat dann hat dieser auch zu warten bei fahrrädern oder Scootern. Warum weiß ich das ohne Führerschein aber die Leute die in die Fahrschule mussten nicht? Ich bin ganz klar dafür das solche Menschen NOCHMAL in die Theorie sollten natürlich selbst zahlen.
Das Problem ist die "Phantasie-Stvo", was da zusammen gebastelt wird... Bei Hindernissen gilt in dieser Pseudo Stvo, wer schneller drin ist, hat vorrang - der andere ist eh langsamer/schwächer oder so... Dummerweise wollten die Väter der Stvo keine Rennen ins Hindernis, weswegen das auch so nirgends steht - außer in der Pseudo Stvo. Sobald ich jemand, der Vorrang hat, ZWINGE, zu verlangsamen, nötige ich Ihn und erzwinge mir die Vorfahrt. Da steht nirgends was von, Ich war zuerst und dann kann der kurz warten. Und, was die Abstände an geht, hat der Gesetzgeber es eigentlich "Idiotensicher" gemacht - leider kann man etwas noch so Idiotensicher machen, es wird sich immer einer finden, der das wieder negiert und da finden sich dann auch sehr schnell genug "Leminige", die das Hirn ausgeschaltet lassen und einfach Copy&Paste nachäffen. Es ist so einfach: Ein Auto hat 2 m Breite, Rad 80 cm, dazu 1,5 m Abstand - paßt schon nicht mehr, wenn man direkt auf dem Bordstein fahren würde, also, Neben der Spur noch frei, dann wechsel ich dorthin, wie wenn ich ein Auto überholen würde, und fahre daran vorbei... Aber selbst das bekommen die meisten nicht hin. Von Überholen vor Verkehrsinseln, in Kurven, vor Zebrastreifen, oder auch in 30er Bereichen, reden wir besser gar nicht erst... Bei LKW´s auf der Autobahn regen Sie sich auf, über die "Elefantenrennen", aber ein Fahrrad, welches zwischen 25 und 30 Km/h im 30iger Bereich unterwegs ist, muß dann, obwohl absolut unmöglich legal zu überholen, überholt werden. Dazu sollte man nämlich 2 Dinge beachten: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch zum überholen - auch kurzfristig, nicht überschritten werden. Es ist die max. zulässige Geschwindigkeit. Und zum anderen gibt es diverse Gerichtsurteile, die den Gesetzestext, bezüglich deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholvorgang spezifizieren. Dieser muß nach diversen Gerichtsurteilen min. 10 Km/h betragen. Hat damit zu tun, daß dieser möglichst kurz gehalten werden soll und somit sich plötzlich ändernde Verkehrssituationen kein Behinderungs- oder Gefährdungspotentzial aufbaut. Huch, hab ich doch wieder etwas mehr ausgeführt - sorry!
Zu den Szenen ab 13:11 : Das erste Überholmanöver von dem Benz war bestimmt nach dem Motto : ""Mach ich immer so ,war immer so "" ,aber das letzte Manöver war reine Provokation UND Gefährdung !!
Ich bin grundsätzlich ziemlich friedlich, aber so jemandem würde einfach mal ein neuer Spiegel gut tun.
@@MrGoesnuts Ja ,den nach unten geklappten Spiegel .
@@wolfgangthoenes9145 und jedes Mal bremst er noch im Überholvorgang ab. Der Typ ist einfach nur durch und sollte das in irgendeiner Form gesagt bekommen. Mindestens mal ein oder zwei Punkte aufs Konto.
Andererseits zum letzten Manöver: §5 Abs. 4 Satz 4 - "An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind."
Klingt absolut bescheuert, aber in der Theorie dürfte das Auto dort auch mit 30cm Abstand überholen, es muss nur die Gefährdung ausgeschlossen sein.
@@mustaang02 man kann auch einfach hinter einem anfahrenden Rad bleiben. Diese Regel dürfte sich auf die ersten Meter beziehen. Wenn man gleichzeitig los fährt. Ich meine aber auch schon von Juristen gelesen zu haben, daß das überholen auf einer Kreuzung grundsätzlich nicht gestattet sei.
13:10 das schönste an der ganzen Szene ist ja, dass er dich zigmal überholt und trotzdem nicht weiter kommt. Auch so gesehen ein geistiger Totalausfall. Da könnte man seine Aggressivität fast schon verstehen. 😁
Das kommt bei dem ganzen Zeug ja dazu.
4:22 du hast was vergessen. Nicht auf dem Radfahrstreifen fahren.
5:10 140€ (Behinderung + Vorsatz wegen Warnblinker) + 28,50€ Bearbeitung + 1 Punkt
6:67 Gleiher Tarif wie oben.
Anzeigen Anzeigen Anzeigen. Wenn die ihr drtittes 55-70€ Ticket gezahlt hanben dann gewühnen sie sich das Radwegpareken sehr schnell ab.
Vor allem:
Wer mehrfach innerhalb eines Jahres ein Ticket wegen Falsch Parken erhält,
der bekommt dann Post von der Zulassungsstelle,
und darf dann seine Fahrerlaubnis für zunächst 4 Wochen bei denen Parken.
Aber.. aber... Teer = Parkplatz. Du kannst doch nicht etwas anderes behaupten!!! Was denn noch? Als nächstes willst du mir erzählen, dass auch auf Grünflächen, vor Kindertagesstätten oder im Rosenbeet von Oma Gertrud nicht geparkt werden darf?!
Das haben wir doch immer schon gemacht!!! Gewohnheitsrecht! Recht des Stärkeren! Es ist doch dein Leben!
Gestern morgen Unter den Linden: 1 Bus auf dem Radstreifen, ein zweiter bedrängt uns auf dem Fahrrad, um sich hinter den ersten Bus zu stellen, auf der Busspur daneben ein Lieferfahrzeug, also nur Ausweichen auf den Fahrstreifen möglich. Abends auf dem Rückweg hat ein Autofahrer mindestens 6 auf dem Fahrrad - wozu ich auch gehörte - auf dem Radstreifen fast angefahren, indem er mit hohem Tempo fast in uns reinfuhr. Da werde ich total sauer und schreie den nächsten im Auto an. Und besonders sauer reagiere ich nach Mahnwachen 😭😡 Und viele wollen oder können (?) nicht sehen, dass der Radstreifen nicht die Rechtsabbiegerspur ist, die auf dem Fahrstreifen eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Danke für deine Videos, ich weiß, warum ich mir immer ein Zeitpolster lasse, damit ich in schlechten Situationen ausweichen oder stehen bleiben kann.
😳
@@HäuptlingTumirnix1887Sicher ein Kanalmitglied, die dürfen früher gucken… 😊
Wäre das toll, wenn Kraftfahrzeuge Einrichtungen haben müssen, die verhindern, dass sie zu schnell geführt, oder in nicht zulässige Bereiche gelenkt werden. Meinem Staubsauger kann ich auch vermitteln, wo er nichts zu suchen hat. 😅
@@HäuptlingTumirnix1887 Bin Kanalmitglied und konnte früher sehen. Ich finde, man muss ihn unterstützen, weil die Videos so gut sind.
@@HurricaneWeasel da kommt die Für Die Porschefahrer-Partei aber fix mit "Freiheit des Einzelnen, geht nicht"
Bei den Fahrradstaßen drängt sich einem immer öfter der Eindruck auf, dass sich Kraftfahrende mehr oder weniger bewusst für den "gestohlenen" Verkehrsraum rächen wollen, indem sie sich besonders bockig und behindernd verhalten. 💀
Ich glaube eher, das keine Ahnung.
@@berlincyclingdiary Sagen wir 60/40 für Uninformiertheit und Absicht und Ignoranz.
Bei Engen Straßen (7.55 Min.) Fahre Ich Als Radler In Der Mitte !!! (Bei Gegenverkehr Natürlich Nicht !)
Ich hab mit so einen Auto nicht da gerechnet da ich dort bisher so einen nicht begegnet bin. Alle bisher haben ausdauernd gewartet bis da Platz war und da spielen auch mal Kinder auf der Straße.
Selbst mit auf 30 treten konnte ich die nicht einholen. Vermute 30² (30er zone)als speed.
Eigentlich geht man durch die parkenden Autos davon aus das das keiner so irre macht.
Und glaub mir auf meinem Kanal wurde mir unter dem Video vorgeworfen ich fahr zusehen in der mitt2
12:45 in der Straße wird auch _immer_ gepflegt die 30km/h Begrenzung ignoriert, vom zu knappen überholen reden wir hier nicht. Und das nur um dann die Infrastruktur im folgenden zu blockieren, schließlich wird dort die Straße 200m weiter auf eine Spur verengt um der provisorischen Busspur platz zu machen. Es ist einfach belastend.
12:27 ich möchte Dir an dieser Stelle widersprechen: Hochbordradwege sind mitnichten besser als der Standardfall laut StVO "Fahrzeuge benutzen die Fahrbahn", sondern in aller Regel deutlich schlechter. Ich versuche auf meinen täglichen Strecken, Radwege soweit wie möglich zu vermeiden und auf Straßen ohne solche Wege zu fahren.
Kommt drauf an. Bei vielen Ein und Ausfahrten schon kritsch und Abhängig davon wie gut alles einsehbar ist.
@@paxundpeace9970 ich kenne innerorts nahezu keine Hochbordradwege, die ich dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen würde.
Hochboard find ich ist besser als Zusammen mit dem motorisierten Verkehr auf einem Fahrstreifen. Deutlich besser dann in dem Verlauf der Allee, wenn es dann tatsächlich der abgetrennte Bereich auf der Fahrbahn ist (Höhe vom Bezirksamt).
@@berlincyclingdiary nach meiner Erfahrung ist zwar "gefühlt" Hochbord angenehmer, aber wenn man kritische Situationen zählt, sind es dort deutlich mehr als auf der Fahrbahn.
@@berlincyclingdiaryder Ausschnitt zeigt doch schön die Gefährdung. Der Radverkehr verläuft "unsichtbar" für Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Wird erst wenige Meter vor der Kreuzung auf die Fahrbahn hin geführt. Gutes Beispiel, wie man es nicht macht. Wäre nur dann sicherer, wenn Rechtsabbieger separat Signal bekommen würden.
16:16 das sollte man heutzutage aus der Fahrschulen wissen und als Fahrer der vor der Einführung gelernt hat sollte man das auch als Fahrer wissen denn sich über geänderte gesetzeslagen zu informieren gehört mit zur Pflicht wenn man nen Führerschein hat
Das ist ja das grund Problem, es wird einmal der Führerschein gemacht und das reicht fürs Leben. Es interessiert halt keinne ob sich Gesetze oder Regeln ändern. Das jeder Autofahrer eine Pflicht zur Weiterbildung in der Sache hat interessiert halt keinen. Da hilft nur regelmäsige verpflichtende Nachfrischung vom Gesetzgeber aus.
@@eschere3146 zum Glück sind nicht alle so. Ich, mein Schatz und die Tante kennen die neuen Regeln trotz ewig schon den Führerschein gemacht
@@eschere3146 Vielleicht ändert sich das ja bald... Die neuen Führerscheine haben ja ein Ablaufdatum. Wenn Sie schlau sind, koppeln Sie diese Auffrischung mit einer Theorieprüfung-Pflicht für die Neuerungen der letzten 10 Jahre. Damit wird wenigstens rudimentär verpflichtend auf den aktuellen Stand gehalten...
Das mit dem Überholabstand sickert ja zumindest langsam mal in die Köpfe. Aber das Fussgängerampeln keinerlei Bedeutung mehr für Fahrradfahrende haben? Wissen locker 90% aller Verkehrsteilnehmer, sei per KFZ, Fahrrad oder zu Fuss, nicht. Und die Regelung haben wir auch schon fast seit 10 Jahren...
@@chrissniederle3960 ich hab zwar nen neuen Schein bekommen als die ersten damals und da läuft Lkw nur aus.
Aber Kontrollen ab nen alter kommen nicht da verprellt man sich doch wähler
Naja, wenn die FDP ihren Vorschlag für mehr Autos in den Innenstädten durchsetzt, dann wird ja für alle alles besser 🙃
Die haben aus Ihrer Möwenpick-Steuer nichts gelernt - Lobbyverein par exellance - und das auch noch so offensichtlich.
Da stehen die Autos wenigstens still, weil Monsterstau.
@@berlincyclingdiary 😃👍
@@berlincyclingdiaryso gesehen ist das dann eig ne tolle idee. Aber bitte erst, wenn alle E fahren.
Innenstadt Autos? Noch mehr Stau in Berlin als es schon jetzt ist
Ich finde deine Reaktion mehr als angemessen, vor allem bei der Wiederholung und dem absolut nicht Vorhandensein, des Problembewusstseins. Hier ist nur die Frage, ist ihm das Leben andere egal ist oder ob er die Gefahr nicht einschätzen kann. Beides disqualifiziert ihn zum führen einen Kraftfahrzeuges in Großstadt und es beim 4. mal immer noch nicht zu schnallen ist schon hart, man möchte nicht wissen wie viele Radfahrer und Fußgänger er pro Fahrt belästigt.
Man sieht ja auch das es anders, geht bei Makko wo der Fahrer nachfragt sich die Fakten anhört ohne gleich rumzuschreien und zu beleidigen bzw. auch der Klassiker mit Gewalt zu drohen,
Also ich muss sagen das ich die Gefährdungen an Einmündungen, Auffahrten etc. auf hochboardradwegen viel schlimmer finde da man da ständig übersehen wird und man den Kfz Verkehr durch parkende Autos, Bäume auch schlecht beobachten kann. Ich fühle mich auf geteilten Fahrbahnen sichere auch wenn da Autos regelmäßig zu eng überholen.
Protected Bike Lane ist und bleibt einfach der Gold Standard!
@@berlincyclingdiary aber in Städten wird diese unausweichlich auch immer wieder den Kfz Verkehr kreuzen müssen. Was nützt es hier 500m sicheren weg zu haben wenn dafür später dann eine umso größere gefahrenstelle kommt? Und das diese Stellen übersichtlich und damit sicher gebaut werden wird in Deutschland mangels priorisierung des Platzes wohl niemals passieren. Hier sind vielen ja sogar Parkplätze, die wegen immer breitere Autos auch breiter werden, wichtiger als Radwege. Dann lieber eine gemeinsame Fahrbahn und ein reduziertes Tempolimit
Zu GothicGirl: der PKW ist doch da bestimmt mit 60 km/h "durchgeschüsselt", wie du immer so schön sagst, so eng, wie die Straße ist, gehe ich von einer 30er Zone aus. Zudem ist natürlich der mangelnde Überholabstand zu kritisieren.
Jo 30er zone und ich sag so mit 30 kam ich nicht hjnterher
Immer wenn ich ein Video von dir sehe, stelle ich fest, dass MPUs zu selten vergeben werden...
Ich bin inzwischen davon überzeugt, dass 5-10% der am Straßenverkehr Teilnehmenden charakterlich nicht dafür geeignet sind. Deswegen plädiere ich dafür, bereits bei der Fahrschulprüfung die charakterliche Eignung mitzuprüfen, um von vornherein die größten Idioten auszusortieren. Das würde natürlich bei weitem nicht ausreichen, aber es wäre immerhin ein Anfang.
Absolutely zu recht aufgeregt!
Gib mal ein Update, was die Anzeige ergeben hat.
Meistens ist ja schon das Ausbleiben des Schreibens der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, schon ein ausreichend gutes Zeichen.
Man sollte kurz vermerken, daß man über den Verlauf des Verfahrens informiert werden möchte. Bei Strafanzeigen funktioniert das.
Wie vermutet: es war zu Recht, aber bei so jemanden vermutlich ohne Wirkung. Danke für das neue Video.
1:00 Frage mich, ob der nicht zuvor dem Rettungswagen ausgewichen ist, zeitgleich aber auch, warum dann scheinbar die Fahrertür offen ist und niemand drin sitzt?! In ersterem Fall ließe sich das eher weniger vermeiden da man möglichst schnell und nicht lange überlegt platz machen muss, der zweite Fall wirft aber weitere Fragen auf...
Guter und fairer Punkt! Nicht gesehen. ggf kann AudioGuy was kommentieren!
7:21 Wenn sich schnell was ändern soll, geht es leider nur genau so. Ich konnte in Beijing in 5 Jahren eine Transformation von "jeder fährt wie er will mit Vorrecht des Stärkeren" hinzu "ich kann mich eigentlich auf Grund baulicher Gegebenheiten nur noch an die Verkehrslenkung halten" mitmachen. 2013 war es noch vollkommen normal mit dem PKW auf Gehwegen und Radwegen zu fahren, 2018 haben entsprechende Maßnahmen das verhindert. Und dort, wo man theoretisch noch was falsch machen kann (bspw. Zebrastreifen) einfach Kameras mit AI.
13:15: Dürfte die Prinzenstraße in Kreuzberg sein, oder? Bin dort vor kurzem als Fußgänger langgelaufen und kann bestätigen, dass der "Radweg" dort wirklich in keinem guten Zustand ist.
ja, genau da
Ich habe mir sagen lassen, dass die STVO ein Gerücht sein soll und damit beginnt "Es war ein mal die STVO....."
😵😵😵
Der Benz: Anzeige geht raus ? Das war Vorsatz.
ab Minute 13:26, hätte der Benz-Fahrer die ganze Gegenspur gehabt und die Diskussion wäre zuende gewesen, also vollstes Verständnis, dass dir irgendwann mal der Kragen platzt.
Als Duisburger kann ich nur neidisch sein auf die Berliner Radinfrastruktur...
Aber das auf rotwerdende Ampeln zurasen ist kein Berliner Alleinstellungsmerkmal!
14:00 ganz normal mit..was für nem Abstand? Also, dass es keine 1.5m waren, konnte man gut sehen. Dafür muss man kein Millimetermaß rausholen. Seit April 2020 steht im Paragraph 5 der StVO, dass mit 1.5m zu überholen ist. Das ist sicher nicht ganz normal, was der da macht.
Nachdem ich es nun bis zum Ende geschaut habe, muss ich sagen: das ist unfassbar, mit welchem Vorstaz er seinen Fehler noch weitere Male wiederholt. Ich war schon Mal mit weniger Beweismaterial im Begriff solche Dreistigkeit zum Anlass einer Anzeige wegen Gefährdung und Nötigung zu nehmen.
@@tigerchills2079war deine Anzeige erfolgreich? Bei mir bisher nicht. Immer eingestellt oder gar keine Ermittlungen aufgenommen. Aber ich habe auch keine Kamera laufen.
@@kaite8371 nunja, ich sage, ich war im Begriff. Ich hatte mit dem Notruf telefoniert und dabei erklärt bekommen, dass die wichtigeres zutun haben. In Ermanglung von Beweismaterial habe ich mir nicht mehr viel davon erhofft, trotzdem eine Anzeige zu erstatten. In der Situation war ich halt darauf angewiesen, dass die Polizei mit Fahrzeugbeschreibung und Kennzeichen zur Täterermittlung beiträgt. Dass sie das nicht tun, wenn man anderntags eine Anzeige einreicht, habe ich schonmal erlebt. Täter müssen sofort ermittelt werden. Tagsdarauf heißt es für gewöhnlich "Täter konnte nicht ermittelt werden".
Früher wurde unterschieden zwischen überholen( ausscheiden, vorbeifahren und wieder einscheeren) und vorbeifahren( zum Beispiel auf dem Fahrstreifen neben einem Fahrradschutzstreifen). Dann galt als angemessener Abstand 50cm...
@@berndbarthel6885 ich habe das vor kurzem nachgelesen. Überholen heißt, an sich aktiv im Verkehr befindlichen Fahrzeugen vorbei fahren. Egal ob die fahren oder stehen. Vorbei fahren heißt, das Fahrzeug steht geparkt oder angehalten. Das mit den 50 cm sehen manche Juristen so bei Fahrradstreifen. Weil diese ein anderer Straßenteil sind und nicht Teil der Fahrbahn. Ein angemessener Abstand gilt aber trotzdem und der dürfte nicht bloß 50 cm sein.
Ich verliere als Radler auf geteilter Fahrbahn mit KFZ auch immer mal wieder die Nerven. Es ist dort so unfassbar stressig als Radler.
Sehr entspannt isses nur da, wo keine KFZ sind.
Wenn ich mich nicht irre kam diese explizite 1,5-Meter-Regelung erst mit einer Novelle vor einigen Jahren. Sprich: Viele Autofahrer, die den Führerschein schon länger haben, kennen die Regel schlicht nicht. Das sind dann aber auch diejenigen, die ihrer Obliegenheit, sich über mögliche Regelungsänderungen zu informieren, nicht nachgekommen sind ...
Genau man muss sich a) up to date halten würde aber b) für Nachschulungen alle X-jahre für alle bedeuten (hat man in anderen Berufen ja auch die Maschinen steuern)
Wie schon geschrieben, hat man die Pflicht, sich über Neuerungen zu informieren. Nur, weil ich 1949 den Führerschein gemacht habe, und es da noch keine Umweltzonen gab, geschweige den grüner Abbiegepfeil etc. kann ich doch auch nicht mit auf den Stand von damals berufen? Desweiteren ist es von eh und je her so, daß der Grundsatz ausreichend Seitenabstand schon seit Jahrzehnten in Fahrschulen gepredigt wird - wie so viele andere Dinge übrigens auch, und auch seit Jahrzehnten regelmäßig Gerichte ausreichend mit min. 1,5 m Seitenabstand, besser 2 m, in Ihren Urteilen festgelegt und definiert haben. Das einzige, was sich in den letzten Jahren geändert hat, ist das, daß es in der Stvo nun den Text "ausreichend" durch die klipp und klare Definition des Abstands, den die Gerichte aber seit Jahrzehnten eh schon zugrunde legen und jedesmal, bei der Urteilsbegründung, so auch kommunizieren.
@@chrissniederle3960 doch, viele können das oder meinen es zu können - sich auf den Stand von damals zu berufen.
Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe. Aber gerade dieser Generation, die schon lange nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, die Neuerungen zu vermitteln, ist in den meisten Fällen vollkommen vergebene Liebesmüh. Altersstarrsinn sage ich nur.
@@jurgenlindenberg8769 Tja, Liebesmüh ist relativ, da Sie mit dem Altersstarrsinn ein gewaltiges Gefährdungspotenzial aufbauen - und damit Psychologisch und Medizinisch nicht mehr die Eignung zur Motorisierten teilnahme am Straßenverkehr mit bringen. Thema durch. Wer nicht (mehr) bereit ist, sich den Gegebenheiten anzupaßen, kann dort halt in der Konsequenz, da ungeeignet, nicht mehr teilnehmen. Das ist aber Altersunabhängig - lediglich Ursache und Gründe sind unterschiedlich...
Es wurde auch davor schon regelmäßig in verschiedenen Medien geschrieben oder gesagt, daß man angemessene Abstände einhalten muss und daß 0,5 m nicht ausreichen. Die Diskussion kenne ich jetzt 25 Jahren. Ich hatte das Thema selber nicht in der Fahrschule. Würde aber gar nicht auf die Idee kommen, so knapp vorbei zu schreddern. Schon aus Sorge ums Blech nicht.
Also, hier fährt einer herum mit zwei Baustahlstangen quer auf dem Gepäckträger. Der hatte noch nie Probleme mit zu eng überholt werden 😁
Daran dachte ich auch schon :D
Schaumstoff? Pfff. Stahl muss her!
5:07, schöner breiter Radweg. Leider muss der vollständig gepollert werden, damit sich niemand unberechtigtes dort drauf stellt.
Geht nicht, da überall Einfahrten sind. Bauliche Maßnahmen ohne Kontrollen und Begleitung durch die Medien und nachfolgende Einsicht werden es nicht bringen. Ich schätze mal, durch die Wahl der CDU wurde das in letzter Zeit nicht besser.
Das sollte man nicht nur eigentlich aus der Fahrschule wissen. Als Führerscheininhaber ist man verpflichtet, alle Verkehrsregeln zu kennen und sich bzgl. Änderungen auf den Laufenden zu halten.
14:20 Du musst Dich überhaupt nicht dafür rechtfertigen, WO genau auf der rechten Hälfte der Fahrbahn Du fährst. Einfach sagen "Spinner, das gibt ne Anzeige, hab alles auf Kamera." Fertig.
Naja gilt die stvo nicht auch für Radler?
Im (2) steht das man möglichst weit rechts fahren solle. Ja 1 m zu parkende Autos kenne ich auch. Aber trotzdem heißt es das man eben nicht in der Spur fahren kann wo es einem passt.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
@@chatterm17 Checke das jüngste Urteil hierzu. Man kommt bereits dem Rechtsfahrgebot nach, wenn man sich in der rechten Spur bzw. auf seiner Hälfte deer Fahrbahn bewegt.
@@turrican4d599 keine Ahnung wo die jüngsten Urteile dazu zu finden sind.
@@chatterm17das "möglichst weit rechts" steht da nicht umsonst. Sonst würde dort "äußerst rechter Fahrbahnrand" o.ä stehen. In der StVO der DDR soll das wohl gestanden haben.
@@kaite8371 naja dann steht dort also nicht: es ist irrelevant wo sie sich in ihrer Spur befinden. Also ist der erste Kommentar ja falsch der behauptet es ist völlig egal und deswegen muss man sich nicht rechtfertigen.
Und darum ging es in meinem Kommentar.
Und meine Frage zu den neuesten Urteilen wurde leider noch nicht beantwortet.
4:58 1. Warum fährst du neben deinem „Vordermann“, anstatt hinter ihm?
2. Direkt nach der Kreuzung ist der Fahrradweg nutzungspflichtig. War er es davor nicht, als ihr auf der Straße gefahren seid?
1. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren. (StVO § 2 Abs. 4)
2. Vorher war keiner. Der Radweg hat da angefangen
Zum Glück muss ich weder in Berlin noch in einer anderen Großstadt Fahrrad fahren, ich wäre wahrscheinlich schon hinter schwedischen Gardinen
Die StVO gilt aber in ganz Deutschland ;)
16:20.....
Naja ich weiß noch das mein Fahrlehrer mich "damals" Radfahrer, die sich erdreistet haben Angebotsradwege nicht zu nutzen, immer auf knirsch hatt überholen lassen....
und ansonsten galt "Ach nen halber meter reicht dicke"
und das war mitte-ende der 2000er......
Das machen viele Fahrschulen aus meiner Erfahrung und auf Beschwerden wird nicht reagiert
Auch damals waren die 1,5m schon von Gerichten festgestellt. Dann hat er wohl außerdem nicht mitbekommen das mein seit 1998 Angebotsradwege nicht mehr nutzen musste.
So ein Vollpfosten. I hab 1994 den Auto-Führerschein gmacht, und da habens mir beim Fahrenlernen beigebracht, satt Abstand zu Radfahrenden zu halten. Nix auf Knirsch, nix gefährden oder zu knapp dran vorbei. Immer ordentlich abstand. Wechsle übrigens auf den anderen Fahrstreifen zum Überholen, und überholt wird nur, wenn ich das Verkehrsgeschehen eindeutig beurteilen kann.
@@berlincyclingdiary
Ja... das der gute Mann ähh Zeitlich etwas zurückversetzt war hatte ich zu dem Zeitpunkt bemerkt,
meinen Anhängerführerschein hab ich dann auch bei ner anderen Fahrschule gemacht....
der halbe Meter galt glaube ich auch nur bis kurz nach dem Krieg
Btw, wieviel ich durch die ganzen Dashcam Kanäle dazugelernt habe seit sie ständig in meinen Empfehlungen aufploppen ist auch....
sagen wir interessant...
Oha. Dann weiß man ja jetzt, wo es herkommt. Es wird aber langsam besser. Vor allem in den letzten fünf Jahren.
0:42 … und C: er garnicht geradeaus hätte fahren dürfen, wenn er nicht zufällig Anlieger ist.
1:20 Ich mache es mittlerweile so, wenn die Kolonne links neben mir *fährt*, verzichte ich auf meine Vorfahrt. Dann bremse ich. Wenn sie steht, fahre ich. Manchmal kommt es dann zu Situationen, wo beide Seiten stehen und es für alle länger dauert. Ist dann halt so, sollen sie sich vorher überlegen.
Ruhe und Gelassenheit, da sprichst du was wahres an, vermisse ich auch
14:33 fahr dran vorbei, juckt mich nicht, aber es heißt ja auch zwischen auto und bordsteinkante und nicht zwischen auto und auto
der ist aber wirklich unbelehrbar. ich bekomm ja schon ein anfall, wen ich von hinten angehupt werde und am radler vorbei soll. kann ich aber nicht ohne den abstand einzuhalten, wie muss es
euch dann erst ergehen
Leider habe ich mal wieder mit erschrecken festgestellt, das die Unwissenheit vieler bereits durch die Ausbildung begründet ist. Es wird nichts zum Verkehrsrecht bezüglich des „-Rad-Verkehrs vermittelt, außer dass das Befahren von Radwegen verboten ist. Auch fehlt gänzlich das man mit den Führerschein auch eine Informationspflicht hat und sich über Änderungen selbst zu informieren hat.
14:30 auch hier hoffe ich wieder sehr, dass dieser Fall von Gefährdung und Nötigung im Straßenverkehr auch angezeigt und mit anwaltlicher Unterstützung verfolgt wurde.
2:10 was für 'formal richtig'? Der steht doch eindeutig mit einem Reifen auf dem Fahrradweg. Schon schade, dass sowas tatsächlich als positivbeispiel gilt.
Krass, was man für sich schon als positiv abgestempelt hat, ne …
@@berlincyclingdiary manchmal ist man mit soooo wenig auch schon zufrieden, nicht wahr?
8:38 Da fuhr noch ein Moped davor wenn man hinsieht, das ist ja auch zum Abbiegen langsamer geworden. Aber natürlich war die Aktion mies, weil recht knapp eingeschert und nicht wirklich vorausschauend gefahren wurde 💯
12:13 Nein, Hochbordradwege - insbesondere wenn sie wie hier bis kurz vor der Kreuzung hinter Parkstreifen und Bäumen verlaufen - sind NICHT besser als die geteilte Infrastruktur mit Autos auf der Fahrbahn. Unfälle passieren zum allergrößten Teil an Knotenpunkten und dort besonders bei schlechten Sichtbeziehungen beim Abbiegen.
Auch wenn sich geteilte Infrastruktur unsicherer anfühlt - Unfälle im Längsverkehr sind sehr selten. Objektiv ist die Fahrbahn sehr viel sicherer als Radwege im Seitenraum. Besonders wenn man nicht maximal 20 km/h fährt.
Ist im gezeigten Clip ja auch gut zu erkennen. Wer da mit 30 km/h ankommt, kann auch vom aufmerksamsten Rechtsabbieger nicht so früh gesehen werden, dass da irgendeine Reaktion möglich ist, bei der Radfahrende nicht behindert wird. Wer eine Behinderung oder Gefährdung ausschließen will, müsste da ewig stehen und könnte einfach nicht abbiegen.
Wer an dieser Stelle als Autofahrer sich so verhält wie es in der Fahrschule gelehrt wird, der wird auch niemanden auf dem Radweg gefährden. Innenspiegel, Außenspiegel und Schulterblick und eben auf max. 20 km/h abbremsen. Und im Innenspiegel regelmäßig den gesamten rückwärtigen Verkehr beobachten.
Hochbordradwege sind am Besten. Siehe NL
1:23. Genau so ist es doch und der Verkehr bewegt sich doch nicht.
Alter die Karre bei 8:02 verliert ja fast die Traktion.
07:44 sieht man öfters auf FB oder insra. Ne Radfahrerin hatte die Polizei Absperrung missachtet und ist mitn Polizei motorrad kollidiert
3:38 Vorsatz. Der will Euch erziehen.
Primär verliert er erstmal selber Zeit 🤷🏻♂️
Und das ist eine dreispurige Fahrbahn. Kein Grund sich aufzuregen, für niemanden. Auch nicht für eine vorauseilende Entschuldigung @berlincyclingdiary
Zu der Szene am Schluss muss ich leider sagen: Ich habe meinen Führerschein 1992 gemacht und da war es leider noch so, dass das NIE ein Thema war dort wo ich gelernt habe! Aber da ich ja ein lernfähiger Mensch bin halte ich den Sicherheitsabstand ein, da ich ab und zu auch gerne mal mit dem Rad unterwegs bin! Gegenseitige Rücksichtnahme sag ich da nur!
Genau so soll es sein 🫶
Dachte immer, dass Rennräder Sportgeräte sind und keine Straßenzulassung haben. Lass mich da aber gerne belehren…
7:50 und da ist noch dazu 30 was ich wette die person hoch ² genommen hat
Das wären dann ja 900 km/h 🤔 (30² = 30*30)
@@RomanXYZ man das war symbolisch gemeint locker 50-60
@@RomanXYZ falsch. Das wären dann 900 km²/h².
Jetzt müsste man einen Physiker da haben, der erklären kann, was genau h² bedeutet und in welches Raum-Zeit-Gefüge man das einordnen müsste, damit es im Straßenverkehr angewandt werden kann. 🤣
sry das ich jetzt auch noch meine Meinung dazu sagen muss, aber das "was" im Satz bezieht sich auf "30" und km/h ist nur aus dem Kontext zu lesen. Dann nimmt er diese 30 [km/h] hoch ², also hoch hoch 2 und nicht nur hoch 2 :). Das wären dann 810.000 [km/h], was als Hyperbel zu verstehen ist. Leute, hier geht es um den Verkehr und Fahrraddashcamvideos, was machen wir hier😅
1 Stellingdamm
maps.app.goo.gl/veuvY4gSwy4nswJu9?g_st=ac
Wie heißt denn die Straße bei 5:21 und 6:33? Würde mir da die Parkplatzregelung gerne mal genauer ansehen. Aus dem Video geht jedenfalls nicht hervor, dass das Parken dort verboten wäre. Ich sehe nach den Parkhäfen keine Zeichen 286 oder 283 und eine Parkverbotszone Zeichen 290.1 scheint es hier auch nicht zu sein, linksseitig ist ja auch alles voll.
Daher frage ich mich eher, warum man den "Filetstreifen" nicht mittig auf der Fahrbahn baut, wenn doch am rechten Fahrbahnrand das Parken erlaubt ist 🤔
Vor einfahrten und in zweiter Reihe parken, ist generell verboten.
Und auf radwegen ist das parken auch nicht erlaubt.
glaube, du solltest dringend zur fahrschule
Wie kommst du darauf, daß man vor geparkten Autos in zweiter Reihe parken dürfte? Der Rest dürfen dann z.B Grundstückseinfahrten sein.
Grimmestraße in Berlin.
Ein Parkverbot kann ich da (leider!) auch nicht finden. Eigentlich müsste da ein absolutes Haltverbot aufgestellt werden, wenn man den "Filetstreifen" frei halten möchte.
@@christianneumann9585 Das ist eben gerade kein "Radweg" - das ginge auch gar nicht in einer Fahrradstraße. Man hat einfach nur den rechten Teil der Fahrbahn geteert, damit das für die Radfahrer angenehm zu fahren ist.
Der bei 5:21 steht da nicht erlaubt, da in 2. Reihe, aber der bei 6:40 steht da zwar arschig, aber imho nicht verboten. In dem Fall sehe ich den Fehler bei der Verkehrsbehörde, die hier kein Haltverbot angeordnet hat.
12:14 Sean das schaut super gut aus, was für ein Setup benutzt du? Oder kommt das durch ein Schnittprogramm nachher?
Ich würde auf GoPro oder Insta360 tippen, hatte ich auch mal überlegt. Da sind dann einfach die Datenmengen absurd hoch.
Jo tippe auch auf gopro ab so 7-8. Notfalls noch mit gyroflow nach stabilisiert
Ich fahre mittlerweile auch nicht mehr auf der Leipziger Straße, gerade vom Potsdamer Richtung Alex ist wirklich Sau gefährlich, kaum Platz, Schienen, drängende Autos
hoffentlich kommt der Umbau …
Habe jetzt das ganze Video durch... wo bist du denn "komplett ausgerastet"? In Anbetracht der Situation warst du doch relativ entspannt...🙃
"...das sollte man aus der Fahrschule wissen..."
Sicher...Wenn es in Neukölln nicht so einfach wäre sich den Führerschein zu Kaufen...
Glaub das Problem ist nicht nur auf einen Bezirk in Deutschland begrenzt
Seit kurzem habe ich mich so hochtrainiert, dass ich auf dem Rad 30km/h für eine längere Zeit durchhalten kann.
Und dennoch werde ich in 30er-Zonen von Autos überholt.
Schelme. Schelme!
Klassiker …
"Die 30er Zone ist irgendwann auch wieder vorbei. Ich überhole den jetzt schon mal" und dann kommen die parkenden Fahrzeuge. Ich hasse es einfach!
Du würdest ja auch was Unmögliches von den Autofahrern verlangen, wenn sie hinter dir bleiben sollten, Geschwindigkeit hin oder her.
Ja der Klassiker, meistens noch in Kombination mit zu eng und dann noch häufig eng davor setzen und abbremsen weil man ja zu schnell ist...
Da kickt der Überholzwang rein. Dann ist es egal, ob Du 30, 35 oder 40 fährst.
So video angeschaut und finde es gut das auch mal aus der radfahrerperspektive zu sehen . Aber ich bin regelmäßig mit meinem 40tonner lkw auf geschäftsanlieferung in Berlin und berlin ist ne vollkatastrophe, egal ob motorisierte oder nicht , da verhalten sich ein großteil der teilnehmer wie die wildsäue , rot ist nur ein vorschlag usw. aber mal ne frage zu deiner aussage mit dem Rennrad auf der straße , hast du irgendein licht dran ? Ist für mich nicht erkennbar, wenn nicht darfst du aus rechtlicher sicht nähmlich garnicht im straßenverkehr damit fahren !
Licht darf abnehmbar sein, und muss nicht fest montiert sein. Wie siehts mit Lieferzonen aus? Seid ihr da aktiv dran den Senat zu nerven mehr Lieferzonen zu machen? weil gefühlt die die es gibt sind ja auch ständig zugeparkt
"das sollte man eigentlich aus der Fahrschule wissen" - Naja, zu meiner Fahrschulzeit gab es die 1,5 meter Abstand noch nicht (erst seit 2020?)
1,5m gab es vorher schon sehr lange durch Gerichtsurteile. Und jeder Führerscheininhabende ist verpflichtet sich über Neuerungen zu informieren
Gibt es eine KI um die Kennzeichen und Gesichter weg zu machen, oder machst das alles manuell ?
Ich nutze Tools, sonst bekommst das nicht hin ;)
Gibt tools dazu. Einige zu bezahlen andere kostenlos
Wo finde ich den Link zum Melden für die E Sccoter wenn die bescheiden abstellt sind ? Vielen Dank
In der Video-Beschreibung. Aber hier nochmal: www.scooter-melder.de/
Das kommt dabei raus, wenn man Fahrradstreifen auf die Straße malt.
Hast du den silbernen mercedes angezeigt?
Nein. Weil man ihn auf dem Video nicht erkennt und ich hinterher ihn hatte nicht mehr beschreiben können. Die anderen Male wo ich es gemacht hab, da hab ich die Beschreibung des Täters immer sicherheitshalber in die Kamera gesprochen.
@@berlincyclingdiary ich finde das so extrem Grenzwertig. Die Stelle fahre ich häufig und erlebe ähnliches. Wenn die Aufnahme deutlicher wäre, würde es dann für eine Anzeige reichen?
Der größte Fauxpas….mit dem Weltmeistertrikot fahren! 😎😁
7:35 das Polizeimotorrad ist da, guckt auch hin und sieht es, tut aber ... genau ... nichts.
15:24 Gott sei Dank
Darfst du bei 14:36 tatsächlich rechts überholen? Also die StVO sagt (§5 Abs. 8) "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Allerdings warten die Fahrzeuge ja auf dem linken Fahrstreifen. Auch der ADFC sieht das in seinem Leitfaden "Verkehrsrecht für Radfahrende" so. Zitat: " Das Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen."
Die Fahrzeuge dort auf der rechten Seite parken.
@@berlincyclingdiary Das hab ich gesehen. Aber was ändert das an der Tatsache, dass die StVO nur das Überholen von Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt? Du bist doch sonst immer so ein genauer. Aber ich verstehe schon, die StVO gilt für dich nur solange, wie du anderen erklären kannst, dass sie etwas falsch machen. Wenn du selbst eine Regelung für unnötig hältst, dann möchtest du natürlich nicht darauf hingewiesen werden, dass du etwas falsch machst.
Wir halten fest: du darfst dort laut StVO so nicht überholen. Ist einfach verboten. Wenn der rechte Fahrstreifen zum Parken genutzt werden darf, wie im Video, dann kannst du da halt nicht zwischen den Fahrzeugkolonnen überholen. Aber das wird dich auch nicht überzeugen. Immerhin das steht fest.
@@mayday7085 Das einzige, was hier festgehalten werden darf, ist, dass du offensichtlich den Unterschied zwischen einem PARKstreifen (der dem STEHENDEN Verkehr vorbehalten ist) und einem FAHRstreifen (der dem ROLLENDEN Verkehr vorbehalten ist) nicht kennst. In der Straße handelt es sich um einen PARK- und zwei FAHRstreifen. Der Videoersteller befindet sich daher zweifelsfrei auf dem rechten FAHRstreifen und fährt daher absolut StVO-konform rechts an den an der Ampel stehenden Fahrzeugen vorbei (was in dem Fall auf Grund des genügenden Abstandes der auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Fahrzeugen zu den parkenden Fahrzeugen - komisch, bei anderes Autos bekommen Autofahrer komischerweise sehr viel schneller und häufiger einen größeren Abstand hin - möglich ist).
@@chrisbrandenburger9993 Das ist ein Fahrstreifen, der auch zum Parken verwendet werden darf. Ein Parkstreifen wäre anders markiert. Wenn hier auf dem rechten Fahrstreifen keine Autos parken würden (was hier soweit ich es erkennen kann erlaubt ist), dann könnte der Fahrstreifen auch zum Fahren verwendet werden. Erstaunlich wie schlecht sich manche Menschen mit den Verkehrsregeln auskennen. Ich hoffe du hast keinen Führerschein? Das lernt man nämlich in der Fahrschule. Also den Unterschied zwischen Fahrstreifen und Parkstreifen.
@@mayday7085Du bist derjenige, der in die Nachschulung sollte. Die rechten Fahrzeuge parken. Ergo greift hier der Paragraf 5 voll. Es ist vollkommen irrelevant, ob das ein "Fahrstreifen oder ein Parkstreifen ist. Tatsache ist, daß er rechts an der stehenden Kolonne vorbei fährt. Genau wie es in 5(8) StVO beschrieben ist.
Hallo Fry! Und wieder, vielen Dank für Deine Videos und die besonnenen Kommentare. Übrigens würde ich nicht sagen, dass Du hier irgendwo "komplett ausgerastet" wärest. Eigentlich sogar noch immer ziemlich ruhig. 😇
Evtl. hilft eine einfachere Sprache, wenn Du Leuten im Verkehr erklärst, was ein benutzungspflichtiger Radweg ist und was nicht. Denke tatsächlich, dass das Wort "Straßenverkehrsordnung" hier nicht hilfreich ist. Es genügt mitzuteilen, dass Du dort nicht fahren willst und nicht musst. 🤭
Was den letzten Kommentar zu Abstand und Fahrschule angeht: richtig ist doch, dass die meisten denen Du begegnest, die Fahrschule schon vor 2020 besucht haben. Und da hieß es (so habe ich es gelernt): mit "ausreichendem" Seitenabstand zu überholen! Und "ausreichend" ist noch schwerer zu bestimmen, als die 1,5 m im Fließverkehr zu messen (für Polizisten). Ich frage mich, wie oft schon Verwarnungen wegen zu geringem Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern ausgesprochen wurden. 🙁
Gute Punkte!
Den Roticht-Verstoß gerne einreichen die Menschen lernen es sonst nicht. Zudem müssen Fahrer nun angegebem werden sonst drohen bis zu 1000 Euro Strafen.
4:36 doch doch, das auf Ampeln zurasen gibt's hier in München genauso...
Vielleicht hoffen diese "Auf-die-Ampel-Zuraser " ja, dass sie die Ampel dazu zwingen können, schnell auf Grün umzuschalten, wenn sie angerast kommen. Nein, tatsächlich glaube ich,
dass es für immer mehr Verkehrsteilnehmer fast nicht auszuhalten ist, auch nur eine Sekunde zu warten oder innezuhalten. Sie tun sich selbst und anderen nichts Gutes damit.
@@cranberry51 deswegen wäre ich dafür, an jeder Ampel einen Rotblitzer zu installieren - am besten mit Geschwindigkeitsmessung, wer vor der Ampel noch Gas gibt kriegt noch ein paar Euro/Punkte mehr...
Es gibt denn Radfahrerreifen auch gestrichelt da darf man auch nicht befahren?
Das ist dann kein Radfahrstreifen sondern ein Radschutzstreifen. (Das ,,Schutz" in dem Wort ist übrigens Augenwischerei, und verschleiert, dass diese in Wahrheit die Situation oft noch verschlechtern.)
Man darf auf diesen nur fahren, wenn Bedarf besteht. Heißt im Grunde also nur wenn Gegenverkehr kommt.
Und natürlich nicht, wenn Radfahrer dort fahren.
Bei deinem Ausraster... beim letzten mal hätte ich den Außenspiegel dementsprechend abgenommen, da er diesen wohl nicht braucht
Nee. Zerstörung ist doch auch keine Lösung.
@@berlincyclingdiary ist doch ein Unfall, durch seine Ordnungswidrigkeit geschehen..
Bei dunkelgrün rüberschüsseln ist im Raum Bremen auch weit verbreitet, nicht nur in Berlin - leider tun sich aus meiner Erfahrung heraus einige bestimmte Fahrer- und Fahrzeugtypen hervor. Den Überholzwang seitens der Autofahrenden gibt es auch gegenüber S-Pedelec und E-Motorrollern, obwohl die ja mit deutlich höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind. Selbst jenseits der erlaubten Geschwindigkeit - vielleicht herrscht der Irrglaube vor, man hätte so scheisse zu fahren...
Ampelblitzer 😍
Im Ruhrgebiet noch nicht so verbreitet. Zum Glück.
3.04....das ist ein beschilderte Fahrradweg und den habt ihr dann auch zu benutzen. Da sucht man sich nix aus. Und ihr wundert euch,dass das Taxi dann sowas macht?? Und das war ja noch harmlos.
Seit wann wäre der Taxifahrer Richter? Und nein, da ist kein beschildeter Radweg? Die Benutzungspflicht existiert nur bei den Verkehrszeichen 237 "Radweg" (rund, blau, Fahrrad), 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (rund, blau, oben Personen unten Rad), 241 "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg" (blau, rund, Personen | Rad oder Rad | Personen). Die allgemeine Benutzungspflicht hingegen ist seit 1998 abgeschafft.
@berlincyclingdiary ...doch,ist einer. Du bist von Treptower Park Richtung Schöneweide unterwegs. Und der Taxi Fahrer zeigt dir sehr nett,dass Du dich nicht korrekt verhältst. Andere Leute zeigen dir das nicht so höflich.
Achso....237 isses...
Schade das die Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden und es wohl keine Konsequenzen geben wird
Eine mögliche Anzeige hat mit dem Video hier ja nix zu tun
Bin irritiert, hab einen Kommentar abgegeben, finde ihn nicht. Ich wiederhole den Kommentar und finde ich wieder nicht. Was ist da los?
Der müsste aber da sein, hab den auch gesehen
@@berlincyclingdiary Ich meine nicht meinen Kommentar zu Unter den Linden, sondern meine Antwort auf den Post von @KerlKerl
ich hab dich nicht gelöscht … ggf zeigt youtube es gerade nicht an
@@berlincyclingdiary Keine Ahnung, vielleicht hab ich ein Wort benutzt, das von UA-cam nicht erlaubt ist und es wurde gelöscht.
@@bz6175 Das Problem kenne ich, habe leider aber keine Lösung dazu.
Bei mir geht es schon über einem Jahr, dass ab und zu Kommentare von mir verschwinden auf sämtlichen Kanälen.
Es liegt nicht an den Wörtern habe nie ein schlimmes benutzt.
Noch mal nachgefragt: dürfen Radfahrer auf dem Radweg rechts überholen?
Ein Radweg (Sonderweg) ist nicht Teil der Fahrbahn, es findet also keine Überholung statt.
@@berlincyclingdiary
Ich glaube, dass habe ich falsch ausgedrückt.
Dürfen RadfahrerInnen,
die fahren und nicht stehen,
andere RadfahrerInnen auf dem Radweg
oder von mir aus auch generell, rechts überholen?
Filetstück 🤤
5:10 Wer Pakete ausliefert, hat leider nicht immer die Möglichkeit, ausreichend zu parken.
Ich bin diesen Menschen gegenüber toleranter als ein normaler Mensch, der nicht arbeitet.
In diesem Fall hinterließ der Transporter eine kleine Lücke !
weiter vorne und hinten sind Lieferzonen
Wenn Du nicht arbeitest, kannst Du Dir dafür gerne ja alle Zeit der Welt nehmen.
Ich weiß nicht, wie es hier war, denke abet auch, dass oft nicht Einzelpersonen schuld an der Situation sind, zumindest aus meiner Wahrnehmung scheinen sich die Firmen dahinter aber zu wenig Gedanken über Lieferparkplätze zu machen, irgendwie muss sich sowas doch besser machen lassen, als ständig auf Gesetze zu verstoẞen🤷♂️.
@@berlincyclingdiary Mein Kommentar wurde allgemein für viele Situationen geschrieben, in denen es keinen liferzone gibt !
@@iqui Meine persönliche Erfahrung hat gezeigt, dass viele Unternehmen nur das Geld sehen wollen.
Je mehr Pakete Sie ausliefern können, desto mehr Geld verdient Ihr Chef .
Egal wo Sie parken, das Wichtigste ist, so viele Pakete wie möglich auszuliefern !
12:10 Extrem gefährlich
Der ist einer DER Unfallgründe zwischen Auto und Rad.
Natürlich!!!!
Für's Auto aber nicht und deshalb empfinden Autofahrende das nicht so und machen sich ganz zynisch- dumm darüber lustig?
Wenn man bei anderen jede Owi anprangert, sollte man denke ich auch anmerken, dass Rennräder ohne StVZO-Ausstattung und mit straßenuntauglicher Schmalbereifung nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen haben.
Das hat doch nichts mit dem Fahrradtyp zu tun - mein Rennrad hat Licht, ne Klingel und Reflektoren. Muss man sich halt selber anschaffen, wenn man damit im Straßenverkehr fahren möchte.
Welche Ausstattung meinst du genau? Ich warte mal deine Antwort. Denn bei den Reifen hast Du schon mal Quatsch geschrieben. Die Art der Reifen ist nicht vorgeschrieben und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, die sind hervorragend geeignet für die Fahrbahn. Weil sie eben dafür hergestellt werden.
@@kaite8371 ich denke mal er meint genau das, was ich aufgezählt habe (Klingel, Licht, Reflektoren). Ach und man muss funktionierende Bremsen haben, also zumindest mindestens eine Bremse glaube ich. Ja mit den Reifen das ist totaler Quatsch, da ist nichts vorgeschrieben.
@@oOLillieOo Licht ist nicht mehr vorgeschrieben, so lange es hell ist. Wissen die meisten schon nicht, weil es relativ neu ist.
@@kaite8371 Achso ok ja das wusste ich auch noch nicht, dass es nicht mehr vorgeschrieben ist
Oh bei dem Typen wäre ich noch viel weniger „ruhig“ geblieben. Könnte nicht garantieren, dass da nicht ein Spiegel geflogen wäre.
😳
.. das sollte man eigentlich aus der Fahrschule wissen..
Nein.
Denn gesetzlich vorgeschrieben ist der Mindestabstand erst seit dem 20. April 2020.
Und so viele Menschen haben ihre Fahrerlaubnis nicht danach neu gemacht...
Nun könnte man ja einwenden, jeder Kraftfahrende ist für seine Weiterbildung selbst verantwortlich.
Stimmt.
Vergleicht man die Situation mit der des Mercedes-Kombi kurz vorher,
dann hat der Fahrende des Baustellen-LKW alles richtig gemacht,
während der Fahrende des Mercedes-Kombi selbst nach der Belehrung
immer noch vollständig versagt...
Dass man "ausreichenden Abstand" halten soll, sollte man in der Fahrschule schon mal gehört haben.
Und dass der "ausreichende Abstand" seit Anfang der 1970er Jahre schon auf 1,5 m bzw. 2,0 m gerichtlich festgelegt ist, musste man für die Idio... äh... Menschen, die zwar ein Auto fahren dürfen, aber sich um Sicherheit einen feuchten Furz scheren, extra nochmal aufschreiben, weil sie das sonst ja nicht blicken...
Zweites video das ich anschaue und bisher gefallen sie mir supper, zu deinem Kommentar das man abonnieren könnte sage ich Ja. Viel Spaß beim Videos machen.
Danke !
Zur Schlussszene muss ich sagen je nachdem wann man den Führerschein gemacht hat kam der Radfahrer gar nicht vor. Dies ist keine Ausrede für die Situation oder gesunden Menschen verstand. Man sollte nur im Hinterkopf behalten das bei den etwas älteren sowas gar nicht in der Fahrschule behandelt wurde. Ich z. B. Hatte gar nichts mit Abstand in Form von Bilder oder Tests.
Ich für meinen Teil informiere mich aber regelmäßig und fahre selbst Fahrrad. Also immer mal im Hinterkopf behalten das sie es vielleicht wirklich nicht wissen.
Die meisten denen ich begegne sind aber resistent gegen jegliche Vorschriften…
Das man sich regelmäßig informieren muss, darauf spielt das an ja. Wenn man schaut wir oft die StVO sich mittlerweile geändert hat
@@berlincyclingdiary das sollte kein Vorwurf gewesen sein für mich kam es an der Stelle nur irgendwie komisch rüber. Deswegen wollte ich darauf hinweisen das einige dich vergessen mal bei zu informieren aber auch dem Rest das wie genannt nicht interessiert.
Schöne Folge und jeder hat mal einen schlechten Tag. Blöd nur wenn man auf seinem Heimweg alle davon erwischt 😮💨.
Kann ja auch ein Fahrer gewesen sein, der in Osteuropa den Führerschein gemacht hat. Unter Handwerkern inzwischen ganz normal. Denen unterstelle ich keinen Unwillen. Nur fehlendes Wissen.
Dummheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Leider wird viel zu wenig bestraft... und dann sind die Strafen nur ein Witz....
6:38 Kann es in einer Fahrradstraße überhaupt zusätzlich eine ausgewiesen Radspur geben...? Das ist meiner Meinung nach irgendwie widersinnig.
Ich vermute, dass die Straßenmarkierung (mit dem Radsymbol) aus einer Zeit stammt, bevor diese Straße eine Fahrradstraße wurde.
Dann wäre der rechte Fahrbahnrand ein ganz normaler Straßenbereich und es dürfte dort ein Auto parken (wenn dort kein explizites Parkverbot ausgeschildert ist).
So gesehen müsste der Radler es akzeptieren, dass er nicht über das 'Filetstück' fahren kann.
Rechts daneben befinden Parkplätze. Wo man sogar quer parkt. Es kann sich also in keinem Fall um legales halten oder parken handeln.
@@kaite8371 Was erzählst du da für einen Mist?
Schau bitte mal bei 6:40. Hier sieht man deutlich, dass dort, wo der schwarze PKW parkt, KEINE Querparker oder Querparkplätze sind.
(Ich hatte übrigens nicht von 5:28 gesprochen!)
Schau dir mal auf Google Maps die Grimmstraße 24 an. Da steht sogar ein Bus dort. Schön ist das nicht, aber dort ist kein Parkverbot.
Ich hatte nur in Frage gestellt, ob auf einer Fahrradstraße eine extra Radspur -- Radsymbol auf dem Boden und auch noch ohne Linie! -- überhaupt Sinn macht und via StVO VwV vorgesehen ist.
Zur letzten Aussage, dass man das mit den 1,5 Metern aus der Fahrschule wissen müsste.
Die Regelung, 1,5 Meter Abstand innerorts zu Radfahrenden zu halten, gibt es erst seit April 2020. Das heißt, dass nur Leute die ab April 2020 ihren Führerschein gemacht haben, in der Fahrschule gelernt haben, dass man Minimum 1,5 Meter Abstand innerorts halten muss. Der Rest der Autofahrenden, was wahrscheinlich über 90% sein dürften, haben im besten Falle durch Nachrichten oder Kommunikation mit anderen davon erfahren. Denn wer liest sich wirklich die StVO durch, wenn es eine Änderung gibt. Im schlimmsten Fall wissen sie es noch nicht, oder haben durch einen entsprechenden Vorfall erfahren.
Also die Regelung. Dass man 150cm abstand einhalten muss, gibt es seit ca 1967, als diverse Gerichte diesen Abstand bestätigt haben
PS jeder muss sich informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Man ist eben verpflichtet sich aktuell zu halten. Alle Medien haben über diese Änderungen auch mehr als nötig informiert.
@@berlincyclingdiary Die Praxis sieht aber anders aus...
Und der Staat,
respektive das Verkehrministerium überläßt es überwiegend den Radlern,
die Autofahrenden über diese Regelung aufzuklären,
und wir alle wissen doch,
wie gerne sich der durchschnittliche Autofahrende etwas von einem Radler erklären läßt, oder ?
Da herrscht dringender Nachholbedarf,
denn selbst wenn auf Streifenwagen Aufkleber prangen,
die auf den Mindestabstand hinweisen,
wird man von exakt diesen Streifenwagen unmissverständlich zu eng überholt...
0:50 durfte das Auto da überhaupt fahren? Ist doch so ein Links Pfeil an der Kreuzung.
Hast recht nur links abbiegen erlaubt Aufnahme Rad seh ich da am schild
Anlüger … ehm … "Anlieger frei" die ja …
@@berlincyclingdiary Anlieger frei deuten aber viele mit durchfahren ist auch Anliegen 😅
Zurecht ist natürlich immer eine Frage, auf die ich keine Antwort weiß. Das Verhalten des Fahrers ist natürlich voll daneben, aber solche Belehrungsaktionen bringen ja bei solchen Leuten meist auch eher wenig🤷♂️
Wie bockige Kinder. Nur das man hier nicht die Hoheit hat, die in die stille Ecke zu stellen …
0:45 und C) gar nicht hätte geradeaus fahren dürfen
Als "Anlieger" schon … aber ja durchfahren ist kein Anliegen
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wenn ich sehe das mich der Auto Fahrer nicht sieht bremse ich halt und halte nicht drauf und rege mich dann auf. Und er wollte mich töten? Ich bitte dich.
War aber nunmal so. Und gesehen hat er ihn, es war Vorsatz.
ua-cam.com/video/4PKinfiXsV8/v-deo.html Du kannst dir hier gerne einreden, dass ihr den Radstreifen nicht benutzen müsst aber das stimmt leider trotzdem nicht.
Ein Radweg muss nicht genutzt werden, wenn dieser unzumutbar ist. Wenigstens in dem Teilstück was im Video zu sehen ist, ist der teilweise so glatt wie ein Babyarsch. Gullideckel die teilweise auftauchen sind größtenteils ebenerdig und der Streifen ist auch so breit, dass ihr denen locker ausweichen könntet. Ihr habt nur keinen Bock langsameren Radfahrern auszuweichen und nutzt deshalb die Straße und behindert damit den Verkehrsfluss.
Bin selber Radpendler aber wenn ihr von den Autofahrern verlangt sich an die Regeln zu halten, dann macht es bitte auch selber. Es ist ein Geben und ein Nehmen. Die meisten Radler wollen aber leider nur Nehmen.
Es ist ein rechtlichter Unterschied zwischen Radstreifen und Radweg!
Die Benutzungspflicht existiert nur bei den Verkehrszeichen 237 "Radweg" (rund, blau, Fahrrad), 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (rund, blau, oben Personen unten Rad), 241 "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg" (blau, rund, Personen | Rad oder Rad | Personen). Die allgemeine Benutzungspflicht hingegen ist seit 1998 abgeschafft.
Warum werden denn hier immer wieder Rechte der Radfahrenden negiert (freie Wahl des Fahrweges wenn das gestattet ist) und Verletzungen der Pflichten von Autofahrenden relativiert (Mindestabstand beim Überholen)?
@@berlincyclingdiary Ach hier werden wohl Kommentare gelöscht die deine Aussagen negieren?
Für alle anderen... Ich hab die Stelle bei Google Maps gefunden und es ist sehr wohl ein Benutzungspflichtiger Radweg. Das hatte ich mit Link auch in einem Kommentar geschrieben... dieser wurde aber gelöscht...
www.google.com/maps/@52.4740453,13.4837708,3a,75y,140.51h,79.57t/data=!3m7!1e1!3m5!1sv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D10.430000000000007%26panoid%3Dv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg%26yaw%3D140.51!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDEwNi4xIKXMDSoASAFQAw%3D%3D
Hier auch gerne noch der Link zu GMaps.
@@Spawnilein Und was hängt darunter für ein Zusatzschild? "Radwegschäden"! Damit ist der Radweg nicht mehr benutzungsfähig und nicht mehr benutzungspflichtig. www.google.com/maps/@52.4740453,13.4837708,3a,15y,161.05h,93.08t/data=!3m7!1e1!3m5!1sv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D-3.0772182987485905%26panoid%3Dv398ek2ojxfX-qDFSv8IFg%26yaw%3D161.04560099172258!7i16384!8i8192?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDEwNi4xIKXMDSoASAFQAw%3D%3D
3:57 Zu diesem Zeitpunkt war die Brücke für Radfahrer verboten! Der Radweg war links auf dem Bürgersteig.
Das stimmt nicht. Links auf dem Bürgersteig ist ein für Radfahrer freigegebener Gehweg - ergo keine Benutzungspflicht, man darf auf der Straße fahren. Ich sehe es dort auch nicht ein 5+ Minuten an 3 Ampeln zu warten nur um geradeaus zu fahren.
Jepp er hat recht da war nur Fahrrad frei bin anfang August auch da lang
Als fascho hast du es nicht so mit Gesetzen
kurz: nein.
Zur letzten Szene 13:11 , als nicht Führerscheininhaber. Ich sehe jetzt beim Radweg auf dem Gehweg keine "schlechte" Qualität. Ab wann kann man denn entscheiden, dass man auf der Straße fahren will?
Es gibt eine Folge da hab ich den mal gezeigt, kann mich grad leider nicht erinnern, aber der Radstreifen dort hat massive Wurzelschäden, faktisch bei jedem Baum. Zusätzliche sind die Pflastersteine auf nicht mehr Plan. Da fährst halt nicht mit dem Rennrad rüber, wie an dem Tag.
Generell kannst du immer frei wählen. Die Benutzungspflicht existiert nur bei den Verkehrszeichen 237 "Radweg" (rund, blau, Fahrrad), 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (rund, blau, oben Personen unten Rad), 241 "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg" (blau, rund, Personen | Rad oder Rad | Personen).
Das ist ja das tückische der Weg sieht auf den ersten Blick okay aus, aber eine Wurzelschaden den man nicht gesehen hat oder unterschätzt kann auf einem Rennrad schnell zu einem Abflug führen in dem Fall dann vermutlich auf die Bundesstraße, das möchte man nicht testen. Ich finde es außerdem zynisch hier allen Ernstes das vermeintliche schnellere Vorrankommen der Autofahrer höher zu werten als die Gesundheit von Radfahrern.
Daher ganz klar, wenn der Radstreifen eine Gefahr darstellt wird er nicht benutzt, ich kann hier nur auch an Autofahrer appellieren setzt euch für eine gute Radfahrinfrastruktur, wie das Radschnellwegenetz ein, dessen Planung die CDU in Berlin gerade killt, den wen es eine gute Alternative gibt, wird kein Radfahrer freiwillig auf 3 spurigen Straße fahren.
In diesem Fall erkennst du es daran, dass dort kein blaues Schild mit Fahrradsymbol steht, welches eine Benutzungspflicht anordnet. Damit ist es ein "Angebotsradweg", weil er baulich getrennt vom Gehweg und als Radweg erkennbar ist - das heißt man kann ihn nutzen, muss es aber nicht.
Wenn du den Radweg selbst in Augenschein nehmen möchtest: Das "Mirika"-Restaurant am Anfang der Szene ist in der Prinzenstraße 103 in Berlin. Aufnahmen gibt's auf Google Streetview, da erkennt man gut dass an nahezu jedem Baum der Radweg wegen der Wurzeln eingeengt und mit Asphaltflicken verziert ist.
Hochboard immer vermeiden.
Redet ihr Dashcam-Kanäle eigentlich alle gleich?
Kann ein Kanal reden...?
Wovon redest du eigentlich?
Wo Licht? Klingel? Aber über andere meckern?
Licht benötigt man nur bei dämmrigen /dunklen Verhältnisse. Fahrräder müssen keines haben.
Berechtigte fragen, kein Beleuchtung 20 bis 35€/ Keine Klingel 15 €/ keine Reflektoren 10€ das Fahrrad gilt als nicht verkehrssicher in dem Fall. Steht alles in den Abschnitten §64a / 65 und 67 der StVZO
Welche Stelle des Videos?
3:00 ca@@berlincyclingdiary
Wo die Erklärung dazu kommt---- hörte sich so an wie du und deine Freunde! Mit dem Video meinte ich dich aber mit der klingel etc. Meinte ich die 2 hinter dir! Weil dein Fahrrad sehe ich nicht
Zeigst du solche Leute an?
Gesicht war leider nicht erkennbar und ich hätte ihn nicht beschreiben können, also nein. Wenn erkennbar dann schon.
@@berlincyclingdiary Und was ist mit dem Autokennzeichen?
In DE keine Halterhaftung. Wenn der sich "nicht erinnern kann", wer das Auto gefahren ist, dann bekommst das nicht raus.
@@berlincyclingdiaryund wohin führt das? Also wieviele Anzeigen sind da schon raus gegangen und wieviele sind davon überhaupt nachgegangen worden?
Weil ich könnte mir vorstellen das es wie bei Autofahrern die Nötigung behandelt wird. Es ist ja nichts passiert, also es sind keine Schäden entstanden also geht man dem meisten nicht nach.
@@berlincyclingdiary Verstehe, danke für die Erklärung! :)
3:38 Kenne ich. Fahre da auch oft mit dem Rad lang. Dass ihr da auf der Strasse rumduempelt ist wirklich ueberfluessig, der Radweg ist nicht perfekt aber okay. Wer da lieber eine Spur einer dreispurigen Bundesstrasse blockiert ist mMn auch nicht mehr ganz knusper.
Der Mercedes genauso ueberfluessig natuerlich.
3 Fahrstreifen in die gleiche Richtung, die Fahrbahn war jetzt auch nicht übermäßig voll …
Der Radweg ist okay? Sry der ist nicht okay sondern mist! Und ein Rad blockiert 3 Spuren? Wie fett doll das Rad dann sein? 6m?
@@-Gothicgirl- "Eine Spur einer dreispurigen Bundesstrasse" - was ist daran nicht zu verstehen?
@@shibbe1 Wo blockieren 2 Radfahrer 3 Spuren in der Stadt? Du erzählst echt Müll und der radweg ist A nicht benutzungspflichtig und B in Misserablen zustand. Und falls du wieder auf bundesstrasse pochst! Auf der darf man mit dem Rad fahren! Solange sie nicht als kraftfahr/Schnellstraße mit Schild definiert ist ist da Fahrrad fahren erlaubt.
@@shibbe1 was verstehst du nicht? Wo blockiert der Radler 3 Spuren? Erklär das mal! Dazu ist das A kein benutzungspflichtiger radweg und B in einen misserablen Zustand!
Und weil du wieder auf Bundesstrasse pochst! Auf Bundesstrassen ist das Fahren mit dem Fahrrad erlaubt! Erst wenn es als Kraftfahrstrasse oder Schnellstraße per Schild definiert ist dann darf man da nicht fahre. Ist die b69a innerhalb ab adlergestell nicht und damit ne normale Straße!
Bitte lern die Regeln!
"Zum fahren auf dem Kopfsteinpflaster genötigt"
Wo ist das problem?
Auf dem Land fährste ständig auf Untergründen, auf denen ihr (wie die Narration dieser Videos passiv aggressiv vermittelt) direkt tödlich verunglücken würdet.
Wenn das Rad euer alltags Transportmittel ist, solltet ihr euch vielleicht was Taugliches holen und kein Rennrad.
Gesetz ist halt Gesetz und der Autofahrer hätte nicht parken dürfen.
Wir fahren auf der Straße weil der Radweg Schäden aufweist auch der Radweg, ich bin intakter als manche Straßen 😅😅😅.
Es wird Zeit dass eine Radwegpflicht eingeführt wird!
Die allgemeine Benutzungspflicht ist seit 1998 abgeschafft.
@@berlincyclingdiary also wieder einführen 😉
@@tony8730 damit die rücksichtslosen autofahrer entschuldigungen haben? ganz sicher nicht immerhin sind wir eine demokratie und da kann nicht nur eine gruppe was bestimmen
Warum?
Es wird an der Zeit, daß der Rest der Benutzungspflicht auch noch entfällt. Es gibt einen schönen Merksatz dazu in der verkehrspolitischen Szene: Gute Radwege werden freiwillig benutzt. Nur schlechte Radwege brauchen eine Benutzungspflicht.
Sind denn diese Rennräder Verkehrssicher?
hat sie sich vielleicht zu aufreizend gekleidet?
(gleiche Kategorie von Vermutung, die nichts zur Sache tut)
omg. was sind was für argumente? ist ein Rennradler weniger wert sicher überholt zu werden weil sein Rad ggf nicht verkehrssicher ist?
Alle Räder egal ob Rennrad, citybik, mtb usw sind Fahrzeuge für den Straßenverkehr und dürfen da fahren. Was versteht man unter verkehrssicher denn?
@@-Gothicgirl- vorgeschriebene anbauten nach stvzo (klingel, Reflektoren etc)
@@christianneumann9585 klingel gehe ich sofort mit. Lichttechnische Einrichtung sind nur vorgeschrieben wenn es die Situation erfordert - ab Dämmerung oder Unwetter.
Selber fahre ich zum eigenen Schutz immer mit Licht. Man wird besser gesehen, vor allem im Schattenbereiche.
@@amon_69 wie kommst du darauf das irgendwer weniger Wert für mich ist. Der hellste bist du nicht, oder? Komische Aggressivität hier. Du ziehst hier irgendwelche unschlüssig Zusammenhänge, nur weil ich eine Frage stelle. Passt zum Kanal hier.