Das Rechtsfahrgebot umfasst auch die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Fahrbahnrand (~ 0,8 m) und zum ruhenden Verkehr (1 - 1,5 m). Wenn sich aus diesen Pflichten für den Radverkehr ergibt, dass sich die Fahrlinie in der Mitte der Fahrbahn bzw. der linken Hälfte der rechten Fahrspur befindet, dann ist das somit kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Wenn man aber als Radfahrer mittig fährt, weil der Straßenbelag (z.B. Kopfsteinpflaster) an der Seite seiner Meinung nach so schlecht ist, widerspricht das doch wieder dem Rechtsfahrgebot.
@@RobbiD00 Tut es nicht. Denn das Rechtsfahrgebot besagt, dass man soweit rechts wie möglich zu fahren hat. Wenn ganz rechts nur Schlaglöcher sind, dann ist die Mitte der Straße eben „soweit rechts wie möglich“.
Zu beachten ist auch, dass viele beim Thema Abstände gar nicht die Fahrradbreite berücksichtigen. Der Mindestabstand gilt natürlich nicht bis zum Reifen, sondern zur Lenker-Außenseite. Nimmt man jetzt die durchschnittliche deutsche Fahrbahnbreite von 3,25 m, zieht davon 80 cm Abstand Rad-Fahrbahnrand, 60 cm Radbreite und 1,5 m Autoabstand ab, sind wir bei 35 cm. Ein Auto muss also innerorts fast komplett, außerorts deutlich auf die Gegenfahrbahn, um regelkonform zu überholen. Und jetzt mal bei der nächsten Tour zählen, wie oft das passiert... Und dann nennt der "Experte" ein Urteil "interessant", das dem Radfahrer eine Mitschuld bei einem Türunfall gibt... Dagegen werden Abstandsverstöße von Autos praktisch nie verfolgt.
@@magharibo und Miss "high heels" hat warscheinlich bei dem Unwissen noch nie auf einem Fahrradsattel gesessen. Blondchen lässt sich warscheinlich fahren........
Ein guter Freund von mir wurde vor einigen Jahren auch Opfer von „dooring“. Ich finde es in dieser Hinsicht fast schon zynisch von KFZ-Versicherern, auf den angeblich mangelnden Abstand zum parkenden Auto einzuhalten. Ich sehe den Fehler vor allem bei Städteplanern, die überwiegend das Auto im Blick haben. Wie soll ich bitte auf einem 1m breiten aufgepinselten Fahrradweg Abstand zu parkenden Autos halten, die mitunter teilweise, weil sie zu faul sind gescheit einzuparken, halb auf diesem parken, und gleichzeitig nicht ständig von fahrenden Autos angehupt werden, die mit ihrem SUV auch halb auf dem Fahrradweg fahren. Die beste Lösung wäre doch: Parkende Autos (wenn überhaupt!) als Sicherheitsbarriere zwischen Autofahrbahn und Fahrradweg, der durch eine Bordsteinkante vom Gehweg getrennt ist!
In Holland verläuft der Radweg meistens rechts von den parkenden Autos, nicht auf der Fahrbahn. Das minimiert diese Unfälle gewaltig, weil viel öfter die Fahrertüren geöffnet werden statt den Beifahrertüren. Angenehmener Nebeneffekt: Die Radwege werden auch nicht von Kurzzeitparkern blockiert.
Ich machs so : Ich halte den Abstand und das Hupkonzert hinter mir ist mir egal. Parkt mal wieder einer auf dem Schutzstreifen stell ich mich dahinter und warte. Rekord dabei 15 Minuten. Aber schon 2 mal kam zufällig eine Polizeistreife des Werges, die zwar zunächst behauptet sie sei nicht zuständig dann aber doch wegen Verkehrsbehinderung sich drum kümmern mußte. Fährt man drumherum passiert weiter NICHTS
Als Radfahrer den richtigen Seitenabstand einzuhalten ist eben das Schwierige. Die meisten Radwege die ich kenne sind nicht breit genug: "Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen [...]" Ich schaue regelmäßig Dashcam-Videos und es kommen sehr oft Videos vor, in denen Radfahrer von Autos viel zu eng überholt werden. Und immer wieder erklären die Ersteller der Videos dann zusätzlich die Regelungen und auch, dass der Radweg zu eng war. Natürlich soll man als Radfahrer genügend Abstand zu den parkenden Autos halten. Aber dann ist man meistens bereits am linken Rand des Radwegs und steht mit dem Lenker und der linken Körperhälfte bereits in die Fahrbahn der Autos und wird angehupt. Hier muss am ehesten baulich nachgebessert werden.
wenn mich ein Auto anhupen würde, weil mein Radweg blockiert ist und ich deswegen ausweiche würde ich anhalten und den Fahrer bzw das Auto so bearbeiten, dass er das sicher nicht mehr macht. Sonst verpissen sie dich ja immer noch dem zu eng überholen.... so hätte ich mal die Chance.
15:14 ein entscheidender Zusatz wurde mal wieder vergessen. Auch der benutzungspflichtige Radweg (blaues Schild) ist nur verbindlich zu nutzen, wenn dieser auch benutzbar ist. Beispiel Lastenräder - Radweg zu schmal. Aber auch Schlaglöcher, Glasscherben oder parkende Auto auf diesem führen zu erlischen der Benutzungspflicht.
Was sie vergessen haben zu erwähnen: Das Zusatzschild "Radfahrende frei" erlaubt mir zwar die Benutzung eines ausschließlichen Gehweges, aber nur unter besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber zufußgehende, und auch nur mit Schrittgeschwindigkeit. Ich darf hier weder langrasen noch per Klingel ein Wegerecht erzwingen. Leider ist das den meisten Rad- und Autofahrenden nicht bekannt. Immer wieder schön angepöbelt zu werden weil ich ja den "Radweg" benutzen kann. Kann ja, muss nein, und ehrlich gesagt: Auch keine Lust womöglich kilometerlang mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, dazu brauch ich kein Rad.
Kommt halt auch auf den Weg dran an. Bei uns ist in der Regel alles als Fahrradweg ausgeschildert, bei den eher seltenen "Fahrrad frei" greift mein eigenes Ermessen. Ist auf dem Weg gut was los, kommt man als Radler nicht durch, eben gerade weil man (theoretisch) Schritt fahren soll und der Fußverkehr in jedem Fall Vorrang hat. In der Regel sind diese 2 Wege bei mir in der Gegend (wie gesagt, meine Gegend. Das kann anderswo ganz anders aussehen) relativ frei - sprich man kommt gut durch. Schritt fahre ich dabei auch nicht - ich Rowdie - höchstens beim vorbei fahren. Bei einem halbwegs freien Alternativweg, werde ich diesen benutzen. Ich weiß, dass ich auf die Straße kann und darf. Da will ich bloß herrgottnochmal hin. Fahrradfahren ist SO unendlich geil, wenn man in Ruhe und Frieden fahren kann. Nicht geil ist es, sich konstant umzusehen und ständig fast umgenietet zu werden.
@@sagichdirdochnicht4653 Ausserhalb der Wohnbebauung würde ich einen freigegebenen Gehweg auch nutzen, aber nicht innerhalb einer Wohnbebauung, wie z.B. der Basselweg hier in Hamburg, wo ein schmaler, nicht einsehbarer Fußweg für Radfahrer freigegeben wurde. Läuft mir da jemand aus dem Hauseingang vor das Rad habe ich ein Riesenproblem, man wird mir immer mangelnde Umsicht vorwerfen, zumal der Weg Richtung Tierpark falsch ausgeschildert ist. Hier stehen Schilder mit dem Halteverbot und dem Zusatz "Radfahrer frei"...
@@MsKohlensack Das stimmt. Deshalb kommt es eben ja auch auf den Weg an. Die Strecke die du beschreibst - da würde ich es mir auch fünfmal überlegen, bevor ich da drauf fahr. Lass irgendwas sein, auch wenn du Schritt fährst und du bist der Arsch. Den Weg, den ich oft benutze ist z.B. sehr übersichtlich, relativ breit und ohne Einmündungen. Wie gesagt - bei den Fahrrad frei wegen greift eigenes Ermessen. Es gibt auch Radler die aus Prinzip und Protest diese nicht befahren, auch wenn sie geeignet wären - so ein Verhalten ist auch nicht zielführend. Aber wenn man wie bei dir eben erhöhtes Gefahrenpotential sieht, hat man als realistische Optionen eh nur auf die Straße oder absteigen.
Ohje, hier wird aber auch verlangt, dass normale Verkehrsteilnehmer die sich schnell verändernden Gesetze bestens sofort verinnerlicht haben sollen, während sich hier offensichtlich sogar Experten im Detail nicht einig sind. Macht ja der Durchschnittsbürger mindestens 3x im Jahr - Gesetzestexte wälzen am Wochenende... Wo findet man all diese (verbindlichen) Infos?! Und zwar kompakt - und nicht in der Länge und Kryptosprache der AGB's von Apple bitte. Viele hier sind halt noch auf dem Stand der Führerscheinprüfung von vor 30 Jahren - und ich kann es ihnen nichtmal wirklich vorwerfen, wenn man da so ein halbes Geheimnis draus macht
Wie passt das zusammen: Rechtsfahrgebot max. 75 cm vom Fahrbahnrand, und bei parkenden Fahrzeugen mindestens 90 cm, um keine Mitschuld beim dooring zu bekommen?
Beim Überholabstand hätte ich einen Hinweis noch als wichtig empfunden, dass dieser Abstand immer einzuhalten ist - also speziell auch, wenn es auf der Straße einen dieser kritikwürdigen aufgemalten Radschutzstreifen gibt. Nicht nur sind die teils gar nicht breit genug, dass man die 80cm Abstand zu parkenden Autos einhalten kann - leider denken viele Autofahrer auf solchen Staßen auch nicht mehr an den Überholabstand und fahren mit viel zu geringen Abstand auf "ihrer" Spur vorbei. Also ob etwas Farbe auf der Fahrbahn Sicherheit gegen Sogwirkung oder einen Schlenker des Radfahrers geben würde. Meiner Meinung nach sollten diese "Radschutzstreifen" alle mit einer baulichen Trennung (z.B. Poller) von der PKW-Fahrbahn getrennt werden... und wenn dafür nicht genug Platz vorhanden ist, dann ist an dieser Stelle so ein Schutzstreifen auch nur mit Farbe hingepinselt unsinnig.
6:20 Einerseits haben die Radfahrer die (sinnvolle) Pflicht, einen ausreichenden Abstand von den parkenden Autos zu halten. Zusätzlich dazu haben Kraftfahrzeuge die Pflicht 1,5 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern zu halten. Andererseits: Sieht man sich einen Großteil der Radwege an, dann sind hier Verkehrsräume geschaffen, die ein GROBES Vernachlässigen dieser Sicherheitsabstände nahelegen oder die erforderlichen Sicherheitsabstände gar unmöglich machen. (Häufig als Rad"schutz"streifen bezeichnet.) Welche Möglichkeiten hat der mündige Bürger gegen dieses die Sicherheit verhöhnende Verkehrsmanagement vorzugehen? Was ganz sicher nicht hilft, ist ein Hinweis an die Behörden auf die nicht rechtskonforme Einrichtung eines Radwegs. Welche Möglichkeiten hat man als Bürger dagegen vorzugehen, dass zur Gefährdung der Bürger Steuergelder verschwendet werden und sich in Handlungseinheit die Kommunen ihrer Fahrradfreundlichkeit brüsten?
zu Radwegen - ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich, ist keine sichere Benutzung möglich. In diesem Fall gibt es keine Benutzungspflicht. Der Radfahrer darf in einen solchen Fall die sich aus einem Schild ergebende Benutzungspflicht im Interesse der Verkehrssicherheit ignorieren und die Straße benutzen. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist unzulässig
Der "Schutz"streifen (Todeszone trifft es besser) ist rechtlich gesehen ja auch gar kein Radweg. Ohne das Radweg Schild sind Streifen nicht benutzungspflichtig. Sofern du das Rechtsfahrgebot einhälst, ist es egal, ob du die Todeszone für dich nutzt oder nicht. Meine Stadt kam ja auch auf die GLORREICHE Idee ihre super schmale Todeszone auf einer gut befahrenen Straße zu bauen DIREKT neben den parkenden Autos. Weil Farbe auf den Boden kotzen ist billig, Infrastruktur nicht. Ich fahre NICHT im "Schutz"streifen an diesen Stellen, auch wenn das alle Autos ganz arg doof finden. Ich fahre neben ihm, denn anders sind 90cm Abstand zu parkenden Autos halt nicht drin. Dies führt automatisch dazu, dass PKWs auf die Gegenfahrbahn MÜSSEN um zu überholen. Die meisten halten dann den Abstand ein, wenn sie sich nicht dazwischen quetschen können. Leider Gottes blickt halt auch kein PKW Fahrer durch. Was ich schon beschimpft und angehupt wurde - aber ich kann ja auch nichts dafür, dass inkompetente Vollpfosten für die Verkehrsplanung hier zuständig sind.
@@stephanfriedrichsberger706 Was nru problematisch, ist die Stadt schafft fakten obwohl die Wege nicht nutzungspflichtig sind werden sie so gekennzeichnet. In zweifel musst du nachweisen das es so ist, und oft brauchst dafür noch Ortskenntnis.
Der Radfahrer als Knautschzone zwischen fahrenden und parkenden Autos. Von beiden gehasst und gefährdet (oft mit Absicht), von Gerichten ausgelacht. Super.
Die Sache mit dem Sicherheitsabstand ggü. parkenden Autos gilt übrigens auch bei verpflichtenden Radwegen bzw. Fahrradschutzstreifen. Sind diese zu nah am Parkstreifen gilt der Radweg als unzumutbar und ich kann im zweifel mit dem entsprechenden Abstand zum Auto auch auf der Straße fahren.
Frage ist nur wie es bei verpflichtenden Hochwegradwegen aussieht. Wo rechts der Fußweg ist und links die parkenden Autos. Ich darf ja nicht auf dem Fußweg fahren.
Für die Aussage bei 11:35, dass der gesetzliche Mindest(!)abstand von 1,5 m unterschritten werden darf, hätte ich gerne eine Quelle/ein Urteil. Denn die 1,5 m gelten nur unter optimalen(!) Bedingungen. Bei Glätte, Wind, LKW oder Kindertransport besagt die gängige Rechtssprachung, dass mindestens 2 m eingehalten werden müssen.
@Peter Fabo Und genau für diese These hätte ich gerne einen einzigen Beleg. Weder StVO, noch Kommentierung, Gutachten oder Gerichtsurteile sehen hier irgendeinen Spielraum zur Unterschreitung. Reicht die Fahrbahnbreite nicht, herrscht faktisches Überholverbot. Es ist sogar noch strenger, als man vermutet, denn die 1,5 respektive 2 m Abstand sind Mindestwerte, die nur unter optimalen Bedingungen ausreichend sind und sogar bei Fahrradwegen gelten, die nur farblich markiert sind. Langsame Verkehrsteilnehmer sind natürlich verpflichtet an geeigneter Stelle Überholen zu ermöglichen, da reicht es aber, sofern es sich denn dahinter staut, alle paar Hundert Meter/alle 2-3 Minuten Platz zu machen.
Da musste ich auch stutzen, ich wuerd eher sagen, wenn sicheres Ueberholen nicht moeglich ist, dann muss man es halt lassen. ABER, das mit den Schlangen, was die spaeter meinten, ist auch nicht so vorgesehen, denn langsamere Verkehrsteilnehmer muessen schnelleren das Ueberholen ermoeglichen. Das heisst die lahmen Radler muessen bei der naechsten Gelegenheit kurz an die Seite fahren und die Schlange vorbeifahren lassen.
@@presidentobummer447 Die nächste Gelegenheit in der Stadt bedeutet häufig: Nie. Als Beispiel: Der Fahrradweg ist neben parkenden Autos. Als Fahrradfahrer muss man nun 90 cm Abstand halten, d.h. man fährt relativ mittig auf dem Fahrstreifen. Gibt es nur einen Fahrstreifen, bedeutet dies, dass der Autofahrer zu keiner Gelegenheit die 1,50 einhalten kann und somit nicht vorbeifahren kann, sofern auf der gesamten Fahrstrecke keinerlei Änderung eintritt (parkende Autos oder verbreiteter Fahrstreifen).
geht hier wohl um schmale Landstraßen auf denen man die 2 Meter Abstand physikalisch gesehen nicht einhalten kann. Was soll man dann machen? kilometer lang hinterhertuckeln? sicher nicht. dann wird vorsichtig bis an den rand gefahren und überholt. fertig.
Die haubt Schuld liegt vermutlich bei der Person die das Dixiklo auf Gestell hat ,aber der Bauarbeiten wusste ja wie sich die Tür öffnet also kann von man einer Mitschuld ausgehen.
@@justusvonhugo9570 Ach hier gibt es keine Schuldfrage. Ist einfach dumm gelaufen. Als Radfahrer muss man halt auch mit sowas rechnen. Wer weiss wie schnell sie gefahren ist. In einem Baustellenbereich gilt ja nicht ohne Grund angemessene Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft.
@@jan9221 und warum fährt sie 30cm an einem Dixi Klo vorbei? Stichwort: ABstand halten! Übrigens fahre ich seit über 40 Jahren Fahrrad und bin noch nie in eine Tür egal welcher Art geknallt.
Irgendwie wird der Bauarbeiter ja ins Dixiklo gekommen sein...und ich glaube kaum, dass man das Dixiklo, nachdem der Bauarbeiter darin verschwunden ist, noch umgestellt hat. Man hätte sich also durchaus merken können, dass die Tür zum Rad-/Gehweg öffnet und sie entsprechend vorsichtig öffnen können.
Diese ganzen Diskussionen mit dem Verhalten im Straßenverkehr könnte man sich sparen wenn wir eine moderne Verkehrsinfrastruktur hätten. Im Moment sind die Verhältnisse auf den Straßen für Radfahrende absolut katastrophal. Leider tun die Kommunen gerne so als wären sie "radfreundlich", was in der Regel aber nur heißt man malt bisschen Farbe auf die Fahrbahn, entweder in Fahrradstraßen, die nichts verändern, oder für Radschutzstreifen die den Namen nicht verdienen (weil sie überhaupt keinen Schutz bieten). Das Beispiel NL zeigt (fördern Radverkehr seit den 70ern), dass es Zeit braucht. Also müssen wir leider davon ausgehen, dass wir noch 50 Jahre brauchen um die dortigen Verhältnisse bei uns zu erreichen. Traurig.
Hier haben wir aber auch schon ein riesiges Problem: Was ist für dich eine "moderne Verkehrsinfrastruktur"? Bei kompletten Neubaustädten kann man da viel machen, in bestehenden Städten oder gar alten Ortskernen wie bei uns... schwierig bis keine Chance! Und ein Umbau muss für alle Seiten akzeptabel sein, wenn ich z.B. Autos komplett aus Innenstädten aussperren will, das kann nicht funktionieren. Irgendwie muss es nebeneinander hergehen, und Planung und Bau liegen oft so lange auseinander, dass sich Richtlinien und gesetzliche Regelungen seitdem komplett 180 Grad gedreht haben können. Ich kenne die Probleme, weil eine gute Freundin so was prüft und mitplant, vor allem eben Radwege und alternative Konzepte... das gibt es so viele Probleme, das kann man teilweise kaum glauben. Und dann fehlt es am Ende vor allem an einem: Am Geld! und auch am Platz! Und dann wieder an anderen Ecken. Ich weiß nicht mehr wo das war: Man hat einen Radweg zwischen Fahrbahn und Fußweg gebaut, dann kam die Feuerwehr vorbei und meinte nur: Wir können hier nicht mehr sinnvoll hin, wir können maximal bis in den ersten Stock mit unseren Drehleitern... man musste dann den Radweg wieder wegmachen, weil sonst für hunderte Wohnungen ein Bewohnungs-Verbot hätte ausgesprochen werden müssen! So schnell kann eine gute Idee zur absoluten Katastrophe werden.
@@puo2123 Der Wille ist zumindest stellenweise da, aber leider weder das Fachwissen noch die Fähigkeit, sich mit anderen Fachbereichen abzusprechen. Eine Freundin arbeitet aktuell bei der Stadt in der Verkehrsplanung, speziell, was alternative Fahrzeuge wie Fahrräder und ähnliches angeht. Das große Problem ist, dass man nicht einfach was tun darf (auch wenn man es theoretisch kann), weil unglaublich viele Vorschriften einzuhalten sind. Und wenn was fertig geplant und dann auch noch genehmigt ist... dann wird es halt so gebaut, weil man manchmal keine andere Wahl mehr hat. Auch, wenn die Planung 20 Jahre alt ist und nicht mehr so wirklich den heutigen Bestimmungen/Wünschen entspricht. Aber wenn mal was schnell und einfach umgesetzt werden kann, wird das oft auch gemacht. Aber da haben halt unglaublich viele Leute mitzureden. Und viele davon völlig zu Recht. Sieht man immer wieder bei so machen gutgemeinten Vorhaben.
Das mit der Unzumutbarkeit bei benutzungspflichtigen Radwegen gilt im übrigen nicht nur für breite Fahrräder. Die Unzumutbarkeit ergibt sich zum Beispiel auch durch einen extrem schlechten Fahrbahnbelag (Schlaglöcher, Wurzeln die weit rausschauen und dergleichen). Der ein oder andere unterschätzt es evtl. wie schnell man sich das Rad kaputt fährt weil da tiefe Krater in der Straße sind. Ich habe allerdings das Gefühl dass kaum jemand die Fahrradregeln so richtig versteht, leider sind da die Verkehrsplaner mit inbegriffen. Ganze Fahrspuren für Autos werden weggenommen um daraus einen Radstreifen zu machen der leider nicht einmal benutzungspflichtig ist, da man vergessen hat ein entsprechendes Schild aufzustellen. Ich bin sehr gespannt wo das noch hinführen wird... Die Situation mit dem Dixi interessiert mich sehr, mir fehlen da leider viel zu viele Fakten, zum Beispiel wie genau das aufgestellt war, ob die Tür wirklich Richtung benutzungspflichtigen Radweg aufging und so weiter. Der ganze Hergang ist halt bei Weitem nicht mal zur Hälfte geschildert.
Als Mountainbiker freue ich mich immer über anspruchsvolle MTB-Fahrradwege. Aber wenn mir nach einer besonders technischen Sektion dann eine Hollandrad-Rentnerin oder ein wackeliger Rollerskater entgegenkommt frage ich mich schon wie die so klar kommen.
Naja. Unabhängig von der Rechtslage: Bauarbeiter - auch fernab einer Baustelle - und Türen stellen eine immense Gefahr dar. Wer sich schützen will, sollte bei Türen immer außerhalb des Schwenkbereichs der Türe fahren. Mindestens. Bei Türen, die aus nicht fahrbaren Räumen herausführen (Haustüren, Dixies etc.), schauen sich die Leute ja meist noch nicht einmal um, wenn sie an der Türe vorbei auf den (Rad)Weg gehen. Man muss also die Türbreite + weiteren Sicherheitsabstand einhalten. Der Illusion, dass andere schon aufpassen, sollte man sich nicht hingeben. Mindestens 10% der Bevölkerung haben darauf keinen Bock.
jou. Erst gestern ist mir der Reifen geplatzt, weil ich - auf einem Radweg abseits des Autoverkehrs - ein Schlagloch übersehen habe. Zum Glück immer Ersatzschlauch dabei (zumindest bis gestern).
1:15 also nach der Schilderung fällt mir auf jeden Fall schonmal "nicht zu nah an Türen vorbeifahren ein" man steht ja auch nicht zuhause vor Türen und wundert sich dann wenn sie aufgehen und man eine Türklinke abbekommt
Verstehe nicht wieso das niemandem hier auffällt. Also wieso soll die Dame von dem Herren der die Tür auf gemacht hat Entschädigungen verlangen können. Keine der beiden Parteien konnte am Ende wissen, dass die Tür aufgeht bzw. ein Radfahrer vorbei fährt. Wir reden ja hier nicht von einer Autotür wo man ein Fenster und einen Spiegel zum schauen hat, wir reden von einer Tür einer Toilette. Und dann geht man zu einem Experten der über Autotüren redet, ich verstehe nicht ganz was das für ein Quatsch ist. Genau so wie die Dame eine Operation ablehnte und lieber zur Therapie ging, irgendeine Salbe auf den Fuß schmiert und Monate lang Schmerzmittel nimmt. Würde mir im Leben nicht einfallen sowas zu machen. Ich meine vielleicht hab ich das falsch verstanden, aber so macht das für mich keinen Sinn.
Schockierend, wie Ahnungslos die Leute auf den Straßen unterwegs sind. Bei den älteren Herrschaften wundert mich das wenig - da spiegelt die Umfrage die totale Unkenntnis von Verkehrsregeln wieder, die man täglich auf den Straßen erlebt. Aber selbst der jüngere Typ, dessen Fahrprüfung noch nicht so lang her sein kann, hat keine Ahnung...
Was man eher hätte fragen sollen, ob man bei dem Abbiegen Fußgänger und Radfahrer passieren lassen muss. Das vergehen sieht man leider ständig, teils auch mit beschleunigung nach Augen kontakt bei dem man denkt ok er wurde langsamer und sieht mich.
Was er auch zum blauen Schild beim Rennrad hätte sagen müssen, wenn der Weg geeignet ist was er gerade bei Rennrädern oft nicht ist die mit Buckelpisten ihre Probleme haben. Aber überland, wird meist noch hinzugefügt das er nicht gepflegt wird (da entfällt die Pflicht auch in Sommer und oftmals hat man dann noch das Laub von Herbst dort wo kein Wind hinkommt), der Weg muss begleiten und da zählen auch kleinere Schlenker dazu.
11:22 Der Mindestabstand ist immer einzuhalten und darf nicht verringert werden. Dieser muss eingehalten werden um Schlaglöcher und so ausweichen zu können. Außerdem darf man immer noch ca. 30 cm zum Bürgersteig halten und wenn Autos stehen bis zu 1m. Der Sicherheitsabstand ist auch bei Schutzstreifen einzuhalten.
Halten sich nicht mal Radfahrer daran, wenn das Auto an einer roten Ampel hält, quetschen sich die Fahrrad-Fahrer dran vorbei und 3 Sekunden später werden sie wieder überholt.
Doch Paragraph 1 StVo (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wieviele Radfahrer halten beim abbiegen die Hand raus? Wieviele Radfahrer denken, dass die Ampel eine Empfehlung ist?
4:50 Wenn ich es richtig verstanden habe, ist sie (zu dicht) am dixiklo vorbeigefahren. Man kann ja damit rechnen, dass da jemand rauskommen könnte. Der Bauarbeiter (vermute ich mal) konnte ja nicht sehen, dass da jemand kommt und rechnet auch nicht damit, dass da jemand zu nah mit dem Fahrrad vorbei fährt. Also eine Teilschuld hat sie mindestens….
Ein Beifahrer darf auch nicht ohne zu schauen die Tür aufreißen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Und wenn da eine ältere Person entlanggelaufen wäre, die dann die Tür in den Rücken bekommt, dann hätte diese genauso schwer stürzen können. Verhindern können hätte man dies durch einen sinnvolleren Aufstellort der Toilette oder vorsichtigem Türöffnen.
Dann ist aber der Bauträger 100% schuld, nicht der Mitarbeiter. Das Hauptproblem der heutigen Zeit ist, dass keiner mehr denkt, weil bequemer. Der einzige, der nichts verbessern kann, ist der Mitarbeiter. Dementsprechend müsste da die Rechtssprechung drauf reagieren, tut sie aber leider nicht zu konsequent.
Was das fiese am ersten Fall ist: Bei dem Dixi-Klo habe ich nicht direkt erkannt, auf welcher Seite eigentlich die Tür ist (klar kann ein anderes Modell gewesen sein). Generell ist es grob fahrlässig, das Ding so hinzustellen, dass erstens der Nutzer in den Fahrverkehr rausgeht und damit gefährdet ist und zweitens, die Tür Radfahrer gefährdet. Alles außer 100% Haftung durch den Bauleiter ist für mich falsch. Es gab auch schon ein Urteil, was dem Autofahrer 100% Schuld gegeben hat, obwohl der Radfahrer zu nah war und obwohl er schneller als die erlaubten 30 km/h war. Stur bleiben lohnt sich. Allerdings rechnen sich die Versicherungsbetrü... ich meine Versicherungen aus, durch den finanziellen Druck auf das Opfer einen sittenwidrigen Vergleich durchzusetzen und so Geld zu sparen.
11:34 was heißt denn hier, dass sich der Mindestabstand von 1,50 m auf engen Straßen verringern kann? Nach § 5 (4) Satz 3 StVO ist der Mindestabstand 1,50m, von Ausnahmen auf engen Straßen kann ich da nichts lesen. Und in Satz 5 heißt es weiter, das der Überholte nicht behindert werden darf und wer zu dicht überholt wird, wird behindert oder gar gefährdet. Ich würde den Wortlaut von Satz 4 eher so interpretieren, dass auf engenStraßen bei denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, halt nicht überholt werden darf (faktisches Überholverbot). In Städten kann das schon mal schnell der Fall sein, wenn der Radfahrer zu parkenden Autos an der Seite noch 1 m Abstand lässt.
Als gewissenhafter Radfahrer winke ich Autos an mir vorbei und zeige das sie eng an mir vorbei fahren können. Ich habe da einen Rückspiegel. Sieht schwul aus, ist aber richtig optimal.
Dafür, daß ich mindestens eine Autotürbreite Abstand zu parkenden Autos halten soll, sind die auf der Straße aufgemalten Schutzstreifen viel zu schmal! Die haben manchesmal ja gerade Lenkerbreite. Und wenn ich den Meter einhalten will, muß ich "auf der Straße" fahren! Da hupen und schneiden dann wieder die Kraftfahrzeuge einen in Grund und Boden. Manche halten sogar ruckartig an und beschimpfen einen, von wegen "fahr gefälligst auf deinen Radweg!" Jedweder Hinweiß, auf den Meter Abstand und zu schmalen Schutzstreifen (die das Wort nicht wert sind !!!!) könnte schmerzhaft werden. Einer wollte mir wirklich eine schallern.
Wenn die Toilettentür in die Fahrbahn reicht hätte das entsprechend gesichert werden müssen oder am besten gleich so aufstellen, dass sowas nicht passiert. Das die Tür in die ungesichert in die Fahrbahn ragt sollte auch dem Bauarbeiter spätestens beim Betreten des Klo klar seien, dass mindeste wäre daher die Tür langsam vorsichtig zu öffnen, besser die Gefahrenstelle vorher korrekt (z.B. mit Barken) absichern. Da er geeignete Maßnahmen unterlassen hat, hat er hier klar fahrlässig gehandelt. Der Bauherr handelt auch fahrlässig da er das Klo so nicht hätte aufstellen lassen dürfen. Die Radfahrerin hat mit ihrem geringen Abstand aber ebenso fahrlässig gehandelt.
Zum Thema Abstand, um nicht „getürt“ zu werden: Ich fahre mit 90cm Abstand zu parkenden Autos, was meistens bedeutet, ich fahre mitten auf der Straße - zum Unmut vieler Autofahrer, die mich dann als Hindernis ansehen und manche Beschimpfungen muss ich mir dafür anhören. Das Rechtsfahrgebot widerspricht den meistens am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen. Wo keine Autos parken fahre ich natürlich direkt am Rand der Straße. Durch die Umfrage wird mir klar, viele Autofahrer wissen leider herzlich wenig über Verkehrsrecht..
Ja. Man sollte dringend eine verpflichtende Sonderausbildung zum Führen von KFZ einführen, mit theoretischem und praktischen Test und anschließender Aushandeln der spezifischen Erlaubnis. Für Zuwiderhandlungen sollte ein genormtes einheitliches Schild mit eindeutigen Code aus Buchstaben und Zahlen am Fahrzeug angebracht werden. Wenn das alles passiert ist, verhalten die sich alle legal und alle Verkehrsteilnehmer haben Ruhe vor den Rowdys. (Diese Argumentationskette wurde von jenen übernommen, die Kennzeichen für Fahrräder fordern. Hoffentlich funktionieren deren Ansätze auch beim PKW.)
@@alphastratus6623 und bei ganz hartnäckigen Schwachmaten sollte ein Verkehrserzieher mitfahren, bis sie es begriffen haben. Bei Auto- und Fahrradfahrern 😅
Dito. Auch ganz wichtig: sollte (z. B. Durch Straßenbahnlinien die im Gegensatz zu den selten vorhanden Radstreifen ordentlich baulich getrennt sind 🙃) nur eine Fahrbahn vorhanden sein, die durch Randsteine begrenzt sind - UNBEDINGT MITTIG FAHREN. Man sollte meinen, das selbst der letzte Vollpfosten begreift, dass 10cm Abstand zum Radler zu wenig sind. Dem ist aber nicht Fall. Fahre ich dort (und dabei sind es nur 50 m!) gemäß der stvo rechts, provoziere ich damit leider, vom Rad Gefahren zu werden. Damit behindere ich ja nicht mal wen - man kann dort (darf dort) NICHT überholen, also ist es auch egal. Und auch sonst bleibt uns selten was anderes übrig. Wenn ich nach rechts Autos hsb, brauch ich Abstand. Ich habe volles Verständnis, dass Radfahrer vor einem Nerven, ich habe selber ein Auto. Aber: Der Radler kann auch nichts dafür, wenn die Stadt keinerlei (oder völlig unzureichende /unsichere) Infrastruktur "baut" (ein Eimer Farbe auf die Straße ist KEINE Infrastruktur, sondern nur Farbe auf der Straße!). Zumindest fahre ich viel und gerne Rad. Das habe ich offenbar 95% aller anderen Autofahrer in der Stadt voraus, denn ohne MINDESTENS 1,5m inner Orts (2+ außerhalb) fahre ich an dem Radler nicht vorbei, auch wenn er mir gerade 2 Minuten meiner Ach so kostbaren Lebenszeit "gestohlen" hat. Ich beschwere mich lieber bei unserer selbsternannten "Fahrradstadt" (HAHAHAHAHAHAHA) über die Infrastruktur. Bringt zwar vermutlich auch nichts, aber zumindest gefährde ich niemanden....
Abstand halten zu Türen würde helfen, selbst bei dixi Klos. Da war sie selber schuld. Abständen fordern von anderen aber selber nicht einhalten wollen. Dasvist ein selbstgemachtes Problem, Radfahrer haben auf Pflichten
11:30 Whoa. Und sowas lasst ihr unwidersprochen drin? Natürlich darf sich der Abstand nicht "ein wenig verringern". Wenn die 1,5 (bis 2) Meter nicht einzuhalten sind, dann muss man dahinter bleiben. Punkt.
Ebenso kritikwürdig die autofreundliche Sichtweise, dass Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, wenn sie für Autos dadurch das Überholen übermäßig erschweren. Nein, auch wenn sie für andere Radfahrer, Moped und Motorradfahrer das Überholen erschweren.
auf einer schmalen Landstraße wo es physikalisch nicht möglich ist 2 meter abstand enzuhalten? träum weiter dass ich da kilometer lang mit 25 hinterher tuckere :D
@@andrekirsch6377 Die Bereitschaft als Radfahrer mal rechts ranzufahren, um Autos durchzulassen verhält sich umgekehrt proportional zum Drängelverhalten des hinterherfahrenden Autos. :)
Die Meinung aus der Umfrage, über die sich der Experte wundert, spiegelt sich leider genau so auf unseren Straßen wieder. Fahrradfahrer werden von Autofahrern die meinen im Recht zu sein eingeschüchtert und an die Seite gedrängt. So geschehen dann auch Unfälle in der Dooring-Zone wie im ersten Beitrag dargestellt. Wenn ich mich als Fahrradfahrer an die StVo halte und den vorgeschriebenen Abstand zu Parkenden Autos oder Bordsteinen einhalte, werde ich beschimpft und ausgehupt, was sich dann schrecklich und nicht richtig anfühlt. Zusätzlich wird man beschimpft, wieso man nicht auf dem ‚Radweg‘ fährt, der keiner ist. Ein großes Problem ist meines Erachtens, dass dieser Beitrag wahrscheinlich vermehrt von Radfahrenden gesehen wird und die Autofahrenden nicht belehrt werden und sich das Verhalten so nicht ändern wird. Aus diesem Grund würde ich mir einen Beitrag über Rechte der Autofahrer wünschen. Auch Visualisierungen wären in diesem Beitrag sehr hilfreich gewesen um die Radfahrer zu Informieren, wo sie sich auf einer Straße aufhalten dürfen und wie sie sich nach StVo rechtens verhalten, um Unfälle mit zu vermeiden. Laura Fritsche hat einen sehr Informativen Vortrag über die Rechte und Regeln in der StVo gehalten. Im Vortag wird anhand von Visualisierungen dargestellt, wo ich mich als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr einordnen sollte ggf. könnte man Sie als Expertin einmal in die Sendung einladen.
Gut ist auch das knappe Überholen vor einer Ampel, um dann rechts bewusst "dicht" zu machen. Im Idealfall wird dann der Start vom Vordermann verpasst, weil noch die WhatsApp gelesen wird ;)
Wenn man ganz viel Selbstvertrauen hat, könnte man das Hupen so ernst nehmen, dass man anhält und den Autofahrer fragt, was die Gefahr ist, also weshalb er gehupt hat. Denn Hupen ist eigentlich nur bei Gefahren zulässig. Das ist zwar auch nicht optimal, aber wäre schon interessant zu sehen.
@@HerrMurmeltier Das mache ich seit ca. einem Jahr so. Reaktionen sind dann häufig, dass ich zuerst aggressiv auf den existierenden 'Radweg' aufmerksam gemacht werde, den ich zu benutzen habe. Nachdem ich den Fahrer dann belehre, dass dies kein benutzungspflichtiger Radweg ist, ich mich nach StVo verhalte und er mich mit dem Hupen nötigt, geht dann uneinsichtig und schnell das Fenster hoch und und es wird mit Vollgas demonstriert, wer der Stärkere ist. Neben den Privatpersonen finde ich es aber besonders schlimm, dass ich in meinem Wohnort Osnabrück schon mehrfach von Busfahrern Angehupt wurde, und mir vorgeworfen wird, dass ich mich falsch verhalte.
Halten die Radfahrer zu viel Abstand zu den am Strassenrand parkierenden Autos, werden sie links zu dicht von Autos von Autos überholt. Leute, das führt alles zu nichts. Entweder es gibt klar zu den Autostrassen mit zum Beispiel Mäuerchen abgetrennte Fahrradwege ohne Zeugs und Fahrzeuge, die dort rumstehen oder es gibt sie nicht. Wir können doch nicht für ewig irgendetwas wursteln und fummeln. Die Autofahrer wollen keine Radfahrer rammen/aufladen und Fahrradfahrer wollen nicht von Autofahrern abgedrängt, gestreift und überfahren werden. Gibt es keine deutlichen Verbesserung-Möglichkeiten, werden wir noch in 100 Jahren dieselben Diskussionen und Debatten führen. Es kann doch nicht sein, dass wir jahrzehntelang über dieselben Punkte reden. Nochmals: Das führt einfach zu nichts. Nur logisch, dass ohne richtige und genug breite Radwege die Agressivität und die Anarchie bei den Auto- und Radfahrern steigt und steigt.
Das ganze liest sich so, als ob das zu knappe Überholen unausweichlich ist. Das ist es aber nicht. Die meisten Autofahrer wissen ja nicht ein mal, dass sie was falsch machen, da währe manchmal eine Nachschulung nicht so schlecht.
Andere Städte wie Paris kriegen das hin. Das ist aber dann kein Klein-Klein, sondern die haben verstanden, dass man richtig radikal vorgehen muss bei den Veränderungen, damit nicht sowas Widersprüchliches bei raus kommt. Für Autos ist da inzwischen schlicht fast kein Platz mehr eingeräumt - auch für parkende nicht. Der Protest der Auto-Lobby blieb wohl aus bisher
Was kann denn da der Bauarbeiter dafür, der Bauarbeiter kann ja vom Klo aus das Geschehen gar nicht so überblicken, wie das bei einem Autofahrer der Fall wäre. Ich sehe bei dem Bauarbeiter überhaupt keine Schuld.
@@PGR27 natürliche Selektion in der Neuzeit :P würd euch auch nicht machen und selbst wenn nicht mehr Platz ist würde ich langsamer fahren. Das mac ich auch bei geparkten Autos. Ich mein Recht und unrecht hilft dir nichts wenn du dumm fällst und Matsche bist 😂
11:30 Das ist doch Quatsch. Es sind 1,50 und fertig. Wieso kann sich der Abstand bei engeren Fahrbahnen verringern? Dann darf halt nicht überholt werden.
Weil der SWR halt eben oft (zumindest unbewusst) der Autolobby unterliegt. Daher wird auch immer, wenn es um Räder geht, immer nur über Gefahren und Unfälle geredet. Und die Kausalität beim Radler, alternativ beim Autofahrer gesehen. Dabei ist das wahre Problem die Infrastruktur. Denn der Niederländer ist kein besserer Autofahrer als der deutsche und auch kein besserer Radler. Er bewegt sich aber in Infrastruktur, die Fehler verzeiht. Aber die Autolobby will, dass wir uns lieber über Helm und Licht am Rad streiten, damit wir Fahrräder automatisch mit Gefahr verbinden, was einfach nicht stimmt.
11:30 Wie kommt der Anwalt auf diese Aussage in der StVO ist eindeutig geregelt, dass der MINDESTabstand innerorts 1,5 und außerorts 2 Meter ist siehe §5 StVO Abs. 4 Satz 3. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Radfahrer wie auch besprochen sich selber an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeigefahren ist. Es ist eben keine Faustregel mehr von der nach unten abgewichen werden darf, sondern eindeutig geregelt.
Ist §5(4) nicht §5(3) StVO und das Richterrecht räumt tatsächlich in den unteren Instanzen wir bei geringem tempo ~Schrittempo darf der Abstand geringer werden. Warten wir ab was die obernen Instanzen sagen
Wie hält man denn den erforderlichen Seitenabstand auf benutzungspflichtigen Radverkerhsanlagen ein, die selbst schmaler sind als der erforderliche Abstand? Beziehungweise wie verhält sich hier die rechtliche Beziehung zwischen beiden Pflichten, von denen man naturgemäß nur einer Folge leisten kann?
wenn du dort den Abstand nicht einhalten kannst, musst du auf eine Autospur wechseln, wenn ich mich richtig erinnere. Quelle: ua-cam.com/video/tBsaVx_4ynA/v-deo.html
Gar nicht. Da ist es dann die Aufgabe des Fahrradfahrers zu entscheiden ob er lieber eine Tür ins Gesicht bekommt oder eine Strafe wegen nicht Benutzung des Randstreifens
@@viper2035 da sollte man aber auf jeden Fall den Seitenanstand zu den Autos einhalten. Denn man kann so argumentieren, dass man den Radweg nur benutzen kann, wenn keine Autos parken. Wenn dort aber Autos parken, muss man sich an diese Regel halten. Trotzdem schwierige Situation, weil die Verkehrsplaner gepennt haben.
Kann mir einer erklären warum es keinen Mindestabstand für Fußgänger gibt die von einem Fahrad überholt werden ? Beim Familienspaziergang auf Wirtschaftswegen kommt es oft vor das Elektrofahräder viel zu dicht überholen und manchmal sogar noch meckern das man bei 3 Meter Wegesbreite nicht noch in den Graben springt wenn der Fahradfahrer klingelnd von hinten kommt. Ist das nicht Diskriminierend gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern ? Warum spricht keiner über Fußgänger ?
9:59 Und genau das ist das Problem. Viele Autofahrer haben keine Ahnung von Verkehrsregeln und gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Mir ist es auf dem Fahrrad schon oft passiert, dass ich von Autofahrern bedrängt, genötigt, bedroht, abgedrängt oder beschimpft wurde, weil ich vermeintlich eine Verkehrsregel missachtet habe. Häufig sind dabei das Nichtbenutzen von nicht benutzungspflichtigen Radwegen, das direkte Linksabbiegen, nicht ganz rechts zu fahren, das Überholen von wartenden PKW auf der rechten Seite. Der Mindestabstand von 1,5 bis 2 m beim Überholen wird von Autofahrern auch nicht eingehalten. Bei einem Hindernis oder einer Engstelle drängeln sich Autofahrer durch, obwohl ich Vorfahrt hätte. Generell das Missachten der Vorfahrt von Radfahrern und Fußgängern beim Abbiegen. ...
Also hier im Ort behaupte ich mal: Prozentual machen Radfahrer ein vielfaches an Mist, im Vergleich zu Autofahrern. Ich weiß nicht, wie oft ich bremsen oder hektischst ausweichen muss, weil wieder mal ein Radfahrer ohne Vorwarnung irgendwo rausknallt, auf der falschen Seite fährt, die Vorfahrt nimmt, nachts ohne Licht/Refelktor/dunklen Klamotten (hatte ich erst gestern wieder mal) mitten auf der Straße fährt... und es sind viel mehr Autos als Radfahrer unterwegs! Aber das Ergebnis ist halt immer gleich, egal wer Mist macht: Radfahrer verliert!
Natürlich habe ich als Fahradfahrer vorfahrt an einem Zebrastreifen, z.b wenn dieser an einem Kreisverkehr liegt.....da habe ich als fahradfahrer der parallel zum Kreisverkehr fährt vorfahrt....... Thema Fahrad Frei Schild: Es war zwar korrekt was er gesagt hat, aber er hat vergessen zu sagen das mann bei einem fahrad frei Schild nur schritgeschwindigkeit fahren darf.
An sich ganz informativer Beitrag, ABER es wurde auch hier wieder nicht zwischen Fahrbahn und Straße unterschieden. Als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger benutzt jeder die Straße, weil die Straße das Konstrukt z.B. in der Stadt zwischen dem linken und rechten Haus ist. Dazu gehören auch die Fahrbahn, je nachdem Geh- bzw. Radweg, ein Grünstreifen, Bäume, Parkplätze, Sperrflächen, etc. Radfahrer müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen (laut §2 StVO "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"), weil ein Fahrrad laut Definition als Fahrzeug gilt. Ist, wie erwähnt, ein Schild der Nummer 237, 240 oder 241 angebracht, so müssen Radfahrer den Rad- bzw. gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen. Bei schlechtem Zustand des Radwegs dürfen sie aber von der Pflicht abweichen. Das Schild mit der Nummer 239 (Gehweg) und mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) heißt ich muss den Geh- und Radweg nicht benutzen, wenn ich ihn aber benutzen will, muss ich SCHRITTGESCHWINDIGKEIT (ca. 5-10 km/h) fahren, ebenfalls nicht erwähnt im Beitrag.
11:29 Setzen, 6! - Was für einen Unsinn der gute Herr da doch erzählt. Auch in engen Straßen gilt der seitliche Überholabstand von 1,5m (außerorts 2m).
Ich sehe als größtes Problem im Strassenverkehr, dass sich viele nicht mehr an Paragraph 1 (gegenseitige Rücksichtnahme) der StVO halten. Auch in den meisten Kommentaren lese ich nur, dass es immer nur ums Recht geht. Aber einfach mal auf sein Recht zu verzichten und Fehler von anderen zu akzeptieren und verzeihen, sehe ich immer weniger. Und damit meine ich alle Beteiligten im Straßenverkehr. Ich verzichte gerne auf mein Recht, wenn ich dadurch mein oder das Leben anderer schützen kann und ich rechne auch stets mit Fehlern anderer, da es kaum möglich ist immer Fehlerfrei unterwegs zu sein.
Sie sind aber oldschool. Dass uns Pöbeln mehr Aufmerksamkeit / Klicks / Erfolg bringt, hat uns doch social Media hier nochmal eindrucksvoll gezeigt. Und wo soll man auch sonst seinen Frust rauslassen, als bei seinen Verkehrsteilnehmern / Mitmenschen
was ich noch hinzufügen möchte - natürlich, wenn es die Situation zulässt: sich kurz auch mal in den jeweils anderen Verkehrsteilnehmer hineinversetzen und schauen, warum die vielleicht jetzt gerade die Rechtsgrundlage etwas "dehnen", da ich es auch oft erlebe, dass Fahrradwege von Lieferfahrzeugen zugeparkt sind, im Winter bescheiden gestreut oder zugeschüttet sind, allgemein falsch benutzt werden (Fußgänger stehen drauf, weil Fußgängerampel mit geringem Standstreifen), wegen einer Baustelle halbiert (sprich, selbst mit schmalem Fahrrad schwer benutzbar), usw.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie es gut meinen, bei mir stößt Ihr Vorschlag nur sauer auf. Warum? Weil besonders Autofahrer Radfahrern gegenüber damit kommen sie sollen doch lieber auf ihr Recht verzichten. Es muss einfach in die Köpfe das jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto, Fahrrad, Fußgänger etc. gleichberechtigt ist. Und niemand sollte zu Gunsten eines Anderen seine Rechte aufgeben müssen.
Tipps vom einem fahrrad experte: ich kann auf 40.000km fahrerfahrung auf räder zurück blicken. Mache bitte den schulterblick auch wenn du nur die kreuzung überqueren möchtest, rechne immer mit fahrzeugen die dich beim abbiegen nicht sehen und lasse dann ihnen den vorang. fahre an gegenständen die aufgehen können mit grosem seiten abstand vorbei. Handy hat am steuer absolut nichts verloren, auch ist es verboten über Rot zu fahren.
@@marktcheck genau, Rücksicht ist super wichtig! An dieser Stelle auch vielen Dank an die ca. 15% aller Autofahrer, welche einen vernünftigen seitlichen Sicherheitsabstand zu Radfahrern einhalten, wenn sie sie überholen.
Auch ganz wichtig: Schulterblick beim Überholen (z.B. von Fußgängern) oder Ausscheren zum nebeneinander Fahren. Denn es gibt auch schnellere Radfahrer.
@@samurai5910 so ist es genau ich mache es, aber viele viele Menschen machen es nicht (als erfahrener fahrer weis man schon wo die vielen tote herkommen, diese kommen nicht von ungefähr).
@@heikomaier2540 Letztens wieder gehabt. Eine Frau fährt langsam (15 km/h vielleicht) mittig auf der Straße (etwa 4-5m breit, Autos sehr selten) und will links abbiegen. Ich will dann rechts mit mäßigem Tempo (so ca. 25 km/h) vorbeifahren. Linksabbieger muss man ja rechts überholen. Kurz vorm Überholen holt ca. 2m nach rechts aus (direkt vor mich) und bemerkt mich erst, als ich schon abgebremst habe. Was darf natürlich nicht fehlen? Erstmal beschweren, dass ich ja so ein Raser bin. Am liebsten ist mir immer noch ein Weg, den ich am Freitag kurz nach Schulschluss fahren muss. Dann kommen immer ganz viele Kinder entgegen, die innerhalb von mehreren Hundert Metern nicht ein einziges Mal nach vorne schauen, zu 3.-4. nebeneinander mir entgegen kommen und teilweise nicht einmal auf Klingeln reagieren. Auf Anschreien wird dann plötzlich doch reagiert, wenn man wenige Meter voreinander entfernt ist... Bei Rechts-vor-Links fangen wir am besten gar nicht an. Verkehrsbeobachtung und teilweise grundlegende Verkehrskenntnisse fehlen leider den meisten Fahrradfahren. Dabei wurde es doch allen schon in der Grundschule beigebracht.
Wo findet man eigentlich diese Gesetzesänderungen in verbindlicher und kompakter Form? Ich wäre zwar interessiert, aber wollte jetzt auch keine kryptischen Gesetzestexte wälzen den ganzen Tag eigentlich
@@Der_X_Buddne Ich weiß nicht, ob es irgendwo eine Kurzfassung gibt, aber ich finde die StVO eigentlich nicht sonderlich kryptisch, sondern schon recht klar verständlich: § 5 Überholen (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
@@Der_X_Buddne Ansonsten, wenn Dich Regelungen rund ums Fahrrad interessieren, kann ich Dir den Kanal "FahrradstadtHamburg?!? -DashCam-" empfehlen. Der Kanalinhaber fährt täglich mit dem Rad durch Hamburg und erläutert kritische Situationen, baulichen Unsinn und allerlei interessante Dinge, die ihn tagtäglich erwarten: ua-cam.com/users/FahrradstadtHamburgDashCam
Ganz kurz zu der Toilettentür Geschichte. Als Toilettengänger ist man doch Passant / Fußgänger und wenn man auf die Toilette geht hat man doch eine Notdurft und somit keine andere Wahl als das Dixi zu benutzen. Zu dem ist ja das WC Häusel blickdicht und da ist ja der Rundumblick beim türöffnen total Sinnlos. Weshalb wird dann der Bauarbeiter zur Kasse gebeten wenn eine Radfahrerin (die ja dem Passanten gegenüber das höhere Gefährdungsrisiko hat) mit ihm zusammen stößt. Wo ich dafür bin ist das der Bauherr mit eine gewisse Schuld trägt, ob nun zu 100% oder weniger ist insbesondere vom Gericht abhängig.
Wenn es wirklich so nah am Weg (oder fast schon drauf) steht... dann kann es helfen, wenn man die Tür GANZ langsam aufmacht und nicht dem nächsten Passanten ins Gesicht knallt. Soviel Hirn sollte in der Kabine vorhanden sein. Aber viele Menschen sind ja ganz alleine auf dieser Welt unterwegs...
Also 80cm dooringzone /Abstand zum Fahrbahnrand + ca 80cm Lenkrad Breite + 1,5m überhol Abstand =3,1m! Wie war noch mal die normale Fahrbahn Breite? Der Durchschnitt ist 3,25m! Das bedeutet bei einspurigen Straßen überhol Verbot.
Rennradfahrer fahren meistens nicht zum Spass auf der Strasse, sondern weil die sogenannten Radwege fast nur noch aus Schlaglöchern und Wurzel - Sprungschanzen bestehen und die Benutzung als schneller Rennradfahrer somit gefährllich ist - wie z. B ca. 90 % der Radwege hier in Frankfurt am Main.
Bei uns in Österreich dürfen "Rennräder" für "Trainingsfahrten" auf der Straße fahren und dürfen den Radweg ignorieren. Ich bin kein Jurist, aber die beiden Begriffe kann man sicher sehr weit auslegen, daher die Anführungszeichen. Wenn das nur die wütenden Autofahrer wüssten.
@@DamnMyNickIsTaken 👍 Könnten sie bei uns auch gerne einführen! Die Fahrten zur Arbeit sind für mich auch Trainingsfahrten 😉. Ja, nur schade, dass dann die meisten chronisch uninformierten, aber um so mehr aggressiven, Autofahrer davon aber nichts mitbekommen würden ...
Ich frage mich, bei einem "benutzungspflichtigen" Radweg, der unzumutbar ist weil es Brücken in Kherson gibt, die besser befahrbar sind, es kommt zu einen Unfall und es wird einen eine Mitschuld gerichtlich angelastet. Hat dann der Radfahrer wiederum Regressansprüche gegen die jeweilige Gemeinde/Stadt, die ihm seine Mitschuld bezahlt.
Der erste Fall ist im Sachverhalt sehr interessant gewesen. Am Ende wurden jedoch wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Ein Dixiklo ist eben kein Auto Die Baustelle war entweder als solches gut zu erkennen oder sogar durch Schilder und Barkren gekennzeichnet. Also hat die Radfahrerin erhöhte Sorgfalt walten lassen müssen. Sie hätte damit rechnen können das jemand aus dem Klo rauskommen kann. Der Bauarbeiter hat im Dixiklo keinen Rückspiegel oder Fenster auch geht die Tür in Fahrtrichtung auf. Der Vergleich war mehr als gerecht. Anmerkung am Rande: Warum wurde die Physio abgebrochen? Medizinsch notwendige Behandlungen waren auch zu Corona Hochzeiten erlaubt.
Man arbeitet und geht aufs Klo. Beim Rausgehen kann weder etwas sehen noch hören. Da kann man doch nicht mit schuldig sein? Bei Autotüren, ja 100% Auto. Bei Klo 100% wer davor steht / vorbei geht bzw fährt. Hätte mich da auf keinen Vergleich eingelassen.
@@dtfhhn Man kann aber die Tür erst einen Spalt öffnen, bis man Sicht hat. Als Radfahrer würde ich dennoch mit großem Abstand an so einer Tür vorbeifahren.
Demnach wäre es niemals meine Schuld, sofern ich die Person die ich verletze nicht sehe. Toter Winkel. Oder jede normale Tür: Selbst wenn ich sie eintrete und aus den Angeln reisse ... konnt ja nicht sehen, dass dahinter jemand steht. Der Bauherr hätte dafür sorgen können, dass die Tür nicht direkt in den Weg aufgeht. Eben weil derjenige, der darin sitzt ja nicht sehen kann, ob da jemand kommt. Insbesondere wenn die Baustelle noch befahren werden darf.
Naja zum Thema "total unschuldig, absolut nicht meine Schuld": Man stelle sich die Situation vor, es wäre ein 5-jähriges Kind hinter dem Dixie hervor plötzlich auf die Straße gesprungen - Würde sie das dann immer noch sagen ?
@@sagichdirdochnicht4653 Klingt aber dann noch abstruser. Wiedo sollte jemand ein Dixie mit der Tür direkt quer zum Radweg raus aufstellen ? Und das Schild vermisse ich ebenso in der nachgestellten Szene und in der Erwähnung. Sind das einfach mal so Behauptungen ?
Die einschlägige Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass gekennzeichnete Radwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern aufweisen müssen.
Zur Pflicht des Radfrahrers. Wenn ich zu Arbeit fahre, dann parken Autos illegal auf dem Fußweg, weil 5m laufen zu viel zur Kita ist (es sind Parkplätze frei, ich fahre daran vorbei). Die Fahrertür ist dann auf Seite des Fahrradwegs. Ausweichen geht nicht, weil es eine Kante zur Straße gibt. Man erkennt nicht, ob jemand drin sitzt. Wenn es zum Unfall kommen sollte, dann wird sich groß entschuldigt. Dabei ist das Grundproblem, dass die Autos da gar nicht erst stehen sollten. Genau diese Fälle gibt es haufenweise. Wenn man die Autofahrer darauf hinweist, dann soll man sich nicht so haben. Es sei doch nicht so schlimm, usw. Dabei machen sie nebenbei noch die Radwege und Fußwege kaputt. Der Fun Fact dabei. Es ist 50m von einer Polizeiwache entfernt. Es interessiert niemanden. Was der Experte ignoriert ist nämlich, dass 99% der Fahrradfahrer und Autofahrer vernünftig fahren und aufmerksam sind. Aber bei der Menge der Fahrten reicht diese Kleinigkeit aus, dass Menschen sterben oder schwer verletzt werden.
Und jetzt klärt doch bei so einem Beitrag mal bitte darüber auf, dass für Radfahrende, wenn es keine Radampel gibt, seit 2016 die normale Verkehrsampel (und die entsprechende Haltelinie dazu) gilt, und nicht die Fußgängerampel. Das müssen sowohl einige Rad- als auch PKW-Fahrende lernen. Habe weder Verständnis für diejenigen, die sich vor zur Fußgängerampel drängeln müssen, als für PKWs, die mich fast überfahren und/oder anhupen, wenn ich über grün fahre und die Fußgängerampel rot (aber Verkehrsampel grün) ist. Denn nein, die Ampeln schalten längst nicht immer parallel.
@@Yuppdihey blöd, wenn man nicht mal unterscheiden kann, ob jemand geschlechtsneutrale Formulierungen oder Sternchenschreibweisen benutzt. Lustiger Weise hast doch nur DU ein Sternchen benutzt. Und klar sage ich Zufußgehende, wenn ich von Personen und nicht von Gegenständen spreche. Aber heul ruhig weiter. Was hast du jetzt eigentlich nochmal zum Thema Radverkehr beigetragen? :)
wtf? was hat ein Dixiklo auf dem Radweg verloren. Und wieder ein Schlaumeier der nicht mal fähig ist einen Beitrag inhaltlich aufzunehmen Ich hoffe mal daas sie einen Chauffeur haben, denn für den Verkehr sind sie deutlich zu unaufmerksam.
Wenn ich Fahrrad fahre, dann nur noch mit Dashcam. Die anderen Verkehrsteilnehmer reden sich gerne raus, das man selber auch Schuld hat, obwohl das nicht stimmt. Wenn Radfahren, nur noch mit Helm und Kamera. Hatte auch so eine ähnliche Situation erlebt
Der hatte ja überhaubt keine möglichkeit die Frau zusehen. Im gegensatz zum Auto sind im Klo eben keine Fenster und das einzige was er hätte machen können wäre vieleicht die tür langsamer öffnen aber selbst dann wäre der unfall sehr wahrscheinlich nicht vermeidbar gewesen. Den armen Bauarbeiter die schuld zu geben versteh Ich einfach nicht. In diesem Fall ist zu über 90% die Frau selber Schuld. Sie hatte die komplette situation im blick und nur sie hätte was am ausgang der situation wirklich was ändern können. Das ist echt einer der wenigen fälle wo ich sagen muss die Frau ist einfach leider selbst schuld…
@@justusvonhugo9570 das ist so als würdest du sagen dass ja nicht du schuld bist wenn du dich am Kaffee verbrennst sondern der der den Kaffee verkauft hat und nicht erwähnt hat dass Kaffee Heiss ist… Wo anders aufstellen wäre eine gute Idee aber man kann nicht immer alles von sich weisen. Wer so an nem Dixie vorbeifährt sollte die Schuld bei sich suchen
@@ch40skappa64 mit dem Kaffee ist das tatsächlich die Schuld des Cafés. Es gibt mehrere Fälle wo unter anderem McDonalds auf Millionen erfolgreich verklagt wurde, weil Kunden einen extrem heißen Kaffee bekamen und sich schwere Verletzungen zuführten. Und ein Bauunternehmen muss Auflagen einhalten und vorausschauend planen, das ist ganz normal.
@@AliElBaba Die Frau hätte also beim heranfahren an das Dixiklo sehen müssen, dass da jemand drin ist und der gleich die Tür aufmacht, die auch noch auf den Radweg öffnet. Seltsdame Logik, wenn man im gleichen Kommentar schreibt, dass der Bauarbeiter ja keine Möglichkeit hatte zu sehen, dass da jemand angeradelt kommt, weil ja keine Fenster und so... Wenn Sie schon so argumentioeren, dann bitt 50:50 Schuld. Der Bauarbeiter hätte nämlich durchaus damit rechnen können, dass auf einem Radweg auch mal ein Fahrradfahrer fährt...und da er durch die gleiche Tür ins Dixiklo gelangt sein wird wie er wieder rauskam und man den Radweg sicher nicht während seiner Sitzung eben dahingemalt haben wird...naja...
@@na-hr6yx Da stimme ich voll und ganz zu, leider geht es nicht immer, vor allem auf urbanen Baustellen. Generell gilt aber für alle: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lieber ein bißchen langsamer die Türe öffnen oder an Hindernissen vorbeifahren, dann kommen alle mit dem Schrecken davon.
@@Hitman838 Wo Baustellenverkehr ist, fahre ich grds. nicht auf den Radweg (die sind dann meistens noch furchbarer als sonst). Wichtig wärs halt, dass die Stadt dann auch die blöde Benutzungspflicht für die Zeit aufhebt. Ich habe da schon reichlich wirre Konstruktionen gesehen, inkl. 80cm breiten Radwegen (die gibts hier auch mit direkt dran angrenzenden Parkplätzen). In dem Fall ist es schon logisch gar nicht möglich, den notwendigen Mindestabstand zu irgendwelchen Autotüren oder Dixiehäuschen zu halten.
Liebes Team vom Marktcheck, ich verstehe die Intention des ersten Beitrags nicht so ganz. Der Tenor soll - wie ich es verstehe - sein, dass sog. "Dooring" (das unachtsame Öffnen von Autotüren) von den Gerichten nicht immer einheitlich entschieden wird. Es ist ein Risiko und Dauerärgernis für Radfahrer und mittlerweile sollten Autofahrer wie auch Radfahrer ein wenig sensibilisiert sein - die Autofahrer dahingehend, dass nicht ohne Rücksicht auf Verluste die Tür aufreissen und, dass die Radfahrer auch ein wenig Sorgfalt walten lassen sollten und nicht in vollem Antritt mit 20 cm Abstand an parkenden Autos vorbeifahren. Vielleicht kommt das auch bei den Verkehrsplanern an und man achtet dort drauf, dass man den Radverkehr nicht an in Fahrtrichtung parkenden Autos vorbeiführt. Was um alles in der Welt hat das aber mit einem Dixie-Klo zu tun, das neben einem Geh- und Radweg in einer Baustelle steht? Hätte das eine Jura-Klausurfrage werden sollen? Sie wissen wahrscheinlich selbst recht gut, dass es eine teils deutliche Diskrepanz zwischen Rechtsprechung und Rechtsempfinden gibt. Derlei halbgare Darstellungen von Fällen, die eigentlich so überhaupt nicht zu Thema passen, befeuern dies regelrecht. Juristische Laien entscheiden zu 90% nach Rechtsempfinden und - wie Sie wahrscheinlich in den Kommentaren merken - in Bezug zum dargestellten Fall herrscht überwiegend Kopfschütteln. Auch kann man von juristischen Laien nicht erwarten, dass Sie sich, ohne vollumfängliche Kenntnis des Falls und der Akten, kein Urteil bilden können. Es wäre vielmehr ihre Aufgabe, wenn Sie schon solche Beispiele bringen, näher zu erläutern, warum der Fall mit einem Vergleich endete (und somit eher nicht dem Rechtsempfinden entspricht). Ich zeige auch noch kurz auf, woran es m. M. n. hakt: Bei einem Autofahrer ist man recht schnell bei fahrlässigem Handeln. Neben der grundsätzlichen Haftung aus Betriebsgefahr hat ein Autofahrer die Möglichkeit eines Blicks in den Rück- / Aussenspiegel, wie auch eines Schulterblicks. Unterlässt er dies, kann u. U. Fahrlässigkeit unterstellt werden. Dixie-Klos verfügen nach meiner Kenntnis nicht über Rück- oder Aussenspiegel, sie sind eher blickdicht gestaltet (üblicherweise Blickdichtigkeit in beide Richtungen - man sieht nicht rein, aber auch nicht raus). Insofern hat der Bauarbeiter, der auf der Toilette sein Geschäft verrichtet hat, einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum. Im Zweifel könnte zu prüfen sein, ob er sich durch ein langsames Öffnen der Türe hätte versichern müssen, dass kein Radfahrer / Fussgänger dadurch gefährdet wird. Doch auch das würde nur in einer Richtung funktionieren und es schiene mir reichlich absurd. Auf der anderen Seite ist es nicht bekannt, ob es sich beim dem Geh- und Radweg um einen gemeinsam Geh- und Radweg (Z 240) handelt. Wäre dies der Fall, würde der Radfahrerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht obliegen. Bei der gemeinsamen Nutzung haben sich Radfahrer stets so zu verhalten, dass keine Fussgänger gefährdet werden. Meist bedeutet das Schritttempo und damit hätte der Sturz wahrscheinlich vermieden werden können oder die Verletzungen wären deutlich glimpflicher. Alles in Allem: Ein gelungener Äpfel-Birnen-Vergleich, den ich als Aufsatz zum Thema "Sturz durch Autotüren" mit 0 Punkten bewertet hätte.
Man kann hier nicht nur verkehrsrechtlich argumentieren. Indem eine Toilette so aufgestellt wird, dass die Tür nicht gefahrlos geöffnet werden kann wurde allgemein zivilrechtlich grob Fahrlässig gehandelt. Auch der Arbeitsschutz hat hier total versagt!
@SWR Marktcheck bisschen unprofessionell die Aussage von eurer Angestellten zu Rennradfahren: "weil die benehmen sich wie bei der Tour de France" - mit Sachlichkeit hat das nichts zu tun. Die Straßen sind oft einfach zu schmal für die immer größeren Autos wie SUW etc. Radwege enden oft einfach im nichts oder sind überhaupt nicht vorhanden...
E-Bikes unterstützen bis 25 km/h, denke nicht, dass die Oma auf diese Geschwindigkeit kommen würde ohne den Motor. Und warum fährt man so nah am Bürgersteig an einem Dixi vorbei? Wenn jemand nicht sicher auf seinem Fahrrad ist, dann sollte er lieber zu Fuß gehen. Das Rad der Oma sieht mir auch etwas Groß aus für ihre Körpergröße.
Erstens: Woher weißt Du, dass die Frau eine Oma ist? Wurden ihre Enkelkinder in dem Beitrag erwähnt? Muss ich dann wohl überhört haben... Zweitens: Pedelecs unterstützen bis 25 km/h, stimmt. Aber man kann damit auch deutlich langsamer fahren, man kann sogar ganz ohne Untzerstützung radeln. Ist sie denn mit 25 km/h an dem Dixiklo vorbeigefahren? Muss ich auch überhört haben... Drittens: Warum stellt man ein Dixiklo so auf, dass die Tür zum Rad- und Gehweg öffnet? Und warum kann der, der da hineingegangen ist, die Tür dann nicht vorsichtig öffnen, wenn er wieder rauskommt?
@@a-team4427 1. Ist mir Scheißegal ob sie Enkelkinder hat. 2. Mein Auto fährt über 250 km/h, es kann aber auch 6 km/h fahren 🤷♂️ Die Kernaussage hast Du nicht verstanden oder? 3. Selbst wenn er die Tür langsam aufgemacht hätte, könnte es sein, dass die Oma dagegen gefahren wäre, weil es mit den reflexen auch nicht mehr so rosig aussieht bei alten Menschen. Und ob er sie schnell geöffnet hat, ist hier auch die Frage, das erzählt die Oma.
1:20 Nicht so nah am Dixie vorbeifahren hätte den Unfall verhindert… Schuld sind immer die anderen. Vor allen der der in dem Klo war. Was fällt dem ein die Tür aufzumachen ohne vorher mir Röntgenblick zu checken ob alles frei ist🤦🏻♂️
Als sie sagte, dass sie ja überhaupt nichts für den Unfall konnte, war meine Reaktion direkt "jaja, sprich dir mal keine Unschuld ein, man kann damit rechnen, dass überall Türen aufgehen." Ist doch genauso im Wohngebiet. Es ist komplett leer, aber man hat doch in der Fahrschule gelernt, dass immer plötzlich ein Hund oder ein Kind auftauchen und auf die Straße rennen könnte.
Dann muss man halt ggf. erst einen Spalt öffnen und rausschauen. Ferner stellt sich (was in dem Beitrag aber nicht thematisiert wird) ohnehin die Frage, ob das Klo so überhaupt stehen durfte. Dafür dass es eine Rolle gespielt hat, spricht, dass nicht nur der Bauarbeiter gehaftet hat. Meine Stadt würde sowas direkt am Radweg nicht genehmigen; die verkehrsüblichen Sorgfalt entspricht es, das Ding nicht so hinzustellen, dass die Tür auf den Radweg öffnet. Zweitens: Versicherungsanwälte sind Arschlöcher. Meine Mutter hatte mal das Vergnügen, als eine rauchende Frau einfach und unvermittelt einen Schritt (rückwärts) gemacht vom Grünstreifen hat, ohne sich irgendwie zu drehen, und sie dann auf dem Radweg vom Rad holte. Da kam dann die selbe olle Kamelle von wegen Mitverschulden. Hat leider nicht so gezogen.
Der hätte die Tür langsam öffnen können...er muss ja wissen, dass die Tür zum Geh-/Radweg öffnet. Und wo hätte sie sonst fahren sollen? So ein Radweg ist nicht so breit, wie Autofahrer das von ihrer Fahrbahn gewohnt sind 🙄
CH40S Kappa Man merkt das du nicht die geringste Ahnung vom Radfahren hast. Abstand kann auf der Fahrbahn mit 3,5m gehalten werden aber nicht auf dem Radweg. mit 1,5m oder weniger.
Irgendwie wird der Bauarbeiter ja ins Dixiklo gekommen sein...und ich glaube kaum, dass man das Dixiklo, nachdem der Bauarbeiter darin verschwunden ist, noch umgestellt hat. Man hätte sich also durchaus merken können, dass die Tür zum Rad-/Gehweg öffnet und sie entsprechend vorsichtig öffnen können. Aber soweit zu denken ist schon schwer 😂
9:54 An einer roten Ampel stehend darf man doch nocht einfach so aussteigen aus dem Auto. Da sollen Leute auf dem Fahrrad also weit hinten in genauso engen und nicht weniger gefährlichen Verhältnissen stehen - während Leute im Auto „mal den Schulterblick vergessen“ können. Was für eine Einstellung.
Ich habe eine Frage: Damit ich außerhalb der Dooring Zone raus bleibe muss ich zum PKW einen Abstand von 90 - 100cm Abstand einhalten. Jetzt haben wir erfahrungsgemäß benutzungspflichtinge Radwege (blau) die dies nicht ermöglichen, da sie sehr da sie auf der Fahrbahn sehr nah an parkenden Autos vorbei führen und manche Fahrradwege bieten nur eine breite von ca. 50 - 80cm. Wie Verhält sich denn dort die Rechtslage? Ist dann die Benutzungspflicht aufgehoben? Oder geht die komplette Schuld im Fall eines Dooring Unfall zum Auto Fahrer über?
Finde den Kommentar zu Rennradfahrenden auf der Straße: „die benehmen sich ja wie bei der Tour de France“ der Moderatorin sehr reißerisch und voreingenommen. BILD lässt grüßen…. ich hätte mir mehr Neutralität gewünscht. Schade. Wer sich ein bisschen mit Rennradfahren beschäftigt, vielleicht auch einfach mal selbst auf‘s Rennrad steigt, um eine halbwegs stressfreie Tour zu fahren, erkennt schnell die Vorteile des Fahrens auf der Straße gegenüber der vielen sehr schlechten Pflicht-Radwegen. Schlechte Beläge, Risse, Löcher, Bordsteine, Fußgänger, Radwanderer, plötzlich endende Radwege ins Nichts, Baustellen usw. behindern den Fahrgenuss und außerdem die Sicherheit für ALLE Teilnehmer. Auf der Straße kann ich mein Trainingsgerät (das RennRAD… ein Auto hat übrigens auf RÄDER) sicher führen, werde von Autos gut gesehen und gefährde keine Fußgänger. Auch das Nebeneinanderfahren UNTER 16 Personen hat den Vorteil, dass Autos mit dem geforderten Mindestabstand sicher und deutlich schneller Überholen können, als wenn alle hintereinander fahren. Da der Mindestabstand zum Fahrradfahrenden in den meisten fällen einen Spurwechsel erfordert, wäre beim Hintereinanderfahren der Überholvorgang sehr lang und daher gefährlicher. Das Gesetz ist m.E. einfach veraltet und müsste neu geprüft werden. Ich verstehe aber generell nicht, warum immer wieder Gebasht werden muss … in alle Richtungen und warum nicht alle Verkehrsteilnehmende friedlich nebeneinander co-existieren können. Das Video hat dazu jetzt keinen so guten Beitrag geleistet.
Ich kann verstehen das die Straße oft besser ist als ein Radweg. Nur warum darf der Rennradfahrer sich das Recht rausnehmen, seine Fahrspur zu verlassen und dadurch Dutzende andere Personen aufhalten? Wo ist die gegenseitige Rücksichtnahme dann? Darf ich mit dem Auto im Gegenverkehr fahren wenn die Straße da besser ist? Bei WIRKLICH schlechten Wegen verstehe ich das, nur es können ja nicht alle Radwege so schlecht sein. Sonst einfach mal ein Rad mit vernünftigen Reifen, Licht und Schutzblech kaufen, dann sind viele Wege plötzlich besser zu fahren. PS: Ich fahre selbst gerne Rad (oft mit Anhänger) und bin FÜR den Sicherheitsabstand beim Überholen, und FÜR den besseren Ausbau der Radwege und FÜR GEGENSEITIGE Rücksichtnahme!
@@greeneye0884 Die Gegenseitige Rücksichtnahme besteht primär darin Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer auf den sogenannten Radwegen zu nehmen. Vor allem außerorts sind Radwegen häufig in keinem besonders guten Zustand, in aller Regel einseitig und relativ schmal. Entgegenkommender Verkehr oder Überholen auf so schmalen Wegen kann gefährlich sein, vor allem wenn Fußgänger auf diesen Wegen unterwegs sind. Ich kenne meine Straßen und Wege, an einigen Stellen nehme ich trotz dieser Punkte weiterhin kurz den Radweg, wenn der Verkehr an der Stelle es nicht zulässt. An vielen Stellen ist es aber möglich, weil das Verkehrsaufkommen relativ gering ist und Auto häufig problemlos über die Gegenspur überholen können. Davon profitieren alle. Radsportler haben kein Interesse an Strecken mit viel Verkehr. Es ist laut und macht keinen Spaß, aber man muss häufig kurz an solchen Stellen entlang um in seine Trainingsgebiete zu kommen.
Jetzt interessiert es mich aber auch noch wie es mit den Geschwindigkeiten ist. Ich nutze mein Rad zur Arbeit und möchte dort auch ankommen. Wie schnell darf ich auf einem Radweg fahren? Lohnt sich das Radfahren noch wenn ich nur noch schnelleren Schritt fahren darf? Oder treiben wir es weiter ich mache mein Rennradtraining auf dem Radweg (ist ja Pflicht den zu nutzen). Was heisst also angepasst?
@Stefan Meisner Grundsätzlich ist mir das klar. Und auch bewusst etwas spitz geschrieben. Aber was ich tatsächlich meine ist, das es hier viele Lücken zwischen recht und Vernunft/Sinnhaftigkeit gibt. Was Verkehrsteilnehmer (zu Fuß, Rad oder pkw) darunter verstehen und welche rechtliche Fallen es gibt ,die doch den ein oder anderen (auch mich) immer wieder überraschen.
Ich gehöre zu der etwas älteren Generation und habe Probleme mit meinen Bandscheiben. Ich empfinde so manchen benutzungspflichtigen Radweg schlicht als Körperverletzung.
Ich konnte den Unfall nicht verhindern: *Fahre mit dem Fahrrad direkt neben der Türe vom Dixi Klo vorbei* - Wer benutzt die Dinger denn auch? Konnte ja keiner wissen
Viele Radfahrer nutzen die "Fahrradwege" - welche mit Steuer finanziert wurden - gar nicht. Beobachte ich in Ddorf immer wieder, geht durch alle Altersgruppen. Viele beachten keine Verkehrsregeln. Sehr oft; Radfahrer tragen Kopfhörer - soetwas gehört verboten, insbesondere seit dem es NoiseCancelling Kopfhörer gibt. Viele telefonieren.
Das Problem mit den setlichen Abständen von PKW/LKW usw. zu Radfahrern auf Bundes - und Landstraßen wird zu einem sehr großen Teil völlig ignoriert. Leider❗️ Oft bräuchte man nur den Unterarm ausstrecken und man würde das Auto berühren. Deswegen hab ich mir angewöhnt, auf der rechten Reifenspur der Autos zu fahren und erst wenn ich im Rückspiegel ein Auto kommen sehe nach rechts auszuweichen. In den allermeisten Fällen funktioniert das Recht gut. Es gibt aber auch genügend Autofahrer, die trotz Gegenverkehr überholen. Man müsste sich wirklich eine Kamera ans Fahrrad bauen, solche Situationen filmen und zur Anzeige bringen. Aber wer will das schon❓️
Die Polizei will solche Anzeigen jedenfalls überhaupt nicht haben. In Bayern sagen die dir dann, lassen Sie das lieber mit der Anzeige, trotz Videobeweis, es wird nur eine Gegenanzeige wergen Nötigung oder anderem geben, und Sie als gefährdeter Radfahrer haben nur gaaaanz gaaaanz viel Ärger.
Ich bin Selber Auto und Radfahrer und halte mich von vielbefahrenen Hauptstraßen mit dem Fahrrad möglichst Fern, bin auch Versichert mit dem Fahrrad und Stehe dazu wrn ich einen Fehler gemacht habe, den Autos eher Platz machen und nicht den Idioten Spielen dsnn gibt's keine Probleme zwischen den Parteien
Ich hätte da noch eine Frage zum Thema: Ich erlebe es immer häufiger bei uns in der Stadt, dass Radfahrer beim Überholen anderer Radfahrer auf dem Radfahrstreifen (abgetrennt durch einen weißen Strich auf der Fahrbahn) ohne Handzeichen oder auch nur einem Schulterblick einfach auf die Straßenbahn fahren. Egal, ob nun ein Auto vorbei fährt oder nicht. Wenn es hier zu einem Unfall kommt, wer haftet bzw. hat Schuld? Ist es trotzdem der Autofahrer, auch wenn er nicht damit rechnen konnte, da es keine Anzeichen für einen Überholvorgang gab? Bzw. bereits an den Radfahrern vorbei fährt und somit keine Möglichkeit mehr zum Ausweichen hat. Trotz ausreichend Platz beim Vorbeifahren, sind schon manche Radfahrer vor Überraschung ins Straucheln gekommen, da sie das Auto scheinbar nicht wahrgenommen haben. Bisher habe ich noch keinen Unfall gesehen, es ist aber nur eine Frage der Zeit.
Ich denke, dass es dort dasselbe ist wie mit den Pflichten des Autofahrers: egal ob Vorfahrt oder nicht- wer nicht vorausschauend und ohne Rücksicht auf Risiken auf seine Rechte beharrt, der agiert bei einem bevorstehenden Unfall grob fahrlässig. Wer als Fahrradfahrer die Gefahr missachtet weil er im Recht wäre, handelt auch grob fahrlässig. Oftmals geschehen Unfälle aufgrund solcher Überheblichkeiten. Du kannst ja auch nichts dafür, wenn jemand überheblich auf den Zebrastreifen geht. Oder der Fahrradfahrer, der über den Zebrastreifen fährt nichts dafür, dass der sich annähernde Autofahrer denkt, er müsse diesem Angst machen, da er das nicht darf. Kommt es in solchen Fällen zu einem Unfall, und kann die grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden, gilt das Strafmaß gleich dem Fall mit dem Müllfahrzeug.
der Autofahrer. Schließlich musst du mit 1,5meter (2m Außerorts) Abstand überholen so wäre ein Kontakt sehr sehr unwahrscheinlich, auch wenn der Radfahrer gerade am überholen ist...
Also das ist ganz einfach. Deine Frage kann so nicht beantwortet werden da ganz wesentliche Informationen fehlen. Gestrichelt oder nicht? Wenn gestrichelt dann ist das KEIN RADWEG UND du hast auf der Rechten Spur beim Überholen NICHTS VERLOREN. Durchgezogen Dann gilt beim Vorbei fahren ebenfalls der Abstand, aber Der Radfahrer darf eben nicht zum überholen den Radweg nicht verlassen. Und da gibt es genau aus diesem grund eine Mitschluld.
@@norbertschippers9734 Danke für deine Antwort. Zur Ergänzung: Es ist eine durchgehende weiße Linie, die quasi einen Teil der Fahrbahn der Autos für die Radfahrer abteilt (kein Farbunterschied des Radfahrstreifens, identisch mit der Fahrbahn der Autos). Der Radfahrstreifen wäre auch breit genug, um die Radfahrer normal zu "überholen", also einfach an denen vorbeizufahren. Problem ist nur, dass Radfahrer ja zu parkenden Autos genug Abstand halten müssen, sodass sie dann eher mittig auf ihrem Fahrstreifen fahren. Wenn man nun als Autofahrer immer die 1,5 m Abstand halten würde, käme man gar nicht voran, da ja auch dauerhaft Gegenverkehr herrscht (Innenstadt, 50 km/h erlaubt). Alle Autofahrer fahren daher ohne extra Abstand an den Radfahrern vorbei. Wenn die Radfahrer einander überholen, dann tun sie dies nicht innerhalb ihres Radfahrstreifens, sondern fahren ohne zu schauen oder Handzeichen einfach über die durchgezogene Linie auf die Fahrbahn der Autos. Auch, wenn ein Auto kurz hinter ihnen fährt. Der Autofahrer hat gar nicht die Chance so schnell zu reagieren und ausweichen kann er nicht, da er ja nicht in den Gegenverkehr fahren kann. Ich habe daher schon oft beobachtet, dass die Radfahrer ins schlingern geraten, da sie erschrocken sind, dass ein Auto bereits auf ihrer Höhe ist. Viele Radfahrer fahren also nicht umsichtig. Und bisher ist auch bei meinen Fahrten nichts passiert, da zum Glück grade genug Platz zwischen den Auto- und Radfahrern war, um nicht zu kollidieren.
@@J4yBe Dann dürfte in dem Fall die Hauptschuld bei dem Autofahrer liegen und der Radfahrer eine Teilschuld bekommen. Der Radfahrer muss bei einem Spurwechsel natürlich besondere Sorgfalt walten lassen, aber wenn man als Autofahrer die 1,50m Sicherheitsabstand zum linken "Ende" des Radfahrers (der um Benutzungspflichtig sein zu können mindestens 1,50m, sollte aber möglichst 2m breit sein (2m bzw. 2,40m bei Zweirichtungsradwegen) und 50cm Abstand zwischen Fahrbahnrand und rechtem Rand des Radweges aufweisen) nicht einhalten kann darf man schlicht nicht überholen auch wenn man 10km in Schrittgeschwindigkeit hinter ihnen herjuckeln müsste weil der Gegenverkehr ein Überholen auf deren Spur nicht zulassen würde. Das Überholen ist dann nämlich nicht nur grob fahrlässig wie das des Radfahrers, sondern eine absichtliche Gefährdung des Radfahrers, was deutlich schwerer wiegt wenn es um die Schuldfrage geht.
Zum Thema Radweg-Benutzungspflicht hätte ich noch darauf hingewiesen, dass S-Pedelecs (also e-Bikes, die > 25 km/h fahren) *nicht* auf dem Radweg fahren dürfen. Sie müssen auf die Straße. So habe ich es gelernt. Belehrt mich eines Besseren
@@ralphisxamida8533 Gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, musst Du diesen auch nutzen, egal wie schnell Du fährst. Egal ob "e-Bike" oder "Konventionell"
@@ralphisxamida8533 Naja man rechnet bei einem klassischen Rad nicht damit, dass der locker 50 fahren kann. Erst recht nicht, wenn man nicht groß "strampelt". Daher sehe ich das zumindest auch als Gefahr. Ohnehin kann man ja bei solchen Geschwindigkeiten auch gut im PKW/LKW/...-Verkehr mithalten und ist dort kein "Hindernis" wie ein "normales" Rad. Verstehen kann ich die Gesetzeslage da schon.
Eine Sache verstehe ich nicht. Die neuen Radwege, welche auf die Straßen gemalt wurden von der Stadt, halten eigentlich nie einen Abstand von 90cm zu parkenden Autos ein. Also wenn ich mich doch als Radfahrer auf dem gemalten Radweg befinde und es zu einem Unfall kommt, wegen "nicht sorgsamen öffnen der Autotür", trage ich trotz dessen eine Mitschuld, beziehungsweise die ganze Schuld, da ich nicht genügend Abstand gehalten habe zum parkendem Auto, obwohl der Radweg schon von vornerein so konstruiert und vorgegeben ist? Ich verstehe die gemalten Radwege wie die blauen Schilder mit dem weißen Fahrrad, dass ich diesen benutzen muss? Ist in so einem Fall nicht vielleicht sogar die Stadt dann Mitschuld für das vorgeben eines Radweges welches die Abstände nicht einhält?
Tja hätten sie "die neuen Radwege die auf die Straße gepinselt sind" verstanden, dann müssten sie solche fragen nicht stellen. Gestrichelte Linie mit Fahrradpiktogram hat genau eine Funktion und NUR EINE Funktion. Er zeigt den Autofahrern den Bereich an den sie nur in absoluten ausnahmefällen befahren dürfen. Und: DAS IST KEIN RADWEG!!!!!!!! Ergo muss der Radfahrer hier AUSSCHLIESSLICH das Rechtsfahrgebot einhalten und das bedeutet je nach Situation 80cm bis 2m vom Fahrbahnrand oder von Fahrzeugen einzuhalten. und er muss NICHT ETWA RECHTS DAVON FAHREN. Und Radfahrstreifen haben schon aufgrund der Definition aus ERA und StVOVWV eine vollkommmen andere Breite. Hier kommt dann auch noch zu der 35cm größeren Breite auch noch ein Schutzbereich zu den PKW hinzu.
@@norbertschippers9734 ich denke, dass es hier nicht um den "Schutzstreifen" geht, sondern um eine Radspur...die ja oft mit dem blauen Lollis als benutzungspflichtig dekoriert wird. Die gibt es bei uns auch zu Hauf direkt neben der "Parkspur"...und werden von mir geflissentlich ignoriert, eben wegen der Gefahr des Doorings und der Teilschuld, die ich im Fall der Fälle dann bekäme. Da würde ich es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn ich wegen Missachtung des BNP ein Bußgeld aufgebrummt bekäme.
@@norbertschippers9734 Deshalb habe ich den Kommentar mit "verstehe ich nicht" begonnen?! Was soll das? Sie hätten die Frage objektiv und "ruhig" beantworten können.
Das mit dem Rechtsfahrgebot ist mir bis heute ein Rätsel. Vielleicht kann mir ja jemand den Sinn dahinter erklären. Zur Erklärung, warum es mir ein Rätsel ist: Fahrstreifen in Deutschland sind zwischen 2,75 m und 3,75 m breit. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von Fahrrädern zu parkenden Autos liegt bei 0,8 m. Fahrräder selbst sind um die 0,7 m breit. Dazu kommt dann der vorgeschriebene Sicherheitsabstand überholender Autos von 1,5 m. Zusammengefasst heißt dies, dass nach Einhalten aller Sicherheitsabstände noch maximal 0,75 m des Fahrstreifens übrig bleiben und somit überholende Autos in jedem Fall den benachbarten Streifen so weit mitbenutzen müssen, dass dort während des Überholmanövers kein anderes Auto drauf sein kann. Es würde nun also keinen nennenswerten Unterschied im Überholvorgang machen, wenn man stattdessen Fahrrädern erlauben würde in der Mitte des Fahrstreifens zu fahren und Autos komplett über den benachbarten Fahrstreifen überholen müssten (als wenn sie andere Autos überholen). Sicherheitstechnisch wäre dagegen einiges gewonnen. Wie schon im Video erwähnt, schließen diese Sicherheitsabstände ein Überholen sowieso aus, wenn kein benachbarter Fahrstreifen zur Verfügung steht. Hier ist das Rechtsfahrgebot also komplett überflüssig. Allerdings führt es eben dazu, dass die meisten Autos die rechtsfahrenden Fahrräder ohne ausreichend Sicherheitsabstand überholen. Das Rechtsfahrgebot lädt hier also sogar dazu ein die Sicherheit zu gefährden. Nähmen wir nun an, dass die gesparten Sekundenbruchteile beim Überholvorgang doch einen signifikanten Einfluss auf den Verkehrsfluss hätten, dann wäre es unsinnig, dass Fahrräder hintereinander statt nebeneinander fahren sollen. Denn das hintereinander Fahren verlängert den Überholvorgang deutlich länger und würde somit ja einen noch negativeren Einfluss auf den Verkehrsfluss haben. Fahrräder in die Mitte des Fahrstreifens beordern (also dort, wo es keine (brauchbaren) Radfahrwege gibt) halte ich für deutlich sinnvoller als die aktuelle Regelung. Dann natürlich auf dem rechten Fahrstreifen. Auf den Verkehrsfluss sollte dies keinen Einfluss haben, aber dafür einen großen Sicherheitsgewinn darstellen. Ich weiß, dass viele Autofahrer dies nicht gut finden würden, aber sofern sie sich jetzt bereits an die StVO halten sollten, würde sich für sie eigentlich nichts ändern. Und diejenigen, die sich eh nicht an die StVO halten, sollten erstmal daran arbeiten, bevor sie sich über andere beschweren. Aber vielleicht übersehe ich hier auch irgendwas und jemand kann mich aufklären, was das ist.
An jedes Fahrrad gehört ein Nummernschild, damit die anderen Verkehrsteilnehmer nachvollziehen können mit wem sie es zu tun haben. Ich kenne Gruppen die fahren mit mehr als 60 km/H durch die 30 Zone bei abschüßigen Straßen
ich achte allgemein drauf immer mit Abstand an Türen Haustüren, autotüren, oder auch dixi klo. Die frau sagte " ich dachte mir nix dabei" , genau das ist das problem, man muss immer davon ausgehen das jmd aus einer tür kommt.
Seit es e bikes gibt, sind Leute mit Karamellüberschuss mit extremen Geschwindigkeiten unterwegs, die vorher gerade mal 1/4 der Geschwindigkeit erreichten. Das sieht auch immer lustig aus, wenn da ein Pommespanzer einen Ampelstart hinlegt.
Schade dass nicht noch einmal auf die kombination Fußweg mit dem Zusatzschild Radverkehrfrei eingegangen wurde. Ist diese Kombination vorhanden, ist man als radfahrer dazu gewungen, auf der Straße zu fahren, vorausgesetzt man möchte voran kommen. Denn auf dem Fußweg mit dem Zusatzschild Radverkehr frei darf dann eben nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Und nicht nur wenn Fußgänger da sind, sondern immer. Da man immer mit Ihnen rechnen muss. Hält sich fast niemand dran. Aber dann muss man auf der Straße fahren.
Jetzt muss ich mal nachfragen: 1. bei Dooringunfällen trifft den Radfahrer eine Mitschuld, wenn er nicht 90 cm Abstand zum Auto gehalten hat 2.) Mittig fahren ist Verkehrswidrig, der Radfahrer sollte 75 cm entfernt vom Bordstein fahren. Also kann der Radfahrer nicht den Verkehrsregeln entsprechend radeln? Und was ist bei einem Radschutzstreifen? Der ist auch schmäler als 90cm. Muss ich dann NEBEN dem Radschutzstreifen fahren, um keine Mitschuld an einem Dooringunfall zu bekommen?
Blöd gesagt: Ja. Das "Rechtsfahrgebot" ist eben ein "Gebot". Wenn du KANNST fährst du Rechts. Wenn nicht, dann nicht. Du darfst als PKW Fahrer schließlich auch links überholen bzw. Hindernissen ausweichen. Und wenn du auf einem dieser von dir beschriebenen "Schutz"streifen (Todeszone trifft es besser) keinen Anstand zu Autos Rechts einhalten kannst, kannst du auf dem "Schutz"streifen nicht fahren. Das zwar scheiße - aber es ist auch nicht dein Problem, wenn die Stadt keinerlei Infrastruktur bereitstellt. Diese Todeszonen sind übrigens rechtlich in der Tat "Schutzstreifen", KEINE Radwege, das sind sie nur mit Radweg Schild. Ohne Schild sind das höchstens Vorschläge. Du hast keinerlei Benutzungspflicht. Und selbst auf einem Radweg: Wenn die Stadt so hoffnungslos beschissen plant, ist es immer noch nicht dein Problem.
Die Radschutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Somit wird so gefahren das der Abstand eingehalten wird. Ob man dann noch auf dem Streifen ist oder nicht spielt also keine Rolle.
@@Sepa1984 Sagte ich ja. Es ist zwar quasi unmöglich dies einem Autofahrer zu kommunizieren, aber es ist eben nicht mein Problem. Ich muss so fahren, dass ich sicher bin und auf "Schutz"streifen ist dies selten möglich. Wer sich darüber aufregen will, darf dem Stadtrat gerne Feuer unterm Arsch machen, dass sie ihr Versprechen "Fahrradstadt" umsetzen und Infrastruktur bauen. An vielen Stellen nutze ich die "Schutz"streifen als Abstandsmarkierung. Fahre ich direkt links neben ihm, habe ich an die 90cm zum parkenden Auto. Nachdem keine Benutzungspflicht besteht und ich nicht *auf* ihm fahren kann mit Sicherheitsabstand, tue ich dies nicht. Das kotzt Autofahrer zwar reichlich an - aber wie gesagt, weder mein Problem noch meine Verantwortung. Baue Infrastruktur und der Konflikt ist weg.
@@sagichdirdochnicht4653 sorry, bei mir werden unter dem Beitrag von das schnutenpitzel nur ein weiterer Kommentar von PatB und mir angezeigt. Ein Beitrag von dir war / ist auch jetzt nicht zusehen. 🤷🏼♂ 😶
Jetzt weiß ich auch warum mich so viele immer anschreien und anhupen, wenn ich rechts mit dem Fahrrad vorbei fahre... Einfach weil sie keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung haben. 😅🤦♂️ Schon traurig wie viele sich in wirklichkeit nicht im Verkehr auskennen und trotzdem immer dran teilnehmen.
Dann schau mal in den Spiegel und wiederhole, was du geschrieben hast. Es sei denn, daß du den Abstand von 80-100cm zu den links von dir befindlichen Fahrzeugen jedesmal eingehalten hast. "Ja, aber das steht ja gar nicht in der StVO!" - dein Problem. Als Verkehrsteilnehmer hast du dich auch mit der dich als Radfahrer betreffenden Rechtsprechung auseinanderzusetzen, die in diesem Fall den genannten Abstand als ausreichend erachtet. Last but not least: gesunder Menschenverstand, sofern noch vorhanden. Wenn ich mich als Radler haarscharf an den Außenspiegeln der Kraftfahrer vorbeizittern muß, sollte man schon aus eigenem Interesse auf solche Stunts verzichten.
@@reynardkitsune1 Ach also bekommt man in der Fahrschulen nicht die StVO gelehrt deiner Meinung nach?! XD Und ja ich kann von mir selber behaupten, das ich mich an diesen Abstand halte. Einfach schon aus dem Aspekt, weil ich kein bock habe Autotüren oder sonstiges abzubekommen. Bedenke beim rechts vorbei fahren an stehenden Autos die sich an Ampeln befinden ist dieser Abstand nicht notwendig ;-) da unmittelbar davor sowieso nicht geparkt werden darf.
@@SMS410 Man merkt an deinem Beispiel, daß auch Radfahren unbedingt von einer zu erwerbenden Fahrerlaubnis, eventuell auch einer praktischen Ausbildung abhängig gemacht werden muß. Versicherungs- und Kennzeichenpflicht ebenfalls, damit insbesondere K(r)ampfradler nicht mehr so ohne weiteres davonkommen, wie es derzeit noch der Fall ist.
Mich haben schon LKW-Fahrer angemault, weil ich ihrer Ansicht nach dieses oder jenes falsch gemacht habe. Auf meine Antwort, dass ihr Wissen falsch ist, kam gerne: "Diskutier nicht mit mir. Ich weiß es eh besser. Denn ich bin Berufskraftfahrer!".
Oft ist die Fahrprüfung allerding schnell mal 30 Jahre her - und wo bitte frischen Menschen ihr damaliges Wissen mal wieder auf? Würde ich mir natürlich wünschen
Zu dem Fahrradpflichtigen Weg habe ich aber ne kurze Frage...bei mir gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg welcher 500m wirklich schön gemacht auf der Straße verläuft, dann aber auf den Bürgersteig weitergeleitet wird..nach einem kurzen Stück endet dieser plötzlich vor einer Mauer, auf der anderen Seite gehen die Treppen zur U-Bahn runter...20m danach geht dieser weiter...allerdings stehen hier Bäume n regelmäßigen Abstand welche mit den Wurzeln den Weg nahezu unbefahrbar gestaltet haben...es gibt massive Huckel, teils fehlen vereinzelte Steine oder das Grün ist schon über die hälte der breite gewachsen....aber dieser soll immer noch nutzungspflichtig sein...wenn ich mich jetzt korrekt Verhalten möchte, fahre ich dann auf dem Bürgersteig oder auf der Straße weiter da der Radweg unzumutbar ist..oder wäre ich dennoch verpflichtet diesen trotz maroden Zustands zu nutzen? Zusätzlich die Frage, wie schaut es mit einem Velomobil aus, diese sind ja erheblich breiter als ziemlich jeder Radweg den es hier gibt...dürfen diese dann komplett die Straße benutzen..es sei denn man findet mal einen breiten Fahrradweg? Vielen Dank
Zu der Benutzbarkeit eines Radwegs hat der "Experte" einen entscheidenden Teil weggelassen. Du darfst den benutzungspflichtigen Radweg u.a. dann verlassen, wenn folgende Punkte zutreffen: - schlechter baulicher Zustand - Radweg ist nicht straßenbegleitend (d.h. du möchtest bspw. an einer Kreuzung links abbiegen, der Radweg lässt das aber nicht zu oder führt sogar in eine ganz andere Richtung.) - Der Radweg endet in kurzer Entfernung und du kannst nicht direkt weiterfahren (dein beschriebender Fall) Weiterhin darfst du als Radfahrer grundsätzlich nur in Richtung des für dich gefährlicheren Verkehrsteilnehmers ausweichen um schwächere (Fußgänger) zu schützen. Beim Velomobil bin ich mir nicht sicher, würde aber aufgrund der Breite die gleichen Punkte anwenden, die der "Experte" bei den Lastenrädern nennt.
@@tereniovis8178 Aah ok, bin zwar so auch immer vom Radweg abgewichen, war mir allerdings nie sicher wohin jetzt genau und ob dies wirklich richtig war. Unterm Strich nur leider sehr Schade das die Radwege hier so schlecht ausgebaut sind...dort könnten wir uns definitiv nen gutes Beispiel an den Niederlanden nehmen anstelle hier einen Rad einfach "dazu zu Pinsel" um Alibitechnisch etwas für Radfahrer getan zu haben. Hab vielen lieben Dank für die ausführlichere Auskunft, das hatte mich wirklich mal interessiert wie man sich dort korrekt zu Verhalten hat!
Ich fahre seit Jahrzehnten Rad. Mit Klapprad, eBike, MTB, mache seit Jahrzehnten Radurlaube. Es kann einem IMMER was passieren. Das hat mit einem eBike nichts zu tun! Auch als Fußgänger. Man muss mitdenken. Der Rest ist Lebensrisiko.
Wie ist das denn bei einem Radweg direkt an parkenden Autos? Um 90cm Abstand zu halten ist der nicht breit genug. Was gilt denn dann? Habe da direkt in der Nähe des Campus so eine Ecke.
Wie ist das denn auf einem breiten asphaltierten Fuß- und Radweg? Gelten da für Radfahrer Geschwindigkeitsbegrenzungen? Man kann unseren Fuß- und Radweg als Fußgänger mit Hund und/oder Kind fast gar nicht mehr mehr nutzen, weil man hier im Sekundentakt ständig von Radrenn- und E-Bikefahrern fast über den Haufen gefahren wird...
Radverkehr muss auf Fußverkehr Rücksicht nehmen, Fußverkehr darf Radverkehr nicht vermeidbar behindern. Meist weisen entsprechend ausgeschilderte kombinierte Verkehrsflächen ohnenhin nicht die dafür erforderlichen Maße auf.
Zu wenig Informationen. VZ240 Kennezichnung angepasste Geschwindigkeit und nötigenfalls stehen bleibe, VZ241 Kennezichnung nur Farblich getrennt angepasste Geschwindichkeit und es muss mit querenden DFußgängern gerechnet werden VZ241 mit baulicher Trennung. Hier kann die Geschwindigkeit gefahren werden die von einem Radfahrer üblicherweise zu erwarten ist. Dazu gibt es unterschiedliche Urteile. gem StVO gibt es hier aber kein Tempolimit.
Mich fasziniert wie abhängig das Verhalten vom jeweiligen Verkehrsmittel abhängig ist und das gilt auch für mich selbst. Als Autofahrer ärgere ich mich bei Fahrradfahrern über Dinge die ich als Fahrradfahrer selbst mache und umgekehrt. Recht haben finde ich an der Stelle sehr schwer, besonders als Radfahrer. Denn Recht gehabt zu haben hilft meiner Gesundheit nicht. Meine zwei Lieblings Fahrradfahrer sind : Erna (oder Ernst) Plottke mit 5 km auf einer engen Straße vollgepackt unterwegs. Endlich schafft man es sie zu überholen und fährt an der nächsten Ampel (die dann immer sofort kommt) extra weit nach rechts damit man nicht wieder hinter Erna herfahren muss und Erna hieft Ihr Fahrrad mit letzter Kraft auf den Bürgersteig um es direkt vor Dir wieder auf die Straße zu schieben Nummer zwei sind die selbsternannten Radrennfahrer, die der Meinung sind 30km/h sind auf einer Landstraße schnell genug um den Radweg zu ignorieren der ja Hubel hat und die Autofahrer hätten gefälligst Ihre sportliche Leistung zu akzeptieren und Rücksicht zu nehmen. Bei den beiden Exemplaren muss ich immer das Teufelchen auf meiner rechten Schulter in Zaum halten das sagt: Fahr sie einfach um 👹
Das extra weit nach rechts stellen ist ziemlich assi, denn so überholt der wagen hinter Erna sie biegt rechts ab und hat vergessen das sie immer noch höhe der B-Säule ist. Auch das vorbeischieben bringt gefahr. Und sry die Radwege überland werden nicht gepflegt, und wenn du weißt was Hubel mit Reifen mit 8 Bar Luftdruck machen oder das Laub von letzten Herbst mit etwas Wasser fährst du dort wo sich gekümmert wird. Als beispiel fällt mir mal ein Stürmiger Tag an, bei den ich nochmal zurück ins Büro musste. Die Fahrbahn wurde bei dem 4* passieren 3* mal geräumt, ich bin 3 Monate später mal zu Fuß nach Hause gewandert der Kombinierte Rad und Fußweg war zu diesen Zeitpunkt nur behelfsmässig geräumt ... Also zusatz kommt das ich mit dem Auto auf der Strecke knapp 150 Höhenmeter habe, mit dem Fahrrad/Fuß 230.
@@christiang5209 Das ist doch Blödsinn was Du schreibst, sorry für den Ausdruck aber Du nennst mich ja auch Assi. Links neben Erna ist kein Platz für ein Auto, außer er stellt sich in den Gegenverkehr. und wenn Erna rechts abbiegt ist es auch egal wo das Auto links neben Ihr ist. Ich vermute aber mal das Du meinst das Auto biegt rechts ab. Das mit den Hubeln auf manchen Radwegen ist tatsächlich ärgerlich, da ich auch Fahrrad fahre kenne ich das durchaus. Ich verstehe nur die Logik nicht. Wegen schlechtem Wetter kann ich mit meinem Fahrrad nicht auf dem Radweg fahren, also fahre ich einfach auf der Straße und nötige damit die Autos dazu mit 30km/h hinter mir herzunuckeln. Was machst Du denn wenn die Landstraße auch nicht geräumt ist, nimmst Du dann mit dem Fahrrad die Autobahn, ist doch egal das Du da andere behinderst, sollen sie doch gefälligst die Landstraße räumen.
@@Baujahr67 Sagen wir mal so, ich hab mal in Norwegen geschafft, da waren Räumfahrzeuge morgens um 8 auf dem Radweg, der Überland ging durch die typischen Hügel und vor kurzen schonmal geräumt wurde. In Deutschland ist der Radweg irgendwann Ende des Sommers sauber. Und es macht einen riesen Unterschied ob du mit einen Rennrad oder einen Tourenrad die Buckelpiste fährst. Mit deinen Tourenrad ist es umbequem, mit dem Rennrad hast du durch die Lastspitze ratzfatz einen Platten. Mit einen Rennrad, hast du durch das laub was vor 7 Monaten von der Strassen auf dem Radweg gekehrt wurde, wenn es Nass ist schlechte Haftung und gefährdest dich selber. Und dann kommst du mit der Strasse gehört mir, obwohl diese Breit genug ist zu überholen die Verkehrsführung obwohl du keine Eigene Kraft aufwenden musst deutlich einfacher ist etc. Genau deshalb dürfen Radfahrer eben auf die Strasse, oder nach vorne da sie an dem anderen Stellen gefährdet ist aber hilfe du bist etwas langsamer (kannst aber immerhin überholen was ein Radfahrer in der Infrastruktur nicht unbedingt kann). Dann beschwer dich doch lieber warum die Infrastruktur hier so bescheiden ist, udn schütze die Verkehrsteilnehmer anstatt sie als selbsternannte Sheriff in ihren Rechten zu beschneiden und zu gefährden. Und wenn Links kein Platz wäre müsstest du dich nicht extra weit rechts stellen wie du selbst schreibst, um ihr (und anderen) dem Weg zu versperren was du ja mit absicht machst.
Sind als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege faktisch nicht benutzbar, beispielsweise wegen Vereisung, parkenden Fahrzeugen, wuchernden Pflanzen oder Ähnlichem, so besteht eine Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht.
"Ist das Rennrad für die Benutzung im Straßenverkehr zugelassen" sollte die allererste Frage sein. Und daran scheitern bereits 98% aller Rennradfahrer, weil sie weder StVO noch StVZO kennen. Und mit der Antwort von Bruno würde ich sehr, sehr vorsichtig umgehen - sie ist per se nicht falsch, aber eben auch Auslegungssache. Meist entscheiden Gerichte im Streitfall (leider - weil meist realitätsfern) sehr radfahrerfreundlich, aber manch Radler hat da auch schon sein persönliches Waterloo erlebt.
Recht ist halt in Deutschland immer ein Überraschungsei. Die Gesetze kennt man vorher, aber was die Rechtsprechung draus macht, weiß man im Einzelfall immer erst hinterher. Also am besten einfach die Gesetze ignorieren, und falls es zum Streitfall kommt, was hübsches draus machen. Zum Looser vor Gericht kannst du ja genauso werden, wenn du dich nach bestem Wissen und Gewissen an die Gesetze gehalten hast.
In Mainz hat man es scheinbar fast überall eingesehen, dass die Radwege oftmals kaum zu benutzen sind und jetzt hat man neben dem ausgezeichneten Radweg noch einen zweiten Radweg direkt auf der Straße eingezeichnet und kann sich's dann selber aussuchen
Das Rechtsfahrgebot umfasst auch die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Fahrbahnrand (~ 0,8 m) und zum ruhenden Verkehr (1 - 1,5 m). Wenn sich aus diesen Pflichten für den Radverkehr ergibt, dass sich die Fahrlinie in der Mitte der Fahrbahn bzw. der linken Hälfte der rechten Fahrspur befindet, dann ist das somit kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
So wurde es auch im Video gesagt. Nur darf man eben nicht aus Spaß 2 m weiter links fahren als es möglich und nötig ist.
Wenn man aber als Radfahrer mittig fährt, weil der Straßenbelag (z.B. Kopfsteinpflaster) an der Seite seiner Meinung nach so schlecht ist, widerspricht das doch wieder dem Rechtsfahrgebot.
@@RobbiD00 Tut es nicht. Denn das Rechtsfahrgebot besagt, dass man soweit rechts wie möglich zu fahren hat. Wenn ganz rechts nur Schlaglöcher sind, dann ist die Mitte der Straße eben „soweit rechts wie möglich“.
@@rolfkreuzer4466 Falsch. So wurde es nicht gesagt.
Der BGH sagt sogar das der Seitenabstand bis auf zwei Meter ausgedehnt werden darf wenn die Situation das erfordert. (z.B. Schienen in der Fahrbahn.)
Zu beachten ist auch, dass viele beim Thema Abstände gar nicht die Fahrradbreite berücksichtigen. Der Mindestabstand gilt natürlich nicht bis zum Reifen, sondern zur Lenker-Außenseite. Nimmt man jetzt die durchschnittliche deutsche Fahrbahnbreite von 3,25 m, zieht davon 80 cm Abstand Rad-Fahrbahnrand, 60 cm Radbreite und 1,5 m Autoabstand ab, sind wir bei 35 cm. Ein Auto muss also innerorts fast komplett, außerorts deutlich auf die Gegenfahrbahn, um regelkonform zu überholen. Und jetzt mal bei der nächsten Tour zählen, wie oft das passiert...
Und dann nennt der "Experte" ein Urteil "interessant", das dem Radfahrer eine Mitschuld bei einem Türunfall gibt... Dagegen werden Abstandsverstöße von Autos praktisch nie verfolgt.
Das Garagentor hat wohl mehr Schaden hinterlassen. Man merkt richtig, dass der "Experte" noch nie im Stadtverkehr Fahrrad gefahren ist
@@magharibo und Miss "high heels" hat warscheinlich bei dem Unwissen noch nie auf einem Fahrradsattel gesessen. Blondchen lässt sich warscheinlich fahren........
Ein guter Freund von mir wurde vor einigen Jahren auch Opfer von „dooring“. Ich finde es in dieser Hinsicht fast schon zynisch von KFZ-Versicherern, auf den angeblich mangelnden Abstand zum parkenden Auto einzuhalten. Ich sehe den Fehler vor allem bei Städteplanern, die überwiegend das Auto im Blick haben. Wie soll ich bitte auf einem 1m breiten aufgepinselten Fahrradweg Abstand zu parkenden Autos halten, die mitunter teilweise, weil sie zu faul sind gescheit einzuparken, halb auf diesem parken, und gleichzeitig nicht ständig von fahrenden Autos angehupt werden, die mit ihrem SUV auch halb auf dem Fahrradweg fahren. Die beste Lösung wäre doch: Parkende Autos (wenn überhaupt!) als Sicherheitsbarriere zwischen Autofahrbahn und Fahrradweg, der durch eine Bordsteinkante vom Gehweg getrennt ist!
In Holland verläuft der Radweg meistens rechts von den parkenden Autos, nicht auf der Fahrbahn. Das minimiert diese Unfälle gewaltig, weil viel öfter die Fahrertüren geöffnet werden statt den Beifahrertüren. Angenehmener Nebeneffekt: Die Radwege werden auch nicht von Kurzzeitparkern blockiert.
ich dachte auch schon, vielleicht sollten KFZ immer auf der anderen Straßenseite parken. Also quasi rückwärts. Dann käme der Radverkehr von vorne.
Ich machs so : Ich halte den Abstand und das Hupkonzert hinter mir ist mir egal. Parkt mal wieder einer auf dem Schutzstreifen stell ich mich dahinter und warte.
Rekord dabei 15 Minuten. Aber schon 2 mal kam zufällig eine Polizeistreife des Werges, die zwar zunächst behauptet sie sei nicht zuständig dann aber doch wegen Verkehrsbehinderung sich drum kümmern mußte. Fährt man drumherum passiert weiter NICHTS
Als Radfahrer den richtigen Seitenabstand einzuhalten ist eben das Schwierige. Die meisten Radwege die ich kenne sind nicht breit genug:
"Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen [...]"
Ich schaue regelmäßig Dashcam-Videos und es kommen sehr oft Videos vor, in denen Radfahrer von Autos viel zu eng überholt werden. Und immer wieder erklären die Ersteller der Videos dann zusätzlich die Regelungen und auch, dass der Radweg zu eng war. Natürlich soll man als Radfahrer genügend Abstand zu den parkenden Autos halten. Aber dann ist man meistens bereits am linken Rand des Radwegs und steht mit dem Lenker und der linken Körperhälfte bereits in die Fahrbahn der Autos und wird angehupt. Hier muss am ehesten baulich nachgebessert werden.
wenn mich ein Auto anhupen würde, weil mein Radweg blockiert ist und ich deswegen ausweiche würde ich anhalten und den Fahrer bzw das Auto so bearbeiten, dass er das sicher nicht mehr macht. Sonst verpissen sie dich ja immer noch dem zu eng überholen.... so hätte ich mal die Chance.
Alles klar. Helmpflicht für Garagenbesitzer.
Hallo niwo!
Klar! Safety First! 😉
:-)
15:14 ein entscheidender Zusatz wurde mal wieder vergessen. Auch der benutzungspflichtige Radweg (blaues Schild) ist nur verbindlich zu nutzen, wenn dieser auch benutzbar ist. Beispiel Lastenräder - Radweg zu schmal. Aber auch Schlaglöcher, Glasscherben oder parkende Auto auf diesem führen zu erlischen der Benutzungspflicht.
.....und das der Radweg auch als Radweg nutzbar ist, das liegt in der Verkehrssicherungspflicht der Städte und Kommunen...
Was sie vergessen haben zu erwähnen: Das Zusatzschild "Radfahrende frei" erlaubt mir zwar die Benutzung eines ausschließlichen Gehweges, aber nur unter besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber zufußgehende, und auch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Ich darf hier weder langrasen noch per Klingel ein Wegerecht erzwingen.
Leider ist das den meisten Rad- und Autofahrenden nicht bekannt.
Immer wieder schön angepöbelt zu werden weil ich ja den "Radweg" benutzen kann.
Kann ja, muss nein, und ehrlich gesagt: Auch keine Lust womöglich kilometerlang mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, dazu brauch ich kein Rad.
Kommt halt auch auf den Weg dran an. Bei uns ist in der Regel alles als Fahrradweg ausgeschildert, bei den eher seltenen "Fahrrad frei" greift mein eigenes Ermessen. Ist auf dem Weg gut was los, kommt man als Radler nicht durch, eben gerade weil man (theoretisch) Schritt fahren soll und der Fußverkehr in jedem Fall Vorrang hat.
In der Regel sind diese 2 Wege bei mir in der Gegend (wie gesagt, meine Gegend. Das kann anderswo ganz anders aussehen) relativ frei - sprich man kommt gut durch. Schritt fahre ich dabei auch nicht - ich Rowdie - höchstens beim vorbei fahren.
Bei einem halbwegs freien Alternativweg, werde ich diesen benutzen. Ich weiß, dass ich auf die Straße kann und darf. Da will ich bloß herrgottnochmal hin. Fahrradfahren ist SO unendlich geil, wenn man in Ruhe und Frieden fahren kann. Nicht geil ist es, sich konstant umzusehen und ständig fast umgenietet zu werden.
Die Dosenfahrer oder Panzerfahrer mit Führerschein noch vor 50 Jahren kennen das ja nicht. Ist ne Fahrrad drauf also Radweg. Oder RAAADDD WECK!!!!!...
@@sagichdirdochnicht4653 Ausserhalb der Wohnbebauung würde ich einen freigegebenen Gehweg auch nutzen, aber nicht innerhalb einer Wohnbebauung, wie z.B. der Basselweg hier in Hamburg, wo ein schmaler, nicht einsehbarer Fußweg für Radfahrer freigegeben wurde. Läuft mir da jemand aus dem Hauseingang vor das Rad habe ich ein Riesenproblem, man wird mir immer mangelnde Umsicht vorwerfen, zumal der Weg Richtung Tierpark falsch ausgeschildert ist. Hier stehen Schilder mit dem Halteverbot und dem Zusatz "Radfahrer frei"...
@@MsKohlensack Das stimmt. Deshalb kommt es eben ja auch auf den Weg an. Die Strecke die du beschreibst - da würde ich es mir auch fünfmal überlegen, bevor ich da drauf fahr. Lass irgendwas sein, auch wenn du Schritt fährst und du bist der Arsch.
Den Weg, den ich oft benutze ist z.B. sehr übersichtlich, relativ breit und ohne Einmündungen.
Wie gesagt - bei den Fahrrad frei wegen greift eigenes Ermessen. Es gibt auch Radler die aus Prinzip und Protest diese nicht befahren, auch wenn sie geeignet wären - so ein Verhalten ist auch nicht zielführend. Aber wenn man wie bei dir eben erhöhtes Gefahrenpotential sieht, hat man als realistische Optionen eh nur auf die Straße oder absteigen.
Ohje, hier wird aber auch verlangt, dass normale Verkehrsteilnehmer die sich schnell verändernden Gesetze bestens sofort verinnerlicht haben sollen, während sich hier offensichtlich sogar Experten im Detail nicht einig sind. Macht ja der Durchschnittsbürger mindestens 3x im Jahr - Gesetzestexte wälzen am Wochenende... Wo findet man all diese (verbindlichen) Infos?! Und zwar kompakt - und nicht in der Länge und Kryptosprache der AGB's von Apple bitte. Viele hier sind halt noch auf dem Stand der Führerscheinprüfung von vor 30 Jahren - und ich kann es ihnen nichtmal wirklich vorwerfen, wenn man da so ein halbes Geheimnis draus macht
Wie passt das zusammen: Rechtsfahrgebot max. 75 cm vom Fahrbahnrand, und bei parkenden Fahrzeugen mindestens 90 cm, um keine Mitschuld beim dooring zu bekommen?
Beim Überholabstand hätte ich einen Hinweis noch als wichtig empfunden, dass dieser Abstand immer einzuhalten ist - also speziell auch, wenn es auf der Straße einen dieser kritikwürdigen aufgemalten Radschutzstreifen gibt.
Nicht nur sind die teils gar nicht breit genug, dass man die 80cm Abstand zu parkenden Autos einhalten kann - leider denken viele Autofahrer auf solchen Staßen auch nicht mehr an den Überholabstand und fahren mit viel zu geringen Abstand auf "ihrer" Spur vorbei. Also ob etwas Farbe auf der Fahrbahn Sicherheit gegen Sogwirkung oder einen Schlenker des Radfahrers geben würde.
Meiner Meinung nach sollten diese "Radschutzstreifen" alle mit einer baulichen Trennung (z.B. Poller) von der PKW-Fahrbahn getrennt werden... und wenn dafür nicht genug Platz vorhanden ist, dann ist an dieser Stelle so ein Schutzstreifen auch nur mit Farbe hingepinselt unsinnig.
@Peter Fabo Fuß- und Radweg gehören zur Straße. Sie meinen vermutlich außerhalb der Fahrbahnen?
@@photosquare7 googlen sie nach Fahrradschutzstreifen. Falls Sie einen Führerschein haben, haben da anscheinend ein Defizit.
6:20 Einerseits haben die Radfahrer die (sinnvolle) Pflicht, einen ausreichenden Abstand von den parkenden Autos zu halten. Zusätzlich dazu haben Kraftfahrzeuge die Pflicht 1,5 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern zu halten.
Andererseits: Sieht man sich einen Großteil der Radwege an, dann sind hier Verkehrsräume geschaffen, die ein GROBES Vernachlässigen dieser Sicherheitsabstände nahelegen oder die erforderlichen Sicherheitsabstände gar unmöglich machen. (Häufig als Rad"schutz"streifen bezeichnet.) Welche Möglichkeiten hat der mündige Bürger gegen dieses die Sicherheit verhöhnende Verkehrsmanagement vorzugehen? Was ganz sicher nicht hilft, ist ein Hinweis an die Behörden auf die nicht rechtskonforme Einrichtung eines Radwegs.
Welche Möglichkeiten hat man als Bürger dagegen vorzugehen, dass zur Gefährdung der Bürger Steuergelder verschwendet werden und sich in Handlungseinheit die Kommunen ihrer Fahrradfreundlichkeit brüsten?
zu Radwegen - ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich, ist keine sichere Benutzung möglich. In diesem Fall gibt es keine Benutzungspflicht. Der Radfahrer darf in einen solchen Fall die sich aus einem Schild ergebende Benutzungspflicht im Interesse der Verkehrssicherheit ignorieren und die Straße benutzen. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist unzulässig
Der "Schutz"streifen (Todeszone trifft es besser) ist rechtlich gesehen ja auch gar kein Radweg. Ohne das Radweg Schild sind Streifen nicht benutzungspflichtig.
Sofern du das Rechtsfahrgebot einhälst, ist es egal, ob du die Todeszone für dich nutzt oder nicht.
Meine Stadt kam ja auch auf die GLORREICHE Idee ihre super schmale Todeszone auf einer gut befahrenen Straße zu bauen DIREKT neben den parkenden Autos. Weil Farbe auf den Boden kotzen ist billig, Infrastruktur nicht.
Ich fahre NICHT im "Schutz"streifen an diesen Stellen, auch wenn das alle Autos ganz arg doof finden. Ich fahre neben ihm, denn anders sind 90cm Abstand zu parkenden Autos halt nicht drin. Dies führt automatisch dazu, dass PKWs auf die Gegenfahrbahn MÜSSEN um zu überholen. Die meisten halten dann den Abstand ein, wenn sie sich nicht dazwischen quetschen können.
Leider Gottes blickt halt auch kein PKW Fahrer durch. Was ich schon beschimpft und angehupt wurde - aber ich kann ja auch nichts dafür, dass inkompetente Vollpfosten für die Verkehrsplanung hier zuständig sind.
@@stephanfriedrichsberger706 Was nru problematisch, ist die Stadt schafft fakten obwohl die Wege nicht nutzungspflichtig sind werden sie so gekennzeichnet. In zweifel musst du nachweisen das es so ist, und oft brauchst dafür noch Ortskenntnis.
@@sagichdirdochnicht4653 Die Verkehrsplaner richten sich nach DIN, weil die Kommunen nach DIN beauftragen.
Der Radfahrer als Knautschzone zwischen fahrenden und parkenden Autos. Von beiden gehasst und gefährdet (oft mit Absicht), von Gerichten ausgelacht. Super.
Vielleicht fahren viele Radfahrer aber gerade deshalb recht mittig, weil sie eben ansonsten auf schmalen Straßen ständig rechtswidrig überholt werden.
Vielleicht doch mal so'nen Wimpel holen, den man nach links ausklappen kann. Nur mal um zu sehen, was so passiert...
@@Der_X_Buddne Oder die Poolnudel quer auf den Gepäckträger. 😁
Die Sache mit dem Sicherheitsabstand ggü. parkenden Autos gilt übrigens auch bei verpflichtenden Radwegen bzw. Fahrradschutzstreifen. Sind diese zu nah am Parkstreifen gilt der Radweg als unzumutbar und ich kann im zweifel mit dem entsprechenden Abstand zum Auto auch auf der Straße fahren.
Frage ist nur wie es bei verpflichtenden Hochwegradwegen aussieht. Wo rechts der Fußweg ist und links die parkenden Autos. Ich darf ja nicht auf dem Fußweg fahren.
@@ralphisxamida8533 ist der Radweg wegen Dooringzone nicht zumutbar, weiche auf die Straße aus.
Für die Aussage bei 11:35, dass der gesetzliche Mindest(!)abstand von 1,5 m unterschritten werden darf, hätte ich gerne eine Quelle/ein Urteil. Denn die 1,5 m gelten nur unter optimalen(!) Bedingungen. Bei Glätte, Wind, LKW oder Kindertransport besagt die gängige Rechtssprachung, dass mindestens 2 m eingehalten werden müssen.
@Peter Fabo Und genau für diese These hätte ich gerne einen einzigen Beleg.
Weder StVO, noch Kommentierung, Gutachten oder Gerichtsurteile sehen hier irgendeinen Spielraum zur Unterschreitung. Reicht die Fahrbahnbreite nicht, herrscht faktisches Überholverbot. Es ist sogar noch strenger, als man vermutet, denn die 1,5 respektive 2 m Abstand sind Mindestwerte, die nur unter optimalen Bedingungen ausreichend sind und sogar bei Fahrradwegen gelten, die nur farblich markiert sind.
Langsame Verkehrsteilnehmer sind natürlich verpflichtet an geeigneter Stelle Überholen zu ermöglichen, da reicht es aber, sofern es sich denn dahinter staut, alle paar Hundert Meter/alle 2-3 Minuten Platz zu machen.
Da musste ich auch stutzen, ich wuerd eher sagen, wenn sicheres Ueberholen nicht moeglich ist, dann muss man es halt lassen.
ABER, das mit den Schlangen, was die spaeter meinten, ist auch nicht so vorgesehen, denn langsamere Verkehrsteilnehmer muessen schnelleren das Ueberholen ermoeglichen. Das heisst die lahmen Radler muessen bei der naechsten Gelegenheit kurz an die Seite fahren und die Schlange vorbeifahren lassen.
@@presidentobummer447 Die nächste Gelegenheit in der Stadt bedeutet häufig: Nie. Als Beispiel: Der Fahrradweg ist neben parkenden Autos. Als Fahrradfahrer muss man nun 90 cm Abstand halten, d.h. man fährt relativ mittig auf dem Fahrstreifen. Gibt es nur einen Fahrstreifen, bedeutet dies, dass der Autofahrer zu keiner Gelegenheit die 1,50 einhalten kann und somit nicht vorbeifahren kann, sofern auf der gesamten Fahrstrecke keinerlei Änderung eintritt (parkende Autos oder verbreiteter Fahrstreifen).
@@shazar4741 Also eigentlich hat man doch in der Stadt staendig Gelegenheit dazu, ueberall Einfahrten, Kreuzungen, und so weiter.
geht hier wohl um schmale Landstraßen auf denen man die 2 Meter Abstand physikalisch gesehen nicht einhalten kann. Was soll man dann machen? kilometer lang hinterhertuckeln? sicher nicht. dann wird vorsichtig bis an den rand gefahren und überholt. fertig.
4:23 Bitte was? Wie soll der Bauarbeiter der aus nem Dixiklo kam, denn bitte wissen können, dass dort n Fahrrad kommt?
Die haubt Schuld liegt vermutlich bei der Person die das Dixiklo auf Gestell hat ,aber der Bauarbeiten wusste ja wie sich die Tür öffnet also kann von man einer Mitschuld ausgehen.
Was hat sie auf der Baustelle verloren?
@@justusvonhugo9570 Ach hier gibt es keine Schuldfrage. Ist einfach dumm gelaufen. Als Radfahrer muss man halt auch mit sowas rechnen. Wer weiss wie schnell sie gefahren ist. In einem Baustellenbereich gilt ja nicht ohne Grund angemessene Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft.
@@jan9221 und warum fährt sie 30cm an einem Dixi Klo vorbei? Stichwort: ABstand halten! Übrigens fahre ich seit über 40 Jahren Fahrrad und bin noch nie in eine Tür egal welcher Art geknallt.
Irgendwie wird der Bauarbeiter ja ins Dixiklo gekommen sein...und ich glaube kaum, dass man das Dixiklo, nachdem der Bauarbeiter darin verschwunden ist, noch umgestellt hat. Man hätte sich also durchaus merken können, dass die Tür zum Rad-/Gehweg öffnet und sie entsprechend vorsichtig öffnen können.
Diese ganzen Diskussionen mit dem Verhalten im Straßenverkehr könnte man sich sparen wenn wir eine moderne Verkehrsinfrastruktur hätten. Im Moment sind die Verhältnisse auf den Straßen für Radfahrende absolut katastrophal. Leider tun die Kommunen gerne so als wären sie "radfreundlich", was in der Regel aber nur heißt man malt bisschen Farbe auf die Fahrbahn, entweder in Fahrradstraßen, die nichts verändern, oder für Radschutzstreifen die den Namen nicht verdienen (weil sie überhaupt keinen Schutz bieten).
Das Beispiel NL zeigt (fördern Radverkehr seit den 70ern), dass es Zeit braucht. Also müssen wir leider davon ausgehen, dass wir noch 50 Jahre brauchen um die dortigen Verhältnisse bei uns zu erreichen. Traurig.
Mit 50 Jahren kommen wir nicht hin. Du vergisst den deutschen Bürokratie-Wahnsinn.
Hier haben wir aber auch schon ein riesiges Problem: Was ist für dich eine "moderne Verkehrsinfrastruktur"? Bei kompletten Neubaustädten kann man da viel machen, in bestehenden Städten oder gar alten Ortskernen wie bei uns... schwierig bis keine Chance!
Und ein Umbau muss für alle Seiten akzeptabel sein, wenn ich z.B. Autos komplett aus Innenstädten aussperren will, das kann nicht funktionieren. Irgendwie muss es nebeneinander hergehen, und Planung und Bau liegen oft so lange auseinander, dass sich Richtlinien und gesetzliche Regelungen seitdem komplett 180 Grad gedreht haben können. Ich kenne die Probleme, weil eine gute Freundin so was prüft und mitplant, vor allem eben Radwege und alternative Konzepte... das gibt es so viele Probleme, das kann man teilweise kaum glauben. Und dann fehlt es am Ende vor allem an einem: Am Geld! und auch am Platz! Und dann wieder an anderen Ecken. Ich weiß nicht mehr wo das war: Man hat einen Radweg zwischen Fahrbahn und Fußweg gebaut, dann kam die Feuerwehr vorbei und meinte nur: Wir können hier nicht mehr sinnvoll hin, wir können maximal bis in den ersten Stock mit unseren Drehleitern... man musste dann den Radweg wieder wegmachen, weil sonst für hunderte Wohnungen ein Bewohnungs-Verbot hätte ausgesprochen werden müssen! So schnell kann eine gute Idee zur absoluten Katastrophe werden.
@@OliverMoses-g9tgehen würde viel. Nur der Wille fehlt.
Wenn ich sehe was in der Stadt in der ich wohne alles für den Kfz Verkehr getan wird...
@@puo2123 Der Wille ist zumindest stellenweise da, aber leider weder das Fachwissen noch die Fähigkeit, sich mit anderen Fachbereichen abzusprechen. Eine Freundin arbeitet aktuell bei der Stadt in der Verkehrsplanung, speziell, was alternative Fahrzeuge wie Fahrräder und ähnliches angeht.
Das große Problem ist, dass man nicht einfach was tun darf (auch wenn man es theoretisch kann), weil unglaublich viele Vorschriften einzuhalten sind. Und wenn was fertig geplant und dann auch noch genehmigt ist... dann wird es halt so gebaut, weil man manchmal keine andere Wahl mehr hat. Auch, wenn die Planung 20 Jahre alt ist und nicht mehr so wirklich den heutigen Bestimmungen/Wünschen entspricht.
Aber wenn mal was schnell und einfach umgesetzt werden kann, wird das oft auch gemacht. Aber da haben halt unglaublich viele Leute mitzureden. Und viele davon völlig zu Recht. Sieht man immer wieder bei so machen gutgemeinten Vorhaben.
Das mit der Unzumutbarkeit bei benutzungspflichtigen Radwegen gilt im übrigen nicht nur für breite Fahrräder.
Die Unzumutbarkeit ergibt sich zum Beispiel auch durch einen extrem schlechten Fahrbahnbelag (Schlaglöcher, Wurzeln die weit rausschauen und dergleichen).
Der ein oder andere unterschätzt es evtl. wie schnell man sich das Rad kaputt fährt weil da tiefe Krater in der Straße sind.
Ich habe allerdings das Gefühl dass kaum jemand die Fahrradregeln so richtig versteht, leider sind da die Verkehrsplaner mit inbegriffen.
Ganze Fahrspuren für Autos werden weggenommen um daraus einen Radstreifen zu machen der leider nicht einmal benutzungspflichtig ist, da man vergessen hat ein entsprechendes Schild aufzustellen.
Ich bin sehr gespannt wo das noch hinführen wird...
Die Situation mit dem Dixi interessiert mich sehr, mir fehlen da leider viel zu viele Fakten, zum Beispiel wie genau das aufgestellt war, ob die Tür wirklich Richtung benutzungspflichtigen Radweg aufging und so weiter.
Der ganze Hergang ist halt bei Weitem nicht mal zur Hälfte geschildert.
@@anonwithamnesia Unverständlich, was dieser Satz aussagen soll.
Als Mountainbiker freue ich mich immer über anspruchsvolle MTB-Fahrradwege. Aber wenn mir nach einer besonders technischen Sektion dann eine Hollandrad-Rentnerin oder ein wackeliger Rollerskater entgegenkommt frage ich mich schon wie die so klar kommen.
Naja. Unabhängig von der Rechtslage: Bauarbeiter - auch fernab einer Baustelle - und Türen stellen eine immense Gefahr dar. Wer sich schützen will, sollte bei Türen immer außerhalb des Schwenkbereichs der Türe fahren. Mindestens.
Bei Türen, die aus nicht fahrbaren Räumen herausführen (Haustüren, Dixies etc.), schauen sich die Leute ja meist noch nicht einmal um, wenn sie an der Türe vorbei auf den (Rad)Weg gehen. Man muss also die Türbreite + weiteren Sicherheitsabstand einhalten. Der Illusion, dass andere schon aufpassen, sollte man sich nicht hingeben. Mindestens 10% der Bevölkerung haben darauf keinen Bock.
jou. Erst gestern ist mir der Reifen geplatzt, weil ich - auf einem Radweg abseits des Autoverkehrs - ein Schlagloch übersehen habe. Zum Glück immer Ersatzschlauch dabei (zumindest bis gestern).
@@caroliensche13 Hast du auch immer eine Ersatzkette oder zu mindestens Kettenschlösser dabei?
1:15 also nach der Schilderung fällt mir auf jeden Fall schonmal "nicht zu nah an Türen vorbeifahren ein"
man steht ja auch nicht zuhause vor Türen und wundert sich dann wenn sie aufgehen und man eine Türklinke abbekommt
Verstehe nicht wieso das niemandem hier auffällt. Also wieso soll die Dame von dem Herren der die Tür auf gemacht hat Entschädigungen verlangen können. Keine der beiden Parteien konnte am Ende wissen, dass die Tür aufgeht bzw. ein Radfahrer vorbei fährt. Wir reden ja hier nicht von einer Autotür wo man ein Fenster und einen Spiegel zum schauen hat, wir reden von einer Tür einer Toilette. Und dann geht man zu einem Experten der über Autotüren redet, ich verstehe nicht ganz was das für ein Quatsch ist.
Genau so wie die Dame eine Operation ablehnte und lieber zur Therapie ging, irgendeine Salbe auf den Fuß schmiert und Monate lang Schmerzmittel nimmt. Würde mir im Leben nicht einfallen sowas zu machen. Ich meine vielleicht hab ich das falsch verstanden, aber so macht das für mich keinen Sinn.
Schockierend, wie Ahnungslos die Leute auf den Straßen unterwegs sind. Bei den älteren Herrschaften wundert mich das wenig - da spiegelt die Umfrage die totale Unkenntnis von Verkehrsregeln wieder, die man täglich auf den Straßen erlebt. Aber selbst der jüngere Typ, dessen Fahrprüfung noch nicht so lang her sein kann, hat keine Ahnung...
Wenn er eine gemacht hat, besonders in Städten machen viele Junge Leute keinen Führerschein mehr warum auch gibt ja Fahrrad und ÖPNV.
ist halt so gewollt
Was man eher hätte fragen sollen, ob man bei dem Abbiegen Fußgänger und Radfahrer passieren lassen muss. Das vergehen sieht man leider ständig, teils auch mit beschleunigung nach Augen kontakt bei dem man denkt ok er wurde langsamer und sieht mich.
Was er auch zum blauen Schild beim Rennrad hätte sagen müssen, wenn der Weg geeignet ist was er gerade bei Rennrädern oft nicht ist die mit Buckelpisten ihre Probleme haben. Aber überland, wird meist noch hinzugefügt das er nicht gepflegt wird (da entfällt die Pflicht auch in Sommer und oftmals hat man dann noch das Laub von Herbst dort wo kein Wind hinkommt), der Weg muss begleiten und da zählen auch kleinere Schlenker dazu.
*spiegel wider (nicht "wieder")
11:22 Der Mindestabstand ist immer einzuhalten und darf nicht verringert werden. Dieser muss eingehalten werden um Schlaglöcher und so ausweichen zu können. Außerdem darf man immer noch ca. 30 cm zum Bürgersteig halten und wenn Autos stehen bis zu 1m. Der Sicherheitsabstand ist auch bei Schutzstreifen einzuhalten.
Halten sich nicht mal Radfahrer daran, wenn das Auto an einer roten Ampel hält, quetschen sich die Fahrrad-Fahrer dran vorbei und 3 Sekunden später werden sie wieder überholt.
@@startrek8766 Da verstoßen die RadfahrerInnen aber auch gegen keine Regeln. Allerdings die AutofahrerInnen wenn ohne Mindestabstand überholt wird
Doch Paragraph 1 StVo
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wieviele Radfahrer halten beim abbiegen die Hand raus? Wieviele Radfahrer denken, dass die Ampel eine Empfehlung ist?
Was ist denn, wenn die Fahrstreifenbegrenzung den erforderlichen Abstand verbietet?
@@thomasfjen Warten könnte als Parken ausgelegt werden.
4:50
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist sie (zu dicht) am dixiklo vorbeigefahren. Man kann ja damit rechnen, dass da jemand rauskommen könnte. Der Bauarbeiter (vermute ich mal) konnte ja nicht sehen, dass da jemand kommt und rechnet auch nicht damit, dass da jemand zu nah mit dem Fahrrad vorbei fährt.
Also eine Teilschuld hat sie mindestens….
Verstehe auch nicht wie der Bauarbeiter da schuld sein kann das er das jetzt blechen muss.
Ein Beifahrer darf auch nicht ohne zu schauen die Tür aufreißen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Und wenn da eine ältere Person entlanggelaufen wäre, die dann die Tür in den Rücken bekommt, dann hätte diese genauso schwer stürzen können. Verhindern können hätte man dies durch einen sinnvolleren Aufstellort der Toilette oder vorsichtigem Türöffnen.
Dann ist aber der Bauträger 100% schuld, nicht der Mitarbeiter. Das Hauptproblem der heutigen Zeit ist, dass keiner mehr denkt, weil bequemer. Der einzige, der nichts verbessern kann, ist der Mitarbeiter. Dementsprechend müsste da die Rechtssprechung drauf reagieren, tut sie aber leider nicht zu konsequent.
Überraschend wenig inhalt für ein 17 minütiges video
Was das fiese am ersten Fall ist: Bei dem Dixi-Klo habe ich nicht direkt erkannt, auf welcher Seite eigentlich die Tür ist (klar kann ein anderes Modell gewesen sein). Generell ist es grob fahrlässig, das Ding so hinzustellen, dass erstens der Nutzer in den Fahrverkehr rausgeht und damit gefährdet ist und zweitens, die Tür Radfahrer gefährdet. Alles außer 100% Haftung durch den Bauleiter ist für mich falsch. Es gab auch schon ein Urteil, was dem Autofahrer 100% Schuld gegeben hat, obwohl der Radfahrer zu nah war und obwohl er schneller als die erlaubten 30 km/h war. Stur bleiben lohnt sich. Allerdings rechnen sich die Versicherungsbetrü... ich meine Versicherungen aus, durch den finanziellen Druck auf das Opfer einen sittenwidrigen Vergleich durchzusetzen und so Geld zu sparen.
11:34 was heißt denn hier, dass sich der Mindestabstand von 1,50 m auf engen Straßen verringern kann? Nach § 5 (4) Satz 3 StVO ist der Mindestabstand 1,50m, von Ausnahmen auf engen Straßen kann ich da nichts lesen. Und in Satz 5 heißt es weiter, das der Überholte nicht behindert werden darf und wer zu dicht überholt wird, wird behindert oder gar gefährdet.
Ich würde den Wortlaut von Satz 4 eher so interpretieren, dass auf engenStraßen bei denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, halt nicht überholt werden darf (faktisches Überholverbot). In Städten kann das schon mal schnell der Fall sein, wenn der Radfahrer zu parkenden Autos an der Seite noch 1 m Abstand lässt.
Die Sendung wurde halt von Blechlawinenfetischisten gemacht...
So sieht das aus.
Da stimme ich zu
Als gewissenhafter Radfahrer winke ich Autos an mir vorbei und zeige das sie eng an mir vorbei fahren können. Ich habe da einen Rückspiegel. Sieht schwul aus, ist aber richtig optimal.
War auch schockiert darüber. Folgt noch eine Richtigstellung @swr?
Dafür, daß ich mindestens eine Autotürbreite Abstand zu parkenden Autos halten soll, sind die auf der Straße aufgemalten Schutzstreifen viel zu schmal! Die haben manchesmal ja gerade Lenkerbreite.
Und wenn ich den Meter einhalten will, muß ich "auf der Straße" fahren! Da hupen und schneiden dann wieder die Kraftfahrzeuge einen in Grund und Boden. Manche halten sogar ruckartig an und beschimpfen einen, von wegen "fahr gefälligst auf deinen Radweg!" Jedweder Hinweiß, auf den Meter Abstand und zu schmalen Schutzstreifen (die das Wort nicht wert sind !!!!) könnte schmerzhaft werden. Einer wollte mir wirklich eine schallern.
11:30 Nein, einen Mindestabstand kann man nicht verringern. Wenn der Mindestabstand nicht gegeben ist, darf nicht überholt werden.
Genau. Brandgefährlich, dass der Mann da was von "in Ausnahmefällen erlaubt" faselt.
Schön erklärt! 👍
Hallo @wissenschaftenundpraxishan1952! Danke für dein Feedback! 😊
Wie soll man denn, beim Toilettentüre aufmachen, aufpassen?
Drei Mal Achtung rufen.
Einen lauten Warnton erzeugen.
@@krumenmonsternomnomnom5041 🤣 bis jetzt die beste Option!
Wenn die Toilettentür in die Fahrbahn reicht hätte das entsprechend gesichert werden müssen oder am besten gleich so aufstellen, dass sowas nicht passiert. Das die Tür in die ungesichert in die Fahrbahn ragt sollte auch dem Bauarbeiter spätestens beim Betreten des Klo klar seien, dass mindeste wäre daher die Tür langsam vorsichtig zu öffnen, besser die Gefahrenstelle vorher korrekt (z.B. mit Barken) absichern. Da er geeignete Maßnahmen unterlassen hat, hat er hier klar fahrlässig gehandelt. Der Bauherr handelt auch fahrlässig da er das Klo so nicht hätte aufstellen lassen dürfen.
Die Radfahrerin hat mit ihrem geringen Abstand aber ebenso fahrlässig gehandelt.
@@krumenmonsternomnomnom5041 Da muss ich aber viele Bohnen, Linsen, Zwiebeln und Knoblauch essen 🤣🤣🤣
Zum Thema Abstand, um nicht „getürt“ zu werden: Ich fahre mit 90cm Abstand zu parkenden Autos, was meistens bedeutet, ich fahre mitten auf der Straße - zum Unmut vieler Autofahrer, die mich dann als Hindernis ansehen und manche Beschimpfungen muss ich mir dafür anhören. Das Rechtsfahrgebot widerspricht den meistens am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen. Wo keine Autos parken fahre ich natürlich direkt am Rand der Straße. Durch die Umfrage wird mir klar, viele Autofahrer wissen leider herzlich wenig über Verkehrsrecht..
Ja. Man sollte dringend eine verpflichtende Sonderausbildung zum Führen von KFZ einführen, mit theoretischem und praktischen Test und anschließender Aushandeln der spezifischen Erlaubnis. Für Zuwiderhandlungen sollte ein genormtes einheitliches Schild mit eindeutigen Code aus Buchstaben und Zahlen am Fahrzeug angebracht werden. Wenn das alles passiert ist, verhalten die sich alle legal und alle Verkehrsteilnehmer haben Ruhe vor den Rowdys.
(Diese Argumentationskette wurde von jenen übernommen, die Kennzeichen für Fahrräder fordern. Hoffentlich funktionieren deren Ansätze auch beim PKW.)
@@alphastratus6623 und bei ganz hartnäckigen Schwachmaten sollte ein Verkehrserzieher mitfahren, bis sie es begriffen haben. Bei Auto- und Fahrradfahrern 😅
Dito.
Auch ganz wichtig: sollte (z. B. Durch Straßenbahnlinien die im Gegensatz zu den selten vorhanden Radstreifen ordentlich baulich getrennt sind 🙃) nur eine Fahrbahn vorhanden sein, die durch Randsteine begrenzt sind - UNBEDINGT MITTIG FAHREN.
Man sollte meinen, das selbst der letzte Vollpfosten begreift, dass 10cm Abstand zum Radler zu wenig sind. Dem ist aber nicht Fall. Fahre ich dort (und dabei sind es nur 50 m!) gemäß der stvo rechts, provoziere ich damit leider, vom Rad Gefahren zu werden. Damit behindere ich ja nicht mal wen - man kann dort (darf dort) NICHT überholen, also ist es auch egal.
Und auch sonst bleibt uns selten was anderes übrig. Wenn ich nach rechts Autos hsb, brauch ich Abstand. Ich habe volles Verständnis, dass Radfahrer vor einem Nerven, ich habe selber ein Auto. Aber: Der Radler kann auch nichts dafür, wenn die Stadt keinerlei (oder völlig unzureichende /unsichere) Infrastruktur "baut" (ein Eimer Farbe auf die Straße ist KEINE Infrastruktur, sondern nur Farbe auf der Straße!).
Zumindest fahre ich viel und gerne Rad. Das habe ich offenbar 95% aller anderen Autofahrer in der Stadt voraus, denn ohne MINDESTENS 1,5m inner Orts (2+ außerhalb) fahre ich an dem Radler nicht vorbei, auch wenn er mir gerade 2 Minuten meiner Ach so kostbaren Lebenszeit "gestohlen" hat. Ich beschwere mich lieber bei unserer selbsternannten "Fahrradstadt" (HAHAHAHAHAHAHA) über die Infrastruktur. Bringt zwar vermutlich auch nichts, aber zumindest gefährde ich niemanden....
@@Bird.__. Würde Millionen von neuen Jobs schaffen 😉
Viele Fahrradfahrer leider auch nicht - es gibt bei beiden solche und solche.
Dixi Klo nur noch mit durchsichtiger Tür, dann passiert sowas nicht
Komplett aus Glas wäre noch besser! 😅
Deshalb ist das Phänomen Dooring ja auch ausgemerzt seitdem PKWs mit Seitenfenstern und sogar Aussenspiegeln ausgestattet sind.
Abstand halten zu Türen würde helfen, selbst bei dixi Klos. Da war sie selber schuld.
Abständen fordern von anderen aber selber nicht einhalten wollen.
Dasvist ein selbstgemachtes Problem, Radfahrer haben auf Pflichten
Wenn ich vom Klo komme, rechne ich nicht mit Radfahrern.
Wie leichtsinnig. Inzwischen muss man sogar im Hochhaus-Klo damit rechnen, von 'nem Flugzeug angefahren zu werden beim Öffnen der Tür...
11:30 Whoa. Und sowas lasst ihr unwidersprochen drin? Natürlich darf sich der Abstand nicht "ein wenig verringern". Wenn die 1,5 (bis 2) Meter nicht einzuhalten sind, dann muss man dahinter bleiben. Punkt.
Sag das mal der Polizei in meinem Dorf
Ebenso kritikwürdig die autofreundliche Sichtweise, dass Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, wenn sie für Autos dadurch das Überholen übermäßig erschweren. Nein, auch wenn sie für andere Radfahrer, Moped und Motorradfahrer das Überholen erschweren.
auf einer schmalen Landstraße wo es physikalisch nicht möglich ist 2 meter abstand enzuhalten? träum weiter dass ich da kilometer lang mit 25 hinterher tuckere :D
@@andrekirsch6377 Die Bereitschaft als Radfahrer mal rechts ranzufahren, um Autos durchzulassen verhält sich umgekehrt proportional zum Drängelverhalten des hinterherfahrenden Autos. :)
Die Meinung aus der Umfrage, über die sich der Experte wundert, spiegelt sich leider genau so auf unseren Straßen wieder.
Fahrradfahrer werden von Autofahrern die meinen im Recht zu sein eingeschüchtert und an die Seite gedrängt. So geschehen dann auch Unfälle in der Dooring-Zone wie im ersten Beitrag dargestellt. Wenn ich mich als Fahrradfahrer an die StVo halte und den vorgeschriebenen Abstand zu Parkenden Autos oder Bordsteinen einhalte, werde ich beschimpft und ausgehupt, was sich dann schrecklich und nicht richtig anfühlt. Zusätzlich wird man beschimpft, wieso man nicht auf dem ‚Radweg‘ fährt, der keiner ist.
Ein großes Problem ist meines Erachtens, dass dieser Beitrag wahrscheinlich vermehrt von Radfahrenden gesehen wird und die Autofahrenden nicht belehrt werden und sich das Verhalten so nicht ändern wird.
Aus diesem Grund würde ich mir einen Beitrag über Rechte der Autofahrer wünschen.
Auch Visualisierungen wären in diesem Beitrag sehr hilfreich gewesen um die Radfahrer zu Informieren, wo sie sich auf einer Straße aufhalten dürfen und wie sie sich nach StVo rechtens verhalten, um Unfälle mit zu vermeiden.
Laura Fritsche hat einen sehr Informativen Vortrag über die Rechte und Regeln in der StVo gehalten. Im Vortag wird anhand von Visualisierungen dargestellt, wo ich mich als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr einordnen sollte ggf. könnte man Sie als Expertin einmal in die Sendung einladen.
Gut ist auch das knappe Überholen vor einer Ampel, um dann rechts bewusst "dicht" zu machen. Im Idealfall wird dann der Start vom Vordermann verpasst, weil noch die WhatsApp gelesen wird ;)
Gegebenenfalls kann man den Radweg gar nicht nutzen, weil man sonst nicht den Abstand zu den parkenden Autos einhalten kann.
Wenn man ganz viel Selbstvertrauen hat, könnte man das Hupen so ernst nehmen, dass man anhält und den Autofahrer fragt, was die Gefahr ist, also weshalb er gehupt hat. Denn Hupen ist eigentlich nur bei Gefahren zulässig. Das ist zwar auch nicht optimal, aber wäre schon interessant zu sehen.
@@HerrMurmeltier Das mache ich seit ca. einem Jahr so.
Reaktionen sind dann häufig, dass ich zuerst aggressiv auf den existierenden 'Radweg' aufmerksam gemacht werde, den ich zu benutzen habe. Nachdem ich den Fahrer dann belehre, dass dies kein benutzungspflichtiger Radweg ist, ich mich nach StVo verhalte und er mich mit dem Hupen nötigt, geht dann uneinsichtig und schnell das Fenster hoch und und es wird mit Vollgas demonstriert, wer der Stärkere ist.
Neben den Privatpersonen finde ich es aber besonders schlimm, dass ich in meinem Wohnort Osnabrück schon mehrfach von Busfahrern Angehupt wurde, und mir vorgeworfen wird, dass ich mich falsch verhalte.
Am Selbstwert arbeiten.
Halten die Radfahrer zu viel Abstand zu den am Strassenrand parkierenden Autos, werden sie links zu dicht von Autos von Autos überholt. Leute, das führt alles zu nichts. Entweder es gibt klar zu den Autostrassen mit zum Beispiel Mäuerchen abgetrennte Fahrradwege ohne Zeugs und Fahrzeuge, die dort rumstehen oder es gibt sie nicht. Wir können doch nicht für ewig irgendetwas wursteln und fummeln. Die Autofahrer wollen keine Radfahrer rammen/aufladen und Fahrradfahrer wollen nicht von Autofahrern abgedrängt, gestreift und überfahren werden. Gibt es keine deutlichen Verbesserung-Möglichkeiten, werden wir noch in 100 Jahren dieselben Diskussionen und Debatten führen. Es kann doch nicht sein, dass wir jahrzehntelang über dieselben Punkte reden. Nochmals: Das führt einfach zu nichts. Nur logisch, dass ohne richtige und genug breite Radwege die Agressivität und die Anarchie bei den Auto- und Radfahrern steigt und steigt.
Amen.
Amen.
Amen
Das ganze liest sich so, als ob das zu knappe Überholen unausweichlich ist. Das ist es aber nicht. Die meisten Autofahrer wissen ja nicht ein mal, dass sie was falsch machen, da währe manchmal eine Nachschulung nicht so schlecht.
Andere Städte wie Paris kriegen das hin. Das ist aber dann kein Klein-Klein, sondern die haben verstanden, dass man richtig radikal vorgehen muss bei den Veränderungen, damit nicht sowas Widersprüchliches bei raus kommt. Für Autos ist da inzwischen schlicht fast kein Platz mehr eingeräumt - auch für parkende nicht. Der Protest der Auto-Lobby blieb wohl aus bisher
Was kann denn da der Bauarbeiter dafür, der Bauarbeiter kann ja vom Klo aus das Geschehen gar nicht so überblicken, wie das bei einem Autofahrer der Fall wäre. Ich sehe bei dem Bauarbeiter überhaupt keine Schuld.
Warum fährt man überhaupt so dicht an einer Toilettentür vorbei?
@@PGR27 Weil man den Radweg benutzt hat? Und der nicht mehrere Meter breit ist?
@@PGR27 natürliche Selektion in der Neuzeit :P würd euch auch nicht machen und selbst wenn nicht mehr Platz ist würde ich langsamer fahren. Das mac ich auch bei geparkten Autos. Ich mein Recht und unrecht hilft dir nichts wenn du dumm fällst und Matsche bist 😂
Ich sehe bei Beiden keine Schuld, sondern eher bei dem, der das Klo so dämlich aufgestellt hat 😄
@@knockrob3486
Genau das!
11:30 Das ist doch Quatsch. Es sind 1,50 und fertig. Wieso kann sich der Abstand bei engeren Fahrbahnen verringern? Dann darf halt nicht überholt werden.
Weil der SWR halt eben oft (zumindest unbewusst) der Autolobby unterliegt. Daher wird auch immer, wenn es um Räder geht, immer nur über Gefahren und Unfälle geredet. Und die Kausalität beim Radler, alternativ beim Autofahrer gesehen. Dabei ist das wahre Problem die Infrastruktur. Denn der Niederländer ist kein besserer Autofahrer als der deutsche und auch kein besserer Radler. Er bewegt sich aber in Infrastruktur, die Fehler verzeiht. Aber die Autolobby will, dass wir uns lieber über Helm und Licht am Rad streiten, damit wir Fahrräder automatisch mit Gefahr verbinden, was einfach nicht stimmt.
@@WoodsSooperDooperShop Richtig.
Hätte der Experte wissen müssen
11:30 Wie kommt der Anwalt auf diese Aussage in der StVO ist eindeutig geregelt, dass der MINDESTabstand innerorts 1,5 und außerorts 2 Meter ist siehe §5 StVO Abs. 4 Satz 3. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Radfahrer wie auch besprochen sich selber an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeigefahren ist.
Es ist eben keine Faustregel mehr von der nach unten abgewichen werden darf, sondern eindeutig geregelt.
Ist §5(4) nicht §5(3) StVO und das Richterrecht räumt tatsächlich in den unteren Instanzen wir bei geringem tempo ~Schrittempo darf der Abstand geringer werden. Warten wir ab was die obernen Instanzen sagen
@@norbertschippers9734 Danke für den Hinweis, war ein Tippfehler.
Wie hält man denn den erforderlichen Seitenabstand auf benutzungspflichtigen Radverkerhsanlagen ein, die selbst schmaler sind als der erforderliche Abstand? Beziehungweise wie verhält sich hier die rechtliche Beziehung zwischen beiden Pflichten, von denen man naturgemäß nur einer Folge leisten kann?
wenn du dort den Abstand nicht einhalten kannst, musst du auf eine Autospur wechseln, wenn ich mich richtig erinnere. Quelle: ua-cam.com/video/tBsaVx_4ynA/v-deo.html
Gar nicht. Da ist es dann die Aufgabe des Fahrradfahrers zu entscheiden ob er lieber eine Tür ins Gesicht bekommt oder eine Strafe wegen nicht Benutzung des Randstreifens
Tja ....
@@viper2035 da sollte man aber auf jeden Fall den Seitenanstand zu den Autos einhalten. Denn man kann so argumentieren, dass man den Radweg nur benutzen kann, wenn keine Autos parken. Wenn dort aber Autos parken, muss man sich an diese Regel halten.
Trotzdem schwierige Situation, weil die Verkehrsplaner gepennt haben.
Da in diesem Fall der Radweg nicht benutzbar ist, ist die Fahrt auf der Fahrbahn gestattet.
Kann mir einer erklären warum es keinen Mindestabstand für Fußgänger gibt die von einem Fahrad überholt werden ?
Beim Familienspaziergang auf Wirtschaftswegen kommt es oft vor das Elektrofahräder viel zu dicht überholen und manchmal sogar noch meckern das man bei 3 Meter Wegesbreite nicht noch in den Graben springt wenn der Fahradfahrer klingelnd von hinten kommt.
Ist das nicht Diskriminierend gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern ?
Warum spricht keiner über Fußgänger ?
9:59
Und genau das ist das Problem. Viele Autofahrer haben keine Ahnung von Verkehrsregeln und gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer.
Mir ist es auf dem Fahrrad schon oft passiert, dass ich von Autofahrern bedrängt, genötigt, bedroht, abgedrängt oder beschimpft wurde, weil ich vermeintlich eine Verkehrsregel missachtet habe.
Häufig sind dabei das Nichtbenutzen von nicht benutzungspflichtigen Radwegen, das direkte Linksabbiegen, nicht ganz rechts zu fahren, das Überholen von wartenden PKW auf der rechten Seite.
Der Mindestabstand von 1,5 bis 2 m beim Überholen wird von Autofahrern auch nicht eingehalten.
Bei einem Hindernis oder einer Engstelle drängeln sich Autofahrer durch, obwohl ich Vorfahrt hätte.
Generell das Missachten der Vorfahrt von Radfahrern und Fußgängern beim Abbiegen.
...
Radfahrer haben nicht automatisch vorfahrt auch sie müssen rechts vor links beachten wenn sie auf der straße fahren
@@furiousscript Das ist richtig, wird regelmäßig beim Links abbiegen durch Autos vergessen.
Also hier im Ort behaupte ich mal: Prozentual machen Radfahrer ein vielfaches an Mist, im Vergleich zu Autofahrern. Ich weiß nicht, wie oft ich bremsen oder hektischst ausweichen muss, weil wieder mal ein Radfahrer ohne Vorwarnung irgendwo rausknallt, auf der falschen Seite fährt, die Vorfahrt nimmt, nachts ohne Licht/Refelktor/dunklen Klamotten (hatte ich erst gestern wieder mal) mitten auf der Straße fährt... und es sind viel mehr Autos als Radfahrer unterwegs!
Aber das Ergebnis ist halt immer gleich, egal wer Mist macht: Radfahrer verliert!
Natürlich habe ich als Fahradfahrer vorfahrt an einem Zebrastreifen, z.b wenn dieser an einem Kreisverkehr liegt.....da habe ich als fahradfahrer der parallel zum Kreisverkehr fährt vorfahrt.......
Thema Fahrad Frei Schild:
Es war zwar korrekt was er gesagt hat, aber er hat vergessen zu sagen das mann bei einem fahrad frei Schild nur schritgeschwindigkeit fahren darf.
An sich ganz informativer Beitrag, ABER es wurde auch hier wieder nicht zwischen Fahrbahn und Straße unterschieden. Als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger benutzt jeder die Straße, weil die Straße das Konstrukt z.B. in der Stadt zwischen dem linken und rechten Haus ist. Dazu gehören auch die Fahrbahn, je nachdem Geh- bzw. Radweg, ein Grünstreifen, Bäume, Parkplätze, Sperrflächen, etc. Radfahrer müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen (laut §2 StVO "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"), weil ein Fahrrad laut Definition als Fahrzeug gilt. Ist, wie erwähnt, ein Schild der Nummer 237, 240 oder 241 angebracht, so müssen Radfahrer den Rad- bzw. gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen. Bei schlechtem Zustand des Radwegs dürfen sie aber von der Pflicht abweichen. Das Schild mit der Nummer 239 (Gehweg) und mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) heißt ich muss den Geh- und Radweg nicht benutzen, wenn ich ihn aber benutzen will, muss ich SCHRITTGESCHWINDIGKEIT (ca. 5-10 km/h) fahren, ebenfalls nicht erwähnt im Beitrag.
Fahrradwege / Fahrradschutzstreifen zwischen parkenden Autos und der Straße sind einfach der Horror. Einfach eine miese Infrastrukturplanung.
11:29 Setzen, 6! - Was für einen Unsinn der gute Herr da doch erzählt. Auch in engen Straßen gilt der seitliche Überholabstand von 1,5m (außerorts 2m).
Ich sehe als größtes Problem im Strassenverkehr, dass sich viele nicht mehr an Paragraph 1 (gegenseitige Rücksichtnahme) der StVO halten. Auch in den meisten Kommentaren lese ich nur, dass es immer nur ums Recht geht. Aber einfach mal auf sein Recht zu verzichten und Fehler von anderen zu akzeptieren und verzeihen, sehe ich immer weniger. Und damit meine ich alle Beteiligten im Straßenverkehr. Ich verzichte gerne auf mein Recht, wenn ich dadurch mein oder das Leben anderer schützen kann und ich rechne auch stets mit Fehlern anderer, da es kaum möglich ist immer Fehlerfrei unterwegs zu sein.
Sie sind aber oldschool. Dass uns Pöbeln mehr Aufmerksamkeit / Klicks / Erfolg bringt, hat uns doch social Media hier nochmal eindrucksvoll gezeigt. Und wo soll man auch sonst seinen Frust rauslassen, als bei seinen Verkehrsteilnehmern / Mitmenschen
was ich noch hinzufügen möchte - natürlich, wenn es die Situation zulässt:
sich kurz auch mal in den jeweils anderen Verkehrsteilnehmer hineinversetzen und schauen, warum die vielleicht jetzt gerade die Rechtsgrundlage etwas "dehnen", da ich es auch oft erlebe, dass Fahrradwege von Lieferfahrzeugen zugeparkt sind, im Winter bescheiden gestreut oder zugeschüttet sind, allgemein falsch benutzt werden (Fußgänger stehen drauf, weil Fußgängerampel mit geringem Standstreifen), wegen einer Baustelle halbiert (sprich, selbst mit schmalem Fahrrad schwer benutzbar), usw.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie es gut meinen, bei mir stößt Ihr Vorschlag nur sauer auf. Warum? Weil besonders Autofahrer Radfahrern gegenüber damit kommen sie sollen doch lieber auf ihr Recht verzichten.
Es muss einfach in die Köpfe das jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto, Fahrrad, Fußgänger etc. gleichberechtigt ist. Und niemand sollte zu Gunsten eines Anderen seine Rechte aufgeben müssen.
Sehe ich genau so, lieber mal zurück stecken und heil ankommen, statt auf den Grabstein zu schreiben "Aber ich war im Recht".
Jeder Radfahrer der noch lebt hat noch nie auf sein Recht bestanden sondern immer nur zurück gesteckt
Tipps vom einem fahrrad experte: ich kann auf 40.000km fahrerfahrung auf räder zurück blicken. Mache bitte den schulterblick auch wenn du nur die kreuzung überqueren möchtest, rechne immer mit fahrzeugen die dich beim abbiegen nicht sehen und lasse dann ihnen den vorang. fahre an gegenständen die aufgehen können mit grosem seiten abstand vorbei. Handy hat am steuer absolut nichts verloren, auch ist es verboten über Rot zu fahren.
Hallo Heiko!
Ja - Vorsicht und Rücksicht!
@@marktcheck genau, Rücksicht ist super wichtig!
An dieser Stelle auch vielen Dank an die ca. 15% aller Autofahrer, welche einen vernünftigen seitlichen Sicherheitsabstand zu Radfahrern einhalten, wenn sie sie überholen.
Auch ganz wichtig: Schulterblick beim Überholen (z.B. von Fußgängern) oder Ausscheren zum nebeneinander Fahren. Denn es gibt auch schnellere Radfahrer.
@@samurai5910 so ist es genau ich mache es, aber viele viele Menschen machen es nicht (als erfahrener fahrer weis man schon wo die vielen tote herkommen, diese kommen nicht von ungefähr).
@@heikomaier2540 Letztens wieder gehabt. Eine Frau fährt langsam (15 km/h vielleicht) mittig auf der Straße (etwa 4-5m breit, Autos sehr selten) und will links abbiegen. Ich will dann rechts mit mäßigem Tempo (so ca. 25 km/h) vorbeifahren. Linksabbieger muss man ja rechts überholen. Kurz vorm Überholen holt ca. 2m nach rechts aus (direkt vor mich) und bemerkt mich erst, als ich schon abgebremst habe.
Was darf natürlich nicht fehlen? Erstmal beschweren, dass ich ja so ein Raser bin.
Am liebsten ist mir immer noch ein Weg, den ich am Freitag kurz nach Schulschluss fahren muss. Dann kommen immer ganz viele Kinder entgegen, die innerhalb von mehreren Hundert Metern nicht ein einziges Mal nach vorne schauen, zu 3.-4. nebeneinander mir entgegen kommen und teilweise nicht einmal auf Klingeln reagieren. Auf Anschreien wird dann plötzlich doch reagiert, wenn man wenige Meter voreinander entfernt ist...
Bei Rechts-vor-Links fangen wir am besten gar nicht an.
Verkehrsbeobachtung und teilweise grundlegende Verkehrskenntnisse fehlen leider den meisten Fahrradfahren. Dabei wurde es doch allen schon in der Grundschule beigebracht.
Die Umfrage ist ja ziemlich ernüchternd, spiegelt aber die Unkenntnis der StVO, die man täglich auf deutschen Straßen sieht, gut wieder.
Wo findet man eigentlich diese Gesetzesänderungen in verbindlicher und kompakter Form? Ich wäre zwar interessiert, aber wollte jetzt auch keine kryptischen Gesetzestexte wälzen den ganzen Tag eigentlich
@@Der_X_Buddne
Ich weiß nicht, ob es irgendwo eine Kurzfassung gibt, aber ich finde die StVO eigentlich nicht sonderlich kryptisch, sondern schon recht klar verständlich:
§ 5 Überholen
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
@@Der_X_Buddne
Ansonsten, wenn Dich Regelungen rund ums Fahrrad interessieren, kann ich Dir den Kanal "FahrradstadtHamburg?!? -DashCam-" empfehlen. Der Kanalinhaber fährt täglich mit dem Rad durch Hamburg und erläutert kritische Situationen, baulichen Unsinn und allerlei interessante Dinge, die ihn tagtäglich erwarten: ua-cam.com/users/FahrradstadtHamburgDashCam
Ganz kurz zu der Toilettentür Geschichte. Als Toilettengänger ist man doch Passant / Fußgänger und wenn man auf die Toilette geht hat man doch eine Notdurft und somit keine andere Wahl als das Dixi zu benutzen. Zu dem ist ja das WC Häusel blickdicht und da ist ja der Rundumblick beim türöffnen total Sinnlos. Weshalb wird dann der Bauarbeiter zur Kasse gebeten wenn eine Radfahrerin (die ja dem Passanten gegenüber das höhere Gefährdungsrisiko hat) mit ihm zusammen stößt. Wo ich dafür bin ist das der Bauherr mit eine gewisse Schuld trägt, ob nun zu 100% oder weniger ist insbesondere vom Gericht abhängig.
Vielleicht stand die Toilette auch ungünstig und hätte weiter weg vom Geh/Radweg platziert werden können
Wenn es wirklich so nah am Weg (oder fast schon drauf) steht... dann kann es helfen, wenn man die Tür GANZ langsam aufmacht und nicht dem nächsten Passanten ins Gesicht knallt. Soviel Hirn sollte in der Kabine vorhanden sein. Aber viele Menschen sind ja ganz alleine auf dieser Welt unterwegs...
Also 80cm dooringzone /Abstand zum Fahrbahnrand + ca 80cm Lenkrad Breite + 1,5m überhol Abstand =3,1m!
Wie war noch mal die normale Fahrbahn Breite? Der Durchschnitt ist 3,25m!
Das bedeutet bei einspurigen Straßen überhol Verbot.
Jawohl, und das ist auch gut so. Siehe §1 Absatz 2 StVO...
Aber, in der STVO steht auch, dass auf solchen Strassen die langsameren bei Gelegenheit Platz machen muessen fuer die Schnelleren.
Rennradfahrer fahren meistens nicht zum Spass auf der Strasse, sondern weil die sogenannten Radwege fast nur noch aus Schlaglöchern und Wurzel - Sprungschanzen bestehen und die Benutzung als schneller Rennradfahrer somit gefährllich ist - wie z. B ca. 90 % der Radwege hier in Frankfurt am Main.
Bei uns in Österreich dürfen "Rennräder" für "Trainingsfahrten" auf der Straße fahren und dürfen den Radweg ignorieren. Ich bin kein Jurist, aber die beiden Begriffe kann man sicher sehr weit auslegen, daher die Anführungszeichen.
Wenn das nur die wütenden Autofahrer wüssten.
@@DamnMyNickIsTaken 👍 Könnten sie bei uns auch gerne einführen! Die Fahrten zur Arbeit sind für mich auch Trainingsfahrten 😉. Ja, nur schade, dass dann die meisten chronisch uninformierten, aber um so mehr aggressiven, Autofahrer davon aber nichts mitbekommen würden ...
Ich fahr aber auch nicht auf Fahrradwegen, wenn mir das genehmer ist
@@Gurumeierhans Haben Sie mein Profilbild nicht gesehen? Ich diskutiere nicht mit Idioten!
Nicht verstanden? Radwegnutzungspflicht. Radfahrer verweisen immer auf ihre Rechte. Wenn's um die Pflichten geht, ist ganz schnell vorbei.
Ich frage mich, bei einem "benutzungspflichtigen" Radweg, der unzumutbar ist weil es Brücken in Kherson gibt, die besser befahrbar sind, es kommt zu einen Unfall und es wird einen eine Mitschuld gerichtlich angelastet. Hat dann der Radfahrer wiederum Regressansprüche gegen die jeweilige Gemeinde/Stadt, die ihm seine Mitschuld bezahlt.
Der erste Fall ist im Sachverhalt sehr interessant gewesen. Am Ende wurden jedoch wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Ein Dixiklo ist eben kein Auto Die Baustelle war entweder als solches gut zu erkennen oder sogar durch Schilder und Barkren gekennzeichnet. Also hat die Radfahrerin erhöhte Sorgfalt walten lassen müssen. Sie hätte damit rechnen können das jemand aus dem Klo rauskommen kann. Der Bauarbeiter hat im Dixiklo keinen Rückspiegel oder Fenster auch geht die Tür in Fahrtrichtung auf. Der Vergleich war mehr als gerecht. Anmerkung am Rande: Warum wurde die Physio abgebrochen? Medizinsch notwendige Behandlungen waren auch zu Corona Hochzeiten erlaubt.
Man arbeitet und geht aufs Klo. Beim Rausgehen kann weder etwas sehen noch hören. Da kann man doch nicht mit schuldig sein? Bei Autotüren, ja 100% Auto. Bei Klo 100% wer davor steht / vorbei geht bzw fährt. Hätte mich da auf keinen Vergleich eingelassen.
@@dtfhhn genau das was ich auch gemeint habe.
Hat mich auch gewundert. Warum fährt die Oma so nah dran vorbei? Wollte sie Landluft schnuppern? Also ich versteh das nicht.
@@dtfhhn Man kann aber die Tür erst einen Spalt öffnen, bis man Sicht hat. Als Radfahrer würde ich dennoch mit großem Abstand an so einer Tür vorbeifahren.
Demnach wäre es niemals meine Schuld, sofern ich die Person die ich verletze nicht sehe. Toter Winkel. Oder jede normale Tür: Selbst wenn ich sie eintrete und aus den Angeln reisse ... konnt ja nicht sehen, dass dahinter jemand steht.
Der Bauherr hätte dafür sorgen können, dass die Tür nicht direkt in den Weg aufgeht. Eben weil derjenige, der darin sitzt ja nicht sehen kann, ob da jemand kommt.
Insbesondere wenn die Baustelle noch befahren werden darf.
Naja zum Thema "total unschuldig, absolut nicht meine Schuld": Man stelle sich die Situation vor, es wäre ein 5-jähriges Kind hinter dem Dixie hervor plötzlich auf die Straße gesprungen - Würde sie das dann immer noch sagen ?
Ne, dann wäre es die Schuld des Erziehungsberechtigten....
AUF DEM RADWEG!
@@norbertschippers9734 Das sah in der nachgestellten Szene aber nicht nach Radweg aus, und es war auch nicht von einem Radweg die Rede ?!
@@menju32 was deiner meinung nach wie ein radweg aussieht oder nicht ist irrelevant. Ist da das Schild, dann ISTes rechtlich ein Radweg.
@@sagichdirdochnicht4653 Klingt aber dann noch abstruser. Wiedo sollte jemand ein Dixie mit der Tür direkt quer zum Radweg raus aufstellen ? Und das Schild vermisse ich ebenso in der nachgestellten Szene und in der Erwähnung. Sind das einfach mal so Behauptungen ?
Gibt es eine Mindestbreite für benutzungspflichtige Radwege?
Die einschlägige Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass gekennzeichnete Radwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern aufweisen müssen.
@@Sepa1984 1,50m? Bei uns sind die 90 cm breit. Natürlich mit links parkenden Autos und rechts Fußweg.
Zur Pflicht des Radfrahrers. Wenn ich zu Arbeit fahre, dann parken Autos illegal auf dem Fußweg, weil 5m laufen zu viel zur Kita ist (es sind Parkplätze frei, ich fahre daran vorbei). Die Fahrertür ist dann auf Seite des Fahrradwegs. Ausweichen geht nicht, weil es eine Kante zur Straße gibt. Man erkennt nicht, ob jemand drin sitzt. Wenn es zum Unfall kommen sollte, dann wird sich groß entschuldigt. Dabei ist das Grundproblem, dass die Autos da gar nicht erst stehen sollten. Genau diese Fälle gibt es haufenweise. Wenn man die Autofahrer darauf hinweist, dann soll man sich nicht so haben. Es sei doch nicht so schlimm, usw. Dabei machen sie nebenbei noch die Radwege und Fußwege kaputt. Der Fun Fact dabei. Es ist 50m von einer Polizeiwache entfernt. Es interessiert niemanden.
Was der Experte ignoriert ist nämlich, dass 99% der Fahrradfahrer und Autofahrer vernünftig fahren und aufmerksam sind. Aber bei der Menge der Fahrten reicht diese Kleinigkeit aus, dass Menschen sterben oder schwer verletzt werden.
Und jetzt klärt doch bei so einem Beitrag mal bitte darüber auf, dass für Radfahrende, wenn es keine Radampel gibt, seit 2016 die normale Verkehrsampel (und die entsprechende Haltelinie dazu) gilt, und nicht die Fußgängerampel. Das müssen sowohl einige Rad- als auch PKW-Fahrende lernen. Habe weder Verständnis für diejenigen, die sich vor zur Fußgängerampel drängeln müssen, als für PKWs, die mich fast überfahren und/oder anhupen, wenn ich über grün fahre und die Fußgängerampel rot (aber Verkehrsampel grün) ist. Denn nein, die Ampeln schalten längst nicht immer parallel.
@@Yuppdihey Nö.
@@Yuppdihey blöd, wenn man nicht mal unterscheiden kann, ob jemand geschlechtsneutrale Formulierungen oder Sternchenschreibweisen benutzt. Lustiger Weise hast doch nur DU ein Sternchen benutzt. Und klar sage ich Zufußgehende, wenn ich von Personen und nicht von Gegenständen spreche. Aber heul ruhig weiter. Was hast du jetzt eigentlich nochmal zum Thema Radverkehr beigetragen? :)
Nö seit dem 1.1.2017. Die alte regelung des §37(2)6 StVO galt bis zum 31.12.2016
@@norbertschippers9734 Schön, aber das Datum ändert an der Aussage mit Ausblick auf das gegenwärtige Problem ja nichts.
5:00 wtf? was hat ein ebike auf ner baustelle verloren? ohne die ganze situation aufzuklären geht mein menschenverstand von 100% fahrradfahrer aus .
Ach Kindilein. Halt doch einfach deinen Mund.
Das Dixiklo stand so daß sich die Tür auf die Straße öffnet.
wtf? Was haben Autos in Baustellen verloren? Der Geh- und Radweg war nicht gesperrt...weshalb also sollte sie da nicht fahren?
wtf? was hat ein Dixiklo auf dem Radweg verloren. Und wieder ein Schlaumeier der nicht mal fähig ist einen Beitrag inhaltlich aufzunehmen Ich hoffe mal daas sie einen Chauffeur haben, denn für den Verkehr sind sie deutlich zu unaufmerksam.
Wenn ich Fahrrad fahre, dann nur noch mit Dashcam. Die anderen Verkehrsteilnehmer reden sich gerne raus, das man selber auch Schuld hat, obwohl das nicht stimmt. Wenn Radfahren, nur noch mit Helm und Kamera. Hatte auch so eine ähnliche Situation erlebt
Wird Zeit, dass auch Radfahrer ein Kennzeichen bekommen
Hallo Swenson!
Heftig - und hat sich das Filmen in deinem Fall gelohnt?
@@marktcheck. Ja, ich habe Recht bekommen.
@@swenson6066 Ich halte beim Überholen immer den Sicherheitsabstand von 30cm ein, wenn Radfahrer meinen nebeneinander fahren zu müssen.
@@alexanders9300 und was hat das hier zu suchen? nix. willst dich nur profilieren. such dir freunde ...
Der Experte ist nicht genau: Weg unzumutbar: ich darf auf die Strasse. Das betrifft zu eng, zugeparkt,schlechter Belag. Das fehlt komplett.
Also dem Bauarbeiter die Schuld geben geht mal gar nicht. Was konnte er denn dafür?
Der hatte ja überhaubt keine möglichkeit die Frau zusehen. Im gegensatz zum Auto sind im Klo eben keine Fenster und das einzige was er hätte machen können wäre vieleicht die tür langsamer öffnen aber selbst dann wäre der unfall sehr wahrscheinlich nicht vermeidbar gewesen. Den armen Bauarbeiter die schuld zu geben versteh Ich einfach nicht. In diesem Fall ist zu über 90% die Frau selber Schuld. Sie hatte die komplette situation im blick und nur sie hätte was am ausgang der situation wirklich was ändern können. Das ist echt einer der wenigen fälle wo ich sagen muss die Frau ist einfach leider selbst schuld…
@@AliElBaba nein die Schuld liegt bei der Person die das Dixiklo fahrlässig aufgestellt hat.
@@justusvonhugo9570 das ist so als würdest du sagen dass ja nicht du schuld bist wenn du dich am Kaffee verbrennst sondern der der den Kaffee verkauft hat und nicht erwähnt hat dass Kaffee Heiss ist…
Wo anders aufstellen wäre eine gute Idee aber man kann nicht immer alles von sich weisen.
Wer so an nem Dixie vorbeifährt sollte die Schuld bei sich suchen
@@ch40skappa64 mit dem Kaffee ist das tatsächlich die Schuld des Cafés. Es gibt mehrere Fälle wo unter anderem McDonalds auf Millionen erfolgreich verklagt wurde, weil Kunden einen extrem heißen Kaffee bekamen und sich schwere Verletzungen zuführten.
Und ein Bauunternehmen muss Auflagen einhalten und vorausschauend planen, das ist ganz normal.
@@AliElBaba Die Frau hätte also beim heranfahren an das Dixiklo sehen müssen, dass da jemand drin ist und der gleich die Tür aufmacht, die auch noch auf den Radweg öffnet. Seltsdame Logik, wenn man im gleichen Kommentar schreibt, dass der Bauarbeiter ja keine Möglichkeit hatte zu sehen, dass da jemand angeradelt kommt, weil ja keine Fenster und so...
Wenn Sie schon so argumentioeren, dann bitt 50:50 Schuld. Der Bauarbeiter hätte nämlich durchaus damit rechnen können, dass auf einem Radweg auch mal ein Fahrradfahrer fährt...und da er durch die gleiche Tür ins Dixiklo gelangt sein wird wie er wieder rauskam und man den Radweg sicher nicht während seiner Sitzung eben dahingemalt haben wird...naja...
Unaufmerksamer Bauarbeiter? Das Dixi-Klo hat kein Fenster zum rausgucken. Bei Autotüren siehts natürlich anders aus.
Das Klo hat normal auch nicht so aufgestellt zu sein, dass es auf den Radweg öffnet.
@@na-hr6yx Da stimme ich voll und ganz zu, leider geht es nicht immer, vor allem auf urbanen Baustellen. Generell gilt aber für alle: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lieber ein bißchen langsamer die Türe öffnen oder an Hindernissen vorbeifahren, dann kommen alle mit dem Schrecken davon.
@@Hitman838 Wo Baustellenverkehr ist, fahre ich grds. nicht auf den Radweg (die sind dann meistens noch furchbarer als sonst). Wichtig wärs halt, dass die Stadt dann auch die blöde Benutzungspflicht für die Zeit aufhebt. Ich habe da schon reichlich wirre Konstruktionen gesehen, inkl. 80cm breiten Radwegen (die gibts hier auch mit direkt dran angrenzenden Parkplätzen). In dem Fall ist es schon logisch gar nicht möglich, den notwendigen Mindestabstand zu irgendwelchen Autotüren oder Dixiehäuschen zu halten.
@@na-hr6yx Sehe ich auch so 👍
Liebes Team vom Marktcheck, ich verstehe die Intention des ersten Beitrags nicht so ganz. Der Tenor soll - wie ich es verstehe - sein, dass sog. "Dooring" (das unachtsame Öffnen von Autotüren) von den Gerichten nicht immer einheitlich entschieden wird. Es ist ein Risiko und Dauerärgernis für Radfahrer und mittlerweile sollten Autofahrer wie auch Radfahrer ein wenig sensibilisiert sein - die Autofahrer dahingehend, dass nicht ohne Rücksicht auf Verluste die Tür aufreissen und, dass die Radfahrer auch ein wenig Sorgfalt walten lassen sollten und nicht in vollem Antritt mit 20 cm Abstand an parkenden Autos vorbeifahren. Vielleicht kommt das auch bei den Verkehrsplanern an und man achtet dort drauf, dass man den Radverkehr nicht an in Fahrtrichtung parkenden Autos vorbeiführt.
Was um alles in der Welt hat das aber mit einem Dixie-Klo zu tun, das neben einem Geh- und Radweg in einer Baustelle steht? Hätte das eine Jura-Klausurfrage werden sollen?
Sie wissen wahrscheinlich selbst recht gut, dass es eine teils deutliche Diskrepanz zwischen Rechtsprechung und Rechtsempfinden gibt. Derlei halbgare Darstellungen von Fällen, die eigentlich so überhaupt nicht zu Thema passen, befeuern dies regelrecht.
Juristische Laien entscheiden zu 90% nach Rechtsempfinden und - wie Sie wahrscheinlich in den Kommentaren merken - in Bezug zum dargestellten Fall herrscht überwiegend Kopfschütteln.
Auch kann man von juristischen Laien nicht erwarten, dass Sie sich, ohne vollumfängliche Kenntnis des Falls und der Akten, kein Urteil bilden können. Es wäre vielmehr ihre Aufgabe, wenn Sie schon solche Beispiele bringen, näher zu erläutern, warum der Fall mit einem Vergleich endete (und somit eher nicht dem Rechtsempfinden entspricht).
Ich zeige auch noch kurz auf, woran es m. M. n. hakt: Bei einem Autofahrer ist man recht schnell bei fahrlässigem Handeln. Neben der grundsätzlichen Haftung aus Betriebsgefahr hat ein Autofahrer die Möglichkeit eines Blicks in den Rück- / Aussenspiegel, wie auch eines Schulterblicks. Unterlässt er dies, kann u. U. Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Dixie-Klos verfügen nach meiner Kenntnis nicht über Rück- oder Aussenspiegel, sie sind eher blickdicht gestaltet (üblicherweise Blickdichtigkeit in beide Richtungen - man sieht nicht rein, aber auch nicht raus). Insofern hat der Bauarbeiter, der auf der Toilette sein Geschäft verrichtet hat, einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum. Im Zweifel könnte zu prüfen sein, ob er sich durch ein langsames Öffnen der Türe hätte versichern müssen, dass kein Radfahrer / Fussgänger dadurch gefährdet wird. Doch auch das würde nur in einer Richtung funktionieren und es schiene mir reichlich absurd.
Auf der anderen Seite ist es nicht bekannt, ob es sich beim dem Geh- und Radweg um einen gemeinsam Geh- und Radweg (Z 240) handelt. Wäre dies der Fall, würde der Radfahrerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht obliegen. Bei der gemeinsamen Nutzung haben sich Radfahrer stets so zu verhalten, dass keine Fussgänger gefährdet werden. Meist bedeutet das Schritttempo und damit hätte der Sturz wahrscheinlich vermieden werden können oder die Verletzungen wären deutlich glimpflicher.
Alles in Allem: Ein gelungener Äpfel-Birnen-Vergleich, den ich als Aufsatz zum Thema "Sturz durch Autotüren" mit 0 Punkten bewertet hätte.
Viel Blah Blah. Einfach einen Blick in §14 StVO werfen. Dann hätte man sich 99% sparen können.
Man kann hier nicht nur verkehrsrechtlich argumentieren. Indem eine Toilette so aufgestellt wird, dass die Tür nicht gefahrlos geöffnet werden kann wurde allgemein zivilrechtlich grob Fahrlässig gehandelt. Auch der Arbeitsschutz hat hier total versagt!
@SWR Marktcheck bisschen unprofessionell die Aussage von eurer Angestellten zu Rennradfahren: "weil die benehmen sich wie bei der Tour de France" - mit Sachlichkeit hat das nichts zu tun. Die Straßen sind oft einfach zu schmal für die immer größeren Autos wie SUW etc. Radwege enden oft einfach im nichts oder sind überhaupt nicht vorhanden...
E-Bikes unterstützen bis 25 km/h, denke nicht, dass die Oma auf diese Geschwindigkeit kommen würde ohne den Motor.
Und warum fährt man so nah am Bürgersteig an einem Dixi vorbei?
Wenn jemand nicht sicher auf seinem Fahrrad ist, dann sollte er lieber zu Fuß gehen. Das Rad der Oma sieht mir auch etwas Groß aus für ihre Körpergröße.
Wen nennst Du hier Oma, du HonK (Hilfsarbeiter ohne nennenswerte Kenntnisse).
Ziemlich respektlos dein Kommentar
Erstens: Woher weißt Du, dass die Frau eine Oma ist? Wurden ihre Enkelkinder in dem Beitrag erwähnt? Muss ich dann wohl überhört haben...
Zweitens: Pedelecs unterstützen bis 25 km/h, stimmt. Aber man kann damit auch deutlich langsamer fahren, man kann sogar ganz ohne Untzerstützung radeln. Ist sie denn mit 25 km/h an dem Dixiklo vorbeigefahren? Muss ich auch überhört haben...
Drittens: Warum stellt man ein Dixiklo so auf, dass die Tür zum Rad- und Gehweg öffnet? Und warum kann der, der da hineingegangen ist, die Tür dann nicht vorsichtig öffnen, wenn er wieder rauskommt?
@@a-team4427
1. Ist mir Scheißegal ob sie Enkelkinder hat.
2. Mein Auto fährt über 250 km/h, es kann aber auch 6 km/h fahren 🤷♂️ Die Kernaussage hast Du nicht verstanden oder?
3. Selbst wenn er die Tür langsam aufgemacht hätte, könnte es sein, dass die Oma dagegen gefahren wäre, weil es mit den reflexen auch nicht mehr so rosig aussieht bei alten Menschen. Und ob er sie schnell geöffnet hat, ist hier auch die Frage, das erzählt die Oma.
@@Willi-xv9ks Ist deine Meinung und ich akzeptiere sie.
90 cm Abstabd sind oft nicht möglich wegen der schmalen Radwege.
...dann ist der Radweg - wenn der Parkplatz daneben genutzt wird - nicht nutzungsfähig und man muss auf den regulären Fahrstreifen ausweichen.
1:20 Nicht so nah am Dixie vorbeifahren hätte den Unfall verhindert…
Schuld sind immer die anderen.
Vor allen der der in dem Klo war.
Was fällt dem ein die Tür aufzumachen ohne vorher mir Röntgenblick zu checken ob alles frei ist🤦🏻♂️
Als sie sagte, dass sie ja überhaupt nichts für den Unfall konnte, war meine Reaktion direkt "jaja, sprich dir mal keine Unschuld ein, man kann damit rechnen, dass überall Türen aufgehen."
Ist doch genauso im Wohngebiet. Es ist komplett leer, aber man hat doch in der Fahrschule gelernt, dass immer plötzlich ein Hund oder ein Kind auftauchen und auf die Straße rennen könnte.
Dann muss man halt ggf. erst einen Spalt öffnen und rausschauen. Ferner stellt sich (was in dem Beitrag aber nicht thematisiert wird) ohnehin die Frage, ob das Klo so überhaupt stehen durfte. Dafür dass es eine Rolle gespielt hat, spricht, dass nicht nur der Bauarbeiter gehaftet hat. Meine Stadt würde sowas direkt am Radweg nicht genehmigen; die verkehrsüblichen Sorgfalt entspricht es, das Ding nicht so hinzustellen, dass die Tür auf den Radweg öffnet.
Zweitens: Versicherungsanwälte sind Arschlöcher. Meine Mutter hatte mal das Vergnügen, als eine rauchende Frau einfach und unvermittelt einen Schritt (rückwärts) gemacht vom Grünstreifen hat, ohne sich irgendwie zu drehen, und sie dann auf dem Radweg vom Rad holte. Da kam dann die selbe olle Kamelle von wegen Mitverschulden. Hat leider nicht so gezogen.
Der hätte die Tür langsam öffnen können...er muss ja wissen, dass die Tür zum Geh-/Radweg öffnet. Und wo hätte sie sonst fahren sollen? So ein Radweg ist nicht so breit, wie Autofahrer das von ihrer Fahrbahn gewohnt sind 🙄
CH40S Kappa Man merkt das du nicht die geringste Ahnung vom Radfahren hast. Abstand kann auf der Fahrbahn mit 3,5m gehalten werden aber nicht auf dem Radweg. mit 1,5m oder weniger.
Irgendwie wird der Bauarbeiter ja ins Dixiklo gekommen sein...und ich glaube kaum, dass man das Dixiklo, nachdem der Bauarbeiter darin verschwunden ist, noch umgestellt hat. Man hätte sich also durchaus merken können, dass die Tür zum Rad-/Gehweg öffnet und sie entsprechend vorsichtig öffnen können.
Aber soweit zu denken ist schon schwer 😂
9:54 An einer roten Ampel stehend darf man doch nocht einfach so aussteigen aus dem Auto. Da sollen Leute auf dem Fahrrad also weit hinten in genauso engen und nicht weniger gefährlichen Verhältnissen stehen - während Leute im Auto „mal den Schulterblick vergessen“ können. Was für eine Einstellung.
6:19 Das ist nur leider dann oft nicht mehr der Fahrradweg sondern die Mitte der Autospur (also die 90 cm Abstand)
Ich habe eine Frage:
Damit ich außerhalb der Dooring Zone raus bleibe muss ich zum PKW einen Abstand von 90 - 100cm Abstand einhalten.
Jetzt haben wir erfahrungsgemäß benutzungspflichtinge Radwege (blau) die dies nicht ermöglichen, da sie sehr da sie auf der Fahrbahn sehr nah an parkenden Autos vorbei führen und manche Fahrradwege bieten nur eine breite von ca. 50 - 80cm.
Wie Verhält sich denn dort die Rechtslage?
Ist dann die Benutzungspflicht aufgehoben?
Oder geht die komplette Schuld im Fall eines Dooring Unfall zum Auto Fahrer über?
Meines Wissens musst du nach StVO trotzdem den Abstand zu den geparkten Autos und zum Bordstein einhalten.
Finde den Kommentar zu Rennradfahrenden auf der Straße: „die benehmen sich ja wie bei der Tour de France“ der Moderatorin sehr reißerisch und voreingenommen. BILD lässt grüßen…. ich hätte mir mehr Neutralität gewünscht. Schade.
Wer sich ein bisschen mit Rennradfahren beschäftigt, vielleicht auch einfach mal selbst auf‘s Rennrad steigt, um eine halbwegs stressfreie Tour zu fahren, erkennt schnell die Vorteile des Fahrens auf der Straße gegenüber der vielen sehr schlechten Pflicht-Radwegen. Schlechte Beläge, Risse, Löcher, Bordsteine, Fußgänger, Radwanderer, plötzlich endende Radwege ins Nichts, Baustellen usw. behindern den Fahrgenuss und außerdem die Sicherheit für ALLE Teilnehmer. Auf der Straße kann ich mein Trainingsgerät (das RennRAD… ein Auto hat übrigens auf RÄDER) sicher führen, werde von Autos gut gesehen und gefährde keine Fußgänger.
Auch das Nebeneinanderfahren UNTER 16 Personen hat den Vorteil, dass Autos mit dem geforderten Mindestabstand sicher und deutlich schneller Überholen können, als wenn alle hintereinander fahren. Da der Mindestabstand zum Fahrradfahrenden in den meisten fällen einen Spurwechsel erfordert, wäre beim Hintereinanderfahren der Überholvorgang sehr lang und daher gefährlicher. Das Gesetz ist m.E. einfach veraltet und müsste neu geprüft werden.
Ich verstehe aber generell nicht, warum immer wieder Gebasht werden muss … in alle Richtungen und warum nicht alle Verkehrsteilnehmende friedlich nebeneinander co-existieren können. Das Video hat dazu jetzt keinen so guten Beitrag geleistet.
Ich kann verstehen das die Straße oft besser ist als ein Radweg. Nur warum darf der Rennradfahrer sich das Recht rausnehmen, seine Fahrspur zu verlassen und dadurch Dutzende andere Personen aufhalten? Wo ist die gegenseitige Rücksichtnahme dann? Darf ich mit dem Auto im Gegenverkehr fahren wenn die Straße da besser ist?
Bei WIRKLICH schlechten Wegen verstehe ich das, nur es können ja nicht alle Radwege so schlecht sein. Sonst einfach mal ein Rad mit vernünftigen Reifen, Licht und Schutzblech kaufen, dann sind viele Wege plötzlich besser zu fahren.
PS: Ich fahre selbst gerne Rad (oft mit Anhänger) und bin FÜR den Sicherheitsabstand beim Überholen, und FÜR den besseren Ausbau der Radwege und FÜR GEGENSEITIGE Rücksichtnahme!
@@greeneye0884 Die Gegenseitige Rücksichtnahme besteht primär darin Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer auf den sogenannten Radwegen zu nehmen. Vor allem außerorts sind Radwegen häufig in keinem besonders guten Zustand, in aller Regel einseitig und relativ schmal. Entgegenkommender Verkehr oder Überholen auf so schmalen Wegen kann gefährlich sein, vor allem wenn Fußgänger auf diesen Wegen unterwegs sind.
Ich kenne meine Straßen und Wege, an einigen Stellen nehme ich trotz dieser Punkte weiterhin kurz den Radweg, wenn der Verkehr an der Stelle es nicht zulässt. An vielen Stellen ist es aber möglich, weil das Verkehrsaufkommen relativ gering ist und Auto häufig problemlos über die Gegenspur überholen können. Davon profitieren alle. Radsportler haben kein Interesse an Strecken mit viel Verkehr. Es ist laut und macht keinen Spaß, aber man muss häufig kurz an solchen Stellen entlang um in seine Trainingsgebiete zu kommen.
Jetzt interessiert es mich aber auch noch wie es mit den Geschwindigkeiten ist. Ich nutze mein Rad zur Arbeit und möchte dort auch ankommen. Wie schnell darf ich auf einem Radweg fahren? Lohnt sich das Radfahren noch wenn ich nur noch schnelleren Schritt fahren darf? Oder treiben wir es weiter ich mache mein Rennradtraining auf dem Radweg (ist ja Pflicht den zu nutzen). Was heisst also angepasst?
@Stefan Meisner Grundsätzlich ist mir das klar. Und auch bewusst etwas spitz geschrieben.
Aber was ich tatsächlich meine ist, das es hier viele Lücken zwischen recht und Vernunft/Sinnhaftigkeit gibt. Was Verkehrsteilnehmer (zu Fuß, Rad oder pkw) darunter verstehen und welche rechtliche Fallen es gibt ,die doch den ein oder anderen (auch mich) immer wieder überraschen.
Ich gehöre zu der etwas älteren Generation und habe Probleme mit meinen Bandscheiben. Ich empfinde so manchen benutzungspflichtigen Radweg schlicht als Körperverletzung.
Wenn ein Radweg nicht zumutbar ist, muss ihn auch nicht benutzen. Z. B. im Winter bei Schnee (wenn nicht geräumt) oder eben starken Schäden.
Gibt's auch eine Sendung zu Verkehrsregeln für Autofahrende? :)
Ich konnte den Unfall nicht verhindern: *Fahre mit dem Fahrrad direkt neben der Türe vom Dixi Klo vorbei* - Wer benutzt die Dinger denn auch? Konnte ja keiner wissen
Viele Radfahrer nutzen die "Fahrradwege" - welche mit Steuer finanziert wurden - gar nicht. Beobachte ich in Ddorf immer wieder, geht durch alle Altersgruppen. Viele beachten keine Verkehrsregeln. Sehr oft; Radfahrer tragen Kopfhörer - soetwas gehört verboten, insbesondere seit dem es NoiseCancelling Kopfhörer gibt. Viele telefonieren.
Hallo Norbert, vielen Dank für deine Meinung. Fällt dir dies nur bei Radler*innen auf - oder auch bei Autofahrer*innen?
Das Problem mit den setlichen Abständen von PKW/LKW usw. zu Radfahrern auf Bundes - und Landstraßen wird zu einem sehr großen Teil völlig ignoriert. Leider❗️
Oft bräuchte man nur den Unterarm ausstrecken und man würde das Auto berühren.
Deswegen hab ich mir angewöhnt, auf der rechten Reifenspur der Autos zu fahren und erst wenn ich im Rückspiegel ein Auto kommen sehe nach rechts auszuweichen.
In den allermeisten Fällen funktioniert das Recht gut.
Es gibt aber auch genügend Autofahrer, die trotz Gegenverkehr überholen.
Man müsste sich wirklich eine Kamera ans Fahrrad bauen, solche Situationen filmen und zur Anzeige bringen.
Aber wer will das schon❓️
Gibt doch jetzt ein Rücklicht mit Dashcam "Garmin Varia RCT715". Ist nur leider noch etwas kostspielig
Die Polizei will solche Anzeigen jedenfalls überhaupt nicht haben. In Bayern sagen die dir dann, lassen Sie das lieber mit der Anzeige, trotz Videobeweis, es wird nur eine Gegenanzeige wergen Nötigung oder anderem geben, und Sie als gefährdeter Radfahrer haben nur gaaaanz gaaaanz viel Ärger.
Busfahrer ignorieren das auch gerne. Habe mittlerweile Kameras, sowohl nach vorne als auch nach hinten. Eine günstige Action cam ist ausreichend.
@@deDANIEL11609 Und was machst Du mit den Aufnahmen?
@@photosquare7 Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nutzen.
Inwiefern hat der Bauarbeiter schuld? Woher soll er wissen dass da jemand kommt?
Als er in das Dixieklo gegangen ist musste er doch auch schon über den Radweg.
"Eigentlich" immer Unfallfrei? Also doch nicht :D
Naja durch denn Vorfall dann halt nicht mehr.
Wenn man dann genauer nachfragt oft so: "Ja guuut, aber meine Unfälle davor waren ja eigentlich gar keine 'richtigen' Unfälle" ^^
Gegebenenfalls kann man den Radweg gar nicht nutzen, weil man sonst nicht den Abstand zu den parkenden Autos einhalten kann.
Na dann ToiToiToi für alle Fahrradfahrer.
😅
Ich bin Selber Auto und Radfahrer und halte mich von vielbefahrenen Hauptstraßen mit dem Fahrrad möglichst Fern, bin auch Versichert mit dem Fahrrad und Stehe dazu wrn ich einen Fehler gemacht habe, den Autos eher Platz machen und nicht den Idioten Spielen dsnn gibt's keine Probleme zwischen den Parteien
Ich hätte da noch eine Frage zum Thema: Ich erlebe es immer häufiger bei uns in der Stadt, dass Radfahrer beim Überholen anderer Radfahrer auf dem Radfahrstreifen (abgetrennt durch einen weißen Strich auf der Fahrbahn) ohne Handzeichen oder auch nur einem Schulterblick einfach auf die Straßenbahn fahren. Egal, ob nun ein Auto vorbei fährt oder nicht. Wenn es hier zu einem Unfall kommt, wer haftet bzw. hat Schuld? Ist es trotzdem der Autofahrer, auch wenn er nicht damit rechnen konnte, da es keine Anzeichen für einen Überholvorgang gab? Bzw. bereits an den Radfahrern vorbei fährt und somit keine Möglichkeit mehr zum Ausweichen hat. Trotz ausreichend Platz beim Vorbeifahren, sind schon manche Radfahrer vor Überraschung ins Straucheln gekommen, da sie das Auto scheinbar nicht wahrgenommen haben. Bisher habe ich noch keinen Unfall gesehen, es ist aber nur eine Frage der Zeit.
Ich denke, dass es dort dasselbe ist wie mit den Pflichten des Autofahrers: egal ob Vorfahrt oder nicht- wer nicht vorausschauend und ohne Rücksicht auf Risiken auf seine Rechte beharrt, der agiert bei einem bevorstehenden Unfall grob fahrlässig. Wer als Fahrradfahrer die Gefahr missachtet weil er im Recht wäre, handelt auch grob fahrlässig. Oftmals geschehen Unfälle aufgrund solcher Überheblichkeiten. Du kannst ja auch nichts dafür, wenn jemand überheblich auf den Zebrastreifen geht. Oder der Fahrradfahrer, der über den Zebrastreifen fährt nichts dafür, dass der sich annähernde Autofahrer denkt, er müsse diesem Angst machen, da er das nicht darf. Kommt es in solchen Fällen zu einem Unfall, und kann die grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden, gilt das Strafmaß gleich dem Fall mit dem Müllfahrzeug.
der Autofahrer. Schließlich musst du mit 1,5meter (2m Außerorts) Abstand überholen so wäre ein Kontakt sehr sehr unwahrscheinlich, auch wenn der Radfahrer gerade am überholen ist...
Also das ist ganz einfach. Deine Frage kann so nicht beantwortet werden da ganz wesentliche Informationen fehlen. Gestrichelt oder nicht?
Wenn gestrichelt dann ist das KEIN RADWEG UND du hast auf der Rechten Spur beim Überholen NICHTS VERLOREN.
Durchgezogen Dann gilt beim Vorbei fahren ebenfalls der Abstand, aber Der Radfahrer darf eben nicht zum überholen den Radweg nicht verlassen. Und da gibt es genau aus diesem grund eine Mitschluld.
@@norbertschippers9734 Danke für deine Antwort. Zur Ergänzung: Es ist eine durchgehende weiße Linie, die quasi einen Teil der Fahrbahn der Autos für die Radfahrer abteilt (kein Farbunterschied des Radfahrstreifens, identisch mit der Fahrbahn der Autos). Der Radfahrstreifen wäre auch breit genug, um die Radfahrer normal zu "überholen", also einfach an denen vorbeizufahren. Problem ist nur, dass Radfahrer ja zu parkenden Autos genug Abstand halten müssen, sodass sie dann eher mittig auf ihrem Fahrstreifen fahren. Wenn man nun als Autofahrer immer die 1,5 m Abstand halten würde, käme man gar nicht voran, da ja auch dauerhaft Gegenverkehr herrscht (Innenstadt, 50 km/h erlaubt). Alle Autofahrer fahren daher ohne extra Abstand an den Radfahrern vorbei.
Wenn die Radfahrer einander überholen, dann tun sie dies nicht innerhalb ihres Radfahrstreifens, sondern fahren ohne zu schauen oder Handzeichen einfach über die durchgezogene Linie auf die Fahrbahn der Autos. Auch, wenn ein Auto kurz hinter ihnen fährt. Der Autofahrer hat gar nicht die Chance so schnell zu reagieren und ausweichen kann er nicht, da er ja nicht in den Gegenverkehr fahren kann. Ich habe daher schon oft beobachtet, dass die Radfahrer ins schlingern geraten, da sie erschrocken sind, dass ein Auto bereits auf ihrer Höhe ist. Viele Radfahrer fahren also nicht umsichtig. Und bisher ist auch bei meinen Fahrten nichts passiert, da zum Glück grade genug Platz zwischen den Auto- und Radfahrern war, um nicht zu kollidieren.
@@J4yBe Dann dürfte in dem Fall die Hauptschuld bei dem Autofahrer liegen und der Radfahrer eine Teilschuld bekommen. Der Radfahrer muss bei einem Spurwechsel natürlich besondere Sorgfalt walten lassen, aber wenn man als Autofahrer die 1,50m Sicherheitsabstand zum linken "Ende" des Radfahrers (der um Benutzungspflichtig sein zu können mindestens 1,50m, sollte aber möglichst 2m breit sein (2m bzw. 2,40m bei Zweirichtungsradwegen) und 50cm Abstand zwischen Fahrbahnrand und rechtem Rand des Radweges aufweisen) nicht einhalten kann darf man schlicht nicht überholen auch wenn man 10km in Schrittgeschwindigkeit hinter ihnen herjuckeln müsste weil der Gegenverkehr ein Überholen auf deren Spur nicht zulassen würde. Das Überholen ist dann nämlich nicht nur grob fahrlässig wie das des Radfahrers, sondern eine absichtliche Gefährdung des Radfahrers, was deutlich schwerer wiegt wenn es um die Schuldfrage geht.
Zum Thema Radweg-Benutzungspflicht hätte ich noch darauf hingewiesen, dass S-Pedelecs (also e-Bikes, die > 25 km/h fahren) *nicht* auf dem Radweg fahren dürfen. Sie müssen auf die Straße.
So habe ich es gelernt. Belehrt mich eines Besseren
@Stefan Meisner
Genau, dann ja. Aber sonst müssen sie auf die Straße
25 km/m schhaff ich auch ohne e. Wäre interessant ob ich dann auch auf die Fahrbahn darf. 🤔
@@ralphisxamida8533
Gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, musst Du diesen auch nutzen, egal wie schnell Du fährst. Egal ob "e-Bike" oder "Konventionell"
@@andreifl. Tue ich natürlich auch. Ich finde die Unterscheidung zwischen Standardrad und s pedelec da nur seltsam.
@@ralphisxamida8533
Naja man rechnet bei einem klassischen Rad nicht damit, dass der locker 50 fahren kann. Erst recht nicht, wenn man nicht groß "strampelt". Daher sehe ich das zumindest auch als Gefahr.
Ohnehin kann man ja bei solchen Geschwindigkeiten auch gut im PKW/LKW/...-Verkehr mithalten und ist dort kein "Hindernis" wie ein "normales" Rad.
Verstehen kann ich die Gesetzeslage da schon.
Eine Sache verstehe ich nicht. Die neuen Radwege, welche auf die Straßen gemalt wurden von der Stadt, halten eigentlich nie einen Abstand von 90cm zu parkenden Autos ein. Also wenn ich mich doch als Radfahrer auf dem gemalten Radweg befinde und es zu einem Unfall kommt, wegen "nicht sorgsamen öffnen der Autotür", trage ich trotz dessen eine Mitschuld, beziehungsweise die ganze Schuld, da ich nicht genügend Abstand gehalten habe zum parkendem Auto, obwohl der Radweg schon von vornerein so konstruiert und vorgegeben ist?
Ich verstehe die gemalten Radwege wie die blauen Schilder mit dem weißen Fahrrad, dass ich diesen benutzen muss?
Ist in so einem Fall nicht vielleicht sogar die Stadt dann Mitschuld für das vorgeben eines Radweges welches die Abstände nicht einhält?
Tja hätten sie "die neuen Radwege die auf die Straße gepinselt sind" verstanden, dann müssten sie solche fragen nicht stellen.
Gestrichelte Linie mit Fahrradpiktogram hat genau eine Funktion und NUR EINE Funktion. Er zeigt den Autofahrern den Bereich an den sie nur in absoluten ausnahmefällen befahren dürfen. Und:
DAS IST KEIN RADWEG!!!!!!!!
Ergo muss der Radfahrer hier AUSSCHLIESSLICH das Rechtsfahrgebot einhalten und das bedeutet je nach Situation 80cm bis 2m vom Fahrbahnrand oder von Fahrzeugen einzuhalten. und er muss NICHT ETWA RECHTS DAVON FAHREN.
Und Radfahrstreifen haben schon aufgrund der Definition aus ERA und StVOVWV eine vollkommmen andere Breite. Hier kommt dann auch noch zu der 35cm größeren Breite auch noch ein Schutzbereich zu den PKW hinzu.
@@norbertschippers9734 ich denke, dass es hier nicht um den "Schutzstreifen" geht, sondern um eine Radspur...die ja oft mit dem blauen Lollis als benutzungspflichtig dekoriert wird. Die gibt es bei uns auch zu Hauf direkt neben der "Parkspur"...und werden von mir geflissentlich ignoriert, eben wegen der Gefahr des Doorings und der Teilschuld, die ich im Fall der Fälle dann bekäme. Da würde ich es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn ich wegen Missachtung des BNP ein Bußgeld aufgebrummt bekäme.
Ja. Aber die Stadt hat dann vom Land Fördermittel erhalten.
@@norbertschippers9734 Deshalb habe ich den Kommentar mit "verstehe ich nicht" begonnen?! Was soll das? Sie hätten die Frage objektiv und "ruhig" beantworten können.
@@favthing7986 Sachliche Antwort: Es ist nur ein Radweg, wenn ein blaues Schild vorhanden ist. Gepinsel auf dem Boden sind keine Verkehrsschilder.
Das mit dem Rechtsfahrgebot ist mir bis heute ein Rätsel. Vielleicht kann mir ja jemand den Sinn dahinter erklären.
Zur Erklärung, warum es mir ein Rätsel ist: Fahrstreifen in Deutschland sind zwischen 2,75 m und 3,75 m breit. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von Fahrrädern zu parkenden Autos liegt bei 0,8 m. Fahrräder selbst sind um die 0,7 m breit. Dazu kommt dann der vorgeschriebene Sicherheitsabstand überholender Autos von 1,5 m. Zusammengefasst heißt dies, dass nach Einhalten aller Sicherheitsabstände noch maximal 0,75 m des Fahrstreifens übrig bleiben und somit überholende Autos in jedem Fall den benachbarten Streifen so weit mitbenutzen müssen, dass dort während des Überholmanövers kein anderes Auto drauf sein kann. Es würde nun also keinen nennenswerten Unterschied im Überholvorgang machen, wenn man stattdessen Fahrrädern erlauben würde in der Mitte des Fahrstreifens zu fahren und Autos komplett über den benachbarten Fahrstreifen überholen müssten (als wenn sie andere Autos überholen). Sicherheitstechnisch wäre dagegen einiges gewonnen.
Wie schon im Video erwähnt, schließen diese Sicherheitsabstände ein Überholen sowieso aus, wenn kein benachbarter Fahrstreifen zur Verfügung steht. Hier ist das Rechtsfahrgebot also komplett überflüssig. Allerdings führt es eben dazu, dass die meisten Autos die rechtsfahrenden Fahrräder ohne ausreichend Sicherheitsabstand überholen. Das Rechtsfahrgebot lädt hier also sogar dazu ein die Sicherheit zu gefährden.
Nähmen wir nun an, dass die gesparten Sekundenbruchteile beim Überholvorgang doch einen signifikanten Einfluss auf den Verkehrsfluss hätten, dann wäre es unsinnig, dass Fahrräder hintereinander statt nebeneinander fahren sollen. Denn das hintereinander Fahren verlängert den Überholvorgang deutlich länger und würde somit ja einen noch negativeren Einfluss auf den Verkehrsfluss haben.
Fahrräder in die Mitte des Fahrstreifens beordern (also dort, wo es keine (brauchbaren) Radfahrwege gibt) halte ich für deutlich sinnvoller als die aktuelle Regelung. Dann natürlich auf dem rechten Fahrstreifen. Auf den Verkehrsfluss sollte dies keinen Einfluss haben, aber dafür einen großen Sicherheitsgewinn darstellen. Ich weiß, dass viele Autofahrer dies nicht gut finden würden, aber sofern sie sich jetzt bereits an die StVO halten sollten, würde sich für sie eigentlich nichts ändern. Und diejenigen, die sich eh nicht an die StVO halten, sollten erstmal daran arbeiten, bevor sie sich über andere beschweren.
Aber vielleicht übersehe ich hier auch irgendwas und jemand kann mich aufklären, was das ist.
An jedes Fahrrad gehört ein Nummernschild, damit die anderen Verkehrsteilnehmer nachvollziehen können mit wem sie es zu tun haben. Ich kenne Gruppen die fahren mit mehr als 60 km/H durch die 30 Zone bei abschüßigen Straßen
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur für Kraftfahrzeuge also nicht für Radfahrer.
ich achte allgemein drauf immer mit Abstand an Türen Haustüren, autotüren, oder auch dixi klo. Die frau sagte " ich dachte mir nix dabei" , genau das ist das problem, man muss immer davon ausgehen das jmd aus einer tür kommt.
Seit es e bikes gibt, sind Leute mit Karamellüberschuss mit extremen Geschwindigkeiten unterwegs, die vorher gerade mal 1/4 der Geschwindigkeit erreichten. Das sieht auch immer lustig aus, wenn da ein Pommespanzer einen Ampelstart hinlegt.
Masse mal Geschwindigkeit
Schade dass nicht noch einmal auf die kombination Fußweg mit dem Zusatzschild Radverkehrfrei eingegangen wurde.
Ist diese Kombination vorhanden, ist man als radfahrer dazu gewungen, auf der Straße zu fahren, vorausgesetzt man möchte voran kommen.
Denn auf dem Fußweg mit dem Zusatzschild Radverkehr frei darf dann eben nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Und nicht nur wenn Fußgänger da sind, sondern immer. Da man immer mit Ihnen rechnen muss.
Hält sich fast niemand dran. Aber dann muss man auf der Straße fahren.
Jetzt muss ich mal nachfragen:
1. bei Dooringunfällen trifft den Radfahrer eine Mitschuld, wenn er nicht 90 cm Abstand zum Auto gehalten hat
2.) Mittig fahren ist Verkehrswidrig, der Radfahrer sollte 75 cm entfernt vom Bordstein fahren.
Also kann der Radfahrer nicht den Verkehrsregeln entsprechend radeln?
Und was ist bei einem Radschutzstreifen? Der ist auch schmäler als 90cm. Muss ich dann NEBEN dem Radschutzstreifen fahren, um keine Mitschuld an einem Dooringunfall zu bekommen?
Blöd gesagt: Ja. Das "Rechtsfahrgebot" ist eben ein "Gebot". Wenn du KANNST fährst du Rechts. Wenn nicht, dann nicht. Du darfst als PKW Fahrer schließlich auch links überholen bzw. Hindernissen ausweichen.
Und wenn du auf einem dieser von dir beschriebenen "Schutz"streifen (Todeszone trifft es besser) keinen Anstand zu Autos Rechts einhalten kannst, kannst du auf dem "Schutz"streifen nicht fahren. Das zwar scheiße - aber es ist auch nicht dein Problem, wenn die Stadt keinerlei Infrastruktur bereitstellt.
Diese Todeszonen sind übrigens rechtlich in der Tat "Schutzstreifen", KEINE Radwege, das sind sie nur mit Radweg Schild. Ohne Schild sind das höchstens Vorschläge. Du hast keinerlei Benutzungspflicht.
Und selbst auf einem Radweg: Wenn die Stadt so hoffnungslos beschissen plant, ist es immer noch nicht dein Problem.
Die Radschutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Somit wird so gefahren das der Abstand eingehalten wird. Ob man dann noch auf dem Streifen ist oder nicht spielt also keine Rolle.
Wenn rechts Autos parken, ist der Abstand zum Auto entscheidend. Ist dort kein Auto, der abstand zum Bordstein.
Das ist doch mehr als nur logisch ?!
@@Sepa1984 Sagte ich ja. Es ist zwar quasi unmöglich dies einem Autofahrer zu kommunizieren, aber es ist eben nicht mein Problem. Ich muss so fahren, dass ich sicher bin und auf "Schutz"streifen ist dies selten möglich. Wer sich darüber aufregen will, darf dem Stadtrat gerne Feuer unterm Arsch machen, dass sie ihr Versprechen "Fahrradstadt" umsetzen und Infrastruktur bauen.
An vielen Stellen nutze ich die "Schutz"streifen als Abstandsmarkierung. Fahre ich direkt links neben ihm, habe ich an die 90cm zum parkenden Auto. Nachdem keine Benutzungspflicht besteht und ich nicht *auf* ihm fahren kann mit Sicherheitsabstand, tue ich dies nicht. Das kotzt Autofahrer zwar reichlich an - aber wie gesagt, weder mein Problem noch meine Verantwortung. Baue Infrastruktur und der Konflikt ist weg.
@@sagichdirdochnicht4653 sorry, bei mir werden unter dem Beitrag von das schnutenpitzel nur ein weiterer Kommentar von PatB und mir angezeigt. Ein Beitrag von dir war / ist auch jetzt nicht zusehen. 🤷🏼♂ 😶
The final point on the zebra cross is really helpful. Danke!
Hallo Hendriek!
you´re welcome - gern geschehen 😊
Liebe Grüße
Das Marktcheck-Team
Jetzt weiß ich auch warum mich so viele immer anschreien und anhupen, wenn ich rechts mit dem Fahrrad vorbei fahre...
Einfach weil sie keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung haben. 😅🤦♂️
Schon traurig wie viele sich in wirklichkeit nicht im Verkehr auskennen und trotzdem immer dran teilnehmen.
Dann schau mal in den Spiegel und wiederhole, was du geschrieben hast. Es sei denn, daß du den Abstand von 80-100cm zu den links von dir befindlichen Fahrzeugen jedesmal eingehalten hast.
"Ja, aber das steht ja gar nicht in der StVO!" - dein Problem. Als Verkehrsteilnehmer hast du dich auch mit der dich als Radfahrer betreffenden Rechtsprechung auseinanderzusetzen, die in diesem Fall den genannten Abstand als ausreichend erachtet.
Last but not least: gesunder Menschenverstand, sofern noch vorhanden. Wenn ich mich als Radler haarscharf an den Außenspiegeln der Kraftfahrer vorbeizittern muß, sollte man schon aus eigenem Interesse auf solche Stunts verzichten.
@@reynardkitsune1 Ach also bekommt man in der Fahrschulen nicht die StVO gelehrt deiner Meinung nach?! XD
Und ja ich kann von mir selber behaupten, das ich mich an diesen Abstand halte.
Einfach schon aus dem Aspekt, weil ich kein bock habe Autotüren oder sonstiges abzubekommen.
Bedenke beim rechts vorbei fahren an stehenden Autos die sich an Ampeln befinden ist dieser Abstand nicht notwendig ;-) da unmittelbar davor sowieso nicht geparkt werden darf.
@@SMS410 Man merkt an deinem Beispiel, daß auch Radfahren unbedingt von einer zu erwerbenden Fahrerlaubnis, eventuell auch einer praktischen Ausbildung abhängig gemacht werden muß.
Versicherungs- und Kennzeichenpflicht ebenfalls, damit insbesondere K(r)ampfradler nicht mehr so ohne weiteres davonkommen, wie es derzeit noch der Fall ist.
Mich haben schon LKW-Fahrer angemault, weil ich ihrer Ansicht nach dieses oder jenes falsch gemacht habe. Auf meine Antwort, dass ihr Wissen falsch ist, kam gerne: "Diskutier nicht mit mir. Ich weiß es eh besser. Denn ich bin Berufskraftfahrer!".
Oft ist die Fahrprüfung allerding schnell mal 30 Jahre her - und wo bitte frischen Menschen ihr damaliges Wissen mal wieder auf? Würde ich mir natürlich wünschen
Was ist die Maximumsnelheid für (Renn-)Räder auf dem Fahrräder?
???
@@october65-h6e *auf dem Fahrradweg.? (wrong autocorrect)
Was denkt die alte sich was kann der Bauarbeiter dafür.. SIE fährt dazu noch auf der Baustelle 🤡
Zu dem Fahrradpflichtigen Weg habe ich aber ne kurze Frage...bei mir gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg welcher 500m wirklich schön gemacht auf der Straße verläuft, dann aber auf den Bürgersteig weitergeleitet wird..nach einem kurzen Stück endet dieser plötzlich vor einer Mauer, auf der anderen Seite gehen die Treppen zur U-Bahn runter...20m danach geht dieser weiter...allerdings stehen hier Bäume n regelmäßigen Abstand welche mit den Wurzeln den Weg nahezu unbefahrbar gestaltet haben...es gibt massive Huckel, teils fehlen vereinzelte Steine oder das Grün ist schon über die hälte der breite gewachsen....aber dieser soll immer noch nutzungspflichtig sein...wenn ich mich jetzt korrekt Verhalten möchte, fahre ich dann auf dem Bürgersteig oder auf der Straße weiter da der Radweg unzumutbar ist..oder wäre ich dennoch verpflichtet diesen trotz maroden Zustands zu nutzen?
Zusätzlich die Frage, wie schaut es mit einem Velomobil aus, diese sind ja erheblich breiter als ziemlich jeder Radweg den es hier gibt...dürfen diese dann komplett die Straße benutzen..es sei denn man findet mal einen breiten Fahrradweg?
Vielen Dank
Zu der Benutzbarkeit eines Radwegs hat der "Experte" einen entscheidenden Teil weggelassen.
Du darfst den benutzungspflichtigen Radweg u.a. dann verlassen, wenn folgende Punkte zutreffen:
- schlechter baulicher Zustand
- Radweg ist nicht straßenbegleitend (d.h. du möchtest bspw. an einer Kreuzung links abbiegen, der Radweg lässt das aber nicht zu oder führt sogar in eine ganz andere Richtung.)
- Der Radweg endet in kurzer Entfernung und du kannst nicht direkt weiterfahren (dein beschriebender Fall)
Weiterhin darfst du als Radfahrer grundsätzlich nur in Richtung des für dich gefährlicheren Verkehrsteilnehmers ausweichen um schwächere (Fußgänger) zu schützen.
Beim Velomobil bin ich mir nicht sicher, würde aber aufgrund der Breite die gleichen Punkte anwenden, die der "Experte" bei den Lastenrädern nennt.
@@tereniovis8178 Aah ok, bin zwar so auch immer vom Radweg abgewichen, war mir allerdings nie sicher wohin jetzt genau und ob dies wirklich richtig war.
Unterm Strich nur leider sehr Schade das die Radwege hier so schlecht ausgebaut sind...dort könnten wir uns definitiv nen gutes Beispiel an den Niederlanden nehmen anstelle hier einen Rad einfach "dazu zu Pinsel" um Alibitechnisch etwas für Radfahrer getan zu haben.
Hab vielen lieben Dank für die ausführlichere Auskunft, das hatte mich wirklich mal interessiert wie man sich dort korrekt zu Verhalten hat!
An die Stadt wenden und versuchen die Benutzungspflicht abschaffen zu lassen.
Ich fahre seit Jahrzehnten Rad. Mit Klapprad, eBike, MTB, mache seit Jahrzehnten Radurlaube. Es kann einem IMMER was passieren. Das hat mit einem eBike nichts zu tun! Auch als Fußgänger. Man muss mitdenken. Der Rest ist Lebensrisiko.
Wie ist das denn bei einem Radweg direkt an parkenden Autos? Um 90cm Abstand zu halten ist der nicht breit genug. Was gilt denn dann? Habe da direkt in der Nähe des Campus so eine Ecke.
Wenn er nicht benutzungspflichtig ist: nicht benutzen
Wenn er benutzungspflichtig ist: gegen die Benutzungspflicht Klage einreichen
Wie ist das denn auf einem breiten asphaltierten Fuß- und Radweg? Gelten da für Radfahrer Geschwindigkeitsbegrenzungen? Man kann unseren Fuß- und Radweg als Fußgänger mit Hund und/oder Kind fast gar nicht mehr mehr nutzen, weil man hier im Sekundentakt ständig von Radrenn- und E-Bikefahrern fast über den Haufen gefahren wird...
Radverkehr muss auf Fußverkehr Rücksicht nehmen, Fußverkehr darf Radverkehr nicht vermeidbar behindern. Meist weisen entsprechend ausgeschilderte kombinierte Verkehrsflächen ohnenhin nicht die dafür erforderlichen Maße auf.
Radfahrer müssen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen möglichst weit rechts fahren, ihre Geschwindigkeit anpassen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
Zu wenig Informationen.
VZ240 Kennezichnung angepasste Geschwindigkeit und nötigenfalls stehen bleibe,
VZ241 Kennezichnung nur Farblich getrennt angepasste Geschwindichkeit und es muss mit querenden DFußgängern gerechnet werden
VZ241 mit baulicher Trennung. Hier kann die Geschwindigkeit gefahren werden die von einem Radfahrer üblicherweise zu erwarten ist. Dazu gibt es unterschiedliche Urteile. gem StVO gibt es hier aber kein Tempolimit.
@@norbertschippers9734 Münster 50 km/h mindestens zu erwarten von jedem Fahrradfahrer, wegen der Ampelschaltung - Grünphase ...
Keine Untertiteln? 😪
Mich fasziniert wie abhängig das Verhalten vom jeweiligen Verkehrsmittel abhängig ist und das gilt auch für mich selbst.
Als Autofahrer ärgere ich mich bei Fahrradfahrern über Dinge die ich als Fahrradfahrer selbst mache und umgekehrt.
Recht haben finde ich an der Stelle sehr schwer, besonders als Radfahrer. Denn Recht gehabt zu haben hilft meiner Gesundheit nicht.
Meine zwei Lieblings Fahrradfahrer sind :
Erna (oder Ernst) Plottke mit 5 km auf einer engen Straße vollgepackt unterwegs. Endlich schafft man es sie zu überholen und fährt an der nächsten Ampel (die dann immer sofort kommt) extra weit nach rechts damit man nicht wieder hinter Erna herfahren muss und Erna hieft Ihr Fahrrad mit letzter Kraft auf den Bürgersteig um es direkt vor Dir wieder auf die Straße zu schieben
Nummer zwei sind die selbsternannten Radrennfahrer, die der Meinung sind 30km/h sind auf einer Landstraße schnell genug um den Radweg zu ignorieren der ja Hubel hat und die Autofahrer hätten gefälligst Ihre sportliche Leistung zu akzeptieren und Rücksicht zu nehmen.
Bei den beiden Exemplaren muss ich immer das Teufelchen auf meiner rechten Schulter in Zaum halten das sagt: Fahr sie einfach um 👹
Das extra weit nach rechts stellen ist ziemlich assi, denn so überholt der wagen hinter Erna sie biegt rechts ab und hat vergessen das sie immer noch höhe der B-Säule ist. Auch das vorbeischieben bringt gefahr.
Und sry die Radwege überland werden nicht gepflegt, und wenn du weißt was Hubel mit Reifen mit 8 Bar Luftdruck machen oder das Laub von letzten Herbst mit etwas Wasser fährst du dort wo sich gekümmert wird. Als beispiel fällt mir mal ein Stürmiger Tag an, bei den ich nochmal zurück ins Büro musste. Die Fahrbahn wurde bei dem 4* passieren 3* mal geräumt, ich bin 3 Monate später mal zu Fuß nach Hause gewandert der Kombinierte Rad und Fußweg war zu diesen Zeitpunkt nur behelfsmässig geräumt ... Also zusatz kommt das ich mit dem Auto auf der Strecke knapp 150 Höhenmeter habe, mit dem Fahrrad/Fuß 230.
@@christiang5209 Das ist doch Blödsinn was Du schreibst, sorry für den Ausdruck aber Du nennst mich ja auch Assi.
Links neben Erna ist kein Platz für ein Auto, außer er stellt sich in den Gegenverkehr. und wenn Erna rechts abbiegt ist es auch egal wo das Auto links neben Ihr ist. Ich vermute aber mal das Du meinst das Auto biegt rechts ab.
Das mit den Hubeln auf manchen Radwegen ist tatsächlich ärgerlich, da ich auch Fahrrad fahre kenne ich das durchaus.
Ich verstehe nur die Logik nicht. Wegen schlechtem Wetter kann ich mit meinem Fahrrad nicht auf dem Radweg fahren, also fahre ich einfach auf der Straße und nötige damit die Autos dazu mit 30km/h hinter mir herzunuckeln. Was machst Du denn wenn die Landstraße auch nicht geräumt ist, nimmst Du dann mit dem Fahrrad die Autobahn, ist doch egal das Du da andere behinderst, sollen sie doch gefälligst die Landstraße räumen.
@@Baujahr67 Sagen wir mal so, ich hab mal in Norwegen geschafft, da waren Räumfahrzeuge morgens um 8 auf dem Radweg, der Überland ging durch die typischen Hügel und vor kurzen schonmal geräumt wurde. In Deutschland ist der Radweg irgendwann Ende des Sommers sauber.
Und es macht einen riesen Unterschied ob du mit einen Rennrad oder einen Tourenrad die Buckelpiste fährst. Mit deinen Tourenrad ist es umbequem, mit dem Rennrad hast du durch die Lastspitze ratzfatz einen Platten.
Mit einen Rennrad, hast du durch das laub was vor 7 Monaten von der Strassen auf dem Radweg gekehrt wurde, wenn es Nass ist schlechte Haftung und gefährdest dich selber.
Und dann kommst du mit der Strasse gehört mir, obwohl diese Breit genug ist zu überholen die Verkehrsführung obwohl du keine Eigene Kraft aufwenden musst deutlich einfacher ist etc. Genau deshalb dürfen Radfahrer eben auf die Strasse, oder nach vorne da sie an dem anderen Stellen gefährdet ist aber hilfe du bist etwas langsamer (kannst aber immerhin überholen was ein Radfahrer in der Infrastruktur nicht unbedingt kann).
Dann beschwer dich doch lieber warum die Infrastruktur hier so bescheiden ist, udn schütze die Verkehrsteilnehmer anstatt sie als selbsternannte Sheriff in ihren Rechten zu beschneiden und zu gefährden. Und wenn Links kein Platz wäre müsstest du dich nicht extra weit rechts stellen wie du selbst schreibst, um ihr (und anderen) dem Weg zu versperren was du ja mit absicht machst.
Wenn der Benutzungspflichtige Radweg unzumutbar ist fürs Rennrad: Belag in Katastrophem Zustand, gilt dann auch eine Ausnahme?
Sind als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege faktisch nicht benutzbar, beispielsweise wegen Vereisung, parkenden Fahrzeugen, wuchernden Pflanzen oder Ähnlichem, so besteht eine Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht.
"Ist das Rennrad für die Benutzung im Straßenverkehr zugelassen" sollte die allererste Frage sein. Und daran scheitern bereits 98% aller Rennradfahrer, weil sie weder StVO noch StVZO kennen.
Und mit der Antwort von Bruno würde ich sehr, sehr vorsichtig umgehen - sie ist per se nicht falsch, aber eben auch Auslegungssache. Meist entscheiden Gerichte im Streitfall (leider - weil meist realitätsfern) sehr radfahrerfreundlich, aber manch Radler hat da auch schon sein persönliches Waterloo erlebt.
Recht ist halt in Deutschland immer ein Überraschungsei. Die Gesetze kennt man vorher, aber was die Rechtsprechung draus macht, weiß man im Einzelfall immer erst hinterher. Also am besten einfach die Gesetze ignorieren, und falls es zum Streitfall kommt, was hübsches draus machen. Zum Looser vor Gericht kannst du ja genauso werden, wenn du dich nach bestem Wissen und Gewissen an die Gesetze gehalten hast.
In Mainz hat man es scheinbar fast überall eingesehen, dass die Radwege oftmals kaum zu benutzen sind und jetzt hat man neben dem ausgezeichneten Radweg noch einen zweiten Radweg direkt auf der Straße eingezeichnet und kann sich's dann selber aussuchen