Ohne eine Dashcam kann man schlecht etwas beweisen. Radfahrer missachten (fast) jede Verkehrsregel. Hinzu kommt, dass Fahrräder keine Kennzeichen haben. Hier sollte der ADAC nachhaken
Deshalb habe ich eine Dashcam. Aber ich bin auch dafür, dass jeder der mit dem Fahrrad auf der Straße fährt, einen Art Verkehrsteilnehmer-schein macht. Was nützt einem halbtot gefahrenen Radfahrer die Haftung des KFZ Führers. Die Gesundheit ist kaputt ob mit oder ohne Geld.
Weil er eine geringere Masse hat als ein Auto und daher rein grundsätzlich weniger Schaden anrichten kann, zumindest in bezug auf das Aufprallereignis an und für sich gesehen.
@@avronaut Und es wird meines Wissens auch regelmäßig gegen den Radfahrer geurteilt (höherer Schuldanteil), wenn nicht klar ist, dass der Fußgänger die Hauptschuld trägt. Auch wenn es nicht festgeschrieben ist, so wird doch nach dem Prinzip gehandelt.
@@avronautes ist allerdings trotzdem sehr selten das Radfahrer Fußgänger tatsächlich ernsthaft verletzen. Niemand redet über die tausenden Unfalltoten durch den Autoverkehr, wenn allerdings einmal ein Radfahrer einen Fußgänger erfasst ist die Hölle los, die Presse berichtet darüber und alle sind direkt für das Verlegen des Radweges auf die Fahrbahn.
Diese Rechtslage muss dringend geändert werden. ADAC bitte sich dafür einsetzen. Auch ein Mensch kann eine gefährliche Sache sein und ich kann auch so jemanden verletzten. Das hört sich nicht nur seltsam und ungerecht an, das ist auch ungerecht. Ich soll tatsächlich für die Dummheit Anderer mithaften?
Also ich laufe jetzt auch nur noch mit Augenbinde über die Straße. Der andere muss ja haften. Das ist einfach gesagt irrwitzig. Dann kann man in Zukunft direkt sagen ich lasse einfach alles was ein Motor hat stehen, ist ja zu gefährlich. Könnte ja was passieren
Davon kann ich leider nur abraten. Mir ist in 2016-12 ein Fußgänger in Auto gelaufen, der den abbiegenden Verkehr mißachtete. Cirka ein halbes Jahr später kam dies im Rahmen der Gerichtsverhandlung heraus. Der Staatsanwalt & mein Anwalt haben sich die Unfallstelle vor der Gerichtsverhandlung angeschaut und festgestellt, dass der Fußgänger weitere Regeln & Verkehrsschilder mißachtet hat. Der Fußgänger bekam eine Teilschuld zugesprochen. Bei verbundenen Augen wird jeder von Vorsatz ausgehen und Ihre private Haftpflichtversicherung wird Sie nach Schadensauszahlung zu 100% in Regress nehmen.
Ja es ist komplett irrwitzig. Mit einer Binde vor den Augen über die Straße zu laufen. Das ist Vorsatz und noch nicht einmal grob fahrlässig. Die Wahrscheinlichkeit, dass da jemand anderes als Du zahlen musst, ist relativ gering. Sach ma: Hast Du das Video (2:48) wirklich nicht verstanden? Oder ist das so mehr aus Prinzip.
Ich habe sehr wohl verstanden was gesagt wurde. Ein Beispiel wenn jemand mit dem Fahrrad in ein parkendes Auto donnert. Die Straße ist absolut gerade und übersichtlich. Ist innerorts gelegen und ist eine sehr breite Straße. Genug Platz ist da. Das parkende Auto steht so das es Problemlos umfahren werden kann. Die Straße ist keine hochfrequente Straße, in einer Stunde kommt ein Auto. So der Radfaher/in fährt mit hoher Geschwindigkeit sprich mit 20km/h in das parkende Auto. Schuldfrage , wer ist schuld? Der Autofahrer, er hätte das Auto noch besser sichbar machen müssen. Radfahrer kriegt eine sehr geringe Schuldzugesprochen. Und das ist wirklich so passiert. Wer da noch die Gesetze loben kann und sagt alles ist gut. Der findet alles toll egal wie scheisse es ist. Das mit der Augenbinde war klar Übertreibung, damit man versteht was in Deutschland los ist.
Frage an allen. *Szenario am roten Ampel bei einer Kreuzung:* Kfz-fahrer ordnet sich ganz Vorne ein und kündet mit Blinker Absicht nach Rechts abzubiegen. 1. Ist es gestattet sich so weit nach Rechts einzuordnen dass zwischen Kfz und Bordstein kein Durchkommen für ein Fahhrad ist? Also Radfahrer muss absteigen oder hinter dem Kfz stehen. 2. Ist es gestattet die durch einer durchgezogenen bzw. nicht durchgezogenen Linie getrennte Fahrradspur auf dieser Weise zu sperren?
@benedictdesilva6677 Zu 1.: Ja, das ist erlaubt und vom Rechtsfahrgebot gedeckt. Zu 2.: Nein, das ist nicht erlaubt. Radfahrstreifen sind durch die Trennung mittels durchgezogener Linie kein Bestandteil der Fahrbahn. Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen. VG Andi / Social Team
Vielen Dank für das informative Video! Viele der Kommentare darunter zeigen ja gerade, dass die Rechtslage für viele Autofahrer völlig überraschend ist. Dieses Video ist daher sehr wertvoll. Mach weiter so!
Frage: wie ist das bei einem Unfall mit einem Fahrrad mit Elektro-Unterstützung (Pedelec)? Sind das aus juristischer Sicht nicht auch Kraftfahrzeuge, wenn aktive Motorunterstützung aktiviert ist?
@olfi5939 E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h (das sind die häufigsten) werden juristisch wie Fahrräder behandelt. Es gibt aber auch S-Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h. Dies sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. VG Andi / Social Team
Also so logisch ist das mit der Halterhaftung nicht… Beispiel Österreich: Nehmen wir mal an ein Radfahrer ist auf einem der eher selteneren Einrichtungsradwege unterwegs, ein Autofahrer „schießt“ diesen jetzt ab. Hier bekommt der Radfahrer alleine deswegen, dass er gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs war, schon mal 50% der Schuld am Unfall. Die anderen 50% richtet sich jetzt danach, inwieweit jetzt andere Verkehrsteilnehmer, die berechtigterweise aus dieser Richtung kommen konnten, durch die Fahrweise des Autofahrers gefährdet worden wären oder in wieweit durch eine entsprechende Reaktion der Unfall vermeidbar ist. Somit, da in Österreich immer ein Hauptschuldiger ermittelt wird, beträgt die Mindestschuld beim Radfahrer mindestens 51%… (Ausnahme: man ist als Autofahrer in einem deutlich beeinträchtigten Zustand, etwa durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente unterwegs!) Praktisches Beispiel: Ich komme zu einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt, zu der ein Einrichtungsradweg führt. Nach Links, woher die Radfahrer kommen dürfen, habe ich aus 40m soweit freie Sicht, dass ich ohne Gefährdung von dieser Richtung über die Überfahrt fahren kann. Nach Rechts habe ich eine Sichtblockade. Da von Links niemand kommt, nähere ich mich mit 50km/h, und sehe jetzt 2 Sekunden, bevor ich die Überfahrt erreiche, dass sich ein Radfahrer von rechts nähert, nicht schaut und auf die Überfahrt fährt. Da ich mich Bremsbereit genähert habe, und sofort nach Erkennen der Gefahr das Bremspedal durchgedrückt habe, erwische ich dennoch den Radfahrer mit, sagen wir mal 47km/h Aufprallgeschwindigkeit, wie der Sachverständige später feststellen wird. Da es sich hier nur um einen Radweg handelt, bekommt der Radfahrer in diesem Fall, weil er die Radfahrerüberfahrt gegen die Vorgeschriebene Fahrtrichtung (StVO §8a/1) und ohne dass er sich vergewissert hat, dass er gefahrlos Queren kann (Lt. StVO §68/3a muss der Radfahrer, wenn er sich einer Radfahrerüberfahrt nähert, welche nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt ist, und sich Fahrzeuge nähern, die die Radfahrerüberfahrt Queren, auf 10 km/h abbremsen und darf die Fahrbahn nicht für diese Fahrzeuge überraschend Befahren. Einen Einrichtungsradweg (nicht Radfahr- oder Mehrzweckstreifen, also „Pinselstrichradweg“ oder die Österreichische Version des Radschutzstreifens) erkennt man lediglich an den Richtungspfeilen als Bodenmakierung auf dem Radweg. Wenn ich also jetzt diese Ortskenntnis habe, dann brauche ich auch nicht von Radfahrern von Rechts rechnen, somit entfällt hier die Verhaltensregel nach StVO §9/2 gegenüber von rechts kommenden… -> Folge: Radfahrer bekommt 100% der Schuld. Dennoch wird bei Verkehrsunfällen immer ein Schuldiger gefunden: In den 1980‘ern war ein Verwandter von mir an einem Oktoberabend um etwa 21 : 30 als Radfahrer auf einem 3m breiten Geh- und Radweg unterwegs, der durch eine Grünfläche führt. Beidseitig, auf der Grünfläche liefen in seiner Fahrtrichtung zwei Fußgänger, und als mein Verwandter auf dem Weg zwischen den Beiden durchfahren wollte, schlug einer der Beiden, er trug nebenbei noch Ohrenbedeckende Kopfhörer, mit der er Musik hörte, 2m vor dem Radfahrer einen 90° Hacken und war so vor dem Radfahrer mitten auf dem Weg. Folge: 2 Schwerverletzte… Wetterbedingungen: leichter Nieselregen, kein Frost, ansonsten klare Sichtverhältnisse. Beim Fahrrad stellte die Polizei fest, dass dies zu 100% den Regeln der damals gültigen Version FahrradVO entsprach, das dynamobetriebene Licht eingeschaltet und auch nach dem Unfall funktionstüchtig war. Damals muss man sagen, dass die Spurensicherung noch nicht so weit war, dass man zu dieser zeit, und bei Regnerischen Verhältnissen eine ordentliche Spurensicherung durchführen konnte, und da der Niederschlag in der Nacht stärker wurde, waren alle Spuren am nächsten Tag so gut wie vernichtet. Urteil: Volle Schuld bei meinem Verwandten, da er, lt. Aussage des Sachverständigen einen zu geringen Sicherheitsabstand zu den Fußgängern gehalten hätte… (somit Verstoß gegen StVO §68/1) Die StVO ist übrigens die von Österreich, falls jetzt, wie ich es schon bei manchen Kommentaren von Situationsbeurteilungen von Situationen aus Österreich bei anderen Kanälen erlebt habe, jemand mit der Deutschen StVO kommt… Wer dieses, oder ein anderes ähnliches Urteil kennt, kann übrigens in Österreich dadurch straffrei (!) auf der Straße fahren, wenn daneben ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg ist, da die meisten dieser Geh- und Radwege weit schmäler gebaut sind, und man als Radfahrer nur unter Gefährdung von Sich und Fußgängern diesen Nutzen kann…
Was sich hier wieder echauffiert wird - die Beispiele zeigen doch, dass immer im Einzelfall und nach Verhalten ausgeglichen entschieden werden kann. Eine Teilschuld ist m.M. auch meistens gerechtfertigt: Wenn man defensiv fährt, ist es unwahrscheinlich in einen Unfall verwickelt zu werden. Wenn man immer auf "sein Recht" pocht ist man selber Schuld, wenn es dann mal scheppert.
1. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn das Kraftfahrzeug an einer Ampel steht und ein Radfahrer fährt auf das Heck des Fahrzeugs auf? 2. Wenn man mit dem KFZ bremsen muss und der Radfahrer fährt auf?
Hallo @MunderlohOL die Betriebsgefahr geht grundsätzlich auch von einem haltenden und parkenden Auto aus. Auch ein abgestelltes Fahrzeug beeinflusst den Verkehr und kann insoweit gefährlich sein. Wir können übrigens ein eigenes Video zu diesem Thema anbieten - schau mal hier 👉 ua-cam.com/video/N-YyL5DNo_E/v-deo.html VG Marion/Social Team
Erste Hälfte des Videos ist im Widerspruch zum zweiten Teil. Erst hieß es, Kraftfahrzeughalter haftet immer, und dann sieht man, dass es doch nicht immer so ist.
Hallo TheraPi, im ersten Teil verweisen wir auf die Betriebsgefahr, die dafür sorgt, dass ein Kraftfahrzeugführer i.d.R. MIThaftet. Im zweiten Teil erläutern wir anhand von Beispielfällen die möglichen prozentuellen Anteile dieser Mithaftung. Viele Grüße, Andi
@@thomasnovacek4686 das kommt nur zum tragen, wenn ein PKW den Radfahrer rammt. Wenn der Radfahrer gegen ein Auto fährt, hat er meist nur ein paar Prellungen und sucht das weite, bevor er den Schaden zahlen muss. Schon oft so gehört und selbst erlebt.
@@ronnyweinreich9425 Das kommt unter 1000 Vorfällen vielleicht 1x vor, aber der Rammende Autofahrer, der Flüchtet, schon öfter… Es kommt immer drauf an, welchen Schaden man verursacht, wie man Aufschlägt, etc. In den meisten Fällen wird der Radfahrer nicht mehr einfach „davonradeln“!
Für Fußgänger ist natürlich keine Gehrichtung vorgeschrieben. Fährt aber ein Radfahrer widerrechtlich auf einem Gehweg und das auch noch entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung auf dieser Straßenseite kann es - wie ja auch im Video erläutert - sein, dass der Autofahrer bei einem Unfall gar nicht haften muss.
Der Richter Eugen Menken (bekannt aus "Streit um Drei" und "Verkehrsgericht" hat zur Betriebsgefahrhaftung gesagt: "Man kann sich nur wünschen, dass der Unfallgegner ein möglichst rücksichtsloser Fahrer ist. Vor den ruhigen und besonnenen Verkehrsteilnehmern aber behüte uns der Himmel."
@@e1woqf Falls die drei Fragezeichen auf meinen Kommentar bezogen sein sollten: Der Richter Eugen Menken meinte damit, dass die Betriebsgefahrhaftung grundsätzlich im Raum steht, sofern der Fahrer zwar keinen Fehler gemacht aber sich nicht absolut hundertprozentig ideal verhalten hat. Er meinte aber weiter auch, dass die Betriebsgefahrhaftung bei unklarer Sachlage umso mehr zurücktritt oder ganz entfällt, je gröber verkehrswidrig und rücksichtlos sich der Unfallgegner verhalten hat, weil dann dessen Schuld mehr in den Vordergrund rückt als bei einem eigentlich guten Fahrer, der nunmal nur einen kurzen Moment nicht aufgepasst hat.
Mir ist mal so eine Trantunte auf 2 Rädern hinten draufgefahren, es kam bin zum Gerichtsverfahren wo ihre 100% Schuld nachgewiesen wurde. trotzdem musste ich 30% der Gerichtskosten zahlen. Seit dem Dashcam - auch hinten!
@@DopaDopamin wenn du den O Ton nicht verstanden hast, ist es traurig. Es gibt automatisch den schwächeren das Recht, sich unbeholfen fort zu bewegen. Wie oft schaut denn der Radfahrer nach Autos? Ich habe es in Zehen Jahren nur drei mal erlebt das ein Radfahrer sich an die Verkehrsordung hält. Häufig schon gehabt, das Fußgänger ohne zu gucken einfach auf die Straße laufen oder sogar auf die Straße rennen. Also wenn ich noch für die anderen idoten haften soll. Kann ich direkt zu Hause bleiben. Es muss eigentlich das Verursacherprinzip angewendet werden, wer hat nicht aufgepasst und hat sich dadurch leichtsinnigerweise in Gefahr gebracht? Aber einfach immer davon auszugehen das der Stärke die Schuld hat, ist unfair.
@@fw.2913 die Narrenfreiheit, die davon ausgeht das immer erst der Autofahrer schuldig ist. Und es zu beweisen gilt, das er es nicht ist. Ich spreche davon das man bevor man überhaupt sich was anschaut schon eine Meinung hat wie es gewesen sein muss. Halt vorbelastet.
Was redest du für einen Quatsch? Erstens muss man als Autofahrer einen Führerschein haben, als Fahrradfahrer nicht. Zweitens scheinst du Fahrradfahrern unterstellen zu wollen, dass sie absichtlich verletzt werden wollen 😂
Möchtet ihr vielleicht auch ein Video zu Rechten & Pflichten von E-Scooter Fahrern machen? Es gibt ja Ähnlichkeiten zu Radfahrern, aber bestimmt auch genug Unterschiede 🤓
Hallo Vanny Crane, im Angebot hätten wir schon Videos zu "E-Scooter im Ausland"👉 ua-cam.com/video/KP0haHMpOlk/v-deo.html bzw. "E-Scooter und Alkohol" 👉 ua-cam.com/video/4JIvvqHkm0A/v-deo.html sowie einen Artikel über die Regeln für Elektro -Tretroller 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/ VG Marion/ADAC Team
Wie viel Steuern für die Straße müssen sie zahlen um Ansprüche zu stellen, wie viel haben eine Haftpflicht? Warum müssen sie nicht als Halter und Verkehrsteilnehmer in eine Versicherung, sonst muss alles abgesichert sein? Wie ist das jetzt bei einem E-Rad, es hat ein Motor..?
@heavydragonoil1325 Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt: Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt. Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind grundsätzlich tabu! VG Andi / Social Team
Ein Bekannter hatte mal einen Unfall mit einem Radfahrer der bei Rot über die Kreuzung gefahren ist! Er voll Schuld bekommen weil er 10 km zu schnell war! Fahrradfahrer haben Narrenfreiheit
Das ist doch selbstverständlich, dass ein Autofahrer immer aufpassen muss. Ich fahre beruflich etwa 50.000 Km pro Jahr und achte gerade auch auf Fußgänger und Radfahrer.
@@e1woqf Mit 50tkm im Jahr sind Sie Langstreckenfahrer, vermutlich kein Taxifahrer. Lange Strecken werden meist auf der Autobahn zurück gelegt. das sind Radfahrer natürlich in der Regel kein Problem.
@@kapitaenpl5199 Autobahnen gibt es in meinem Bereich nicht viele, dafür aber Landstraßen mit Ortsdurchfahrten; es ist überwiegend recht ländlich. Auf der Autobah gibt es natürlich weder Radfahrer noch Fußgänger. Ich wohne in einer Großstadt mit Uni und entsprechend vielen Studis, was man am Verkehr deutlich merkt. Man kann sich aber darauf einstellen,
Also ich hatte auch mal Glück gehabt bzw. Der Radfahrer. Bin bei grün aus einer Seitenstraße gefahren und als ich schon auf der anderen Straße war kam einer angeschossen, der nur weil ich Gas gegeben hab wenige cm hinter mir vorbei kam. Ist aber selbst über Rot gefahren.
Das wäre ein Fall gewesen, wenn sie schuld bekommen hätten, obwohl er über rot gefahren ist und in ihr Auto knallt (nicht sie ihn ihn), bis zum BGH hoch zu klagen. Die Gesetzgebung ist ein totaler Schwachsinn, das die einen totale narrenfreiheit haben und alle Regeln brechen, und der Kraftfahrzeug Fahrer der doofe ist, obwohl er sich an die Regeln hält
Wenn 7ch mir so manche urteile anschaue, würde es mich nicht wundern. Es hat doch sogar ein lkw Fahrer ein Freispruch zweiter Klasse bekommen, obwohl zeugen ausgesagt hätten das der fussgänger ohne zu schauen über rot ist. Der behaupten einfach es War grün und dann steht sie doof da
Ich schaue immer nach Fußgängern und Radfahrern denn am Ende ist es dem Gewissen egal ob rot oder grün war…Autofahrer haben bei einem Unfall mit den beiden garantiert keinen Personen Schaden… Radfahrer hingegen immer. Und recht hin oder her am Ende zählt doch das Menschen Leben und die Gesundheit und nicht irgendeiner Sache Schaden bei der Versicherung wieder ordentlich abzusahnen! Also kann man doch gleich sagen, freie Fahrt für Radfahrer
"Haftung aufgrund von Betriebsgefahr" beinhaltet also indirekt eine "Halterhaftung", oder? Wenn also der Unfallgegner (Auto gegen Auto - Unfall) behauptet, nicht gefahren zu sein oder Polizei oder Staatsanwalt nicht genau den Fahrer auf den Dashcam-Aufnahmen oder Blitzerfotos oder... erkennen können, dann wird doch das Verfahren immer eingestellt, nicht wahr? Was stimmt da nicht???
Hallo Sabine, hier muss man trennen zwischen einem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Kann kein Fahrer ermittelt werden, dann wird ein Strafverfahren, was z.B. wegen Unfallflucht eingeleitet wurde, eingestellt. Bei der Haftung aus der Betriebsgefahr geht es um die zivilrechtliche Haftung. Der Halter des Kraftfahrzeuges haftet in Höhe der Betriebsgefahr für den Schaden, der in Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist. VG Franz/Social Team
Zur Beweissicherung von Mithaftung / Abwägung: ua-cam.com/video/PCoCwDv_TPE/v-deo.html Anschauen ab 6:02. Unter Anderem mein Grund für eine Dashcam. Es kann nicht sein, dass sich Jemand grob fahrlässig bzw. mit Vorsatz falsch verhält und man dann auch noch dafür zahlen soll/muss. Aber man muss es halt beweisen können...
Die meisten Urteile kann ich nicht nachvollziehen. Radfahrer werden überall bevorzugt. Was kann man als Autofahrer dafür, dass ein Radfahrer nicht auf seine Pflichten achtet. Normalerweise sollte man diese Urteile alle wiederrufen müssen, denn würde sich der Radfahrer an die Regeln halten wären die meisten Unfälle gar nicht entstanden.
"Die meisten Urteile kann ich nicht nachvollziehen." Weil Du nur als Autofahrer denkst. Schon ALLEINE mit dem Betrieb eines Autos stellst Du eine Gefahr für die anderen dar. Nichts anderes ist hier gesagt. Und tatsächlich ist der Betrieb eines Autos viel gefährlicher, als der eines Fahrrads. Sobald es klar ist, dass sich der Unfall aufgrund des alleinigen Fehlverhaltens eines Radfahrers oder Fußgängers ereignet hat, bist Du als Autofahrer raus. Da aber selbst dann, wenn der Fall klar ist, scheint es ja wohl oft so zu sein, dass der Autofahrer sich nicht richtig verhalten hat.😱
Es ist schlimm dass Radfahrer immer bevorzugt werden. Wann wird endlich mal die Narrenfreiheit von Fahrradfahrern aufgelöst? Ich verlange schon länger eine Nummernschildpflicht, dass man Verkehrssünder auch nachhinein anzeigen kann.
Ich bin schon länger dafür, das die Leute die einen Unfall bauen, für den selbst verursachten Schaden aufkommen müssen. Der technische, sowie der gesundheitliche Schaden. Die Folge wäre, die Leute würden mal die Augen auf die Straße lenken und sich auf den Verkehr konzentrieren. Eltern würden sich endlich Mal in angegeben Maße um ihre Kinder kümmern.
@@m.h.9244 Ja Autofahrer halten sich an die Regeln. Nur in Deutschland wartet man nachts vor einer roten Ampel. Im Ausland wird das häufig nur als Empfehlung gesehen. Leider verhalten sich die meisten Radfahrer genauso. Gibt genügend Auswertungen die genau belegen dass die meisten Verkehrsünder die Radfahrer sind
@@Chilifluesterer Trotzdem darf jeder Depp einen Führerschein machen, ich bin für einen Idiotentest als festen Bestandteil einer Prüfung. Das Problem ist oft nicht die Unkenntnis der Verkehrsregeln, sondern Egoismus, Ignoranz und ja, auch Dummheit. Jemanden mit einem IQ von k.A. 70-80 in ein Auto zu setzen, ist fahrlässig imho. Ich selbst habe einen Auto- und Motorradführerschein, fahre aber auch sehr viel Fahrrad. Also Auto- und Motorradfahrer habe ich meine Ruhe. Als Radfahrer werde ich beleidigt, bedroht (Verbal und/oder mit Einsatz des PKW), komplett von der Straße gedrängt, ständig wird die Vorfahrt genommen, mit 100km/h und 30cm Abstand an meinem Lenker vorbei gefahren (ist schon mal jemand an dir mit 100km/h so knapp vorbei gefahren, ohne Schutz außenrum?) etc. Wo hat hier der Führerschein geholfen?
@@Chilifluesterer Das Problem das man als Autofahrer mit Radfahrern hat, ist oft Zeit, oder dass eigene Ego, das angekratzt wird. Umgekehrt sieht man sein Leben bedroht. Ich saß schon zitternd auf dem Rad, als ich eine Landstraße bergauf gefahren bin und eine ganze Kolonne aus PKW und Transportern mit viel zu wenig Abstand und wahrscheinlich 80-100km/h an mir vorbei gefahren ist.
Es ist traurig, dass jeder Depp, der keinen Bock hat sich an Verkehrsregeln zu halten, einen Führerschein machen darf. Er muss nur zeigen, dass er einen Teil der Regeln kennt und sie auch unter Aufsicht befolgen kann. Ob er es dann wirklich tut, das wird nur gaaanz selten geprüft.
Als Radfahrer hat man Narrenfreiheit und als Autofahrer ist man der Gelackmeierte. Aber in diesem Fall finde ich das richtig. Der Stärkere muss auf den Schwächeren, in diesem Fall ist das der Radfahrer, Rücksicht nehmen und seine Fahrweise anpassen. Ich habe grade beim Linksabbiegen einen Radfahrer, der von hinten auf dem Gehweg gegen die Fahrtrichtung fuhr, gestreift. Obwohl der Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs war, ist er im Recht, weil das wegen einer Baustelle in der Nähe ,ausnahmsweise erlaubt ist. Das konnte ich als Autofahrer nicht wissen, bin aber trotzdem schuld. Aber ich ärgere mich natürlich gewaltig! Bloss gut,, daß dem Radler nichts passiert ist.
Am besten immer Dashcam dabei haben. Radfahrer handeln zu 75% immer Fahrlässig nicht schauen nicht anzeigen wo sie hinwollen kein Licht am Fahrrad also richtig heftig wenn man dann auch noch haftbar für etwas ist das man hätte vorher schon abschaffen können. Ich war selbst Radfahrer, habe ich auch da schon an alle Vorschriften gehalten nie ein Unfall gebaut und habe auch da schon Radfahrer erblickt wo ich schon gestaunt habe das die überhaupt Lebend zu Hause ankommen.
Autofahrer sehen was Fahrradfahrer falsch machen und umgekehrt genauso. Autofahrer fahren "zu 75%" zu schnell, halten auf Zebrastreifen, parken auf Fahrradwegen, machen Türen direkt vor Fahrradfahrern auf und bauen Fahrradwegen auf denen sie nie ein 8jähriges Kind zur Schule fahren lassen würden.
@@ThePixel1983 Auf diese Antwort habe ich gewartet! Aber es stimmt sind viele Autofahrer dabei denen gehört der FS einfach weg genommen. Genau das habe ich auch schon oft gesehen, aber ich denke die haben die Fahrschule nur auf einem Auge besucht sonst wüssten die das man das nicht macht. Aber das bekommen nicht nur Radfahrer zu spüren gerade wenn man es nicht glaubt geht eine Autotür auf und man erschreckt ist mir auch schon oft unter gekommen. Heißt ja auch nicht nur weil ich darauf achte keinen zu Gefährten das es andere genauso machen. Dem 8jährigen musste aber licht ans Rad bauen, hab schon oft in den Wintermonaten beobachtet das gerade Kinder ohne Licht auf der Straße unterwegs sind. Einfach gegenseitige Rücksichtname und es Funktioniert tadellos aber wem sagt man das
@@klauspommerening4977 Die Autotür die aufgeht erschreckt andere Autofahrer, aber Radfahrer schickt sie ggf. ins Krankenhaus. Und den ... sagen wir 10jährigen schickt man auch nicht mit Licht auf einen Fahrrad-Todesstreifen zwischen Lkw und parkenden Autos. Es braucht endlich gescheite, physische separate und durchgehende Radwege.
@@ThePixel1983 Radwege bei uns sind genügend da und wenn die Richtig benutzt werden muss man auch Autofahrer haben die mal daran denken das auch die mal Fahrrad gefahren sind. ich denke an meine Zeit als Radfahrer und weiß wie manche Radfahrer oder auch Autofahrer reagieren. Ich nehme sowas entspannt dann passiert auch nichts. ich kann auch nicht für jede Stadt sprechen aber bei uns im Rheinhessen ist das schon wunderbar markiert und die meisten halten sich auch dran bis auf einige die meinen was besseres zu sein. ich bin selbst schon fast in eine Autotür gefahren mit dem Fahrrad, ich kann mir denken wie das ausgehen kann, deswegen hat man ja auch Spiegel und sollte den Kopf zur Sicherheit noch mal bewegen, also mir wird bestimmt keiner reinfahren.
@@klauspommerening4977 Solange Autofahrer die Tür in einen Fahrradweg aufreißen können ist das kein guter Fahrradweg. Und: "markiert" oder physische getrennt?
Fährt ein Radfahrer über eine Autobahnbrücken und stürzt am Geländer über dieses hat Autofahrer auf der autobahn eine betriebbshaftung, wenn die herabstürzende Person vom Fahrzeug erfasst wird……ein Fehlverhalten kann dem Radfahrer ja nicht nachgewiesen werden, wenn er auf der Brücke verunfallt und stürzt…. Nur als Beispiel, für absurditäten, die sich ergeben können…
Moin Moin...ich würde gerne be zwei Vorfällen wissen wer da die Hauptschuld hätte. Vorgestern eine Radfahrerin fast angefahren beim Abbiegen. gegen 22.40 Uhr wollte ich an einer grossen Kreuzung Abbiegen und sah im letzten Momennt die Radfahrerin . Ohne Licht in dunklen Klamotten oder Vorderer Reflektor. Beim zweiten Fall wollte ich von einer Seitenstrasse auf die Hauptstrasse fahren halte an und schaue in beide Richtungen.Und indem Moment wo ich Anfahrefährt ein Radfahrer durch das Scheinwerferlicht. Auch ohne Licht und dunkle Kleidung getarnt.
Hallo @fenrir3734, in diesen Fällen würden die Radler bei einem Unfall mithaften. Mehr dazu in diesem Video 👉 ua-cam.com/video/B5ONSa3OVsM/v-deo.html . VG Marion/ Social Team
Vor meinem Haus verläuft ein Rad/Fussweg mit vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Darum kümmert sich aber kaum jemand. Wenn ich jetzt aus meiner Grundstücksausfahrt einen Radfahrer anfahre, der dort garnicht fahren darf, bin ich mitschuldig? Die müssen sich doch auch an die Regeln halten!!!!!
Hallo user-fr2dn2bj2l, im Falle eines Unfalls müssen die Verschuldensbeiträge geprüft werden. Kann auch dem Radfahrer ein Verstoß vorgeworfen werden, kommt es in der Regel zu einer Mithaftung. VG Heidi/social Team
Erfahrungsgemäß sind Autofahrer immer überzeugt das alle anderen (seien das andere Autos, Fahrrader Fußgänger) was falsch machen und sie selber alles richtig machen. Das man selber 1-2t Maschine fährt und die anderen alles mit Muskelkraft machen, das übersehen die meisten dann meist.
Glaub mir: Auch Radfahrer können das! Die schießen hier im Ort aus Hofeinfahrten und Seitenstraßen direkt vor dir auf die Straße und beleidigen jeden Autofahrer, der sie beinahe dabei überfährt! Problem ist aber bei Radfahrern: Man sollte nicht alles unbedingt immer einfordern, was "richtig" ist. Vor Kurzem erst gesehen: Radfahrer rechts vom LKW, ja der Radfahrer hatte Vorfahrt, aber rechts vom LKW ist ein echt mieser Ort, um gesehen zu werden. Da würde ich mich auch mit dem Auto NIE drauf verlassen. Eher im Gegenteil! LKW wollte rechts abbiegen, Radfahrer besteht auf seiner Vorfahrt... Gottseidank hat der LKW den Radfahrer doch noch gesehen, jedenfalls plötzliche ne Vollbremsung. Radfahrer regt sich natürlich (und prinzipiell zu Recht) auf... Aber dass es schon irgendwie dumm ist, immer im potentiellen toten Winkel (in dem Fall ist das Wort schon beinahe Programm!) zu sein, da sollte man auch mal zurückstecken können. Recht hätte der sicher gehabt, aber leider auch dabei sein Leben verloren! Ist es doch echt nicht wert! Ja, bremsen ist für Radfahrer doof, aber besser, als durch so was sein Leben zu verlieren! §1 STVO heißt halt auch mal einfach etwas zurückstecken und andere lassen oder damit rechnen, dass der anere Fehler macht! Wenn ich aber trotz Warnschilder am LKW nicht verstehe, was ein toter Winkel ist und mich dahin begebe, dann weiß ich nicht, ob solche Leute aktiv am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Und noch mal: Ja, der Radfahrer hatte ganz sicher Vorfahrt und Recht, aber das bringt ihm halt nur was, solange er lebt!
" Bei Tieren ist immer das Tier schuld!" Nein. 1. Kann ein Tier nicht "schuld" sein, 2. Haftet der Halter des Tieres für gewöhnlich *verschuldensunabhängig.*
@@michab4083 den Grund Betriebsgefahr so auszulegen ist einfach unfair. Man stelle sich vor ein Passant wirft eine brennende Zigarette durch ein offenes Fenster und das haus brennt ab. Zack, teilschuld wegen Betriebs Gefahr.
@@fw.2913 natürlich nicht, war nur ein bewusst überspitztes Beispiel. Auch meiner sicht sollte Betriebsgefahr nur gelten, wenn durch den Gegenstand (Auto) unbeteiligte zu schaden kommen. Und nicht ein Radfahrer der einem Seitlich ins stehende Fahrzeug fährt.
@@ronnyweinreich9425 jein, Wenn das Fahrzeug auf den auf Geh und Radweg steht, sollte der Halter/Parker die alleinige Schuld bekommen. Steht es auf ein Parkplatz logischerweise nicht.
Wie verhält es sich, wenn der Radfahrer über einen Fußgängerüberweg fährt und es dabei zu einem Unfall kommt. Dieser dürfte ja gar nicht darüber fahren.
Hallo Simon, fährt ein Radfahrer über einen Überweg, ohne abzusteigen, steht ihm ein Vorrecht gegenüber dem Fahrverkehr gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht zu. Aus diesem Grund ist in dieser Fallgruppe in der Regel eine Schadensteilung vorzunehmen, wobei unter Umständen (z.B. im Falle des nicht vorhersehbaren Auftauchens des Radfahrers) sogar die alleinige Haftung des Radfahrers in Betracht kommen kann. VG Marion/ Social Team
Die deutschen Gesetze sind dermaßen behämmert in Bezug auf Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr. Es wird Zeit für das Ende der Narrenfreiheit. Kann mir mal jemand z. B. erklären weshalb ich noch NIE gesehen habe wie Rennradler kontrolliert wurden? 90% der Rennräder sind nicht StVO konform weil wichtige Anbauten wie Reflektoren fehlen. Interessiert keinen. Es wird permanent gegen die Radwegenutzungspflicht in unserer Gegend verstoßen. Interessiert keinen. Wieso werden Rennradler nie belangt oder kontrolliert? In der Schulzeit wurden ein Mal im Jahr alle Radler vor/nach der Schule angehalten und wirklich alles an den Rädern geprüft. Ich verstehe nicht, wieso Rennräder für die Ordnungsbehörden quasi unsichtbar sind. Wenns knallt bekommt ich dann mitm Auto sogar noch ne Teilschuld. Was zur Hölle? Wer mitm Rennrad fahren will, der muss sich an die Gesetze im öffentliche Straßenverkehr halten. Kennzeichenpflicht wäre hier mal wirklich angesagt. Das Risiko wegen deren rechtswidrigen Verhalten tragen zum großen Teil die Autofahrer welche behindert, bedrängt und genötigt werden.
Hallo isdochwayne, insbesondere aus rechtlichen Gründen steht der ADAC einer Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder skeptisch gegenüber. Schließlich gilt in Deutschland im Straßenverkehr - mit Ausnahme der Halterhaftung im ruhenden Verkehr hinsichtlich der Verfahrenskosten - das Prinzip der Fahrerhaftung, wonach es nur dann zu einer Sanktionierung kommen kann, wenn die Identität des Fahrers eindeutig belegbar ist. Dazu ist es in der Regel erforderlich, neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Verkehrssünders fotografisch eindeutig zu erfassen. Durch eine Kennzeichenpflicht könnte jedoch nur ein geringer Teil der Verkehrsverstöße von Radfahrenden zusätzlich erfasst werden. So sind die wenigsten Ampeln mit entsprechenden Überwachungskameras im Hinblick auf Rotlichtverstöße von Radfahrenden ausgestattet. Hinzu kommt, dass ein Verkehrssünder selbst über ein amtliches Kennzeichen nicht zuverlässig identifiziert werden kann, weil damit lediglich der Halter, nicht aber zwangsläufig auch der Fahrer ermittelt wird. Nur wenn der Halter den Verstoß eingesteht oder den tatsächlichen Fahrer benennt, würde hierdurch die Ermittlung vereinfacht. Auch im Hinblick auf Fahrrad-Sharing dürfte dies jedoch nicht sehr häufig der Fall sein. Außer diesen rechtlichen Bedenken sprechen aber auch noch weitere Gründe gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von Fahrrädern. So stünde deren Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten. Rechnet man pro Fahrradkennzeichen mit 10 Euro Verwaltungskosten, käme man bei einem Bestand von 76 Millionen Fahrrädern auf die Summe von 760 Millionen Euro, die jährlich vom Bund und damit von den Steuerzahlern zu tragen wären. Die Schweiz hat übrigens aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes und der Tatsache, dass fast alle Radfahrer in der Schweiz eine private Haftpflichtversicherung besitzen, im Jahr 2010 die Abschaffung der Velo-Vignette beschlossen. Dies bedeutet, dass dort seit 2012 keine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder mehr erforderlich ist. Nach Ansicht des ADAC stellen intensive Polizeikontrollen das wirksamste Instrument gegen Verkehrsverstöße von Radfahrenden dar. Daher fordern wir seit Jahren eine verbesserte Personalausstattung der Polizei. Nach den aktuellen Vorschriften in der StVZO gibt es keine Besonderheiten mehr für Rennräder. Scheinwerfer und Schlussleuchte können bei allen Fahrrädern mitgeführt werden uns müssen nur angebracht werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. VG Evi/ADAC Team
@@ADAC Klasse Antwort. Ich dachte nur, dass Reflektoren bei Sportgeräten ausgenommen sind, Lichtanlagen müssen auch nur nachts mitgeführt werden, nicht tagsüber. Hinzu kommt, dass Radwege nur nutzungspflichtig sind, wenn sie den europäischen Normen entsprechen und das ist fast nie der Fall, da die durchgängig befahrbar und immer in adäquatem Zustand und breiter als 1,60m sein müssen. Der Trost: Straßen für Autos sind deutlich teurer und halten weniger viele Fahrkilometer als die der Radfahrer. Wir bekommen also immernoch mehr Geld. Intensive Kontrollen erlebe ich hier in der Stadt zum Glück doch auch häufiger. Ich muss aber sagen, dass die Radfahrer mir zwar auf den Geist gehen, ich aber mehr Angst vor Müttern in den großen Kutschen hab. Mit hat neulich eine die Stoßstange geschrubbt und ich war so erschrocken, dass ich mir das Kennzeichen nicht merken konnte. Sie hat's wahrscheinlich gar nicht gemerkt. An der Ampel vorher hatte ich gesehen, dass sie zwei Kinder hinten hatte, wahrscheinlich gerade von der Schule geholt. Ein Glück, dass es meine Stoßstange erst, nicht ein anderes Kind. Ich bin aber jedenfalls froh, dass ich im Auto sitze. Aber die Rennradler, die halten da ja ihre Haut hin, wenn diese Frau einen Fehler macht ...
Nummernschilder auf Fahrrädern? Und das sollte auch noch Unfälle vermeiden? Wow, wie sollte denn diese Wunderwaffe aussehen, wo doch nichtmal bei Kraftfahrzeugen alle, in Wirklichkeit gerade mal etwas über 40% der Unfälle mit Verkehrsunfallflüchtigen aufgeklärt werden… Wie sollte man nun das Kennzeichen anbringen und welche Größe braucht es, denn wenn du jetzt sagst: dass es so groß wie die Versicherungskennzeichen der E-Scooter haben soll, dann sage ich dir gleich, dass deine „Wunderwaffe“ nicht wirkt, weil du diese Kennzeichen bei einem Flüchtenden bereits bei 10m Abstand nicht mehr zweifelsfrei lesen wirst können! Und dann zur Anbringung: du müsstest das Kennzeichen von hinten Lesen können, aber wo Anbringen? Und nur als kleiner Hinweis: Kotflügel sind nur auf Kraftfahrzeugen Pflicht, und die Befestigung muss so sein, dass sie 1. das Radfahren nicht verunmöglicht und 2. weder den Fahrer noch dritte Gefährdet, und im Falle eines Umkippenden Fahrrades auch keinen Schaden nimmt… Und nur so nebenbei, wenn der Unfall einen größeren Schaden verursacht hat, dann wird dein Radfahrer sich vor Schmerzen krümen und nicht mehr Wegfahren, was einen großen Unterschied zum Autofahrer ausmacht, denn der hat, wenn der Radfahrer schwer verletzt ist, maximal eine Beule im Fahrzeug, ein Eingeschlagenes Fenster oder ähnliches… Und ach ja, es gibt ja keine Halterhaftung in Deutschland für den Besitzer, wenn dieser gegen Verkehrsvorschriften verletzt, heißt, du musst Nachweisen, dass ich der Fahrer war, der die Unfallflucht beging, denn sonst gibt‘s keine Klärung! Und dann kommen wir noch zu den Kosten: Google mal nach „Velovignette“, so hieß das Schweizerische Versicherungskennzeichen für Fahrräder, bis es 2011 abgeschafft wurde. Einer der Gründe waren die Kosten. Du wirst dort auch Beispielfotos sehen, wie diese Velovignette aussah und wo sie befestigt war, und dann wirst du Feststellen, dass du dieses Kennzeichen nur dann erkennst, wenn das Fahrrad steht und du neben diesem bist… Wenn man das Ganze also Zusammenfasst, kann man sagen, dass das Kennzeichen für Radfahrer nur eine absolute Schnapsidee ist! Übrigens: der VCÖ (Verkehrsclub Österreich) hat sich mal die Frage gestellt, wieviele Prozent der Straßenverkehrsteilnehmergruppen sich tatsächlich vorsätzlich sich nicht an die Vorschriften halten. Das Ergebnis: Es waren 6% der Fußgänger, 5% der Autofahrer, aber auch nur 5% der Radfahrenden, die sich Vorsätzlich nicht an die Vorschriften hielten, und die man als Verkehrsrowdie einstufen kann… Ein Fußgänger der sich nicht an die Vorschriften hält, wird dies auch nicht als Radfahrer und als Autofahrer machen. Schau also, dass diese 5% wegkommen, dann wirst du Ruhe haben, denn die Zahlen für Deutschland werden sicher Ähnlich sein… Und nur so als Funfackt: Lt. Studien halten z.B.: über 60% der Autofahrer den seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren an Zweiradfahrern und Fußgängern nicht ein… Kehrt also zuerst an eurer eigenen Haustüre, nämlich bei den Autofahrern, bevor ihr über andere Verkehrsteilnehmergruppen lästert…
@HansGuenterGottwald Bei jedem Unfall muss die Haftungsfrage geprüft werden. In seltenen Einzelfällen kann die Haftung des Autofahrers entfallen, z.B. wenn selbst ein Idealfahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. VG Andi / Social Team
"Betriebsgefahr" ist schlicht veraltet und der ADAC sollte sich hier entweder für eine Abschaffung oder mindestens für eine Erweiterung auf die "vollwertigen" Verkehrsteilnehmer Radfahrer einsetzen.
Besonders an Zebrastreifen, wo man zwar theoretisch Vorfahrt hat, ist damit zu rechnen, dass Radfahrer dies missachten werden. Ich würde mich eher fragen warum Radfahrer die mit Schrittgeschwindigkeit fahren auf Zebrastreifen keine Vorfahrt haben. Aber der Grundsatz der StVO (§1 wenn ich mich Recht entsinne) ist die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Und da muss man mit Fehlverhalten rechnen, besonders wenn es so bekannt und verbreitet ist wie bei Radfahrern aufm Zebrastreifen.
@@jan-lukasStVo1 gilt auch nur für Autos. Den genau so wie das mit dem Zebrastreifen bekannt ist, ist das Autos beim Rechts abbiegen oft dem Radfahrer die Vorfahrt nimmt, doch für diesen gilt ja STvo1 Nicht, er radelt ungebremst weiter, wenn es kracht ist ja eh der Autofahrer Schuld.
@@jan-lukas Die beschriebene gegenseitige Rücksichtnahme gilt aber nicht nur für Autofahrer. Auch ein Radfahrer oder Fußgänger muss mit einem Fehlverhalten der Autofahrer an einem Zebrastreifen rechnen. Jeder vernünftige Mensch sollte registrieren, das er als Fußgänger oder Radfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Auto den kürzeren zieht, also auch wenn man Vorrang hat am Zebrastreifen, kurz warten, die Situation checken (bremsen die Autos ab, sehen mich die Fahrer-> Blickkontakt suchen) und dann loslaufen.
Nummernschilder auf Fahrrädern? Und das sollte auch noch Unfälle vermeiden? Wow, wie sollte denn diese Wunderwaffe aussehen, wo doch nichtmal bei Kraftfahrzeugen alle, in Wirklichkeit gerade mal etwas über 40% der Unfälle mit Verkehrsunfallflüchtigen aufgeklärt werden… Wie sollte man nun das Kennzeichen anbringen und welche Größe braucht es, denn wenn du jetzt sagst: dass es so groß wie die Versicherungskennzeichen der E-Scooter haben soll, dann sage ich dir gleich, dass deine „Wunderwaffe“ nicht wirkt, weil du diese Kennzeichen bei einem Flüchtenden bereits bei 10m Abstand nicht mehr zweifelsfrei lesen wirst können! Und dann zur Anbringung: du müsstest das Kennzeichen von hinten Lesen können, aber wo Anbringen? Und nur als kleiner Hinweis: Kotflügel sind nur auf Kraftfahrzeugen Pflicht, und die Befestigung muss so sein, dass sie 1. das Radfahren nicht verunmöglicht und 2. weder den Fahrer noch dritte Gefährdet, und im Falle eines Umkippenden Fahrrades auch keinen Schaden nimmt… Und nur so nebenbei, wenn der Unfall einen größeren Schaden verursacht hat, dann wird dein Radfahrer sich vor Schmerzen krümen und nicht mehr Wegfahren, was einen großen Unterschied zum Autofahrer ausmacht, denn der hat, wenn der Radfahrer schwer verletzt ist, maximal eine Beule im Fahrzeug, ein Eingeschlagenes Fenster oder ähnliches… Und ach ja, es gibt ja keine Halterhaftung in Deutschland für den Besitzer, wenn dieser gegen Verkehrsvorschriften verletzt, heißt, du musst Nachweisen, dass ich der Fahrer war, der die Unfallflucht beging, denn sonst gibt‘s keine Klärung! Und dann kommen wir noch zu den Kosten: Google mal nach „Velovignette“, so hieß das Schweizerische Versicherungskennzeichen für Fahrräder, bis es 2011 abgeschafft wurde. Einer der Gründe waren die Kosten. Du wirst dort auch Beispielfotos sehen, wie diese Velovignette aussah und wo sie befestigt war, und dann wirst du Feststellen, dass du dieses Kennzeichen nur dann erkennst, wenn das Fahrrad steht und du neben diesem bist… Wenn man das Ganze also Zusammenfasst, kann man sagen, dass das Kennzeichen für Radfahrer nur eine absolute Schnapsidee ist! Übrigens: der VCÖ (Verkehrsclub Österreich) hat sich mal die Frage gestellt, wieviele Prozent der Straßenverkehrsteilnehmergruppen sich tatsächlich vorsätzlich sich nicht an die Vorschriften halten. Das Ergebnis: Es waren 6% der Fußgänger, 5% der Autofahrer, aber auch nur 5% der Radfahrenden, die sich Vorsätzlich nicht an die Vorschriften hielten, und die man als Verkehrsrowdie einstufen kann… Ein Fußgänger der sich nicht an die Vorschriften hält, wird dies auch nicht als Radfahrer und als Autofahrer machen. Schau also, dass diese 5% wegkommen, dann wirst du Ruhe haben, denn die Zahlen für Deutschland werden sicher Ähnlich sein… Und nur so als Funfackt: Lt. Studien halten z.B.: über 60% der Autofahrer den seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren an Zweiradfahrern und Fußgängern nicht ein… Kehrt also zuerst an eurer eigenen Haustüre, nämlich bei den Autofahrern, bevor ihr über andere Verkehrsteilnehmergruppen lästert…
Das Problem beim rechtsabbiegen über einen Radweg. Man schaut in den Rückspiegel, über die Schulter, soweit möglich, man sieht nichts , biegt langsam und vorsichtig ein schaut auch nach vorn da ja auch was entgegenkommen kann und es kracht an der rechten Seite da ein Radfahrer daherprescht, oder ohne Radweg rechts überholt. Da ist man, obwohl alles richtig gemacht, 100% schuld obwohl der Radfahrer locker hätte bremsen können da er ja die Bewegung des KFZ ja rechtzeitig sehen konnte, er aber auf seinem Recht der Vorfahrt beharrt?
Wow 🤩 vielen Dank für das informative Video 👍 Das ist das allererste mal dass ich mich für mein umweltbewusstes Handeln, kein Auto zu fahren, belohnt fühle. Ok, dafür muss ich erst als Radfahrer einen Unfall mit einem PKW haben, dessen Anschaffung garantiert auch vom Staat subventioniert wurde 🤣 Oh dann schaue ich doch direkt mal wie viel der Stadt für Radfahrer subventioniert…Schutzkleidung Helm Umbau Maßnahmen für eine Geh-Behinderung etc.
5000€ zahlt übrigens jeder nicht-Autofahrer jährlich für die Autofahrer, da die Infrastrukturkosten des Autofahrens nicht von den Steuern die Autos auferlegt werden gedeckt sind.
Wie sollen Unternehmen erreicht werden die nur über eine Landstraße ohne Radweg angebunden sind? Muss das Unternehmen ein Taxi bestellen oder den Radweg finanzieren?
Beißt sich ein bisschen mit der Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen auf dem Land. Denn die fahren eher selten Auto, sondern können auch täglich pro Strecke 10km Fahrrad fahren ohne zu jammern
@@moinmoin7606 Mit dem Auto. Ist doch klar. Alle nur noch Auto. Hoch lebe der Idiotismus. Straßen waren eigentlich mal für Fußgänger, Fuhrwerke, Ochsen und Pferde da. Andere dürfen da auch mitmachen. Da aber einige es zu Fuß nur bis zum Auto schaffen, ist die Sicht auf den Verkehr etwas eingeschränkt.
Was genau hat diese Rechtslage mit Umweltschutz zu tun? Es geht hier um Unfälle zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern? Bin ich Umweltaktivist, weil ich zu Fuß gehe? Naja…Ü40, Neo rechts konservativ, versucht immer unabhängig vom Kontext eine Verbindung zu seinen Feindbildern herzustellen, irrational und sucht sich die Fakten nach seiner Meinung oder einem Bauchgefühl aus, kein Respekt vor der Freiheit anderer, möchte lieber uneingeschränkte Freiheit, aber versteht nicht, dass es auch seine Freiheit einschränken würde, wenn alle wie er entscheiden würden…rate ich sehr weit daneben?
Kommentar von Felix Ortega hat nichts mit Unfall von Autofahrern mit Radfahrern zu tun, außer er will mit seinem Ultra - Gefährt den schwächeren Verkehrsteilnehmer beeindrucken, gefährden oder gar „umnieten“
Warum so große Autos nicht verboten bzw als LKW klassifiziert werden ist mir auch unklar. Und die Dinger passen in keine Parklücke rein! Außerdem ist der Spritverbrauch unverhältnismäßig größer (man muss also schon ziemlich viel Geld haben um sich das überhaupt leisten zu können) und der Stauraum ist nicht deutlich größer als von anderen Modellen, wie man z.B. daran sieht, dass Handwerker fast nie solche Autos nutzen.
Achja und wir bezahlen die Radwege und die Schuld wenn der feine Radfahrer sich zu fein ist den extra für seinesgleichen gebauten Radweg (wozu er ja verpflichtet ist) zu benutzen! Sowas kann auch nur in Deutschland passieren! Benutzt eure Radwege die wurden auch zu eurer Sicherheit gebaut nicht nur als Luxusspur falls mal Stau herrscht auf der Strasse!
Ein Radweg ist nur zu benutzen, wenn dieser im ausreichend guten Zustand ist und ein wegbegleitender Radweg (sprich mit selber Vorfahrtsregeln zu Parallelen Straße) ist. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen, oder? Auch als Autofahrer, sollte man dies wissen.
@@sebastianr1204 Funfact: In meiner Umgebung gibt es einen Radweg der dem Fluss entlang führt (oh welch ein wunder den gibts wohl öfters) und natürlich wer hätte es Gedacht eine Strasse daneben. Die Strasse ist ein einem schlechterem zustand und mit Gullideckeln am rechten Rand übersäht!!! und dennoch fahren 90% auf der Strasse...Von diesen 90% sind mehr als die hälft RENNRADFAHRER in einem gehobenen Alter... Da gilt Tempo 70 bzw stellenweise 50. Dass sich da die wenigsten an die 50 halten ist wohl sinnlos zu erwähnen! Es ist nunmal traurig dass viele Strassen (und Radwege) zwar gebaut werden doch leider selten gut gepflegt werden da muss ich zustimmen. Die meisten werden gebaut und vergessen, zwischendrinn dann mal notdürftig geflickt und wieder vergessen!
@@mika_666 Flussradwege sind meist keine wegbegleitenden Radwege. Traurig wenn sich nur die wenigsten and die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Als Autofahrer muss ich sagen, dass mich Radfahrer auf der Straße eigentlich nicht stören, sondern eher die, welche entgegengesetzten auf dem Radweg fahren (übersieht man schnell) und welche die in die Kreuzung rasen unabhängig wer Vorfahrt hat. Als Radfahrer stört es mich wenn man bei rechts-vor-links-Kreuzungen ignoriert wird und wirklich sehr knapp überholt wird um im Anschluss gleich ausgebremst zu werden. Infrastruktur: Da haben Sie Recht. Ich bin mal in Holland mit dem Auto und dem Rad rumgefahren. Beides viel angenehmer als in Deutschland: keine Schlaglöcher, übersichtliche Kreuzungen, perfekte Autobahnen usw. und so viel reicher sind die Niederländer nicht, dass bei der Infrastruktur solche Welten auseinander liegen. Auch angenehm die hervorragend funktionierende Trennung der unterschiedlichen Fahrzeuge (Fahrrad/Auto) außerhalb der Innenstädte. Toll als Radfahrer, toll als Autofahrer.
@@sebastianr1204 Sehe bei dem Weg absolut kein Hinderniss warum er das nicht sein sollte. Er folgt 1 zu 1 der Strasse, bis auf eine kaum benutzte einfahrt zu einem Städtischen Betriebshof ist nichts was ein Radfahrer stören würde. Mich nerven nur die, die meinen Ihnen gehört alles! Sich breit machen und mitten auf der Strasse fahren dass auch ja keiner Überholen darf nach den neuen Abstandsgesetzen, oder welche die meinen Rote Ampeln gelten für alle nur nicht für Radfahrer und brettern dann nach vorne bzw drüber oder biegen ab! Die die normal Fahren und auch nicht ünnötig weit mitten in der Spur sind mir absolut egal, die sollen da fahren wenn sie meinen, sobald möglich werden die überholt und gut ist. Ist ja als Motorradfahrer zum glück meist nicht so das Problem. Ich kann die Radfahrer ja teilweise auch gut Verstehen. Der Strassenverkehr in Deutschland ist halt einfach die reinste zumutung wenn man es mal mit anderen Vergleicht. Ja das mit Ignoriert werden an Kreuzungen ist genauso gefährlich wie das einfach drüber Fahren kann ich verstehen wenn einem das nervt und auch echt gefährlich ist! Ja Holland soll da echt toll sein in vielen Punkten was den Strassenverkehr angeht, auch Stau´s usw.
Ohne eine Dashcam kann man schlecht etwas beweisen. Radfahrer missachten (fast) jede Verkehrsregel. Hinzu kommt, dass Fahrräder keine Kennzeichen haben. Hier sollte der ADAC nachhaken
Deshalb habe ich eine Dashcam. Aber ich bin auch dafür, dass jeder der mit dem Fahrrad auf der Straße fährt, einen Art Verkehrsteilnehmer-schein macht. Was nützt einem halbtot gefahrenen Radfahrer die Haftung des KFZ Führers. Die Gesundheit ist kaputt ob mit oder ohne Geld.
Sag ich schon seit Jahrzehnten! Fahrradführerschein!
Geht nicht auch eine betriebsgefahr von jedem fahrradfahrer aus bzw von jedem verkehrsteilnehmer warum muss der nicht haften????
Wie auch im Video eingangs angesprochen bezieht sich die Betriebsgefahr gem. § 7, Abs. 1 nur auf Kraftfahrzeuge
Weil er eine geringere Masse hat als ein Auto und daher rein grundsätzlich weniger Schaden anrichten kann, zumindest in bezug auf das Aufprallereignis an und für sich gesehen.
@@baureihe218freak2 Fahrrad Fahrer gefährden regelmäßig Fußgänger. Es ist daher absurd, dass für sie keine Betriebsgefahr gilt.
@@avronaut Und es wird meines Wissens auch regelmäßig gegen den Radfahrer geurteilt (höherer Schuldanteil), wenn nicht klar ist, dass der Fußgänger die Hauptschuld trägt. Auch wenn es nicht festgeschrieben ist, so wird doch nach dem Prinzip gehandelt.
@@avronautes ist allerdings trotzdem sehr selten das Radfahrer Fußgänger tatsächlich ernsthaft verletzen. Niemand redet über die tausenden Unfalltoten durch den Autoverkehr, wenn allerdings einmal ein Radfahrer einen Fußgänger erfasst ist die Hölle los, die Presse berichtet darüber und alle sind direkt für das Verlegen des Radweges auf die Fahrbahn.
Diese Rechtslage muss dringend geändert werden. ADAC bitte sich dafür einsetzen. Auch ein Mensch kann eine gefährliche Sache sein und ich kann auch so jemanden verletzten. Das hört sich nicht nur seltsam und ungerecht an, das ist auch ungerecht. Ich soll tatsächlich für die Dummheit Anderer mithaften?
ADAC und ADFC sind sich da sicher einig, an dem Tor wird nicht gerüttelt.
Also ich laufe jetzt auch nur noch mit Augenbinde über die Straße. Der andere muss ja haften.
Das ist einfach gesagt irrwitzig.
Dann kann man in Zukunft direkt sagen ich lasse einfach alles was ein Motor hat stehen, ist ja zu gefährlich. Könnte ja was passieren
Davon kann ich leider nur abraten. Mir ist in 2016-12 ein Fußgänger in Auto gelaufen, der den abbiegenden Verkehr mißachtete.
Cirka ein halbes Jahr später kam dies im Rahmen der Gerichtsverhandlung heraus. Der Staatsanwalt & mein Anwalt haben sich die Unfallstelle vor der Gerichtsverhandlung angeschaut und festgestellt, dass der Fußgänger weitere Regeln & Verkehrsschilder mißachtet hat. Der Fußgänger bekam eine Teilschuld zugesprochen.
Bei verbundenen Augen wird jeder von Vorsatz ausgehen und Ihre private Haftpflichtversicherung wird Sie nach Schadensauszahlung zu 100% in Regress nehmen.
Wieso gibt auch genug Bsp wo der Fußgänger/Radfahrer die alleinige Schuld bekommen hat
Ja es ist komplett irrwitzig. Mit einer Binde vor den Augen über die Straße zu laufen. Das ist Vorsatz und noch nicht einmal grob fahrlässig. Die Wahrscheinlichkeit, dass da jemand anderes als Du zahlen musst, ist relativ gering.
Sach ma: Hast Du das Video (2:48) wirklich nicht verstanden? Oder ist das so mehr aus Prinzip.
Ich habe sehr wohl verstanden was gesagt wurde.
Ein Beispiel wenn jemand mit dem Fahrrad in ein parkendes Auto donnert.
Die Straße ist absolut gerade und übersichtlich. Ist innerorts gelegen und ist eine sehr breite Straße. Genug Platz ist da.
Das parkende Auto steht so das es Problemlos umfahren werden kann. Die Straße ist keine hochfrequente Straße, in einer Stunde kommt ein Auto.
So der Radfaher/in fährt mit hoher Geschwindigkeit sprich mit 20km/h in das parkende Auto.
Schuldfrage , wer ist schuld?
Der Autofahrer, er hätte das Auto noch besser sichbar machen müssen. Radfahrer kriegt eine sehr geringe Schuldzugesprochen.
Und das ist wirklich so passiert. Wer da noch die Gesetze loben kann und sagt alles ist gut. Der findet alles toll egal wie scheisse es ist.
Das mit der Augenbinde war klar Übertreibung, damit man versteht was in Deutschland los ist.
Also der Titel ist ja etwas irreführend, wenn man sich 5:20 anschaut.
Sollte eher heißen, "Warum ihr als Autofahrer NICHT immer haftet!
Frage an allen.
*Szenario am roten Ampel bei einer Kreuzung:* Kfz-fahrer ordnet sich ganz Vorne ein und kündet mit Blinker Absicht nach Rechts abzubiegen.
1. Ist es gestattet sich so weit nach Rechts einzuordnen dass zwischen Kfz und Bordstein kein Durchkommen für ein Fahhrad ist? Also Radfahrer muss absteigen oder hinter dem Kfz stehen.
2. Ist es gestattet die durch einer durchgezogenen bzw. nicht durchgezogenen Linie getrennte Fahrradspur auf dieser Weise zu sperren?
@benedictdesilva6677 Zu 1.: Ja, das ist erlaubt und vom Rechtsfahrgebot gedeckt.
Zu 2.: Nein, das ist nicht erlaubt. Radfahrstreifen sind durch die Trennung mittels durchgezogener Linie kein Bestandteil der Fahrbahn. Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen.
VG Andi / Social Team
Vielen Dank für das informative Video! Viele der Kommentare darunter zeigen ja gerade, dass die Rechtslage für viele Autofahrer völlig überraschend ist. Dieses Video ist daher sehr wertvoll. Mach weiter so!
Frage: wie ist das bei einem Unfall mit einem Fahrrad mit Elektro-Unterstützung (Pedelec)? Sind das aus juristischer Sicht nicht auch Kraftfahrzeuge, wenn aktive Motorunterstützung aktiviert ist?
@olfi5939 E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h (das sind die häufigsten) werden juristisch wie Fahrräder behandelt. Es gibt aber auch S-Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h. Dies sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. VG Andi / Social Team
Das sind faule Komprmisse
Also so logisch ist das mit der Halterhaftung nicht… Beispiel Österreich: Nehmen wir mal an ein Radfahrer ist auf einem der eher selteneren Einrichtungsradwege unterwegs, ein Autofahrer „schießt“ diesen jetzt ab. Hier bekommt der Radfahrer alleine deswegen, dass er gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs war, schon mal 50% der Schuld am Unfall. Die anderen 50% richtet sich jetzt danach, inwieweit jetzt andere Verkehrsteilnehmer, die berechtigterweise aus dieser Richtung kommen konnten, durch die Fahrweise des Autofahrers gefährdet worden wären oder in wieweit durch eine entsprechende Reaktion der Unfall vermeidbar ist. Somit, da in Österreich immer ein Hauptschuldiger ermittelt wird, beträgt die Mindestschuld beim Radfahrer mindestens 51%… (Ausnahme: man ist als Autofahrer in einem deutlich beeinträchtigten Zustand, etwa durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente unterwegs!) Praktisches Beispiel: Ich komme zu einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt, zu der ein Einrichtungsradweg führt. Nach Links, woher die Radfahrer kommen dürfen, habe ich aus 40m soweit freie Sicht, dass ich ohne Gefährdung von dieser Richtung über die Überfahrt fahren kann. Nach Rechts habe ich eine Sichtblockade. Da von Links niemand kommt, nähere ich mich mit 50km/h, und sehe jetzt 2 Sekunden, bevor ich die Überfahrt erreiche, dass sich ein Radfahrer von rechts nähert, nicht schaut und auf die Überfahrt fährt. Da ich mich Bremsbereit genähert habe, und sofort nach Erkennen der Gefahr das Bremspedal durchgedrückt habe, erwische ich dennoch den Radfahrer mit, sagen wir mal 47km/h Aufprallgeschwindigkeit, wie der Sachverständige später feststellen wird. Da es sich hier nur um einen Radweg handelt, bekommt der Radfahrer in diesem Fall, weil er die Radfahrerüberfahrt gegen die Vorgeschriebene Fahrtrichtung (StVO §8a/1) und ohne dass er sich vergewissert hat, dass er gefahrlos Queren kann (Lt. StVO §68/3a muss der Radfahrer, wenn er sich einer Radfahrerüberfahrt nähert, welche nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt ist, und sich Fahrzeuge nähern, die die Radfahrerüberfahrt Queren, auf 10 km/h abbremsen und darf die Fahrbahn nicht für diese Fahrzeuge überraschend Befahren. Einen Einrichtungsradweg (nicht Radfahr- oder Mehrzweckstreifen, also „Pinselstrichradweg“ oder die Österreichische Version des Radschutzstreifens) erkennt man lediglich an den Richtungspfeilen als Bodenmakierung auf dem Radweg. Wenn ich also jetzt diese Ortskenntnis habe, dann brauche ich auch nicht von Radfahrern von Rechts rechnen, somit entfällt hier die Verhaltensregel nach StVO §9/2 gegenüber von rechts kommenden… -> Folge: Radfahrer bekommt 100% der Schuld.
Dennoch wird bei Verkehrsunfällen immer ein Schuldiger gefunden: In den 1980‘ern war ein Verwandter von mir an einem Oktoberabend um etwa 21 : 30 als Radfahrer auf einem 3m breiten Geh- und Radweg unterwegs, der durch eine Grünfläche führt. Beidseitig, auf der Grünfläche liefen in seiner Fahrtrichtung zwei Fußgänger, und als mein Verwandter auf dem Weg zwischen den Beiden durchfahren wollte, schlug einer der Beiden, er trug nebenbei noch Ohrenbedeckende Kopfhörer, mit der er Musik hörte, 2m vor dem Radfahrer einen 90° Hacken und war so vor dem Radfahrer mitten auf dem Weg. Folge: 2 Schwerverletzte…
Wetterbedingungen: leichter Nieselregen, kein Frost, ansonsten klare Sichtverhältnisse. Beim Fahrrad stellte die Polizei fest, dass dies zu 100% den Regeln der damals gültigen Version FahrradVO entsprach, das dynamobetriebene Licht eingeschaltet und auch nach dem Unfall funktionstüchtig war. Damals muss man sagen, dass die Spurensicherung noch nicht so weit war, dass man zu dieser zeit, und bei Regnerischen Verhältnissen eine ordentliche Spurensicherung durchführen konnte, und da der Niederschlag in der Nacht stärker wurde, waren alle Spuren am nächsten Tag so gut wie vernichtet.
Urteil: Volle Schuld bei meinem Verwandten, da er, lt. Aussage des Sachverständigen einen zu geringen Sicherheitsabstand zu den Fußgängern gehalten hätte… (somit Verstoß gegen StVO §68/1) Die StVO ist übrigens die von Österreich, falls jetzt, wie ich es schon bei manchen Kommentaren von Situationsbeurteilungen von Situationen aus Österreich bei anderen Kanälen erlebt habe, jemand mit der Deutschen StVO kommt…
Wer dieses, oder ein anderes ähnliches Urteil kennt, kann übrigens in Österreich dadurch straffrei (!) auf der Straße fahren, wenn daneben ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg ist, da die meisten dieser Geh- und Radwege weit schmäler gebaut sind, und man als Radfahrer nur unter Gefährdung von Sich und Fußgängern diesen Nutzen kann…
Wie ist das denn zwischen Straßenbahn/Bus und Radfahrer?
Was sich hier wieder echauffiert wird - die Beispiele zeigen doch, dass immer im Einzelfall und nach Verhalten ausgeglichen entschieden werden kann. Eine Teilschuld ist m.M. auch meistens gerechtfertigt: Wenn man defensiv fährt, ist es unwahrscheinlich in einen Unfall verwickelt zu werden. Wenn man immer auf "sein Recht" pocht ist man selber Schuld, wenn es dann mal scheppert.
1. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn das Kraftfahrzeug an einer Ampel steht und ein Radfahrer fährt auf das Heck des Fahrzeugs auf?
2. Wenn man mit dem KFZ bremsen muss und der Radfahrer fährt auf?
Hallo @MunderlohOL die Betriebsgefahr geht grundsätzlich auch von einem haltenden und parkenden Auto aus. Auch ein abgestelltes Fahrzeug beeinflusst den Verkehr und kann insoweit gefährlich sein. Wir können übrigens ein eigenes Video zu diesem Thema anbieten - schau mal hier 👉 ua-cam.com/video/N-YyL5DNo_E/v-deo.html VG Marion/Social Team
Erste Hälfte des Videos ist im Widerspruch zum zweiten Teil.
Erst hieß es, Kraftfahrzeughalter haftet immer, und dann sieht man, dass es doch nicht immer so ist.
Hallo TheraPi, im ersten Teil verweisen wir auf die Betriebsgefahr, die dafür sorgt, dass ein Kraftfahrzeugführer i.d.R. MIThaftet. Im zweiten Teil erläutern wir anhand von Beispielfällen die möglichen prozentuellen Anteile dieser Mithaftung. Viele Grüße, Andi
Und wenn der Verursacher flüchtet, haftet der Geschädigte zu 100%.
Wer denn auch sonst?
Die Mehrheit der Radfahrer die Unfälle verursachen begeht eh Fahrer Flucht.
@@ronnyweinreich9425Nö, sicher nicht, denn der Radfahrer hat keine 1000kg Stahl um sich!
@@thomasnovacek4686 das kommt nur zum tragen, wenn ein PKW den Radfahrer rammt.
Wenn der Radfahrer gegen ein Auto fährt, hat er meist nur ein paar Prellungen und sucht das weite, bevor er den Schaden zahlen muss.
Schon oft so gehört und selbst erlebt.
@@ronnyweinreich9425 Das kommt unter 1000 Vorfällen vielleicht 1x vor, aber der Rammende Autofahrer, der Flüchtet, schon öfter… Es kommt immer drauf an, welchen Schaden man verursacht, wie man Aufschlägt, etc. In den meisten Fällen wird der Radfahrer nicht mehr einfach „davonradeln“!
Eine hervorragende Darstellung der geltenden Rechtslage, Respekt Frau Danner!
Hallo Josef, herzlichen Dank für dein Lob. Frau Danner wird sich freuen😊. VG
5:46 Wie kann man denn auf dem Gehweg mit dem Rad in verkehrter Richtung unterwegs sein? Haben Gehwege eine vorgegebene Richtung?
Für Fußgänger ist natürlich keine Gehrichtung vorgeschrieben. Fährt aber ein Radfahrer widerrechtlich auf einem Gehweg und das auch noch entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung auf dieser Straßenseite kann es - wie ja auch im Video erläutert - sein, dass der Autofahrer bei einem Unfall gar nicht haften muss.
Fazit: man hat Recht, wen man besseren Anwalt hat.
Der Richter Eugen Menken (bekannt aus "Streit um Drei" und "Verkehrsgericht" hat zur Betriebsgefahrhaftung gesagt: "Man kann sich nur wünschen, dass der Unfallgegner ein möglichst rücksichtsloser Fahrer ist. Vor den ruhigen und besonnenen Verkehrsteilnehmern aber behüte uns der Himmel."
Der "Richter"Eugen Menken ist ein Schauspieler, der überhaupt keine juristische Qualifikation besitzt 😅😅
???
@@e1woqf ?
@@e1woqf Falls die drei Fragezeichen auf meinen Kommentar bezogen sein sollten: Der Richter Eugen Menken meinte damit, dass die Betriebsgefahrhaftung grundsätzlich im Raum steht, sofern der Fahrer zwar keinen Fehler gemacht aber sich nicht absolut hundertprozentig ideal verhalten hat. Er meinte aber weiter auch, dass die Betriebsgefahrhaftung bei unklarer Sachlage umso mehr zurücktritt oder ganz entfällt, je gröber verkehrswidrig und rücksichtlos sich der Unfallgegner verhalten hat, weil dann dessen Schuld mehr in den Vordergrund rückt als bei einem eigentlich guten Fahrer, der nunmal nur einen kurzen Moment nicht aufgepasst hat.
Mir ist mal so eine Trantunte auf 2 Rädern hinten draufgefahren, es kam bin zum Gerichtsverfahren wo ihre 100% Schuld nachgewiesen wurde. trotzdem musste ich 30% der Gerichtskosten zahlen. Seit dem Dashcam - auch hinten!
Der *Unsichtbare Christian* liebt diese Rechtssprechung!
Auch die, wenn er der Radler grob fahrlässig handelt und die betriebsbedingte Gefahr vom Auto nicht zählt?
@@Kutzner92 Du bist als Autofahrer in der Beweispflicht, ich kann immer nur raten eine Dashcam zu benutzen.
@@tobiaswittenmeier1877 Habe ich seit 8 Jahren. Hat mir schon einigen Ärger erspart.
@@Kutzner92 Das glaub ich dir aufs Wort.
@@Kutzner92 Macht er ja nicht. Also ja, ich denke Ihm gefällt die Rechtsprechung
Dieses Video muss ich speichern, als beies, wenn wieder unter Dashcam Videos ein Radler wieder sagt: "aber der Autofahrer ist an allem Schuld".
Diese Narrenfreiheit für Radfahrer muß endlich abgeschafft werden. Das läd doch richtig zum verkehrswidrigen Verhalten ein
Hast du dir das Video überhaupt angeschaut?
@@DopaDopamin wenn du den O Ton nicht verstanden hast, ist es traurig. Es gibt automatisch den schwächeren das Recht, sich unbeholfen fort zu bewegen.
Wie oft schaut denn der Radfahrer nach Autos? Ich habe es in Zehen Jahren nur drei mal erlebt das ein Radfahrer sich an die Verkehrsordung hält. Häufig schon gehabt, das Fußgänger ohne zu gucken einfach auf die Straße laufen oder sogar auf die Straße rennen.
Also wenn ich noch für die anderen idoten haften soll. Kann ich direkt zu Hause bleiben. Es muss eigentlich das Verursacherprinzip angewendet werden, wer hat nicht aufgepasst und hat sich dadurch leichtsinnigerweise in Gefahr gebracht? Aber einfach immer davon auszugehen das der Stärke die Schuld hat, ist unfair.
Welche Narrenfreiheit für Radfahrer?
@@fw.2913 die Narrenfreiheit, die davon ausgeht das immer erst der Autofahrer schuldig ist. Und es zu beweisen gilt, das er es nicht ist. Ich spreche davon das man bevor man überhaupt sich was anschaut schon eine Meinung hat wie es gewesen sein muss. Halt vorbelastet.
Was redest du für einen Quatsch? Erstens muss man als Autofahrer einen Führerschein haben, als Fahrradfahrer nicht. Zweitens scheinst du Fahrradfahrern unterstellen zu wollen, dass sie absichtlich verletzt werden wollen 😂
Möchtet ihr vielleicht auch ein Video zu Rechten & Pflichten von E-Scooter Fahrern machen? Es gibt ja Ähnlichkeiten zu Radfahrern, aber bestimmt auch genug Unterschiede 🤓
Hallo Vanny Crane, im Angebot hätten wir schon Videos zu "E-Scooter im Ausland"👉 ua-cam.com/video/KP0haHMpOlk/v-deo.html bzw. "E-Scooter und Alkohol" 👉 ua-cam.com/video/4JIvvqHkm0A/v-deo.html sowie einen Artikel über die Regeln für Elektro -Tretroller 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/ VG Marion/ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die Rückmeldung 👌🏻🤗
Sehr gerne🙋♀️
Wie viel Steuern für die Straße müssen sie zahlen um Ansprüche zu stellen, wie viel haben eine Haftpflicht? Warum müssen sie nicht als Halter und Verkehrsteilnehmer in eine Versicherung, sonst muss alles abgesichert sein? Wie ist das jetzt bei einem E-Rad, es hat ein Motor..?
@heavydragonoil1325 Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.
Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind grundsätzlich tabu!
VG Andi / Social Team
Das erklärt warum ich als Autofahrer nix zahlen musste 👍🏻
Wer keine Schuld hat darf auch nicht bestraft werden Punkt.
Was ist denn mit dem Hintergrund unterhalb der Bücher los?
Das ist ein green- / bluescreen. Vermutlich war die Ecke etwas dunkel oÄ wodurch der Hintergrund (die Karte) etwas inkonsistent drüber gelegt wurde.
Pac-Man - Bücherregal frisst Kartenansicht 🤣
Ein Bekannter hatte mal einen Unfall mit einem Radfahrer der bei Rot über die Kreuzung gefahren ist! Er voll Schuld bekommen weil er 10 km zu schnell war! Fahrradfahrer haben Narrenfreiheit
„Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat!“ (Friedrich Dürrenmatt)
Genau so fahren die Radfahrer. In der Gewissheit, dass der Autofahrer immer aufpassen und Rücksicht nehmen muß, egal wie sich der Radfahrer verhält.
Das ist doch selbstverständlich, dass ein Autofahrer immer aufpassen muss. Ich fahre beruflich etwa 50.000 Km pro Jahr und achte gerade auch auf Fußgänger und Radfahrer.
@@e1woqf Mit 50tkm im Jahr sind Sie Langstreckenfahrer, vermutlich kein Taxifahrer. Lange Strecken werden meist auf der Autobahn zurück gelegt. das sind Radfahrer natürlich in der Regel kein Problem.
@@kapitaenpl5199 Autobahnen gibt es in meinem Bereich nicht viele, dafür aber Landstraßen mit Ortsdurchfahrten; es ist überwiegend recht ländlich.
Auf der Autobah gibt es natürlich weder Radfahrer noch Fußgänger.
Ich wohne in einer Großstadt mit Uni und entsprechend vielen Studis, was man am Verkehr deutlich merkt. Man kann sich aber darauf einstellen,
Die Betriebsgefahr hat nichts Gutes Punkt
Da hast Du Recht. Genau deswegen sollte man sie auch juristisch würdigen.
Tja, da sieht man mal wieder, alles in Deutschland ist genormt, außer Fahrradwege.
Also ich hatte auch mal Glück gehabt bzw. Der Radfahrer. Bin bei grün aus einer Seitenstraße gefahren und als ich schon auf der anderen Straße war kam einer angeschossen, der nur weil ich Gas gegeben hab wenige cm hinter mir vorbei kam. Ist aber selbst über Rot gefahren.
Das wäre ein Fall gewesen, wenn sie schuld bekommen hätten, obwohl er über rot gefahren ist und in ihr Auto knallt (nicht sie ihn ihn), bis zum BGH hoch zu klagen. Die Gesetzgebung ist ein totaler Schwachsinn, das die einen totale narrenfreiheit haben und alle Regeln brechen, und der Kraftfahrzeug Fahrer der doofe ist, obwohl er sich an die Regeln hält
@@mammutMK2 selbst wenn der Rad Fahrer ein Rot Zeichen missachtet hat?
Wenn 7ch mir so manche urteile anschaue, würde es mich nicht wundern.
Es hat doch sogar ein lkw Fahrer ein Freispruch zweiter Klasse bekommen, obwohl zeugen ausgesagt hätten das der fussgänger ohne zu schauen über rot ist.
Der behaupten einfach es War grün und dann steht sie doof da
Ich schaue immer nach Fußgängern und Radfahrern denn am Ende ist es dem Gewissen egal ob rot oder grün war…Autofahrer haben bei einem Unfall mit den beiden garantiert keinen Personen Schaden… Radfahrer hingegen immer. Und recht hin oder her am Ende zählt doch das Menschen Leben und die Gesundheit und nicht irgendeiner Sache Schaden bei der Versicherung wieder ordentlich abzusahnen!
Also kann man doch gleich sagen,
freie Fahrt für Radfahrer
@@ekimleshuef8307 Wenn man aber am Berg steht und net so doll um die Ecke schauen kann..Das ist mitunter ein Grund warum da ne Ampel ist
"Haftung aufgrund von Betriebsgefahr" beinhaltet also indirekt eine "Halterhaftung", oder? Wenn also der Unfallgegner (Auto gegen Auto - Unfall) behauptet, nicht gefahren zu sein oder Polizei oder Staatsanwalt nicht genau den Fahrer auf den Dashcam-Aufnahmen oder Blitzerfotos oder... erkennen können, dann wird doch das Verfahren immer eingestellt, nicht wahr? Was stimmt da nicht???
Hallo Sabine, hier muss man trennen zwischen einem Strafverfahren und dem Zivilverfahren.
Kann kein Fahrer ermittelt werden, dann wird ein Strafverfahren, was z.B. wegen Unfallflucht eingeleitet wurde, eingestellt.
Bei der Haftung aus der Betriebsgefahr geht es um die zivilrechtliche Haftung. Der Halter des Kraftfahrzeuges haftet in Höhe der Betriebsgefahr für den Schaden, der in Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist.
VG Franz/Social Team
Zur Beweissicherung von Mithaftung / Abwägung:
ua-cam.com/video/PCoCwDv_TPE/v-deo.html
Anschauen ab 6:02.
Unter Anderem mein Grund für eine Dashcam. Es kann nicht sein, dass sich Jemand grob fahrlässig bzw. mit Vorsatz falsch verhält und man dann auch noch dafür zahlen soll/muss. Aber man muss es halt beweisen können...
6:20 was ist wenn der Radfahrer oder Fußgänger keine private Haftpflicht hat?
Dann muss er selber für den Schaden aufkommen.
@@ADAC Wird wohl für viele die Privatinsolvenz sein.
Die meisten Urteile kann ich nicht nachvollziehen. Radfahrer werden überall bevorzugt. Was kann man als Autofahrer dafür, dass ein Radfahrer nicht auf seine Pflichten achtet. Normalerweise sollte man diese Urteile alle wiederrufen müssen, denn würde sich der Radfahrer an die Regeln halten wären die meisten Unfälle gar nicht entstanden.
Würden sich Autofahrer an die Regel halten gebe es auch (fast) keine Unfälle mehr. ;) und Radfahrer sind in HH an rund 10% der Fälle schuld ;)
"Die meisten Urteile kann ich nicht nachvollziehen." Weil Du nur als Autofahrer denkst. Schon ALLEINE mit dem Betrieb eines Autos stellst Du eine Gefahr für die anderen dar. Nichts anderes ist hier gesagt. Und tatsächlich ist der Betrieb eines Autos viel gefährlicher, als der eines Fahrrads.
Sobald es klar ist, dass sich der Unfall aufgrund des alleinigen Fehlverhaltens eines Radfahrers oder Fußgängers ereignet hat, bist Du als Autofahrer raus.
Da aber selbst dann, wenn der Fall klar ist, scheint es ja wohl oft so zu sein, dass der Autofahrer sich nicht richtig verhalten hat.😱
Es ist schlimm dass Radfahrer immer bevorzugt werden. Wann wird endlich mal die Narrenfreiheit von Fahrradfahrern aufgelöst? Ich verlange schon länger eine Nummernschildpflicht, dass man Verkehrssünder auch nachhinein anzeigen kann.
Klar die Kennzeichenpflicht wieder. Erst für Radfahrer und danach für Kinderwagen und zum Schluss für Fußgänger...
Ich bin schon länger dafür, das die Leute die einen Unfall bauen, für den selbst verursachten Schaden aufkommen müssen.
Der technische, sowie der gesundheitliche Schaden.
Die Folge wäre, die Leute würden mal die Augen auf die Straße lenken und sich auf den Verkehr konzentrieren. Eltern würden sich endlich Mal in angegeben Maße um ihre Kinder kümmern.
@@fw.2913 Was für ein Troll bist Du denn???
Ja genau deshalb halten sich auch Autofahrende immer an die Regeln.
@@m.h.9244 Ja Autofahrer halten sich an die Regeln. Nur in Deutschland wartet man nachts vor einer roten Ampel. Im Ausland wird das häufig nur als Empfehlung gesehen. Leider verhalten sich die meisten Radfahrer genauso. Gibt genügend Auswertungen die genau belegen dass die meisten Verkehrsünder die Radfahrer sind
Wie ist denn die rechtliche Situation wenn aber der Radfahrer betrunken ist?
Vermutlich dasselbe wie sonst auch. Wenn dem KFZ-Fahrer IRGENDETWAS auch nur ansatzweise vorzuwerfen ist, wird dieser mithaften.
Was ist das für ne Frage? Welches Gericht würde einem alkoholisiertem Radfahrer Recht geben?
@@DopaDopamin Die Frage ist berechtigt, wenn man den Schwachsinn im Video hört, dass man als Opfer immer Mitschuld ist!
@@Senekha86 .. und notfalls wird man schon was konstruieren um die Mithaftung hinzubekommen
@@paddy1004 Dort ist aber nicht die Rede von betrunkene Radfahrern.
Es ist traurig das sich jeder Depp er nicht von Rad fällt ein solches im Straßenverkehr bewegen darf.
Und das jeder Depp einen Führerschein machen darf.
@@moinmoin7606 die Prüfung muss er aber erst einmal bestehen. Der Radfahrer fragt sich:"welche Prüfung?"
@@Chilifluesterer Trotzdem darf jeder Depp einen Führerschein machen, ich bin für einen Idiotentest als festen Bestandteil einer Prüfung. Das Problem ist oft nicht die Unkenntnis der Verkehrsregeln, sondern Egoismus, Ignoranz und ja, auch Dummheit. Jemanden mit einem IQ von k.A. 70-80 in ein Auto zu setzen, ist fahrlässig imho.
Ich selbst habe einen Auto- und Motorradführerschein, fahre aber auch sehr viel Fahrrad. Also Auto- und Motorradfahrer habe ich meine Ruhe. Als Radfahrer werde ich beleidigt, bedroht (Verbal und/oder mit Einsatz des PKW), komplett von der Straße gedrängt, ständig wird die Vorfahrt genommen, mit 100km/h und 30cm Abstand an meinem Lenker vorbei gefahren (ist schon mal jemand an dir mit 100km/h so knapp vorbei gefahren, ohne Schutz außenrum?) etc.
Wo hat hier der Führerschein geholfen?
@@Chilifluesterer Das Problem das man als Autofahrer mit Radfahrern hat, ist oft Zeit, oder dass eigene Ego, das angekratzt wird. Umgekehrt sieht man sein Leben bedroht. Ich saß schon zitternd auf dem Rad, als ich eine Landstraße bergauf gefahren bin und eine ganze Kolonne aus PKW und Transportern mit viel zu wenig Abstand und wahrscheinlich 80-100km/h an mir vorbei gefahren ist.
Es ist traurig, dass jeder Depp, der keinen Bock hat sich an Verkehrsregeln zu halten, einen Führerschein machen darf. Er muss nur zeigen, dass er einen Teil der Regeln kennt und sie auch unter Aufsicht befolgen kann. Ob er es dann wirklich tut, das wird nur gaaanz selten geprüft.
Als Radfahrer hat man Narrenfreiheit und als Autofahrer ist man der Gelackmeierte. Aber in diesem Fall finde ich das richtig. Der Stärkere muss auf den Schwächeren, in diesem Fall ist das der Radfahrer, Rücksicht nehmen und seine Fahrweise anpassen.
Ich habe grade beim Linksabbiegen einen Radfahrer, der von hinten auf dem Gehweg gegen die Fahrtrichtung fuhr, gestreift. Obwohl der Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs war, ist er im Recht, weil das wegen einer Baustelle in der Nähe ,ausnahmsweise erlaubt ist. Das konnte ich als Autofahrer nicht wissen, bin aber trotzdem schuld. Aber ich ärgere mich natürlich gewaltig! Bloss gut,, daß dem Radler nichts passiert ist.
Am besten immer Dashcam dabei haben.
Radfahrer handeln zu 75% immer Fahrlässig nicht schauen nicht anzeigen wo sie hinwollen kein Licht am Fahrrad also richtig heftig wenn man dann auch noch haftbar für etwas ist das man hätte vorher schon abschaffen können. Ich war selbst Radfahrer, habe ich auch da schon an alle Vorschriften gehalten nie ein Unfall gebaut und habe auch da schon Radfahrer erblickt wo ich schon gestaunt habe das die überhaupt Lebend zu Hause ankommen.
Autofahrer sehen was Fahrradfahrer falsch machen und umgekehrt genauso. Autofahrer fahren "zu 75%" zu schnell, halten auf Zebrastreifen, parken auf Fahrradwegen, machen Türen direkt vor Fahrradfahrern auf und bauen Fahrradwegen auf denen sie nie ein 8jähriges Kind zur Schule fahren lassen würden.
@@ThePixel1983 Auf diese Antwort habe ich gewartet! Aber es stimmt sind viele Autofahrer dabei denen gehört der FS einfach weg genommen.
Genau das habe ich auch schon oft gesehen, aber ich denke die haben die Fahrschule nur auf einem Auge besucht sonst wüssten die das man das nicht macht.
Aber das bekommen nicht nur Radfahrer zu spüren gerade wenn man es nicht glaubt geht eine Autotür auf und man erschreckt ist mir auch schon oft unter gekommen.
Heißt ja auch nicht nur weil ich darauf achte keinen zu Gefährten das es andere genauso machen.
Dem 8jährigen musste aber licht ans Rad bauen, hab schon oft in den Wintermonaten beobachtet das gerade Kinder ohne Licht auf der Straße unterwegs sind.
Einfach gegenseitige Rücksichtname und es Funktioniert tadellos aber wem sagt man das
@@klauspommerening4977 Die Autotür die aufgeht erschreckt andere Autofahrer, aber Radfahrer schickt sie ggf. ins Krankenhaus. Und den ... sagen wir 10jährigen schickt man auch nicht mit Licht auf einen Fahrrad-Todesstreifen zwischen Lkw und parkenden Autos. Es braucht endlich gescheite, physische separate und durchgehende Radwege.
@@ThePixel1983 Radwege bei uns sind genügend da und wenn die Richtig benutzt werden muss man auch Autofahrer haben die mal daran denken das auch die mal Fahrrad gefahren sind. ich denke an meine Zeit als Radfahrer und weiß wie manche Radfahrer oder auch Autofahrer reagieren. Ich nehme sowas entspannt dann passiert auch nichts.
ich kann auch nicht für jede Stadt sprechen aber bei uns im Rheinhessen ist das schon wunderbar markiert und die meisten halten sich auch dran bis auf einige die meinen was besseres zu sein. ich bin selbst schon fast in eine Autotür gefahren mit dem Fahrrad, ich kann mir denken wie das ausgehen kann, deswegen hat man ja auch Spiegel und sollte den Kopf zur Sicherheit noch mal bewegen, also mir wird bestimmt keiner reinfahren.
@@klauspommerening4977 Solange Autofahrer die Tür in einen Fahrradweg aufreißen können ist das kein guter Fahrradweg. Und: "markiert" oder physische getrennt?
Wird Zeit das die Radfahrer für ihr Fehlverhalten ganz haften.
Fährt ein Radfahrer über eine Autobahnbrücken und stürzt am Geländer über dieses hat Autofahrer auf der autobahn eine betriebbshaftung, wenn die herabstürzende Person vom Fahrzeug erfasst wird……ein Fehlverhalten kann dem Radfahrer ja nicht nachgewiesen werden, wenn er auf der Brücke verunfallt und stürzt….
Nur als Beispiel, für absurditäten, die sich ergeben können…
Ich hoffe sehr, eure Zielgruppe sind Leute, die noch keine Fahrschule von innen gesehen haben...
Naja. Es gibt genügend Leute, die eine Fahrschule von innen gesehen haben und bei Rechtsfragen bezüglich Kfz (BGB, StVO) doch ziemlich blank sind.
Also in meinem Fall musste der Fahrradfahrer alles bezahlen und hat 100% Schuld bekommen!
Also Fahrradfahrer macht eure AUGEN auf!
... Verwirklichung des erlaubten Betriebsrisikos
Moin Moin...ich würde gerne be zwei Vorfällen wissen wer da die Hauptschuld hätte. Vorgestern eine Radfahrerin fast angefahren beim Abbiegen. gegen 22.40 Uhr wollte ich an einer grossen Kreuzung Abbiegen und sah im letzten Momennt die Radfahrerin . Ohne Licht in dunklen Klamotten oder Vorderer Reflektor. Beim zweiten Fall wollte ich von einer Seitenstrasse auf die Hauptstrasse fahren halte an und schaue in beide Richtungen.Und indem Moment wo ich Anfahrefährt ein Radfahrer durch das Scheinwerferlicht. Auch ohne Licht und dunkle Kleidung getarnt.
Hallo @fenrir3734, in diesen Fällen würden die Radler bei einem Unfall mithaften. Mehr dazu in diesem Video 👉 ua-cam.com/video/B5ONSa3OVsM/v-deo.html . VG Marion/ Social Team
Vor meinem Haus verläuft ein Rad/Fussweg mit vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Darum kümmert sich aber kaum jemand. Wenn ich jetzt aus meiner Grundstücksausfahrt einen Radfahrer anfahre, der dort garnicht fahren darf, bin ich mitschuldig? Die müssen sich doch auch an die Regeln halten!!!!!
Hallo user-fr2dn2bj2l, im Falle eines Unfalls müssen die Verschuldensbeiträge geprüft werden. Kann auch dem Radfahrer ein Verstoß vorgeworfen werden, kommt es in der Regel zu einer Mithaftung. VG Heidi/social Team
Erfahrungsgemäß sind Autofahrer immer überzeugt das alle anderen (seien das andere Autos, Fahrrader Fußgänger) was falsch machen und sie selber alles richtig machen. Das man selber 1-2t Maschine fährt und die anderen alles mit Muskelkraft machen, das übersehen die meisten dann meist.
Wenn man nicht fährt wie ne gesengte Sau ist das Risiko relativ gering . Das sage ich als Auto Motorrad und Ebikefahrer
Glaub mir: Auch Radfahrer können das! Die schießen hier im Ort aus Hofeinfahrten und Seitenstraßen direkt vor dir auf die Straße und beleidigen jeden Autofahrer, der sie beinahe dabei überfährt!
Problem ist aber bei Radfahrern: Man sollte nicht alles unbedingt immer einfordern, was "richtig" ist. Vor Kurzem erst gesehen: Radfahrer rechts vom LKW, ja der Radfahrer hatte Vorfahrt, aber rechts vom LKW ist ein echt mieser Ort, um gesehen zu werden. Da würde ich mich auch mit dem Auto NIE drauf verlassen. Eher im Gegenteil! LKW wollte rechts abbiegen, Radfahrer besteht auf seiner Vorfahrt... Gottseidank hat der LKW den Radfahrer doch noch gesehen, jedenfalls plötzliche ne Vollbremsung. Radfahrer regt sich natürlich (und prinzipiell zu Recht) auf... Aber dass es schon irgendwie dumm ist, immer im potentiellen toten Winkel (in dem Fall ist das Wort schon beinahe Programm!) zu sein, da sollte man auch mal zurückstecken können. Recht hätte der sicher gehabt, aber leider auch dabei sein Leben verloren! Ist es doch echt nicht wert!
Ja, bremsen ist für Radfahrer doof, aber besser, als durch so was sein Leben zu verlieren! §1 STVO heißt halt auch mal einfach etwas zurückstecken und andere lassen oder damit rechnen, dass der anere Fehler macht! Wenn ich aber trotz Warnschilder am LKW nicht verstehe, was ein toter Winkel ist und mich dahin begebe, dann weiß ich nicht, ob solche Leute aktiv am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Und noch mal: Ja, der Radfahrer hatte ganz sicher Vorfahrt und Recht, aber das bringt ihm halt nur was, solange er lebt!
Gesetz muss geändert werden.
Eine Ausnahme gibt es nach meiner Erfahrung. Bei Tieren ist immer das Tier schuld!
" Bei Tieren ist immer das Tier schuld!"
Nein. 1. Kann ein Tier nicht "schuld" sein, 2. Haftet der Halter des Tieres für gewöhnlich *verschuldensunabhängig.*
Da muss die Dame beim vorlesen auch grinsen, wie Dumm sie Gesetze eigentlich sind. 😅
Warum dumm? So wie sie das erklärt hat, ist das doch sehr ausgewogen.
@@michab4083 den Grund Betriebsgefahr so auszulegen ist einfach unfair.
Man stelle sich vor ein Passant wirft eine brennende Zigarette durch ein offenes Fenster und das haus brennt ab. Zack, teilschuld wegen Betriebs Gefahr.
@@ronnyweinreich9425 ich denke bei den Bsp kommt nichts wegen irgendeiner betriebsgegahr
@@fw.2913 natürlich nicht, war nur ein bewusst überspitztes Beispiel.
Auch meiner sicht sollte Betriebsgefahr nur gelten, wenn durch den Gegenstand (Auto) unbeteiligte zu schaden kommen.
Und nicht ein Radfahrer der einem Seitlich ins stehende Fahrzeug fährt.
@@ronnyweinreich9425 jein, Wenn das Fahrzeug auf den auf Geh und Radweg steht, sollte der Halter/Parker die alleinige Schuld bekommen. Steht es auf ein Parkplatz logischerweise nicht.
Ein Automobilclub sollte sich für die Rechte der Autofahrer einsetzen. Das tut der ADAC nicht. Zeit zu wechseln!
Wie verhält es sich, wenn der Radfahrer über einen Fußgängerüberweg fährt und es dabei zu einem Unfall kommt. Dieser dürfte ja gar nicht darüber fahren.
Hallo Simon, fährt ein Radfahrer über einen Überweg, ohne abzusteigen, steht ihm ein Vorrecht gegenüber dem Fahrverkehr gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht zu. Aus diesem Grund ist in dieser Fallgruppe in der Regel eine Schadensteilung vorzunehmen, wobei unter Umständen (z.B. im Falle des nicht vorhersehbaren Auftauchens des Radfahrers) sogar die alleinige Haftung des Radfahrers in Betracht kommen kann. VG Marion/ Social Team
Er darf sehr wohl darüber fahren. Nur hat er dann kein Vorrecht gegenüber dem Auto.
@@wissenschaftenundpraxishan1952hat doch der ADAC gesagt
@@simonmartin9587 Eben, also sollte man nicht behaupten, dass man das nicht darf.
Naja, ein Auto ist eine Waffe und mein Fahrlehrer hate damals gesagt, du machst einen Waffenschein!
Die deutschen Gesetze sind dermaßen behämmert in Bezug auf Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr.
Es wird Zeit für das Ende der Narrenfreiheit. Kann mir mal jemand z. B. erklären weshalb ich noch NIE gesehen habe wie Rennradler kontrolliert wurden? 90% der Rennräder sind nicht StVO konform weil wichtige Anbauten wie Reflektoren fehlen. Interessiert keinen. Es wird permanent gegen die Radwegenutzungspflicht in unserer Gegend verstoßen. Interessiert keinen. Wieso werden Rennradler nie belangt oder kontrolliert? In der Schulzeit wurden ein Mal im Jahr alle Radler vor/nach der Schule angehalten und wirklich alles an den Rädern geprüft. Ich verstehe nicht, wieso Rennräder für die Ordnungsbehörden quasi unsichtbar sind. Wenns knallt bekommt ich dann mitm Auto sogar noch ne Teilschuld. Was zur Hölle?
Wer mitm Rennrad fahren will, der muss sich an die Gesetze im öffentliche Straßenverkehr halten. Kennzeichenpflicht wäre hier mal wirklich angesagt. Das Risiko wegen deren rechtswidrigen Verhalten tragen zum großen Teil die Autofahrer welche behindert, bedrängt und genötigt werden.
Hallo isdochwayne, insbesondere aus rechtlichen Gründen steht der ADAC einer Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder skeptisch gegenüber. Schließlich gilt in Deutschland im Straßenverkehr - mit Ausnahme der Halterhaftung im ruhenden Verkehr hinsichtlich der Verfahrenskosten - das Prinzip der Fahrerhaftung, wonach es nur dann zu einer Sanktionierung kommen kann, wenn die Identität des Fahrers eindeutig belegbar ist. Dazu ist es in der Regel erforderlich, neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Verkehrssünders fotografisch eindeutig zu erfassen.
Durch eine Kennzeichenpflicht könnte jedoch nur ein geringer Teil der Verkehrsverstöße von Radfahrenden zusätzlich erfasst werden. So sind die wenigsten Ampeln mit entsprechenden Überwachungskameras im Hinblick auf Rotlichtverstöße von Radfahrenden ausgestattet. Hinzu kommt, dass ein Verkehrssünder selbst über ein amtliches Kennzeichen nicht zuverlässig identifiziert werden kann, weil damit lediglich der Halter, nicht aber zwangsläufig auch der Fahrer ermittelt wird. Nur wenn der Halter den Verstoß eingesteht oder den tatsächlichen Fahrer benennt, würde hierdurch die Ermittlung vereinfacht. Auch im Hinblick auf Fahrrad-Sharing dürfte dies jedoch nicht sehr häufig der Fall sein.
Außer diesen rechtlichen Bedenken sprechen aber auch noch weitere Gründe gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von Fahrrädern. So stünde deren Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten. Rechnet man pro Fahrradkennzeichen mit 10 Euro Verwaltungskosten, käme man bei einem Bestand von 76 Millionen Fahrrädern auf die Summe von 760 Millionen Euro, die jährlich vom Bund und damit von den Steuerzahlern zu tragen wären. Die Schweiz hat übrigens aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes und der Tatsache, dass fast alle Radfahrer in der Schweiz eine private Haftpflichtversicherung besitzen, im Jahr 2010 die Abschaffung der Velo-Vignette beschlossen. Dies bedeutet, dass dort seit 2012 keine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder mehr erforderlich ist.
Nach Ansicht des ADAC stellen intensive Polizeikontrollen das wirksamste Instrument gegen Verkehrsverstöße von Radfahrenden dar. Daher fordern wir seit Jahren eine verbesserte Personalausstattung der Polizei.
Nach den aktuellen Vorschriften in der StVZO gibt es keine Besonderheiten mehr für Rennräder. Scheinwerfer und Schlussleuchte können bei allen Fahrrädern mitgeführt werden uns müssen nur angebracht werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. VG Evi/ADAC Team
@@ADAC Klasse Antwort. Ich dachte nur, dass Reflektoren bei Sportgeräten ausgenommen sind, Lichtanlagen müssen auch nur nachts mitgeführt werden, nicht tagsüber.
Hinzu kommt, dass Radwege nur nutzungspflichtig sind, wenn sie den europäischen Normen entsprechen und das ist fast nie der Fall, da die durchgängig befahrbar und immer in adäquatem Zustand und breiter als 1,60m sein müssen.
Der Trost: Straßen für Autos sind deutlich teurer und halten weniger viele Fahrkilometer als die der Radfahrer. Wir bekommen also immernoch mehr Geld.
Intensive Kontrollen erlebe ich hier in der Stadt zum Glück doch auch häufiger. Ich muss aber sagen, dass die Radfahrer mir zwar auf den Geist gehen, ich aber mehr Angst vor Müttern in den großen Kutschen hab. Mit hat neulich eine die Stoßstange geschrubbt und ich war so erschrocken, dass ich mir das Kennzeichen nicht merken konnte. Sie hat's wahrscheinlich gar nicht gemerkt. An der Ampel vorher hatte ich gesehen, dass sie zwei Kinder hinten hatte, wahrscheinlich gerade von der Schule geholt. Ein Glück, dass es meine Stoßstange erst, nicht ein anderes Kind. Ich bin aber jedenfalls froh, dass ich im Auto sitze. Aber die Rennradler, die halten da ja ihre Haut hin, wenn diese Frau einen Fehler macht ...
Nummernschilder auf Fahrrädern? Und das sollte auch noch Unfälle vermeiden? Wow, wie sollte denn diese Wunderwaffe aussehen, wo doch nichtmal bei Kraftfahrzeugen alle, in Wirklichkeit gerade mal etwas über 40% der Unfälle mit Verkehrsunfallflüchtigen aufgeklärt werden… Wie sollte man nun das Kennzeichen anbringen und welche Größe braucht es, denn wenn du jetzt sagst: dass es so groß wie die Versicherungskennzeichen der E-Scooter haben soll, dann sage ich dir gleich, dass deine „Wunderwaffe“ nicht wirkt, weil du diese Kennzeichen bei einem Flüchtenden bereits bei 10m Abstand nicht mehr zweifelsfrei lesen wirst können! Und dann zur Anbringung: du müsstest das Kennzeichen von hinten Lesen können, aber wo Anbringen? Und nur als kleiner Hinweis: Kotflügel sind nur auf Kraftfahrzeugen Pflicht, und die Befestigung muss so sein, dass sie 1. das Radfahren nicht verunmöglicht und 2. weder den Fahrer noch dritte Gefährdet, und im Falle eines Umkippenden Fahrrades auch keinen Schaden nimmt… Und nur so nebenbei, wenn der Unfall einen größeren Schaden verursacht hat, dann wird dein Radfahrer sich vor Schmerzen krümen und nicht mehr Wegfahren, was einen großen Unterschied zum Autofahrer ausmacht, denn der hat, wenn der Radfahrer schwer verletzt ist, maximal eine Beule im Fahrzeug, ein Eingeschlagenes Fenster oder ähnliches… Und ach ja, es gibt ja keine Halterhaftung in Deutschland für den Besitzer, wenn dieser gegen Verkehrsvorschriften verletzt, heißt, du musst Nachweisen, dass ich der Fahrer war, der die Unfallflucht beging, denn sonst gibt‘s keine Klärung! Und dann kommen wir noch zu den Kosten: Google mal nach „Velovignette“, so hieß das Schweizerische Versicherungskennzeichen für Fahrräder, bis es 2011 abgeschafft wurde. Einer der Gründe waren die Kosten. Du wirst dort auch Beispielfotos sehen, wie diese Velovignette aussah und wo sie befestigt war, und dann wirst du Feststellen, dass du dieses Kennzeichen nur dann erkennst, wenn das Fahrrad steht und du neben diesem bist…
Wenn man das Ganze also Zusammenfasst, kann man sagen, dass das Kennzeichen für Radfahrer nur eine absolute Schnapsidee ist!
Übrigens: der VCÖ (Verkehrsclub Österreich) hat sich mal die Frage gestellt, wieviele Prozent der Straßenverkehrsteilnehmergruppen sich tatsächlich vorsätzlich sich nicht an die Vorschriften halten. Das Ergebnis: Es waren 6% der Fußgänger, 5% der Autofahrer, aber auch nur 5% der Radfahrenden, die sich Vorsätzlich nicht an die Vorschriften hielten, und die man als Verkehrsrowdie einstufen kann… Ein Fußgänger der sich nicht an die Vorschriften hält, wird dies auch nicht als Radfahrer und als Autofahrer machen. Schau also, dass diese 5% wegkommen, dann wirst du Ruhe haben, denn die Zahlen für Deutschland werden sicher Ähnlich sein… Und nur so als Funfackt: Lt. Studien halten z.B.: über 60% der Autofahrer den seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren an Zweiradfahrern und Fußgängern nicht ein… Kehrt also zuerst an eurer eigenen Haustüre, nämlich bei den Autofahrern, bevor ihr über andere Verkehrsteilnehmergruppen lästert…
Das stimmt nicht mehr, mir ist ein Kind ins Auto gefahren ,ich habe Recht bekommen
@HansGuenterGottwald Bei jedem Unfall muss die Haftungsfrage geprüft werden. In seltenen Einzelfällen kann die Haftung des Autofahrers entfallen, z.B. wenn selbst ein Idealfahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. VG Andi / Social Team
Der Autofahrer muss für den Radfahrer mitdenken, die können ja oft rot von grün nicht unterscheiden.
Als Radfahrer muss man für die Autos mitdenken, wenn man sein Leben nicht in Gefahr bringen will.
@@wissenschaftenundpraxishan1952 liegt wohl an der Fahrweise von Radfahrern
@@Hobbykochstudio Typische Antwort von jemandem, der nur schwarzweiß denkt.
Man kann ihr schwierig zuhören... und dann noch gender Sprache
Schwierigkeiten beim Zuhören? Empfehle Hörgerät oder lauteren Ton
@@josefk7679 Manchmal hilft auch das Entfernen intellektueller Barrieren.
"Betriebsgefahr" ist schlicht veraltet und der ADAC sollte sich hier entweder für eine Abschaffung oder mindestens für eine Erweiterung auf die "vollwertigen" Verkehrsteilnehmer Radfahrer einsetzen.
Sprich doch bitte deutlich! Es geht doch nicht, dass "Fahrer" wie "Vater" ausgesprochen wird! Als UA-camr hast Du Vorbildfunktion!
Also in Zukunft doch bremsen wenn ein Radler wieder mal über den Zebrastreifen hackt?
Besonders an Zebrastreifen, wo man zwar theoretisch Vorfahrt hat, ist damit zu rechnen, dass Radfahrer dies missachten werden. Ich würde mich eher fragen warum Radfahrer die mit Schrittgeschwindigkeit fahren auf Zebrastreifen keine Vorfahrt haben. Aber der Grundsatz der StVO (§1 wenn ich mich Recht entsinne) ist die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Und da muss man mit Fehlverhalten rechnen, besonders wenn es so bekannt und verbreitet ist wie bei Radfahrern aufm Zebrastreifen.
@@jan-lukasStVo1 gilt auch nur für Autos. Den genau so wie das mit dem Zebrastreifen bekannt ist, ist das Autos beim Rechts abbiegen oft dem Radfahrer die Vorfahrt nimmt, doch für diesen gilt ja STvo1 Nicht, er radelt ungebremst weiter, wenn es kracht ist ja eh der Autofahrer Schuld.
@@jan-lukas Die beschriebene gegenseitige Rücksichtnahme gilt aber nicht nur für Autofahrer. Auch ein Radfahrer oder Fußgänger muss mit einem Fehlverhalten der Autofahrer an einem Zebrastreifen rechnen.
Jeder vernünftige Mensch sollte registrieren, das er als Fußgänger oder Radfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Auto den kürzeren zieht, also auch wenn man Vorrang hat am Zebrastreifen, kurz warten, die Situation checken (bremsen die Autos ab, sehen mich die Fahrer-> Blickkontakt suchen) und dann loslaufen.
Räder brauchen Nummernschilder!
Wofür?
Nummernschilder auf Fahrrädern? Und das sollte auch noch Unfälle vermeiden? Wow, wie sollte denn diese Wunderwaffe aussehen, wo doch nichtmal bei Kraftfahrzeugen alle, in Wirklichkeit gerade mal etwas über 40% der Unfälle mit Verkehrsunfallflüchtigen aufgeklärt werden… Wie sollte man nun das Kennzeichen anbringen und welche Größe braucht es, denn wenn du jetzt sagst: dass es so groß wie die Versicherungskennzeichen der E-Scooter haben soll, dann sage ich dir gleich, dass deine „Wunderwaffe“ nicht wirkt, weil du diese Kennzeichen bei einem Flüchtenden bereits bei 10m Abstand nicht mehr zweifelsfrei lesen wirst können! Und dann zur Anbringung: du müsstest das Kennzeichen von hinten Lesen können, aber wo Anbringen? Und nur als kleiner Hinweis: Kotflügel sind nur auf Kraftfahrzeugen Pflicht, und die Befestigung muss so sein, dass sie 1. das Radfahren nicht verunmöglicht und 2. weder den Fahrer noch dritte Gefährdet, und im Falle eines Umkippenden Fahrrades auch keinen Schaden nimmt… Und nur so nebenbei, wenn der Unfall einen größeren Schaden verursacht hat, dann wird dein Radfahrer sich vor Schmerzen krümen und nicht mehr Wegfahren, was einen großen Unterschied zum Autofahrer ausmacht, denn der hat, wenn der Radfahrer schwer verletzt ist, maximal eine Beule im Fahrzeug, ein Eingeschlagenes Fenster oder ähnliches… Und ach ja, es gibt ja keine Halterhaftung in Deutschland für den Besitzer, wenn dieser gegen Verkehrsvorschriften verletzt, heißt, du musst Nachweisen, dass ich der Fahrer war, der die Unfallflucht beging, denn sonst gibt‘s keine Klärung! Und dann kommen wir noch zu den Kosten: Google mal nach „Velovignette“, so hieß das Schweizerische Versicherungskennzeichen für Fahrräder, bis es 2011 abgeschafft wurde. Einer der Gründe waren die Kosten. Du wirst dort auch Beispielfotos sehen, wie diese Velovignette aussah und wo sie befestigt war, und dann wirst du Feststellen, dass du dieses Kennzeichen nur dann erkennst, wenn das Fahrrad steht und du neben diesem bist…
Wenn man das Ganze also Zusammenfasst, kann man sagen, dass das Kennzeichen für Radfahrer nur eine absolute Schnapsidee ist!
Übrigens: der VCÖ (Verkehrsclub Österreich) hat sich mal die Frage gestellt, wieviele Prozent der Straßenverkehrsteilnehmergruppen sich tatsächlich vorsätzlich sich nicht an die Vorschriften halten. Das Ergebnis: Es waren 6% der Fußgänger, 5% der Autofahrer, aber auch nur 5% der Radfahrenden, die sich Vorsätzlich nicht an die Vorschriften hielten, und die man als Verkehrsrowdie einstufen kann… Ein Fußgänger der sich nicht an die Vorschriften hält, wird dies auch nicht als Radfahrer und als Autofahrer machen. Schau also, dass diese 5% wegkommen, dann wirst du Ruhe haben, denn die Zahlen für Deutschland werden sicher Ähnlich sein… Und nur so als Funfackt: Lt. Studien halten z.B.: über 60% der Autofahrer den seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren an Zweiradfahrern und Fußgängern nicht ein… Kehrt also zuerst an eurer eigenen Haustüre, nämlich bei den Autofahrern, bevor ihr über andere Verkehrsteilnehmergruppen lästert…
Das Problem beim rechtsabbiegen über einen Radweg. Man schaut in den Rückspiegel, über die Schulter, soweit möglich, man sieht nichts , biegt langsam und vorsichtig ein schaut auch nach vorn da ja auch was entgegenkommen kann und es kracht an der rechten Seite da ein Radfahrer daherprescht, oder ohne Radweg rechts überholt. Da ist man, obwohl alles richtig gemacht, 100% schuld obwohl der Radfahrer locker hätte bremsen können da er ja die Bewegung des KFZ ja rechtzeitig sehen konnte, er aber auf seinem Recht der Vorfahrt beharrt?
Halt dich doch einfach an die Regeln?
Wow 🤩 vielen Dank für das informative Video 👍
Das ist das allererste mal dass ich mich für mein umweltbewusstes Handeln, kein Auto zu fahren, belohnt fühle.
Ok, dafür muss ich erst als Radfahrer einen Unfall mit einem PKW haben, dessen Anschaffung garantiert auch vom Staat subventioniert wurde 🤣
Oh dann schaue ich doch direkt mal wie viel der Stadt für Radfahrer subventioniert…Schutzkleidung Helm Umbau Maßnahmen für eine Geh-Behinderung etc.
5000€ zahlt übrigens jeder nicht-Autofahrer jährlich für die Autofahrer, da die Infrastrukturkosten des Autofahrens nicht von den Steuern die Autos auferlegt werden gedeckt sind.
Ich finde für Fahrradfahrer sollte es ein allgemeines Verbot für die Nutzung von Landstraßen geben.
Wie sollen Unternehmen erreicht werden die nur über eine Landstraße ohne Radweg angebunden sind?
Muss das Unternehmen ein Taxi bestellen oder den Radweg finanzieren?
Beißt sich ein bisschen mit der Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen auf dem Land. Denn die fahren eher selten Auto, sondern können auch täglich pro Strecke 10km Fahrrad fahren ohne zu jammern
Und wo soll man auf dem Land fahren? Über die Felder?
@@moinmoin7606 Mit dem Auto. Ist doch klar. Alle nur noch Auto. Hoch lebe der Idiotismus.
Straßen waren eigentlich mal für Fußgänger, Fuhrwerke, Ochsen und Pferde da. Andere dürfen da auch mitmachen. Da aber einige es zu Fuß nur bis zum Auto schaffen, ist die Sicht auf den Verkehr etwas eingeschränkt.
@@paulkaiser5634 ja was ist denn nun wichtiger, Freiheit oder Sicherheit?
Es leben die ökoidioten!
Habe nun Ford Ranger Diesel bestellt
E-Auto nie im Leben
Was genau hat diese Rechtslage mit Umweltschutz zu tun? Es geht hier um Unfälle zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern? Bin ich Umweltaktivist, weil ich zu Fuß gehe?
Naja…Ü40, Neo rechts konservativ, versucht immer unabhängig vom Kontext eine Verbindung zu seinen Feindbildern herzustellen, irrational und sucht sich die Fakten nach seiner Meinung oder einem Bauchgefühl aus, kein Respekt vor der Freiheit anderer, möchte lieber uneingeschränkte Freiheit, aber versteht nicht, dass es auch seine Freiheit einschränken würde, wenn alle wie er entscheiden würden…rate ich sehr weit daneben?
Bin ich auch am überlegen, da ich beruflich oft 1,7 t Anhänger ziehen muss. Beim Ranger Brauch ich nicht mal Zusatzspiegel
was auch immer das mit einem E-Auto zu tun hat.
Kommentar von Felix Ortega hat nichts mit Unfall von Autofahrern mit Radfahrern zu tun, außer er will mit seinem Ultra - Gefährt den schwächeren Verkehrsteilnehmer beeindrucken, gefährden oder gar „umnieten“
Warum so große Autos nicht verboten bzw als LKW klassifiziert werden ist mir auch unklar. Und die Dinger passen in keine Parklücke rein! Außerdem ist der Spritverbrauch unverhältnismäßig größer (man muss also schon ziemlich viel Geld haben um sich das überhaupt leisten zu können) und der Stauraum ist nicht deutlich größer als von anderen Modellen, wie man z.B. daran sieht, dass Handwerker fast nie solche Autos nutzen.
Achja und wir bezahlen die Radwege und die Schuld wenn der feine Radfahrer sich zu fein ist den extra für seinesgleichen gebauten Radweg (wozu er ja verpflichtet ist) zu benutzen! Sowas kann auch nur in Deutschland passieren!
Benutzt eure Radwege die wurden auch zu eurer Sicherheit gebaut nicht nur als Luxusspur falls mal Stau herrscht auf der Strasse!
Ein Radweg ist nur zu benutzen, wenn dieser im ausreichend guten Zustand ist und ein wegbegleitender Radweg (sprich mit selber Vorfahrtsregeln zu Parallelen Straße) ist. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen, oder? Auch als Autofahrer, sollte man dies wissen.
@@sebastianr1204 Funfact: In meiner Umgebung gibt es einen Radweg der dem Fluss entlang führt (oh welch ein wunder den gibts wohl öfters) und natürlich wer hätte es Gedacht eine Strasse daneben.
Die Strasse ist ein einem schlechterem zustand und mit Gullideckeln am rechten Rand übersäht!!! und dennoch fahren 90% auf der Strasse...Von diesen 90% sind mehr als die hälft RENNRADFAHRER in einem gehobenen Alter... Da gilt Tempo 70 bzw stellenweise 50. Dass sich da die wenigsten an die 50 halten ist wohl sinnlos zu erwähnen!
Es ist nunmal traurig dass viele Strassen (und Radwege) zwar gebaut werden doch leider selten gut gepflegt werden da muss ich zustimmen. Die meisten werden gebaut und vergessen, zwischendrinn dann mal notdürftig geflickt und wieder vergessen!
@@mika_666 Flussradwege sind meist keine wegbegleitenden Radwege. Traurig wenn sich nur die wenigsten and die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Als Autofahrer muss ich sagen, dass mich Radfahrer auf der Straße eigentlich nicht stören, sondern eher die, welche entgegengesetzten auf dem Radweg fahren (übersieht man schnell) und welche die in die Kreuzung rasen unabhängig wer Vorfahrt hat. Als Radfahrer stört es mich wenn man bei rechts-vor-links-Kreuzungen ignoriert wird und wirklich sehr knapp überholt wird um im Anschluss gleich ausgebremst zu werden.
Infrastruktur: Da haben Sie Recht. Ich bin mal in Holland mit dem Auto und dem Rad rumgefahren. Beides viel angenehmer als in Deutschland: keine Schlaglöcher, übersichtliche Kreuzungen, perfekte Autobahnen usw. und so viel reicher sind die Niederländer nicht, dass bei der Infrastruktur solche Welten auseinander liegen. Auch angenehm die hervorragend funktionierende Trennung der unterschiedlichen Fahrzeuge (Fahrrad/Auto) außerhalb der Innenstädte. Toll als Radfahrer, toll als Autofahrer.
@@sebastianr1204 Sehe bei dem Weg absolut kein Hinderniss warum er das nicht sein sollte. Er folgt 1 zu 1 der Strasse, bis auf eine kaum benutzte einfahrt zu einem Städtischen Betriebshof ist nichts was ein Radfahrer stören würde. Mich nerven nur die, die meinen Ihnen gehört alles! Sich breit machen und mitten auf der Strasse fahren dass auch ja keiner Überholen darf nach den neuen Abstandsgesetzen, oder welche die meinen Rote Ampeln gelten für alle nur nicht für Radfahrer und brettern dann nach vorne bzw drüber oder biegen ab! Die die normal Fahren und auch nicht ünnötig weit mitten in der Spur sind mir absolut egal, die sollen da fahren wenn sie meinen, sobald möglich werden die überholt und gut ist. Ist ja als Motorradfahrer zum glück meist nicht so das Problem.
Ich kann die Radfahrer ja teilweise auch gut Verstehen. Der Strassenverkehr in Deutschland ist halt einfach die reinste zumutung wenn man es mal mit anderen Vergleicht.
Ja das mit Ignoriert werden an Kreuzungen ist genauso gefährlich wie das einfach drüber Fahren kann ich verstehen wenn einem das nervt und auch echt gefährlich ist! Ja Holland soll da echt toll sein in vielen Punkten was den Strassenverkehr angeht, auch Stau´s usw.
@@mika_666 Vielleicht sind betagte Rennradfahrer nicht der Durchschnitt der Radfahrenden Bevölkerung...