Dashcam anlassen! Wenns scheppert, niemals sagen, dass ne Dashcam im Auto läuft. Kann ja auch kaputt sein oder eine Attrappe. Weder zum Gegner, noch zu den Cops. Zeugnisverweigerungsrecht! Dann den Anwalt regeln lassen
@@Lukasch das ist doch einem Einsender von Dashcam Kanälen passiert. Die Polizei hat sich interessiert die Aufnahmen angeschaut, und dann bekam der Einsender einen Bußgeldbescheid ins Haus. Es können Bußgelder bis 50.000€ verhängt werden.
Ich hasse diese DashCam Frösche. Filme mal so einen Vogel mit deinem Handy. Plötzlich findet der Typ das gar nicht so lustig das man filmt. Er selbst merkt gar nicht dass er es aber die ganze Zeit selbst tut - ignorant hoch 10 😳
👍 Ich Fahr nie mehr ohne CAM!!!! und Kauf auch nie ohne ein die läuft immer is mit Scheißegal was Paragraphenreiter Schwadroniert am Ende koste es MEIN LEBEN oder MEIN AUTO!!!!!
In öffentlichen Verkehrsmittel und auch auf vielen öffentlichen Plätzen wird 24/7 gefilmt u.a. mit der Begründung, Straftaten zu verhindern bzw. Straftaten aufzuklären. Hier werden im Gegensatz zu Fahrzeug-Dashcams vorsätzlich Personen im persönlichen Umfeld gefilmt, wobei eine Dashcam nicht direkt auf Personen gerichtet ist und wenn dann diese im öffentlichen Bereich filmen, wo sie eh von anderen gesehen werden. Also warum darf man nicht auch als Privatperson Dashcams betreiben, wenn dabei bestimmte Datenschutzbestimmungen eingehalten werden? Diese ganze deutsche bürokratische Bevormundung ist einfach nur zum ko tz en.
Es gibt doch eh (noch) keine eindeutigen Gesetze zu dem Thema. Was der Anwalt angesprochen hat ist "könnte", weil eben gewisse Gesetze mit den Aufzeichnungen verletzt werden. Außerdem ist es ja auch noch Auslegungssache: Zur Überwachung sind sie verboten, nutzt man sie aber um z.B. seine Reise zu dokumentieren, wiederum nicht.
@@manfredschrock9929 Richtig. Aber es gibt kein Gesetz ohne Schlupfloch. Deshalb wie erwähnt: Auslegungssache. Und vor allem entscheidet am Ende der Richter und nicht die Polizei.
@@manfredschrock9929 Naja. Jedes Gesetz hat Lücken und Schlupflöcher, weshalb fast kein Gesetz wirklich eindeutig ist. Wären alle Gesetze eindeutig, bräuchte es keine Rechtsanwälte, die dem Angeklagten eine möglichst geringe Strafe erstreiten oder diesem sogar zu einem Freispruch verhelfen. Die DSGVO hat klare Regeln, richtig. Die Benutzung von Dashcams aber eben nicht. Die Probleme die man bekommen "könnte", sind aus den Regeln der DSGVO abgeleitet, aber eben nicht Gesetz.
Jeder weiß doch, dass die Dashcamaufnahmen nicht dauerhaft drauf bleiben und kontinuierlich überschrieben werden, nur bei einem Ereignis speichert die Cam eine kurze Aufnahme im gesicherten Ordner...
Da ich meistens alleine unterwegs bin, bleibt meine natürlich auch drin. Hab ja schließlich sonst keinen Zeugen und die Dashcam ist immer der glaubwürdigste Zeuge, den man haben kann. Und da ich diese Aufnahmen nicht ins Netz stelle oder anderweitig öffentlich mache, mache ich mir auch keine Sorgen wegen irgendwelcher Strafen.
Die Dashcam kann sehr hilfreich sein hat mir vor Gericht auch schon geholfen. Mein Anwalt war auch erst kritisch und hatte bedenken die Aufnahme vor zu zeigen aber der Richter und Staatsanwaltschaft hatten keine Probleme und waren sehr dankbar darüber. Allerdings ist es halt nicht klar geregelt und man weiß halt nie zu 100% wie es akzeptiert wird. Aber besser eine Aufnahme haben.
Nicht verboten dürfte allerdings eine Landschaftsaufnahme sein, wo die gefilmten Personen nur Beiwerk sind. Und wenn "rein zufällig dabei" ein Unfall passiert ... dann sehe ich kein Verwertungsverbot und auch keinen Gesetzesverstoß.
In Tesla Fahrzeugen wird eine Aufnahme nur dann gespeichert, wenn es einen Anlass dazu gibt. Z.B. wenn die Hupe betätigt wird oder eine kurze Zeit vor einem Unfall. Und selbst das kann man in den Einstellungen deaktivieren.
@@svenbeckers2908 Und wie kommt es dann zu den Tesla-Aufnahmen auf den Dashcam Kanälen obwohl die Hupe nicht betätigt wurde und es auch nicht geknallt hat?
@@svenbeckers2908 Ja, im Auto wird nur das notwenige gespeichert. Auf den Servern halt "ein wenig" mehr und "ein wenig" länger. So langsam komme ich zur Überzeugung, dass man zum Boykott von Tesla aufrufen sollte, und vor Allem zum Boykott vom Allem, was Evil Musk gehört
@@blacksheep3066 Weil es auch einen Speichern-Knopf gibt? Ich weiß nicht, obs bei Teslas so ist, aber die meisten Dashcams haben einen Knopf, der das gerade aufgenommene Video speichert. Geht teilweise auch per Sprachbefehl.
Wenn Leute zumindestens ehrlich wären und zu ihren Fehlern zustehen würde. Dann bräuchte man auch keine dashcam. Naja aber es wird eher gelogen um sich aus der Affäre zu ziehen unm nicht zu zählen. Naja dss ist der Grund warum ich eine dascam habe. Naja dascam ist aktuell eh nich eine Grauzone. Gibt nich keien richtige Regelung dafür.
irgendwie unrealistisch verkomplizierte Regeln. Man kann heute nicht wissen ob man aufgenommen wird, eher damit rechnen dass es fast überall und jederzeit möglich ist.
@@C_Becker Nur bei Cams mit Firmware für Deutschland/Europa. Überall sonst wird die SD Karte vollgeschrieben und wenn sie voll ist die ältesten Files überschrieben. Das können Stunden und Tage voller Filmmaterial dann auf der Karte sein.
Danke, gutes Video was auch mal das Thema Dashcams im Ausland bespricht👍. Toll wäre es wenn bei den ADAC Reiseblättern diese Infos mit aufgenommen würden
Dashcams sollten nicht verboten, sondern für Neuwagen vorgeschrieben sein und die Aufnahmen natürlich vor Gericht als Beweise gelten. Das würde für viel mehr Gerechtigkeit bei Unfällen (oder anderen Vergehen im Strassenverkehr) sorgen. Mittelfristig wäre es warscheinlich auch abschreckend für Verkehrsrowdies wenn genug Fahrzeuge damit ausgerüstet wären.
In der Schweiz sind Dashcams NICHT verboten. Es gilt aber dass keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durchgeführt werden darf (Datenschutzgesetz). Im Endeffekt läuft es auf die Regelung wie in Deutschland raus, alles vor 30 Sekunde immer überschreiben und nur im Unfall diese 30 Sekunde plus folgende 30 Sekunden aufzeichnen/nicht löschen.
Ab einer Menschenmenge X zählt es als Menschenauflauf und somit filmst du nicht mehr einzelne Personen, sondern eine Menschenmasse. Da brauch man dann auch nicht mehr die Einverständnis von jedem einzelnen.
Wie ist es denn, wenn meine Dashcam durchgehend aufnimmt aber immer nur in 3 Minuten-Clips und dann wieder ein neues anfängt? wenn nicht gewesen ist, lösche ich alle Aufnahmen direkt an der Dashcam selbst.
Darf ich denn mit einer Dashcam eine schöne Ausfahrt für rein private Zwecke aufnehmen? Ich dachte bislang, das sein erlaubt, aber im Video klingt es anders (kurz, anlassbezogen… ein Tagesausflug durchs Sauerland ist ja nicht ehr „kurz“).
Für den reinen Privatgebrauch sind Aufnahmen immer erlaubt. Solche Videos wie dieses hier sind meiner Meinung nach reine Panikmache vor den "eventuellen" negativen Folgen die eintreten "könnten".
@@BMWRRS-ey1ec Meines Wissens nach ist das immer Auslegungssache. Seine Reise darf man dokumentieren und auch ins Netz stellen, weil es nicht um die zufällig mit aufgenommen Personen geht. Die private Überwachung des öffentlichen Raumes ist dagegen verboten. Deshalb mußte sich auch schon der ein oder andere Dashcam-Kanal verantworten und Kennzeichen, Fahrzeugbeklebungen aus denen man auf den Halter schließen kann und Gesichter verpixeln, Moto-Vlogger dagegen hatten noch Probleme damit. Ride Alone, Knatter-Crew und wie sie alle heißen verpixeln gar nichts und ich habe noch nie mitbekommen, daß die mal irgendwelche Probleme bekommen haben.
Schön sachliches Video. Tolle Erklärung und am Rande, schöner und besserer Hintergrund, als dieser GreenscreenHintergrund aus der Vergangenheit. Weiter so🫶🏻
1:34 Wo genau ist geregelt, dass man niemanden aufnehmen darf? Ich kenne nur die Regelung, dass man Aufnahmen nicht veröffentlichen darf. (§22 Kunsturheberrechtsgesetz)
Du darfst in DE Anlasslos keine Einzelpersonen aufzeichnen, ohne deren Einverständnis. Darauf berufen sich diese Dashcamverachter. Dabei ist der Straßenverkehr Öffentlicher Raum, wo dich niemand zwingt, daran teilnehmen zu müssen.
Du musst dir von jeder aufgenommen ein Person die schriftliche Erlaubnis einholen, wenn du etwas veröffentlichst. Das regelt die Datenschutzgrundverordnung.
@manfredschrock9929 und wenn ich's nicht veröffentliche, sondern bei ner Dashcam ausschließlich aufzeichne? Ist das in einem bestimmten Paragraphen geregelt?
Mir hat die Polizei mal gesagt, eine Inbetriebnahme innerhalb Deutschlands ist nur dann zulässig, wenn die Kamera die Aufnahmen selbstständig überschreibt, bis auf die letzten 20 Minuten. Wenn die Kamera das automatisch macht ist alles i.O. ist das korrekt ?
Wer nichts falsches tut braucht auch nichts zu befürchten wenn er im laufenden Verkehr mit einer Kamera kurz aufgezeichnet wird. Ich weiss nicht was diese ewige Diskussion soll. Ich fahre schon seit Jahren mit einer Kamera im Wagen herum.
Aber die pöse Dashcam zeichnet doch mein Fehlverhalten im Straßenverkehr auf, ich möchte das nicht. Der Stammtisch der empörten Dashcamhasser ist empört
@@razorix6843 Hmmm.... Vielleicht sollte ich meine Dashcam wieder raus schmeißen, denn die zeichnet ja auch mein eigenes Fehlverhalten auf. Ich werde dann jetzt zum Hasser meiner eigenen Dashcam. Damit hab ich dann beide Fraktionen abgedeckt. 😄
Und was ist mit UA-cam-Kanälen mit Dashcam Aufnahmen? Können sie angeklagt werden? Oder recht es, wenn man Kfz-Kennzeichen und Menschen-Gesichte unkenntlich gemacht werden? 🤔
Das LG Hamburg hat bereits dafür gesorgt dass auf Deutschen Dashcam-Kanälen nur noch Pixelmatsch serviert wird mit der Szene auf die es ankommt unverpixelt / evtl 1/10tel des Bildes).
Eine dashcam sorgt ganz oft auch für eine Sicherheit, die ohne eine solche, nicht vorhanden ist. Die neuen Dashcams speichern auch häufig lediglich Ereignisse, die relevant sind. Der Rest ist in einem permanenten Überschreibemodus. Bei E-Autos sind solche Kameras oft schon serienmäßig vorhanden. Sie erlauben sogar die Kameraüberwachung des Autos, wenn es abgestellt ist. Die juristische Grauzone ist gar nicht so negativ. In vielen gerichtlichen, aber vor allem in Versicherungsfällen, wird die gespeicherte Aufnahme zur Schadenregulierung herangezogen, weil sie unverfälscht das Schadensereignis dokumentiert. Ich bin für die Sicherung von diesen Situationen und für die Zuordnung der ursächlichen Verantwortung.
Warum setzt sich die ADAC nicht dafür ein, dass man stets und allgemein Dashcams nutzen darf und sollte? Auch bei Motorrad-Reifen habt ihr ne ordentlich Portion Nichts getan.
Hm. Also ich lebe in Estland, bin privat querbeet in Europa unterwegs, arbeite aber für eine Firma in Deutschland. Im Bereich DSGVO kommt mir DE wie so'n Streberkind vor, EU gibt Richtlinie "schreibt das Einmaleins mit der zwei auf". Deutschland Fingerschnips, Fingerschnips "Ich habe das von eins bis 238 gemacht". In dem Beitrag hier fehlt mir bisschen die reale Rechtspraxis, theoretisch ist das ja vermutlich allen klar. Gibt auch lange schon "deutsche Dashcams", die Speichern gar nix, wenn man nicht draufdrückt. Da hier aber eben auch anlassloses Speichern, vom Prinzip her nicht legal und später bei einem Unfall trotzdem anerkannt, erwähnt wird, fände ich es sehr sinnvoll etwas mehr über die tatsächliche Praxis zu hören. Ich habe mal angenommen so ein Ding, läuft permanent und überschreibt nur wenn die Karte voll ist, das könnte je nachdem Wochen oder Monate dauern. Drücke ich auf den Knopf bleiben drei Minuten dauerhaft gespeichert. Jetzt lösche ich das Ding aber jede Woche. Wie ist die Rechtssprechung? Das fände ich interessant, theoretisch muss ich nur zwei Gesetzesbücher aufschlagen. ... ok, nächste Woche kaufe ich mir auch eine Dashcam. :) Edit: pardon, das hat mir Frust gemacht. Bei allem Strebertum haben sie es trotzdem mit Paragraph 6c oder so legal gemacht mir den Briefkasten an meiner Wohnung in Deutschland vollzumüllen.
Also soweit ich weiß, sind alle aktuell erhältlichen Dashcams regelkonform. Testet das nächste mal lieber welche, bevor ihr so ein verwirrendes Video hochlädt
Heisst das im Umkehrschluss, dass ich Videos in den Niederlanden nicht für die Unfallaufklärung verwenden darf, wenn ich einen Unfall hatte? Doch oder?
Die Videos aus dem Straßenverkehr die dann gezeigt werden um eine Sache aufzuklären, dürfen nur nicht länger als 30 Sekunden sein. Mit einer guten Dashcam könnte man das genau zurechtschneiden. Aber wie schon erwähnt, bei einer Straftat wird das Gericht ein Video zulassen auch wenn es nicht erlaubt war Aufnahmen zu machen wiegt das Interesse an einer Aufklärung höher als die des Datenschutzes.
Wie ist das den mit dem Datenschutzmodus, ein Paar Hersteller haben dies in die Firmware neu Intrigiert. Zitat: Um den Anforderungen des deutschen Rechts zu entsprechen, haben wir einen Datenschutzmodus integriert.. Wenn dieser aktiviert ist, können bis zu zwei 1-minütige Videos gespeichert werden.
Dashcam, dann klappts beim Unfallgegner auch mit den "Erinnerungen". Ich hab Lehrgeld bezahlt ohne Cam. Passiert mir nicht nochmals, egal was der Onklel Anwald hier für Käse verzapft.. 100k Strafe.. da lach ich mich kaputt
Das Video könnte sooo kurz sein, indem es die folgende frage mit "ja" oder "nein" beantwortet: Darf ich eine dashcamaufnahme, die im Kreis aufnimmt, haben, oder nicht? Immerhin behalte ich die aufnahmen ja nur, wenn was passiert ist Ich kann ja schließlich nicht sagen "in 30 sekunden wird mir was passieren, ich mach jetzt kurz die kamera an" Deswegen muss sie vorher schon laufen, damit sie mir überhaupt was bringt. Ich kann zumindest leider nicht in die Zukunft schauen.
Was bedeutet denn bitte bei Minute 03:16 "Zuviel aufnehmen" ? Das ist ja wohl schwammig formuliert? Was ist viel ? mehr als 3 Sekunden ? mehr als 1 Minute ? Es gibt scheinbar keine Definition, die eindeutig ist. Zumal ich doch die Datei später so zurechtkürzen kann am PC, dass nur das eigentliche Unfallgeschehen zu sehen ist, obwohl ich tageweise Filmmaterial gepeichert habe, in Einzeldateien mit einer Filmlänge von 5 Minuten. Wer will mir dann nachweisen, wie lange die Ursprungslänge der Aufnahme wirklich war, wenn die restlichen Aufnahmen nicht mehr zugänglich sind im Nachgang ? Und vor allendingen, wenn ich keine Aufnahmen im Netz veröffentliche, wer will mir denn nachweisen, wann und wie lange die Dashcam gelaufen ist ? Das in meinen Augen alles theoretischer Blödsinn, der in der Praxis nie nachweisbar ist. Zudem gibt es für den Auslandseinsatz der Dashcam mit ein wenig Geschick, die Möglichkeit die Dashcam geschickt so zu positionieren und zu kaschieren, dass diese nur schwer bis gar nicht von aussen sichtbar ist.#Kuscheltier usw. Ein Video zunächst zu besitzen, welches im Zweifel in Hinblick auf einen Unfall seine Unschuld beweist ist immer besser, als keines zu besitzen. Inwieweit dies im Streitfall hilfreich sein kann, wenn es vor Gericht geht, kann dann immer noch ein Rechtsanwalt beurteilen, der dann sowieso genommen werden sollte, um den Fall vor Gericht zu vertreten. Und was ist mit den Cams, die ab Werk zum Beispiel in Fahrzeugen des Herstellers Tesla verbaut sind und sogar in abgestellten Fahrzeugen aktiviert werden können für eine Daueraufnahme und diese sogar noch die Daten auf dem Server des Herstellers speichern können ? Hier kann auch niemand nachweisen, ob die Cameras unerlaubterweise nicht anlassbezogen aufgezeichnet haben oder nicht. Wenn es hier ein Problem gäbe, dann dürften die Fahrzeuge in der Konfiguationsmöglichkeit auch keine Betriebserlaubnis in Deutschland haben. Miete ich mir beispielweise einen Tesla und die Funktion ist vom Vermieter des Fahrzeuges ohne mein Wissen aktiviert, wer ist dann für die unerlaubte Aufnahme im Zweifel haftbar ? Ich als Fahrzeugführer in dem Moment oder der Vermieter ?
Die Dashcams nehmen die ganze zeit auf und löschen die videos direkt wieder. Erst bei erschütterung oder knopfdruck werden die videos gespeichert. vor und nach dem unfall
@@yandroid9878viele Dashcams nehmen leider immer noch so viele Videos auf, bis die SD Karte voll ist und überschreiben erst dann. Erst seit kurzem gibt es Software Updates von ua VIOFO, wo wirklich nur immer ein einziges Video in Dauerschleife aufgenommen wird.
3:15 das bedeutet dann ja, dass alle Dashcam-Aufnahmen von Beinahe-Unfällen und gefährlichen Situationen schon bei Erstellung rechtswidrig sind. Hier ein berechtigtes Interesse zu belegen, dürfte schwierig werden. Diese Art von Clips wird ja gerne bei einschlägigen Dashcam-Kanälen gesammelt und zensiert veröffentlicht.
Ja und in diesen Dashcamvideos wird oft genug gesagt, dass sich die Versicherungen sehr für Dashcamaufnahmen interessieren. Und die wird den Teufel tun und ihren Kunden noch einen Datenschutzprozess ans Bein zu binden. Ebenso die Polizei. Es wird wieder mal viel heisse Luft um nichts gemacht.
Weil jegliche Anzeigen von schwerwiegenden Beinahe Unfällen mit potentiell schwerem Ausgang, von unserer Justiz fallen gelassen werden, weil ja niemand verletzt wurde.
jaja die DSGVO und grad die die android handys nutzen mit all den apps die ständig den standort abfragen und an US konzene schicken um benutzer profiele zu erstellen maulen immer gleich nur weil sie eine dashcam sehen
Lieber ADAC, wie oft wollt ihr dieses Thema denn noch behandeln?? So lange es keine wichtigen Neuigkeiten oder Änderungen, bezüglich der Verwendung von Dascams, gibt, hört doch auf, das selbe Thema ständig aufzugreifen. Und was soll denn bitte bei Mopeds rechtlich anders sein als bei den Autos? Nichts! Dieses Thema scheint bei euch ja ordentlich Klicks und Geld in die Werbekasse zu generieren...
Naja, ist doch praktisch, jetzt weiß man wie es aktuell aussieht. Und wenn in nem Jahr nochmal das gleiche erzählt wird, dann ist man dann genauso auf dem neusten Stand. Gut, man könnte auch einfach ein 20 Sekunden Video machen und sagen 'Jupp, ist immernoch genauso wie in dem Video hier oben verlinkt. Viel Spaß mit euren freigewordenen 7 Minuten" Das würde ich feiern 😊
Respekt - 7 1/2 Minuten ohne irgendwas konkretes nützliches zu sagen. Der Mann sollte Anwalt werden.
Dashcam anlassen! Wenns scheppert, niemals sagen, dass ne Dashcam im Auto läuft. Kann ja auch kaputt sein oder eine Attrappe. Weder zum Gegner, noch zu den Cops. Zeugnisverweigerungsrecht! Dann den Anwalt regeln lassen
Genau so!
Leute holt euch ne Dashcam, egal was hier erzählt wird!
Auf eigene Gefahr!
@@Lukasch das ist doch einem Einsender von Dashcam Kanälen passiert. Die Polizei hat sich interessiert die Aufnahmen angeschaut, und dann bekam der Einsender einen Bußgeldbescheid ins Haus. Es können Bußgelder bis 50.000€ verhängt werden.
@ Wer?
Ich hasse diese DashCam Frösche. Filme mal so einen Vogel mit deinem Handy. Plötzlich findet der Typ das gar nicht so lustig das man filmt. Er selbst merkt gar nicht dass er es aber die ganze Zeit selbst tut - ignorant hoch 10 😳
Wat Laberscht du?@@DanielDaniel-pb9le
👍 Ich Fahr nie mehr ohne CAM!!!! und Kauf auch nie ohne ein die läuft immer is mit Scheißegal was Paragraphenreiter Schwadroniert am Ende koste es MEIN LEBEN oder MEIN AUTO!!!!!
In öffentlichen Verkehrsmittel und auch auf vielen öffentlichen Plätzen wird 24/7 gefilmt u.a. mit der Begründung, Straftaten zu verhindern bzw. Straftaten aufzuklären. Hier werden im Gegensatz zu Fahrzeug-Dashcams vorsätzlich Personen im persönlichen Umfeld gefilmt, wobei eine Dashcam nicht direkt auf Personen gerichtet ist und wenn dann diese im öffentlichen Bereich filmen, wo sie eh von anderen gesehen werden. Also warum darf man nicht auch als Privatperson Dashcams betreiben, wenn dabei bestimmte Datenschutzbestimmungen eingehalten werden? Diese ganze deutsche bürokratische Bevormundung ist einfach nur zum ko tz en.
Es gibt doch eh (noch) keine eindeutigen Gesetze zu dem Thema. Was der Anwalt angesprochen hat ist "könnte", weil eben gewisse Gesetze mit den Aufzeichnungen verletzt werden.
Außerdem ist es ja auch noch Auslegungssache: Zur Überwachung sind sie verboten, nutzt man sie aber um z.B. seine Reise zu dokumentieren, wiederum nicht.
@@blacksheep3066 Nein, die DSGVO und das BDSG sind da eindeutig.
@@manfredschrock9929 Richtig. Aber es gibt kein Gesetz ohne Schlupfloch.
Deshalb wie erwähnt: Auslegungssache. Und vor allem entscheidet am Ende der Richter und nicht die Polizei.
@@manfredschrock9929 Naja. Jedes Gesetz hat Lücken und Schlupflöcher, weshalb fast kein Gesetz wirklich eindeutig ist. Wären alle Gesetze eindeutig, bräuchte es keine Rechtsanwälte, die dem Angeklagten eine möglichst geringe Strafe erstreiten oder diesem sogar zu einem Freispruch verhelfen.
Die DSGVO hat klare Regeln, richtig. Die Benutzung von Dashcams aber eben nicht. Die Probleme die man bekommen "könnte", sind aus den Regeln der DSGVO abgeleitet, aber eben nicht Gesetz.
Jeder weiß doch, dass die Dashcamaufnahmen nicht dauerhaft drauf bleiben und kontinuierlich überschrieben werden, nur bei einem Ereignis speichert die Cam eine kurze Aufnahme im gesicherten Ordner...
Typisches Anwaltgelaber. Seit dem mich einer bei über 200kmh fast in die Mittelleitplanke abgedrängt hat läuft ne Dashcam.
Da ich meistens alleine unterwegs bin, bleibt meine natürlich auch drin. Hab ja schließlich sonst keinen Zeugen und die Dashcam ist immer der glaubwürdigste Zeuge, den man haben kann. Und da ich diese Aufnahmen nicht ins Netz stelle oder anderweitig öffentlich mache, mache ich mir auch keine Sorgen wegen irgendwelcher Strafen.
Richtig so! Die DashCam verhindert das auch beim nächsten Mal. Damit kann dich keiner mehr bedrängen…. 🐣
@@DanielDaniel-pb9leeher: der Drängler geht danach zu Fuß und hat somit viel Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob er das weiterhin machen will.
@@DanielDaniel-pb9le Ich hoffe, Dein Kommi ist Ironie. Denn ansonsten hast Du den Sinn der Dashcams einfach nicht verstanden.
Die Dashcam kann sehr hilfreich sein hat mir vor Gericht auch schon geholfen. Mein Anwalt war auch erst kritisch und hatte bedenken die Aufnahme vor zu zeigen aber der Richter und Staatsanwaltschaft hatten keine Probleme und waren sehr dankbar darüber.
Allerdings ist es halt nicht klar geregelt und man weiß halt nie zu 100% wie es akzeptiert wird.
Aber besser eine Aufnahme haben.
Das wäre doch mal ein Thema für den Europäischen Gerichtshof, damit der Hickhack aufhört. Jedes Land kocht seine eigene Suppe.
Ja, das ist ja auch in Ordnung. Das nennt sich Demokratie.
klar Verkehrsraudis wollen nicht aufgenommen werden
Filme mal so einen Vogel mit dem Handy. Findet der dann auch nicht mehr so toll 💁♂️
Nicht verboten dürfte allerdings eine Landschaftsaufnahme sein, wo die gefilmten Personen nur Beiwerk sind. Und wenn "rein zufällig dabei" ein Unfall passiert ... dann sehe ich kein Verwertungsverbot und auch keinen Gesetzesverstoß.
Du hast den Beitrag gesehen?
Hat schonmal jemand die Firma Tesla deswegen verklagt?
In Tesla Fahrzeugen wird eine Aufnahme nur dann gespeichert, wenn es einen Anlass dazu gibt. Z.B. wenn die Hupe betätigt wird oder eine kurze Zeit vor einem Unfall. Und selbst das kann man in den Einstellungen deaktivieren.
@@svenbeckers2908 Und wie kommt es dann zu den Tesla-Aufnahmen auf den Dashcam Kanälen obwohl die Hupe nicht betätigt wurde und es auch nicht geknallt hat?
@@svenbeckers2908 Ja, im Auto wird nur das notwenige gespeichert. Auf den Servern halt "ein wenig" mehr und "ein wenig" länger. So langsam komme ich zur Überzeugung, dass man zum Boykott von Tesla aufrufen sollte, und vor Allem zum Boykott vom Allem, was Evil Musk gehört
@@blacksheep3066 Weil es auch einen Speichern-Knopf gibt? Ich weiß nicht, obs bei Teslas so ist, aber die meisten Dashcams haben einen Knopf, der das gerade aufgenommene Video speichert. Geht teilweise auch per Sprachbefehl.
@@thomasbeck7301 Richtig.
Und ich gehe davon aus, daß es bei den Teslas genauso ist.
Wenn Leute zumindestens ehrlich wären und zu ihren Fehlern zustehen würde.
Dann bräuchte man auch keine dashcam.
Naja aber es wird eher gelogen um sich aus der Affäre zu ziehen unm nicht zu zählen.
Naja dss ist der Grund warum ich eine dascam habe.
Naja dascam ist aktuell eh nich eine Grauzone. Gibt nich keien richtige Regelung dafür.
Die Polizei ist im Unfallsfalle oft dankbar für Dashcamaufnahmen.
irgendwie unrealistisch verkomplizierte Regeln. Man kann heute nicht wissen ob man aufgenommen wird, eher damit rechnen dass es fast überall und jederzeit möglich ist.
Ja und 99% der Aufnahmen werde nie angesehen und gelöscht. Der Rest landet evtl auf einem Dashcamkanal. Aber auch dort anonymisiert.
Dashcam läuft mit. Die Herrschaften, die mosern, nun ja...
Die haben in den meisten Fällen auch was zu verbergen.
Woher soll man vorher und rechtzeitig wissen wann es zu einem Unfall kommen könnte?
Deshalb speichern Dashcams auch nur nach Unfall. Ansonsten werden die Daten permanent wieder überschrieben.
@@C_Becker Nur bei Cams mit Firmware für Deutschland/Europa. Überall sonst wird die SD Karte vollgeschrieben und wenn sie voll ist die ältesten Files überschrieben. Das können Stunden und Tage voller Filmmaterial dann auf der Karte sein.
@@PascalGienger Ja, das mir ja nicht. Wenn die Karte voll ist, passiert das da auch.
Danke, gutes Video was auch mal das Thema Dashcams im Ausland bespricht👍. Toll wäre es wenn bei den ADAC Reiseblättern diese Infos mit aufgenommen würden
Hi arnolttbromanskie9733, danke für die Anregung und das Lob für unser Video 🙂
Dashcams sollten nicht verboten, sondern für Neuwagen vorgeschrieben sein und die Aufnahmen natürlich vor Gericht als Beweise gelten. Das würde für viel mehr Gerechtigkeit bei Unfällen (oder anderen Vergehen im Strassenverkehr) sorgen. Mittelfristig wäre es warscheinlich auch abschreckend für Verkehrsrowdies wenn genug Fahrzeuge damit ausgerüstet wären.
Verbessert bitte die Untertitel.
In der Schweiz sind Dashcams NICHT verboten. Es gilt aber dass keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durchgeführt werden darf (Datenschutzgesetz). Im Endeffekt läuft es auf die Regelung wie in Deutschland raus, alles vor 30 Sekunde immer überschreiben und nur im Unfall diese 30 Sekunde plus folgende 30 Sekunden aufzeichnen/nicht löschen.
bei einer Liveübertragung TV vom Fasching ect, sieht man auch die Leute, und machmal sogar Kennzeichen, oh wie furchtbar
Ab einer Menschenmenge X zählt es als Menschenauflauf und somit filmst du nicht mehr einzelne Personen, sondern eine Menschenmasse. Da brauch man dann auch nicht mehr die Einverständnis von jedem einzelnen.
Wie ist es denn, wenn meine Dashcam durchgehend aufnimmt aber immer nur in 3 Minuten-Clips und dann wieder ein neues anfängt? wenn nicht gewesen ist, lösche ich alle Aufnahmen direkt an der Dashcam selbst.
Darf ich denn mit einer Dashcam eine schöne Ausfahrt für rein private Zwecke aufnehmen? Ich dachte bislang, das sein erlaubt, aber im Video klingt es anders (kurz, anlassbezogen… ein Tagesausflug durchs Sauerland ist ja nicht ehr „kurz“).
man darf die Aufnahme nur nicht ins Netz stellen und anderen zur Verfügung stellen.
Für den reinen Privatgebrauch sind Aufnahmen immer erlaubt. Solche Videos wie dieses hier sind meiner Meinung nach reine Panikmache vor den "eventuellen" negativen Folgen die eintreten "könnten".
@@BMWRRS-ey1ec Meines Wissens nach ist das immer Auslegungssache. Seine Reise darf man dokumentieren und auch ins Netz stellen, weil es nicht um die zufällig mit aufgenommen Personen geht. Die private Überwachung des öffentlichen Raumes ist dagegen verboten.
Deshalb mußte sich auch schon der ein oder andere Dashcam-Kanal verantworten und Kennzeichen, Fahrzeugbeklebungen aus denen man auf den Halter schließen kann und Gesichter verpixeln, Moto-Vlogger dagegen hatten noch Probleme damit.
Ride Alone, Knatter-Crew und wie sie alle heißen verpixeln gar nichts und ich habe noch nie mitbekommen, daß die mal irgendwelche Probleme bekommen haben.
Schön sachliches Video. Tolle Erklärung und am Rande, schöner und besserer Hintergrund, als dieser GreenscreenHintergrund aus der Vergangenheit. Weiter so🫶🏻
1:34 Wo genau ist geregelt, dass man niemanden aufnehmen darf? Ich kenne nur die Regelung, dass man Aufnahmen nicht veröffentlichen darf. (§22 Kunsturheberrechtsgesetz)
Du darfst in DE Anlasslos keine Einzelpersonen aufzeichnen, ohne deren Einverständnis. Darauf berufen sich diese Dashcamverachter. Dabei ist der Straßenverkehr Öffentlicher Raum, wo dich niemand zwingt, daran teilnehmen zu müssen.
@razorix6843 , ist das irgendwo ausdrücklich gesetzlich geregelt oder durch Interpretation eines Gesetzes durch Gerichte?🤔
Bundesdatenschutzgesetz § 4
Bin aber kein Rechtsverdreher.
Du musst dir von jeder aufgenommen ein Person die schriftliche Erlaubnis einholen, wenn du etwas veröffentlichst. Das regelt die Datenschutzgrundverordnung.
@manfredschrock9929 und wenn ich's nicht veröffentliche, sondern bei ner Dashcam ausschließlich aufzeichne? Ist das in einem bestimmten Paragraphen geregelt?
Mir hat die Polizei mal gesagt, eine Inbetriebnahme innerhalb Deutschlands ist nur dann zulässig, wenn die Kamera die Aufnahmen selbstständig überschreibt, bis auf die letzten 20 Minuten. Wenn die Kamera das automatisch macht ist alles i.O. ist das korrekt ?
Wie ist es denn im Ausland mit einer fest eingebauten Dashcam ? (wie z.B. bei Tesla)
Warum unternimmt die EU keine Klarheit die Politiker befassen sich mit vielen unnötigen Sachen aber zum Thema Dashcam passiert nichts.
Wer nichts falsches tut braucht auch nichts zu befürchten wenn er im laufenden Verkehr mit einer Kamera kurz aufgezeichnet wird. Ich weiss nicht was diese ewige Diskussion soll. Ich fahre schon seit Jahren mit einer Kamera im Wagen herum.
Das sind leider keine Diskussionen, sondern Gesetze. Wenn der Zufall es will, wird es sehr teuer.
ja genau so denke ich auch, und habe auch eine Dashcam
Aber die pöse Dashcam zeichnet doch mein Fehlverhalten im Straßenverkehr auf, ich möchte das nicht. Der Stammtisch der empörten Dashcamhasser ist empört
@@razorix6843 Hmmm.... Vielleicht sollte ich meine Dashcam wieder raus schmeißen, denn die zeichnet ja auch mein eigenes Fehlverhalten auf. Ich werde dann jetzt zum Hasser meiner eigenen Dashcam. Damit hab ich dann beide Fraktionen abgedeckt. 😄
Und was ist mit UA-cam-Kanälen mit Dashcam Aufnahmen? Können sie angeklagt werden? Oder recht es, wenn man Kfz-Kennzeichen und Menschen-Gesichte unkenntlich gemacht werden? 🤔
Das LG Hamburg hat bereits dafür gesorgt dass auf Deutschen Dashcam-Kanälen nur noch Pixelmatsch serviert wird mit der Szene auf die es ankommt unverpixelt / evtl 1/10tel des Bildes).
Eine dashcam sorgt ganz oft auch für eine Sicherheit, die ohne eine solche, nicht vorhanden ist.
Die neuen Dashcams speichern auch häufig lediglich Ereignisse, die relevant sind. Der Rest ist in einem permanenten Überschreibemodus.
Bei E-Autos sind solche Kameras oft schon serienmäßig vorhanden. Sie erlauben sogar die Kameraüberwachung des Autos, wenn es abgestellt ist.
Die juristische Grauzone ist gar nicht so negativ. In vielen gerichtlichen, aber vor allem in Versicherungsfällen, wird die gespeicherte Aufnahme zur Schadenregulierung herangezogen, weil sie unverfälscht das Schadensereignis dokumentiert.
Ich bin für die Sicherung von diesen Situationen und für die Zuordnung der ursächlichen Verantwortung.
3:31 Genau deshalb haben die Leute doch Dashcams und sie haben somit ihre Berechtigung.
In den Kommentaren melden sich aber viele Juristen zu Wort. Verblüffend… 😳
Habe meine dashcam immer am laufen. Grund sind die PKW Fahrer. Öfters schon einigen den Führerschein gekostet
Warum setzt sich die ADAC nicht dafür ein, dass man stets und allgemein Dashcams nutzen darf und sollte?
Auch bei Motorrad-Reifen habt ihr ne ordentlich Portion Nichts getan.
Hm. Also ich lebe in Estland, bin privat querbeet in Europa unterwegs, arbeite aber für eine Firma in Deutschland. Im Bereich DSGVO kommt mir DE wie so'n Streberkind vor, EU gibt Richtlinie "schreibt das Einmaleins mit der zwei auf". Deutschland Fingerschnips, Fingerschnips "Ich habe das von eins bis 238 gemacht".
In dem Beitrag hier fehlt mir bisschen die reale Rechtspraxis, theoretisch ist das ja vermutlich allen klar. Gibt auch lange schon "deutsche Dashcams", die Speichern gar nix, wenn man nicht draufdrückt. Da hier aber eben auch anlassloses Speichern, vom Prinzip her nicht legal und später bei einem Unfall trotzdem anerkannt, erwähnt wird, fände ich es sehr sinnvoll etwas mehr über die tatsächliche Praxis zu hören.
Ich habe mal angenommen so ein Ding, läuft permanent und überschreibt nur wenn die Karte voll ist, das könnte je nachdem Wochen oder Monate dauern. Drücke ich auf den Knopf bleiben drei Minuten dauerhaft gespeichert. Jetzt lösche ich das Ding aber jede Woche. Wie ist die Rechtssprechung? Das fände ich interessant, theoretisch muss ich nur zwei Gesetzesbücher aufschlagen.
... ok, nächste Woche kaufe ich mir auch eine Dashcam. :)
Edit: pardon, das hat mir Frust gemacht. Bei allem Strebertum haben sie es trotzdem mit Paragraph 6c oder so legal gemacht mir den Briefkasten an meiner Wohnung in Deutschland vollzumüllen.
Also soweit ich weiß, sind alle aktuell erhältlichen Dashcams regelkonform. Testet das nächste mal lieber welche, bevor ihr so ein verwirrendes Video hochlädt
Heisst das im Umkehrschluss, dass ich Videos in den Niederlanden nicht für die Unfallaufklärung verwenden darf, wenn ich einen Unfall hatte? Doch oder?
Die Videos aus dem Straßenverkehr die dann gezeigt werden um eine Sache aufzuklären, dürfen nur nicht länger als 30 Sekunden sein. Mit einer guten Dashcam könnte man das genau zurechtschneiden. Aber wie schon erwähnt, bei einer Straftat wird das Gericht ein Video zulassen auch wenn es nicht erlaubt war Aufnahmen zu machen wiegt das Interesse an einer Aufklärung höher als die des Datenschutzes.
Wie ist das den mit dem Datenschutzmodus, ein Paar Hersteller haben dies in die Firmware neu Intrigiert. Zitat: Um den Anforderungen des deutschen Rechts zu entsprechen, haben wir einen Datenschutzmodus integriert..
Wenn dieser aktiviert ist, können bis zu zwei 1-minütige Videos gespeichert werden.
„Intrigiert“ 😂
Typisch deutsch! Warum einfach wenn es kompliziert geht?
redet mahl mit Tesla fahrer.....
E Auto darf immer
Rede mal mit einem Deutschlehrer.
@@C_Becker und Sie reden mit Psychologye-spezilist.
@@Not_Z-vastik_Stop_Putinism Hm.
@@C_Becker ...)) ✌😎
Neue Autos haben alle feste cams die Filmen immer. Als bekommt der Hersteller dann die Strafen der Länder?
Dashcam, dann klappts beim Unfallgegner auch mit den "Erinnerungen". Ich hab Lehrgeld bezahlt ohne Cam. Passiert mir nicht nochmals, egal was der Onklel Anwald hier für Käse verzapft.. 100k Strafe.. da lach ich mich kaputt
Das Video könnte sooo kurz sein, indem es die folgende frage mit "ja" oder "nein" beantwortet:
Darf ich eine dashcamaufnahme, die im Kreis aufnimmt, haben, oder nicht?
Immerhin behalte ich die aufnahmen ja nur, wenn was passiert ist
Ich kann ja schließlich nicht sagen "in 30 sekunden wird mir was passieren, ich mach jetzt kurz die kamera an"
Deswegen muss sie vorher schon laufen, damit sie mir überhaupt was bringt. Ich kann zumindest leider nicht in die Zukunft schauen.
Was bedeutet denn bitte bei Minute 03:16 "Zuviel aufnehmen" ? Das ist ja wohl schwammig formuliert? Was ist viel ? mehr als 3 Sekunden ? mehr als 1 Minute ? Es gibt scheinbar keine Definition, die eindeutig ist. Zumal ich doch die Datei später so zurechtkürzen kann am PC, dass nur das eigentliche Unfallgeschehen zu sehen ist, obwohl ich tageweise Filmmaterial gepeichert habe, in Einzeldateien mit einer Filmlänge von 5 Minuten. Wer will mir dann nachweisen, wie lange die Ursprungslänge der Aufnahme wirklich war, wenn die restlichen Aufnahmen nicht mehr zugänglich sind im Nachgang ? Und vor allendingen, wenn ich keine Aufnahmen im Netz veröffentliche, wer will mir denn nachweisen, wann und wie lange die Dashcam gelaufen ist ? Das in meinen Augen alles theoretischer Blödsinn, der in der Praxis nie nachweisbar ist. Zudem gibt es für den Auslandseinsatz der Dashcam mit ein wenig Geschick, die Möglichkeit die Dashcam geschickt so zu positionieren und zu kaschieren, dass diese nur schwer bis gar nicht von aussen sichtbar ist.#Kuscheltier usw. Ein Video zunächst zu besitzen, welches im Zweifel in Hinblick auf einen Unfall seine Unschuld beweist ist immer besser, als keines zu besitzen. Inwieweit dies im Streitfall hilfreich sein kann, wenn es vor Gericht geht, kann dann immer noch ein Rechtsanwalt beurteilen, der dann sowieso genommen werden sollte, um den Fall vor Gericht zu vertreten. Und was ist mit den Cams, die ab Werk zum Beispiel in Fahrzeugen des Herstellers Tesla verbaut sind und sogar in abgestellten Fahrzeugen aktiviert werden können für eine Daueraufnahme und diese sogar noch die Daten auf dem Server des Herstellers speichern können ? Hier kann auch niemand nachweisen, ob die Cameras unerlaubterweise nicht anlassbezogen aufgezeichnet haben oder nicht. Wenn es hier ein Problem gäbe, dann dürften die Fahrzeuge in der Konfiguationsmöglichkeit auch keine Betriebserlaubnis in Deutschland haben. Miete ich mir beispielweise einen Tesla und die Funktion ist vom Vermieter des Fahrzeuges ohne mein Wissen aktiviert, wer ist dann für die unerlaubte Aufnahme im Zweifel haftbar ? Ich als Fahrzeugführer in dem Moment oder der Vermieter ?
Schau dir mal fitcamx an. schaut aus als wäre es für lane assist. merkt keine sau und interessiert auch keinen
Man weiß doch gar nicht wann man in so eine Situation kommt.
Wenn sie dann erst anstellt ist es doch viel zu spät.
Die Dashcams nehmen die ganze zeit auf und löschen die videos direkt wieder. Erst bei erschütterung oder knopfdruck werden die videos gespeichert. vor und nach dem unfall
@@yandroid9878viele Dashcams nehmen leider immer noch so viele Videos auf, bis die SD Karte voll ist und überschreiben erst dann. Erst seit kurzem gibt es Software Updates von ua VIOFO, wo wirklich nur immer ein einziges Video in Dauerschleife aufgenommen wird.
@yandroid9878
Ah, ok, das macht Sinn. Danke
3:15 das bedeutet dann ja, dass alle Dashcam-Aufnahmen von Beinahe-Unfällen und gefährlichen Situationen schon bei Erstellung rechtswidrig sind. Hier ein berechtigtes Interesse zu belegen, dürfte schwierig werden. Diese Art von Clips wird ja gerne bei einschlägigen Dashcam-Kanälen gesammelt und zensiert veröffentlicht.
Ja und in diesen Dashcamvideos wird oft genug gesagt, dass sich die Versicherungen sehr für Dashcamaufnahmen interessieren. Und die wird den Teufel tun und ihren Kunden noch einen Datenschutzprozess ans Bein zu binden.
Ebenso die Polizei. Es wird wieder mal viel heisse Luft um nichts gemacht.
Weil jegliche Anzeigen von schwerwiegenden Beinahe Unfällen mit potentiell schwerem Ausgang, von unserer Justiz fallen gelassen werden, weil ja niemand verletzt wurde.
Kein Täter wird jemals Beweisen gegen ihn zustimmen.
Spielt keine Rolle.
jaja die DSGVO und grad die die android handys nutzen mit all den apps die ständig den standort abfragen und an US konzene schicken um benutzer profiele zu erstellen maulen immer gleich nur weil sie eine dashcam sehen
Die Aussage dass in der Schweiz Dashcams verboten sind, stimmt nicht ganz.
„dass“
1080p sind doch schon eine niedrige Qualität
also ich denke man sollte mit der Zeit gehen. 4K ist heutzutage eine niedrige Auflösung. 8K sind schließlich das Maß aller Dinge.
4k muss schon sein dann siehst du die Kennzeichen auch gut
Vielen Dank für dieses Video. Ich würde mir für das nächste wünschen das zum Schluss noch mein Fazit und ne kurze Zusammenfassung kommt bitte.
„dass“
Lieber ADAC, wie oft wollt ihr dieses Thema denn noch behandeln?? So lange es keine wichtigen Neuigkeiten oder Änderungen, bezüglich der Verwendung von Dascams, gibt, hört doch auf, das selbe Thema ständig aufzugreifen. Und was soll denn bitte bei Mopeds rechtlich anders sein als bei den Autos? Nichts! Dieses Thema scheint bei euch ja ordentlich Klicks und Geld in die Werbekasse zu generieren...
Naja, ist doch praktisch, jetzt weiß man wie es aktuell aussieht.
Und wenn in nem Jahr nochmal das gleiche erzählt wird, dann ist man dann genauso auf dem neusten Stand.
Gut, man könnte auch einfach ein 20 Sekunden Video machen und sagen 'Jupp, ist immernoch genauso wie in dem Video hier oben verlinkt. Viel Spaß mit euren freigewordenen 7 Minuten"
Das würde ich feiern 😊
Wie sieht es eigentlich mit solchen Dashcams aus wenn es um Parkrempler oder Vandelimus durch Personen geht?