Wildunfall - Teilkaskoversicherung

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  • Опубліковано 3 кві 2024
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    Mit diesem Video will ich die Zuschauer auf die Voraussetzungen in der Teilkaskoversicherung für die Geltendmachung eines Wildunfallschaden hinweisen und gehe auch auf die Besonderheit eines „berührungslosen“ Wildunfalls ein, also die Fälle in denen man einem Wild ausweicht und dabei oft nicht unerhebliche Schäden am Auto hinnehmen muß. Ich erkläre, bei welchen Tieren man den Schaden mit der Teilkaskoversicherung abrechnen kann und welche Tiere nicht erfaßt sind. Seid also interessiert!
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КОМЕНТАРІ • 21

  • @mikasalo2759
    @mikasalo2759 3 місяці тому +3

    Hervorragender Beitrag, Dankeschön dafür.

  • @tantefee3968
    @tantefee3968 3 місяці тому +3

    Vielen Dank für wieder einmal, fein dezidierte Informationen .... Ich freue mich jedes Mal, wenn ein neues Video erscheint ... Allerdings hoffe ich immer, Ihre guten Informationen nie zu brauchen.

  • @guteidee2632
    @guteidee2632 3 місяці тому +5

    Ich hatte Anfang des Jahres einen Wildunfall. Ich habe aus Unwissenheit die Polizei nicht gerufen. Nach etwas längerem hin und her, und einschalten eines Gutachters seitens der Versicherung, hat diese am Ende den Schaden bezahlt.

    • @kanzleifenderldietrich1687
      @kanzleifenderldietrich1687  3 місяці тому +1

      Ich hoffe ich konnte die Wissenslücken bei einem Wildunfall durch dieses Video schließen. MFG Fenderl Rechtsanwalt

  • @FRAMEMEDIA64
    @FRAMEMEDIA64 3 місяці тому +3

    Danke für den Mehrwert 👍👍

  • @MichaelHeinrich1
    @MichaelHeinrich1 3 місяці тому +3

    Wie immer sehr interessant, vielen Dank dafür. Unser zu Hause liegt am Waldrand. Besonders in der Dämmerung rechnen wir immer mit Wildwechsel und fahren entsprechend langsam. Das hat uns schon vor einigen Zusammenstößen bewahrt.

  • @ede320d3
    @ede320d3 3 місяці тому +3

    Es gibt auch Versicherungen die „Tiere aller Art“ im Text haben ohne Verweis auf das Jagdgesetz.
    Danke für die Erklärungen

    • @gunterfenderl4590
      @gunterfenderl4590 3 місяці тому +2

      Völlig zutreffend! Am Ende muß man immer in die Versicherungsbedingungen des eigenen Versicherungsvertrages schauen. Mfg Fenderl Rechtsanwalt

    • @kanzleifenderldietrich1687
      @kanzleifenderldietrich1687  12 днів тому

      Bitte sehr

  • @user-cg7zn8ey5k
    @user-cg7zn8ey5k 3 місяці тому +4

    Das Video ist sehr interesannt und die Informationen sehr wertvoll. - Vielen Dank dafür!
    Die Kameraführung aber führt bei mir zu Seekrankheit, vielleicht lässt sich das bei dem nächsten Video etwas optimieren?

  • @kevinhoedl7945
    @kevinhoedl7945 3 місяці тому +1

    Ich hatte vor ca 6 Jahren einen Wildunfall. Ein Reh ist mir vors Auto gesprungen, dabei habe ich das Reh und rechts ein Leitpfosten erwischt. Ich musste den Leitpfosten selbst bezahlen und der Schaden am Fahrzeug vom Leitpfosten wollte die Versicherung auch nicht zahlen. Ist das so üblich? Meiner Meinung nach müsste das alles die Teilkasko zahlen, da es ja ein Wildschaden war.

    • @kanzleifenderldietrich1687
      @kanzleifenderldietrich1687  3 місяці тому +1

      Der Leitpfosten ist Sache Ihrer Haftpflichtversicherung, weil es Fremdschaden ist und Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkaskoversicherung) nur Eigenschäden zahlen. Hinsichtlich des eigenen Schadens ist es, wie im Video beschrieben, natürlich eine Frage der Beweisführungsmöglichkeit. Nach 6 Jahren ist Ihr Anspruch aber verjährt. Mfg Fenderl Rechtsanwalt