Lieber Günter, vielen Dank für dieses und alle anderen Videos! UA-cam hat mir vor einigen Stunden eines deiner Videos empfohlen. Das hat mir so gefallen, dass ich mir alle Videos deines Kanals angeschaut habe. Unverschämterweise nutze ich die informelle Anrede, da mir aufgefallen ist, dass du uns in deinen Videos mal mit "du/ihr" und mal mit "Sie" ansprichst. Neben den interessanten Inhalten finde ich es total sympathisch informell mit "du/ihr" angesprochen zu werden. Nutze doch gerne in deinen Videos die informelle Anrede. Glücklicherweise habe ich in den letzten 20 Jahren keinen anwaltlichen Beistand benötigt, aber aufgrund deiner Videos habe ich direkt eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen und werde mir demnächst eine Dash Cam und eine Rechtsschutzversicherung zulegen. Den Abbonieren-Button habe ich natürlich auch geklickt. Da ich ca. 350 km von Aschaffenburg entfernt wohne, werden wir uns leider auch "im Fall der Fälle" nicht persönlich begegnen, aber deine Hinweise sind auf jeden Fall in meinem Hinterkopf gespeichert. Ein interessantes Thema für ein zukünftiges Video könnte vielleicht Fahrzeugüberlassung/Halterhaftung sein. Das ist zwar hauptsächlich im Flottenkontext (Dienst-/Mietwagen) relevant, aber bestimmt wissen die wenigsten, was bei einer Fahrzeugüberlassung an Familie oder Freunde rechtlich relevant ist. Viele Grüße Dirk
Mit dem persönlichen Du habe ich natürlich keine Probleme, allerdings ist das im Außenauftritt im Video eine Gradwanderung, bei dem mir noch nicht klar ist, ob dies von den Zuschauern gewünscht wird oder eher nicht. Also insoweit Danke für Deine Meinung. Die Anregung mit der "Halterhaftung" nehme gerne an. Mal sehen, ob ich hierzu ein Video mache, weil es tatsächlich ein interessantes und unterschätztes Problem darstellt. Also nochmals herzlichen Dank für die Rückmeldung und schöne Weihnachten. Liebe Grüße
Schau Ihren Kanal extrem gerne - weil Herr Fenderl so sachlich und fundiert vorträgt .... sollte ich mal spezielle Hilfe brauchen, melde ich mich gerne in ihrer Kanzlei 👏👏👏Bis dahin schlaue ich mich in Ihrem Kanal auf .. Grüße aus Karlstein !
Vielen Dank für das Video. Ich habe die Gefahr, dass der Schädiger mittellos ist, nicht beachtet. Da werde ich meinen PHP-Vertrag durchsehen und gegebenenfalls um die Ausfallversicherung ergänzen.
Vielen Dank für den Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Schön, dass ich mit meinem Video für Problemstellungen sensibilisieren konnte. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Sehr gutes Video! Besteht ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann, wenn man mit einem Mietwagen einen unverschuldeten Unfall hatte und dieser jetzt in der Werkstatt wieder instandgesetzt wird. Also steht einem auch der Tagessatz zu oder wie läuft es in diesem Fall?
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Nutzungsausfall wird man nie für ein Fahrzeug eines Fremden wie ein Mietfahrzeug erhalten, sondern nur für den Ausfall eines eigenen privat genutzten Fahrzeugs. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Guten Tag Herr Fenderl, ich habe eine Frage bezüglich der Nutzungsausfallberechnung. Da bei einem regulären Vermögensschaden keine Personenschäden entstehen, werden in die Kosten ja auch keine z.B. Fahrpersonalkosten und Spesen mit einbezogen. Meine Frage ist, wird dann NUR bei einem Personenschaden die Fahrpersonalkosten und Spesen als mein Nutzungsausfall berechnet oder auch die restlichen Km abhängigen Kosten berechnet wie z.B Kraftstoff, Abnutzung, Reperatur, Reifen und Schmierstoffe? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückmeldung. LG.
sie scheinen hier etwas zu verwechseln. Nutzungsausfall gibt es nur bei einem Kfz also Fahrzeugschaden. Dieser hat bestimmte Voraussetzungen. Hierzu habe ich aber bereits ein Video gedreht, welche Sie bitte ansehen. Mit freundlichen Grüßen, Fenderl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
ihren Kommentar kann ich leider nicht nachvollziehen. Im Ergebnis habe ich lediglich die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Nutzungsausfall dargelegt.
Hallo Herr Fenderl,
wie gewohnt ein Video, dass sicherlich für viele interessant ist.
👍👍👍
Vielen Dank 👍
Lieber Günter, vielen Dank für dieses und alle anderen Videos! UA-cam hat mir vor einigen Stunden eines deiner Videos empfohlen. Das hat mir so gefallen, dass ich mir alle Videos deines Kanals angeschaut habe. Unverschämterweise nutze ich die informelle Anrede, da mir aufgefallen ist, dass du uns in deinen Videos mal mit "du/ihr" und mal mit "Sie" ansprichst. Neben den interessanten Inhalten finde ich es total sympathisch informell mit "du/ihr" angesprochen zu werden. Nutze doch gerne in deinen Videos die informelle Anrede.
Glücklicherweise habe ich in den letzten 20 Jahren keinen anwaltlichen Beistand benötigt, aber aufgrund deiner Videos habe ich direkt eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen und werde mir demnächst eine Dash Cam und eine Rechtsschutzversicherung zulegen. Den Abbonieren-Button habe ich natürlich auch geklickt.
Da ich ca. 350 km von Aschaffenburg entfernt wohne, werden wir uns leider auch "im Fall der Fälle" nicht persönlich begegnen, aber deine Hinweise sind auf jeden Fall in meinem Hinterkopf gespeichert.
Ein interessantes Thema für ein zukünftiges Video könnte vielleicht Fahrzeugüberlassung/Halterhaftung sein. Das ist zwar hauptsächlich im Flottenkontext (Dienst-/Mietwagen) relevant, aber bestimmt wissen die wenigsten, was bei einer Fahrzeugüberlassung an Familie oder Freunde rechtlich relevant ist.
Viele Grüße
Dirk
Mit dem persönlichen Du habe ich natürlich keine Probleme, allerdings ist das im Außenauftritt im Video eine Gradwanderung, bei dem mir noch nicht klar ist, ob dies von den Zuschauern gewünscht wird oder eher nicht. Also insoweit Danke für Deine Meinung. Die Anregung mit der "Halterhaftung" nehme gerne an. Mal sehen, ob ich hierzu ein Video mache, weil es tatsächlich ein interessantes und unterschätztes Problem darstellt. Also nochmals herzlichen Dank für die Rückmeldung und schöne Weihnachten. Liebe Grüße
sehr informativ!
Dankeschön. Viele Grüße Rechtsanwalt Fenderl
Schau Ihren Kanal extrem gerne - weil Herr Fenderl so sachlich und fundiert vorträgt .... sollte ich mal spezielle Hilfe brauchen, melde ich mich gerne in ihrer Kanzlei 👏👏👏Bis dahin schlaue ich mich in Ihrem Kanal auf .. Grüße aus Karlstein !
Würde mich sehr freuen Sie persönlich kennenzulernen. Ich werde auch in Zukunft versuchen interessante Themen zu finden und vorzutragen. MFG Fenderl
Vielen Dank für das Video.
Ich habe die Gefahr, dass der Schädiger mittellos ist, nicht beachtet.
Da werde ich meinen PHP-Vertrag durchsehen und gegebenenfalls um die Ausfallversicherung ergänzen.
Vielen Dank für den Kommentar und die Mitwirkung an meinem UA-cam Kanal. Schön, dass ich mit meinem Video für Problemstellungen sensibilisieren konnte. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Sehr gutes Video!
Besteht ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann, wenn man mit einem Mietwagen einen unverschuldeten Unfall hatte und dieser jetzt in der Werkstatt wieder instandgesetzt wird. Also steht einem auch der Tagessatz zu oder wie läuft es in diesem Fall?
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Nutzungsausfall wird man nie für ein Fahrzeug eines Fremden wie ein Mietfahrzeug erhalten, sondern nur für den Ausfall eines eigenen privat genutzten Fahrzeugs. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
It was very informative
thank you
Guten Tag Herr Fenderl, ich habe eine Frage bezüglich der Nutzungsausfallberechnung.
Da bei einem regulären Vermögensschaden keine Personenschäden entstehen, werden in die Kosten ja auch keine z.B. Fahrpersonalkosten und Spesen mit einbezogen.
Meine Frage ist, wird dann NUR bei einem Personenschaden die Fahrpersonalkosten und Spesen als mein Nutzungsausfall berechnet oder auch die restlichen Km abhängigen Kosten berechnet wie z.B Kraftstoff, Abnutzung, Reperatur, Reifen und Schmierstoffe?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückmeldung.
LG.
sie scheinen hier etwas zu verwechseln. Nutzungsausfall gibt es nur bei einem Kfz also Fahrzeugschaden. Dieser hat bestimmte Voraussetzungen. Hierzu habe ich aber bereits ein Video gedreht, welche Sie bitte ansehen. Mit freundlichen Grüßen, Fenderl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Und was ist, wenn ich gelehmt lege und meine Frau das Auto weiter Fahren muss? ---- dislike
ihren Kommentar kann ich leider nicht nachvollziehen. Im Ergebnis habe ich lediglich die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Nutzungsausfall dargelegt.