Die Eigenbedarfskündigung - Wie lange müssen Vermieter danach in der Immobilie wohnen

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  • Опубліковано 5 вер 2024
  • Auch Vermieter wissen, dass es grundsätzlich von Vorteil sein kann, eine Immobilie frei von Mietverhältnissen, also ohne Mieter zu verkaufen. Aus diesem Grund wird oft unter den skurrilsten Gründen der Eigenbedarf ausgesprochen. Nicht selten kommt es dann auch vor, dass Vermieter, nachdem sie das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt und die Immobilie bezogen haben, dort nach kurzer Zeit auch wieder ausziehen. Mieter fühlen sich in solchen Fällen regelmäßig betrogen und halten die Kündigung für unwirksam.
    Hieraus resultieren nicht selten Schadensersatzforderungen des Mieters, der seine mit dem Umzug verbundenen Kosten ersetzt bekommen möchte. Dieses Verlangen ist jedoch nicht immer berechtigt. Eine grundsätzliche Verpflichtung des Vermieters, die gekündigte Wohnung eine bestimmte Zeit zu nutzen, gibt es nämlich nicht.
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters wegen nur kurzer Nutzungsdauer unwirksam ist und wann diese keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung hat, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
    Als Makler sollten Sie sich der Problematik bewusst sein, damit Sie zum einen Ihren Auftraggeber über die möglichen Risiken informieren und zum anderen auch Ihr eigenes unternehmerisches Risiko abschätzen können.
    Im heutigen BLOG Beitrag wollen wir uns dieser Frage ausführlich widmen und geben Ihnen die Antworten anhand von 3 Fallbeispielen. Bleiben Sie gespannt, bis gleich!
    Viel Spaß beim Schauen und Umsetzen!
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КОМЕНТАРІ • 10

  • @Oneofakind123
    @Oneofakind123 Рік тому +2

    Weniger als zwei Wochen, nachdem ich abgelehnt hatte, die Hälfte der Kosten für den Austausch der alten, defekten Spülmaschine zu zahlen, weil auch der Kühlschrank alt ist und komische Geräusche macht und der Ofen ebenfalls defektes Verhalten zeigt (aber noch funktioniert), erhielt ich eine Eigenbedarfskündigung wegen Eheproblemen. Ich glaube kein Wort davon. Zuvor hatte er versucht, Rechnungen für Reparaturen zu schicken, die nicht als Kleinreparaturen eingestuft wurden, die ich ebenfalls abgelehnt hatte. Auch mit der letzten Nebenkostenabrechnung hatte ich Probleme. Ich bin bereit, vor Gericht zu gehen.

  • @Mokky2
    @Mokky2 5 місяців тому +3

    Wie soll man tatsächlich als Mieter nachweisen, wann dieser Wunsch des Auszugs der ehemaligen Vermieter entstanden ist ... - das ist doch utopisch. Im Grunde genommen hat man als Mieter ja überhaupt keine Chance ...

    • @alexlehmann1372
      @alexlehmann1372 2 місяці тому

      Dann musst du Eigentum erwerben! Da gibt's keinen Eigenbedarf

    • @Mokky2
      @Mokky2 2 місяці тому

      @@alexlehmann1372 - mit 60 Jahren lohnt sich der Kauf einer Wohnung oder gar eines Hauses nicht mehr.

    • @alexlehmann1372
      @alexlehmann1372 2 місяці тому

      @@Mokky2 dann müsstest du früher Eigentum erwerben. Was kann der Vermieter dafür wenn jetzt seine Tochter oder Sohn eine Wohnung brauchen selber.

  • @siebenstein5637
    @siebenstein5637 22 дні тому

    als Hausbesitzer fühl Ich mich voll hilflos

    • @michaelritzert8063
      @michaelritzert8063 22 дні тому

      ja, die Rechtsprechung in Deutschland ist deutlich pro Mieter ausgelegt. Man kann aber mit dem entsprechenden fachlichen Wissen bereits bereits im Vorfeld viele mögliche Irritationen ausschließen.

  • @siebenstein5637
    @siebenstein5637 22 дні тому

    Eigenbedarf bedeutet doch das mein Sohn einziehen kann - die Frage ist doch ,, komme Ich durch beim Gericht ? ''
    .... der Mieter im moment ist in der Psychoklinik im moment und zögert das ausziehen raus / solange Er in der Klinik ist ...ist nichts zu machen

    • @michaelritzert8063
      @michaelritzert8063 22 дні тому

      Ja, das sind ie sogenannten "Härtefälle". In diesen Fällen macht es Sinn, sich mit einem Fachanwalt für Wohnungs- und Vermietungsrecht auszutauschen.