Worauf hier nicht im Detail eingegangen wurde, ist dass es zwei verschiedene Verrechnungstöpfe gibt. Einen für Dividenden und einen für Aktienverkäufe. Solltet ihr hohe Dividenden bekommen haben und gleichzeitig Verluste aus Aktienverkäufen, können diese nicht gegenseitig verrechnet werden. D.h. ihr müsst die Dividenden extra versteuern und die Verluste aus Aktienverkäufen können wieder nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Wenn ihr zum Beispiel zwei Depots habt und bei einem Broker Gewinne aus Aktienverkäufen und bei dem anderen Verluste aus Aktienverkäufen habt, so müsst ihr euch bis 15. Dez. eine Verlustbescheinigung von beiden Brokern ausstellen lassen, sonst können die Verluste nicht mit den Gewinnen verrechnet werden. Sie werden von der Depotbank einfach ins nächste Jahr übertragen.
Bei einem Rentner mit geringem zu versteuernden Einkommen (Normalfall) und höheren Kapitalerträgen (soll es tatsächlich im extremen Einzelfall noch geben) wird nicht die 25prozentige Abgeltungssteuer, sondern lediglich der dann geringere Einkommenssteuersatz fällig.
Und ich bin froh und stolz meinen Beitrag also die Kirchensteuer zum Erhalt historischer Gebäude und Zuschüsse für den Betrieb von Kindergärten zu leisten. Und das beste ist: ich hole mir das meiste über die Steuererklärung wieder zurück.
@@johnmajor9564Erstmal, du zahlst damit die Pfarrer, den Erhalt der Kirchen zahlt der Staat aus Steuern, da lässt sich die Kirche schön sponsern. Zweitens, du holst nur ca. 20% zurück. 😉
@@trx38 Woher haben Sie diese Information? Fakt ist natürlich ist die Besoldung der Pfarrer ein Teil davon aber warum denken Sie müssen Kirchengemeinde landauf landab Spenden für Renovierungen sammeln wenn der Staat alles zahlt? Fakt ist: Die Landesdenkmalämter fördern wir bei jeder Denkmalschutzmassnahme aber das ist ein Bruchteil der Kosten. Und ich hole mir mehr zurück ;)
Wie ist denn das mit der Verlustverrechnung, wenn man bei unterschiedlichen Brokern Depots hat, die aber am Ende bei derselben Bank geführt werden? Also z.b. Gewinn bei Consors, Verlust bei Smartbroker. Die Depotbank dahinter ist in beiden Fällen die BNP Paribas. Und wie ist das mit der Verlustbescheinigung bei Verlusten zwischen dem 15. und 31.12.?
Das geht nur über die Steuererklärung. Das eine Depot besteht beim smartbroker, das andere Depot bei Consors. Das sind erst einmal zwei vollkommen unterschiedliche Broker. Richtig ist, dass BNP Paribas für diese beiden (unabhängigen) Broker die technische Abwicklung der Wertpapierdepots vornimmt, aber eine "automatische" Verrechnung ist nicht möglich, da beide Broker nichts miteinander zu tun haben.
Vielen Dank für das Video. Mich würde die Günstigerprüfung interessieren. Hier insbesondere die Stelle an dem ich den maßgeblichen Steuersatz finde. Ab welchem Einkommen lohnt es sich diesen Haken in der Steuererklärung zu setzen? Ich hoffe, Ihr könnt mit meiner Frage was anfangen. Viele Grüße sendet Euch Marc
Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt durchgeführt. Hier wird geprüft, welcher Steuerfall für deine individuelle Situation am günstigsten ausfällt. Die Günstigerprüfung kann erfolgen, wenn Kindergeld, Kapitalerträge oder eine Riester Rente in deinem Fall eine Rolle spielen. Also: Setzt den Haken einfach - egal wieviel du verdienst... Die prüfen das dann schon!
Die Günstigerprüfung kann auch bei hohen Kirchensteuerzahlungen auf Kapitalerträge im Vorjahr von Vorteil sein. Für bestimmte Konstellationen kann sich dann die Situation ergeben, dass eine Besteuerung der Kapitalerträge des aktuellen Jahres mit dem persönlichem Steuersatz von Vorteil ist. Nach meiner Kenntnis ist nur so die steuerliche Berücksichtigung der hohen Kirchensteuerzahlungen des Vorjahres möglich.
Wo kommen denn die Zinsen vom Tagesgeld rein? Die liegen unter dem pauschbetrag und den freistellungsauftrag hab ich vergessen zu stellen dieses Jahr. In welche Zeilen gehört das? Steht nicht auf dem Schreiben der Bank leider.
Danke für das mega gute Video! Direkt ein Abo dagelassen! Kann man also grob zusammenfassen: wenn ich mir sicher bin, dass ich innerhalb meines Freistellungsauftrags geblieben bin, dann brauch ich es nicht in der Steuererklärung angegeben. Und bei allen anderen Situationen ist es besser wenn ich es in der Steuererklärung angebe?
Jap, aber das siehst du ja an der Steuerübersicht deines Brokers. Wenn du im Freistellungsauftrag geblieben bist wirst du dort keine Abgaben finden die du dir zurückholen kannst
Soweit richtig, wenn du dir sicher bist, dass du innerhalb es Freistellungsauftrags bist, könntest du theoretisch auf die Anlage KAP verzichten. Allerdings gibt es noch ein ABER: Du musst dir außerdem sicher sein, dass wirklich alle Kapitalerträge versteuert wurden oder eben freigestellt sind. Falls dem nicht so ist, bist du wieder zum Ausfüllen der Anlage verpflichtet. z.B. ausländische Tages-/Festgeldkonten (Weltsparen und andere Plattformen), oder alle Arten von P2P-Krediten sind häufige Situationen. Da hilft es dir dann auch nicht, wenn dein Broker nur 500 € Freistellungsauftrag verbraucht hat und du noch was übrig hättest.
#Finanztip Hallo #Saidi und Team! Könntet ihr vlt. ein Video zum Thema Zinsen aufs Girokonto machen? Also erklären, warum das Girokonto in der Regel nicht verzinst wird und was ihr von Angeboten wie bei C24 haltet? Vlt. könntet ihr so eine Art challenge daraus machen: Wie schaffst Du es, dass jeder Cent auf deinen Konten für dich arbeitet. Danke!
Gut errklärt, aber wie ist die Situation bei "gemeinsamer Veranlagung". Da muss die Anlage KAP von beiden Partnern ausgefüllt werden. Um auf dem Beispiel der Steuerbescheinigung der Bank zu bleiben, werden die Beträge dann halbiert eingetragen, oder?
Inwiefern hilft den die Steuersoftware, die Belege müssen von mir genauso angesehen werden und die Einzelnen Werte übertragen werden. Zumindest ist das bei Wiso so. Oder gibt es da ein PDF import feature hab dazu nix gefunen.
Eine gute Frage. Ich muss doch eh alle Unterlagen, Zahlenwerte etc. für die gesamte Steuerklärung zusammenstellen. Manchmal sind halt Summierungen notwendig: Papier und Bleistift sind Bausteine für eine gelungene Mentalübung. Mache die jährliche Steuererklärung seit Jahrzehnten auf Papier - auch heute noch. Zudem ist das viel, nein weitaus übersichtlicher als mit 'nem Compy. Es sei denn vielleicht, es stehen mindestens drei große Compy-Bildschirme vor einem. Gerade bei 'komplizierten' steuerrelevanten Vorfällen ist Formular übersichtlicher. Ebenso Steuerberater (in dem Fall ist der einzig ein überbezahlter 'Buchungsknecht', bei den Normalo-Privaten macht das eh die / der Auszubildende) oder Lohnsteuerhilfeverein: muss wie gesagt doch alles selbst zusammenstellen, auf Vollständigkeit abklopfen, den Rubriken / Anlagen der Erklärung zuordnen; dann kann ich es auch gleich ins Formular übertragen. Das Videothema 'Jahressteuerbescheinigung': diese Aufstellung beinhaltet gesetzlich vorgeschrieben sowie die Anleitung, wo was einzutragen ist. Raten und 'Kreativität' i.S.v. kreativer Buchhaltung ist da nicht machbar.
@@helmuth-schumacher ich nutze das empfohlene Wiso Steuer aber genau an der Stelle bin ich Recht enttäuscht von der Software. Hätte schon erwartet das ich die Belege der Bank einscannen kann und das die dann automatisch übernommen werden. ... Wobei eigentlich das die deutschen Banken auch gleich zum Finanzamt schicken könnten.
Dafür ist nun mal das Gesetz zuständig oder Unterabteilungen wie z.B. Abgabenordnung etc. Es sind bisher nur bestimmte Einkunftsarten mit deren Zahlenwerten meldepflichtig, d.h. diese Werte werden von Amts wegen an das Finanzamt auf definierten Übertragungswert gemeldet. Ein Indiz: wo die persönliche Steuer-ID angegeben werden musste. Aber auch davon wird nur einiges direkt derart übernommen, sodass es als Vorbereitung zum Bescheid derart verankert ist, dass es in der Erklärung automatisch als angegeben gilt. Beispiel: habe in Gemeinschaft Mieteinkünfte in einem anderen Bundesland. Dort wird nur für die Gemeinschaft eine Steuererklärung gemacht. Der auf mich entfallende Anteil, Gewinn oder Verlust, wird automatisiert maschinell an unser persönlich zuständiges FiAmt weitergegeben, so dass ich diese Werte gar nicht mehr angeben muss, genauer nicht kann. Wissen sollte ich sie schon zum späteren Überprüfen. In unserem Steuerbescheid tauchen sie dann 'aus dem Nichts' als Einkünfte oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung auf. Warum das bei z.B. Kapitalerträgen nicht ebenso gemacht wird? Ist - wenn man eins und eins zusammenzählt - ziemlich offensichtlich: rechtlich. Jedoch an der Stelle die 'interne, offizielle' Begründung kenne ich nicht. Ihre konkrete Frage zu ihrem Steuerprogramm und mangelnde Scan-Funktionalität: über Qualität in / bei der Softwareerstellung könnte ich Romane schreiben. Zu bedachten ist hierbei: Scan alleine ist einzig die erste Stufe. Ein Zahlenwert z.B. muss jedoch in einem zweiten Schritt in eine Maschinen-lesbare Zahl umcodiert werden: OCR Funktionalität. Dabei können Fehler auftreten, das Ermittelte kann also falsch sein. Und ... wo auf dem Beleg steht der Wert genau, der für den geraden aktuellen Vorgang relevant ist? Also muss auch der automatisch beim Scan ermittelte Wert noch einmal bestätigt werden. Nur ... dann kann ich das gleich selbst eintragen ohne aufwändiges Scan-Brimborium drum herum.@@jurgenheckmann1450:04 0:04dd
@@taddel006 und was wenn ich darüber hinaus noch Erträge hatte? Also zb 4000€ Dividende und diese korrekt beim Broker ab den 1000€ mit 25% besteuert werden ist doch alles gut oder nicht? Bin erst seit etwas über einem Jahr an der Börse und habe da letztes Jahr nichts in der Steuererklärung angegeben, dachte das läuft alles von selbst über den Broker
@@LevestaEssah würde es in dem Fall trotzdem mit angeben, einen Nachteil hast du mit der Anlage KAP sowieso nicht, aber ggf den Vorteil, das dein persönlicher greift, soweit dieser unter 25% liegt.
Du musst es trotzdem angeben, da es als Einkommen gilt und für manche Sachen dein komplettes Einkommen (inklusive Kapitalerträge) wichtig ist, beispielsweise Elterngeld. Aber es entsteht dir kein Nachteil durchs angeben, da alles bereits voll versteuert ist
Kann man realisierte Verluste aus Aktien/Fonds nur mit entsprechenden Gewinnen aus denselben verrechnen, oder gibt es die Möglichkeit das mit anderen Steuern z.b. Einkommenssteuer zu verrechnen?
Muss ich die Anlage KAP auch dann ausfüllen, wenn ich in 2023 nicht mehr als 1000 € Kapitaleinkünfte erzielt habe und diese mit dem Freistellungsauftrag direkt vom Depotanbieter errechnet worden?
Hallo, danke für die Info, meine Frage: da ich für 2023 von der Steuererklärung befreit bin, kann ich die trotzdem einreichen nur mit Anlage KAP ? Weil mein Freistellungsauftrag bei der Bank war zu niedrig und mir wurden 50 Euro Steuern abgezogen...
Angeblich kann man ja zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer der letzten 4 Jahre zurückfordern beim FA, wenn man z.B. vergessen hat einen Freistellungsauftag zu erteilen. Aber wie funktioniert das, bei schon erteilten Steuerbescheiden für die Jahre?
Meines Wissens: Anlage KAP-INV gilt nur für FONDS die du im Ausland im Depot hast. Zinsen von ausländischen Tagesgeldkonten kommen hingegen in die Anlage KAP, genauso Dividenden und Verkaufsgewinne aus Einzelaktien im ausländischen Depot.
Hallo, trotz des Sparerfreibetrags iHv 2000€ wird weiterhin bei Dividenden die Quellensteuer abgeführt und landet in einem Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuer? Kann mir das jemand erklären? Ich bin noch noch nicht über der 2000€ Marke. Danke!
Werden die Verluste automatisch in die Steuererklärung für das nächste Jahr übernommen (bei mir über 20000 Euro) oder muss ich dann wieder selbst tätig werden?
Wenn via Schenkung Aktien von vor 2009 unentgeltlich auf das Depot kommen und jetzt verkauft werden, werden sie dann als Altbestand/steuerfrei gewertet oder gilt das Übertragsdatum als eine Art Kaufdatum? Wenn zweiteres der Fall ist: ist der "Kaufpreis" dann 0€ (weil Schenkung) oder gilt der Börsenwert am Tag der Übertragung? Besten Dank wie immer für das hilfreiche Video!
Warum sollte ich Anlage KAP ausfüllen, wenn meine deutsche Bank das alles unter Berücksichtung meines dort angegeben Sparerpauschbetrages abwickelt und ich lediglich ETFs und Aktien trade/halte? Entweder ist der ausgereizt, dann zahle ich halt Steuern, oder erst ist nicht ausgereizt, dann zahle ich keine Steuern. Verstehe
Beim Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Aktien-ETF (Kauf 2014) hat mir die Sparkasse erhebliche ausschüttungsgleiche Erträge zugeordnet und darauf Abgeltungssteuer berechnet. Kann ich diese Steuern in der Steuererklärung geltend machen? Ansonsten läge eine Doppelbelastung vor, da ich ja auf den Veräußerungsgewinn bereits Abgeltungssteuer zahle.
Eine Frage die mich seit kurzem beschäftigt. Folgender Fall: Zum Jahresanfang wurde mein Freistellungsauftrag bei Bank A um 411 Euro gemindert. (Vorabpauschale auf einen meiner beiden ETFs.) Kurz danach erfolgte ein Depotumzug zu Bank B. Dort verkaufte ich beide ETFs. Auf der Abrechnung war nicht ersichtlich, dass bereits ein Teil meiner Gewinne mit mit der Vorabpauschale abgegolten wurden. Muss ich mir jetzt von Bank A eine Steuerbescheinigung geben lassen, damit ich bei meiner Steuererklärung für 2024 die 411,- Euro Freistellung zurückerhalte? (Ich werde dieses Jahr mehr als 1000 Euro Kapitalerträge erwirtschaften, d. h., dass ich ca. 100 Euro zuviel an Steuern zahlen werde.) [Edit]: Step 1: Aktuell führende Depotbank um Rechnungskorrektur gebeten. Beste Grüße
Danke fürs Video, ich habe dazu noch eine Frage. Ich konnte dazu leider nicht das richtige Video finden. Es geht um Tax loss harvesting. Könntet ihr das mal erklären, vor allem mit dieser Wash sale, die wohl in Amerika zieht aber hier nicht? Ich würde gerne die 1000€ pauschale bestmöglich ausnutzen und vielleicht auch ein paar Verluste relalisieren um Gewinne steuerfrei zu bekommen. Das wäre super. 👍
Um "wash sales" (USA) oder "bed and breakfast rules" (UK) musst du dir keine Gedanken machen, gibt es bei uns nicht. Du kannst problemlos eine Positionen verkaufen und direkt danach wieder eine Kauforder in den Markt legen und die Wertpapiere wieder zurückkaufen. Was es gibt sind "wash trades", aber das ist, wenn du die Anteile an dich selbst verkaufst. Darum musst du dir überhaupt keine Gedanken machen wenn du wartest, bis der Verkauf durch ist und du das Geld aus dem Verkauf dann für den Kauf verwendest. Logischerweise muss es einen anderen Marktteilnehmer gegeben haben, der dir das Geld gegeben hat. Tax loss harvesting macht nur Sinn, wenn du bereits Kapitalerträge realisiert hast, die über dem Sparerpauschbetrag liegen. Wenn du dann noch in demselben Jahr Verluste realisierst, verrechnet dein Broker das und gibt dir die einbehaltenen Steuern wieder. Beim Freibetrag ausnutzen hilft es dir nicht, im Gegenteil. Verluste werden vor dem Freibetrag ausgeglichen. Extra irgendwelche Verluste zu realisieren um Gewinne steuerfrei realisieren zu können ist nicht sinnvoll. Da kann man auch gleich beides unrealisiert lassen und spart sich die Transaktionskosten. Übrigens können in den USA Verluste bei Kapitalerträgen mit dem Einkommen verrechnet werden. Unter dem Aspekt wird es meistens gesehen. Bei uns gibt es das nicht.
das eine Mal, als der Freistellungsantrag nicht gereicht hat, hat die Bank 12 Euro oder so abgeführt. der Betrag war es mir das (zeitlich) nicht wert den Reiter mit Kapitalerträge in der Steuersoftware aufzumachen.
Danke für das Video, sehr informativ (erst mal der Anfang, schaue es noch zu Ende). Ist es korrekt, dass die Vorabpauschale "nur" auf ETFs anfällt, die nach dem 31.12.2017 aufgelegt wurden? Und ist diese Pauschale auf noch gar nicht realisierte Gewinne überhaupt verfassungskonform?!
Nein, der betrifft für alle thesaurierenden Fonds & ETFs. Die Vorabsteuerpauschale kann auch gegen den Freibetrag gerechnet werden. Jedoch erst zum Ende des Jahres, ansonsten werden der Vorabsteuer entsprechende Anteilswerte durch die Depotführende Bank verkauft.
Solange du den Sparerfreibetrag nicht anderweitig ausschöpfen kannst, ist die Vorabpauschale sogar günstiger für dich, da du auf diese Weise deine Gewinne bereits vor Realisierung steuerfrei stellen kannst (Der Sparerpauschbetrag würde sonst jedes Jahr ungenutzt verfallen.)
@@enricon.3527 Richtig, aber: Nicht am Ende des Jahres, sondern am Anfang. Die Vorabpauschale für 2023 gilt z.B. am 02.01.2024 als zugeflossen und wird dann auch nach dem Zuflussprinzip mit dem Freibetrag von 2024 verrechnet und nicht etwa Ende 2023 noch mit dem vom alten Jahr.
Hallo Saidi, du sagst das man für ausländische Gewinne die Anlage KAP-INV ausfüllen soll, aber man kann diese ausländischen Gewinne auch in der KAP Zeile 19 eintragen Ich hatte meine CFD Gewinne (australischer Broker) in die KAP 2022 Zeile 19 eingetragen ohne Beanstandung.
Vielen Dank für das wie immer wunderbar aufbereitete und sehr gut strukturierte Video! Das hat mir wirklich unglaublich weitergeholfen 🤓 Ich habe noch eine Frage zur Berechnung der Vorabpauschale bei Thesaurierern, wenn der Buchwert zum 1.1.2023 geringer war als der Kaufwert des ETF, aber im Jahresverlauf gestiegen ist und zum 31.12. immer noch im Minus ist. Wird trotz des Buchverlustes über die Gesamtzeit eine Vorabpauschale berechnet, weil nur das Kalenderjahr betrachtet wird? Und falls ja, kann ich die vorherigen Verluste irgendwie in meiner Steuererklärung geltend machen und "gegenrechnen" lassen? Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar 😊
Nachdem ich von meinem Finanzamt eine Bestätigung für die Rückerstattung Schweizer Quellensteuer anforderte, wurde mein Bescheid; mit der Begründung: "Der Bescheid wurde aufgrund der Dividenden aus den Nestle Aktien geändert". neu erteilt. Seitdem sende ich diese Bestätigungsaufforderung gleich mit und habe Ruhe. Kennt Ihr den Grund hierfür?
Meldet die Bank die Erträge auch dann an das Finanzamt, wenn sie noch in den Freibetrag fallen? Also ohne Abzug, aber als reine "Meldung" dass die Erträge angefallen sind? Hintergrund der Frage: Der exakte Überblick, wer nun wieviel Freistellung von mir hatte, und wieviel ich genau wo an Ertrag hatte, ist mir beim "Hopping" leider etwas abhanden gekommen. Ich frag für ´nen Freund.
Ja, tut sie. Und danach auch noch an die Behörden (z. B. Wohngeldstelle)... hatte dann plötzlich Jahre später einen Brief bekommen warum ich im Jahr xy so "viel" Gewinne hatte und musste nachweisen, dass es nicht mit dem Wohngeld damals korreliert 😳
Dem Finanzamt wird die Höhe der freigestellten Beträge gemeldet. Sind das mehr als 1000 werden sie entweder nachfragen oder es gleich nachversteuern. Das kann auch nachträglich noch passieren, denn manchmal ist die Meldung verzögert. Dann kann es passieren, dass dein Steuerbescheid nachträglich nochmal geändert wird. Bei höheren Beträgen könnte es auch eine Strafe geben.
Einfache Antwort: Ja, denn die Vorabpauschale wird auch für ausschüttende Fonds erhoben (das vergessen viele). (Bei den ausschüttenden Fonds werden zwar die Ausschüttungen berücksichtigt, aber sind die niedriger als die Vorabpauschale, muss die Differenz trotzdem noch versteuert werden).
Hab Mal eine Frage die ich alleine nicht wirklich lösen kann. Ich möchte mir nun den emerging Markets kaufen, allerdings kann ich mich nicht für ishares oder amundi entschieden. Es gibt ja sooo viele Kosten mit denen ich etwas überfordert bin. Da ich schon eine nicht ganz so kleine Summe reinstecken wären das nicht nur ein paar Euro um die es geht. Ter kosten, Quellensteuer, Tracking Differenz , Swap Gebühr. Ich weiß das es keine optimale Lösung gibt und auch keiner in die Zukunft gucken kann. Aber kann mir jemand ein Tool an die Hand geben mit dem ich grob die Kosten für den einen als auch den andern ausrechnen kann.
@@-Nicole Falsch! Zinsen von ausländischen Tagesgeldkonten kommen in die Anlage KAP nicht KAP-INV. Dort unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" genauer Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 47)
Meines Wissens: Anlage KAP-INV gilt nur für INVESTMENTFONDS die du im Ausland im Depot hast. Zinsen von ausländischen Tagesgeldkonten kommen hingegen in die Anlage KAP, genauso Dividenden und Verkaufsgewinne aus Einzelaktien im ausländischen Depot.
sofern es sich um einen thesaurierenden Fonds/ETF handelt ist das richtig. Nimmt der Fonds/ETF aber Ausschüttungen vor, die sofort in neuen Anteilen angelegt werden (eventuell auch automatisch) dann ist dies zunächst einmal ein steuerpflichtiger Vorgang. Sofern der Freibeitrag ausreichend ist, muss auch nichts angegeben werden.
Ja, das ist eine Steuerzahlung und die gehört auch in die Steuererklärung. Das wird aber erst relevant, wenn der steuerpflichtige "Ertrag", von dem die Vorabpauschale berechnet wird, nicht (mehr) durch den Freibetrag abgedeckt ist.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit zentral irgendwo einzusehen wie viel Freistellungsauftrag man bei welcher Bank hinterlegt hat, wenn man den Überblick verloren hat, bei welcher Bank man alles Freibeträge hinterlegt hat?
Ich kenn zumindest keine und würde nach und nach die Banken fragen, wie hoch der hinterlegte Freistellungsauftrag ist. Im Onlinebereich meines Depots kann ich's direkt nachschauen, ansonsten per Mail. :)
Das hätte mich auch interessiert, ich denke die WISO Software fragt dich einzeln nach Bescheinigung 1 bis Z ab. Als einzelne Foto-scans wäre natürlich noch besser.
Genau so ist es - das macht man über die Steuererklärung - In der (den) Jahressteuerbescheinigung(en) der jeweiligen Bank/Broker wird angeben, in welche Zeile welcher Wert gehört. Die Zahlen aus der jeweils gleichen Zeile werden summiert und somit dann in einer Summe in der Steuererklärung angegeben. Wenn man eine Steuersoftware nutzt, dann ist die Eingabe recht einfach, weil man die Werte für jede Bank/Broker eingeben kann. Wenn man nur "Elster" nutzt, dann ist es hilfreich, wenn man dazu eine ExcelDatei erstellt und dort die jeweiligen Werte einträgt.
Grundsätzlich ziehen die Bank oder der Broker von den Erträgen automatisch 25% Steuern (+Soli + event. Kirchensteuer) ab. Trotzdem kann es notwendig oder sinnvoll sein, diese in der Einkommensteuererklärung anzugeben. . Beispiel: Der Freibetrag für Kapitalerträge in Höhe von € 1.000 pro Person wurde nicht richtig verteilt und hier oder da sind dann doch Steuern angefallen. Der Steuersatz für Kapitalerträge (KESt) beträgt 25% - sofern man einen geringeren Steuersatz hat, bekommt man die von der Bank zu hoch abgezogenen Steuerbeträge zurück, aber eben nur, wenn man die "Günstigerprüfung" bei der Steuererklärung auswählt und dann muss man alle Kapitalerträge deklarieren. Sofern man kirchensteuerpflichtig ist und Bank und Broker haben diese Steuer NICHT einbehalten, muss man ebenfalls eine Steuererklärung anfertigen und Kapitalerträge angeben. @@thomasdusseldorf1025
Wie werden denn Gewinn aus dem Verkauf von Aktien Etfs mit mind. 70% Aktienanteil aka MSCI World etc. in der KAP angegeben ? Hier ist die Kapitalertragssteuer doch niedriger als 26,...%
Super individuell, da es auf die Gegenstandswerte (Einkünfte) der einzelnen Einkunftsarten ankommt. Gibt alles zwischen 300-3000€ bei privaten Personen.
Können eigentlich die Steuern die man auf Dividenden zahlt auch mit Aktienverlusten verrechnet werden = bekommt man beim Verkauf von Verlustpositionen Steuer zurück, die man für Dividendenerträge gezahlt hat?
Nein. Aktiengewinne ausschließlich mit Aktienverlusten (=Aktienverrechnungstopf). Zinsen/Dividenden, Gewinne aus Fonds/ETFs/Zertifikaten mit den entsprechenden Verlusten (allgemeiner Verlustverrechungstopf). Was allerdings geht, wenn man z.B. eine Aktienposition im Gewinn verkauft, darauf dann Steuern abgeführt werden und beim selben Broker später im laufenden Jahr eine Aktienposition im Verlust verkauft wird, so wird diese auch nachträglich mit den bereits bezahlten Steuern verrechnet und man bekommt eine Steuerrückerstattung. Sprich man muss nicht zwangsweise erst den Verlustverrechnungstopf mit Verlusten gefüttert haben, um sie anschließend verrechnen zu können, dies geht auch in der umgekehrten Richtung
Vielleicht etwas entfernte Frage zum Thema Steuerbescheinigung - aber vielleicht weiß eine Person die Antwort: Für 2023 wird ja (noch) die Vorabpauschale fällig. Ich gehe derzeit (Februar 2024) davon aus, dass die jeden Augenblick von meinem Broker eingezogen wird. Jetzt die Frage: Ist die Vorabpauschale 2023 relevant für meine Steuererklärung 2023 (die ich demnächste abgeben) oder erst für die nächstes Jahr?
Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird am ersten Bankarbeitstag des folgenden Jahres, also wurde in 2024 bereits am 2. Januar eingezogen bzw. bei einem Freistellungsauftrag mit dem Pauschbetrag verrechnet. Die Vorabpauschale erscheint dann erst in der Steuerbescheinigung für 2024.
Es wird Zeit, die Dividenden sollen mit Aktienverlusten verrechnet werden!! Einfach alle zusammen in einem Topf verrechnen. Große Sauerei der Politiker. Wir machen doch selbst für Alter versorgen.
Ich hab dieses Jahr bei trade republic einen sparplan begonnen und habe auch einiges an Geld auf dem Verrechnungskonto, wegen den 4% zinsen. Kann mir bitte noch mal jemand erklaren, wie ich dann ende des jahres den Betrag für den Freistellungsauftrag ausrechne?
Wie immer ein sehr informatives Video :) Wieso kann man den Freibetrag eigentlich nicht komplett rückwirkend geltend machen? Sprich ich lasse mein Depot über 20 Jahre laufen und zahle erst dann aus. Dann müsste ich doch fairerweise 20 Jahre * 1000€ Freibetrag am Tag der Auszahlung haben? :)
Nein, das klappt leider nicht. Du kannst/müsstest in dem Fall jährlich verkaufen (und dann zum gleichen Kaufpreis wieder zurückkaufen), um den Freibetrag nicht verfallen zu lassen. Allerdings wird das mittlerweile bei thesaurierenden ETFs durch die sog. Vorab-Pauschale (~Steuer auf einen noch nicht realisierten Gewinn) abgemildert. Dazu gabs auch schonmal ein Finanztip-Video.
@@darthrevan7012 "Allerdings wird das mittlerweile bei thesaurierenden ETFs durch die sog. Vorab-Pauschale (~Steuer auf einen noch nicht realisierten Gewinn) abgemildert." Du meinst, dass die Vorabpauschale schon einen Teil des Freibetrags ausschöpft und man daher nicht mehr so viel verkaufen muss?
Warum muss man einen KAP Bogen ausfüllen und Erträge aus D angeben? Die Banken ziehen doch die Steuer ab und es gibt eine Steuerbescheinigung von jeder deutschen Bank im Frühjahr jeden Jahres....
Nein, bei allem was du an Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus Aktienverkäufen bekommst, musst du erst ab einem "Gewinn" von 1000 € die Steuern zahlen. Sprich wenn du 1100 gewinnst, zahlst du nur auf die 100 Euro die druber sind, Steuern. Von denen bleiben dann halt ca. 75 übrig.
Wenn ich den Freibetrag aufgebraucht habe und extra ca 1000€ Gewinn gemacht habe( die ich versteuern muss) könnte ich mir dann die Steuern ca 250€ zurück holen?
Wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, ja. Musst du nur bei der Steuererklärung die Günstigerprüfung wählen, dann wird es (falls günstiger) wie Einkommen versteuert. Falls du damit unter dem Grundfreibetrag bist bekommst du die Steuern komplett zurück. Ansonsten nein, warum solltest du? Glaubst du der Staat nimmt sich die Steuer ohne Grundlage und hofft einfach nur, dass Leute sie nicht zurückfordern?
Für die Günstigerprüfung, die Bank versteuert mit den im Video genannten 25%. Wenn dein persönlicher Steuersatz geringer ist, findet dieser Anwendung, solange die Günstigerprüfung mit aktiviert wurde in der Anlage KAP
Das ist vor allem wichtig bei Depots im Ausland, weil diese Broker keine Abgeltungsteuer an deutsche Finanzämter abführen und man so bei Nicht-Erklärung quasi Steuerhinterziehung begeht... (wobei es bei einer Steuerbasis im Rahmen des Sparerpauschbetrags auch ausreicht, in den sonstigen Erklärungen auf die Existenz und die Summe der Erträge hinzuweisen - falls das Finanzamt hier mehr wissen will, wird es sich dann schon melden)
Verluste (Kursverluste) aus Aktiengeschäften können NUR mit Gewinnen aus Aktiengeschäften (Kursgewinne) verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften (Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Krypto) ist nicht möglich. Wenn aber Kryptogeschäfte innerhalb eines Jahres bei verschiedenen Börsen gemacht werden (hier Gewinn und dort Verlust), dann sind diese Gewinne/Verluste verrechenbar.
Oh man.... mir schwirren die Ohren. geht das nicht alles simpler und einfacher? Wo bleibt die so oft versprochene Steuererklärung auf dem Bierdeckel?!?
Bisschen enttäuschend das Video. Zeile für Zeile vorlesen ist keine Kunst. Hilfreicher wäre ein konkretes Beispiel. Wie hole ich mir ausländische Quellensteuer zurück. Sowas wollen die Leute wissen. Zum Beispiel beim Land Norwegen. Sowohl den Anteil über die deutsche Steuer als auch über Norwegen. Mit den allgemeinen Infos kommt man nicht weiter. Und die Basics sollte man schon kennen. Dazu gibt es auch schon genug Informationen.
Vielen Dank an das gesamte Team für die wertvollen Informationen.
Hallo Saidi, gut erklärt! Überhaupt finde ich eure Videos immer sehr informativ!
Vielen Dank an das gesamte Team, für das mal wieder sehr tolle Video!
Danke. Ihr gleicht das aus, was ja *eigentlich* anteilig Lehrstoff an der Schule sein sollte.
Kurz und bündig erklärt.. Danke!
Danke sehr hilfreich. Kanal wird gerne weiter empfohlen.👍
Danke!
Zeit für ne große Steuerreform. :D
... wie soll die aussehen ...?
..und dann?
Wird es reformiert und ist danach NOCH komplexer
Wow, perfekt erklärt. Wer braucht ein Steuerberater wenn wir Saidi haben : )
Ihr seid die absolut geilsten!
Worauf hier nicht im Detail eingegangen wurde, ist dass es zwei verschiedene Verrechnungstöpfe gibt. Einen für Dividenden und einen für Aktienverkäufe. Solltet ihr hohe Dividenden bekommen haben und gleichzeitig Verluste aus Aktienverkäufen, können diese nicht gegenseitig verrechnet werden. D.h. ihr müsst die Dividenden extra versteuern und die Verluste aus Aktienverkäufen können wieder nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Wenn ihr zum Beispiel zwei Depots habt und bei einem Broker Gewinne aus Aktienverkäufen und bei dem anderen Verluste aus Aktienverkäufen habt, so müsst ihr euch bis 15. Dez. eine Verlustbescheinigung von beiden Brokern ausstellen lassen, sonst können die Verluste nicht mit den Gewinnen verrechnet werden. Sie werden von der Depotbank einfach ins nächste Jahr übertragen.
Also bei Flatex werden Verluste aus Zertifikaten mit Gewinnen/Ausschüttungen von ETF & Co verrechnet, wenn ich das nicht ganz falsch gesehen habe?
Die landen ja auch beide im allgemeinen Topf. Nur Aktien sind in in einem anderen Topf und ich meine Termingeschäfte werden auch gesondert behandelt
Vielen Dank, sehr hilfreich.
Klasse Video, vielen Dank dafür 👍👍
Bei einem Rentner mit geringem zu versteuernden Einkommen (Normalfall) und höheren Kapitalerträgen (soll es tatsächlich im extremen Einzelfall noch geben) wird nicht die 25prozentige Abgeltungssteuer, sondern lediglich der dann geringere Einkommenssteuersatz fällig.
Bitte mehr solcher Videos. 👍Welche Formulare von meinem deutschen Broker muss ich eigentlich wie lange aufheben?
Bin so froh dass wir schon vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten sind. 😎👍
Und ich bin froh und stolz meinen Beitrag also die Kirchensteuer zum Erhalt historischer Gebäude und Zuschüsse für den Betrieb von Kindergärten zu leisten. Und das beste ist: ich hole mir das meiste über die Steuererklärung wieder zurück.
@@johnmajor9564 das meiste? 😅
@@porchmann._.4474 jo, genau.
@@johnmajor9564Erstmal, du zahlst damit die Pfarrer, den Erhalt der Kirchen zahlt der Staat aus Steuern, da lässt sich die Kirche schön sponsern.
Zweitens, du holst nur ca. 20% zurück. 😉
@@trx38 Woher haben Sie diese Information? Fakt ist natürlich ist die Besoldung der Pfarrer ein Teil davon aber warum denken Sie müssen Kirchengemeinde landauf landab Spenden für Renovierungen sammeln wenn der Staat alles zahlt? Fakt ist: Die Landesdenkmalämter fördern wir bei jeder Denkmalschutzmassnahme aber das ist ein Bruchteil der Kosten.
Und ich hole mir mehr zurück ;)
Wie ist denn das mit der Verlustverrechnung, wenn man bei unterschiedlichen Brokern Depots hat, die aber am Ende bei derselben Bank geführt werden? Also z.b. Gewinn bei Consors, Verlust bei Smartbroker. Die Depotbank dahinter ist in beiden Fällen die BNP Paribas.
Und wie ist das mit der Verlustbescheinigung bei Verlusten zwischen dem 15. und 31.12.?
Das geht nur über die Steuererklärung. Das eine Depot besteht beim smartbroker, das andere Depot bei Consors. Das sind erst einmal zwei vollkommen unterschiedliche Broker.
Richtig ist, dass BNP Paribas für diese beiden (unabhängigen) Broker die technische Abwicklung der Wertpapierdepots vornimmt, aber eine "automatische" Verrechnung ist nicht möglich, da beide Broker nichts miteinander zu tun haben.
Vielen Dank für das Video. Mich würde die Günstigerprüfung interessieren. Hier insbesondere die Stelle an dem ich den maßgeblichen Steuersatz finde. Ab welchem Einkommen lohnt es sich diesen Haken in der Steuererklärung zu setzen? Ich hoffe, Ihr könnt mit meiner Frage was anfangen. Viele Grüße sendet Euch Marc
Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt durchgeführt. Hier wird geprüft, welcher Steuerfall für deine individuelle Situation am günstigsten ausfällt. Die Günstigerprüfung kann erfolgen, wenn Kindergeld, Kapitalerträge oder eine Riester Rente in deinem Fall eine Rolle spielen.
Also: Setzt den Haken einfach - egal wieviel du verdienst... Die prüfen das dann schon!
Wenn du deine Steuererklärung elektronisch via "Elster" machst, rechnet dir auch bereits das Programm aus, was günstiger für dich ist.
Sollte dein Grenzsteuersatz unter den 25% liegen, lohnt es sich. Diesen kannst du zB mit dem ESt-Rechner des BMF ermitteln.
@@Loettlwarum der Grenzsteuersatz?
Die Günstigerprüfung kann auch bei hohen Kirchensteuerzahlungen auf Kapitalerträge im Vorjahr von Vorteil sein. Für bestimmte Konstellationen kann sich dann die Situation ergeben, dass eine Besteuerung der Kapitalerträge des aktuellen Jahres mit dem persönlichem Steuersatz von Vorteil ist. Nach meiner Kenntnis ist nur so die steuerliche Berücksichtigung der hohen Kirchensteuerzahlungen des Vorjahres möglich.
Wo kommen denn die Zinsen vom Tagesgeld rein? Die liegen unter dem pauschbetrag und den freistellungsauftrag hab ich vergessen zu stellen dieses Jahr. In welche Zeilen gehört das?
Steht nicht auf dem Schreiben der Bank leider.
Danke für das mega gute Video! Direkt ein Abo dagelassen!
Kann man also grob zusammenfassen: wenn ich mir sicher bin, dass ich innerhalb meines Freistellungsauftrags geblieben bin, dann brauch ich es nicht in der Steuererklärung angegeben. Und bei allen anderen Situationen ist es besser wenn ich es in der Steuererklärung angebe?
Jap, aber das siehst du ja an der Steuerübersicht deines Brokers. Wenn du im Freistellungsauftrag geblieben bist wirst du dort keine Abgaben finden die du dir zurückholen kannst
Soweit richtig, wenn du dir sicher bist, dass du innerhalb es Freistellungsauftrags bist, könntest du theoretisch auf die Anlage KAP verzichten. Allerdings gibt es noch ein ABER: Du musst dir außerdem sicher sein, dass wirklich alle Kapitalerträge versteuert wurden oder eben freigestellt sind. Falls dem nicht so ist, bist du wieder zum Ausfüllen der Anlage verpflichtet. z.B. ausländische Tages-/Festgeldkonten (Weltsparen und andere Plattformen), oder alle Arten von P2P-Krediten sind häufige Situationen. Da hilft es dir dann auch nicht, wenn dein Broker nur 500 € Freistellungsauftrag verbraucht hat und du noch was übrig hättest.
Wo steht die Vorabpauschale
#Finanztip Hallo #Saidi und Team! Könntet ihr vlt. ein Video zum Thema Zinsen aufs Girokonto machen? Also erklären, warum das Girokonto in der Regel nicht verzinst wird und was ihr von Angeboten wie bei C24 haltet? Vlt. könntet ihr so eine Art challenge daraus machen: Wie schaffst Du es, dass jeder Cent auf deinen Konten für dich arbeitet. Danke!
Kenne die Steuer Basics, aber trotzdem hör ich Saidi gern beim Erklären zu und springe nicht vor. 🫶🏻
Gut errklärt, aber wie ist die Situation bei "gemeinsamer Veranlagung". Da muss die Anlage KAP von beiden Partnern ausgefüllt werden. Um auf dem Beispiel der Steuerbescheinigung der Bank zu bleiben, werden die Beträge dann halbiert eingetragen, oder?
Inwiefern hilft den die Steuersoftware, die Belege müssen von mir genauso angesehen werden und die Einzelnen Werte übertragen werden. Zumindest ist das bei Wiso so. Oder gibt es da ein PDF import feature hab dazu nix gefunen.
Eine gute Frage. Ich muss doch eh alle Unterlagen, Zahlenwerte etc. für die gesamte Steuerklärung zusammenstellen. Manchmal sind halt Summierungen notwendig: Papier und Bleistift sind Bausteine für eine gelungene Mentalübung.
Mache die jährliche Steuererklärung seit Jahrzehnten auf Papier - auch heute noch. Zudem ist das viel, nein weitaus übersichtlicher als mit 'nem Compy. Es sei denn vielleicht, es stehen mindestens drei große Compy-Bildschirme vor einem. Gerade bei 'komplizierten' steuerrelevanten Vorfällen ist Formular übersichtlicher.
Ebenso Steuerberater
(in dem Fall ist der einzig ein überbezahlter 'Buchungsknecht', bei den Normalo-Privaten macht das eh die / der Auszubildende)
oder Lohnsteuerhilfeverein: muss wie gesagt doch alles selbst zusammenstellen, auf Vollständigkeit abklopfen, den Rubriken / Anlagen der Erklärung zuordnen; dann kann ich es auch gleich ins Formular übertragen.
Das Videothema 'Jahressteuerbescheinigung': diese Aufstellung beinhaltet gesetzlich vorgeschrieben sowie die Anleitung, wo was einzutragen ist. Raten und 'Kreativität' i.S.v. kreativer Buchhaltung ist da nicht machbar.
@@helmuth-schumacher ich nutze das empfohlene Wiso Steuer aber genau an der Stelle bin ich Recht enttäuscht von der Software. Hätte schon erwartet das ich die Belege der Bank einscannen kann und das die dann automatisch übernommen werden. ... Wobei eigentlich das die deutschen Banken auch gleich zum Finanzamt schicken könnten.
Dafür ist nun mal das Gesetz zuständig oder Unterabteilungen wie z.B. Abgabenordnung etc. Es sind bisher nur bestimmte Einkunftsarten mit deren Zahlenwerten meldepflichtig, d.h. diese Werte werden von Amts wegen an das Finanzamt auf definierten Übertragungswert gemeldet. Ein Indiz: wo die persönliche Steuer-ID angegeben werden musste.
Aber auch davon wird nur einiges direkt derart übernommen, sodass es als Vorbereitung zum Bescheid derart verankert ist, dass es in der Erklärung automatisch als angegeben gilt.
Beispiel: habe in Gemeinschaft Mieteinkünfte in einem anderen Bundesland. Dort wird nur für die Gemeinschaft eine Steuererklärung gemacht. Der auf mich entfallende Anteil, Gewinn oder Verlust, wird automatisiert maschinell an unser persönlich zuständiges FiAmt weitergegeben, so dass ich diese Werte gar nicht mehr angeben muss, genauer nicht kann. Wissen sollte ich sie schon zum späteren Überprüfen. In unserem Steuerbescheid tauchen sie dann 'aus dem Nichts' als Einkünfte oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung auf.
Warum das bei z.B. Kapitalerträgen nicht ebenso gemacht wird? Ist - wenn man eins und eins zusammenzählt - ziemlich offensichtlich: rechtlich. Jedoch an der Stelle die 'interne, offizielle' Begründung kenne ich nicht.
Ihre konkrete Frage zu ihrem Steuerprogramm und mangelnde Scan-Funktionalität: über Qualität in / bei der Softwareerstellung könnte ich Romane schreiben. Zu bedachten ist hierbei: Scan alleine ist einzig die erste Stufe. Ein Zahlenwert z.B. muss jedoch in einem zweiten Schritt in eine Maschinen-lesbare Zahl umcodiert werden: OCR Funktionalität. Dabei können Fehler auftreten, das Ermittelte kann also falsch sein. Und ... wo auf dem Beleg steht der Wert genau, der für den geraden aktuellen Vorgang relevant ist?
Also muss auch der automatisch beim Scan ermittelte Wert noch einmal bestätigt werden. Nur ... dann kann ich das gleich selbst eintragen ohne aufwändiges Scan-Brimborium drum herum.@@jurgenheckmann1450:04 0:04dd
Also wenn ich bei einem ordentlichen Broker bin und dort den Freistellungsauftrag erteilt habe muss ich mich um nichts kümmern oder?
Solange der Freistellungsauftrag ausreicht für die angefallenen Kapitalerträge passt alles, genau.
@@taddel006 und was wenn ich darüber hinaus noch Erträge hatte? Also zb 4000€ Dividende und diese korrekt beim Broker ab den 1000€ mit 25% besteuert werden ist doch alles gut oder nicht? Bin erst seit etwas über einem Jahr an der Börse und habe da letztes Jahr nichts in der Steuererklärung angegeben, dachte das läuft alles von selbst über den Broker
@@LevestaEssah würde es in dem Fall trotzdem mit angeben, einen Nachteil hast du mit der Anlage KAP sowieso nicht, aber ggf den Vorteil, das dein persönlicher greift, soweit dieser unter 25% liegt.
Du musst es trotzdem angeben, da es als Einkommen gilt und für manche Sachen dein komplettes Einkommen (inklusive Kapitalerträge) wichtig ist, beispielsweise Elterngeld. Aber es entsteht dir kein Nachteil durchs angeben, da alles bereits voll versteuert ist
@@supermario5697 okay danke
Saidi, bitte kannst du erklären, wie ich die Freistellungsaufträge verteile bei viele verschiedene Geldanlagen?
Kann man realisierte Verluste aus Aktien/Fonds nur mit entsprechenden Gewinnen aus denselben verrechnen, oder gibt es die Möglichkeit das mit anderen Steuern z.b. Einkommenssteuer zu verrechnen?
Muss ich die Anlage KAP auch dann ausfüllen, wenn ich in 2023 nicht mehr als 1000 € Kapitaleinkünfte erzielt habe und diese mit dem Freistellungsauftrag direkt vom Depotanbieter errechnet worden?
Hallo, danke für die Info, meine Frage: da ich für 2023 von der Steuererklärung befreit bin, kann ich die trotzdem einreichen nur mit Anlage KAP ? Weil mein Freistellungsauftrag bei der Bank war zu niedrig und mir wurden 50 Euro Steuern abgezogen...
Angeblich kann man ja zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer der letzten 4 Jahre zurückfordern beim FA, wenn man z.B. vergessen hat einen Freistellungsauftag zu erteilen. Aber wie funktioniert das, bei schon erteilten Steuerbescheiden für die Jahre?
Meines Wissens:
Anlage KAP-INV gilt nur für FONDS die du im Ausland im Depot hast.
Zinsen von ausländischen Tagesgeldkonten kommen hingegen in die Anlage KAP, genauso Dividenden und Verkaufsgewinne aus Einzelaktien im ausländischen Depot.
Hallo, trotz des Sparerfreibetrags iHv 2000€ wird weiterhin bei Dividenden die Quellensteuer abgeführt und landet in einem Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuer? Kann mir das jemand erklären? Ich bin noch noch nicht über der 2000€ Marke. Danke!
Werden die Verluste automatisch in die Steuererklärung für das nächste Jahr übernommen (bei mir über 20000 Euro) oder muss ich dann wieder selbst tätig werden?
Wenn via Schenkung Aktien von vor 2009 unentgeltlich auf das Depot kommen und jetzt verkauft werden, werden sie dann als Altbestand/steuerfrei gewertet oder gilt das Übertragsdatum als eine Art Kaufdatum? Wenn zweiteres der Fall ist: ist der "Kaufpreis" dann 0€ (weil Schenkung) oder gilt der Börsenwert am Tag der Übertragung? Besten Dank wie immer für das hilfreiche Video!
Warum sollte ich Anlage KAP ausfüllen, wenn meine deutsche Bank das alles unter Berücksichtung meines dort angegeben Sparerpauschbetrages abwickelt und ich lediglich ETFs und Aktien trade/halte?
Entweder ist der ausgereizt, dann zahle ich halt Steuern, oder erst ist nicht ausgereizt, dann zahle ich keine Steuern.
Verstehe
Beim Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Aktien-ETF (Kauf 2014) hat mir die Sparkasse erhebliche ausschüttungsgleiche Erträge zugeordnet und darauf Abgeltungssteuer berechnet. Kann ich diese Steuern in der Steuererklärung geltend machen? Ansonsten läge eine Doppelbelastung vor, da ich ja auf den Veräußerungsgewinn bereits Abgeltungssteuer zahle.
Eine Frage die mich seit kurzem beschäftigt. Folgender Fall:
Zum Jahresanfang wurde mein Freistellungsauftrag bei Bank A um 411 Euro gemindert. (Vorabpauschale auf einen meiner beiden ETFs.) Kurz danach erfolgte ein Depotumzug zu Bank B. Dort verkaufte ich beide ETFs. Auf der Abrechnung war nicht ersichtlich, dass bereits ein Teil meiner Gewinne mit mit der Vorabpauschale abgegolten wurden.
Muss ich mir jetzt von Bank A eine Steuerbescheinigung geben lassen, damit ich bei meiner Steuererklärung für 2024 die 411,- Euro Freistellung zurückerhalte? (Ich werde dieses Jahr mehr als 1000 Euro Kapitalerträge erwirtschaften, d. h., dass ich ca. 100 Euro zuviel an Steuern zahlen werde.)
[Edit]: Step 1: Aktuell führende Depotbank um Rechnungskorrektur gebeten.
Beste Grüße
Danke fürs Video, ich habe dazu noch eine Frage.
Ich konnte dazu leider nicht das richtige Video finden.
Es geht um Tax loss harvesting.
Könntet ihr das mal erklären, vor allem mit dieser Wash sale, die wohl in Amerika zieht aber hier nicht?
Ich würde gerne die 1000€ pauschale bestmöglich ausnutzen und vielleicht auch ein paar Verluste relalisieren um Gewinne steuerfrei zu bekommen.
Das wäre super. 👍
Um "wash sales" (USA) oder "bed and breakfast rules" (UK) musst du dir keine Gedanken machen, gibt es bei uns nicht. Du kannst problemlos eine Positionen verkaufen und direkt danach wieder eine Kauforder in den Markt legen und die Wertpapiere wieder zurückkaufen.
Was es gibt sind "wash trades", aber das ist, wenn du die Anteile an dich selbst verkaufst. Darum musst du dir überhaupt keine Gedanken machen wenn du wartest, bis der Verkauf durch ist und du das Geld aus dem Verkauf dann für den Kauf verwendest. Logischerweise muss es einen anderen Marktteilnehmer gegeben haben, der dir das Geld gegeben hat.
Tax loss harvesting macht nur Sinn, wenn du bereits Kapitalerträge realisiert hast, die über dem Sparerpauschbetrag liegen. Wenn du dann noch in demselben Jahr Verluste realisierst, verrechnet dein Broker das und gibt dir die einbehaltenen Steuern wieder. Beim Freibetrag ausnutzen hilft es dir nicht, im Gegenteil. Verluste werden vor dem Freibetrag ausgeglichen.
Extra irgendwelche Verluste zu realisieren um Gewinne steuerfrei realisieren zu können ist nicht sinnvoll. Da kann man auch gleich beides unrealisiert lassen und spart sich die Transaktionskosten.
Übrigens können in den USA Verluste bei Kapitalerträgen mit dem Einkommen verrechnet werden. Unter dem Aspekt wird es meistens gesehen. Bei uns gibt es das nicht.
@@bultvidxxxix9973 Danke, tolle Antwort.
das eine Mal, als der Freistellungsantrag nicht gereicht hat, hat die Bank 12 Euro oder so abgeführt. der Betrag war es mir das (zeitlich) nicht wert den Reiter mit Kapitalerträge in der Steuersoftware aufzumachen.
Danke für das Video, sehr informativ (erst mal der Anfang, schaue es noch zu Ende).
Ist es korrekt, dass die Vorabpauschale "nur" auf ETFs anfällt, die nach dem 31.12.2017 aufgelegt wurden?
Und ist diese Pauschale auf noch gar nicht realisierte Gewinne überhaupt verfassungskonform?!
Gibt es nicht einen Freibetrag?
Nein, der betrifft für alle thesaurierenden Fonds & ETFs. Die Vorabsteuerpauschale kann auch gegen den Freibetrag gerechnet werden. Jedoch erst zum Ende des Jahres, ansonsten werden der Vorabsteuer entsprechende Anteilswerte durch die Depotführende Bank verkauft.
Solange du den Sparerfreibetrag nicht anderweitig ausschöpfen kannst, ist die Vorabpauschale sogar günstiger für dich, da du auf diese Weise deine Gewinne bereits vor Realisierung steuerfrei stellen kannst
(Der Sparerpauschbetrag würde sonst jedes Jahr ungenutzt verfallen.)
Das beantwortet leider meine (erste) Frage nicht@@darthrevan7012. ;-)
@@enricon.3527 Richtig, aber: Nicht am Ende des Jahres, sondern am Anfang. Die Vorabpauschale für 2023 gilt z.B. am 02.01.2024 als zugeflossen und wird dann auch nach dem Zuflussprinzip mit dem Freibetrag von 2024 verrechnet und nicht etwa Ende 2023 noch mit dem vom alten Jahr.
Hallo Saidi, du sagst das man für ausländische Gewinne die Anlage KAP-INV ausfüllen soll, aber man kann diese ausländischen Gewinne auch in der KAP Zeile 19 eintragen
Ich hatte meine CFD Gewinne (australischer Broker) in die KAP 2022 Zeile 19 eingetragen ohne Beanstandung.
Vielen Dank für das wie immer wunderbar aufbereitete und sehr gut strukturierte Video! Das hat mir wirklich unglaublich weitergeholfen 🤓
Ich habe noch eine Frage zur Berechnung der Vorabpauschale bei Thesaurierern, wenn der Buchwert zum 1.1.2023 geringer war als der Kaufwert des ETF, aber im Jahresverlauf gestiegen ist und zum 31.12. immer noch im Minus ist. Wird trotz des Buchverlustes über die Gesamtzeit eine Vorabpauschale berechnet, weil nur das Kalenderjahr betrachtet wird? Und falls ja, kann ich die vorherigen Verluste irgendwie in meiner Steuererklärung geltend machen und "gegenrechnen" lassen? Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar 😊
Es wird nur das Kalenderjahr betrachtet, die Verluste könnte man geltend machen, wenn man diese Position liquidiert.
Vielen Dank für die Antwort!
@@g.e.5451 Gern geschehen!
Nachdem ich von meinem Finanzamt eine Bestätigung für die Rückerstattung Schweizer Quellensteuer anforderte, wurde mein Bescheid; mit der Begründung: "Der Bescheid wurde aufgrund der Dividenden aus den Nestle Aktien geändert". neu erteilt. Seitdem sende ich diese Bestätigungsaufforderung gleich mit und habe Ruhe.
Kennt Ihr den Grund hierfür?
Meldet die Bank die Erträge auch dann an das Finanzamt, wenn sie noch in den Freibetrag fallen? Also ohne Abzug, aber als reine "Meldung" dass die Erträge angefallen sind?
Hintergrund der Frage: Der exakte Überblick, wer nun wieviel Freistellung von mir hatte, und wieviel ich genau wo an Ertrag hatte, ist mir beim "Hopping" leider etwas abhanden gekommen.
Ich frag für ´nen Freund.
Dann musst du bei jeder Bank die Jahressteuerbescheinigung durchgehen und gucken, ob alle deine Erträge zusammen weniger als 1.000€ sind
@@supermario5697 danke für deine Antwort. Das ist genau der Punkt. Ich komme ja bei den gekündigten Banken nicht mehr ins OnlineBanking.
Ja, tut sie. Und danach auch noch an die Behörden (z. B. Wohngeldstelle)... hatte dann plötzlich Jahre später einen Brief bekommen warum ich im Jahr xy so "viel" Gewinne hatte und musste nachweisen, dass es nicht mit dem Wohngeld damals korreliert 😳
Dem Finanzamt wird die Höhe der freigestellten Beträge gemeldet. Sind das mehr als 1000 werden sie entweder nachfragen oder es gleich nachversteuern. Das kann auch nachträglich noch passieren, denn manchmal ist die Meldung verzögert. Dann kann es passieren, dass dein Steuerbescheid nachträglich nochmal geändert wird.
Bei höheren Beträgen könnte es auch eine Strafe geben.
Wegen der erhöhten Vorabpauschale: Lohnen sich Thesaurier noch?
Gibt schon ein Video zu
@@GHIBaal Ich habe gesucht aber keins gefunden. Weißt du noch, wie das heißt?
@@IceBug1337 Vorabpauschale Finanztip ;)
Einfache Antwort: Ja, denn die Vorabpauschale wird auch für ausschüttende Fonds erhoben (das vergessen viele).
(Bei den ausschüttenden Fonds werden zwar die Ausschüttungen berücksichtigt, aber sind die niedriger als die Vorabpauschale, muss die Differenz trotzdem noch versteuert werden).
Fabian, hier musst Du lesen! Bei ETF muss man doch Vorabpauschalesteuern zahlen. Auch nix besser.
Hab Mal eine Frage die ich alleine nicht wirklich lösen kann. Ich möchte mir nun den emerging Markets kaufen, allerdings kann ich mich nicht für ishares oder amundi entschieden. Es gibt ja sooo viele Kosten mit denen ich etwas überfordert bin. Da ich schon eine nicht ganz so kleine Summe reinstecken wären das nicht nur ein paar Euro um die es geht.
Ter kosten, Quellensteuer, Tracking Differenz , Swap Gebühr. Ich weiß das es keine optimale Lösung gibt und auch keiner in die Zukunft gucken kann. Aber kann mir jemand ein Tool an die Hand geben mit dem ich grob die Kosten für den einen als auch den andern ausrechnen kann.
Danke für die Infos.
Eine Frage: gilt KAP INV nur wie im Video gesagt für WERTPAPIERE bei ausländischen Banken oder auch für Tagesgeldkonten ..?
das gilt für alle Kapitalerträge bei ausländischen Banken.. also auch Tagesgeldzinsen
@@-Nicole thx
@@-Nicole Falsch! Zinsen von ausländischen Tagesgeldkonten kommen in die Anlage KAP nicht KAP-INV. Dort unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" genauer Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 47)
Meines Wissens:
Anlage KAP-INV gilt nur für INVESTMENTFONDS die du im Ausland im Depot hast.
Zinsen von ausländischen Tagesgeldkonten kommen hingegen in die Anlage KAP, genauso Dividenden und Verkaufsgewinne aus Einzelaktien im ausländischen Depot.
Wenn der sparlan läuft, ich da nichts ausschütten lassen, muss man dies trotzdem in die Steuererklärung eingeben?
sofern es sich um einen thesaurierenden Fonds/ETF handelt ist das richtig. Nimmt der Fonds/ETF aber Ausschüttungen vor, die sofort in neuen Anteilen angelegt werden (eventuell auch automatisch) dann ist dies zunächst einmal ein steuerpflichtiger Vorgang. Sofern der Freibeitrag ausreichend ist, muss auch nichts angegeben werden.
@@hans2204was ist mit der Vorabpauschale?
Ja, das ist eine Steuerzahlung und die gehört auch in die Steuererklärung. Das wird aber erst relevant, wenn der steuerpflichtige "Ertrag", von dem die Vorabpauschale berechnet wird, nicht (mehr) durch den Freibetrag abgedeckt ist.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit zentral irgendwo einzusehen wie viel Freistellungsauftrag man bei welcher Bank hinterlegt hat, wenn man den Überblick verloren hat, bei welcher Bank man alles Freibeträge hinterlegt hat?
Ich kenn zumindest keine und würde nach und nach die Banken fragen, wie hoch der hinterlegte Freistellungsauftrag ist. Im Onlinebereich meines Depots kann ich's direkt nachschauen, ansonsten per Mail. :)
DSGVO Auskunft beim BZSt anfordern, da sieht man zumindest, was die Kreditinstitute an Ausschöpfung gemeldet haben.
Wenn man bei mehreren Brokern ist summiert man einfach die Werte der einzelnen Bescheinigungen, richtig?
Das hätte mich auch interessiert, ich denke die WISO Software fragt dich einzeln nach Bescheinigung 1 bis Z ab. Als einzelne Foto-scans wäre natürlich noch besser.
Genau so ist es - das macht man über die Steuererklärung - In der (den) Jahressteuerbescheinigung(en) der jeweiligen Bank/Broker wird angeben, in welche Zeile welcher Wert gehört. Die Zahlen aus der jeweils gleichen Zeile werden summiert und somit dann in einer Summe in der Steuererklärung angegeben.
Wenn man eine Steuersoftware nutzt, dann ist die Eingabe recht einfach, weil man die Werte für jede Bank/Broker eingeben kann.
Wenn man nur "Elster" nutzt, dann ist es hilfreich, wenn man dazu eine ExcelDatei erstellt und dort die jeweiligen Werte einträgt.
@@hans2204 Muss man das denn für Erträge aus D angeben? Die Banken ziehen doch automatisch die Steuer ab!
Grundsätzlich ziehen die Bank oder der Broker von den Erträgen automatisch 25% Steuern (+Soli + event. Kirchensteuer) ab.
Trotzdem kann es notwendig oder sinnvoll sein, diese in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
.
Beispiel: Der Freibetrag für Kapitalerträge in Höhe von € 1.000 pro Person wurde nicht richtig verteilt und hier oder da sind dann doch Steuern angefallen.
Der Steuersatz für Kapitalerträge (KESt) beträgt 25% - sofern man einen geringeren Steuersatz hat, bekommt man die von der Bank zu hoch abgezogenen Steuerbeträge zurück, aber eben nur, wenn man die "Günstigerprüfung" bei der Steuererklärung auswählt und dann muss man alle Kapitalerträge deklarieren.
Sofern man kirchensteuerpflichtig ist und Bank und Broker haben diese Steuer NICHT einbehalten, muss man ebenfalls eine Steuererklärung anfertigen und Kapitalerträge angeben.
@@thomasdusseldorf1025
Warum werden von meiner Broker Bank Verluste aus Aktienverkäufen mit Dividenden Einnahmen nicht verrechnet?
Aktienverluste kannst du gegen Aktiengewinne rechnen. Dividenden mindern nur den Freistellungsauftrag.
Pech. So will es Vater Staat.
Euer Link für Depot-Empfehlungen in der Beschreibung ist fehlerhaft.
Danke, ist korrigiert 🙌
Wie werden denn Gewinn aus dem Verkauf von Aktien Etfs mit mind. 70% Aktienanteil aka MSCI World etc. in der KAP angegeben ? Hier ist die Kapitalertragssteuer doch niedriger als 26,...%
Es sind min 51% Aktienanteil und der Steuersatz ist ebenfalls 26,375% nur sind 30% davon steuerfrei
Wieviel zahlt man im Durchschnitt für einen Steuerberater habe ein Angebot eingeholt da bin ich aber bei ca 2000€
Unsinn als Privatperson.
Super individuell, da es auf die Gegenstandswerte (Einkünfte) der einzelnen Einkunftsarten ankommt. Gibt alles zwischen 300-3000€ bei privaten Personen.
Einfach Mittelfinger auf dem thumbnail hahaha
Können eigentlich die Steuern die man auf Dividenden zahlt auch mit Aktienverlusten verrechnet werden = bekommt man beim Verkauf von Verlustpositionen Steuer zurück, die man für Dividendenerträge gezahlt hat?
Nein. Aktiengewinne ausschließlich mit Aktienverlusten (=Aktienverrechnungstopf). Zinsen/Dividenden, Gewinne aus Fonds/ETFs/Zertifikaten mit den entsprechenden Verlusten (allgemeiner Verlustverrechungstopf).
Was allerdings geht, wenn man z.B. eine Aktienposition im Gewinn verkauft, darauf dann Steuern abgeführt werden und beim selben Broker später im laufenden Jahr eine Aktienposition im Verlust verkauft wird, so wird diese auch nachträglich mit den bereits bezahlten Steuern verrechnet und man bekommt eine Steuerrückerstattung. Sprich man muss nicht zwangsweise erst den Verlustverrechnungstopf mit Verlusten gefüttert haben, um sie anschließend verrechnen zu können, dies geht auch in der umgekehrten Richtung
Vielen Dank, schade.@@Anthrax172
Vielleicht etwas entfernte Frage zum Thema Steuerbescheinigung - aber vielleicht weiß eine Person die Antwort: Für 2023 wird ja (noch) die Vorabpauschale fällig. Ich gehe derzeit (Februar 2024) davon aus, dass die jeden Augenblick von meinem Broker eingezogen wird. Jetzt die Frage: Ist die Vorabpauschale 2023 relevant für meine Steuererklärung 2023 (die ich demnächste abgeben) oder erst für die nächstes Jahr?
Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird am ersten Bankarbeitstag des folgenden Jahres, also wurde in 2024 bereits am 2. Januar eingezogen bzw. bei einem Freistellungsauftrag mit dem Pauschbetrag verrechnet. Die Vorabpauschale erscheint dann erst in der Steuerbescheinigung für 2024.
Warum muss man Soli zahlen?
Weil es ein Gesetz gibt, welches dies vorschreibt.
@@sowhat8995 welches Gesetz?
@@bjorn6530 die blühen nicht
@@henrycheng1000 Solidaritätszuschlaggesetz
Weil man solidarisch mit den Arbeitsfaulen Mitmenschen sein muss welche Bürgergeld erhalten um Zigaretten usw zu kaufen.
Es wird Zeit, die Dividenden sollen mit Aktienverlusten verrechnet werden!! Einfach alle zusammen in einem Topf verrechnen. Große Sauerei der Politiker. Wir machen doch selbst für Alter versorgen.
Ich hab dieses Jahr bei trade republic einen sparplan begonnen und habe auch einiges an Geld auf dem Verrechnungskonto, wegen den 4% zinsen. Kann mir bitte noch mal jemand erklaren, wie ich dann ende des jahres den Betrag für den Freistellungsauftrag ausrechne?
Wenn du einen Freistellungsauftrag in den Einstellungen erteilt hast, wird bis 1000€ nichts versteuert.
@@justdoit0815 das weiß ich. Aber man muss ja dort eine Summe angeben. Gibt man dann automatisch einfach 1000€ an?
Wie immer ein sehr informatives Video :) Wieso kann man den Freibetrag eigentlich nicht komplett rückwirkend geltend machen? Sprich ich lasse mein Depot über 20 Jahre laufen und zahle erst dann aus. Dann müsste ich doch fairerweise 20 Jahre * 1000€ Freibetrag am Tag der Auszahlung haben? :)
Nein, das klappt leider nicht.
Du kannst/müsstest in dem Fall jährlich verkaufen (und dann zum gleichen Kaufpreis wieder zurückkaufen), um den Freibetrag nicht verfallen zu lassen.
Allerdings wird das mittlerweile bei thesaurierenden ETFs durch die sog. Vorab-Pauschale (~Steuer auf einen noch nicht realisierten Gewinn) abgemildert.
Dazu gabs auch schonmal ein Finanztip-Video.
@@darthrevan7012 "Allerdings wird das mittlerweile bei thesaurierenden ETFs durch die sog. Vorab-Pauschale (~Steuer auf einen noch nicht realisierten Gewinn) abgemildert."
Du meinst, dass die Vorabpauschale schon einen Teil des Freibetrags ausschöpft und man daher nicht mehr so viel verkaufen muss?
Geht alleine deswegen schon nicht, weil die Einkommensteuer immer auf das Steuerjahr gleich Kalenderjahr bezogen ist.
@@helmuth-schumacher Und warum sollte des deswegen dann nicht gehen?
Warum muss man einen KAP Bogen ausfüllen und Erträge aus D angeben? Die Banken ziehen doch die Steuer ab und es gibt eine Steuerbescheinigung von jeder deutschen Bank im Frühjahr jeden Jahres....
Muss man auch nicht.
@@maxim2k4 Aber das wird ja im Video gesagt, danke Dir. Ich denke auch man muss nur Dinge angeben, welche noch nicht versteuert sind. zb KAP-INV
Das gute Ding wird "Anlage Kapp" ausgesprochen - Ihr sagt doch auch "Kapital-Erträge" und nicht "Ka-Pe-tal-Erträge" ;-)
Muss man Steuern zahlen,**wenn man nix gewonnen hat bzw..nix ausgezahlt bekommen hat??
Habe noch nicht so viel Ahnung..Bin neu in der Materie...
Nein, bei allem was du an Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus Aktienverkäufen bekommst, musst du erst ab einem "Gewinn" von 1000 € die Steuern zahlen. Sprich wenn du 1100 gewinnst, zahlst du nur auf die 100 Euro die druber sind, Steuern. Von denen bleiben dann halt ca. 75 übrig.
@@hellothere7598 Danke für deine Antwort
Extrem nervig bei TradeRepublic wenn man verheiratet ist. Dann muss man eben das machen... Scalable Capital kann das schon lange.
Warum sollte ich mir den ganzen Aufwand mit der KAP machen? Einfach einen Freistellungsauftrag hinterlegen und fertig..
Wenn ich den Freibetrag aufgebraucht habe und extra ca 1000€ Gewinn gemacht habe( die ich versteuern muss) könnte ich mir dann die Steuern ca 250€ zurück holen?
Wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, ja. Musst du nur bei der Steuererklärung die Günstigerprüfung wählen, dann wird es (falls günstiger) wie Einkommen versteuert. Falls du damit unter dem Grundfreibetrag bist bekommst du die Steuern komplett zurück.
Ansonsten nein, warum solltest du? Glaubst du der Staat nimmt sich die Steuer ohne Grundlage und hofft einfach nur, dass Leute sie nicht zurückfordern?
Ich kapiere das null. Das macht doch der Broker mit der Steuer?
We sagte ja, es gibt Leute, die mehrere Broker und Bankkonten haben und den Freistellungsauftrag nicht optimal verteilt haben
+ Ausländishce Broker führen in der Regel keine Steuer an das deutsche Finanzamt ab.
wozu soll ich das überhaupt in der steuererklärung angeben? wird doch eh alles von der bank abgeführt
Dachte ich auch
Für die Günstigerprüfung, die Bank versteuert mit den im Video genannten 25%. Wenn dein persönlicher Steuersatz geringer ist, findet dieser Anwendung, solange die Günstigerprüfung mit aktiviert wurde in der Anlage KAP
Das ist vor allem wichtig bei Depots im Ausland, weil diese Broker keine Abgeltungsteuer an deutsche Finanzämter abführen und man so bei Nicht-Erklärung quasi Steuerhinterziehung begeht... (wobei es bei einer Steuerbasis im Rahmen des Sparerpauschbetrags auch ausreicht, in den sonstigen Erklärungen auf die Existenz und die Summe der Erträge hinzuweisen - falls das Finanzamt hier mehr wissen will, wird es sich dann schon melden)
Haha wohl dem, der einen Jahressteuerbescheinigung bekommt und nicht bis heute auf die 2022er wartet (comdirect).
Also Comdirect verschickt immer im März die Jahressteuerbescheinigung. Vielleicht mal anrufen oder eine email schreiben.
Kann man die Depotkosten absetzen? Oder Fachliteratur? Es sind ja immerhin Unkosten die entstehen, um überhaupt Gewinne erzielen zu können.
Ne, dafür gibts den Sparer Pauschbetrag, deswegen kein Werbungskosten Abzug möglich.
Können Kryptogewinne oder Verluste von Smart Brokern verrechnet werden?
Verluste (Kursverluste) aus Aktiengeschäften können NUR mit Gewinnen aus Aktiengeschäften (Kursgewinne) verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften (Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Krypto) ist nicht möglich.
Wenn aber Kryptogeschäfte innerhalb eines Jahres bei verschiedenen Börsen gemacht werden (hier Gewinn und dort Verlust), dann sind diese Gewinne/Verluste verrechenbar.
Oh man.... mir schwirren die Ohren. geht das nicht alles simpler und einfacher? Wo bleibt die so oft versprochene Steuererklärung auf dem Bierdeckel?!?
Das wird wohl noch dauern 😬 Deutlich einfacher geht's aber in vielen Fällen mit einer Steuersoftware: www.finanztip.de/steuersoftware/?Gz7QNG1-2Cs
Bisschen enttäuschend das Video. Zeile für Zeile vorlesen ist keine Kunst.
Hilfreicher wäre ein konkretes Beispiel. Wie hole ich mir ausländische Quellensteuer zurück. Sowas wollen die Leute wissen. Zum Beispiel beim Land Norwegen.
Sowohl den Anteil über die deutsche Steuer als auch über Norwegen.
Mit den allgemeinen Infos kommt man nicht weiter. Und die Basics sollte man schon kennen. Dazu gibt es auch schon genug Informationen.
Freistellungsauftrag und fertig ist.
Gekonnt kurz gedacht ...
Was ist, wenn höhere Einkünfte die Freistellung übersteigen? Da ist dann nichts mehr mit 'fertig ists'.
@@helmuth-schumacher naja dann musst du steuern zahlen so einfach ist das.
Wie sieht es eig mit Verlust aus derivaten aus, kann der mit kryptogewinnen verrechnet werden oder geht das nicht? @finanztip
Nur mit krypto futures, glaube ich.🤷♀