Einbau eines Fahrstuhls zur Barrierefreiheit: Beteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaft

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  • Опубліковано 15 жов 2024
  • Grundsätzlich müssen alle baulichen Veränderungen durch alle Eigentümer genehmigt werden, erklärt Rechtsanwalt Thomas Noack im Interview. Braucht man die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn man vor hat, einen Fahrstuhl zum Zwecke der Barrierefreiheit einzubauen? Erfahren Sie mehr im Video!
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    ÜBER RECHTSANWALT THOMAS NOACK
    Seit 1996 ist Thomas Noack als Rechtsanwalt tätig. Seine Fokussierung dokumentierte er mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Viele Jahre war er ehrenamtlich als Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin tätig und führte Sachverständigenschulungen u. a. für die GTÜ durch. Auch heute unterrichtet er an der Universität Bremen. Als häufiger Interviewpartner für Verkehrsrecht wird er außerdem regelmäßig durch den Berliner Rundfunk 91.4, die 88.8 Expertenrunde des RBB, das ZDF, ntv und N24 angefragt.
    In seiner Kanzlei ist ein kurzfristiger Termin auch abends und am Sonnabend möglich. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern telefonisch an die Kanzlei.

КОМЕНТАРІ • 1

  • @Ronny2735
    @Ronny2735 3 місяці тому

    Die eigentliche Frage, wer bezahlt den Fahrstuhl, bleibt unbeantwortet. Also: Was soll das? MfG.