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Rechtfertigender Notstand - § 34 StGB - Prüfungsschema

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  • Опубліковано 19 жов 2016
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    In diesem Video schauen wir uns die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands gem. § 34 StGB an. Wir lernen, was der Unterschied zwischen einem Aggressiv-Notstand und einem Defensiv-Notstand ist und wie sich dieser Unterschied auf die Verhältnismäßigkeit auswirkt.
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КОМЕНТАРІ • 62

  • @morlynn16
    @morlynn16 3 роки тому +41

    Frage mich immer wer bei Ihren Videos auf ''Daumen runter'' drückt.. da gibt es doch nichts zu bemängeln.
    Danke für Ihre hilfreichen Erklärungen, sie vereinfachen das Lernen deutlich! (:

    • @henri7456
      @henri7456 3 роки тому +8

      Die haben wohl die Klausur nicht bestanden😁

    • @amarth251060
      @amarth251060 2 роки тому +1

      Sie ist eine Frau, deswegen ?

    • @Shojin187
      @Shojin187 Рік тому +1

      Recht haste Lynn

    • @kokettenwagen
      @kokettenwagen 7 місяців тому

      Doch und zwar weil es faktisch einfach falsch ist was dort gesagt wird.

    • @kokettenwagen
      @kokettenwagen 7 місяців тому

      Erstens mal defensiver Notstand, so. Notstand bedeutet, die Gefahr geht von einer Sache aus und kein Angriff von einem Menschen, das ist mal Punkt 1. Wenn man hier bei diesem Fall mit dem Spanner überhaupt bei den Jedermann Rechten ist dann, maximal bei der Nothilfe. Und die Nothilfe greift nicht, da es kein gegenwärtiger Angriff ist. Der Spanner rennt weg, wenn ich dem hinterher renne und ins Bein schieße werde ich selbst zum Täter. Tut euch selbst den Gefallen und schaut euch Kai Deliomini an und nicht diesen Quatsch hier.

  • @Katha-xl7ot
    @Katha-xl7ot 2 роки тому +3

    Tausend Dank für dieses aufschlussreiche Video! Ich lerne grad für das Pflegeexamen und das hier hilft mir ungemein!

  • @JinVSJax
    @JinVSJax Рік тому +4

    Ich lerne für die Waffensachkundeprüfung . Es hat mir echt geholfen vieles zu verstehen danke 👍🏼

  • @tobiasdittel8137
    @tobiasdittel8137 Рік тому +1

    Sehr lehrreich, vielen Dank dafür. Sollte ich angeklagt werden,so wende ich mich an Sie 🙃

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Рік тому +1

      Ich hoffe, dass dies niemals nötig sein wird ;-)

  • @fairylights4891
    @fairylights4891 2 роки тому +3

    danke danke danke! Eine Stunde Brett vorm Kopf sofort gelöst :)

  • @Memorax
    @Memorax 7 років тому +11

    Extrem Hilfreich, Danke!

  • @gizemcetin8251
    @gizemcetin8251 3 роки тому +2

    So schön sollten unsere Vorlesungen auch sein -.-

  • @mohammadsamia949
    @mohammadsamia949 Рік тому +3

    Vielen Dank

  • @Microriese
    @Microriese 5 років тому +22

    Wow, diese Stimme...

    • @joewilliams1177
      @joewilliams1177 3 роки тому +1

      hört sich wie eine Nachrichtensprecherin an

    • @MrFreshfreddie
      @MrFreshfreddie 6 місяців тому

      Das ist entweder viel Übung oder viel Talent!

  • @strawhat9085
    @strawhat9085 4 роки тому +4

    Kurze Frage, das aufbrechen des Schlosses (2:29 min) wäre auch über Paragraph 34 StGB gerechtfertigt oder ? Vielen Dank für das Video:)

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 роки тому +7

      Ja, aber § 904 BGB ist hier spezieller.

  • @jean-paulkiamuini7307
    @jean-paulkiamuini7307 Рік тому +2

    Dankeschön 🙏🏿🙏🏿🙏🏿... Super erklärt Madame

  • @BLAIZT
    @BLAIZT 4 роки тому +3

    Wäre es bei ~ 2:10 in einer Klausur ratsam, §32 trotzdem anzuprüfen und dann bereits beim Angriff zu verneinen, oder wäre das unnötig?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 роки тому +6

      Da es sich offensichtlich um einen Angriff auf ein Universalrechtsgut handel, kommt ebenso offensichtlich § 32 nicht in Betracht, weswegen er nicht angeprüft werden muss. Wenn überhaupt, dann sollte in einem kurzen Satz festgestellt werden, dass und warum § 32 nicht anwendbar ist.

  • @DexonianJulz
    @DexonianJulz 7 років тому +9

    top video!

  • @Anthony-ge8zd
    @Anthony-ge8zd 5 років тому +3

    Eine Frage: Wieso wird der 228 BGB (sprich Defensivnotstand) zum 34 StGB herangezogen, wenn sich der 228er nur auf „Sachen“ bezieht?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  5 років тому +2

      Es werden die Wertung und der Gedanke des § 228 BGB herangezogen (Stichwort: Einheitlichkeit der Rechtsordnung). § 34 StGB erfasst seinem Wortlaut nach nur den Aggressivnotstand. Man ist sich aber einig, dass auch der Defenisvnotstand erfasst sein soll und greift dann bzgl. der Verhältnismäßigkeit auf den Rechtsgedanken des § 228 BGB zurück.

    • @afranceman
      @afranceman 5 років тому +1

      §34 StGB spricht von Rechtfertigender Notstand und das gilt für alle rechtgüter z.B. Eigentum order besitz und die sind auch Sachen.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  5 років тому +1

      @@afranceman In der Tat, über § 34 sind alle Individual- und auch Universalrechtsgüter geschützt. Dafür braucht man § 228 BGB nicht. Gem. § 34 muss aber das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut wesentlich überwiegen = Aggressivnotstand. Beim Defensivnotstand ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung anders, nämlich wie in § 228 BGB beschrieben. Das bedeutet: sollte sich der Täter bei der Verletzung z.B. einer Person dieser Person gegenüber in einem Defensivnotstand befunden haben, dann gilt die Verhältnismäßigkeitsprüfung des § 228 BGB, weil eben im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung der Gedanke in § 34 übertragen wird. (siehe dazu auch die Klassiker Entscheidung des BGH, "Spanner-Fall", BGH, NJW 1979, 2053)

  • @OpenGL4ever
    @OpenGL4ever Рік тому +1

    Besteht bei einem Einbrecher, den man nach dem "Jedermann-Festnahmerecht“ § 127 Abs. 1 S. 1 StPO festgenommen hat, eine Dauergefahr dadurch, dass er jederzeit wieder flüchten könnte? Greift hier der rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB also immer noch, so dass man ihn auch fesseln und z.B. Handschellen anlegen dürfte?

  • @fabianb.1122
    @fabianb.1122 3 роки тому +2

    Vielen Dank für dieses super informative Video!

  • @berg1066
    @berg1066 Рік тому

    Sehr gutes Video, hätte aber eine Frage dazu. Warum kann man beim Nötigungsnotstand dann den §35 anwenden. In diesem steht ja geschrieben, dass der vom Genötigten Angegriffene ein Angehöriger oder ein ihm Nahestehender sein muss. Wenn also der A den B zwingt, den X zu fesseln, aber der B und der X weder einander Angehörige sind, noch sich nahestehen sondern einander fremd sind, dann würde ja auch der §35 nicht greifen und somit wäre der B weder gerechtfertigt nach §34, noch entschuldigt nach §35 oder ?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Рік тому

      Wenn A den B mit vorgehaltener Waffe zwingt, etwas zu tun, dann besteht unmittelbar für den B eine Gefahr für Leib oder Leben.

  • @piano-battle3091
    @piano-battle3091 10 місяців тому

    9:50 warum nimmt man ihn mit hinein? Bzw. warum ist Art. 103 Abs. 2 GG kein Problem? Warum geht keine Notwehr keine Notwehr? ~12:25 warum verstößt dieser Fall gegen die Menschenwürde?

    • @leahoffmann7589
      @leahoffmann7589 3 місяці тому

      Ich weiß nicht ob die Antwort dir noch etwas bringt, aber:
      1. 103 II besagt das selbe wie das Analogieverbot, unzwar dürfen sich Analogien nicht nachteilig auf die Strafbarkeit auswirken. In dem Fall hier, wirkt sich die Analogie/ 103 II positiv aus auf die Straftat aus ( Positiv für den Täter) deshalb ist es kein Problem.
      2. Notwehr gegen Notwehr funktioniert nicht, weil wenn du bei der Prüfung bei dem rechtswidrigen Angriff ankommst, ist der andere Angriff ja gerechtfertigt durch Notwehr( Somit nicht rechtswidrig ).
      3. Gem. § 2 GG kannst du freiwillig entscheiden, ob du Blut spendest oder nicht. In dem genannten Fall ist die Spende nicht freiwillig.

    • @EliaZanandrea
      @EliaZanandrea 2 місяці тому

      Art. 103 II GG ist kein Problem, weil sie die entsprechende Heranziehung der Wertungen bzw. des Rechtsgedankens des 228 BGB hier zugunsten des Täters auswirkt. Notwehr ist iR des Nötigungsnotstandes nicht möglich. Notwehr setzt einen gegenwärtigen und RECHTSWIDRIGEN Angriff voraus. Wenn man hier § 34 StGB annimmt, ist der Angriff doch gerade nicht rechtswidrig, weil sich B auf § 34 berufen kann. Deshalb wählt eine Ansicht den Weg über den §35. Der Fall verstößt gegen die Menschenwürde, weil sonst jedweder Artzt berechtigt wäre, auch ohne bzw gegen unseren Willen Eingriffe an unserem Körper vorzunehmen (hier Blutabnahme), wenn damit bspw ein Leben gerettet werden kann. Das mag auf moralischer Ebene kein Spannungsfeld darstellen, doch muss vom Grundsatz ausgegangen werden, dass ein Individuum nicht bloßes Mittel zum Zweck werden und idS verobjektiviert werden darf (Objektformel).

  • @Daywalker0904
    @Daywalker0904 5 років тому +3

    Zu erwähnen wäre vielleicht noch, das die Gegenwärtigkeit beim Defensiven Notstand keine Rolle spielt und nur gegen Sachen oder Tiere angewandt werden darf.

  • @jurgenhartlef5912
    @jurgenhartlef5912 5 років тому +1

    Ernüchternd und überraschend - nur im geschützten Raum uneingeschränkt akzeptabel!

  • @mrb6110
    @mrb6110 2 місяці тому

    also ich muss ich lerne für die Sachkundeprüfung §34 und lerne/verstehe durch diese Videos perfekt die Paragraphen

  • @selmanaydin8344
    @selmanaydin8344 Рік тому

    In welchem semester lernt man den rechtfertigenden Notstand?

  • @Max-rp7mu
    @Max-rp7mu 3 роки тому +1

    👍🏿

  • @c-crankrekords747
    @c-crankrekords747 3 роки тому +1

    Ich hab gleich Verhandlung zu unrecht jetzt komm ich mit dem Paragraph 34 schauen wir mal weiter... Fortsetzung folgt....

  • @herrspeicher7054
    @herrspeicher7054 4 роки тому +1

    Bei der Abwägung das ist glaube nicht ganz korrekt. Da steht in 34 nichts von rechtsgütern sondern von Interessen. Auch die erforderlichkeit ist etwas anders als bei 32

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 роки тому +1

      Hallo Herr Speicher, in § 34 StGB steht folgendes drin: ".....bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter...." In der Tat sind die Interessen der Oberbegriff, zumeist geht es aber um eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter. Die Erforderlichkeit bei § 32 wird zunächst genauso bestimmt, wie in § 32, nämlich: relativ mildestes Mittel, welches geeignet ist, die Gefahr abzuwenden. Anders als bei § 32 kommt hier aber als milderes Mittel z.B. die Flucht oder aber das Herbeirufen der Polizei in Betracht.

    • @herrspeicher7054
      @herrspeicher7054 4 роки тому

      @@juracademy8947 korrekt! 😉

    • @herrspeicher7054
      @herrspeicher7054 4 роки тому

      @@juracademy8947 das ist aber von entscheidener Relevanz: der Defensivnotstand lässt sich in 34 bei den widerstreitenden interessen reinlesen, weil es nämlich gerade nicht (nur) um die "rechtsgüter" (umfasst auch rechte) geht, sondern um die interessen.

    • @herrspeicher7054
      @herrspeicher7054 4 роки тому

      @@juracademy8947 und bei 32 dürfte das rufen der polizei ebenfalls in betracht kommen.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 роки тому +3

      @@herrspeicher7054 Da sich der Täter bei § 32 einem gegenwärtigem Angriff ausgesetzt sieht, dürfte das Herbeirufen der Polizei in den meisten Fallen wenig tauglich sein ;-) Bei § 34 hingegen geht es nur um die Gefahr....

  • @rctrulez
    @rctrulez 4 роки тому +1

    Ein Schuss (mit dem Risiko einer Tötung) steht also nicht in einem krassen Missverhältnis zum "Spannen" (also dem Beobachten und damit Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensbereich ggf. mit illegal Aufnahme von Ton/Bildern/Videos)?
    Wir sind nicht in den USA, wo in manchen Bundesstaaten "Stand-your-ground" Gesetze gelten.
    Nach dieser Rechtsauslegung wäre es z.B. für eine Frau mit Waffenschein/Waffenbesitzkarte/etc. völlig legal auf einen bekannten Stalker (also ihren Stalker, nicht jemanden der dafür bekannt ist Stalking allgemein zu betreiben) zu schießen. Ein Schauspieler der von Paparazzi in einem Hotel (vermutlich nochmals andere Rechtslage) oder im eigenen Haus beim Sex erwischt wird dürfte auf den Klatschreporter feuern? Wäre ja alles im Prinzip die gleiche Lage.
    Ich bin kein Jurist, auch kein Student der Rechtswissenschaft (Student der Amerikanistik bin ich zur Zeit, bald Master Student in Politikwissenschaft) damit sicher kein Experte, aber wie würde man verhindern dass jeder frei auf Menschen schießen dürfte die regelmäßig "zu nahe" kommen?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 роки тому +2

      Ein lebensgefährdender Schuss ist nicht nach § 34 StGB zur Abwendung einer Gefahr gerechtfertigt. Er kann aber bei einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff die erforderliche und gebotene Verteidigung darstellen, da es bei § 32 StGB keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt (Ausn. bei der Gebotenheit: krasses Missverhältnis).

  • @riesenbuhai
    @riesenbuhai 9 місяців тому

    wie wird denn "fliehen" nachgewiesen? Als Polizist möchte ich nicht in Deutschland vor Gericht stehen bei solchen Haarspaltereien.

  • @asesahmadi9872
    @asesahmadi9872 3 роки тому

    2 mal die mündliche Prüfung in Berlin nicht bestanden wie kann man so lange Video zu lernen einfach

  • @sportify4849
    @sportify4849 2 роки тому

    Sollte der Staat nicht Schaden an die Bevölkerung abwenden? Tut sie es nicht, darf der Bürger den Staat mit allen Mittel zum Fall bringen?
    Ist die Lieferung von schweren Waffen, welche die Risikogefahr zu einem Atomkrieg vergrößern, ein Grund den Staat zur Handlungsunfähigkeit zu zwingen bzw. zu entmachten?

  • @alexsandrosschneidinger5215
    @alexsandrosschneidinger5215 2 роки тому

    Erlaube sie mir die Frage wenn mann die CDU Wählen geht hat man immer Recht ! ( i.v)