Ich habe die Wohnung vor dem Einzug komplett renoviert, Boden rausgerissen, teilweise neu verlegt und uralte Tapeten entfernt, Türzargen abgeschliffen und gestrichen ect. und bekomme jetzt nach 15 Monaten eine Mieterhöhung mit Begründung ortsübliche Mietanpassung. Ebenso kommt der Vermieter verschiedenen Reparaturen nicht nach. Ich bin allein erziehend mit 2 Kindern und kann mir keinen Anwalt leisten. So sieht es aus in der heutige Welt!
Wichtig wäre zu wissen in welcher Form muss eine Mieterhöhung ins Haus kommen? Per Einschreiben mit Rückschein oder ganz normal per Post? Wenn eine Wohnung mit Förderung modernisiert wird, wieviele Jahre darf dann die Miete nicht steigen? Diese wichtigen Fragen lässt jeder Ratgeber aus.
Das BGB sagt zu deiner ersten Frage nur: "Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen." De facto darf das sowohl per Brief als auch per E-Mail geschehen. Wichtig ist nur, dass das Mieterhöhungsverlangen nachweisbar ist. Zu deiner zweiten Frage: Die ist recht speziell und übersteigt ein wenig unsere juristische Fachkompetenz. Wende dich damit besser an den Mieterschutzbund, die Verbraucherzentrale oder eine ähnliche Institution!
Hätte ich das mit der Indexmiete besser recherchiert, wäre ich nicht umgezogen 😒 Das ist die größte Frechheit - Miete wird nächstes Jahr mindestens 10-15% erhöht dank der Sch*** 🙁 Nie wieder!
Das ist natürlich ärgerlich - als kleiner Trost möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass bei einem Indexmietvertrag eine Mieterhöhung ausschließlich auf Basis der Inflation bzw. Lebenshaltungskosten rechtens ist. D. h. wenn etwa die ortsübliche Vergleichsmiete sehr stark ansteigt, darf der Indexmietvertrag eben nur aufgrund der eben erwähnten Lebenshaltungskosten angepasst werden. Auch sind Modernisierungsmaßnahmen (siehe 05:51 im Video) im Falle eines Indexmietvertrags kein Grund für eine Mieterhöhung (siehe §557b BGB).
@@finanzennet-ratgeber Aber es wird, so war es in diesem Jahr, der HVPI herangezogen. Dieser ist beispielsweise in den letzten 8 Monaten um ca. 10 Basispunkte angestiegen. Diese Erhöhung darf dann rechtens weitergegeben werden? Danke und viele Grüße
@@franziska2379 Bitte werde hier nicht beleidigend. Eine Indexmiete ist eine nicht unübliche Mietform, die durchaus ihre Vorteile hat. Mit dieser krisenbedingten Rekordinflation konnte im Vorfeld niemand rechnen. Mit Dummheit hat dies also nichts zu tun.
Verstehe ich richtig, dass die Mieterhöhung eine einseitige Willenserklärung des Vermieters ist und insoweit keiner expliziten Zustimmung des Mieters bedarf? Also: Unterschrift des Mieteri/nnnen auf Mieterhöhungsbegehren- Schreiben als Zeichen der Zustimmung ist nicht erforderlich? Unter Kaltmiete verstehst Du Miete ohne Nebenkosten? Ist der Mietspiegel frei zugänglich? Wenn ja, wo finde ich den?
Hallo Heinz, danke für deine Nachricht! Zu deiner ersten Frage empfehlen wir dir, die entsprechenden Passagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (insb. §558) nachzulesen. Unter Kaltmiete verstehen wir die Miete OHNE Neben-/Betriebskosten, also nur den Teil der Miete, der nur für die Wohnfläche anfällt. Den Mietspiegel für deinen Wohnort findest du in der Regel online auf der Internetseite der Stadt-/Gemeindeverwaltung. Übrigens: Ab 2023 MUSS jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohner*innen einen Mietspiegel erstellen.
@@finanzennet-ratgeber Danke für den schnellen Hinweis und die Erläuterungen. Habe zwischenzeitlich beim " Mieterbund" bzw. Haus und Grund Verein entsprechende Hinweise auf Mietspiegel gefunden, allerdings sind die wohl noch von 2019.
Ich habe die Wohnung vor dem Einzug komplett renoviert, Boden rausgerissen, teilweise neu verlegt und uralte Tapeten entfernt, Türzargen abgeschliffen und gestrichen ect. und bekomme jetzt nach 15 Monaten eine Mieterhöhung mit Begründung ortsübliche Mietanpassung. Ebenso kommt der Vermieter verschiedenen Reparaturen nicht nach. Ich bin allein erziehend mit 2 Kindern und kann mir keinen Anwalt leisten. So sieht es aus in der heutige Welt!
Wichtig wäre zu wissen in welcher Form muss eine Mieterhöhung ins Haus kommen? Per Einschreiben mit Rückschein oder ganz normal per Post? Wenn eine Wohnung mit Förderung modernisiert wird, wieviele Jahre darf dann die Miete nicht steigen? Diese wichtigen Fragen lässt jeder Ratgeber aus.
Das BGB sagt zu deiner ersten Frage nur:
"Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen." De facto darf das sowohl per Brief als auch per E-Mail geschehen. Wichtig ist nur, dass das Mieterhöhungsverlangen nachweisbar ist.
Zu deiner zweiten Frage: Die ist recht speziell und übersteigt ein wenig unsere juristische Fachkompetenz. Wende dich damit besser an den Mieterschutzbund, die Verbraucherzentrale oder eine ähnliche Institution!
Hätte ich das mit der Indexmiete besser recherchiert, wäre ich nicht umgezogen 😒 Das ist die größte Frechheit - Miete wird nächstes Jahr mindestens 10-15% erhöht dank der Sch*** 🙁 Nie wieder!
Das macht man doch bevor man so einen Mietvertrag unterschreibt. So dumm kann man doch nicht sein.🙈
Das ist natürlich ärgerlich - als kleiner Trost möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass bei einem Indexmietvertrag eine Mieterhöhung ausschließlich auf Basis der Inflation bzw. Lebenshaltungskosten rechtens ist. D. h. wenn etwa die ortsübliche Vergleichsmiete sehr stark ansteigt, darf der Indexmietvertrag eben nur aufgrund der eben erwähnten Lebenshaltungskosten angepasst werden. Auch sind Modernisierungsmaßnahmen (siehe 05:51 im Video) im Falle eines Indexmietvertrags kein Grund für eine Mieterhöhung (siehe §557b BGB).
@@franziska2379 Danke für die subtile Beleidigung.
@@finanzennet-ratgeber Aber es wird, so war es in diesem Jahr, der HVPI herangezogen. Dieser ist beispielsweise in den letzten 8 Monaten um ca. 10 Basispunkte angestiegen. Diese Erhöhung darf dann rechtens weitergegeben werden? Danke und viele Grüße
@@franziska2379 Bitte werde hier nicht beleidigend. Eine Indexmiete ist eine nicht unübliche Mietform, die durchaus ihre Vorteile hat. Mit dieser krisenbedingten Rekordinflation konnte im Vorfeld niemand rechnen. Mit Dummheit hat dies also nichts zu tun.
Kann ein Vermieter die Miete direkt erhöhen wenn er das Haus erst vor 3 Monaten geerbt hat ??
Was mache ich als Kleinvermieter wenn der Mieter die Dezember-Nebenkosten nicht bezahlt?
Auffordern, dies zu tun. Ansonsten den typ. Mahnablauf.
Genossenschaften, wäre das ein Thema?
Hallo, kannst du deine Frage konkretisieren? 🙂
Verstehe ich richtig, dass die Mieterhöhung eine einseitige Willenserklärung des Vermieters ist und insoweit keiner expliziten Zustimmung des Mieters bedarf? Also: Unterschrift des Mieteri/nnnen auf Mieterhöhungsbegehren- Schreiben als Zeichen der Zustimmung ist nicht erforderlich? Unter Kaltmiete verstehst Du Miete ohne Nebenkosten? Ist der Mietspiegel frei zugänglich? Wenn ja, wo finde ich den?
Hallo Heinz, danke für deine Nachricht!
Zu deiner ersten Frage empfehlen wir dir, die entsprechenden Passagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (insb. §558) nachzulesen.
Unter Kaltmiete verstehen wir die Miete OHNE Neben-/Betriebskosten, also nur den Teil der Miete, der nur für die Wohnfläche anfällt.
Den Mietspiegel für deinen Wohnort findest du in der Regel online auf der Internetseite der Stadt-/Gemeindeverwaltung. Übrigens: Ab 2023 MUSS jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohner*innen einen Mietspiegel erstellen.
@@finanzennet-ratgeber Danke für den schnellen Hinweis und die Erläuterungen. Habe zwischenzeitlich beim " Mieterbund" bzw. Haus und Grund Verein entsprechende Hinweise auf Mietspiegel gefunden, allerdings sind die wohl noch von 2019.
Ich sag nur, Haus und Grund macht den Vermieter gesund!!!
In der Tat kann eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund sinnvoll sein; unter anderem bekommen Vermieter dort Rechtsbeistand und fachlichen Rat.
Mieter sollten eigentlich freiwillig um eine Mieterhöhung bitten. Dies zeugt von Loyalität und wirkt sich positiv auf das Mietverhältnis aus.