ganz einfach, die Kleinunternehmerregelung ist nur auf im Inland steuerbare Umsätze und für im Inland ansässige Unternehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG anzuwenden (nationale Regelung). Überschreitest du also die Erwerbsschwelle von TEUR 10, dann liegt der Ort der Lieferung im Bestimmungsland und ist mit dessen gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zu besteuern. Solltest du die ISt Versteuerung in Deutschland gewählt haben, dürfte die meines Erachtens für das OSS Verfahren nicht gelten. Die Steuer müsste dann mit Erbringung der Leistung abgeführt werden bzw. in dessen Voranmeldungszeitraum. In einem Onlineshop müssten demnach die Preise je nach Land angepasst werden (z. B. über die Landesauswahl). Je nachdem wie der Umsatz in den übrigen Mitgliedsstaaten geplant und der Shop konzipiert wird, könnte auch der Verzicht, der im Übrigen 2 Jahre bindend wirkt, auf die Erwerbsschwelle erklärt und sozusagen direkt über den OSS im jeweiligen Land versteuert werden. Ein geplanter Verzicht könnte ggf. auch weniger Kosten auslösen als kurzfristig den Steuerberater zu bitten einen bereits zurückliegenden Sachverhalt aufzuräumen.... Hoffe dass das euch etwas weitergeholfen hat :)
Gilt diese Besteuerung oder Regelung ab 1.7. 2021 ... d.h. wenn man 2021 bereits 20000€ in der EU verkauft hat muss das nachbesteuert werden ... oder darf man bis 1. Juli noch so viel machen wie geht und erst ab 1.7 gilt diese 10000€ Grenze?
Danke für das informative Video! Wie ist denn die Regelung für Zwischenhändler welche Ware von Asien oder USA also aus Drittstaaten in die EU zB Deutschland importieren? Können diese OSS nutzen und gelten die gleichen Lieferschwellen oder gibt es hier extra Regelungen?
Hallo, sollte man sich als Kleinunternehmer beim IOSS Verfahren registrieren, auch wenn man die Lieferschwelle von 10k in der EU nicht überschreitet? Trotz Lieferung aus China?
Hallo Daniel! Sehr gut erklärt haben Sie dieses Thema. - vielen Dank. Entfällt damit die ZM-Meldung an das FA, wenn man am OSS teilnimmt? Habe ich richtig verstanden, daß die Lieferungen (EU) erst ab 10.000 Euro steuerbar sind? Man muss aber vorher schon alle Lieferungen anmelden, ohne es zu versteuern, und wird steuerpflichtig ab 10.000,01 Euro?(mit der entsprechenden Rechnung, die das überschreitet) Vielen Dank schon mal!
Dankeschön! Die ZM-Pflicht gilt weiterhin (zB bei innergemeinschaftlichen Lieferung an Unternehmer im EU-Ausland; B2B). Das Video hat den Fernverkauf (B2C; Lieferung an Nichtunternehmer) beschrieben. Da gilt die 10.000€ Grenze EU-einheitlich ab 01.7.2021...Besteuerung im Zielstaat, wenn Grenze geknackt. Wenn nicht dann Ursprungsland. Einzelheiten müssen wie immer mit dem Steuerberater des Vertrauens besprochen werden 👍🏻👍🏻
Verstehe ich das richtig? Das gilt nur an verkäufe an privat Personen? Verkaufe ich jetzt zum Großteil an Betriebe mit EU VAT Nummer, habe ich damit nichts zu tun?
Hätte ich auch so verstanden, dass B2B Verkäufe immer noch mit dem Reverse Charge Verfahren abgewickelt werden, bei dem der Empfänger die Steuer seinem Finanzamt schuldet.
also muss ich Buch führen, wieviel Umsatz ausserhalb von DE gemacht wird und dann ab 10k€ Umsatz ausserhalb DE die Rechnungen mit dem jeweiligen Steuersatz des jeweiligen Landes schreiben? Es erzählt jeder das Gleiche, nur nicht das was für den Händler wirklich wichtig ist. D.h. jeder EU Bürger müsste abhängig von der jeweiligen MwSt im Shop andere Preise angezeigt bekommen, oder?
"...muss ich Buch führen...." Unternehmer oder Dilletant? Wie funktioniert das Marketingcontrolling ohne Vertriebscontrolling? Landet die BWA ungelesen im Papierkorb? Das Schöne am Internet ist, dass jeder die Chance hat, mit minimalem Einsatz etwas zu erreichen. Das Traurige ist, dass Leute zu Unternehmern werden, die im analogen Geschäft ihre Untauglichkeit zur Teilnahme am Geschäftsverkehr längst eingesehen hätten.
@@erikschreiter3755 dir ist schon bewusst das die BWA dann einen Monat zu spät dran ist, wenn der Umsatz erreicht wäre? Es zählt, soweit mir bekannt, das Rechnungsdatum und nicht das Buchungsdatum. Zudem war dein Beitrag mehr als überflüssig und zeigt mal wieder wie es in Deutschland läuft: erstmal meckern und beleidigen anstatt zu helfen. Vielen Dank für gar nichts!
@@ctdgermany naja, halbgute Antwort. Der Beitrag ist kein bisschen überflüssig. Er ist spitz formuliert und zeigt das ganz große Problem auf: die eigene Position muss zwingend verteidigt werden, bevor Kritik angenommen wird. Ja, es müssen Bücher geführt werden, egal ob "Bücher" oder "steuerliche Aufzeichnungen". Tendenzen und Trends erkennt ein Unternehmer am Verlauf der Geschäfte, die BWA versorgt ihn mit Kennzahlen zur Vergangenheit, die Planung für die Zukunft ermöglichen. Planung bedingt Abgleich mit dem Erwarteten (Soll) und dem Gewesenen (Ist). Kommen bei euch plötzlich 38.000,00€ Umsatz aus Polen, obwohl noch niemals ein Kunde aus Polen bestellt hat? Wohl kaum. Es wächst. Schöne Überraschungen sind gut und bringen Erfahrung. Das Buchungsdatum interessiert nicht, daß ist vollkommen richtig. Relevant ist Leistungs- oder Zahlungsdatum, je nachdem, ob ihr Soll- oder Ist Anmeldungen abgebt. Einfach mal nachsehen, ob ihr eine Genehmigung nach §20 UStG habt. Rechnungsdatum insoweit also auch fast egal... Zur eigentlichen Frage: der Kunde muss europaweit den für ihn gültigen Endpreis angezeigt bekommen. Es sollte vom Shop-Softwareanbieter also ein Patch angeboten werden, welches die Umsätze nach Ländern sortiert zur USt-Grenze hin erfasst und automatisch anpasst.
@@erikschreiter3755 du tust gerade so, als wenn du unser Geschäft kennst. Aber genauso ist es, wie du geschrieben hast. Wir haben viele Kunden aus BE/NE/LUX, Österreich, Dänemark, Tschechien, Polen etc. die dann öfter im 5stelligen Bereich bei uns bestellen. Und genau da ist ja der Knackpunkt bis zur Grenze von 10k kann ich im Shop für alle die 19% anzeigen lassen, danach muss ja der jeweilige Landessteuersatz angezeigt werden. Hier kann es aber zu Überschneidungen kommen, die dann in der Regel auf Kosten des Händlers gehen, denn angenommen, Kunde aus Ungarn bestellt bei uns für 10k mit 19%, hat aber im eigenen Land 27%, zahle dann also 800€ aus der eigenen Tasche.
Sehr gutes Video ... eine Frage habe ich dennoch ... ist die 10000€ Grenze pro Land ... also darf man 10000€ in jedem EU Land absetzen oder gilt die 10000€ Grenze für die Gesamte EU also wenn man über 10000€ in der EU absetzt sollte man zum OSS
Vielen Dank! Die 10.000 EUR Grenze gilt für die gesamte EU und nicht isoliert betrachtet für jedes Land (anders als bisher bei den Lieferschwellen). D.h., wenn 10.000 EUR-Grenze in der EU bei B2C geknackt, dann Besteuerung im Zielstaat...
@@SteuerWebinar Gilt diese Besteuerung oder Regelung ab 1.7. 2021 ... d.h. wenn man 2021 bereits 20000€ in der EU verkauft hat muss das nachbesteuert werden ... oder darf man bis 1. Juli noch so viel machen wie geht und erst ab 1.7 gilt diese 10000€ Grenze?
Manche Menschen, zb ich, leben davon. Also so einfach ist das dann leider doch nicht. Aber es ist schon übel, wie sie damit den kleinen online Händlern immer mehr Steine in den Weg legen und es weiter erschweren. Da kommt der Verdacht auf das dies Absicht ist!
Sehr gutes Video gut erklärt!
Hallo. Wie sieht es bei der Kleinunternehmer Regelung aus?
Vielen Dank im Voraus!
Würde mich auch interessieren!
auch im Bezug auf den Handel in die Schweiz
Würde mich auch brennend interessieren.
ganz einfach, die Kleinunternehmerregelung ist nur auf im Inland steuerbare Umsätze und für im Inland ansässige Unternehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG anzuwenden (nationale Regelung). Überschreitest du also die Erwerbsschwelle von TEUR 10, dann liegt der Ort der Lieferung im Bestimmungsland und ist mit dessen gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zu besteuern. Solltest du die ISt Versteuerung in Deutschland gewählt haben, dürfte die meines Erachtens für das OSS Verfahren nicht gelten. Die Steuer müsste dann mit Erbringung der Leistung abgeführt werden bzw. in dessen Voranmeldungszeitraum. In einem Onlineshop müssten demnach die Preise je nach Land angepasst werden (z. B. über die Landesauswahl). Je nachdem wie der Umsatz in den übrigen Mitgliedsstaaten geplant und der Shop konzipiert wird, könnte auch der Verzicht, der im Übrigen 2 Jahre bindend wirkt, auf die Erwerbsschwelle erklärt und sozusagen direkt über den OSS im jeweiligen Land versteuert werden. Ein geplanter Verzicht könnte ggf. auch weniger Kosten auslösen als kurzfristig den Steuerberater zu bitten einen bereits zurückliegenden Sachverhalt aufzuräumen.... Hoffe dass das euch etwas weitergeholfen hat :)
Super Video, danke dir!!! 👍🏼✌🏼
Gilt diese Besteuerung oder Regelung ab 1.7. 2021 ... d.h. wenn man 2021 bereits 20000€ in der EU verkauft hat muss das nachbesteuert werden ... oder darf man bis 1. Juli noch so viel machen wie geht und erst ab 1.7 gilt diese 10000€ Grenze?
Nein du musst nichts nachsteuern
Gut erklärt 👍
Danke für das informative Video!
Wie ist denn die Regelung für Zwischenhändler welche Ware von Asien oder USA also aus Drittstaaten in die EU zB Deutschland importieren? Können diese OSS nutzen und gelten die gleichen Lieferschwellen oder gibt es hier extra Regelungen?
Top Video
Hallo, sollte man sich als Kleinunternehmer beim IOSS Verfahren registrieren, auch wenn man die Lieferschwelle von 10k in der EU nicht überschreitet? Trotz Lieferung aus China?
Hallo Daniel! Sehr gut erklärt haben Sie dieses Thema. - vielen Dank. Entfällt damit die ZM-Meldung an das FA, wenn man am OSS teilnimmt? Habe ich richtig verstanden, daß die Lieferungen (EU) erst ab 10.000 Euro steuerbar sind? Man muss aber vorher schon alle Lieferungen anmelden, ohne es zu versteuern, und wird steuerpflichtig ab 10.000,01 Euro?(mit der entsprechenden Rechnung, die das überschreitet) Vielen Dank schon mal!
Dankeschön! Die ZM-Pflicht gilt weiterhin (zB bei innergemeinschaftlichen Lieferung an Unternehmer im EU-Ausland; B2B). Das Video hat den Fernverkauf (B2C; Lieferung an Nichtunternehmer) beschrieben. Da gilt die 10.000€ Grenze EU-einheitlich ab 01.7.2021...Besteuerung im Zielstaat, wenn Grenze geknackt. Wenn nicht dann Ursprungsland. Einzelheiten müssen wie immer mit dem Steuerberater des Vertrauens besprochen werden 👍🏻👍🏻
Ja stimmt, ZM ist ja nur bei B2B notwendig! Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort! Viele Grüße aus München
Verstehe ich das richtig? Das gilt nur an verkäufe an privat Personen? Verkaufe ich jetzt zum Großteil an Betriebe mit EU VAT Nummer, habe ich damit nichts zu tun?
Hätte ich auch so verstanden, dass B2B Verkäufe immer noch mit dem Reverse Charge Verfahren abgewickelt werden, bei dem der Empfänger die Steuer seinem Finanzamt schuldet.
Genau das trifft nur B2C also wenn du an Privatpersonen im Eu Ausland verkaufst
@@Simeon- jep habe ich mittlerweile auch schon raus gefunden. Verstehe auch das System, bin aber zum Glück da raus. Habe zu 99% Business Kunden👍.
also muss ich Buch führen, wieviel Umsatz ausserhalb von DE gemacht wird und dann ab 10k€ Umsatz ausserhalb DE die Rechnungen mit dem jeweiligen Steuersatz des jeweiligen Landes schreiben? Es erzählt jeder das Gleiche, nur nicht das was für den Händler wirklich wichtig ist. D.h. jeder EU Bürger müsste abhängig von der jeweiligen MwSt im Shop andere Preise angezeigt bekommen, oder?
"...muss ich Buch führen...." Unternehmer oder Dilletant? Wie funktioniert das Marketingcontrolling ohne Vertriebscontrolling? Landet die BWA ungelesen im Papierkorb?
Das Schöne am Internet ist, dass jeder die Chance hat, mit minimalem Einsatz etwas zu erreichen. Das Traurige ist, dass Leute zu Unternehmern werden, die im analogen Geschäft ihre Untauglichkeit zur Teilnahme am Geschäftsverkehr längst eingesehen hätten.
@@erikschreiter3755 dir ist schon bewusst das die BWA dann einen Monat zu spät dran ist, wenn der Umsatz erreicht wäre? Es zählt, soweit mir bekannt, das Rechnungsdatum und nicht das Buchungsdatum. Zudem war dein Beitrag mehr als überflüssig und zeigt mal wieder wie es in Deutschland läuft: erstmal meckern und beleidigen anstatt zu helfen. Vielen Dank für gar nichts!
@@ctdgermany naja, halbgute Antwort. Der Beitrag ist kein bisschen überflüssig. Er ist spitz formuliert und zeigt das ganz große Problem auf: die eigene Position muss zwingend verteidigt werden, bevor Kritik angenommen wird.
Ja, es müssen Bücher geführt werden, egal ob "Bücher" oder "steuerliche Aufzeichnungen". Tendenzen und Trends erkennt ein Unternehmer am Verlauf der Geschäfte, die BWA versorgt ihn mit Kennzahlen zur Vergangenheit, die Planung für die Zukunft ermöglichen. Planung bedingt Abgleich mit dem Erwarteten (Soll) und dem Gewesenen (Ist).
Kommen bei euch plötzlich 38.000,00€ Umsatz aus Polen, obwohl noch niemals ein Kunde aus Polen bestellt hat? Wohl kaum. Es wächst. Schöne Überraschungen sind gut und bringen Erfahrung.
Das Buchungsdatum interessiert nicht, daß ist vollkommen richtig. Relevant ist Leistungs- oder Zahlungsdatum, je nachdem, ob ihr Soll- oder Ist Anmeldungen abgebt. Einfach mal nachsehen, ob ihr eine Genehmigung nach §20 UStG habt.
Rechnungsdatum insoweit also auch fast egal...
Zur eigentlichen Frage: der Kunde muss europaweit den für ihn gültigen Endpreis angezeigt bekommen. Es sollte vom Shop-Softwareanbieter also ein Patch angeboten werden, welches die Umsätze nach Ländern sortiert zur USt-Grenze hin erfasst und automatisch anpasst.
@@erikschreiter3755 du tust gerade so, als wenn du unser Geschäft kennst. Aber genauso ist es, wie du geschrieben hast. Wir haben viele Kunden aus BE/NE/LUX, Österreich, Dänemark, Tschechien, Polen etc. die dann öfter im 5stelligen Bereich bei uns bestellen. Und genau da ist ja der Knackpunkt bis zur Grenze von 10k kann ich im Shop für alle die 19% anzeigen lassen, danach muss ja der jeweilige Landessteuersatz angezeigt werden. Hier kann es aber zu Überschneidungen kommen, die dann in der Regel auf Kosten des Händlers gehen, denn angenommen, Kunde aus Ungarn bestellt bei uns für 10k mit 19%, hat aber im eigenen Land 27%, zahle dann also 800€ aus der eigenen Tasche.
@@ctdgermany okay, überzeugt. Ich nehme alles zurück und unterstütze die Gegenseite.
Hallo Daniel, ist das OSS nun freiwillig oder ein Muss ab 1.7.?
Vielen Dank!
OSS ist freiwillig 👍🏻
Leider habe ich die geltende Schwelle in der Besteuerungsjahr nicht verfolgt
Sehr gutes Video ... eine Frage habe ich dennoch ... ist die 10000€ Grenze pro Land ... also darf man 10000€ in jedem EU Land absetzen oder gilt die 10000€ Grenze für die Gesamte EU also wenn man über 10000€ in der EU absetzt sollte man zum OSS
Vielen Dank! Die 10.000 EUR Grenze gilt für die gesamte EU und nicht isoliert betrachtet für jedes Land (anders als bisher bei den Lieferschwellen). D.h., wenn 10.000 EUR-Grenze in der EU bei B2C geknackt, dann Besteuerung im Zielstaat...
@@SteuerWebinar Vielen Dank für die Antwort ... hat mir sehr geholfen
@@SteuerWebinar Gilt diese Besteuerung oder Regelung ab 1.7. 2021 ... d.h. wenn man 2021 bereits 20000€ in der EU verkauft hat muss das nachbesteuert werden ... oder darf man bis 1. Juli noch so viel machen wie geht und erst ab 1.7 gilt diese 10000€ Grenze?
Also besser nichts verkaufen, da liegt man dann immer richtig und kann auch nichts falsch machen.
Manche Menschen, zb ich, leben davon. Also so einfach ist das dann leider doch nicht. Aber es ist schon übel, wie sie damit den kleinen online Händlern immer mehr Steine in den Weg legen und es weiter erschweren. Da kommt der Verdacht auf das dies Absicht ist!