Fernverkauf § 3c Abs. 1 UStG Neuregelung ab 01.07.2021
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- Опубліковано 25 гру 2024
- Dieses Video ist der erste Teil einer dreiteiligen Reihe, die sich mit der größten umsatzsteuerlichen Reform auf Unionsebene beschäftigt. In diesem Teil geht es spezifisch um den neuen § 3c UStG, erläutert anhand eines anschaulichen Ausgangssachverhalts. Es geht um den Wegfall der Lieferschwellen, den neuen Begriff der Fernverkäufe, was RFTE-Leistungen im Sinne von § 3a Abs. 5 UStG mit den Fernverkäufen zu tun haben etc.
Hinterlegtes PDF zu Fernverkauf § 3c Abs. 1 UStG
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Der zweite und dritte Teil beschäftigen sich mit dem One-Stop-Shop-Verfahren (EU-Regelung) § 18j UStG
OSS (EU-Regelung) Teil I
• One-Stop-Shop-Verfahre...
OSS (EU-Regelung) Teil II
• One-Stop-Shop-Verfahre...
Dieser UA-cam-Kanal wird genutzt von der Tax Teacher Tutorials GbR.
Zu unserem Referenten:
Kai Bullmahn ist Diplom-Finanzwirt, Diplom-Handelslehrer und Steuerberater. Er unterrichtet seit rund 20 Jahren als Berufsschullehrer angehende Steuerfachangestellte. Ehrenamtlich ist er Prüfer in verschiedenen Prüfungsausschüssen zur Aus- und Fortbildung der Steuerberaterkammer tätig (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Fachassistent Lohn und Gehalt, Steuerberater).
Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.
Dieses Video beinhaltet keine steuerliche Beratung i. S. d. StBerG. Von den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters i. S. d. StBerG wird sich bei diesen Videos, obwohl der Referent Kai Bullmahn Steuerberater ist, ausdrücklich distanziert. Die Videos ersetzen keine individuelle Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.
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ich freue mich auf mehr vom Tax Teacher, Steuern werden hier viel besser erklärt als in der Schule
Endlich ein Dozent, bei dem man etwas versteht! Top!
Vielen Dank, mir hat Ihr Video sehr geholfen, den Paragraph zu verstehen.
Das freut uns sehr!
Super Video!! Klasse erklärt!
Danke für Ihr Lob.
Dankeschön 😊
gern
Sehr gut erklärt, vielen lieben Dank.
Sehr gerne!
Zukünftig sind nicht nur digitale Dienstleistungen mit Ort im europäischen Ausland zu erfassen und zu melden.
Z.B. langfristige Kfz-Vermietungen an Privatpersonen im EU-Ausland = Ort, wo Wohnsitz
Ja, Daniel, das ist richtig. z. B. nach § 18j UStG OSS (EU-Regelung). Dort werden erfasst: Umsätze nach § 3 Abs. 3a S. 1 und Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 und sonstige Leistungen von in EU ansässigen Unternehmen an § 3a Abs. 5 S. 1 UStG-Empfänger.
Vgl. hierzu meine Übersicht:
jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/37c9134d-fc3c-4e52-afe5-91578f61ee48/%C3%9Cbersicht%20USt-Digitalpakt.pdf
und Video zur Übersicht
ua-cam.com/video/uAX3BT1fDdU/v-deo.html
Und bei Ihrem Beispiel wird der Ort nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 beim Privatpersonen-Empfänger gestellt und würde daher auch in § 18j UStG reinfallen. Zu 18j habe ich ebenfalls Videos gemacht und bei welchen Umsätzen der anzuwenden ist.
Zu 18j habe ich ebenfalls Video gedreht. Dieses Video empfehle ich, weil ich dort beispielhaft an mehreren Umsätzen prüfe, ob u. a. jeweils 18j greift oder nicht.
ua-cam.com/video/GHAKFHLJrgs/v-deo.html
Beste Grüße
Kai Bullmahn
@@taxteachertutorials super. Vielen Dank. Werde ich mir noch weiter anschauen.
Viele Unternehmen (und auch Steuerberater) vergessen das. Leider. Und erzählen fast immer nur über TRFT-Dienstleistungen.
Aber mal davon abgesehen.
Wie wird wird folgendes von ihnen ganz persönlich gesehen? Wie schätzen Sie das ganz persönlich ein?
Wenn die Unternehmen in der Vergangenheit hier immer falsch die Steuer abgeführt hatten. Also die deutsche Steuer wurde anstatt der ausländischen Steuer abgeführt.
USt steht in der Regel 4 Jahre unter dem VdN. Werden jetzt hier deutsche Finanzämter rückwirkend noch ausl. USt eintreiben kommen? Weil wären sie ja eigentlich zu verpflichtet, die richtige Steuer festzusetzen.
Denn es gibt Unternehmen, welche mit der jetzt ersten OSS-Meldung die angebotene Korrekturmöglichkeit für die Vergangenheit wegen des unüberschaubaren Mehraufwandes haben liegen lassen.
Denn man wollte keine schlafenden Hunde wecken.
Ich persönlich halte dieses Vorgehen für unklug.
Meinen sie ganz persönlich, dass hier im Rahmen von BP's die USt auch für die Vergangenheit neu festgesetzt werden.
Die Veranlagung wäre ja mit 164 Abs. 2 noch alles offen. Aber für einen ausländischen Staat?