§ 3c UStG und Einführung von OSS - kostenloses Online-Seminar

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 7 вер 2021
  • Durch das JStG 2020 wurde zum 01.07.2021 die zweite Stufe des sog. MwSt-Digitalpakets umgesetzt. Dies führt insbesondere beim Versandhandel zu wesentlichen Änderungen. In diesem Video bekommst du einen kurzen Überblick über die Änderungen mit praktischen Anwendungsbeispielen.
    Die sog. „Versandhandelsregelung“ nach § 3c UStG wurde geändert. Aus ihr wird eine „ig. Fernverkaufsregelung“. Dies betrifft im Wesentlichen Lieferungen an in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässige Privatpersonen. Ebenso befassen wir uns mit der Erweiterung des bestehenden (besonderen) Besteuerungsverfahrens für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und für Dienstleistungen an in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässige Privatpersonen (sog. One-Stop-Shop-Regelung (OSS)).
    Seminarinhalte:
    1. Änderungen beim Versandhandel
    2. Erweiterung des bestehenden (besonderen) Besteuerungsverfahrens für innergemeinschaftliche Fernverkäufe
    3. Erweiterung des bestehenden (besonderen) Besteuerungsverfahrens für Dienstleistungen an in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässige Privatpersonen
    4. § 3c UStG und § 18j UStG i. d. F. ab 01.07.2021
    ---------------------------------------------------------------
    JETZT KANAL ABONNIEREN - so sind Sie immer top informiert mit den HaaS-Steuernachrichten.
    ----------------------------------------------------------------
    FAN bei FACEBOOK werden auf: / haasgmbh
    FAN bei Instagram werden auf: / haas.wir.steuern
    ----------------------------------------------------------------
    MEHR INFOS zu diesen und anderen Themen finden Sie unter: haas-wir-steuern.de/aktuelles...
    IMPRESSUM: www.haas-wir-steuern.de/impre...

КОМЕНТАРІ • 8

  • @weissjaan
    @weissjaan 2 роки тому +3

    Super Erläuterung! Ich Feier Herrn Rininsland 👍🏽

  • @jenniferhildebrandt9669
    @jenniferhildebrandt9669 Рік тому +1

    Wie immer großartig !

  • @turbomatze7331
    @turbomatze7331 2 роки тому +2

    Klasse - vielen Dank

  • @peters2404
    @peters2404 Рік тому +1

    Cooler typ

  • @Immi915
    @Immi915 2 роки тому

    Danke für das tolle Video!

  • @marvinstockmar6249
    @marvinstockmar6249 2 роки тому

    Kann das OSS Verfahren angewendet werden wenn ein deutscher Unternehmer in der EU Ware einkauft und diese an einen Endkunden in der EU direkt versenden lässt. Also Dropshipping innerhalb der EU?
    Danke

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  2 роки тому +1

      Hallo Marvin Stockmar,
      Dein Fall scheint ein Reihengeschäft i. S. d. § 3 Abs. 6a UStG zu sein. Der Ort der Lieferung deines Mandanten bestimmt sich daher, wenn der erste Unternehmer in der Reihe unmittelbar zum letzten Abnehmer befördert oder versendet, nach § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG. Das sog. OSS-Verfahren verlangt aber Lieferungen, deren Ort sich nach § 3c UStG bestimmt. Damit ist in deinem Fall § 18j UStG nicht anzuwenden. Unabhängig davon verlangt § 3c UStG die Beförderung oder Versendung, die im Gebiet von ZWEI verschiedenen Mitgliedsstaaten beginnt und endet. Auch das scheint in deinem Fall nicht vorzuliegen. Auch daher ist das OSS-Verfahren nicht anwendbar.
      Liebe Grüße
      Dein HaaS-Team