Ich finde es klasse, dass Sie Ihre Podcasts über UA-cam frei zur Verfügung stellen. In der juristischen Branche ist dies leider noch eine Seltenheit. Gute Materialien sind oft nur mittels doch recht teuren Abos verfügbar. DANKE, dass Sie sich diese Mühen machen und Ihr Wissen frei teilen. Meinen heutigen verregneten Sonntag hat es versüßt.
Es ist sicher keine Sicherungsverfügung, weil kein Anspruch auf eine gegenständliche Leistung zu sichern ist. Ich halte es für vertretbar, eine Regelungsverfügung anzunehmen, es findet sich aber durchaus auch die Ansicht, dass es sich um eine Leistungsverfügung handelt, so etwa bei Stamer in BeckOF Prozess, 2019, Nr. 3.5.2 Rn. 7.
vielleicht kann man noch hinzufügen, dass bei verbotener Eigentmacht und Eintragung einer Vormerkung die Glaubhaftmachung der Dringlichkeit nicht erforderlich ist :)! Insgesamt finde ich, eine sehr gute Vorlesung! Danke!
Ich finde es klasse, dass Sie Ihre Podcasts über UA-cam frei zur Verfügung stellen. In der juristischen Branche ist dies leider noch eine Seltenheit. Gute Materialien sind oft nur mittels doch recht teuren Abos verfügbar. DANKE, dass Sie sich diese Mühen machen und Ihr Wissen frei teilen. Meinen heutigen verregneten Sonntag hat es versüßt.
Danke, das ist sehr nett!!
Die Folien und einige ergänzende Notizen zur Veranstaltung sind frei online abrufbar unter www.jura-podcast.de/zpo/.
Besser als meine Vorlesung !
Danke, das ist sehr nett!
Einstweilige Verfügung ab 10:10
Vielen Dank von einer Referendariat kurz vor dem Staatsexamen!
Gern geschehen!
Eine kurze Frage...: ist die e.V. bzgl. der Weiterbeschäftigung einer Sicherungs- oder Regelungsverfügung?
Es ist sicher keine Sicherungsverfügung, weil kein Anspruch auf eine gegenständliche Leistung zu sichern ist. Ich halte es für vertretbar, eine Regelungsverfügung anzunehmen, es findet sich aber durchaus auch die Ansicht, dass es sich um eine Leistungsverfügung handelt, so etwa bei Stamer in BeckOF Prozess, 2019, Nr. 3.5.2 Rn. 7.
vielleicht kann man noch hinzufügen, dass bei verbotener Eigentmacht und Eintragung einer Vormerkung die Glaubhaftmachung der Dringlichkeit nicht erforderlich ist :)! Insgesamt finde ich, eine sehr gute Vorlesung! Danke!