LkSG - BAFA veröffentlicht Handreichung für die Finanzbranche

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  • Опубліковано 24 вер 2023
  • Grundsätzlich gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) auch für Unternehmen aus der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen können auch als (un-) mittelbare Zulieferer von Unternehmen aus der Realwirtschaft zu überprüfen sein.
    Dennoch gelten branchen- und produktbezogene Besonderheiten. So führt das BAFA in seiner Handreichung bspw. aus, was mit Blick auf Refinanzierungsgeschäfte, Factoring, Leasing etc. zu berücksichtigen ist.
    In unserem Webinar besprechen Dr. Martin Rothermel, Dr. Verena Ritter-Döring und Sebastian Rünz, LL.M., von Taylor Wessing die Inhalte der neuen Informationen des BAFA und erklären deren Aussagegehalt.

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