Die Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG

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  • Опубліковано 6 лют 2024
  • Seit dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes (LkSG) umsetzen. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die Risikoanalyse. Nur bei identifizierten Risiken müssen überhaupt Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
    Die LkSG-Experten Dr. Martin Rothermel, Sebastian Rünz, LL.M., und Louis Warnking von Taylor Wessing zeigen in diesem Webinar einen praxisnahen Ansatz auf, wie Unternehmen die Risikoanalyse nach dem LkSG durchführen können. Sie zeigen außerdem , was für eine angemessene Risikoanalyse notwendig ist, wie man sich das Leben leichter machen kann und wie andere Unternehmen vorgehen. Inhaltlich schauen sie sich auch die durch das BAFA veröffentlichte Risikodatenbank an. Dabei behalten die Experten im Blick, dass gerade für Unternehmen mit dünner Personaldecke oder wenig ausgebauten Compliance-Strukturen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eine Herausforderung ist.

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