Änderung/Aufhebung von Steuerbescheiden (§§ 129-131 + §§ 164-177) | AO 5/9
Вставка
- Опубліковано 7 сер 2024
- Die Korrekturvorschriften im Abgabenrecht sind Thema unseres Videos Abgabenordnung Kapitel 5. Hierbei geht es um die Möglichkeiten, die die Abgabenordnung vorgibt, um nach einer Steuerfestsetzung und dem Ablauf der Einspruchsfrist einen Steuerbescheid noch ändern zu können. So gilt, dass ein Steuerpflichtiger nur zu hoch und die Finanzverwaltung nur zu niedrig angesetzte Steuern ändern können. Die Abgabenordnung sieht hierbei mehrere Optionen vor.
Jetzt eintragen und kostenlose Übungsaufgaben herunterladen:
www.juhn.com/lp/uebungsaufgaben/
0:00 Einleitung & Intro
1:40 Übersicht zu den Korrekturvorschriften
4:25 § 129 AO - Unrichtigkeiten beim Erlass
5:44 § 130 AO - Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes
6:30 § 131 AO - Widerruf des rechtmäßigen Verwaltungsaktes
7:09 § 164 AO - Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
10:54 § 165 AO - Vorläufige Steuerfestsetzung
13:47 § 172 AO - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
14:49 § 173 AO - Aufhebung und Änderung wegen neuer Tatsachen oder Beweismitteln
16:35 § 173a AO - Schreib- oder Rechenfehler
17:35 § 174 AO - Widerstreitende Steuerfestsetzungen
21:51 § 175 AO - Änderung von Steuerbescheiden
23:20 § 175b AO - Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
24:41 § 177 AO - Berichtigung von materiellen Fehlern
28:46 Fazit & Kontakt
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 221 999 832-01
E-Mail: Mail@Juhn.com
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Für Bewerber/innen:
Telefon: +49 221 999 832-06
E-Mail: Karriere@Juhn.com
Internet: www.Juhn.com/Karriere
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Folge uns auf Social Media:
► Facebook: / juhnsteuerberater
► Instagram: / juhnsteuerberater
► LinkedIn: / juhn-steuerberater
► Xing: www.xing.com/companies/juhnpa...
► Twitter: / juhntax
► Podcast: www.juhn.com/podcast/
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
► E-Mail: Mail@Juhn.com
► Internet: www.Juhn.com
Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
vlt. noch eine kleine Ergänzung zum § 129 AO: also bei uns in den Prüfungen war es bei Übernahmefehlern immer sehr wichtig darauf zu achten, dass dem FA hierfür die Unterlagen / Aufstellungen des Stpfl. vorliegen müssen, aus denen der Fehler auch klar ersichtlich / erkennbar ist (s. AEAO zu § 129 Nr. 4). Wie relevant diese Info für die Steuerberaterexamen ist, kann ich aber leider nicht einschätzen 😅. Also nur noch als kleine Ergänzung, da mir das bei dem Punkt noch eingefallen ist 😉. Ansonsten möchte ich mich für diese sehr informative Videoreihe und Ihre Mühe bedanken!😊
Vielen Dank für dieses informative, kostenlose Video. Und auch Danke für die verlinkten Übungsaufgaben.
Um Minute 10 herum zum VdN 164 (3) Ao: Ich vermute, dass die Folie einen Tippfehler hat, dort steht 163 (3) statt 164 (3).
Danke für das informative Video, es hilft meiner Ausbildung weiter. :)
gutes Video!