Steuerbescheide/Verwaltungsakte (§§ 118, 119 AO) + Fristberechnung (§ 108 AO) | AO 3/9

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  • Опубліковано 23 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 5

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 роки тому

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  • @makkono1346
    @makkono1346 2 роки тому +7

    Gutes Video!
    Kleine Anmerkungen: 2:29 Die Festsetzung der Vorauszahlungen auf dem Einkommensteuerbescheid ist ebenfalls ein eigenständiger Verwaltungsakt

  • @TakezoShinmen413
    @TakezoShinmen413 8 місяців тому +1

    Danke für das Video!
    Kleine Ergänzung: Wenn die falsche Behörde einen VA erlässt, müsste fad ein Problem der Zuständigkeit, also der formellen Rechtmässigkeit sein. Paragraph 199 Abs 3 AO betrifft den Fall, dass gar nicht erkennbar ist, von wem der VA stammt

  • @garytheg6875
    @garytheg6875 7 днів тому

    Bei Bescheiden, die ab dem 01.01.2025 ergehen sind es dann 4 Tage nach 108 II Nr. 1 AO ?

  • @marinafishspakoln8488
    @marinafishspakoln8488 6 місяців тому +2

    Super erklärt. Danke
    Kleiner Hinweis, vielleicht wäre es gut wenn alle Sprecher ein Mikrofon an ihren Kragen kriegen. So dass man nicht nur einen von euch klar versteht