Zivilverfahrensrecht 3: Mahnverfahren

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  • Опубліковано 2 жов 2024
  • Einheit 3 des Podcasts Zivilverfahrensrecht

КОМЕНТАРІ • 45

  • @mayafree5278
    @mayafree5278 6 років тому +12

    Ich bin sehr froh, Ihr Chanel gefunden zu haben. Ganz viel Lob und Anerkennung für die tolle Darstellung 👍👍.

  • @marcinb.901
    @marcinb.901 Рік тому +1

    Sehr ausführlich Herr Fries, danke schön!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому +1

      Sehr gerne!

    • @marcinb.901
      @marcinb.901 Рік тому +1

      @@jurapodcast Ich habe vor einer Woche, noch bevor ich Ihren Hinweis gehört habe, es sei "zu Übungszwecken" nicht unklug, ein Mahnverfahren anzustoßen, wenn man einen Anspruch hat, als Privatperson gegen eine andere Privatperson eben das gemacht. Liege ich richtig, dass im Falle eines Einspruchs durch den Gegner bei einem Streitwert unter 5000 Euro vor einem Amtsgericht verhandelt wird, und für mich als Antragsteller KEINE Anwaltspflicht besteht? Viele Grüße!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому +1

      @@marcinb.901 Zu konkreten Rechtsfällen darf ich Sie nicht beraten, aber Ihrer Aussage würde ich nicht widersprechen.

    • @marcinb.901
      @marcinb.901 Рік тому +1

      Ich verstehe, ich war unsicher bzgl. Ihrer Aussage, dass ohne anwaltliche Vertretung vor einem Landgericht nur ein unechtes Versäumnisurteil in Frage kommt. Bei dem mich betreffenden Streitwert bleibt es zunächst am Amtsgericht. Haben Sie herzlichen Dank.

  • @janesa5097
    @janesa5097 9 місяців тому +2

    Muss der Gläubiger eigentlich beweisen, das er dem Schuldner eine Rechnung und eine erste Mahnung gesendet hat wenn der Schuldner den Mahnbescheid widerspricht vor den 14 Tagen oder es versäumt?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  9 місяців тому

      Wenn über die Sache streitig entschieden wird, muss der Gläubiger alle Tatsachen beweisen, die für ihn günstig sind, dazu zählt für einen Verzugsschadensersatz auch die Mahnung.

  • @janesa5097
    @janesa5097 9 місяців тому +2

    Kann ein Gläubiger ab der ersten Mahnung = in Verzug setzen, schon die Zinsen nach §288 in der 2 Mahnung fordern?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  9 місяців тому +2

      Genau, die Zinsen nach § 288 BGB sind ab Eintritt des Verzugs geschuldet.

  • @janesa5097
    @janesa5097 7 місяців тому +1

    Welche Rechtswirkung hat es denn, wenn man 14 +5 Tage nicht auf einen Mahnbescheid reagiert? Eine Versäumnisurteil Ähnliche Wirkungen wird ja erst durch den Vollstreckungsbescheid erwirkt. Es gibt ja nach der Widerspruchsfrist noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  7 місяців тому +1

      Der Vorteil der abgelaufenen Frist besteht für den Antragsteller vor allem darin, dass er nun den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.

  • @janesa5097
    @janesa5097 7 місяців тому +1

    Also wenn einem Mahn Bescheid Nicht Widersprochen wird und auch kein Einspruch gegen einen Vollstreckungs Bescheid innerhalb von 14 Tagen eingelegt wird, Dann gelten die Regeln über das Versäumnisurteil richtig? Eine Berufung ist dann also nicht möglich oder möglich?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  7 місяців тому

      Wie beim Versäumnisurteil gibt es nach dem Ablauf der Einspruchsfrist auch beim Vollstreckungsbescheid keine Rechtsmittel mehr; es ist formelle und materielle Rechtskraft eingetreten (hM).

  • @janesa5097
    @janesa5097 7 місяців тому +1

    Was passiert, wenn nach einem Vollstreckungstitel auch die Versäumnis Frist nach.§ 339 Abgelaufen ist, Dann geht nur noch wieder Einsetzung und Vollstreckungsgegenschlage?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  7 місяців тому

      Genau; wenn die Fristen für Rechtsmittel im Erkenntnisverfahren abgelaufen sind, bleiben nur noch die Instrumente des Vollstreckungsrechts, z.B. Vollstreckungsgegenklage.

  • @janesa5097
    @janesa5097 9 місяців тому +1

    Wenn ein Gläubiger einen Mahnbescheid raussendet und der Schuldner reagiert in der 14 Tage Frist und widerspricht, kann ein Gläubiger in der selben Sache dann wieder einen Mahnbescheid raussenden (zB wenn er weiß der Schuldner ist im Urlaub und kontrolliert seinen Briefkasten nicht?)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  9 місяців тому +1

      Er kann es versuchen, allerdings wird der Mahnbescheid ja nicht vom Gläubiger, sondern vom Mahngericht verschickt, und da könnte es sein, dass das Gericht dem Gläubiger eine sog. Monierung, d.h. eine Art Fehlerhinweis schickt, weil es vermutet, dass ein zweiter Mahnbescheid in derselben Sache nicht gewollt ist. Bis das dann klargestellt ist, ist der Schuldner vermutlich aus dem Urlaub wieder zurück... ;-)

  • @jeromeziepkesu3412
    @jeromeziepkesu3412 7 днів тому +1

    Guten Tag,
    falls eine Person einen Widerspruch gegen eine Mahnung einlegt; wie lange kann diese Person den Widerspruch zurückziehen, ohne dass höhere Gerichtskosten fällig werden?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 дні тому

      Ich bitte um Nachsicht, dass ich keine Rechtsberatung zu konkreten Fällen geben darf.

  • @gargoyle7863
    @gargoyle7863 3 місяці тому +1

    Die Meinungsstreit am Ende der Vorlesung: Muss man die überhaupt jemals führen, oder folge ich einfach "stillschweigend" der h.M. und bauen die Prüfung des zweiten Versäumnis so auf, dass ich einfach nur "Säumnis des Beklagten" und "Antrag des Kläger" prüfe? 🤔

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 місяці тому +1

      Es kommt darauf an: Wenn es im Sachverhalt einen Fingerzeig gibt, dass hier ein Problemschwerpunkt liegen sollte, ist es vermutlich sinnvoll, Für und Wider in einiger Ausführlichkeit darzustellen. Andernfalls würde ich das nicht zu sehr aufbauschen...

    • @gargoyle7863
      @gargoyle7863 3 місяці тому +1

      @@jurapodcast 👍 Danke für die schnelle Antwort! 🙂

  • @janesa5097
    @janesa5097 10 місяців тому +1

    §286 (1) Satz 2 -> Sagt der S.2 das eine Mahnung= in Verzug Setzung, durch das gerichtliche Mahnverfahren ersetzt wird? Das würde bedeuten, Unternehmer/Vertragspartner könnten ohne vorher zu mahnen nach 14 Tagen post Rechnungsstellung gleich ins Mahnverfahren §688 ZPO gehen ohne in Verzugsetzung weil dieses diese/ die Mahnung ersetzt?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  10 місяців тому +1

      Genau, nur muss das Unternehmen die Kosten des Mahngerichts tragen, wenn die Schuldnerin auf den Mahnbescheid sofort zahlt.

    • @janesa5097
      @janesa5097 9 місяців тому +1

      Und das wäre nicht so, wenn zwischen 1. Rechnung und gerichtlichen Mahnbescheid eine erste Mahnung versendet worden ist um den Schuldner vor Einleitung des gerichtl Mahnverfahrens in Verzug zu setzen?@@jurapodcast

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  9 місяців тому

      @@janesa5097 Genau!

  • @julianm.7668
    @julianm.7668 2 роки тому +2

    Hallo, ich habe auch noch eine Frage. Bei 24:35 steht im Schaubild, dass kein Widerspruch binnen zwei Wochen eingegangen sein darf. Im Gesetz steht "rechtzeitiger Widerspruch." Zuvor sagten Sie, dass ein rechtzeitiger Widerspruch auch noch nach zwei Wochen möglich sein kann. Ist das im Schaubild falsch oder habe ich etwas falsch verstanden? Vielen Dank für die tollen Vorlesungen!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +1

      Gute Frage! Die zwei Wochen stammen aus § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Als Schuldner kann auch danach noch widersprechen, riskiert aber dann den Vollstreckungsbescheid.

    • @_n_l_
      @_n_l_ 2 роки тому +1

      Dass danach noch widersprochen werden kann, steht in § 694 ZPO (ab 16:25).

  • @bexsmith4792
    @bexsmith4792 6 років тому +1

    top!

  • @simonegerner3422
    @simonegerner3422 2 роки тому +2

    Eine wirklich hilfreiche Vorlesungsreihe!

  • @user-gl7is4my4k
    @user-gl7is4my4k Рік тому +1

    Hallo, eine Frage habe ich noch zu der Einheit: Wenn der Antragsgegner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt und dann das streitige Verfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet wird, bleibt doch der Vollstreckungsbescheid bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Sache in der Welt oder? D. h. der Antragsteller kann aus dem Vollstreckungsbescheid auch zunächst in das Vermögen des Antragsgegners vollstrecken oder?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому +1

      Ja, die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ist trotz Einspruchs weiterhin möglich, auf Antrag des Beklagten wird das Prozessgericht die Zwangsvollstreckung aber (teilweise gegen Sicherheitsleistung) regelmäßig einstellen.

    • @user-gl7is4my4k
      @user-gl7is4my4k Рік тому

      @@jurapodcast vielen Dank für Ihre Antwort. Muss der Beklagte dann eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO beim Gericht der 1. Instanz erheben (also bei dem Gericht, bei dem über den Einspruch gegen den VB entschieden wird)? Und dieses Gericht entscheidet dann über die Vollstreckbarkeit des Vollstreckungsbescheids?

  • @jurapodcast
    @jurapodcast  6 років тому

    Die Folien und einige ergänzende Notizen zur Veranstaltung sind frei online abrufbar unter www.jura-podcast.de/zpo/.

  • @lolol189999
    @lolol189999 5 років тому +1

    Hallo! Deine Videos sind echt toll, bin gerade selbst vor meiner Prüfung aus Zivilverfahrensrecht, studiere aber in Wien. Hast du vielleicht schon das Video zum Europäischen Zivilverfahrensrecht fertig? Das würde mir natürlich unglaublich helfen

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 років тому +1

      Hmm, die Vorlesung wird gerade erst im Laufe des Semesters erstellt; aber in meiner IPR-Vorlesung gibt es einen Termin zum Internationalen Zivilverfahrensrecht, das hilft Dir vielleicht weiter: ua-cam.com/video/NwFZLNEjVL8/v-deo.html

    • @lolol189999
      @lolol189999 5 років тому

      Super, Danke vielmals!

  • @SandymanHH
    @SandymanHH 5 років тому +1

    Tolle Vorlesung, eine Frage tut sich mir aber dennoch auf. Wieso gibt es einen Streitstand zum echten zweiten Versäumnisurteil, ob eine Schlüssigkeitsprüfung zu erfolgen hat oder nicht? Sie erfolgte doch schließlich bereits beim ersten echten Versäumnisurteil... Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 років тому

      Zugunsten einer erneuten Schlüssigkeitsprüfung kann man anführen, dass es sich auch bei einem echten zweiten Versäumnisurteil immerhin um ein Versäumnisurteil handelt, dem nach § 331 ZPO eine Schlüssigkeitsprüfung vorauszugehen hat. Die hM verzichtet freilich aus dem von Ihnen genannten Grunde darauf (vgl. BGH v. 6. Mai 1999, V ZB 1/99, lexetius.com/1999,926).