Wie ja angesprochen wurde, bleibt die Garantie bei Wartung durch eine freie Werkstatt erhalten, aber nur, wenn diese die Wartung nach Herstellervorgaben einhält. Und genau da sehe ich ein Problem: Viele Mechaniker zeigen Handlungsunsicherheiten beim Ausfüllen der Protokolle, manchmal sind auch einzelne Punkte (wie z.B. Reifen überprüfen, Umfang der Inspektionspunkte usw.) zwischen Original-Protokoll und Protokoll der freien Werkstatt(kette) etwas abweichend. Wenn ich als Kunde nun nachweisen muss, dass die freie Werkstatt alles hundertprozentig richtig gemacht hat, sind derartige Abweichungen oder einzelne falsch gesetzte Kreuze oder schriftliche Eintragungen nicht hilfreich. Denn nach meinem juristischen Verständnis will der Kunde im Garantieschadensfall etwas vom Hersteller, also muss auch der Kunde beweisen, dass die freie Werkstatt keine Fehler gemacht hat.
Herr Heimgärtner, wie soll ich Ihren Satz verstehen: "Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist grundsätzlich mehr wert als ein Fahrzeug, das nur in freien Werkstätten gewartet worden ist." Soweit ich weiß, nutzen freie Werkstätten das digitale Serviceheft der Fahrzeuge nach der Inspektion/Wartung, d. h. über die Portale der Hersteller loggen sie sich ein und haben somit den gleichen Zugang zu den Herstellerdatenbänken wie die Vertragswerkstätten. Der Mehrwert besteht eigentlich nur darin, dass ich bei einer Inspektion in einer Vertragswerkstatt mehr Geld in mein Fahrzeug investiert habe als in einer freien Werkstatt.
Hallo Claudia, nach unseren Beobachtungen ist ein Fahrzeug, dass ausschließlich in Vertragswerkstätten gewartet wurde, merkantil nach wie vor mehr wert als ein Fahrzeug, bei dem „bloß“ die Wartungen/Inspektionen nach Herstellervorgaben erhalten hat. Auch bei Eintragungen im digitalen Serviceheft kann man erkennen, welche Werkstatt die Arbeiten vorgenommen hat. Natürlich ist es möglich, dass dies durch das digitale Serviceheft zukünftig als wertbildender Faktor ausscheidet, derzeit sehen wir dies aber (noch) nicht so. VG Claude vom ADAC Team
Genau. Viel Geld für Wartung, die in ihrer Zielsetzung nicht eine lange Haltbarkeit des Autos hat, sondern der Kunde soll js möglichst schnell wieder ein neues Auto dieser Marke kaufen. Schnell heisst heute etwa 100 tkm auf der Uhr? Dann betrachtet die Vertragswerkstatt das Leben des Autos als beendet !!
Zur ADAC Einschätzung hier meine Erfahrungen zum Thema Vorteil Markenwerkstatt: Beide Motorräder bei BMW gekauft, alle Inspektionen, Teile etc beim Fachhändler gekauft. Nach 2 Jahren und 7 Wochen war die Batterie trotz permanentem Einsatz am Erhaltungsladegerät ein Totalschaden. Kulanzantrag wurde mir angeboten, da Gewährleistung ja ausgelaufen war. Ergebnis des Kulanzantrages erst bei Nachfrage erhalten, Rechnung kam aber von allein :-). Kulanz bei Batterien gibt es nicht - ist ja ein Verschleißteil. Dieselbe Erfahrung habe ich bei einem neuen BMW Auto vor ewigen Zeiten gemacht - auch die Batterie, die gleiche Argumentation. Quintessenz: In all den Jahren nichts dazu gelernt. Kulanzantrag kann man sich sparen und die Produkte halten auch nicht länger als bei anderen. Einen Vorteil zur Markenwerkstatt auch nach der Garantiezeit zu gehen, ist für mich nach den Erfahrungen nicht existent. Wofür??? Um deutlich höhere Preise für gleiche Service-Leistung zu zahlen? Ein BMW Auto habe ich nie wieder gefahren und beim Mopped gehe ich nun zu einer freien Werkstatt um die Ecke.
Wenn man das Auto nach einer bestimmten Zeit privat verkaufen will, macht es vielleicht einen besseren Eindruck, wenn die Stempel der Vertragswerkstatt vorhanden sind. Wie die Qualität der Wartung an sich ist, hat aber denke ich nichts mit der Tatsache zu tun, ob es eine freie oder eine Vertragswerkstatt ist.
Eine weitere Sache, die bei Neuwagen-Garantie oft nicht bedacht wird: Wenn der Kunde nur die Behebung eines Schadens beabsichtigt, hat er selbstverständlich bei allen Vertragspartnern Anspruch darauf (der Vertragspartner ist Erfüllungsgehilfe des Herstellers). Will der Kunde aber Nachbesserungsversuche in Anspruch nehmen und bei Fehlschlagen oder Verweigerung dieser Nachbesserungsversuche den Kaufvertrag rückabwickeln, so muss er sich an den Händler wenden, bei dem er diesen Neuwagen gekauft hat. Vielen Kunden ist das nicht bewusst, und das fällt ihnen später auf die Füße.
Danke für das informative Video. Was bedeutet nun beim Leasing, der Satz im Leasingvertrag „ …durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb“? Ist das zwingend die Vertragswerkstatt oder vllt auch die freie Werkstatt, die die Wartung nach Herstellervorgaben durchführt ? Danke
Hallo C G, wir freuen uns, dass dir unser Video gefällt. Deine Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten. Zunächst einmal ist der Leasinggeber, dessen Auto es ja ist, berechtigt vorzuschreiben, dass die Wartungen innerhalb des zugelassenen Netzes des Kraftfahrzeuganbieters (Vertragshändler/-werkstätten) vorgenommen werden. Das hat auch die EU in ihren FAQ zur Gruppenfreistellungsverordnung 2010 explizit bestätigt. Es stellt sich damit nur die Frage, ob die in Deinem Vertrag verwendete Formulierung dies klar zum Ausdruck bringt. Eine freie Werkstatt, die nach Herstellervorgaben wartet und/oder repariert, ist nicht zwingend eine vom Hersteller anerkannte Werkstatt. Andererseits kann man argumentieren, dass die fehlende Klarheit der Klausel, die ja nicht zum Ausdruck bringt, was eine vom Hersteller anerkannte Werkstatt ist, zu Lasten des Verwenders (Leasinggebers) geht und damit nicht bindend ist. Aber es wäre schon riskant, sehenden Auges und ohne Klärung mit dem Leasinggeber die Wartungen in Nichtvertragswerkstätten vorzunehmen, weil das den Ärger am Ende des Leasingvertrags vorprogrammiert und letztens ein Gericht entscheiden müsste, wie es um die Transparenz dieser durchaus verbreiteten Klausel bestellt ist (was bisher unserer Kenntnis nach nicht geschehen ist). Zusammengefasst: Die Klausel meint - aus Sicht des Leasinggebers - ausschließlich Vertragswerkstätten, es ist nur fraglich, ob diese Klausel einer Transparenzkontrolle standhalten würde. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort 😊👍🏻 Eventuell sollte der Leasinggeber über seine nicht 100% transparente Formulierungen einmal nachdenken, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen 🙄😉… vllt bedarf es ja mal eines Präzedenzfalles, um Licht in diese Formulierung zu bringen 😅
Wenn erstmal sämtliche Neuwagen über's Internet verkauft werden, spätestens dann gibt's doch gar keine Berechtigung mehr für Vertragswerkstätten... umso besser für die geschröpften Neuwagenkäufer, die dann im Reparaturfall immer die preislich sinnvollsten Optionen angeboten bekommen, anstatt kategorisch von den Vertragswerkstätten abgezockt werden zu müssen. Dann interessiert auch die Garantie nicht länger.
@@RacherRolf Sie behaupten einfach das Gegenteil dessen, was ich logisch aus gegenwärtigen Entwicklungen und erwartbaren Trends schlussfolgernd ableite. Die von Ihnen erwartete Zunahme der Nicht-Reparierbarkeit der PKWs halte ich angesichts dessen für unrealistisch.
@@RacherRolf das stimmt zwar, aber infolge dessen werden freie Werkstätten umso größere Anstrengungen darauf aufwenden, trotz dessen die aktuellen und künftigen PKW reparieren zu können. Die Innovation geht in beide Richtungen: Un-Reparierbarkeit produzieren & eliminieren.
@@paddy1004 Es gibt keine gesetzliche Garantie, oder irre ich mich? Nur gesetzliche Gewährleistung Garantie ist nur eine freiwillige Leistung des Händlers
Wie ja angesprochen wurde, bleibt die Garantie bei Wartung durch eine freie Werkstatt erhalten, aber nur, wenn diese die Wartung nach Herstellervorgaben einhält. Und genau da sehe ich ein Problem: Viele Mechaniker zeigen Handlungsunsicherheiten beim Ausfüllen der Protokolle, manchmal sind auch einzelne Punkte (wie z.B. Reifen überprüfen, Umfang der Inspektionspunkte usw.) zwischen Original-Protokoll und Protokoll der freien Werkstatt(kette) etwas abweichend. Wenn ich als Kunde nun nachweisen muss, dass die freie Werkstatt alles hundertprozentig richtig gemacht hat, sind derartige Abweichungen oder einzelne falsch gesetzte Kreuze oder schriftliche Eintragungen nicht hilfreich. Denn nach meinem juristischen Verständnis will der Kunde im Garantieschadensfall etwas vom Hersteller, also muss auch der Kunde beweisen, dass die freie Werkstatt keine Fehler gemacht hat.
Herr Heimgärtner, wie soll ich Ihren Satz verstehen: "Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist grundsätzlich mehr wert als ein Fahrzeug, das nur in freien Werkstätten gewartet worden ist." Soweit ich weiß, nutzen freie Werkstätten das digitale Serviceheft der Fahrzeuge nach der Inspektion/Wartung, d. h. über die Portale der Hersteller loggen sie sich ein und haben somit den gleichen Zugang zu den Herstellerdatenbänken wie die Vertragswerkstätten. Der Mehrwert besteht eigentlich nur darin, dass ich bei einer Inspektion in einer Vertragswerkstatt mehr Geld in mein Fahrzeug investiert habe als in einer freien Werkstatt.
Hallo Claudia, nach unseren Beobachtungen ist ein Fahrzeug, dass ausschließlich in Vertragswerkstätten gewartet wurde, merkantil nach wie vor mehr wert als ein Fahrzeug, bei dem „bloß“ die Wartungen/Inspektionen nach Herstellervorgaben erhalten hat. Auch bei Eintragungen im digitalen Serviceheft kann man erkennen, welche Werkstatt die Arbeiten vorgenommen hat. Natürlich ist es möglich, dass dies durch das digitale Serviceheft zukünftig als wertbildender Faktor ausscheidet, derzeit sehen wir dies aber (noch) nicht so. VG Claude vom ADAC Team
Genau. Viel Geld für Wartung, die in ihrer Zielsetzung nicht eine lange Haltbarkeit des Autos hat, sondern der Kunde soll js möglichst schnell wieder ein neues Auto dieser Marke kaufen. Schnell heisst heute etwa 100 tkm auf der Uhr? Dann betrachtet die Vertragswerkstatt das Leben des Autos als beendet !!
Zur ADAC Einschätzung hier meine Erfahrungen zum Thema Vorteil Markenwerkstatt: Beide Motorräder bei BMW gekauft, alle Inspektionen, Teile etc beim Fachhändler gekauft. Nach 2 Jahren und 7 Wochen war die Batterie trotz permanentem Einsatz am Erhaltungsladegerät ein Totalschaden. Kulanzantrag wurde mir angeboten, da Gewährleistung ja ausgelaufen war. Ergebnis des Kulanzantrages erst bei Nachfrage erhalten, Rechnung kam aber von allein :-). Kulanz bei Batterien gibt es nicht - ist ja ein Verschleißteil. Dieselbe Erfahrung habe ich bei einem neuen BMW Auto vor ewigen Zeiten gemacht - auch die Batterie, die gleiche Argumentation. Quintessenz: In all den Jahren nichts dazu gelernt. Kulanzantrag kann man sich sparen und die Produkte halten auch nicht länger als bei anderen. Einen Vorteil zur Markenwerkstatt auch nach der Garantiezeit zu gehen, ist für mich nach den Erfahrungen nicht existent. Wofür??? Um deutlich höhere Preise für gleiche Service-Leistung zu zahlen? Ein BMW Auto habe ich nie wieder gefahren und beim Mopped gehe ich nun zu einer freien Werkstatt um die Ecke.
Wenn man das Auto nach einer bestimmten Zeit privat verkaufen will, macht es vielleicht einen besseren Eindruck, wenn die Stempel der Vertragswerkstatt vorhanden sind. Wie die Qualität der Wartung an sich ist, hat aber denke ich nichts mit der Tatsache zu tun, ob es eine freie oder eine Vertragswerkstatt ist.
Eine weitere Sache, die bei Neuwagen-Garantie oft nicht bedacht wird: Wenn der Kunde nur die Behebung eines Schadens beabsichtigt, hat er selbstverständlich bei allen Vertragspartnern Anspruch darauf (der Vertragspartner ist Erfüllungsgehilfe des Herstellers). Will der Kunde aber Nachbesserungsversuche in Anspruch nehmen und bei Fehlschlagen oder Verweigerung dieser Nachbesserungsversuche den Kaufvertrag rückabwickeln, so muss er sich an den Händler wenden, bei dem er diesen Neuwagen gekauft hat. Vielen Kunden ist das nicht bewusst, und das fällt ihnen später auf die Füße.
Danke für das informative Video.
Was bedeutet nun beim Leasing, der Satz im Leasingvertrag „ …durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb“? Ist das zwingend die Vertragswerkstatt oder vllt auch die freie Werkstatt, die die Wartung nach Herstellervorgaben durchführt ? Danke
Hallo C G, wir freuen uns, dass dir unser Video gefällt. Deine Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten. Zunächst einmal ist der Leasinggeber, dessen Auto es ja ist, berechtigt vorzuschreiben, dass die Wartungen innerhalb des zugelassenen Netzes des Kraftfahrzeuganbieters (Vertragshändler/-werkstätten) vorgenommen werden. Das hat auch die EU in ihren FAQ zur Gruppenfreistellungsverordnung 2010 explizit bestätigt. Es stellt sich damit nur die Frage, ob die in Deinem Vertrag verwendete Formulierung dies klar zum Ausdruck bringt. Eine freie Werkstatt, die nach Herstellervorgaben wartet und/oder repariert, ist nicht zwingend eine vom Hersteller anerkannte Werkstatt. Andererseits kann man argumentieren, dass die fehlende Klarheit der Klausel, die ja nicht zum Ausdruck bringt, was eine vom Hersteller anerkannte Werkstatt ist, zu Lasten des Verwenders (Leasinggebers) geht und damit nicht bindend ist. Aber es wäre schon riskant, sehenden Auges und ohne Klärung mit dem Leasinggeber die Wartungen in Nichtvertragswerkstätten vorzunehmen, weil das den Ärger am Ende des Leasingvertrags vorprogrammiert und letztens ein Gericht entscheiden müsste, wie es um die Transparenz dieser durchaus verbreiteten Klausel bestellt ist (was bisher unserer Kenntnis nach nicht geschehen ist).
Zusammengefasst: Die Klausel meint - aus Sicht des Leasinggebers - ausschließlich Vertragswerkstätten, es ist nur fraglich, ob diese Klausel einer Transparenzkontrolle standhalten würde.
VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort 😊👍🏻 Eventuell sollte der Leasinggeber über seine nicht 100% transparente Formulierungen einmal nachdenken, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen 🙄😉… vllt bedarf es ja mal eines Präzedenzfalles, um Licht in diese Formulierung zu bringen 😅
Wenn erstmal sämtliche Neuwagen über's Internet verkauft werden, spätestens dann gibt's doch gar keine Berechtigung mehr für Vertragswerkstätten... umso besser für die geschröpften Neuwagenkäufer, die dann im Reparaturfall immer die preislich sinnvollsten Optionen angeboten bekommen, anstatt kategorisch von den Vertragswerkstätten abgezockt werden zu müssen. Dann interessiert auch die Garantie nicht länger.
@@RacherRolf Sie behaupten einfach das Gegenteil dessen, was ich logisch aus gegenwärtigen Entwicklungen und erwartbaren Trends schlussfolgernd ableite. Die von Ihnen erwartete Zunahme der Nicht-Reparierbarkeit der PKWs halte ich angesichts dessen für unrealistisch.
@@RacherRolf das stimmt zwar, aber infolge dessen werden freie Werkstätten umso größere Anstrengungen darauf aufwenden, trotz dessen die aktuellen und künftigen PKW reparieren zu können. Die Innovation geht in beide Richtungen: Un-Reparierbarkeit produzieren & eliminieren.
Garantie bei Kia beträgt 7 Jahre
Gesetzliche Garantie! Rest ist freiwillig
@@paddy1004 Es gibt keine gesetzliche Garantie, oder irre ich mich? Nur gesetzliche Gewährleistung
Garantie ist nur eine freiwillige Leistung des Händlers
Hyundai Kona Elektro hat 8 Jahre Garantie
Gesetzliche Garantie! Rest ist freiwillig.
@@paddy1004 daher ja umso herausragender von Hyundai. Wird ja erst das erste Modell von mehreren sein....