Hallo, danke für das gute Video. Ich habe mich jetzt dennoch gefragt wo das für mich eine Rolle spielt. Gehört das noch zu den Nebenbestimmungen oder wo kann ich mir das Vorstellen? LG:)
Oder darf ich das so auffassen, dass die modifizierte Auflage von der Auflage (Nebenbestimmung) abzugrenzen ist, weil sie ja sozusagen keine Nebenbestimmung darstellt sondern einen neuen VA?
Ganz genau. Die Abgrenzung zu den Nebenbestimmungen ist das was mit diesem Video vermittelt werden sollte. Du musst unbedingt in der Klausur erkennen, was für eine Art der Nebenbestimmung vorliegt bzw. ob die "Nebenbestimmung" doch eine Inhaltsbestimmung ist. Das ist bei dem höchstklausurrelevanten Problem der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen ein wichtiger Prüfpunkt. Wenn es sich nämlich um eine modifizierende Auflage handelt, dann muss man eine Verpflichtungsklage erheben! Siehe dazu aber auch mein Video zu der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen. Liebe Grüße zurück!
Ah ja und auch ein Fall wo Nebenbestimmungen relevant werden, ist der Wiederruf nach § 49 II Nr. 2 VwVfG, weil da muss eine Auflage vorliegen. Hier muss man auch abgrenzen.
Hallo, danke für das gute Video. Ich habe mich jetzt dennoch gefragt wo das für mich eine Rolle spielt. Gehört das noch zu den Nebenbestimmungen oder wo kann ich mir das Vorstellen?
LG:)
Oder darf ich das so auffassen, dass die modifizierte Auflage von der Auflage (Nebenbestimmung) abzugrenzen ist, weil sie ja sozusagen keine Nebenbestimmung darstellt sondern einen neuen VA?
Ganz genau. Die Abgrenzung zu den Nebenbestimmungen ist das was mit diesem Video vermittelt werden sollte. Du musst unbedingt in der Klausur erkennen, was für eine Art der Nebenbestimmung vorliegt bzw. ob die "Nebenbestimmung" doch eine Inhaltsbestimmung ist. Das ist bei dem höchstklausurrelevanten Problem der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen ein wichtiger Prüfpunkt. Wenn es sich nämlich um eine modifizierende Auflage handelt, dann muss man eine Verpflichtungsklage erheben!
Siehe dazu aber auch mein Video zu der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen.
Liebe Grüße zurück!
Ah ja und auch ein Fall wo Nebenbestimmungen relevant werden, ist der Wiederruf nach § 49 II Nr. 2 VwVfG, weil da muss eine Auflage vorliegen. Hier muss man auch abgrenzen.
@@Der_Jurastudent Danke:)