Mikrofon sehr gut und angenehm. Deutlich besser! Danke auch für das Video bzw. insgesamt für den Inhalt des Kanals. Ich finde die Videos sehr gut erklärt und anders als in der Vorlesung wird hier alles - nicht wie einige Profs die ewig weit vom Thema abschweifen - gut auf den Punkt gebracht. Dadurch spart es viel Zeit und ich bleibe besser konzentriert. Top 👌
Blöde frage aber woher weiss ich vor der prüfung ob der 48 oder 49 einschlägig ist? Ob der VA rechtsmässig ist oder nicht sehe ich doch erst in der folgenden Prüfung von 48 oder 49 oder? 😢
Du musst hier zwischen dem Ausgangsverwaltungsakt (häufig auch Ursprungsverwaltungsakt genannt) und der Aufhebung (die auch ein VA ist) differenzieren. Im Regelfall musst du daher inzident prüfen, ob der Ausgangsverwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Ich denke, dass das in den nächsten Videos und den 3 Fallbeispielen, die ich gemacht habe, klar wird. Es gibt eine Ausnahme von der Inzidentprüfung, nämlich dann, wenn die Behörde die Aufhebung auf einen Widerrufstatbestand aus § 49 stützt. Denn auch ein rechtswidriger VA kann z.B. mit § 49 II Nr. 2 aufgehoben werden. Aber auch das erkläre ich in den nächsten Videos. Falls noch was unklar sein sollte, kannst du natürlich gerne nochmal nachfragen :) Viel Erfolg!
@ ahhh ok! Das heisst würde so ein fall drankommen erst den ursprungs-Va auf Rechtmässigkeit prüfen und dann 48 pder 49 danach anwenden? Habe die videos geschaut aber bin leider in juristischen fächern sehr unbegabt😂 Danke für die antwort und die super videos! 🙌
Sehr gut erklärt und Zugriff auf Folien zum Nachlernen. Super 👍. Vielen Dank.
Danke dir! Freut mich auch, dass dir die Folien gefallen!
Mikrofon sehr gut und angenehm. Deutlich besser! Danke auch für das Video bzw. insgesamt für den Inhalt des Kanals.
Ich finde die Videos sehr gut erklärt und anders als in der Vorlesung wird hier alles - nicht wie einige Profs die ewig weit vom Thema abschweifen - gut auf den Punkt gebracht.
Dadurch spart es viel Zeit und ich bleibe besser konzentriert. Top 👌
Freut mich, danke!
Klasse Video, die Reihe hilft mir ernorm. 🤝🏻
Perfekt 🤝
Blöde frage aber woher weiss ich vor der prüfung ob der 48 oder 49 einschlägig ist? Ob der VA rechtsmässig ist oder nicht sehe ich doch erst in der folgenden Prüfung von 48 oder 49 oder? 😢
Du musst hier zwischen dem Ausgangsverwaltungsakt (häufig auch Ursprungsverwaltungsakt genannt) und der Aufhebung (die auch ein VA ist) differenzieren. Im Regelfall musst du daher inzident prüfen, ob der Ausgangsverwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Ich denke, dass das in den nächsten Videos und den 3 Fallbeispielen, die ich gemacht habe, klar wird.
Es gibt eine Ausnahme von der Inzidentprüfung, nämlich dann, wenn die Behörde die Aufhebung auf einen Widerrufstatbestand aus § 49 stützt. Denn auch ein rechtswidriger VA kann z.B. mit § 49 II Nr. 2 aufgehoben werden. Aber auch das erkläre ich in den nächsten Videos.
Falls noch was unklar sein sollte, kannst du natürlich gerne nochmal nachfragen :) Viel Erfolg!
@ ahhh ok! Das heisst würde so ein fall drankommen erst den ursprungs-Va auf Rechtmässigkeit prüfen und dann 48 pder 49 danach anwenden? Habe die videos geschaut aber bin leider in juristischen fächern sehr unbegabt😂
Danke für die antwort und die super videos! 🙌
Genau so!
Klar, gerne und viel Erfolg bei deiner Klausur