Anlagevermögen, Umlaufvermögen & ARAP auf der Aktiva / Handelsbilanz 4/10

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  • Опубліковано 8 сер 2024
  • Mit unserem vierten Studentenvideo zum Bilanzrecht heben wir Besonderheiten der Aktiva hervor. Dazu zählen die Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, von selbst geschaffenen und erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten, von Sach- und Finanzanlagen sowie von Vorratsvermögen und Forderungen. Außerdem reden wir über Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern.
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    0:00 Einleitung & Intro
    1:23 Besonderheiten bei Aktiva
    6:00 Geschäfts- oder Firmenwert
    16:28 Sachanlagevermögen
    17:34 Finanzanlagen
    18:30 Vorratsvermögen
    20:45 Forderungen
    22:40 Rechnungsabgrenzungsposten
    23:55 Latente Steuern
    25:32 Prüfungsrelevanz
    31:05 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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КОМЕНТАРІ • 13

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 роки тому +2

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @lakman2026
    @lakman2026 7 місяців тому +4

    Dieser Man ist einfach eine Maschine! Charismatisch, einfach voller Wissen und Knowledge. Ein richtiges Vorbild, einer der wenigen.

  • @iluvsenf
    @iluvsenf 2 роки тому +5

    Super Reihe. Da ich bald im Bachelor Bilanzen schreibe, höre ich mir die Videos jetzt Abends immer als "Podcasts" an und hab so viel mehr Zeit, um für andere Klausuren zu lernen.

  • @1La2La3La4La
    @1La2La3La4La 8 місяців тому +1

    Großer Respekt für Prof. Dr. Hanke für sein Wissen sowie für seine freundliche Persönlichkeit. PS 4:30 ..........dann verbietet das Gesetztgeber die Aktiverung und wird als Entwicklungskosten (Korrektur : FORSCHUNGSKOSTEN ) behandelt (d.h., sofort erfolgswirksam als Aufwand zu berücksichtigen).

  • @Robin-me8fe
    @Robin-me8fe 2 роки тому +5

    danke !

  • @chrischris0311
    @chrischris0311 2 роки тому +3

    Top Video wie immer!

  • @yes_siiiiiir2622
    @yes_siiiiiir2622 2 роки тому +4

    Super Vortrag!

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 2 роки тому +4

    top content: wo und wie kann ich die Folien herunterladen bzw. erhalten? herzlichen Dank insbesondere an Herrn Hanke.

  • @jordadahlin7275
    @jordadahlin7275 2 роки тому

    Bei latenten Steuern gleichen sich die Differenzen im Zeitablauf an….in welchen Fällen tun sie es denn nicht, so dass man keine latenten Steuern bilden muss?

    • @eragonshurtugal4239
      @eragonshurtugal4239 2 роки тому +1

      Z. b. bei voraussichtlich nicht nutzbaren Verlust Vorträgen. Wäre dann natürlich hauptsächlich in der Konzernrechnungslegung relevant.

    • @keksebonbon3409
      @keksebonbon3409 2 роки тому

      Bei der Übertragung von stillen Reserven gem. § 6b EStG auf Grundstücke?

    • @eragonshurtugal4239
      @eragonshurtugal4239 2 роки тому

      @@keksebonbon3409 Wenn dann nur den GuB Anteil und auch nur wenn man auch langfristig nicht von einem Verkauf ausgeht.

    • @eragonshurtugal4239
      @eragonshurtugal4239 2 роки тому

      @@mrtom7584 Doch die Frage war in welchen Fällen sich die Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nicht ausgleichen. "steuerlich nicht abzugsfähigen betriebsausgaben" sind für die lantene Steuer nicht relevant das ist richtig, das liegt aber daran das es nur durch n. abzb. BA's noch nciht zu latente Steuern kommt. Die n. abzb. BA's werden schließlich außerbilanziel gewürdigt, ansonsten wäre ja bei der Mittelgroßen Ges. latene Steuern zu bilden, da Ertragsteuern ja selber n. abzb. BA's sind. "steuerlich nicht nutzbare verlustvorträge führen doch nicht zu differenzen in der hb/sb…fuer nicht nutzbare Verlust Vorträge darf man schlicht keine akt latSteuern bilden, oder?" Das stimmt, war ja aber auch genau das was ich gesagt habe. Warum sind diese hauptsächlich in der Konzernrechnungslegung relevant? Ganzeinfach wenn bei einer einzelne Ges "voraussichtlich nicht nutzbaren Verlust Vorträgen" vorliegen, wird es sich regelmäßig um eine Dauer Verlust ges.handeln, (hier mag es durchaus Ausnahmen geben, z.b. bei Geschäftsbetrieben in mehren Staaten). Innerhalb einer Konzerns und in absoluten Ausnahmefällen auch außerhalb mag das ja Sinn machen, aber ich wage mal zu vermuten das die meisten Gesellschafter ihre Gesellschaft dicht machen (oder zumindest den Geschäftsbetrieb einstellen womit sie keine mittelgroße Gesellschaft mehr wären) würden wenn sie feststellen das die Gesellschaft nicht mehr auf einen grünen Zweig kommt.