Hallo Hr. Juhn, vielen Dank für die Informationen, sie sind sehr sehr informativ!!!. Was Sie noch Fragen wollte, bzw. nicht verstanden habe: Angenommen Holding GmbH verkauft seine Immobilien GmbH (1 Immobilie darin enthalten) komplett als Share Deal an Erwerber, bei 3:50 sagen Sie ja als Nachteil dass der Erwerber den Kaufpreis nicht abschreiben kann. Aber die Immobilien GmbH selbst in sich schreibt doch das Gebäude weiter ab den er Besitzt oder? Ich meine die Mieteinnahmen abzgl. 2 % Abschreibung von alte KP, dann 15 % KSt. ? Oder habe ich da eine Denkfehler?
Hallo Fatma Sanverdi, ja, das ist soweit richtig. Bei einem Share-Deal würden aber die stillen Reserven - welche zwischen Anschaffung der Immobilie und dem Verkauf der Immo-GmbH entstanden sind - weiter still bleiben und nicht abgeschrieben werden können. Die bisherige Abschreibung betrug bspw. 2% von 1 Mio.€, während mit einem Asset-Deal die neue Abschreibung 2% von 1,5 Mio.€ betragen würde. VG Das Juhn Partner Team
Ist es üblich, dass die natürliche Person als Kommanditist mit 100% Beteiligung und die GmbH als die einzige Komplementärin mit 0% Beteiligung in einer KG ausgestattet ist? Ginge der Gesellschaftsvertrag dann der GmbH nicht zu Lasten, wenn sie mit ihrem gesamten Vermögen haftet, aber gleichzeitig keinen Gewinn etc. erhält? Oder habe ich einen Denkfehler? Ich beziehe mich hierbei auf 10:38.
Hallo Ia Hala, ja, das ist üblich so. Die GmbH bekommt dafür aber meist noch eine Haftungsvergütung dafür. Das sind häufig 10% des Stammkapitals (zB 10% von 25.000) pro Jahr. Aus Vereinfachungsgründen und weil die Vergütung relativ gering ist, haben wir dies hier weggelassen. VG Das Juhn Partner Team
Sehr geehrter Herr Juhn , Wie sieht es aus mit der steuerfreiheit bei einzelpersonen nach 10 Jahren , gilt diese für das Grundstück oder auch die Immobilie könnte man auch auf einen Neubau gehen und wäre diese Neubau dann ebenfalls steuerfrei?
Hallo Herr Vo, grundsätzlich beginnt die 10-Jahresfrist mit Unterzeichnung des Kaufvertrag für das Grundstück. Wenn aber ein komplett neues Gebäude errichtet wird, beginnt ab Fertigstellung eine neue 10-Jahresfrist. VG, CJ
Hallo Herr Juhn, Sie beschreiben den "Verkauf" über Gründung einer Holding. In Ihrem Video ist A 100% Gesellschafter einer GmbH die in eine Holding eingebracht werden soll. Wird die Holding von einem anderen "Fremenden" Gesellschafter B gegründet?
Nein, da gibt es deutliche Unterschiede. Einerseits kann man Immobilien aus einer Immobilien-GmbH heraus ganz regulär per Asset Deal verkaufen, was aber alle möglichen Steuern auslöst, inklusive Grunderwerbsteuer. Andererseits gibt es beim Share Deal die Möglichkeit, Grunderwerbsteuer zu sparen. Dazu müssen aber gewisse Bedingungen eingehalten werden. Hier ist unser aktueller Artikel dazu: www.juhn.com/wp-admin/post.php?post=48303&action=edit
Richtig. Wenn die direkte Unternehmensgründung einer Holdinggesellschaft gründen, haben Sie keine Sperrfrist. Diese Sperrfrist von sieben Jahren greift nämlich nur, wenn Sie die Holdingstruktur nachträglich etablieren.
Hallo Vincenzo Conte, die Verträge etc. können Sie leider nicht mit kaufen. Diese müssten Sie mit ihrer GmbH (also ihrem Unternehmen) neu eingehen. Grds. ändert sich aber für diese Personen (Personal, Kunden, Lieferanten, etc.) nichts. VG Das Juhn Partner Team
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Super Video
Hallo, super hilfreich, danke. Es gibt ein kleiner Fehler in der Sekunde 6:57: Sie sagen Veräußerer, meinen aber den Käufer. Oder irre ich mich?
Oh. Da haben Sie (leider) Recht. Gemeint ist der „Käufer“, da der Asset-Deal grds. nur für den Erwerber/Käufer Vorteile hat.
Hallo Hr. Juhn,
vielen Dank für die Informationen, sie sind sehr sehr informativ!!!.
Was Sie noch Fragen wollte, bzw. nicht verstanden habe:
Angenommen Holding GmbH verkauft seine Immobilien GmbH (1 Immobilie darin enthalten) komplett als Share Deal an Erwerber,
bei 3:50 sagen Sie ja als Nachteil dass der Erwerber den Kaufpreis nicht abschreiben kann.
Aber die Immobilien GmbH selbst in sich schreibt doch das Gebäude weiter ab den er Besitzt oder?
Ich meine die Mieteinnahmen abzgl. 2 % Abschreibung von alte KP, dann 15 % KSt. ?
Oder habe ich da eine Denkfehler?
Hallo Fatma Sanverdi,
ja, das ist soweit richtig. Bei einem Share-Deal würden aber die stillen Reserven - welche zwischen Anschaffung der Immobilie und dem Verkauf der Immo-GmbH entstanden sind - weiter still bleiben und nicht abgeschrieben werden können. Die bisherige Abschreibung betrug bspw. 2% von 1 Mio.€, während mit einem Asset-Deal die neue Abschreibung 2% von 1,5 Mio.€ betragen würde.
VG Das Juhn Partner Team
Ist es üblich, dass die natürliche Person als Kommanditist mit 100% Beteiligung und die GmbH als die einzige Komplementärin mit 0% Beteiligung in einer KG ausgestattet ist? Ginge der Gesellschaftsvertrag dann der GmbH nicht zu Lasten, wenn sie mit ihrem gesamten Vermögen haftet, aber gleichzeitig keinen Gewinn etc. erhält? Oder habe ich einen Denkfehler? Ich beziehe mich hierbei auf 10:38.
Hallo Ia Hala,
ja, das ist üblich so. Die GmbH bekommt dafür aber meist noch eine Haftungsvergütung dafür. Das sind häufig 10% des Stammkapitals (zB 10% von 25.000) pro Jahr. Aus Vereinfachungsgründen und weil die Vergütung relativ gering ist, haben wir dies hier weggelassen.
VG Das Juhn Partner Team
Sehr geehrter Herr Juhn ,
Wie sieht es aus mit der steuerfreiheit bei einzelpersonen nach 10 Jahren , gilt diese für das Grundstück oder auch die Immobilie könnte man auch auf einen Neubau gehen und wäre diese Neubau dann ebenfalls steuerfrei?
Hallo Herr Vo,
grundsätzlich beginnt die 10-Jahresfrist mit Unterzeichnung des Kaufvertrag für das Grundstück. Wenn aber ein komplett neues Gebäude errichtet wird, beginnt ab Fertigstellung eine neue 10-Jahresfrist.
VG, CJ
Wo bleiben denn die 25 AK bei einer Liq von 755?
Hallo Herr Juhn, Sie beschreiben den "Verkauf" über Gründung einer Holding. In Ihrem Video ist A 100% Gesellschafter einer GmbH die in eine Holding eingebracht werden soll. Wird die Holding von einem anderen "Fremenden" Gesellschafter B gegründet?
Hallo Herr Juhn,
verläuft die Veräußerung von Immobilien über einen Asset und Share Deal für den Käufer uns Verkäufer genauso? vielen dank :)
Nein, da gibt es deutliche Unterschiede. Einerseits kann man Immobilien aus einer Immobilien-GmbH heraus ganz regulär per Asset Deal verkaufen, was aber alle möglichen Steuern auslöst, inklusive Grunderwerbsteuer. Andererseits gibt es beim Share Deal die Möglichkeit, Grunderwerbsteuer zu sparen. Dazu müssen aber gewisse Bedingungen eingehalten werden. Hier ist unser aktueller Artikel dazu:
www.juhn.com/wp-admin/post.php?post=48303&action=edit
@@juhnsteuerberater vielen Dank für Ihre Rückmeldung! leider lässt sich der Artikel nicht lesen, da ich keine Anmelde Daten besitze :)
Wenn man von Anfang an eine gmbh und eine Holding als Muttergesellschaft gründet entfallen dann nicht die 7 Jahresfrist ?
Richtig. Wenn die direkte Unternehmensgründung einer Holdinggesellschaft gründen, haben Sie keine Sperrfrist. Diese Sperrfrist von sieben Jahren greift nämlich nur, wenn Sie die Holdingstruktur nachträglich etablieren.
Kauft der Erwerber beim Asset Deal nur die Wirtschaftsgüter der „A-GmbH“ oder auch Personal, Kunden, Verträge etc. mit ?
Hallo Vincenzo Conte,
die Verträge etc. können Sie leider nicht mit kaufen. Diese müssten Sie mit ihrer GmbH (also ihrem Unternehmen) neu eingehen. Grds. ändert sich aber für diese Personen (Personal, Kunden, Lieferanten, etc.) nichts.
VG Das Juhn Partner Team
das TEV wurde falsch angewendet. Es sind auch 60% der AK abzuziehen und nicht 60% vom Gewinn.
60% von 25 GE bei einem VP von 1.000 GE macht den Kohl nicht fett.
Es würde nur die Darstellung - bei gleicher Schlußfolgerung - komplexer machen.
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