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Anschaffungskosten & Herstellungskosten & Abschreibung (§ 253 + § 255 HGB) / Handelsbilanz 3/10

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  • Опубліковано 7 сер 2024
  • Prof. Dr. Christian Hanke führt durch unser drittes Studentenvideo zum Themenkomplex Bilanzen. Hier geht es um den Ansatz von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Folgebewertung. Dies umfasst sowohl die nutzungsbedingten als auch außerplanmäßige Wertminderungen, die man über Abschreibungen erfasst. Man unterscheidet zwischen dem strengen Niederstwertprinzip bei Umlaufvermögen und dem gemilderten Niederstwertprinzip bei Anlagevermögen.
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    0:00 Einleitung & Intro
    1:00 Grundlagen der Bewertung
    5:15 Schema zur Ermittlung der Anschaffungskosten
    7:40 Beispielrechnung
    10:00 Herstellungskosten & Schema
    19:45 Folgebewertung
    23:03 Außerplanmäßige Abschreibungen
    31:50 Prüfungsrelevanz
    33:08 Beispielfall
    39:43 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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КОМЕНТАРІ • 25

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 роки тому +1

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

    • @fardinasaifi2035
      @fardinasaifi2035 4 місяці тому

      Herzlichen Dank fürs Video. Sehr hilfreich . Könnte ich das Skript haben ?

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Рік тому +22

    Ich bin einfach nur baff, wie Herr Prof. Hanke so bewandert ist, dass er alles so aus dem Kopf weiß. Mein Respekt!

  • @choupo9590
    @choupo9590 2 роки тому +20

    Ihr seid einfach die BESTEN der BESTEN!!😎

  • @merveozkan4796
    @merveozkan4796 2 роки тому +13

    Ich bin so froh, dass ich diese Videoreihen entdeckt habe. Ich bereite mich auf die Steuerfachwirt Prüfung vor. Eure Videos sind so super erklärt, das ich alles was ich im Kurs an dem ich Teilnehme nicht verstanden habe dank euch jetzt verstehe. Einfach und unkompliziert erklärt. Bitte macht weiter und erweitert am besten eure Videos um weitere Sonderthemen die in den Klausuren relevant sein können. Danke für eure Mühe.
    Grüße aus Stuttgart

  • @d4mnation647
    @d4mnation647 9 місяців тому +3

    Einfach meine komplette Vorlesung runtergebrochen auf ne kleine Videoserie

  • @Carlot237
    @Carlot237 Місяць тому

    Ihr rettet mich schon wieder. Vielen Dank!

  • @theresakw6409
    @theresakw6409 Рік тому +2

    Top. Danke für eure tollen Videos 🙏🏼🤗

  • @marcschuler1641
    @marcschuler1641 9 місяців тому +1

    Mega gut, Respekt!

  • @chrischris0311
    @chrischris0311 2 роки тому +4

    Top Video!

  • @Robin-me8fe
    @Robin-me8fe 2 роки тому +4

    spannend.

  • @salutsalutHola
    @salutsalutHola Рік тому +1

    Super cooles informatives Video aber die Information zu den Valuta Aufforderungen würde mich dann doch sehr interessieren…

  • @christiankrause988
    @christiankrause988 Рік тому

    Vielen Dank für die toll aufbereiteten Informationen.
    Eine Frage noch zu den Abschreibungen für Finanzprodukte (hier Aktien):
    Die Dauerhaftigkeit wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer als Fachlicher Hinweis des IDW Versicherungsfachausschusses (VFA) mit Indikatoren nachgewiesen (6 Monate mehr als 20% unter Buchwert bzw. 12 Monate der Durchschnitt unter 10%…).
    Allerdings gilt dieser gemäß dem Dokument für Versicherungsunternehmen.
    Gelten die gleichen Kriterien auch für alle anderen Kapitalgesellschaften und welche Quelle müsste man dafür zitieren um es zu belegen?

  • @JohnsonDesigns
    @JohnsonDesigns 2 роки тому +1

    Wie wäre das eigentlich, wenn man die Wertaufholung bei Finanzanlagen im Umlaufvermögen nicht machen möchte? Hat man da die Möglichkeit zu sagen, dass das jetzt zum Anlagevermögen gehört, um die sonstigen Erträge nicht buchen zu müssen. Natürlich vorausgesetzt, dass die wegen Kursfall vorher außerplanmäßig abgeschrieben wurde.

    • @1La2La3La4La
      @1La2La3La4La 8 місяців тому

      da besteht KEIN Wahlrecht bei der Wertaufholung gemäß des Paragraphs 253 Absatz (5) HGB. Also, die Wertaufhloung MUSS auf (forgeführten ) Anschaffungs/Herstellungskosten vorgenommen werden und dementsprechend die Erträge/Erlöse erfolgswirksam gebucht werden.

  • @dotic92
    @dotic92 2 роки тому +5

    26:45 Woher bekomme ich den beizulegenden Zeitwert? Ist das der derzeitige Marktwert des AV?
    Sehr schönes Video, vielen lieben Dank dafür!
    den § 253 haben wir in der Berufsschule zum StFA fast durchgängig im 3. Lehrjahr angefasst, simultan zum §§ 5 und 6 EStG und das Video hat mir sehr geholfen und war nicht nur informativ, sondern auch kurzweilig. Ich kann nicht auf morgen warten!
    Noch einmal vielen lieben Dank für diese Videoreihe!

    • @dotic92
      @dotic92 2 роки тому

      @@DamonYuno-rg5wo in der Theorie vielleicht, aber in der Praxis doch nicht? Ich habe den noch nicht gesehen.

    • @dotic92
      @dotic92 2 роки тому

      @@DamonYuno-rg5wo vielen Dank für deine Antwort! :)
      Also so wie ich es vermutet habe.

    • @ToniTran
      @ToniTran 2 роки тому +1

      der beizulegende zeitwert ist was anderes als der beizulegende wert

  • @cendrikgroe2878
    @cendrikgroe2878 2 роки тому +1

    Hallo eine vielleicht etwas komische Frage, aber mit welcher App können Sie die Paragraphen auf dem Tablet wieder geben? Ich würde mich gern Digitalisieren und weg von den Gesetzestexten in Papierform kommen. Ich weiß aber nicht ob das Ratsam ist und wenn wie ich das anstelle. Ich weiß es gibt vom NWB Verlag eine App, entspricht diesen den gleichen Standards?
    Es wäre sehr nett wenn Sie mir da behilflich seien könnten.
    Mit freundlichen Grüßen

  • @wonnedoo4460
    @wonnedoo4460 3 місяці тому +1

    Frage beim Tausch gibt es keine Anschaffungskosten da hier nichts geleistet wird wie setzt man dann die Gegenstände an mit dem Buchwert?

  • @maxp7197
    @maxp7197 2 роки тому

    Tolles Video und vielen Dank, jedoch ist mE die Aussage zu dem Werteverzehr des AV bei 14:20 nicht so zu beurteilen! Leerkosten sind zu eliminieren (IDW RS HFA 31 n.F Tz. 20-21). Gerade für den Fall, dass es Corona-bedingt zu Stilllegungen oder Nutzungseinschränkungen kommt die zu einer erheblichen Auslastungsbeschränkung von Anlagen führen, stellen auf diese Zeiträume entfallende Gemeinkosten nicht angemessene und damit nicht auf Grund der Fertigung veranlasste Kosten dar. Sie dürfen als sog. "Leerkosten" nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden, sondern stellen Aufwand der Periode dar, in der sie anfallen (siehe auch Fachlicher Hinweis - Corona des IDW - Teil 2 / März 2020 S. 9f.)

  • @sekerijepasoskaschaefer8228
    @sekerijepasoskaschaefer8228 2 роки тому +2

    Danke UA-cam hauptacademie der geister