Kündigung während der Probezeit | Betriebsrat Video
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- Опубліковано 7 лют 2025
- Ein neuer Mitarbeiter, der noch in der Probezeit ist, soll gekündigt werden - und der Betriebsrat bekommt nichts mit? So einfach darf sich der Arbeitgeber das nicht machen. Denn nach dem Betriebsverfassungsgesetz gilt, dass der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden muss. Damit auch bei Kündigungen in der Probezeit. Bei Unterlassung der Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Mehr zu dem Thema Kündigung in der Probezeit im heutigen Video zusammen mit den Rechtsanwälten Arne Schrein und Ansgar Dittmar.
🕘 Inhalt:
0:00 - Intro
0:40 - Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats?
1:30 - Warum muss der Betriebsrat eingeschaltet werden?
2:50 - Kann ein Betriebsrat die Entscheidung des Arbeitgeber beeinflussen?
4:30 - Was rät man einen Betriebsrat?
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Hatten wir genau so in unserem Betrieb, MA war 2 Jahre über Leihfirma im Betrieb, wurde übernommen und nach 1 Monat wollte man diesem Mitarbeiter kündigen. Der BR hat sich für den Mitarbeiter eingesetzt und Bedenken geäußert, da dieser Mitarbeiter sehr wertvoll für den Betrieb ist. Der AG hat dies erneut überlegt und den Mitarbeiter nicht entlassen.
„Auf eine Probezeit wird verzichtet. Es wird vereinbart, dass die gesetzliche Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.“
ist das ausreichend um eine neue Stelle beim Jobwechseln zu sichern ?
Wenn nicht, welche Sätze sollte man im Vertrag haben?
Man hat in der ersten 6..Monaten (Wartezeit) kein Kündigungsschutz nach KSchG. Hat aber nichts direkt mit der Probezeit zu tun.
Reicht bei der Probezeitkündigung der Grund:
"Mitarbeiter hat sich nicht bewährt"?
Was tun, wenn es kein BR gibt?