Was gilt, wenn der Arbeitnehmer kündigen will?

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  • Опубліковано 29 лют 2016
  • Auf Zuruf habe ich auch mal was dazu gemacht, was der Arbeitnehmer beachten muss, wenn er kündigen will. So etwas soll ja auch vorkommen.
    Nächster geplanter Beitrag: der Aufhebungsvertrag
    Wünsche zu bestimmten arbeitsrechtlichen Themen, die ich hier mal behandeln soll, nehme ich gerne entgegen. Dafür eignet sich die Kommentarfunktion ganz hervorragend ;-)
    godesberg-recht.de

КОМЕНТАРІ • 524

  • @Sandra-lm5gu
    @Sandra-lm5gu Рік тому +8

    Sehr schön, ein Anwalt, der nicht rumschwallt sonder auf den Punkt kommt. Da macht zuhören Spaß.

  • @halligalli727
    @halligalli727 7 років тому +25

    Sehr kompetent und sympathisch, dieser Kanal. Vielen herzlichen dank!

  • @Niyazz38
    @Niyazz38 5 років тому +36

    Cool , lässig, humorvoll und die Art wie er erzählt macht es noch interessanter obwohl mich das Thema garnicht interessiert hat hahaha. Solche Lehrer oder Dozenten bräuchten wir den entscheident ist doch Die lernqualität. :)

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому +2

      Danke schön :-)

    • @kubanskiloewe
      @kubanskiloewe 2 роки тому +1

      stimmt, da bleibt was hängen !

    • @lucynacygan-qp8og
      @lucynacygan-qp8og 8 місяців тому

      ​@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432notarvertrag,zu fett zu hasslich, ist das ein Grund für rausfressen aus der Arbeit oder fetten und alkoholiker Spezialität

  • @grummel2356
    @grummel2356 6 років тому +5

    Grandios. Informativ und sehr unterhaltsam vorgetragen. Vielen Dank.

  • @mariokartgameplay6622
    @mariokartgameplay6622 Рік тому +1

    Es gelingt hier sehr gut, rechtliche Sachen unterhaltsam und interessant rüber zu bringen. Ein toller Kanal, dafür lasse ich doch direkt mal ein Abo da:) Weiter so.

  • @padnanraza
    @padnanraza Рік тому +1

    Dankeschön für ihre hilfe

  • @ruchhartmann3078
    @ruchhartmann3078 Рік тому +1

    Super cool locker und sympathisch!

  • @i.c.6734
    @i.c.6734 5 років тому +1

    Vielen Dank für dieses Video! Hab dadurch die für mich wichtigen Informationen erfahren 👍🏽

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 3 роки тому +1

    Ich finde sehr gut, dass Sie auch die entsprechenden Paragraphen einblenden. Auf dieser Weise wird das Video sowohl für Menschen interessant, die sich gezielt Meinung zu dem Thema holen wollen als auch für Menschen, die das Thema vertiefen möchten. Danke

  • @Nippelhuhn76
    @Nippelhuhn76 5 років тому +1

    Du bist ne richtig netter Kollege der Wink ist klar und verständlich.

  • @farikalba4710
    @farikalba4710 5 років тому +4

    Hammer Typ. Weitermachen!

  • @dianaru8633
    @dianaru8633 5 років тому +1

    Super Blog, Sie bringen es richtig gut und witzig rüber 👏👏👏

  • @lauraunterwegs
    @lauraunterwegs 6 років тому +3

    Kölner Haie - sehr sympathisch :)
    Gutes und informatives Video!

  • @NEHUSSU
    @NEHUSSU 4 роки тому

    Sehr sympathisch und super erklärt

  • @Ameisenmichi
    @Ameisenmichi 7 років тому

    Vielen Dank für die Hilfe!:)

  • @saphiere1
    @saphiere1 6 років тому +2

    Sehr cool Danke für dieses klasse Video :)

  • @Jan-1337
    @Jan-1337 7 років тому +3

    Bester Mann ^^ Gute Laune am morgen

  • @Georg_Me
    @Georg_Me 7 років тому +2

    Vielen Dank Hr. Stühler-Walter für die gute Info! Ich habe für den gleichen Inhalt schon mal 150 EUR/Std. bezahlt.... Ihre Praxisbeispiele sind sehr plausibel und SUPER erzählt hat Spaß gemacht zum zuhören, ich empfehle Sie weiter!

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +1

      Für die banale Information 150 EUR/Stunde zu nehmen, finde ich ja schon fast sittenwidrig ;-) Na gut ... etwas über 7 Minuten werden dann ja noch nicht ganz so teuer ....
      Schönen Dank für das Lob (ich habe gesehen: Sie haben mich abonniert - Dank dafür). Das macht mich prompt 10 cm länger und bei meiner Körperhöhe macht das prozentual verdammt viel aus *gg*

  • @ursulaetzel4498
    @ursulaetzel4498 2 роки тому

    Super erklärt! 👍

  • @BetriebsratTV
    @BetriebsratTV 8 років тому +2

    Wieder ein tolles Video!

  • @clarkkent1218
    @clarkkent1218 4 роки тому +1

    Gut gemacht! Bin positiv überrascht.👍

  • @alirezaasghari5550
    @alirezaasghari5550 2 роки тому

    Sehr praktisch . Danke

  • @cng515
    @cng515 3 роки тому +1

    Sehr sympathisch !

  • @ljubomirdimovski7990
    @ljubomirdimovski7990 3 роки тому +1

    Guter Witziger Anwalt. Abonniert. Weiter so. Tolle Ratschläge 😉

  • @katjaczajkov8694
    @katjaczajkov8694 9 місяців тому +1

    Ich finds immer wieder nice das Video und wie genau das rübergebracht wird.

  • @mr.kraebs
    @mr.kraebs 2 роки тому +3

    Als ich meinen AG gewechselt habe, wollte mein neuer AG, dass ich am liebsten sofort dort anfange.
    Ich habe gesagt, dass ich gerne Nachfrage, aber wenn mein noch aktueller AG das nicht macht, dann ist es eben so. Ich habe erklärt, dass ich wohl noch einen Nachfolger anlernen müsste und das mache ich auch. Ich möchte mich vernünftig verabschieden.
    Bei mir kommt die Kündigung auch ohne Krankschreibung. Ich lasse mich nur krank schreiben, wenn ich wirklich krank bin.
    Das hören AG gerne. Denn wenn man mal wieder wechselt, dann auch auf faire und ehrliche Weise.

  • @n_i_k_l_a_s_d_e
    @n_i_k_l_a_s_d_e 6 років тому +8

    Was wir für eine witzige Art und weiße so trockene Themen wie Recht rüber zu bringen, weiter so !
    Selbstverständlich gleich abonniert :)

  • @TheKeule33
    @TheKeule33 2 роки тому +1

    Netter Stil, gefällt mir.

  • @Sascha-fh2cl
    @Sascha-fh2cl 7 років тому +2

    cooles Video. Danke!!

  • @khosrow
    @khosrow 7 років тому +27

    Ich glaube dieser Channel wird noch ein mal ganz groß. Das Thema ist aktuell nicht wirklich relevant für mich aber es hat Spaß gemacht zuzuhören und die Zusammenhänge zu lernen. Weiter so!

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +9

      Herzlichen Dank für die Blumen :-) Da werde ich gerade prompt 10 cm länger, was bei meiner Körperhöhe prozentual richtig viel ausmacht *gg*

    • @MrNik-pd7sl
      @MrNik-pd7sl 6 років тому

      kann ein mitarbeiter von ikea den arbeiter von ibr kündigen

    • @MrNik-pd7sl
      @MrNik-pd7sl 6 років тому

      Können sie mir das erklären

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Kündigen kann der Arbeitgeber, der Prokurist, der Geschäftsführer und am Ende des Tages auch jeder, den der Arbeitgeber dazu bevollmächtigt. In letzterem Fall sollte er dann aber auch mit der Kündigung eine entsprechende Vollmacht vorlegen. Sonst kann (und muss) man die Kündigung nach § 174 S.1 BGB zurückweisen.

    • @BioDiesel112
      @BioDiesel112 6 років тому +1

      Darauf kannste einen lassen das war richtig toll !! :D

  • @StillUp2Date
    @StillUp2Date 3 роки тому +8

    Er ist der BreakingBad der Arbeitnehmer

  •  7 років тому +1

    Sehr coole Socke, der Herr Kollege! Tolle Videos ;-)

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +1

      Schönen Dank, Frau Kollegin :-) Man tut, was man kann ;-)

    •  7 років тому

      Erst dachte ich "Was soll denn die Tasse da immer und warum trinkt er?" Bis ich kapiert hab, dass muss so ;-)) Cool. Schön locker und lustig und nicht so steif. Sie sind telegen und die Kamera liebt Sie ;-) Ach ja: Inhalt: Sehr gut erklärt.

  • @SaschaCharlieDjuderija
    @SaschaCharlieDjuderija Рік тому +3

    Was kann als Arbeitnehmer man tun, wenn der Arbeitgeber den Erhalt der Kündigung nicht schriftlich bestätigen möchte, aber dagegen nur dies telefonisch tut - also in der Form: wütender Anruf, dass der Arbeitnehmer es gewagt hat zu kündigen, gefolgt von Androhungen von Vertragsstrafen oder kriecherischen Angeboten mit dem Ziel die Kündigung zu widerrufen?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  Рік тому +2

      Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen. Ansonsten bis zum Ende mit aufrechten Haupt arbeiten gehen.

  • @bensl3308
    @bensl3308 2 роки тому

    Sehr sympathisch.

  • @herrschmidt8090
    @herrschmidt8090 5 років тому +2

    Der beste Anwalt. Ich habe irgendwie den Eindruck, dass Sie ein Sozialdemokrat sind ❤

  • @houcemsayari9206
    @houcemsayari9206 8 місяців тому +2

    Hallo ! Vielen Dank für die Video. Eine Frage habe ich noch : Gelten die 4 Wochen bis 15. / Ende des Monates auch während der Probezeit ? (Kündigung durch den Arbeitsnehmer)

  • @Twisted_Rope
    @Twisted_Rope 7 років тому

    Unglaublich gut und verständlich erklärt :)
    Würde mir ein Video oder einen kleinen Rat wünschen. Wie sieht es aus, wenn mein Arbeitgeber ein Attest für einen Tag nachgereicht haben möchte, welcher eine längere Zeit schon zurück liegt. Mit der Begründung, "ich vermute, dass sie nicht krank waren." - da ich vor kurzem kündigte und dies nicht gerade freudig angenommen wurde.
    Nun, es wird kein seriöser Arzt mir noch nachträglich mit diesem Zeitraum ein Attest ausstellen. Zumal meldete ich mich bei meinem Arbeitgeber telefonisch krank und nannte auch, dass dies nur für einen Tag wäre- dementsprechend eigentlich richtig gehandelt. Welche Folgen kämen auf mich nun zu bzw. wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +1

      Eine komische Idee des Arbeitgebers, die hier ganz offenkundig als genau das zu verstehen ist, was sie wahrscheinlich auch ist: eine ganz billige Retourkutsche. Wenn im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass der gelbe Schein bereits am ersten Krankheitstag einzureichen ist bzw. es auch sonst nicht angeordnet wurde, macht der Arbeitgeber in rechtlicher Hinsicht gar nichts. Praktisch kann er auf die Idee kommen, den Tag vom Gehalt abzuziehen und zu hoffen, dass Sie dagegen nicht gerichtlich vorgehen werden. Ansonsten sagt mir mein Bauch, dass Sie froh sein sollten, da raus zu sein.

  • @halbrand838
    @halbrand838 7 років тому +2

    tatsächlich ein sehr gutes Video und richtig verständlich erklärt.
    Sofern eine Vertragsstrafe geregelt ist (bei nicht fristgerechter Kündigung):
    kann NUR diese vom AG geltend gemacht werden oder kann der AG noch weiteren Schadenersatz (Vertretung des AN, Suche des Nachfolgers u.ä.) geltend machen?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +1

      Ja, kann er. Er muss aber dann auch darlegen und beweisen, dass der eingetretene weitere Schaden eben genau auf dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers beruht. In den meisten Fällen wird das eher schwierig, weil die entstandenen Kosten auch bei korrektem Verhalten angefallen wäre. Eng kann es schonmal werden, wenn auf die Schnelle eine Vertretung angeheuert werden muss, was dann mitunter nur über eine sündhaft teure Zeitarbeistfirma geht. Aber auch hier muss natürlich der Arbeitgeber alles tun, um den Schaden (also die Kosten) möglichst gering zu halten.

  • @lp3880
    @lp3880 7 років тому +4

    bester anwalt :-DD

  • @_jen_____jen_
    @_jen_____jen_ 8 років тому +2

    Tolles Video. Gerne noch ein Video zu Mutterschutz und Elternzeit. Ich bin promovierende wiss. Mitarbeiterin an einer Universität.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому

      Mache ich dann mal.

    • @musiklingmann1691
      @musiklingmann1691 7 років тому

      Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin jetzt seit 33 Jahren in meiner Firma beschäftigt, welxhe Kündigungsfrist muss ich dabei einhalten. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich eigentlich schon innerlich gekündigt habe.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому

      Das kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Nach dem Gesetz wären es für den Arbeitnehmer immer noch 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Aber nur, wenn es keine sonstige abweichende Regelung gibt. Sonst können es auch 7 Monate zum Monatsende sein.

  • @EloLanTV
    @EloLanTV 5 років тому +2

    Du bist sehr sympathisch! Top Video! :)
    Du hast nur das Arbeitszeugnis vergessen ;) Dieses würde bestimmt auch nicht ganz gut formuliert werden :D

  • @NA-oj3kg
    @NA-oj3kg 4 роки тому +1

    Vielen Dank für das lockere Gepräch zum Thema Kündigung.
    Ich hätte da ein interessantes Zusatzthema:
    Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost.
    Ich habe 1991 als Postassistentenanwärterin bei der Behörde angefangen. Nach 2 Jahren in der Ausbildungszeit hätte ich als Beamtin im Vorbereitungsdienst (A 6-Besoldung) den mittleren Bundesbeamtenstatus auf Lebenszeit irgendwann erhalten.
    Es kam anders. 1993 wurde unserem Jahrang vom Amtsvorsteher persönlich gesagt, wir sollten uns doch besser einen anderen Job suchen. Die Bundesregierung hat keine Lust so viele Beamte aus Ost und West zu bezahlen. Wir würden nur als Arbeiter in der Zustellung weiterbeschäftigt werden.
    Obwohl: die jungen Kollegen in der Zustellung hatten zu diesem Zeitpunkt auch keinen Beamtenstatus mehr. Mit denen wurde ab 1991 gleich ein Ausbildungsvertrag als Dienstleistungsfachkraft für Post- Express- und Frachtsendungen abgeschlossen.
    Bei mir stellte sich die Zitterpartie ein. 1993 wollte wirklich niemand gern arbeitslos werden. Der Vorläufer von verdi hatte schlichtweg keine Ahnung, was alles beachtet werden muss. Die Kollegen von der Postgewerkschaft zitterten selbst um ihren Job. Es gab keinen Vergleichsfall, wie es richtig gemacht wird, wenn eine Behörde aufgelöst wird. Ich bin bei der Prüfung im September 1993 durchgefallen. Im März 1994 sollte ich zur Wiederholungsprüfung abtreten.
    Am 01.02.1994 stimmte die SPD dem Entwurf zur Postreform II zu. Das Datum wurde zum Stichtag herangezogen. Alle, die nach dem 01.02.1994 ihre Prüfung bestehen, werden als Arbeiter im Zustelldienst übernommen - ohne staatlich anerkanntem Berufsabschluss und mit der Nachzahlung in die Rentenkasse ab Einstellungsdatum. Am 24.03. legte ich die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Oberpostdirektion erfolgreich ab. Sogleich wurde ich versetzt in die Briefzustellung. Am 24.07.1994 heiratete ich und am 20.08.1994 rief der Personalchef mich ins Büro und erklärte, dass ich in den nächsten Tagen die Kündigung erhalte, wenn ich mich nicht bereiterklären würde, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Ich bin Beamtin auf Widerruf und könnte mit sofortiger Wirkung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an meinem Wohnort zurück zur Schaltermitarbeiterin überführt werden.
    Gleichzeitig sollte ich unterschreiben, dass ich die Beteiligung des Betriebsrates widerspreche.
    Der BR hatte eh nichts für mich gemacht in den letzten 12 Monaten und einen Sozialplan gab es nicht. Ich war damals 22.
    Jetzt bin ich 47, arbeite mit Beamten- und Angestelltenkollegen au Augenhöhe... zu unterschiedlichen Konditionen. Die Beamten (Prüfung vor dem 01.02.1994 abgelegt), die genauso alt sind, wie ich, werden alle mit der Besoldung nach A 8 (höchste Stufe im mittleren Dienst) bezahlt. Ich werde mit der Entgeltgrupe 4 (normale Eingruppierung, die höchste Gruppe wäre die EGr 6) bezahlt.
    Die Beamten gehen mit 55 in den engagierten Vorruhestand und erhalten nach 1000 geleisteten Stunden in sozialen Einrichtungen ihren vollen Pensionsanspruch, sowie die Zusatzversorgung Post, eine betriebliche Zusatzrente (VAP).
    Ich muss 12 Jahre länger arbeiten (bis 67) und die VAP steht mir nicht vollständig zu.
    Hintergrund: Das Postnachfolgeunternehmen hatte im Jahr 1999 beschlossen, dass alle Arbeitnehmer, die zum Stichtag 01.07.1997 mindestens 5 Jahre bei der Post beschäftigt sind, die vollen VAP-Ansprüche erhalten.
    Das bedeutet: wäre ich damals nicht mit höherer Qualifikation in den mittleren Dienst, sondern als Dienstleistungsfachkraft eingestellt worden, dann hätte ich im Rentenalter eine Zusatzrente von etwa 500 Euro.
    Bei mir Zahlen aber nur die Jahre als Arbeitnehmerin (ab 08.1994), somit habe ich bis zum Stichtag nur 3 Jahre und 2 Monate. Das wirkt sich insofern aus, dass ich nur eine Zusatzrente von 50 Euro bekommen werde.
    Ich habe zudem keinen Rechtsansruch auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss. Mit jedem innerbetrieblichen Betrirbs- und Vorgesetztenwechsel durchlief ich verschiedene Stationen im kaufmännischen und verwaltendem Befeich. Ein qualifziertes Zwischenzeugnis will mir mein Vorgesetzter nicht ausstellen, weil er mich nicht seit 1991 kennt. Die Personalstelle übernimmt nur das, was mein Vorgesetzter mir schreibt und das liest sich so, als sei ich erstmalig sein 2016 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Post eingestiegen.
    Es gibt in 2020 eine Abfindungsinitiative, meine Kündigungsfrist beträgt 7 Monate.
    Was sollte ich beachten, wenn ich darauf dränge, mit einer Abfindung von 120.000 Euro das Unternehmen verlassen zu wollen?
    .... oder, wenn mir nur eine Abfindung von 40.000 Euro angeboten wird, wie kann ich dabei vorgehen, dass mir ein staatlich anerkannter Facharbeiterabschluss (Bürokauffrau) zugesprochen wird, ich zudem die vollen Betriebsrentenansprüche (VAP) bekomme und wie meine Kollegen in der höchsten Stufe des mittleren Dienstes bezahlt werde?
    Fakt ist: ich verlasse nicht mit 20.000 Euro netto und habe dann keinen Job, der meinen Lebensnterhalt deckt - Unternehmen, die jetzt Leute suchen, wollen nicht 7 Monate auf mich warten. Ich habe auch keine Möglichkeit, in einer anderen Behörde zu arbeiten (Beamte werden beim Zoll, bei def Agentur für Arbeit, beim Finanzamt, in den Kommunen, bei der Bundeswehr) mit Kusshand genommen.
    Ich bekomme Absagen, weil ich auf dem freien Arbeitsmarkt eine ungelernte Kraft bin und die Behörden nach dem Angestelltenlehrgang oder Verwaltungslehrgang I und Ii fragen. Das kann ich nicht liefern, weil ich nur die Ausbildung zur Postassistentenanwärterin erfolgreich abgelegt habe!
    Können Sie mir helfen?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  4 роки тому +1

      Das ist so umfangreich, dass ich es hier weder beantworten kann noch darf. Allerdings werden Beamte tatsächlich anders behandelt als Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Abfindungsangebote könnte ich Sie tatsächlich im Rahmen eines regulären (kostenpflichtigen) Mandates beraten, wenn Sie das wünschen.
      mehr möchte ich hier jetzt aber schon aus gründen des Mandatsgeheimnisses nicht dazu sagen. Geben Sie mir bitte Bescheid, wenn Sie meinen Kommentar gelesen haben - danach werde ich das hier dann nämlich löschen.

  • @kaim.8462
    @kaim.8462 3 роки тому +1

    Geiles Video, direkt mal n Abo dagelassen

  • @ichbins9988
    @ichbins9988 2 роки тому +1

    Sehr gut erklärt. Hierzu meine Frage. In meinem Arbeitsvertrag steht. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist für beide Teile gleich. Bei etwas über 5 Jahren im Betrieb gilt dann die 4 Wochen oder die 2 Monate zum Monatsende? Neuer Job ist in Aussicht möchte daher so schnell wie möglich raus.

  • @lnaIlahi
    @lnaIlahi 7 років тому +1

    Sie machen das cool!

  • @Paulchen7223
    @Paulchen7223 2 роки тому

    Erlebe seit Jahren auch BOSSING, sogar heute morgen noch, stehe aber kurz vor der Rente Juni 22. Gesundheitlich geht es mir schlecht, trotz jetzt vor 1 Woche Urlaub. Hab Magenschmerzen, Übelkeit, etc ich kann und will nicht mehr. 26 Jahre ambulante Pflege

  • @leomac6141
    @leomac6141 2 роки тому

    Sehr gut erklärt. 👍
    Ich hätte bitte eine Frage, wenn ich jetzt Mitte November zum 31.12.21 kündige, ist denn 31.12.21 meine letzte Arbeitstag?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 роки тому +1

      Das weiß ich nicht. Dafür fehlen mir eine ganze Reihe von Angaben. Und selbst, wenn ich diese Angaben hier jetzt hätte, dann wäre es eine Einzelfallberatung, welche ich hier nicht machen darf.
      Nhemen Sie die Angaben dazu aus Ihrem Arbeitsvertrag und gegebenenfalls aus dem Tarifvertrag und leichen Sie ie einfach mit dem ab, was ich in dem Video erzähle. Dann müssten Sie das eigentlich ermitteln können.

  • @missc1896
    @missc1896 6 років тому +1

    Tolles Video. Ich hab eine Frage zu diesem Thema. Ich wollte von meinem Chef einen Aufhebungsvertrag, was er abgelehnt hat. Und mir geht es psychisch nicht gut durch die Arbeit. Darf ich in so einem Fall auch fristlos Kündigen ?

  • @ninoevans
    @ninoevans 5 років тому +1

    mega sympathisch hahha
    "die bepissen sich jetzt vor Lachen" 😂😂😂😂😂

  • @arnova2012
    @arnova2012 6 років тому

    Gutes Video 1 frage habe ich denn noch
    kann ich Während meiner Kündigungsfrist Meinen Rest Urlaub Nehmen
    gibt es für mich als AN eine Gesetztliche Grundlage das ich ein Recht auf Urlaub habe
    das er Nicht Ausgezahlt wird ?
    Vielen Dank !

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      arnova arova Der Urlaub ist nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu bewilligen, soweit nicht dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Interessen anderer Arbeitnehmer dagegen stehen. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sieht die Rechtsprechung sogar einen Vorrang, den Urlaub zu gewähren.

  • @danielbomhardt8568
    @danielbomhardt8568 7 років тому +1

    Hallo,
    Schönes Video und
    Wollte mal frage was passieren kann wenn ich in der Kündigungsfrist Erkrankt bin ...?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +5

      Keine Sorge, Daniel: krank ist krank.
      Nur, weil man gekündigt hat (oder gekündigt wurde), feiht einen das ja nicht davor, krank zu werden und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gelten auch während der Kündigungsfrist keine anderen Regeln, als sonst.

  • @thorstenlepek3721
    @thorstenlepek3721 5 років тому

    Hallo mal ne frage . Habe gekündigt und fange am 3.6.19 meinen neuen Job an. Hier die Frage unser Werk macht ne Standort Verlagerung , bin verheiratet und habe zwei Kinder . Wollte/ konnte nicht warten bis die Kündigung nächstes Jahr kommt. Habe ich trotzdem die Möglichkeit ne Abfindung einzuklagen , da ich mich ja aus dem Grund der Schließung bewerben musste

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Zu 99,999999999 % nein. Die Eigenkündigung des Arbeitnehmers ist für den Arbeitgeber immer noch die preisgünstigste Variante, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn nicht gerade im Sozialplan eine unheimlich tricky Klausel drinsteht, die auch den Selbstkündigern einen Anspruch auf Abfindung verschafft, wird das nichts werden. Und die Wahrscheinlichkeit einer solchen Klausel liegt bei geschätzten 1:10.000.000.000.000.000

  • @JimKopf007
    @JimKopf007 5 років тому

    Hallo Herr Stühler, wie verhält es sich eigentlich, wenn ich kündige, das von mir im Kündigungsschreiben angegebene Beendigungsdatum aber später in der Zukunft liegt? Also meine Küfri beträgt z.b. 4 Wochen ich gebe aber bereits heute z.b. am 1.8.19 eine Kündigung ab mit Austritt zum 31.12.19? Muss der Arbeitgeber dann das Austrittsdatum akzeptieren oder endet das Arbeitsverhältnis dann trotz meines späteren Wunsches bereits nach der bestehenden küfri nach 4 Wochen?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Das ist eine Mindestfrist. Theoretisch kann man auch schon 2 Jahre vorher kündigen. Früher geht also immer

  • @Boonstil
    @Boonstil 5 років тому

    Super Channel!
    Ich hätte im Bezug auf die Kündigung eine Anregung die mich besonders in meiner derzeitigen Situation interessiert. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man gekündigt werden will da im derzeitigen Betrieb keine weiteren bzw. passenden Stellen zur Verfügung stehen. Hat man ein Anspruch auf das ALG wenn mit der Kündigung zuzüglich eine Abfindung gezahlt wird mit dem Ziel die Kündigung durchzuziehen?
    Die derzeitige Situation ist das mein Arbeitgeber vor hat stellen zu streichen und ich vor habe nach meinem Studium etwas anderes zu machen. Da in diesem Fall eine Abfindung unsere beiden Interessen dient zu der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bin ich mir doch nicht sicher ab wann ich ein neuen Job habe. Deshalb die Frage nach der ALG Zahlung.
    Würde mich freuen wenn das in einer deiner Videos klar gestellt wird.

  • @Trabzon-hm4cf
    @Trabzon-hm4cf Рік тому +2

    Arbeitnehmer hat doch normalerweise immer 4 Wochen Kündigungsfrist,nur wen der arbeitgeber dich kündigt besteht die Kündigungsfrist länger und das hat damit zu tun wie lang du schon in dem betrieb arbeitest.

  • @AshHousewares82
    @AshHousewares82 7 років тому

    Sehr interessantes und unterhaltsames Video.
    Ich habe zwar nicht vor zu kündigen aber da hier oft vom Arbeitsvertrag gesprochen wird, wüsste ich gerne wie es sich verhält wenn man wie ich über gute Bekanntschaft zu dem Job kam (kleiner Betrieb) und ich schlicht und einfach nur angemeldet wurde...

  • @marcels6019
    @marcels6019 6 років тому

    Super Video! Wie sieht das ganze aus, wenn im AV mit dem AG eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart ist und das Arbeitsverhältnis seit 9 Monaten besteht (keine Probezeit)?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Das dürfte außerhalb irgendwelcher tarifvertraglicher Kündigungsfristen (die können auch kürzer sein als im Gesetz) unwirksam sein.

  • @MeGongaga
    @MeGongaga 5 років тому

    Hi, was ist, wenn der geschlossene Arbeitsvertrag sich nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages (z.B. Tvöd) richtet, aber der Arbeitsvertrag hiervon zur Benachteiligung des AN abweicht? Z. B. längere Probezeit, als im Tarifvertrag vorgesehen. Welche Regelung gilt?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Es gilt immer die Variante, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Da im TVöD allerdings chon die maximale mögliche Zeit für eine Probezeit (6 Monate) drinsteht, finde ich es spannend, wenn man das im Vertrag noch länger reinschreibt. Das Gesetz sagt nämlich maximal 6 Monate - länger geht schon deswegen nicht.

  • @hayatsanaguzel133
    @hayatsanaguzel133 6 років тому

    Hallöchen ich habe mal eine Frage und zwar wenn man kündigt als Arbeitnehmer wird das Gehalt noch bezahlt sagen wir wenn ich zum 15 oder Ende Monat kündigen will . Nächste frage wäre wenn ich schon gekündigt habe aber als Beispiel habe ich für den 15.03 gekündigt und fange erst ab dem 01.04 bei der neue Stelle an wo kriege ich das Gehalt würde mich sehr interessieren vielen Dank schon im Voraus 😊

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss jedenfalls noch gearbeitet und auch bezahlt werden. Wenn man als Arbeitnehmer zum 15.03. kündigt und erst ab dem 01.04. einen Anschlussjob hat, dann dürfte sich wohl auch niemand finden, der die Zwischenzeit bezahlt - der Arbeitgeber muss nicht mehr und die Arbeitsagentur wird auch nciht zahlen müssen, weil es eine Eigenkündigung ist.

  • @carlaseiler7834
    @carlaseiler7834 5 років тому +1

    Guten Abend,
    Ich habe einen einvernehmliche Auflösungsvertrag unterschrieben. Da hatte ich sie gefragt was ich da tuhen könnte. (Da hatte ich die Antwort schon bekommen.)
    Darauf hin bin ich in ein Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Chef gegangen. Dadurch das er schon voher grob fahrlässig Fehler gemacht hatte, habe ich ein teil meines ausstehen Geldes (3 Monatslöhne) gezahlt bekommen. Jetzt muss ich sagen geht es mir nicht mehr ums Geld sondern eher darum das man mit seinen Mitarbeitern nich so umgehen kann. Er soll daraus lernen. Es ist nicht nur mit mir sondern mit vielen anderen so um gesprungen. (Er hatte auch falsche abgaben an die Versicherung gezahlt und an die Rentenkasse.)
    Das wollte ich Ihnen nur mitteilen. ^^
    Liebe grüße
    Lara

  • @paulbredow1472
    @paulbredow1472 Рік тому +1

    Guten Tag kannst du mir helfen.
    Es ist so ich arbeite im Lager als Kommissionierer und habe Rückenprobleme ,
    dadurch habe ich vom Arzt einen Rückengürtel bekommen , der meine Bewegungs Fähigkeit beeinträchtigt .
    Und ich somit langsamer arbeite. Jetzt die Frage kann mich der Arbeitgeber kündigen

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  Рік тому

      Das kann und darf ich hier nicht beurteilen. Ich würde mal abwarten, ob der AG wirklich kündigt und dann einen Anwalt aufsuchen.

  • @khaliltn9706
    @khaliltn9706 5 років тому

    hallo, erstmal danke für das Video, ich bin ein Student und arbeite gleichzeitig bei einer Bäckerei, ich will gerade meinen Arbeitsvertrag kündigen, es gibt aber zweiwöchige Kündigungsfrist, obwohl ich nur am Samstag arbeite, aber ich will nicht auf die Arbeit gehen, weil ich für die Prüfung vorbereiten muss, ich habe das mit meiner Chefin gesprochen, aber Sie hat mir so eine freche Antwort gegeben, und habe ihr gesagt, dass sie mich vom Plan ganz streichen soll, nachdem Sie mir die Möglichkeit zur Verfügung gestellt hat. Nun meine Frage an Sie kann mein Arbeitgeber mir irgend was schlimmes machen wegen dieser zwei Tagen? vielen Dank im Voraus .

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Im Ergebnis wohl zwei Urlaubstage abziehen. Bei einem Arbeitsverhältnis, das sich auf einen Tag pro Woche beschränkt, ist das immerhin die Hälfte des gesetzlichen Urlaubs. Aufgrund der unterjährigen Kündigung aber reduziert sich der auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses x 1/12 des Jahresurlaubes.

  • @shalvasvanidze6488
    @shalvasvanidze6488 6 років тому

    Hallo zusammen, ich arbeite bei der deutschen Post in meinem Vertrag steht dass ich von 24.07.17 bis 23.09.17(sommerjob) arbeiten muss, aber vor einer Woche sagt Tiemleiter zu mir dass ich nicht mehr arbeite, dann habe ich mich bei der Hauptfilliale gemeldet und wieder das Gleiche, aber das alles nur mündlich , ich habe keinen Auflösungsvertrag oder so was unterschrieben, seit einer Woche sitze ich zu Hause aber officiel arbeite ich immer noch einfach die Chefs lassen mich nicht arbeiten, ich schreibe meinem Arbeitsgeber, rufe ihn an aber er ignoriert mich in meisten Fällen, ich füge hinzu dass ich pro woche etwa so viele 56 stunden gearbeitet habe, und inzwischen steht im Vertrag dass ich pro Woche 38.30 Stunden arbeiten muss, also wenn sich jemand hier in sowas auskennt, bitte sagen Sie mir was ich machen soll danke im Voraus

  • @emrahyapici3777
    @emrahyapici3777 Рік тому +1

    Hallo.
    Ich hab bei Amazon Lager Dortmund nur 1 Woche gearbeitet selber gekündigt weil schwerer arbait. Wass passiert jetz kriege ich sperre vom Arbeitsamt?

  • @3678902
    @3678902 6 років тому +1

    Hallo,
    was ist wenn ich gekündigt habe und in der Kündigungsfrist Arbeiten Verweiger ??

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому +1

      Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass er das auch macht ... also jedenfalls würde ich nicht darauf spekulieren.

  • @Daniel-fj7ch
    @Daniel-fj7ch 7 років тому +1

    Wie sieht das mit kündigen und Urlaubsanspruch aus? Sprich ich arbeite seit 5 Monaten in einem Betrieb (keine Probezeit mehr) und habe auch schon Urlaub genehmigt bekommen. Habe ich Anspruch auf diesen, wenn ich nun kündige?

  • @naturevoice259
    @naturevoice259 5 років тому

    Eine 5 stärne like.
    Ich hab ein Frage und es war ich hab mein 1.Lehrjahr um aus privaten Gründe muss ich der Ausbildung für 1 Jahr pauseren hab gekündigt vor 2 Wochen (4 Wochen Kündigungsfrist) laut Chef nach einem Jahr darf ich der Ausbildung nicht von 2.Lehrjahr anfangen nur wenn ich jetzt eine Aufhebungsvetrag abschließe und behauptet er dass ich erge von I.h.k bekommen kann wenn er des Kündigung zustimmt. hab Ihn gesagt warte ich kann mich mit der Deutschen gesätze nicht zu gut aus muss mich informieren. so der Aufhebungsvetrag wartet auf mich am Montag im Büro.also denn 15.07.2019.
    Ich bedanke mich im voraus

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Das Ausbildungsverhältnis kann vom Auszubildenden nur gekündigt werden, wenn damit auch gleichzeitig die Aufgabe der Ausbildung selber einhergeht (§ 22 BBiG). Oder anders: wenn Sie jetzt kündigen, dürfen Sie anschließend den Beruf gar nicht mehr lernen! Auch nicht in einem anderen Betrieb! Und bei einem Aufhebungsvertrag gilt nichts anderes.
      Solche Sachen kann man aber regeln. Nur muss da die zuständige Kammer ihr OK dazu geben. Also: nichts unterschreiben ohne Einverständnis der Kammer!

  • @Sascha3991
    @Sascha3991 10 місяців тому +2

    😢wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit der Schadensersatzforderung für Bürohengste die sich nicht an die Kündigungsfrist hält?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  10 місяців тому +1

      Das kann und darf ich hier für den Einzelfall beim besten Willen nicht beurteilen

    • @naturewalker9576
      @naturewalker9576 10 місяців тому +1

      ​​​@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      Die Frage würde ich mich auch interessieren, wie hoch die Wahrscheinlichkeit überhaupt ist.
      Wie oft erleben Sie sowas, dass das erfolgreich eingeklagt wird vom Arbeitgeber?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  10 місяців тому +2

      @@naturewalker9576 Ich habe es bei mir bislang noch nicht einmal erlebt, dass so etwas eingeklagt worden wäre; geschweige denn erfolgreich.
      Das heißt jetzt aber auch nicht allzu viel.

  • @alfredolanza9567
    @alfredolanza9567 Рік тому +2

    Ich habe fragen. Ich weiß das Video ist alt, aber eventuell liest das noch der eine oder der andere.
    Ich habe am 30.3.23 gekündigt.
    Daraufhin wurde ich angesprochen und die Kündigung ist wieder zu mir zurück gegeben worden, nach dem Motto überlege es dir noch einmal.
    Jezt am 17.4.23 kurz bevor ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben will mit den neuen firma. Sagt die cheffin ich müsste noch eine Kündigung schreiben und mit 4 Wochen Frist rechnen also 1.6.23 Vertrag Ende, was der neue Arbeitgeber nicht mitmacht.
    Was kann ich nun unternehmen?
    Bitte um Hilfe

  • @missc1896
    @missc1896 6 років тому

    Coolster Anwalt :-D

  • @melikekaraca2190
    @melikekaraca2190 4 роки тому

    Hallo erst mal tolles Video und sie sind sehr sympathisch ich hätte eine Frage ich habe ein Frage ich habe am 18.07.2020 gekündigt aber habe jetzt ein
    Schreiben erhalten das meine Kündigungfrist am 31.08.20 abläuft ich habe im Vertrag 4 Wochen aber das sind dann 6 Wochen ,habe ich das Recht am 15.08.20 aufzuhören.

  • @magamedmedilishev9309
    @magamedmedilishev9309 Рік тому +2

    Wie ist das in der Probezeit? Ich habe einen anderen Arbeitgeber gefunden und er stellt mich ab sofort an. Kann ich direkt aufhören mit der alte Arbeit Ohne weiter arbeiten zu gehen?

  • @1Efsane61
    @1Efsane61 6 років тому

    Ist folgendes ein Kündigungsgrund?
    Bis vor einem Jahr Konkurrenzunternehmen ohne Umsatz oder Tätigkeit wieder umgemeldet. Seit einem Jahr ein Bauvermittlungsunternehmen mit 2 weiteren Partnern, hier wird nur max 2 Std im Monat gearbeitet für die Vorbereitung der Buchhaltung. Die Nebentätigkeit wurde aber nicht an Arbeitgeber angezeigt, da 2std im Monat von zuhause aus gearbeitet wird.
    Also Konkurrenz aber kam nie Zustande.
    Aktuell ausgeübte Nebentätigkeit nicht angezeigt.
    Sind diese fälle einer Fristlosen Kündigung gerechtfertigt?
    Vielen dank

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Anhand des eigentlichen Kündigungsgrundes alleine kann man nie sagen, ob eine fristlose Kündigung ok ist oder nicht. Da kommen noch eine ganze Menge Umstände dazu, die auch betrachtet werden müssen. Jedenfalls ist Nebentätigkeit immer genehmigungspflichtig und Konkurrenztätigkeit ist auch immer gefährlich. Beides ist zumindest mal ein Grund für eine Kündigung, wenn man dagegen verstößt. Im Einzelfall kann aber auch die Abmahnung das Mittel der Wahl sein.

  • @enterusername7746
    @enterusername7746 2 роки тому +2

    Der Typ erinnert mich an den Lesch in seinen besten Tagen.

  • @mujaiLEE
    @mujaiLEE 5 років тому

    Hallo, wie sieht das aus wenn man noch genügend Überstunden und Resturlaub hat um die restliche Zeit "abzufeiern" ?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому +1

      Überstunden kann man natürlich abfeiern und Urlaub nehmen - für beides muss aber der Arbeitgeber sein ok geben. Eigenmächtig geht es nicht.

  • @pcanty64
    @pcanty64 5 років тому

    Super lustig....😂

  • @alia.6322
    @alia.6322 5 років тому

    Hallo ,
    Das ist herlich Video, aber habe ich noch eine Frage? Ich bin gerade in der Ausbildung und habe eine Aufhebungsvertags gmacht. Es wäre die Frage, dass ich zur neue Ausbildung gehen oder alten Betrieb .bitte bitte bitte schnell wie möglich warte ich darauf

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz ... wenn der Aufhebungsvertrag bereits abgeschlossen wurde, ist das Kind auch schin im Brunnen. Der Aufhebungsvertrag hat die identische Wirkung, wie eine Kündigung. Und eine Kündigung im Asbildungsverhältnis ist nach Abluf der robezeit nur zulässig entweder aus wichtigem Grund oder bei vollständiger Aufgabe des Ausbildungsberufs - soll heißen, Sie dürfen das dann eigentlich auch nicht mehr lernen; auch nicht woanders.
      Im Lehrverhältnis macht man aber in der Praxis durchaus Aufhebungsverträge, wenn mann den Betrieb wechsekn will. Dafür sollte man aber vorher schon den neuen Ausbildungebetrieb haben und die Kammer muss auch ihr ok geben. Ich hoffe, das ist hier passiert; sonst könnte es eng werden.

  • @holgerg3634
    @holgerg3634 2 роки тому +1

    Hallo,
    ich habe eine Kündigung vor mir, weil ich mich entschlossen habe meine Arbeitsbedingungen zu wechseln.
    Das Ding dabei ist, dass ich ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag habe und ich mich frage, ob ich die Karenzendschädigung bei der Kündigung abgeben muss?

  • @TheOne-ek5kz
    @TheOne-ek5kz 7 років тому

    Ein Videowunsch hätte ich noch, und zwar qualifiziertes Arbeitzeugnis.
    Z. B. wann hat man den Anspruch darauf, was wenn Tätigkeiten nicht aufgeführt sind, hat man Beweispflicht dass man diese Tätigkeiten auch ausgeübt hat usw.?

    • @NA-oj3kg
      @NA-oj3kg 4 роки тому +1

      Ja. Da bin ich auch gerade dran. Man sollte darauf drängen, zu jeder Versetzung und bei jedem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis zu bekommen - nur so ... also alle 1-2 Jahre sind nicht verpflichtend für den AG, ein Zw.zeugnis auszustellen. Wichtig: auch wenn man wegen Meinungsverschiedenheiten gekündigt hat oder wurde, sollte man trotzdem ein Zw.zeugnis verlangen. Bei einer Beendigung kann das auch eingeklagt werden und die Kosten für ein Verfahren trägt der AG. Ein Zw.zeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein.
      Negative Floskeln gehören da nicht rein. Achtung: wenn wichtige Passagen gänzlich fehlen, dann ist das ein Zeichen für schlechtes Benehmen. Bei mir ist es so, dass das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen gut beschrieben wird. Das Verhältnis zu Kunden fehlt gänzlich. Ergo: es bedeutet, dass ich mit Kunden nicht umgehen kann und es zu häufigen Beschwerden führt.... was natürlich überhaupt nicht stimmt.
      Ich habe eine Anwältin für Arbeitsrecht eingeschaltet, die sitzt jetzt seit 15.12.19 dran und versucht, das rauszuholen, was mir zusteht!

  • @TheOne-ek5kz
    @TheOne-ek5kz 7 років тому

    Sehr geehrter Herr Stühler-Walter, ich hätte einen Videowunsch zum Ideenmanagement im Betrieb.
    Man hat einen Verbesserungsvorschlag eingereicht, man scheidet aber aus dem Arbeitsverhältns (Werksvertrag) aus, und der Vorschlag wird umgesetzt man aber nicht mehr im Betrieb arbeitet, hat man dann noch anspruch auf die eingereichte Idee?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +1

      Das ist eine interessante Frage. Ehrlicherweise muss ich mich da erstmal selber mit beschäftigen ;-)
      Es ist auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig. In einer Betriebsvereinbarung sollte man solche Fälle also regeln.

    • @TheOne-ek5kz
      @TheOne-ek5kz 7 років тому

      Wäre auf jeden Fall Top, wenn es irgendwann vieleicht ein Video dazu gäbe :-)
      In sache Betriebsvereinbarung müsste ich mich noch reinlesen. Aber Danke für Ihre Antwort!

  • @alfred0074
    @alfred0074 2 роки тому +1

    Danke fürs Video .Ich hab heute meinen Arbeitsvertrag wegen der ständigen Misshandlung vom Chef und den Arbeitskollegen gekündigt .ist das ein wichtiger Grund fürs Arbeitsamt ?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 роки тому +2

      Eher nein.
      Es wäre übrigens clever gewesen, sich diese Frage vor der Kündigung, und nicht erst danach, zu stellen.

    • @alfred0074
      @alfred0074 2 роки тому +1

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ja Sie haben recht . Aber ich wollte so schnell wie möglich loswerden .
      Hab jetzt noch 4 Wochen Kündigungsfrist .

  • @jawadsarwari7380
    @jawadsarwari7380 7 років тому

    Hallo können Sie bitte meine Frage beantworten ich bin Azubie und habe eine 3 jährige Ausbildung Vertrag, aber ich verstehe mich mit meinen Arbeitskolleginnen Überhaupt nicht und deshalb möchte ich nun die 2jährige Ausbildung machen wäre das kein Problem ?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому

      Wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule und die Kammer/Innung es mitmachen, kann man das machen.

  • @yunussen86
    @yunussen86 3 роки тому

    Oh ja.... Das Arbeitsamt hier in Hessen sprich Frankfurt a.M. und Umgebung Darmstadt, ist sehr oft zu schnell mit allem Überfordert + hält sich nicht an Mündliche Vereinbarungen/gesprochene Bandaufnahmen. Einfach nur cheap!

  • @khaledharbaji4318
    @khaledharbaji4318 6 років тому +1

    danke für die Information , ich habe meine Frage, wenn ich nur ein Tag Aushilfe gearbeitet habe, Mit ARBEITSVERTRAG aber den habe ich nicht unterschrieben und nicht gelesen, und der Arbeitgeber hat mir das Geld auf mein Konto überwiesen , und ich wollte eigentlich NUR diesen Tag arbeiten, muss ich trotzdem die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten? und was ist wenn ich kündige ohne dies einzuhalten, werde ich bestraft ?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Streng genommen haben Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ganz streng genommen sind auch die 4 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten. Eine verkürzte Frist von 2 Wochen dürfte hier nicht eintreten, weil wahrscheinlich keine Probezeit verabredet ist. Die gilt nämlich nur dann.
      Die gute Nachricht: eine Vertragsstrafe düfte hier auch keine verabredet sein. Jedenfalls für die Gegenseite nicht beweisbar. Mein Bauch sagt mir aber, dass der gar nicht danach krähen wird, wenn es nur für einen Tag sein sollte und der auch schon überwiesen hat.

    • @khaledharbaji4318
      @khaledharbaji4318 6 років тому

      Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walter vielen dank für Ihre Rückmeldung.
      ja ich habe bei ihm vorher mehrere Monate gearbeitet und nur mündlich die Arbeit ausgesetzt (wegen Uni), dann nach 4 Monaten bin ich wieder nur für einen Tag zur Arbeit gekommen aber ich möchte nicht mehr bei ihm arbeiten, wir kommen irgendwie nicht klar. Ich weiß nicht um welchen Vertrag es sich handelt wie gesagt hab nix unterschrieben, danke nochmal und ein schönes Wochenende Ihnen.
      Mit freundlichen Grüßen

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Das mit dem Arbeitsvertrag ist einfach gelöst: der ist durch die erstmalige Arbeitsaufnahme abgeschlossen worden. Und dann gelten die allgemeinen (gesetzlichen) Regeln einschließlich der Kündigungsfristen. Man muss da nichts unterschreiben.
      Hier habe ich aber irgendwie den Eindruck, dass sich am Ende des Tages das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchsetzen wird.

  • @naddlone7398
    @naddlone7398 7 років тому +6

    ich will auch kündigen aber hab keine Ahnung wie meine Frist ist :o

  • @ralfreinert6447
    @ralfreinert6447 4 роки тому

    Wie ist verhält es sich, wenn man eine neuen Job hat?Dann kann man ja einen Auflösungsvertrag machen.Muss man sich dann trotzdem an den Auflösungsvertrag halten?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  4 роки тому

      Ja sicher. Man muss sich an alle Verträge halten, die man eingeht. Und ein Auslösungsverrag ist eben auch ein Vertrag.

  • @MondyMk1
    @MondyMk1 2 роки тому +1

    Ich stehe grade genau vor diesem Problem. Mein Arbeitgeber teilt mir mit nach 5 Jahren habe ich 2 Monate Kündigungsfrist. Ich möchte aber nur die 4Wochen Frist einhalten. Wie kann ich nun vorgehen. Ich Zweifel dran das er mich nach 4Wochen gehen lässt. LG

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 роки тому

      Das kann und darf ich von hier aus nicht beurteilen. Checken Sie da einfach die Punkte ab, die im Video behandelt werden.

  • @vwGolf34eVer
    @vwGolf34eVer 6 років тому

    Hallo. Ich hoffe das mein Kommentar noch gelesen wird. Wenn ich selber kündige habe ich kein Anspruch auf ALG 1 in denn ersten 3 Monaten. Aber wie sieht es beim Zeitvertrag aus? Wenn mein Vertrag abgelaufen ist, aber ich die Möglichkeit habe ihn zu verlängern, dies aber nicht mache. Habe ich ALG 1 Anspruch oder nicht, bzw muss ich das Amt darauf hinweisen?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому +1

      In dem fall gilt das natürlich nicht. Allerdings muss 96 Tage vor dem bekannten Ende des Arbeitsverhältnisses ein ALG - - Antrag gestellt werden. Sonst gibt es hierfür eine Sperre.

    • @vwGolf34eVer
      @vwGolf34eVer 6 років тому +1

      Danke für die schnelle Antwort :)

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 3 роки тому

    Mich würde interessieren, wann der Jahresurlaub verfällt. Muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass der Urlaub am 31.12. oder, dass er am 31.03. verfällt? Welcher Hinweis ist richtig? Danke!

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  3 роки тому

      Nach der jüngsten Rechtsprechung muss er das. Das richtig zu formulieren, möchte ich hier aber nicht leisten. Da sollen sich die Arbeitgeberanwälte drum kümmern.

  • @user-jq3it4vt8i
    @user-jq3it4vt8i 3 роки тому

    Ich habe Kündigungsfrist von 2wochen, und 2 Wochen Resturlaub, muss mir der ag den gewähren in der Kündigungsfrist?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  3 роки тому +1

      Kommt drauf an. Siehe hierzu die beiden nachfolgenden Videos:
      ua-cam.com/video/0QII98YBHlI/v-deo.html
      ua-cam.com/video/1ccw4A_VcDc/v-deo.html

  • @saschafranzen434
    @saschafranzen434 2 роки тому +1

    Hallo
    Bin als Fahrer eingesetzt
    176 std im Vertrag
    180 std max. Fahrerpersonalgesetz
    Ist 240 ..220...200 std
    Ausgleich Freizeit findet nicht statt
    16 Wochen a 48 Std am Limit
    Möchte ne Woche frei haben damit die fahrerkarte sauber bleibt
    Wird aber nix da kein Personal da ist
    In der probezeit schon 70 Überstunden im 5 monat
    Wie soll ich vorgehen mit Vorgesetzten die weiter ignorieren

  • @flo1474
    @flo1474 6 років тому

    Ich arbeite gerade in einer kleinen Firma, als Maurer. Der Chef zahlt nicht zum ersten mal unpünktlich, habe aber diesbezüglich keine "Abmahnung" meinerseits rausgeschickt. Jetzt wollte ich deswegen fristlos kündigen, ist das machbar ?? Danke schon mal im vorraus !!

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Florian T. Das wird nichts. Nachdem dem zweiten Mal nicht zahlen kann man bis zur vollständigen Bezahlung die Arbeitskraft zurück behalten.

  • @andyffm8811
    @andyffm8811 6 років тому

    Hallo,ich habe da mal eine Frage gibt es auch ein GG gegen eine Speer Frist von 3 Monaten beim Jobcenter ? Man wirft mir vor nicht Kooperative gezeigt zu haben. Habe meine Job noch und bin ausgesteuert worden. Also keine Speere wegen Kündigung meines Arbeitsverhältnis.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому

      Bei der Aussteuerung gibt es aber auch Fristen und Mitwirkungspflichten, die zur Sperre führen können, wenn man sich nicht dran hält. Bei der Aussteuerung ist es auch extrem wichtig, den Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Macht man das nicht, kann es gewertet werden, wie selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.
      Bitte mal einen Anwalt für Sozialrecht vor Ort fragen. Als Arbeitsrechtler bin ich da nicht ganz der Richtige für.

    • @andyffm8811
      @andyffm8811 6 років тому +1

      DANKE für Ihre schnelle Antwort. Ich werde beim Sozialgericht Klagen. Ich habe bei der Hotline angerufen und um einen Termin gebeten wegen Reha oder Rentenantrag wollte mich also beraten lassen, am Telefon meinte die Dame dass man deswegen keinen Persönlichen Termin braucht und ich innerhalb 48 Stunden einen Rückruf bekommen würde.Das dumme war ich hatte Freitags angerufen dann gab es massive Familiäre Probleme das ich wirklich vergessen habe mich noch mal bei diesen Verein zu melden da ich bis heute keinen Rückruf erhalten habe. ( Es gibt nun mal keine Gerechtigkeit auf dieser Welt )

  • @melaniew.5133
    @melaniew.5133 3 роки тому +1

    Können Sie bitte etwas zu Tarifverträgen erklären? Also Kündigung durch Arbeitnehmer und die Kündigungsfristen

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  3 роки тому

      Da steht eigentlich maßgeblich die Frage im Raum, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist. Dazu habe ich mal ein Video gemacht:
      ua-cam.com/video/HtLNJRwmMdc/v-deo.html

  • @xd-ui3en
    @xd-ui3en Рік тому +2

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem, ich habe ein neuen Job wo ich am 1.12 anfangen darf.
    Habe aber bei meinen jetzigen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von. 3. Monaten.
    Wie komme ich früher raus .

  • @imadkareem1345
    @imadkareem1345 6 років тому

    Guten Tag
    Mein Name ist Imad ich bin mit Arbeit seit 9 Jahre in einer Bäckerei wir haben Tagschicht jetzt auf einmal mein Chef will Nachtschicht zur Arbeit weil er weiß genau dass ich eine kleine Kind habe bin alleine mit meinem Tochter quasi er will mich kündigen aber er weiß nicht mit was wollte mich halten und rauszuholen in dem Fall was soll ich machen bitte antworten Sie einen schönen Tag noch

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  6 років тому +2

      imad hakeem Das ist so aus der Ferne nicht einfach zu sagen. Prinzipiell kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten und Schichten festlegen. Er. muss dabei aber auch die Belange seiner Leute berücksichtigen. Außerdem ist es auch eine Frage, wie es vertraglich vereinbart ist.
      Suchen Sie bitte zur genauen Prüfung einen Anwalt auf.

  • @girlfromgermany
    @girlfromgermany 5 років тому

    Eine Frage habe da noch: In meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass die Kündigungsfrist nach der Probezeit beiderseits 2 Monate zum Monatsende beträgt. Ist das von AG - Seite auch nach zum Bsp. 10 Jahren Betriebszugehörigkeit immer noch zulässig? Denn gesetzlich verlängern sich die Kündigungsfristen für den AG ja.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому

      Die gesetzlichen Verlängerungen für den Arbeitgeber gelten unabhängig von dem, was im Vertrag steht. Sollte im Vertrag auch noch stehen, dass die Fristen sich in dem Fall für den Arbeitnehmer gleichermaßen verlängern, dann gilt die längere gesetzliche Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer.

    • @girlfromgermany
      @girlfromgermany 5 років тому

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann ist es also tatsächlich so, wie ich mir das dachte.

  • @moni-lz8oh
    @moni-lz8oh 7 років тому

    Hallo Herr Stühler-Walter,
    ich kündige am 31.07 zum 31.08.2017...da ich seit längerer Zeit mit mobbing bei der Arbeit leben muß weiß ich nicht ob ich das noch durchhalte...wenn ich mich vor meiner kündigung krank schreiben lassen würde aufgrund des mobbings kann mein ag dagegen vorgehen?und wie sieht es mit resturlaub aus?habe im Jahr 26tage...7 davon bereits genommen...hab ich ein recht auf die restlichen 19tage?ich hoffe sie könn mir weiter helfen.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +1

      Wenn Sie ihren Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen können, muss er ausbezahlt werden. Und was soll der Chef schon groß machen können? Wenn Sie krank sind, sind Sie krank.

    • @moni-lz8oh
      @moni-lz8oh 7 років тому

      versuche durch zuhalten...aber im normal Fall sollte doch ein Chef bei mobbing reagieren? er weiß ja von dem Problem...und mit den 19resttagen geh ich von aus is richtig oder wird das anteilig berechnet.habe gelesen bei Kündigungen nach dem 30.06 steht einem der ganze jahresurlaub zu?Danke Ihnen ganz sehr.

  • @HolyAsgard1985
    @HolyAsgard1985 5 років тому

    Wenn man ein Ladengeschäft eröffnen will, kann man sich irgendwo erkundigen zwecks Selbstständigkeit bzw. muss ich mich dann Privat Versichern ?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  5 років тому +1

      Erkundigen kann man sich bei den vielen Wirtschaftsberatern, Steuerberatern oder auch Kollegen, die sich um Betriebsgründungen kümmern. Und ja, wir haben eine allgemeine Krnakenversicherungspflicht. Da informieren die Krankenkassen und die Versicherungsleute.

  • @RobinHook98
    @RobinHook98 7 років тому +1

    Sind mit den 4 Wochen 28 Tage gemeint oder ein Monat?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  7 років тому +2

      So blöd, wie das jetzt klingen mag: es sind tatsächlich 4 Wochen gemeint, wobei der tag, an welchem ein fristauslösendes Ereignis erfolgt (hier: der Zugang der Kündigung nicht mitgerechnet wird.
      Wir Juristen unterscheiden tatsächlich zwischen Tagen, Wochen und Monaten. Dabei kann im Einzelfall auch schonmal rauskommen, dass 4 Wochen keineswegs 28 Tage sind und schon gar nicht ein Monat (mitunter noch nichtmal im Februar).
      Das klingt jetzt alles weitaus abstruser und komplizierter, als es in Wirklichkeit ist, daher für die Berechnung der Kündigungsfrist ein Beispiel (bei 4 Wochen Kündigungsfrist - und bei der Kündigungsfrist entsprechen 4 Wochen im praktischen Ergebnis aus 28 Kalendertagen):
      Zugang der Kündigung ist der 02.01.2017 (wir lassen die Kündigung mal ganz regulär am Montag zugehen, um es aufgrund des Zugangs am Sonntag nicht noch komplizierter zu gestalten). Die Frist von vier Wochen beginnt also am 03.01.2017, das ist ein Dienstag. Von jetzt an rechnen wir vier Wochen später, wobei man jetzt annehmen könnte, die Frist läuft vier Wochen später erst am Dienstag aus. Das ist aber nicht der Fall, weil der Dienstag bereits ab 00.00 Uhr gerechnet wird. Würde man jetzt hier auch nur eine gedachte Sekunde in den Dienstag vier Wochen später reinrechnen, so wäre der Zeitraum um diese gedachte Sekunde länger al vier Wochen - ergo: die Frist läuft am Montag 23.59.59 Uhr aus.
      Noch dabei? ;-)
      Zugang der Kündigung: Montag, 02.01.2017, 13.23 Uhr
      Erster Fristtag: Dienstag, 03.01.2017, 00.00.00 Uhr
      Fristablauf: Montag, 31.01.2017, 23.59.59 Uhr
      Für eine Kündigung zum Monatsende Januar 2017 wäre der Zugang der Kündigung am 03.01.2017 also noch rechtzeitig.