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Sehr schön, dass interessiert mich auf ihnen zu hören. Ich werde nie müde vom lernen und Studieren . Zwar meine Ziel ist dass ! Das ich in Zukunft eine würdig Steuerberaterin sein, weil ich mag diese Beruf unermesslich.
Da die Steuerberatung und Rechtswissenschaft generell sehr penible Fachgebiete sind, würde mich persönlich die Art der Fragestellung hier schon sehr stören. Die Aufgabe 1 fragt zum Beispiel nur nach "wie viele" und nicht nach einer weiteren Erläuterung. Korrekt wäre es gewesen, hier zu fragen "wie viele Verwaltungsakte enthält [...] und welche sind diese? Bitte erläutern Sie."
Das ist grundsätzlich richtig. Entweder ist die sonstige Leistung steuerpflichtig mangels § 4 UStG bzw. § 4 UStG Umkehrschluss oder stfrei, dann aber mit Angabe der genauen Befreiungsnummer im § 4 UStG. Darauf gehen beide (Juhn und Bullmahn) ein wenig später aber auch ein und wenden ein, dass grundsätzlich zunächst eine Befreiung bei Vermietung nach § 4 Nr. 12a UStG vorliegen würde und anschließend die Option nach § 9 Abs 1 und Abs. 2 UStG geprüft werden müsse, was bei erfolgreicher Prüfung wiederum zur Steuerpflicht führen würde.
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Tolles Team. Macht total Spaß Ihnen beiden zuzuhören. Danke für die großartige Arbeit!
Diese Content Dichte. Wie in den anderen Videos von euch auch. Phänomenal!
Bin Medizinstudent im letzten Jahr. Schau mir trotzdem immer alle ihre Videos an, find das wahnsinnig spannend ! Sehr interessant immer.
Sehr schön
Sehr schön, dass interessiert mich auf ihnen zu hören. Ich werde nie müde vom lernen und Studieren . Zwar meine Ziel ist dass ! Das ich in Zukunft eine würdig Steuerberaterin sein, weil ich mag diese Beruf unermesslich.
Nur Mut und viel Glück! :)
Da die Steuerberatung und Rechtswissenschaft generell sehr penible Fachgebiete sind, würde mich persönlich die Art der Fragestellung hier schon sehr stören. Die Aufgabe 1 fragt zum Beispiel nur nach "wie viele" und nicht nach einer weiteren Erläuterung. Korrekt wäre es gewesen, hier zu fragen "wie viele Verwaltungsakte enthält [...] und welche sind diese? Bitte erläutern Sie."
Bei der Umsatzsteuer hat sich doch ein Fehler eingeschlichen, oder? "Steuerfrei mangels § 4 UStG"...
Das ist grundsätzlich richtig. Entweder ist die sonstige Leistung steuerpflichtig mangels § 4 UStG bzw. § 4 UStG Umkehrschluss oder stfrei, dann aber mit Angabe der genauen Befreiungsnummer im § 4 UStG. Darauf gehen beide (Juhn und Bullmahn) ein wenig später aber auch ein und wenden ein, dass grundsätzlich zunächst eine Befreiung bei Vermietung nach § 4 Nr. 12a UStG vorliegen würde und anschließend die Option nach § 9 Abs 1 und Abs. 2 UStG geprüft werden müsse, was bei erfolgreicher Prüfung wiederum zur Steuerpflicht führen würde.