Erstens: super wichtiges Thema. Da muss man echt mal aufklären. Zweitens: Gute erste Umsetzung bei der Schrift. Das schwarz lässt sich auf der Wand direkt deutlich besser lesen. Daumen hoch.
Interessanter Beitrag, aber zum Glück wird der Arbeitgeber niemals beweisen können, dass die von meinem Arzt prognostizierte Arbeitsunfähigkeit, von mir unberechtigt ausgenutzt worden ist.
Ist wirklich nicht tot zu kriegen mit dem gesund schreiben dazu gab es auch eine Diskussion bei Gute Frage 😅 Ps : meine kollegen hatten sich auch sehr gefreut das ich früher fit war und wieder kam 😉
Bei einem geilen Verhältnis zu den Kollegen und zum Chef gehe ich auch gerne wieder früher zur Arbeit aber das ist bei mir nicht gegeben also Zuhause sein.
Danke für Ihre interessante Einschätzung. Da Sie ja ein Anwalt hauptsächlich für abhängig Beschäftigte sind, würde mich eine Einschätzung von Ihnen des Artikels 23 der _Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte_ interessieren. Hier wird das Recht auf Arbeit proklamiert; das bedeutet, wirtschaftliches Handeln des Staates soll das Ziel der Vollbeschäftigung sein, oder?
Meines Erachtens nicht. Art 23 AEMR beinhaltet vor allem den Schutz davor, aus willkürlichen sachfremden Erwägungen von einem Beruf ausgeschlossen zu werden (Stichwort: Berufsverbot bei den Nazis; mein Opa war ebenfalls ab 1935 betroffen), ein Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen (da gibt es vielen Stellen noch einiges zu tun aber das gilt ha für die Menschenrecht allgemein auch), den Schutz vor Arbeitslosigkeit (also ein soziales Auffangnetz für den Fall der Arbeitslosigkeit) und das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Eine Verpflichtung der Staaten, als Ziel wirtschaftlichen Handelns die Vollbeschäftigung anzustreben, lese ich da nicht raus.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ich hatte gelesen, dass der Artikel darauf abziele, dass Menschen ein Recht haben, ihre Arbeitskraft "zu verwerten" und ihr Leben auf eine ökonomische Basis zu stellen. Aber Sie haben Recht; die genannten Beispiele gehören natürlich dazu!
Tja, das wusste ich eigentlich schon alles 😁 Ich hab nur ein Problem: ich selbst habe schon Jahre keinen gelben Schein. Die Drucker hier bei den Ärzten schmeißen nur blassrosa Ausdrucke aus 😊
Ich habe hier in den letzten 15 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit schon unterschiedliche Farben gehabt und ja, das Blassrosa kommt immer mehr in Mode ;-) Meine letzte eigene AU-Bescheinugung hatte ich vor ca. 23 Jahren.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Selbstständige brauchen wahrscheinlich keine AU Bescheinigung 😁 Ich kann mir vorstellen dass manche Fälle echt 💩 sind, aber deshalb von analtlich zu sprechen.... 🤣
Was eine Corona Infektion angeht, muss man sich an die vom Arzt ausgesprochene Quarantäne laut staatlicher angeordneter Dauer halten, auch wenn man sich fit fühlt. Da es aber Unterschiede in der Dauer der Quarantäne gibt, je nach dem wie oft man geimpft ist oder nicht, sieht da eh kein Chef durch. Denn ich muss dem Arbeitgeber nicht preis geben ob und wie oft ich geimpft bin. Ausnahmen gibt es aber in Berufen, wo man als Arbeitnehmer mit vulnerablen Gruppen von Menschen zu tun hat.
👍...danke... endlich sagt es mal jemand es richtig!
Immer seht gute Videos...🤗👌
Erstens: super wichtiges Thema. Da muss man echt mal aufklären.
Zweitens: Gute erste Umsetzung bei der Schrift. Das schwarz lässt sich auf der Wand direkt deutlich besser lesen. Daumen hoch.
Sehr schöne Erklärung.
Würden Sie auch mal ne Erklärung zum Thema Beschäftigungsanspruch machen.
Gibt es schon. Das Video ist im Video verlinkt
😉...Prost... Und schönes Wochenende🍺
Moin, Herr Stühler-Walter,
Kann mein Arbeitgeber eine Wiedereingliederung nach acht Wochen ausfall, nach einem Arbeitsunfall verlangen?
Er muss sie jedenfalls anbieten
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
Also verlangen nicht? Vielen dank
Abo geht raus 😀
Interessanter Beitrag, aber zum Glück wird der Arbeitgeber niemals beweisen können, dass die von meinem Arzt prognostizierte Arbeitsunfähigkeit, von mir unberechtigt ausgenutzt worden ist.
Selbst Personalabteilungen kommen gerne mal mit dieser Geschichte um die Ecke.
Ich weiß ...
Ist wirklich nicht tot zu kriegen mit dem gesund schreiben dazu gab es auch eine Diskussion bei Gute Frage 😅
Ps : meine kollegen hatten sich auch sehr gefreut das ich früher fit war und wieder kam 😉
Bei einem geilen Verhältnis zu den Kollegen und zum Chef gehe ich auch gerne wieder früher zur Arbeit aber das ist bei mir nicht gegeben also Zuhause sein.
Danke für Ihre interessante Einschätzung. Da Sie ja ein Anwalt hauptsächlich für abhängig Beschäftigte sind, würde mich eine Einschätzung von Ihnen des Artikels 23 der _Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte_ interessieren. Hier wird das Recht auf Arbeit proklamiert; das bedeutet, wirtschaftliches Handeln des Staates soll das Ziel der Vollbeschäftigung sein, oder?
Meines Erachtens nicht. Art 23 AEMR beinhaltet vor allem den Schutz davor, aus willkürlichen sachfremden Erwägungen von einem Beruf ausgeschlossen zu werden (Stichwort: Berufsverbot bei den Nazis; mein Opa war ebenfalls ab 1935 betroffen), ein Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen (da gibt es vielen Stellen noch einiges zu tun aber das gilt ha für die Menschenrecht allgemein auch), den Schutz vor Arbeitslosigkeit (also ein soziales Auffangnetz für den Fall der Arbeitslosigkeit) und das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren.
Eine Verpflichtung der Staaten, als Ziel wirtschaftlichen Handelns die Vollbeschäftigung anzustreben, lese ich da nicht raus.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ich hatte gelesen, dass der Artikel darauf abziele, dass Menschen ein Recht haben, ihre Arbeitskraft "zu verwerten" und ihr Leben auf eine ökonomische Basis zu stellen. Aber Sie haben Recht; die genannten Beispiele gehören natürlich dazu!
man MUSS gar nix; außer irgendwann ins Gras beißen
Und Steuern zahlen ....
Tja, das wusste ich eigentlich schon alles 😁
Ich hab nur ein Problem: ich selbst habe schon Jahre keinen gelben Schein.
Die Drucker hier bei den Ärzten schmeißen nur blassrosa Ausdrucke aus 😊
Ich habe hier in den letzten 15 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit schon unterschiedliche Farben gehabt und ja, das Blassrosa kommt immer mehr in Mode ;-)
Meine letzte eigene AU-Bescheinugung hatte ich vor ca. 23 Jahren.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Selbstständige brauchen wahrscheinlich keine AU Bescheinigung 😁
Ich kann mir vorstellen dass manche Fälle echt 💩 sind, aber deshalb von analtlich zu sprechen.... 🤣
@@StoppschildTV Ups!
Was eine Corona Infektion angeht, muss man sich an die vom Arzt ausgesprochene Quarantäne laut staatlicher angeordneter Dauer halten, auch wenn man sich fit fühlt.
Da es aber Unterschiede in der Dauer der Quarantäne gibt, je nach dem wie oft man geimpft ist oder nicht, sieht da eh kein Chef durch. Denn ich muss dem Arbeitgeber nicht preis geben ob und wie oft ich geimpft bin. Ausnahmen gibt es aber in Berufen, wo man als Arbeitnehmer mit vulnerablen Gruppen von Menschen zu tun hat.
Stimmt. Ist aber deutlich was anderes, als eine normale "Krankschreibung".
Für Leute die nach langem Kampf "Trocken" sind, wäre das Video bedenklich.
Ich habe auch schon in Videos geraucht. Ich bin nur Anwalt, nicht Vorbild. Sorry.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 ... schade
haste den brauerein, die andauernd in allen medien werbung machen, auch direkt geschrieben ? wahrscheinlich nicht ...