Das einzig Gute an §9 Abs 3 STVO ist die Tatsache, dass viele Fußgänger den auch nicht kennen! Wir hätten sonst sehr viel mehr Verkehrsopfer. Ich kannte den. 11 Jahre 18 Tonner Kühllaster Innenstadt! Mit einem Bein immer im Knast!
@@kai_v_k Sperrflächen uä. werden auch in Hannover gerne als Ausweichparkplatz benutzt. Bloß nich zu weit gehen müssen, wofür hat man schließlich n Auto?
6:00 ich hoffe, die hat sich durch das Hupen so sehr eigeschissen, dass sie nie wieder auch nur auf die Idee kommt, bei Rot über die Ampel zu gehen (und sie hat sich hoffentlich auch direkt eine neue Hose gekauft).
Hoffentlich nicht nur wegen dem Hupen. Wenn du hochguckst und merkst, dass ein ein riesiger Stahlklotz auf dich zugedonnert kommt, da hast du den Rest deines Lebens Zeit, auszuweichen.
Suizidversuch sieht man sehr viel als lkw fahrer. Die leute rennen mit Scheuklappen rum und denken es passiert eh nichts, rechtliche Konsequenzen sind eh null für die
Den Paragraphen kenne ich nicht, aber Fußgänger haben stets dann Vorrang, wenn sie einer Straße geradeaus folgen und der abbiegende Verkehr ihren Weg kreuzt - unabhängig der Vorfahrtsregelung dort. Der Vorrang besteht nicht gegenüber dem Verkehr, der aus der Einmündung herauskommt. So kenne ich das.
Die Fußgänger folgen aber der Straße nicht, sie überqueren sie. Deshalb haben diese sich an die STVO zu halten und in diesem Fall vorfahrt gegenüber der Vorfahrtstraße zu gewähren.
hätte ich auch gesagt. Der Paragraph ist formuliert "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Da lese ich nicht heraus, dass Christian bzw der Bus hätten warten müssen. Noch stehen die Fußgänger brav am Bordstein und laufen nicht los
Nein, das ist falsch. Fahrzeuge haben stets Vorrang wenn sie geradeaus fahren und müssen Fußgänger durchlassen, wenn sie abbiegen. Wenn ein Fußgänger entlang einer Vorfahrtstraße läuft hat er nicht Vorrang gegenüber querenden Fahrzeugen, nur abbiegende Fahrzeuge müssen ihn vor lassen. Unsere StVO ist für Fahrzeuge geschrieben, nicht für Menschen.
@@frool76 im paragraph 3 sind zu fuß gehende erwähnt worden. Da das aber eine >abbiegende< Vorfahrtsstraße ist, könnte das unter Umständen stimmen. Trotzdem merkwürdig und vielleicht durch nen RA aufzuklären.
Durch den Clip bei 6:05 bin ich vor vielen Jahren durch meine praktische LKW Prüfung gefallen. Die Alte stand damals an einer Bus bzw Straßenbahnhaltestelle und rannte plötzlich paar Meter vor dem LKW los. Ohne auch nur zu schauen. Mein Fahrlehrer hat beim Bremsen mit eingegriffen und das wars dann. Naja, beim 2. Mal hat es dann geklappt. Geil war sein Spruch danach: du müsstest der Alten die Brieftasche weg nehmen und sagen: du bezahlst mir jetzt die Prüfung 😂😂😂😂😂
finde ich ja hart asozial vom Prüfer weil der Fahrlehrer das wahrscheinlich gar nicht gebraucht hätte und einfach aus Reflex reingetreten hat, weils ja wirklich ne Notsituation war.
Ist auch so wenn dir in der Prüfung jemand in die Karre fährt, dann bist du durchgefallen. Auch wenn du Vorfahrt hast. Das hatte ein Kumpel von mir gehabt
Ich tippe auf Notbremsassistent, so schnell reagieren wir Menschen nicht. Und ja, auch voll beladen wirft die Technik so hart den Anker, das geht (knapp 12 Jahre alte Technik mittlerweile). :) Empfehle dazu mal ein Video von Volvo (Suchworte: Volvo Brake).
Immer auf den notbrems Assistenten schieben. Gibt Situationen wo die nicht reagieren bzw spät reagieren können die ASSISTENTEN Ich musste auf ne Baustelle ne villbremsubg machen nachdem ein llw 3 Autos vor mir ausgewichen ist. Sowas sieht ein Assistenten nicht und die dummen Autofahrer mussten unbedingt vor mir einquetschen un d Abstand war kaum vorhanden. Zwischen den einquetschen und ausweichen Manöver vom vorderen llw vergingen Sekunden.
Habe gerade gesehen dass Sascha es in ein Video von Jules geschafft hat. Nun konnten sich schon über zwei Millionen Leute seine ruhige und entspannte Art auf dem LKW geben 😅😂
@@EureVideosFahrnuenftig Eventuell nochmal nachgucken, ob es nicht doch eine Angabe gibt. Ich habe das Video nur einmal gesehen und nicht alles behalten
09:08 ist bekannt, aber man darf sich als Fußgänger niemals darauf verlassen und wer sich als Autofahrer daran hält, bekommt die wildesten Manöver von den hinteren Fahrzeugen ab... Als ich in der Fahrschule eine solche Situation hatte, hab ich vom Fahrlehrer einen auf den Deckel bekommen - bis er selbst normal nachgelesen hat.
Mir ist es theoretisch auch bekannt, aber ich glaube, dass ich nie darauf geachtet habe, bin mir aber da auch nicht wirklich sicher. Naja, jetzt habe ich es wieder auf dem Schirm.
Da war doch noch was!!! Stimmt, die Regel haben wir damals gelernt. Würde ich mich als Fussgänger aber nie drauf verlassen. Schön, dass Christian hier mal ein bisschen Aufklärungsarbeit leistet.
Das ist eine der dämlichsten Regelungen, der Welt. In der Realität bauen Städte da sogar extra Gitter in die Kurven, damit es den Fußgängern nicht ermöglicht wird, bei sowas überhaupt die Straße queren zu können. Besser wäre es, dies neu zu regeln.
Der STVO ist die Behauptung von Christian nicht bekannt. Da ist "Abbiegen" ein Verlassen der Straße. Dann musste auf Fußgänger warten, die rüberwollen.
Diese Regelung kannte ich auch nicht und ich bin mir sicher, das 1985 auch nicht in der Fahrschule gelernt zu haben. Ich habe erhebliche Zweifel, dass diese so wie von Christian gezeigt anzuwenden ist. Für mich als Autofahrer komplett entgegengesetzt zu der sollst üblichen Regelung beim Abbiegen VON einer Vorfahrtsstraße. Für mich ist Abbiegen das Verlassen der (Vorfahrts-) Straße. Wäre der Radler hier geradeaus gefahren, DANN hätte er besondere Rücksicht zu nehmen nach seinem zitierten Paragrafen. Soweit mein Verständnis. Allgemein: eine Gruppe Fußgänger queren zu lassen ist natürlich nicht verwerflich, wenn es den Umständen nach für alle keine Nachteile bringt. Hier den Verkehr auf der Vorfahrtsstraße zum anhalten zu zwingen ist aus meiner Sicht jedoch nicht die beste Entscheidung.
9:58 Ich wusste es nicht und ich finde die Regelung unfassbar dumm. Ich bin selber die meiste Zeit zu Fuß unterwegs würde aber an so einer Stelle nicht die Straße überqueren auch wenn ich da Vorrang habe.
Gilt Paragraph 9 abs. 3 nicht nur beim Abbiegen? Er hatte hier doch eine abknickende Vorfahrtsstraße, da biegt er dann trotzdem ab? Die andere Spur (geradeaus) muss doch auch warten? Ich bin etwas wirrtver :D
Dieser Vorrang ist eine logische Folge der grundlegenden Regeln - würde man das ändern, würde man eine Ausnhame von diesen Grundregeln schaffen mit noch viel mehr Poetential schiefzugehen. (Ausser man sagt, dass Fußgänge sich beinm Nahen eines Autios prinzipiell aus reinem Eigenschutz auf den nächsten Baum retten müssen.)
@@Dultus doch ist wirklich so... du hast vorfahrt gegen über dem PKW, der Vorfahrt zu gefahren hat, da er ein Fahrzeug ist. Der Fußgänger gilt das Vorfahrt gewähren Schild nicht, da er kein Fahrzeug ist...
Ja, beim Abbiegen ist querenden Fußgängern Vorrang zu gewähren, ich habe mir das seit der Fahrschule auch gemerkt. Aber ehrlich: Ich finde diese Regelung bei abknickenden Vorfahrtsstraßen echt sehr bescheiden und unpraktikabel, vor allem muss man dann fast allen Fußgängern das auch erstmal erklären, weil sie es selbst nicht wissen …
Wenn mam der strasse folgt biegt man nicht ab, soll mam an jede Stelle anhalten wenn fussgänger rüber will wie ein Zebrastreifen? Da sind nicht mal linien dafür, Anzeigenhauptmeister auf temu bestellt
Insgesamt sind abknickende Vorfahrtsstraßen für Fußgänger ein Desaster. Ich habe bei mir auch eine und es ist immer eine echt knifflige Situation da rüberzukommen, weil man auch nicht so viel sehen kann.
Also ich selbst bin auch davon ausgegangen, das querende Fussgänger in dieser Situation gleichzusetzen sind, wie ein Fahrzeug aus der Nebenstraße. Weil auf einer Vorfahrsstraße habe ich ja Vorrang vor querendem Verkehr. Sehe das aber auch nicht als Abbiegen sondern als der Vorfahrtsstraße folgen. Warum in dieser Situation jetzt die Fussgänger Vorrang haben sollen, erschließt sich mir nicht. Kann da nicht mal ein Verkehrsanwalt darauf reagieren? das würde mich interessieren
10:15 "Haben sie überhaupt einen Führerschein" ist die Standard-Frage von Kfz-Fahrern, die von Radlern und Fußgängern auf den Bockmist angesprochen werden, den sie gerade bauen. Sollte direkt als Schuldeingeständnis einen Monat Fahrverbot geben.
Ich bin gelernter Berufskraftfahrer mit Disponenten Ausbildung und NEIN ich wusste es nicht. Kann sein das man das mal gehört hat aber die Ausbildung ist über 20 Jahre her. 🤷🏼♂️😉 Liebe diesen Kanal...... 💪🏼👍🏼😘
Jeder aktive Fahrer (egal ob privat oder beruflich) hat die Pflicht, sich über die Gesetze im Straßenverkehr auf dem Laufenden zu halten. Egal, wie lange die Prüfung her ist. Macht nur leider kaum einer.
Das schöne an so einem LKW ist, dass die Masse und die laute Hupe dafür sorgen, dass du das nie wieder vergisst, wenn dich einer mal fast übern Haufen fährt. Die Frau aus Marcels Clip hat zu 100% daraus gelernt. Zu Christians Clip, hier mal der Paragraph, auf den er sich berufen hat: "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren." Er fuhr auch auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße. Zu seiner Situation wurde nichts erwähnt. Mein Fahrlehrer brachte mir bei, dass Fußgänger nur dann Vorrang haben (von Ampeln mal abgesehen), wenn sie an einem Zebrastreifen stehen und vor Fahrzeugen, die aus einem Kreisverkehr rausfahren. Ich bin kein Experte im Verkehrsrecht, aber allem Anschein nach liegt Christian hier total falsch.
vorallem über 4 oder 5 spuren... wie geistesabwesend muss man sein, um da einfach rüber laufen zu wollen. die kann froh sein, dass an dem DOM-schild nen blitzer stand, dadurch musste eh alle autos und lkws 50 fahren. normal heizen die da schneller.
9:05 Jo, beim Abbiegen ist Fußgängern vorrang zu lassen. Das gilt grundsätzlich, so auch beim Verlassen von Kreisverkehren, was viele Autofahrer 0 interessiert. Ich bin sogar schon auf dem Gehweg fast umgenietet worden, weil man wollte ja in die Tankstelle und da hätte ich ja zu warten.
Gibt es da auch eine Quelle zu? § 9 Abs. 3 (hier im Video als Quelle benannt) schreibt Fußgängern keinen Vorrang zu. § 25 Abs. 3 suggeriert, dass Fußgänger nur bei Zebrastreifen Vorrang haben.
nö eigentlich nicht, außer Du kannst mir den Paragraphen zeigen ? Also den Paragraphen den Sasha im Video zeigt, sagt ebenfalls dass die keinen Vorrang haben Ich bin verwirrt o.o
@@MrDarkbluewater §9, Abs. 3 sagt, auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Heißt, sind Fußgänger zugegen, die durch das Abbiegen des Fahrzeugs in ihrem Fortkommen behindert werden, muss das Fahrzeug warten.
Ich hatte das damals auch, war damals auch noch verwundert. Mit dem Zusatz, dass die Regel keiner kennt und sich dementsprechend auch nicht dran hält und man als Fußgänger niemals darauf vertrauen darf.
9:27 Sehr schön! Ein Like für die Aufklärung zur abknickenden Vorfahrtsstraße. Leider wissen zu viele Autofahrer nicht, dass sie hier Fußgängern Vorrang gewähren müssen.
Ja, trotzdem wirst du als LKW Fahrer dann deines Lebens nicht mehr glücklich auch wenn du wie hier nichts falsch gemacht hast. Dein ganzes Leben wirst du dich trotzdem Sachen fragen wie: "Hätte ich nicht schon vorher bremsen müssen?", "Wäre ich doch mal nur 40 statt 50 gefahren", "war ich zu müde?", "hätte ich das früher erkennen müssen?" etc.
Der Einparker mit der Handbremse hat mir echt den Tag versüßt, das kam so unerwartet! 😂😂😂 Das hat der bestimmt schon öfter gemacht, der versteht sein Handwerk 🥳
Das war kacke und arschgefährlich... klar, gute Fahrzeugbeherrschung; aber hab mal dein Auto NICHT unter Kontrolle, weil anderes Wetter oder sonstiger Scheiß... und in der Parklücke standen Leute drin... und Autos links und rechts davon... sowas macht man einfach nicht im öffentlichen Raum!
@@milkseparator3485 Ich hatte einen Nachbar der hat das morgens zwischen zwei und drei Uhr gemacht, bis die Polizei in dabei mal erwischt hat, danach war er erstmal 1 Monat Fußgänger, ob es daran gelegen hat oder einfach noch ein paar andere Sachen aufgelaufen waren ist mir nicht bekannt.
Ich möchte hier an dieser Stelle etwas loswerden, was ganz aktuell ist: Bei uns im Verein hat sich ein Mitspieler das Leben genommen, er ist mit dem PKW mit Absicht gegen einen Baum gefahren. Der Motorblock steckte in seinem Bauch und der Wagen musste mit ihm abgeschleppt werden. Er habe Depressionen gehabt. Wir haben gemerkt, dass er schon seit einiger Zeit sehr aufbrausend war. Daher eine Bitte: Bitte redet mit der Familie, Nachbarn oder Freunden. Sich so zu verabschieden ist nie die Lösung. Bitte redet mit jemanden!
9:30 Gerade nochmal gelesen: Wenn § 9 Absatz 3 hier Anwendung findet, wird das ganze Konzept Abbiegende Vorfahrtstraße komplett absurd. Da steht nämlich auch: "Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Demzufolge kann man auch argumentieren, dass Paragraph 9 keine Anwendung findet.
Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Wenn du in Deutschland auf einer Vorfahrtsstraße links abbiegst, um der Vorfahrtsstraße weiter zu folgen, haben Fußgänger, die an der Abbiegestelle die Straße überqueren möchten, in der Regel Vorrang. Dies liegt daran, dass du beim Abbiegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen musst. Das Abbiegen auf einer Vorfahrtsstraße verändert nichts an den allgemeinen Verkehrsregeln bezüglich des Vorrangs von Fußgängern. Insgesamt gilt: Fußgänger haben Vorrang, sobald sie sich in dem Bereich aufhalten, in den du beim Abbiegen hineinfährst. Es ist wichtig, aufmerksam zu sein und Fußgängern den Vortritt zu lassen.
Amen. Wahnsinn dass jemand wie Sascha solch eine Falschinformation verbreitet. Wieso wohl weiß dies kaum jemand?? Weil es nicht so ist wie es hier dargestellt wird.
Anscheinend wird das aber so interpretiert. Zumindest ist es eine rechtliche Grauzone. Nichtsdestotrotz hast du recht, dass diese Regel in dem Kontext völlig absurd ist und der unsichtbare Christian einfach meines Erachtens nur absichtlich Stress sucht... was ja nichts neues bei ihm wäre.
Absurd wäre es, wenn die Fußgänger hier nicht die gleichen Rechte hätten wie an einer gewöhnlichen Kreuzung. Fußgänger können aus ihrem Blickwinkel häufig nämlich gar nicht sicher beurteilen, ob eine abknickende Vorfahrtsstraße vorliegt oder nicht.
3:50 Wer diesen Bahnübergang in Leer kennt, der weiß auch, das dieser schon mal geschlagene 10 Min geschlossen sein kann. Da drehen viele um, um einen anderen Weg zu nehmen.
Agreed. Mir tun nur die Fußgänger ein wenig leid, die haben glaube den Schreck ihres Lebens bekommen :'D Auch wenn die da selber ein wenig gefährlich standen, so halb auf der Straße.
@lea_palucca die standen offensichtlich dort, um zu schauen ob nichts entgegenkommt und das Stuntauto einzuweisen, gehören also dazu und waren höchstens erschrocken, dass es funktioniert hat...
Hier in Belgien (und ich glaube in ganz Europa) gilt die Regel; Will ein Fußgänger eindeutig eine Straße überqueren (mit Blickkontakt), hat er Vorfahrt, auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist. Befindet sich innerhalb von 20 Metern ein Zebrastreifen, ist er verpflichtet, diesen zu benutzen.
Eigentlich ist es verdammt einfach zu wissen wann man Fußgänger durch zu lassen hat. Dafür müsste man halt den Blinker konsequenter benutzen. Es wundert mich nicht wenn diese Regel keiner mehr kennt, wenn es gerade mal 10 % der Leute schafft den Blinker bei einer abknickenden Vorfahrt richtig zu setzen.
10:00 habe ich schon mal gehört. auch unter nem Dashcam-Video. gab ne ewige Diskussion. konnte es nicht glauben und ist auch null intuitiv/praktikabel. deswegen sind häufig an solchen Stellen Gatter und Zäune angebracht, um das den Fußgängern zu verunmöglichen
Noch nie darauf geachtet, aber kann echt sein, dass diese Gatter und Ketten hauptsächlich an solchen Kreuzungen sind. Muss man sich einmal vorstellen, anstatt ein Gesetz von 1750 mal an den heutigen Verkehr anzupassen, baut man lieber tausende Gatter.
Hej xcenturioox ! Richtig! Übrigens ist nicht der §9 (3) die Grundlage. Er regelt das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor. " ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ". Gruß Petter .
Ich ich ich, ich wusste das. 😊 Na gut, ich bin einer der es anderen beibringt. Sascha mal ne Frage, isst du gebackene Zahnbürste mit Kechup? Ich kann dir dänische Remoulade empfehlen, köstlich.
Bin gerade in der Fahrschule und wir haben es genau so gelernt, dass bei abknickender Vorfahrt die Vorrangregeln für Fußgänger und Radfahrende erhalten bleiben - wer abbiegt, muss die Fußgänger durchlassen, die die Straße queren wollen, in die ich einbiege. Ist trotzdem verwirrend und nicht konsequent durchdacht, denke ich.
So weit, so gut. Was aber für mich, trotz der Diskussion unter einem anderen Kommentar, noch nicht geklärt ist ist die Frage, ob das Folgen der abknickenden Vorfahrt ein Abbiegen ist oder nicht. Es soll ja auch Straßen mit abknickender Vorfahrt geben, die einen Winkel weit unter 90° haben. Frage: Falls eine abknickende Vorfahrt quasi per Definition ein Abbiegen ist: Ist das dann auch noch ein Abbiegen?
10:00 §9 Abs. 3 "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Ich sehe nicht inwiefern sie dadurch vorrang haben. Der ganze Abs. bezieht sich ja auf das durchfahren lassen von entgegenkommenden Fahrzeugen was bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße ja auch nicht der fall ist, weshalb meiner meinung nach dieser Abs. hier überhaupt keine Anwendung findet. Es ist ja wenn ich es richtig verstehe, das abbiegen nicht mal exakt definiert. Da man die vorrangige straße nicht verlässt könnte man argumentieren das man gar nicht abbiegt.
Weil für die Fahrzeuge das Vorfahrtsachten-Schild gilt. Dieses Schild gilt aber eben nicht für Fußgänger weshalb dort ganz normal $9 Abs. 3 gilt. War mir auch nicht bewusst aber doch ist so. Man biegt ja trotzdem ab auch wenn man auf einer Vorfahrtsstraße bleibt.
Natürlich biegst du ab. Das steht sogar im ersten von dir aus der StVO rauskopierten Satz! Und was macht man an ner abbiegenden Vorfahrtstraße? Blinken. Weil man abbiegt. Alter Schwede, was für kognitive Flatulenzen am Verkehr teilnehmen, wird immer hanebüchener.
Also für dosentrottel: du biegst ab. vorfahrtregelungen bestehen für Fahrzeuge, sprich die untergeordnete Straße muss warten. Aber Fußgänger unterliegen nicht der vorfahrtsregelung. sprich, da du hier der vorfahrtstraße folgst und abbiegst, musst du den Fußgängern, die vorrang haben, durchlassen.
In Österreich gibt es den § 29a StVO 1960. Kinder haben alleine oder in Begleitung immer einen unsichtbaren Schutzweg und somit Vorrang. Weiß nicht wie das in Deutschland ist.
Zu Christians Clip: Meine Fahrschule hatte auch so eine abknickende Vorfahrt als Beispiel, ich wusste das dort als einziger und habs beantwortet, in meiner Prüfung kam es dann genau zu so einem Fall, die Straße verlief nach rechts und Fußgänger näherten sich, blinker rechts, angehalten, hinter mir fängt einer an wie wild zu hupen, war mir egal, Fußgänger latschen drüber und der Fahrlehrer meinte ab dort dann "fahren sie selbständig zur Dekra zurück" (War nach 15 Minuten), so einfach konnte man zeigen, dass man sich auskennt und die Prüfung wurde bestanden. Für mich war das auch immer irgendwie logisch: Fußgänger MÜSSEN keine Ahnung haben wie der Verkehr geregelt ist, er ist nutzbar von Kranken, älteren Menschen und Kindern, die können so was nicht wissen und deswegen sind solche abknickenden Vorfahrten auch meistens baulich besser gesichert mit Pfosten etc. Da sich aber eingebürgert hat ich fahre Blech ich habe dort Vorrang verzichten die meisten automatisch auf ihren Vorrang, dadurch hat sich das wahrscheinlich über Jahre eingelebt, dass der Mensch gegen 2 Tonnen Stahl verliert und man lieber stehen bleibt, als seine Rechte in Anspruch zu nehmen.
Erster vernünftiger Kommentar, den ich dazu gelesen habe. Nützt ja nix über Abbiegen oder nicht und Fahrzeug oder Fußverkehr zu streiten. Punkt ist: Als Fußgänger pass ich auf, nicht von 2 Tonnen Stahl überrollt zu werden und als Autofahrer pass ich auf, mit meinen 2 Tonnen Stahl niemanden totzufahren. Und wenn der Radfahrer vor mir wen vorlässt, ob nun aus Zwang oder reiner Höflichkeit, dann stell ich mich nicht als Busfahrer mit meinen 15 Tonnen Stahl dahinter und drängele.
Also ich mache das aus reinem Selbsterhaltungstrieb, nicht immer und unter allen Umständen meine Rechte in Anspruch zu nehmen. Denn - wie schon gesagt - der Mensch verliert zwangsweise gegen 2 Tonnen Stahl. Reine Physik und Biologie.
@@christianneumann9585 in dem Paragraph ist mMn lediglich der Vorrang von entgegenkommenden Verkehr geregelt. Wie man das mit der besonderen Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern sieht, ist nicht genau definiert. Man könnte es so interpretieren, dass wenn die Fußgänger bereits auf dem Weg zur anderen Straßenseite sind, dass man dann halten muss, weil es notwendig ist, aber von Vorrang kann hier eigtl keine Rede sein. Und wie andere schon geschrieben haben, wurde hier eine gefährliche Situation herbeigeführt, da weder Fußgänger noch nachfolgender Verkehr mit einem Anhalten gerechnet haben.
Hej @@christianneumann9585 ! Der §9 (3) regelt das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor. " ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ". Gruß Petter .
bei einer abknickende vorfahrt haben sind wir zwar abgebogen sind aber nicht am kreuzten des Verkehrsfluss es ist nett gemeint das man warten will (§1) aber man sollte es nicht auf ach und fast krach machen
❤ StVO Paragraph 9 Absatz 3 An der abknickenden Vorfahrt besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist. Hab ich nicht gewusst! Würde an der Stelle als Fußgänger allerdings immer warten!Ist gesünder 😊
@@Obi_Obelix Steht in der Analge wo die Schilder erklärt werden. STVO Analge 3 2.1: Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Christian hat absolut Recht, wenn man abbiegt haben die Fußgänger Vorrang! Das ist wie mit blinken in diesen Situationen, weiß auch niemand ( viele nicht😅)
Ich kapiere es trotzdem noch nicht. Wieso denn? Ich bin doch auf einer vorfahrtstraße - Habe ich da nicht vorrang, weil ich der ja folge? Und ich sehe da überhaupt keine fußgänger überweg oder sonstiges, also mir ist wirklich unklar wie man hier überhaupts kapieren soll das fußgänger vorrang haben ^^
@@Bastyyyyyyhätte ich auch gesagt. Die Personen kommen ja aus der selben Straße(Richtung)wie das bereits wartende Auto welches uns Vorrang gewähren muss. Also ich hätte die Personen nicht rüber gelassen. Es gab ja auch keine Ampel oder Zebrastreifen.
@@Bastyyyyyy Wer abbiegt muss Fußgänger vorlassen. An einer normalen Kreuzung lässt man ja auch Fußgänger erst über die Straße laufen und biegt dann ab. Daran ändert eine abknickende Vorfahrtsstraße nichts. Du hast nur Vorrang vor dem fließenden Verkehr.
@@Bastyyyyyy Vor allem da quer rüber ergibt doch gar keinen Sinn, für mich. Queren sie einfach nur vor der Einmündung der Nebenstraße, dann auf jeden Fall. Aber dass sie dort Vorrang haben sollen, verstehe ich einfach nicht. Sie kamen doch auch aus dieser vorfahrtsgewährenden Straße?
4:05 Ob der vielleicht von einem verunfallten Fahrzeug die Ladung aufnimmt? Der fährt da so konzentriert mit Warnblinker durch, ich kann kaum glauben, dass er denkt so den Stau durchfahren zu können.
@@dr2okevin Die braucht es nicht. Bergefahrzeuge haben auch keine. Sonderrechte reichen. Im Idealfall mit gelben Rundumleuchten verdeutlicht, aber die hat nun mal nicht jeder Lkw.
@@frool76 zum befahren der Rettungsgasse braucht es eigentlich das Wegerecht. Das geht nur mit Blaulicht + horn. Und selbst wenn man nur Sonderrechte in Anspruch nimmt, müssen diese für die anderen Verkehrsteilnehmer klar erkennbar sein.
@@dr2okevin Kein Abschlepp- oder Bergedienst kann Wegerechte bekommen. Unfallgutachter auch nicht. Und Bestatter haben ebenfalls nicht einmal eine Rundumleuchte. Die Rettungsgasse kann von jedem Fahrzeug verwendet werden, welches dazu berechtigt ist.
@@frool76 die alle dürfen genau genommen die Rettungsgasse ohne Polizeiliche Eskorte nicht nutzen. Der Abschlepper dürfte auf dem Weg zur Unfallstelle nicht einmal sein Blinklicht einschalten, das darf er erst vor Ort um vor der Arbeitsstelle zu warnen.
vllt nicht per paragraph und absatz... aber, wennst als auto wo abbiegst, und dort wollen fussgänger die straße überqueren haben die "immer" vorrang, so hats mir mein Fahrlehrer damals geprädigt und das hat bisweilen immer gut funktioniert.
Oli fährt bei 4:50 dann aber auch sicherlich jenseits der 100km/h. Habe jetzt nicht nachgerechnet, aber so gefühlt ist das ein gutes Stück drüber. Wenn jemand mal Lust hat, kann er das für mich ausrechnen.
Das musst du falsch liegen! Er fährt laut CAM 77,02km/h die ganze Zeit! Technik kann sich nicht irren!! 😂 Ich frage mich ob schon die ganze Zeit auf 100 km/h begrenzt ist…
Vorallem schauts am Fahrradtrailer so aus als hätte der Mercedes schon geblinkt, da ist Olli noch auf der rechten Spur. Da mit der Brechstange noch überholen zu müssen und sich beschweren ist schon schön blöd.
Und er hat unrecht mit seinen Paragraphen. Dort steht nämlich: (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Fußgänger sind laut meiner Definition keine Fahrzeuge Davon abgesehen ist das Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstraße laut diverser Gerichtsurteile KEIN Abbiegen, denn man folgt ja weiterhin der Straße
@@georgwinter8406 Ich bin zwar eigentlich auch ihre Meinung. Muss mich jedoch eines besseren Belehren. Fußgänger haben auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege generell eine vorrangähnliche Stellung nach 9 Abs 3. Das ergibt sich aus Urteile...
@@georgwinter8406 "Fußgänger sind laut meiner Definition keine Fahrzeuge" Richtig, deswegen steht da auch als letzter Satz in dem Paragraphen, wie übrigens auch von ihnen zitiert, "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
@@chrizzly9222 ja aus u.a. OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 § 9 Abs. 3 S. 3 StVO begünstigt den entgegenkommenden oder gleichgerichteten Längsverkehr und räumt dem eine Straßeneinmündung querenden Fußgänger auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege generell eine vorrangähnliche Stellung ein.
Ich widerspreche mal Christian: Es gibt Urteile, laut denen das Folgen der abknickenden Vorfahrtsstraße KEIN abbiegen ist (vgl. BayObLG v. 08.03.1972: Zur abknickenden Vorfahrt o.a. BayObLG v. 30.12.1985: Wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss blinken). Dementsprechend greift der Paragraph 9 Abs. 3 erst gar nicht und Christian hätte unter Berufung auf diesen nicht belehren müssen, hat gar eine gefährliche Situation herbeigeführt ;)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 3 2.1 Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Erläuterung Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an. Da ist es eindeutiger. Erklärt.
@@tautautaulau Ein Fußgänger darf die Fahrbahn nicht betreten, wenn er erkennen kann, dass durch ein abbiegendes Auto Gefahr droht. Sofern ein Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht ausreichend beachtet, kann das bei einem Unfall zur Minderung der Schadensersatzansprüche des Fußgängers wegen Mitverschuldens führen.
Also die ist ja wirklich mutig. Bei nem LKW einfach so vor den Kühler zu springen. Und allein dann der Bremsweg... Die hätteste verpacken und als passierte Tomaten verkaufen können... Schließlich ist es mit ihr dann auch passiert.
@@einfachsky So geschmacklos wie die passierten Tomaten? Sorry aber bei solch einer Aktion bleibt mein Mitleid ganz brav in der Garage geparkt... Ich habe da eher Mitleid mit dem LKW Fahrer, da dieser sich mit einer verstörenden Situation konfrontieren muss und je nach dem Therapie braucht. DAS hat mein Mitleid gerne verdient. Aber keine Person, die halsbrecherische Aktionen verübt. Sowas wird als "Natürliche Auslese" betitelt.
Das mit der abknickende Hauptstraße und den Fußgänger wusste ich nicht, aber bei genauerem darüber Nachdenken, macht es schon ziemlich Sinn. Wieder was gelernt. Als Fußgänger sollte man aber daran denken, dass es die meisten Autofahrer nicht Wissen. Im Hinterkopf behalten, wenn man noch ein paar Tage leben möchte.
Wieso sollte er nicht.. wenn nun sagst die Dashcam sagt 77,02km/h dann solltest vielleicht mal richtig schauen, die zeigt es nämlich dauerhaft einfach an, obwohl er hinterher eindeutig ja bremst und auch beschleunigt, außerdem ist er eindeutig schneller unterwegs und bereits im Überholvorgang..
Er ist ja auch nicht in der 100er Zone, als der Idiot rauszieht. Immer dieses Bla bla der ist aber auch mit dran Schuld... Soweit wir wissen(also nichts) könnte das da auch eine freigegebene Autobahn sein, wo dann eine 100er Zone anfängt. Und der Beinaheunfall ist noch vor der 100er. Die absolut alleinige Schuld an der Kiste hat der Idiot im roten Auto, der einfach nicht geguckt hat.
@@LiarailOlli scheint hier wesentlich mehr als die erlaubten 100 km/h zu fahren. Das ist gemeint. Entschuldigt jetzt aber nicht die schlechte Verkehrsbeobachtung des anderen Fahrzeugs
@@Thrillhouse12345Ach, dass war gemeint. Man sieht natürlich nicht was für eine Geschwindigkeit vorher galt und überholen macht er ja noch vor dem 100er Schild, aber da eine Auffahrt genau dort ist würde ich sagen waren vorher auch 100. Aber solange sich nun keiner die Mühe macht und seine Geschwindigkeit ausrechnet, kann man ja nichts sagen. Natürlich schaut es schneller aus, vor allem nachdem Manöver, aber oft sieht alles schneller aus dem Winkel aus.
Oh nein ... ich bin berufskraftfahrer sowohl für Güter als auch personen Verkehr ABER !!! Erst als ich mein Meister gemacht habe wurde mir diese Situation beigebracht... und ja Christian hat hier vollkommen recht.
Ja, Paragraph 9(3) kann man so auslegen, man beschwört aber in der Praxis einfach gefährliche Situationen herauf. Umgekehrt muss ich als Autofahrer, der aus einer Seitenstraße kommt, Fußgängern entlang der Vorfahrtstraße keinen Vorrang gewähren (Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" gilt nur für Fahrzeuge). Ich tue es aber trotzdem, weil sie damit rechnen. Und ich möchte keinen auf der Haube liegen haben, obwohl ich im Recht wäre. In Christians Situation wäre ich vermutlich durchgefahren, aber hätte genau beobachtet, wie sich die Fußgänger verhalten.
§ 9 Abs. 3 - ich hätte es nicht gewusst und ich war Polizist....! Bei einem Unfall wäre meine Anzeige samt Kollege aus dem Verkehrskomissariat wieder runter gekommen mit den Worten: "Samma, haste denn da fürnen Kack geschrieben?!" 😅 Nachtrag: Nachdem ich §9 Abs. 3 gelesen habe, muss ich Christian widersprechen. Es wird von entgegenkommendem Verkehr gesprochen. Aus meiner Sicht sind die Fußgänger aber querender Verkehr, für den das nicht gilt. Fußgänger, wie auch das wartende Auto kommen aus der untergeordneten Straße und wären somit wartepflichtig. Ansonsten wäre die abknickende Vorfahrt auch obsoleth. Christian hätte nur dann Recht, wenn es sich um ein Abbiegen ohne Vorfahrt handeln würde, was eben § 9 regelt.
Hast du nur den ersten Satz vom Absatz gelesen? "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." steht da auch. Eine abknickende Vorfahrt ist ein Abbiegevorgang, bei dem man normal auf Fußgänger achten muss. Finde ich dezent erschreckend, dass ein Polizist das nicht weiß.
Da wird von entgegenkommenden "Fahrzeugen" gesprochen. Aber auch: "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Daraus ergibt sich der Vorrang.
Kollege hier: Grundsätzlich hat Christian recht, jedoch handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße, auf der er sich befindet. Wer hier der Vorfahrtsstraße folgt, fährt verkehrsrechtlich geradeaus, obwohl man eigentlich abbiegt. Der 9 Abs. 3 StVO findet keine Anwendung. Jedoch besagt das Zusatzzeichen in Anlage 3 der StVO das gleiche. Endergebnis: Man muss Fußgänger queren lassen.
@@Jonas12791 "fährt verkehrsrechtlich geradeaus" - Nein. Auch bei dem Folgen einer abknickenden Hauptstraße biegt man ab. Deshalb hat man in dieser Situation ja auch den Blinker zu setzen.
@@Jonas12791 An sich stimme ich zu, außer dem "Fährt verkehrsrechtlich geradeaus". Die abknickende Vorfahrtsstraße ändert nichts am Vorgang des Abbiegens/der Richtungsänderung). Das einzige, was dieses Schild ändert ist das Vorfahrtsrecht unter den Fahrzeugen und gewährt (je nach Kreuzung und Verlauf) abbiegenden Fahrzeugen vorfahrt vor geradeaus fahrenden Fahrzeugen und links abbiegenden Fahrzeugen vorfahrt vor rechts abbiegenden Fahrzeugen entgegen der sonst allgemein gültigen Regelung. Das ist als würde man an der Kreuzung das Schild aufstellen: Links Abbieger haben Vorrang vor Rechts Abbiegern. Das ändert absolut nichts an Abbiegevorgängen oder an den Regelungen für und gegenüber Fußgängern.
4:43 ganz klarer Fall. Sehe ich gerade in der Urlaubszeit immer wieder bei uns. Wenn er wieder einschert sieht man dass vor ihm noch 2 PKW mit Fahrrädern fahren. Ich wette die fahren gemeinsam auf Urlaub. Und dieses "Gespann" darf auf keinen Fall getrennt werden.
Dass die Fußgänger im letzten Clip Vorrang haben, war mir bekannt, aber ehrlich: Nur durch Zufall! Habe ich mal irgendwo gesehen oder gelesen. Der richtungstreue Verkehr (so nennt man das glaube ich) hat immer Vorrang. Und auf Fußgänger st besondere Rücksicht zu nehmen. Eben noch mal nachgelesen. Ich habe aber auch noch nie Fußgänger gesehen, die das in dem Sinne einforderten. Die warten alle bis frei ist und sie laufen können (außer Smombies, die rennen ja eh immer blind durch die Gegend). Ich glaube kaum, dass eine Nennenswerte Anzahl Fußgänger diese Regelung überhaupt kennen. Und ganz klar: Gilt ja nur, wenn man gerade aus weiter läuft. Fußgänger die abbiegen haben wohl keinen Vorrang in dem Sinne, weil nicht richtungstreu. Man darf die Fußgänger aber trotzdem rüber lassen, wenn man sonst keinen Gefährdet :)
§9 Abs. 3 - sei's drum. Wenn er in so einer Situation unter dem Bus liegt hatte er zwar Recht, aber trotzdem nix mehr zu melden wenn es blöd läuft. Irgendwann ist es soweit...
Der letzte Clip mit dem unsichtbaren Christian: ich halte hier zu dem Busfahrer; Paragraph 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung besagt dass man, wenn man abbiegt, entgegenkommenden Verkehr durchlassen muss. Dieser Paragraph wird aufgehoben durch das Verkehrsschild "abknickende Vorfahrt!" . Zudem ist für Fußgänger hier auf der Basis der Straßenmarkierung kein Überqueren der Straße vorgesehen. Ich weiß nicht auf welches Gerichtsurteil sich der unsichtbar Christian beruft und welcher Richter da einen rausgehauen hat, und ob dieses Urteil überhaupt ein zugelassener Musterprozess ist. Aber der letzte Clip geht wirklich zu weit im Bereich " unzulässige Rechtsberatung durch Nichtjuristen", sowie "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Falschinformation!" Sowie "Aufforderung zu einer Straftat" Noch mal grundsätzlich: Es gibt hier beim Straßenverkehrsrecht sehr unterschiedliche Bereiche die sich in Einzelfällen stark widersprechen können. 1. Fahrschulen vermitteln nur die Grundlagen Theorie und Praxis wie man sich rechtskonform durch den Verkehr bewegen kann 2. Es gibt das zivilrecht-in der Regel Schadensersatz- 3. Es gibt das Strafrecht 4. Dazwischen gibt es noch Sachen wie das Flensburger Punktekonto. 5. Es gibt noch separate Bereiche für PTU und MTU All diese Bereiche können sehr widersprüchlich sein. Häufig muss bei einem Fahrradunfall der Autofahrer zivilrechtlich den Schaden bezahlen weil er versicherungspflichtig ist, der Fahrradfahrer muss das Strafrecht und andere Säulen unseres Rechtsstaates fürchten. Den letzten Clip kann man absolut so nicht stehen lassen und der Busfahrer hat mit seinem Kommentar "hast du überhaupt einen Führerschein"absolut recht. Und für diesen Kommentar könnt Ihr mich gerne verklagen!
Leute wie du gehören direkt in die MPU. Fußgänger dürfen die Straße also nur bei entsprechender Markierung queren? Kognitive Flatulenz, mehr ist das nicht, was du ablieferst.
Einfach nein. Abbieger müssen Fußgänger vorlassen, egal, wie die Vorfahrt verläuft. Das mag unpraktikabel sein, ist aber so. Und die Versicherungspflicht spielt auch keine Rolle, wer für einen Schaden aufkommen muss. Dass der Pkw-Fahrer beim Unfall mit Radlern oder Fußgängern haftet und eigentlich immer eine Teilschuld bekommt, ist der höheren Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht, geschuldet.
Grundsätzlich hat Christian recht, jedoch handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße, auf der er sich befindet. Wer hier der Vorfahrtsstraße folgt, fährt verkehrsrechtlich geradeaus, obwohl man eigentlich abbiegt. Der 9 Abs. 3 StVO findet keine Anwendung. Jedoch besagt das Zusatzzeichen in Anlage 3 der StVO das gleiche. Endergebnis: Man muss Fußgänger queren lassen.
Selten so viel Bullshit in einem Kommentar gelesen. StVO Anlage 3 Zusatzzeichen lfd. Nr. 2.1 (Abknickende Vorfahrtsstraße): 1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Diskussion beendet.
Der Fußgänger ist aber nicht fahrender Verkehr, daher ist für den Fußgänger die VorFAHRTS-Reglung irrelevant. Die Vorfaht regelt nur die Vorfahrt auf der Fahrbahn, und hat mit dem Gehweg nichts zu tun.
Beim links oder rechts Abbiegen hat der Querverkehr (Fußgänger, Fahrräder, Autos etc.) immer Vorrang. Es seid denn, es ist anders ausgeschildert. Befolgen die allerwenigsten.
Bei 3:20 hätte ich echt zuviel bekommen. Respekt an Niclas. Nichtmal das Fenster runter gemacht um die Person anzuzählen. Bei mir wäre die Sicherung geflogen...
Sascha, Dein Kanal ist lehrreich! Nach Hunderten Folgen weiß ich jetzt, dass in besonderen Situationen die Wörter "Samma" und Aaaaalder" extensiv verwendet werden. Und solch eine Situation besteht ja wohl bei Minute 8:30 Also ein bewunderndes "Sammaaaa!" und Aaaaalder!" von mir.
10:18 Ich habe es gewusst, aber nicht aus der Fahrschule sondern aus dem Internet. Wissen ansatzweise 100% nicht, inkl. der Fußgänger, weshalb es auch absolut keinen Sinn macht, diese Verkehrsregel zu respektieren.
Ich würde meinen, dass es hier auch gar nicht so sehr darum ging, eine Verkehrsregel zu respektieren, sondern eher um Selbstdarstellung. Allein schon dieses wiederholte hastige "Soll ich Sie melden?" zeigt doch, dass es hier nur um Provokation bzw. Volkserzieherei ging.
@@oKnuTowir haben einen kV mit vorfahrt achten schildern für die radfahrer.. der überweg ist weniger als 5m entfernt. Was meinst du, wie viele Fußgänger dort warten und meinen, die pkw haben vorrang..
Die Polizei kann deinen Notruf bei den schweren Fällen weiterleiten, aber das verzögert die Hilfe. Der Feuerwehrnotruf stellt die richtigen Fragen und schickt die Rettungsmittel, die notwendig scheinen. Polizei ist nicht primär hilfreich, außer für so Dinge wie Verkehrsabsicherung und Beweisaufnahme des Unfallhergangs bei komplexen Situationen (und dafür gibt's oft Spezialisten, die erst anreisen müssen).
Es ist eine Kreuzung und wer links abbiegt muss Fußgänger durchlassen! Aber die Fußgänger verzichten darauf, auch wenn ein langsames Fahrzeug (Fahrrad) links abbiegt. Ich würde sagen langsam abbiegen und nicht durchrasen nur weil man Vorfahrt hat. Vielleicht gibt es auch Fußgänger die die Regel "Passanten VOR abbiegende Fahrzeuge" kennen! Dann bist DU Schuld!
ne, nicht wenn sie abknickt (wenns ein normales vorfahrtschild wäre, dann hätten die fußgänger keinen vorrang), sondern wenn sie eine abknickende vorfahrtsstraße ist. dadurch wird es offiziel ein abbiegevorgang und fußgänger haben dann vorrang. halts auch für unglücklich gelöst, genau so wie die vorfahrtsregelungen beim kreisel. sollte man schon einheitlich gelten lassen, man muss eh schon auf genug regeln im stv achten...
@@Obi_Obelix alleine schon weil man blinken muss, wenn man der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, sollte für dich ein Zeichen für das abbiegen sein...
Ich hab das mit der Vorfahrtstraße schon mal irgendwo in einem Reddit Thread oder so gesehen. Ich bleibe aber bei meiner Meinung: *Ich werde da niemals wie Christian anhalten.* 1. Man sieht doch, dass niemand damit rechnet, vor allem nicht der Busfahrer, aber selbst die Fußgänger nicht. Die wissen doch im Leben niemals, dass sie Vorrang haben. Christian erklärt ihnen mitten auf der Kreuzung, dass sie Vorrang haben. 2. Der Vorrang gilt nur in die eine Richtung. Der Gegenverkehr muss die Fußgänger aus dem Video nicht vorlassen, sondern eben erst hinter dem 90° Knick. Heißt: 2.1 Wenn da jetzt ein Kind steht, rennt es im schlimmsten Fall eben einfach rüber und schaut nicht nach den anderen. Genau wie der LKW bei 5:20. 2.2 Ich stehe dort im Zweifel eine Ewigkeit, bis die überhaupt mal rüber gehen und bekomme dann schön Hupen von hinten. Daher werde ich da auch nicht anhalten. Wenn jemand auf seinen Vorrang besteht, bitte gerne, ich weiß es mittlerweile. Aber im Leben halte ich nicht mitten auf der Kreuzung an, wohlwissend, dass ich damit einen Unfall auslösen könnte, auch wenn es nicht meine schuld wäre. Genauso gehe ich als Fußgänger nie im Leben einfach dort drüber. Mir ist die StVO am Ende egal, ich will dass wir alle heile ankommen. Ich halte auch nicht am Ende des Beschleunigungsstreifens an, nur, damit mir kein Polizist ans Bein pissen kann. Leben > StVO.
Immer wieder erschrecken, wie viele Menschen mit extrem geringem Selbsterhaltungstrieb es gibt. Und nein, das mit den Fußgängern hätte ich nicht gewusst.
09:08 ich hab das auch nicht auf dem Schirm gehabt. Macht zwar Sinn, weil abknickende Vorfahrtsstraßen quasi auch nur abbiegen mit Vorfahrt sind und die Fußgänger ja streng genommen ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße sind aber ich hätte in der Situation von Christian auch nicht angehalten, weil ich nicht dran gedacht hätte. Das ist eines der beispiele wo die Realität eindach anders gelebt wird als die Theorie und, weil damit quasi niemand rechnet (wie der Bus auch nicht) werde ich das in zukunft wohl auch nicht ändern. Ist viel gefährlicher die Fußgänger rüber zu lassen als einfach zu fahren.
@@christianneumann9585 Das der Hintermann das nicht weiß, dir drauffährt und du dann den Fußgänger überrollst... Vielleicht meint Tememaire das mit gefährlicher 🙂
Genau meine Meinung. Ich finds zudem zum Fremdschämen dass der Fahrradkollege Christian es aber auch immer darauf ankommen lassen will, auf sein Recht zu bestehen. Wer bremst denn in so einer Situation den Linienbus aus, um auf Krampf da nach Recht und Ordnung handeln zu wollen?
@@christianneumann9585 Auch wenn es regelkonform ist - ganz ehrlich, da rechnet kein Mensch mit, dass da jetzt jemand auf der Vorfahrtsstraße anhält, um Fußgänger den Vorrang zu gewähren. Da Sicherheitsabstand missachten auch ein Volkssport ist in DE, schreit das einfach nach Auffahrunfällen.
Soweit ich das noch von der Fahrschule weiß, haben Fußgänger immer Vorrang, wenn man abbiegt (außer bei roter Ampel etc). Deswegen muss man Fußgänger z.b. auch beim Verlassen eines Kreisverkehrs durchlassen, da das als Abbiegen gilt. Beim Einfahren widerum nicht.
Hej jagdev2478! Der §9 (3) regelt zwar das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian im Grundsatz recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor. " ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ". Gruß Petter .
Wenn man dem Knick der Vorfahrtstraße folgt ist das ein normaler Abbiegevorgang. In die Straße, in die man einbiegt haben querende Fußgänger Vorrang. Auch wenn das hier ein etwas besonderer Fall ist, ist es erschütternd wie ahnungslos viele Führerscheininhaber bezüglich des §9 sind. Da liest man hier in den Foren auch bei den normalen Situationen die beklopptesten Ansichten.
Hej Elstorf ! Ja, erschreckend. Allerdings ist der §9 (3) nicht die Grundlage. Er regelt das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor. " ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ". Gruß Petter .
@@rhexxus5175 Das ist ein klassischer Abbiegevorgang mit Blinken und allem Drum und Dran. Ob man auf einer bestimmten Straße (laut Straßennamen, bzw. Hausnummerierung) bleibt, ist außerdem gar nicht so wichtig: Bei mir vor der Haustür bspw. biegt eine Straße zwar baulich linksherum ab - aber vom Straßennamen und den Hausnummern geht die Straße rechts als Abzweig weiter und hinter dem baulichen Abbieger beginnt namenstechnisch eine andere Straße. Hat auf die Verkehrsregeln (Vorfahrt) keinen Einfluss.
@@rhexxus5175 Es spielt keine Rolle, ob man es wie ich als "Abbiegevorgang" bezeichnet. Mag sein, dass es das im engeren technisch-juristischem Sinn nicht ist. Fakt ist, dass derjenige der dem Vorfahrtsverlauf folgt, die Fahrtrichtung ändert. Deswegen muss man ja auch blinken. Und nur darauf kommt es an, damit hier §9 (3) gilt.
Ich sage nur Danke für deine Sendungen. Die haben mich als Autofahrer sensibilisiert für Velofahrer und für LKWs. Aber was sich so manche Leute denken….🧐
Zwischen Verwirrt sein und Nötigung ist dann wohl doch noch ein kleiner Unterschied. :) Nur weil es alle anderen falsch machen, heißt das nicht das er das genauso falsch machen muss? wtf
@@christianneumann9585 bei einer abknickende vorfahrt haben sind wir zwar abgebogen sind aber nicht am kreuzten des Verkehrsfluss es ist nett gemeint das man warten will (§1) aber man sollte es nicht auf ach und fast krach machen
@@einfachsky ich kenne diesen marcel kein stück. Aber er scheint ein bodenständiger, rustikaler, freundlicher typ zu sein. Es wird ihn einen feuchten furz interessieren, was irgendein dahergelaufener heiopei im internet über ihn meint. Will sagen: wo sollte der "einstecken"? :D
also ich wusste nicht, dass die Fußgänger Vorrang haben. Der Busfahrer auch nicht, die Fußgänger auch nicht. Doch Christian hat beschlossen ALLE aufzuhalten, nur weil er so überkorrekt ist. Die Fußgänger haben länger warten müssen, der Busfahrer, der Autofahrer der abbiegen wollte. Wäre er normal weiter gefahren, niemand hätte bremsen müssen, niemand wäre aufgehalten worden.
8:30 ach, wenn ich das noch mal machen könnte. Aber die modernen Autos haben ja leider keine Rückbremse mehr, die man mit der Hand bedienen kann. Achso: und bitte nicht nachmachen 😉
Er ist ja auch nicht plötzlich angehalten, der Bus hatte bei der Geschwindigkeit genug Zeit zum Anhalten, wie wir ja auch sehen. Als Fahrrad sowieso immer kritisch, selbst wenn man selber keine Fehler machtn und nicht z.B. plötzlich anhält.. der andere guck aufs Handy und überfährt dich einfach.. wegen sowas brauchen wir vernünftige Fahrrad-Streifen mit Schutz (wie es Fußgänger auch bekommen: einen Bordstein)
Und für das erstmalige Aussprechen dieser schlichten Wahrheit wärst du auf seinem Kanal von den Leuten, die dort unterwegs sind, umstandslos als "Dosentrottel" oder gleich als "Nazi" beschimpft worden, der zuviel am Auspuff geschnüffelt habe etc.
Servus, 10:17 ehrliche Antwort: ja ich hab's gewusst. Inhaber der originalen grauen Pappe wissen sowas. Ist eine praxisfremde Regelung die kaum Anwendung findet, da §1 vorrangig ist. Die Fußgängerhorde wollte sinnvollerweise warten bis der Verkehr durch ist. Wenn dieser Radler hier anhält, dann wohl fürs Video und weil er mal wieder eine Korinthe stecken hat die er nicht raus kriegt. Ah doch, er hat sie ja noch rausbekommen, Zitat: "Paragraph 9 Abs: die haben Vorrang". Richtig, ich mag den unheilbaren nicht, spielt aber keine Rolle. In meinen Augen halt irgend so ein gewerblicher Fahrradrowdy der für Geld andere und sich gefährdet. LG
Immer wieder erschreckend wie viele Menschen absichtlich und wissentlich Leute verurteilen, obwohl diese einfach nur Gesetzen folgen... Du bist das beste Beispiel warum vorallem alte Leute den Führerschein erneuern lassen sollten...
@@chrissi312 aha, einer der selbstlosen Speichellecker des Unbelehrbaren., das ging aber schnell. Ok, kein Wunder, die trollen fast überall herum und schmieren ihren Senf zum besten
9:00 Hallo Leute, ein halber Verkehrsrechtler ist hier. Ich weiß es wurde schonmal geschrieben, aber das Folgen eine abknickende Vorfahrtsstraße ist kein Abbiegen nach Paragraph 9 StVO (sondern eine Fahrtrichtungsänderung). Abbiegen ist laut StVO ein VERLASSEN der bisherigen Straße. Tut man aber bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße nicht. Somit gilt Par 9 Abs 3 NICHT. Anders sieht es aus, wäre Christian nach rechts (geradeaus) abgebogen. PS: Die Plicht zu blinken ergibt sich übrigens aus dem Verkehrszeichen der abknickenden Vorfahrtsstraße selbst. PPS: Klar muss man bei einem solchen Kreuzung/Einmündungsverlauf auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen, aber das gilt nur beim Abbiegen (!) oder beim Einfahren in eine abknickende Vorfahrtsstraße!
Du hast zwar Recht, es gilt aber dafür §42 Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. und damit haben die Fußgänger sehr wohl eine vorrangähnliche Stellung...
24/7 Fahrnünftige Videos als Livestream: www.youtube.com/@FahrnuenftigTV
Das einzig Gute an §9 Abs 3 STVO ist die Tatsache, dass viele Fußgänger den auch nicht kennen! Wir hätten sonst sehr viel mehr Verkehrsopfer. Ich kannte den. 11 Jahre 18 Tonner Kühllaster Innenstadt! Mit einem Bein immer im Knast!
Der Kandidat bei Minute 3:00 : Direkt ein Fall für den Abschlepper.
So was dreistes (bezogen auf das Parken nicht auf das Wendemanöver).
Na ja. Vielleicht kennt er einfach die Verkehrsregeln nicht, kann ja sein.
@@stoerenungeheuer543 Ne, die Parken dort so mit Absicht in Stuttgart. Nebenbei ist weniger als 100m weiter ein Parkhaus, nur so zur Info.
@@kai_v_k Ach so. Na dann wird es halt so wie in meiner Heimat Neukölln sein.
@@kai_v_k Sperrflächen uä. werden auch in Hannover gerne als Ausweichparkplatz benutzt.
Bloß nich zu weit gehen müssen, wofür hat man schließlich n Auto?
.@@kai_v_kAber das lohnt sich doch gar nicht, der ist ja nur 3 Minuten weg
6:00 ich hoffe, die hat sich durch das Hupen so sehr eigeschissen, dass sie nie wieder auch nur auf die Idee kommt, bei Rot über die Ampel zu gehen (und sie hat sich hoffentlich auch direkt eine neue Hose gekauft).
Hoffentlich nicht nur wegen dem Hupen. Wenn du hochguckst und merkst, dass ein ein riesiger Stahlklotz auf dich zugedonnert kommt, da hast du den Rest deines Lebens Zeit, auszuweichen.
FURRY UwU
Ja, schon krass, aber richtig geil, dass die LKWs so etwas können. Außer dem Fahrniveau am LKW im Armaturenbrett. xD
Also das Timing der Fußgängerin war so "gut", das sah wie Suizidversuch für mich aus.
Suizidversuch sieht man sehr viel als lkw fahrer.
Die leute rennen mit Scheuklappen rum und denken es passiert eh nichts, rechtliche Konsequenzen sind eh null für die
@@novopaladin2767 Unwahrscheinlich, sie schaut noch nicht einmal in Richtung des LKW. Sieht nach klassischen Momentversagen aus.
Aber wie er sagt : „da stehen ja 650.000 Fahrradfahrer bei rot“ hahaha😂
In meinen Augen waren das bloß 590.000 🤨😂
@@UuuZzz-go5us Und wenn die dann alle als Verband geschlossen bei rot weiter über die Kreuzung fahren … uiuiui
Den Paragraphen kenne ich nicht, aber Fußgänger haben stets dann Vorrang, wenn sie einer Straße geradeaus folgen und der abbiegende Verkehr ihren Weg kreuzt - unabhängig der Vorfahrtsregelung dort. Der Vorrang besteht nicht gegenüber dem Verkehr, der aus der Einmündung herauskommt.
So kenne ich das.
Die Fußgänger folgen aber der Straße nicht, sie überqueren sie. Deshalb haben diese sich an die STVO zu halten und in diesem Fall vorfahrt gegenüber der Vorfahrtstraße zu gewähren.
hätte ich auch gesagt. Der Paragraph ist formuliert "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Da lese ich nicht heraus, dass Christian bzw der Bus hätten warten müssen. Noch stehen die Fußgänger brav am Bordstein und laufen nicht los
Nein, das ist falsch. Fahrzeuge haben stets Vorrang wenn sie geradeaus fahren und müssen Fußgänger durchlassen, wenn sie abbiegen. Wenn ein Fußgänger entlang einer Vorfahrtstraße läuft hat er nicht Vorrang gegenüber querenden Fahrzeugen, nur abbiegende Fahrzeuge müssen ihn vor lassen. Unsere StVO ist für Fahrzeuge geschrieben, nicht für Menschen.
Er ist ein wichtig tuer, virqllem dieses gesalzen vom Paragraphen runter rattern. Könnte glatt Vater vom AHM sein
@@frool76 im paragraph 3 sind zu fuß gehende erwähnt worden. Da das aber eine >abbiegende< Vorfahrtsstraße ist, könnte das unter Umständen stimmen. Trotzdem merkwürdig und vielleicht durch nen RA aufzuklären.
6:21 der Schuh der da liegt war dann vom vorherigen Rot Läufer ? ;)
Durch den Clip bei 6:05 bin ich vor vielen Jahren durch meine praktische LKW Prüfung gefallen. Die Alte stand damals an einer Bus bzw Straßenbahnhaltestelle und rannte plötzlich paar Meter vor dem LKW los. Ohne auch nur zu schauen. Mein Fahrlehrer hat beim Bremsen mit eingegriffen und das wars dann. Naja, beim 2. Mal hat es dann geklappt. Geil war sein Spruch danach: du müsstest der Alten die Brieftasche weg nehmen und sagen: du bezahlst mir jetzt die Prüfung 😂😂😂😂😂
finde ich ja hart asozial vom Prüfer weil der Fahrlehrer das wahrscheinlich gar nicht gebraucht hätte und einfach aus Reflex reingetreten hat, weils ja wirklich ne Notsituation war.
@@risky8811 kann man aber nix gegen machen. Eingegriffen ist eingegriffen. Leider.
@@renegarten7198glaub ich nicht! Gerade bei so einem fall.... Paulaner Garten Story.... Und ihm sind die pruefkosten egal natuerlich digga......
@@Lecram89 war aber leider so.
Ist auch so wenn dir in der Prüfung jemand in die Karre fährt, dann bist du durchgefallen. Auch wenn du Vorfahrt hast. Das hatte ein Kumpel von mir gehabt
6:00 Falls der Trucker das liest: Wahnsinnige Bremsleistung. War das mit Anhänger und falls ja, beladen?
Ich tippe auf Notbremsassistent, so schnell reagieren wir Menschen nicht.
Und ja, auch voll beladen wirft die Technik so hart den Anker, das geht (knapp 12 Jahre alte Technik mittlerweile). :)
Empfehle dazu mal ein Video von Volvo (Suchworte: Volvo Brake).
Dachte ich mir auch, also für ein LKW ist das ja echt super. Fährt aber wohl auch seine 50 und nicht 60-70 wie jeder andere in Hamburg :)
Wobei ich da schon vorher die Hupe kurz angetippt hätte, wenn die sich so nah an den Bordstein stellt und winkt. Better safe than sorry.
@@rhadames4909 Er war drauf vorbereitet ne bzw sah es kommen dass sie bei rot rüber geht, da kann man dann auch schonmal echt schnell reagieren.
Immer auf den notbrems Assistenten schieben. Gibt Situationen wo die nicht reagieren bzw spät reagieren können die ASSISTENTEN
Ich musste auf ne Baustelle ne villbremsubg machen nachdem ein llw 3 Autos vor mir ausgewichen ist. Sowas sieht ein Assistenten nicht und die dummen Autofahrer mussten unbedingt vor mir einquetschen un d Abstand war kaum vorhanden. Zwischen den einquetschen und ausweichen Manöver vom vorderen llw vergingen Sekunden.
@, Marcel dem Lkw Fahrer.... Klasse zeitliche Reaktion. Respekt!
6:00 Mäuschen verdankt Marcel Ihr Leben. Ich hoffe, sie weiß damit zukünftig sorgsamer umzugehen.
Habe gerade gesehen dass Sascha es in ein Video von Jules geschafft hat. Nun konnten sich schon über zwei Millionen Leute seine ruhige und entspannte Art auf dem LKW geben 😅😂
Vielleicht kommen so noch mehr Leute auf seine Kanäle 🙂
Ohne Quellenangabe wird es nicht eine Person zu mir führen. Ich bin da einfach nur ein Videoschnippsel unter sehr vielen. Ist aber trotzdem cool.
Wer oder was ist Jules und muss man den kennen? :D
@@EureVideosFahrnuenftig Eventuell nochmal nachgucken, ob es nicht doch eine Angabe gibt. Ich habe das Video nur einmal gesehen und nicht alles behalten
@@ferrari2k Jules ist der König von UA-cam Deutschland. Was die Aufwändigkeit der Videos angeht.
09:08 ist bekannt, aber man darf sich als Fußgänger niemals darauf verlassen und wer sich als Autofahrer daran hält, bekommt die wildesten Manöver von den hinteren Fahrzeugen ab...
Als ich in der Fahrschule eine solche Situation hatte, hab ich vom Fahrlehrer einen auf den Deckel bekommen - bis er selbst normal nachgelesen hat.
Mir ist es theoretisch auch bekannt, aber ich glaube, dass ich nie darauf geachtet habe, bin mir aber da auch nicht wirklich sicher. Naja, jetzt habe ich es wieder auf dem Schirm.
Da war doch noch was!!! Stimmt, die Regel haben wir damals gelernt. Würde ich mich als Fussgänger aber nie drauf verlassen. Schön, dass Christian hier mal ein bisschen Aufklärungsarbeit leistet.
Das ist eine der dämlichsten Regelungen, der Welt. In der Realität bauen Städte da sogar extra Gitter in die Kurven, damit es den Fußgängern nicht ermöglicht wird, bei sowas überhaupt die Straße queren zu können. Besser wäre es, dies neu zu regeln.
Der STVO ist die Behauptung von Christian nicht bekannt. Da ist "Abbiegen" ein Verlassen der Straße. Dann musste auf Fußgänger warten, die rüberwollen.
Diese Regelung kannte ich auch nicht und ich bin mir sicher, das 1985 auch nicht in der Fahrschule gelernt zu haben. Ich habe erhebliche Zweifel, dass diese so wie von Christian gezeigt anzuwenden ist. Für mich als Autofahrer komplett entgegengesetzt zu der sollst üblichen Regelung beim Abbiegen VON einer Vorfahrtsstraße. Für mich ist Abbiegen das Verlassen der (Vorfahrts-) Straße. Wäre der Radler hier geradeaus gefahren, DANN hätte er besondere Rücksicht zu nehmen nach seinem zitierten Paragrafen. Soweit mein Verständnis.
Allgemein: eine Gruppe Fußgänger queren zu lassen ist natürlich nicht verwerflich, wenn es den Umständen nach für alle keine Nachteile bringt. Hier den Verkehr auf der Vorfahrtsstraße zum anhalten zu zwingen ist aus meiner Sicht jedoch nicht die beste Entscheidung.
Danke für den stabilen Content, ich habe schon viel durch deine Videos gelernt!
9:58 Ich wusste es nicht und ich finde die Regelung unfassbar dumm. Ich bin selber die meiste Zeit zu Fuß unterwegs würde aber an so einer Stelle nicht die Straße überqueren auch wenn ich da Vorrang habe.
Sieht man ja auch, die Fußgänger waren ja auch sichtlich verwirrt, haben es dann aber so hingenommen.
Gilt Paragraph 9 abs. 3 nicht nur beim Abbiegen? Er hatte hier doch eine abknickende Vorfahrtsstraße, da biegt er dann trotzdem ab? Die andere Spur (geradeaus) muss doch auch warten? Ich bin etwas wirrtver :D
@@Dultus Der "gerade" aus wartet, weil die Cam Vorfahrt hat.
Dieser Vorrang ist eine logische Folge der grundlegenden Regeln - würde man das ändern, würde man eine Ausnhame von diesen Grundregeln schaffen mit noch viel mehr Poetential schiefzugehen.
(Ausser man sagt, dass Fußgänge sich beinm Nahen eines Autios prinzipiell aus reinem Eigenschutz auf den nächsten Baum retten müssen.)
@@Dultus doch ist wirklich so... du hast vorfahrt gegen über dem PKW, der Vorfahrt zu gefahren hat, da er ein Fahrzeug ist. Der Fußgänger gilt das Vorfahrt gewähren Schild nicht, da er kein Fahrzeug ist...
Wie dusslig sich Menschen anstellen können…
Die gehören doch in den Zoo, die gefährden sonst nur sich und andere
Kommentar für den Algo und für Sascha... Danke für die vielen Stunden guter Unterhaltung
Ja, beim Abbiegen ist querenden Fußgängern Vorrang zu gewähren, ich habe mir das seit der Fahrschule auch gemerkt. Aber ehrlich: Ich finde diese Regelung bei abknickenden Vorfahrtsstraßen echt sehr bescheiden und unpraktikabel, vor allem muss man dann fast allen Fußgängern das auch erstmal erklären, weil sie es selbst nicht wissen …
Ist aber tatsächlich so
Sollte halt jede abknickende Vorfahrstraße automatisch mit Zebrastreifen kommen, zumindest innerorts
Wenn mam der strasse folgt biegt man nicht ab, soll mam an jede Stelle anhalten wenn fussgänger rüber will wie ein Zebrastreifen? Da sind nicht mal linien dafür,
Anzeigenhauptmeister auf temu bestellt
Insgesamt sind abknickende Vorfahrtsstraßen für Fußgänger ein Desaster. Ich habe bei mir auch eine und es ist immer eine echt knifflige Situation da rüberzukommen, weil man auch nicht so viel sehen kann.
Also ich selbst bin auch davon ausgegangen, das querende Fussgänger in dieser Situation gleichzusetzen sind, wie ein Fahrzeug aus der Nebenstraße. Weil auf einer Vorfahrsstraße habe ich ja Vorrang vor querendem Verkehr. Sehe das aber auch nicht als Abbiegen sondern als der Vorfahrtsstraße folgen. Warum in dieser Situation jetzt die Fussgänger Vorrang haben sollen, erschließt sich mir nicht. Kann da nicht mal ein Verkehrsanwalt darauf reagieren? das würde mich interessieren
10:15 "Haben sie überhaupt einen Führerschein" ist die Standard-Frage von Kfz-Fahrern, die von Radlern und Fußgängern auf den Bockmist angesprochen werden, den sie gerade bauen. Sollte direkt als Schuldeingeständnis einen Monat Fahrverbot geben.
Ich bin gelernter Berufskraftfahrer mit Disponenten Ausbildung und NEIN ich wusste es nicht. Kann sein das man das mal gehört hat aber die Ausbildung ist über 20 Jahre her. 🤷🏼♂️😉 Liebe diesen Kanal...... 💪🏼👍🏼😘
Jeder aktive Fahrer (egal ob privat oder beruflich) hat die Pflicht, sich über die Gesetze im Straßenverkehr auf dem Laufenden zu halten. Egal, wie lange die Prüfung her ist. Macht nur leider kaum einer.
Das musste auch nicht wissen, weil es einfach falsch ist, was der Christian da behauptet.
8:22 aber geil eingeparkt🤣👍
Jo, kam überraschend das. Und wie der die Fußgänger noch jagt dabei.
Das schöne an so einem LKW ist, dass die Masse und die laute Hupe dafür sorgen, dass du das nie wieder vergisst, wenn dich einer mal fast übern Haufen fährt. Die Frau aus Marcels Clip hat zu 100% daraus gelernt.
Zu Christians Clip, hier mal der Paragraph, auf den er sich berufen hat:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."
Er fuhr auch auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße.
Zu seiner Situation wurde nichts erwähnt. Mein Fahrlehrer brachte mir bei, dass Fußgänger nur dann Vorrang haben (von Ampeln mal abgesehen), wenn sie an einem Zebrastreifen stehen und vor Fahrzeugen, die aus einem Kreisverkehr rausfahren.
Ich bin kein Experte im Verkehrsrecht, aber allem Anschein nach liegt Christian hier total falsch.
6:00 Hut ab, Marcel! … das geilste „sach mal Alter“, das ich je gehört habe 😅😂
Wie kann man da an den Elbbrücken einfach loslaufen, unfassbar 😳🤷♂️
vorallem über 4 oder 5 spuren... wie geistesabwesend muss man sein, um da einfach rüber laufen zu wollen. die kann froh sein, dass an dem DOM-schild nen blitzer stand, dadurch musste eh alle autos und lkws 50 fahren. normal heizen die da schneller.
9:05 Jo, beim Abbiegen ist Fußgängern vorrang zu lassen. Das gilt grundsätzlich, so auch beim Verlassen von Kreisverkehren, was viele Autofahrer 0 interessiert. Ich bin sogar schon auf dem Gehweg fast umgenietet worden, weil man wollte ja in die Tankstelle und da hätte ich ja zu warten.
Gibt es da auch eine Quelle zu? § 9 Abs. 3 (hier im Video als Quelle benannt) schreibt Fußgängern keinen Vorrang zu. § 25 Abs. 3 suggeriert, dass Fußgänger nur bei Zebrastreifen Vorrang haben.
nö eigentlich nicht, außer Du kannst mir den Paragraphen zeigen ?
Also den Paragraphen den Sasha im Video zeigt, sagt ebenfalls dass die keinen Vorrang haben
Ich bin verwirrt o.o
@@MrDarkbluewater §9, Abs. 3 sagt, auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Heißt, sind Fußgänger zugegen, die durch das Abbiegen des Fahrzeugs in ihrem Fortkommen behindert werden, muss das Fahrzeug warten.
3:20 das ist übrigens der Grund weswegen die Karren abgefackelt werden, nicht der Neid. Das Verhalten und das "Understatement" noch dazu. Wahnsinn.
Kasperkarre für einen kleinpenisigen Kasper.
Und das ist auch der Grund, warum nie jemand was gesehen hat, wenn solche Karren abgefackelt wurden.
9:00 Hatten wir definitiv in der Fahrschule. Unsre Fahrlehrer hielten es für genau so bescheuert...
Wir auch... Mit dem Hinweis, lass dich nicht Tod fahren... 😂😂
Ich hatte das damals auch, war damals auch noch verwundert. Mit dem Zusatz, dass die Regel keiner kennt und sich dementsprechend auch nicht dran hält und man als Fußgänger niemals darauf vertrauen darf.
9:27 Sehr schön! Ein Like für die Aufklärung zur abknickenden Vorfahrtsstraße. Leider wissen zu viele Autofahrer nicht, dass sie hier Fußgängern Vorrang gewähren müssen.
Es stimmt auch nicht .... § 9 bezieht sich auf abbiegen ohne Vorfahrtsschild.
0:50 Olala ein Mensch mit geschmack. Gute Band
6:30 4 Spuren. Sie umzufahren wäre einfach natürliche Auslese gewesen.
Ja, trotzdem wirst du als LKW Fahrer dann deines Lebens nicht mehr glücklich auch wenn du wie hier nichts falsch gemacht hast.
Dein ganzes Leben wirst du dich trotzdem Sachen fragen wie: "Hätte ich nicht schon vorher bremsen müssen?", "Wäre ich doch mal nur 40 statt 50 gefahren", "war ich zu müde?", "hätte ich das früher erkennen müssen?" etc.
Vielleicht war das eine Inderinninin
und leider ein schweres Trauma für den LKW-Fahrer
Spontan Bock auf RL-Frogger verspührt.
@@kABUSE1 What he says?
Der Einparker mit der Handbremse hat mir echt den Tag versüßt, das kam so unerwartet! 😂😂😂
Das hat der bestimmt schon öfter gemacht, der versteht sein Handwerk 🥳
Das war kacke und arschgefährlich... klar, gute Fahrzeugbeherrschung; aber hab mal dein Auto NICHT unter Kontrolle, weil anderes Wetter oder sonstiger Scheiß... und in der Parklücke standen Leute drin... und Autos links und rechts davon... sowas macht man einfach nicht im öffentlichen Raum!
@@milkseparator3485 ↑THIS ↑
@@milkseparator3485 die Leute gehörten wohl dazu, ansonsten aber vollste Zustimmung
@@milkseparator3485 Ich hatte einen Nachbar der hat das morgens zwischen zwei und drei Uhr gemacht, bis die Polizei in dabei mal erwischt hat, danach war er erstmal 1 Monat Fußgänger, ob es daran gelegen hat oder einfach noch ein paar andere Sachen aufgelaufen waren ist mir nicht bekannt.
Ich möchte hier an dieser Stelle etwas loswerden, was ganz aktuell ist: Bei uns im Verein hat sich ein Mitspieler das Leben genommen, er ist mit dem PKW mit Absicht gegen einen Baum gefahren. Der Motorblock steckte in seinem Bauch und der Wagen musste mit ihm abgeschleppt werden. Er habe Depressionen gehabt. Wir haben gemerkt, dass er schon seit einiger Zeit sehr aufbrausend war. Daher eine Bitte: Bitte redet mit der Familie, Nachbarn oder Freunden. Sich so zu verabschieden ist nie die Lösung. Bitte redet mit jemanden!
9:30 Gerade nochmal gelesen: Wenn § 9 Absatz 3 hier Anwendung findet, wird das ganze Konzept Abbiegende Vorfahrtstraße komplett absurd. Da steht nämlich auch: "Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Demzufolge kann man auch argumentieren, dass Paragraph 9 keine Anwendung findet.
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Wenn du in Deutschland auf einer Vorfahrtsstraße links abbiegst, um der Vorfahrtsstraße weiter zu folgen, haben Fußgänger, die an der Abbiegestelle die Straße überqueren möchten, in der Regel Vorrang. Dies liegt daran, dass du beim Abbiegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen musst.
Das Abbiegen auf einer Vorfahrtsstraße verändert nichts an den allgemeinen Verkehrsregeln bezüglich des Vorrangs von Fußgängern.
Insgesamt gilt: Fußgänger haben Vorrang, sobald sie sich in dem Bereich aufhalten, in den du beim Abbiegen hineinfährst. Es ist wichtig, aufmerksam zu sein und Fußgängern den Vortritt zu lassen.
Amen.
Wahnsinn dass jemand wie Sascha solch eine Falschinformation verbreitet.
Wieso wohl weiß dies kaum jemand?? Weil es nicht so ist wie es hier dargestellt wird.
Anscheinend wird das aber so interpretiert. Zumindest ist es eine rechtliche Grauzone.
Nichtsdestotrotz hast du recht, dass diese Regel in dem Kontext völlig absurd ist und der unsichtbare Christian einfach meines Erachtens nur absichtlich Stress sucht... was ja nichts neues bei ihm wäre.
Absurd wäre es, wenn die Fußgänger hier nicht die gleichen Rechte hätten wie an einer gewöhnlichen Kreuzung. Fußgänger können aus ihrem Blickwinkel häufig nämlich gar nicht sicher beurteilen, ob eine abknickende Vorfahrtsstraße vorliegt oder nicht.
3:50 Wer diesen Bahnübergang in Leer kennt, der weiß auch, das dieser schon mal geschlagene 10 Min geschlossen sein kann. Da drehen viele um, um einen anderen Weg zu nehmen.
Stimmt. Selbst auch schon gemacht. Mittlerweile fahre ich da aber nicht mehr lang sondern über die Umgehungsstraße 😊
Gestern 15 Minuten dicht gewesen. Plott twist: Bin der, der die Schranken runter macht und unten lässt :p
@@Thrillhouse12345 Ich fahre, wenn ich in Leer bin, meist beim Multi Süd über die Brücke in die Stadt.
8:30 es war gefährlich aber sah schon cool aus
Wie er dann ganz lässig in diese Parklücke reinfährt haha
bis einer weint :) Ich fands aber auch cool
Sah irgendwie so aus als wenn er das öfter macht🤣
Agreed. Mir tun nur die Fußgänger ein wenig leid, die haben glaube den Schreck ihres Lebens bekommen :'D Auch wenn die da selber ein wenig gefährlich standen, so halb auf der Straße.
@lea_palucca die standen offensichtlich dort, um zu schauen ob nichts entgegenkommt und das Stuntauto einzuweisen, gehören also dazu und waren höchstens erschrocken, dass es funktioniert hat...
Hier in Belgien (und ich glaube in ganz Europa) gilt die Regel; Will ein Fußgänger eindeutig eine Straße überqueren (mit Blickkontakt), hat er Vorfahrt, auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist. Befindet sich innerhalb von 20 Metern ein Zebrastreifen, ist er verpflichtet, diesen zu benutzen.
9:30 Die Kreuzung in WHV kenne ich gut. Als Fußgänger ist man da lieber zurückhaltender.
Niemand lässt da einen rüber.. zumal ja paar Meter weiter die Ampel ist
Eigentlich ist es verdammt einfach zu wissen wann man Fußgänger durch zu lassen hat. Dafür müsste man halt den Blinker konsequenter benutzen. Es wundert mich nicht wenn diese Regel keiner mehr kennt, wenn es gerade mal 10 % der Leute schafft den Blinker bei einer abknickenden Vorfahrt richtig zu setzen.
10:00 habe ich schon mal gehört. auch unter nem Dashcam-Video. gab ne ewige Diskussion. konnte es nicht glauben und ist auch null intuitiv/praktikabel. deswegen sind häufig an solchen Stellen Gatter und Zäune angebracht, um das den Fußgängern zu verunmöglichen
Noch nie darauf geachtet, aber kann echt sein, dass diese Gatter und Ketten hauptsächlich an solchen Kreuzungen sind. Muss man sich einmal vorstellen, anstatt ein Gesetz von 1750 mal an den heutigen Verkehr anzupassen, baut man lieber tausende Gatter.
Alternative, würde man halt einfach einen Zebrastreifen hinmachen. Das würde die Sache auch klären
@@oKnuTo Würde ich eher nicht machen. Gerade im Kurvenbereich ein Zebrastreifen. Glaub auch, dass das so nicht erlaubt ist
Hej xcenturioox ! Richtig! Übrigens ist nicht der §9 (3) die Grundlage. Er regelt das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor.
" ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht
zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ".
Gruß
Petter
.
@@Ludwigsburger85 ist ja keine kurve, sondern eine Kreuzung.
der Golf bei 1:24 wird definitiv ein OF auf seinem Kennzeichen gehabt haben
Ich ich ich, ich wusste das. 😊 Na gut, ich bin einer der es anderen beibringt.
Sascha mal ne Frage, isst du gebackene Zahnbürste mit Kechup? Ich kann dir dänische Remoulade empfehlen, köstlich.
Bin gerade in der Fahrschule und wir haben es genau so gelernt, dass bei abknickender Vorfahrt die Vorrangregeln für Fußgänger und Radfahrende erhalten bleiben - wer abbiegt, muss die Fußgänger durchlassen, die die Straße queren wollen, in die ich einbiege. Ist trotzdem verwirrend und nicht konsequent durchdacht, denke ich.
So weit, so gut. Was aber für mich, trotz der Diskussion unter einem anderen Kommentar, noch nicht geklärt ist ist die Frage, ob das Folgen der abknickenden Vorfahrt ein Abbiegen ist oder nicht. Es soll ja auch Straßen mit abknickender Vorfahrt geben, die einen Winkel weit unter 90° haben.
Frage: Falls eine abknickende Vorfahrt quasi per Definition ein Abbiegen ist: Ist das dann auch noch ein Abbiegen?
Wer kennt sie nicht. Die eiskalte Diskette die im Ofen im schuppen steht 😆 der Humor trifft mich tief 😂🎉
10:00 §9 Abs. 3 "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Ich sehe nicht inwiefern sie dadurch vorrang haben. Der ganze Abs. bezieht sich ja auf das durchfahren lassen von entgegenkommenden Fahrzeugen was bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße ja auch nicht der fall ist, weshalb meiner meinung nach dieser Abs. hier überhaupt keine Anwendung findet. Es ist ja wenn ich es richtig verstehe, das abbiegen nicht mal exakt definiert. Da man die vorrangige straße nicht verlässt könnte man argumentieren das man gar nicht abbiegt.
Weil für die Fahrzeuge das Vorfahrtsachten-Schild gilt. Dieses Schild gilt aber eben nicht für Fußgänger weshalb dort ganz normal $9 Abs. 3 gilt. War mir auch nicht bewusst aber doch ist so. Man biegt ja trotzdem ab auch wenn man auf einer Vorfahrtsstraße bleibt.
Natürlich biegst du ab. Das steht sogar im ersten von dir aus der StVO rauskopierten Satz! Und was macht man an ner abbiegenden Vorfahrtstraße? Blinken. Weil man abbiegt.
Alter Schwede, was für kognitive Flatulenzen am Verkehr teilnehmen, wird immer hanebüchener.
Also für dosentrottel: du biegst ab. vorfahrtregelungen bestehen für Fahrzeuge, sprich die untergeordnete Straße muss warten.
Aber
Fußgänger unterliegen nicht der vorfahrtsregelung.
sprich, da du hier der vorfahrtstraße folgst und abbiegst, musst du den Fußgängern, die vorrang haben, durchlassen.
Hätte nicht gedacht das er da nicht wirklich recht hat, vielen Dank
In Österreich gibt es den § 29a StVO 1960. Kinder haben alleine oder in Begleitung immer einen unsichtbaren Schutzweg und somit Vorrang. Weiß nicht wie das in Deutschland ist.
10:19 Kurz: Ja
Wurde aber erst durch den Beruf erlernt. Als Fahrlehrer lernst du mehr...
8:31 DEJA VU!!!
Zu Christians Clip: Meine Fahrschule hatte auch so eine abknickende Vorfahrt als Beispiel, ich wusste das dort als einziger und habs beantwortet, in meiner Prüfung kam es dann genau zu so einem Fall, die Straße verlief nach rechts und Fußgänger näherten sich, blinker rechts, angehalten, hinter mir fängt einer an wie wild zu hupen, war mir egal, Fußgänger latschen drüber und der Fahrlehrer meinte ab dort dann "fahren sie selbständig zur Dekra zurück" (War nach 15 Minuten), so einfach konnte man zeigen, dass man sich auskennt und die Prüfung wurde bestanden.
Für mich war das auch immer irgendwie logisch: Fußgänger MÜSSEN keine Ahnung haben wie der Verkehr geregelt ist, er ist nutzbar von Kranken, älteren Menschen und Kindern, die können so was nicht wissen und deswegen sind solche abknickenden Vorfahrten auch meistens baulich besser gesichert mit Pfosten etc.
Da sich aber eingebürgert hat ich fahre Blech ich habe dort Vorrang verzichten die meisten automatisch auf ihren Vorrang, dadurch hat sich das wahrscheinlich über Jahre eingelebt, dass der Mensch gegen 2 Tonnen Stahl verliert und man lieber stehen bleibt, als seine Rechte in Anspruch zu nehmen.
Richtig gemacht! 42 § steht es drin. Christian hat nur versehentlich §9 genannt...
Erster vernünftiger Kommentar, den ich dazu gelesen habe. Nützt ja nix über Abbiegen oder nicht und Fahrzeug oder Fußverkehr zu streiten. Punkt ist: Als Fußgänger pass ich auf, nicht von 2 Tonnen Stahl überrollt zu werden und als Autofahrer pass ich auf, mit meinen 2 Tonnen Stahl niemanden totzufahren. Und wenn der Radfahrer vor mir wen vorlässt, ob nun aus Zwang oder reiner Höflichkeit, dann stell ich mich nicht als Busfahrer mit meinen 15 Tonnen Stahl dahinter und drängele.
Also ich mache das aus reinem Selbsterhaltungstrieb, nicht immer und unter allen Umständen meine Rechte in Anspruch zu nehmen. Denn - wie schon gesagt - der Mensch verliert zwangsweise gegen 2 Tonnen Stahl. Reine Physik und Biologie.
"Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Ob es jetzt nötig war ist fraglich.
Ja. Da du abbiegst haben die Fußgänger vorrang
@@christianneumann9585 in dem Paragraph ist mMn lediglich der Vorrang von entgegenkommenden Verkehr geregelt. Wie man das mit der besonderen Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern sieht, ist nicht genau definiert. Man könnte es so interpretieren, dass wenn die Fußgänger bereits auf dem Weg zur anderen Straßenseite sind, dass man dann halten muss, weil es notwendig ist, aber von Vorrang kann hier eigtl keine Rede sein. Und wie andere schon geschrieben haben, wurde hier eine gefährliche Situation herbeigeführt, da weder Fußgänger noch nachfolgender Verkehr mit einem Anhalten gerechnet haben.
Hej @@christianneumann9585 ! Der §9 (3) regelt das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor.
" ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht
zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ".
Gruß
Petter
.
@@DerChronist Die Fussgänger befanden sich aber schon auf ihren Weg und haben somit vorrang gegenüber abbiegenden
bei einer abknickende vorfahrt haben sind wir zwar abgebogen sind aber nicht am kreuzten des Verkehrsfluss
es ist nett gemeint das man warten will (§1) aber man sollte es nicht auf ach und fast krach machen
1:46 Wenn ich schon mit Sozius fahren, dann wenigstens anständig und defensiv.
❤ StVO Paragraph 9 Absatz 3 An der abknickenden Vorfahrt besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist. Hab ich nicht gewusst! Würde an der Stelle als Fußgänger allerdings immer warten!Ist gesünder 😊
WO hast du nachgeschaut? In der STVO ganz sicher nicht.
Hatte nicht richtig geschaut!Danke @@Obi_Obelix
@@Obi_Obelix STVO
Anlage 3
(zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen
lfd. Nr. 2.1
@@Obi_Obelix GIDF! ;-)
@@Obi_Obelix Steht in der Analge wo die Schilder erklärt werden.
STVO Analge 3 2.1:
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
6:45 Danke, Steffen! Alltagsheld 👌
Christian hat absolut Recht, wenn man abbiegt haben die Fußgänger Vorrang!
Das ist wie mit blinken in diesen Situationen, weiß auch niemand ( viele nicht😅)
Ich kapiere es trotzdem noch nicht. Wieso denn? Ich bin doch auf einer vorfahrtstraße - Habe ich da nicht vorrang, weil ich der ja folge?
Und ich sehe da überhaupt keine fußgänger überweg oder sonstiges, also mir ist wirklich unklar wie man hier überhaupts kapieren soll das fußgänger vorrang haben ^^
@@Bastyyyyyyhätte ich auch gesagt. Die Personen kommen ja aus der selben Straße(Richtung)wie das bereits wartende Auto welches uns Vorrang gewähren muss. Also ich hätte die Personen nicht rüber gelassen. Es gab ja auch keine Ampel oder Zebrastreifen.
Jepp, Blinken beim Folgen und kreuzende Fußgänger haben Vorrang. Das ist wie beim normalen Abbiegen von der Vorfahrt- in die Nebenstraße.
@@Bastyyyyyy Wer abbiegt muss Fußgänger vorlassen. An einer normalen Kreuzung lässt man ja auch Fußgänger erst über die Straße laufen und biegt dann ab. Daran ändert eine abknickende Vorfahrtsstraße nichts. Du hast nur Vorrang vor dem fließenden Verkehr.
@@Bastyyyyyy Vor allem da quer rüber ergibt doch gar keinen Sinn, für mich. Queren sie einfach nur vor der Einmündung der Nebenstraße, dann auf jeden Fall. Aber dass sie dort Vorrang haben sollen, verstehe ich einfach nicht. Sie kamen doch auch aus dieser vorfahrtsgewährenden Straße?
4:05 Ob der vielleicht von einem verunfallten Fahrzeug die Ladung aufnimmt? Der fährt da so konzentriert mit Warnblinker durch, ich kann kaum glauben, dass er denkt so den Stau durchfahren zu können.
Wo ist dann die Eskorte mit Blaulicht?
@@dr2okevin Die braucht es nicht. Bergefahrzeuge haben auch keine. Sonderrechte reichen. Im Idealfall mit gelben Rundumleuchten verdeutlicht, aber die hat nun mal nicht jeder Lkw.
@@frool76 zum befahren der Rettungsgasse braucht es eigentlich das Wegerecht. Das geht nur mit Blaulicht + horn. Und selbst wenn man nur Sonderrechte in Anspruch nimmt, müssen diese für die anderen Verkehrsteilnehmer klar erkennbar sein.
@@dr2okevin Kein Abschlepp- oder Bergedienst kann Wegerechte bekommen. Unfallgutachter auch nicht. Und Bestatter haben ebenfalls nicht einmal eine Rundumleuchte. Die Rettungsgasse kann von jedem Fahrzeug verwendet werden, welches dazu berechtigt ist.
@@frool76 die alle dürfen genau genommen die Rettungsgasse ohne Polizeiliche Eskorte nicht nutzen. Der Abschlepper dürfte auf dem Weg zur Unfallstelle nicht einmal sein Blinklicht einschalten, das darf er erst vor Ort um vor der Arbeitsstelle zu warnen.
500.000 abos, glückwunsch!:D
Das gesetz müsste überarbeitet werden...
Da gibt es einige..
vllt nicht per paragraph und absatz... aber, wennst als auto wo abbiegst, und dort wollen fussgänger die straße überqueren haben die "immer" vorrang, so hats mir mein Fahrlehrer damals geprädigt und das hat bisweilen immer gut funktioniert.
Oli fährt bei 4:50 dann aber auch sicherlich jenseits der 100km/h. Habe jetzt nicht nachgerechnet, aber so gefühlt ist das ein gutes Stück drüber. Wenn jemand mal Lust hat, kann er das für mich ausrechnen.
War auch mein Gedanke 😅
Das musst du falsch liegen! Er fährt laut CAM 77,02km/h die ganze Zeit! Technik kann sich nicht irren!! 😂 Ich frage mich ob schon die ganze Zeit auf 100 km/h begrenzt ist…
Und auch erstmal laut werden bevor auf die bremse gegangen wird 😂
Vorallem schauts am Fahrradtrailer so aus als hätte der Mercedes schon geblinkt, da ist Olli noch auf der rechten Spur. Da mit der Brechstange noch überholen zu müssen und sich beschweren ist schon schön blöd.
9:01 Plot Twist: Der Unsichtbare Christian ist eigentlich der Anzeigenhauptmeister!
Und er hat unrecht mit seinen Paragraphen. Dort steht nämlich: (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Fußgänger sind laut meiner Definition keine Fahrzeuge
Davon abgesehen ist das Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstraße laut diverser Gerichtsurteile KEIN Abbiegen, denn man folgt ja weiterhin der Straße
@@georgwinter8406 Ich bin zwar eigentlich auch ihre Meinung. Muss mich jedoch eines besseren Belehren. Fußgänger haben auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege generell eine vorrangähnliche Stellung nach 9 Abs 3. Das ergibt sich aus Urteile...
@@georgwinter8406 "Fußgänger sind laut meiner Definition keine Fahrzeuge" Richtig, deswegen steht da auch als letzter Satz in dem Paragraphen, wie übrigens auch von ihnen zitiert, "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
@@Enakaji"wenn nötig, ist zu warten" ist also gleichgesetzt mit "ist in jeder situation vorrang zu gewähren" ? Das sehe ich anders.
@@chrizzly9222 ja aus u.a. OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 § 9 Abs. 3 S. 3 StVO begünstigt den entgegenkommenden oder gleichgerichteten Längsverkehr und räumt dem eine Straßeneinmündung querenden Fußgänger auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege generell eine vorrangähnliche Stellung ein.
Ich widerspreche mal Christian: Es gibt Urteile, laut denen das Folgen der abknickenden Vorfahrtsstraße KEIN abbiegen ist (vgl. BayObLG v. 08.03.1972: Zur abknickenden Vorfahrt o.a. BayObLG v. 30.12.1985: Wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss blinken). Dementsprechend greift der Paragraph 9 Abs. 3 erst gar nicht und Christian hätte unter Berufung auf diesen nicht belehren müssen, hat gar eine gefährliche Situation herbeigeführt ;)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 3 2.1
Ge- oder Verbot
1.
Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2.
Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.
Da ist es eindeutiger. Erklärt.
Genau das und dir bringt jeder bei, dass du blinkst, aber du biegst nicht ab. Also greift hier das auch nicht
Alter Schwede, was für kognitive Flatulenzen am Verkehr teilnehmen, wird immer hanebüchener.
Sehr guter Fund. Damit ist auch diese "blinken wenn man auf der Vorfahrtsstraße bleibt"-Sache geklärt.
@@tautautaulau Ein Fußgänger darf die Fahrbahn nicht betreten, wenn er erkennen kann, dass durch ein abbiegendes Auto Gefahr droht. Sofern ein Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht ausreichend beachtet, kann das bei einem Unfall zur Minderung der Schadensersatzansprüche des Fußgängers wegen Mitverschuldens führen.
letzter clip; ich hätte das nicht gewusst - wieder was gelernt
Also die ist ja wirklich mutig. Bei nem LKW einfach so vor den Kühler zu springen. Und allein dann der Bremsweg... Die hätteste verpacken und als passierte Tomaten verkaufen können... Schließlich ist es mit ihr dann auch passiert.
geschmacklos, wie Du über andere Menschen sprichst.
@@einfachsky So geschmacklos wie die passierten Tomaten? Sorry aber bei solch einer Aktion bleibt mein Mitleid ganz brav in der Garage geparkt... Ich habe da eher Mitleid mit dem LKW Fahrer, da dieser sich mit einer verstörenden Situation konfrontieren muss und je nach dem Therapie braucht. DAS hat mein Mitleid gerne verdient. Aber keine Person, die halsbrecherische Aktionen verübt. Sowas wird als "Natürliche Auslese" betitelt.
@@kmsbismarck750 Passierte Tomaten auf Pizza hmm. Ich bin trotzdem für Gulasch, Gulasch beste.
Das mit der abknickende Hauptstraße und den Fußgänger wusste ich nicht, aber bei genauerem darüber Nachdenken, macht es schon ziemlich Sinn. Wieder was gelernt. Als Fußgänger sollte man aber daran denken, dass es die meisten Autofahrer nicht Wissen. Im Hinterkopf behalten, wenn man noch ein paar Tage leben möchte.
9:40 das lernt man normalerweise in der fahrschule. ich kann mich daran erinnern, auch wenn das bei mir schon 23 jahre her ist.
Habe ich definitiv nicht gelernt, bei mir ist es 21 Jahre her.
6:25 Da wollte wohl jemand Isekai-Protagonist werden.
4:54 so richtig 100 fährt Oli aber auch nicht...
Wieso sollte er nicht.. wenn nun sagst die Dashcam sagt 77,02km/h dann solltest vielleicht mal richtig schauen, die zeigt es nämlich dauerhaft einfach an, obwohl er hinterher eindeutig ja bremst und auch beschleunigt, außerdem ist er eindeutig schneller unterwegs und bereits im Überholvorgang..
So richtig sehen und beobachten kannst du aber auch nicht.
Er ist ja auch nicht in der 100er Zone, als der Idiot rauszieht. Immer dieses Bla bla der ist aber auch mit dran Schuld... Soweit wir wissen(also nichts) könnte das da auch eine freigegebene Autobahn sein, wo dann eine 100er Zone anfängt. Und der Beinaheunfall ist noch vor der 100er. Die absolut alleinige Schuld an der Kiste hat der Idiot im roten Auto, der einfach nicht geguckt hat.
@@LiarailOlli scheint hier wesentlich mehr als die erlaubten 100 km/h zu fahren. Das ist gemeint. Entschuldigt jetzt aber nicht die schlechte Verkehrsbeobachtung des anderen Fahrzeugs
@@Thrillhouse12345Ach, dass war gemeint. Man sieht natürlich nicht was für eine Geschwindigkeit vorher galt und überholen macht er ja noch vor dem 100er Schild, aber da eine Auffahrt genau dort ist würde ich sagen waren vorher auch 100. Aber solange sich nun keiner die Mühe macht und seine Geschwindigkeit ausrechnet, kann man ja nichts sagen. Natürlich schaut es schneller aus, vor allem nachdem Manöver, aber oft sieht alles schneller aus dem Winkel aus.
Oh nein ... ich bin berufskraftfahrer sowohl für Güter als auch personen Verkehr ABER !!!
Erst als ich mein Meister gemacht habe wurde mir diese Situation beigebracht... und ja Christian hat hier vollkommen recht.
Ja, Paragraph 9(3) kann man so auslegen, man beschwört aber in der Praxis einfach gefährliche Situationen herauf. Umgekehrt muss ich als Autofahrer, der aus einer Seitenstraße kommt, Fußgängern entlang der Vorfahrtstraße keinen Vorrang gewähren (Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" gilt nur für Fahrzeuge). Ich tue es aber trotzdem, weil sie damit rechnen. Und ich möchte keinen auf der Haube liegen haben, obwohl ich im Recht wäre. In Christians Situation wäre ich vermutlich durchgefahren, aber hätte genau beobachtet, wie sich die Fußgänger verhalten.
§ 9 Abs. 3 - ich hätte es nicht gewusst und ich war Polizist....!
Bei einem Unfall wäre meine Anzeige samt Kollege aus dem Verkehrskomissariat wieder runter gekommen mit den Worten: "Samma, haste denn da fürnen Kack geschrieben?!" 😅
Nachtrag: Nachdem ich §9 Abs. 3 gelesen habe, muss ich Christian widersprechen. Es wird von entgegenkommendem Verkehr gesprochen. Aus meiner Sicht sind die Fußgänger aber querender Verkehr, für den das nicht gilt. Fußgänger, wie auch das wartende Auto kommen aus der untergeordneten Straße und wären somit wartepflichtig. Ansonsten wäre die abknickende Vorfahrt auch obsoleth.
Christian hätte nur dann Recht, wenn es sich um ein Abbiegen ohne Vorfahrt handeln würde, was eben § 9 regelt.
Hast du nur den ersten Satz vom Absatz gelesen? "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." steht da auch.
Eine abknickende Vorfahrt ist ein Abbiegevorgang, bei dem man normal auf Fußgänger achten muss. Finde ich dezent erschreckend, dass ein Polizist das nicht weiß.
Da wird von entgegenkommenden "Fahrzeugen" gesprochen. Aber auch: "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Daraus ergibt sich der Vorrang.
Kollege hier: Grundsätzlich hat Christian recht, jedoch handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße, auf der er sich befindet. Wer hier der Vorfahrtsstraße folgt, fährt verkehrsrechtlich geradeaus, obwohl man eigentlich abbiegt. Der 9 Abs. 3 StVO findet keine Anwendung. Jedoch besagt das Zusatzzeichen in Anlage 3 der StVO das gleiche. Endergebnis: Man muss Fußgänger queren lassen.
@@Jonas12791 "fährt verkehrsrechtlich geradeaus" - Nein. Auch bei dem Folgen einer abknickenden Hauptstraße biegt man ab. Deshalb hat man in dieser Situation ja auch den Blinker zu setzen.
@@Jonas12791 An sich stimme ich zu, außer dem "Fährt verkehrsrechtlich geradeaus". Die abknickende Vorfahrtsstraße ändert nichts am Vorgang des Abbiegens/der Richtungsänderung). Das einzige, was dieses Schild ändert ist das Vorfahrtsrecht unter den Fahrzeugen und gewährt (je nach Kreuzung und Verlauf) abbiegenden Fahrzeugen vorfahrt vor geradeaus fahrenden Fahrzeugen und links abbiegenden Fahrzeugen vorfahrt vor rechts abbiegenden Fahrzeugen entgegen der sonst allgemein gültigen Regelung.
Das ist als würde man an der Kreuzung das Schild aufstellen: Links Abbieger haben Vorrang vor Rechts Abbiegern. Das ändert absolut nichts an Abbiegevorgängen oder an den Regelungen für und gegenüber Fußgängern.
4:43 ganz klarer Fall. Sehe ich gerade in der Urlaubszeit immer wieder bei uns. Wenn er wieder einschert sieht man dass vor ihm noch 2 PKW mit Fahrrädern fahren. Ich wette die fahren gemeinsam auf Urlaub. Und dieses "Gespann" darf auf keinen Fall getrennt werden.
Dass die Fußgänger im letzten Clip Vorrang haben, war mir bekannt, aber ehrlich: Nur durch Zufall! Habe ich mal irgendwo gesehen oder gelesen. Der richtungstreue Verkehr (so nennt man das glaube ich) hat immer Vorrang. Und auf Fußgänger st besondere Rücksicht zu nehmen. Eben noch mal nachgelesen.
Ich habe aber auch noch nie Fußgänger gesehen, die das in dem Sinne einforderten. Die warten alle bis frei ist und sie laufen können (außer Smombies, die rennen ja eh immer blind durch die Gegend). Ich glaube kaum, dass eine Nennenswerte Anzahl Fußgänger diese Regelung überhaupt kennen. Und ganz klar: Gilt ja nur, wenn man gerade aus weiter läuft. Fußgänger die abbiegen haben wohl keinen Vorrang in dem Sinne, weil nicht richtungstreu. Man darf die Fußgänger aber trotzdem rüber lassen, wenn man sonst keinen Gefährdet :)
§9 Abs. 3 - sei's drum. Wenn er in so einer Situation unter dem Bus liegt hatte er zwar Recht, aber trotzdem nix mehr zu melden wenn es blöd läuft. Irgendwann ist es soweit...
1:00 hands down Sascha, ich hab die Werbung schon so oft gesehen, jetzt hab ich mal Lust von dir bekocht zu werden
Der letzte Clip mit dem unsichtbaren Christian: ich halte hier zu dem Busfahrer; Paragraph 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung besagt dass man, wenn man abbiegt, entgegenkommenden Verkehr durchlassen muss. Dieser Paragraph wird aufgehoben durch das Verkehrsschild "abknickende Vorfahrt!" . Zudem ist für Fußgänger hier auf der Basis der Straßenmarkierung kein Überqueren der Straße vorgesehen. Ich weiß nicht auf welches Gerichtsurteil sich der unsichtbar Christian beruft und welcher Richter da einen rausgehauen hat, und ob dieses Urteil überhaupt ein zugelassener Musterprozess ist. Aber der letzte Clip geht wirklich zu weit im Bereich " unzulässige Rechtsberatung durch Nichtjuristen", sowie "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Falschinformation!" Sowie "Aufforderung zu einer Straftat"
Noch mal grundsätzlich:
Es gibt hier beim Straßenverkehrsrecht sehr unterschiedliche Bereiche die sich in Einzelfällen stark widersprechen können.
1. Fahrschulen vermitteln nur die Grundlagen Theorie und Praxis wie man sich rechtskonform durch den Verkehr bewegen kann
2. Es gibt das zivilrecht-in der Regel Schadensersatz-
3. Es gibt das Strafrecht
4. Dazwischen gibt es noch Sachen wie das Flensburger Punktekonto.
5. Es gibt noch separate Bereiche für PTU und MTU
All diese Bereiche können sehr widersprüchlich sein. Häufig muss bei einem Fahrradunfall der Autofahrer zivilrechtlich den Schaden bezahlen weil er versicherungspflichtig ist, der Fahrradfahrer muss das Strafrecht und andere Säulen unseres Rechtsstaates fürchten.
Den letzten Clip kann man absolut so nicht stehen lassen und der Busfahrer hat mit seinem Kommentar "hast du überhaupt einen Führerschein"absolut recht. Und für diesen Kommentar könnt Ihr mich gerne verklagen!
Leute wie du gehören direkt in die MPU. Fußgänger dürfen die Straße also nur bei entsprechender Markierung queren? Kognitive Flatulenz, mehr ist das nicht, was du ablieferst.
Einfach nein. Abbieger müssen Fußgänger vorlassen, egal, wie die Vorfahrt verläuft. Das mag unpraktikabel sein, ist aber so. Und die Versicherungspflicht spielt auch keine Rolle, wer für einen Schaden aufkommen muss. Dass der Pkw-Fahrer beim Unfall mit Radlern oder Fußgängern haftet und eigentlich immer eine Teilschuld bekommt, ist der höheren Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht, geschuldet.
Grundsätzlich hat Christian recht, jedoch handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße, auf der er sich befindet. Wer hier der Vorfahrtsstraße folgt, fährt verkehrsrechtlich geradeaus, obwohl man eigentlich abbiegt. Der 9 Abs. 3 StVO findet keine Anwendung. Jedoch besagt das Zusatzzeichen in Anlage 3 der StVO das gleiche. Endergebnis: Man muss Fußgänger queren lassen.
Selten so viel Bullshit in einem Kommentar gelesen.
StVO Anlage 3 Zusatzzeichen lfd. Nr. 2.1 (Abknickende Vorfahrtsstraße):
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Diskussion beendet.
Der Fußgänger ist aber nicht fahrender Verkehr, daher ist für den Fußgänger die VorFAHRTS-Reglung irrelevant. Die Vorfaht regelt nur die Vorfahrt auf der Fahrbahn, und hat mit dem Gehweg nichts zu tun.
Beim links oder rechts Abbiegen hat der Querverkehr (Fußgänger, Fahrräder, Autos etc.) immer Vorrang. Es seid denn, es ist anders ausgeschildert. Befolgen die allerwenigsten.
Unendlich viel Liebe für den unsichtbaren Christian!!!!
Bei 3:20 hätte ich echt zuviel bekommen. Respekt an Niclas. Nichtmal das Fenster runter gemacht um die Person anzuzählen. Bei mir wäre die Sicherung geflogen...
2:00 also einen Transit als Bulli zu bezeichnen ist kriminell
Sascha, Dein Kanal ist lehrreich! Nach Hunderten Folgen weiß ich jetzt, dass in besonderen Situationen die Wörter "Samma" und Aaaaalder" extensiv verwendet werden. Und solch eine Situation besteht ja wohl bei Minute 8:30
Also ein bewunderndes "Sammaaaa!" und Aaaaalder!" von mir.
10:18 Ich habe es gewusst, aber nicht aus der Fahrschule sondern aus dem Internet. Wissen ansatzweise 100% nicht, inkl. der Fußgänger, weshalb es auch absolut keinen Sinn macht, diese Verkehrsregel zu respektieren.
Ich würde meinen, dass es hier auch gar nicht so sehr darum ging, eine Verkehrsregel zu respektieren, sondern eher um Selbstdarstellung. Allein schon dieses wiederholte hastige "Soll ich Sie melden?" zeigt doch, dass es hier nur um Provokation bzw. Volkserzieherei ging.
Andererseits, wenns dann kracht, ist das geheult wieder groß
Gleiches Ausfahrt Kreisverkehr. Die Anzahl an Autofahrern, die da für Fußgänger stoppt, ist auch im einstelligen % Bereich
@@vindicator05hey nazi, die nötigung des busfahrers übersiehst du wieder!
@@oKnuTowir haben einen kV mit vorfahrt achten schildern für die radfahrer.. der überweg ist weniger als 5m entfernt. Was meinst du, wie viele Fußgänger dort warten und meinen, die pkw haben vorrang..
7:08 danke für die Aufklärung! Wusste das nicht, dass das so gedacht ist mit der 110 und der 112
Die Polizei kann deinen Notruf bei den schweren Fällen weiterleiten, aber das verzögert die Hilfe. Der Feuerwehrnotruf stellt die richtigen Fragen und schickt die Rettungsmittel, die notwendig scheinen. Polizei ist nicht primär hilfreich, außer für so Dinge wie Verkehrsabsicherung und Beweisaufnahme des Unfallhergangs bei komplexen Situationen (und dafür gibt's oft Spezialisten, die erst anreisen müssen).
Ja der Christian hat recht ist sogar eine Prüfungs frage in der Theorie.. ohne Christian wären die meisten aufgeschmissen 😅
Aha, also Fussgänger haben Vorrang auf ner Hauptstrasse ohne Zebrastreifen wenn die abknickt. Interessant. Und ziemlich gefährlich.
Fußgänger haben immr Vorrang vor Abbiegern.
Nein, haben sie nicht. Das Folgen der Hauptstraße ist kein "Abbiegen" im Sinne des §9 STVO.
Es ist eine Kreuzung und wer links abbiegt muss Fußgänger durchlassen! Aber die Fußgänger verzichten darauf, auch wenn ein langsames Fahrzeug (Fahrrad) links abbiegt. Ich würde sagen langsam abbiegen und nicht durchrasen nur weil man Vorfahrt hat. Vielleicht gibt es auch Fußgänger die die Regel "Passanten VOR abbiegende Fahrzeuge" kennen! Dann bist DU Schuld!
ne, nicht wenn sie abknickt (wenns ein normales vorfahrtschild wäre, dann hätten die fußgänger keinen vorrang), sondern wenn sie eine abknickende vorfahrtsstraße ist. dadurch wird es offiziel ein abbiegevorgang und fußgänger haben dann vorrang. halts auch für unglücklich gelöst, genau so wie die vorfahrtsregelungen beim kreisel. sollte man schon einheitlich gelten lassen, man muss eh schon auf genug regeln im stv achten...
@@Obi_Obelix alleine schon weil man blinken muss, wenn man der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, sollte für dich ein Zeichen für das abbiegen sein...
Sie machen uns immer schlauer über die deutschen Verkehrsregeln.
Danke dafür
JD/Dänemark
der unsichtbare Christian sollte sich unsichtbare Schilder bauen auf denen solche Paragraphen draufstehen...
Ich hab das mit der Vorfahrtstraße schon mal irgendwo in einem Reddit Thread oder so gesehen. Ich bleibe aber bei meiner Meinung: *Ich werde da niemals wie Christian anhalten.*
1. Man sieht doch, dass niemand damit rechnet, vor allem nicht der Busfahrer, aber selbst die Fußgänger nicht. Die wissen doch im Leben niemals, dass sie Vorrang haben. Christian erklärt ihnen mitten auf der Kreuzung, dass sie Vorrang haben.
2. Der Vorrang gilt nur in die eine Richtung. Der Gegenverkehr muss die Fußgänger aus dem Video nicht vorlassen, sondern eben erst hinter dem 90° Knick. Heißt:
2.1 Wenn da jetzt ein Kind steht, rennt es im schlimmsten Fall eben einfach rüber und schaut nicht nach den anderen. Genau wie der LKW bei 5:20.
2.2 Ich stehe dort im Zweifel eine Ewigkeit, bis die überhaupt mal rüber gehen und bekomme dann schön Hupen von hinten.
Daher werde ich da auch nicht anhalten. Wenn jemand auf seinen Vorrang besteht, bitte gerne, ich weiß es mittlerweile. Aber im Leben halte ich nicht mitten auf der Kreuzung an, wohlwissend, dass ich damit einen Unfall auslösen könnte, auch wenn es nicht meine schuld wäre. Genauso gehe ich als Fußgänger nie im Leben einfach dort drüber. Mir ist die StVO am Ende egal, ich will dass wir alle heile ankommen. Ich halte auch nicht am Ende des Beschleunigungsstreifens an, nur, damit mir kein Polizist ans Bein pissen kann. Leben > StVO.
Immer wieder erschrecken, wie viele Menschen mit extrem geringem Selbsterhaltungstrieb es gibt. Und nein, das mit den Fußgängern hätte ich nicht gewusst.
Die Lage an der abknickenden Vorfahrt ist mir bekannt. Geht aber nicht viele so. Genauso wie wann wer am Kreisverkehr warten muss.
09:08 ich hab das auch nicht auf dem Schirm gehabt. Macht zwar Sinn, weil abknickende Vorfahrtsstraßen quasi auch nur abbiegen mit Vorfahrt sind und die Fußgänger ja streng genommen ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße sind aber ich hätte in der Situation von Christian auch nicht angehalten, weil ich nicht dran gedacht hätte. Das ist eines der beispiele wo die Realität eindach anders gelebt wird als die Theorie und, weil damit quasi niemand rechnet (wie der Bus auch nicht) werde ich das in zukunft wohl auch nicht ändern. Ist viel gefährlicher die Fußgänger rüber zu lassen als einfach zu fahren.
Wo ist es gefährlicher?
@@christianneumann9585 Das der Hintermann das nicht weiß, dir drauffährt und du dann den Fußgänger überrollst... Vielleicht meint Tememaire das mit gefährlicher 🙂
Genau meine Meinung.
Ich finds zudem zum Fremdschämen dass der Fahrradkollege Christian es aber auch immer darauf ankommen lassen will, auf sein Recht zu bestehen. Wer bremst denn in so einer Situation den Linienbus aus, um auf Krampf da nach Recht und Ordnung handeln zu wollen?
@@christianneumann9585 Auch wenn es regelkonform ist - ganz ehrlich, da rechnet kein Mensch mit, dass da jetzt jemand auf der Vorfahrtsstraße anhält, um Fußgänger den Vorrang zu gewähren. Da Sicherheitsabstand missachten auch ein Volkssport ist in DE, schreit das einfach nach Auffahrunfällen.
@@PhilippSe also, da man das in der fahrschule lernt, sollte man es wissen 😉
Soweit ich das noch von der Fahrschule weiß, haben Fußgänger immer Vorrang, wenn man abbiegt (außer bei roter Ampel etc). Deswegen muss man Fußgänger z.b. auch beim Verlassen eines Kreisverkehrs durchlassen, da das als Abbiegen gilt. Beim Einfahren widerum nicht.
Hej jagdev2478! Der §9 (3) regelt zwar das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian im Grundsatz recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor.
" ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht
zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ".
Gruß
Petter
.
Wenn man dem Knick der Vorfahrtstraße folgt ist das ein normaler Abbiegevorgang. In die Straße, in die man einbiegt haben querende Fußgänger Vorrang.
Auch wenn das hier ein etwas besonderer Fall ist, ist es erschütternd wie ahnungslos viele Führerscheininhaber bezüglich des §9 sind. Da liest man hier in den Foren auch bei den normalen Situationen die beklopptesten Ansichten.
Hej Elstorf ! Ja, erschreckend. Allerdings ist der §9 (3) nicht die Grundlage. Er regelt das Abbiegen, aber an einer abknickenden Vorfahrt biegt man nicht ab. Trotzdem hat Christian recht. Dies geht aus der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen zum Zusatzzeichen 'abknickende Vorfahrt' hervor.
" ... _*Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht
zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden*_ . ... ".
Gruß
Petter
.
Das ist kein abbiegevorgabg man bleibt auf der strasse.
Abbiegen heisst dass man die eigentliche strasse verlässt was man hier nicht tut
@@rhexxus5175 Sie Fußgänger haben aber Trotzdem Vorrang
@@rhexxus5175 Das ist ein klassischer Abbiegevorgang mit Blinken und allem Drum und Dran.
Ob man auf einer bestimmten Straße (laut Straßennamen, bzw. Hausnummerierung) bleibt, ist außerdem gar nicht so wichtig: Bei mir vor der Haustür bspw. biegt eine Straße zwar baulich linksherum ab - aber vom Straßennamen und den Hausnummern geht die Straße rechts als Abzweig weiter und hinter dem baulichen Abbieger beginnt namenstechnisch eine andere Straße.
Hat auf die Verkehrsregeln (Vorfahrt) keinen Einfluss.
@@rhexxus5175 Es spielt keine Rolle, ob man es wie ich als "Abbiegevorgang" bezeichnet. Mag sein, dass es das im engeren technisch-juristischem Sinn nicht ist. Fakt ist, dass derjenige der dem Vorfahrtsverlauf folgt, die Fahrtrichtung ändert. Deswegen muss man ja auch blinken. Und nur darauf kommt es an, damit hier §9 (3) gilt.
Ich sage nur Danke für deine Sendungen. Die haben mich als Autofahrer sensibilisiert für Velofahrer und für LKWs. Aber was sich so manche Leute denken….🧐
9:09 weiß doch keiner - und hält demnach auch keiner an. Damit verwirrst du nur die hinter dir - siehe Bus.
tja, dann sollten solche Leute wieder zur fahrschule
@@christianneumann9585dann müssen auch alle wieder in die Fahrschule, die nicht am Ende des Beschleunigungsstteifens anhalten...
Zwischen Verwirrt sein und Nötigung ist dann wohl doch noch ein kleiner Unterschied. :) Nur weil es alle anderen falsch machen, heißt das nicht das er das genauso falsch machen muss? wtf
@@christianneumann9585 bei einer abknickende vorfahrt haben sind wir zwar abgebogen sind aber nicht am kreuzten des Verkehrsfluss
es ist nett gemeint das man warten will (§1) aber man sollte es nicht auf ach und fast krach machen
@@JPaekk was hat das nun mit dem video zu tun?
Feier jede Episode, die kommt und diese kommt auch an einem perfekten Tag. Vielen Dank für die Geburtstagsepisode von eure Videos. 👍👍👍👍👍
05:57, "Mäuschen" sagt leider viel über Marcels Einstellung aus.
Oha! Nicht, dass die woke Sittenpolizei ihn noch mitnimmt!!
@vindicator05 Wer austeilt, muss auch einstecken können.
@@einfachsky ich kenne diesen marcel kein stück. Aber er scheint ein bodenständiger, rustikaler, freundlicher typ zu sein. Es wird ihn einen feuchten furz interessieren, was irgendein dahergelaufener heiopei im internet über ihn meint. Will sagen: wo sollte der "einstecken"? :D
also ich wusste nicht, dass die Fußgänger Vorrang haben. Der Busfahrer auch nicht, die Fußgänger auch nicht. Doch Christian hat beschlossen ALLE aufzuhalten, nur weil er so überkorrekt ist. Die Fußgänger haben länger warten müssen, der Busfahrer, der Autofahrer der abbiegen wollte. Wäre er normal weiter gefahren, niemand hätte bremsen müssen, niemand wäre aufgehalten worden.
Dann hätte es allerdings auch dieses Filmchen nicht gegeben...
8:30 ach, wenn ich das noch mal machen könnte. Aber die modernen Autos haben ja leider keine Rückbremse mehr, die man mit der Hand bedienen kann. Achso: und bitte nicht nachmachen 😉
Joa, Christian hat technisch gesehen schon Recht. Steht dann schön groß auf dem Grabstein, wenn der nächste Busfahrer dann gepennt hat.
Hab ich mir auch schon gedacht. Christian ist der passende Kandidat bei dem dann auf dem Grabstein steht: "aber ich hatte Vorfahrt"
Er ist ja auch nicht plötzlich angehalten, der Bus hatte bei der Geschwindigkeit genug Zeit zum Anhalten, wie wir ja auch sehen.
Als Fahrrad sowieso immer kritisch, selbst wenn man selber keine Fehler machtn und nicht z.B. plötzlich anhält.. der andere guck aufs Handy und überfährt dich einfach.. wegen sowas brauchen wir vernünftige Fahrrad-Streifen mit Schutz (wie es Fußgänger auch bekommen: einen Bordstein)
Und für das erstmalige Aussprechen dieser schlichten Wahrheit wärst du auf seinem Kanal von den Leuten, die dort unterwegs sind, umstandslos als "Dosentrottel" oder gleich als "Nazi" beschimpft worden, der zuviel am Auspuff geschnüffelt habe etc.
Zumal er noch schön den abiegewilligen blockiert der in dieser Situation locker fahren hätte können
Klar, wer Abbiegt muß auf Kreuzende Fußgänger achten. Ob daß eine Abknickende Vorfahrtstrasse ist oder nicht.
Der Vorrang bleibt für die Fußgänger.
Servus, 10:17 ehrliche Antwort: ja ich hab's gewusst. Inhaber der originalen grauen Pappe wissen sowas. Ist eine praxisfremde Regelung die kaum Anwendung findet, da §1 vorrangig ist. Die Fußgängerhorde wollte sinnvollerweise warten bis der Verkehr durch ist. Wenn dieser Radler hier anhält, dann wohl fürs Video und weil er mal wieder eine Korinthe stecken hat die er nicht raus kriegt. Ah doch, er hat sie ja noch rausbekommen, Zitat: "Paragraph 9 Abs: die haben Vorrang". Richtig, ich mag den unheilbaren nicht, spielt aber keine Rolle. In meinen Augen halt irgend so ein gewerblicher Fahrradrowdy der für Geld andere und sich gefährdet.
LG
Immer wieder erschreckend wie viele Menschen absichtlich und wissentlich Leute verurteilen, obwohl diese einfach nur Gesetzen folgen...
Du bist das beste Beispiel warum vorallem alte Leute den Führerschein erneuern lassen sollten...
@@chrissi312 aha, einer der selbstlosen Speichellecker des Unbelehrbaren., das ging aber schnell. Ok, kein Wunder, die trollen fast überall herum und schmieren ihren Senf zum besten
@@chrissi312 troll.
0:50 Twisted Transistor stabiler Geschmack, NiklasA4
Find's bei 6:01 schön zu sehen, wie Marcel die Dame trotz Gefahrenbremsung komplett überrollt hätte. Hoffentlich sieht die Frau das Video
9:00 Hallo Leute, ein halber Verkehrsrechtler ist hier. Ich weiß es wurde schonmal geschrieben, aber das Folgen eine abknickende Vorfahrtsstraße ist kein Abbiegen nach Paragraph 9 StVO (sondern eine Fahrtrichtungsänderung). Abbiegen ist laut StVO ein VERLASSEN der bisherigen Straße. Tut man aber bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße nicht. Somit gilt Par 9 Abs 3 NICHT. Anders sieht es aus, wäre Christian nach rechts (geradeaus) abgebogen.
PS: Die Plicht zu blinken ergibt sich übrigens aus dem Verkehrszeichen der abknickenden Vorfahrtsstraße selbst.
PPS: Klar muss man bei einem solchen Kreuzung/Einmündungsverlauf auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen, aber das gilt nur beim Abbiegen (!) oder beim Einfahren in eine abknickende Vorfahrtsstraße!
Richtig - da hat der Christian mal wieder nur kluggeschissen ohne etwas wirklich zu wissen.
Traurig.
Du hast zwar Recht, es gilt aber dafür §42 Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
und damit haben die Fußgänger sehr wohl eine vorrangähnliche Stellung...