Sehr schöne Erklärung und vor allem eine angenehme Stimme und Sprechweise. Die Spezialeffekte bzw. Einblendungen haben das Gesagte zusätzlich unterstützt. Vielen herzlichen Dank. Das kostet sicherlich viel Mühe und Herzblut, solche Videos zu drehen. Diana + Steffen
Ganz herzlichen Dank für Euren Kommentar. Das tut soo gut. Es stimmt, die Vorbereitung dauert sehr lange. Das Raussuchen der Unterlagen, das Anonymisieren und dann der Schnitt. Ziel ist es ja, das Video nicht zu lange werden zu lassen, sonst ist es langweilig. Und ich packe immer viel Praxis rein.
Sehr geehrter Herr Griezel, vielen Dank für Ihren sehr, sehr netten Kommentar. Es freut mich, wenn ich Ihnen helfen konnte. Sie glauben gar nicht, wie viel Mühe das ist, die ganzen Unterlagen zusammen zu stellen und dann noch sehr kurz zusammengefasst zu erklären. Daher ist ein positives Feedback immer so eine starke Unterstützung.
Danke für das Video. Wirklich sehr gut erklärt Ich bin gerade auch bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung. Jetzt hat der Gutachter bei der Bank eine Urkunde verlangt zu einer Eintragung in Abt. 2. Darauf hin schickte mir der Makler einen kompletten zensierten Auszug wo man eigentlich garnicht weiß um was es geht und was der Gutachter natürlich auch nicht akzeptierte. Ich denke mal da soll uns gezielt etwas verschwiegen werden
Wahrscheinlich hat er unglücklich persönliche Daten (Datenschutz) rausnehmen wollen und das geschwärzt. Ich würde mir den vollständigen Vertrag vorlegen lassen.
Danke für die Erklärungen. Frage: Stimmt der Notar vorher mit einem ab, was genau im Grundbuch stehen wird bzw. in der Bewilligung? Wie wird das festgelegt? Beispiel: Es soll noch ein Wegerecht eingetragen werden. Im Kaufvertrag steht nur," der Erwerber wurde belehrt, dass er der Eintragung von Grunddienstbarkeiten zur Regelung von Wegerechten bedarf" Abgesprochen war ein Geh-Wegerecht und in der Bewilligung und im Grundbuch steht nachher ein Geh- und Fahrwegerecht. Wie und wo werden solche Details festgehalten bzw. freigegeben?
6:36 Hat das GB-Amt alle Urkunden, die im GB referenziert sind? Oder gibt es auch solche die referenziert sind und das GB-Amt nicht vorliegen hat? Super Video!!
Hallo. Danke fürs tolle Video und sehr gute Erklärung. Hab leider immer noch Frage, und zwar wocher nehme ich dieses Grundbuch? Soll ich es als Eigentümerin selbe beantragen oder soll es automatisch an mich kommen ?Vielen liebend Dank.
Vielen Dank für tolle Video. Meine Frage ; Mein Mann hat mehrere Immobilien Objekte als GmbH, kann er mein Name auch in Grundbuch eintragen und was zu beachten ist.
Vielen Dank für das nette Lob!! Den Grundbuchauszug kann man beim Grundbuchamt anfordern. Wenn man noch nicht als Erbe im Grundbuch eingetragen ist, den Erbschein oder das Testament vorlegen. Beim Notar sollte man nur den Grundbuchauszug anfordern, wenn man dort den Kaufvertrag beurkunden lassen will. Aber in diesem Fall holt das Notariat den GB-Auszug sowieso ein.
Danke für das Video, aber woher erkennt Mann, ob die Schulden aus Abteilung 3 schon alle gezahlt sind? muss der Notar beim Kauf es überprüfen oder wir selbst bei der Bank?
Das klärt der Notar mit der Bank direkt und davon hängt auch ab, auf welche Konten später die Kaufpreiszahlung überwiesen wird, zuerst die offenen Bankforderungen und der Rest an die Verkäufer. Was in welcher Höhe und wohin gezahlt wird ist Aufgabe des Notariats. Dadurch ist der Käufer abgesichert.
Toll erklärt, vielen Dank👍 Wie hoch würden Sie die im Video angesprochene Wertminderung beziffern, die sich durch die Leitung der Stadt Euskirchen ergibt?
Sehr gutes Video, sehr verständlich erleutert. Ich hätte aber eine Frage. Meine Frau ist im Februar 2018 leider plötzlich verstorben. Wir besitzen ein Einfamilienhaus. Baujahr 1995. Wir sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Muss ich 1. Meine verstorbene Frau im Grundbuch austragenlassen. 2.wenn ja, benötige ich dafür ja bestimmt einen Erbschein, da kein Testament vorliegt. Ich habe drei Kinder, 2 Mädchen haben eigene Grundstücke und mein Junge ist behindert und lebt von Anfang an mit im Haus. Ein Verkauf ist nicht geplant. Ich bin 72 Jahre alt. Ich würde mich über eine Beantwortung freuen. Hauptfrage ist muss ich eine Änderung machen, oder ist das nicht zwingend notwendig?
Innerhalb von 2 Jahren nach dem Sterbefall ist die grundbuchberichtigung gebührenfrei. Für die Umschreibung, müssen Sie einen Antrag (formlos) beim Grundbuchamt stellen. Ein Erbschein wird immer für die Umschreibung benötigt. Falls eine Schenkung an ein Kind vorgesehen ist, kann die Berichtigung auch gleich beim Notar mitgemacht werden, das muss dann aber zusätzlich bezahlt werden.
@@melaniebuttner2871 gut erklärt. Möchte noch hinzufügen, dass die Erben sich auch auseinandersetzen können. Das muss dann beim Notar beurkundet werden und der Grundbucheintrag wäre auch innerhalb der 2 Jahre nach Eintritt des Erbfalls gebührenfrei, wenn man auf die vorherige Eintragung der Erbengemeinschaft verzichtet. Es wird beim Grundbuchamt immer die Erbscheinsausfertigung benötigt, eine beglaubigte Abschrift reicht nicht aus. Eine Erbscheinsausfertigung wird benötigt wenn der Erblasser kein Testament oder nur ein handschriftliches Testament hat. Bei einem notariellen Testament wird kein Erbschein benötigt, dieses muss jedoch beim Nachlassgericht eröffnet worden sein. LG
Vielen Dank für das Video. Vielleicht können sie mir helfen. Meine Schwester hat gebaut und meine Mutter hat die Grundschuld unterschrieben über 150.000 Euro. Im Grundschuld steht meine Mutter, meine Schwester, ihr Mann. Das Haus hat 600. 000 Euro gekostet 80.000 Euro waren von meine Mutter jedoch gibt es kein Nachweis sie hat das Geld meiner Schwester bar gegeben. Das Grundstück hat aber meine Schwester gekauft daher steht sie auch im Grundbuch. Was gehört den jetzt meiner Mutter? Sie wohn nicht im Haus.
Bei einer Briefgrundschuld kann der Eigentümer den Grundschuldbrief nach "Abzahlung" auch behalten und wie Geld einsetzen. Das wird gerne gemacht, um die erneuten Eintragungskosten zu sparen. Die Hypothek wird nach Abzahlung gelöscht.
Entweder hast du einen alten Grundbuchauszug oder eine Vollzugsmitteilung zur Hand oder du teilst dem Notar oder dem Grundbuchamt deinen Namen und die Adresse des Grundbesitzes mit. Über die Grundbuchrecherche lässt sich das entsprechende Blatt für gewöhnlich ausfindig machen.
Wer ist Eigentümer des Hauses, wenn der Kredit abbezahlt ist und keine Schulden mehr vorhanden sind? Die Bank aber noch im Grundbuch drin ist. Bitte mit Quellenangaben :-)
Der Eigentümer ist immer der in Abt. I Eingetragene, also der "Hausbesitzer". Die Bank ist nicht Eigentümerin, das wird immer nur so umgangssprachlich gesagt. Der Kredit wird zur Absicherung ins GB eingetragen. Das ändert aber nicht die Eigentumsverhältnisse.
Solange die Bank die vom Notar ausgefertigte VOLLSTRECKBARE AUSFERTIGUNG hat, hat sie die Oberhand. Bitte bei UA-cam mal eingeben. Dieses Dokument ist das A und O. Sie geben das raus, aber nur wenn man es ausdrücklich verlangt. Man begründet das damit, das es leichter ist einen neuen Kredit zu bekommen. Äußerste Vorsicht mit diesem Dokument. MfG
Ich und mein Mann haben ein vor 12 Jahren ein Haus gekauft, wir haben zwei Kinder im Kaufvertrag und Grundbuch ist abet nur mein Mann, wir sind aber beide berufstätig und bezahle genau wie er Unser Kredit, nun mache ich mir langsam Sorgen, wenn er nicht mehr da ist , oder wenn wir nicht mehr zusammen sind was werd mit dem Haus , habe ich überhaupt gleiche Anteil wie er? Vielen dann im voraus
Nur derjenige, der im Grundbuch steht hat auch einen Anteil am Haus. Im Moment scheint es so, dass nur Ihr Mann alleiniger Eigentümer ist. Die Abzahlung von Schulden ist unabhängig vom eingetragenen Eigentümer.
@@immobilienverstaendlich richten sich die notarkosten nach heutigen Wert des Hauses oder nach damaligen Kaufpreis, wie kann ich am besten bei Grundbuch Eintragung ein bisschen kosten? sparen
Bisher die beste und verständlichste Erklärung beim thema Grundbuch. Haben sie toll gemacht, weiter so! ❤
Das ist so ziemlich das beste Video zum Grundbuch das ich hier gefunden habe. Danke für die wirklich tolle und ausführliche Erklärung 👍😊
Ich schließe mich den anderen an. Wunderbar verständlich erklärt.
Sehr schöne Erklärung und vor allem eine angenehme Stimme und Sprechweise. Die Spezialeffekte bzw. Einblendungen haben das Gesagte zusätzlich unterstützt. Vielen herzlichen Dank. Das kostet sicherlich viel Mühe und Herzblut, solche Videos zu drehen. Diana + Steffen
Ganz herzlichen Dank für Euren Kommentar. Das tut soo gut. Es stimmt, die Vorbereitung dauert sehr lange. Das Raussuchen der Unterlagen, das Anonymisieren und dann der Schnitt. Ziel ist es ja, das Video nicht zu lange werden zu lassen, sonst ist es langweilig. Und ich packe immer viel Praxis rein.
Sehr informatives Video.. Vielen Dank dafür!
Super erklärt!!! Super sachlich und wirklich nicht drumherum geredet!
Ganz herzlichen Dank dafür. Das Video mag ich auch unheimlich gern.
Super, vielen Dank. Ihre Art, wie Sie das erklären ist sehr ruhig, sachlich und verständlich!
Danke für das Lob! Da freue ich mich hinterher immer einen halben Tag.
Super, super... ech toll erklärt.
Vielen lieben Dank!!!
Sehr verständlich erklärt.Dankeschön.
Danke für Ihre super Erklärung ! Hat mir weitergeholfen
Zuert habe Ich Bedenken bezüglich der Art des Videos gehabt(Vorurteil), bis Ich weiter geschaut habe.
Tolles und informatives Video !
Weiter so👍
Sehr geehrter Herr Griezel, vielen Dank für Ihren sehr, sehr netten Kommentar. Es freut mich, wenn ich Ihnen helfen konnte. Sie glauben gar nicht, wie viel Mühe das ist, die ganzen Unterlagen zusammen zu stellen und dann noch sehr kurz zusammengefasst zu erklären. Daher ist ein positives Feedback immer so eine starke Unterstützung.
Super! Endlich erklärt mir mal jemand, wie man diesen unsäglichen Blätterwust liest. :-)
Super, so soll es sein.
Sehr gut verständlich erklärt.
Danke für das Video. Wirklich sehr gut erklärt Ich bin gerade auch bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung. Jetzt hat der Gutachter bei der Bank eine Urkunde verlangt zu einer Eintragung in Abt. 2. Darauf hin schickte mir der Makler einen kompletten zensierten Auszug wo man eigentlich garnicht weiß um was es geht und was der Gutachter natürlich auch nicht akzeptierte. Ich denke mal da soll uns gezielt etwas verschwiegen werden
Wahrscheinlich hat er unglücklich persönliche Daten (Datenschutz) rausnehmen wollen und das geschwärzt. Ich würde mir den vollständigen Vertrag vorlegen lassen.
wow, was für gute Erklärungen. Danke dafür, hilft mir sehr weiter.
Vielen herzlichen Dank für das Lob.
Super erklärt, Danke
ganz toll gemacht super video weiter so
@@dr.uwesch.4915 Ich bedanke mich sehr (!!) herzlich für diesen netten Kommentar. Schöne Grüße.
vielen vielen veilen Dank für das kostenlos Unterricht. TOP!
Vielen Dank Gute Erklärung
👍
Super Video!
Vielen Dank für das Video...
Tolle Frau Danke.
Super verständlich erklärt!
Danke schön.
Vielen Dankt- sehr gut strukturiert und verständlich vermittelt
Hallo , danke für die tolle Infos.
Gern geschehen. Vielen Dank für das Lob.
@@immobilienverstaendlich 💐👍🙋♂️
Super erklärt. !!!!!!!!!
Danke schön!
Vielen Dank für den netten Kommentar. Freut mich sehr.
Danke für die Erklärungen.
Frage: Stimmt der Notar vorher mit einem ab, was genau im Grundbuch stehen wird bzw. in der Bewilligung? Wie wird das festgelegt?
Beispiel: Es soll noch ein Wegerecht eingetragen werden. Im Kaufvertrag steht nur," der Erwerber wurde belehrt, dass er der Eintragung von Grunddienstbarkeiten zur Regelung von Wegerechten bedarf" Abgesprochen war ein Geh-Wegerecht und in der Bewilligung und im Grundbuch steht nachher ein Geh- und Fahrwegerecht. Wie und wo werden solche Details festgehalten bzw. freigegeben?
6:36 Hat das GB-Amt alle Urkunden, die im GB referenziert sind? Oder gibt es auch solche die referenziert sind und das GB-Amt nicht vorliegen hat? Super Video!!
sehr gut erklärt! Vielen Dank 🌻
Tolles video und super erklärt TOP :)
Toll erklärt, vielen Dank.
Danke für das Lob. Es ist immer wahnsinnig viel Arbeit, die ganzen Unterlagen zusammen zu suchen und logisch zu gliedern.
Echt gut erklärt! Danke
Daumen hoch👍
Vielen Dank dafür.
Tolles Video und verständlich erklärt ! ☺️
Vielen Dank für das Lob! Das freut mich sehr.
Sehr sehr gutes Video, danke!
Hallo. Danke fürs tolle Video und sehr gute Erklärung. Hab leider immer noch Frage, und zwar wocher nehme ich dieses Grundbuch? Soll ich es als Eigentümerin selbe beantragen oder soll es automatisch an mich kommen ?Vielen liebend Dank.
Das Grundbuch kann man beim Amtsgericht in der Abteilung Grundbuchamt bestellen. Man muss nachweisen, dass man der Eigentümer ist. Viel Erfolg.
@@immobilienverstaendlich ooooo Sie Liebe! Ich hab mich riesig auf Ihren Antwort gefreut!!! Noch mal 1000 Dank.
Danke Danke Danke
Super rübergebracht🔝🔝
Vielen Dank für tolle Video.
Meine Frage ; Mein Mann hat mehrere Immobilien Objekte als GmbH, kann er mein Name auch in Grundbuch eintragen und was zu beachten ist.
super video
tolles Video, danke!
Kann ich beim Notar ein Grundbuchauszug anfordern als möglicher Erbe ? Ist der Notar verpflichtet mir den Auszug auszuhändigen? Super Video 👍
Vielen Dank für das nette Lob!! Den Grundbuchauszug kann man beim Grundbuchamt anfordern. Wenn man noch nicht als Erbe im Grundbuch eingetragen ist, den Erbschein oder das Testament vorlegen. Beim Notar sollte man nur den Grundbuchauszug anfordern, wenn man dort den Kaufvertrag beurkunden lassen will. Aber in diesem Fall holt das Notariat den GB-Auszug sowieso ein.
Danke für das Video, aber woher erkennt Mann, ob die Schulden aus Abteilung 3 schon alle gezahlt sind? muss der Notar beim Kauf es überprüfen oder wir selbst bei der Bank?
Das klärt der Notar mit der Bank direkt und davon hängt auch ab, auf welche Konten später die Kaufpreiszahlung überwiesen wird, zuerst die offenen Bankforderungen und der Rest an die Verkäufer. Was in welcher Höhe und wohin gezahlt wird ist Aufgabe des Notariats. Dadurch ist der Käufer abgesichert.
Grundbucheintrag, wann und wie viel
mal sollte, die Einträge überprüfen.
Toll erklärt, vielen Dank👍 Wie hoch würden Sie die im Video angesprochene Wertminderung beziffern, die sich durch die Leitung der Stadt Euskirchen ergibt?
Da müsste ich mal drüber nachdenken und ein Anschlussvideo drehen
Sehr gutes Video, sehr verständlich erleutert.
Ich hätte aber eine Frage. Meine Frau ist im Februar 2018 leider plötzlich verstorben. Wir besitzen ein Einfamilienhaus. Baujahr 1995. Wir sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Muss ich 1.
Meine verstorbene Frau im Grundbuch austragenlassen.
2.wenn ja, benötige ich dafür ja bestimmt einen Erbschein, da kein Testament vorliegt. Ich habe drei Kinder, 2 Mädchen haben eigene Grundstücke und mein Junge ist behindert und lebt von Anfang an mit im Haus. Ein Verkauf ist nicht geplant. Ich bin 72 Jahre alt.
Ich würde mich über eine Beantwortung freuen.
Hauptfrage ist muss ich eine Änderung machen, oder ist das nicht zwingend notwendig?
Innerhalb von 2 Jahren nach dem Sterbefall ist die grundbuchberichtigung gebührenfrei. Für die Umschreibung, müssen Sie einen Antrag (formlos) beim Grundbuchamt stellen. Ein Erbschein wird immer für die Umschreibung benötigt.
Falls eine Schenkung an ein Kind vorgesehen ist, kann die Berichtigung auch gleich beim Notar mitgemacht werden, das muss dann aber zusätzlich bezahlt werden.
@@melaniebuttner2871 gut erklärt. Möchte noch hinzufügen, dass die Erben sich auch auseinandersetzen können. Das muss dann beim Notar beurkundet werden und der Grundbucheintrag wäre auch innerhalb der 2 Jahre nach Eintritt des Erbfalls gebührenfrei, wenn man auf die vorherige Eintragung der Erbengemeinschaft verzichtet.
Es wird beim Grundbuchamt immer die Erbscheinsausfertigung benötigt, eine beglaubigte Abschrift reicht nicht aus.
Eine Erbscheinsausfertigung wird benötigt wenn der Erblasser kein Testament oder nur ein handschriftliches Testament hat. Bei einem notariellen Testament wird kein Erbschein benötigt, dieses muss jedoch beim Nachlassgericht eröffnet worden sein. LG
Vielen Dank für das Video. Vielleicht können sie mir helfen. Meine Schwester hat gebaut und meine Mutter hat die Grundschuld unterschrieben über 150.000 Euro. Im Grundschuld steht meine Mutter, meine Schwester, ihr Mann. Das Haus hat 600. 000 Euro gekostet 80.000 Euro waren von meine Mutter jedoch gibt es kein Nachweis sie hat das Geld meiner Schwester bar gegeben. Das Grundstück hat aber meine Schwester gekauft daher steht sie auch im Grundbuch. Was gehört den jetzt meiner Mutter? Sie wohn nicht im Haus.
Wird die Grundschuld nicht gelöscht, wenn die Schuld beglichen ist ? ( bezogen auf den letzten Part im Video)
Bei einer Briefgrundschuld kann der Eigentümer den Grundschuldbrief nach "Abzahlung" auch behalten und wie Geld einsetzen. Das wird gerne gemacht, um die erneuten Eintragungskosten zu sparen. Die Hypothek wird nach Abzahlung gelöscht.
Guten Abend, ich habe eine spezielle Frage. Könnte man mit Ihnen per E-Mail Kontakt aufnehmen? MfG
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem Problem helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg.
@@immobilienverstaendlich Ja sehr sogar, vielen lieben Dank!
Könnte man Sie bei Fragen kontaktieren?
Woher weiss ich denn zum beantragen die Blattnummer? LG.
Entweder hast du einen alten Grundbuchauszug oder eine Vollzugsmitteilung zur Hand oder du teilst dem Notar oder dem Grundbuchamt deinen Namen und die Adresse des Grundbesitzes mit. Über die Grundbuchrecherche lässt sich das entsprechende Blatt für gewöhnlich ausfindig machen.
Bitte 3:04 nicht weiß sondern schwärzen dann weiß man wo es steht besser für die Verständlichkeit
Danke für den Hinweis, ich hatte TipEx genommen, damit nichts durchscheint. Ansonsten gut gefallen?
Wer ist Eigentümer des Hauses, wenn der Kredit abbezahlt ist und keine Schulden mehr vorhanden sind? Die Bank aber noch im Grundbuch drin ist. Bitte mit Quellenangaben :-)
Der Eigentümer ist immer der in Abt. I Eingetragene, also der "Hausbesitzer". Die Bank ist nicht Eigentümerin, das wird immer nur so umgangssprachlich gesagt. Der Kredit wird zur Absicherung ins GB eingetragen. Das ändert aber nicht die Eigentumsverhältnisse.
@@immobilienverstaendlich Vorsicht ! Grundschuld löschen lassen, sonst könnte die Bank fürchterlichen Ärger machen.
@@reinhardarnold3256 In welcher Hinsicht sollte die Bank denn Ärger machen wenn das mit der Grundschuld gesicherte Darlehen bezahlt ist?
Solange die Bank die vom Notar ausgefertigte VOLLSTRECKBARE AUSFERTIGUNG hat, hat sie die Oberhand. Bitte bei UA-cam mal eingeben. Dieses Dokument ist das A und O. Sie geben das raus, aber nur wenn man es ausdrücklich verlangt. Man begründet das damit, das es leichter ist einen neuen Kredit zu bekommen. Äußerste Vorsicht mit diesem Dokument. MfG
Habe Dir geantwortet.
Ich und mein Mann haben ein vor 12 Jahren ein Haus gekauft, wir haben zwei Kinder im Kaufvertrag und Grundbuch ist abet nur mein Mann, wir sind aber beide berufstätig und bezahle genau wie er Unser Kredit, nun mache ich mir langsam Sorgen, wenn er nicht mehr da ist , oder wenn wir nicht mehr zusammen sind was werd mit dem Haus , habe ich überhaupt gleiche Anteil wie er?
Vielen dann im voraus
Nur derjenige, der im Grundbuch steht hat auch einen Anteil am Haus. Im Moment scheint es so, dass nur Ihr Mann alleiniger Eigentümer ist. Die Abzahlung von Schulden ist unabhängig vom eingetragenen Eigentümer.
@@immobilienverstaendlich vielen herzlichen Dank
@@immobilienverstaendlich richten sich die notarkosten nach heutigen Wert des Hauses oder nach damaligen Kaufpreis, wie kann ich am besten bei Grundbuch Eintragung ein bisschen kosten? sparen
Bla bla bla
Schade, ich hatte mir viel Mühe gegeben. Vielleicht gefällt das nächste Video besser.