Ein evtl. vorhandener Tiefgaragenstellplatz, welcher zur Wohnung gehört und sich auf dem selben Grundstückbefindet, ist dann auch im Miteigentumsanteil mit berücksichtigt?
@@BaufiLab vielen Dank für deine Antwort. Ich glaube der ist Sondereigentum. Ist ein älteres Gebäude. In der TE ist der extra mit 10/1000 aufgeführt und MEA mit 100/1000
Hallo Mrspeedy, der Notar ist generell erst mal nicht verpflichtet. Für den Notar ist es eine Dienstleistung, da das Grundbuch beim Grundbuchamt geführt wird. Dort muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, um einen Auszug zu erhalten. Als Erbe hast Du ein berechtigtes Interesse. Auch, wenn Du vor der Entscheidung stehst, ob Du ein Erbe annehmen möchtest, oder nicht, liegt ein berechtigtes Interesse vor. Das Grundbuchamt (geführt beim Amtsgericht), wird sich dieses berechtigte Interesse allerdings nachweisen lassen (Testament, Erbschein, standesamtliche Urkunden oder ähnliches).
@@BaufiLab oh 😅 Du hast mir sehr weiter geholfen. Danke für deine ausführliche Antwort. Sehr freundlich von Dir👍 vielen dank für deine Mühe. Jetzt bin ich einen Schritt weiter😅
Vielen Dank, alle Unklarheiten sind jetzt beseitigt! Super erklärt!!! 👍 👍👍
Super erklärt, vielen Dank!
Wow, vielen lieben Dank für das Video 👍🏾
Ein evtl. vorhandener Tiefgaragenstellplatz, welcher zur Wohnung gehört und sich auf dem selben Grundstückbefindet, ist dann auch im Miteigentumsanteil mit berücksichtigt?
Bei dem Tiefgaragenstellplatz handelt es sich um ein Sondernutzungsrecht. Meistens erhöht das den Miteigentumsanteil nicht.
@@BaufiLab vielen Dank für deine Antwort. Ich glaube der ist Sondereigentum. Ist ein älteres Gebäude. In der TE ist der extra mit 10/1000 aufgeführt und MEA mit 100/1000
Kann ich beim Notar ein Grundbuchauszug anfordern als möglicher Erbe? Ist der Notar verpflichtet mir das auszuhändigen? Klasse Video schön erklärt 👍
Hallo Mrspeedy, der Notar ist generell erst mal nicht verpflichtet. Für den Notar ist es eine Dienstleistung, da das Grundbuch beim Grundbuchamt geführt wird. Dort muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, um einen Auszug zu erhalten.
Als Erbe hast Du ein berechtigtes Interesse. Auch, wenn Du vor der Entscheidung stehst, ob Du ein Erbe annehmen möchtest, oder nicht, liegt ein berechtigtes Interesse vor. Das Grundbuchamt (geführt beim Amtsgericht), wird sich dieses berechtigte Interesse allerdings nachweisen lassen (Testament, Erbschein, standesamtliche Urkunden oder ähnliches).
@@BaufiLab oh 😅 Du hast mir sehr weiter geholfen. Danke für deine ausführliche Antwort. Sehr freundlich von Dir👍 vielen dank für deine Mühe. Jetzt bin ich einen Schritt weiter😅