Vorsicht: Beim Fall I sind die Aussagen richtig, dies betrifft aber nur das Steuerrecht, dass Gewerberecht (GewO) hat eine andere Definition. Man sollte hier also Steuer- und Gewerberecht nicht verwechseln. In der Gewerbeordnung gilt eine Grenze von drei Wohneinheiten, ab denen man eine Gewerblichkeit in der Gewerbeordnung annimmt (Regelvermutung). Dann ist eine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt zu erstellen.
Gilt soweit ich weiß nur für privat. Aber sollte in einer VV GmbH keine Rolle spielen... Falls du andere Infos hast, klär uns bitte auf. Bei dem Thema muss man sicher sein
Das man sich vertraut und einen wasserdichten Vertrag miteinander abschließt für den Streitfall!🚀 Co-Investment Verträge findest du auf unserer Homepage. LG Anita🚀
Mich würde interessieren ob das Immobilien Tausch Thema in der aktuellen Zins Landschaft jetzt einfacher geworden ist. Ich bezweifle das Immobilien grade große Wertsteigerungen machen eher umgekehrt diese müssten doch massiv wert verlieren. So sollte eine Konflikt Situation mit dem Geschäftspartner leichter aufzulösen sein oder ?
Fall 1 ist wirklich nicht optimal gelaufen. Aber: Eine Gewerblichkeit tritt ja nicht durch "Anzeige" beim FA ein. Maßgeblich ist doch, ob die Tätigkeit originär gewerblich ist. Das ist ja hier nicht der Fall. Damit dürfte sich das Objekt auch in keinem Betriebsvermögen befinden. Insbesondere dürfte der Fall nicht mit der Fallgruppe zu vergleichen sein, in der dem FA nach Objektanschaffung mitgeteilt wird, dass das Objekt einem Handelsbetrieb zuzuordnen ist.
TOP! Danke für das tolle Video. Stefan, deine kurzen Zusammenfassungen bzw. Moderationen einfach super! Macht weiter so!
🚀
Vielen lieben Dank!🥳🚀
Wo kann man das Urteil denn nachlesen?
Glückwunsch zu 200k Abos🎉🎉🎉
Dankeschön!🥳🥳🥳
Vorsicht: Beim Fall I sind die Aussagen richtig, dies betrifft aber nur das Steuerrecht, dass Gewerberecht (GewO) hat eine andere Definition. Man sollte hier also Steuer- und Gewerberecht nicht verwechseln. In der Gewerbeordnung gilt eine Grenze von drei Wohneinheiten, ab denen man eine Gewerblichkeit in der Gewerbeordnung annimmt (Regelvermutung). Dann ist eine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt zu erstellen.
Gilt soweit ich weiß nur für privat. Aber sollte in einer VV GmbH keine Rolle spielen... Falls du andere Infos hast, klär uns bitte auf. Bei dem Thema muss man sicher sein
Was ist zu beachten bei Eigenheim Coinvest mit dem Partner?
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LG Anita🚀
Mich würde interessieren ob das Immobilien Tausch Thema in der aktuellen Zins Landschaft jetzt einfacher geworden ist. Ich bezweifle das Immobilien grade große Wertsteigerungen machen eher umgekehrt diese müssten doch massiv wert verlieren. So sollte eine Konflikt Situation mit dem Geschäftspartner leichter aufzulösen sein oder ?
War die Folge nicht schon mal hochgeladen worden?
Fall 1 ist wirklich nicht optimal gelaufen. Aber: Eine Gewerblichkeit tritt ja nicht durch "Anzeige" beim FA ein. Maßgeblich ist doch, ob die Tätigkeit originär gewerblich ist. Das ist ja hier nicht der Fall. Damit dürfte sich das Objekt auch in keinem Betriebsvermögen befinden. Insbesondere dürfte der Fall nicht mit der Fallgruppe zu vergleichen sein, in der dem FA nach Objektanschaffung mitgeteilt wird, dass das Objekt einem Handelsbetrieb zuzuordnen ist.
Hochdeutsch wäre fein. Zumindest weniger Akzent. 🙈
Was du meinst, nennt sich Dialekt! (Ich mags)