😁 "... Das darf die Polizei NICHT! ..." und dann kommt in allen Fällen das ABER. Das Zauberwort heiß dabei "Anfangsverdacht" ! Den können zwei Beamte doch sofort glaubwürdig vertreten und niemand wird entkräften können, da es so war (geschweige denn eine ungesetzliche Absicht dahinter sehen) - die Beamten hatten ja lediglich den Verdacht. BINGO !
Komisch dass sich immer nur Leute beschweren, die wirklich BTM und Alkohol intus hatte. 😅 Trifft immer die richtigen. Im Gefängnis sind auch immer alle unschuldig, laut deren Aussage. 😂
@@jakob687"Die Kleine". Scheinbar haben Sie einen kleines (oder größeres) Problem mit ihrer Männlichkeit… inhaltlich haben sie offenbar auch nichts zu bieten.
@@useyourbrain588 Nun das Hilft mir vor Ort nichts wenn sie mir jedes mal mit dem Anfangsverdacht kommen. Und spätestens bei der Blutentnahme reden wir von einer Köperverletzung auf Richterlichen Beschluss und selbst wenn der Negativ hilft mir da auch kein Rechtsweg.
Bei mir wollte die Polizei mal in den Kofferraum schauen. Ich habe gefragt, warum? Die haben mir nett erklärt, dass eine Tankstelle überfallen wurde und das Fluchtfahrzeug meinem ähnelt. Habe sie in den leeren Kofferraum schauen lassen. Habe mich noch nett mit denen unterhalten und gefragt, was passiert wäre, wenn ich mich geweigert hätte. Sicherstellung des Fahrzeugs, Abholung in 3 bis 4 Tagen.
@@AE-uw2rdso läuft des nicht des macht schon Sinn so das wenn ein Verbrechen stattgefunden hst das nach Täter usw gefahndet wird. Und warsch. denken die si des alles aus oder also das des komplette Lügner sind is ja meilenweit an der Realität vorbei sorry
@@silviaweiss5297 Sorry aber nicht wirklich! Vorraussetzung für eine Beförderung ist das Erbringen der hierfür notwendigen Voraussetzungen. Zb Lehrgänge, keine Verstöße, Zeit etc Ob man nun 100 Personen verhaftet hat oder keine Einzige, interessiert wirklich nur jemanden im Film
Eine schöne Theorie. Wo ich herkomme, "sag ich nicht". Und schon bin ich "verdächtig" und die Ordungshüter "ordnen an". Und da gibt es ziemlich viel zur Auswahl. Nach Stunden "Überprüfung" ist die Kontrolle dann beendet. Zumindest ist das die übliche Vorgehensweise in Bayern.
@@stefanieehrenbaum3813 🤣🤣🤣 Und dann regst du dich auf wenn sie dich mehr kontrollieren? Ganz ehrlich. Als ob du dir nen Zacken aus der Krone brichst. Die eigentliche Antwort interessiert übrigens niemanden wirklich. Aber daran wird die Kooperation und Ehrlichkeit getestet. Und du scheiterst auch noch freiwillig 🙈🤣🤣
In Österreich würde ich einen Alkoholtest nicht ablehnen. Hier gilt : Das mögliche Verweigern eines Alkoholtests ist in Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung geregelt: Die Polizei kann niemanden zu einem Alkoholvortest zwingen - die Verweigerung eines Alkoholtests mittels Vortestgerät hat daher keine Strafe zur Konsequenz, jedoch muss der Lenker dann automatisch einen Test mittels eines Alkomaten machen. Dieser Test kann dann zwar ebenfalls verweigert werden, allerdings nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Wer hofft, durch die Verweigerung eines Alkomattests eine Strafe zu umgehen, irrt: In diesem Fall werden automatisch 1,6 Promille angenommen und es drohen eine Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten, ein Besuch beim Amtsarzt sowie die Absolvierung weiterer Maßnahmen, wie einer Nachschulung und einer verkehrspsychologischen Untersuchung.
Sehr gut. Ich hoffe das wird in Deutschland auch mal eingeführt. Vorallem sollte der Lappen bei pos. Alkoholtest (Alternativen der Kiffertruppe) lebensland entfernt werden.
@@ReneBertram-bm4vh Das Amt für Güterverkehr hat auch andere Befugnisse. Denke in dem Fall ist die Bundespolizei zuständig, da hoffe ich auch dass die dort mehr Rechte haben etwas zu öffnen. Ich denke aber im Zweifel kannst den möglichen Querulanten zum Verbleib zwingen und den Eildienst der StA anrufen.
ich muss sagen: des öfteren bin ich schon kontrolliert worden. Ich habe anständig geantwortet - und es kam anständiges zurück. selbst wenn die Pol fragt wo komm ich her wo fahr ich hin - habs halt gesagt - mir ist es echt wurscht ob die das wissen odern nicht - sollte ich aus einem Puff kommen - was nicht passiert (😂😂😂) sag ich halt was in der Nähe liegt... Ich sehe die Pol nicht als Feind - wenn man sie braucht sind sie da - ich persönlich sehe das entspannt... hatte mal vor langer Zeit einen Fall wo Nachts mein Hund aus dem Haus in den Garten ist und gebellt hat. Er war immer noch im Zaun. Die Pol klingelte mit einem Stecken (😂) leider hatte ich schon etwas... als ich beim Geschehen war sagte ich der Pol sie mögen die Taschenlampe aus meiem Gesicht nehmen - aber eben höflich - sie taten es sofort - ich nahm den Hund rein und die Welt war in Ordnung - so geht es auch! Es war immerhin ein Fehlverhalten von mir das der Hund die Mögichkeit hatte rauszukommen während ich schlafe... aber alles gut 🙂🙂🙂
Niemals einem sogenannten Sobriety-Test machen. In den Staaten, wo so ein Test das alleinige Merkmal sein kann, ob jemand betrunken fährt, ist rein subjektiv. Es reicht, wenn der Polizist meint, dass man den Test nicht bestanden hätte. Nun gut, hier in Deutschland ist das nicht gerichtsfest aber die Zeit, die es kostet einen Blut-test zu machen kann schon einmal mehrere Stunden dauern. Auch sehr beliebt ist die Aussage, dass man Alkohol riechen würde. Meine Lieblingsantwort: "Dass müssen sie mit ihrem Vorgetzten ausmachen, da es mich nichts angeht, ob sie alkoholisiert ihren Dienst versehen."
In Amerika hat der sobriety test keinerlei rechtliche Relevanz, außer dass er den Polizisten die Möglichkeit gibt, die Person festzunehmen und sie einem gerichtsfesten Atemalkoholtest auf der Wache zu unterziehen. Einzig diese Untersuchung ist letztenendes entscheidend für ein mögliches Urteil bzw. den Freispruch. Schau dir dazu mal ein paar bodycam videos mit anschließendem Resultat an.
Ich fahre seit inzwischen 30 Jahren Auto, und bin schon in etliche Kontrollen geraten. Die waren allesamt immer sehr entspannt, zumindest soweit es mich betrifft. 😁 Kommt auch immer darauf an, wie man den Ordnungshütern begegnet, ist man freundlich, sind dies meistens auch. Drei Kontrollen sind mir dabei besonders im Gedächtnis geblieben: Als damals rund um mein Elternhaus das Industriegebiet in großem Still ausgebaut wurde, wurde auf den Baustellen wohl relativ viel geklaut, weshalb die Polizei dort verstärkt Streife gefahren ist. Ich kam dann Abends gegen 23:30 Uhr nach Hause. Ich hätte nur noch um eine Rechtskurve fahren müssen und hätte dann rückwärts auf unser Grundstück fahren können. Da wurde ich dann von der Polizei angehalten, und stand quasi parallel zu meiner Garage, dazwischen nur noch ein Grünstriefen ausserhalb unseres Grundstücks. Einer der Beiden ließ sich meine Papiere zeigen, der andere mit der Taschenlampe um mein Auto und reingeleuchtet. Dann die üblich Frage "Wo kommen Sie her?" (war bei nem Kumpel) "Und wo wollen Sie hin" Ich zeige nach rechts auf meine Garage und sach nur "Da!" und grinse. Haben mir dann noch nen schönen Abend gewünscht, und das wars. Zweites mal, ich hatte am Vortag meine Karre innen sauber gemacht, und alles (inkl. ABE für die Räder) rausgeräumt, und vergessen wieder einzuräumen. Allgemeine Verkehrskontrolle, musste dann am Abend die ABE in der Wache vorzeigen. Und die dritte war wieder eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die übliche Frage "Haben Sie was getrunken" "Nein" - "Haben Sie was geraucht" Ich muss den Mann dermaßen empört/entsetzt angeschaut haben, dass der zu Lachen anfing, mir meine Papiere gegeben und noch eine gute Fahrt gewünscht hat. BTW hatte ich erst ein halbes Jahr vorher erfolgreich mit dem Rauchen aufgehört, und noch nie gekifft oder sowas.
So sieht's aus, wenn man gleich pampig oder ungehalten wird, nur aufgrund einer Kontrolle, braucht man sich nicht wundern wenn's dann mal länger gehen kann mit einer eigentlichen Routine Kontrolle🤷
@@suicide27survivor Pampig werden, rechtfertigt es regelmäßig nicht, dass eine Person oder ein Auto pauschal komplett durchsucht werden!!! Polizisten dürfen nicht Moral mit Recht vermischen!!! Machen dies aber bekanntermaßen sehr gerne und häufig!!!
@@MaikGoldMoralInstanz stellt man sich nicht quer ist die Sache ruckzuck durch, ansonsten kann es dauern. Sollen die cops halt durchs Auto gucken, stört mich nicht, die Drogen hab ich gut versteckt 😏 finden die eh nicht😎
Tja dann bin ich das gegenteil dessen, ob privat oder beschriftetem firmentransporter. Das erste was zu hören ist, immer, allgemeine kontrolle. Also kein verdacht von irgendwas. Androhung von maßnahmen wie blutabnahme in der wache, wenn ich drogen u alkoholtest verweigere eigentlich immer. Natürlich auch fast genauso immer, mach mal hinten auf. Nö, durchsuchung hat nichts mit ner allgemeinen kontrolle zu tun, lest eure 2 paragraphen dazu durch. Bla bla verdacht, ok von mir aus, laßt euch das vom staatsanwalt bestätigen das ihr dürft u alles gut. Was riechen oder rote augen sind kein verdacht für tests!!! Gibts ein oder mehrere urteile dazu. Kein verkehrsvergehen schlangenlinien fahren oder so, tschüss schönen tag noch! Ob oder ob man nicht kooperiert über das hinaus was man muss ist zeitlich pille palle, so oder so dauert es ettliche minuten. Grad letztens wieder mit firmenauto, pinkeltest abstreiftest am hellichten tag bisl vor feierabendzeit aufbder fahrt zurück zur firma. Habs da ausnahmsweise zugelassen, chef war dabei u der ist äusserst kooperativ, kein bock gehabt mit ihm stress zu bekommen... Er hat sie auch ohne weiteres ins fahrzeug gucken lassen weil hintenrum keine fenster sind. 20 25 minuten für eigentlich nur papiere u warndreieck etc zeigen.... Rekord war mal mindestens 50minuten wenn nicht ne stunde...
Naja, bei 'nem Kombi eher Sinnlos. Da ich auch viel durch Grenzkontrollen und Firmeneinlasskontrollen fahre, bleibt das Verdeck offen. Erleichtert uns allen das Leben.
Nein die nehmen dir den Führerschein mit der Begründung Fahrt unter Verdacht Alkohol oder Drogen, ab zur bludkontrolle, 6 Wochen der Führerschein weg. So arbeiten die Sch....! Keine endschuldigung keine endschädigung vor Gericht, sind die Hunde der Staatsanwaltschaft wenn die beissen haftet niemand
Warum kann man nicht einfach freundlich und kooperativ mit den Polizisten umgehen? Die machen ihren Job! Wenn ich etwas falsch gemacht habe, dann stehe ich dafür gerade, wenn nicht, wird mir die Polizei auch nichts tun! Wenn ich Probleme mit den Gesetzen unseres Landes habe, werde ich mich wohl anpassen müssen, oder Konsequenzen in Kauf nehmen!
Oft liegt es daran dass sich diese Herren und Damen auch nicht immer an Regeln und Gesetze halten. Sie lügen und drohen Konsequenzen an um z.B. eine Aussage zu erhalten. Habe bei Verkehrs- und Alkoholkontrollen noch nie erlebt daß sie mich darauf hingewiesen hätten, daß bestimmte Dinge, wie pusten und "Turnübungen" freiwillige Maßnahmen sind und daß man keine Aussagen machen und auch nichts unterschreiben muss. Für mich kommt es immer darauf an wie die sich mir gegenüber verhalten. Auch wenn ich nichts verbrochen habe.
Man kann ja kooperativ sein, freundlich sowieso, auch wenn man auf seine rechte u einhaltung von gesetzen pocht. Machen ihren job, ähm nein, nicht wenn die üner erlaubtes hinausschiessen. Hab ich nichts verbockt, wird die polizei mir auch nichts tun. Ähm sie tun schon was ohne das du was gemacht hast. Allgemeine kontrolle ist lediglich warndreieck verbandskasten westen in anzahl passagiermöglichkeiten u deine papiere zeigen lassen ink abe papiere falls was nicht orginal ist. Alles andere ist nicht aufgabe in einer allgemeinen kontrolle, für alles andere bedarfs einen begründeten verdacht, der zu äussern ist. Nicht im nachhinein, weil sie ihre kompetenz überschreiten, der meinung sind du lispelst oder riechst komisch oder deine augen sind gerötet oder bist hysterisch oder das gegenteil was auch imemr die sich dann aus den fingern saugen... Konsiquenzen hast du also eh je nach was für ein polizist das ist u meine erfahrung war bis auf 5% immer so, dass die eben erst fertig sind, wenn sie es für richtig halten, kooperiert oder nicht scheixx egal... das einzige des nicht kooperierens ist, sie sind noch mehr pissed u fangen dann richtig an illegal zu werden mit erpressungsvedsuchen u androhungen körperlicher gewalt bishin freiheitsberaubung weil auf wache schleppen ach für körperverketzung weil blutabnahme. Hausdurchsuchung ist das selbe wie kfz durchsuchen oder klamotten handtasche rucksack koffer, nur mit begründetem vedacht u das ist durchaus geregelt was zählt was nicht, ansonsten mit durchsuchungsbefehl abgesegnet vom staatsanwalt, und der hält die regeln soweit noch ein, denn sonst ist er dran... Das ganze ist ja um irgendein verdacht zu kreieren! Gibts auch viele clips zu wie das in amerika ist, ob oder ob nicht mit dem rumhampeln als alkoholtest kriegen sie dich immer wenns ie wollen, weil das dann seine meinung ist, dass was ist... Hast einen riten fleck im kofferaum bzw bräunlich, oh könnte blut sein.... Je mehr möglichkeiten du denen gibst desto eher finden die einen grund. Und dann mal sehen wies ausgeht, schadensersatz etc bekommst jedenfalls nicht freiwillig, dann klag mal was wohl mehr kostet als wa sdu bekommen könntest...
Vielleicht sollte man dieses Video nicht nur potentiellen Autofahrern sondern vor allem den Gesetzeshütern präsentieren, zwecks Kenntnisnahme ihrer Befugnisse... ! 🤔
Sehr gutes Video. Informativ und objektiv dargestellt. Als ehemaliger 3008er Allure und derzeitiger 2008 GT-Fahrer kann ich es gut einschätzen. Ein tolles Auto. Vielen Dank sehr gut gemacht.
Da die allermeisten Leute ihr Warndreieck und den Verbandskasten im Kofferraum haben, bekommen Polizisten bei einer Kontrolle meist automatisch einen Blick da hinein. Lässt sich kaum vermeiden.
Natürlich läßt sich das vermeiden und ist doch so einfach. Genau diese Situation hatte ich kürzlich bei der Abfahrt von einem Open Air wo Sie immer wie die Geier lauern Einfach Dreiech, Verbandskasten und Warnwesten unterm Fahrersitz aufbewahren. Der Herr Oberförster war zwar etwas verblüfft als ich ihm die geforderten Teile durch die nur eine Handbreit geöffnete Scheibe gereicht habe...hat aber funktioniert. Tipp: von Hans Söllner " Fahrzeugkontrolle" anhören!!!
@@black-forestyeti1680wer so herablassend und beinahe beleidigend über einen Beruf spricht der braucht keine Tipps an andere Menschen geben. Sondern hat genug damit zu tun an seinem Charakter zu arbeiten.
oder sagen dass man diese nicht dabei hat und dann halt die Geldstrafe bezahlen. Alternativ, wie unten beschrieben, diese Teile im Fahrgastraum bereithalten.
Wichtig wäre mal den Autofahrern zu erzählen, was sie nicht dürfen. Wie z.B. über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren oder auf Geh- und Radweg parken.
Ich hatte auch eine sehr entspannte Kontrolle. Auf dem Weg nach Hause 23.45 Uhr. Der freundliche Polizist wies mich darauf hin, daß meine Kennzeichenbeleuchtung komplett ausgefallen war. Ich meinte nur dann muss ich morgen neue Birnen holen. Wenn Sie möchten komm ich vorbei und zeige es vor. Er wünschte mir eine gute Weiterfahrt. Kein Knöllchen, keine Mängelkarte. Es kann also auch entspannt gehen.
Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück! Keine Ahnung, wie oft ich kontrolliert wurde (meistens Atemalkoholtest, manchmal Fragen nach Drogen (nie genommen, sah aber mal aus wie ein Hippie :))) Ich war immer freundlich, und NIE war ein Polizist unfreundlich zu mir, warum auch? Das sind auch nur Menschen, und wenn man die eben anpisst, dann pissen die genau so zurück. Wenn ich natürlich echten Bockmist gemacht habe, klar, dann können die auch anders, aber macht euch einfach mal klar: Die haben doch nix davon, euch ohne Grund eins reinzuwürgen, dazu ist der Papierkram viel zu viel Arbeit. Wenn ich schon höre: Ich verweigere den Atemalkoholtest... dann gehen auch bei mir alle Alarmglocken an! Warum verweigert man das? Weil man gesoffen hat und dann gefahren ist. Habe ich nix getrunken und puste, ist die Kontrolle in 1 Minute vorbei. Verweigere ich, wird es in jedem Fall länger dauern und es gibt Stress.Einfach nur dagegen zu sein, weil man dagegen sein will, ist doch absoluter Kinderkram! Und wenn ich Bockmist gemacht habe, muss ich halt dazu stehen, so ist es nun mal! Die Strafe folgt in jedem Fall.
Wäre noch sinnvoll zu ergänzen dass man die Frage des Polizisten, ob man weiß, warum man angehalten wurde, immer mit nein beantworten sollte. Sonst sagt man noch was, das gar nicht der Grund war. Und immer freundlich bleiben, aber nur ganz knapp die Fragen beantworten, nicht mehr.
@@ADAC ja, das wird gesagt. Was ich aber meinte: Es ist immer besser diese Frage mit nein zu beantworten. Mir fehlt der Tipp, dass man hier auf keinen Fall was sagen sollte.
Hallo MrDenis80, wir meinen, dass im Video ausreichend deutlich gemacht wurde, dass keine Aussage gemacht werden muss. Es kann aber doch im Einzelfall auch entlastend wirken, zu sagen, wo man herkommt, bspw. vom Nachdienst im Krankenhaus, wenn nebendran die Clubs schließen, oder? VG Evi/Social Team
Genau, als Einzelperson hat man immer die schlechteren Karten. Bei bis zu 2-3 Polizeibeamten vor Ort besteht grundsätzlich fast immer einen Anfangsverdacht bzw. Gefahr im Verzug bei jeglicher Situation.
@@ynty-soldesgleichen ist mir passiert aber dank meines Anwaltes wurde die Sache ganz schnell versucht unter den Tisch zu kehren am Schluss mussten sich die zwei Beamten bei mir entschuldigen
@@ynty-solKlasse - ein Anfangsverdacht.... "Die Polizei, guten Tag. Sie sind mit 51 km/h Innerorts geblitzt worden. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Sie noch weiter beschleunigen." Au weia... 🤦
Ich frage mich nur was bei einer Verkehrskontrolle mit Anhänger passiert. Ihr sagt, dass der Polizei die Ladung nichts angeht. Soweit so gut. Wenn aber der Polizei die Ladung am Anhänger nichts angeht, dann ist es auch logisch, dass die Polizei keinen Anfangsverdacht äußern darf, dass der Anhänger überladen sei, sofern dies nicht bei den Reifen und Federung eines Anhängers klar ersichtlich wäre. Oder darf die Polizei einfach ohne Anfangsverdacht jemanden zur Fahrwaage schicken? Ich glaube, das sind diffizile Fragen, die nicht so einfach zu beantworten sind. Selbst die Aussage, dass der Polizei die Ladung nichts anginge wonach aber im Regelfall das Gewicht des Ladungsgewichts geschätzt wird, wird man in Frage stellen müssen, wenn die Ladung unter einer Plane „versteckt“ ist, denn in der Regel ist das Gewicht nicht schätzbar, wenn man die Ladung nicht sieht. Ich glaube, dass man Eure Aussagen etwas mit Vorsicht beurteilen muss.
Hallo Wild Katze, tatsächlich kann auch das Thema Anfangsverdacht und nachträgliche Feststellbarkeit immer wieder zu Streitigkeiten führen, weshalb es auch auf den konkreten Einzelfall ankommt. Beim Thema Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts gibt es jedoch die Sonderregelung des § 31 c der StVZO, wonach die Feststellung auf einer Waage angeordnet werden kann. VG Evi/Social Team
@@ADAC Ja das wissen wir, aber Ihre Kollegin im Video hat davon gesprochen, dass der Polizei nicht zu interessieren hat was sich im oder auf dem Fahrzeug befindet. Wie soll es einen Anfangsverdacht geben, dass ein Anhänger überladen sein könnte, wenn der Polizei die Ladung nicht angeht? Das war meine Frage. Danke. Dazu kommt auch noch, dass wir alle wissen, dass es der Polizei nichts angeht, was Sie in Ihrer Tasche haben, aber wenn Sie in ein Gerichtsgebäude gehen müssen Sie Ihre Tasche ausleeren, damit Sie das Gerichtsgebäude betreten dürfen. Wo ist hier der relevante Unterschied, dass die Polizei unter die Plane des Anhängers nicht schauen darf, aber in Ihre Einkaufstasche schon, wenn Sie ein öffentliches Gerichtsgebäude betreten?
Geht noch weiter: POM: Haben Sie Alkohol zu sich genommen? ICH: Wasss??? Alkohol? Ich bin Moslem! POM: Hauchen Sie mich mal an... ICH: Äää, ich bin Türke, wenn Sie unbedingt Knoblauch riechen wollen. POM: lacht sich halb tot und winkt mich dabei weiter
1:42 Übrigens: In Österreich ist man mehr oder weniger dazu verpflichtet, einen Atemalkoholtest mitzumachen. Denn sollte man diesen verweigern, wird automatisch angenommen, dass man 1,6 Promille im Blut hat.
Ihre Aussage ist aber schon sehr alt, denn in A gibt es mittlerweile etliche GV Urteile, wo genau dasselbe gilt, wie in D! Blutabnahme --> allerdings bedarfs es dann keiner richterlichen Anordnung mehr. Nachdem ich kaum was trinke und mich mit der Polizei in A mal "gespielt" habe (mit einem Posten nähe meines Wohnortes) ist mir grade dieser Umstand sehr gut bekannt. Die haben mich in 2 Jahren mind. 10 x zum Alkotest geschickt und der höchste Wert dabei war 0,01 am geeichten Gerät am Posten. Erst als ich dann auf eine Gegenprobe durch eine Blutabnahme bestand und den RA einschaltete war es dem Polizisten ab dann zu "gefährlich" das Spiel weiterzuspielen, denn ich schrieb mit, wie oft mich die Polizei diesbezüglich genau auf diesem Posten hierzu geholt hat --> das gefiel dem Beamten dann garnicht mehr. Der Grund für unsere Differenzen waren allerdings privater Natur und nicht beruflicher Natur, nur hat dieser gemeint, er zeigt mir wo es lang geht, zum Schluss lachte nur mehr einer von uns bzw. der Richter, musste dann auch lachen, als das Ganze zum Schluss vor diesem landete.
Es wäre doch einfacher wenn der Gesetzgeber der Polizei erlauben würde generell einen Alkotest zu machen. Dann könnte man sich den Blödsinn mit glasigen Augen und Anfangsverdacht sparen. Außerdem: Wenn man in das Gerät blasen muss tut es nicht weh und dauert auch nicht lang.
Oh mein Gott, alle Bürger unter Generalverdacht stellen? Sind sie Staatsbeamter? Da kann ich nur den Kopf schütteln. Und als nächstes dann darf man sein Händy nicht mehr mit einem Pin sichern und die Wohnungstür soll dann auch nicht mehr angeschlossen werden. Nee, nee, nee.
Endlich mal eine Meinung, der ich 110% zustimme. Wer nix zu verbergen hat, kann sich doch damit entlasten. Und wer zu tief ins Glas geschaut hat, der ist halt dran. Ganz einfach. Aber einfach soll es ja in Bürokratie-Deutschland nicht sein. Gesetzestexte könnte man auch viel konkreter und einfacher formulieren. Aber ist gar nicht gewollt, denn Spielraum für Anwälte soll ja reichlich vorhanden bleiben, damit jeder seine Daseinsberechtigung hat unbd schön Kohle scheffeln kann....
@@dimytbkDas ist doch völlig naiv gedacht. Es gibt leider zu genüge Polizisten, die sich Opfer suchen und ihre Macht ausspielen. Mit gutem Grund auf die deutsche Polizeigeschichte hat der Gesetzgeber die Rechte der Polizei beschränkt.
Das Öffnen der Türen stimmt nur bedingt. Vom Grundsatz darf die Polizei den technischen Zustand des Fahrzeugs überprüfen und hierzu zählt auch der Innenraum des Fahrzeugs. Dies fällt noch nicht unter die Definition einer Durchsuchung.
Das ist richtig. Aber mehr Respekt und Wertschätzung würde sie erhalten, wenn sie auch den Bürger respektiert und wertschätzt. Einfach als Polizist immer noch Mensch bleiben, vieles wäre dann überhaupt kein Thema mehr. Und die Polizei hätte viel mehr Rückhalt in der Bevölkerung. Es gibt viele Polizisten, die voll okay sind, aber es gibt eben auch solche, die gerne andere Menschen schikanieren und drangsalieren. Und das ist nicht okay.
Natürlich, aber auch Polizisten stehen nicht über dem Gesetz. Und ich habe zu oft selbst erlebt wie „Dorfbullen“ den großen Zampano markieren, nur weil sie eine Uniform tragen. Wie hieß das noch „Mitleid bekommt man umsonst, Respekt muss man sich verdienen“
@@accursioscopelliti7585 Nein, ganz im Gegenteil. Wie man ja brav sehen konnte waren die Lackschnüffler ja sehr kreativ beim Umgehen von Regeln! Es wurde viel zu wenig ausgeholt, vorallem in SuXXen und Thüringen....
Wenn das Video jetzt ein Anwalt hochgeladen hätte, hätte ich gesagt, ja klar logisch. Rum diskutieren und nicht kooperativ sein mit der polizei führt da zu das der anwalt wieder was zutuen bekommt. Ansonsten einfach ganz normal sein und reden wenn man nichts zu verheimlichen hat. Geht dann meistens am schnellsten fertig aus.
Tolles Video, ich würde mich über ein Video freuen, wie es im Ausland ist. Z.b in Bulgarien. Da wird man ständig wegen zu schnellem fahren zur Bestechung genötigt
Gilt das auch bei "verdachtsunabhängigen Kontrollen", an bestimmten (gefährlichen) Orten, oder darf die Polizei hier vielleicht doch das Auto und mich durchsuchen? Ich glaube hier wird nur die "allgemeine Verkehrskontrolle" behandelt, also Obacht
Sehr guter Einwand. Mir fehlt in diesem Beitrag auch die Differenzierung für Befugnisse im sog. "grenznahen Raum". Dort darf sehr wohl in den Kofferaum geschaut und Sachen durchsucht werden. Die Beamten eröffnen dann nämlich keine normale Verkehrskontrolle, sondern eine "verdachtsunabhängige Kontrolle" (im grenznahen Raum). Eine Frage der Kommunikation. Bei einer Verkehrskontrolle bleibt es beim Aushändigen vom Führerschein und Zul.bescheinigung Teil I. Eine Nachschau im Kofferaum wäre dann nicht ohne Weiteres möglich.
Hallo Tom, hallo @dimytbk, im Video geht es um die „normale“ allgemeine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs. 5 StVO, bei der eine Durchsuchung ohne konkreten Verdacht nicht vorgenommen werden darf. Etwas anderes gilt u.a. im Bereich der sog. Schleierfahndung, die aber nicht Gegenstand des Videos ist. Wir geben die Anregung, ein weiteres Video zum Thema - auch mit entsprechender Differenzierung - zu machen, aber gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC eigentlich gehört dieser kleine Hinweis mit anderen Rechtsvorschriften ans Ende des Video. Da steht nämlich nicht, dass es sich nur um die "allgemeine Verkehrskontrolle" handelt. Da steht sondern nur "was polizei nicht darf". Wäre halt doof, wenn sich jemand weigert, Zwang angewendet wird, er sich wehrt und er am Ende noch eine Anklage wegen Widerstand am Bein hat.
Theorie und Praxi sind 2 verschiedene Dinge. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ergibt sich nach dem Ermessen der Polizisten. Da die Überprüfung der Polizisten auch wieder durch Polizisten erfolgt und wenn man sich mal anschaut das maximal 11% der Gesetzesübertritte durch Polizisten geahndet werden und davon knapp nur 0.1% aus dem Bamtentum fliegt bemerkt man doch schon, das etwas gewaltig schief läuft. Aber witzig das eine Juristin sagt das die Polizei die Fahrtüchtigkeit testen darf... Verkehrssicherheit ist das was sie überprüfen darf allerdings nicht die Fahrtüchtigkeit, denn wenn sie das dürfte müsste ich alle Tests machen die die Polizei gerne mit mir durchführen möchte
Egal wie man es dreht und wendet: Polizei, Bundeswehr und die Amtskirchen sind nun mal kleine Staaten im Staate - sie haben eigene Gesetze, eigene Regeln und sind mit weit reichenden Privilegien ausgestattet.
Die Frage ist nur, ob Polizeibeamte im Falle einer allgemeinen Überprüfung auch diese Regeln im Kopf haben oder einfach nur mal so eventuell aus Langeweile, jemanden kontrollieren oder Filzen wollen. Ist ja nicht undenkbar, dass so etwas auch öfter mal vorkommt.
Wenn man sich so anguckt wieviele Einsätze die haben und wie wenig Leute "übrig", dann glaube ich nicht dass die aus Langeweile sich irgendwelchen potentiellen Wutbürgern aussetzen
Polizei: Allgemeine Polizeikontrolle. Wissen Sie warum wir sie angehalten haben? Ich: Ja, wegen einer allgemeinen Polizeikontrolle. 😁 Polizei: Wo kommen Sie denn her und wo fahren Sie hin? Ich: Ich komme von da hinten und fahre in diese Richtung.
Polizei: Haben Sie getrunken? Betroffener: Welcher Zeitraum? Polizei: Letzten 24 Stunden. Betroffener: Ja, sonst würde es mir jetzt ziemlich schlecht gehen. Trinken Sie mal 24 Stunden nichts. Polizei: Was haben Sie geladen? Betroffener: Kraftstoff, mich selbst, Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Kleinkram. Darunter das Handbuch ´Ihre Rechte bei einer Verkehrskontrolle´ .
@@MaikGoldMoralInstanz Oke das mit dem Buch ist echt ne Geniale Idee 🤗 Ab jetzt hab ich immer zwei Bücher zu dem Thema auf dem Beifahrersitz, einmal ein Fachbuch und eines mit Prüfungstraining Verkehrsrecht für das Grundstudium von der Deutschen Polizeiliteratur 🤤😜
vor einigen Jahren war ich mit meiner Familie im Urlaub in Belgien 👍 als wir die Grenze Richtung Deutschland passiert haben, kamen wir in eine Kontrolle, wo gefragt wurden: Haben Sie unerlaubte Sachen dabei, wie Waffen, Alkohol oder Drogen dabei ?? Darauf sagte ich aus Spass, wartet, ich schreib auf, was ihr braucht !!!! das ging nach hinten los 🥵🥵 zwei Stunden wurde unser Auto untersucht und wir durften dann weiter fahren. Deutschland lacht nicht mehr 💩🤑 es ist am Ende 😫😫🤑🤑
@Corvettefreak Naja, wenn du beispielsweise antworten würdest, dass du aus einer Kneipe oder von einer Geburtstagsfeier kommst, läge der Verdacht nahe, dass du was getrunken hast 😀VG Andi / Social Team
@@michaelrocholz691 Einlassung ist das Zauberwort ! Sie können nichts machen egal wie sie drohen . Habe das schon durch, mehr als einschüchtern können die net .
Einmal in das Sicherheitspolizeigesetz schauen, ich habe schon mehrmals eine Antwort verweigert, weil ich genau weis, was die Polizei tun darf und was nicht.
@@michaelrocholz691 ^Das österreichische Sicherheitspolizigesetz (SPG) schreibt genau vor, was die Polizei tun darf und was nicht, dazu braucht man nicht viel Zeit. Glaubst Du allen Ernstes, dass die Polizei jeden Bürger ohne Grund auf der Straße kontrollieren darf ? In Deutschland dürfte es ähnliche Bestimmungen geben, denn sonst wäre der Rechtswidrigkeit Tür und Tor geöffnet.
Hallo Ralf, zunächst beurteilen Polizeibeamte vor Ort, ob Gefahr im Verzug vorliegt, d.h. ob sofortiges Handeln dringend erforderlich ist. Ob dann tatsächlich Gefahr im Verzug vorlag, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. VG Marion/Social Team
Was die Polizei darf und was nicht, was Verhältnismäßigkeit, Angemessenes Verhalten und Co. Betrifft . Es ist zwar gut zu Wissen was sie nicht dürfen, ohne begründeten Verdacht. Doch finde ich es extrem Bedenklich wie sehr der Polizei immer mehr Möglichkeiten, das Gesetz durchzusetzen, Entzogen werden. Die Respektlosigkeit und Anfeindung der Bevölkerung der Polizei gegenüber, hat Erschreckende Ausmaße angenommen.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn der ADAC ein neues und ausführlicheres Video darüber macht, vor allem worüber genau aufgeklärt wird, was genau passiert, wenn man sich an die Ratschläge des ADAC hält. Die Kommentare beinhalten nämlich überwiegend aus meiner Sicht berechtigte Kritik, denn nicht in allen Fällen ist unkooperatives Verhalten gegenüber der Polizei für den Bürger sinnvoll. In den meisten Fällen beinhaltet das hohen Aufwände, die schlußendlich nicht vom Staat ersetzt werden, auch wenn der Bürger im Recht ist. Da sollte man schon differenzieren. Ansonsten ist dieses Video äußerst oberflächlich bei dem schlußendlich den Schaden dennoch der Bürger hat, wenn man sich an den Anmerkungen des ADAC hält. Deshalb ist dieses Video aus meiner Sicht nicht hilfreich. Einen Daumen nach unten gibt es von mir aber nicht, weil es gut gemeint war. Ein neues ausführlicheres Video darüber würde ich mir aber gerne anschauen.
Hallo Wild Katze, danke für dein kritisches Feedback. Da hast du eventuell etwas missverstanden: In diesem Video geht es nicht darum, auf Biegen und Brechen auf seinen Rechten zu bestehen und die Kooperation zu verweigern. Wir informieren lediglich über Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle. Dass es - insbesondere wenn man sich nichts zuschulden kommen hat lassen - empfehlenswert ist, sich kooperativ zu verhalten, ist das Fazit dieses Videos zum selben Thema 👉 ua-cam.com/video/pIHRHV_dVsw/v-deo.html . VG Marion/ Social Team
@@ADAC Nein, nein, ich habe dieses Video schon richtig verstanden …. nämlich, dass das Video nicht hilfreich ist, weil man aus dem Video nicht entnehmen kann, wie man sich in der Tat richtig verhalten soll.
Also ich mache mir immer den Spaß nichts zu sagen und nicht mitzuspielen. Das passiert ja nicht oft und in der Zeit in der sie mit mir beschäftigt sind, belästigen sie schon niemand anderen. Seine Rechte wahrzunehmen ist erste Bürgerpflicht.
@@MBatYTmit Verlaub, das ist bescheuert. Eine Verkehrskontrolle dient der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Wer betrunken oder unter Drogen fährt, gefährdet sie und ihre Angehörigen, sofern sie am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Kontrolle ist deshalb keine Schikane. Habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen kann ich kooperativ sein, dann geht sowas schnell und ohne Ärger. Bin ich besoffen ziehen die Polizisten das eh durch und und dann bin ich eh der einzige Verlierer. Der Anwalt freut sich dann über Honorar, aber so dämlich sind deutsche Polizisten nicht, dass sie aus der Nummer dann noch rauskommen.
2:45 die Polizei darf nicht die Öffnung des Kofferraums verlangen. So weit, so gut. Im Zweifel wird dann halt das Vorzeigen des Verbandkastens verlangt im Rahmen der allgemeinen Kontrolle. Und schon ist der Kofferraum offen und die können reingucken.
Bei mir war es mal, dass ich nach einer 10-Stunden-Schicht von der Arbeit nach Hause gefahren bin. Und da hatte ich natürlich vor lauter Müdigkeit extrem gerötete Augen. Da hat mich die Polizei angehalten und diesen Finger-Zur-Nase-Test machen lassen udn diesen 30 Sekunden-Test...nachdem das fertig war, durfte ich wieder fahren. Hätte ich da mit denen diskutiert, hätte das 1. viel länger gedauert und hätte ich geschwiegen, hätten die mich garantiert mitgenommen. Ich hatte echt krass gerötete Augen.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass so viele Rechtsversteher Videos erstellen und dabei so viele krasse Fehler begehen. Grundsätzlich ist das Video ok, aber es wird bei den Begründungen zu einzelnen Themen nur auf das Straf- bzw. OWI Recht geschaut. Recht der Gefahrenabwehr wird komplett ausser Acht gelassen, dann muss die Polizei z. B. nicht, den Zwang ankündigen, jedenfalls nicht immer (nur ein Beispiel) und auch hier kann es zu einer “Durchsuchung” des Kfz. Kommen, ohne richterlichen Beschluss. Kritikpunkt: erzählt den Leuten nicht Halbe Sachen unter Prämisse: “ Ich bin Anwalt” ich weiss es richtig. Meine Erfahrung ist, dass Anwälte gern in den Vorlesungen zum Gefahrenabwehrrecht , nennen wir es mal: unentschuldigt gefehlt haben. Und das vom ADAC, nun gut …
Hallo ThinBlueLine - in diesem Video geht es - wie in der Videobeschreibung genannt - um die sog. allgemeine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs.5 StVO. Es geht nicht um die Frage, wann die Polizei generell eine Durchsuchung machen darf. Dazu wird es noch ein weiteres Video geben. VG Franz/Social Team
@@ADAC Danke für den Einwand, ich sagte ja ganz konkret, das Video ist grundsätzlich ok. Somit Thema erfüllt. Jedoch wird zwischendurch nennen wir es etwas über den Tellerrand hinaus geschaut und da wird das Thema verlassen und dann beginnen die “unschönen” Fehler. Der Zuschauer nimmt jedoch die Worte eines ADAC Anwaltes für bare Münze und dann beginnen in der Realität die wirklichen Probleme. Leidtragender ist dann der Bürger/Verkehrsteilnehmer. Euer Anwalt mit seinem unvollständigen, inkorrekten Statement hat jedoch möglicherweise den kausalen Ursprung gesetzt. Mein Vorschlag, wenn abgeschweift wird, dann richtig aufklären. So können Alle besser werden. Kritik ist kein Angriff aber eine Chance auf Verbesserung.
Alles schön und gut mit dem, was ich alles nicht machen muss… Aber vielleicht macht Ihr auch mal ein Video über das, was die Leute zu machen haben! Ich glaube, dass wir in D genau deshalb nicht mehr vorwärts kommen, weil jeder nur noch seine Rechte, aber nicht mehr seine Pflichten kennt!
Ich wurde schon 20 Jahre oder länger, nicht mehr von der Polizei angehalten. Weder mit dem Motorrad, noch mit dem PKW. Obwohl wir eine Polizeischule in der Umgebung haben und die seh ich schon mal in großen dunklen Gruppen Verkehrskontrolle üben. Die Armen haben ja noch nichtmal Warnwesten, obwohl sie im fliessenden Verkehr rumlaufen. Da ich zu RAF-Zeiten solzialisiert wurde, hab ich Warndreieck und Verbandskasten im PKW-Inneren untergebracht. Zu der haben wir uns auch angewöhnt, immer sehr langsam nach den Papieren in der Jackeninnentasche zu greifen.
Zur Gefahr im Verzug ist anzumerken, daß es einen Journaldienstrichter gibt, welcher immer telefonisch zu erreichen ist und mündlich einen Durchsuchungsbeschluß erteilen kann. In der Regel wird es also möglich sein, diesen anzurufen.
wünsche viel spaß mit Polizei anzulegen, dann wird noch härter, dann sind die richtig böse, habe schon Erfahrung gemacht, seid dem mach ich immer alles mit was die sagt, Kontrolle geht schneller und nach paar Minuten kann ich weiter fahren
Man sollte auf jeden Fall noch auf die unterschiedlichen Arten der Kontrollen hinweisen, für die allgemeinen Verkehrskontrolle sind alle diese Tips richtig, darum sollte man sehr genau hinhören welche Art von Kontrolle es ist oder genau nachfragen. Bei Kontrollen des Zolls oder z.B. bei Schleierfahndungen haben die Vollzugsbeamten sehr viel mehr Befugnisse, z.B. kann der Zoll jederzeit das Fahrzeug durchsuchen. Im Zuge einer Schleierfahndung kann es je nach Bundesland noch mehr Befugnisse geben.
Hallo @XDamienGreyX, danke für deine Ergänzung. Stimmt: Im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, die vor allem im Grenzgebiet stattfindet, gelten andere Rechte als bei der allgemeinen Verkehrskontrolle. Es handelt sich um verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen, die auch zur Durchsuchung berechtigen. Diese Kontrollen dienen u.a. der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. VG Marion/ Social Team
Ist ja auch logisch. Wie soll der zoll sonst seine arbeit machen 😅 Aber bei ner schleierfandung kommen die nicht mit guten tag allgemeine verkehrskontrolle...
Bei Tonaufnahmen ist Vorsicht geboten. Gemäß § 201 StGB macht sich strafbar, wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt. Ob es sich um ein nichtöffentlich gesprochenes Wort handelt, müsste im Einzelfall geklärt werden. VG Marion/ Social Team
@@svenolebruhn1060 Das ist falsch. Die Polizei nimmt keine Leute auf "Tonband" auf ohne Beschlüsse. Die Bodycams haben übrigens auch keine Tonaufzeichnung....
@Uwe-np6mb Wenn die Polizeibeamten im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle den Verdacht haben, dass hier eine Straftat vorliegt, dann ist der Täter auch darüber zu belehren. D.h. riecht er z.B. stark nach Alkohol, ist er darüber zu belehren, dass der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt besteht. Gibt es keine Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, dann werden auch keine weiteren Maßnahmen angeordnet. VG Andi / Social Team
@@ADAC Danke für die Beantwortung. Das mit der Alkoholfahne ist mir und wohl auch allen anderen klar und bedarf keiner Erwähnung. Aber was ist z. B. mit geröteten oder müden Augen. Reicht das auch schon als Verdacht und damit für weitere polizeiliche Massnahmen? Reichen gerötete Augen für die Mitnahme zur Wache bei Ablehnung von Tests vor Ort. Oder wäre das Freiheitsberaubung?
Die Schwelle für einen Anfangsverdacht ist nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG
Wenn ich immer höre, "die Polizei benötigt einen begründeten Verdacht" ... der lässt sich doch beliebig an den Haaren herbeiziehen. Dann ist dem Polizisten halt was "aufgefallen". Bei uns im Sport haben wir einen Polizisten, den hab ich schon gefragt, der hat gegrinst und gesagt: "wenn jemand den Atemalkoholtest verweigert, dann ist das Verdacht genug".
Und genau das ist der Punkt, dieser "Verdacht" begründet sogar schon "Gefahr im Verzug" und der Polizist wird alles daran setzen, so schnell wie möglich Blutentnahme in die Wege zu leiten, ... ohne richterlichen Beschluss.
Witzig. Der YT Anwalt Grubenwinkler hat unlängst EXAKT darüber ein Video gemacht. Die Rechtsprechung ist sich einig: Das Verweigern einer freiwilligen Maßnahme ist kein Anfangsverdacht. Leider weiß das die Polizei nur nicht. Verweiger mal was: Die schickanieren dann nur rum.
Blödsinn, dann sag diesem Polizisten Mal, dass er sich strafbar macht, wenn er dich nur aufgrund von einem verweigerten AAK zur Blutentnahme schleppt. Körperverletzung im Amt nennt man sowas.
UA-cam Anwalt Grubenwinkler hat exakt dazu ein Video gemacht: Er sagt, das Verweigern eines freiwilligen Tests stellt auf gar keinen Fall einen Anfangsverdacht dar. Das wäre durch zig Gerichtsverfahren geklärt. Leider wissen das viele Polizisten nicht und tun es trotzdem. Studien wie von der Uni Frankfurt zeigen auch, dass Fehlverhalten von Polizisten nahezu nie Konsequenzen hat. Insofern kann die Polizei fast tun, was sie will. Versuch mal, dich über etwas verbotenes der Polizei zu beschweren.
@@marvinv.1192 Das man für eine Blutentnahme einen richterlichen Beschluss benötigt wissen wir alle. Dachte das Offensichtliche muss ich nicht noch erklären. Das die Polizei dich aber mitschleppt und du auf der Wache dann warten kannst, bis der Beschluß kommt (oder auch nicht) benötigt nichts ausser einem Verdacht und der lässt sich eben beliebig konstruieren, das ist was ich sagte.
Die Polizei darf nicht verlangen den Kofferaum zu öffnen. Stimmt. Aber zur Wahrheit gehört auch: sie darf nach Verbandskasten und Warndreieck fragen, welche meist im Kofferraum liegen. Chapeau!
@@ascriptedreality Gescheite Leute?? Was ist daran gescheit? Ich hab nix in meinem Kofferraum liegen, was die interessieren könnte. Also wenn man das macht, ist man nicht gescheit, man hat etwas zu verbergen oder ist ein notorischer „Gegen alles“- Nörgler. Ein normaler Mensch braucht das nicht.
@@ascriptedreality sehr gescheit das Warndreieck welches meist in der Heckklappe eingelassen/verbaut wurde in den Fahrgastraum zu legen, ganz obergescheit 🤭
@@ReneBertram-bm4vh Vielleicht knallt's denen bei einem Unfall ja an den Hinterkopf und rückt damit wieder ein wenig was gerade. Verstehe das auch alles nicht... da fragt man sich: Was haben denn diese Leute im Kofferraum, dass es keiner sehen darf? Komische Welt, in der die leben.
Die Juristin hat alle Tatsachen gut erklärt, aber die Frage der Verhältnismäßigkeit ist letztlich eine Ermessensfrage des einzelnen Polizisten weil der Gesetzgeber das nicht genau definiert hat. Ohne Definition sind alle Gesetze und auch unser sog. GG leider wertlos.
Was ist dein ein Anfangsverdacht? Wenn ich rote Augen habe, aber Augentropfen dabei wegen Erkrankung? - und: wie komme ich von der Blutentnahme wieder zurück?
Hallo Ulrich, Anhaltspunkte für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss sind z.B. Alkoholgeruch oder alkoholtypische Ausfallerscheinungen. Auch bei einem negativen Befund muss dich die Polizei nicht zu deinem Auto zurückbringen. VG Marion/ Social Team
Mein Standardsatz: "Dazu mache ich keine Angaben." Herrlich, wie die sich dann verzweifelt anschauen😂 "Sie müssen doch einen Grund haben warum Sie keine Angaben machen wollen." "Dazu mache ich keine Angaben." Kann man sich aber nur leisten wenn alles andere i. O. ist, Papiere, Fz., etc pp.
Und was ist mit dem Zoll / Bundesgrenzschutz? gibt doch sogar fernseh Serien wo die bis 50 km von der Grenze täglich Leute / Autos nach Strich und Faden filzen und private Fragen stellen, "höhere Geldbeträge" und sprit Kanister einfach Beschlagnahmen usw..
Hallo laus 99, die Befugnisse der Zollbeamten sind u.a. im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) geregelt. Bei einer Zollkontrolle geht es vor allem um die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Daher finden diese Kontrollen vor allem im grenznahen Raum statt, siehe hierzu § 10 Abs.1 ZVG. Es sind aber auch Kontrollen außerhalb des grenznahen Raums möglich, wenn es z.B. Anhaltspunkte gibt, dass Waren vorschriftswidrig mitgeführt werden, die sozusagen der zollamtlichen Überwachung unterliegen. VG Marion/ Social Team
Eine Frage an die A.D.A.C. Juristen: Die Polizei hält mich mitten in der Pampa an und will mich "pusten" lassen. Ich verweigere es und werde zur Blutprobe im Polizeiauto gefahren. Meins bleibt in der Pampa stehen. Es stellt sich heraus, dass die Blutprobe negativ ausfällt. Wie komme ich zu meinem Fahrzeug?
Mit einem Anwalt kann man die Polizisten wegen Körperverletzung verklagen. Wenn du nicht zurück gebracht wurdest, vielleicht wegen Freiheitsberaubung, mindestens die Gebühren eines Taxis müssten erstattet werden.
@@neueswappentierfurdeutschl6458 Was für eine "Körperverletzung"?! Du bist verpflichtet, wenn du den Atemtest nicht machst, zu einem Bluttest mitzukommen. Wenn du dich wehrst, hast du eine Klage am Hals.
@@user-with-mp5War erst kürzlich in einem anderen ADAC-Video: seit einiger Zeit darf die Polizei selbst die Anordnung zur Blutentnahme erlassen, Anfangsverdacht reicht.
"Wenn die Polizei....." DAS, werte Autoren, ist deutlich zu allgemein gefasst ! Warum ? Nun ja, die Polizei ist 'Ländersache'. Und jedes Land hat sein eigenes 'Polizeigesetz'. Diese regeln u.a. die verschiedenen Eingriffsrechte im Allgemeinen, aber auch in speziellen Situationen, für bestimmte Örtlichkeiten und Personengruppen, etc. Und die unterscheiden sich teilweise erheblich von einander. Kleines Beispiel: Es gibt Länderrechte in denen der Polizei durchaus erlaubt ist, eine Person UND ihr Fahrzeug UND alle mitgeführten Sachen und Behältnisse zu durchsuchen OHNE einen Durchsuchungsbeschluss. Z.B. zum Zwecke der zweifelsfreien Identitätsfeststellung. Da reicht mitunter das Nichtmitführen eines entsprechenden Ausweisdokumentes schon aus. Gleiches kann gelten bei Kontrollstellen (stationär wie auch mobil !) bei besonderer Lage zur Gefahrenabwehr oder bei Fahndungsmaßnahmen, usw. Wehrt man sich dann gegen 'letztlich legale Maßnahmen' (dies gilt auch bei Unwissenheit ! ...die Polizei wird vorher auch kein juristisches Seminar für ihr Gegenüber vor Ort abhalten) , kann es zu 'Widerstandshandlungen' kommen die meist entsprechende Anzeigen nach sich ziehen. Von daher rate ich dazu, solche Maßnahmen vor Ort zu dulden und ggf. später, beispielsweise über den Beschwerdeweg, diese zu hinterfragen bzw. prüfen zu lassen. --- Ansonsten gut erklärt !!👍 Meine persönliche Meinung: 1. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich auch ruhigen Gewissens kontrollieren lassen ! 2. Kontrollen (=Kontrolldruck) sind wichtig und richtig, da ohne sie bald 'WildWest' auf unseren Straßen herrschen würde, weil jeder macht wie es ihm/ihr beliebt. 3. Gesetze regeln das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln obliegt nun mal u.a. der Polizei. Und die ist sich auch nicht zu schade als 'Buhmann' für all die Unbelehrbaren, Besserwisser, Dummschwätzer und tatsächlichen Tätern herzuhalten. Chapeau !
warum? Mal davon ab, die Polizei lädt dich auch als Zeuge vor, obwohl es sich gegen dich selbst richtet. Die wollen ganz einfach das du dich selbst ins Knie schießt, weil deren Beweislage mehr als dürftig ist. Am schlausten ist es, immer einen Anwalt zu rufen der sich damit auskennt.
Hallo @jojoontour, handelt es sich bloß um eine Vorladung durch die Polizei, so muss man dort nicht erscheinen. Handelt es sich bei der polizeilichen Vorladung um einen Auftrag der Staatsanwaltschaft oder kommt die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht , dann ist der Aufforderung nachzukommen. VG Marion/ Social Team
Nein, dass das meist sinnvoll ist ist eine Sache, aber du bist nicht dazu gezwungen. Es schadet auch nicht einfach beim Sachbearbeiter durchzurufen. In einigen Bundesländern gibts auch Onlinevernehmungen (nicht bei jedem Tatbestand), da kannst dir (wenn du willst) den Weg so oder so sparen.
Was ist denn nun wenn ich mein Warndreieck, Erstehilfekasten und Rettungswesten zeigen soll und der Polizist mir ungewollt über die Schulter in das Wageninnere schaut?
Hallo ralfmachulla4012, die Polizei hält normalerweise den gebührenden Abstand ein. Wenn nicht, kannst du sie jederzeit freundlich darauf hinweisen. VG Heidi/Social Team
Weshalb sollte man sich in einer Verkehrskontrolle unwohl fühlen??? Ein Schweigerecht habe ich in Deutschland als Beschuldigter, wird man kontrolliert ist man ja nicht gleich Beschuldigter! Ich lege immer unter dem Führerschein auch immer meinen Dienstausweis, wenn die Kollegen den sehen wird es meist lustig und es wird viel gelacht!😆
@@user-with-mp5 Nein, die dürfen die das Handy nicht einfach so wegnehmen. Es ist ausdrücklich erlaubt, Polizisten bei der Ausführung ihrer Arbeit zu filmen, solange du sie dabei nicht behinderst. Wurde schon oft gerichtlich so entschieden.
@@AZzalor6632das ist falsch! Recht am eigenen Wort und Bild gilt auch für Polizeibeamte. Filmst du sie während einer Kontrolle kommt dein Handy als Einziehungsgegenstand in Betracht und kann beschlagnahmt werden. Darüber hinaus eröffnet sich ein Anfangsverdacht für die Verfolgung einer Straftat gegen dich. Bitte nicht solche Unwahrheiten verbreiten.
@@AZzalor6632 Das gilt aber nur z.B. auf Demonstrationen. Bei kleinen Einzeleinsätzen, z.B. eben persönliche Verkehrskontrolle, haben die Gerichte unter Berufung auf Persönlichkeitsrechte der Polizisten die Handyaufnahmen regelmäßig für unzulässig beurteilt.
Irgendwie alles nur aus StPO Sicht. Eine Durchsuchung der Person und ihrer mitgeführten Sachen ist durchaus nach dem Polizeigesetz möglich: Eigensicherung usw. Wenn eine Person zu ihrem eigenen Schutz mitgenommen wird ist das keine Festnahme sondern ein Gewahrsam... Halbwahrheiten sind gefährlich
Was ist mit der Frage Verbandskasten Warndreieck und Gelbe Weste die sich meistens im Kofferraum befinden die nutzen doch den Satz um eben darein zu sehen kann ich das auch ablehnen? Es gibt ja auch die Variante die drei Sachen auf dem Rücksitz zu platzieren so das die keinen Grund haben in den Kofferraum zu gucken.
Hallo @FaDi0702, stimmt - auf Verlangen muss man gemäß § 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten vorzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, so kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Der Beamte muss technisch Zugang zum Kofferraum haben. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Technisch Zugang zum Kofferraum? Versteh ich nicht!? Das ist für mich keine Antwort Sorry. Wenn der Polizist Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste sehen will und ich diese auf dem Rücksitz habe und vorzeige darf er dann trotzdem meinen Kofferraum einsehen?
Nein, das darf er nicht, wenn du diese Gegenstände im Innenraum hast. Der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet! Das ist gemeint.
ist das auch in Bayern so? Ich wurde angehalten ein par km vor der Cz Grenze. Dann kam: Kofferraum öffnen. Ich: nein. Die: warum nicht? ich: weil ich das nicht muss. Die: doch das müssen sie innerhalb 30km der Bundesgrenze. @@ADAC wie sieht das aus?
@@ibizaking Bin kein Jurist, aber im Zollbereich gibt es meines Wissens nach eine 20 KM Zone um Grenzen rum wo mehr erlaubt ist als außerhalb. GGf ist das dor ebenfalls so (Spekulation)
Ja da hast du recht ich habe seit 1997 meinen Führerschein und habe nur damals Lehrgeld bezahlt 1997 mit 150 Mark noch und 1 Punkt Flensburg seitdem nichts mehr weil ich mich an die Regeln halte und es funktioniert wunderbar
Das ist vollkommener Schwachsinn, es gibt genug Polizei Einsätze bei denen die Polizisten selbst die Regeln nicht befolgen. Pech wenn man da rein gerät oder?
Hätte da gern mal eine Info zum Zoll.Hatte gerade den Fall das man einfach meine Kofferraumklappe geöffnet habe obwohl ich dabei sein wollte.Man hat mir nicht mal die Chance gegeben dabei zu sein bzw selber den Kofferraum zu öffnen. Unverschämtheit was sich der staat herausnimmt.
@essiturbo Zum von dir beschriebenen Vorgang selbst können wir nicht Stellung beziehen. Jedenfalls ist es so, dass der Zoll, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Personen oder in Beförderungsmitteln mitgeführt werden, diese auch durchsuchen darf. Näheres regelt das Zollverwaltungsgesetz. VG Andi / Social Team
Ich und meine Fahrgemeinschaft, (4Personen) alle Schwarzköpfe in einem Clio sind zur Arbeit gefahren und alle in Arbeitsklamotten. Wir wurden angehalten auf der Autobahn, und wurde gefragt ob wir Drogen dabei haben?? wir natürlich nein wir fahren zur Arbeit und keiner von uns hat je was mit Drogen zutun gehabt. Der Polizist war sehr scharf drauf unser Auto komplett zu durchsuchen was er auch getan hat, da wir schnell zur Arbeit mussten was meiner Meinung nach nicht rechtens war. Darauf hin habe ich gesagt liegt es daran das wir Schwarzköpfe sind oder eher am Auto dann hat der so behindert gegrinst. Die Polizistin neben dem hat dann gesagt liegt denke ich am Auto heee wie Dumm.
Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich schon in eine Kontrolle gekommen bin, vor allem Atemalkoholtest... die erste Kontrolle war 15 Minuten(!) nachdem ich meinen Führerschein in der Hand hatte :)) Aber da ich niemals Alkohol trinke, wenn ich auto fahren muss, war auch nie irgendwas. Hat immer nur wenige Minuten gedauert und man hat sich freundlich verabschiedet. Warum auch nicht? Muss ich unkooperativ sein, wenn es absolut keinen Grund gibt? Ganz sicher nicht. Nicht so wie ein alter Bekannter, der sagt bei der Polizei kein Wort, aber auf Facebook, Instagram und Twitter kann man alles bis zum letzten I-Punkt nachlesen... Ich finde, Alkohol hat im Straßenverkehr absolut gar nichts verloren (auch keine 0.3 oder 0.5 Promille), wer meint, ohne nicht auskommen zu können, soll die Karre stehen lassen! Ich hätte nichts dagegen, wenn es eine 0.0 Promille Grenze gäbe. Niemand muss trinken und dann noch selbst fahren. Ich lasse mich auch auf Feiern nicht dazu drängen, was zu trinken. Ich kann ohne Alkohol gute Laune haben!
Danke, dass du deine Ansichten hier mit uns teilst. Wir finden es sehr gut, dass du so vernünftig bist und bei Feiern auf Alkohol gänzlich verzichtest, wenn du hinterher noch fahren musst 👍😊💪VG Andi / Social Team
In der Theorie ist das alles schön und gut. In der Realität kann man sich gegen polizeiliche Maßnahmen nicht wehren. Sollte man dies versuchen, hagelt es sofort zig Gegenanzeigen und man hat ein langwieriges Verfahren am Hals. Bodycams wären hier ein Schritt nach vorn oder die Möglichkeit, wie in den USA, solche Maßnahmen selbst filmen zu dürfen.
Stimmt. Mich hatte mal die Polizei bei einer Verkehrskontrolle aufgefordert den Kofferraum zu öffnen um zu sehen was da innen im Kofferraum ist. Darauf habe ich gesagt "Der inhalt meines Kofferraumes geht ihnen ganix an und ist Privat und ohne Durchsuchungsbeschluss geht da ganix" und nach der normalen Verkehrskontrolle einfach weiter gefahren
😁 "... Das darf die Polizei NICHT! ..." und dann kommt in allen Fällen das ABER. Das Zauberwort heiß dabei "Anfangsverdacht" ! Den können zwei Beamte doch sofort glaubwürdig vertreten und niemand wird entkräften können, da es so war (geschweige denn eine ungesetzliche Absicht dahinter sehen) - die Beamten hatten ja lediglich den Verdacht. BINGO !
Komisch dass sich immer nur Leute beschweren, die wirklich BTM und Alkohol intus hatte. 😅 Trifft immer die richtigen.
Im Gefängnis sind auch immer alle unschuldig, laut deren Aussage. 😂
Blödsinn.
@@zZSkarbogZz gesundheit
Grundsatz der Verhältnismäßig gibts oft nur in der Theorie..😢
Richtig, was die kleine da bringt ist lauter schwummi schwummi und hat mit reality nichts zu tun
Wie unfreundlich, bist wohl ein kleiner Sexist, der Frauen abwerten muss, um sich selbst groß zu fühlen!@@jakob687
@@jakob687"Die Kleine". Scheinbar haben Sie einen kleines (oder größeres) Problem mit ihrer Männlichkeit… inhaltlich haben sie offenbar auch nichts zu bieten.
Euch/jedem steht der Rechtsweg offen!
Ihr müsst ihn nur nutzen.
@@useyourbrain588 Nun das Hilft mir vor Ort nichts wenn sie mir jedes mal mit dem Anfangsverdacht kommen. Und spätestens bei der Blutentnahme reden wir von einer Köperverletzung auf Richterlichen Beschluss und selbst wenn der Negativ hilft mir da auch kein Rechtsweg.
Alles gute und recht. Die Polizei kann z.B. Warndreieck oder gelbe Westen sehen wollen, und dann müßen die Meisten den Kofferraum aufmachen…
Du kannst dir dein zeug im fahrerraum lagern und der Polizei alles so aushändigen ohne kofferraum aufmachen
Würde auch mehr Sinn machen. Da kommt man da auch schneller dran und muß im Fall eines Falles, nicht erst den eingedrückten Kofferraum aufbrechen.
Bei mir wollte die Polizei mal in den Kofferraum schauen. Ich habe gefragt, warum? Die haben mir nett erklärt, dass eine Tankstelle überfallen wurde und das Fluchtfahrzeug meinem ähnelt. Habe sie in den leeren Kofferraum schauen lassen. Habe mich noch nett mit denen unterhalten und gefragt, was passiert wäre, wenn ich mich geweigert hätte. Sicherstellung des Fahrzeugs, Abholung in 3 bis 4 Tagen.
@@AE-uw2rd Hauptsache mal hier ihren gedanklichen Müll abgeladen?
@@AE-uw2rdso läuft des nicht des macht schon Sinn so das wenn ein Verbrechen stattgefunden hst das nach Täter usw gefahndet wird.
Und warsch. denken die si des alles aus oder also das des komplette Lügner sind is ja meilenweit an der Realität vorbei sorry
@@AE-uw2rddass
die Polizei hoheitliche Aufgaben hat, versteht nicht jeder. Oder erst dann, wenn es um eigene Interessen geht.
@@AE-uw2rd Alter Schwede, in deinem Kopf steht bei Hirn auch nur 404.....
Was die dürfen oder nicht ist denen doch egal!
alles sehr weit weg von der Realität, auf der Straße sieht es anders aus,
Nein, kein Stück.
Stimmt leider nur zu gut
Dann wird bei allem einfach der begründete Verdacht geäussert und fertig ist. Man kann dagegen ja sowieso kaum etwas wirksam machen.
richtig
@helgafleischer9831 Gesundheit!!!
@helgafleischer9831warum die das machen? Je mehr Treffer in einer Verkehrskontrolle desto schneller der nächste Stern
@@silviaweiss5297 Sorry aber nicht wirklich! Vorraussetzung für eine Beförderung ist das Erbringen der hierfür notwendigen Voraussetzungen. Zb Lehrgänge, keine Verstöße, Zeit etc
Ob man nun 100 Personen verhaftet hat oder keine Einzige, interessiert wirklich nur jemanden im Film
@@jakob687feige Sau
Eine schöne Theorie. Wo ich herkomme, "sag ich nicht". Und schon bin ich "verdächtig" und die Ordungshüter "ordnen an". Und da gibt es ziemlich viel zur Auswahl. Nach Stunden "Überprüfung" ist die Kontrolle dann beendet. Zumindest ist das die übliche Vorgehensweise in Bayern.
So isses.
Und wieso wollt ihr nicht sagen wo ihr herkommt?
@@Ronan.Tanquy Aus dem selben Grund, aus dem ich nicht jedem anderen Mitmenschen die Frage beantworte, wo ich herkomme:
Es geht die Person nichts an.
@@stefanieehrenbaum3813 🤣🤣🤣
Und dann regst du dich auf wenn sie dich mehr kontrollieren?
Ganz ehrlich. Als ob du dir nen Zacken aus der Krone brichst.
Die eigentliche Antwort interessiert übrigens niemanden wirklich. Aber daran wird die Kooperation und Ehrlichkeit getestet. Und du scheiterst auch noch freiwillig 🙈🤣🤣
@@Ronan.Tanquygib mal deine Adresse. Hast ja nix zu verbergen
In Österreich würde ich einen Alkoholtest nicht ablehnen. Hier gilt :
Das mögliche Verweigern eines Alkoholtests ist in Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung geregelt: Die Polizei kann niemanden zu einem Alkoholvortest zwingen - die Verweigerung eines Alkoholtests mittels Vortestgerät hat daher keine Strafe zur Konsequenz, jedoch muss der Lenker dann automatisch einen Test mittels eines Alkomaten machen.
Dieser Test kann dann zwar ebenfalls verweigert werden, allerdings nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Wer hofft, durch die Verweigerung eines Alkomattests eine Strafe zu umgehen, irrt: In diesem Fall werden automatisch 1,6 Promille angenommen und es drohen eine Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten, ein Besuch beim Amtsarzt sowie die Absolvierung weiterer Maßnahmen, wie einer Nachschulung und einer verkehrspsychologischen Untersuchung.
Sehr gut. Ich hoffe das wird in Deutschland auch mal eingeführt. Vorallem sollte der Lappen bei pos. Alkoholtest (Alternativen der Kiffertruppe) lebensland entfernt werden.
Berichtigung: 0,8 Promile
Bitte sagen Sie dazu, daß im Grenzgebiet andere Regeln gelten. In einem bestimmten Umkreis darf sehr wohl verlangt werden, daß ich mein Auto öffne.
Das dürfte dann wohl der Zoll oder die Zivilfahnder sein die besondere Rechte zur Kontrolle haben oder liege ich da falsch ?
@@ReneBertram-bm4vh Das Amt für Güterverkehr hat auch andere Befugnisse. Denke in dem Fall ist die Bundespolizei zuständig, da hoffe ich auch dass die dort mehr Rechte haben etwas zu öffnen. Ich denke aber im Zweifel kannst den möglichen Querulanten zum Verbleib zwingen und den Eildienst der StA anrufen.
ich muss sagen: des öfteren bin ich schon kontrolliert worden. Ich habe anständig geantwortet - und es kam anständiges zurück. selbst wenn die Pol fragt wo komm ich her wo fahr ich hin - habs halt gesagt - mir ist es echt wurscht ob die das wissen odern nicht - sollte ich aus einem Puff kommen - was nicht passiert (😂😂😂) sag ich halt was in der Nähe liegt... Ich sehe die Pol nicht als Feind - wenn man sie braucht sind sie da - ich persönlich sehe das entspannt... hatte mal vor langer Zeit einen Fall wo Nachts mein Hund aus dem Haus in den Garten ist und gebellt hat. Er war immer noch im Zaun. Die Pol klingelte mit einem Stecken (😂) leider hatte ich schon etwas... als ich beim Geschehen war sagte ich der Pol sie mögen die Taschenlampe aus meiem Gesicht nehmen - aber eben höflich - sie taten es sofort - ich nahm den Hund rein und die Welt war in Ordnung - so geht es auch! Es war immerhin ein Fehlverhalten von mir das der Hund die Mögichkeit hatte rauszukommen während ich schlafe... aber alles gut 🙂🙂🙂
@@DornigeChance m,ag sein - kannst ja auch wieder vergessen....
Die Universalaussage "Gefahr in Verzug" rechtfertigt also alles. Was sollen dann diese Tipps?
Nicht zugehört?
Wann hält sich die Polizei an diesen Maßnahmen?
gar nicht, die machen was sie wollen und man hat dann nicht mal irgendwelche möglichkeiten der klage. also alles blöds saublödes theoriegewixe hier.
@@dankefurnichts oh je, hier sind ja wieder die Besten der besten unterwegs…
@@dankefurnichts Hach Ivan, was machen wir nur mit dir. Zurück nach Thüringen? Gruseliges Schwurblerpack hier
Niemals einem sogenannten Sobriety-Test machen. In den Staaten, wo so ein Test das alleinige Merkmal sein kann, ob jemand betrunken fährt, ist rein subjektiv. Es reicht, wenn der Polizist meint, dass man den Test nicht bestanden hätte. Nun gut, hier in Deutschland ist das nicht gerichtsfest aber die Zeit, die es kostet einen Blut-test zu machen kann schon einmal mehrere Stunden dauern.
Auch sehr beliebt ist die Aussage, dass man Alkohol riechen würde. Meine Lieblingsantwort: "Dass müssen sie mit ihrem Vorgetzten ausmachen, da es mich nichts angeht, ob sie alkoholisiert ihren Dienst versehen."
😁👍.
In Amerika hat der sobriety test keinerlei rechtliche Relevanz, außer dass er den Polizisten die Möglichkeit gibt, die Person festzunehmen und sie einem gerichtsfesten Atemalkoholtest auf der Wache zu unterziehen. Einzig diese Untersuchung ist letztenendes entscheidend für ein mögliches Urteil bzw. den Freispruch. Schau dir dazu mal ein paar bodycam videos mit anschließendem Resultat an.
Also! Alle Anordnungen der Polizei befolgen, um so ehr kanns du weiterfahren!
Oder man ist höflich befolgt die Anweisungen und darf in 2Minuten weiterfahren
Die zeigen dir noch nicht mal das ergebnis vom pusten und suchen dann krampfhaft weiter ob sie nicht doch noch irgendetwas finden können.....
Ich fahre seit inzwischen 30 Jahren Auto, und bin schon in etliche Kontrollen geraten. Die waren allesamt immer sehr entspannt, zumindest soweit es mich betrifft. 😁 Kommt auch immer darauf an, wie man den Ordnungshütern begegnet, ist man freundlich, sind dies meistens auch.
Drei Kontrollen sind mir dabei besonders im Gedächtnis geblieben:
Als damals rund um mein Elternhaus das Industriegebiet in großem Still ausgebaut wurde, wurde auf den Baustellen wohl relativ viel geklaut, weshalb die Polizei dort verstärkt Streife gefahren ist. Ich kam dann Abends gegen 23:30 Uhr nach Hause. Ich hätte nur noch um eine Rechtskurve fahren müssen und hätte dann rückwärts auf unser Grundstück fahren können. Da wurde ich dann von der Polizei angehalten, und stand quasi parallel zu meiner Garage, dazwischen nur noch ein Grünstriefen ausserhalb unseres Grundstücks. Einer der Beiden ließ sich meine Papiere zeigen, der andere mit der Taschenlampe um mein Auto und reingeleuchtet. Dann die üblich Frage "Wo kommen Sie her?" (war bei nem Kumpel) "Und wo wollen Sie hin" Ich zeige nach rechts auf meine Garage und sach nur "Da!" und grinse. Haben mir dann noch nen schönen Abend gewünscht, und das wars.
Zweites mal, ich hatte am Vortag meine Karre innen sauber gemacht, und alles (inkl. ABE für die Räder) rausgeräumt, und vergessen wieder einzuräumen. Allgemeine Verkehrskontrolle, musste dann am Abend die ABE in der Wache vorzeigen.
Und die dritte war wieder eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die übliche Frage "Haben Sie was getrunken" "Nein" - "Haben Sie was geraucht" Ich muss den Mann dermaßen empört/entsetzt angeschaut haben, dass der zu Lachen anfing, mir meine Papiere gegeben und noch eine gute Fahrt gewünscht hat. BTW hatte ich erst ein halbes Jahr vorher erfolgreich mit dem Rauchen aufgehört, und noch nie gekifft oder sowas.
Na dann ist ja alles super!!! Polizisten verhalten sich immer rechtskonform, wenn man sich selbst rechtskonform verhält....
So sieht's aus, wenn man gleich pampig oder ungehalten wird, nur aufgrund einer Kontrolle, braucht man sich nicht wundern wenn's dann mal länger gehen kann mit einer eigentlichen Routine Kontrolle🤷
@@suicide27survivor Pampig werden, rechtfertigt es regelmäßig nicht, dass eine Person oder ein Auto pauschal komplett durchsucht werden!!!
Polizisten dürfen nicht Moral mit Recht vermischen!!! Machen dies aber bekanntermaßen sehr gerne und häufig!!!
@@MaikGoldMoralInstanz stellt man sich nicht quer ist die Sache ruckzuck durch, ansonsten kann es dauern. Sollen die cops halt durchs Auto gucken, stört mich nicht, die Drogen hab ich gut versteckt 😏 finden die eh nicht😎
Tja dann bin ich das gegenteil dessen, ob privat oder beschriftetem firmentransporter.
Das erste was zu hören ist, immer, allgemeine kontrolle.
Also kein verdacht von irgendwas.
Androhung von maßnahmen wie blutabnahme in der wache, wenn ich drogen u alkoholtest verweigere eigentlich immer.
Natürlich auch fast genauso immer, mach mal hinten auf. Nö, durchsuchung hat nichts mit ner allgemeinen kontrolle zu tun, lest eure 2 paragraphen dazu durch.
Bla bla verdacht, ok von mir aus, laßt euch das vom staatsanwalt bestätigen das ihr dürft u alles gut. Was riechen oder rote augen sind kein verdacht für tests!!! Gibts ein oder mehrere urteile dazu.
Kein verkehrsvergehen schlangenlinien fahren oder so, tschüss schönen tag noch!
Ob oder ob man nicht kooperiert über das hinaus was man muss ist zeitlich pille palle, so oder so dauert es ettliche minuten. Grad letztens wieder mit firmenauto, pinkeltest abstreiftest am hellichten tag bisl vor feierabendzeit aufbder fahrt zurück zur firma. Habs da ausnahmsweise zugelassen, chef war dabei u der ist äusserst kooperativ, kein bock gehabt mit ihm stress zu bekommen... Er hat sie auch ohne weiteres ins fahrzeug gucken lassen weil hintenrum keine fenster sind.
20 25 minuten für eigentlich nur papiere u warndreieck etc zeigen....
Rekord war mal mindestens 50minuten wenn nicht ne stunde...
Und Warndreieck und Erste Hilfe vorne rein, dann bleibt der Kofferraum ZU.
ABER NUR BEI MENSCHEN DIE ETWAS ZU VERBERGEN HABEN ODER KRIMINELL SIND
Naja, bei 'nem Kombi eher Sinnlos. Da ich auch viel durch Grenzkontrollen und Firmeneinlasskontrollen fahre, bleibt das Verdeck offen. Erleichtert uns allen das Leben.
Nein die nehmen dir den Führerschein mit der Begründung Fahrt unter Verdacht Alkohol oder Drogen, ab zur bludkontrolle, 6 Wochen der Führerschein weg. So arbeiten die Sch....! Keine endschuldigung keine endschädigung vor Gericht, sind die Hunde der Staatsanwaltschaft wenn die beissen haftet niemand
Warum kann man nicht einfach freundlich und kooperativ mit den Polizisten umgehen? Die machen ihren Job! Wenn ich etwas falsch gemacht habe, dann stehe ich dafür gerade, wenn nicht, wird mir die Polizei auch nichts tun! Wenn ich Probleme mit den Gesetzen unseres Landes habe, werde ich mich wohl anpassen müssen, oder Konsequenzen in Kauf nehmen!
Oft liegt es daran dass sich diese Herren und Damen auch nicht immer an Regeln und Gesetze halten. Sie lügen und drohen Konsequenzen an um z.B. eine Aussage zu erhalten. Habe bei Verkehrs- und Alkoholkontrollen noch nie erlebt daß sie mich darauf hingewiesen hätten, daß bestimmte Dinge, wie pusten und "Turnübungen" freiwillige Maßnahmen sind und daß man keine Aussagen machen und auch nichts unterschreiben muss. Für mich kommt es immer darauf an wie die sich mir gegenüber verhalten. Auch wenn ich nichts verbrochen habe.
Ja, wer höflich ist und nichts getan hat kann sogar noch ein nettes Gespräch mit den Polizisten führen!
Man kann ja kooperativ sein, freundlich sowieso, auch wenn man auf seine rechte u einhaltung von gesetzen pocht.
Machen ihren job, ähm nein, nicht wenn die üner erlaubtes hinausschiessen.
Hab ich nichts verbockt, wird die polizei mir auch nichts tun. Ähm sie tun schon was ohne das du was gemacht hast. Allgemeine kontrolle ist lediglich warndreieck verbandskasten westen in anzahl passagiermöglichkeiten u deine papiere zeigen lassen ink abe papiere falls was nicht orginal ist.
Alles andere ist nicht aufgabe in einer allgemeinen kontrolle, für alles andere bedarfs einen begründeten verdacht, der zu äussern ist. Nicht im nachhinein, weil sie ihre kompetenz überschreiten, der meinung sind du lispelst oder riechst komisch oder deine augen sind gerötet oder bist hysterisch oder das gegenteil was auch imemr die sich dann aus den fingern saugen...
Konsiquenzen hast du also eh je nach was für ein polizist das ist u meine erfahrung war bis auf 5% immer so, dass die eben erst fertig sind, wenn sie es für richtig halten, kooperiert oder nicht scheixx egal... das einzige des nicht kooperierens ist, sie sind noch mehr pissed u fangen dann richtig an illegal zu werden mit erpressungsvedsuchen u androhungen körperlicher gewalt bishin freiheitsberaubung weil auf wache schleppen ach für körperverketzung weil blutabnahme.
Hausdurchsuchung ist das selbe wie kfz durchsuchen oder klamotten handtasche rucksack koffer, nur mit begründetem vedacht u das ist durchaus geregelt was zählt was nicht, ansonsten mit durchsuchungsbefehl abgesegnet vom staatsanwalt, und der hält die regeln soweit noch ein, denn sonst ist er dran...
Das ganze ist ja um irgendein verdacht zu kreieren! Gibts auch viele clips zu wie das in amerika ist, ob oder ob nicht mit dem rumhampeln als alkoholtest kriegen sie dich immer wenns ie wollen, weil das dann seine meinung ist, dass was ist...
Hast einen riten fleck im kofferaum bzw bräunlich, oh könnte blut sein....
Je mehr möglichkeiten du denen gibst desto eher finden die einen grund. Und dann mal sehen wies ausgeht, schadensersatz etc bekommst jedenfalls nicht freiwillig, dann klag mal was wohl mehr kostet als wa sdu bekommen könntest...
Is ja schön das sie es nicht dürfen aber sie tun es ja trotzdem
Laberbacke
Vielleicht sollte man dieses Video nicht nur potentiellen Autofahrern sondern vor allem den Gesetzeshütern präsentieren, zwecks Kenntnisnahme ihrer Befugnisse... ! 🤔
😊😊
Vielleicht sollte man dieses Video abschalten, weil rechtlich unsauber...
Aluhüte raus!
Sehr gutes Video. Informativ und objektiv dargestellt. Als ehemaliger 3008er Allure und derzeitiger 2008 GT-Fahrer kann ich es gut einschätzen. Ein tolles Auto. Vielen Dank sehr gut gemacht.
bin gerade bei time index 0:34 und weiß, daß man nur zur Angabe von persönlichen Daten verpflichtet ist, MEHR NICHT !
Mal sehen, wie es weitergeht 🙂
Da die allermeisten Leute ihr Warndreieck und den Verbandskasten im Kofferraum haben, bekommen Polizisten bei einer Kontrolle meist automatisch einen Blick da hinein. Lässt sich kaum vermeiden.
einfach die Beamten bitten Abstand ein zu halten.
Natürlich läßt sich das vermeiden und ist doch so einfach.
Genau diese Situation hatte ich kürzlich bei der Abfahrt von einem Open Air wo Sie immer wie die Geier lauern
Einfach Dreiech, Verbandskasten und Warnwesten unterm Fahrersitz aufbewahren.
Der Herr Oberförster war zwar etwas verblüfft als ich ihm die geforderten Teile durch die nur eine Handbreit geöffnete Scheibe gereicht habe...hat aber funktioniert.
Tipp: von Hans Söllner " Fahrzeugkontrolle" anhören!!!
@@black-forestyeti1680wer so herablassend und beinahe beleidigend über einen Beruf spricht der braucht keine Tipps an andere Menschen geben. Sondern hat genug damit zu tun an seinem Charakter zu arbeiten.
oder sagen dass man diese nicht dabei hat und dann halt die Geldstrafe bezahlen.
Alternativ, wie unten beschrieben, diese Teile im Fahrgastraum bereithalten.
Ich werde meine Mitgliedschaft neu überdenken 🤔
Wichtig wäre mal den Autofahrern zu erzählen, was sie nicht dürfen.
Wie z.B. über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren oder auf Geh- und Radweg parken.
😂 Ja! Da hast du Recht!
Mähh
Ich hatte auch eine sehr entspannte Kontrolle.
Auf dem Weg nach Hause 23.45 Uhr.
Der freundliche Polizist wies mich darauf hin, daß meine Kennzeichenbeleuchtung komplett ausgefallen war. Ich meinte nur dann muss ich morgen neue Birnen holen.
Wenn Sie möchten komm ich vorbei und zeige es vor.
Er wünschte mir eine gute Weiterfahrt. Kein Knöllchen, keine Mängelkarte.
Es kann also auch entspannt gehen.
Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück! Keine Ahnung, wie oft ich kontrolliert wurde (meistens Atemalkoholtest, manchmal Fragen nach Drogen (nie genommen, sah aber mal aus wie ein Hippie :)))
Ich war immer freundlich, und NIE war ein Polizist unfreundlich zu mir, warum auch? Das sind auch nur Menschen, und wenn man die eben anpisst, dann pissen die genau so zurück.
Wenn ich natürlich echten Bockmist gemacht habe, klar, dann können die auch anders, aber macht euch einfach mal klar: Die haben doch nix davon, euch ohne Grund eins reinzuwürgen, dazu ist der Papierkram viel zu viel Arbeit.
Wenn ich schon höre: Ich verweigere den Atemalkoholtest... dann gehen auch bei mir alle Alarmglocken an! Warum verweigert man das? Weil man gesoffen hat und dann gefahren ist. Habe ich nix getrunken und puste, ist die Kontrolle in 1 Minute vorbei. Verweigere ich, wird es in jedem Fall länger dauern und es gibt Stress.Einfach nur dagegen zu sein, weil man dagegen sein will, ist doch absoluter Kinderkram!
Und wenn ich Bockmist gemacht habe, muss ich halt dazu stehen, so ist es nun mal! Die Strafe folgt in jedem Fall.
das steht zwar in diesem land im gesetz, aber wer hält sich daran`? und als einheimische/r ist man unter generalverdacht, generell, prophylaktisch.
Woher ich komme und wohin ich will, darf ich denen doch aus Datenschutzgründen eh nicht sagen! (Ironie off!)
Wäre noch sinnvoll zu ergänzen dass man die Frage des Polizisten, ob man weiß, warum man angehalten wurde, immer mit nein beantworten sollte. Sonst sagt man noch was, das gar nicht der Grund war. Und immer freundlich bleiben, aber nur ganz knapp die Fragen beantworten, nicht mehr.
Hallo MrDenis80, das wird im Video erwähnt ab 0:46. Die Polizei darf zwar fragen, aber man muss auf diese Frage nicht antworten. VG Evi/Social Team
@@ADAC ja, das wird gesagt. Was ich aber meinte: Es ist immer besser diese Frage mit nein zu beantworten. Mir fehlt der Tipp, dass man hier auf keinen Fall was sagen sollte.
Hallo MrDenis80, wir meinen, dass im Video ausreichend deutlich gemacht wurde, dass keine Aussage gemacht werden muss. Es kann aber doch im Einzelfall auch entlastend wirken, zu sagen, wo man herkommt, bspw. vom Nachdienst im Krankenhaus, wenn nebendran die Clubs schließen, oder? VG Evi/Social Team
@@MrDenis80 Wieso sollten sie uns so einen Blödsinn empfehlen?
„Gefahr im Verzug“ kann sehr schnell auf alles angewendet werden, ist reine Auslegungssache und Ansicht der Polizei!
Genau, als Einzelperson hat man immer die schlechteren Karten. Bei bis zu 2-3 Polizeibeamten vor Ort besteht grundsätzlich fast immer einen Anfangsverdacht bzw. Gefahr im Verzug bei jeglicher Situation.
@@ynty-soldesgleichen ist mir passiert aber dank meines Anwaltes wurde die Sache ganz schnell versucht unter den Tisch zu kehren am Schluss mussten sich die zwei Beamten bei mir entschuldigen
@@ynty-solKlasse - ein Anfangsverdacht.... "Die Polizei, guten Tag. Sie sind mit 51 km/h Innerorts geblitzt worden. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Sie noch weiter beschleunigen." Au weia... 🤦
Eine Entschuldigung würde mir aber nicht reichen @@manfredhessel6726
@@manfredhessel6726Klingt nach Geschichten aus dem Paulaner-Garten
Ich frage mich nur was bei einer Verkehrskontrolle mit Anhänger passiert. Ihr sagt, dass der Polizei die Ladung nichts angeht. Soweit so gut. Wenn aber der Polizei die Ladung am Anhänger nichts angeht, dann ist es auch logisch, dass die Polizei keinen Anfangsverdacht äußern darf, dass der Anhänger überladen sei, sofern dies nicht bei den Reifen und Federung eines Anhängers klar ersichtlich wäre. Oder darf die Polizei einfach ohne Anfangsverdacht jemanden zur Fahrwaage schicken? Ich glaube, das sind diffizile Fragen, die nicht so einfach zu beantworten sind. Selbst die Aussage, dass der Polizei die Ladung nichts anginge wonach aber im Regelfall das Gewicht des Ladungsgewichts geschätzt wird, wird man in Frage stellen müssen, wenn die Ladung unter einer Plane „versteckt“ ist, denn in der Regel ist das Gewicht nicht schätzbar, wenn man die Ladung nicht sieht. Ich glaube, dass man Eure Aussagen etwas mit Vorsicht beurteilen muss.
Hallo Wild Katze, tatsächlich kann auch das Thema Anfangsverdacht und nachträgliche Feststellbarkeit immer wieder zu Streitigkeiten führen, weshalb es auch auf den konkreten Einzelfall ankommt. Beim Thema Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts gibt es jedoch die Sonderregelung des § 31 c der StVZO, wonach die Feststellung auf einer Waage angeordnet werden kann. VG Evi/Social Team
@@ADAC Ja das wissen wir, aber Ihre Kollegin im Video hat davon gesprochen, dass der Polizei nicht zu interessieren hat was sich im oder auf dem Fahrzeug befindet. Wie soll es einen Anfangsverdacht geben, dass ein Anhänger überladen sein könnte, wenn der Polizei die Ladung nicht angeht? Das war meine Frage. Danke. Dazu kommt auch noch, dass wir alle wissen, dass es der Polizei nichts angeht, was Sie in Ihrer Tasche haben, aber wenn Sie in ein Gerichtsgebäude gehen müssen Sie Ihre Tasche ausleeren, damit Sie das Gerichtsgebäude betreten dürfen. Wo ist hier der relevante Unterschied, dass die Polizei unter die Plane des Anhängers nicht schauen darf, aber in Ihre Einkaufstasche schon, wenn Sie ein öffentliches Gerichtsgebäude betreten?
Bin sehr entspannt was Polizei betrifft, die sind freundlich und hilfsbereit.
ich sage nur.......... GLÜCK GEHABT !
Wer sich an Gesetze hält hat auch nichts zu befürchten. Ist nun mal so . Und schwarze Schafe gibt es überall auch bei der Polizei.
@@kratosbenfurzeritis9086 Das hat mit Glück nix zu tun. Eher mit dem ECHO-Prinzip
POM: Von wo kommen sie gerade?
ICH: Von da hinten
POM: Wohin wollen Sie?
ICH: Da nach vorne
😂
POM: Optimist.
oder vom Kino. Dann muss man eine Inhaltsangabe des Films vortragen :-)
Und schon heißt es steigen sie aus, und das volle Programm der Kontrolle beginnt!
Geht noch weiter:
POM: Haben Sie Alkohol zu sich genommen?
ICH: Wasss??? Alkohol? Ich bin Moslem!
POM: Hauchen Sie mich mal an...
ICH: Äää, ich bin Türke, wenn Sie unbedingt Knoblauch riechen wollen.
POM: lacht sich halb tot und winkt mich dabei weiter
Bist ja ein ganz heftiger
1:42
Übrigens:
In Österreich ist man mehr oder weniger dazu verpflichtet, einen Atemalkoholtest mitzumachen.
Denn sollte man diesen verweigern, wird automatisch angenommen, dass man 1,6 Promille im Blut hat.
@@user-with-mp5 Wenn man schlau ist…
Ihre Aussage ist aber schon sehr alt, denn in A gibt es mittlerweile etliche GV Urteile, wo genau dasselbe gilt, wie in D! Blutabnahme --> allerdings bedarfs es dann keiner richterlichen Anordnung mehr.
Nachdem ich kaum was trinke und mich mit der Polizei in A mal "gespielt" habe (mit einem Posten nähe meines Wohnortes) ist mir grade dieser Umstand sehr gut bekannt. Die haben mich in 2 Jahren mind. 10 x zum Alkotest geschickt und der höchste Wert dabei war 0,01 am geeichten Gerät am Posten. Erst als ich dann auf eine Gegenprobe durch eine Blutabnahme bestand und den RA einschaltete war es dem Polizisten ab dann zu "gefährlich" das Spiel weiterzuspielen, denn ich schrieb mit, wie oft mich die Polizei diesbezüglich genau auf diesem Posten hierzu geholt hat --> das gefiel dem Beamten dann garnicht mehr.
Der Grund für unsere Differenzen waren allerdings privater Natur und nicht beruflicher Natur, nur hat dieser gemeint, er zeigt mir wo es lang geht, zum Schluss lachte nur mehr einer von uns bzw. der Richter, musste dann auch lachen, als das Ganze zum Schluss vor diesem landete.
Mich fragte die Polizei, ob ich direkt von der Arbeit von der Firma X komme.
Ich hab schon von welchen gehört, die gesagt haben ich komme von Diana und will zu Mandy so ungefähr waren die Namen
Es wäre doch einfacher wenn der Gesetzgeber der Polizei erlauben würde generell einen Alkotest zu machen. Dann könnte man sich den Blödsinn mit glasigen Augen und Anfangsverdacht sparen. Außerdem: Wenn man in das Gerät blasen muss tut es nicht weh und dauert auch nicht lang.
Oh mein Gott, alle Bürger unter Generalverdacht stellen? Sind sie Staatsbeamter? Da kann ich nur den Kopf schütteln. Und als nächstes dann darf man sein Händy nicht mehr mit einem Pin sichern und die Wohnungstür soll dann auch nicht mehr angeschlossen werden. Nee, nee, nee.
richtig
Endlich mal eine Meinung, der ich 110% zustimme. Wer nix zu verbergen hat, kann sich doch damit entlasten. Und wer zu tief ins Glas geschaut hat, der ist halt dran. Ganz einfach. Aber einfach soll es ja in Bürokratie-Deutschland nicht sein. Gesetzestexte könnte man auch viel konkreter und einfacher formulieren. Aber ist gar nicht gewollt, denn Spielraum für Anwälte soll ja reichlich vorhanden bleiben, damit jeder seine Daseinsberechtigung hat unbd schön Kohle scheffeln kann....
@@dimytbkDas ist doch völlig naiv gedacht. Es gibt leider zu genüge Polizisten, die sich Opfer suchen und ihre Macht ausspielen. Mit gutem Grund auf die deutsche Polizeigeschichte hat der Gesetzgeber die Rechte der Polizei beschränkt.
danke
Das Öffnen der Türen stimmt nur bedingt. Vom Grundsatz darf die Polizei den technischen Zustand des Fahrzeugs überprüfen und hierzu zählt auch der Innenraum des Fahrzeugs. Dies fällt noch nicht unter die Definition einer Durchsuchung.
Und wenn der Polizist das Fahrzeuginnere nicht einsehen kann, dann öffnet er auch die Tür zur Eigensicherung.
Die Polizei ist für öffentliche Ordnung und Frieden zuständig.Auch sie verdient Respekt und sehr viel mehr Wertschätzung!
Das ist richtig. Aber mehr Respekt und Wertschätzung würde sie erhalten, wenn sie auch den Bürger respektiert und wertschätzt. Einfach als Polizist immer noch Mensch bleiben, vieles wäre dann überhaupt kein Thema mehr. Und die Polizei hätte viel mehr Rückhalt in der Bevölkerung. Es gibt viele Polizisten, die voll okay sind, aber es gibt eben auch solche, die gerne andere Menschen schikanieren und drangsalieren. Und das ist nicht okay.
Natürlich, aber auch Polizisten stehen nicht über dem Gesetz. Und ich habe zu oft selbst erlebt wie „Dorfbullen“ den großen Zampano markieren, nur weil sie eine Uniform tragen. Wie hieß das noch „Mitleid bekommt man umsonst, Respekt muss man sich verdienen“
@@FalloutKurier6 In der Corona Zeit Rentner und Impfgegner schlagen? Der Respekt ist auf immer weg.
@@accursioscopelliti7585 Nein, ganz im Gegenteil. Wie man ja brav sehen konnte waren die Lackschnüffler ja sehr kreativ beim Umgehen von Regeln! Es wurde viel zu wenig ausgeholt, vorallem in SuXXen und Thüringen....
Wie bei C…….a Demonstration? Warum
Wenn das Video jetzt ein Anwalt hochgeladen hätte, hätte ich gesagt, ja klar logisch. Rum diskutieren und nicht kooperativ sein mit der polizei führt da zu das der anwalt wieder was zutuen bekommt. Ansonsten einfach ganz normal sein und reden wenn man nichts zu verheimlichen hat. Geht dann meistens am schnellsten fertig aus.
Tolles Video, ich würde mich über ein Video freuen, wie es im Ausland ist. Z.b in Bulgarien. Da wird man ständig wegen zu schnellem fahren zur Bestechung genötigt
Danke für das Lob für unser Video und die Anregung 👍💛VG Andi / Social Team
Vielen Polizisten ist es egal was sie dürfen und was nicht. Sie machen einfach. Konsequenzen haben sie nicht zu erwarten
Ein Dank an dieser Stelle an die Polizei. Ich fühle mich sicher und beschützt wenn sie in der Nähe ist
Sind Sie aber nicht
Gilt das auch bei "verdachtsunabhängigen Kontrollen", an bestimmten (gefährlichen) Orten, oder darf die Polizei hier vielleicht doch das Auto und mich durchsuchen?
Ich glaube hier wird nur die "allgemeine Verkehrskontrolle" behandelt, also Obacht
Sehr guter Einwand. Mir fehlt in diesem Beitrag auch die Differenzierung für Befugnisse im sog. "grenznahen Raum". Dort darf sehr wohl in den Kofferaum geschaut und Sachen durchsucht werden. Die Beamten eröffnen dann nämlich keine normale Verkehrskontrolle, sondern eine "verdachtsunabhängige Kontrolle" (im grenznahen Raum). Eine Frage der Kommunikation. Bei einer Verkehrskontrolle bleibt es beim Aushändigen vom Führerschein und Zul.bescheinigung Teil I. Eine Nachschau im Kofferaum wäre dann nicht ohne Weiteres möglich.
Hallo Tom, hallo @dimytbk, im Video geht es um die „normale“ allgemeine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs. 5 StVO, bei der eine Durchsuchung ohne konkreten Verdacht nicht vorgenommen werden darf. Etwas anderes gilt u.a. im Bereich der sog. Schleierfahndung, die aber nicht Gegenstand des Videos ist. Wir geben die Anregung, ein weiteres Video zum Thema - auch mit entsprechender Differenzierung - zu machen, aber gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke für Ihr Feedback
Immer gerne 🙋♀️!
@@ADAC eigentlich gehört dieser kleine Hinweis mit anderen Rechtsvorschriften ans Ende des Video. Da steht nämlich nicht, dass es sich nur um die "allgemeine Verkehrskontrolle" handelt. Da steht sondern nur "was polizei nicht darf". Wäre halt doof, wenn sich jemand weigert, Zwang angewendet wird, er sich wehrt und er am Ende noch eine Anklage wegen Widerstand am Bein hat.
Theorie und Praxi sind 2 verschiedene Dinge. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ergibt sich nach dem Ermessen der Polizisten. Da die Überprüfung der Polizisten auch wieder durch Polizisten erfolgt und wenn man sich mal anschaut das maximal 11% der Gesetzesübertritte durch Polizisten geahndet werden und davon knapp nur 0.1% aus dem Bamtentum fliegt bemerkt man doch schon, das etwas gewaltig schief läuft. Aber witzig das eine Juristin sagt das die Polizei die Fahrtüchtigkeit testen darf... Verkehrssicherheit ist das was sie überprüfen darf allerdings nicht die Fahrtüchtigkeit, denn wenn sie das dürfte müsste ich alle Tests machen die die Polizei gerne mit mir durchführen möchte
Egal wie man es dreht und wendet: Polizei, Bundeswehr und die Amtskirchen sind nun mal kleine Staaten im Staate - sie haben eigene Gesetze, eigene Regeln und sind mit weit reichenden Privilegien ausgestattet.
Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, hat oberste Priorität zur Feststellung der Verkehrssicherheit!
Die Frage ist nur, ob Polizeibeamte im Falle einer allgemeinen Überprüfung auch diese Regeln im Kopf haben oder einfach nur mal so eventuell aus Langeweile, jemanden kontrollieren oder Filzen wollen. Ist ja nicht undenkbar, dass so etwas auch öfter mal vorkommt.
Wenn man sich so anguckt wieviele Einsätze die haben und wie wenig Leute "übrig", dann glaube ich nicht dass die aus Langeweile sich irgendwelchen potentiellen Wutbürgern aussetzen
Polizei: Allgemeine Polizeikontrolle. Wissen Sie warum wir sie angehalten haben? Ich: Ja, wegen einer allgemeinen Polizeikontrolle. 😁
Polizei: Wo kommen Sie denn her und wo fahren Sie hin? Ich: Ich komme von da hinten und fahre in diese Richtung.
Polizei: Haben Sie getrunken? Betroffener: Welcher Zeitraum? Polizei: Letzten 24 Stunden. Betroffener: Ja, sonst würde es mir jetzt ziemlich schlecht gehen. Trinken Sie mal 24 Stunden nichts.
Polizei: Was haben Sie geladen? Betroffener: Kraftstoff, mich selbst, Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Kleinkram. Darunter das Handbuch ´Ihre Rechte bei einer Verkehrskontrolle´ .
@@MaikGoldMoralInstanz Oke das mit dem Buch ist echt ne Geniale Idee 🤗 Ab jetzt hab ich immer zwei Bücher zu dem Thema auf dem Beifahrersitz, einmal ein Fachbuch und eines mit Prüfungstraining Verkehrsrecht für das Grundstudium von der Deutschen Polizeiliteratur 🤤😜
Und schon haben sie das volle Kontroll-Programm am Hals! Dauert manchmal eine gute Halbe-Stunde
vor einigen Jahren war ich mit meiner Familie im Urlaub in Belgien 👍 als wir die Grenze Richtung Deutschland passiert haben, kamen wir in eine Kontrolle, wo gefragt wurden: Haben Sie unerlaubte Sachen dabei, wie Waffen, Alkohol oder Drogen dabei ??
Darauf sagte ich aus Spass, wartet, ich schreib auf, was ihr braucht !!!! das ging nach hinten los 🥵🥵 zwei Stunden wurde unser Auto untersucht und wir durften dann weiter fahren. Deutschland lacht nicht mehr 💩🤑 es ist am Ende 😫😫🤑🤑
Ich wurde schon 2x angehalten von der Polizei und gefragt wo ich herkomme und wo ich hinfahre. Was ist der Grund dieser Fragen ?
@Corvettefreak Naja, wenn du beispielsweise antworten würdest, dass du aus einer Kneipe oder von einer Geburtstagsfeier kommst, läge der Verdacht nahe, dass du was getrunken hast 😀VG Andi / Social Team
Ich beantworte keine Fragen und das in Dauerschleife !
Schweigen ist auch erlaubt …
Erlaubt schon, aber nicht schlau! Wenn das volle Kontroll-Programm durchgeführt wird, dann müssen sie viel Zeit mitbringen!
@@michaelrocholz691
Einlassung ist das Zauberwort !
Sie können nichts machen egal wie sie drohen .
Habe das schon durch, mehr als einschüchtern können die net .
@@Raketenpaula Laberbacke²
Ich sage nur meinen Namen und Anschrift und sonst nix kein hallo und tschüss ,hab 8ch meinen 3 Kindern auch beigebracht❤
Einmal in das Sicherheitspolizeigesetz schauen, ich habe schon mehrmals eine Antwort verweigert, weil ich genau weis, was die Polizei tun darf und was nicht.
Hallo Herr
Du bist so richtig geil. Gerne würde ich dir einen monatlichen festbetrag überweisen so lange du lebst, du geiles Alphamännchen.
Dann hast du aber immer viel Zeit mitbringen müssen! So eine Gründliche-Polizeikontrolle kann schon mal dauern!
@@michaelrocholz691 ^Das österreichische Sicherheitspolizigesetz (SPG) schreibt genau vor, was die Polizei tun darf und was nicht, dazu braucht man nicht viel Zeit. Glaubst Du allen Ernstes, dass die Polizei jeden Bürger ohne Grund auf der Straße kontrollieren darf ? In Deutschland dürfte es ähnliche Bestimmungen geben, denn sonst wäre der Rechtswidrigkeit Tür und Tor geöffnet.
Wie kann ich als Fahrer wissen, dass Gefahr in Verzug ist?
Hallo Ralf, zunächst beurteilen Polizeibeamte vor Ort, ob Gefahr im Verzug vorliegt, d.h. ob sofortiges Handeln dringend erforderlich ist. Ob dann tatsächlich Gefahr im Verzug vorlag, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. VG Marion/Social Team
@@ADAC Danke für die Info!
Was die Polizei darf und was nicht, was Verhältnismäßigkeit, Angemessenes Verhalten und Co. Betrifft .
Es ist zwar gut zu Wissen was sie nicht dürfen, ohne begründeten Verdacht.
Doch finde ich es extrem Bedenklich wie sehr der Polizei immer mehr Möglichkeiten, das Gesetz durchzusetzen, Entzogen werden.
Die Respektlosigkeit und Anfeindung der Bevölkerung der Polizei gegenüber, hat Erschreckende Ausmaße angenommen.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn der ADAC ein neues und ausführlicheres Video darüber macht, vor allem worüber genau aufgeklärt wird, was genau passiert, wenn man sich an die Ratschläge des ADAC hält. Die Kommentare beinhalten nämlich überwiegend aus meiner Sicht berechtigte Kritik, denn nicht in allen Fällen ist unkooperatives Verhalten gegenüber der Polizei für den Bürger sinnvoll. In den meisten Fällen beinhaltet das hohen Aufwände, die schlußendlich nicht vom Staat ersetzt werden, auch wenn der Bürger im Recht ist. Da sollte man schon differenzieren. Ansonsten ist dieses Video äußerst oberflächlich bei dem schlußendlich den Schaden dennoch der Bürger hat, wenn man sich an den Anmerkungen des ADAC hält. Deshalb ist dieses Video aus meiner Sicht nicht hilfreich. Einen Daumen nach unten gibt es von mir aber nicht, weil es gut gemeint war. Ein neues ausführlicheres Video darüber würde ich mir aber gerne anschauen.
Hallo Wild Katze, danke für dein kritisches Feedback. Da hast du eventuell etwas missverstanden: In diesem Video geht es nicht darum, auf Biegen und Brechen auf seinen Rechten zu bestehen und die Kooperation zu verweigern. Wir informieren lediglich über Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle. Dass es - insbesondere wenn man sich nichts zuschulden kommen hat lassen - empfehlenswert ist, sich kooperativ zu verhalten, ist das Fazit dieses Videos zum selben Thema 👉 ua-cam.com/video/pIHRHV_dVsw/v-deo.html . VG Marion/ Social Team
@@ADAC Nein, nein, ich habe dieses Video schon richtig verstanden …. nämlich, dass das Video nicht hilfreich ist, weil man aus dem Video nicht entnehmen kann, wie man sich in der Tat richtig verhalten soll.
Deine Kritik gebe ich gerne weiter.
Also ich mache mir immer den Spaß nichts zu sagen und nicht mitzuspielen. Das passiert ja nicht oft und in der Zeit in der sie mit mir beschäftigt sind, belästigen sie schon niemand anderen. Seine Rechte wahrzunehmen ist erste Bürgerpflicht.
@@MBatYTmit Verlaub, das ist bescheuert. Eine Verkehrskontrolle dient der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Wer betrunken oder unter Drogen fährt, gefährdet sie und ihre Angehörigen, sofern sie am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Kontrolle ist deshalb keine Schikane. Habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen kann ich kooperativ sein, dann geht sowas schnell und ohne Ärger. Bin ich besoffen ziehen die Polizisten das eh durch und und dann bin ich eh der einzige Verlierer. Der Anwalt freut sich dann über Honorar, aber so dämlich sind deutsche Polizisten nicht, dass sie aus der Nummer dann noch rauskommen.
2:45 die Polizei darf nicht die Öffnung des Kofferraums verlangen. So weit, so gut.
Im Zweifel wird dann halt das Vorzeigen des Verbandkastens verlangt im Rahmen der allgemeinen Kontrolle. Und schon ist der Kofferraum offen und die können reingucken.
Hallo:Und wie sieht es in den Europäischen Nachbarländer aus.
Bei mir war es mal, dass ich nach einer 10-Stunden-Schicht von der Arbeit nach Hause gefahren bin. Und da hatte ich natürlich vor lauter Müdigkeit extrem gerötete Augen. Da hat mich die Polizei angehalten und diesen Finger-Zur-Nase-Test machen lassen udn diesen 30 Sekunden-Test...nachdem das fertig war, durfte ich wieder fahren. Hätte ich da mit denen diskutiert, hätte das 1. viel länger gedauert und hätte ich geschwiegen, hätten die mich garantiert mitgenommen. Ich hatte echt krass gerötete Augen.
Keine Quittungen liegen lassen beim Bezahlen beim bargeldlose. zahlungsverkehrs
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass so viele Rechtsversteher Videos erstellen und dabei so viele krasse Fehler begehen.
Grundsätzlich ist das Video ok, aber es wird bei den Begründungen zu einzelnen Themen nur auf das Straf- bzw. OWI Recht geschaut. Recht der Gefahrenabwehr wird komplett ausser Acht gelassen, dann muss die Polizei z. B. nicht, den Zwang ankündigen, jedenfalls nicht immer (nur ein Beispiel) und auch hier kann es zu einer “Durchsuchung” des Kfz. Kommen, ohne richterlichen Beschluss. Kritikpunkt: erzählt den Leuten nicht Halbe Sachen unter Prämisse: “ Ich bin Anwalt” ich weiss es richtig. Meine Erfahrung ist, dass Anwälte gern in den Vorlesungen zum Gefahrenabwehrrecht , nennen wir es mal: unentschuldigt gefehlt haben. Und das vom ADAC, nun gut …
Hallo ThinBlueLine - in diesem Video geht es - wie in der Videobeschreibung genannt - um die sog. allgemeine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs.5 StVO.
Es geht nicht um die Frage, wann die Polizei generell eine Durchsuchung machen darf. Dazu wird es noch ein weiteres Video geben. VG Franz/Social Team
@@ADAC Danke für den Einwand, ich sagte ja ganz konkret, das Video ist grundsätzlich ok. Somit Thema erfüllt. Jedoch wird zwischendurch nennen wir es etwas über den Tellerrand hinaus geschaut und da wird das Thema verlassen und dann beginnen die “unschönen” Fehler. Der Zuschauer nimmt jedoch die Worte eines ADAC Anwaltes für bare Münze und dann beginnen in der Realität die wirklichen Probleme. Leidtragender ist dann der Bürger/Verkehrsteilnehmer. Euer Anwalt mit seinem unvollständigen, inkorrekten Statement hat jedoch möglicherweise den kausalen Ursprung gesetzt. Mein Vorschlag, wenn abgeschweift wird, dann richtig aufklären.
So können Alle besser werden. Kritik ist kein Angriff aber eine Chance auf Verbesserung.
@@thinblueline9958 Du sagtest gar nichts!!! Du hast etwas geschrieben!!! Naja, englischer / amerikanischer Kanalname - da ist alles klar!!!
@@MaikGoldMoralInstanz ?..?..?
@@thinblueline9958 Was verstehst Du an meinem Kommentar nicht???
Alles schön und gut mit dem, was ich alles nicht machen muss… Aber vielleicht macht Ihr auch mal ein Video über das, was die Leute zu machen haben! Ich glaube, dass wir in D genau deshalb nicht mehr vorwärts kommen, weil jeder nur noch seine Rechte, aber nicht mehr seine Pflichten kennt!
Ich wurde schon 20 Jahre oder länger, nicht mehr von der Polizei angehalten. Weder mit dem Motorrad, noch mit dem PKW. Obwohl wir eine Polizeischule in der Umgebung haben und die seh ich schon mal in großen dunklen Gruppen Verkehrskontrolle üben. Die Armen haben ja noch nichtmal Warnwesten, obwohl sie im fliessenden Verkehr rumlaufen. Da ich zu RAF-Zeiten solzialisiert wurde, hab ich Warndreieck und Verbandskasten im PKW-Inneren untergebracht. Zu der haben wir uns auch angewöhnt, immer sehr langsam nach den Papieren in der Jackeninnentasche zu greifen.
"Ich kaufe nichts von Fremden".😅
Zur Gefahr im Verzug ist anzumerken, daß es einen Journaldienstrichter gibt, welcher immer telefonisch zu erreichen ist und mündlich einen Durchsuchungsbeschluß erteilen kann. In der Regel wird es also möglich sein, diesen anzurufen.
wünsche viel spaß mit Polizei anzulegen, dann wird noch härter, dann sind die richtig böse, habe schon Erfahrung gemacht, seid dem mach ich immer alles mit was die sagt, Kontrolle geht schneller und nach paar Minuten kann ich weiter fahren
Man sollte auf jeden Fall noch auf die unterschiedlichen Arten der Kontrollen hinweisen, für die allgemeinen Verkehrskontrolle sind alle diese Tips richtig, darum sollte man sehr genau hinhören welche Art von Kontrolle es ist oder genau nachfragen. Bei Kontrollen des Zolls oder z.B. bei Schleierfahndungen haben die Vollzugsbeamten sehr viel mehr Befugnisse, z.B. kann der Zoll jederzeit das Fahrzeug durchsuchen. Im Zuge einer Schleierfahndung kann es je nach Bundesland noch mehr Befugnisse geben.
Hallo @XDamienGreyX, danke für deine Ergänzung. Stimmt: Im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, die vor allem im Grenzgebiet stattfindet, gelten andere Rechte als bei der allgemeinen Verkehrskontrolle. Es handelt sich um verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen, die auch zur Durchsuchung berechtigen. Diese Kontrollen dienen u.a. der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. VG Marion/ Social Team
Bitte mal nachdenken woher der Name schleyer kommt (RAF zeit Schleyer Entführung).
Ist ja auch logisch. Wie soll der zoll sonst seine arbeit machen 😅 Aber bei ner schleierfandung kommen die nicht mit guten tag allgemeine verkehrskontrolle...
@@karl-heinzsattler5702 Unfug, der Name Schleierfahndung kommt von verdeckt („verschleiert“).
Frage ist, was darf ich. Darf ich das Gespräch ( akustisch) aufzeichnen wenn ich die Polizei darüber aufgeklärt habe?
Bei Tonaufnahmen ist Vorsicht geboten. Gemäß § 201 StGB macht sich strafbar, wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt. Ob es sich um ein nichtöffentlich gesprochenes Wort handelt, müsste im Einzelfall geklärt werden. VG Marion/ Social Team
@@ADACaber ich brauch doch BEWEISE . Die Polizei handelt doch nicht anders , wenn sie jemanden beobachtet z.B.
@@svenolebruhn1060 Das ist falsch. Die Polizei nimmt keine Leute auf "Tonband" auf ohne Beschlüsse. Die Bodycams haben übrigens auch keine Tonaufzeichnung....
Schade, dass nicht genau gesagt wird, was man unter einem begründeten Verdacht genau zu verstehen hat.Wann ist er gegeben?
@Uwe-np6mb Wenn die Polizeibeamten im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle den Verdacht haben, dass hier eine Straftat vorliegt, dann ist der Täter auch darüber zu belehren. D.h. riecht er z.B. stark nach Alkohol, ist er darüber zu belehren, dass der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt besteht. Gibt es keine Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, dann werden auch keine weiteren Maßnahmen angeordnet. VG Andi / Social Team
@@ADAC Danke für die Beantwortung. Das mit der Alkoholfahne ist mir und wohl auch allen anderen klar und bedarf keiner Erwähnung. Aber was ist z. B. mit geröteten oder müden Augen. Reicht das auch schon als Verdacht und damit für weitere polizeiliche Massnahmen? Reichen gerötete Augen für die Mitnahme zur Wache bei Ablehnung von Tests vor Ort. Oder wäre das Freiheitsberaubung?
Die Schwelle für einen Anfangsverdacht ist nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG
Anfangsverdacht Gefahr im Verzug als Begründung was dann ?😅
Eenn ich nicht zuverbergen habe beantworte ich alles was sie wissen wollen aus erfahrung stand ich nicht länger als fünf Minuten also
Wenn ich immer höre, "die Polizei benötigt einen begründeten Verdacht" ... der lässt sich doch beliebig an den Haaren herbeiziehen. Dann ist dem Polizisten halt was "aufgefallen". Bei uns im Sport haben wir einen Polizisten, den hab ich schon gefragt, der hat gegrinst und gesagt: "wenn jemand den Atemalkoholtest verweigert, dann ist das Verdacht genug".
Und genau das ist der Punkt, dieser "Verdacht" begründet sogar schon "Gefahr im Verzug" und der Polizist wird alles daran setzen, so schnell wie möglich Blutentnahme in die Wege zu leiten, ... ohne richterlichen Beschluss.
Witzig. Der YT Anwalt Grubenwinkler hat unlängst EXAKT darüber ein Video gemacht.
Die Rechtsprechung ist sich einig: Das Verweigern einer freiwilligen Maßnahme ist kein Anfangsverdacht.
Leider weiß das die Polizei nur nicht. Verweiger mal was: Die schickanieren dann nur rum.
Blödsinn, dann sag diesem Polizisten Mal, dass er sich strafbar macht, wenn er dich nur aufgrund von einem verweigerten AAK zur Blutentnahme schleppt. Körperverletzung im Amt nennt man sowas.
UA-cam Anwalt Grubenwinkler hat exakt dazu ein Video gemacht: Er sagt, das Verweigern eines freiwilligen Tests stellt auf gar keinen Fall einen Anfangsverdacht dar. Das wäre durch zig Gerichtsverfahren geklärt.
Leider wissen das viele Polizisten nicht und tun es trotzdem.
Studien wie von der Uni Frankfurt zeigen auch, dass Fehlverhalten von Polizisten nahezu nie Konsequenzen hat.
Insofern kann die Polizei fast tun, was sie will.
Versuch mal, dich über etwas verbotenes der Polizei zu beschweren.
@@marvinv.1192 Das man für eine Blutentnahme einen richterlichen Beschluss benötigt wissen wir alle. Dachte das Offensichtliche muss ich nicht noch erklären. Das die Polizei dich aber mitschleppt und du auf der Wache dann warten kannst, bis der Beschluß kommt (oder auch nicht) benötigt nichts ausser einem Verdacht und der lässt sich eben beliebig konstruieren, das ist was ich sagte.
Die Polizei darf nicht verlangen den Kofferaum zu öffnen. Stimmt. Aber zur Wahrheit gehört auch: sie darf nach Verbandskasten und Warndreieck fragen, welche meist im Kofferraum liegen. Chapeau!
DEswegen haben gescheite Leute diese Sachen eben NICHT im Kofferraum sondern unterm Beifahrersitz
@@ascriptedreality Gescheite Leute?? Was ist daran gescheit? Ich hab nix in meinem Kofferraum liegen, was die interessieren könnte. Also wenn man das macht, ist man nicht gescheit, man hat etwas zu verbergen oder ist ein notorischer „Gegen alles“- Nörgler. Ein normaler Mensch braucht das nicht.
@@ascriptedreality sehr gescheit das Warndreieck welches meist in der Heckklappe eingelassen/verbaut wurde in den Fahrgastraum zu legen, ganz obergescheit 🤭
@@ReneBertram-bm4vh Vielleicht knallt's denen bei einem Unfall ja an den Hinterkopf und rückt damit wieder ein wenig was gerade. Verstehe das auch alles nicht... da fragt man sich: Was haben denn diese Leute im Kofferraum, dass es keiner sehen darf? Komische Welt, in der die leben.
meine liegen genau deshalb in der fahrgastzelle
Die Juristin hat alle Tatsachen gut erklärt, aber die Frage der Verhältnismäßigkeit ist letztlich eine Ermessensfrage des einzelnen Polizisten weil der Gesetzgeber das nicht genau definiert hat. Ohne Definition sind alle Gesetze und auch unser sog. GG leider wertlos.
Was ist dein ein Anfangsverdacht? Wenn ich rote Augen habe, aber Augentropfen dabei wegen Erkrankung? - und: wie komme ich von der Blutentnahme wieder zurück?
Hallo Ulrich, Anhaltspunkte für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss sind z.B. Alkoholgeruch oder alkoholtypische Ausfallerscheinungen. Auch bei einem negativen Befund muss dich die Polizei nicht zu deinem Auto zurückbringen. VG Marion/ Social Team
Mein Standardsatz:
"Dazu mache ich keine Angaben."
Herrlich, wie die sich dann verzweifelt anschauen😂
"Sie müssen doch einen Grund haben warum Sie keine Angaben machen wollen."
"Dazu mache ich keine Angaben."
Kann man sich aber nur leisten wenn alles andere i. O. ist, Papiere, Fz., etc pp.
Und was ist mit dem Zoll / Bundesgrenzschutz?
gibt doch sogar fernseh Serien wo die bis 50 km von der Grenze täglich Leute / Autos nach Strich und Faden filzen und private Fragen stellen, "höhere Geldbeträge" und sprit Kanister einfach Beschlagnahmen usw..
Hallo laus 99, die Befugnisse der Zollbeamten sind u.a. im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) geregelt. Bei einer Zollkontrolle geht es vor allem um die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Daher finden diese Kontrollen vor allem im grenznahen Raum statt, siehe hierzu § 10 Abs.1 ZVG. Es sind aber auch Kontrollen außerhalb des grenznahen Raums möglich, wenn es z.B. Anhaltspunkte gibt, dass Waren vorschriftswidrig mitgeführt werden, die sozusagen der zollamtlichen Überwachung unterliegen. VG Marion/ Social Team
Was ist mit dem Laderaum eines Leicht-LKW? muss ich den öffnen?
@mlowack, hier gilt das selbe wie bei einem anderen Kfz - im Video ab 2:43 . VG
1:10 ff. Was wäre denn, wenn die Belehrung durch die Polizei an der Stelle nicht erfolgt? 🤔
Erfolgt keine Belehrung, obwohl diese erforderlich ist, kann das dazu führen, dass die gemachte Aussage nicht verwertbar ist. VG Andi / Social Team
Eine Frage an die A.D.A.C. Juristen:
Die Polizei hält mich mitten in der Pampa an und will mich "pusten" lassen. Ich verweigere es und werde zur Blutprobe im Polizeiauto gefahren. Meins bleibt in der Pampa stehen. Es stellt sich heraus, dass die Blutprobe negativ ausfällt. Wie komme ich zu meinem Fahrzeug?
Mit einem Anwalt kann man die Polizisten wegen Körperverletzung verklagen. Wenn du nicht zurück gebracht wurdest, vielleicht wegen Freiheitsberaubung, mindestens die Gebühren eines Taxis müssten erstattet werden.
@@neueswappentierfurdeutschl6458 Was für eine "Körperverletzung"?! Du bist verpflichtet, wenn du den Atemtest nicht machst, zu einem Bluttest mitzukommen. Wenn du dich wehrst, hast du eine Klage am Hals.
@@user-with-mp5War erst kürzlich in einem anderen ADAC-Video: seit einiger Zeit darf die Polizei selbst die Anordnung zur Blutentnahme erlassen, Anfangsverdacht reicht.
@@porkonfork2023ganz genau, siehe dazu § 81a II S. 2 StPO und § 46 IV OWiG
Eigentlich müssen sie dich wieder zurückfahren.
Ich werd mal Verbandskasten und Warndreieck unter den Fahrersitz legen , falls die Rennleitung mal nachfragt.
Mache ich schon seit 50 Jahren so.
Ich sage dann auch immer das ich diesen Trick schon kenne.
Alles schöne Theorie am Ende machen die sowieso was die wollen
"Wenn die Polizei....."
DAS, werte Autoren, ist deutlich zu allgemein gefasst !
Warum ?
Nun ja, die Polizei ist 'Ländersache'.
Und jedes Land hat sein eigenes 'Polizeigesetz'. Diese regeln u.a. die verschiedenen Eingriffsrechte im Allgemeinen, aber auch in speziellen Situationen, für bestimmte Örtlichkeiten und Personengruppen, etc.
Und die unterscheiden sich teilweise erheblich von einander.
Kleines Beispiel: Es gibt Länderrechte in denen der Polizei durchaus erlaubt ist, eine Person UND ihr Fahrzeug UND alle mitgeführten Sachen und Behältnisse zu durchsuchen OHNE einen Durchsuchungsbeschluss.
Z.B. zum Zwecke der zweifelsfreien Identitätsfeststellung. Da reicht mitunter das Nichtmitführen eines entsprechenden Ausweisdokumentes schon aus.
Gleiches kann gelten bei Kontrollstellen (stationär wie auch mobil !) bei besonderer Lage zur Gefahrenabwehr oder bei Fahndungsmaßnahmen, usw.
Wehrt man sich dann gegen 'letztlich legale Maßnahmen' (dies gilt auch bei Unwissenheit ! ...die Polizei wird vorher auch kein juristisches Seminar für ihr Gegenüber vor Ort abhalten) , kann es zu 'Widerstandshandlungen' kommen die meist entsprechende Anzeigen nach sich ziehen.
Von daher rate ich dazu, solche Maßnahmen vor Ort zu dulden und ggf. später, beispielsweise über den Beschwerdeweg, diese zu hinterfragen bzw. prüfen zu lassen.
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Ansonsten gut erklärt !!👍
Meine persönliche Meinung:
1. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich auch ruhigen Gewissens kontrollieren lassen !
2. Kontrollen (=Kontrolldruck) sind wichtig und richtig, da ohne sie bald 'WildWest' auf unseren Straßen herrschen würde, weil jeder macht wie es ihm/ihr beliebt.
3. Gesetze regeln das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln obliegt nun mal u.a. der Polizei. Und die ist sich auch nicht zu schade als 'Buhmann' für all die Unbelehrbaren, Besserwisser, Dummschwätzer und tatsächlichen Tätern herzuhalten. Chapeau !
3:32 Wenn in dieser Vorladung aber steht, dass man als Zeuge aussagen soll, dann sollte man schon zusehen, dass man dort hinkommt!!
warum? Mal davon ab, die Polizei lädt dich auch als Zeuge vor, obwohl es sich gegen dich selbst richtet. Die wollen ganz einfach das du dich selbst ins Knie schießt, weil deren Beweislage mehr als dürftig ist.
Am schlausten ist es, immer einen Anwalt zu rufen der sich damit auskennt.
Hallo @jojoontour, handelt es sich bloß um eine Vorladung durch die Polizei, so muss man dort nicht erscheinen. Handelt es sich bei der polizeilichen Vorladung um einen Auftrag der Staatsanwaltschaft oder kommt die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht , dann ist der Aufforderung nachzukommen. VG Marion/ Social Team
Nein, dass das meist sinnvoll ist ist eine Sache, aber du bist nicht dazu gezwungen. Es schadet auch nicht einfach beim Sachbearbeiter durchzurufen. In einigen Bundesländern gibts auch Onlinevernehmungen (nicht bei jedem Tatbestand), da kannst dir (wenn du willst) den Weg so oder so sparen.
Polizei wo kommen Sie her ich von der Arbeit wissen sie warum wir sie angehalten haben ich nein. Polizei Sie fahren zu vorsichtig.
Was ist denn nun wenn ich mein Warndreieck, Erstehilfekasten und Rettungswesten zeigen soll und der Polizist mir ungewollt über die Schulter in das Wageninnere schaut?
Hallo ralfmachulla4012, die Polizei hält normalerweise den gebührenden Abstand ein. Wenn nicht, kannst du sie jederzeit freundlich darauf hinweisen. VG Heidi/Social Team
Die darf aber fragen nach Verbandskasten und Dreieck
Weshalb sollte man sich in einer Verkehrskontrolle unwohl fühlen??? Ein Schweigerecht habe ich in Deutschland als Beschuldigter, wird man kontrolliert ist man ja nicht gleich Beschuldigter!
Ich lege immer unter dem Führerschein auch immer meinen Dienstausweis, wenn die Kollegen den sehen wird es meist lustig und es wird viel gelacht!😆
Die schauen fast immer in den Kofferraum und nehmen das Handy weg wenn man das Geschehen gefilmt hat....
Nur wenn du Verbandskasten und Warndreieck im Kofferraum hast.
@@user-with-mp5Nö, ist ja vertraulich. Warum sollten sie ne bodycam tragen und ich nicht Filmen? 🤮🤡
@@user-with-mp5 Nein, die dürfen die das Handy nicht einfach so wegnehmen. Es ist ausdrücklich erlaubt, Polizisten bei der Ausführung ihrer Arbeit zu filmen, solange du sie dabei nicht behinderst. Wurde schon oft gerichtlich so entschieden.
@@AZzalor6632das ist falsch! Recht am eigenen Wort und Bild gilt auch für Polizeibeamte. Filmst du sie während einer Kontrolle kommt dein Handy als Einziehungsgegenstand in Betracht und kann beschlagnahmt werden. Darüber hinaus eröffnet sich ein Anfangsverdacht für die Verfolgung einer Straftat gegen dich. Bitte nicht solche Unwahrheiten verbreiten.
@@AZzalor6632 Das gilt aber nur z.B. auf Demonstrationen. Bei kleinen Einzeleinsätzen, z.B. eben persönliche Verkehrskontrolle, haben die Gerichte unter Berufung auf Persönlichkeitsrechte der Polizisten die Handyaufnahmen regelmäßig für unzulässig beurteilt.
Die machen doch eh was sie wollen. Beweise doch mal einen Verstoß.
😅warum soll ich so einen Aufriss machen und die Polizei nicht in den Kofferraum schauen zu lassen? 😅
Irgendwie alles nur aus StPO Sicht.
Eine Durchsuchung der Person und ihrer mitgeführten Sachen ist durchaus nach dem Polizeigesetz möglich: Eigensicherung usw.
Wenn eine Person zu ihrem eigenen Schutz mitgenommen wird ist das keine Festnahme sondern ein Gewahrsam...
Halbwahrheiten sind gefährlich
Was ist mit der Frage Verbandskasten Warndreieck und Gelbe Weste die sich meistens im Kofferraum befinden die nutzen doch den Satz um eben darein zu sehen kann ich das auch ablehnen? Es gibt ja auch die Variante die drei Sachen auf dem Rücksitz zu platzieren so das die keinen Grund haben in den Kofferraum zu gucken.
Hallo @FaDi0702, stimmt - auf Verlangen muss man gemäß § 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten vorzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, so kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Der Beamte muss technisch Zugang zum Kofferraum haben. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Technisch Zugang zum Kofferraum? Versteh ich nicht!? Das ist für mich keine Antwort Sorry. Wenn der Polizist Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste sehen will und ich diese auf dem Rücksitz habe und vorzeige darf er dann trotzdem meinen Kofferraum einsehen?
Nein, das darf er nicht, wenn du diese Gegenstände im Innenraum hast. Der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet! Das ist gemeint.
ist das auch in Bayern so? Ich wurde angehalten ein par km vor der Cz Grenze. Dann kam: Kofferraum öffnen. Ich: nein. Die: warum nicht? ich: weil ich das nicht muss. Die: doch das müssen sie innerhalb 30km der Bundesgrenze. @@ADAC wie sieht das aus?
@@ibizaking Bin kein Jurist, aber im Zollbereich gibt es meines Wissens nach eine 20 KM Zone um Grenzen rum wo mehr erlaubt ist als außerhalb. GGf ist das dor ebenfalls so (Spekulation)
Haltet euch an das Gesetz und dann gibt es auch kein Problem.
Von einer Algemeinen Verkerhskontrolle hast du noch nichts gehört oder
Ja da hast du recht ich habe seit 1997 meinen Führerschein und habe nur damals Lehrgeld bezahlt 1997 mit 150 Mark noch und 1 Punkt Flensburg seitdem nichts mehr weil ich mich an die Regeln halte und es funktioniert wunderbar
Das ist vollkommener Schwachsinn, es gibt genug Polizei Einsätze bei denen die Polizisten selbst die Regeln nicht befolgen. Pech wenn man da rein gerät oder?
🐑
Das gilt auch für die Polizei. Was auch mal nicht gerne nicht gemacht wird.
Ich habe etwas nicht verstanden: Wann sehen denn Pupillen komisch aus? Wenn ein Clown aus den Pupillen lugt? Die Pupillen Witze anzeigen?
Hätte da gern mal eine Info zum Zoll.Hatte gerade den Fall das man einfach meine Kofferraumklappe geöffnet habe obwohl ich dabei sein wollte.Man hat mir nicht mal die Chance gegeben dabei zu sein bzw selber den Kofferraum zu öffnen.
Unverschämtheit was sich der staat herausnimmt.
@essiturbo Zum von dir beschriebenen Vorgang selbst können wir nicht Stellung beziehen. Jedenfalls ist es so, dass der Zoll, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Personen oder in Beförderungsmitteln mitgeführt werden, diese auch durchsuchen darf. Näheres regelt das Zollverwaltungsgesetz. VG Andi / Social Team
STIMMT GANZ SCHLIMM 🤣
Wer zahl für den Bluttest wenn er negativ ist?
Ist der Bluttest negativ, dann trägt der Staat die Kosten. VG
Ich und meine Fahrgemeinschaft, (4Personen) alle Schwarzköpfe in einem Clio sind zur Arbeit gefahren und alle in Arbeitsklamotten. Wir wurden angehalten auf der Autobahn, und wurde gefragt ob wir Drogen dabei haben?? wir natürlich nein wir fahren zur Arbeit und keiner von uns hat je was mit Drogen zutun gehabt. Der Polizist war sehr scharf drauf unser Auto komplett zu durchsuchen was er auch getan hat, da wir schnell zur Arbeit mussten was meiner Meinung nach nicht rechtens war. Darauf hin habe ich gesagt liegt es daran das wir Schwarzköpfe sind oder eher am Auto dann hat der so behindert gegrinst. Die Polizistin neben dem hat dann gesagt liegt denke ich am Auto heee wie Dumm.
Naja, seit mein PKW nicht mehr so verbeult aussieht, wurde ich nie mehr kontrolliert.
@@derniederrheiner4518 lag wohl daran altes Auto Ausländer sieht verdächtig kriminell aus 😀
Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich schon in eine Kontrolle gekommen bin, vor allem Atemalkoholtest... die erste Kontrolle war 15 Minuten(!) nachdem ich meinen Führerschein in der Hand hatte :))
Aber da ich niemals Alkohol trinke, wenn ich auto fahren muss, war auch nie irgendwas. Hat immer nur wenige Minuten gedauert und man hat sich freundlich verabschiedet. Warum auch nicht? Muss ich unkooperativ sein, wenn es absolut keinen Grund gibt? Ganz sicher nicht. Nicht so wie ein alter Bekannter, der sagt bei der Polizei kein Wort, aber auf Facebook, Instagram und Twitter kann man alles bis zum letzten I-Punkt nachlesen...
Ich finde, Alkohol hat im Straßenverkehr absolut gar nichts verloren (auch keine 0.3 oder 0.5 Promille), wer meint, ohne nicht auskommen zu können, soll die Karre stehen lassen! Ich hätte nichts dagegen, wenn es eine 0.0 Promille Grenze gäbe. Niemand muss trinken und dann noch selbst fahren. Ich lasse mich auch auf Feiern nicht dazu drängen, was zu trinken. Ich kann ohne Alkohol gute Laune haben!
Danke, dass du deine Ansichten hier mit uns teilst. Wir finden es sehr gut, dass du so vernünftig bist und bei Feiern auf Alkohol gänzlich verzichtest, wenn du hinterher noch fahren musst 👍😊💪VG Andi / Social Team
@@ADACHat auch einen Nachteil: Ich bin fast immer der Fahrer 🤣und bringe alle heim, die es sonst nicht schaffen
@user-ip4zk2fc2b Wir hoffen, diese wissen das zu schätzen 🙌💛
Ich kann auch ohne gute Laune auf Alk verzichten.😂
@Hoernsie 👿👿👿👿👿🤣🤣🤣🤣
In der Theorie ist das alles schön und gut. In der Realität kann man sich gegen polizeiliche Maßnahmen nicht wehren. Sollte man dies versuchen, hagelt es sofort zig Gegenanzeigen und man hat ein langwieriges Verfahren am Hals. Bodycams wären hier ein Schritt nach vorn oder die Möglichkeit, wie in den USA, solche Maßnahmen selbst filmen zu dürfen.
Also hat man keine Rechte!
Stimmt. Mich hatte mal die Polizei bei einer Verkehrskontrolle aufgefordert den Kofferraum zu öffnen um zu sehen was da innen im Kofferraum ist. Darauf habe ich gesagt "Der inhalt meines Kofferraumes geht ihnen ganix an und ist Privat und ohne Durchsuchungsbeschluss geht da ganix" und nach der normalen Verkehrskontrolle einfach weiter gefahren