@@abraxes23 stimmt auch wieder … aber wie der fernsehanwalt schon sagte: mit der faustformel ist man selten gut bedient … und kommt auch schwer auf ein jahresgehalt abfindung … das ist nur was für leute, die sich eine rechnung vom chef aufmachen lassen. und denken, dass sie so schlau sind, dass sie keinen anwalt brauchen … die entscheidenden faktoren sind dauer der betriebszugehörigkeit, betriebsgröße, gehalt und natürlich der persönliche hintergrund (verheiratet? anzahl der kinder? ggf. schwerbehindert?) aus dem sich anhaltspunkte für die berechnung des faktors ableiten lassen … da ist man bei 10 jahren stauch mal schnell bei drei jahresgehältern … aber wie gesagt: geld ist bei ner abfindung nicht alles. und je größer die zahl, desto mehr falltüren gibt es. deshalb ist es mitnichten nur eigenwerbung wenn der anwalt beim thema abfindung sagt, geh zum anwalt …
Wie ärgerlich... Ich war 10 jahre lang bei einem pharmazeutischen unternehmen beschäftigt. Das unternehmen war auf wachstumskurs. die letzten 2 beschäftigtigungsjahre war ich häufig krank, wesswegen sich mein ehemaliger ag von mir trennen wollte. Mein monatsverdienst lag bei 2.600 brutto. das erste angebot war mit 11.000 euro dreist niedrig. ich dachte ich hätte mit 24.000 einr akzeptable summe ausgehandelt... Omg 😪
Sie können auch Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen :) Wichtig dabei: Arbeitsrecht muss abgedeckt sein, die Wartezeit (3-6 Monate) muss rum sein und die Beiträge bezahlt sein. Wenn Sie uns wegen Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung kontaktieren, geben Sie bitte mit an, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Dann kann vorab eine Kostendeckungsanfrage gestellt werden. Wenn Sie das Thema "Rechtsschutzversicherung" auch grundsätzlich interessiert, haben wir dafür auch eine eigene Playlist: ua-cam.com/play/PLipETknNu7ffSRMo5t_FuP2Yy0s-yKApV.html
Die Problematik ist, dass die Arbeitgeber oft Firmen / Niederlassungen / Betriebs-Teile ausgliedern und dann an Dritte verkaufen. In den verkauften Einheiten wird dann das Eigen-Kapital abgezogen. Wenn es dann zu Entlassungen / zu einer Betriebsschließung kommt, ist keine Substanz da. Die Abfindungen sind somit niedrig. Immer auch an das Risiko "Insolvenz (in Eigenverwaltung)" denken, wenn es dem Arbeitgeber ohnehin schon schlecht geht. Am Schluss hat man einen günstigen Abfindungsvertrag, bekommt aber quasi nichts ausbezahlt (zB.: "Masseforderung").
Guten Tag, ich habe noch eine Frage: Ich habe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten und meinen Arbeitgeber darüber informiert. Er hat mir sofort eine Kündigung geschickt, ohne eine Begründung anzugeben. Ist das in Ordnung? Kann ich eine Abfindung beantragen und was ist mit meinem ausstehenden Urlaub? Wenn ich eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten würde, wie würde sich das auf meine volle Erwerbsminderungsrente auswirken? Ich Bitte Sie um ein Antwort. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, gerne können Sie für Ihren speziellen Fall unsere kostenlose Ersteinschätzung unter ☎️ +49 30 4000 4999 nutzen. Bitte beachten Sie, dass ab Zugang einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit sind, um eine Klage dagegen einzureichen! Liebe Grüße
War 2 Jahre bei einer deutschen Niederlassung (50 Mitarbeiter) einer großen Firma (6000 Mitarbeiter). Verhältnis zum Chef war nicht besonders. Chef hat mich im Frühjahr (von sich aus) angesprochen, ob ein Aufhebungsvertrag denkbar wäre. War dann unglücklicherweise noch 5 Wochen krank. Abfindung ca. 3,5 Monatsgehälter + 3 Monate bezahlte Freistellung (mit Dienstwagennutzung). Gehalt als Ingenieurin (Automatisierung / IT) 8.500 € Monat + Dienstwagen. Sprich, nach Abschluss des Aufhebungsvertrages habe ich noch ca. 4 Wochen gearbeitet, dann 4 Wochen "Resturlaub" und im Anschluss 3 Monate bezahlte Freistellung (also 4 Monate am Stück frei). Im AV hatte ich 4 Monate Kündigungsfrist zum Quartal vereinbart. Freistellung war mir wichtig, da ich mal richtig Urlaub (große Rundreise mit dem Dienstwagen) machen wollte. Meine Verhandlungsposition war ungünstig, da ich schon einen neuen (sehr günstigen) AV bei einem großen Konzern unterschrieben hatte. Ohne Anwalt, frei verhandelt. Mit Anwalt wäre sich noch etwas gegangen, aber dann fällt ja auch ein Honorar an.
AG können auch einfach mal ne fristlose Kündigung raushauen. Für den AN heißt das erst einmal eine Sperre bei der Agentur und auch wenn die fristlose Kündigung vor Gericht nicht haltbar ist. Ist die Sperre von der Agentur schwebend und ein Termin beim Arbeitsgericht erst 1-3 Monate später…..bis dahin wird es aber erst einmal finanziell sehr eng.
die schmeißen nicht mehr raus !! die lassen dich auf der Prsonalliste verhungern !! denn ach 6 Wochen sind Die raus aus der Lohnfortzahlung. Sie schieben das Ganze an die Krankenkasse weiter.
Wenn der Arbeitgeber dich zurück nehme muss, kann das passieren, dass Du Krank bist.... so 1-2-3-4 WOchen..... und dann hast Du den vollen Urlaubsanspruch ........ Na ob er das wirklich will...... ich würde das als Dummheit abtun^^.
Gem. AR gibt es kein Anspruch auf eine Abfindung. Bei einer Kündigungsschutzklage geht es darum, seinen Job zu behalten. Wenn der AG keinen Bock darauf hat, dann wird der Verlust des Arbeitsplatzes mit einen 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei einer personenbedingten, bzw. Verhaltensbedingter Kündigung gibt es kein Geld. Würde ich mal Erwähnen.
das mit den 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr ist nur eine Richtlinie keine feste Vorgabe. Wenn die Kündigung unwirksam ist und du theoretisch wieder eingestellt werden müsstest, würdest du PRO MONAT wie lange die Kündigungsschutzklage lief, das Gehalt nachbezahlt bekommen müssen. Nennt sich "Annahmeverzug" - dementsprechend wenn der Arbeitgeber dich nicht mehr im Betrieb haben will - muss er tiefer in die Tasche greifen als diese lächerlichen 1/2 Gehälter. Alles gute dir
Du musst dir noch viel mehr Video von Herrn Bredereck ansehen. Was du schreibst, war auch mal mein Kenntnisstand. Jetzt nicht mehr und ich lass mich auf gar keinen Fall "abspeisen"!
wäre schön zu wissen wie diese berechnung für langzeitbeschäftigte aussieht
Wird schwer über ein Jahresgehalt zu kommen.
@@abraxes23 falsch.
@@cars_10-j9y ohne Begründung wirkt falsch wie richtig.🤪
@@abraxes23 stimmt auch wieder … aber wie der fernsehanwalt schon sagte: mit der faustformel ist man selten gut bedient … und kommt auch schwer auf ein jahresgehalt abfindung … das ist nur was für leute, die sich eine rechnung vom chef aufmachen lassen. und denken, dass sie so schlau sind, dass sie keinen anwalt brauchen … die entscheidenden faktoren sind dauer der betriebszugehörigkeit, betriebsgröße, gehalt und natürlich der persönliche hintergrund (verheiratet? anzahl der kinder? ggf. schwerbehindert?) aus dem sich anhaltspunkte für die berechnung des faktors ableiten lassen … da ist man bei 10 jahren stauch mal schnell bei drei jahresgehältern … aber wie gesagt: geld ist bei ner abfindung nicht alles. und je größer die zahl, desto mehr falltüren gibt es. deshalb ist es mitnichten nur eigenwerbung wenn der anwalt beim thema abfindung sagt, geh zum anwalt …
Guten Tag, wie verhält es sich bei sehr langer Beschäftigungszeit z.B. 35 Jahre ? Danke für Ihre tolle Arbeit !
Wie ärgerlich... Ich war 10 jahre lang bei einem pharmazeutischen unternehmen beschäftigt. Das unternehmen war auf wachstumskurs. die letzten 2 beschäftigtigungsjahre war ich häufig krank, wesswegen sich mein ehemaliger ag von mir trennen wollte. Mein monatsverdienst lag bei 2.600 brutto. das erste angebot war mit 11.000 euro dreist niedrig. ich dachte ich hätte mit 24.000 einr akzeptable summe ausgehandelt...
Omg 😪
Muss man Sie Privat bezahlen oder geht das auch mit rechtsschutzversicherung
Sie können auch Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen :)
Wichtig dabei: Arbeitsrecht muss abgedeckt sein, die Wartezeit (3-6 Monate) muss rum sein und die Beiträge bezahlt sein. Wenn Sie uns wegen Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung kontaktieren, geben Sie bitte mit an, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Dann kann vorab eine Kostendeckungsanfrage gestellt werden.
Wenn Sie das Thema "Rechtsschutzversicherung" auch grundsätzlich interessiert, haben wir dafür auch eine eigene Playlist: ua-cam.com/play/PLipETknNu7ffSRMo5t_FuP2Yy0s-yKApV.html
Die Problematik ist, dass die Arbeitgeber oft Firmen / Niederlassungen / Betriebs-Teile ausgliedern und dann an Dritte verkaufen. In den verkauften Einheiten wird dann das Eigen-Kapital abgezogen. Wenn es dann zu Entlassungen / zu einer Betriebsschließung kommt, ist keine Substanz da. Die Abfindungen sind somit niedrig. Immer auch an das Risiko "Insolvenz (in Eigenverwaltung)" denken, wenn es dem Arbeitgeber ohnehin schon schlecht geht. Am Schluss hat man einen günstigen Abfindungsvertrag, bekommt aber quasi nichts ausbezahlt (zB.: "Masseforderung").
Gilt das für Östereich auch? 50% von Bruto gehalt x Jahre...
Guten Tag, ich habe noch eine Frage: Ich habe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten und meinen Arbeitgeber darüber informiert. Er hat mir sofort eine Kündigung geschickt, ohne eine Begründung anzugeben. Ist das in Ordnung? Kann ich eine Abfindung beantragen und was ist mit meinem ausstehenden Urlaub? Wenn ich eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten würde, wie würde sich das auf meine volle Erwerbsminderungsrente auswirken? Ich Bitte Sie um ein Antwort. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, gerne können Sie für Ihren speziellen Fall unsere kostenlose Ersteinschätzung unter ☎️ +49 30 4000 4999 nutzen. Bitte beachten Sie, dass ab Zugang einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit sind, um eine Klage dagegen einzureichen! Liebe Grüße
War 2 Jahre bei einer deutschen Niederlassung (50 Mitarbeiter) einer großen Firma (6000 Mitarbeiter). Verhältnis zum Chef war nicht besonders. Chef hat mich im Frühjahr (von sich aus) angesprochen, ob ein Aufhebungsvertrag denkbar wäre. War dann unglücklicherweise noch 5 Wochen krank.
Abfindung ca. 3,5 Monatsgehälter + 3 Monate bezahlte Freistellung (mit Dienstwagennutzung). Gehalt als Ingenieurin (Automatisierung / IT) 8.500 € Monat + Dienstwagen. Sprich, nach Abschluss des Aufhebungsvertrages habe ich noch ca. 4 Wochen gearbeitet, dann 4 Wochen "Resturlaub" und im Anschluss 3 Monate bezahlte Freistellung (also 4 Monate am Stück frei). Im AV hatte ich 4 Monate Kündigungsfrist zum Quartal vereinbart.
Freistellung war mir wichtig, da ich mal richtig Urlaub (große Rundreise mit dem Dienstwagen) machen wollte.
Meine Verhandlungsposition war ungünstig, da ich schon einen neuen (sehr günstigen) AV bei einem großen Konzern unterschrieben hatte. Ohne Anwalt, frei verhandelt. Mit Anwalt wäre sich noch etwas gegangen, aber dann fällt ja auch ein Honorar an.
Und jetzt wünscht du dir Applaus? 👏 👏 👏
Hast du ganz fein gemacht 😂
@@Peter-wp4nhDepp
Was wäre denn bei 13 Jahren Beschäftigungszeit realistisch drin - Monatsgehälter ?
Alter 45 Jahre
AG können auch einfach mal ne fristlose Kündigung raushauen. Für den AN heißt das erst einmal eine Sperre bei der Agentur und auch wenn die fristlose Kündigung vor Gericht nicht haltbar ist. Ist die Sperre von der Agentur schwebend und ein Termin beim Arbeitsgericht erst 1-3 Monate später…..bis dahin wird es aber erst einmal finanziell sehr eng.
Auf jeden Fall die 1/5 Regelung bestehen & mit in den Vertrag reinschreiben lassen
die schmeißen nicht mehr raus !! die lassen dich auf der Prsonalliste verhungern !! denn ach 6 Wochen sind Die raus aus der Lohnfortzahlung. Sie schieben das Ganze an die Krankenkasse weiter.
Nützt nix, musst wieder hin! 😮
Das ist zwar bescheiden, aber nur so wird es mit einer Abfindung klappen.
Wenn der Arbeitgeber dich zurück nehme muss, kann das passieren, dass Du Krank bist.... so 1-2-3-4 WOchen..... und dann hast Du den vollen Urlaubsanspruch ........ Na ob er das wirklich will...... ich würde das als Dummheit abtun^^.
Gem. AR gibt es kein Anspruch auf eine Abfindung. Bei einer Kündigungsschutzklage geht es darum, seinen Job zu behalten. Wenn der AG keinen Bock darauf hat, dann wird der Verlust des Arbeitsplatzes mit einen 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei einer personenbedingten, bzw. Verhaltensbedingter Kündigung gibt es kein Geld. Würde ich mal Erwähnen.
das mit den 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr ist nur eine Richtlinie keine feste Vorgabe. Wenn die Kündigung unwirksam ist und du theoretisch wieder eingestellt werden müsstest, würdest du PRO MONAT wie lange die Kündigungsschutzklage lief, das Gehalt nachbezahlt bekommen müssen. Nennt sich "Annahmeverzug" - dementsprechend wenn der Arbeitgeber dich nicht mehr im Betrieb haben will - muss er tiefer in die Tasche greifen als diese lächerlichen 1/2 Gehälter. Alles gute dir
Du musst dir noch viel mehr Video von Herrn Bredereck ansehen.
Was du schreibst, war auch mal mein Kenntnisstand.
Jetzt nicht mehr und ich lass mich auf gar keinen Fall "abspeisen"!