Mord § 211 StGB I Strafrecht BT 1

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  • Опубліковано 3 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 31

  • @fersager7551
    @fersager7551 3 місяці тому +8

    Babe wach auf Jurstudent hat 100 Minuten zum Mord hochgeladen 🔥🔥

  • @mikeross1027
    @mikeross1027 3 місяці тому +2

    Das wird sich bei Zeiten genüsslich reingezogen :D

  • @AlexanderW246
    @AlexanderW246 3 місяці тому

    Ich bin echt kein Strafrechtsfan, aber du rettest mich immer wieder. Vielen Dank dir dafür! Ich schätze dich sehr!

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  3 місяці тому

      Vielen Dank für den netten Kommentar! Danke dir

  • @oliverh.547
    @oliverh.547 3 місяці тому

    Wow, solch ein schönes und langes Video!

  • @Cessadavt
    @Cessadavt 3 місяці тому +2

    Ich freue mich!!! ☺️

  • @farikaparila
    @farikaparila 21 день тому

    Endlich!! Vielen Dank!

  • @Alex_Wheat_Slayer
    @Alex_Wheat_Slayer 2 місяці тому

    Vielen Dank für dein Video! 😊
    Würde mir noch §224 und §226 wünschen!

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  2 місяці тому

      Gerne!
      Ja, das werde ich sicherlich machen, es wird aber noch ein bisschen dauern (so 2-3 Monate vielleicht)

  • @germanletskotz
    @germanletskotz 3 місяці тому

    Endlich, Ehrenmann ❤

  • @ze3839
    @ze3839 2 місяці тому

    sowas von gut! Danke!!

  • @SilverLynel04
    @SilverLynel04 3 місяці тому

    Voll cool, dankeschön für die Mühen. Ist geplant, wann es mit dem Strafrecht BT weiter geht?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  3 місяці тому +1

      Danke! Diesen Sonntag kommt 212 und 216. Ich versuche ein Strafrecht BT Video einmal alle 2 Wochen hochzuladen.

    • @SilverLynel04
      @SilverLynel04 3 місяці тому

      @@Der_Jurastudent Perfekt, freue mich. Dankeschön

  • @Inspocgn
    @Inspocgn 14 днів тому

    Wie kann das bei dem Beispiel (40:00) sein? Der Gesetzestext setzt doch gerade die Verdeckung einer anderen Straftat voraus?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  14 днів тому +1

      Ich zitiere mal aus MüKo/Schneider § 211 Rn. 231: "Qualifikationsgrund sei vielmehr die Verknüpfung von Unrecht mit weiterem Unrecht. Eine derartige Koppelung sei gegeben, wenn der Täter zur Vermeidung außerstrafrechtlicher Folgen seiner Straftat tötet."
      Es kommt nach dem BGH also auf die Verknüpfung von Unrecht mit Unrecht an.

    • @Inspocgn
      @Inspocgn 14 днів тому

      @@Der_Jurastudent Hm, also wird das Unrecht der Tötung mit Verdeckungsabsicht genutzt um den Mord in Verdeckungsabsicht zu bejahen? Weiß ich ja nicht :D Aber danke!

  • @Alles_Machbar
    @Alles_Machbar 3 місяці тому

    Wir schreiben eine Klausur im Bt mit der Mittäterschaft. Ich verstehe da leider nicht so genau, wo ich die MM bei den Täterschaften & Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, Mittelbare Täterschaft) hinschreiben soll?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  3 місяці тому

      Beihilfe und Anstiftung ist ja die sogenannte Teilnahme. In meinem Video zur limitierten Akzessorietät kannst du die Verortung sehen: Nämlich sind besondere persönliche Merkmale, die die Strafbarkeit begründen (§ 28 I) bei der Strafzumessung zu prüfen und besondere persönliche Merkmale, die die Strafbarkeit modifizieren (§ 28 II) bei der Akzessorietätsdurchbrechung nach Prüfung des Tatbestandes zu prüfen.
      Ob Mordmerkmale nun unter § 28 I oder § 28 II fallen hängt davon ab, ob du dem BGH folgst (§ 28 I) oder der h.L. (§ 28 II).
      Bei der Mittäterschaft und der mittelbaren Täterschaft musst du schauen ob es sich um ein tatbezogenes MM handelt -> dann wird dies im Rahmen von § 25 I Var. 2 bzw. § 25 II an den Hintermann zugerechnet. Also wenn zum Beipsiel der Vordermann das Opfer heimtückisch tötet, wird dies dem Hintermann zugerechnet. Wenn täterbezogene Mordmerkmale in Betracht kommen, sind diese im subjektiven Tatbestand zu prüfen.

    • @Alles_Machbar
      @Alles_Machbar 3 місяці тому

      @@Der_Jurastudent Danke du bist der Beste 🙏🏻

  • @fersager7551
    @fersager7551 3 місяці тому

    W

  • @asozialesnetzwerk
    @asozialesnetzwerk 3 місяці тому

    Ich stell mal wieder fest, dass ich kein Fan dieses Paragrafen bin.

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  3 місяці тому

      Wieso?

    • @asozialesnetzwerk
      @asozialesnetzwerk 3 місяці тому

      @@Der_Jurastudent Ach. Vieles. Find einige Merkmale wie Niedrige Beweggründe, Heimtückemerkmal etc. einfach echt super kritisch. Auch die absolute Strafandrohung und dass man wie eben im Haustyrannenfall nur über diese dogmatisch heikle Konstruktion überhaupt die Strafe mildern kann...
      Wäre meiner Meinung nach rechtspolitisch wünschenswert, diesen Naziparagrafen mal deutlich zu überarbeiten anstatt an einzelnen Merkmalen rumzunormativieren!

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  3 місяці тому

      Alles klar! Gute Argumentation. Ich habe nur einen ganz einfachen Wunsch, nämlich dass der Gesetzgeber den Mord als Qualifikation zum Totschlag normiert.

    • @asozialesnetzwerk
      @asozialesnetzwerk 3 місяці тому

      @@Der_Jurastudent Mord einfach als Totschlag im besonders schweren Fall normieren. ^^
      Heiko Maas hatte seinerzeit ja mal ne Kommission Vorschläge zur Überarbeitung des Mordparagrafen anberaumt. Schade, dass da nix draus geworden ist.

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  3 місяці тому +1

      "Im besonders schweren Fall" wird verfassungsrechtlich nicht in Ordnung sein, da dies zu unbestimmt ist (103 II GG).
      Stimmt, ich finde es sowieso traurig, wie lange man für Änderungen braucht, die eigentlich offensichtlich richtig sind.