Grundlagen der Konkurrenzen I Strafrecht AT Grundlagen 34

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  • Опубліковано 29 гру 2024

КОМЕНТАРІ •

  • @dr.viktoriakerekes8886
    @dr.viktoriakerekes8886 Рік тому +3

    Schön durchgekaut. Separater Dank für die sehr hilfreichen Veranschaulichungen.

  • @noraerian5540
    @noraerian5540 7 місяців тому +3

    Vielen Dank für das unglaublich gute Video. Kein Lehrbuch/Prof hat das so simpel und strukturiert erklärt wie du!!

  • @MrYugideck
    @MrYugideck Рік тому

    Danke für diese Videos! Super zum Wiederholen :)

  • @dearjelaine
    @dearjelaine 7 місяців тому +1

    Endlich habe ich es verstanden, danke! :)

  • @swearlyyy
    @swearlyyy Рік тому

    Super Video, vielen Dank!

  • @duttfisch
    @duttfisch 5 місяців тому

    Hi, danke für das gut verständliche Video, grade das zu der Klarstellungsfunktion war interessant zu wissen ^^ Ich hab noch eine Frage zum Aufbau: Prüft man die Konkurrenzen dann unter jedem Delikt, das man prüft, einzeln oder quasi als "Block" ganz am Ende von allem vor dem Endergebnis?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  5 місяців тому +1

      Danke!
      Schwierig zu beantworten, weil das von der jeweiligen Klausur abhängt. So als ganz grobe Daumenregel würde ich sagen, dass man nach der Prüfung eines Tatkomplexes etwas zu den Konkurrenzen sagen kann/soll.
      Aber es kann manchmal sein, dass es sich an einer anderen Stelle anbietet. Wenn z.B. ein Diebstahl vorliegt, dann solltest du in einem Satz sagen, dass die Unterschlagung (246) formell subsidiär ist und das war's dann damit.
      Fazit: Es ist kompliziert, wahrscheinlich ist es am besten das in Klausuren zu üben.

    • @duttfisch
      @duttfisch 5 місяців тому

      @@Der_Jurastudent Okay, danke, dann schau ich mal nach ein paar Übungsfällen :D

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent  Рік тому +2

    A verursacht fahrlässig einen Autounfall. Danach flieht er.
    Das scheint auf den ersten Blick eine natürliche Handlungseinheit zu sein, weil die Taten zeitlich und räumlich eng beinander liegen, aber sie sind nicht von einem einheitlichen Handlungsentschluss getragen. Der A hat einen Unfall verursacht und danach hat er die Situation bewertet und sich dann entschieden zu fliehen.
    Somit: Tatmehrheit