Als Lokomotivführer kann ich mich nur zu gut die Situation des Betroffenen Kollegen verstehen ! Eine Frechheit, was hier ihm seitens der Staatsanwaltschaft angetan wurde!
Ich grätsche da jetzt mal rein, denn ich bin der Tf, der damals den Zug von der Strecke geholt hat. Der Zug war mit einer Schnellbremsung (ohne Sand, weil bei der Baureihe nicht vorhanden) zum Halten gebracht worden. Er stand mit dem Zugschluss genau hinterm BÜ (Zugspitze also 132 Meter weiter). Als ich eintraf war der BÜ immer noch geschlossen, die technische Sicherung hat also einwandfrei gearbeitet. Ich habe eine Vorladung bekommen, um zu bezeugen, wie ich den Zug vorgefunden habe. Die PZB-Daten wurden direkt gesichert, durch Sperrung des ZDE. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Angehörigen und/oder die Staatsanwältin einen Schuldigen gesucht haben, um sich ein starkes Fehlverhalten der Frau nicht eingestehen zu müssen. Und das ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Denn wie heißt es so schön: Es ist einfacher, den Fehler bei anderen zu suchen.
Und wie ist der Prozess ausgegangen? Das ist ja die spannende Frage. Ein Kommentar in Richtung Staatsanwaltschaft lasse ich besser sein. Recht haben und Recht bekommen... der arme Lokführer.
@@Pingu1302 Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Vielleicht kann das jemand anderes beantworten. Ich glaube, gehört zu haben: Freispruch, aber seitdem arbeitsunfähig.
Danke Stephan, dass Du Dich da reingegrätscht hast. Super aufgeklärt in diesem Hin und Her der Kommentare, wo jeder alles besser zu wissen scheint. Alles Gute für Deinen Kollegen, für Dich natürlich auch. Allzeit gute Fahrt. ✌🙋♀️
Als mittlerweile pensionierter Lokführer der über 40 Jahre diesen Beruf ausübte und einige Male derartige "Vorfälle" genießen MUSSTE, danke ich Dir von ganzem Herzen für diesen Bericht und Kommentar! Ich habe dem nichts hinzuzufügen! Dem Kollegen wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er dieses Trauma überwinden kann!
Lieber TF was immer die Richter sagen denk dran Du konntest das nicht verhindern und die verrückte alte Dame wäre auch deinem Kollegen vor den Zug gesprungen. Dich trifft keine Schuld zumindest aus meiner Sicht.
Ich habe mir schon oft die Frage gestellt, ob für die Schäden, die durch die lethale Fehlhandlung dritten entstanden sind, post mortem Privat- oder Kfz-Haftpflicht noch Schadensersatzpflichtig sind, oder ob das im Anbetracht der Umstände ausgesetzt wird
@@DefaultString Jetzt überlege mal folgendes. Du hast einen schweren Verkehrsunfall, bei dem nicht nur dein Fahrrad (bei eigenem Auto wäre hier noch die eigene KFZ-Versicherung im Spiel) zum Totalschaden wird, sondern auch du selbst schwer verletzt wirst (endlose medizinische Behandlungen, Reha, Verdienstausfälle bzw. Verzögerungen in Ausbildung/Studium etc.). Der Unfallverursacher, der den Unfall grob fahrlässig zu verantworten hat, ist tot. Natürlich ist hier die Privat-Haftpflichtversicherung noch in der Verantwortung (zum Zeitpunkt des Unfalls war sie ja wirksam). Die KFZ-Haftpflicht andererseits bezieht sich sowieso auf das Fahrzeug und hat mit dem Fahrer erstmal nichts zu tun. Darüber hinaus kannst du aber auch den Unfallverursacher post mortem noch auf Schadensersatz verklagen, je nachdem wird dies dann über die Erben bzw. falls niemand das Erbe antritt über der Erbmasse geregelt. Wobei ich aber glaube, das zumindest die Bahn das über eine eigene Versicherung regelt.
@@bufferbuffer7320 Wichtig ist, WANN der Verursacher aus dem Leben geschieden ist und WANN der dann Geschädigte geschädigt wurde. Bei der Konstellation, dass "unbemerkt" (wir lassen dies bitte jetzt mal absolut unkommentiert) eine Person überfahren/getötet wurde und der Lf erst später damit konfrontiert und damit erst später ggf. psychisch geschädigt wird, passiert es regelmäßig, dass Ansprüche ggü. einer gegnerischen Versicherung schwer gestellt werden können, da diese sich versuchen, unter allen Mittel der Verantwortung durch rechtliches Schauspiel zu entziehen. Getreu dem Motto: "Also unser Versicherungsnehmer war ja schon tot, bevor die Schäden eingetreten sind. Die Versicherung ist aber mit dem Zeitpunkt des Todes (!) erloschen."
@@vanillacity In der von dir genannten Situation, klar. In der von mir genannten Situation ist die Sache allerdings schon eindeutig, vor allem da es sich auf physische "Schäden" bezieht (alles in Bezug auf die Privat-Haftpflicht). Die KFZ-Versicherung andererseits ist sowieso ans Fahrzeug und nicht den Fahrer gebunden. Und für eine evtl. zivilrechtliche Klage ist das auch unerheblich (wobei psychische Spätschäden hier wohl sowieso etwas schwierig sind)
Der Lokführer tut mir leid. Wenn eine Person da rüber rennen muss bei geschlossener Schranke und dann erfasst wird, selber Schuld. Mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid.
Ja das Verfahren wurde zugunsten des Tf eingestellt. Mehrere Gutachten waren nötig. Aber wie im Video schon erwähnt wurde, sind unsere Staatsanwälte sowas von Realitätsfern. Alleine die Strecke von und nach Stade kann man ständig beobachten wie Menschen Autos über die Bahnanlage fahren. Wenn es danach geht müsste man als Tf ein Zeichen setzen und jedesmal Betriebsgefahr auslösen. Auch dann wenn man in der Ferne als tf Autos sieht die die bahnschranke überqueren. Wohlgemerkt diese noch nicht geschlossen sind weil die einschaltzeiten knapp sind. Egal Anwälte die Assgeier versuchen alles um einen die Existenz zu zerstören obwohl logischer Menschenverstand dir sagt, daß man eh nichts machen kann.
@@wodanfreak Was interessiert dich? Das Verfahren? Nun das ist eingestellt. Das kann ich als Triebfahrzeugsführer bestätigen. Denn Rest was auf Strecke so abgeht auch, fahre diese Häufig. Und das Rechtsanwälte Assgeier sind das meine ich ernst. Die Vertreten doch jeden obwohl man weiß das der Angeklagte im Recht oder Unrecht ist. Was aus dem Tf geworden ist weiß ich nicht. Und das Viele das gleiche denken ist kein Wunder. Nur wer hört schon auf uns? Hochbezahlte Experten wissen doch meist alles besser als die, die es wirklich wissen könnten 😀
Du hast den Nagel auf dem Kopf getroffenen! Dein Kommentar ist auch meine Meinung. Ich als Triebfahrzeugführer muss also so bremsen können wie mit einem Auto! Das ist mit einem Gz nicht möglich. Gott sei Dank gibt es noch ein Rechtsmittel der Revision sollte er verurteilt werden. Juristen sind keine Eisenbahner!
Da hast du recht... besonderst wenn man bedenkt, das bei der Eisenbahn Eisen (Zugrad) auf Eisen (Schiene) rutscht und nicht Gummi (Autoreifen) auf Straßenbelag bremst ..... da ist ein riesen Unterschied.... und wer es nicht glaubt, der kann es ja mal selber versuchen oder einen Physiklehrer fragen.... Aber das richtig traurige neben den Tot der Dame ist ja, das wieder einmal ein kleiner Arbeiter als Sündenbock hingestellt wieder.... obwohl er nach der eingeleiteten Bremsung ja auch nur mehr Zuschauer ist....
Und selbst mit einem Auto gibt es Situationen wo du nichts mehr machen kannst , wo es knallt bevor man auf der Bremse ist ... Wenn dir irgendwas aus der Dunkelheit von Rechts vors Auto springt , ein Reh z.b. da bremst du auch nicht mehr und wenn es dann geknallt hat , macht es keinen Sinn mehr voll in die Eisen zu gehen , da kann man auch langsam anhalten .
@Habi8805 _Im Gegensatz zu einem Kleinkind hat man als Senior (bin selber einer) -zig Lebensjahrzehnte Zeit gehabt, lesen zu lernen, etwas über Bremswege und Reaktionszeiten zu lernen und dass Regeln auch daher gut sind, weil man sie in 99 Prozent erfolgreich und gefahrlos umgehen kann, beim 100sten Fall ist man zerstreut, der Wind bläst einem in die Augen oder der Blutzucker ist auf dem Tiefpunkt._ Man kann vielleicht noch jemand entschuldigen wie eine Tante(?) meiner Mutter, die in der Mitte der Strasse ging und sagte "die jungen Leut können doch ausweichen" ... weil ihre Generation in ihrer Jugend zumindest in einigen Gegenden fast gar keinen Straßenverkehr hatte. Aber das ist jetzt mehr als ein Jahrhundert vorbei, die alten Leute von heute haben diese Ausrede nicht mehr. Und natürlich gibt es diese Verhaltensweise in jedem Alter, von daher ist das Alter der Frau nur eine Ablenkung. 70 km/h sind, wenn ich mich nicht verrechnet habe, ungefähr 20 Meter pro Sekunde. Zuerst die Schrecksekunde. Dann die Zeit von der Betätigung der Bremsen bis sie anfangen zu wirken - bei der S-Bahn sollte das fix gehen, bei einem langen Gz kann das leicht mehrere Sekunden dauern (bis der veränderte Luftdruck auf der Bremsleitung im letzten Wagen angekommen ist). Dann, wie schon erwähnt, ist die Bremswirkung von Stahl auf Stahl nicht besonders gut. Sand hilft (aber ist wieder eine extra Aktion, wenn ich mich nicht irre), aber das Ergebnis ist immer noch ein *viel* längerer Bremsweg als ein Auto. Stillstand 130m hinter dem BÜ? Eine schnellere Reaktion hätte das meines Erachtens nicht genug reduzieren können. Ansonsten erinnere ich mich an ein Video von Rotausleuchtung, in dem ein Segment von einer Langsamfahrstelle fehlte. Wie er später erklärte, hatte ein Kollege dort einen Lebensmüden erwischt ... der zu dem Zeitpunkt, wo Rotausleuchtung vorbeikam, gut in der Gegend verteilt war, also hat er das Stück herausgeschnitten. (Wer sowas unbedingt sehen will, es gibt, glaube ich, Beispiele aus Indien.)
Ich habe mal etwas quer gerechnet. Der Zug hatte einen Anhalteweg von 180 Metern aus einer Geschwindigkeit von 67 km/h (20 m/s). Die BR 474 hat eine Bremsverzögerung von 1,2 m/s² bei einer Schnellbremsung. Für 67 km/h ergibt sich also ein reiner Bremsweg von 144 Metern. Also hatte der Zug einen Reaktionsweg von 36 Metern. Nun muss man den Bremsweg noch etwas verlängern, weil nicht sofort die volle Bremswirkung entfaltet wird, da die HLL entleert werden muss und die Luft in der Steuerleitung sich in Schallgeschwindigkeit nach hinten ausbreitet - erst dann hat der gesamte Zug die volle Bremswirkung. Bei einer Doppeltraktion (130 m Zuglänge) braucht die Steuerleitung also 0,39 Sekunden oder knapp 8 Meter Bremsweg. Im ungünstigsten Fall betrüge der tatsächliche Bremsweg also 152 Meter. Verbleibt also ein Restweg von 28 Metern, der als Reaktionszeit angenommen wird. Man wollte den TF also für 8 Meter oder 0,4 Sekunden zu spätes Bremsen wegen fahrlässiger Tötung verknacken, weil es jemand nicht für nötig hielt, am Bahnübergang zu warten, wie es die StVO (und der gesunde Menschenverstand) gebietet?!? Und dann beschwert sich die Justiz, dass sie heillos überlastet ist. 🫣
@@rob9514 Ah für mich klang das so, als wäre es aufgrund des fehlenden Gutachtens seiten der Bahn nur verschoben worden. Dann entging mir das. Dankeschön.
@@rob9514 0:2:12 "Weil auf dieser Basis keine Klärung des Sachverhalts möglich war, wurde das Verfahren bis auf weiteres ausgesetzt". Also nix eingestellt. Der Tf lebt jetzt den Rest seines Lebens mit dem Damoklesschwert, dass die Staatsanwaltschaft sich entscheidet, das Verfahren doch noch fortzusetzen.
Ich habe den Artikel ebenfalls gelesen und musste im ersten Moment auch zwei Mal hingucken. Beim zweiten Mal aber klang es plausibel und ich habe mal nachgerechnet: Die ET 474 haben eine Bremsverzögerung von 1,2m/s² bei einer Schnellbremsung (laut Wikipedia). Also rechnen wir mal: Die S3 fuhr 67km/h, das sind 18,6m/s. 50m vor dem BÜ sieht der Tf die Frau, ein gesunder Mensch hat eine Reaktionszeit von 1s. Also hätte sich der Lokführer frühestens (!!!) 31,4m vor dem BÜ überhaupt bewegen können! Nach den Angaben aus dem Hamburger Abendblatt hätte der Zug also einen Bremsweg von 161,4m aus 67km/h. Klingt erstmal etwas unrealistisch, oder? Die Formel für die Errechnung eines Bremsweges aus der Bremsverzögerung lautet v²/2a. v ist die Geschwindigkeit, a die Verzögerung. Also 18,6²/2x1,2=144,15m Bremsweg. Schon klingt die Sache realistischer. Es bleiben also noch 17,25 "ungeklärte" Meter übrig, das ist etwa eine Sekunde. Eine Sekunde, die aber nicht mehr viel geholfen hätte! Damit wäre die Frau wahrscheinlich auch gestorben! Zumal sich diese Strecke mit Witterungsverhältnissen, Verzögerungen bis die Bremsen einsetzen oder 1000 anderen Möglichkeiten erklären lässt! Wegen 17,25m eröffnet man ein Gerichtsverfahren, verballert Steuergelder, setzt einen Mensch unnötig noch mehr unter Druck und versetzt Lokführer und Lokführerinnen in ganz Deutschland in Angst und Schrecken! Ist es das wert? Es hätte nichts geändert, Schuld trägt hier ganz klar die Frau, die komplett sinnlos über den BÜ gelatscht ist und kein Tfz, der nur seinen Job gemacht hat, wie in den 30 Jahren zuvor auch! 30 Jahre lang ist er S-Bahn gefahren, glaubt ihr der kann das nicht? Jeder macht mal Fehler, ja, aber was soll er denn gemacht haben? Nicht reagiert? Aus Versehen? Mit Absicht? Hatte er es satt, dass immer wieder Leute über geschlossene BÜs laufen? Hat er die Frau erkannt und sie überfahren, weil er wütend auf sie war? Ich lache dann später... Das musste mal gesagt sein, ich wünsche dem Mann alles, alles Gute und hoffe, dass er irgendwie darüber hinwegkommt und weiterleben kann!
Da hilft auch kein absurdes Schönrechnen und oder abstruse Gedankenspiele. Es sind 90 m ungeklärt: 50 m vor dem BÜ erkennt er die Gefahr, die Bremsverzögerung tritt erst 40 m hinter der Frau ein. Ergo: Er hat die Frau erst überfahren, dann gebremst. Und das ist strafbar.
Also eine Sekunde geht ab.... Das ist aus Sicht eines Eisenbahners aber echt verdammt flott für das Anlegen einer Bremse. Schließlich muss sich zuerst der Druck in der HL absenken, dann das Steuerventil umschlagen und erst dann kann Druckluft an den Bremszylinder kommen, der dann das Gestänge bewegt und erst JETZT bewegen sich die Bremsbeläge an die Bremsscheibe. Aber bis sich hier eine Bremswirkung aufbaut muss erstmal genügend Druck im Bremszylinder ankommen und das geht auch nicht binnen Millisekunden, sondern wir reden hier von SEKUNDEN Anlegezeit, die Züge (auch Triebzüge) die ich bewege brauchen von einleiten der Schnellbremsung bis volle Bremswirkung gute 2-5 Sekunden. Daher ist es logisch, dass die Bremswirkung erst später einsetzt.
@@FabiaLp Wie gesagt, es ist gerechnet, nicht getestet. Wir sprechen hier über Formeln, Modelle also, das hat nicht viel mit der Realität zu tun. Nach deinem Bericht kommen noch einmal min. 2 Sekunden dazu, also noch mal etwa 38m.
@@peterpaul9692 Wir können hier nur spekulieren und die Daten nutzen, die wir bekommen. Und ich glaube wir wissen alle, was die zeitung uns schönredet und verheimlicht. Der Zug könnte im Übrigen niemals erst hinter der Frau angefangen haben zu bremsen, das passt nicht zusammen. Ein Zug hat nicht den Bremsweg eines Autos, in 90m steht der nicht aus 67km/h, wenn die 130m stimmen. Außerdem würde ich gerne von dir wissen, was an meiner Rechnung so absurd ist? Wir versuchen hier (hoffentlich) alle so gut wie möglich unsere Meinung abzugeben, nach bestem Wissen und Gewissen. Natürlich wird die Rechnung in den wenigsten der Fälle hinkommen, so etwas lässt sich nicht in eine Formel packen, aber es passt ungefähr und zeigt, wie sinnlos dieses Verfahren ist. Natürlich soll es Gerechtigkeit geben, aber eine einfache Rechnung mit den gegebenen Zahlen macht das Verfahren zunichte.
@@peterpaul9692 ... absurd? Absurd ist das, was die Polizei da tut. JEDER der nur ein Hauch von Willenskraft hat, kann sich innerhalb weniger Sekunden das Wissen aneignen um raus zu finden, dass ein Zug nicht unmittelbar nach einleiten einer Bremsung tatsächlich bremst. Wir reden hier nicht von ungeklärten 90m, sondern von einem Augenblick, einer Schrecksekunde. Wer auch immer diese Verfahren eingeleitet hat, müsste aus Solidarität seinen Platz räumen. Als Signal an alle Verantwortlichen, dass auch sie nicht Mutwillig anderen Leuten schaden dürfen, sondern selbst Verantwortung zeigen müssen.
Ich bin gerade zufällig auf dein Video gestoßen. Auch wenn es mittlerweile schon einige Zeit her ist, möchte ich es gerne kommentieren. Erstmal ein großen Dank für diese realistische Darstellung. Das kann man einfach nicht glauben, dass das zu einem Verfahren geführt hat. Ich bin selbst Lokführer bei der S-Bahn - wenn auch nicht in Hamburg - und somit den Alltag mit Triebzügen dieser Baureihen gewöhnt. Wenn der Kollege aus einer Geschwindigkeit von über 60 oder fast 70 km/h bereits 130 Meter nach dem Aufprall gestanden hat und die Wegenutzerin erst kurz vor dem Zug in den Gleisbereich gelaufen ist, hat er wohl alles richtig gemacht. Und mal zur Erklärung: die „Schrecksekunde“ die es geben kann ist das eine. Aber auch so ein Triebzug muss - leider - erstmal einen Moment „nachdenken“. Das Verlegen das Fahr-Brems-Schalters in die Stellung Schnellbremsung bedeutet nicht, dass der Zug sofort verzögert. Es ist nun mal kein Auto. Naja, bevor ich mich in Rage rede. Der Respekt vor Bahnübergängen und Gleisen im Allgemeinen ist nahezu verloren. Und es tut mir für jeden Angehörigen leid, der einen geliebten Menschen verlieren muss. Ob Unachtsamkeit, Unfall, Alkohol oder sonst was. Aber bitte vergesst nicht, dass ein Personenunfall immer noch ein weiteres Opfer hat, über das in der Regel niemand redet. WIR müssen den Menschen in die Augen schauen. Nur Bruchteile einer Sekunde, bevor sie sterben…. In diesem Sinne, immer schön rechts fahren und ruhig einen Meter mehr Abstand halten zum Gleis. Eins noch: NEHMT EURE KLEINEN KINDER AM BAHNSTEIG AN DIE HAND!!!
Jop neulich erst wieder gesehen, Frau, MIT KIND!, überquert die Gleise. Ich Stand auf der anderen Seite mit nem Kollegen und seinem Kind. Ich hab die Frau angesprochen und zu ihr gesagt: Wie soll mein Kollege den jetzt seinem Sohn erklären wieso man sowas nicht macht, wenn vor ihm ein Erwachsener Mensch + Kind so etwas tut. Die Stand danach 2 min rum und hat mich angeguckt als würde ich ne andere Sprache sprechen. Ich muss leider immer wieder sagen, wer die Gleise quert oder die Schranken umfährt und dabei um kommt, selber schuld, nur scheiße das du als Tf an der Dummheit dieser Leute leiden musst. Die Menschen realisieren einfach nicht das Ihr nicht so schnell zum stehen kommt wie ein Auto, das du teilweise Bremswege von mehreren 100m oder gar Km hast. Als Sohn eines Eisenbahner (Mein Vater arbeitet bei DB Fernverkehr) wurde mir das schon von klein auf eingeimpft.
@@AveXx Der Respekt ist einfach völlig verloren gegangen. Es ist ganz normal kreuz und quer drüber zu laufen. Ich verstehe es nicht. Es beschäftigt einen schon jedesmal, wenn es mal wieder nicht passt… 😔 Aber das gehört leider dazu. Es bleibt ein super Beruf. Ich liebe es, Eisenbahn zu fahren. Auch wenn es immer wieder solche dunklen Momente gibt.
So leid es mir um die arme Rentnerin tut, aber der Umgang mit dem Lokführer ist eine wahnsinnige Frechheit! Er ist nicht weniger ein Opfer von diesem Unfall, die seelische Belastung kann und will ich mir gar nicht vorstellen... Du hast es schön formuliert, er war trotz korrekter Reaktion in seinem Zug einfach völlig machtlos gegen diese Situation.
In die Beteiligten hineinversetzen kann ich mich natürlich nicht, aber nach den Informationen aus dem Video und dem, was ich selbst bei meinen Großeltern über irgendwann unüberlegtes und teils gefährliches Handeln mitbekommen habe, bilde ich mir diese Ansicht. Naja, wenn er sie auch schon aus weiterer Entfernung gesehen hat, wie sie parallel zum Gleis auf einem Weg läuft, muss er deswegen ja nicht bremsen. Da müsste ja jeder Zug abbremsen, wenn der Lokführer Personen, PKW oder sonstiges auf einen geschlossenen Bahnübergang zukommen sieht. Bei geschlossener Schranke muss er ja davon ausgehen, dass sich die Personen vor Ort daran halten. Außerdem glaube ich nicht, dass sich der Lokführer mit Absicht so eine Last aufbindet, indem er eine alte Dame am BÜ überfährt. Das macht für mich auch keinen Sinn.
Ist er nicht das Opfer hier? Ich meine, er muss sein Leben lang damit leben, dass er jemanden umgebracht hat. Meiner Meinung nach, hat die Frau die Volle Schuld.
@@spidercat6836 niemand außer der Staatsanwaltschaft und den Hinterbliebenen der guten Dame hat da eine andere Meinung 😄 wenn er tatsächlich verurteilt worden wäre, hätte es mich nicht gewundert wenn die Hälfte der deutschen TFs daraufhin den Job schmeißt, weil sie nicht für die Tödlichen Fehler anderer verurteilt werden wollen.
Deinen Worten ist echt nichts hinzuzufügen , es kann nur gehofft werden das es dem Lokführer mittlerweile besser geht und er diesen Unfall verarbeiten konnte
Ein Wunder, dass der Richter und der Staatsanwalt den Lokführer nicht gefragt haben, ob er das Lenkrad seiner Lok im Heizhaus vergessen hat. Ich war zwar kein Lokführer, aber 30 Jahre Verschieber. Jeder der so deppert einen Lokführer angeht, sollte in der Psychiatrie landen, und irgendwo später als Straßenreiniger arbeiten.
Die meisten Mitmenschen haben jegliche Realität gegenüber der Bahn verloren. Autofahrer und Fußgänger glauben sich jedes Recht gegenüber der Bahn herausnehmen zu dürfen, und bekommen von der Justiz und Staatsmacht noch Zuspruch. Es ist für jeden Eisenbahner eine Zumutung. Grüße von Bahnhof Güsten
"Die meisten" ganz sicher nicht. Mein Arbeitsweg führt über einen Bahnübergang und ich habe in zehn Jahren noch niemanden darüber gehen sehen, wenn die Schranke unten war. Dass jemand bei Rot noch rüberrennt, bevor die Schranke anfängt, runter zu gehen, kommt vor. Aber da hat der Zug auch noch lange keine Fahrt signalisiert bekommen. Aber dass jemand da ran tritt und rüber geht? Nein. Die Bereitschaft, Regeln einzuhalten, hat sicher generell abgenommen. Von daher gibt es sicher mehr solcher Personen. Den Meisten scheint das aber schon bewusst zu sein, dass ein Bahnübergang anders zu bewerten ist, als etwa eine Fußgängerampel, und dass man sich da eben nicht darauf verlassen kann, dass man keinen Zug sieht. (Wobei die Dame in diesem Fall diesen Zug ja vermutlich sogar hätte sehen können.)
@@salia2897 das interessante ist das es sich gerade im Straßenverkehr irgendwie gerade um die Regeln an die man sich alleinig aufgrund seines selbsterhaltungstriebs halten sollte handelt die ignoriert werden.
@@salia2897 Wenn es sich um eine Fü Anlage handelt liegen zwischen Schranken vollständig geschlosses und der Vorbeifahrt des Zuges bei Höchstgeschwindigkeit des Zuges Keine Minuten sondern nur noch Sekunden. Dadurch dass allerdings zu dem Zeitpunkt schon eine halbe Ewigkeit die Ampelanlage Rot zeigt gibt es keine Entschuldigung dann noch rüberzurennen.
Mein Vater war auch Lokführer , konnte den Beruf aber nicht mehr ausführen weil er einen Selbstmörder überfahren hat, er sah in zwar liegen aber die Vollbremsung konnte das Überfahren nicht mehr verhindern. Seelisch war er nie mehr wie früher und ich persönlich hätte auch mehr Unterstüzung vom Staat und den Behörden erwartet.
50 m vor Bahnübergang die Schnellbremsung bei 67 km/h. Damit hat er alles getan, was er sehen und erahnen konnte. Soll der Zugführer etwa jetzt ca.200 m vor jeder Schranke die Vollbremsung einleiten, an der Schranke aussteigen und fragen, wer trotzdem noch gern rüber will? Was für dämliche Leute sitzen denn da in der Staatsanwaltschaft?
Kann ja kommen wie im Straßenverkehr.. Werden die Zugführer irgendwann an jedem BÜ erst anhalten und gucken müssen, ob vielleicht so ein Evolutionsaussschuß um die Ecke kommt ..
@@calchenontour 67km/h = 18,6 m/s; d.h. 4,8 Sekunden bis zum Einsetzen der Bremsung. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich für Reaktionszeit + Ansprechzeit einer Bremse in Betriebsart P.
@@calchenontour Hätte der Tf am Handy gespielt, hätte er die Frau sicher nicht schon zuvor gesehen! Die Verzögerung vom Erkennen der Gefahr, d.h. die Frau, die eben noch normal auf dem Weg neben der Bahnstrecke gelaufen ist, biegt plötzlich unerwartet auf den (geschlossenen) Bahnübergang ein, inklusive Reaktionszeit des Menschen und der Zeit, die der Zug braucht, bis die volle Bremskraft da ist ist da absolut realistisch. Zumal sich bei der Bremsverzögerung dieser Baureihe und der Geschwindigkeit am Bahnübergang diese Zahl nur auf den Zeitpunkt beziehen kann, wo die volle Bremskraft zur Verfügung stand!
Sehr geehrter Herr "Richard", Es sind nun schon bald 4 Jahre vergangen seit dem Sie Ihren Kommentar zu diesem Vorfall mit uns teilten. Da ich leider nichts weiter im Netz zu diesem Fall finden konnte und ich vermute das Sie am ehesten auf Quellen Zugriff haben welche über Infos dieses Vorfalls verfügen, würde ich mich und andere Ihrer "Fans" ebenso freuen wenn Sie eventuell einen "2ten Teil" dieses Kommentars erstellen könnten, falls es Infos dazu geben sollte. Weiterhin bin ich wie Sie der Meinung das diesem armen geschundenen Mann diese Last der "Schuld" endlich von seinen Schultern genommen werden sollte. Da meine Eltern beide DB´ler sind kenne auch ich die eine oder andere miese Geschichte aus dem Leben eines Bahners. Und diese hier hat mir schon beim ersten mal hören den Atem stocken lassen bzw. sie bringt mich noch heute zur Weißglut. Ich wünsche Ihnen nun noch einen schönen Tag, eine schöne Woche oder im Allgemeinen eine schöne Zeit. Mit freundlichen Grüßen ein fleißiger Zuschauer aus der "schönsten" Stadt Hamburg.
Da man im Netzt nichts aktuelleres finden kann, würde ichdavon ausgehen, dass der Prozess eingestellt worden ist und es daher nicht mehr behandelt wurde. Ganz sicher kann ich es leider auch nicht sagen.
Kein Vollpfosten hat was auf den Schienen bei geschlossener Schranke zu suchen . Der Lockführer ist unschuldig . Er hat ein Traumatisches Erlebnis Lebenslang ....
Typisch in Deutschland es werden oft Menschen auf die Anklagebank gesetzt die nichts verbrochen was man hätte verhindern können stattdessen lassen sie z.B. Schläger und Vergewaltiger einfach laufen oder geben denen nur milde strafen ich geb dir voll und ganz recht Gustav
Unfassbar solche Anklagen! Selbst wenn der Lokführer garnichts gemacht hätte! Die Frau war 87 und das Leben endet nun mal tödlich, evtl. wollte sie ja sogar (unbewusst) ihr Leben beenden, wer weiß?! Egal wie, sie hat ihre Sorgfaltspflicht missachtet und in den Eisenbahnverkehr eingegriffen und damit noch einen unschuldigen Menschen schwerstens traumatisiert. Sie hat Schuld, Punkt!
Absolut richtig erläutert, Dummheit und grobe Fahrlässigkeit dem Triebfahrzeugführer anzulasten ist eine bodenlose Unverschämtheit. Ich war selbst Mitarbeiter der DB AG, Fahrdienstleiter und auch Lokführer und sehe hier ein große Falschbehandlung unserer tollen Justizia. Grüße an alle DB Kämpfer
katzen ignorieren schranken auch. die laufen drüber, wenn sie drüben sind und es kommt ein zug dann laufen sie wieder zurück, werden dabei fast erwischt - und dann sind sie noch beleidigt.
Wenn doch die Schranke geschlossen ist heißt das für den Fußgänger Halt da kommt ein Zug, wieso wird ein Zugführer bestraft wenn doch die Schranke zu ist? Warum ging die Frau durch die Geschlossene Schranke?
"87-jährige wird von Zug erfasst nachdem sie sowohl geschlossenen Bahnübergang als auch herannahenden Zug ignorierte." Darwinismus vom Feinsten. Der arme Zugführer.
@@MP1020E2 Was Du Triebfahrzeugführer nennst, ist nur ein neumodischer Ausdruck für Lokführer. Nichts desto trotz hat der nichts mit dem Zugführer zu tun. Der Zugführer fährt den Zug nicht.
Den Fall habe ich damals mitbekommen, weil ich direkt dort gewohnt habe und den BÜ auch oft benutzt habe. Die alte Dame war im Stadtteil bekannt. Sie ging die Stecke jeden Morgen, ich habe sie oft dort getroffen, wenn ich gegen 7 Uhr zur Morgenrunde mit meinen Hunden draußen war. Der BÜ ist berüchtigt. Dort passieren häufiger (beinahe) Unfälle. Die Bahnstrecke ist durch S-Bahn, Metronom und Güterzüge derart viel befahren, dass die Schranken mitunter 10 Minuten geschlossen bleiben, weil Zug, Gegenzug und erneuter Gegenzug nacheinander in kurzen Abständen queren. Das verleitet nicht wenige Fußgänger und Radfahrer, bei geschlossener Schranke zu queren. Ich habe dort schon selbst 10 Minuten gestanden und in der Zeit Mütter mit Fahrrädern, die ihre gerade aus der Kita abgeholten Kinder im Kindersitz dabei hatten, im Slalom um die Halbschranken fahren sehen. Das fiese ist, der Metronom aus Cuxhaven hat die Lok hinten. Den hört man erst, wenn er einen schon überrollt. Ob die Dame auch regelmäßig bei geschlossener Schranke gegangen ist, vermag ich nicht zu sagen. Im Stadtteil war im Nachgang häufig vom Suizid eines einsamen, alten Menschen die Rede.
Ich als Lokführer möchte mich ganz herzlich für diesen Beitrag bedanken. Sie sprechen mir aus der Seele. Mir tut der Kollege leid, als ob er nicht schon genug Probleme hätte...
Ich wohne in der Nähe von genau diesem Bahnübergang und wie viele voll Deppen trotzdem geschlossener Schranke da durch fahren ist unfassbar. Häufig genug laufen dort auch Fußgänger rüber obwohl du die Bahn schon hören und sehen kannst. Das so etwas dort passiert ist nicht weiter verwunderlich. Das man dafür den Lokführer anklagt ist lächerlich.
Da wäre es doch mal angebracht, wenn die Polizei sich mal für einige Zeit regelmäßig beidseitig hinstellt, gerne in zivil, und die ganzen Deppen rauszieht.
Ich hab da auch früher in der Nähe gewohnt und ich weiß, da vor dem Bahnübergang gibt's auch ein Denkmal davon, wo Sami Tarkhani und Kamil Bicim damals ca. 15. April 1996 vom Zug erfassst wurden. Ich kenn auch Samis Mutter, die hat damals auf derselben Straße "Alte Marsch" im Evangelischen Kindergarten als Erzieherin gearbeitet, wo meine Schwester vor 20 Jahren hinging.
Man muss sich Fragen, ob das Gesetz wirklich der Realität entspricht, "Eine Ältere Dame wird vom Zug Erfasst weil sie durch eine Geschlossene Schranke gelaufen ist". Was ist da von Seiten des Gerichts falsch zu verstehen, "und muss überlegen das der Lokführer bestraft wird bei Geschlossene Schranke," das Gesetz hat die Frau zu Strafen, was hat sie hinter eine Geschlossene Schranke Durchzulesen!
Die Bahn muss vor den Verkehrsteilnehmern geschützt werden. Warum gibt es an den Bü's seitens der Stadt keine Blitzer oder Kameras. Das Fehlverhalten liegt doch zu 100 % an den Verkehrsteilnehmern.
"Die Bremswirkung hat 40m nach dem BÜ eingesetzt" "Der Zug kam 130m nach dem BÜ zum stehen." Macht 90m Bremsweg! Der Zug war doch 50m vom BÜ entfernt, als die Frau auf den BÜ trat, der Unfall hätte sich also selbst bei sofortigem Bremsen nicht verhindern lassen, die Anklage ist doch völlig haltlos!
Die Deutsche Justiz wird immer versagen. Denn meine Meinung ist bei einer Verurteilung springt mehr Asche für die Anwälte, Staatsanwälte und Richter raus als bei einem Freispruch. Deshalb haben Sie den Lockführer verurteilt.
@@jenswaigel3129 So, der „Lockführer“ wurde also verurteilt? Woher wissen Sie das denn? Haben Sie das aus derselben Quelle, aus der Sie auch Ihr übriges Dummgeschwätz generieren?
Ich sehe dieses Video nach über 2 Jahren erst, was nichts ungewöhnliches ist. Doch dann schaue ich in die Kommentare und sehe nur Kommis, aus den letzten Stunden oder den letzten 3 Tagen. Willkommen auf YT! Man ist der Algorithmus behindert...
Bei aller Aufregung: die Anklage suggeriert eine Möglichkeit zur Verhinderung der Tötung, die gab es aber real betrachtet nie. Selbst bei einer unmittelbaren Vollbremsung hätte die Aufprallenergie sicher für tödliche Verletzungen gereicht. Allenfalls hätte der Lokführer wegen Verletzung seiner Aufmerksamkeitspflicht angeklagt und belangt werden dürfen, das klingt aber nicht so toll. Allerdings fehlt mir ohne Kenntnis der technischen Gegebenheiten bisher jeder Nachweis (!) einer schuldhaften Verzögerung. Das kann nur ein entsprechendes Gutachten klären. Dass es etliche Sekunden dauert vom Hebelziehen bis zur vollen Bremsung ist doch aber allen klar, Oder? Vielleicht hatte der arme Kerl bis zuletzt gehofft, die Dame würde stehen bleiben oder noch zurücktreten und er käme um eine Notbremse drumrum. Ich bin allen Lokführern der Welt dankbar, dass sie in solchen Fällen nicht immer präventiv in die Eisen gehen.
sehe ich genau so: warum muss der lokführer IMMER von der dummheit anderer menschen ausgehen? es gibt 1000 gründe warum die frau dort rennt, warum soll der lokführer da generell vom schlimmsten ausgehen.
Wäre der Triebfahrzeugführer verurteilt worden, wären hunderte von Kollegen ab diesem Moment nur noch "auf Sicht" gefahren. Nur weil ein Polizist meinte, dass er wohl etwas schnell zu sei... Unglaublicher Fall...
Ich glaube, wenn der Lf das Video nutzt, reitet es ihn noch mehr "in die Scheisse" ... ich habe genügend Erfahrungen im Gericht ... als jahrelanger Zeuge in einigen Hundert Verfahren kann man sich das auch beruflich schon "anmaßen"
Nein, er braucht einen Gutachter der von Schienenverkehr richtig Ahung hat. Das der , was sich die Staatsanwaltschaft zusammenspinnt, gründlichst in der Luft zerreißt.
Wenn die Schranke unten ist - Signalisiert sie das ein Zug kommt, was hat dann eine Person hinter die geschlossene Schranke zu suchen? Für den Lokführer ist doch die Strecke frei gemacht worden wenn die Schranken unter sind.
tia bei mir im Dorf laufen auch manschmal Menschen übern geschlossenen Bahnübergang ohne sinn und Verstand da hab ich schonmal hinterher gerufen haben sie eine an der waffel wiesen sie was ich als Antwort bekomen habe ich habe keine Zeit auf denn Scheiss zug zu warten ja so sind manche Menschen einfach keine Rücksicht nehmen auf die Lokführer ich glaube wenn die Polizei öfter mal die Bahnübergänge mehr Kontrollieren würden dann würden sich die Menschen nicht so Verhalten
@@philippposchmann3569 Eine Vernunft des Menschen kann nur seine Einsicht sterken - was sich in der Praxis zeigt, nur dem Menschen kann man nicht nachlaufen!
Das ist der Content für den ich UA-cam um 2 Uhr nachts öffne. Super Video und Kommentar. Wer für diese Anschuldigung verantwortlich ist, hat wohl den Verstand verloren.
Ein sehr guter Beitrag und ein hervorragender Kommentar. Ich selber erlebe das als Strassenbahnfahrer immer wieder: Rote Ampeln werden ignoriert. Unter geschlossenen Schranken wird hindurch gekrochen. Warnschilder-hahaha. Und das zieht sich durch ALLE Altergruppen. Jugendliche, Rentner, Mütter mit Kindern. Es ist zum Kotzen. Seltsamerweise fragt nach einem Unfall kaum einer nach dem Fehlverhalten. Zunächst sind grundsätzlich erstmal alle Bahnübergänge (Fuß-/Radweg, PKW) nicht ausreichend gesichert. Zu den ursprünglichen Schildern kamen rote Ampeln. Dazu kamen dann rote Warnlichter im Strassenbelag eingelassen. Dann auch noch Schranken mit Warntönen. Was denn noch? Hier in Köln gibt es zwei mir bekannte, durch Ampeln gesicherte Füßgängerüberwege, an denen es zu tödlichen Unfällen kam. Die Angehörigen haben dort Kreuze, Bilder und Blumen aufgestellt. Aber selbst das hält die Leute nicht davon ab noch eben vor der 50 km/h schnellen Bahn über die Gleise zu rennen um ja nicht 10 Sekunden warten zu müssen.
@@RolfSchreiter nicht nur die. Ergebnis einer solchen Tat: 1 Toter 1 Arbeitsunfähiger 100 Leute die im Zug erstmal festsitzen (der natürlich dann erstmal nichtmehr weiter fährt) 1000+ Leute die zu spät zur Arbeit/nachhause kommen wegen Streckensperrung
1. Jeder Zug kann bremsen. 2. Das Gewicht kürzt sich aus allen Gleichungen raus, die Frage ist nur ob die Bremsen genügend Bremsleistung auf die Achse bringen und ob der Schinenunterbau die Kräfte aufnehmen kann. Wenn ja, kannst Du jeden Zug, egal wie schwer, auf der gleichen Strecke zum stehen bekommen, daraus folgt: 3. Der Bremsweg ist nur vom Verhältnis Zuggewicht zu Bremsleistung abhängig. Die hierfür erforderliche Berechnung ermittelt den so genannten "Bremshunderstel"-Wert, falls Du suchen willst, um mehr zu erfahren.
50m bei fast 70kmh sind doch schon beim Auto knirsch. Wie soll denn das Metall auf Metall bremsen ? Wer eine Schranke missachtet ist in meinen Augen selber Schuld. Selbst wenn der Tf garnicht gebremst hätte, sollte ihm keine Schuld zugesprochen werden. Ist aber nur meine Meinung.
Weiß jemand, was daraus geworden ist? Es ist mir unverständlich, dass der Lokführer vor Gericht gezerrt wurde- selbst wenn die Schranken defekt gewesen oder/ und die lichtanlage gestört wäre, wie soll man einen Zug bei der Geschwindigkeit zum Stehen bringen, wenn Leute sich aufs Gleis begeben?!
Ganz einfach wenn Lokführer wegen sowas jedesmal dann vor Gericht gezehrt werden, würde ich an deren Stelle vor jedem Bahnübergang abbremsen und schön langsam vorbei fahren, mal gucken wie lange das der Arbeitgeber mit macht wegen den Zeiten.
Dann ist jeder Fahrplan in Deutschland für Schienenfahrzeuge Makulatur. :) Und die - seit jahrzenten immer wieder gerne angemahnte - Verkehrswende gleich mit. Einziger Ausweg wäre dann, auf Bahnübergänge grundsätzlich zu verzichten, was auf eine sehr weitreichende Änderung der Einsenbahn Bau- und Betriebsordnung hinauslaufen würde.
Ich frage mich warum man rüber gehen muss wenn die Schranke zu ist. Da ist nicht der Lokführer daran schuld. Da ist die Frau daran Schuld. Die machen ja nicht aus spaß eine Schranke hin.
Ich dachte immer die seien Landschaftsschmuck - blinken so schön und viele klingeln auch noch (für Gehörlose und Blinde). Aber wenn eine S-Bahn 50 Meter weg ist, sollte Mann oder Frau diese bestimmt wahrnehmen.
Naja, aber der Lokführer ist ja geschult, um in Notfallsituationen, also auch Fehlverhalten von anderen, zu handeln. Es kann ja auch eine demente Frau oder ein Kind gewesen sein. Und deshalb müssen Gerichte eben entscheiden, ob er richtig gehandelt hat. Und bei einem Tod muss nun mal ermittelt werden. Je nachdem wird dann eingestellt, freigesprochen oder Teilschuldverschreibung gegeben. Dass es natürlich auch Fehlurteile gibt, ist ein anderes Thema.
@@hungerburger123 Gelesen, dass die Dame 50 Meter vor der S-Bahn auf die Gleise gegangen ist? Wie soll man da fast 60 Tonnen Stahl selbst bei Schritttempo auf Null bremsen? Das geht nicht - selbst bei bestem Willen
@@thomaskalski5493 ich hab ja nicht gesagt, dass er schuldig ist oder was falsch gemacht hat. Aber ein „unnatürlicher“ Tod muss nun mal untersucht werden - und wenn die Gutachten/das Gericht zum Schluss kommt, er hat alles richtig gemacht, ist das in Ordnung. Nur, wenn es hier ja so offensichtlich zu sein scheint, wo zieht man die Grenze und sagt: das muss nicht untersucht werden/juristisch aufgearbeitet werden? Da bin ich der Meinung, lieber niederschwellig untersuchen.
@@hungerburger123 Deshalb muss die Staatsanwaltschaft ein Gutachten veranlassen, aber nicht wild drauf losklagen, bevor überhaupt ein Gutachten vorliegt.
Ich sehe dieses Video hier nach 2 Jahren nochmal und es ist immer noch eine Unverschämtheit wirklich die klagen da einen Mann an der schon genug leid jetzt erfahren. Das ist ja nicht so als ob der da ein Auto fahren würde womit man ausweichen kann
Absolut richtig so dieses Video. Ich habe damals auch später gebremst als möglich, denn ich guckte zwischendurch mal auf den Tacho, hätte man mir das vorgeworfen dann weiß ich es auch nicht... einfach lächerlich diese Anklage
Das Problem ist aber auch, wenn die Züge jeden Bahnübergang mit verminderter Geschwindigkeit passiert, dann werden die Züge niemals ihre Pünktlichkeit einhalten können. Das verschärft das Problem umso mehr.
Nicht das Verfahren einstellen, sondern den TF freisprechen. Das Verfahren einstellen bedeutet juristisch, das ein Gesetzesbruch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Nur ein Freispruch stellt den alten „Zustand“ wieder her.
Also. Hier mal ein bisschen Rechtssystemnachhilfe. Ein Verfahren einstellen, das macht die Staatsanwaltschaft und hat nichts mit dem Gericht zu tun. Hier war die Hauptverhandlung aber schon im Gange. Daher konnte das Verfahren nicht mehr eingestellt werden. Der Prozess wurde allerdings Ausgesetzt. Das kann bedeuten, dass das Gericht nach erstmaliger Zulassung des Verfahrens Zweifel hat ob ein Verfahren überhaupt Zustande kommen sollte. Das kann auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft passieren. Das macht die Staatsanwaltschaft wenn sie glaubt das Verfahren nicht Gewinnen zu können bevor nicht weitere Beweise gesichert sind. Nach der Aussetzung KANN das Gerichtsverfahren wieder komplett neu aufgenommen werden. In diesem Fall gab es kein ausreichendes Gutachten. Ich finde keine weiteren Informationen dazu, also gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft auf wiederaufnahme des Verfahrens verzichtet hat. Für ein Freispruch muss das Gerichtsverfahren vollendet werden. Das ist etwas ganz anderes. Du wünscht also diesem Mann, dass er noch zu weiteren Verhandlungstagen vor Gericht geschliffen wird dafür? Finde ich eher unsinnvoll. Da hat niemand etwas von. Schon gar nicht der Lokführer. Freispruch bedeutet außerdem auch "juristisch, das ein Gesetzesbruch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte". Einen "Unschuldsspruch" gibt es nicht.
@@Valansch Dann mal eine Antwort hinter her: Verfahren eingestellt- Beschuldigter trägt seine Ausgaben selbst, Freispruch - die Auslagen werden erstattet.
@@fgr4740 Dann lies doch bitte erneut § 467 I StPO : "Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last."
Gehts noch? Die Geschichte hört sich an wie erfunden - so ungebildet kann auch eine Anklägerin nicht sein. Hat man ihr gesagt, dass es sich um ein Schienenfahrzeug und nicht um einen Bus handelt.
Jeder vierte Unfall in Verbindung mit Zugfahrzeug endet tödlich. Obwohl die Quote so gesehen sehr gering ist. Ich meine, die Überlebenschancen, voll vom Zug erfasst zu werden, sind null. Kein null komma, die sind NULL. Daher siehts auch mit dem strafrechtlichen Belangen eher mies aus. Kannst dann nur noch an die Hinterbliebenen gehen, sofern welche vorhanden. Sonst muss der Staat/der LK oder die Kommune die ganze Sauerei selbst bezahlen.
Schon traurig, was da passiert ist. Wenn ich über einen Bahnübergang gehe, auch wenn die Schranken offen sind, schaue ich links und rechts, wie bei einer Strassenüberquerung, ob alles frei ist und gehe oder fahre dann weiter. Das ist das sicherste. Es könnte ja mal sein, das die Technik versagt. Und daher fehr, sicher, gelassen.
Sehr gut berichtet. Lieber Gustav Richard, vielen Dank für diese Infos über lokale Vorfälle, die bundesweite Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben können. Neben den vielen Feinden und Widersachern der Bahn gesellt sich wohl ein weiterer dazu: eine völlig lebensferne Rechtssprechung. Bitte bleiben Sie am Ball, das Thema ist von hohem allgemeinen Interesse !
Die Frau kam von der Nordseite des Bahnübergangs, ist also zuerst über das Gegengleis und dann auf dem südlichen Gleis erfasst worden. Von der Nordschranke bis zur Lichtraumgrenze sind es ca. 6 Meter. Der Lokführer hat die Frau bereits bemerkt, bevor sie an der Schranke vorbei ist, also bevor er wissen konnte, dass sie trotz Schranke auf die Gleise laufen wird. Bei ca. 50 Metern vor dem Übergang ist sie an der Schranke vorbei. Die 50 Meter sind auch sehr plausibel, passt nämlich genau zu 67 km/h und den 130m (zufällig die Länge des Zugs, der Wert stimmt auch, denn das Zugende ist sehr nahe am BÜ zum stehen gekommen). Zug war eine 474, 1.2 m/s bei Schnellbremsung, auch wenn er die Frau vorher gesehen hat, 1-2 Sekunden Reaktionszeit + technisch bedingte Zeit bis Einsetzen der Bremswirkung lassen sich nicht vermeiden, das muss auf jeden Fall in diesem Bereich alles stimmen, völlig falsch sind die Zahlen jedenfalls nicht. Erst 40 Meter nach dem Unfall mit dem Bremsen überhaupt anzufangen ist definitiv nicht möglich bei der Geschwindigkeit. Okay, jetzt wirds aber doch sehr komisch. 50 Meter sind bei 67 km/h extrem wenig. Fast die Hälfte ist schonmal weg durch die Reaktionszeit, viel runterbremsen ist nicht möglich, kurz vor der Kollision war der Zug immernoch 60 km/h schnell, das sind weniger als 3 Sekunden. Um aber den Zug nicht zu verpassen (markarber gesagt) muss die Frau sich ganz schön beeilt haben, für die 6 Meter hat sie maximal 3 Sekunden Zeit. 2 Meter pro Sekunde um gerade noch so von der Front des Zuges getroffen zu werden. Und die Pfeife in 20 Metern Entfernung ist jetzt auch nicht so leicht zu überhören, ausser man hört wirklich garnix mehr. 2 Meter pro Sekunde (eher sogar etwas mehr noch), das ist extrem viel, gerade so die Grenze, die ohne zu joggen noch möglich ist. Wenn sie den Zug nicht bemerkt hat, warum sollte sie mit so einem Affenzahn über die Gleise gehen? (falls sie tatsächlich so fit war und das geschafft hätte). Vielleicht war es aber doch etwas anders, sie ist viel früher als behauptet an der Schranke vorbei und aus Sicht des Lokführers sah es so aus, als würde sie es zwar schaffen, wenn sie im gleichen Tempo weiter geht, aber trotzdem den Lokführer dazu zwingen, nicht weiter zu beschleunigen. Hier schreibt jemand in den Kommentaren, er kenne den BÜ, da sei es unter den dort Wohnenden nicht unüblich, bei geschlossenen Halbschranken schnell mal durchzuhuschen, da die Schranken manchmal aufgrund hoher Streckenauslastung sehr lange geschlossen sind, wenn mehrere Züge durchfahren. Die Strecke ist ja relativ gerade, der Lokführer kennt seine Strecke ja bestimmt und sieht es im Laufe seiner langjährigen Dienstzeit öfter mal, dass da jemand rübergeht, wenn der mit seinem Zug zb noch am Haltepunkt steht. In den meisten Fällen machen das die Leute wahrscheinlich auch nur dann, wenn etwas mehr als 3 Sekunden Puffer bis zum nächsten Zug vorhanden sind, wahrscheinlich deutlich mehr. Als Lokführer bleibt ihm ja nicht viel übrig, als das über die Jahre so hinzunehmen. Besonders dreist und nicht hinnehmbar sind aber Leute, die so erst ca 20 Sekunden bevor der Zug am BÜ ist das Gleis komplett überquert haben, aus ihrer Sicht ist ja mehr als genug Puffer, aus Sicht des Lokführers aber nicht. Als Passant kann man natürlich die Einstellung haben, alles im Griff zu haben und zwar im Bremsweg des Zuges gewesen zu sein, aber selber ja ohne Probleme sicherstellen könnte, dass man rechtzeitig rüber ist, und somit dem Zug nicht zum Bremsen zu zwingen. Hin und wieder wird auch sowas mal vorkommen und das ist natürlich extrem provokant und gibt dem Lokführer das Gefühl, dass jede Reaktion übertrieben und unnötig wäre. Wenn er anfängt zu bremsen, ist nach kurzer Zeit der Mensch drüber, und es gibt keinen weiteren Anlass, noch weiter abzubremsen. Wenn der Typ auf dem Gleis stehen bleiben würde, wäre der Bremsweg eh zu lange. Vielleicht passiert es alle 3 Jahre mal, dass jemand wirklich unangenehm knapp noch schnell drüberläuft aber nie kam es wirklich zu einem beinahe-Unfall. Dann ist es normal, dass man sich angewöhnt, in solchen Fällen nicht jedes Mal komplett abzubremsen (wie gesagt, würde eh nichts bringen), aber zumindest zu Pfeiffen. Und dann kam schließlich die 87 jährige Frau, die vielleicht den Zug nicht gesehen hat und durch den Pfiff dann erschrak, vielleicht gestürzt ist oder vor Schreck stehen geblieben oder irgendwie jedenfalls nicht mehr rechtzeitig drüber war. Und damit hat der Lockführer nicht gerechnet, dass da irgendwann mal jemand so knapp rüberläuft, der den Zug komplett übersieht. Er wäre vielleicht in jedem Fall erst nach dem BÜ zum Stehen gekommen, aber die Frau hätte vielleicht durch früheres Bremsen gerade so den Zug "verpasst". Vielleicht war der entscheidene Fehler des Lokführers anzunehmen, die Frau hätte den Zug wahrgenommen und wäre einfach ohne schlechtes Gewissen so knapp noch drüber. Vielleicht hat der Lokführer erstmal nur leicht gebremst bzw nicht weiter beschleunigt, um den Puffer etwas zu erhöhen, hat dann gepfiffen mit der Intention, auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen und durch sehr sehr viel Pech ist dadurch dann die Frau gestolpert aus Schreck und der Unfall war nicht mehr abzuwenden. Und jetzt hat der Lokführer ein Problem, womit er niemals gerechnet hat - die Frau hat ihn nicht gesehen, er hat gedacht, sie schafft es rechtzeitig - so wie die 10 anderen Leute zuvor.
Bist schon lokführer gewesen wa? Ich kann mir nicht vorstellen das falls du jemals mit solcher Situation konfrontiert werden würdest du anders gehandelt hättest. Einfach nur traurig....
@@na0402 Nein, weder Lokführer, noch in irgendeiner anderen Weise Sachverständiger bzgl diesem Thema. Habe einfach nach einer möglichen Erklärung anhand der wenigen Informationen, die verfügbar sind, gesucht. Und dieser mögliche Hergang würde ja genau eine Erklärung liefern, die den Hergang aus Sicht des Lokführers nachvollziehbar macht, obwohl er juristisch gesehen im Nachhinein belastet werden kann. Genau das denke ich nämlich, dass es jedem so hätte passieren können und insbesondere ich hätte mit Sicherheit nicht anders gehandelt und kann mir sehr gut vorstellen, dass in einer vergleichbaren Situation (da ich kein Lokführer bin) mir jederzeit soetwas passieren kann. Ich will nicht über den Lokführer ein persönliches Urteil fällen sondern habe nur nach einer Erklärung gesucht, warum die Staatsanwaltschaft dort juristisch der Sache nachgegangen ist.
Ich hab das schonmal zu einem Verkehrsüberwachungsvideo gesagt wo eine Frau mit Kindern die Straße überquert (3 Spuren pro Richtung, schlechtes Wetter und eine Kreuzung mit Schranken 100 Meter weiter hinten) Manche Leute würden um 30 sek zu sparen ihr eigenes Leben, das der Kinder, das vom Fahrer des Autos und von Passanten herum riskieren. Kein Respekt vor gar nix, keinen Ampeln, Regeln und Konsequenzen. Kp ob die alte Dame hier schon nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit war aber vermutlich noch schnell schnell über die Gleise und damit das Leben des Lokführers zu zerstören, ein Trauma nach sowas muss schrecklich sein, und ihre Familie und Freunde müssen auch darüber hinweg kommen. Und für was? Vermutlich um 2 Minuten sparen zu können wenns nicht schief gelaufen wäre.......
Das fehlen elementarster Grundkenntnise ist das Schlüsselwort. Ich weiß das es Jahrzente üblich war das Polizei, Staatsanwalt und Verkehrsrichter in meiner Stadt in der Strab- Fahrschule das Fz-Verhalten kennen lernen durften. Das ist heute Aufgrund von Vorgaben nicht mehr möglich. Die Folgen sind klar.
War schon als Fahrgast einer Notbremsung in einer Straßenbahn kurz vor einer Haltestelle dabei, eine ältere Frau in meinem Wagen war schon aufgestanden, konnte sich nicht festhalten und stürzte. Die erste Durchsage war, ob Jemand verletzt worden sei. Die ältere Frau hatte wohl keine ernsthaften Verletzungen davongezogen. Ursache war ein Rollstuhlfahrer vor dem Bahnübergang an der Haltestelle, der die Gleise nicht passiert hatte. In dem Fall ging alles gut, aber es hätten sich auch Fahrgäste ernsthaft verletzen können. Die Fahrt wurde dennoch an der Haltestelle beendet, alle Fahrgäste mussten aussteigen und die Polizei kam für Ermittlungen hinzu.
Da fehlen mir auch die Worte. Aber das ist halt so wenn man nicht den Hauch einer Ahnung hat. Es kann hier nur einen Freispruch für den TF. geben. Alles andere würde bedeuten dass sich keiner mehr in eine Lok setzt.
Bin da voll deiner Meinung und das Problem ist da in einem Richtersaal die Leute so gut wie keine Ahnung von der Eisenbahn haben. Die Frau ist die schuldige nicht der Lokführer der kann nix tun. Ich verstehe sowieso nicht warum Leute immer wieder über die Gleise laufen obwohl der bü geschlossen ist
Prinzip Lemminge. und Onkelchen Darwin lässt noch mal schön grüßen. Eine nicht zu verachtende Menge "Mitmenschen" hat heute deren geistigen Level an der Außentemperatur festmachen kannst. Wo kein Schild steht, was man nicht darf, bedeutet für die den Freibrief, alles zu dürfen. Die roten Streifen und roten Blinklichter sind sicher nur Dekoration und als "Empfehlung" zu betrachten...? Würden die sich nur selbst auslöschen, ohne andere mit ins Elend zu ziehen, könnte einem das ja egal sein. Aber seit den 90ern werden auch die Autos "weicher" gebaut, damit die Evolutionsbremsen, die nichts auf "der Piste" zu suchen haben, noch den Autofahrer verklagen können. (usw usf.)
Top Video. Meine Meinung zu diesem und weiteren Unfällen dieser Art: Jede/r, der Sicherheitssignale wie eine geschlossene Schranke oder eine rote Ampel nicht berücksichtigt und den Bereich dahinter trotzdem betritt, sollte mit voller Verantwortung für jegliche Folgen haften. Alle anderen Beteiligten Personen sollten nicht Verantwortlich gemacht werden, selbst wenn evtl. auch von dieser Person falsch gehandelt wurde. AUßERDEM sollte man nicht nur anhalten, wenn vor einem Bahnübergang ein Sicherheitssignal zu sehen ist, sondern generell alle Sicherheitssignale egal wo beachten! Sie werden vermutlich nicht ohne Grund an dieser Stelle stehen.
Wenn erst nach der Kollision eine Bremsleistung festzustellen ist, muss davon ausgegangen werden dass der Lokführer abgelenkt war. Auch wenn der Fehler bei der Dame lag, stellt sich die Frage ob ein nicht abgelenkter Lokführer noch rechtzeitig auf sich aufmerksam hätte machen können. Leider häufen sich ablenkungen durch Smartphone benützung auch bei der Bahn. War der Fahrer zun 100% bei der Sache, ist ihm natürlch zu wünschen, dass er bald wieder auf der Schiene ist.
Das Gericht hat bestimmt KEINEN einzigen Lokführer bin jetzt gesehen. Selbst ich, der Züge nur im Maßstab 1:87 fährt, weiß, wie sich der Lokführer fühlt...
Man sollte dem oder der Juristin mal erklären, das bei der Eisenbahn nicht auf Sicht, sondern auf Signal gefahren wird. Hat der TF sein Signal gesehen, welches im signalisiert, das der Bahnübergang ordungsgemäß funktioniert und abgesichert ist (BÜ1), so ist es irrelevant, ob er noch bremst, oder nicht, wenn ein Hindernis auf den Gleisen steht. Hoffe doch, das da noch Einsicht von Seiten Justitia kommt, und das ganze abgeschmettert wird...
So Tragisch der Unfall auch ist, dem Lokführer trifft wirklich keine Schuld. Wenn der Lokführer wirklich verurteilt wird, soll er Berufung einlegen. Ich würde mich an seinen Anwaltskosten vor der nächsten Instanz auf jeden Fall beteiligen .
Genau meine Meinung! Ich habe auch fassungslos den Kopf geschüttelt als ich das las. Möge mir sowas nie passieren. Weder ein PU, noch eine Anklage...
Pau Sommerfeld Acebrón dann viel Glück. Laut einer Statistik der DB hat jeder LF 2-3 PUs in seiner Karriere.
Würde glaub ich 2008/2009 erfasst
PU vergisst du (leider) dein ganzes Leben nicht.
@Marc Brüning Sind ja nur Statistiken
Hoffe meine Tante bei der AVG muss dass auch nie erleben und ich hoffe du hattest bis heute kein solches Ereignis. Allzeit gute Fahrt!
Als Lokomotivführer kann ich mich nur zu gut die Situation des Betroffenen Kollegen verstehen ! Eine Frechheit, was hier ihm seitens der Staatsanwaltschaft angetan wurde!
Ich grätsche da jetzt mal rein, denn ich bin der Tf, der damals den Zug von der Strecke geholt hat.
Der Zug war mit einer Schnellbremsung (ohne Sand, weil bei der Baureihe nicht vorhanden) zum Halten gebracht worden. Er stand mit dem Zugschluss genau hinterm BÜ (Zugspitze also 132 Meter weiter). Als ich eintraf war der BÜ immer noch geschlossen, die technische Sicherung hat also einwandfrei gearbeitet. Ich habe eine Vorladung bekommen, um zu bezeugen, wie ich den Zug vorgefunden habe. Die PZB-Daten wurden direkt gesichert, durch Sperrung des ZDE.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Angehörigen und/oder die Staatsanwältin einen Schuldigen gesucht haben, um sich ein starkes Fehlverhalten der Frau nicht eingestehen zu müssen. Und das ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Denn wie heißt es so schön: Es ist einfacher, den Fehler bei anderen zu suchen.
Und wie ist der Prozess ausgegangen? Das ist ja die spannende Frage. Ein Kommentar in Richtung Staatsanwaltschaft lasse ich besser sein. Recht haben und Recht bekommen... der arme Lokführer.
@@Pingu1302 Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Vielleicht kann das jemand anderes beantworten. Ich glaube, gehört zu haben: Freispruch, aber seitdem arbeitsunfähig.
Danke Stephan, dass Du Dich da reingegrätscht hast. Super aufgeklärt in diesem Hin und Her der Kommentare, wo jeder alles besser zu wissen scheint.
Alles Gute für Deinen Kollegen, für Dich natürlich auch. Allzeit gute Fahrt. ✌🙋♀️
@@manuelatandler6916 Ich danke auch Dir Manuela für Deinen sehr guten Hinweis! Alle mal wieder runterkommen
@@manuelatandler6916 Besten Dank für deine Aufklärung .mit freundlichen Grüssen Franz
Als mittlerweile pensionierter Lokführer der über 40 Jahre diesen Beruf ausübte und einige Male derartige "Vorfälle" genießen MUSSTE, danke ich Dir von ganzem Herzen für diesen Bericht und Kommentar! Ich habe dem nichts hinzuzufügen! Dem Kollegen wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er dieses Trauma überwinden kann!
Lieber TF was immer die Richter sagen denk dran Du konntest das nicht verhindern und die verrückte alte Dame wäre auch deinem Kollegen vor den Zug gesprungen. Dich trifft keine Schuld zumindest aus meiner Sicht.
1:37 - "Der kann aber oftmals nicht mehr belangt werden, weil Tot". Ich liebe deinen trockenen Humor und die Satirische untermalung in deinen Videos.
musste kurz schmunzeln lol
Ich habe mir schon oft die Frage gestellt, ob für die Schäden, die durch die lethale Fehlhandlung dritten entstanden sind, post mortem Privat- oder Kfz-Haftpflicht noch Schadensersatzpflichtig sind, oder ob das im Anbetracht der Umstände ausgesetzt wird
@@DefaultString Jetzt überlege mal folgendes. Du hast einen schweren Verkehrsunfall, bei dem nicht nur dein Fahrrad (bei eigenem Auto wäre hier noch die eigene KFZ-Versicherung im Spiel) zum Totalschaden wird, sondern auch du selbst schwer verletzt wirst (endlose medizinische Behandlungen, Reha, Verdienstausfälle bzw. Verzögerungen in Ausbildung/Studium etc.). Der Unfallverursacher, der den Unfall grob fahrlässig zu verantworten hat, ist tot.
Natürlich ist hier die Privat-Haftpflichtversicherung noch in der Verantwortung (zum Zeitpunkt des Unfalls war sie ja wirksam). Die KFZ-Haftpflicht andererseits bezieht sich sowieso auf das Fahrzeug und hat mit dem Fahrer erstmal nichts zu tun. Darüber hinaus kannst du aber auch den Unfallverursacher post mortem noch auf Schadensersatz verklagen, je nachdem wird dies dann über die Erben bzw. falls niemand das Erbe antritt über der Erbmasse geregelt.
Wobei ich aber glaube, das zumindest die Bahn das über eine eigene Versicherung regelt.
@@bufferbuffer7320 Wichtig ist, WANN der Verursacher aus dem Leben geschieden ist und WANN der dann Geschädigte geschädigt wurde. Bei der Konstellation, dass "unbemerkt" (wir lassen dies bitte jetzt mal absolut unkommentiert) eine Person überfahren/getötet wurde und der Lf erst später damit konfrontiert und damit erst später ggf. psychisch geschädigt wird, passiert es regelmäßig, dass Ansprüche ggü. einer gegnerischen Versicherung schwer gestellt werden können, da diese sich versuchen, unter allen Mittel der Verantwortung durch rechtliches Schauspiel zu entziehen. Getreu dem Motto: "Also unser Versicherungsnehmer war ja schon tot, bevor die Schäden eingetreten sind. Die Versicherung ist aber mit dem Zeitpunkt des Todes (!) erloschen."
@@vanillacity In der von dir genannten Situation, klar. In der von mir genannten Situation ist die Sache allerdings schon eindeutig, vor allem da es sich auf physische "Schäden" bezieht (alles in Bezug auf die Privat-Haftpflicht). Die KFZ-Versicherung andererseits ist sowieso ans Fahrzeug und nicht den Fahrer gebunden. Und für eine evtl. zivilrechtliche Klage ist das auch unerheblich (wobei psychische Spätschäden hier wohl sowieso etwas schwierig sind)
Der Lokführer tut mir leid. Wenn eine Person da rüber rennen muss bei geschlossener Schranke und dann erfasst wird, selber Schuld. Mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid.
Ich glaub der Algorithmus hat bei diesem Video zugeschlagen. Gibt es hierzu irgendwelche Updates? Ist schließlich schon 2 Jahre her.
Anscheinend wurde er frei gesprochen
(Das einzige was auch Sinn macht :))
Ja das Verfahren wurde zugunsten des Tf eingestellt. Mehrere Gutachten waren nötig. Aber wie im Video schon erwähnt wurde, sind unsere Staatsanwälte sowas von Realitätsfern. Alleine die Strecke von und nach Stade kann man ständig beobachten wie Menschen Autos über die Bahnanlage fahren. Wenn es danach geht müsste man als Tf ein Zeichen setzen und jedesmal Betriebsgefahr auslösen. Auch dann wenn man in der Ferne als tf Autos sieht die die bahnschranke überqueren. Wohlgemerkt diese noch nicht geschlossen sind weil die einschaltzeiten knapp sind. Egal Anwälte die Assgeier versuchen alles um einen die Existenz zu zerstören obwohl logischer Menschenverstand dir sagt, daß man eh nichts machen kann.
Würd mich genauso interessieren aber funny das du ded gleiche denkst
@@wodanfreak Was interessiert dich? Das Verfahren? Nun das ist eingestellt. Das kann ich als Triebfahrzeugsführer bestätigen. Denn Rest was auf Strecke so abgeht auch, fahre diese Häufig. Und das Rechtsanwälte Assgeier sind das meine ich ernst. Die Vertreten doch jeden obwohl man weiß das der Angeklagte im Recht oder Unrecht ist. Was aus dem Tf geworden ist weiß ich nicht. Und das Viele das gleiche denken ist kein Wunder. Nur wer hört schon auf uns? Hochbezahlte Experten wissen doch meist alles besser als die, die es wirklich wissen könnten 😀
@@tfhamburg8526 KORREKT!
Du hast den Nagel auf dem Kopf getroffenen! Dein Kommentar ist auch meine Meinung. Ich als Triebfahrzeugführer muss also so bremsen können wie mit einem Auto! Das ist mit einem Gz nicht möglich. Gott sei Dank gibt es noch ein Rechtsmittel der Revision sollte er verurteilt werden. Juristen sind keine Eisenbahner!
Da hast du recht... besonderst wenn man bedenkt, das bei der Eisenbahn Eisen (Zugrad) auf Eisen (Schiene) rutscht und nicht Gummi (Autoreifen) auf Straßenbelag bremst ..... da ist ein riesen Unterschied.... und wer es nicht glaubt, der kann es ja mal selber versuchen oder einen Physiklehrer fragen....
Aber das richtig traurige neben den Tot der Dame ist ja, das wieder einmal ein kleiner Arbeiter als Sündenbock hingestellt wieder.... obwohl er nach der eingeleiteten Bremsung ja auch nur mehr Zuschauer ist....
@@rolandschodl6130 Also ich denke das 70%der Autos auch nicht mehr rechtzeitigzum stehen kommen werden in der Situation
Und selbst mit einem Auto gibt es Situationen wo du nichts mehr machen kannst , wo es knallt bevor man auf der Bremse ist ... Wenn dir irgendwas aus der Dunkelheit von Rechts vors Auto springt , ein Reh z.b. da bremst du auch nicht mehr und wenn es dann geknallt hat , macht es keinen Sinn mehr voll in die Eisen zu gehen , da kann man auch langsam anhalten .
Selbst eine Straßenbahn hätte von 70 km/h einen zu langen Anhalteweg (Reaktionsweg +Bremsweg) gehabt.
@Habi8805 _Im Gegensatz zu einem Kleinkind hat man als Senior (bin selber einer) -zig Lebensjahrzehnte Zeit gehabt, lesen zu lernen, etwas über Bremswege und Reaktionszeiten zu lernen und dass Regeln auch daher gut sind, weil man sie in 99 Prozent erfolgreich und gefahrlos umgehen kann, beim 100sten Fall ist man zerstreut, der Wind bläst einem in die Augen oder der Blutzucker ist auf dem Tiefpunkt._
Man kann vielleicht noch jemand entschuldigen wie eine Tante(?) meiner Mutter, die in der Mitte der Strasse ging und sagte "die jungen Leut können doch ausweichen" ... weil ihre Generation in ihrer Jugend zumindest in einigen Gegenden fast gar keinen Straßenverkehr hatte. Aber das ist jetzt mehr als ein Jahrhundert vorbei, die alten Leute von heute haben diese Ausrede nicht mehr.
Und natürlich gibt es diese Verhaltensweise in jedem Alter, von daher ist das Alter der Frau nur eine Ablenkung.
70 km/h sind, wenn ich mich nicht verrechnet habe, ungefähr 20 Meter pro Sekunde. Zuerst die Schrecksekunde. Dann die Zeit von der Betätigung der Bremsen bis sie anfangen zu wirken - bei der S-Bahn sollte das fix gehen, bei einem langen Gz kann das leicht mehrere Sekunden dauern (bis der veränderte Luftdruck auf der Bremsleitung im letzten Wagen angekommen ist). Dann, wie schon erwähnt, ist die Bremswirkung von Stahl auf Stahl nicht besonders gut. Sand hilft (aber ist wieder eine extra Aktion, wenn ich mich nicht irre), aber das Ergebnis ist immer noch ein *viel* längerer Bremsweg als ein Auto.
Stillstand 130m hinter dem BÜ? Eine schnellere Reaktion hätte das meines Erachtens nicht genug reduzieren können.
Ansonsten erinnere ich mich an ein Video von Rotausleuchtung, in dem ein Segment von einer Langsamfahrstelle fehlte. Wie er später erklärte, hatte ein Kollege dort einen Lebensmüden erwischt ... der zu dem Zeitpunkt, wo Rotausleuchtung vorbeikam, gut in der Gegend verteilt war, also hat er das Stück herausgeschnitten. (Wer sowas unbedingt sehen will, es gibt, glaube ich, Beispiele aus Indien.)
Ich habe mal etwas quer gerechnet. Der Zug hatte einen Anhalteweg von 180 Metern aus einer Geschwindigkeit von 67 km/h (20 m/s). Die BR 474 hat eine Bremsverzögerung von 1,2 m/s² bei einer Schnellbremsung. Für 67 km/h ergibt sich also ein reiner Bremsweg von 144 Metern. Also hatte der Zug einen Reaktionsweg von 36 Metern. Nun muss man den Bremsweg noch etwas verlängern, weil nicht sofort die volle Bremswirkung entfaltet wird, da die HLL entleert werden muss und die Luft in der Steuerleitung sich in Schallgeschwindigkeit nach hinten ausbreitet - erst dann hat der gesamte Zug die volle Bremswirkung. Bei einer Doppeltraktion (130 m Zuglänge) braucht die Steuerleitung also 0,39 Sekunden oder knapp 8 Meter Bremsweg. Im ungünstigsten Fall betrüge der tatsächliche Bremsweg also 152 Meter. Verbleibt also ein Restweg von 28 Metern, der als Reaktionszeit angenommen wird. Man wollte den TF also für 8 Meter oder 0,4 Sekunden zu spätes Bremsen wegen fahrlässiger Tötung verknacken, weil es jemand nicht für nötig hielt, am Bahnübergang zu warten, wie es die StVO (und der gesunde Menschenverstand) gebietet?!? Und dann beschwert sich die Justiz, dass sie heillos überlastet ist. 🫣
Wie ist das denn ausgegangen? ist ja auch shcon 4 jahre her
@@Brooks__EU Wurde bereits im Video gesagt... Verfahren eingestellt.
@@rob9514 Ah für mich klang das so, als wäre es aufgrund des fehlenden Gutachtens seiten der Bahn nur verschoben worden. Dann entging mir das. Dankeschön.
@@rob9514 0:2:12 "Weil auf dieser Basis keine Klärung des Sachverhalts möglich war, wurde das Verfahren bis auf weiteres ausgesetzt". Also nix eingestellt. Der Tf lebt jetzt den Rest seines Lebens mit dem Damoklesschwert, dass die Staatsanwaltschaft sich entscheidet, das Verfahren doch noch fortzusetzen.
Das ist ein maßlose Frechheit gegenüber allen Triebfahrzeugführern die einen Selbstmord im Gleis selber miterleben mussten.
Ich habe den Artikel ebenfalls gelesen und musste im ersten Moment auch zwei Mal hingucken. Beim zweiten Mal aber klang es plausibel und ich habe mal nachgerechnet:
Die ET 474 haben eine Bremsverzögerung von 1,2m/s² bei einer Schnellbremsung (laut Wikipedia). Also rechnen wir mal: Die S3 fuhr 67km/h, das sind 18,6m/s. 50m vor dem BÜ sieht der Tf die Frau, ein gesunder Mensch hat eine Reaktionszeit von 1s. Also hätte sich der Lokführer frühestens (!!!) 31,4m vor dem BÜ überhaupt bewegen können! Nach den Angaben aus dem Hamburger Abendblatt hätte der Zug also einen Bremsweg von 161,4m aus 67km/h. Klingt erstmal etwas unrealistisch, oder?
Die Formel für die Errechnung eines Bremsweges aus der Bremsverzögerung lautet v²/2a. v ist die Geschwindigkeit, a die Verzögerung. Also 18,6²/2x1,2=144,15m Bremsweg. Schon klingt die Sache realistischer. Es bleiben also noch 17,25 "ungeklärte" Meter übrig, das ist etwa eine Sekunde. Eine Sekunde, die aber nicht mehr viel geholfen hätte! Damit wäre die Frau wahrscheinlich auch gestorben! Zumal sich diese Strecke mit Witterungsverhältnissen, Verzögerungen bis die Bremsen einsetzen oder 1000 anderen Möglichkeiten erklären lässt! Wegen 17,25m eröffnet man ein Gerichtsverfahren, verballert Steuergelder, setzt einen Mensch unnötig noch mehr unter Druck und versetzt Lokführer und Lokführerinnen in ganz Deutschland in Angst und Schrecken! Ist es das wert? Es hätte nichts geändert, Schuld trägt hier ganz klar die Frau, die komplett sinnlos über den BÜ gelatscht ist und kein Tfz, der nur seinen Job gemacht hat, wie in den 30 Jahren zuvor auch! 30 Jahre lang ist er S-Bahn gefahren, glaubt ihr der kann das nicht? Jeder macht mal Fehler, ja, aber was soll er denn gemacht haben? Nicht reagiert? Aus Versehen? Mit Absicht? Hatte er es satt, dass immer wieder Leute über geschlossene BÜs laufen? Hat er die Frau erkannt und sie überfahren, weil er wütend auf sie war? Ich lache dann später...
Das musste mal gesagt sein, ich wünsche dem Mann alles, alles Gute und hoffe, dass er irgendwie darüber hinwegkommt und weiterleben kann!
Da hilft auch kein absurdes Schönrechnen und oder abstruse Gedankenspiele. Es sind 90 m ungeklärt: 50 m vor dem BÜ erkennt er die Gefahr, die Bremsverzögerung tritt erst 40 m hinter der Frau ein. Ergo: Er hat die Frau erst überfahren, dann gebremst. Und das ist strafbar.
Also eine Sekunde geht ab.... Das ist aus Sicht eines Eisenbahners aber echt verdammt flott für das Anlegen einer Bremse. Schließlich muss sich zuerst der Druck in der HL absenken, dann das Steuerventil umschlagen und erst dann kann Druckluft an den Bremszylinder kommen, der dann das Gestänge bewegt und erst JETZT bewegen sich die Bremsbeläge an die Bremsscheibe. Aber bis sich hier eine Bremswirkung aufbaut muss erstmal genügend Druck im Bremszylinder ankommen und das geht auch nicht binnen Millisekunden, sondern wir reden hier von SEKUNDEN Anlegezeit, die Züge (auch Triebzüge) die ich bewege brauchen von einleiten der Schnellbremsung bis volle Bremswirkung gute 2-5 Sekunden. Daher ist es logisch, dass die Bremswirkung erst später einsetzt.
@@FabiaLp Wie gesagt, es ist gerechnet, nicht getestet. Wir sprechen hier über Formeln, Modelle also, das hat nicht viel mit der Realität zu tun. Nach deinem Bericht kommen noch einmal min. 2 Sekunden dazu, also noch mal etwa 38m.
@@peterpaul9692 Wir können hier nur spekulieren und die Daten nutzen, die wir bekommen. Und ich glaube wir wissen alle, was die zeitung uns schönredet und verheimlicht. Der Zug könnte im Übrigen niemals erst hinter der Frau angefangen haben zu bremsen, das passt nicht zusammen. Ein Zug hat nicht den Bremsweg eines Autos, in 90m steht der nicht aus 67km/h, wenn die 130m stimmen.
Außerdem würde ich gerne von dir wissen, was an meiner Rechnung so absurd ist? Wir versuchen hier (hoffentlich) alle so gut wie möglich unsere Meinung abzugeben, nach bestem Wissen und Gewissen. Natürlich wird die Rechnung in den wenigsten der Fälle hinkommen, so etwas lässt sich nicht in eine Formel packen, aber es passt ungefähr und zeigt, wie sinnlos dieses Verfahren ist. Natürlich soll es Gerechtigkeit geben, aber eine einfache Rechnung mit den gegebenen Zahlen macht das Verfahren zunichte.
@@peterpaul9692 ... absurd? Absurd ist das, was die Polizei da tut. JEDER der nur ein Hauch von Willenskraft hat, kann sich innerhalb weniger Sekunden das Wissen aneignen um raus zu finden, dass ein Zug nicht unmittelbar nach einleiten einer Bremsung tatsächlich bremst. Wir reden hier nicht von ungeklärten 90m, sondern von einem Augenblick, einer Schrecksekunde. Wer auch immer diese Verfahren eingeleitet hat, müsste aus Solidarität seinen Platz räumen. Als Signal an alle Verantwortlichen, dass auch sie nicht Mutwillig anderen Leuten schaden dürfen, sondern selbst Verantwortung zeigen müssen.
Ich bin gerade zufällig auf dein Video gestoßen. Auch wenn es mittlerweile schon einige Zeit her ist, möchte ich es gerne kommentieren.
Erstmal ein großen Dank für diese realistische Darstellung. Das kann man einfach nicht glauben, dass das zu einem Verfahren geführt hat.
Ich bin selbst Lokführer bei der S-Bahn - wenn auch nicht in Hamburg - und somit den Alltag mit Triebzügen dieser Baureihen gewöhnt. Wenn der Kollege aus einer Geschwindigkeit von über 60 oder fast 70 km/h bereits 130 Meter nach dem Aufprall gestanden hat und die Wegenutzerin erst kurz vor dem Zug in den Gleisbereich gelaufen ist, hat er wohl alles richtig gemacht. Und mal zur Erklärung: die „Schrecksekunde“ die es geben kann ist das eine. Aber auch so ein Triebzug muss - leider - erstmal einen Moment „nachdenken“. Das Verlegen das Fahr-Brems-Schalters in die Stellung Schnellbremsung bedeutet nicht, dass der Zug sofort verzögert. Es ist nun mal kein Auto. Naja, bevor ich mich in Rage rede. Der Respekt vor Bahnübergängen und Gleisen im Allgemeinen ist nahezu verloren. Und es tut mir für jeden Angehörigen leid, der einen geliebten Menschen verlieren muss. Ob Unachtsamkeit, Unfall, Alkohol oder sonst was. Aber bitte vergesst nicht, dass ein Personenunfall immer noch ein weiteres Opfer hat, über das in der Regel niemand redet. WIR müssen den Menschen in die Augen schauen. Nur Bruchteile einer Sekunde, bevor sie sterben….
In diesem Sinne, immer schön rechts fahren und ruhig einen Meter mehr Abstand halten zum Gleis.
Eins noch: NEHMT EURE KLEINEN KINDER AM BAHNSTEIG AN DIE HAND!!!
Jop neulich erst wieder gesehen, Frau, MIT KIND!, überquert die Gleise. Ich Stand auf der anderen Seite mit nem Kollegen und seinem Kind. Ich hab die Frau angesprochen und zu ihr gesagt: Wie soll mein Kollege den jetzt seinem Sohn erklären wieso man sowas nicht macht, wenn vor ihm ein Erwachsener Mensch + Kind so etwas tut. Die Stand danach 2 min rum und hat mich angeguckt als würde ich ne andere Sprache sprechen. Ich muss leider immer wieder sagen, wer die Gleise quert oder die Schranken umfährt und dabei um kommt, selber schuld, nur scheiße das du als Tf an der Dummheit dieser Leute leiden musst.
Die Menschen realisieren einfach nicht das Ihr nicht so schnell zum stehen kommt wie ein Auto, das du teilweise Bremswege von mehreren 100m oder gar Km hast. Als Sohn eines Eisenbahner (Mein Vater arbeitet bei DB Fernverkehr) wurde mir das schon von klein auf eingeimpft.
@@AveXx Der Respekt ist einfach völlig verloren gegangen. Es ist ganz normal kreuz und quer drüber zu laufen. Ich verstehe es nicht. Es beschäftigt einen schon jedesmal, wenn es mal wieder nicht passt… 😔 Aber das gehört leider dazu. Es bleibt ein super Beruf. Ich liebe es, Eisenbahn zu fahren. Auch wenn es immer wieder solche dunklen Momente gibt.
So leid es mir um die arme Rentnerin tut, aber der Umgang mit dem Lokführer ist eine wahnsinnige Frechheit!
Er ist nicht weniger ein Opfer von diesem Unfall, die seelische Belastung kann und will ich mir gar nicht vorstellen...
Du hast es schön formuliert, er war trotz korrekter Reaktion in seinem Zug einfach völlig machtlos gegen diese Situation.
Vielleicht hat er gelogen und die Frau schon viel früher gesehen? Wie kannst du das beurteilen?
In die Beteiligten hineinversetzen kann ich mich natürlich nicht, aber nach den Informationen aus dem Video und dem, was ich selbst bei meinen Großeltern über irgendwann unüberlegtes und teils gefährliches Handeln mitbekommen habe, bilde ich mir diese Ansicht.
Naja, wenn er sie auch schon aus weiterer Entfernung gesehen hat, wie sie parallel zum Gleis auf einem Weg läuft, muss er deswegen ja nicht bremsen.
Da müsste ja jeder Zug abbremsen, wenn der Lokführer Personen, PKW oder sonstiges auf einen geschlossenen Bahnübergang zukommen sieht.
Bei geschlossener Schranke muss er ja davon ausgehen, dass sich die Personen vor Ort daran halten.
Außerdem glaube ich nicht, dass sich der Lokführer mit Absicht so eine Last aufbindet, indem er eine alte Dame am BÜ überfährt. Das macht für mich auch keinen Sinn.
Ist er nicht das Opfer hier? Ich meine, er muss sein Leben lang damit leben, dass er jemanden umgebracht hat. Meiner Meinung nach, hat die Frau die Volle Schuld.
Bin absolut der selben Meinung. Gibt es mittlerweile aktuelle Informationen zum Ausgang dieses Prozesses?
Der Tf wurde damals freigesprochen
@@Black_Forest_Julez danke!
Gott sei Dank. Bin nämlich auch der Meinung das es falsch gewesen wäre, ihn zu verurteilen.
@@spidercat6836 niemand außer der Staatsanwaltschaft und den Hinterbliebenen der guten Dame hat da eine andere Meinung 😄 wenn er tatsächlich verurteilt worden wäre, hätte es mich nicht gewundert wenn die Hälfte der deutschen TFs daraufhin den Job schmeißt, weil sie nicht für die Tödlichen Fehler anderer verurteilt werden wollen.
Armes Deutschland. Wo, soll das noch hinführen? ! ?
Deinen Worten ist echt nichts hinzuzufügen , es kann nur gehofft werden das es dem Lokführer mittlerweile besser geht und er diesen Unfall verarbeiten konnte
Ein Wunder, dass der Richter und der Staatsanwalt den Lokführer nicht gefragt haben, ob er das Lenkrad seiner Lok im Heizhaus vergessen hat. Ich war zwar kein Lokführer, aber 30 Jahre Verschieber. Jeder der so deppert einen Lokführer angeht, sollte in der Psychiatrie landen, und irgendwo später als Straßenreiniger arbeiten.
he he he
Straßenreinigung ist zu gut bezahlt für solche Idioten…
Ne nich Straßenreiniger.. Der sollte nie wieder einen Job machen dürfen der 450€ überschreitet
Die meisten Mitmenschen haben jegliche Realität gegenüber der Bahn
verloren. Autofahrer und Fußgänger glauben sich jedes Recht gegenüber
der Bahn herausnehmen zu dürfen, und bekommen von der Justiz und
Staatsmacht noch Zuspruch. Es ist für jeden Eisenbahner eine Zumutung.
Grüße von Bahnhof Güsten
"Die meisten" ganz sicher nicht. Mein Arbeitsweg führt über einen Bahnübergang und ich habe in zehn Jahren noch niemanden darüber gehen sehen, wenn die Schranke unten war.
Dass jemand bei Rot noch rüberrennt, bevor die Schranke anfängt, runter zu gehen, kommt vor. Aber da hat der Zug auch noch lange keine Fahrt signalisiert bekommen. Aber dass jemand da ran tritt und rüber geht? Nein.
Die Bereitschaft, Regeln einzuhalten, hat sicher generell abgenommen. Von daher gibt es sicher mehr solcher Personen. Den Meisten scheint das aber schon bewusst zu sein, dass ein Bahnübergang anders zu bewerten ist, als etwa eine Fußgängerampel, und dass man sich da eben nicht darauf verlassen kann, dass man keinen Zug sieht. (Wobei die Dame in diesem Fall diesen Zug ja vermutlich sogar hätte sehen können.)
@@salia2897 das interessante ist das es sich gerade im Straßenverkehr irgendwie gerade um die Regeln an die man sich alleinig aufgrund seines selbsterhaltungstriebs halten sollte handelt die ignoriert werden.
@@salia2897 Wenn es sich um eine Fü Anlage handelt liegen zwischen Schranken vollständig geschlosses und der Vorbeifahrt des Zuges bei Höchstgeschwindigkeit des Zuges Keine Minuten sondern nur noch Sekunden. Dadurch dass allerdings zu dem Zeitpunkt schon eine halbe Ewigkeit die Ampelanlage Rot zeigt gibt es keine Entschuldigung dann noch rüberzurennen.
@@salia2897 Im VW Schichtverkehr siehst du ständig Leute die die Halbschranken umfahren :)
Wenn die Frau von einem Auto überfahren worden würde, hätte keiner "fahrlässige Tötung" gerufen.
Geschlossen + Rotlicht = Du hast auf dem BÜ nichts verloren, wenn was passiert übernimmst du die volle Verantwortung, auch wenn du dabei draufgehst.
Das heißt aber definitiv nicht, dass der Lokführer automatisch keine Verantwortung hat und genau darum geht es in diesem Fall
Mein Vater war auch Lokführer , konnte den Beruf aber nicht mehr ausführen
weil er einen Selbstmörder überfahren hat, er sah in zwar liegen aber die Vollbremsung
konnte das Überfahren nicht mehr verhindern. Seelisch war er nie mehr wie früher
und ich persönlich hätte auch mehr Unterstüzung vom Staat und den Behörden erwartet.
Kumpel von mir hat 7 auf dem Tacho. Er fährt nicht mehr für DB.
50 m vor Bahnübergang die Schnellbremsung bei 67 km/h. Damit hat er alles getan, was er sehen und erahnen konnte.
Soll der Zugführer etwa jetzt ca.200 m vor jeder Schranke die Vollbremsung einleiten, an der Schranke aussteigen und fragen, wer trotzdem noch gern rüber will? Was für dämliche Leute sitzen denn da in der Staatsanwaltschaft?
"... erst 40m hinter dem BÜ eingesetzt.." mit dem Hintergrundwissen ist dann doch unklar, hat der TF vlt am Handy rumgespielt?
@@calchenontour Sicher nicht. Denke mal über die Kräfte und den Bremsweg nach.
Kann ja kommen wie im Straßenverkehr.. Werden die Zugführer irgendwann an jedem BÜ erst anhalten und gucken müssen, ob vielleicht so ein Evolutionsaussschuß um die Ecke kommt ..
@@calchenontour 67km/h = 18,6 m/s; d.h. 4,8 Sekunden bis zum Einsetzen der Bremsung. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich für Reaktionszeit + Ansprechzeit einer Bremse in Betriebsart P.
@@calchenontour Hätte der Tf am Handy gespielt, hätte er die Frau sicher nicht schon zuvor gesehen! Die Verzögerung vom Erkennen der Gefahr, d.h. die Frau, die eben noch normal auf dem Weg neben der Bahnstrecke gelaufen ist, biegt plötzlich unerwartet auf den (geschlossenen) Bahnübergang ein, inklusive Reaktionszeit des Menschen und der Zeit, die der Zug braucht, bis die volle Bremskraft da ist ist da absolut realistisch.
Zumal sich bei der Bremsverzögerung dieser Baureihe und der Geschwindigkeit am Bahnübergang diese Zahl nur auf den Zeitpunkt beziehen kann, wo die volle Bremskraft zur Verfügung stand!
Sehr geehrter Herr "Richard",
Es sind nun schon bald 4 Jahre vergangen seit dem Sie Ihren Kommentar zu diesem Vorfall mit uns teilten.
Da ich leider nichts weiter im Netz zu diesem Fall finden konnte und ich vermute das Sie am ehesten auf Quellen Zugriff haben welche über Infos dieses Vorfalls verfügen,
würde ich mich und andere Ihrer "Fans" ebenso freuen wenn Sie eventuell einen "2ten Teil" dieses Kommentars erstellen könnten,
falls es Infos dazu geben sollte.
Weiterhin bin ich wie Sie der Meinung das diesem armen geschundenen Mann diese Last der "Schuld" endlich von seinen Schultern genommen werden sollte.
Da meine Eltern beide DB´ler sind kenne auch ich die eine oder andere miese Geschichte aus dem Leben eines Bahners. Und diese hier hat mir schon beim ersten mal hören den Atem stocken lassen bzw. sie bringt mich noch heute zur Weißglut.
Ich wünsche Ihnen nun noch einen schönen Tag, eine schöne Woche oder im Allgemeinen eine schöne Zeit.
Mit freundlichen Grüßen ein fleißiger Zuschauer aus der "schönsten" Stadt Hamburg.
Da man im Netzt nichts aktuelleres finden kann, würde ichdavon ausgehen, dass der Prozess eingestellt worden ist und es daher nicht mehr behandelt wurde. Ganz sicher kann ich es leider auch nicht sagen.
Kein Vollpfosten hat was auf den Schienen bei geschlossener Schranke zu suchen . Der Lockführer ist unschuldig . Er hat ein Traumatisches Erlebnis Lebenslang ....
Typisch in Deutschland es werden oft Menschen auf die Anklagebank gesetzt die nichts verbrochen was man hätte verhindern können stattdessen lassen sie z.B. Schläger und Vergewaltiger einfach laufen oder geben denen nur milde strafen ich geb dir voll und ganz recht Gustav
Unfassbar solche Anklagen! Selbst wenn der Lokführer garnichts gemacht hätte! Die Frau war 87 und das Leben endet nun mal tödlich, evtl. wollte sie ja sogar (unbewusst) ihr Leben beenden, wer weiß?! Egal wie, sie hat ihre Sorgfaltspflicht missachtet und in den Eisenbahnverkehr eingegriffen und damit noch einen unschuldigen Menschen schwerstens traumatisiert. Sie hat Schuld, Punkt!
Absolut richtig erläutert, Dummheit und grobe Fahrlässigkeit dem Triebfahrzeugführer anzulasten ist eine bodenlose Unverschämtheit. Ich war selbst Mitarbeiter der DB AG, Fahrdienstleiter und auch Lokführer und sehe hier ein große Falschbehandlung unserer tollen Justizia. Grüße an alle DB Kämpfer
Sorry, aber wenn die Frau so blöd ist und einfach so auf die Schiene latscht, dann kann der Lokführer doch nichts dafür. Der Mann war völlig machtlos.
Nenn die bitte nicht Dummbrote. Kein Brot ist so dumm, eine geschlossene Bahnschranke zu ignorieren. Menschen schon.
katzen ignorieren schranken auch. die laufen drüber, wenn sie drüben sind und es kommt ein zug dann laufen sie wieder zurück, werden dabei fast erwischt - und dann sind sie noch beleidigt.
Wenn doch die Schranke geschlossen ist heißt das für den Fußgänger Halt da kommt ein Zug, wieso wird ein Zugführer bestraft wenn doch die Schranke zu ist? Warum ging die Frau durch die Geschlossene Schranke?
"87-jährige wird von Zug erfasst nachdem sie sowohl geschlossenen Bahnübergang als auch herannahenden Zug ignorierte."
Darwinismus vom Feinsten. Der arme Zugführer.
sehe ich ähnlich
Warum jetzt der Zugführer und nicht der Lokführer?
@@irgendjemand9458 Warum jetzt der Lokführer und nicht der Triebfahrzeugführer? (Nicht böse gemeint).
@@MP1020E2 Was Du Triebfahrzeugführer nennst, ist nur ein neumodischer Ausdruck für Lokführer.
Nichts desto trotz hat der nichts mit dem Zugführer zu tun. Der Zugführer fährt den Zug nicht.
@@irgendjemand9458 Triebfahrzeugführer ist aber richtig.
Den Fall habe ich damals mitbekommen, weil ich direkt dort gewohnt habe und den BÜ auch oft benutzt habe.
Die alte Dame war im Stadtteil bekannt. Sie ging die Stecke jeden Morgen, ich habe sie oft dort getroffen, wenn ich gegen 7 Uhr zur Morgenrunde mit meinen Hunden draußen war.
Der BÜ ist berüchtigt. Dort passieren häufiger (beinahe) Unfälle. Die Bahnstrecke ist durch S-Bahn, Metronom und Güterzüge derart viel befahren, dass die Schranken mitunter 10 Minuten geschlossen bleiben, weil Zug, Gegenzug und erneuter Gegenzug nacheinander in kurzen Abständen queren. Das verleitet nicht wenige Fußgänger und Radfahrer, bei geschlossener Schranke zu queren. Ich habe dort schon selbst 10 Minuten gestanden und in der Zeit Mütter mit Fahrrädern, die ihre gerade aus der Kita abgeholten Kinder im Kindersitz dabei hatten, im Slalom um die Halbschranken fahren sehen. Das fiese ist, der Metronom aus Cuxhaven hat die Lok hinten. Den hört man erst, wenn er einen schon überrollt.
Ob die Dame auch regelmäßig bei geschlossener Schranke gegangen ist, vermag ich nicht zu sagen. Im Stadtteil war im Nachgang häufig vom Suizid eines einsamen, alten Menschen die Rede.
Danke für die Infos. In den meisten Fällen sind die Leute selbst schuld.
Der arme Lockführer... Der muss schon damit leben, dass er (unabsichtlich) jemanden getötet hat.
Ich als Lokführer möchte mich ganz herzlich für diesen Beitrag bedanken. Sie sprechen mir aus der Seele. Mir tut der Kollege leid, als ob er nicht schon genug Probleme hätte...
Unfassbar, da kann man nix mehr zu sagen - Frechheit! Ich wünsche dem Lokführer viel Kraft ... : /
Die maßgeblich schuldige Person auf der Anklagebank gäbe wohl ein zu unappetitliches Bild ab.
Naja man kann die Fleischwanne auch mit nem Tuch überdecken :P
Ich wohne in der Nähe von genau diesem Bahnübergang und wie viele voll Deppen trotzdem geschlossener Schranke da durch fahren ist unfassbar. Häufig genug laufen dort auch Fußgänger rüber obwohl du die Bahn schon hören und sehen kannst. Das so etwas dort passiert ist nicht weiter verwunderlich. Das man dafür den Lokführer anklagt ist lächerlich.
Da wäre es doch mal angebracht, wenn die Polizei sich mal für einige Zeit regelmäßig beidseitig hinstellt, gerne in zivil, und die ganzen Deppen rauszieht.
Ich hab da auch früher in der Nähe gewohnt und ich weiß, da vor dem Bahnübergang gibt's auch ein Denkmal davon, wo Sami Tarkhani und Kamil Bicim damals ca. 15. April 1996 vom Zug erfassst wurden. Ich kenn auch Samis Mutter, die hat damals auf derselben Straße "Alte Marsch" im Evangelischen Kindergarten als Erzieherin gearbeitet, wo meine Schwester vor 20 Jahren hinging.
Man muss sich Fragen, ob das Gesetz wirklich der Realität entspricht, "Eine Ältere Dame wird vom Zug Erfasst weil sie durch eine Geschlossene Schranke gelaufen ist". Was ist da von Seiten des Gerichts falsch zu verstehen, "und muss überlegen das der Lokführer bestraft wird bei Geschlossene Schranke," das Gesetz hat die Frau zu Strafen, was hat sie hinter eine Geschlossene Schranke Durchzulesen!
Die Bahn muss vor den Verkehrsteilnehmern geschützt werden. Warum gibt es an den Bü's seitens der Stadt keine Blitzer oder Kameras. Das Fehlverhalten liegt doch zu 100 % an den Verkehrsteilnehmern.
"Die Bremswirkung hat 40m nach dem BÜ eingesetzt"
"Der Zug kam 130m nach dem BÜ zum stehen."
Macht 90m Bremsweg!
Der Zug war doch 50m vom BÜ entfernt, als die Frau auf den BÜ trat, der Unfall hätte sich also selbst bei sofortigem Bremsen nicht verhindern lassen, die Anklage ist doch völlig haltlos!
Echt krass das sowas hier in Deutschland mit unserer Justiz bei sowas richtig versagt
Die Deutsche Justiz wird immer versagen. Denn meine Meinung ist bei einer Verurteilung springt mehr Asche für die Anwälte, Staatsanwälte und Richter raus als bei einem Freispruch. Deshalb haben Sie den Lockführer verurteilt.
@@jenswaigel3129 oh man
Klär mich mal auf, was hat unsere Justiz hier denn falsch gemacht?
@@jenswaigel3129 So, der „Lockführer“ wurde also verurteilt? Woher wissen Sie das denn? Haben Sie das aus derselben Quelle, aus der Sie auch Ihr übriges Dummgeschwätz generieren?
@@jenswaigel3129 Du verstehst absolut gar nicht von der deutschen Justiz. Genauso wie der Kommentator des Videos.
Danke für diesen Bericht. Mein Mitgefühl gilt dem Triebfahrzeugführer!
Ich hoffe nicht, dass das Verfahren eingestellt wird, bzw. wurde. Ich hoffe es gab einen Freispruch.
Und eine Entschädigung
Ich sehe dieses Video nach über 2 Jahren erst, was nichts ungewöhnliches ist. Doch dann schaue ich in die Kommentare und sehe nur Kommis, aus den letzten Stunden oder den letzten 3 Tagen. Willkommen auf YT! Man ist der Algorithmus behindert...
Geht mir ganz genau so.
Selbe
Bei aller Aufregung: die Anklage suggeriert eine Möglichkeit zur Verhinderung der Tötung, die gab es aber real betrachtet nie. Selbst bei einer unmittelbaren Vollbremsung hätte die Aufprallenergie sicher für tödliche Verletzungen gereicht. Allenfalls hätte der Lokführer wegen Verletzung seiner Aufmerksamkeitspflicht angeklagt und belangt werden dürfen, das klingt aber nicht so toll. Allerdings fehlt mir ohne Kenntnis der technischen Gegebenheiten bisher jeder Nachweis (!) einer schuldhaften Verzögerung. Das kann nur ein entsprechendes Gutachten klären.
Dass es etliche Sekunden dauert vom Hebelziehen bis zur vollen Bremsung ist doch aber allen klar, Oder?
Vielleicht hatte der arme Kerl bis zuletzt gehofft, die Dame würde stehen bleiben oder noch zurücktreten und er käme um eine Notbremse drumrum. Ich bin allen Lokführern der Welt dankbar, dass sie in solchen Fällen nicht immer präventiv in die Eisen gehen.
sehe ich genau so: warum muss der lokführer IMMER von der dummheit anderer menschen ausgehen? es gibt 1000 gründe warum die frau dort rennt, warum soll der lokführer da generell vom schlimmsten ausgehen.
Schön vorgetragen, danke. Genau dieses Video sollte in den Nachichten landen um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen.
Wäre der Triebfahrzeugführer verurteilt worden, wären hunderte von Kollegen ab diesem Moment nur noch "auf Sicht" gefahren. Nur weil ein Polizist meinte, dass er wohl etwas schnell zu sei... Unglaublicher Fall...
Ich mache auch keine Vollbremsung wenn ein Kind an einer roten Fußgängerampel steht.
Jetzt sollte der Lokführer dein Video im Gericht benutzen dann Freispruch xD
Wenn das so einfach wäre...
Ich glaube, wenn der Lf das Video nutzt, reitet es ihn noch mehr "in die Scheisse" ... ich habe genügend Erfahrungen im Gericht ... als jahrelanger Zeuge in einigen Hundert Verfahren kann man sich das auch beruflich schon "anmaßen"
Er sollte mal der Frau Staatsanwältin und dem Rechner mal erklären das Züge nicht so schnell bremsen können wie deren privaten Autos.
Nein, er braucht einen Gutachter der von Schienenverkehr richtig Ahung hat. Das der , was sich die Staatsanwaltschaft zusammenspinnt, gründlichst in der Luft zerreißt.
Die Staatsanwaltschaft sollte Mal den StVO §19 Bahnübergänge nach lesen. Ich bin fassungslos.
Sie sollten Staatsanwältin werden bei solch fundierten Kenntnissen der StVO.
@@4rings2Ts Troll
@@tost2335 Ja ja, wenn dir sonst nichts einfällt...
@@4rings2Ts Ja
@@tost2335 Bemitleidenswert.
Wirklich unfassbar! Hoffentlich kann er wieder arbeiten und unbehelligt weiter machen!
Man halt mal wieder einen Sündenbock gesucht! Und diesmal war's ein Lokführer, der für die Fehler Anderer herhalten mußte!
Sündenbock für die Eisenbahnübergang-Oma-Mafia?
An alle Menschen: ,,Augen auf in unmittelbarer Nähe von Bahngleisen ! ”
Ich wohne daneben, Muss Ich jetzt immer wach bleiben? :)
Auch wenn der Zug die Frau mit nur 20 Km/h überrollt hätte, wäre sie gestorben.
Wenn die Schranke unten ist - Signalisiert sie das ein Zug kommt, was hat dann eine Person hinter die geschlossene Schranke zu suchen? Für den Lokführer ist doch die Strecke frei gemacht worden wenn die Schranken unter sind.
tia bei mir im Dorf laufen auch manschmal Menschen übern geschlossenen Bahnübergang ohne sinn und Verstand da hab ich schonmal hinterher gerufen haben sie eine an der waffel wiesen sie was ich als Antwort bekomen habe ich habe keine Zeit auf denn Scheiss zug zu warten ja so sind manche Menschen einfach keine Rücksicht nehmen auf die Lokführer ich glaube wenn die Polizei öfter mal die Bahnübergänge mehr Kontrollieren würden dann würden sich die Menschen nicht so Verhalten
@@philippposchmann3569 Eine Vernunft des Menschen kann nur seine Einsicht sterken - was sich in der Praxis zeigt, nur dem Menschen kann man nicht nachlaufen!
Unglaublich, kann dem Kollegen nur starke Nerven und einen guten Ausgang dieser idiotischen Anklage wünschen. Halt die Ohren steif und alles Gute.
Das ist der Content für den ich UA-cam um 2 Uhr nachts öffne. Super Video und Kommentar. Wer für diese Anschuldigung verantwortlich ist, hat wohl den Verstand verloren.
Ein sehr guter Beitrag und ein hervorragender Kommentar. Ich selber erlebe das als Strassenbahnfahrer immer wieder: Rote Ampeln werden ignoriert. Unter geschlossenen Schranken wird hindurch gekrochen. Warnschilder-hahaha. Und das zieht sich durch ALLE Altergruppen. Jugendliche, Rentner, Mütter mit Kindern. Es ist zum Kotzen. Seltsamerweise fragt nach einem Unfall kaum einer nach dem Fehlverhalten. Zunächst sind grundsätzlich erstmal alle Bahnübergänge (Fuß-/Radweg, PKW) nicht ausreichend gesichert. Zu den ursprünglichen Schildern kamen rote Ampeln. Dazu kamen dann rote Warnlichter im Strassenbelag eingelassen. Dann auch noch Schranken mit Warntönen. Was denn noch?
Hier in Köln gibt es zwei mir bekannte, durch Ampeln gesicherte Füßgängerüberwege, an denen es zu tödlichen Unfällen kam. Die Angehörigen haben dort Kreuze, Bilder und Blumen aufgestellt. Aber selbst das hält die Leute nicht davon ab noch eben vor der 50 km/h schnellen Bahn über die Gleise zu rennen um ja nicht 10 Sekunden warten zu müssen.
Außerdem: Um so höher die Aufprallgeschwindigkeit, um so kürzer leidet die Person die sich vor den Zug begeben hat! ;-)
Böser Kommentar. Aber auch wahr.
so isses, leider. Viele schmeißen sich ja auch absichtlich vor den Zug... Die armen Lokführer!
@@RolfSchreiter nicht nur die. Ergebnis einer solchen Tat:
1 Toter
1 Arbeitsunfähiger
100 Leute die im Zug erstmal festsitzen (der natürlich dann erstmal nichtmehr weiter fährt)
1000+ Leute die zu spät zur Arbeit/nachhause kommen wegen Streckensperrung
@@wernerderchamp Und eventuell noch einige Leute die das ganze Spektakel gesehen haben und nicht drauf klar kommen.
@@wernerderchamp Und die Steuerzahler, die dann die ganze Unfallermittlung, Justiz, Bahnmitarbeiter, etc bezahlen dürfen.
Ein Zug kann gar nicht mehr bremsen, das Ding wiegt Tonnen. Umso höher die Last des Zuges und Geschwindigkeit desto mehr verlängert sich der Bremsweg
1. Jeder Zug kann bremsen.
2. Das Gewicht kürzt sich aus allen Gleichungen raus, die Frage ist nur ob die Bremsen genügend Bremsleistung auf die Achse bringen und ob der Schinenunterbau die Kräfte aufnehmen kann. Wenn ja, kannst Du jeden Zug, egal wie schwer, auf der gleichen Strecke zum stehen bekommen, daraus folgt:
3. Der Bremsweg ist nur vom Verhältnis Zuggewicht zu Bremsleistung abhängig. Die hierfür erforderliche Berechnung ermittelt den so genannten "Bremshunderstel"-Wert, falls Du suchen willst, um mehr zu erfahren.
Ähm, das Ding wiegt nicht Tonnen, das Ding wiegt hunderte bis tausende von Tonnen. ^^
50m bei fast 70kmh sind doch schon beim Auto knirsch. Wie soll denn das Metall auf Metall bremsen ? Wer eine Schranke missachtet ist in meinen Augen selber Schuld. Selbst wenn der Tf garnicht gebremst hätte, sollte ihm keine Schuld zugesprochen werden. Ist aber nur meine Meinung.
er kann da nix für wenn sie bei geschlossener Schranke auf die Gleise geht, so bitter wie es auch klingen mag, aber da ist sie halt selber schuld
Völlig Banane dem überhaupt aufn Sack zu gehen. Wenn der in die Zukunft sehen könnte dann wär der bestimmt kein Lokführer, sondern Lottomillionär.
Eigentlich selber schuld auch wenn schrecklich is für den lockführer
Weiß jemand, was daraus geworden ist? Es ist mir unverständlich, dass der Lokführer vor Gericht gezerrt wurde- selbst wenn die Schranken defekt gewesen oder/ und die lichtanlage gestört wäre, wie soll man einen Zug bei der Geschwindigkeit zum Stehen bringen, wenn Leute sich aufs Gleis begeben?!
Ganz einfach wenn Lokführer wegen sowas jedesmal dann vor Gericht gezehrt werden, würde ich an deren Stelle vor jedem Bahnübergang abbremsen und schön langsam vorbei fahren, mal gucken wie lange das der Arbeitgeber mit macht wegen den Zeiten.
Dann ist jeder Fahrplan in Deutschland für Schienenfahrzeuge Makulatur. :)
Und die - seit jahrzenten immer wieder gerne angemahnte - Verkehrswende gleich mit. Einziger Ausweg wäre dann, auf Bahnübergänge grundsätzlich zu verzichten, was auf eine sehr weitreichende Änderung der Einsenbahn Bau- und Betriebsordnung hinauslaufen würde.
Ich frage mich warum man rüber gehen muss wenn die Schranke zu ist.
Da ist nicht der Lokführer daran schuld.
Da ist die Frau daran Schuld.
Die machen ja nicht aus spaß eine Schranke hin.
Ich dachte immer die seien Landschaftsschmuck - blinken so schön und viele klingeln auch noch (für Gehörlose und Blinde). Aber wenn eine S-Bahn 50 Meter weg ist, sollte Mann oder Frau diese bestimmt wahrnehmen.
Naja, aber der Lokführer ist ja geschult, um in Notfallsituationen, also auch Fehlverhalten von anderen, zu handeln. Es kann ja auch eine demente Frau oder ein Kind gewesen sein. Und deshalb müssen Gerichte eben entscheiden, ob er richtig gehandelt hat. Und bei einem Tod muss nun mal ermittelt werden. Je nachdem wird dann eingestellt, freigesprochen oder Teilschuldverschreibung gegeben. Dass es natürlich auch Fehlurteile gibt, ist ein anderes Thema.
@@hungerburger123 Gelesen, dass die Dame 50 Meter vor der S-Bahn auf die Gleise gegangen ist? Wie soll man da fast 60 Tonnen Stahl selbst bei Schritttempo auf Null bremsen? Das geht nicht - selbst bei bestem Willen
@@thomaskalski5493 ich hab ja nicht gesagt, dass er schuldig ist oder was falsch gemacht hat. Aber ein „unnatürlicher“ Tod muss nun mal untersucht werden - und wenn die Gutachten/das Gericht zum Schluss kommt, er hat alles richtig gemacht, ist das in Ordnung. Nur, wenn es hier ja so offensichtlich zu sein scheint, wo zieht man die Grenze und sagt: das muss nicht untersucht werden/juristisch aufgearbeitet werden? Da bin ich der Meinung, lieber niederschwellig untersuchen.
@@hungerburger123 Deshalb muss die Staatsanwaltschaft ein Gutachten veranlassen, aber nicht wild drauf losklagen, bevor überhaupt ein Gutachten vorliegt.
Wirklich tragisch und bedenklich - leider ist bei der BEU von diesem Vorfall nichts hinterlegt. - Alles Gute für den Tf !!
Unfassbar einfach nur Unfassbar.
Mir tut der TF leid.
Es ist zu hoffen, dass der/die zuständige Staatsanwältin aus dem Dienst entfernt wird.
böser staatsanwalt >:(
Ich sehe dieses Video hier nach 2 Jahren nochmal und es ist immer noch eine Unverschämtheit wirklich die klagen da einen Mann an der schon genug leid jetzt erfahren. Das ist ja nicht so als ob der da ein Auto fahren würde womit man ausweichen kann
Absolut richtig so dieses Video. Ich habe damals auch später gebremst als möglich, denn ich guckte zwischendurch mal auf den Tacho, hätte man mir das vorgeworfen dann weiß ich es auch nicht... einfach lächerlich diese Anklage
Sehr gute Argumentation in diesem Video, Danke für die Aufklärung.
Das Problem ist aber auch, wenn die Züge jeden Bahnübergang mit verminderter Geschwindigkeit passiert, dann werden die Züge niemals ihre Pünktlichkeit einhalten können. Das verschärft das Problem umso mehr.
Nicht das Verfahren einstellen, sondern den TF freisprechen. Das Verfahren einstellen bedeutet juristisch, das ein Gesetzesbruch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Nur ein Freispruch stellt den alten „Zustand“ wieder her.
Also. Hier mal ein bisschen Rechtssystemnachhilfe.
Ein Verfahren einstellen, das macht die Staatsanwaltschaft und hat nichts mit dem Gericht zu tun.
Hier war die Hauptverhandlung aber schon im Gange. Daher konnte das Verfahren nicht mehr eingestellt werden.
Der Prozess wurde allerdings Ausgesetzt. Das kann bedeuten, dass das Gericht nach erstmaliger Zulassung des Verfahrens Zweifel hat ob ein Verfahren überhaupt Zustande kommen sollte. Das kann auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft passieren. Das macht die Staatsanwaltschaft wenn sie glaubt das Verfahren nicht Gewinnen zu können bevor nicht weitere Beweise gesichert sind.
Nach der Aussetzung KANN das Gerichtsverfahren wieder komplett neu aufgenommen werden.
In diesem Fall gab es kein ausreichendes Gutachten. Ich finde keine weiteren Informationen dazu, also gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft auf wiederaufnahme des Verfahrens verzichtet hat.
Für ein Freispruch muss das Gerichtsverfahren vollendet werden. Das ist etwas ganz anderes. Du wünscht also diesem Mann, dass er noch zu weiteren Verhandlungstagen vor Gericht geschliffen wird dafür? Finde ich eher unsinnvoll. Da hat niemand etwas von. Schon gar nicht der Lokführer.
Freispruch bedeutet außerdem auch "juristisch, das ein Gesetzesbruch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte". Einen "Unschuldsspruch" gibt es nicht.
@@Valansch Dann mal eine Antwort hinter her: Verfahren eingestellt- Beschuldigter trägt seine Ausgaben selbst, Freispruch - die Auslagen werden erstattet.
@@fgr4740 Dann lies doch bitte erneut § 467 I StPO : "Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last."
@@stettinerzipfel4385 Eben, alles andere wäre auch krass.
Ich hoffe der Lokführer geht mit´seinem Anwalt bis vor den Bundesgerichtshof.
Ich bin sprachlos.
Gehts noch? Die Geschichte hört sich an wie erfunden - so ungebildet kann auch eine Anklägerin nicht sein. Hat man ihr gesagt, dass es sich um ein Schienenfahrzeug und nicht um einen Bus handelt.
Sehr schöner Bericht super argumentiert liebe grüße Tim
Selber schuld, wenn man aufs Gleis geht.
"Oft kann er strafrechtlich nicht belangt werden, weil Tod".
Dies hat mich buchstäblich vom Hocker gehauen.
Jeder vierte Unfall in Verbindung mit Zugfahrzeug endet tödlich. Obwohl die Quote so gesehen sehr gering ist. Ich meine, die Überlebenschancen, voll vom Zug erfasst zu werden, sind null. Kein null komma, die sind NULL. Daher siehts auch mit dem strafrechtlichen Belangen eher mies aus. Kannst dann nur noch an die Hinterbliebenen gehen, sofern welche vorhanden. Sonst muss der Staat/der LK oder die Kommune die ganze Sauerei selbst bezahlen.
Warum wohl wollen immer weniger Leute diese Arbeit machen? Dieser Bericht ist einer von vielen Antworten.
Danke für das Video! Ich kann dir da total zustimmen.
Schon traurig, was da passiert ist. Wenn ich über einen Bahnübergang gehe, auch wenn die Schranken offen sind, schaue ich links und rechts, wie bei einer Strassenüberquerung, ob alles frei ist und gehe oder fahre dann weiter. Das ist das sicherste. Es könnte ja mal sein, das die Technik versagt. Und daher fehr, sicher, gelassen.
Ich hatte die selben Gedanken... Ein super Video zu diesem Thema!
Die ist sowas von selber schuld 🤷♂️
Sehr gut berichtet. Lieber Gustav Richard, vielen Dank für diese Infos über lokale Vorfälle, die bundesweite Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben können. Neben den vielen Feinden und Widersachern der Bahn gesellt sich wohl ein weiterer dazu: eine völlig lebensferne Rechtssprechung. Bitte bleiben Sie am Ball, das Thema ist von hohem allgemeinen Interesse !
Die Frau kam von der Nordseite des Bahnübergangs, ist also zuerst über das Gegengleis und dann auf dem südlichen Gleis erfasst worden.
Von der Nordschranke bis zur Lichtraumgrenze sind es ca. 6 Meter. Der Lokführer hat die Frau bereits bemerkt, bevor sie an der Schranke vorbei ist, also bevor er wissen konnte, dass sie trotz Schranke auf die Gleise laufen wird.
Bei ca. 50 Metern vor dem Übergang ist sie an der Schranke vorbei. Die 50 Meter sind auch sehr plausibel, passt nämlich genau zu 67 km/h und den 130m (zufällig die Länge des Zugs, der Wert stimmt auch, denn das Zugende ist sehr nahe am BÜ zum stehen gekommen). Zug war eine 474, 1.2 m/s bei Schnellbremsung, auch wenn er die Frau vorher gesehen hat, 1-2 Sekunden Reaktionszeit + technisch bedingte Zeit bis Einsetzen der Bremswirkung lassen sich nicht vermeiden, das muss auf jeden Fall in diesem Bereich alles stimmen,
völlig falsch sind die Zahlen jedenfalls nicht. Erst 40 Meter nach dem Unfall mit dem Bremsen überhaupt anzufangen ist definitiv nicht möglich bei der Geschwindigkeit.
Okay, jetzt wirds aber doch sehr komisch. 50 Meter sind bei 67 km/h extrem wenig. Fast die Hälfte ist schonmal weg durch die Reaktionszeit, viel runterbremsen ist nicht möglich, kurz vor der Kollision war der Zug immernoch 60 km/h schnell, das sind weniger als 3 Sekunden.
Um aber den Zug nicht zu verpassen (markarber gesagt) muss die Frau sich ganz schön beeilt haben, für die 6 Meter hat sie maximal 3 Sekunden Zeit. 2 Meter pro Sekunde um gerade noch so von der Front des Zuges getroffen zu werden. Und die Pfeife in 20 Metern Entfernung ist jetzt auch nicht so leicht zu überhören, ausser man hört wirklich garnix mehr.
2 Meter pro Sekunde (eher sogar etwas mehr noch), das ist extrem viel, gerade so die Grenze, die ohne zu joggen noch möglich ist. Wenn sie den Zug nicht bemerkt hat, warum sollte sie mit so einem Affenzahn über die Gleise gehen? (falls sie tatsächlich so fit war und das geschafft hätte).
Vielleicht war es aber doch etwas anders, sie ist viel früher als behauptet an der Schranke vorbei und aus Sicht des Lokführers sah es so aus, als würde sie es zwar schaffen, wenn sie im gleichen Tempo weiter geht, aber trotzdem den Lokführer dazu zwingen, nicht weiter zu beschleunigen.
Hier schreibt jemand in den Kommentaren, er kenne den BÜ, da sei es unter den dort Wohnenden nicht unüblich, bei geschlossenen Halbschranken schnell mal durchzuhuschen, da die Schranken manchmal aufgrund hoher Streckenauslastung sehr lange geschlossen sind, wenn mehrere Züge durchfahren. Die Strecke ist ja relativ gerade, der Lokführer kennt seine Strecke ja bestimmt und sieht es im Laufe seiner langjährigen Dienstzeit öfter mal, dass da jemand rübergeht, wenn der mit seinem Zug zb noch am Haltepunkt steht.
In den meisten Fällen machen das die Leute wahrscheinlich auch nur dann, wenn etwas mehr als 3 Sekunden Puffer bis zum nächsten Zug vorhanden sind, wahrscheinlich deutlich mehr.
Als Lokführer bleibt ihm ja nicht viel übrig, als das über die Jahre so hinzunehmen.
Besonders dreist und nicht hinnehmbar sind aber Leute, die so erst ca 20 Sekunden bevor der Zug am BÜ ist das Gleis komplett überquert haben, aus ihrer Sicht ist ja mehr als genug Puffer, aus Sicht des Lokführers aber nicht. Als Passant kann man natürlich die Einstellung haben, alles im Griff zu haben und zwar im Bremsweg des Zuges gewesen zu sein,
aber selber ja ohne Probleme sicherstellen könnte, dass man rechtzeitig rüber ist, und somit dem Zug nicht zum Bremsen zu zwingen.
Hin und wieder wird auch sowas mal vorkommen und das ist natürlich extrem provokant und gibt dem Lokführer das Gefühl, dass jede Reaktion übertrieben und unnötig wäre.
Wenn er anfängt zu bremsen, ist nach kurzer Zeit der Mensch drüber, und es gibt keinen weiteren Anlass, noch weiter abzubremsen. Wenn der Typ auf dem Gleis stehen bleiben würde, wäre der Bremsweg eh zu lange.
Vielleicht passiert es alle 3 Jahre mal, dass jemand wirklich unangenehm knapp noch schnell drüberläuft aber nie kam es wirklich zu einem beinahe-Unfall.
Dann ist es normal, dass man sich angewöhnt, in solchen Fällen nicht jedes Mal komplett abzubremsen (wie gesagt, würde eh nichts bringen), aber zumindest zu Pfeiffen.
Und dann kam schließlich die 87 jährige Frau, die vielleicht den Zug nicht gesehen hat und durch den Pfiff dann erschrak, vielleicht gestürzt ist oder vor Schreck stehen geblieben oder irgendwie jedenfalls nicht mehr rechtzeitig drüber war.
Und damit hat der Lockführer nicht gerechnet, dass da irgendwann mal jemand so knapp rüberläuft, der den Zug komplett übersieht.
Er wäre vielleicht in jedem Fall erst nach dem BÜ zum Stehen gekommen, aber die Frau hätte vielleicht durch früheres Bremsen gerade so den Zug "verpasst".
Vielleicht war der entscheidene Fehler des Lokführers anzunehmen, die Frau hätte den Zug wahrgenommen und wäre einfach ohne schlechtes Gewissen so knapp noch drüber.
Vielleicht hat der Lokführer erstmal nur leicht gebremst bzw nicht weiter beschleunigt, um den Puffer etwas zu erhöhen, hat dann gepfiffen mit der Intention, auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen und durch sehr sehr viel Pech ist dadurch dann die Frau gestolpert aus Schreck und der Unfall war nicht mehr abzuwenden.
Und jetzt hat der Lokführer ein Problem, womit er niemals gerechnet hat - die Frau hat ihn nicht gesehen, er hat gedacht, sie schafft es rechtzeitig - so wie die 10 anderen Leute zuvor.
Bist schon lokführer gewesen wa?
Ich kann mir nicht vorstellen das falls du jemals mit solcher Situation konfrontiert werden würdest du anders gehandelt hättest.
Einfach nur traurig....
@@na0402 Nein, weder Lokführer, noch in irgendeiner anderen Weise Sachverständiger bzgl diesem Thema. Habe einfach nach einer möglichen Erklärung anhand der wenigen Informationen, die verfügbar sind, gesucht.
Und dieser mögliche Hergang würde ja genau eine Erklärung liefern, die den Hergang aus Sicht des Lokführers nachvollziehbar macht, obwohl er juristisch gesehen im Nachhinein belastet werden kann.
Genau das denke ich nämlich, dass es jedem so hätte passieren können und insbesondere ich hätte mit Sicherheit nicht anders gehandelt und kann mir sehr gut vorstellen, dass in einer vergleichbaren Situation (da ich kein Lokführer bin) mir jederzeit soetwas passieren kann.
Ich will nicht über den Lokführer ein persönliches Urteil fällen sondern habe nur nach einer Erklärung gesucht, warum die Staatsanwaltschaft dort juristisch der Sache nachgegangen ist.
Ich hab das schonmal zu einem Verkehrsüberwachungsvideo gesagt wo eine Frau mit Kindern die Straße überquert (3 Spuren pro Richtung, schlechtes Wetter und eine Kreuzung mit Schranken 100 Meter weiter hinten) Manche Leute würden um 30 sek zu sparen ihr eigenes Leben, das der Kinder, das vom Fahrer des Autos und von Passanten herum riskieren. Kein Respekt vor gar nix, keinen Ampeln, Regeln und Konsequenzen. Kp ob die alte Dame hier schon nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit war aber vermutlich noch schnell schnell über die Gleise und damit das Leben des Lokführers zu zerstören, ein Trauma nach sowas muss schrecklich sein, und ihre Familie und Freunde müssen auch darüber hinweg kommen. Und für was? Vermutlich um 2 Minuten sparen zu können wenns nicht schief gelaufen wäre.......
Das fehlen elementarster Grundkenntnise ist das Schlüsselwort. Ich weiß das es Jahrzente üblich war das Polizei, Staatsanwalt und Verkehrsrichter in meiner Stadt in der Strab- Fahrschule das Fz-Verhalten kennen lernen durften. Das ist heute Aufgrund von Vorgaben nicht mehr möglich. Die Folgen sind klar.
War schon als Fahrgast einer Notbremsung in einer Straßenbahn kurz vor einer Haltestelle dabei, eine ältere Frau in meinem Wagen war schon aufgestanden, konnte sich nicht festhalten und stürzte. Die erste Durchsage war, ob Jemand verletzt worden sei. Die ältere Frau hatte wohl keine ernsthaften Verletzungen davongezogen. Ursache war ein Rollstuhlfahrer vor dem Bahnübergang an der Haltestelle, der die Gleise nicht passiert hatte. In dem Fall ging alles gut, aber es hätten sich auch Fahrgäste ernsthaft verletzen können.
Die Fahrt wurde dennoch an der Haltestelle beendet, alle Fahrgäste mussten aussteigen und die Polizei kam für Ermittlungen hinzu.
Da fehlen mir auch die Worte. Aber das ist halt so wenn man nicht
den Hauch einer Ahnung hat. Es kann hier nur einen Freispruch für
den TF. geben. Alles andere würde bedeuten dass sich keiner mehr
in eine Lok setzt.
Wahre Worte. Worte die ich eigentlich als selbstverständlich ansehen würde
Bin da voll deiner Meinung und das Problem ist da in einem Richtersaal die Leute so gut wie keine Ahnung von der Eisenbahn haben. Die Frau ist die schuldige nicht der Lokführer der kann nix tun. Ich verstehe sowieso nicht warum Leute immer wieder über die Gleise laufen obwohl der bü geschlossen ist
Prinzip Lemminge.
und Onkelchen Darwin lässt noch mal schön grüßen.
Eine nicht zu verachtende Menge "Mitmenschen" hat heute deren geistigen Level an der Außentemperatur festmachen kannst.
Wo kein Schild steht, was man nicht darf, bedeutet für die den Freibrief, alles zu dürfen. Die roten Streifen und roten Blinklichter sind sicher nur Dekoration und als "Empfehlung" zu betrachten...?
Würden die sich nur selbst auslöschen, ohne andere mit ins Elend zu ziehen, könnte einem das ja egal sein.
Aber seit den 90ern werden auch die Autos "weicher" gebaut, damit die Evolutionsbremsen, die nichts auf "der Piste" zu suchen haben, noch den Autofahrer verklagen können. (usw usf.)
Algorhytmus kickt mal wieder
jup
Ich nehm hier mal platz
Algorithmus* hat nichts mit dem musikalischen Rhythmus zu tun.
Top Video. Meine Meinung zu diesem und weiteren Unfällen dieser Art: Jede/r, der Sicherheitssignale wie eine geschlossene Schranke oder eine rote Ampel nicht berücksichtigt und den Bereich dahinter trotzdem betritt, sollte mit voller Verantwortung für jegliche Folgen haften. Alle anderen Beteiligten Personen sollten nicht Verantwortlich gemacht werden, selbst wenn evtl. auch von dieser Person falsch gehandelt wurde. AUßERDEM sollte man nicht nur anhalten, wenn vor einem Bahnübergang ein Sicherheitssignal zu sehen ist, sondern generell alle Sicherheitssignale egal wo beachten! Sie werden vermutlich nicht ohne Grund an dieser Stelle stehen.
Entschuldigt bitte,
aber hat schon jemand daran gedacht das die ältere Dame mit voller absicht vor den Zug gelaufen ist?
mal zum nachdenken
Wenn erst nach der Kollision eine Bremsleistung festzustellen ist, muss davon ausgegangen werden dass der Lokführer abgelenkt war. Auch wenn der Fehler bei der Dame lag, stellt sich die Frage ob ein nicht abgelenkter Lokführer noch rechtzeitig auf sich aufmerksam hätte machen können. Leider häufen sich ablenkungen durch Smartphone benützung auch bei der Bahn. War der Fahrer zun 100% bei der Sache, ist ihm natürlch zu wünschen, dass er bald wieder auf der Schiene ist.
Das Gericht hat bestimmt KEINEN einzigen Lokführer bin jetzt gesehen. Selbst ich, der Züge nur im Maßstab 1:87 fährt, weiß, wie sich der Lokführer fühlt...
Man sollte dem oder der Juristin mal erklären, das bei der Eisenbahn nicht auf Sicht, sondern auf Signal gefahren wird.
Hat der TF sein Signal gesehen, welches im signalisiert, das der Bahnübergang ordungsgemäß funktioniert und abgesichert ist (BÜ1), so ist es irrelevant, ob er noch bremst, oder nicht, wenn ein Hindernis auf den Gleisen steht. Hoffe doch, das da noch Einsicht von Seiten Justitia kommt, und das ganze abgeschmettert wird...
Nein
So Tragisch der Unfall auch ist, dem Lokführer trifft wirklich keine Schuld. Wenn der Lokführer wirklich verurteilt wird, soll er Berufung einlegen. Ich würde mich an seinen Anwaltskosten vor der nächsten Instanz auf jeden Fall beteiligen .