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🟨 Prozessvergleich | 🎬 20 | ZPO-Erkenntnisverfahren

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  • Опубліковано 15 сер 2024
  • ‼️ Alle Videos finden sich in der playlist unter
    ➡️ buceri.us/ZPO1
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    In diesem Video behandeln wir den Prozessvergleich und gehen dabei insbesondere auf seine Doppelnatur und die daraus entspringenden materiell- und prozessrechtlichen Voraussetzungen ein.
    Die Videos dieser Reihe wurden als interaktive Videos konzipiert - leider unterstützt UA-cam diese Features nicht. Hinter folgendem Link lassen sich die Videos anonym auf dem Dienst playposit ansehen: buceri.us/ZPO1...
    #BuceriusLaw #ZPO #Erkenntnisverfahren
    ▶ Inhaltsverzeichnis
    0:00 Einleitung
    1:09 Prozessuale Voraussetzungen
    5:29 Materiell-rechtliche Voraussetzungen
    7:25 Rechtsfolgen (Überblick)
    8:40 Prozessual unwirksamer Prozessvergleich
    10:30 Prozessual wirksamer, aber materiell-rechtlich unwirksamer Prozessvergleich
    12:45 Kommentierungstipps
    13:03 Zusammenfassung
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Zivilprozessrecht im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm der Bucerius Law School, das im vierten Jahr des Studiums stattfindet. Professor Jacobs bedankt sich bei seinen Mitarbeitern und insb. bei Moritz Nickel und Charlotte Schindler für die tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
    Besonderer Dank gilt der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, die durch Ihre finanzielle Förderung dieses Projekt ermöglicht hat.
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    Prof. Dr. Matthias Jacobs, geboren am 2. Juli 1965, ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg.
    Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz, legte 1992 das erste und 1996 das zweite juristische Staatsexamen ab. 1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über das Thema „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert. Die Habilitation folgte 2004 mit einer Arbeit über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens - Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“.
    Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der „Schule des deutschen Rechts“ der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des „Europäischen Graduiertenkollegs Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa“.
    2004 und 2005 übernahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Mannheim und Bielefeld. 2005 wurde er an die Bucerius Law School berufen. 2007 lehnte er einen Ruf der Universität Erlangen-Nürnberg und 2010 einen Ruf der Universität Heidelberg ab.
    Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war er Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und ist seitdem dessen Vizepräsident.
    Professor Jacobs forscht schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (vor allem im kollektiven Arbeitsrecht) und im allgemeinen Zivilrecht (Schuldrecht).
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    ✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School als Autor.

КОМЕНТАРІ • 6

  • @inbetrieb3965
    @inbetrieb3965 2 роки тому +7

    Tolle Vortragsweise sehr anschaulich ,super gemacht sehr hilfreich weiter so!

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 роки тому +1

      Das Lob geben wir gerne weiter.

  • @aufsee3634
    @aufsee3634 2 роки тому +2

    Vielen Dank für die Bereitstellung Ihres Videos zum Prozessvergleich! Müsste es in den Kommentierungsvorschlägen (Min. 12:59) nicht jeweils § 779 BGB anstelle § 779 ZPO heißen?

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 роки тому +2

      Sie haben absolut recht! Sorry für den Fehler und danke für den Hinweis!

  • @ArtwhyBand
    @ArtwhyBand 2 роки тому

    Min. 12:51: Soll der Hinweis auf § 281 III ZPO bedeuten, dass bei einem Prozessvergleich der Kläger die bis dahin entstandenen Gerichtskosten zu zahlen hat?

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 роки тому +1

      Hier hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Der Verweis auf § 281 III ZPO ergibt keinen Sinn. Die Kostentragung regeln die Parteien im Vergleich selbst. Stattdessen hätte wir im Video empfehlen sollen, an § 794 Nr. 1 ZPO auch § 269 III 1 Hs. 2 ZPO zu kommentieren. Dahinter steckt die Überlegung, dass ein bereits ergangenes Urteil im Falle eines Prozessvergleichs analog § 269 III 1 Hs. 2 ZPO wirkungslos wird.
      Für den Fehler möchten wir uns entschuldigen. Da das Projekt ziemlich umfangreich ist, haben es leider trotz mehrerer Korrekturschleifen hin und wieder Fehler und Ungenauigkeiten in die Videos geschafft. Mit etwas Glück wird es in ein paar Jahren eine "zweite Auflage" der Videoreihe geben, in der wir alle gefundenen Fehler korrigieren. Danke für die Frage/den Hinweis!