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🟨 Beweisrecht II (sekundäre Darlegungslast und Anscheinsbeweis) | 🎬 33 | ZPO-Erkenntnisverfahren

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  • Опубліковано 15 сер 2024
  • ‼️ Alle Videos finden sich in der playlist unter
    ➡️ buceri.us/ZPO1
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    In diesem zweiten Video zum Beweisrecht beschäftigen wir uns mit sekundärer Darlegungslast und Anscheinsbeweis. Dabei handelt es sich jeweils um Rechtsinstitute, die entwickelt wurden, um dem Kläger in Situationen zu helfen, in eine klassische Beweisführung für ihn unzumutbar schwierig wäre.
    Die Videos dieser Reihe wurden als interaktive Videos konzipiert - leider unterstützt UA-cam diese Features nicht. Hinter folgendem Link lassen sich die Videos anonym auf dem Dienst playposit ansehen: buceri.us/ZPO1...
    #BuceriusLaw #ZPO #Erkenntnisverfahren
    ▶ Inhaltsverzeichnis
    0:00 Einleitung
    0:17 Voraussetzungen der sekundären Darlegungslast (Beispielsfall Abgasskandal)
    1:33 Rechtsfolgen der sekundären Darlegungslast
    2:26 Sekundäre Darlegungslast bei negativen Tatsachen
    2:53 Abgrenzung sekundäre Darlegungslast und Beweislastumkehr
    3:17 Begriff des Anscheinsbeweises
    3:45 Typischer Geschehensablauf
    5:22 Zusammenfassung
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Zivilprozessrecht im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm der Bucerius Law School, das im vierten Jahr des Studiums stattfindet. Professor Jacobs bedankt sich bei seinen Mitarbeitern und insb. bei Moritz Nickel und Charlotte Schindler für die tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
    Besonderer Dank gilt der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, die durch Ihre finanzielle Förderung dieses Projekt ermöglicht hat.
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    Prof. Dr. Matthias Jacobs, geboren am 2. Juli 1965, ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg.
    Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz, legte 1992 das erste und 1996 das zweite juristische Staatsexamen ab. 1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über das Thema „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert. Die Habilitation folgte 2004 mit einer Arbeit über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens - Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“.
    Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der „Schule des deutschen Rechts“ der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des „Europäischen Graduiertenkollegs Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa“.
    2004 und 2005 übernahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Mannheim und Bielefeld. 2005 wurde er an die Bucerius Law School berufen. 2007 lehnte er einen Ruf der Universität Erlangen-Nürnberg und 2010 einen Ruf der Universität Heidelberg ab.
    Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war er Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und ist seitdem dessen Vizepräsident.
    Professor Jacobs forscht schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (vor allem im kollektiven Arbeitsrecht) und im allgemeinen Zivilrecht (Schuldrecht).
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    ✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School als Autor.

КОМЕНТАРІ • 3

  • @longieboy
    @longieboy Рік тому +1

    Einfach nur krass wie schlau diese Bucerius Studenten sind. Treten krasser auf wie einige Referendare kurz vor dem Assessorexamen.

  • @GermanofSteel
    @GermanofSteel 2 роки тому

    Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall kann man sich folgenden Spruch merken:
    "Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld." :)