Wenn der neue ag mit einer anderen Versicherung arbeitet, kann man das Guthaben aus dem alten Vertrag ohne weitere Kosten auf den neuen Vertrag übertragen. Der ag ist ab dem 1.1.19 verpflichtet bis zu 15% des Beitrags mit in den Vertrag zu zahlen
Zwei Ergänzungen: 4:56 Gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen in der Auszahlungsphase nicht nur den eigenen Anteil der Sozialabgaben, sondern zusätzlich auch noch den Arbeitgeberanteil (insgesamt ca. 18%). In den Auszahlungsphase gibt es schließlich keinen Arbeitgeber mehr, aber die Krankenkassen wollen weiterhin Geld sehen. www.welt.de/finanzen/verbraucher/article153721036/Die-boese-Ueberraschung-bei-der-betrieblichen-Vorsorge.html 2:54 Wer heute über 260€ einzahlt, dem werden die Sozialabgaben gleich doppelt eingezogen: Einmal in der Einzahlungsphase und dann nocheinmal in der Auszahlungsphase - bei letztem auch wieder samt Arbeitgeberanteil.
Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass bei Entgeltumwandlung natürlich sich auch der Betrag mindert, denn man in die gesetzliche RV einzahlt. Das heißt, Entgeltumwandlung = geringerer Anspruch aus der RV und auch aus der AV, im Falle der Arbeitslosigkeit.
Habe 1986 damit angefangen! Nach 2000 kam unsere glorreiche Politik auf die Idee diese betriebliche Altervorsorge mit Krankenkassenbeiträgen und Pflegeversicherung zu belegen! Alte Verträge wurden einfach gekapert! Heute bekomme ich also gesetzliche und betriebliche Rente. Nur mit dem Unterschied bei der betrieblichen zahle ich doppelt soviel an die Krankenkasse! Das sollte man wissen
Das kann ich nur bestätigen.Sollte man sich echt überlegen.Inflation,Steuern,Kranken-, und Pflegeversicherung....da bleibt nicht viel übrig.Ratsam ist es sich genaustens zu informieren ...vielleicht gibt es bessere Alternativen.Heute bin ich schlauer,aber es ist zu spät.
@@birgitgille712 ich finde man kann hardy keinen Vorwurf machen. 1986 waren die Rahmenbedingungen noch andere. Zusätzlich ist es doch so: was hätte er getan, wenn es das damals nicht gegeben hätte? Nichts? Dann hat er jetzt mehr Geld in der Tasche, als wenn er die Kohle verkonsumiert hätte.
Die einfache Schlussfolgerung daraus ist: Schließe nichts ab, wobei der Staat mit involviert ist. Man wird nur über den Tisch gezogen und verbrennt sich die Finger. Im Falle der bAV auch vom AG, der schön auf Kosten des AN Sozialabgaben einsparen konnte. Aufgrund der gesetzlichen, man möchte bald sagen willkürlichen, Regelungsmacht des Staates hat man hier weniger Handhabe als bei privaten Verträgen. Mal ganz abgesehen von der Bevormundung, der man in der bAV ausgesetzt ist, wo die Ausgestaltung des Vertrages durch den AG vorgegeben ist.
Was nicht erwähnt wurde: Durch die Entgeltumwandlung sinken auch die Beiträge zur Rentenversicherung und der eigene Anspruch auf Rente ist im Alter geringer.
das stimmt schon, aber die gesetzliche Rente ist ohnehin schon mager. Zwar kürzt man die ab, aber auf der anderen Seite lässt du deine Beiträge verzinsen, so kommt auch der zinsenzins effekt ins Spiel. Hinzu kommt noch, dass dein Arbeitgeber die Beiträge noch fördert. Mahcst irgendwo Abstriche, auch heute, aber bekommst morgen ausgeglichener ausgezahlt.
@@K1830-w7g das stimmt wiederum, ja. Aber auch sinken die steuerabgaben in der ansparphase. Ich denke bav macht nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber diese auch mit Beiträgen fördert. Und die bav beziehst du dein lebenslang.
Reduzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht so schlimm, da die gesetzlichen Leistungen langfristig gegen Null laufen werden und er dafür die Leistungen der Betriebsrente erhält (Sicher durch § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG = Last durch den Arbeitgeber)! Schlimmer sind die reduzierten Leistungen des Krankentagegeldes oder bei Arbeitslosigkeit, die geringen Leistungen des Arbeitslosengeldes! Hier sollen diese Differenzleistungen über entsprechende Maßnahmen abgesichert werden!
Zwei Punkte würde ich gerne gerade rücken: 1. die Weitergabe der ersparten Sozialabgaben des AG müssen bei neuen Verträgen ab 2019 weitergegeben werden. Siehe BRSG 2. bei AG Wechsel kann der Vertrag auf einem neuen Versicherer übertragen werden. Es muss keine neue Versicherung abgeschlossen werden. Finde ich zwei positive erwähnenswerte Aspekte 👍🏼
1. Lohnt sich häufig trotzdem nich 2. Der Wechsel kostet wieder Gebühren, die die ohnhin schlechte Rendite weiter drücken. Ich hab mir ein Angebot nach den neuen Regelungen geben lassen in unserer Firma. Ich müsste ca. 89 Jahre alt werden um nur zu erleben, dass ich meine Beiträge zurück bekomme. Und auch das nur vorrausgesetzt die Steuern/Sozialabgaben für Rentner steigen nicht noch...
@@fabianfeilcke7220 Ist es denn besser das Geld auf dem Konto zu lassen? Da habe ich mal eine Frage. Ab welchem Alter wollen sie ihre Beiträge alle zurückbekommen haben?
@@TheRanger65 Wenn man zu Lebzeiten nicht mal das Eingezahlte Guthaben raus bekommt, ist die Rendite negativ. Von einer sicheren Geldanlage kann man min.1-2% Rendite erwarten, d.h. Man sollte min 2-3 Jahre vor der durschnittlichen Lebenserwartung sein Guthaben wieder raus bekommen. Mit den neuesten Regeländerungen macht die BUV geringfügig mehr Sinn, solange man unter den 164€ Freibetrag bleibt. Je nach Einkommen/Familienverhältnissen fährt man mit einer Immobilie, Rürüp oder Riester als sichere Komponente immer noch besser. Nach der Wahl soll Riester ja mal wieder etwas attraktiver gestaltet werden. Das kann man sich mal anschauen
In der Schweiz ist das Vorsorgen in dieser Art (2. Säule) Pflicht; der Arbeitgeber zahlt hierbei mindestens 50 Prozent ein. Das (Freizügigkeits)Guthaben kann immer einfach zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. Aber das Guthaben kann auch vorbezogen werden beim Kauf von Immobilien
22 Jahre Gehobener Dienst € 5.000,-- brutto ergeben dann € 370,-- Betriebsrente, die zuvor versteuert wurde und dann noch einmal bei der mtl. Zahlung versteuert werden muss! Reine Veräppelung!
Wenn man Kinder hat würde ich weder Riester noch bAV abschliessen. Ich vermache lieber neben meiner abgezahlten Immobilie noch ein schönes Depot, anstatt mit Pech kurz nach Renteneintritt in die Kiste zu steigen, und der Staat bzw. Versicherer freut sich über das gute Geschäft. Das mag in absoluten Zahlen nicht die beste Methode sein, aber ich finde es einfach besser, dass die Kinder meinen Vermögensaufbau bekommen. Ich wünschte, einer meiner Vorfahren wäre auch auf diese Idee gekommen...
Kann man auch so machen, nachvollziehbar. Aber ich gehe nicht für meine Kinder arbeiten sondern für mich - die sollen sich selbst versorgen. Insoweit ist es mir wichtig, dass ich genug Rente bekomme. Die abbezahlte Immobilie wird übrigens nicht zwingend viel Geld wert sein. In dem Moment wo die Babyboomer tot sind, gibts einen Haufen alter Gebäude auf dem Markt und zu wenig die sich die Renovierung leisten können. Zudem geht die Bevölkerungszahl deutlich zurück, zumindest die welche lesen und schreiben kann.
Die Inflation ist hier nicht wirklich relevant. Eher ob man mit der Zeit mehr einzahlt um die Inflation auszugleichen. Inflation bedeutet ja das Geld ist weniger Wert, üblicherweise aber ausgeglichen durch höhere Einnahmen weil die Löhne an der Inflation gemessen steigen. Es ist also einfacher den ursprünglichen Beitrag zu zahlen, deshalb gleicht man das durch höhere Beiträge aus. Auch die Bemessungsgrenzen steigen ja deshalb.
Die Entgeltumwandlung hat weitreichende Komplikationen, die hier zu knapp gehalten worden sind. Z.B. Kann man unter die JAEG rutschen und kann sich dann nicht mehr privat kranken versichern lassen. Auch die Beiträge zur GRV werden geringer, und die zukünftig-fehlende Rente muss auf heute diskontiert werden (durch Zinszatz hoch den Jahren bis zur Rente) um die Werte vergleichen zu können. Außerdem kann man 5 Minuten auf die Besteuerung der bAV eingehen
Entweder habe ich eine echte Betriebsrente über die Firma oder alles andere ist für den Chef. Ich zahle erst richtig an Sozialabgaben wenn ich Rente gehe. Und nicht wenig. Nahles wollte das sogar verpflichtend machen und an dem GMG aus 2003 wie Ulla Schmidt festhalten.
Das was du bei Minute 5:10 sagst ist falsch. Auf die Leistung aus der bAV sind keine Beiträge zur GRV zu zahlen, sondern lediglich der volle KV und PV Beitrag.
Hier sind folgende Fehler enthalten: 01:30 Der Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend, sofern der Arbeitnehmer nach § 1a Abs. 1a bzw. § 26a BetrAVG eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt ua-cam.com/video/JhKI0_tn4L4/v-deo.html 02:16 ist nicht richtig! Selbst der gesetzliche Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (4% der BBGRV) ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn er nach der Kürzung des Rechtsanspruches unter den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken-, Pflege bzw. Rentenversicherung das Einkommen liegt. Personen die weiterhin über den jeweiligen Bemessungsgrenzen liegen, haben nur den Steuervorteil, keinen Sozialversicherungsvorteil. ua-cam.com/video/O3kD7VBsZCg/v-deo.html 02:32 Dieser Sozialversicherungsvorteil des Arbeitgebers wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG stand bereits zum Videodreh 10/2018 fest) gesetzlich festgelegt, dass dieser Teil wie bei 01:30 aufgeführt als Arbeitgeberzuschuss in die bAV des Mitarbeiters finanziert werden muss. 02:55 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet die 8% der bAV zu gestatten. Der gesetzliche Rechtsanspruch ist nur auf die 4% begrenzt. In der Regel genehmigt der Arbeitgeber die 8%, außer er möchte ein kostengünstiges arbeitgeberfinanziertes bAvKonzept zusätzlich anbieten, dann werden nur die 4% dem Arbeitnehmer genehmigt 03:16 Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bezieht sich nur auf die Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG) nicht auf die anderen beiden Durchführungswege (Unterstützungskasse, Pensionszusage). Das ist wichtig, da bei der Ukasse ebenfalls die ersten 4%, wie o.g. bei Punkt 02:16 eine Sozialversicherungsfreiheit unter BBG und Steuerfreiheit besteht! Sollte der Arbeitgeber beide Durchführungswege genehmigen, kann der Arbeitnehmer bis zu 8% bei Unterschreitung der jeweiligen BBG (vgl. 02:16) sozialversicherungsfrei und steuerfrei umwandeln. 04:09 Beim Arbeitgeberwechsel gibt es 2 Möglichkeiten: 1) Versicherungsnehmerwechsel, kommt im Durchschnitt immer noch häufig vor, obwohl dass oft für den Arbeitgeber mit Haftungsfällen verbunden ist. Der Verwaltungsaufwand ist im Verhältnis gering als das Haftungsrisiko 2) Deckungsstockübertragung: Hier hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch § 4 BetrAVG ua-cam.com/video/bWztNQUe7KA/v-deo.html 04:32 Ist leider nicht ganz richtig! Hier spielt die erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage eine Rolle, sollte der Arbeitgeber keine eigene arbeitsrechtliche Versorgungszusage erteilt haben, wird oft von den Versicherungsgesellschaften ein Muster der Versorgungszusage gestellt. Die neusten Versionen der Versicherungsgesellschaften haben einen Passi enthalten, dass die Rentenleistung nur dann erfolgt, wenn eine gesetzliche Rente bezahlt wird. Sonst erfolgt keine Leistung. Das Kapitaloptionsrecht kann immer nur kurz vor Auszahlung umgesetzt werden, da sonst die Beiträge nicht steuerrechtlich nach § 3 Nr. 63 EStG geführt werden können! Allerdings müssen wir immer Vergleichen, ob es sich um eine Altzusage handelt, die ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden kann oder die Neuzusage, die in der Regel frühestens zum 62 Lebensjahr ausbezahlt wird. 06:04 vgl. 02:32 Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet nach § 1a Abs. 1a & 26a BetrAVG den Zuschuss zu bezahlen. 06:24 Jobhopping gehört zum Karrieresprungbrett => vgl. 04:09 Rechtsanspruch der Deckungsstockübertragung § 4 BetrAVG Prüfung über Rechtsanspruch auf Deckungsstockangebot ua-cam.com/video/4xmSRy0Dj3c/v-deo.html 07:10 Fehler es werden keine Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung fällig, sondern es werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung fällig, aber hier greift das Krankenkassenmodernisierungsgesetz, was zu 65% der gesamten Betriebsrentner betrifft. 07:46 Provisionen wurden erheblich gedeckelt und bei einigen auch führenden Versicherungsgesellschaften an die gesetzlichen Richtlinien angeglichen, damit bereits in den ersten Jahren bereits Renditen erzielt werden. Speziell Firmen haben Gruppenkondition, die ebenfalls bessere Konditionen abbilden. Sofern der Arbeitgeber die Beratungsdienstleistungen vergütet werden Nettotarif verwendet. Sollte es sich um einen innovativen Arbeitgeber handeln, können die Mitarbeiter auch eine Entgeltumwandlung über Aktiendepots steuer- und sozialversicherungsfrei ohne Begrenzung umwandeln! 08:12 Jeder Arbeitnehmer hat arbeitsrechtlich die Möglichkeit, sofern er sich noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindet, auch vorzeitig vor dem 60 bzw. 62 Lebensjahr an das Kapital zu kommen. Die Versicherer wollen das in der Regel nicht aber über die arbeitsrechtliche Lösung muss der Versicherer den Zugang gewähren! Hier wird wie überall ein Fach Know-How benötigt und nicht das normale Versicherungswissen, was man an jeder Strassenecke erhält. Aber sonst ist das Video mit dem komplexen Thema sehr verständlich erklärt worden. Weiter so und bleib gesund. ua-cam.com/video/eFIp9hz6rOc/v-deo.html Die bAVProfis
Wieder ein sehr gut gemachtes Video. Zusätzlich zu beachten ist, dass seit 2018 auch noch das Betriebsrentenstärkungsgesetz greift. Bei Neuverträgen gilt dadurch, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, seinen Vorteil der Entgeltumwandlung seinem Arbeitnehmer zu bezahlen (15%). Ab 2022 müssen auch alle Alt-Verträge dementsprechend angepasst werden. Außerdem gibt es eine neue Förderung für Geringverdiener. Ich glaube darüber könnt Ihr ein komplettes Video machen. ;)
Hallo Sebastian, würde sich denn eine BAV bei gerade mal 15% Arbeitgeberanteil lohnen? Der Eigenanteil ist finde ich sehr groß, so dass man diesen vielleicht besser selber anlegen sollte.
Habe meine BaV nach dem Arbeitgeberwechsel gerade beitragsfrei gestellt (Kündigung nicht möglich). Schaut euch bitte genau die Kosten an, diese sind teilweise echt heftig. Bleibe jetzt bei der privaten Vorsorge mit ETFs ist einfach viel flexibler, transparanter, kostengünstiger und chancenreicher.
Hey danke für das Video, mich würde interessieren wie genau ich das durchrechnen kann ob sich das lohnen würde, kannst du da evtl ein Video mit einem Beispiel zu machen?
Den Vorteil der Entgeldumwandlung kann man sich ungefähr ausrechnen. Mit Hilfe eines Brutto-Netto-Rechners bestimmt man ein Mal das Nettogehalt ohne Entgeldumwandlung und ein Mal mit Entgeldumwandlung (reduziert sein Brutto um den Maximalbetrag, z.B. 292 Euro pro Monat in 2023 für SV- und und Steuer-freien Anteil). Der Unterschied zwischen den Nettogehältern und dem vom Brutto abgeführten Anteil ist dann der Entgeldumwandlungsvorteil. Manchmal zahlt der Arbeitgeber auch einen Anteil oben drauf. Z.B. bei 50.000 brutto in der Steuerklasse 3 sind netto etwa 3000 pro Monat. Zieht man 3504 vom Brutto ab, sind das in etwa 2828 netto. Man zahlt somit 292 Euro in den Vertrag ein, bezahlt sie aber nur mit 172 Euro netto. Vorteil von 120 Euro pro Monat.
Meiner Meinung nach ist die bAV vor allem für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst interessant wenn eine Zusatzversorgungskasse, wie RZVK, KZVK oder ähnliches, vom Arbeitgeber bezahlt wird. Denn wenn mindestens 50% des Maximalbetrages in die bAV investiert wird, so wird die Zusatzversorgungskasse bei Rentenzahlung von Schicht zwei in die Schicht drei geschoben (zeitanteilig). So habe ich einen Vorteil bei der Einzahlung und zusätzlich in der Auszahlung über die Zusatzversorgungskasse. Zudem wird im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber seltener gewechselt.
Das stößt mir auch sauer auf. Wieso arbeitet der Staat den Unternehmen so sehr in die Karten!?!? Sorge ich privat vor werde ich doppelt und dreifach besteuert, läufts über den AG habe ich keine Gewalt über mein Geld, werd dafür aber steuerlich begünstigt.
Naja der Arbeitgeber hat auch keine Gewalt, etwas mit deinem Geld anzustellen. Das Recht geht an die Versicherung über und die Versicherung arbeitet Ähnlichen wie bei einer fondsrente mit euren Geldern. Der AG ist also nur Mittel zum Zweck, damit ihr einen Steuervorteil habt und der AG im Idealfall sogar noch etwas beiträgt. Damit der AG Lust hat etwas beizutragen hat er auch einen Vorteil. Mittlerweile ist er sogar verpflichtet, wenn ihr umwandelt etwas dazuzugeben! :) also ein sehr spannendes Thema
Interessantes Thema, ich habe demnächst zwei Pflichtveranstaltungen seitens meines Arbeitgebers, eine Gruppenvorstellung über die betriebliche Altersvorsorge, gefolgt von einem weiteren persönlichen Pflichttermin welches nur in kleiner Runde stattfindet. Ich bin gespannt wie sich das entwickeln wird, wo allem da ich die Betonung auf Pflichtveranstaltung sehr seltsam finde, zumal auch nichts von einer gesetzlichen Vorschrift gesagt wurde.
War bei uns auch eine "Pflichtveranstaltung" mit anschließender Einzelberatung. Ziehen die wohl als Verkaufsstrategie so auf, damit es sich jeder anhören muss. Klingt fast als wären wir beim selben Arbeitgeber.
Ist die Beitragbemessungsgrenze GKV bei der bAV Auszahlung relevant? Beispiel reicher Renter mit 1.) 2800 Euro im monatlicher GRV Rente und 2.) Insgesamt 5 jährlichen Auszahlungen zu je 100 TEuro durch baV (da 500 TEuro Kapital durch baV und fünftel Regelung) => Wieviel GKV muss hier wie lange gezahlt werden?
Hallo, ich bin mittlerweile ein großer Fan Ihrer Videos. Nur dieses Video ist mir zu possitiv für eine Direktversicherung gehalten! Verschwiegen wurde z. B. dass die Sozialabgaben im Alter doppelt bezahlt werden müssen, nämlich den Teil vom Arbeitgeber muss dann mit bezahlt werden!! Außerdem fehlt der Betrag, der vom Bruttolohn abgeht am Schluss bei den monatlichen Rentenzahlungen!!! Zu diesem Theme würde ich mir eine etwas kritischere Berichterstattung wünschen!!! Ich sehe bei diesem Produkt nur Nachteile. Ich sehe hier keine gravierenden Vorteile für den Arbeitnehmer, nur Versicherer und Arbeitgeber machen Reibach
Da ist jemand scheinbar falsch informiert ... a) gibt es einen Freibetrag für die späteren Sozialabgaben, b), ist der Anspruch der gesetzlichen Rente lächerlich und nicht erstrebenswert, c) muss dein Arbeitgeber etwas dazugeben (15%), d) erwirtschaften die richtigen VR. noch 3,4 % Rendite pro Jahr(Überschussbeteiligung) und e) ist dein Steuersatz als Rentner deutlich geringer als jetzt - wodurch auch ein differenzierter Vorteil entsteht.
@@JOtti-yf3uf Ich war erst kürzlich in der Beratungsstelle, die ebenfalls von der BAV abgeraten hat, vor allem, wenn man häufig den Arbeitgeber wechselt. a) Ich kann gerade mal 100€ netto bzw. 240€ brutto mtl. einzahlen, damit ich nicht über den Freibetrag komme. Etwas läppisch für die Altersvorsorge. b) Sind die Gewinne, die man mit ETFs erzielen kann, weitaus lukrativer als die Aktienfonds und Wertpapiere, in die die Versicherer ihre BAV basieren. Allein die Kosten liegen häufig 10x höher als wenn man das Geld stattdessen in die private Anlage steckt. c) Die 15% entfallen lediglich auf den Anteil von 4% der Bruttoabgabe des Arbeitnehmers. Sprich: Der Betrag ist lächerlich gering. Bei 240€ Bruttoabgabe (4%) sind anteilige 15% gerade mal 36€ mtl. d) Viele ETFs erwirtschaften eine höhere Rendite. Der MSCI World soll durchschnittlich innerhalb von 10 Jahren 8% Rendite einfahren. e) Sollte man nicht mind. 3 Jahre bei dem Arbeitgeber oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein, der in den Vertrag einzahlt, verfallen die Arbeitgeberbeiträge, da keine gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt. Wer jedoch regelmäßig den Arbeitgeber wechselt, verdient statistisch durchschnittlich 50% mehr als die Belegschaft, die bleibt.
Man sollte auch an die Familie denken. Bei meiner BAV bekommt bei meinem Ableben meine Frau nur noch 60% der Rente. Das war für mich letztendlich der Grund keine Eigenbeiträge in die BAV zu stecken.
Bei mir schließt der AG pauschal für jeden MA eine bAV ab und zahlt inkl. vermögenswirksamen Leistungen ca. 100-120€ mtl. ein. Aktuell zahle ich zusätzlich 200€ per Entgeltumwandlung ein. Macht das Sinn oder wäre das Geld besser selbst angelegt und der AG-Anteil reicht aus? Wäre um eine kurze Info dankbar, da ich bei den bAVs nicht so durchsteige 😅
Mir fehlt die Information, dass die zukünftige Betriebsrente mit einem anderen Prozentsatz versteuert wird als das Bruttogehalt, da ja durch das progressive Steuersystem der individuelle Steuersatz steigt und folglich mit einer niedrigeren Rente sinkt.
Die bAV wird steuerfrei finanziert und die Leistung muss dann mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand mit dem Gesamteinkommen. versteuert werden. Grundsätzlich ist der Steuersatz geringer, da das Gesamteinkommen nicht dem aktuellen im Berufsleben entspricht.
@@betrieblichealtersvorsorge Jupp, meine Kritik war nur, das das im Video nicht genannt wurde ;) Der Steuersatz rutscht denke ich zwar durch die bAV nach oben, da man ja im Ruhestand ein höheres Einkommen hat als ohne bAV , jedoch sollte dieser Satz meines Wissens nach immer noch niedriger liegen als der Steuersatz während des Berufslebens. Wenn ich 100 Euro pro Monat in die bAV einzahle und wenn es ganz dumm läuft ich nach Abzug der 100 Euro immer noch über der Grenze vom Spitzensteuersatz liege, dann wären die 100 Euro ja mit 42 Prozent versteuert worden. Nehmen wir mal an, dass ich später 200 Euro bAV-Rente bekomme und 1500 Euro Rente. Dann werden diese 200 Euro ja mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert als wenn ich die 100 Euro Brutto zu Berufszeiten behalten hätte.
@@betrieblichealtersvorsorge Hallo, eine Frage: Fallen bei Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung Steuern an? Worauf muss ein Arbeitnehmer achten?
Der größte Nachteil, den du nicht genannt hast, ist, dass nur die gesetzlichen Rentenauszahlungen jährlich angepasst werden. Die betrieblichen und Riesterrentenzahlungen werden im Zeitablauf immer weniger wert. Warum regt sich darüber niemand auf ???
Zusatzinfo 💡 falls ihr eine bAV abgeschlossen habt und sie kündigen wollt geht das. Natürlich sollte sowas wohl überlegt sein aber wenn das eingezahlte Guthaben unter 4000€ liegt sogenannter Bagatellbetrag kann man den Vertrag auflösen natürlich müsst ihr die Steuern nachzahlen und der Arbeitgeber muss dem zustimmen aber es ist eine Möglichkeit
Was ist eigentlich die Logik hinter der Besteuerung der Rente? Die Rente wird doch von Steuern gespeist, warum muss man dann nochmal Steuern zahlen? Doppelbesteuerung? Der Staat könnte doch auch einfach gleich weniger Rente auszahlen. Kommt das nicht aufs selbe raus?
Die bAv wird unversteuert angespart und in Deutschland gibt es nichts mehr steuerfrei. Deshalb müssen die Leistung aus der bAV mit dem dann persönlichen Steuersatz als Gesamteinkommen versteuert werden. Werden Vorsorgeleistungen über Aktien, Sparplan und Co angesammelt erfolgt die Kapitalertragssteuer (mind. 25%).
@@betrieblichealtersvorsorge Nein, bei der privaten Vorsorge kann man auch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, wenn man im Alter wenig Einkommen hat. (Günstigerprüfung). Verheiratet, mit 1000€ gesetzlicher Rente zahlt man z.B. nur 730€ Einkommensteuer wenn man 12000€ Aktiengewinne im Jahr verkauft um die monatliche Rente zu verdoppeln. Also nur 6% statt 25%. Man spart sich auch noch den Soli, der bei der Abgeltungsteuer immer anfällt, bei der Einkommensteuer aber entfällt.
Ich habe das Glück, dass mein Arbeitgeber mir jeden Monat.. zusätzlich zu meiner persönlichen Sparrate...einen schönen Betrag einzahlt. Damit lohnt sich diese Investition auf jeden Fall für mich. Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehen dann allerdings noch weg, wie du schon erwähnt hast. Das sind aktuell KV 14,5 % +PV 2.5% macht summasumarum ca. 17% Abzug, wenn ich richtig gerechnet habe. Bei mir sind es noch 10 Jahre bis zur Rente...mal schauen was sich bis dahin noch alles ändert.
Könntet Ihr auch mal ein Video machen über das Thema Zeitwertkonten ?? Mein Arbeitgeber bietet das kostenfrei an und gibt auch noch jährl. einen kleinen Zuschuss. Ich zahle daraufhin 1000€/mtl.brutto ein. Oder wäre das Geld in einem ETF besser angelegt. Also Zeitwertkonto vs. ETF sparen
Bei Zeitwerkonten solltest Du darauf achten, dass die über Versicherungen save sind. Sonst bist Du im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers nur irgendein Gläubiger.
Die Auszahlungen aus der Betriebsrente sind nur kranken- und pflegeversicherungspflichtig, aber doch nicht rentenversicherungspflichtig, wie im Video behauptet?
Korrekt, freudscher Versprecher seitens Finanzfluss ;-) und da die hier nie antworten mache ich das jetzt mal. Die spätere Rente wird versteuert und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe an. Rentenversicherung kann ja nicht mehr anfallen, weil man ab dem Bezugszeitpunkt ja in Rente ist ;-) Ich denke er wollte "Steuern" sagen !
Ja stimmt. Du zahlst Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge für 10 Jahre. Und nicht zu vergessen jede Menge Steuern auch noch. Dann bleibt einen nicht mal die Hälfte von dem Betrag was man ausbezahlt bekommen hat. Bin selbst betroffen. Eine Schande ist das wie die uns nur noch abzocken.
Kv und Pv ist korrekt. HAT MAN MIR BEIM ABschluss jedoch verschwiegen. Das man aber auch auf die Zinsen un Überschussanteile Beitrage zahlen soll ist schon der Hammer.Darüber hinaus ist es aber nach meiner Info so,dass nach mindestens 12 Jahren Laufzeit keine Steuern anfallen.
Wie sieht es aus wenn man sich die Rente ins Ausland überweisen läßt und nur eine Anwartschaft für KV hat. Bzw. wenn man etliche Jahre mit Steuerklasse 1 eingezahlt hat und dann die Steuerklasse zur Rente zB. durch Heirat ändert?
0:43 ich habe aber keine Lust, erst dann eine Rente oder BAV zu beziehen, wenn ich in dem Zustand bin, wie der Mann auf dem Symbol :-D Ihr sicher auch nicht. Also, sehen wir verdammtnochmal zu, dass wir zusätzlich nebenbei weniger ausgeben, mehr sparen und mehr vernünftig anlegen, dass wir VOR dem (offiziellen) Rentenalter oder VOR dem Gehstock das Leben noch genießen können und bevor uns die Gesellschaft oder die Wirtschaft des Alters oder der Gesundheit wegen aufs Abstellgleis schiebt.
Die meisten Menschen haben kein Spar- oder Anlageproblem sondern ein Einkommensproblem. Lernt skills die euch Cash bringen damit ihr richtig gut verdienen könnt. Dann spart man sich den ganzen Anlage und Rentenquatsch.
5:18 Antwort: Für Finanz-"Dienstleister". Hier sieht man übrigens mal wieder, wie so oft, was der Staat für seine Bürger übrig hat: Nichts. Ein nicht von mir angefordertes Angebot (Also Werbeprospekt) eines großen Finanz-"Dienstleisters" garantierte mir 1,5% Zinsen (Garantiezins, also Infaltionsrate, also keine Rendite). Diese staatlich erstellte Systemkonstruktion ist extrem Menschen-verachtend.
Wenn Du/ Sie Einkommen in die BAV investierst, dann geht das vom Brutto ab. Also z.B. ohne BAV 3.000 Brutto, 100 umgewandelt = 2.900 Brutto. Es wird also weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Das ist m.E. aber ok, weil die betriebliche Rente Zinsen erwirtschaftet, die dem AN zu Gute kommen. Dazu muss natürlich der Vertrag gut laufen, ein Vertrag mit Garantiezins kann das heute nicht mehr (neu abgeschlossen). Deshalb bieten die meisten Versicherer Fondslösungen an, hier wäre dann zu schauen welche Kosten die verursachen damit man mit einer fiktiven Nettoredite kalkuliert die erreichbar ist.
Hallo ☺️, ich hätte da eine Frage. Wenn der Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge bezahlt und ich nun einen neuen Arbeitgeber hätte der dies gar nicht macht bzw. dann einen anderen Versicherungsanbieter hätte, was passiert mit dem derzeit eingezahlten Geld? Steht dieser eingezahlte Betrag auf diesem Vertrag quasi bis zur Auszahlung? Oder kann der Betrag verfallen ? Liebe Grüße ☺️
Kannst du vielleicht ein Video zu ETF Bassierter Betrieblicher altersforsorge machen? Falls es da gibt, habe es aber jetzt schon ein paar mal gelesen z.b. von Fairr. Oder vielleicht weiß ja jemand ob soetwas funktioniert. Ist natürlich eher für Firmeninhaber interesannt oder kleine Firmen wo man mit den Cheff zu sowas ggf. überreden kann.
@@MarkUnbekannt24 doch gibt es. Habe ich selbst mittlerweile - Fairrbav. Bzw sind die eigentlich nur Vermittler, weiß Grad nicht aus dem Kopf welcher größere Versicherer dahinter steht.
was passiert denn eigentlich wenn man 5 jahre in einem betrieb ist dann wechselt und dann aus dem netto weiter zahlt? wie ist das denn dann mit den steuern? die sind ja somit eigentlich schon abgetan vom netto oder?
Appreviewnews wenn du in einen anderen Betrieb wechselst, kannst du deine BAV einfach mitnehmen und weiter laufen lassen. Du kannst Sie danach aber auch privat (wie von dir geschildert) weiter zahlen. Alle Beiträge die du privat zahlst, gehören zur 3. Schicht an. Somit sind hier nur die Erträge / Gewinn mit 25 Kapitalertragssteuern zu versteuern. Ebenfalls wäre eine beitragsbefreiung möglich. LG
Sofern eine bAV (Schicht 2 / Entgeltumwandlung) auf den privaten Bereich (Schicht 3) übernimmt und zukünftig den Beitrag aus dem Netto finanziert, wir dieser neue Rentenanteil (M/N Tel - Zeitpunkt über den privaten Bereich) mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG) versteuert. Beispiel: bAV m/n tel = 100 Euro Rentenanspruch bis Dienstaustritt und Übertragung auf Privat. Weitere 100 Euro über den privaten Bereich erworben. Diese neuen 100 Euro werden nach § 22 EStG versteuert und die bAV Anwartschaften unterliegen deinem persönlichen Steuersatz bei Leistungsbezug (Stand 2020)
@@hbecker123 Wenn er das nicht macht, dann hat man Anspruch auf Portierung - heißt das Kapital des Altvertrages wird ohne Verlust in den neuen Vertrag übertragen.
Was passiert genau wenn man den Arbeitgeber wechselt und die Einzahlungsphase beendet ist. Bekommt man das Geld dann trotzdem erst ab Renteneintrittsalter ?
Moin, hab mal eine frage, kann ich eine Altersvorsorge die ich bei der De** abgeschlossen hab, einfsch so kündigen? Obwohl ich weiter in den betrieb arbeite? Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Erklärung. Bei mir lohnt sich es nicht glaube ich. Ich finde, dass diese Methode so viel vom Arbeitgeber abhängig ist. Ich bevorzuge in einem ETF monatlich investieren.
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsle und dieser die Betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers nicht weiterführen will? Hab ich dann zwei BAVs laufen und kann auf beide (oder mehrere) ab dem 62. Lebensjahr zugreifen?
Du hast dann 3 Möglichkeiten: 1.Betrag des alten BAV- Vertrages auf den neuen übertragen lassen. 2. Alte BAV ruhen lassen und neue BAV Besparen 3. Alte BAV selbst weiterbesparen. Dann aber eine keine Förderung von AG
Wieviel Betriebe bieten eine betriebliche Altersvorsorge an? Eine winzige Minderheit. Der "Normalbetrieb" weiß heute nicht, ob er nächstes Jahr noch existiert.
Kann man den Arbeitgeber nicht fragen, ob er das Geld lieber direkt auszahlt und dann das Geld selbst (z.B. in ETFs) zu investieren? Immerhin zahlt man ohnehin in der Rente Steuern und ein Arbeitgeberwechsel ist dann ja auch blöd, wenn man die Versicherung selbst weiter zahlen muss.
Nur wenn der Arbeitgeber einen anderen Lösungsweg anbietet. Dieser kann allerdings nicht vom Arbeitnehmer, speziell beim Arbeitgeberwechsel beim neuen Arbeitgeber gefordert werden!
Hallo Finanzfluss. Ich habe gehört, dass wenn nur der Arbeitgeber in die baV einzahlt, man erst nach 5Jahren Anspruch auf das Geld hat. Wenn ich also aus dem Unternehmen nach 4,5Jahren ausscheide, das eingezahlte Geld bei Unternehmen bleibt. Es wäre gesetzlich so geregelt. Stimmt das ?? Danke für deine Antwort und deine Viedeos. VG, Peter
Diese Regelungen wurden vom Gesetzgeber extrem aufgeweicht und reduziert. Mit dem Arbeitgeber sprechen und gleich als unverfallbar für den MA machen lassen, dann gibts kein Problem.
@@michaelwalter3301 Danke für deine Antwort. Ja, es ist so. Es wurde vom Gesetzgeber zum Vorteil vom Arbeitnehmer geändert. Seit 2018 sind es nur noch 3 Jahre. Nach 3 Jahren VERTRAGSLAUFZEIT, NICHT BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT! gehört alles was der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einbezahlt hat, dem Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer die baV kündigen will, muss es durch den Arbeitgeber gekündigt werden weil er der Versicherungsnehmer ist. Ist der Arbeitnehmer nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt, kann die baV nicht vor Eintritt des Rentenalters gekündigt werden.
Mein Arbeitgeber zahlt monatlich 180€ in die Betriebsrente ist aber ein Job den man eher nicht bis zur Rente macht. Würde mich auch interessieren was damit passiert wenn ich den AG Wechsel.
@@paxundpeace9970 Die Vertragsbedingungen sind nicht relevant, sondern die erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage. Bestehen hier Anwartschaften oder bist Du ab Beginn bezugsberechtigt! Bezugsrecht ist die Lösung
Was viele nicht wissen seit 2006 hat die SPD eingeführt, werden Versicherungsbeiträge; Arbeitgeber & nehmer Anteile fällig. Beide Anteile werden von der Betriebsrente abgezogen.
Hmm, für den Falle der Invalidität habe ich eine Kapitalleistung/-abfindung bekommen, welche ich kpl. an die Krankenkasse abgeben muss 5-stellig :( zack und weg.
Was mich ja jedes Mal wundert, dass das als Vorteil angepriesen wird, dass das vom Brutto abgeht. Was habe ich von diesem Vorteil wenn bei Renteneintritt praktisch die Nachzahlung erfolgt? Und dann eben nicht monatlich sondern direkt. Bäm
Nein, nicht BÄM. Die nach 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen wird man typischerweise auch als Rente und nicht Einmalzahlung nehmen. Es gilt dann die jeweils individuelle Steuerlast als Rentner und die dann geltenden Abzüge für Krankenversicherung und Pflege. Übet den Zinseszins wird einiges an Geld erwirtschaftet, das nachher den Wert der Rücklage erhöht.
Was passiert wenn man den Arbeitgeber wechselt aber nicht den Gesamtbetrag monatlich zahlen möchte? Kann der Vertrag dann bis zum 62. Lebensjahr "auf Eis" und man das Geld was sich darin befindet dann auszahlen lassen?
Ja das würde mich auch dringend interessieren ! Hab schon 3 mal Schriftlich gekündigt und zahle seit Jahren nicht mehr ein, und Rückmeldung ist immer, das das nicht geht ! Aber Geld wollen die auch keins bin ratlos.
@@staboomaticmenia3307 Ein Vertrag der schon länger läuft hatte Steuervorteile, darum kann der (ausser bei Kleinbeträgen) nicht ausbezahlt werden, sonst stimmt ja keine Steuererklärung (Gehaltsabrechnung) der Vergangenheit mehr. Der Vertrag steht bis zur frühsten Rente von 62, wenn man dann Rentner ist bekommt man auch diese Rente. Auszahlung ist dann natürlich auch möglich, muss man sich überlegen weil dann auf den Einmalbetrag Steuer anfällt (wenn nach 2005 abgeschlossen). Warum fragen Sie nicht den Vertreter - der hat dafür Provision bekommen ?
@Finanzfluss Die per Endgeltumwandlung eingesparten Sozialbeiträge aus dem Arbeitgeberanteil muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen ab 2019 zusätzlich mit einzahlen. Für Altverträge erst ab 2022. Siehe Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Wenn bei Arbeitgeberwechsel der neue Arbeitgeber einen anderen Versicherungsanbieter hat, kann man ja den bisherigen Vertrag beitragsfrei stellen. Kann man dann beim neuen Arbeitgeber einfach einen neuen BAV Vertrag abschließen, sodas man dann wenn man Pech hat zu Renteneintritt 5 oder mehr Verträge hat? Entstehen dadurch irgendwelche Nachteile? Ich habe gelesen, dass beim beitragsfrei stellen Gebühren anfallen könnten?
Du kannst deinen Altvertrag einfach mitnehmen. Da muss nichts umgeschrieben werden. Dieser "zu hohe Aufwand" ist nichts weiter als ein (1!) A4-Blatt mehr im Ordner.
Hallo Danke für die Antwort. Mitnehmen kann man den schon, aber wenn der neue Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, wird er diesen Zuschuss eventuell nur für seinen Versicherungsanbieter zahlen und nicht für einen anderen. Deswegen die Frage, ob sich da ein Neuvertrag dann mehr lohnt?
Bei neuem Arbeitgeber sollte der alte Vertrag fortgeführt werden, sofern der AG den akzeptiert. Das muss er aber nicht, denn er haftet für die Vertragsgestaltung und die Anbieterauswahl. Dann bietet sich portieren an, das Kapital des alten Vertrages wird in den neuen Vertrag überführt. Hat meist der neue Vertreter keinen Bock drauf weil keine Provision fließt. Für den Mitarbeiter insoweit möglicherweise von Nachteil wenn ein niedrigerer Garantiezins gilt, oder eine ungünstigere Sterbetafel. Zum Versicherungsmakler gehen, Vor- und Nachteile am Objekt erklären lassen.
Bei mir fließt ein Teil des Bruttogehaltes, sowie die VWL in die Betriebliche Altersvorsorge, die bei mir aus Mischfonds und ETFs (vorranging MSCI World) bestehen. Somit zahlt mein Arbeitgeber mein ETF-Portfolio in gewissen Maße mit :)
Ich wünschte ich hätte die Option mit der bAV in ETFs investieren und würde damit selbst Vermögen aufbauen. Ist leider wieder ein Umlagesystem und ich erhalte nur Punkte. Prinzip Hoffnung das diese Punkte irgendwann irengdwas Wert sind.
Doso777 naja auf der anderen seite sind Aktien/Fonds/Indexe doch auch auf dem Prinzip der Hoffnung aufgebaut, die Rendite ist nicht garantiert und wenn Pech hast ist (fast) alles weg.
Naja ich hab gedacht mache alles besser als meine eltern die beide geringe renten haben trotz 45 jahre arbeit hab auch betriebliche vorsorge gemacht und jetzt :)jetzt bin ich seit 3jahren in österreich und kann nur uber meine deutsche rente lachen wollte mir alles auzahlen lassen geht aber nicht nur wenn man weniger als 5jahre eingzahlt hat :), weiss aber nicht wie das be der betrieblichen ist?, du sagst nach dem 62lebens jahr egal wie lange man eingezahlt hat?
Das hängt davon ab wieviel man 1.) entbehren kann, 2.) welche Rente man anstrebt - individuelle Beratung erforderlich. Bitte Arbeitskraftabsicherung nicht vergessen.
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsle und dieser die Betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers nicht weiterführen will? Hab ich dann zwei BAVs laufen und kann auf beide (oder mehrere) ab dem 62. Lebensjahr zugreifen? Für die erste zahle ich privat nicht mehr, kriege ich trotzdem ab 62. Lebensjahr meine Beiträge oder ist alles vernichtet was ich vor dem Wechseln monatlich bezahlt hatte.
Die eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren. Der Arbeitgeber haftet für die Ausgestaltung des Vertrages, deshalb darf er den Anbieter vorgeben. Ist das nicht der Gleiche wie vorher, dann kann man die Beiträge durch eine Portierung in den neuen Vertrag holen. Das macht aber für den Vermittler des neuen AG keinen Spaß - der bekommt keine Provision. Ausserdem gehen im neuen Vertrag womöglich gute Garantiezinse des alten Vertrages verloren. Allerdings würde ich auf der Langstrecke ohnehin mit ETF Fondes arbeiten, dabei müssen Sie aber die Kosten beachten. Das hat eine Bandbreite von 0,5 bis 2,0 %, insoweit wäre eine Rendite von 6 % vor Kosten schlechter als eine von 5 % wenn die Kosten sich stark unterscheiden. Tipp : Nach Branchenlösung suchen wie z.B. Metallrente, Klinikrente o.ä. wenn es passt.
@@michaelwalter3301 Die Beiträge des Arbeitgebers unterliegen jedoch erst nach 3 Jahren (seit 2018) der gesetzlichen Unverfallbarkeit. Sollte also der neue Arbeitgeber denselben Vertrag nicht weiter besparen, verfallen die Arbeitgeberbeiträge.
Verringert sich durch das Einbezahlen des AN vom Bruttolohn in die betriebliche Altersvorsorge nicht die gesetzliche Rente, die er später mal erhält? Schließlich zahlt er dadurch weniger in die gesetzliche Rentenkasse ein.
Das hängt davon ab wieviel Du verdienst (Stichwort Beitragsbemessungsgrenze). Ein super Artikel zu dem Thema ist der hier: www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/
Theoretisch ja, praktisch büßt du nur minimal ein, da der eingesparte RV-Beitrag ziemlich gering ist. Da ist die bAV deutlich mehr wert, als die "verlorenen" Rentenansprüche.
Die Biene das kommt aber sehr auf den BAV Vertrag an. Es fällt wahrscheinlich nicht stark ins Gewicht, aber trotzdem ist es eine wichtige Info, die man in dem Zusammenhang immer erwähnen sollte.
@@Mx81 sagen wir es Mal so: eine bAV mit 20-30-50€ rechnet sich auf Dauer nicht. Das kann man zu Beginn machen, sollte es aber tunlichst bald anpassen. Die bAV wirft sonst schlicht nichts ab. Da kann man gleich im staatlichen Rentensystem bleiben. Grundsätzlich gebe ich dir aber Recht.
Das ist der größte Nepp,den es gibt,das bisschen Steuern das ich spare,ist ein Witz.Wenn ich das Geld kriege,muss ich Krankenkasse und Pflegeversicherung und steuern bezahlen.wenn ich das Geld unter dem Kopfkissen habe kriegt keiner was von mir.Nicht zu vergessen die Abschluss Gebühren die man für eine Versicherung bezahlen muss
Lieber Herr Hellmann, wenn Sie das Geld unter ihr Kissen legen, hat es sich dann vermehrt? Nein! Durch die Inflation ist es sogar noch weniger. Falls Sie ein Beratungsgespräch zu diesem Thema wollen, melden Sie sich doch gerne :)
Ich bin heutzutage der festen Überzeugung, dass ich jegliches Geld was ich an Staat oder Versicherung bezahle niemals wiedersehen werde. Verlass dich nur auf dich selber!
Ist bei der BAV nicht das Problem, dass man in der Auszahlungsphase den doppelten Krankenversicherungsanteil zahlen muss? Nämlich von Arbeitnehmer & Arbeitgeber?
Ja, das Problem besteht seit 2004 im Zuge des GMG unter Ulla Schmidt. Außerdem verringert sich der gesetzliche Rentenanspruch, wenn die bAV vom Bruttolohn gezahlt wird.
Ja, aber ist nicht seit diesem Jahr mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtend, dass der Teil, den der Arbeitgeber spart, an den Arbeitnehmer weiter gegeben werden muss? Das sollte die Doppelbelastung in der Auszahlphase ja dann auffangen. Bzw. kann dieser Teil dann während der Laufzeit auch Rendite erwirtschaften, seit sofort abgeführt zu werden (klar, "Rendite" ist bei vielen bAV Produkten eher sparsam, aber hey). Wer also jetzt erst mit der bAV anfängt, kommt nie auf eine Doppelbelastung.
Ja, das ist richtig. Der Arbeitgeber muss die eingesparten Sozialversicherungsbeträge weitergeben. Nur sind die heutigen Betrugsopfer der bAV nachträglich und rückwirkend durch eine Gesetzesänderung enteignet worden. Die sind zum Zeitpunkt des Abschlusses mit Sicherheit auch nicht davon ausgegangen, dass jemals eine Doppelbelastung auf sie zukommt würde. Das soll jeder für sich entscheiden, wem/was er Vertrauen (über Jahrzehnte) schenkt. Aber schon wegen dieses Abschnittes ist es ratsam, die Finder von dem Mist zu lassen. "Sozialpartnermodell: Zielrente per Tarifvertrag ohne Arbeitgeberhaftung Um die bAV aus ihrer Nebenrolle bei der Altersversorgung herauszuholen, setzt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz vor allem auf die Tarifpartner. Die sollen, so die Idee des sogenannten Sozial- oder Tarifpartnermodells, künftig auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einführen dürfen. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Dabei sind Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer verboten. Im Gegenzug werden Arbeitgeber von der Haftung befreit ("pay and forget"). Erstmals kann so eine bAV angeboten werden, für deren dauerhaftes Leistungsniveau der Arbeitgeber nicht haften muss. Der Arbeitgeber steht lediglich für die sogenannte Zielrente, eine vorab definierte Betriebsrente entsprechend der eingebrachten Beiträge ein, nicht für deren Rendite." Quelle: www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrentenstaerkungsgesetz-tarifrente-ohne-garantien_76_413220.html Der Wert der "Garantien" von der "Versorgungseinrichtung" ist gesetzlich definiert: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) § 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden. (2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. (3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden. Quelle: www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html
Ich dächte, dass dies erst seit 01.01.2018 oder 2019 verpflichtend ist mit dem Anteil den der AG an SV-Anteilen spart. Jedoch ist ja durch die Niedrigzinsphase dieses Produkt sehr unattraktiv geworden, da die Gewinne von den Kosten der Versicherer aufgezehrt wird. Wichtig ist eher noch die AG-Förderung des § 100 EStG ab 01.01.2018.
Das Problem bei der BAV ist, dass es Versicherungsunternehmen und Makler beinhaltet. Der Makler nimmt sich gleich am Anfang mal zwei-3 jahresbeiträge Provision. Danach macht die Versicherung die Hand auf, die min. 10% Rendite machen will. Wenn die selber das Geld aber nur in konservativen Geldanlage mit 2-3% Zinsen investieren können, kommt das restliche Geld eben aus den eingezahlten Guthaben. Im wesentlichen finanziert der Staat mit Steuererleichterungen ein System aus versicherungen un Maklern ohne echten Nutzen für die meisten Versicherten.
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Wenn der neue ag mit einer anderen Versicherung arbeitet, kann man das Guthaben aus dem alten Vertrag ohne weitere Kosten auf den neuen Vertrag übertragen. Der ag ist ab dem 1.1.19 verpflichtet bis zu 15% des Beitrags mit in den Vertrag zu zahlen
Zwei Ergänzungen:
4:56 Gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen in der Auszahlungsphase nicht nur den eigenen Anteil der Sozialabgaben, sondern zusätzlich auch noch den Arbeitgeberanteil (insgesamt ca. 18%). In den Auszahlungsphase gibt es schließlich keinen Arbeitgeber mehr, aber die Krankenkassen wollen weiterhin Geld sehen.
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article153721036/Die-boese-Ueberraschung-bei-der-betrieblichen-Vorsorge.html
2:54 Wer heute über 260€ einzahlt, dem werden die Sozialabgaben gleich doppelt eingezogen: Einmal in der Einzahlungsphase und dann nocheinmal in der Auszahlungsphase - bei letztem auch wieder samt Arbeitgeberanteil.
Bitte unbedingt darauf hinweisen, dass bei Entgeltumwandlung natürlich sich auch der Betrag mindert, denn man in die gesetzliche RV einzahlt. Das heißt, Entgeltumwandlung = geringerer Anspruch aus der RV und auch aus der AV, im Falle der Arbeitslosigkeit.
Kann man sich die BAV auch Auszahlen lassen sodass ich meinen Rückkaufswert wieder bekommen kann ?🤔
Gibt es durch die neue Anpassung ab dem 1.Juli 2021 die Möglichkeit, bis zu 20% in Cryptos durch Spezialfonds zu investieren?
Das ist schon ganz schoen veraltet. Waere super wenn ihr hier ein Update machen koenntet!
Neues Video wäre aufgrund der neuen Gesetzesgrundlage nicht verkehrt....
Habe 1986 damit angefangen! Nach 2000 kam unsere glorreiche Politik auf die Idee diese betriebliche Altervorsorge mit Krankenkassenbeiträgen und Pflegeversicherung zu belegen! Alte Verträge wurden einfach gekapert! Heute bekomme ich also gesetzliche und betriebliche Rente. Nur mit dem Unterschied bei der betrieblichen zahle ich doppelt soviel an die Krankenkasse! Das sollte man wissen
Das kann ich nur bestätigen.Sollte man sich echt überlegen.Inflation,Steuern,Kranken-, und Pflegeversicherung....da bleibt nicht viel übrig.Ratsam ist es sich genaustens zu informieren ...vielleicht gibt es bessere Alternativen.Heute bin ich schlauer,aber es ist zu spät.
@@birgitgille712 und was hättest du anders gemacht?
@@birgitgille712 ich finde man kann hardy keinen Vorwurf machen. 1986 waren die Rahmenbedingungen noch andere. Zusätzlich ist es doch so: was hätte er getan, wenn es das damals nicht gegeben hätte? Nichts? Dann hat er jetzt mehr Geld in der Tasche, als wenn er die Kohle verkonsumiert hätte.
Die einfache Schlussfolgerung daraus ist:
Schließe nichts ab, wobei der Staat mit involviert ist.
Man wird nur über den Tisch gezogen und verbrennt sich die Finger.
Im Falle der bAV auch vom AG, der schön auf Kosten des AN Sozialabgaben einsparen konnte.
Aufgrund der gesetzlichen, man möchte bald sagen willkürlichen, Regelungsmacht des Staates hat man hier weniger Handhabe als bei privaten Verträgen.
Mal ganz abgesehen von der Bevormundung, der man in der bAV ausgesetzt ist, wo die Ausgestaltung des Vertrages durch den AG vorgegeben ist.
Was nicht erwähnt wurde: Durch die Entgeltumwandlung sinken auch die Beiträge zur Rentenversicherung und der eigene Anspruch auf Rente ist im Alter geringer.
Ist das auch so wenn man Rente sowieso aus einer anderen Quelle bezieht? Zum Beispiel aus einem Versorgungswerk?
das stimmt schon, aber die gesetzliche Rente ist ohnehin schon mager. Zwar kürzt man die ab, aber auf der anderen Seite lässt du deine Beiträge verzinsen, so kommt auch der zinsenzins effekt ins Spiel. Hinzu kommt noch, dass dein Arbeitgeber die Beiträge noch fördert. Mahcst irgendwo Abstriche, auch heute, aber bekommst morgen ausgeglichener ausgezahlt.
@@K1830-w7g das stimmt wiederum, ja. Aber auch sinken die steuerabgaben in der ansparphase. Ich denke bav macht nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber diese auch mit Beiträgen fördert. Und die bav beziehst du dein lebenslang.
@@M40450 Eine BAV macht erst Sinn, ab 75% Arbeitgeberfinanzierung. Das ist eine ganz einfache Rechnung 😊.
Reduzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht so schlimm, da die gesetzlichen Leistungen langfristig gegen Null laufen werden und er dafür die Leistungen der Betriebsrente erhält (Sicher durch § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG = Last durch den Arbeitgeber)!
Schlimmer sind die reduzierten Leistungen des Krankentagegeldes oder bei Arbeitslosigkeit, die geringen Leistungen des Arbeitslosengeldes!
Hier sollen diese Differenzleistungen über entsprechende Maßnahmen abgesichert werden!
Zwei Punkte würde ich gerne gerade rücken:
1. die Weitergabe der ersparten Sozialabgaben des AG müssen bei neuen Verträgen ab 2019 weitergegeben werden. Siehe BRSG
2. bei AG Wechsel kann der Vertrag auf einem neuen Versicherer übertragen werden. Es muss keine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Finde ich zwei positive erwähnenswerte Aspekte 👍🏼
1. Lohnt sich häufig trotzdem nich
2. Der Wechsel kostet wieder Gebühren, die die ohnhin schlechte Rendite weiter drücken.
Ich hab mir ein Angebot nach den neuen Regelungen geben lassen in unserer Firma. Ich müsste ca. 89 Jahre alt werden um nur zu erleben, dass ich meine Beiträge zurück bekomme. Und auch das nur vorrausgesetzt die Steuern/Sozialabgaben für Rentner steigen nicht noch...
@@fabianfeilcke7220
Wohl dem, der selber rechnen kann und nicht alles glaubt, was von Provisionsverkäufern erzählt wird.
@@fabianfeilcke7220 89 Jahre ist doch ein faierer Deal, wann rauchen wir wieder eine und betrinken uns ?
@@fabianfeilcke7220 Ist es denn besser das Geld auf dem Konto zu lassen?
Da habe ich mal eine Frage. Ab welchem Alter wollen sie ihre Beiträge alle zurückbekommen haben?
@@TheRanger65 Wenn man zu Lebzeiten nicht mal das Eingezahlte Guthaben raus bekommt, ist die Rendite negativ. Von einer sicheren Geldanlage kann man min.1-2% Rendite erwarten, d.h. Man sollte min 2-3 Jahre vor der durschnittlichen Lebenserwartung sein Guthaben wieder raus bekommen. Mit den neuesten Regeländerungen macht die BUV geringfügig mehr Sinn, solange man unter den 164€ Freibetrag bleibt. Je nach Einkommen/Familienverhältnissen fährt man mit einer Immobilie, Rürüp oder Riester als sichere Komponente immer noch besser.
Nach der Wahl soll Riester ja mal wieder etwas attraktiver gestaltet werden. Das kann man sich mal anschauen
In der Schweiz ist das Vorsorgen in dieser Art (2. Säule) Pflicht; der Arbeitgeber zahlt hierbei mindestens 50 Prozent ein. Das (Freizügigkeits)Guthaben kann immer einfach zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. Aber das Guthaben kann auch vorbezogen werden beim Kauf von Immobilien
In der Schweiz sort der Gesetzgeber für seine Bevölkerung, in Deutschland nutzt er sie nur als Wähler aus und vergisst sie danach :(
22 Jahre Gehobener Dienst € 5.000,-- brutto ergeben dann € 370,-- Betriebsrente, die zuvor versteuert wurde und dann noch einmal bei der mtl. Zahlung versteuert werden muss! Reine Veräppelung!
Wenn man Kinder hat würde ich weder Riester noch bAV abschliessen. Ich vermache lieber neben meiner abgezahlten Immobilie noch ein schönes Depot, anstatt mit Pech kurz nach Renteneintritt in die Kiste zu steigen, und der Staat bzw. Versicherer freut sich über das gute Geschäft.
Das mag in absoluten Zahlen nicht die beste Methode sein, aber ich finde es einfach besser, dass die Kinder meinen Vermögensaufbau bekommen. Ich wünschte, einer meiner Vorfahren wäre auch auf diese Idee gekommen...
Kann man auch so machen, nachvollziehbar. Aber ich gehe nicht für meine Kinder arbeiten sondern für mich - die sollen sich selbst versorgen. Insoweit ist es mir wichtig, dass ich genug Rente bekomme. Die abbezahlte Immobilie wird übrigens nicht zwingend viel Geld wert sein. In dem Moment wo die Babyboomer tot sind, gibts einen Haufen alter Gebäude auf dem Markt und zu wenig die sich die Renovierung leisten können. Zudem geht die Bevölkerungszahl deutlich zurück, zumindest die welche lesen und schreiben kann.
Es gibt auch bAV Anlagen, die an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden!
@finanzfluss, GIbt es zu dem Thema mittlerweile ein Update, so nach fast 3,5 Jahren?
kuss brauchte das für meine nächste sozialkunde stunde und ihr habt mir echt geholfen!
Warum wird denn bei der Frage nicht das Thema “Inflation” angesprochen?
Die Inflation ist hier nicht wirklich relevant. Eher ob man mit der Zeit mehr einzahlt um die Inflation auszugleichen. Inflation bedeutet ja das Geld ist weniger Wert, üblicherweise aber ausgeglichen durch höhere Einnahmen weil die Löhne an der Inflation gemessen steigen. Es ist also einfacher den ursprünglichen Beitrag zu zahlen, deshalb gleicht man das durch höhere Beiträge aus. Auch die Bemessungsgrenzen steigen ja deshalb.
Habt ihr einen update hierzu geplant? Bzw. Einen Vergleich zur Riester und Empfehlungen zu Alternativen eG ETFs?
Die Entgeltumwandlung hat weitreichende Komplikationen, die hier zu knapp gehalten worden sind. Z.B. Kann man unter die JAEG rutschen und kann sich dann nicht mehr privat kranken versichern lassen. Auch die Beiträge zur GRV werden geringer, und die zukünftig-fehlende Rente muss auf heute diskontiert werden (durch Zinszatz hoch den Jahren bis zur Rente) um die Werte vergleichen zu können. Außerdem kann man 5 Minuten auf die Besteuerung der bAV eingehen
Es geht hier im Video um die wichtigsten Punkte.
Hätte es schön gefunden, wenn du noch auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingegangen wärst.
Das ist kompliziert und wird schlecht provisioniert. Daher für die meisten Berater nicht so interessant.
Entweder habe ich eine echte Betriebsrente über die Firma oder alles andere ist für den Chef. Ich zahle erst richtig an Sozialabgaben wenn ich Rente gehe. Und nicht wenig. Nahles wollte das sogar verpflichtend machen und an dem GMG aus 2003 wie Ulla Schmidt festhalten.
Das was du bei Minute 5:10 sagst ist falsch. Auf die Leistung aus der bAV sind keine Beiträge zur GRV zu zahlen, sondern lediglich der volle KV und PV Beitrag.
Ebenfalls natürlich auch keine Arbeitslosenversicherung.
Gesetzliche Korrektur seit 01.01.2020 (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html
Vielen Dank, kommt genau zur richtigen Zeit. Beschäftige mich gerade auch mit dem BAV. 👍🏻
Danke wegen dir schau ich dich im bsk unterricht schon 30 min
Hier sind folgende Fehler enthalten:
01:30 Der Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend, sofern der Arbeitnehmer nach § 1a Abs. 1a bzw. § 26a BetrAVG eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt
ua-cam.com/video/JhKI0_tn4L4/v-deo.html
02:16 ist nicht richtig! Selbst der gesetzliche Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (4% der BBGRV) ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn er nach der Kürzung des Rechtsanspruches unter den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken-, Pflege bzw. Rentenversicherung das Einkommen liegt. Personen die weiterhin über den jeweiligen Bemessungsgrenzen liegen, haben nur den Steuervorteil, keinen Sozialversicherungsvorteil.
ua-cam.com/video/O3kD7VBsZCg/v-deo.html
02:32 Dieser Sozialversicherungsvorteil des Arbeitgebers wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG stand bereits zum Videodreh 10/2018 fest) gesetzlich festgelegt, dass dieser Teil wie bei 01:30 aufgeführt als Arbeitgeberzuschuss in die bAV des Mitarbeiters finanziert werden muss.
02:55 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet die 8% der bAV zu gestatten. Der gesetzliche Rechtsanspruch ist nur auf die 4% begrenzt. In der Regel genehmigt der Arbeitgeber die 8%, außer er möchte ein kostengünstiges arbeitgeberfinanziertes bAvKonzept zusätzlich anbieten, dann werden nur die 4% dem Arbeitnehmer genehmigt
03:16 Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bezieht sich nur auf die Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG) nicht auf die anderen beiden Durchführungswege (Unterstützungskasse, Pensionszusage). Das ist wichtig, da bei der Ukasse ebenfalls die ersten 4%, wie o.g. bei Punkt 02:16 eine Sozialversicherungsfreiheit unter BBG und Steuerfreiheit besteht! Sollte der Arbeitgeber beide Durchführungswege genehmigen, kann der Arbeitnehmer bis zu 8% bei Unterschreitung der jeweiligen BBG (vgl. 02:16) sozialversicherungsfrei und steuerfrei umwandeln.
04:09 Beim Arbeitgeberwechsel gibt es 2 Möglichkeiten: 1) Versicherungsnehmerwechsel, kommt im Durchschnitt immer noch häufig vor, obwohl dass oft für den Arbeitgeber mit Haftungsfällen verbunden ist. Der Verwaltungsaufwand ist im Verhältnis gering als das Haftungsrisiko 2) Deckungsstockübertragung: Hier hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch § 4 BetrAVG ua-cam.com/video/bWztNQUe7KA/v-deo.html
04:32 Ist leider nicht ganz richtig! Hier spielt die erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage eine Rolle, sollte der Arbeitgeber keine eigene arbeitsrechtliche Versorgungszusage erteilt haben, wird oft von den Versicherungsgesellschaften ein Muster der Versorgungszusage gestellt. Die neusten Versionen der Versicherungsgesellschaften haben einen Passi enthalten, dass die Rentenleistung nur dann erfolgt, wenn eine gesetzliche Rente bezahlt wird. Sonst erfolgt keine Leistung. Das Kapitaloptionsrecht kann immer nur kurz vor Auszahlung umgesetzt werden, da sonst die Beiträge nicht steuerrechtlich nach § 3 Nr. 63 EStG geführt werden können! Allerdings müssen wir immer Vergleichen, ob es sich um eine Altzusage handelt, die ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden kann oder die Neuzusage, die in der Regel frühestens zum 62 Lebensjahr ausbezahlt wird.
06:04 vgl. 02:32 Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet nach § 1a Abs. 1a & 26a BetrAVG den Zuschuss zu bezahlen.
06:24 Jobhopping gehört zum Karrieresprungbrett => vgl. 04:09 Rechtsanspruch der Deckungsstockübertragung § 4 BetrAVG Prüfung über Rechtsanspruch auf Deckungsstockangebot ua-cam.com/video/4xmSRy0Dj3c/v-deo.html
07:10 Fehler es werden keine Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung fällig, sondern es werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung fällig, aber hier greift das Krankenkassenmodernisierungsgesetz, was zu 65% der gesamten Betriebsrentner betrifft.
07:46 Provisionen wurden erheblich gedeckelt und bei einigen auch führenden Versicherungsgesellschaften an die gesetzlichen Richtlinien angeglichen, damit bereits in den ersten Jahren bereits Renditen erzielt werden. Speziell Firmen haben Gruppenkondition, die ebenfalls bessere Konditionen abbilden. Sofern der Arbeitgeber die Beratungsdienstleistungen vergütet werden Nettotarif verwendet. Sollte es sich um einen innovativen Arbeitgeber handeln, können die Mitarbeiter auch eine Entgeltumwandlung über Aktiendepots steuer- und sozialversicherungsfrei ohne Begrenzung umwandeln!
08:12 Jeder Arbeitnehmer hat arbeitsrechtlich die Möglichkeit, sofern er sich noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindet, auch vorzeitig vor dem 60 bzw. 62 Lebensjahr an das Kapital zu kommen. Die Versicherer wollen das in der Regel nicht aber über die arbeitsrechtliche Lösung muss der Versicherer den Zugang gewähren! Hier wird wie überall ein Fach Know-How benötigt und nicht das normale Versicherungswissen, was man an jeder Strassenecke erhält.
Aber sonst ist das Video mit dem komplexen Thema sehr verständlich erklärt worden.
Weiter so und bleib gesund.
ua-cam.com/video/eFIp9hz6rOc/v-deo.html
Die bAVProfis
Wieder ein sehr gut gemachtes Video. Zusätzlich zu beachten ist, dass seit 2018 auch noch das Betriebsrentenstärkungsgesetz greift. Bei Neuverträgen gilt dadurch, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, seinen Vorteil der Entgeltumwandlung seinem Arbeitnehmer zu bezahlen (15%). Ab 2022 müssen auch alle Alt-Verträge dementsprechend angepasst werden. Außerdem gibt es eine neue Förderung für Geringverdiener. Ich glaube darüber könnt Ihr ein komplettes Video machen. ;)
Vielen Dank für die Info. Genau darüber habe ich gerade nachgedacht .Unterschiedliche Statements aus dem Internet haben mich sehr verwirrt.😃
Hallo Sebastian, würde sich denn eine BAV bei gerade mal 15% Arbeitgeberanteil lohnen? Der Eigenanteil ist finde ich sehr groß, so dass man diesen vielleicht besser selber anlegen sollte.
Kann man ein Alterversorgungsvertrag kündigen? Was für eine Kündigungsfristen gibt? Was passiert dann mit Vorsorgekapital?
Habe meine BaV nach dem Arbeitgeberwechsel gerade beitragsfrei gestellt (Kündigung nicht möglich). Schaut euch bitte genau die Kosten an, diese sind teilweise echt heftig. Bleibe jetzt bei der privaten Vorsorge mit ETFs ist einfach viel flexibler, transparanter, kostengünstiger und chancenreicher.
Was genau heißt Beitragsfrei?
Hey danke für das Video, mich würde interessieren wie genau ich das durchrechnen kann ob sich das lohnen würde, kannst du da evtl ein Video mit einem Beispiel zu machen?
Den Vorteil der Entgeldumwandlung kann man sich ungefähr ausrechnen. Mit Hilfe eines Brutto-Netto-Rechners bestimmt man ein Mal das Nettogehalt ohne Entgeldumwandlung und ein Mal mit Entgeldumwandlung (reduziert sein Brutto um den Maximalbetrag, z.B. 292 Euro pro Monat in 2023 für SV- und und Steuer-freien Anteil). Der Unterschied zwischen den Nettogehältern und dem vom Brutto abgeführten Anteil ist dann der Entgeldumwandlungsvorteil. Manchmal zahlt der Arbeitgeber auch einen Anteil oben drauf.
Z.B. bei 50.000 brutto in der Steuerklasse 3 sind netto etwa 3000 pro Monat. Zieht man 3504 vom Brutto ab, sind das in etwa 2828 netto. Man zahlt somit 292 Euro in den Vertrag ein, bezahlt sie aber nur mit 172 Euro netto. Vorteil von 120 Euro pro Monat.
BITTE schließt NIEMALS eine Direktversicherung ab !!!
.
Meiner Meinung nach ist die bAV vor allem für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst interessant wenn eine Zusatzversorgungskasse, wie RZVK, KZVK oder ähnliches, vom Arbeitgeber bezahlt wird. Denn wenn mindestens 50% des Maximalbetrages in die bAV investiert wird, so wird die Zusatzversorgungskasse bei Rentenzahlung von Schicht zwei in die Schicht drei geschoben (zeitanteilig). So habe ich einen Vorteil bei der Einzahlung und zusätzlich in der Auszahlung über die Zusatzversorgungskasse. Zudem wird im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber seltener gewechselt.
Für mich ist es ein No Go, dass es so hart am Arbeitgeber gekoppelt ist, da knüppel ich lieber etwas in einem ETF.
Das stößt mir auch sauer auf.
Wieso arbeitet der Staat den Unternehmen so sehr in die Karten!?!?
Sorge ich privat vor werde ich doppelt und dreifach besteuert, läufts über den AG habe ich keine Gewalt über mein Geld, werd dafür aber steuerlich begünstigt.
Naja der Arbeitgeber hat auch keine Gewalt, etwas mit deinem Geld anzustellen. Das Recht geht an die Versicherung über und die Versicherung arbeitet Ähnlichen wie bei einer fondsrente mit euren Geldern. Der AG ist also nur Mittel zum Zweck, damit ihr einen Steuervorteil habt und der AG im Idealfall sogar noch etwas beiträgt. Damit der AG Lust hat etwas beizutragen hat er auch einen Vorteil. Mittlerweile ist er sogar verpflichtet, wenn ihr umwandelt etwas dazuzugeben! :) also ein sehr spannendes Thema
Danke für das Video, ist klarer geworden.
Ehy, cooles Video, hat mir sehr bei meinen Sowi Hausaufgaben geholfen
Interessantes Thema, ich habe demnächst zwei Pflichtveranstaltungen seitens meines Arbeitgebers, eine Gruppenvorstellung über die betriebliche Altersvorsorge, gefolgt von einem weiteren persönlichen Pflichttermin welches nur in kleiner Runde stattfindet. Ich bin gespannt wie sich das entwickeln wird, wo allem da ich die Betonung auf Pflichtveranstaltung sehr seltsam finde, zumal auch nichts von einer gesetzlichen Vorschrift gesagt wurde.
Finndu was wurde aus deinen Pflichtveranstaltungen und hast ne baV gemacht?
War bei uns auch eine "Pflichtveranstaltung" mit anschließender Einzelberatung. Ziehen die wohl als Verkaufsstrategie so auf, damit es sich jeder anhören muss. Klingt fast als wären wir beim selben Arbeitgeber.
@@ewaldjaps3440 das bezweifle ich. Aber die Arbeitgeber haben einen finanziellen Vorteil, wenn ein möglichst höher BAV beitrag vom Brutto abgeht.
Ist die Beitragbemessungsgrenze GKV bei der bAV Auszahlung relevant?
Beispiel reicher Renter mit
1.) 2800 Euro im monatlicher GRV Rente und
2.) Insgesamt 5 jährlichen Auszahlungen zu je 100 TEuro durch baV (da 500 TEuro Kapital durch baV und fünftel Regelung)
=> Wieviel GKV muss hier wie lange gezahlt werden?
Viele Dank für die Erklärung. Das war sehr hilfreich. 👍👍👍👍👍
Hallo, ich bin mittlerweile ein großer Fan Ihrer Videos. Nur dieses Video ist mir zu possitiv für eine Direktversicherung gehalten! Verschwiegen wurde z. B. dass die Sozialabgaben im Alter doppelt bezahlt werden müssen, nämlich den Teil vom Arbeitgeber muss dann mit bezahlt werden!! Außerdem fehlt der Betrag, der vom Bruttolohn abgeht am Schluss bei den monatlichen Rentenzahlungen!!!
Zu diesem Theme würde ich mir eine etwas kritischere Berichterstattung wünschen!!!
Ich sehe bei diesem Produkt nur Nachteile. Ich sehe hier keine gravierenden Vorteile für den Arbeitnehmer, nur Versicherer und Arbeitgeber machen Reibach
Da ist jemand scheinbar falsch informiert ... a) gibt es einen Freibetrag für die späteren Sozialabgaben, b), ist der Anspruch der gesetzlichen Rente lächerlich und nicht erstrebenswert, c) muss dein Arbeitgeber etwas dazugeben (15%), d) erwirtschaften die richtigen VR. noch 3,4 % Rendite pro Jahr(Überschussbeteiligung) und e) ist dein Steuersatz als Rentner deutlich geringer als jetzt - wodurch auch ein differenzierter Vorteil entsteht.
@@JOtti-yf3uf Ich war erst kürzlich in der Beratungsstelle, die ebenfalls von der BAV abgeraten hat, vor allem, wenn man häufig den Arbeitgeber wechselt.
a) Ich kann gerade mal 100€ netto bzw. 240€ brutto mtl. einzahlen, damit ich nicht über den Freibetrag komme. Etwas läppisch für die Altersvorsorge.
b) Sind die Gewinne, die man mit ETFs erzielen kann, weitaus lukrativer als die Aktienfonds und Wertpapiere, in die die Versicherer ihre BAV basieren. Allein die Kosten liegen häufig 10x höher als wenn man das Geld stattdessen in die private Anlage steckt.
c) Die 15% entfallen lediglich auf den Anteil von 4% der Bruttoabgabe des Arbeitnehmers. Sprich: Der Betrag ist lächerlich gering. Bei 240€ Bruttoabgabe (4%) sind anteilige 15% gerade mal 36€ mtl.
d) Viele ETFs erwirtschaften eine höhere Rendite. Der MSCI World soll durchschnittlich innerhalb von 10 Jahren 8% Rendite einfahren.
e) Sollte man nicht mind. 3 Jahre bei dem Arbeitgeber oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein, der in den Vertrag einzahlt, verfallen die Arbeitgeberbeiträge, da keine gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt. Wer jedoch regelmäßig den Arbeitgeber wechselt, verdient statistisch durchschnittlich 50% mehr als die Belegschaft, die bleibt.
Wie kommts dass du ausgerechnet zur gesetzlichen RV noch gar kein Video hast? Wäre nice :)
Man sollte auch an die Familie denken. Bei meiner BAV bekommt bei meinem Ableben meine Frau nur noch 60% der Rente. Das war für mich letztendlich der Grund keine Eigenbeiträge in die BAV zu stecken.
Das hängt vom Versicherer/ Produkt ab. Die Hinterbliebenen Absicherung heißt dann Rentengarantiezeit.
Bei mir schließt der AG pauschal für jeden MA eine bAV ab und zahlt inkl. vermögenswirksamen Leistungen ca. 100-120€ mtl. ein.
Aktuell zahle ich zusätzlich 200€ per Entgeltumwandlung ein. Macht das Sinn oder wäre das Geld besser selbst angelegt und der AG-Anteil reicht aus?
Wäre um eine kurze Info dankbar, da ich bei den bAVs nicht so durchsteige 😅
Danke! Sehr gutes Video!
Nicht schlecht erklärt!
Mir fehlt die Information, dass die zukünftige Betriebsrente mit einem anderen Prozentsatz versteuert wird als das Bruttogehalt, da ja durch das progressive Steuersystem der individuelle Steuersatz steigt und folglich mit einer niedrigeren Rente sinkt.
Die bAV wird steuerfrei finanziert und die Leistung muss dann mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand mit dem Gesamteinkommen. versteuert werden. Grundsätzlich ist der Steuersatz geringer, da das Gesamteinkommen nicht dem aktuellen im Berufsleben entspricht.
@@betrieblichealtersvorsorge Jupp, meine Kritik war nur, das das im Video nicht genannt wurde ;) Der Steuersatz rutscht denke ich zwar durch die bAV nach oben, da man ja im Ruhestand ein höheres Einkommen hat als ohne bAV , jedoch sollte dieser Satz meines Wissens nach immer noch niedriger liegen als der Steuersatz während des Berufslebens. Wenn ich 100 Euro pro Monat in die bAV einzahle und wenn es ganz dumm läuft ich nach Abzug der 100 Euro immer noch über der Grenze vom Spitzensteuersatz liege, dann wären die 100 Euro ja mit 42 Prozent versteuert worden. Nehmen wir mal an, dass ich später 200 Euro bAV-Rente bekomme und 1500 Euro Rente. Dann werden diese 200 Euro ja mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert als wenn ich die 100 Euro Brutto zu Berufszeiten behalten hätte.
@@betrieblichealtersvorsorge Hallo, eine Frage: Fallen bei Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung Steuern an? Worauf muss ein Arbeitnehmer achten?
vielen dank
geliked und aboniert
Der größte Nachteil, den du nicht genannt hast, ist, dass nur die gesetzlichen Rentenauszahlungen jährlich angepasst werden. Die betrieblichen und Riesterrentenzahlungen werden im Zeitablauf immer weniger wert. Warum regt sich darüber niemand auf ???
Hat mir geholfen. Danke!
Zusatzinfo 💡 falls ihr eine bAV abgeschlossen habt und sie kündigen wollt geht das.
Natürlich sollte sowas wohl überlegt sein aber wenn das eingezahlte Guthaben unter 4000€ liegt sogenannter Bagatellbetrag kann man den Vertrag auflösen natürlich müsst ihr die Steuern nachzahlen und der Arbeitgeber muss dem zustimmen aber es ist eine Möglichkeit
Was ist eigentlich die Logik hinter der Besteuerung der Rente? Die Rente wird doch von Steuern gespeist, warum muss man dann nochmal Steuern zahlen? Doppelbesteuerung? Der Staat könnte doch auch einfach gleich weniger Rente auszahlen. Kommt das nicht aufs selbe raus?
Die bAv wird unversteuert angespart und in Deutschland gibt es nichts mehr steuerfrei. Deshalb müssen die Leistung aus der bAV mit dem dann persönlichen Steuersatz als Gesamteinkommen versteuert werden. Werden Vorsorgeleistungen über Aktien, Sparplan und Co angesammelt erfolgt die Kapitalertragssteuer (mind. 25%).
@@betrieblichealtersvorsorge Nein, bei der privaten Vorsorge kann man auch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, wenn man im Alter wenig Einkommen hat. (Günstigerprüfung). Verheiratet, mit 1000€ gesetzlicher Rente zahlt man z.B. nur 730€ Einkommensteuer wenn man 12000€ Aktiengewinne im Jahr verkauft um die monatliche Rente zu verdoppeln. Also nur 6% statt 25%. Man spart sich auch noch den Soli, der bei der Abgeltungsteuer immer anfällt, bei der Einkommensteuer aber entfällt.
Vielen Dank für das aufschlussreiche Video.
Ist es empfehlenswert? Was sagt ihr dazu ?
Leider holt sich der Staat die gesparten Steuern zurück. Es ist also besser die Auszahlungsphase monatlich zur staatlichen Rente zu regeln.
Das ist so Unsinn. Die Besteuerung erfolgt mit dem individuellen Steuersatz als Rentner. Der dürfte üblicherweise niedriger sein als heute.
Ich habe das Glück, dass mein Arbeitgeber mir jeden Monat.. zusätzlich zu meiner persönlichen Sparrate...einen schönen Betrag einzahlt. Damit lohnt sich diese Investition auf jeden Fall für mich.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehen dann allerdings noch weg, wie du schon erwähnt hast. Das sind aktuell KV 14,5 % +PV 2.5% macht summasumarum ca. 17% Abzug, wenn ich richtig gerechnet habe.
Bei mir sind es noch 10 Jahre bis zur Rente...mal schauen was sich bis dahin noch alles ändert.
Könntet Ihr auch mal ein Video machen über das Thema Zeitwertkonten ?? Mein Arbeitgeber bietet das kostenfrei an und gibt auch noch jährl. einen kleinen Zuschuss. Ich zahle daraufhin 1000€/mtl.brutto ein. Oder wäre das Geld in einem ETF besser angelegt. Also Zeitwertkonto vs. ETF sparen
Bei Zeitwerkonten solltest Du darauf achten, dass die über Versicherungen save sind. Sonst bist Du im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers nur irgendein Gläubiger.
Die Auszahlungen aus der Betriebsrente sind nur kranken- und pflegeversicherungspflichtig, aber doch nicht rentenversicherungspflichtig, wie im Video behauptet?
Korrekt, freudscher Versprecher seitens Finanzfluss ;-) und da die hier nie antworten mache ich das jetzt mal. Die spätere Rente wird versteuert und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe an. Rentenversicherung kann ja nicht mehr anfallen, weil man ab dem Bezugszeitpunkt ja in Rente ist ;-) Ich denke er wollte "Steuern" sagen !
Ja stimmt.
Du zahlst Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge für 10 Jahre. Und nicht zu vergessen jede Menge Steuern auch noch. Dann bleibt einen nicht mal die Hälfte von dem Betrag was man ausbezahlt bekommen hat. Bin selbst betroffen. Eine Schande ist das wie die uns nur noch abzocken.
Kv und Pv ist korrekt. HAT MAN MIR BEIM ABschluss jedoch verschwiegen. Das man aber auch auf die Zinsen un Überschussanteile Beitrage zahlen soll ist schon der Hammer.Darüber hinaus ist es aber nach meiner Info so,dass nach mindestens 12 Jahren Laufzeit keine Steuern anfallen.
Nun was macht man mit laufenden Verträgen bei denen die Zuzahlung unter 15% ist, stilllegen, auszahlen?
Vielen Dank :)
Welche Abgaben muss man zahlen, wenn man sie die BAV dann zum Renteneintritt auszahlen lässt?
Wieviel %Steuern? Etc.?
ca. 48%
Wie sieht es aus wenn man sich die Rente ins Ausland überweisen läßt und nur eine Anwartschaft für KV hat. Bzw. wenn man etliche Jahre mit Steuerklasse 1 eingezahlt hat und dann die Steuerklasse zur Rente zB. durch Heirat ändert?
Frage Lohnt dann die direkte Auszahlung mit steuern Abzügen, oder dann immer monatlich noch ein geil abzuheben.
Bei auszahlung, muss ich auch kapitalsteuer auf die gewinn zahlen? Wann nicht, dann ist BAV sehr gut da die beträge ist doppet so viel investiert.
Die komplette Rente wird mit einer Übergangsfrist später versteuert.
Top Video-kurz,knapp&effektiv
Sehr gutes Video! 👍
0:43 ich habe aber keine Lust, erst dann eine Rente oder BAV zu beziehen, wenn ich in dem Zustand bin, wie der Mann auf dem Symbol :-D Ihr sicher auch nicht.
Also, sehen wir verdammtnochmal zu, dass wir zusätzlich nebenbei weniger ausgeben, mehr sparen und mehr vernünftig anlegen, dass wir VOR dem (offiziellen) Rentenalter oder VOR dem Gehstock das Leben noch genießen können und bevor uns die Gesellschaft oder die Wirtschaft des Alters oder der Gesundheit wegen aufs Abstellgleis schiebt.
Die meisten Menschen haben kein Spar- oder Anlageproblem sondern ein Einkommensproblem.
Lernt skills die euch Cash bringen damit ihr richtig gut verdienen könnt. Dann spart man sich den ganzen Anlage und Rentenquatsch.
5:18 Antwort: Für Finanz-"Dienstleister". Hier sieht man übrigens mal wieder, wie so oft, was der Staat für seine Bürger übrig hat: Nichts. Ein nicht von mir angefordertes Angebot (Also Werbeprospekt) eines großen Finanz-"Dienstleisters" garantierte mir 1,5% Zinsen (Garantiezins, also Infaltionsrate, also keine Rendite). Diese staatlich erstellte Systemkonstruktion ist extrem Menschen-verachtend.
Das hat nichts mit dem Staat oder dem Versicherer zu tun. Sie haben die Zusammenhänge ganz grundlegend nicht verstanden.
Und welchen Nachteile gibst es für betriebliche Sozialleistungen?
Die Vorteile habe ich ja!
Danke im Voraus
Wenn Du/ Sie Einkommen in die BAV investierst, dann geht das vom Brutto ab. Also z.B. ohne BAV 3.000 Brutto, 100 umgewandelt = 2.900 Brutto. Es wird also weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Das ist m.E. aber ok, weil die betriebliche Rente Zinsen erwirtschaftet, die dem AN zu Gute kommen. Dazu muss natürlich der Vertrag gut laufen, ein Vertrag mit Garantiezins kann das heute nicht mehr (neu abgeschlossen). Deshalb bieten die meisten Versicherer Fondslösungen an, hier wäre dann zu schauen welche Kosten die verursachen damit man mit einer fiktiven Nettoredite kalkuliert die erreichbar ist.
@@michaelwalter3301 vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Hallo ☺️,
ich hätte da eine Frage.
Wenn der Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge bezahlt und ich nun einen neuen Arbeitgeber hätte der dies gar nicht macht bzw. dann einen anderen Versicherungsanbieter hätte, was passiert mit dem derzeit eingezahlten Geld? Steht dieser eingezahlte Betrag auf diesem Vertrag quasi bis zur Auszahlung?
Oder kann der Betrag verfallen ?
Liebe Grüße ☺️
Du hast ein Recht auf Portabilität. Das Guthaben des bestehenden Vertrags kann ohne erneute Abschlusskosten auf den neuen Vertrag übertragen werden.
Kannst du vielleicht ein Video zu ETF Bassierter Betrieblicher altersforsorge machen? Falls es da gibt, habe es aber jetzt schon ein paar mal gelesen z.b. von Fairr. Oder vielleicht weiß ja jemand ob soetwas funktioniert. Ist natürlich eher für Firmeninhaber interesannt oder kleine Firmen wo man mit den Cheff zu sowas ggf. überreden kann.
Bei betrieblicher Altersvorsorge gibt es strenge Anlagerichtlinien. So etwas wie ETF-basierte bAV gibt es nicht.
@@MarkUnbekannt24 doch gibt es. Habe ich selbst mittlerweile - Fairrbav. Bzw sind die eigentlich nur Vermittler, weiß Grad nicht aus dem Kopf welcher größere Versicherer dahinter steht.
Hey ich werde bald einen Termin haben. Wie hoch sollten die Gebühren maximal betragen?
was passiert denn eigentlich wenn man 5 jahre in einem betrieb ist dann wechselt und dann aus dem netto weiter zahlt?
wie ist das denn dann mit den steuern? die sind ja somit eigentlich schon abgetan vom netto oder?
Appreviewnews wenn du in einen anderen Betrieb wechselst, kannst du deine BAV einfach mitnehmen und weiter laufen lassen. Du kannst Sie danach aber auch privat (wie von dir geschildert) weiter zahlen. Alle Beiträge die du privat zahlst, gehören zur 3. Schicht an. Somit sind hier nur die Erträge / Gewinn mit 25 Kapitalertragssteuern zu versteuern. Ebenfalls wäre eine beitragsbefreiung möglich. LG
Sofern eine bAV (Schicht 2 / Entgeltumwandlung) auf den privaten Bereich (Schicht 3) übernimmt und zukünftig den Beitrag aus dem Netto finanziert, wir dieser neue Rentenanteil (M/N Tel - Zeitpunkt über den privaten Bereich) mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG) versteuert.
Beispiel:
bAV m/n tel = 100 Euro Rentenanspruch bis Dienstaustritt und Übertragung auf Privat. Weitere 100 Euro über den privaten Bereich erworben. Diese neuen 100 Euro werden nach § 22 EStG versteuert und die bAV Anwartschaften unterliegen deinem persönlichen Steuersatz bei Leistungsbezug (Stand 2020)
@@JOtti-yf3uf Nicht jeder AG muss aber genau diese BAV weiterführen .
@@hbecker123 Wenn er das nicht macht, dann hat man Anspruch auf Portierung - heißt das Kapital des Altvertrages wird ohne Verlust in den neuen Vertrag übertragen.
Was passiert genau wenn man den Arbeitgeber wechselt und die Einzahlungsphase beendet ist. Bekommt man das Geld dann trotzdem erst ab Renteneintrittsalter ?
Moin, hab mal eine frage, kann ich eine Altersvorsorge die ich bei der De** abgeschlossen hab, einfsch so kündigen? Obwohl ich weiter in den betrieb arbeite? Mit freundlichen Grüßen
Eben aus dem Brutto wird nachversteuert und Krankenkassenbeiträge werden in Höhe des Arbeitgeberanteil un deinen Anteil fällig.
Vielen Dank für die Erklärung. Bei mir lohnt sich es nicht glaube ich. Ich finde, dass diese Methode so viel vom Arbeitgeber abhängig ist. Ich bevorzuge in einem ETF monatlich investieren.
Mittlerweile muss der AG den finanziellen Vorteil durch die Endgeltumwandling (15%) in den Sparplan einbezahlen oder?
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsle und dieser die Betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers nicht weiterführen will? Hab ich dann zwei BAVs laufen und kann auf beide (oder mehrere) ab dem 62. Lebensjahr zugreifen?
Du hast dann 3 Möglichkeiten:
1.Betrag des alten BAV- Vertrages auf den neuen übertragen lassen.
2. Alte BAV ruhen lassen und neue BAV Besparen
3. Alte BAV selbst weiterbesparen. Dann aber eine keine Förderung von AG
Wieviel Betriebe bieten eine betriebliche Altersvorsorge an? Eine winzige Minderheit. Der "Normalbetrieb" weiß heute nicht, ob er nächstes Jahr noch existiert.
Kann man den Arbeitgeber nicht fragen, ob er das Geld lieber direkt auszahlt und dann das Geld selbst (z.B. in ETFs) zu investieren?
Immerhin zahlt man ohnehin in der Rente Steuern und ein Arbeitgeberwechsel ist dann ja auch blöd, wenn man die Versicherung selbst weiter zahlen muss.
6:38min Was ist mit dem Gesetz zur Portabilität?! Bitte keine falschen Fakten darlegen
#Finanzfluss
Kann man die Entgeldumwandlung auch anders nutzen? Zb das ich meinen Fondsparplan damit bezahle? Mfg
Nur wenn der Arbeitgeber einen anderen Lösungsweg anbietet. Dieser kann allerdings nicht vom Arbeitnehmer, speziell beim Arbeitgeberwechsel beim neuen Arbeitgeber gefordert werden!
Danke für das wie immer hervorragend gute und informative Video!
1:52 Auch bei Riester oder Basisrente kann man dann die Steuern wieder gelten machen und zurückbekommen.
Hallo Finanzfluss. Ich habe gehört, dass wenn nur der Arbeitgeber in die baV einzahlt, man erst nach 5Jahren Anspruch auf das Geld hat. Wenn ich also aus dem Unternehmen nach 4,5Jahren ausscheide, das eingezahlte Geld bei Unternehmen bleibt. Es wäre gesetzlich so geregelt. Stimmt das ?? Danke für deine Antwort und deine Viedeos. VG, Peter
Diese Regelungen wurden vom Gesetzgeber extrem aufgeweicht und reduziert. Mit dem Arbeitgeber sprechen und gleich als unverfallbar für den MA machen lassen, dann gibts kein Problem.
@@michaelwalter3301 Danke für deine Antwort. Ja, es ist so. Es wurde vom Gesetzgeber zum Vorteil vom Arbeitnehmer geändert. Seit 2018 sind es nur noch 3 Jahre. Nach 3 Jahren VERTRAGSLAUFZEIT, NICHT BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT! gehört alles was der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einbezahlt hat, dem Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer die baV kündigen will, muss es durch den Arbeitgeber gekündigt werden weil er der Versicherungsnehmer ist. Ist der Arbeitnehmer nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt, kann die baV nicht vor Eintritt des Rentenalters gekündigt werden.
Mein Arbeitgeber zahlt monatlich 180€ in die Betriebsrente ist aber ein Job den man eher nicht bis zur Rente macht. Würde mich auch interessieren was damit passiert wenn ich den AG Wechsel.
Schau mal in die Vertragsbedingungen dazu.
@@paxundpeace9970 Die Vertragsbedingungen sind nicht relevant, sondern die erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage. Bestehen hier Anwartschaften oder bist Du ab Beginn bezugsberechtigt! Bezugsrecht ist die Lösung
Was viele nicht wissen seit 2006 hat die SPD eingeführt, werden Versicherungsbeiträge; Arbeitgeber & nehmer Anteile fällig. Beide Anteile werden von der Betriebsrente abgezogen.
Hmm, für den Falle der Invalidität habe ich eine Kapitalleistung/-abfindung bekommen, welche ich kpl. an die Krankenkasse abgeben muss 5-stellig :( zack und weg.
Hello German
Was mich ja jedes Mal wundert, dass das als Vorteil angepriesen wird, dass das vom Brutto abgeht. Was habe ich von diesem Vorteil wenn bei Renteneintritt praktisch die Nachzahlung erfolgt? Und dann eben nicht monatlich sondern direkt. Bäm
Nein, nicht BÄM. Die nach 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen wird man typischerweise auch als Rente und nicht Einmalzahlung nehmen. Es gilt dann die jeweils individuelle Steuerlast als Rentner und die dann geltenden Abzüge für Krankenversicherung und Pflege.
Übet den Zinseszins wird einiges an Geld erwirtschaftet, das nachher den Wert der Rücklage erhöht.
@@michaelwalter3301 ja würde auch nicht alles auf einmal auszahlen lassen ergibt kein Sinn.
Wie viel wird eigentlich am Ende noch versteuert ?
Persönlicher steuersatz nehme ich mal an
@@K1830-w7g Nicht nur die bAV!
@@baris1513 Ja genau
Was passiert wenn man den Arbeitgeber wechselt aber nicht den Gesamtbetrag monatlich zahlen möchte?
Kann der Vertrag dann bis zum 62. Lebensjahr "auf Eis" und man das Geld was sich darin befindet dann auszahlen lassen?
Ja das würde mich auch dringend interessieren ! Hab schon 3 mal Schriftlich gekündigt und zahle seit Jahren nicht mehr ein, und Rückmeldung ist immer, das das nicht geht ! Aber Geld wollen die auch keins bin ratlos.
ja. Ist der Vertrag vor 2005, dann erfolgt die Auszahlung steuerfrei, ab 2005 mit dem dann individuellen Steuersatz auf den Auszahlungsbetrag.
@@staboomaticmenia3307 Ein Vertrag der schon länger läuft hatte Steuervorteile, darum kann der (ausser bei Kleinbeträgen) nicht ausbezahlt werden, sonst stimmt ja keine Steuererklärung (Gehaltsabrechnung) der Vergangenheit mehr. Der Vertrag steht bis zur frühsten Rente von 62, wenn man dann Rentner ist bekommt man auch diese Rente. Auszahlung ist dann natürlich auch möglich, muss man sich überlegen weil dann auf den Einmalbetrag Steuer anfällt (wenn nach 2005 abgeschlossen). Warum fragen Sie nicht den Vertreter - der hat dafür Provision bekommen ?
ich habe jetzt ein jahr ca. in eine bav gezahlt und ziehe jetzt aber ins nicht eu ausland... kann ich mir die bav auszahlen lassen?
@Finanzfluss Die per Endgeltumwandlung eingesparten Sozialbeiträge aus dem Arbeitgeberanteil muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen ab 2019 zusätzlich mit einzahlen. Für Altverträge erst ab 2022. Siehe Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Alexander Dube er muss nur 75% der eingesparten sozialbeiträge einzahlen
Wenn bei Arbeitgeberwechsel der neue Arbeitgeber einen anderen Versicherungsanbieter hat, kann man ja den bisherigen Vertrag beitragsfrei stellen. Kann man dann beim neuen Arbeitgeber einfach einen neuen BAV Vertrag abschließen, sodas man dann wenn man Pech hat zu Renteneintritt 5 oder mehr Verträge hat? Entstehen dadurch irgendwelche Nachteile? Ich habe gelesen, dass beim beitragsfrei stellen Gebühren anfallen könnten?
Du kannst deinen Altvertrag einfach mitnehmen. Da muss nichts umgeschrieben werden.
Dieser "zu hohe Aufwand" ist nichts weiter als ein (1!) A4-Blatt mehr im Ordner.
ThreatTV es fallen bei jedem neuvertrag neue abschlusskosten an. Die sollte man vermeiden ✌🏻
Hallo Danke für die Antwort. Mitnehmen kann man den schon, aber wenn der neue Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, wird er diesen Zuschuss eventuell nur für seinen Versicherungsanbieter zahlen und nicht für einen anderen. Deswegen die Frage, ob sich da ein Neuvertrag dann mehr lohnt?
Bei neuem Arbeitgeber sollte der alte Vertrag fortgeführt werden, sofern der AG den akzeptiert. Das muss er aber nicht, denn er haftet für die Vertragsgestaltung und die Anbieterauswahl. Dann bietet sich portieren an, das Kapital des alten Vertrages wird in den neuen Vertrag überführt. Hat meist der neue Vertreter keinen Bock drauf weil keine Provision fließt. Für den Mitarbeiter insoweit möglicherweise von Nachteil wenn ein niedrigerer Garantiezins gilt, oder eine ungünstigere Sterbetafel. Zum Versicherungsmakler gehen, Vor- und Nachteile am Objekt erklären lassen.
Moin thomas ...könntest du Ichimoku wolke erklären..bzw ist sie für die aktienanalyse wichtig :-)
Was passiert denn mit dem Geld wenn man den Arbeitgeber wechselt oder Versicherung kündigt und man nicht 62 ist??
Bei mir fließt ein Teil des Bruttogehaltes, sowie die VWL in die Betriebliche Altersvorsorge, die bei mir aus Mischfonds und ETFs (vorranging MSCI World) bestehen. Somit zahlt mein Arbeitgeber mein ETF-Portfolio in gewissen Maße mit :)
Ich wünschte ich hätte die Option mit der bAV in ETFs investieren und würde damit selbst Vermögen aufbauen. Ist leider wieder ein Umlagesystem und ich erhalte nur Punkte. Prinzip Hoffnung das diese Punkte irgendwann irengdwas Wert sind.
Doso777 naja auf der anderen seite sind Aktien/Fonds/Indexe doch auch auf dem Prinzip der Hoffnung aufgebaut, die Rendite ist nicht garantiert und wenn Pech hast ist (fast) alles weg.
ICH LIEBE DICH
Naja ich hab gedacht mache alles besser als meine eltern die beide geringe renten haben trotz 45 jahre arbeit hab auch betriebliche vorsorge gemacht und jetzt :)jetzt bin ich seit 3jahren in österreich und kann nur uber meine deutsche rente lachen wollte mir alles auzahlen lassen geht aber nicht nur wenn man weniger als 5jahre eingzahlt hat :), weiss aber nicht wie das be der betrieblichen ist?, du sagst nach dem 62lebens jahr egal wie lange man eingezahlt hat?
Hallo , mein Arbeitgeber zahlt 15% auf meinen Versorgungsbeitrag und 45€ AG-bAV-Zulage. Wie viel sollte man selbst dazu zahlen ?
Das hängt davon ab wieviel man 1.) entbehren kann, 2.) welche Rente man anstrebt - individuelle Beratung erforderlich. Bitte Arbeitskraftabsicherung nicht vergessen.
Was ist wenn ich den Arbeitgeber wechsle und dieser die Betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers nicht weiterführen will? Hab ich dann zwei BAVs laufen und kann auf beide (oder mehrere) ab dem 62. Lebensjahr zugreifen? Für die erste zahle ich privat nicht mehr, kriege ich trotzdem ab 62. Lebensjahr meine Beiträge oder ist alles vernichtet was ich vor dem Wechseln monatlich bezahlt hatte.
Die eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren. Der Arbeitgeber haftet für die Ausgestaltung des Vertrages, deshalb darf er den Anbieter vorgeben. Ist das nicht der Gleiche wie vorher, dann kann man die Beiträge durch eine Portierung in den neuen Vertrag holen. Das macht aber für den Vermittler des neuen AG keinen Spaß - der bekommt keine Provision. Ausserdem gehen im neuen Vertrag womöglich gute Garantiezinse des alten Vertrages verloren. Allerdings würde ich auf der Langstrecke ohnehin mit ETF Fondes arbeiten, dabei müssen Sie aber die Kosten beachten. Das hat eine Bandbreite von 0,5 bis 2,0 %, insoweit wäre eine Rendite von 6 % vor Kosten schlechter als eine von 5 % wenn die Kosten sich stark unterscheiden. Tipp : Nach Branchenlösung suchen wie z.B. Metallrente, Klinikrente o.ä. wenn es passt.
@@michaelwalter3301 Die Beiträge des Arbeitgebers unterliegen jedoch erst nach 3 Jahren (seit 2018) der gesetzlichen Unverfallbarkeit. Sollte also der neue Arbeitgeber denselben Vertrag nicht weiter besparen, verfallen die Arbeitgeberbeiträge.
@@ewaldjaps3440 Die meisten AG Beiträge sind tariflich. Sie gelten dann wie AN Beiträge und sind sofort unverfallbar Eigentum der AN.
Verringert sich durch das Einbezahlen des AN vom Bruttolohn in die betriebliche Altersvorsorge nicht die gesetzliche Rente, die er später mal erhält? Schließlich zahlt er dadurch weniger in die gesetzliche Rentenkasse ein.
John Wikowski richtig.
Das hängt davon ab wieviel Du verdienst (Stichwort Beitragsbemessungsgrenze). Ein super Artikel zu dem Thema ist der hier: www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/
Theoretisch ja, praktisch büßt du nur minimal ein, da der eingesparte RV-Beitrag ziemlich gering ist. Da ist die bAV deutlich mehr wert, als die "verlorenen" Rentenansprüche.
Die Biene das kommt aber sehr auf den BAV Vertrag an.
Es fällt wahrscheinlich nicht stark ins Gewicht, aber trotzdem ist es eine wichtige Info, die man in dem Zusammenhang immer erwähnen sollte.
@@Mx81 sagen wir es Mal so: eine bAV mit 20-30-50€ rechnet sich auf Dauer nicht. Das kann man zu Beginn machen, sollte es aber tunlichst bald anpassen. Die bAV wirft sonst schlicht nichts ab. Da kann man gleich im staatlichen Rentensystem bleiben.
Grundsätzlich gebe ich dir aber Recht.
Das ist der größte Nepp,den es gibt,das bisschen Steuern das ich spare,ist ein Witz.Wenn ich das Geld kriege,muss ich Krankenkasse und Pflegeversicherung und steuern bezahlen.wenn ich das Geld unter dem Kopfkissen habe kriegt keiner was von mir.Nicht zu vergessen die Abschluss Gebühren die man für eine Versicherung bezahlen muss
Lieber Herr Hellmann, wenn Sie das Geld unter ihr Kissen legen, hat es sich dann vermehrt? Nein! Durch die Inflation ist es sogar noch weniger. Falls Sie ein Beratungsgespräch zu diesem Thema wollen, melden Sie sich doch gerne :)
Ich bin heutzutage der festen Überzeugung, dass ich jegliches Geld was ich an Staat oder Versicherung bezahle niemals wiedersehen werde. Verlass dich nur auf dich selber!
Glaube die Opfer der Flut im Ahrtal waren froh über ihre Versicherung 🥴
Kannst du ein Video über deinen Job machen, also etwas genauer als in dem bisherigen Video? :)
Ist bei der BAV nicht das Problem, dass man in der Auszahlungsphase den doppelten Krankenversicherungsanteil zahlen muss? Nämlich von Arbeitnehmer & Arbeitgeber?
Ja, das Problem besteht seit 2004 im Zuge des GMG unter Ulla Schmidt. Außerdem verringert sich der gesetzliche Rentenanspruch, wenn die bAV vom Bruttolohn gezahlt wird.
Ja, aber ist nicht seit diesem Jahr mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtend, dass der Teil, den der Arbeitgeber spart, an den Arbeitnehmer weiter gegeben werden muss? Das sollte die Doppelbelastung in der Auszahlphase ja dann auffangen. Bzw. kann dieser Teil dann während der Laufzeit auch Rendite erwirtschaften, seit sofort abgeführt zu werden (klar, "Rendite" ist bei vielen bAV Produkten eher sparsam, aber hey). Wer also jetzt erst mit der bAV anfängt, kommt nie auf eine Doppelbelastung.
Ja, das ist richtig. Der Arbeitgeber muss die eingesparten Sozialversicherungsbeträge weitergeben. Nur sind die heutigen Betrugsopfer der bAV nachträglich und rückwirkend durch eine Gesetzesänderung enteignet worden. Die sind zum Zeitpunkt des Abschlusses mit Sicherheit auch nicht davon ausgegangen, dass jemals eine Doppelbelastung auf sie zukommt würde. Das soll jeder für sich entscheiden, wem/was er Vertrauen (über Jahrzehnte) schenkt.
Aber schon wegen dieses Abschnittes ist es ratsam, die Finder von dem Mist zu lassen.
"Sozialpartnermodell: Zielrente per Tarifvertrag ohne Arbeitgeberhaftung
Um die bAV aus ihrer Nebenrolle bei der Altersversorgung herauszuholen, setzt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz vor allem auf die Tarifpartner. Die sollen, so die Idee des sogenannten Sozial- oder Tarifpartnermodells, künftig auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einführen dürfen. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Dabei sind Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer verboten. Im Gegenzug werden Arbeitgeber von der Haftung befreit ("pay and forget").
Erstmals kann so eine bAV angeboten werden, für deren dauerhaftes Leistungsniveau der Arbeitgeber nicht haften muss. Der Arbeitgeber steht lediglich für die sogenannte Zielrente, eine vorab definierte Betriebsrente entsprechend der eingebrachten Beiträge ein, nicht für deren Rendite."
Quelle: www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrentenstaerkungsgesetz-tarifrente-ohne-garantien_76_413220.html
Der Wert der "Garantien" von der "Versorgungseinrichtung" ist gesetzlich definiert:
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
§ 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.
(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html
Ich dächte, dass dies erst seit 01.01.2018 oder 2019 verpflichtend ist mit dem Anteil den der AG an SV-Anteilen spart.
Jedoch ist ja durch die Niedrigzinsphase dieses Produkt sehr unattraktiv geworden, da die Gewinne von den Kosten der Versicherer aufgezehrt wird.
Wichtig ist eher noch die AG-Förderung des § 100 EStG ab 01.01.2018.
Das Problem bei der BAV ist, dass es Versicherungsunternehmen und Makler beinhaltet. Der Makler nimmt sich gleich am Anfang mal zwei-3 jahresbeiträge Provision. Danach macht die Versicherung die Hand auf, die min. 10% Rendite machen will. Wenn die selber das Geld aber nur in konservativen Geldanlage mit 2-3% Zinsen investieren können, kommt das restliche Geld eben aus den eingezahlten Guthaben. Im wesentlichen finanziert der Staat mit Steuererleichterungen ein System aus versicherungen un Maklern ohne echten Nutzen für die meisten Versicherten.
hab mir die altervorsage nach 4 jahren auszahlen lassen :) wer weiss ob ich mit 64 noch lebe .. kann auch selber sparen oder mir ein eigenheim holen