Aus meiner Sicht ist dies ein sehr umfassender und guter Bericht. Ich denke aber, bei 20:30 ist die Darstellung nicht korrekt. Die KV-Freigrenze entfällt m.E. stattdessen bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner! Dafür ist jedoch nicht das Einkommen relevant, sondern vielmehr, ob man in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% der Zeit in der gesetzlichen KV versichert war.
Die betr.Altersvorsorge ist eine Einnahmequelle für den Staat,-und die Versicherung. Man muss die versteuern,volle Krankenkassenbeiträge,wenn man über den Freibetrag liegt,und volle Pflegeversicherungsbeiträge,außerdem muss die versteuert werden.Der Staat zieht einem damit das Geld aus der Tasche.🤮🤮🤮
Danke für das informative Video! Es klingt in Ihrer Darstellung stellenweise, als würden die Freibeträge für die GKV nur gelten, wenn der auszuzahlende Betrag unter dem Freibetrag liegt. Meinem Verständnis nach gelten die Freibeträge aber immer und versicherungspflichtig ist nur der Teil der Rente, der über dem Freibetrag liegt. Können Sie das bestätigen? D.h., wenn man zB 200€ monatliche bAV bekommt und der Freibetrag bei ca. 170€ liegt, liegt man zwar über dem Freibetrag, zahlt aber auch nur für den Betrag, der drüber liegt, Sozialversicherung - in diesem Fall müsste man also von den 30€, die über dem Freibetrag liegen, noch 19% Sozialversicherung zahlen. Dasselbe gilt meines Wissens für die Kapitalauszahlung und die Beispielrechnung bei 16:12 passt daher nicht - sie vergisst den Freibetrag von 19.200 (oder inzwischen glaube ich 20.370) abzuziehen. Quelle: § 226 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Abs.2
Hallo ,werden jetzt wirklich alte Verträge vor 2005 bei Einmalauszahlung nicht besteuert( bei meinem Fall 200Tsd) ???.Sozialabgabe KV haben Sie evtl nicht ganz zu Ende erklärt .Bei Bsp. 200Tsd Einmalauszahlung geteilt durch 120 wäre = 1497,- mal 19% =284,- ? mal 35 jahre=ca 10Tsd Abgaben an die Krankenkasse ? Ist das richtig so ?
Sollte es sich über um einen Altvertrag handeln also Abschluss vordem 31.12.2004 ist dieser bei Einmalauszahlung steuerfrei. Monatliche Auszahlung wird dann mit dem viel geringeren Ertragsanteil besteuert, erkundige dich bei einen Steuerberater. Ich würde mir den Betrag immer voll auszahlen lassen, denn dann bist du der Herr über die Kohle nicht ein Versicherer, wenn du stirbst, freut sich nur dein Versicherer, es seih denn du hast eine Erbenclausel drin, haben aber die wenigsten.Überleg mal dein Betrag ,dann müsstest du 10 Jahre lang ungefähr 310 Euro monatlich an die Kkund Pflegekasse bezahlen,als gesamt Summe. Legst du deine Summe als Tagesgeld an, erhält du monatlich mehr als du zahlst.was ist also besser? Die kk will ihr Geld monatlich nicht auf einen Schlag- ich hatte nachgefragt- klar kommen über die 10 Jahre so gerechnet etwa37200 Euro zusammen aber rechne dir mal aus was deine Summe nur an monatlichen Ausschüttungen von 2% ergibt. Viele Grüße
Mein Vater hat freiwillig noch ein Jahr länger gearbeitet vor dem gesetzlichen Rentenantritt. Leider hat er die betriebliche Altersvorsorge seines alten AGs aber in dem gleichen Jahr als Einmalzahlung von etwa 40K bekommen. Nun meint sein Steuerberater, er müsste noch 13K Steuern nachzahlen (obwohl die Betriebsrente auch schon versteuert wurde) , da die Bezüge in Steuerklasse 6 fallen würden. Da muss man scheinbar echt drauf achten. Ich finde es nicht fair und hoffe, dass ein Irrtum vorliegt.
Sehr gute Infos, danke .
Bestens erklärt!
Aus meiner Sicht ist dies ein sehr umfassender und guter Bericht.
Ich denke aber, bei 20:30 ist die Darstellung nicht korrekt. Die KV-Freigrenze entfällt m.E. stattdessen bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner! Dafür ist jedoch nicht das Einkommen relevant, sondern vielmehr, ob man in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% der Zeit in der gesetzlichen KV versichert war.
Die betr.Altersvorsorge ist eine Einnahmequelle für den Staat,-und die Versicherung.
Man muss die versteuern,volle Krankenkassenbeiträge,wenn man über den Freibetrag liegt,und volle Pflegeversicherungsbeiträge,außerdem muss die versteuert werden.Der Staat zieht einem damit das Geld aus der Tasche.🤮🤮🤮
Dieses System ist ein Irrsinn
Danke für das informative Video! Es klingt in Ihrer Darstellung stellenweise, als würden die Freibeträge für die GKV nur gelten, wenn der auszuzahlende Betrag unter dem Freibetrag liegt. Meinem Verständnis nach gelten die Freibeträge aber immer und versicherungspflichtig ist nur der Teil der Rente, der über dem Freibetrag liegt. Können Sie das bestätigen?
D.h., wenn man zB 200€ monatliche bAV bekommt und der Freibetrag bei ca. 170€ liegt, liegt man zwar über dem Freibetrag, zahlt aber auch nur für den Betrag, der drüber liegt, Sozialversicherung - in diesem Fall müsste man also von den 30€, die über dem Freibetrag liegen, noch 19% Sozialversicherung zahlen. Dasselbe gilt meines Wissens für die Kapitalauszahlung und die Beispielrechnung bei 16:12 passt daher nicht - sie vergisst den Freibetrag von 19.200 (oder inzwischen glaube ich 20.370) abzuziehen.
Quelle: § 226 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Abs.2
kann man bav auch bei vorgezogener rente auszahlen lassen?
Hallo ,werden jetzt wirklich alte Verträge vor 2005 bei Einmalauszahlung nicht besteuert( bei meinem Fall 200Tsd) ???.Sozialabgabe KV haben Sie evtl nicht ganz zu Ende erklärt .Bei Bsp. 200Tsd Einmalauszahlung geteilt durch 120 wäre = 1497,- mal 19% =284,- ? mal 35 jahre=ca 10Tsd Abgaben an die Krankenkasse ? Ist das richtig so ?
Hallo, habe Vertrag 2004 abgeschlossen, war dein Vertrag Steuerfrei?
Sollte es sich über um einen Altvertrag handeln also Abschluss vordem 31.12.2004 ist dieser bei Einmalauszahlung steuerfrei. Monatliche Auszahlung wird dann mit dem viel geringeren Ertragsanteil besteuert, erkundige dich bei einen Steuerberater. Ich würde mir den Betrag immer voll auszahlen lassen, denn dann bist du der Herr über die Kohle nicht ein Versicherer, wenn du stirbst, freut sich nur dein Versicherer, es seih denn du hast eine Erbenclausel drin, haben aber die wenigsten.Überleg mal dein Betrag ,dann müsstest du 10 Jahre lang ungefähr 310 Euro monatlich an die Kkund Pflegekasse bezahlen,als gesamt Summe. Legst du deine Summe als Tagesgeld an, erhält du monatlich mehr als du zahlst.was ist also besser? Die kk will ihr Geld monatlich nicht auf einen Schlag- ich hatte nachgefragt- klar kommen über die 10 Jahre so gerechnet etwa37200 Euro zusammen aber rechne dir mal aus was deine Summe nur an monatlichen Ausschüttungen von 2% ergibt. Viele Grüße
Mein Vater hat freiwillig noch ein Jahr länger gearbeitet vor dem gesetzlichen Rentenantritt. Leider hat er die betriebliche Altersvorsorge seines alten AGs aber in dem gleichen Jahr als Einmalzahlung von etwa 40K bekommen. Nun meint sein Steuerberater, er müsste noch 13K Steuern nachzahlen (obwohl die Betriebsrente auch schon versteuert wurde) , da die Bezüge in Steuerklasse 6 fallen würden. Da muss man scheinbar echt drauf achten. Ich finde es nicht fair und hoffe, dass ein Irrtum vorliegt.
Lohnt sich die bAV wenn AG 100% dazu gibt?
Gut erklärt 👍🏻
Beiträg ist gut ich komme aber nich mit, sehr schnell gesprochen
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